DE6928673U - Stirnbeschickbare trommelwaschmaschine - Google Patents
Stirnbeschickbare trommelwaschmaschineInfo
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- Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)
Description
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Stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine "/
Bei stirnbeschickbaren Trommelwaschmaschinen ist die Waschtrommel im allgemeinen von einem ebenfalls trommelförmigen
Laugenbehälter umgeben, der an einer Stirnseite, meist an der die Be- und Entladeöffnung enthaltenden Seite, durch einen
Stirnboden abgeschlossen wird, der zugleich als Ballastgewicht dient und aus diesem Grunde häufig aus dickwandigem
Gußeisen besteht. Da die dem Laiigenbehälterinnenraum zugewendete
Seite des Stirnbodens mit der teilweise recht aggressiven Waschflüssigkeit in Berührung kommt, muß auf dieser Seite
ein Korrosionsschutz vorgesehen v/erden. Dies kann z. B. durch Aufbringen einer Emailleschicht erfolgen. Ein derartiger Überzug
ist aber relativ aufwendig.
Die Neuerung betrifft eine stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine mit einem aus Laugenbehälter, Wäschetrommel md Antriebsmotor
bestehenden Trommelaggregat, wobei der trommeiförmige Laugenbehälter an seiner die Be- und Entladeöffnung
enthaltenden Seite durch einen Stirnboden verschlossen ist, der zugleich als Ballastgewicht dient, und hat zur Aufgabe,
die eingangs genannte Konstruktion zu vereinfachen. Zu diesem Zweck wird gemäß der Neuerung vorgeschlagen, daß dem Stimboäen
auf seiner dem Laugenbehälter zugewendeten Seite ein
Zwischenboden zugeordnet ist, der den Stirnboden gegenüber dem Laugenbehälterinnenraum isoliert.
Auf diese Weise kommt man zu einer Anordnung, bei der nur noch ein dünnwandiger Zwischenboden gegen Korrosion zu schützen
ist, v/eil der eigentliche Stirnboden durch den Zwischen*-
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boden gar nicht mehr mit der Waschflüssigkeit in Berührung kommt. Das hat den Vorteil, daß der wenig Material erfordernde
Zwischenboden z. B. auch aus Edelstahl hergestellt werden kann. Gleichzeitig ermöglicht der Zwischenboden, bei Typenvarianten
möglichst viele Teile unverändert ausbilden zu können, v/eil man die Befestigungsmittel an den Stirnboden angreifen
lassen kann. Dadurch ist es auch möglich, eine Maschine einerseits als Waschvollautomat und andererseits als
Waschtrockenautomat auszubilden, weil man durch die Zuordnung des Zwischenbodens auch in diesem Falle die Verbindungselemente
des Aggregats mit dem Gehäuse weitgehend unverändert lassen kann. Es ist lediglich notwendig, im Falle des Waschtrockenautomaten
den Stirnboden zu vergrößern, um einen als Kondensationsraum für die mit Feuchtigkeit beladene Abluft
geeigneten Hohlkörper zu erhalten.
In Ausgestaltung der Neuerung ist bei einer stirnbeschickbaren Trommelwaschraaschine, bei der das Trommelaggregat elastisch
mit dem feststehenden Maschinengehäuse verbunden ist und die Verbindung der einander entsprechenden Be- und Entladeöffnungen
des Laugenbehälters und des Maschinengehäuses durch ein wasserdichtes, elastisches Zwischenstück (Manschette)
erfolgt, diese Manschette auf der dem Stirnboden des Laugenbehälters zugewendeten Seite gabelförmig in zwei Lappen
aufgezweigt, die den Rand des Stirnbodens umklammern. Dadurch
erhält man eine einfach zu montierende, sehr betriebssichere Befestigung der Manschette an der Seite, die durch die Schwingungen des Laugenbehälters in besonders hohem Maße Beanspruchungen
ausgesetzt ist.
Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Ausführung der Neuerung, bei der einer der den Stirnboden umklammernden Lappen
der Manschette mit einer wulstförmigen Verdickung versehen ist, die der umgebördelte Rand des Zwischenbodens umgreift.
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Man braucht in diesem Falle um diese Verbindung nur eine Schelle zu legen und erhält eine besonders einfache und
trotzdem sehr sichere Befestigung dieser Teile.
Schließlich kann die Manschette an ihrer dem Laugenbehälter zugewendeten Seite neben den beiden, den wulstförmigen Rand
des Stirnbodens umklammernden Lappen mit einem dritten formsteifen, lippenartigen Lappen versehen v/erden, der den Rand
der Beschickungsöffnung der Wäschetrommel übergreift. Dadurch wird der zv/ischen Laugenbehälter und Wäschetrommel vorhandene
Spalt überbrückt und auf diese Weise verhindert, daß beim Be- und Entladen der Wäschetrommel kleinere Wäschestücke in diesen
Spalt hineinfallen können.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Neuerung schematisch
dargestellt. Darin zeigt:
Figur 1 einen senkrechten Schnitt im Bereich der oberhalb der Be- und Entladeöffnung gelegenen Teile einer stirnbeschickbaren
Trommelwaschmaschine, die als Waschvollautomat ausgebildet ist, und
Figur 2 die zu Figur 1 analoge Darstellung einer stirnbeschickbaren
Trommelwaschmaschine, die als Waschtrokkenautomat dient.
Gleiche Teile sind in beiden Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Das feststehende Gehäuse 10 umfaßt den darin federnd aufgehängten Laugenbehälter 20, in dem die Wäschetrommel 15 drehbar
gelagert ist. Die Konstruktionselemente für das federnde Abstützen und die Lagerung sind in der Figur nicht dargestellt.
Im Gehäuse 10, im Laugenbehälter 20 und in der Wäschetrommel 15 sind einander entsprechende Be- und Entladeöffnungen
11, 21 und 16 vorgesehen. Um eine wasserdichte Verbindung
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der beiden Be- und Entladeöffnungen 11 im Gehäuse 10 und 21 im Laugenbehälter 20 zu erhalten, sind diese beiden Öffnungen
durch eine Manschette 30 aus weichelastischem Material miteinander
verbunden.
Der Laugenbehälter 20 wird an seiner die Be- und Entladeöffnung 21 aufweisenden Vorderseite mit einem ringförmigen Stirnboden
22 abgeschlossen, der als Ballastbildner relativ dickwandig ausgebildet ist und einen die Be- und Entladeöffnung
21 umgebenden flanschartigen Rand 24 aufweist. Die Manschette 30 verzweigt sich an ihrer dem Laugenbehälter zugewendeten
Seite in zwei Lappen 31 und 32, die den flanschartigen Rand 24 des Stirnbodens umklammern. Ein dritter formsteifer Lappen
33 überragt den Spalt 13 zwischen Laugenbehälter und Wäschetrommel und verhindert auf diese V/eise, daß beim Be- und Entladen
der Wäschetrommel kleinere Wäschestücke in diesen Spalt hineinfallen können.
Auf der Seite des Gehäuses 10 ist das Ende der Manschette 30 zu einem Wulst 38 erweitert, der den nach außen umgebogenen
Rand 12 des Gehäuses beiderseits umklammert. Eine besondere Befestigung ist an dieser Stelle nicht erforderlich, weil der
die Öffnung 11 verschließende Deckel 14 sich im geschlossenen
Zustand gegen den Wulst anlegt und dadurch einen zusätzlichen
Haltedruck ergibt.
Der eine der den flanschartigen Rand des Stirnbodens umklammernden
Lappen 32 v/eist ferner eine wulstförmige Verdickung
35 auf, die der umgebogene Rand 29 des Zwischenbodens 28 umgreift. Die Sicherung dieser Verbindung des Stirnbodens mit
dem Zwischenboden erfolgt durch eine Spannschelle 36.
Die in Figur 2 dargestellte Ausführung weist v/eitgehend die gleichen Teile auf. Lediglich der Stirnboden 22 ist anders
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geformt, um einen größeren Hohlraum 37 2u>*erhalten¥ der als
Kondensationsraum für die aus der Trommel kommende, mit
Feuchtigkeit beladene Luft dienen soll. Die Verbindungsmittel zwischen dem Stirnboden und dem Zwischenboden sind identisch,
so daß bei beiden Ausführungen der gleiche Zwischenboden und die gleiche Manschette verwendet werden kann.
4 Ansprüche
2 Figuren
2 Figuren
Claims (4)
1. Stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine mit einem aus Laugenbehälter,
Wäschetrommel und Antriebsmotor bestehenden Trommelaggregat, wobei der trommeiförmige Laugenbehälter an seiner
die Be- und Entladeöffnung enthaltenden Seite durch einen Stirnboden verschlossen ist, der zugleich als Ballastgewicht
dient, djtdurch^gjekennzeichnetj, daß dem Stirnboden (22) auf
seiner dem Laugenbehälter (20) zugewendeten Seite ein Zwischenboden (28) zugeordnet ist, der den Stirnboden gegenüber
dem Laugenbehälterinnenraum isoliert.
2. Stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1, bei der das Trommelaggregat elastisch mit dem feststehenden
Maschinengehäuse verbunden ist, wobei die Verbindung der einander entsprechenden Be- und Entladeöffnungen des Laugenbehälters
und des Maschinengehäuses durch ein wasserdichtes, elastisches Zwischenstück (Manschette) erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (30) auf der dem Stirnboden
(22) des Laugenbehälter (20) zugewendeten Seite gabelförmig
in zv/ei Lappen (31, 32) auf gezweigt ist, die den Rand (24)
des Stirnbodens (22) umklammern.
3. Stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß einer der den Stirnboden umklammernden
Lappen (31, 32) der Manschette (30) mit einer wulstförmigen
Verdickung (35) versehen ist, die der umgebördelte Rand (29) des Zwischenbodens (28) umgreift.
4. Stirnbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1, 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (30) an ihrer dem Laugenbehälter (20) zugewendeten Seite neben den
beiden, den flanschförmigen Rand (24) des Stirnbodens (22) umklammernden Lappen (31, 32) einen dritten formsteifen, lippenartigen
Lappen (33) aufweist, der den Rand der Beschikkungsöffnung (16) der Wäschetrommel (15) übergreift.
928673
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19696928673 DE6928673U (de) | 1969-07-15 | 1969-07-15 | Stirnbeschickbare trommelwaschmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19696928673 DE6928673U (de) | 1969-07-15 | 1969-07-15 | Stirnbeschickbare trommelwaschmaschine |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE6928673U true DE6928673U (de) | 1970-04-09 |
Family
ID=34123425
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19696928673 Expired DE6928673U (de) | 1969-07-15 | 1969-07-15 | Stirnbeschickbare trommelwaschmaschine |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE6928673U (de) |
-
1969
- 1969-07-15 DE DE19696928673 patent/DE6928673U/de not_active Expired
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