DE69303859T2 - Chirurgische Instrumente - Google Patents
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Description
- Dieser Erfindung betrifft chirurgische Instrumente. Insbesondere bezieht sie sich auf einen Satz solcher Instrumente zur Verwendung bei einem Osteotomie-Verfahren, nämlich eine Sägeführung und eine Bohrerführung, die einen Teil des Satzes bilden. Ein solcher Satz ist z.B. aus dem Dokument US-A-5 021 056 bekannt.
- Entsprechend der Erfindung ist zur Verwendung bei einem Osteotomie-Verfahren ein Satz von chirurgischen Instrumenten vorgesehen, der umfaßt:
- eine Sägeführung zum Führen einer Säge, während diese einen schrägen Schnitt in einen langgestreckten Knochen einbringt und
- eine Bohrerführung zum Führen einer Bohrerspitze, während diese einen Durchgang in dem Knochen bildet, nachdem ein anfänglicher Abschnitt des Schnittes von der Säge in den Knochen eingebracht wurde, wobei die Sägeführung und Bohrerführung einander zugeordnete Konstruktionen aufweisen, bei denen:
- die Sägeführung eine Sitzformation mit einer konkaven Seite zum Abstützen eines langgestreckten zu sägenden Knochen, so daß der langgestreckte Knochen in der Sitzformation sitzt, und eine Führungsformation zum Ausrichten eines Sägeblattes relativ zu einem langgestreckten Knochen, der in der Sitzformation sitzt und zum Führen des Sägeblattes, während es die Herstellung des Schnittes im Knochen initiiert aufweist, und
- die Bohrerführung eine Bohrerspitzenführung und einen mit der Bohrerspitzenführung verbundenen Anker zum Einsetzen in den anfänglichen Abschnitt des Sägeschnittes im Knochen aufweist, wenn der anfängliche Abschnitt des Sägeschnittes hergestellt worden ist, wodurch die Bohrerspitzenführung relativ zum Sägeschnitt ausgerichtet wird, wobei die Bohrerspitzenführung einen Führungsweg zur Aufnahme einer Bohrerspitze und zum Ausrichten der Bohrerspitze rechtwinklig zu dem anfänglichen Teil des Schnittes definiert, während die Bohrerspitze den Durchgang im Knochen bildet.
- Unter einem schrägen Schnitt ist ein quer verlaufender Schnitt gemeint, der im wesentlichen nicht normal zu der Längsrichtung des Knochens verläuft.
- In einer Ausführungsform kann die Sägeführung in Form eines Kanals vorliegen, der die Sitzformation bildet. Die Führungsformation kann in diesem Falle in der Form eines Schlitzes im Kanal vorliegen, der sich rechtwinklig zum Kanal erstreckt. Die Breite des Schlitzes ist so ausgewählt, daß sie der Stärke der Schneide einer standardmäßigen handgeführten Bügelsäge mit einem engen Arbeitsspiel entspricht, wobei die Bügelsäge von Hand unter Verwendung eines abnehmbaren Griffes betätigt wird, da motorbetriebene Sägen die Schnittflächen von lebensfähigen Knochenoberflächen, die im lebenden Zustand geschnitten wurden, schädigen können und vermieden werden sollten. Mit anderen Worten kann die Sitzformation in Form eines Kanals vorliegen, der eine innenliegende Fläche aufweist, die die konkave Seite der Sitzformation bildet, und die Führungsformation kann ein Schlitz im Kanal zur Aufnahme eines Sägeblattes sein, während dieses die Herstellung des Sägeschnittes im Knochen initiiert, wobei sich der Schlitz in Querrichtung zum Kanal erstreckt. Jeder Schlitz kann einen Mittelpunkt auf halbem Weg zwischen seinen Enden aufweisen, der durch die in Längsrichtung verlaufende Mittellinie des Kanals geschnitten wird.
- Jede Sägeführung kann gerade ausgebildet sein und aus einer Metallkonstruktion, z.B. aus Edelstahl oder Chirurgenstahl bestehen. Jede Sägeführung kann U-förmig oder von hohler teilzylindrischer Form, z.B. halbzylindrisch sein. Jede Sägeführung kann einen einzelnen solchen Schlitz oder eine Vielzahl solcher Schlitze aufweisen. Vorzugsweise bilden die Sägeführung oder -führungen zusammen eine Vielzahl von Schlitzen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln bezüglich der Polarachsen der Sägeführungen, um die Führung einer Säge in verschiedenen Winkeln bezüglich eines langgestreckten zu sägenden Knochens zu erlauben. In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann so eine Vielzahl dieser Sägeführungen mit Sitzformationen in der Form von Kanälen vorhanden sein, wobei zumindest einige der Kanäle Schlitze aufweisen, die - wenn jeder Kanal von dessen konvexer Seite her in einer Richtung senkrecht zur längsgerichteten Mittellinie davon betrachtet wird - in Winkeln zu der längsgerichteten Mittellinie geneigt sind, die sich voneinander unterscheiden, und es kann eine Sägeführung mit einer Sitzformation in Form eines Kanals vorgesehen sein, der eine Vielzahl von Schlitzen darin aufweist, welche Schlitze - wenn sie in einer Richtung senkrecht zur längsgerichteten Mittellinie davon betrachtet werden - in Winkeln bezüglich der längsverlaufenden Mittellinie geneigt sind, die sich voneinander unterscheiden.
- Weiterhin kann eine Vielzahl von Sägeführungen von unterschiedlichen Querschnittsdimensionen vorgesehen sein, um für Knochen von unterschiedlichen Querschnittsdimensionen oder -dicken geeignet zu sein, so daß für gemeinsam auftretende Knochengrößen zumindest eine Sägeführung in dem Satz vorhanden ist, die einen zu sägenden Knochen in ihrem Innenraum mit einer genügend engen Paßform aufnehmen kann.
- Es wird darauf hingewiesen, daß für den Fall einer teilzylindrischen, z.B. halbzylindrischen Sägeführung, jeder Schlitz des in Rede stehenden Typs darin in der Lage ist, eine flache Ebene aufzunehmen, die den Zylinder der Führung schneidet, und einem Weg entlang der Oberfläche der Sägeführung folgen wird, der in der Form teilelliptisch ist, und wobei jeder Schlitz vorzugsweise so geformt ist, daß sein Zentrum auf halbem Weg zwischen seinen Enden von der kurzen Achse der Ellipse geschnitten wird, von der er einen Teil bildet. In diesem Falle können - wenn die Sägeführung oder -führungen des Satzes eine Vielzahl von Schlitzen bilden - die Schlitze so geformt sein, daß die langen Achsen der Ellipsen, von denen sie einen Teil bilden, verschiedene spitze Winkel relativ zu den Polarachsen der zugeordneten Sägeführungen bilden. Diese Winkel können so gewählt sein, daß sie von nahe 90º, wenn die in Rede stehende Ellipse nahezu kreisförmig ist, bis herunter zu 30º oder weniger variieren, wenn die Ellipse langgestreckt ist.
- Die Anzahl der von der Sägeführung oder -führungen des Satzes gebildeten Schlitze wird geeignet ausgewählt, um das Führen einer Säge in einer Reihe von stufenweise variierenden Winkeln zu erlauben, so daß ein Schlitz vorhanden ist, der geeignet ist zum Herstellen eines Schnittes in unter praktischen Gesichtspunkten jedem gewünschten Winkel. Zum Beispiel können insgesamt 5 bis 15, z.B. 8 bis 10 Schlitze durch den Satz zur Verfügung gestellt werden, deren Winkel in fortschreitenden, z.B. regelmäßigen Intervallen von etwas mehr als 90º oder etwas weniger als 90º bis herunter zu 30º variieren.
- Jede Sägeführung sollte vorzugsweise ein Paar von axial beabstandeter Öffnungen zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, wie z.B. Schrauben aufweisen, um die Sägeführung an einem zu sägenden Knochen zu fixieren, wobei der Knochen in ihrem Inneren liegt; ferner kann zumindest ein Ende jeder Sägeführung mittels einer Vielzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten Gradeinteilungen skaliert sein, um die Rotation der Führung um einen Knochen in ihrem Inneren um einen gewünschten oder bestimmten Winkel zu unterstützen, z.B. unter Bezugnahme auf eine anteriore, in Längsrichtung verlaufende Referenzlinie, die für diesen Zweck auf den zu sägenden Knochen gezeichnet wurde.
- In einer weiteren Ausführungsform kann die Führungsformation einstellbar, geeigneterweise schwenkbar relativ zur Sitzformation sein. Die Sägeführung kann dann Markierungen zur Unterstützung der Einstellung beim Gebrauch und Verriegelungseinrichtungen aufweisen, um die Führungsformation in einer eingestellten Position festzulegen. In dieser Ausführungsform kann die Führungsformation relativ zum Kanal einstellbar sein, indem sie mit einer in Längsrichtung verlaufenden Verlängerung des Kanals, die in einer zentralen Position von einem Ende des Kanals absteht, um eine Schwenkachse schwenkbar verbunden ist, die zentral und in einer Linie mit der längsverlaufenden Mittellinie des Kanals angeordnet ist und die sich radial bezüglich des Kanals erstreckt, wobei die Führungsformation radial außerhalb des Kanals auf der konvexen Seite des Kanals plaziert und bezüglich der Verlängerung des Kanals verriegelbar ist, um eine relative Rotation zwischen diesen Teilen zu verhindern, wobei die Führungsformation eine Nut zur Aufnahme eines Sägeblattes während der Durchführung der Schnittherstellung im Knochen aufweist, welche Nut in dieselbe Richtung weist und sich öffnet, in die die konkave Seite des Kanals weist. Wie oben angedeutet wurde, kann eine Vielzahl der Sägeführungen mit Sitzformationen in Form von Kanälen vorhanden sein, wobei zumindest einige dieser Sitzformationen Querschnitte unterschiedlicher Größen aufweisen, um langgestreckte Knochen unterschiedlicher Dicken aufzunehmen.
- Jede Bohrerführung kann in ähnlicher Weise aus Metall wie z.B. Edelstahl oder Chirurgenstahl sein und ihr Anker kann in Form einer flachen Ankerplatte ausgebildet sein. Die Bohrerführung kann eine einzelne Bohrerspitzenführung aufweisen, die einen einzige Durchgang aufweist und die relativ zur Platte einstellbar ist oder sie kann eine Vielzahl von parallelen Durchgängen aufweisen, die relativ zur Platte festliegen, wobei jeder Durchgang rechtwinklig zur Platte ausgerichtet ist. Die Bohrerspitzenführung kann mit dem Anker mittels einer Brücke oder eines Steges verbunden sein, der von abgeflachter Form sein kann, wobei die Platte mit dem Steg am Rand der Ankerplatte mit einer zwischen der Ankerplatte und der Ebene des Steges gebildeten 90º-Ecke verbunden ist, wobei die Ankerplatte vorzugsweise langgestreckt rechteckig im Umriß und an einer langen Kante davon mit der Kante eines verbreiterten Endabschnittes des Steges verbunden ist.
- In einer besonderen Ausführungsform kann die Bohrerführung einen Anker in Form einer flachen Ankerplatte aufweisen, die mit der Bohrerspitzen-Führung durch eine Brücke verbunden ist und wobei der Führungsweg der Bohrerspitzenführung ein langgestreckter Durchgang durch die Bohrerspitzenführung zur Aufnahme einer Bohrerspitze in seinem Inneren ist, wobei der Durchgang durch die Bohrerführung senkrecht zur Ankerplatte ausgerichtet ist. In dieser Ausführungsform kann die Brücke ein langgestreckter Steg sein, an dessen entgegengesetzten Enden die Ankerplatte bzw. Bohrerspitzenführung angeordnet ist, wobei die Ankerplatte und Bohrerspitzenführung sich quer zum Steg auf der selben Seite des Steges erstrecken, so daß sie einander gegenüberstehen.
- Im Wege einer Weiterbildung kann die flache Ankerplatte verstellbar am verbreiterten Endabschnitt befestigbar sein. Die Verstellbarkeit kann dadurch erhalten werden, daß eine Vielzahl von Öffnungen in jeder eines Paares von Reihen in der Ankerplatte und entsprechend einem Paar von Öffnungen in dem verbreiterten Endabschnitt vorgesehen sind. Ausgewählte Öffnungen können dann mit den Öffnungen im Endabschnitt in Überdeckung gebracht und die Komponenten mittels Befestigungsmitteln, wie z.B. Schrauben, Gewindebolzen-Muttern-Anordnungen oder dergleichen befestigt werden. Mit anderen Worten kann das Maß eingestellt werden, mit dem die Ankerplatte zur besagten Seite des Steges vorsteht, wobei die Ankerplatte relativ zum Steg in einer Richtung senkrecht zum Durchgang durch die Bohrerführung beweglich und relativ zum Steg festlegbar ist, um dazwischen eine relative Bewegung zu verhindern.
- Die Bohrerspitzenführung kann in Form eines Blocks vorliegen, der mit einer Fläche des Steges an dem der Ankerplatte abgewandten Ende des Steges auf derselben Seite des Steges, wie die, zu der die Ankerplatte vorspringt, verbunden ist. Der Satz kann eine einzelne Bohrerführung oder geeigneterweise eine Vielzahl davon aufweisen, die jeweils Stege unterschiedlicher Längen aufweisen. Wenn eine Bohrerführung eine Bohrerspitzenführung mit mehreren Durchgängen und einem wie oben beschriebenen flachen Steg aufweist, können die Durchgänge Seite an Seite in einer Reihe angeordnet sein, die sich in einer Richtung senkrecht zum Steg erstreckt, so daß eine Bohrerspitze von ausgewählten Durchgängen geführt sein kann, um zentral angeordnete Passagen in Knochen unterschiedlicher Dicke zu bohren. Mit anderen Worten kann die Brücke in Form eines geraden, langgestreckten, flachen, ebenen Streifens vorliegen, wobei die Bohrerspitzenführung in Form einer Strebe vorliegt, die eine Vielzahl der Bohrerspitzenführungsdurchgängen hindurch aufweist, wobei sich die Ankerplatte und die Strebe in eine Richtung senkrecht zur Ebene des Streifens erstrecken, und wobei die Bohrerspitzenführungsdurchgänge in einer Reihe angeordnet sind, die sich in Längsrichtung entlang der Strebe erstreckt, um zu erlauben, daß ein Bohrerspitzenführungsdurchgang ausgewählt wird, der das Bohren einer Passage in den Knochen erlaubt, die so weit wie möglich präzise zentral im Knochen angeordnet ist.
- Der Satz von Instrumenten kann weiterhin eine oder mehrere innere Knochenfixierungsvorrichtungen, etwa Schrauben oder Bolzen, wie z.B. Ankerschrauben oder Ankerbolzen aufweisen, die jeweils zum Einsetzen in eine Passage bestimmt sind, die von einem von der Bohrerführung geführten Bohrer in Knochenfragmenten gebildet worden ist, die durch eine in der Sägeführung geführten Säge teilweise eingeschnitten wurden, zum Zusammenpressen der Knochenfragmente, nachdem sie durch die Säge getrennt und in eine bestimmte Ausrichtung um eine Achse gedreht wurden, die durch die Schraube oder den Bolzen gebildet wird, wobei die Schraube oder der Bolzen beide Schnittflächen zentral und rechtwinklig schneidet.
- Der Satz von Instrumenten kann weiterhin zumindest einen Schraubenzieher oder Bolzendreher zum Drehen der Schraube oder des Bolzens aufweisen; ferner kann der Satz zumindest eine geeignete externe Knochenfixiervorrichtung zum Zusammenhalten der Knochenfragmente aufweisen, nachdem diese durch die Schraube oder den Bolzen zusammengedrückt wurden.
- Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Sägeführung, wie sie oben beschrieben wurde.
- Der Satz von Instrumenten gemäß der Erfindung sorgt für ein Verfahren zur Ausführung eines Osteotomie-Eingriffs, um eine Fehlausrichtung zwischen Abschnitten eines langgestreckten Knochens zu reduzieren, wobei das Verfahren folgende Verfahrensschritte aufweist:
- Einbringen eines schrägen Schnittes durch den Knochen in oder in der Nähe der Position, wo die fehlgerichteten Abschnitte sich schneiden, um den Knochen in zwei Fragmente zu teilen;
- loses Zusammenschrauben der Fragmente, um eine Achse zu schaffen, um die die Fragmente relativ zueinander gedreht werden können, um die Fehlausrichtung zu reduzieren;
- Drehen der Fragmente relativ zueinander um die Achse, um die Fehlausrichtung zu reduzieren; und
- festes Zusammenschrauben der Fragmente, so daß die gegenüberliegenden Schnittenden der Fragmente miteinander verspannt werden.
- Das Herstellen des Schnittes kann durch Sägen erfolgen, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt, eine Sägeführung mit dem Knochen zu verbinden und eine Säge mittels der Sägeführung zu führen, während die Säge für die Erzeugung des Schnittes sorgt. Insbesondere kann das Einbringen des Schnittes in zwei Schritten stattfinden, nämlich in einem Anfangs- Schneidschritt, bei dem der Schnitt teilweise hergestellt wird, und einem Schluß-Schneidschritt, bei dem der Schnitt komplettiert wird, wobei das lose Zusannnenschrauben der Fragmente stattfindet, indem eine Passage in den Knochen nach dem Anfangs-Schneidschritt und vor dem Schluß- Schneidschritt gebohrt wird, so daß die Passage durch beide Knochenabschnitte hindurchläuft und den Teil des Schnittes schneidet, der während des Anfangs-Schneidschrittes hergestellt wurde und dazu rechtwinklig verläuft, und indem ein Schraubbolzen in die Passage eingesetzt wird, um die beiden Abschnitte lose miteinander zu verschrauben, wobei der Schluß-Schneidschritt nach dem Verschrauben stattfindet und dazu führt, daß der Knochen in die besagten Fragmente getrennt wird. Diese Fragmente werden dann relativ zueinander um die durch die Verschraubung geschaffene Achse verdreht.
- Das Verfahren kann den Verfahrensschritt umfassen, daß eine Bohrerspitze mittels einer Bohrerführung geführt wird, während die Bohrspitze die Passage bohrt, wobei das Verfahren das Einsetzen eines Teils der Bohrerführung in den teilweise hergestellten Schnitt umfaßt, um die Bohrerführung und damit die Bohrerspitze relativ zu dem teilweise hergestellten Schnitt auszurichten, so daß die Bohrerspitze rechtwinklig zu dem teilweise hergestellten Schnitt liegt, und es kann ferner den Verfahrensschritt umfassen, die Knochenfragmente gegen eine relative Verdrehung zueinander zu verriegeln, nachdem die Fragmente fest miteinander verschraubt wurden. Das Verriegeln der Fragmente gegen eine relative Verdrehung zueinander kann durch Einsetzen eines Verriegelungsteils in die Knochenfragmente erfolgen, so daß das Verriegelungsteil den Schnitt schneidet und überbrückt; ferner kann das Einsetzen des Verriegelungsteiles durch Ausbilden eines Schlitzes in den Knochenfragmenten, der den Schnitt schneidet und durch Einsetzen eines Verriegelungsteiles in Form einer Verriegelungsplatte in den Schlitz erfolgen.
- Folglich kann das oben beschriebene Verfahren in geeigneter Weise unter Verwendung des Satzes von Instrumenten, insbesondere der Sägeführung und Bohrerführung, gemäß der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden.
- Die Erfindung wird nun im Wege eines Beispieles unter Bezugnahme auf die beigefügten Prinzipzeichnungen beschrieben, von denen:
- Fig. 1 eine schematische dreidimensionale Ansicht einer Sägeführung zeigt, die einen Teil eines Satzes von chirurgischen Instrumenten entsprechend der Erfindung bildet;
- Fig. 2 eine ähnliche Ansicht einer weiteren Sägeführung entsprechend der Erfindung zeigt;
- Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf die Führung nach Fig. 2 zeigt;
- Fig. 4 eine dreidimensionale Ansicht einer Bohrerführung entsprechend der Erfindung zeigt;
- Fig. 5 eine Ansicht von unten der Führung nach Fig. 4 zeigt;
- Fig. 6A und 6B jeweils dreidimensionale Ansichten der Sägeführung nach Fig. 1 in Anwendung und der Bohrerführung gemäß den Fig. 4 und 5 in der Anwendung zeigen;
- Fig. 7 entspricht Fig. 4, zeigt jedoch eine andere Ausführungsform;
- Fig. 8 und 9 zeigen jeweils in dreidimensionaler Ansicht und in Draufsicht eine weitere Ausführungsform einer Sägeführung, die einstellbar ist, in der Anwendung;
- Fig. 10 zeigt eine Ansicht ähnlich Fig. 1 einer Weiterbildung der Sägeführung nach Fig. 1;
- Fig. 11 und 12 zeigen Ansichten ähnlich zu Fig. 8 einer Weiterbildung der Sägeführung nach Fig. 8;
- Fig. 13 zeigt eine Ansicht ähnlich Fig. 1 einer modifizierten Ausführungsform der Sägeführung nach Fig. 1; und
- Fig. 14 zeigt in Form eines schematischen Längsschnittes ein Paar von Knochenfragmenten, die am Ende eines Osteotomie-Eingriffes gegeneinander verspannt sind, bei dem der Instrumentensatz gemäß der vorliegenden Erfindung eingesetzt worden ist.
- In Fig. 1 der Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 10 allgemein eine Sägeführung entsprechend der Erfindung. Die Führung 10 weist einen Körper 12 auf, der von hohler, halbzylindrischer Form mit einem halbkreisförmigen Querschnitt ist. Der Körper 12 weist auf seiner in Längsrichtung verlaufenden Mittellinie ein Paar von in Längsrichtung mit Abstand angeordneten Schrauböffnungen 14 jeweils bei seinen Enden und an jedem seiner Enden eine Reihe von in Umfangsrichtung mit Abstand angeordneten Gradeinteilungen 16 auf.
- Der Körper 12 ist ferner mit einem durchgehenden Schlitz 18 versehen, wobei der Schlitz einer elliptischen Bahn entlang der Oberfläche des Körpers folgt, so daß der Schlitz 18 ein flaches ebenes Sägeblatt aufnehmen und entlang einer flachen, den Körper 12 schneidenden Ebene führen kann. Der Schlitz 18 ist so angeordnet, daß er bei 20 einen Mittelpunkt auf halbem Wege zwischen seinen Enden aufweist, der von der sich zwischen den Öffnungen 14 erstreckenden Mittellinie 22 des Körpers 12 geschnitten wird. Wenn die Führung 10 aus einer Richtung parallel zu einem durch den Mittelpunkt bei 20 verlaufenden Radius des Körpers betrachtet wird, bildet der Schlitz einen spitzen Winkel von etwa 60º relativ zu den polaren Achsen des Körpers 12, wobei der Radius mit der kurzen Achse der vom Schlitz gebildeten Bahnellipse zusammenfällt. Der Schlitz 18 weist eine Breite von etwa 1 mm auf, um bei Verwendung einer Bügelsäge von etwa 0,5 mm Sägeblattdicke ein Arbeitsspiel zu schaffen.
- In den Fig. 2 und 3 werden die gleichen Bezugszeichen für die gleichen Teile wie in Fig. 1 verwendet und es stimmt die in Fig. 2 gezeigte Konstruktion mit der von Fig. 1 mit der Ausnahme überein, daß anstatt des einen in Fig. 1 gezeigten Schlitzes acht solcher Schlitze 18 in Reihe angeordnet sind. Jeder Schlitz 18 in Fig. 2 folgt einer elliptischen Bahn des unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschriebenen Typs und ist so ausgewählt, daß - wenn die Führung 10 aus einer Richtung parallel zu den Radien betrachtet wird, die durch die Mittelpunkte 20 der Schlitze 18 hindurchlaufen - die von den Schlitzen 18 relativ zu der polaren Achse des Körpers 12 gebildeten spitzen Winkel von etwa 60º für den Schlitz 18 am einen Ende der Reihe zu etwas weniger als 90º am anderen Ende der Reihe variieren, wobei sich die Winkel fortschreitend in regelmäßigen Intervallen von etwa 4º bis 5º von 60º bis nahe 90º ändern.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 5 bezeichnet das Bezugszeichen 24 im allgemeinen eine Bohrerführung entsprechend der Erfindung. Die Führung 24 umfaßt einen abgeflachten, langgestreckten Steg 26, der einen verbreiterten Endabschnitt 28 an einem seiner Enden aufweist, der eine größere Breite gegenüber dem verbleibenden Teil des Steges 26 aufweist. Eine Ankerplatte 30, die im Umriß langgestreckt rechteckig ist, ist mit einem ihrer Längskanten mit der Endkante des Abschnittes 28 an einem Ende des Steges 26 befestigt, so daß sie mit einer 90º-Ecke bei 32 auf einer Seite des Steges 26 absteht. Die gegenüberliegende Längskante der Platte 30 weist einen gekrümmten Ausschnitt 34 auf.
- An seinem gegenüberliegenden Ende ist der Steg 26 mit einer Bohrerspitzenführung 36 in Form einer blockartigen Strebe 36 versehen, die eine Vielzahl paralleler Durchgänge 38 darin aufweist. Die Strebe 36 steht zur selben Seite des Steges 26 wie die Platte 30 ab, und die Durchgänge 38 verlaufen parallel zum Steg 26 und erstrecken sich in Längsrichtung des Steges 26. Die Durchgänge 38 liegen mit Abstand zueinander in Reihe parallel zueinander rechtwinklig zur Platte 30, wobei die Reihenrichtung in einer Richtung senkrecht zum Steg 26 verläuft. Die Durchgänge 38 sind in Richtung des Ausschnittes 34 gerichtet, der von Verlängerungen der Öffnungen 38 geschnitten wird.
- Die Führungen 10 und die Führung 24 bestehen aus chirurgischem Edelstahl.
- In Fig. 6A ist die Sägeführung 10 der Fig. 1 in Anwendung gezeigt, wie sie ein Sägeblatt 40 von etwa 10 bis 12 mm Breite und 0,5 mm Dicke während des Zersägens eines langgestreckten Knochens 42 führt, der geradezurichten ist und zwei fehlgerichtete Abschnitte 45 aufweist, die sich bei 46 schneiden und deren Fehlausrichtung zu reduzieren ist. Die Führung 10 wird zuerst an dem Knochen 42 mit zumindest einer und falls praktisch möglicherweise mittels eines Paares von Schrauben (nicht gezeigt) befestigt, die durch die Öffnungen 14 verlaufen. Ein Schnitt 48 wird dann mit Hilfe der Säge 40 teilweise (z.B. etwa 3/4 des Weges) durch den Knochen 42 gelegt. Die Sägeführung 10 und Säge 40 werden dann entfernt, die Bohrerführung 24 wird soweit als möglich in den Schnitt 48 (siehe Fig. 6B) eingesetzt und entlang des Schnittes 48 bewegt, so daß einer der Durchgänge 38 sich entlang einer Linie erstreckt, die den Schnitt 48 rechtwinklig dazu so nahe wie möglich am Zentrum der Schnittfläche in dem Knochen 42 schneidet, wie sie durch Vortreiben des Schnittes durch den gesamten Knochen 42 geschaffen würde, um letzteren in zwei Fragmente 44 entsprechend den fehlausgerichteten Abschnitten 44 zu zersägen. Eine Bohrerspitze 50 wird dann durch diesen Durchgang geführt, um eine Passage durch den Knochen zu bohren, die den Schnitt 48 kreuzt.
- Die Bohrerführung 24 wird dann entfernt und ein Verankerungsbolzen (siehe 90 in Fig. 14) wird unter Verwendung eines geeigneten Drehers entlang der gebohrten Passage eingesetzt, um den Abschnitt 44 auf einer Seite des Schnittes 48 mit dem Abschnitt 44 auf dessen anderer Seite zu verbinden, um die Knochenabschnitte auf gegenüberliegenden Seiten des Schnittes lose miteinander zu verschrauben. Der Rest des Schnittes 48 wird dann mit der Säge 40 eingebracht, wobei der Anfangsteil des Schnittes 48 dazu verwendet wird, die Säge 40 zu führen, bis der Knochen 42 schließlich in zwei Fragmente zerteilt ist.
- Die beiden Knochenfragmente 44, die durch den Verankerungsbolzen 90 lose miteinander verschraubt sind, werden dann relativ zueinander um eine Achse, die durch die Polarachse des Verankerungsbolzens (siehe 90 in Fig. 14) gebildet wird, um einen gewünschten Winkel verdreht, um den Knochen geradezurichten, wonach der Bolzen festgezogen wird, um die Fragmente miteinander zu verspannen. Der Verankerungsbolzen weist eine Federbeilagscheibe auf, die belastet wird, um die Knochenfragmente lose zusammenzuhalten, um die Verdrehung zu gestatten.
- Aus dem Vorstehenden wird deutlich, daß die Führungen 10 und 24 in der Chirurgie dazu verwendet werden, eine Fehlausrichtung zwischen Abschnitten 44 eines langgestreckten Knochens 42, der eine Biegung oder einen Knick bei 46 aufweist und nicht gerade ist, zu reduzieren und vorzugsweise zu korrigieren und diesen folglich zu strecken. Bekannte Verfahren werden dazu verwendet, die Stelle des Schnittes 48 und dessen gewünschte Neigung relativ zur Längsrichtung des Knochens genauso wie den Grad der Verdrehung der Knochenfragmente zu bestimmen, wie er benötigt wird, um den Knochen möglicht gut oder zumindest adäquat zu strecken. Am Ende des chirurgischen Eingriffes kann optional eine geeignete externe Knochenfixierungseinrichtung (nicht gezeigt) verwendet werden, um den Verankerungsbolzen beim Zusammenklammern der Knochenfragmente zu unterstützen, wobei diese Vorrichtung nach dem ausreichenden Ausheilen der Operationsstelle entfernt wird, während der Verankerungsbolzen permanent in Position bleibt.
- Im Rahmen einer Weiterbildung wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 7 eine Bohrerführung 52 beschrieben, die ähnlich der Bohrerführung 24 gemäß den Fig. 4 und 5 ist. Die Bohrerführungen sind ähnlich und übereinstimmende Bezugszeichen beziehen sich auf übereinstimmende Merkmale. Die Bohrerführung 25 wird nicht nochmals im Detail beschrieben und es wird nur Wert auf die Unterschiede zwischen den Bohrerführungen gelegt.
- Die Verankerungsplatte 30 wird einstellbar relativ zum Steg 26 gemacht, indem sie loslösbar von dem verbreiterten Endabschnitt 28 ausgelegt ist, indem entlang der Seiten der Verankerungsplatte 30 Einstellöffnungen 54 in Reihen parallel zueinander und parallel zu den Einstellöffnungen 38 in der Bohrerspitzenführung 36 vorgesehen sind. Entsprechende Öffnungen in Form von Gewindesockeln sind im verbreiteren Endabschnitt 28 vorgesehen. Das Maß, mit dem der wirksame Abschnitt der Verankerungsplatte 30 auf dieselbe Seite des Steges 26, wie die Bohrerspitzenführung 36 hinaussteht, kann eingestellt werden, indem selektiv ein Paar von Öffnungen 31 mit den Öffnungen im verbreiterten Endabschnitt 28 in Fluchtposition gebracht wird und die Ankerplatte an dem verbreiterten Endabschnitt 28 mit Hilfe geeigneter Befestigungsmittel, wie z.B. Schrauben 56 befestigt wird.
- Der gekrümmte Ausschnitt (34) ist wesentlich kleiner als der bei der Ausführungsform nach Fig. 4 und es ist lediglich beabsichtigt, daß das vorlaufende Ende der Bohrerspitze mit einem entsprechenden Albeitsspiel bei der Anwendung dadurch hindurchgeführt wird.
- Die Anwendung der Bohrerführung 52 ist ähnlich der, wie sie für die Bohrerführung 24 beschrieben wurde.
- Weiterhin wird im Wege einer Weiterbildung und unter Bezugnahme auf die Fig. 8 und 9 nun eine einstellbare Sägeführung beschrieben. Die einstellbare Sägeführung, die im allgemeinen durch das Bezugszeichen 58 gekennzeichnet ist, ist in vielen Belangen funktional ähnlich der Sägeführung 10 der Fig. 2 und übereinstimmende Bezugszeichen beziehen sich auf übereinstimmende Merkmale.
- Die Sägeführung 58 weist eine kurze halbzylindrische Sitzformation in der Form eines kurzen Kanals 12 auf, der einen Sitz bildet, innerhalb dessen ein langgestreckter Knochen 42, der zu trennen ist, bei der Anwendung sitzt. Die Sitzformation 12 weist eine Öffnung 14 und Gradeinteilungen 16 ähnlich denen auf, wie sie für die Führung 10 gemäß Fig. 2 beschrieben wurden. Solche Gradeinteilungen werden dazu verwendet, die Sitzformation passend zu orientieren, damit gewährleistet ist, daß der Schnitt passend orientiert ist.
- Die Sägeführung 58 weist weiterhin eine einstellbare Führungseinrichtung auf, die allgemein durch das Bezugszeichen 60 gekennzeichnet ist. Die Führungseinrichtung 60 umfaßt eine im wesentlichen halbkreisförmige gebogene Basis in Form eines Winkelmessers 62 von etwa 20 mm Radius auf, der schwenkbar an einer Achse befestigt ist, die durch eine festziehbare Schraube 64 auf einem für diesen Zweck vorgesehenen Vorsprung 66 der Sitzformation 12 gebildet ist. Stattdessen kann er schwenkbar um eine Achse sein, die durch einen Niet gebildet wird und kann dann separate Fixiermittel aufweisen. Er weist ferner Gradeinteilungen 68 auf, die bis zu 90º auf gegenüberliegenden Seiten eines zentralen Punktes reicht und die in Verbindung mit einem Zeiger 70 verwendet werden, der zentral an der Sitzformation 12 befestigt ist, um die Führungseinrichtung einzustellen. Eine Sattelformation 72 ist einstückig mit der bogenförmigen Basis 62 ausgebildet und definiert eine Nut 74 mit einer Breite von etwa 1 mm und einer Tiefe von 15 bis 20 mm, innerhalb derer ein Sägeblatt 140 verschiebbar aufgenommen wird. Die Nut 74 weist und öffnet sich in die gleiche Richtung wie die konkave Seite der Sitzformation 12.
- Bei der Anwendung wird die einstellbare Führungseinrichtung 60 durch geeignetes Schwenken auf einen gewünschten Winkel eingestellt und die Schraube 64 angezogen. Die Sitzformation 12 wird dann auf dem langgestreckten Knochen 42 positioniert, so daß die Nut 74 mit der Position fluchtet, wo der Schnitt einzubringen ist. Die Sitzformation 12 wird am langgestreckten Knochen 42 mittels einer Schraube befestigt, die sich durch die Öffnung 14 hindurch erstreckt. Das Sägeblatt 40 wird mit ihren Zähnen in Richtung zum Knochen 42 weisend innerhalb der Nut 74 positioniert und der Schnitt 48 kann hergestellt werden.
- Die Sägeführung 58 hat den Vorteil, daß sie zwischen einem Zustand, in dem die Nut 74 rechtwinklig zur Achse der Sitzformation 12 steht und einem Zustand, in dem die Nut 74 in einem bestimmten kleinen Winkel, der in der Größenordnung zwischen etwa 20 und 30º liegt, zu der Achse ausgerichtet ist, zu jeder Seite hin eingestellt werden kann. Auf diese Weise kann die einstellbare Sägeführung 58 anstelle einer Vielzahl von Sägeführungen wie etwa die Sägeführungen nach Fig. 1 und 2 angewendet werden. Dies hat weiterhin den Vorteil, daß - falls gewünscht - der Winkel, mit dem der Schnitt eingebracht wird, in stufenloser Weise eingestellt werden kann.
- In Fig. 11 sind die gleichen Teile durch die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 gekennzeichnet. Der einzige wesentliche Unterschied zwischen der Sägeführung 10 nach Fig. 10 und der nach Fig. 1 liegt darin, daß an jedem ihrer Enden der Körper 12 ein Paar von federnden, flexiblen, klammerähnlichen, in Umfangsrichtung verlaufende Verlängerungen 76 aufweist. Das Paar von Klammern 76 an jedem Ende des Körpers 12 bildet zusammen eine Klemme an dem Ende des Körpers 12, um einen im Körper 12 sitzenden langgestreckten Knochen 42 (siehe Fig. 6A) festzuklemmen und zu halten.
- In ähnlicher Weise beziehen sich in den Fig. 11 und 12 die gleichen Bezugszeichen auf die gleichen Teule wie in Fig. 8, falls dies nicht anders angegeben ist. In den Fig. 11 und 12 ersetzt der Körper 12 gemäß Fig. 10 lediglich die kurze, kanalförmige Sitzformation 12 nach Fig. 8, und die Schraube 64 gemäß Fig. 8 ist durch eine Flügelmutter 78 ersetzt.
- Die Verwendung der Führungen 10 und 58 gemäß Fig. 10 und den Fig. 11 und 12 ist im wesentlichen identisch der Anwendung der jeweiligen Führungen 10 und 58 nach Fig. 1 und 8 mit der Ausnahme, daß die Klemmen 76 an jedem Ende des Körpers 12 dazu verwendet werden, einen in dem Körper 12 sitzenden Knochen 42 (Fig. 6A und 8) festzuklemmen.
- Bezugnehmend auf Fig. 13 ist eine mit 80 bezeichnete Sägeführung gezeigt, die betrachtet werden kann, als habe sie einen Körper 82, der abgeschrägt und teil-hohlzylindrisch ist und der Hälfte der Körpers 12 einer Führung des in Fig. 1 gezeigten Typs entspricht. Die Gradeinteilungen 16 sind am breiten Ende der Führung 80 gezeigt, das halbkreisförmig in der Gestalt ist. Der Körper 82 neigt sich vom halbkreisförmigen Ende zu einem Punkt oder Scheitel bei 84 weg. Der abgeschrägte Körper 82 weist eine Kante 86 parallel zur Achse des Körpers und eine geneigte Kante 88 auf, die dem Schlitz 20 gemäß Fig. 1 entspricht. Die Anwendung der Führung nach Fig. 13 ist ähnlich der nach Fig. 1 mit der Ausnahme, daß das Sägeblatt 40 (siehe Fig. 6A) mit der Kante 88 der Führung 80 ausgerichtet und dagegengehalten wird, anstatt daß sie im Schlitz 20 (Fig. 6A) angeordnet wird.
- In Fig. 14 ist ein gerade gerichteter Knochen mit 42 bezeichnet und seine Fragmente 44 sind gezeigt, wie sie durch einen Spannbolzen 90 zusammengeschraubt sind, der eine (nicht gezeigte) Federbeilagscheibe an seinem Kopf wie oben beschrieben sowie eine Mutter 91 aufweist. Natürlich kann das Federteil stattdessen auch bei der Mutter 91 statt am Bolzenkopf angeordnet sein. Ein Verriegelungsteil 92 ist eingesetzt ist einen Schlitz 94 gezeigt, der sich durch den Knochen 42 im wesentlichen von dessen einer Seite zur anderen hin erstreckt und der durch beide Fragmente 44 hindurchgeht und den Schnitt 48 kreuzt. Das Teil 92 ist in der Form eines abgeschrägten Streifens einer Chirurgenstahlplatte mit einer Breite von etwa 10 mm gezeigt, die sich von einem breiten Ende 96 ausgehend verjüngt, das etwa 10 bis 12 mm breit ist. Zur Bildung des Schlitzes 94 wird eine Pendelsäge verwendet, und das Teil 92 wird in den Schlitz 94 getrieben oder gepreßt, um diesen auszufüllen. Eine sogenannte Tuke-Pendelsäge mit einem keilförmigen Blatt wird zur Bildung des Schlitzes verwendet, wobei der Keilwinkel und die Dicke dem Teil 92 entsprechen.
- Nachdem ein genügendes Ausheilen stattgefunden hat, können das Teil 92 und der Spannbolzen 90 entfernt werden. Natürlich kann anstatt des gezeigten Spannbolzens eine Spannschraube in ähnlicher Weise verwendet werden.
- Ein Vorteil der Erfindung liegt darin, daß durch die Anwendung des Instrumentensatzes die Verwendung eines Knochenpfropfens vollständig vermieden wird, so daß Knochennekrose reduziert, wenn nicht gar vermieden und Verzögerungen bei der Gefäßbildung und Verknöcherung durch eindringende Osteogenesis vermindert werden. Die Plazierung des Schnittes kann von einem erfahrenen Chirurgen in einem Extrem mit den Augen beurteilt werden, oder es sind, als anderes Extrem, Computerprogramme zur Bestimmung seiner exakten Position verfügbar, die es dem Chirurgen erlauben, die geeignete Sägeführung 10 (Fig. 1) oder Schlitz 24 (Fig. 2) oder die passende Sägeführungseinstellung (Fig. 8) auszuwählen. Ähnliche Betrachtungen sind auf die Bohrerführung anwendbar, die eine Auswahl des passenden Durchgangs 38 (Fig. 5) und in der Tat deren Einstellung (Fig. 7) erlaubt.
- Insbesondere erlaubt es der Instrumentensatz, daß der chirurgische Eingriff - was wichtig ist - sowohl schnell als auch genau durchgeführt werden kann, und weiterhin erlaubt er es, daß Eingriffe ausgeführt werden können, wo eine Knochenfragmentverbindung innerhalb von Tagen aufgrund des Verspannens mittels des Spannbolzens 90 stattfinden kann. Die Verwendung des Bolzens 90 und des Verriegelungsteils 92 schafft eine sofortige Verbindung, die stark und stabil ist, und die es in geeigneten Fällen erlaubt, daß ein Patient praktisch sofort mobil ist. Weiterhin sind die den Instrumentensatz anwendenden Eingriffe von relativ geringem Eindringungsgrad und Dauer, und eine nachoperative Behandlung ist im Prinzip auf die simple Entfernung des Spannbolzens 90 und Verriegelungsteils 92 nach einigen Wochen beschränkt, welche Entfernung schnell und einfach ist.
Claims (13)
1. Satz von chirurgischen Instrumenten zur Anwendung bei einem
Osteotomie-Eingriff, welcher Satz umfaßt:
eine Sägeführung (10, 58) zum Führen einer Säge (40), während diese
einen schrägen Schnitt (48) in einem langgestreckten Knochen (42)
einbringt; und
einer Bohrerführung (24, 52) zum Führen einer Bohrspitze (50), während
diese einen Durchgang in dem Knochen bildet, nachdem ein anfänglicher
Abschnitt des Schnittes durch die Säge in den Knochen eingebracht wurde,
wobei die Sägeführung und Bohrerführung einander zugeordnete
Konstruktionen aufweisen, bei denen:
die Sägeführung eine Sitzformation (12) mit einer konkaven Seite zum
Abstützen an einem langgestreckten zu sägenden Knochen aufweist, so daß
der langgestreckte Knochen in der Sitzformation sitzt, und ferner eine
Führungsformation (18, 72) zum Ausrichten eines Sägeblattes relativ zu
einem langgestreckten Knochen, der in der Sitzformation sitzt und zum
Führen des Sägeblattes, während es die Herstellung des Schnittes im
Knochen initiiert aufweist, und
die Bohrerführung eine Bohrerspitzenführung (36) und einen mit der
Bohrerspitzenführung verbundenen Anker (30) zum Einsetzen in den
anfänglichen Abschnitt des Sägeschnittes im Knochen aufweist, wenn der
anfängliche Abschnitt des Sägeschnittes hergestellt worden ist, wodurch die
Bohrerspitzenführung relativ zum Sägeschnitt ausgerichtet wird, wobei die
Bohrerspitzenführung einen Führungsweg (38) zur Aufnahme einer
Bohrerspitze und zum Ausrichten der Bohrerspitze rechtwinklig zu dem
anfänglichen Teil des Schnittes definiert, während die Bohrerspitze die Passage
im Knochen ausbildet.
2. Satz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitzformation
in Form eines Kanals (12) vorliegt, der eine innere Fläche aufweist, die
die konkave Seite der Sitzformation bildet.
3. Satz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsformation ein Schlitz (18) im Kanal zur Aufnahme eines Sägeblattes ist,
während dieses das Einbringen des Schnittes in den Knochen initiiert,
wobei sich der Schlitz quer zum Kanal erstreckt.
4. Satz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz einen
Mittelpunkt auf halbem Wege zwischen seinen Enden aufweist, der von der
längsgerichteten Mittellinie (22) des Kanals geschnitten wird.
5. Satz nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von
Sägeführungen mit Sitzformationen in Form von Kanälen, wobei zumindest
einige der Kanäle Schlitze aufweisen, die, wenn jeder Kanal von seiner
konvexen Seite her in einer Richtung senkrecht zur längsgerichteten
Mittellinie davon betrachtet wird, in Winkeln zu dieser längsgerichteten
Mittellinie geneigt sind, die voneinander unterschiedlich sind.
6. Satz nach einem der Ansprüche 3 bis 5 einschließlich, gekennzeichnet
durch eine Sägeführung mit einer Sitzformation in der Form eines Kanals,
der eine Vielzahl von Schlitzen darin aufweist und die, wenn sie in einer
Richtung senkrecht zur längsgerichteten Mittellinie davon betrachtet
werden, in Winkeln zur längsgerichteten Mittellinie geneigt sind, die
voneinander unterschiedlich sind.
7. Satz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsformation (72) relativ zum Kanal einstellbar ist, indem sie mit einer sich in
längsrichtung erstreckenden Verlängerung (66) des Kanals, die in einer
zentralen Position von einem Ende des Kanals absteht, um eine
Schwenkachse schwenkbar verbunden ist, die zentral auf einer Linie mit der
längsgerichteten Mittellinie des Kanals angeordnet ist, und die sich
relativ zum Kanal radial erstreckt, wobei die Führungsformation radial
außerhalb des Kanals auf der konvexen Seite des Kanals angeordnet und
relativ zur Verlängerung des Kanals verriegelbar ist, um eine relative
Verdrehung dazwischen zu verhindern, wobei die Führungsformation eine
Nut (74) zur Aufnahme eines Sägeblattes aufweist, während dieses das
Einbringen des Schnittes in den Knochen initiiert, wobei die Nut in die
gleiche Richtung weist und sich öffnet, wie die, der die konkave Seite
des Kanals zugewandt ist.
8. Satz nach einem der Ansprüche 2 bis 7 einschließlich, gekennzeichnet
durch eine Vielzahl von Sägeführungen, die Sitzformationen in der Form
von Kanälen aufweisen, wobei zumindest einige der Sitzformationen
Querschnitte unterschiedlicher Größen zur Aufnahme langgestreckter Knochen
unterschiedlicher Dicken aufweisen.
9. Satz nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bohrerführung eine Verankerung in Form einer flachen
Ankerplatte (30) aufweist, wobei die Ankerplatte mit der Bohrerspitzenführung
durch eine Brücke (26) verbunden ist und der Führungsweg der
Bohrerspitzenführung ein langgestreckter Durchgang (38) durch die
Bohrerspitzenführung zur Aufnahme einer Bohrerspitze in seinem Inneren ist,
wobei der Durchgang durch die Bohrerführung rechtwinklig zur
Ankerplatte ausgerichtet ist.
10. Satz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke ein
langgestreckter Steg (26) ist, an dessen gegenüberliegenden Enden die
Ankerplatte und die Bohrerspitzenführung angeordnet sind, wobei die
Ankerplatte und Bohrerspitzenführung sich quer zum Steg zur selben Seite
des Steges hin erstrecken, so daß sie sich gegenüberstehen.
11. Satz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Grad, mit
dem die Ankerplatte zur der Seite des Steges hin absteht, einstellbar ist,
wobei die Ankerplatte relativ zum Steg in einer Richtung rechtwinklig zum
Durchgang durch die Bohrerführung beweglich und relativ zum Steg
verriegelbar ist, um eine relative Bewegung zwischen diesen zu verhindern.
12. Satz nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Brücke in Form eines geraden, langgestreckten, flachen, ebenen Streifens
(26) ausgebildet ist, wobei die Bohrerspitzenführung in Form einer Strebe
(36) vorliegt, die eine Vielzahl der Bohrerspitzenführungsdurchgänge (38)
hindurch aufweist, wobei die Ankerplatte und die Strebe sich in einer
Richtung rechtwinklig zur Ebene des Streifens erstrecken und die
Bohrerspitzenführungsdurchgänge in einer Reihe angeordnet sind, die sich in
Längsrichtung entlang der Strebe erstreckt.
13. Bohrerführung (24, 52), gekennzeichnet durch eine
Bohrerspitzenführung (36) und eine Verankerung (30), die mit der Bohrerspitzenführung
vom Einsetzen in den anfänglichen Abschnitt eines Sägeschnittes (58) in
einem Knochen, wenn der anfängliche Abschnitt des Sägeschnittes
eingebracht wurde, verbunden ist, um so die Bohrerspitzenführung relativ zu
diesem Abschnitt des Sägeschnittes auszurichten, wobei die
Bohrerspitzenführung einen Führungsweg (38) zur Aufnahme eines Bohreinsatzes und
zum Ausrichten der Bohrerspitze rechtwinklig zum anfänglichen Abschnitt
des Sägeschnittes, während die Bohrerspitze einen Durchgang in dem
Knochen bildet, definiert.
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