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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Haushaltsbackofen
und insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, einen Ofen
der Art, der außer den herkömmlichen Heizmitteln wie
insbesondere elektrischen Widerständen gerade zu deren Ergänzung
einen Mikrowellensender aufweist, der es ermöglicht, die in
den inneren Hohlraum der Muffel dieses Ofens eingebrachten
Lebensmittel auf die Kochtemperatur zu bringen; wobei diese
Muffel im Inneren eines äußeren Mantels aufgenommen ist, der
mit einer Schwenktür zum Zugang zu diesem Hohlraum versehen
ist, die vorteilhaft eine oder mehrere parallele Glasplatten
mit zwischen diesen ausgebildeten Zwischenräumen aufweist,
und der Ofen eine Steuereinrichtung für diese Widerstände,
aufweist, die eine zeitweilige, insbesondere eine starke
Temperaturerhöhung hervorrufen kann, um Fette oder andere an
den Innenwänden der Muffel abgeschiedene Rückstände
abzubauen, die sich an den Innenwänden der Muffel abgesetzt
haben, um diese Wände zu reinigen. Eine solche Ausbildung
eines Ofens dieser Art ist unter dem Namen
Pyrolyseeinrichtung wohlbekannt.
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Allerdings besteht bei Ausführungen dieser Art die Gefahr,
daß die sehr hohe Temperatur, auf die die Innenatmosphäre der
Muffel gebracht werden kann, gleichzeitig diejenige der Wände
des äußeren Mantels erhöht, insbesondere der Schwenkglastür,
die an der Vorderseite des Ofens angeordnet tst.
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Insbesondere dann, wenn keinerlei Vorkehrungen getroffen
sind, kann die Temperatur der Außenfläche der Tür das Niveau
übersteigen, über dem der Benutzer bei Kontakt mit dieser
Fläche einen Verbrennungsunfall erleiden kann, wenn er
versehentlich seine Hand oder seine Finger gegen diese Tür bringt.
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Um diesem Nachteil abzuhelfen, wurden bereits bei der
Konstruktion solcher Öfen verschiedene Mittel vorgesehen, die in
der Verwendung isolierender Materialien bestehen, die
insbesondere um die Muffel herumgesetzt sind, um so gut wie
möglich die Wärmeverluste nach außen und in der Folge die
Erwärmung der entsprechenden Teile des Mantels durch Wärmeleitung
zu reduzieren. Ebenso hat man versucht, die Wärmeverluste
durch Strahlung durch die Verwendung reflektierender
Materialien der Art von Aluminium oder poliertem Edelstahl
insbesondere in der der Muffel gegenüberliegenden Seite der Tür zu
begrenzen. Schließlich versucht man häufig, die Konvektion zu
reduzieren, indem eine Luftumwälzung in der Nachbarschaft der
Innenfläche der Tür geschaffen wird, um die diese aufheizende
Wärmeabzuleiten, insbesondere in den zwischen den
transparenten, in dem Türrahmen angebrachten Glasplatten ausgebildeten
Zwischenräumen.
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Beispielhaft kann zur Veranschaulichung dieser bekannten
Lösungen auf die deutsche Patentschrift DE-A-3 014 908, die
amerikanische Patentschrift US-A-3 893 442 oder auch auf die
französischen Patentschriften FR-A-2 416 627 und 2 653 861
Bezug genommen werden. Allerdings stellte sich heraus, daß
sich bei diesen Lösungen die natürliche oder erzwungene
Luftumwälzung als unzureichend erweist und es nicht
ermöglicht, die hohen und konstanten Durchsätze zu erreichen, die
erforderlich wären, um zu einer deutlichen Reduzierung der
Temperatur der Schwenktür zu gelangen.
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Genauer kann auf die französische Patentanmeldung FR-A-2 655
132 Bezug genommen werden, die einen Ventilator, der einen
Luftdurchsatz in einer über der Muffel vorgesehenen Leitung
liefert, mit dem Inneren des Mantels des Ofens kombiniert,
wobei die Glastür zwei Zwischenräume aufweist, die getrennt,
aber in der Dicke der Tür übereinandergesetzt sind. Der von
dem Ventilator erzeugte Luftstrom unterteilt sich in zwei
Teile, wobei der erste direkt aus der Leitung kommend von
oben nach unten in den ersten Raum strömt, der in der Tür an
der Seite liegt, die ins Innere der Muffel gerichtet ist,
während der andere am Ende dieser Leitung die Tür durch einen
Evakuierungsdurchgang durchquert, in den der obere Teil des
zweiten Raums mündet. In dieser Zone wird damit ein
Unterdruck erzeugt, der geeignet ist, von außerhalb des Mantels
Frischluft ins Innere dieses zweiten Raums anzusaugen, die
dorthin durch Öffnungen dringt, die im unteren Teil der Tür
vorgesehen sind, wobei dann die so in diesem Raum
aufgenommene Luft von unten nach oben zirkuliert, also in
Gegenrichtung zu dem Strom in dem ersten Raum. Allerdings ist auch
hier festzustellen, daß der erzeugte Unterdruck, der nämlich
vor und über der Tür realisiert ist, allgemein sehr schwach
und praktisch unwirksam ist, so daß die Luftbürste in dem
zweiten Raum, der sich in der Türe an der nach innen
gerichteten Seite befindet, im wesentlichen stillsteht, wodurch es
nicht möglich wird, die Temperatur dieser Tür so wie nötig
abzusenken. Darüberhinaus stehen bei dieser Lösung die beiden
in der Tür selbst vorgesehenen Zwischenräume durch
gegebenenfalls übereinandergesetzte Öffnungen mit dem Äußerem der
Türvorderseite in Verbindung und stören oder verhindern sogar an
dieser Stelle das Anbringen des Griffs, der die Schwenkung
der Tür ermöglicht. Schließlich entsteht aufgrund der
Temperaturunterschiede in dem ersten Raum ein beträchtliches
natürliches Konvektionsphänomen mit einer Luftverschiebung
von unten nach oben, die sich dem durch den Ventilator
eingeblasenen Luftstrom widersetzt, der in der Gegenrichtung
zirkuliert, woraus sich eine reduzierte Wirksamkeit der
erhaltenen Kühlung ergibt.
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Im übrigen ist die Anordnung bekannt, die darin besteht, über
der Muffel des Ofens zwischen der Oberseite dieser Muffel,
die mit einer geeigneten Schicht aus einem thermisch
isolierenden Material und einer allgemein parallelen oder
profilförmigen Wand, die gegenüber vorgesehen ist und zum äußeren
Mantel gehört, eine flache Leitung zur Evakuierung der
während des Betriebs im Inneren der Muffel erzeugten Gase
oder Dämpfe vorzusehen, wobei diese flache Leitung zu diesem
Zweck über einen Schacht oder ein anderes Verbindungsorgan
mit dem Inneren der Muffel in Verbindung gesetzt ist. Zur
Durchführung dieser Lösung ist auch im hinteren Teil des
Mantels ein Sauglüfter vorgesehen, der in die obengenannte
flache Leitung mündet und in diese Leitung die Gase zieht,
die aus dem Verbindungsschacht mit dem Inneren der Muffel
stammen, um sie durch Luftlöcher oder entsprechende
Durchgänge zur Vorderseite des Mantels über der Schwenktür
wegzuschaffen.
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Insbesondere ist speziell in der französischen
Patentanmeldung FR-A-2 673 268, veröffentlicht am 28.08.92, im
Namen der Anmelderin eine Anordnung dieser Art vorgesehen,
bei der die flache Leitung, in der sich die Gase sammeln, im
Bereich des Verbindungsschachts eine reduzierte Höhe
aufweist, wobei diese flache Leitung in der Art eines
Venturirohrs so wirkt, daß aufgrund des darin erzeugten Unterdrucks
die im Inneren der Muffel vorhandenen Gase unter der Wirkung
des von dem Ventilator gelieferten Luftdurchsatzes in die
Leitung angesaugt und zu den Auslaßlöchern in der Vorderseite
getrieben werden.
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Haushaltsbackofen
der oben erwähnten Art, insbesondere der Art eines
Pyrolyseofens, in dem also über der Muffel eine flache
Ventilationsleitung angeordnet ist, in der mittels eines in dem Mantel
des Ofens am hinteren Teil dieser Leitung untergebrachten
Sauglüfters eine erzwungene Luftzirkulation in Richtung der
Vorderseite dieses Mantels realisiert ist, wobei die Luft
über Luftlöcher oder entsprechende Öffnungen nach außen
entweicht, die in dieser Seite über dem oberen Rand der
Schwenktür vorgesehen sind, die den Zugang ins Innere der Muffel
zuläßt.
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Zu diesem Zweck zeichnet sich ein Backofen dieses Typs, bei
dem die Glasschwenktür in ihrer Dicke wenigstens zwei
kontinuierliche, aber getrennte, zueinander parallele Durchgänge
fur den Abfluß von zwei verschiedenen Luftströmen aufweist,
wobei diese Durchgänge einerseits mit einem oder mehreren im
unteren Teil des Ofens vorgesehenen Zugangsöffnungen und
andererseits mit einer oder mehrerer Ausgangsöffnungen in
seinem oberen Teil in Verbindung stehen, dadurch aus, daß die
Ausgangsöffnungen der Durchgänge in der unmittelbaren
Nachbarschaft der flachen Ventilationsleitung vorgesehen sind,
wobei das Profil der Tür zum Inneren der Muffel hin so
ausgebildet ist, daß die Luftzirkulation in der flachen
Leitung einen Unterdruck in einem hinter der Tür zwischen
dieser und der Muffel vorgesehenen Raum erzeugt, wenn sie
gegen diese gedrückt ist.
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Die Luftzirkulation in der flachen Ventilationsleitung
erzeugt damit in der Nachbarschaft der Ausgangsöffnungen der
Tür einen merklichen, aber genau lokalisierten Unterdruck, so
daß die in den kontinuierlichen, in der Tür vorgesehenen
Zwischendurchgängen anwesende Luft ständig angesaugt und mit
der Ventilationsluft aus diesen evakuiert wird, die in der
flachen Leitung über die Luftlöcher der Vorderseite
zirkuliert. Daraus ergibt sich eine erzwungene und besonders
wirksame Luftzirkulation im Inneren der Tür in den darin
vorgesehenen Durchgängen von unten nach oben, die eine
energische Kühlung ihrer Strukturen und insbesondere der
Oberfläche der Glasplatten und des vorne an dieser Tur
vorgesehenen Metallrahmens gewährleistet.
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Die Schwenktür hat vorteilhaft eine hintere, ins Innere der
Muffel des Ofens gerichtete Wand, in die sie teilweise
eindringt und die so geformt ist, daß sie außerhalb der Muffel
unter der Ventilationsleitung ein einspringendes Profil
aufweist, so daß hinter der Tür eine Beruhigungszone für den
Luftdurchsatz vor dem Absaugen unter der Wirkung des
Unterdrucks abgegrenzt ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die
Ausgangsöffnungen der Zwischendurchgänge in der hinteren Wand der Tür im
Bereich der Beruhigungszone vorgesehen. Als Variante sind die
Ausgangsöffnungen am Umfang der Tür in ihrem oberen Rand
vorgesehen, wobei die Durchgänge jeweils durch ein Umfangsprofil
begrenzt sind, das insbesondere in Richtung ins Innere des
Mantels spitz zuläuft, in dem diese Ausgangsöffnungen
realisiert sind. Je nach dem Fall können diese Öffnungen hinten
oder am oberen Teil des Umfangsprofils angeordnet sein, wobei
sie nach unten versetzt sind oder auf gleicher Höhe wie der
Außenrand der Tür liegen.
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Weitere Charakteristika eines erfindungsgemäß gebauten Ofens
ergeben sich noch aus der folgenden Beschreibung mehrerer
Ausführungsbeispiele, die zur Erläuterung und nicht
einschränkend gegeben ist, unter Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen; darin zeigen
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- Fig. 1 eine schematische Perspektivdarstellung mit
teilweise weggebrochenen Teilen eines Backofens, dessen Mantel
und die in seiner Vorderseite angeordnete Schwenktür
erfindungsgemäß angeordnet sind;
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- Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines Teils des Ofens nach
Fig. 1 auf Höhe der flachen Ventilationsleitung, die er
aufweist;
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- Fig. 3 bis 6 schematische Darstellungen zur
Veranschaulichung verschiedener Ausführungsvarianten des Umfangsteils
der Schwenktür des Ofens von Fig. 1 und 2.
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In der schematischen Ansicht von Fig. 1 bezeichnet die
Bezugsziffer 1 schematisch einen Haushaltsbackofen eines
Typs, der an sich aus dem Stand der Technik bekannt ist und
eine innere Muffel 2 sowie einen äußeren Mantel 3 aufweist,
der insbesondere aus zwei parallelen Wänden 4 bzw. 5 gebildet
ist, wobei der zwischen diesen abgegrenzte Raum es
ermöglicht, daß Luft aus der Atmosphäre außerhalb des Ofens, die
in diesen Raum durch (nicht dargestellte) Öffnungen
eindringt, von einem Ventilator 6 aufgenommen wird, der in dem
Mantel und etwa in seinem hinteren Teil über der Muffel 2
aufgenommen ist.
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Zwischen der Fläche der Muffel 2, die den inneren Hohlraum 7
des Ofens abgrenzt, und der Wand 4 ist vorteilhaft eine
geeignete Dicke aus einem thermisch isolierenden Material 8
vorgesehen. Der Ventilator 6 weist ein Verteilergehäuse 9
auf, das mit dem Inneren einer flachen Leitung 10 in
Verbindung steht, die zwischen dem Blech 11, das den oberen Teil
der Wand 4 des Mantels bildet, und einem zweiten Blech 12
abgegrenzt ist, das über dem ersten angeordnet ist, wobei der
zwischen diesem Blech 12 und der Oberseite 13 des Mantels 3
abgegrenzte Raum ebenfalls mit einem thermisch isolierenden
Material 14 gefüllt ist.
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Das Profil der flachen Leitung 10, in die der Ventilator 6
abgibt, ist so ausgebildet, daß es einen Querschnitt
aufweist, dessen Höhe von dem Ventilator bis zu der
Vorderseite 15 des Ofens abnimmt, in der Luftlöcher wie 16
zur Evakuierung der so erzeugten erzwungenen Luftumwälzung
vorgesehen sind. Gegebenenfalls kann die Leitung 10 so
angeordnet sein, daß sie die bereits erwähnten Anordnungen
aufweist, die den Gegenstand der Patentanmeldung Nr.FR-A-
2 673 268 bilden, wobei diese hier nicht wiederaufgenommen
sind, um die Zeichnung nicht zu überladen.
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Die Vorderseite 15 des Ofens ist im übrigen durch eine
Schwenktür 17 zu verschließen, die an ihrem unteren Teil an
dem Mantel 3 um eine (nicht dargestellte) horizontale Achse
angelenkt ist und einen an ihrem oberen Teil vorgesehenen
Handhabungsgriff 18 aufweist.
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Die Tür 17 ist auf eine an sich herkömmliche Weise angeordnet
und weist inbesondere eine Hinterwand 19 auf, die bei
geschlossener Position der Tür zu dem Hohlraum 7 der Muffel 2
gerichtet ist, eine vordere Wand 20 an der Vorderseite des
Mantels 3 und eine Zwischenwand 21, die den Raum zwischen den
Wänden 19 und 20 in zwei Durchgänge oder Zwischenräume 22
bzw. 23 unterteilt, wobei diese Durchgänge damit voneinander
getrennt sind und sich kontinuierlich über die gesamte Höhe
der Tür 17 erstrecken. Diese Durchgänge können identische
oder unterschiedliche Volumina und Querabmessungen in der
Tiefe und der Breite aufweisen, je nach dem Aufbau und der
Geometrie der Tür selbst. Diese weist an ihrem unteren Ende
Öffnungen wie 24 auf, die mit jedem der beiden Durchgänge 22
und 23 in Verbindung stehen, damit die Luft aus der
Atmosphäre außerhalb des Mantels 3 entnommen werden kann und
parallel, aber getrennt in dem einen und anderen dieser
Durchgänge zirkulieren kann.
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Die Wände 19, 20 und 21 der Tür 17 sind auf herkömmliche
Weise realisiert, insbesondere mit einem zentralen,
möglicherweise mit Drahtglas verglasten Teil, der von einem
Metallrahmen umgeben ist, wobei die Abmessungen der Tür so
sind, daß der Rand der hinteren Wand 19 gegen den Rahmen der
Muffel anliegt, wobei vorteilhaft eine (nicht dargestellte)
Metalldichtung dazwischengesetzt ist, und wobei der Rand der
vorderen Wand 20 selbst unter dem Rücksprung 25 der oberen
Seite 13 des Mantels 3 unter den Evakuierungslöchern 16 in
Anordnung gelangt.
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Erfindungsgemäß sind der obere Rand 26 der Tür 17 und
gegebenenfalls seine Rückseite in der Wand 19 in der
Nachbarschaft dieses oberen Randes so angeordnet, daß es in
Kombination mit dem Profil der flachen Leitung 10 zur Umwälzung
der von dem Ventilator 6 stammenden Luft möglich wird, hinter
der Tür 17 in der geschlossenen Position einen deutlichen und
dauerhaften Unterdruck zu schaffen, so daß die beiden
Luftströme, die in Richtung der Pfeile in den Zwischenräumen 22
und 23 von dem unteren Teil der Tür zirkulieren, in dem sie
in diese durch die Eingangsöffnungen 24 eindringen, ständig
in Bewegung sind und eine wirksame Kühlung der Tür
sicherstellen.
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Zu diesem Zwecke und nach der Erfindung ist die hintere Wand
19 der Tür 17 so angeordnet, daß der obengenannte Unterdruck
über und bevorzugt zu dem hinteren Teil der Tür 17 hin
erzeugt wird, wobei die beiden getrennten, in den parallelen
Durchgängen 22 und 23 zirkulierenden Luftströme direkt so
nahe wie möglich an die Zone gefördert werden, wo der
Unterdruck erzeugt wird. Der obere Rand 26 der Tür wird ferner so
geformt, daß er hinter dieser im oberen Teil der Wand 19
einen Beruhigungsraum 27 abgrenzt, womit das Absaugen der
beiden Ströme und ihre endgültige Evakuierung außerhalb des
Mantels verbessert wird.
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Zu diesem Ziel ist, was in Fig. 3 bis 6 zu sehen ist, die
Wand 19 zweimal rechtwinklig gefalzt, erst durch einen ersten
Teil 28 in Richtung der hinteren Wand 20, dann durch einen
zweiten Teil 29, der sich parallel dazu erstreckt, womit in
allen Fällen der Raum 27 abgegrenzt ist.
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Im Falle der Figur 3 ist der Teil 29 der Wand 19 von
übereinandergesetzten Öffnungen 30 und 31 durchsetzt, die mit dem
Durchgang 22 bzw. 23 in Verbindung stehen, wobei die
Luftströme direkt in den Raum 27 und dann darüberhinaus in die
Leitung 10 gefördert werden, wo sie aufgrund des durch den
von dem Ventilator 6 gelieferten Luftstromss auf Höhe der Tür
17 erzeugten Unterdrucks mit der in der Leitung 10
zirkulierenden Luft angesaugt werden. Bei dieser Variante ist der
obere Teil des Raums durch einen flachen Rand 32 geschlossen.
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Bei der Variante nach Fig. 4 sind die Ausgangsöffnungen 30
und 31 nicht direkt in dem Teil 29 der Wand 19 vorgesehen,
sondern in dem den beiden Zwischendurchgängen 22 und 23
gemeinsamen oberen Rand 33, wobei der Rand in diesem Fall ein
im Mantel von innen nach außen spitz zulaufendes Profil und
bevorzugt ein doppelt gewelltes Profil aufweist, wobei die
Ausgangsöffnungen von einem Durchgang zum anderen in der Höhe
versetzt sind.
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Bei einer weiteren Variante nach Fig. 5 sind die
Ausgangsöffnungen 30 und 31 der Durchgänge 22 und 23 Seite an Seite
in dem oberen Rand 36 vorgesehen, der den beiden Durchgängen
wieder gemeinsam ist, aber sich senkrecht zu der Wand 20
erstreckt. Schließlich weist der obere Rand 37 in der
Variante nach Fig. 6 einen Absatz 38 auf, so daß die Öffnungen 30
in der gleichen Ebene wie die Öffnungen 31 angeordnet sind,
aber auf einer Höhe leicht unter derjenigen des Endrandes der
Vorderwand 20.
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Damit ist eine Kühlanlage für die Schwenktür eines
Haushaltsbackofens in einer sehr einfachen Konzipierung realisiert,
die es ermöglicht, hinter und über dem oberen Ende dieser Tür
einen deutlichen und ständigen Unterdruck herzustellen, womit
ein wirksames, kontinuierliches Absaugen der in den darin
vorgesehenen Durchgängen erzeugten Luftströme ermöglicht
wird, wobei das Phänomen einer stillstehenden Luftbürste
vermieden wird, auf die man sehr allgemein im Stand der
Technik trifft.
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Es versteht sich von selbst, daß die Erfindung nicht auf die
oben beschriebenen und in Fig. 3 bis 6 dargestellten
Ausführungsbeispiele
beschränkt ist. Insbesondere kann der
Querschnitt der Durchgänge 22 und 23 beliebig sein und nicht
nur, wie in den Figuren dargestellt, mit konstanter
Oberfläche. Ebenso sind die Wände 19, 20 und 21 nicht notwendig
an allen Punkten flach und parallel. Insbesondere kann
vorgesehen sein, daß der zweite Durchgang 23 zwischen einer
ebenen, zentralen oder einer Zwischenwand 21 und einer
vorderen Wand 20 mit einer leicht abgerundeten oder gewölbten
Form an der Vorderseite des Ofens abgegrenzt ist.
Gegebenenfalls kann diese vordere Wand Absätze aufweisen oder nur an
einem Teil ihrer Oberfläche gewölbt oder gekrümmt sein.