DE69230383T2 - Biegsame Nähfadenführung und Halterung - Google Patents
Biegsame Nähfadenführung und HalterungInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Kombination aus einer flexiblen Nahtmaterialführung, die lösbar an einem steifen Halter angebracht ist, der beispielsweise dazu verwendbar ist, die Abstände und die Plazierung von chirurgischem Nahtmaterial zu steuern. Die Führung für chirurgisches Nahtmaterial kann verwendet werden, um die Dimension und/oder Gestalt eines Nahtverlaufs, der während der chirurgischen Wiederherstellung eines Organes oder Körperteils plaziert wird, zu kontrollieren.
- Bei der chirurgischen Wiederherstellung eines Organes oder eines anderen Körperteils bringt der Chirurg in der Regel einen Schnitt an, um das Organ zu öffnen. Beim Verschließen der Operationswunde werden Fäden in den verschiedenen Gewebelagen plaziert, um die beiden Ränder der Wunde zusammenzuziehen, so daß der Heilungsprozeß wieder eine glatte und funktionsfähige Oberfläche bilden kann.
- Das Nahtmaterial reißt aber häufig durch das Gewebe, wenn es Belastungen ausgesetzt ist, so daß der chirurgische Verschluß der Wunde beschädigt wird. Es wäre daher in vielen Fällen wünschenswert, eine Einrichtung zur Verfügung zu haben, die eine dauerhafte Abstützung bildet, um die Wand des Organs, in der der chirurgische Einschnitt angebracht worden ist, dauerhaft zu festigen und abzustützen. Alternativ wäre es in vielen Fällen vorzuziehen, eine biologisch abbaubare Nahtmaterialführung zu haben.
- Es ist wünschenswert, eine Nahtmaterialführung zu verwenden, um den Chirurgen dabei zu unterstützen, die gewünschte Dimensionierung des chirurgischen Verschlusses zu erzielen und/oder den Bereich abzustützen, in welchem das Nahtmaterial ange bracht wird, um die Gefahr zu vermeiden, daß das Nahtmaterial bzw. die Fäden durch das Gewebe reißen oder daß die Nahtlinie wie eine Zugleine wirkt und das Gewebe in unerwünschter Weise zusammenzieht.
- Es ist wünschenswert, daß eine Nahtmaterialführung völlig flexibel ist, ein geringes Gewicht besitzt und nachgiebig ist, während sie zugleich eine ausreichende Festigkeit aufweist, um den Belastungen standzuhalten, die auf das Nahtmaterial ausgeübt werden, das hindurchgenäht worden ist. Eine vollständig flexible Nahtmaterialführung kann jedoch das Zusammenziehen des Gewebes bei dem oben erwähnten Zugleineneffekt nicht verhindern und kann somit nicht gewährleisten, daß die Nahtlinie und das Gewebe, in welchem sie angeordnet ist, seine gewünschte Dimension beibehält, beispielsweise einen gewünschten Umfang. Die WO-A-91/01697 gibt eine Einrichtung an, um der Nahtmaterialführung während des chirurgischen Eingriffes vorübergehend eine Steifigkeit und feste Dimension zu verleihen, aber die Nahtmaterialführung frei und flexibel macht, sobald der chirurgische Eingriff durchgeführt worden ist.
- Die WO-A-91/01697 gibt somit eine Kombination einer Führungs- und Halteanordnung für Nahtmaterial an, die folgendes aufweist: eine biokompatible, frei biegsame Führung für chirurgisches Nahtmaterial mit vorgegebener Länge; einen steifen Halter zum Halten der Nahtmaterialführung in einer Ebene um einen Umfang des Halters; und mindestens einen Faden, der die Nahtmaterialführung in eng anliegender Weise lösbar hält.
- Die Erfindung gibt eine Kombination einer Führungs- und Halteanordnung für Nahtmaterial gemäß Anspruch 1 an. Der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert auf der WO-A-91/01697.
- Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Halter eine lineare Nut aufweist, die die Nahtmaterialführung aufnimmt.
- Die Nahtmaterialführung kann entweder aus biologisch abbaubaren oder biologisch nicht abbaubaren Materialien hergestellt sein, und zwar in Abhängigkeit davon, ob ihr Zweck darin besteht, eine permanente Abstützung zu bilden, um ein Herausreißen der durch sie angeordneten Nähte zu verhindern, oder ob die Nahtmaterialabstützfunktion lediglich eine vorübergehende Funktion ist.
- Zusätzlich zu ihrer Funktion als postoperative Abstützung für Nahtmaterial dient die Nahtmaterialführung während des operativen Eingriffes, wenn sie in Kombination mit dem hier angegebenen Halter verwendet wird, dazu, eine steife Abstützung und Matrize zu bilden, mit der der Chirurg die Länge der fertigen Nahtlinie kontrolliert.
- Bei einer Ausführungsform fixiert der Faden die Nahtmaterialführung an der Körperoberfläche an mindestens zwei Stellen, beispielsweise an seinen äußeren Enden, und zwar in der Weise, daß er zumindest teilweise durch die Nahtmaterialführung hindurch und um den Körper herum verläuft, d. h. mit einem oder mehreren hinein- und hinausgehenden Nahtstichen.
- Der Faden ist derart vorgesehen, daß die Nahtmaterialführung von dem Körper gelöst werden kann, sobald die Nahtmateriallinie von dem Chirurgen angeordnet worden ist, ohne das Nahtmaterial in dem Maße zu stören, daß eine Dislokation oder ein Reißen des Nahtmaterials durch das Gewebe hervorgerufen wird.
- Ein Teil des Fadens oder der Fäden, welche die Nahtmaterialführung am Körper fixieren, kann so positioniert sein, daß sie mit einer Schere oder dergleichen geschnitten werden können, um die Nahtmaterialführung vom Körper zu lösen. Wenn der Faden oder die Fäden geschnitten oder in sonstiger Weise abgetrennt werden, wird die Nahtmaterialführung von dem Körper freigegeben.
- Die US-A-4 489 446 gibt einen steifen Ring für die Annuloplastik an, der zwei bogenförmige Ringbereiche aufweist, die teleskopartig in Eingriff stehen, um eine Einstellung des Ringes in Abhängigkeit von der Bewegung eines Ventilringes während des Herzzyklus zu ermöglichen.
- Die Erfindung läßt sich unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verstehen, wobei die Vorteile für den Fachmann offenkundig werden, wobei in den Zeichnungen gleiche Bezugszeichen auch gleiche Elemente in den verschiedenen Figuren bezeichnen. Die Zeichnungen zeigen folgendes:
- Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer flexiblen Nahtmaterialführung, die an einer steifen Halteranordnung angebracht ist.
- Fig. 1A eine Draufsicht von oben, teilweise im Querschnitt, auf einen Abschnitt einer flexiblen Nahtmaterialführung.
- Fig. 1B eine Draufsicht von oben, teilweise im Querschnitt, auf die flexible Nahtmaterialführung, die zu einer Ringkonfiguration genäht ist.
- Fig. 2 eine Explosionsansicht des Führungsanbringbereiches und des unteren Teiles des Griffbereiches der Halteranordnung gemäß Fig. 1 ohne die Nahtmaterialführung.
- Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer flexiblen Nahtmaterialführung, die an dem Führungsanbringbereich und dem unteren Griffbereich, die zusammengesetzt sind, angebracht ist.
- Fig. 4 einen Querschnitt des Führungsanbringbereiches und des unteren Griffbereiches im zusammengebauten Zustand gemäß Fig. 3 entlang der Linie 4-4.
- Fig. 5 eine Draufsicht von oben auf die Führungsanbringeinrichtung gemäß Fig. 3, wobei eine flexible Nahtmaterialführung straff daran befestigt ist.
- Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer Führungsanbringeinrichtung.
- Fig. 7 einen Querschnitt einer Nahtmaterialführung, die eine linsenförmige Querschnittsgestalt besitzt.
- Fig. 8 eine seitliche perspektivische Darstellung im Schnitt einer Griffanordnung.
- Fig. 9 eine Draufsicht von unten auf die Griffverlängerung gemäß Fig. 8.
- Fig. 10 eine Draufsicht von oben auf das Gehäuse in Fig. 8.
- Fig. 11 eine perspektivische Darstellung eines anderen Nahtmaterialführungshalters.
- Fig. 12 eine Explosionsansicht des Führungsanbringbereiches und des unteren Griffbereiches der Nahtmaterialführungshalterung gemäß Fig. 11.
- Fig. 13 eine Draufsicht von oben auf den Führungsanbringbereich der Nahtmaterialführungshalterung gemäß Fig. 11.
- Fig. 14 eine perspektivische Darstellung eines linearen Nahtmaterialführungshalters gemäß der Erfindung.
- Fig. 15 eine perspektivische Darstellung des Nahtmaterialführungshalters gemäß Fig. 14 mit einer daran angebrachten Nahtmaterialführung.
- Die Erfindung richtet sich allgemein auf eine Halteranordnung zum Halten einer im wesentlichen flexiblen oder biegsamen, implantierbaren Nahtmaterialführung in einer im wesentlichen straffen Position zum Nähen entlang einer Nahtmateriallinie, die eine gewünschte Gestalt oder Dimension hat. Die Nahtmaterialführung einer bevorzugten Ausführungsform ist aus einer frei flexiblen Rippe gebildet, die mit einer gewebten Tuchabdeckung umhüllt ist.
- Im Gebrauch wird die flexible Nahtmaterialführung von der Halteranordnung straff und in einer Konfiguration gehalten, die durch die Gestalt der Halteranordnung bestimmt ist, während der Chirurg die durch die straffe Nahtmaterialführung gegebene Abstützung nutzt, um die Fäden gleichmäßig zu plazieren und das Gewebe mittels der durch die Nahtmaterialführung geführten Fäden in eine Nahtlinie zu ziehen, die eine Gestalt hat, die im wesentlichen derjenigen der Nahtmaterialführung und des Halters gleicht.
- Die Halteranordnung ermöglicht es dem Operateur oder Chirurgen, die Nahtmaterialführung richtig zu positionieren, während die Nahtmaterialführung gleichzeitig dazu verwendet wird, die Fäden und zugehöriges Gewebe während des Nähvorganges in die gewünschte Konfiguration zu ziehen. Die frei biegsame Nahtmaterialführung erhält während der Operation eine vorübergehende Steifigkeit durch die abnehmbare Halteranordnung, so daß der Chirurg die Plazierung und den Ort der Stiche in der Nahtlinie präzise kontrollieren kann. Die Erläuterungen im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 13 sind nicht solche gemäß der Erfindung, die im Anspruch 1 beansprucht ist.
- Gemäß Fig. 1A ist die Nahtmaterialführung 10 ein langgestrecktes, flexibles oder biegsames Element mit einer vorgegebenen Dimension. Aufgrund ihrer Biegsamkeit kann die Länge der Nahtmaterialführung 10 so manipuliert werden, daß sie jede beliebige Gestalt annimmt, d. h. kreisförmig, C-förmig, gerade, krummlinig oder eine Kombination von gekrümmten und geraden Segmenten. In Fig. 1B ist die Nahtmaterialführung 10 zu einem Ring geformt gezeigt, und zwar dadurch, daß die beiden Enden mit Nahtmaterial 11 zusammengenäht sind. Wie in Fig. 1A dargestellt, weist die Nahtmaterialführung 10 eine im wesentlichen biegsame innere Rippe 14 auf, die von einer Abdeckung 16 umschlossen ist.
- Die Rippe 14 weist ein flaches, stabartiges oder rohrförmiges Stück aus biokompatiblem, elastischem biegsamen Material, wie z. B. Mylar oder Silikongummi auf. Die Rippe 14 kann außerdem eine für Röntgenstrahlen undurchlässige Substanz enthalten, beispielsweise etwa 10 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 13 Gew.-% Bariumsulfat, so daß die Lage der Nahtmaterialführung bei postoperativen Röntgenaufnahmen festgestellt werden kann.
- Die äußere Umhüllung 16 ist aus irgendeinem biokompatiblen Material geformt, das eine ausreichende Festigkeit hat, um, ohne zu zerreißen, als Anker für Nahtmaterial zu dienen, und das eine ausreichende Biegsamkeit hat, um zu einer eng anliegenden Umhüllung für die Rippe 14 geformt zu werden, ohne daß dadurch die Biegsamkeit der Nahtmaterialführung 10 eingeschränkt wird.
- Vorzugsweise ist die äußere Umhüllung 16 ein gewebter Stoff mit einer haarigen oder rauhen Seite, um das Einwachsen von Gewebe zu fördern, beispielsweise ein Dacron-Velour.
- Diese äußere Umhüllung 16 ist um den Rahmen 14 eng gewickelt und darum herumgenäht, so daß sie ihn völlig umschließt. Die Dicke der äußeren Umhüllung 16 ist ausreichend, um es dem Chirurgen zu ermöglichen, einen Faden hindurchzuführen.
- Fig. 1 zeigt eine Explosionsansicht einer Ausführungsform einer Halteranordnung, an der eine Nahtmaterialführung angebracht ist, wie es allgemein bei 12 bzw. 10 zu sehen ist. Die Halteranordnung 12 besitzt eine Führungsanbringeinrichtung 18 und eine Griffeinrichtung 40, die einen Griff 42 und ein Gehäuse 44 aufweist.
- Die Fig. 2 bis 5 zeigen in weiteren Einzelheiten die Führungsanbringeinrichtung 18 und die Art und Weise, wie die Nahtmaterialführung 10 daran angebracht ist. Die Führungsanbringeinrichtung 18 weist eine Führungsstütze 20 auf. Zum Zwecke der Verdeutlichung ist die Nahtmaterialführungseinrichtung 18 hier als eine solche dargestellt, die zur Verwendung bei der Faltenbildung eines erweiterten Herzklappenringes dienen soll.
- Der äußere Rand der Führungsabstützung 20 ist daher im allgemeinen C-förmig oder ringförmig ausgebildet und hat eine Gestalt und Umfangsdimension, die derjenigen ähnlich ist, die der Chirurg mittels der Annuloplastik in dem Klappenring des menschlichen Herzens erreichen möchte. Genauer gesagt, die Abstützung 20 ist im allgemeinen linsenförmig und hat einen C-förmigen Bereich 28, dessen Enden durch eine gerade Seite 30 miteinander verbunden sind.
- Die Nahtmaterialführung 10 ist in eine Nut oder Mulde 32 eingepaßt, die um den gewölbten C-förmigen Bereich 28 der Führungsabstützung 20 herum positioniert ist. Die Mulde 32 ist so dimensioniert, daß sie einen Bereich der Nahtmaterialführung 10 aufnehmen kann, wie es in Fig. 4 am besten zu sehen ist. Die Positionierung der Nahtmaterialführung in der Mulde 32 paßt die Führung 10 an die Gestalt der Führungsabstützung 20 an und legt gleichzeitig einen wesentlichen Bereich der Abdeckung 16 außerhalb der Mulde 32 frei, um es dem Chirurgen zu ermöglichen, einen Faden hindurchzuführen.
- Bei der in den Fig. 2 bis 5 gezeigten Ausführungsform weist die Führungsanbringeinrichtung 18 außerdem eine zentrale Stütznabe 22 auf, an der die Führungsabstützung 20 mit einer Vielzahl von integral geformten Speichen, bevorzugt drei, von denen eine bei 24 zu sehen ist, angebracht ist. Die Anordnung der Anbringeinrichtung 18, die in diesem Falle eine gewölbte oder bogenförmige Führungsabstützung 20 mit Nabe 22 und Speichen 24 ist, ermöglicht es dem Chirurgen, die Herzklappe während des Nähvorganges unter Sichtbeobachtung zu haben.
- Die zentrale Stütznabe 22 ist mit einer ringförmigen Nut 36 ausgebildet. Diese Nut 36 ist in der Nähe von demjenigen Ende 34 der Nabe 22 gebildet, das der Führungsabstützung 20 gegen überliegt, und bildet ein Stiftelement 38. Derjenige Bereich der Nabe, der an der Seite der Nut 36 gegenüber der Führungsabstützung 20 und dem Nabenende 34 verbleibt, besitzt eine nach innen konisch verjüngte Umfangsfläche, wie es allgemein bei 35 angedeutet ist.
- Die Nabe 22 besitzt außerdem eine offene Bohrung 37, durch die ein zylindrischer Stopfen 39 eingepaßt ist. Der Stopfen 39 ist so dimensioniert, daß er sich aus beiden Seiten der Bohrung 37 heraus erstreckt. Der Zweck der konisch verjüngten Oberfläche 35 und des Stopfens 39 wird nachstehend näher erläutert.
- Wie Fig. 1 ferner zeigt» weist die Griffeinrichtung 40 einen langgestreckten Griff 42 auf, der ein Ende 54 hat, das an einem Gehäuse 44 angebracht ist. Das Gehäuse 44 kann zwar an dem Ende 54 des Stiftes 42 integral angeformt sein, aber bevorzugt ist das Ende 54 mit einem nach außen weisenden Gewinde ausgebildet, das mit einem Gewinde in Schraubverbindung bringbar ist, welches entlang einer Oberfläche einer Öffnung 59 gebildet ist, die in dem oberen Ende des Gehäuses 44 ausgebildet ist.
- Das gegenüberliegende Ende des Stiftes 42 ist mit einer äußeren geätzten Oberfläche 52 ausgebildet, um dem Chirurgen das Greifen des Stiftes 42 zu erleichtern. Bei einer anderen Ausführungsform können das Ende 54 des Stiftes 42 und die Öffnung 59 des Gehäuses 44 so ausgebildet sein, daß das Ende 54 in die Öffnung 59 eingepreßt werden kann.
- Das Gehäuse 44 besitzt eine fingerhutförmige Konstruktion mit einer kreisförmigen Wand 60, die einen Hohlraum 46 bildet. Wie Fig. 4 deutlicher zeigt, ist der Hohlraum 46 an einer Seite offen, was allgemein als Öffnung 45 zu sehen ist. Die innere Oberfläche der kreisförmigen Wand 60 konvergiert eine kurze Strecke weg von der Öffnung 45 nach innen. Der Hohlraum 46 ist im allgemeinen weit genug an der offenen Seite 45, um die Nabe 22 eng passend aufzunehmen, aber der Stopfen 39 erstreckt sich aus der Nabe ausreichend weit nach außen, um einen Durchtritt durch die offene Seite 45 in den Hohlraum 46 zu verhindern.
- Die Wand 60 ist mit zwei J-förmigen Ausschnitten ausgebildet, die in den Fig. 2 und 3 bei 48 und 49 zu sehen sind. Diese J-förmigen Ausschnitte 48 und 49 sind so geformt und positioniert, daß sie jeweils die Enden des Stopfens 39 aufnehmen, die sich von der Nabe 22 nach außen erstrecken. Die Gestalt der Ausschnitte 48 und 49 bildet einen Steg 50 zwischen dem langen und dem kurzen Schenkel jedes Ausschnitts.
- Die Griffeinrichtung 40 wird mit der Führungsanbringeinrichtung 18 verbunden, indem das Ende 34 der Nabe 22 in den Hohlraum 46 eingesetzt wird, wobei das eine der sich nach außen erstreckenden Enden des Stopfens 39 durch einen der jeweiligen J-förmigen Ausschnitte 48 und 49 geht. Die konisch verjüngte Oberfläche 35 der Nabe 22 greift an der nach innen verjüngten Oberfläche der Wand 60 an.
- Das bewirkt ein geringfügiges Zusammendrücken der Nabe 34, was zu einer Federkraft führt. Die Federkraft ist wirksam, um die Bewegung der nach außen verlaufenden Enden des Stopfens 39 durch die größeren Schenkel der J-förmigen Ausschnitte 48 und 49 zu hemmen.
- Ein zusätzlicher Kraftaufwand bewegt die Enden des Stopfens 39 durch die größeren Schenkel der J-förmigen Ausschnitte 48 und 49, wobei ein Drehen des Griffes 40 die äußeren Enden des Stopfens 39 über die Stege 50 und in den jeweiligen kleineren Schenkel der J-förmigen Ausschnitte 48 und 49 führt.
- Die durch das geringfügige Zusammendrücken des Nabenendes 34 ausgebildete Federkraft hält die Verbindung zwischen dem Gehäuse 44 und der Führungsanbringeinrichtung 18 aufrecht. Der Griff 40 wird von der Führungsanbringeinrichtung 18 dadurch getrennt, daß der oben beschriebene Vorgang umgekehrt wird.
- Eine Ausführungsform der Einrichtung zum lösbaren Anbringen der Nahtmaterialführung 10 an der Führungsabstützung 20 der Führungsanbringeinrichtung 18 ist in Fig. 5 gezeigt. Die Führungsabstützung 20 ist mit zwei Löchern 66 und 68 ausgebildet, die die Führungsabstützung 20 durchsetzen und mit der Mulde in Verbindung stehen. Die genaue Positionierung der Löcher 66 und 68 ist nicht kritisch. Wie gezeigt, sind die Löcher 66 und 68 entlang dem geraden Bereich der Führungsabstützung 20 an einer Stelle in der Nähe von zwei der Speichen 24 gebildet.
- Das eine Ende 71 einer Schnur oder eines Nähfadens 70 wird durch eines der Löcher, in der gezeigten Weise das Loch 66, geführt und an der Führungsabstützung 20 abgebunden. Das andere Ende 73 des Nähfadens 70 wird durch den Körper der Nahtmaterialführung 10 von dem einen Ende zum anderen geführt. Dieses Ende 73 wird dann zuerst durch das Loch 68 und dann durch das Loch 66 geführt und dort abgebunden.
- Nachdem die Nahtmaterialführung 10 während einer Operation in ihrer Position, d. h. um den Klappenring, angenäht ist, wird der Bereich des Nähfadens zwischen den Löchern 66 und 68 durchgeschnitten. Der Nähfaden 70 wird aus der Nahtmaterialführung 10 entfernt, indem die Griffeinrichtung 12 zurückgezogen wird.
- Gemäß einer anderen Ausführungsform, die nicht dargestellt ist, wird das erste Ende 71 an dem Loch 66 abgebunden, und das zweite Ende 73 wird zuerst durch ein Ende der Nahtmaterialführung 10 geführt und dann über das andere Ende der Nahtmaterialführung 10 zurückgebracht und durch sie geführt und durch das Loch 68 geführt und anschließend an dem Loch 66 abgebunden. Das Entfernen des Nähfadens 70 wird dadurch erreicht, daß der Nähfaden an irgendeiner Stelle zwischen den beiden Löchern durchgeschnitten und herausgezogen wird.
- Eine alternative Ausführungsform der Führungsanbringeinrichtung 80, die in Fig. 6 gezeigt ist, besitzt eine Führungsabstützung 82, die eine offene C-förmige Seite 84, jedoch keine gerade Seite hat, welche die Enden des C verbindet. Mit Ausnahme des angegebenen Unterschiedes in der Form der Führungsabstützung 82 besitzt die Führungsanbringeinrichtung 80 in Fig. 6 Elemente, die denen gleichen, die in Bezug auf die Nahtmaterialführung gemäß Fig. 5 beschrieben worden sind (und die mit den gleichen, einfach gestrichenen Bezugszeichen versehen sind), und sie werden hier nicht im einzelnen erläutert.
- Bei dieser Ausführungsform der Führungsanbringeinrichtung 80 ist die Einrichtung zum lösbaren Anbringen der Nahtmaterialführung an der Führungsabstützung ein Nähfaden (nicht gezeigt), der durch Abbinden, wie oben beschrieben, über einem offenen Zwischenraum zwischen den Löchern 68' und 66' (nicht gezeigt) positioniert wird.
- Die Griffeinrichtung 40 wird an der Führungsanbringeinrichtung 18 angebunden. Wie Fig. 1 zeigt, erfolgt dieses Anbinden durch Verbinden des einen Endes eines Abreißfadens, der allgemein bei 100 zu sehen ist, an der Griffeinrichtung 40 und des anderen Endes des Abreißfadens 100 mit der Führungsabstützung 20, beispielsweise an einer der Speichen 24.
- Der Abreißfaden 100 ermöglicht es einem Chirurgen, die Griffeinrichtung 40 von der Führungsabstützung 20 während des Nähvorganges zu lösen, so daß er eine bessere Sicht auf die Operationsstelle hat. Durch Anbinden des Griffes 40 an der Führungsanbringeinrichtung 18 wird die Gefahr, daß der Chirurg oder Operateur die Führungsabstützung 20 nach beendeter Operation im Patienten beläßt, erheblich herabgesetzt. Der Abreißfaden 100 ermöglicht es dem Chirurgen außerdem, die Füh rungsabstützung 20 nach dem Abnehmen des Griffes ohne weiteres zu entfernen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Griffeinrichtung 40 so modifiziert, daß sie eine Spule oder einen Wickel aus Nahtmaterial oder Schnur aufnimmt, was wie eine Anbindung für die Führungsanbringeinrichtung wirkt. Die Anbindung ist an gegenüberliegenden Enden an der Griffeinrichtung bzw. an der Führungsanbringeinrichtung angebracht und spult sich automatisch aus der Griffeinrichtung ab, wenn der Griff von der Führungsanbringeinrichtung getrennt wird.
- Diese bevorzugte Ausführungsform ist in den verschiedenen Fig. 8 bis 10 deutlicher zu sehen. Der untere Bereich einer Griffeinrichtung gemäß dieser Ausführungsform ist in Fig. 8 bei 90 gezeigt. Die Griffeinrichtung 90 umfaßt ein Gehäuse 92, einen Griffansatz 94 und einen Griffstab 96.
- Das Gehäuse 92 besitzt ein Paar von gegenüberliegenden J-förmigen Ausschnitten 98 und 99, die die gleiche Funktion wie die oben beschriebenen J-förmigen Ausschnitte 48 und 49 haben. Der Griffansatz 94 ist an dem unteren Ende des Griffstabes 96 in geeigneter Weise befestigt. Wie gezeigt, hat der Griffansatz 94 an einem Ende eine Bohrung 102 zur Aufnahme des unteren Endes 104 des Griffstabes 96.
- Das Ende 104 des Griffstabes kann in der Bohrung 102 durch Schweißen, Stanzen oder dadurch gehalten sein, daß die jeweiligen Elemente mit ineinandergreifenden Gewindeflächen versehen sind. Keine dieser Konstruktionen der Griffeinrichtung 90 wird daher in weiteren Einzelheiten erläutert.
- Der Hauptunterschied gegenüber der vorher beschriebenen Ausführungsform besteht darin, daß die Griffeinrichtung 90 dazu ausgebildet ist, einen Nähfadenwickel zu tragen, der allgemein bei 106 zu sehen ist. Dieser Nähfadenwickel 106 ist in einer Bohrung 112 aufgenommen, die in dem Griffansatz 94 gebildet ist. Der Griffansatz 94 und das Gehäuse 92 sind so ausgebildet, daß sie lösbar zusammenpassen.
- Der Griffansatz 94 und das Gehäuse 92 besitzen zusammenpassende Schultern 108 bzw. 110. Die Schulter 108 ist mit einer Nut 114 ausgebildet, die eine Feder 116 aufnimmt, die sich von der Schulter 110 nach oben erstreckt. Die Feder 116 ist mit einer zentralen Öffnung 122 und zwei Ausschnitten 118 und 120 ausgebildet, die von dieser Öffnung 122 weg in entgegengesetzten Richtungen verlaufen.
- Jede Schulter 108 und 110 besitzt vier Öffnungen. Die Öffnungen 126 bis 129 der Schulter 108 sind mit Öffnungen 130 bis 133 der Schulter 110 ausgefluchtet, wenn der Griffansatz 94 und das Gehäuse 92 ineinander eingepaßt sind.
- Der Nähfadenwickel 106 weist ein Fadenstück auf, das entlang dem unteren Ende 104 des Griffstabes 96 zu einer zylindrischen Konfiguration gewickelt ist, die in die Bohrung 112 paßt. Die entgegengesetzten Enden dieses Fadenstücks sind an der Feder 116 und dem Griffansatz 94 verknotet. Das eine Ende des Nähfadens wird durch die zentrale Öffnung 122 gezogen und an der Feder 116 verknotet, wie es bei 115 zu sehen ist.
- Das entgegengesetzte Ende des Nähfadens wird durch eine Öffnung 124 gezogen, die von der Bohrung 112 durch den Griffansatz 94 verläuft, und wird um den Griffansatz 94 herum verknotet, wie es bei 117 zu sehen ist. Es wird darauf hingewiesen, daß für die Zwecke der vorliegenden Erfindung der Ausdruck "Nähfaden" bzw. "Nahtmaterial" jede Schnur, jeden Faden oder jedes Filamentmaterial umfassen kann, das zum Anbinden des Gehäuses 92 an dem Griffansatz 94 brauchbar ist.
- Der Griffansatz 94 und das Gehäuse 92 werden zusammengesetzt, indem die Feder 116 in die Nut 114 eingesetzt wird. Fäden wer den durch miteinander ausgefluchtete Öffnungen geführt, um den Griffansatz 94 und das Gehäuse 92 zusammenzuhalten. Beispielsweise wird ein Faden 134 durch die Öffnungen 126 und 127 des Griffansatzes 94 und die Öffnungen 130 und 131 des Gehäuses 92 geführt, während ein zweiter Faden 136 durch die Öffnungen 128 und 129 des Griffansatzes 94 und die Öffnungen 132 und 133 des Gehäuses 92 geführt wird.
- Die Griffeinrichtung 90 dieser Ausführungsform wird, wie oben angegeben, mit der Führungsanbringeinrichtung 18 verbunden. Der Griffstab 96 wird aus dem Gehäuse 92 entfernt, indem die Fäden 134 und 136 abgeschnitten werden und der Griffansatz 94 von dem Gehäuse 92 weggezogen wird. Das Wegziehen des Griffstabes 96 wickelt den Fadenwickel 106 ab.
- Nachdem die Nahtmaterialführung in ihrer Position entlang der Nahtlinie, d. h. um einen Herzklappenring herum, angenäht worden ist, wird (werden) der Faden (die Fäden), der bzw. die die Führungsanbringeinrichtung an der Nahtmaterialführung hält bzw. halten, abgeschnitten. Die Führungsanbringeinrichtung wird dann durch Ziehen an dem Griffstab 96 entfernt.
- Bei der in den Fig. 11 bis 13 dargestellten Ausführungsform ist die Griffeinrichtung 140 ebenfalls so modifiziert, daß sie einen Wickel aus Nähfaden oder Schnur aufnimmt, der wie eine Anbindeeinrichtung für die Führungsanbringeinrichtung 142 wirkt. Gemäß Fig. 11 weist die Griffeinrichtung 140 ein Gehäuse 144, einen Griffstab 146 und einen vergrößerten Greifbereich 148 auf.
- Der Griffstab 146 besteht bevorzugt aus einem verformbaren Metall oder einem anderen Material, das es dem Chirurgen ermöglicht, den Griff mit dem gewünschten Winkel zu biegen, während er die Anordnung als Nahtmaterialführung und Halter benutzt. Der vergrößerte Griffbereich 148 ermöglicht es dem Chirurgen, den Griff leichter zu greifen, und es erleichtert dem Chirur gen außerdem das Manövrieren des Halters der Nahtmaterialführung in die Operationsstelle.
- Das Gehäuse 144 ist an der Führungsanbringeinrichtung 150 lösbar angebracht, wie es im einzelnen unter Bezugnahme auf Fig. 12 beschrieben wird. Die Nahtmaterialführung 152 ist an der Führungsanbringeinrichtung 150 mit Fäden oder Nahtmaterial (nicht gezeigt) auf eine Art und Weise lösbar angebracht, die unter Bezugnahme auf Fig. 13 beschrieben wird.
- Gemäß Fig. 12 besitzt das Gehäuse 144 eine Bohrung 154 zur Aufnahme des Griffstabes 146. Das Ende des Griffstabes 146 kann in der Bohrung 154 im Preßsitz oder Reibsitz, durch Schweißen oder dadurch gehalten werden, daß die jeweiligen Elemente mit ineinandergreifenden Gewindeflächen versehen sind.
- Das Gehäuse 144 weist außerdem ein Paar von gegenüberliegenden Schlitzen 156 auf, um Nasen 158 des Nähfadenwickels 160 aufzunehmen. Der Fadenwickel 160 umfaßt ein Stück Nahtmaterial oder Faden 162, das bzw. der um einen Spindelstab 164 zu zylindrischer Konfiguration gewickelt ist.
- Das eine Ende des Nahtmaterials 162 ist an einer Öffnung (nicht gezeigt) im oberen Ende des Fadenwickels 160 verknotet. Das andere Ende des Nahtmaterials 162 ist an der Nabe 168 der Führungsanbringeinrichtung 150 befestigt. Insbesondere ist dabei der Faden 162 nach unten durch die Öffnung 170, dann nach oben durch die Öffnung 172 geführt und anschließend an der Öffnung 172 verknotet.
- Das untere Ende des Spindelstabes 164 hat ein Paar von darin gebildeten gegenüberliegenden Ausschnitten 174, die eine solche Größe haben, daß sie in der Bohrung 176 der Nabe 168 aufgenommen werden. Der Spindelstab 164 wird daher im Preßsitz oder Reibsitz in der Bohrung 176 aufgenommen.
- Der Fadenwickel 160 ist in dem inneren Hohlraum (nicht gezeigt) des Gehäuses 144 untergebracht und wird in seiner Lage gehalten, wenn die Nasen 158 in gegenüberliegende Schlitze 156 einschnappen. Das Gehäuse 144 mit dem positionierten Fadenwickel 160 wird dann mit Nahtmaterial oder Fäden 178 und 180, die in Fig. 11 gezeigt sind, lösbar an der Führungsanbringeinrichtung 150 angebracht.
- Das Nahtmaterial oder der Faden 180 geht durch ein Paar von Öffnungen 182 im Gehäuse 144 und ein Paar von Öffnungen 184 in der Führungseinrichtung 150 hindurch, wie es die gestrichelten Linien 186 in Fig. 12 zeigen. Der Faden 178 geht durch ein Paar von Öffnungen 188 im Gehäuse 144 und durch ein Paar von Öffnungen 190 in der Führungsanbringeinrichtung 150 hindurch, wie es mit gestrichelten Linien 192 in Fig. 12 gezeigt ist.
- Wenn die Nahtmaterialführung und die Führungsanbringeinrichtung an der Operationsstelle plaziert sind, kann der Chirurg den Griff entfernen, falls er das wünscht, indem das Nahtmaterial oder die Fäden 178 und 180 an der Stelle der Schneidführungen 194 und 196, die in den Fig. 11 und 12 gezeigt sind, durchgeschnitten werden.
- Die Schneidführungen 194 und 196 bestehen aus einer hochgezogenen Plattform mit einer darin gebildeten flachen Nut 195, durch die der Nähfaden geht, und einer tieferen Nut 197, die in der Plattform senkrecht zu der flachen Nut ausgebildet ist und durch die eine Schere oder andere Schneidwerkzeuge eingeführt werden können, um den Nähfaden an dieser Stelle abzutrennen oder abzuschneiden.
- Wenn die Fäden durchtrennt sind und der Griff entfernt wird, verbleibt der Wickel 160 in dem Gehäuse 144, und der Faden 162 bleibt an der Nabe 168 befestigt. Während der Griff von der Führungsanbringeinrichtung abgezogen wird, wird das Nahtmaterial oder der Faden von dem Spindelstab 164 abgewickelt, so daß sich eine Anbindung zum Entfernen der Führungsanbringeinrichtung ergibt, nachdem die Nahtmaterialführung von der Führungsanbringeinrichtung abgenommen und die Operation durchgeführt ist.
- Gemäß Fig. 13 ist die Nahtmaterialführung 152 an der Führungsanbringeinrichtung 150 mit Nahtmaterial oder Fäden 198, 200 und 202 lösbar angebracht. Der Faden 198 ist an der Öffnung 204 verknotet und verläuft dann durch das eine Ende der Nahtmaterialführung und nach oben durch die Öffnung 206 über die Schneidführung 208 und wieder nach unten durch die Öffnung 206, durch die Nahtmaterialführung 152, durch die Öffnung 209, dann nach oben durch die Öffnung 210, wo das andere Ende des Fadens 198 verknotet ist.
- Der Faden 200 ist an dem einen Ende durch die Öffnung 210 hindurch verknotet und verläuft dann unter der Führungsanbringeinrichtung 150 durch die Öffnung 211, durch die Nahtmaterialführung 152 und nach oben durch die Öffnung 212, über die Schneidführung 214 und zurück nach unten durch die Öffnung 212. Der Faden 200 verläuft dann erneut durch die Nahtmaterialführung 152, durch die Öffnung 215 und nach oben durch die Führung 216, wo er verknotet ist.
- Schließlich ist der Faden 202 an dem einen Ende der Öffnung 216 verknotet und verläuft unter der Nahtmaterialführung 150 durch die Öffnung 217, durch die Nahtmaterialführung 152, nach oben durch die Öffnung 218, über die Schneidführung 220, wieder nach unten durch die Öffnung 218, von wo er durch die Nahtmaterialführung 152 und nach oben durch die Öffnung 222 verläuft, wo er verknotet ist.
- Die Öffnungen 224 und 226, die in der Führungsanbringeinrichtung 150 an gegenüberliegenden Enden der Nahtmaterialführung 152 angeordnet sind, dienen dazu, jedes Ende der Nahtmaterialführung 152 vorübergehend an jedem Ende der Führungsanbring einrichtung 150 anzubringen, um die Nahtmaterialführung während des Vorganges des Einfädelns von Fäden 198, 200 und 202 durch die Öffnungen der Führungsanbringeinrichtung und der Nahtmaterialführung in ihrer Position zu halten.
- Nachdem das Einfädeln des Nahtmaterials 198, 200 und 202 beendet ist, werden die Fäden bei 224 und 226 entfernt. Die Fäden bei den Bezugszeichen 224 und 226 sind in Fig. 11 zum Zwecke der Verdeutlichung bei 223 und 225 dargestellt.
- Gemäß Fig. 13 bestehen Schneidführungen 208, 214 und 220 aus einer hochgezogenen Plattform mit einer darin ausgebildeten flachen Nut 228, durch die das Nahtmaterial verläuft, und einer tieferen Nut 230, die in der Plattform senkrecht zu der flachen Nut ausgebildet ist und durch die ein Schneidwerkzeug gehen kann, um das Nahtmaterial an der Stelle, die über der tieferen Nut liegt, abzuschneiden.
- Die tiefere Nut ist an dem einen Ende von einem Anschlag 232 verschlossen, so daß die Spitze des Schneidwerkzeugs oder der Schere sich nicht über diese Stelle hinaus bewegen kann. Dieser Anschlag verhindert, daß sich das Schneidwerkzeug in den offenen Raum 234 zwischen den Speichen der Führungsanbringeinrichtung 150 hinein bewegt und ungewollt Gewebe des Patienten abschneidet.
- Wenn der Chirurg bereit ist, die Nahtmaterialführung von der Führungsanbringeinrichtung 150 zu lösen, durchtrennt er nur die Fäden 198, 200 und 202, indem er das Schneidwerkzeug in die Schneidnut der Schneidführungen bewegt. Wenn die Fäden an allen drei Stellen durchtrennt sind, kann die Führungsanbringeinrichtung durch Ziehen an der Anbindung oder anderweitig entnommen werden, und die Fäden 198, 200 und 202 werden mit der Führungsanbringeinrichtung 150 entfernt, weil sie an der Führungsanbringeinrichtung verknotet sind.
- In den Fig. 14 und 15 ist ein linearer Nahtmaterialhalter gemäß der Erfindung dargestellt, um eine lineare Nahtmaterialführung zu plazieren.
- Gemäß Fig. 14 hat der lineare oder gerade Nahtmarialführungshalter einen abnehmbaren Griff 240 von dem in Fig. 2 gezeigten Typ und eine gerade oder linear geformte Führungsanbringeinrichtung 242. Die Griffausführung mit der Anbindung, die in den Fig. 8 und 12 gezeigt ist, kann aber auch verwendet werden.
- Die Führungsanbringeinrichtung 242 hat eine lineare Nut oder Mulde 244, in die die Nahtmaterialführung 246 eingepaßt ist, wie es Fig. 15 zeigt. Öffnungen 248, die in der Führungsanbringeinrichtung 142 ausgebildet sind, werden verwendet, um die Nahtmaterialführung an die Führungsanbringeinrichtung anzunähen, wie es Fig. 15 zeigt. Die Führungsanbringeinrichtung 242 weist außerdem Schneidführungen 252 und 254 an jedem Ende der Führungsanbringeinrichtung auf.
- Die Nahtmaterialführung 246 ist mit einem Nahtmaterial oder Faden 250 straff an der geraden Führungsanbringeinrichtung 242 befestigt. Das eine Ende des Fadens 250 ist an der Öffnung 248a verknotet, geht durch die Nahtmaterialführung 246 nach oben durch die Öffnung 248b, überquert die Schneidführung 252, geht nach unten durch die Öffnung 248c, durch die Nahtmaterialführung 246, nach oben durch die Öffnung 248d, wo er mit einem zweiten Stück Faden 256 verknotet ist.
- Der Faden 256 ist nach unten durch die Öffnung 248e, durch die Nahtmaterialführung 246, nach oben durch die Öffnung 248f, quer über die Schneidführung 254, nach unten durch die Öffnung 248g, durch die Nahtmaterialführung 246 und nach oben durch die Öffnung 248h geführt, wo er verknotet ist.
- Wenn also ebenso wie bei den oben beschriebenen Ausführungsformen der Chirurg bereit ist, die Nahtmaterialführung von dem Nahtmaterialführungshalter zu lösen, führt er lediglich das Schneidwerkzeug in die Schneidnuten 252 und 254 ein und durchtrennt die Fäden 250 und 256 an dieser Stelle.
- Die Fäden 250 und 256 werden dann mit der Führungsanbringeinrichtung 242 entfernt. Die in den Fig. 14 und 15 gezeigte lineare oder gerade Nahtmaterialführung wird für jeden operativen Vorgang verwendet, bei dem der Schnitt eine im wesentlichen gerade Linie ist.
- Die Führungsanbringeinrichtung 242 kann jede gewünschte Länge haben, und die Nahtmaterialführung 246 kann sich über die volle Länge der Führungsanbringeinrichtung 242 erstrecken, wie es Fig. 15 zeigt, oder aber sie kann kürzer sein und nur mit einem Bereich der Führungsanbringeinrichtung 242 vernäht sein.
- Wenn der Chirurg eine Nahtmaterialführung mit einem hakenförmigen oder gekrümmten Ende wünscht, dann kann sich die Nahtmaterialführung um den Rand der Führungsanbringeinrichtung 242 herum erstrecken, um ein oder zwei gekrümmte oder hakenförmige Enden zu bilden.
Claims (10)
1. Führungs- und Halteanordnung für Nahtmaterial, die
folgendes aufweist
- eine biokompatible, frei biegsame Führung (246)
für chirurgisches Nahtmaterial mit vorgegebener Länge,
- einen steifen Halter (242) zum Halten der
Nahtmaterialführung und
- mindestens einen Faden (250), der die
Nahtmaterialführung (246) in eng anliegender Weise
lösbar hält,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Halter (242) eine lineare Nut (244) aufweist,
die die Nahtmaterialführung (246) aufnimmt.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
die eine Fadenführung (252) aufweist, welche den Faden
aufnimmt, um das Schneiden des Fadens zu erleichtern,
um die Nahtmaterialführung von dem Halter zu lösen.
3. Anordnung nach Anspruch 2,
die ein ebenes Teil mit einer Aussparung aufweist,
welche die Fadenführung (252) bildet und über der Nut
(244) liegt.
4. Anordnung nach Anspruch 3,
wobei das ebene Teil Öffnungen (248) aufweist, welche
den Faden (250) aufnehmen und über der Nut (244)
liegen.
5. Anordnung nach Anspruch 2, 3 oder 4,
die ein Paar von Fadenführungen (252) aufweist, die
längs der Nut beabstandet sind.
6. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche,
wobei der Halter (242) einen gekrümmten Nutbereich an
einem Ende der Nut (244) aufweist, wobei die
Nahtmaterialführung (246) einen Endbereich besitzt,
der in dem gekrümmten Nutbereich aufgenommen ist.
7. Anordnung nach einem der vorherigen Ansprüche,
die eine Handhabe (240) besitzt, welche lösbar an dem
Halter (242) angebracht ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7,
die eine Anbindeeinrichtung (100, 160-164) aufweist,
welche die Handhabe (240) an dem Halter (242)
anbindet.
9. Anordnung nach Anspruch 8,
wobei die Anbindeeinrichtung einen Abzugsfaden (100)
aufweist, der mit dem einen Ende mit dem Halter (242)
und mit dem gegenüberliegenden Ende mit der Handhabe
(240) verbunden ist.
10. Anordnung nach Anspruch 8,
wobei die Anbindeeinrichtung eine Spule (160) aus
fadenförmigem Material (162, 164) aufweist, die mit
dem einen Ende mit dem Halter (242) und mit dem
gegenüberliegenden Ende mit der Handhabe (240)
verbunden ist, wobei die Spule innerhalb eines
Hohlraumes in der Handhabe untergebracht ist.
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