DE69224886T2 - Schlitten für Tintenstrahlaufzeichnungsgerät - Google Patents
Schlitten für TintenstrahlaufzeichnungsgerätInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Schlitten für ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das die Tintenstrahl- Aufzeichnungsmethode anwendet, bei der ein Aufzeichnen durch Ausstoßen von Tinte ausgeführt wird.
- Eine Reihe von Druckern, Faksimilegeräten, Textverarbeitungsgeräten und anderen Informationsvorrichtungen wird heutzutage entwickelt. Bei diesen Vorrichtungen wird die Tintenstrahl- Aufzeichnungsmethode in weitem Umfang angewendet, weil sie imstande ist, eine hohe Auflösung, ein Aufzeichnen mit hoher Geschwindigkeit wie auch eine kompakte Herstellung und niedrige Kosten zu bieten. Unter vielen anderen Vorteilen sind insbesondere deren Tauglichkeit, kompakt gefertigt sowie mit niedrigen Betriebskosten betrieben zu werden, von Bedeutung.
- Wie in Fig. 20 gezeigt ist, ist bisher eine Methode angewendet worden, wobei eine Kopfkartusche 1801, die einstückig mit einem Aufzeichnungskopf 1801a und einem mit Tinte gefüllten Tintenbehälter 1801b aufgebaut ist, austauschbar an einem Halterungsbauteil 1802 eines Geräts montiert. Jedoch hat diese Methode einen Nachteil, daß ihre Betriebskosten hoch sind, weil der Aufzeichnungskopf in diesem Fall ein Verbrauchsgegenstand ist. Auch hat der Aufzeichnungskopf 1801a seine Lebensdauer noch nicht erreicht, wenn die Tinte vollständig verbraucht worden ist. Das ist eine Vergeudung, weil ein Aufzeichnungskopf 1801a, der noch für ein Aufzeichnen verwendbar ist, weggeworfen wird.
- Es gibt auch eine Methode, wobei ein Aufzeichnungskopf 1901 und ein Tintenbehälter 1902 getrennt hergestellt und jeweils für sich austauschbar am Halterungsbauteil 1903 eines Aufzeichnungsgeräts montiert werden, wie beispielsweise in Fig.21 gezeigt ist. Jedoch ist es bei dieser Methode notwendig, den Tintenzufuhrkanal 1904 am Aufzeichnungsgerät vorzusehen, um im Tintenbehälter vorhandene Tinte dem Aufzeichnungskopf zuzuführen. Als Ergebnis werden die Kosten unvermeidlich erhöht, und diese Methode ist auch ein Hindernis, das Gerät kompakt auszubilden. Falls die Tintenmaterialien von unterschiedlichen Farben enthaltenden Tintenbehälter zur Anwendung kommen, findet darüber hinaus in den Tintenkanälen in einem Aufzeichnungsgerät eine Tintenmischung statt, wenn die Aufzeichnungsköpfe 1901 und die Tintenbehälter 1902 ersetzt werden. Um dieses Mischen zu vermeiden, ist es für die Aufzeichnungsköpfe 1901, die Tintenbehälter 1902 und die Tintenzufuhrkanäle 1904 notwendig, daß diese getrennt an den Halterungsbauteilen (1903) für jede Farbe montiert werden.
- Auch ist, wie beispielsweise in Fig. 22 gezeigt ist, eine Methode bekannt, wobei ein Aufzeichnungskopf 1701 mit dem Halterungsbauteil 1702 eines Aufzeichnungsgeräts verbunden und daran befestigt wird, während ein Tintenbehälter 1703 austauschbar mit dem vorgenannten Aufzeichnungskopf 1701 verbunden wird. Diese Methode macht es jedoch schwierig, die Aufzeichnungsköpfe mühelos zu ersetzen, wenn ein Aufzeichnungskopf beschädigt ist. Auch wird, wenn Tintenbehälter mit Tintenmaterialien von unterschiedlichen Farben verwendet werden, eine Mischung von Tinte im Aufzeichnungskopf stattfinden. Demzufolge müssen die Aufzeichnungsköpfe 1701 getrennt für jede Tintenfarbe im Halterungsbauteil 1702 vorgesehen werden.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zur Verfügung gestellt, wie es im Patentanspruch 1 definiert ist.
- Auch schafft die vorliegende Erfindung einen Schlitten, wie er im Patentanspruch 13 definiert ist.
- Eine Ausführungsform der Erfindung sieht ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät vor, das imstande ist, die Betriebskosten zu vermindern, Tintenbehälter und Aufzeichnungsköpfe mühelos zu ersetzen, ein Verspritzen von Tinte, wenn die Aufzeichnungsköpfe ausgetauscht werden, zu verhindern und Tintenfarben auf einfache Weise ohne jegliche Mischungen auszutauschen.
- Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät vor, das imstande ist, den Aufzeichnungskopf sowie den Schlitten zuverlässig zu verbinden, sobald der Aufzeichnungskopf am Schlitten montiert wird, und gleichzeitig die Leichtigkeit aufrechtzuerhalten, mit welcher die Tintenbehälter und Aufzeichnungsköpfe zu ersetzen sind.
- Eine Ausführungsform dieser Erfindung schafft ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät, wobei die Positioniergenauigkeiten von jeweils dem Tintenbehälter und dem Aufzeichnungskopf einander nicht beeinflussen, wenn der Tintenbehälter und der Aufzeichnungskopf am Schlitten montiert sowie befestigt werden, während die Leichtigkeit, mit der die Tintenbehälter und Aufzeichnungsköpfe auszutauschen sind, bewahrt wird.
- Gemäß der Erfindung ist es möglich, die Betriebskosten zu vermindern, weil die Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter selektiv ersetzt werden können, was zu einer Steigerung in der Betriebswirtschaftlichkeit führt.
- Auch können die Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter als Einheit ersetzt werden; daraus folgt die Fähigkeit der Instandhaltung der Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter, die unterschiedliche Tintenfarben besitzen. Auf diese Weise ist es möglich, Tintenfarben einfach durch den Austausch der derart instandgehaltenen Köpfe und Tintenbehälter zu ändern.
- Weil die Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter am Schlitten ausgetauscht werden knnen, wird ferner die Bedienbarkeit verbessert, während ein Verspitzen von Tinte verhindert wird.
- Darüber hinaus besteht weniger Gelegenheit für eine direkte Berührung des Aufzeichnungskopfes mit der Hand. Deshalb ist es möglich, ein Mischen von Staubpartikeln und Luft mit Tinte zu verhindern; folglich ist es möglich, daß die Aufzeichnungszuverlässigkeit gesteigert wird.
- Fig. 1 ist eine Perspektivansicht, die schematisch eine Ausführungsform eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 2 ist eine teilweise schematische Vergrößerung in einer Perspektive, die die Ausführungsform veranschaulicht.
- Fig. 3 ist eine Schnittdarstellung einer teilweisen Vergrößerung der Ausführungsform.
- Fig. 4 ist eine Perspektivansicht, die schematisch eine erste Art eines austauschbaren Typs gemäß der Erfindung zeigt.
- Fig. 5 ist eine Perspektivansicht, die schematisch eine zweite Art eines austauschbaren Typs gemäß der Erfindung zeigt.
- Fig. 6 ist eine schematische Draufsicht, die die Art und Weise veranschaulicht, in der Druck bei der Ausführungsform ausgeübt wird.
- Fig. 7 ist eine Perspektivansicht, die schematisch das gesamte Hauptteil einer Aufzeichnungsvorrichtung für ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zeigt, das die vorliegende Erfindung verkörpert.
- Fig. 8 ist eine Perspektivansicht, die schematisch einen Regeneriermechanismus darstellt.
- Fig. 9 ist eine Perspektivansicht, die einen Pumpmechanismus darstellt.
- Fig. 10A und 10B sind schematische Perspektivdarstellungen, die ein Informationsverarbeitungsgerät zeigen, das ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät gemäß dieser Erfindung verwendet.
- Fig. 11 ist ein elektrisches Schaltungsdiagramm, das ein Informationsverarbeitungsgerät veranschaulicht, welches ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät gemäß der Erfindung verwendet.
- Fig. 12 ist ein Flußplan, der ein Beispiel für einen Aufzeichnungsvorgang zeigt.
- Fig. 13 ist eine schematische Draufsicht, die eine andere Ausführungsform dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 14 ist eine schematische Draufsicht, die eine zweite Art gemäß einer anderen Ausführungsform dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 15A, 15B und 15C sind schematische Schnittdarstellungen, die Konstruktionsbeispiele von Verbindungen für einen Kopf und einen Tintenbehälter zeigen.
- Fig. 16 ist eine schematische Schnittdarstellung, die die Konstruktion der in Fig. 15 gezeigten Beispiele veranschaulicht.
- Fig. 17A und 17B sind schematische Schnittdarstellungen, die die Konstruktion eines Beispiels eines Schlittens zeigen, bei dem das An- und Abbauen des Tintenbehälters kontrolliert wird.
- Fig. 18A und 18B sind schematische Draufsichten, die ein weiteres Beispiel eines Schlittens zeigen, bei dem der An- und Abbau des Tintenbehälters kontrolliert wird.
- Fig. 19 ist ein elektrisches Schaltungsdiagramm, das den Aufbau eines Informationsverarbeitungsgeräts zeigt.
- Fig. 20 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen Stand der Technik veranschaulicht.
- Fig. 21 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen Stand der Technik darstellt.
- Fig. 22 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen Stand der Technik darstellt.
- Fig. 23 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein austauschbarer Aufzeichnungskopf und ein austauschbarer Tintenbehälter an einem Schlitten montiert sind.
- Fig. 24 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen Montageablauf veranschaulicht.
- Fig. 25 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen austauschbaren Behälter zeigt.
- Fig. 26 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein austauschbarer Aufzeichnungskopf und ein austauschbarer Tintenbehälter an einem Schlitten montiert sind.
- Fig. 27 ist eine schematische Schnittdarstellung, die einen Montageablauf für einen Aufzeichnungskopf und einen austauschbaren Tintenbehälter veranschaulicht.
- Fig. 28 ist eine Darstellung, die die Verbindung eines Aufzeichnungskopfes und eines austauschbaren Tintenbehälters zeigt.
- Fig. 29 ist eine Darstellung, die den Aufzeichnungskopf gemäß dem in Fig. 26 gezeigten Beispiel bei Betrachtung aus der Richtung, in der Tinte ausgestoßen wird, veranschaulicht.
- Fig. 30 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein austauschbarer Aufzeichnungskopf und ein austauschbarer Tintenbehälter an einem Schlitten montiert sind.
- Fig. 31 ist eine teilweise Schnittdarstellung, die das in Fig. 30 gezeigte Beispiel bei Betrachtung aus der Richtung, in der Tinte ausgestoßen wird, veranschaulicht.
- Fig. 32 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen austauschbaren Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 33 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein austauschbarer Aufzeichnungskopf und ein austauschbarer Tintenbehälter an einem Schlitten montiert sind.
- Fig. 34 ist eine schematische Querschnittsdarstellung, die einen Montageablauf für einen Aufzeichnungskopf und einen austauschbaren Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 35 ist eine teilweise Schnittdarstellung, die das in Fig. 33 gezeigte Beispiel bei Betrachtung aus der Richtung, in der Tinte ausgestoßen wird, veranschaulicht.
- Fig. 36 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Tintenbehälter und einen Aufzeichnungskopf zeigt.
- Fig. 37 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei die in Fig. 36 dargestellte Kopfkartusche an einem Schlitten montiert ist.
- Fig. 38 ist eine Querschnittsdarstellung, die das Verbindungsteil des in Fig. 36 gezeigten Tintenkanals schematisch veranschaulicht.
- Fig. 39A und 39B sind Querschnittsdarstellungen, die die Konstruktion von weiteren Beispielen zeigen.
- Fig. 40 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die die Verbindung eines Tintenbehälters und eines Tintenstrahlkopfes zeigt.
- Fig. 41 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die die Konstruktion eines Farb-Aufzeichnungskopfes zeigt, der bei der in Fig. 40 dargestellten Ausbildung zu verwenden ist.
- Fig. 42 ist eine auseinandergezogene Darstellung, die einen Schlitten und eine Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 43 ist eine Darstellung, die die Funktion eines Tintenstrahlkartusche-Montier- und Haltehebels veranschaulicht.
- Fig. 44 ist eine auseinandergezogene Darstellung, die einen weiteren Schlitten und eine weitere Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 45 ist eine auseinandergezogene Darstellung, die einen anderen Schlitten und eine andere Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 46 ist eine auseinandergezogene Darstellung, die die in Fig. 45 gezeigte Tintenstrahlkartusche veranschaulicht.
- Fig. 47 ist eine auseinandergezogene Darstellung, die einen weiteren Schlitten und eine weitere Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 48 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 49 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 50 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 51 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten nach der Montage des Tintenbehälters zeigt.
- Fig. 52 ist eine schematische Darstellung, die die Lagebeziehungen zwischen einem Aufzeichnungskopf, einer Tintenbehälternut und einem Zapfen eines Schlittenhebels zeigt.
- Fig. 53 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 54 ist eine Seitenansicht, die schematisch einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 55 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 56 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 57 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 58 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 59 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 60A und 60B sind schematische Darstellungen, die die Anwendung von Positionierzapfen zeigen.
- Fig. 61 ist eine schematische Darstellung, die eine weitere Anwendung von Positionierzapfen zeigt.
- Fig. 62 ist eine schematische Darstellung, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 63 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert wird.
- Fig. 64 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, während der Tintenbehälter montiert wird.
- Fig. 65 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 66 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 67 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert wird.
- Fig. 68 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, während der Tintenbehälter montiert wird.
- Fig. 69 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 70 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 71 ist eine Seitenansicht, die den Tintenbehälter schematisch zeigt.
- Fig. 72 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 73 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 74 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Tintenbehälter zeigt.
- Fig. 75 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Schlitten zeigt, bevor ein Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 76 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Schlitten zeigt, nachdem der Tintenbehälter montiert ist.
- Fig. 77 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei ein Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter getrennt sind.
- Fig. 78 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter verbunden werden.
- Fig. 79 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter verbunden sind.
- Fig. 80 ist eine schematische Darstellung, die lediglich zu Erläuterungszwecken eingeschlossen ist, um den Zustand darzustellen, wobei eine Kopfkartusche an einem Schlitten montiert wird.
- Fig. 81 ist eine schematische Darstellung des Schlittens von Fig. 80, um den Zustand zu veranschaulichen, wobei eine Kopfkartusche an einem Schlitten montiert wird.
- Fig. 82 ist eine schematische Darstellung des Schlittens von Fig. 80, die den Zustand zeigt, wobei die Kopfkartusche am Schlitten montiert ist.
- Fig. 83 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei ein Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter getrennt sind.
- Fig. 84 ist eine schematische Darstellung, die den Zustand zeigt, wobei der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter verbunden sind.
- Fig. 85 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter verbunden werden.
- Fig. 86 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die eine andere Art zeigt, in welcher der Aufzeichnungskopf, der Tintenbehälter und der Schlitten verbunden werden.
- Fig. 87 ist eine teilweise Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion eines Schlittens und einer Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 88 ist eine teilweise Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion eines Schlittens und einer Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 89 ist eine teilweise Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion einer Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 90 ist eine teilweise Perspektidarstellung, die schematisch die Konstruktion der Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 91 ist eine teilweise Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion einer Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 92 ist eine teilweise Perspektivdarstellung, die schematisch die Konstruktion einer Tintenstrahlkartusche zeigt.
- Fig. 93 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Tintenbehälter-Ermittlungsvorrichtung zeigt.
- Fig. 94 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau einer Tintenbehälter-Ermittlungsvorrichtung zeigt.
- Unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen wird nachfolgend die Beschreibung im einzelnen der Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung gegeben.
- Die Fig. 1 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Aufzeichnungskopf- und Schlittenbausatz eines Aufzeichnungsgeräts, das diese Erfindung verkörpert, zeigt. In Fig. 1 bezeichnen die Bezugszahlen: 1 einen Aufzeichnungskopf, der Tinte in Übereinstimmung mit elektrischen Signalen ausstößt; 2 einen Tintenbehälter, der Tinte enthält, um diese dem Aufzeichnungskopf 1 zuzuführen; 102 einen für das Aufzeichnungsgerät-Hauptteil vorgesehenen Schlitten, um den Aufzeichnungskopf 1 sowie den Tintenbehälter 2 zu tragen; 106 einen Kopfhebel, um den Aufzeichnungskopf 1 festzuhalten oder freizugeben; 107 einen Tintenbehälterhebel, um den Tintenbehälter 2 an- oder abzubauen; und 108 eine Kopffixierfeder, um den Aufzeichnungskopf 1 am Schlitten 102 festzulegen. Durch diese Bauteile werden der Aufzeichnungskopfbausatz sowie der Schlittenbausatz gebildet.
- Die Fig. 2 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 gemäß der Ausführungsform dieser Erfindung zeigt. In der Fig. 2 bezeichnen die Bezgszahlen: 10 die Tinteneintrittsöffnung, die als der Tintenkanal für die vom Tintenbehälter 2 dem Aufzeichnungskopf 1 zuzuführende Tinte dient; 11 eine Tintenaustrittsöffnung, um Tinte vom Tintenbehälter 2 dem Aufzeichnungskopf 1 zuzuführen; 12 Kupplungsklauen, um den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 zu führen und als Einheit verbunden zu halten; 13 Verbindungsklauen-Führungsnuten, um mit den Verbindungsklauen 12 in Eingriff zu kommen; und 14 Tintenbehälter- Haltekehlen, um den Tintenbehälter 2 zu halten, wenn der Tintenbehälter 2 und der Aufzeichnungskopf 1 montiert oder demontiert werden. Durch diese Bauteile wird eine Kopfkartusche 101 gebildet.
- Der Aufzeichnungskopf 1 umfaßt: ein Substrat, an dem eine Vielzahl von elektrothermischen Wandlern, um Wärmeenergie zu erzeugen, die zum Ausstoßen von Tinte verwendet wird, und eine Treiberschaltung, um diese zu betreiben, ausgebildet sind; Ausstoßöffnungen und Flüssigkeitskanäle, die einem jeden der vorerwähnten mehreren elektrothermischen Wandler entsprechen; und ferner eine Abdeckplatte, die darüber aufgeschichtet ist, um eine gemeinsame Flüssigkeitskammer zu bilden, welche mit einem jeden der Flüssigkeitskanäle in Verbindung steht. Dann wird der auf diese Weise aufgebaute Aufzeichnungskopf am Gerät derart montiert, daß die Ausstoßöffnungsfläche, die die Ausstoßöffnungen des Kopfes besitzt, in Gegenüberlage zu einem Aufzeichnungsträger angeordnet wird.
- Der Tintenbehälter 2 ist ein Behälter, der darin Tinte enthält und diese in geeigneter Weise dem Aufzeichnungskopf 1 zuführt, um die Tinte, die durch das Aufzeichnen verbraucht worden ist, wieder zu ergänzen. Wenn zwei einzelne Körper einen Tintenbehälter bilden, wird die Tintenaustrittsöffnung 11 durch eine (nicht dargestellte) Dichtungseinrichtung abgeschlossen, um jegliche Tintenleckage von dieser zu verhindern. Diese Dichtungseinrichtung wird, sobald der Tintenbehälter mit dem Aufzeichnungskopf 1 verbunden wird, automatisch oder manuell gelöst, um die Tintenzufuhr zu ermöglichen. Auch kann es möglich sein, einen Mechanimus anzuordnen, so daß Luft von der Außenseite derart eingeführt wird, wie das Volumen der Tinte durch den Tintenverbrauch vermindert wird. Ferner besteht die Möglichkeit, einen Mechanismus im Innern vorzusehen, um einen auf die dem Aufzeichnungskopf zuzuführende Tinte ausgeübten Druck zum Zweck der Verbesserung der Druckqualität wie auch des Verhinderns jeglicher Tintenleckage geringfügig negativ zu halten.
- Der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 werden im Betrieb für ein Aufzeichnungsgerät in Form einer Kartusche 101, die mit diesen als Einheit gefertigt ist, verwendet. Es wird nun die Beschreibung der Art und Weise, in welcher diese vereinigt werden, gegeben.
- Grundsätzlich werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 als Einheit ausgebildet, indem die Tinteneintrittsöffnung 10 und die Tintenaustrittsöffnung 11 verbunden werden. Deshalb wird dieser Teil sorgfältig zusammengebaut, um eine Tintenleckage von den oder einen Lufteintritt in die Tintenkanäle zu verhindern. Bei der in Rede stehenden Ausführungsform wird, wie in Fig. 15A gezeigt ist, eine Methode angewendet, um für diesen Zweck die Elastizität eines Formteils zu nutzen. Das heißt mit anderen Worten, der Tinteneintrittsstutzen 10a und der Tintenaustrittsstutzen 11a werden zylindrisch gestaltet und so ausgebildet, daß der Innendurchmesser des Tintenaustrittsstutzens 11a geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des Tinteneintrittsstutzens 10a ist. Wenn der Tinteneintrittsstutzen 10a in den Tintenaustrittsstutzen 11a gedrückt wird, werden somit diese beiden Stutzen dicht vereinigt, während sie in der radialen Richtung geringfügig verformt werden. Auch ist das Verbindungsteil nicht notwendigerweise ein Formteil, sondern es wird schon genügen, wenn das Material ein Abdichtvermögen besitzt. Die anderen Verbindungsmethoden werden später beschrieben.
- Obwohl es bei der Vereinigung des Aufzeichnungskopfes 1 und des Tintenbehälters 2 ausreichend ist, die Tinteneintrittsöffnung 10 und die Tintenaustrittsöffnung 11 zu verbinden, wie oben beschrieben wurde, kann die Verbindung bei der in Rede stehenden Ausführungsform verstärkt oder die Vereinigung erleichtert werden, indem die Verbindungsklauen 12 und die Verbindungsklauen-Führungsnuten 13 vorgesehen werden, um zu verhindern, daß diese Öffnungen voneinander einfach aufgrund einer unerwarteten Kraft, die ausgeübt werden kann, wenn die Kopfkartusche 101 gehandhabt wird, getrennt werden. Das heißt mit anderen Worten, die einstückig mit der Tintenaustrittsöffnung 10 durch einen Formvorgang ausgebildeten sowie zu einer elastischen Verformung fähigen Verbindungsklauen 12 werden an ihren vorlaufenden Enden mit Ansätzen versehen und in die Verbindungsklauen-Führungsnuten 13 eingepaßt, während sie durch die der Höhe der Ansätze entsprechenden Teile elastisch verformt werden. Die Verbindung wird vollständig hergestellt, wenn die Ansätze der Kupplungsklauen 12 die tiefsten, in den rückwärtigen Teilen der Verbindungsklauen-Führungsnuten angeordneten Bereiche erreichen.
- Ferner dienen die Verbindungsklauen 12 als Führungen, um der Tinteneintrittsöffnung 10 und der Tintenaustrittsöffnung 11 zu ermöglichen, daß diese ohne weiteres ineinander gepaßt werden können, wenn der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 verbunden werden. Das heißt, die Verbindungsklauen 12 werden länger als die Tinteneintrittsöffnung 10 gemacht, so daß die Verbindungsklauen 12 mit dem Tintenbehälter 2 in Verbindung zu bringen sind, bevor die Tinteneintrittsöffnung 10 die Tintenaustrittsöffnung 11 erreicht. Die vorlaufenden Kanten der Verbindungsklauen 12 sind hier schräg abgeschnitten. Dieser schräg abgeschnittene Teile dient als deren Führung in der durch einen Pfeil a in Fig. 2 angegebenen Richtung, um den Eingriff mit den Verbindungsklauen-Führungsnuten 13 zu erleichtern. Auch sind die an den vorlaufenden Kanten der Verbindungsklauen 12 vorgesehenen Ansätze schräg abgeschnitten, um einen leichteren Eingriff zu begünstigen, indem sie als deren Führung in der durch einen Pfeil b in Fig. 2 angegebenen Richtung dienen.
- Während die Verbindungsklauen auf der Seite des Aufzeichnungskopfes bei der in Rede stehenden Ausführungsform vorgesehen sind, ist diesbezüglich deren Position nicht hierauf beschränkt. Es kann möglich sein, diese auf der Seite des Tintenbehälters 2 oder auf beiden Seiten des Aufzeichnungskopfes 1 und des Tintenbehälters 2 anzuordnen.
- Es wird nun die Beschreibung der mechanischen und elektrischen Verbindungen des Aufzeichnungskopfes 1 mit dem Schlitten 102 gegeben.
- Die Fig. 3 ist eine Schnittdarstellung, die den Teil, wo der Schlitten 102 mit dem Aufzeichnungskopf 1 verbunden wird, zeigt, und zwar in der durch einen Pfeil a in Fig. 1 angegebenen Richtung. In Fig. 3 bezeichnen die Bezugszahlen: 109 einen Positionierzapfen, der in ein Loch eingesetzt wird, das für den Aufzeichnungskopf 1, der am Schlitten 102 fest ist, vorgesehen ist, um die Position in der vertikalen Richtung in Fig. 3 und in der zu deren Ebene senkrechten Richtung zu bestimmen; 110 einen Anschlag, der am Schlitten 102 fest ist, um den Aufzeichnungskopf 1 aufzunehmen, der in der durch einen Pfeil a in Fig. 3 angegebenen Richtung einem Druck ausgesetzt wird; 401 ein flexibles Kabel, das elektrisch das Aufzeichnungsgerät-Hauptteil und den Aufzeichnungskopf 1 verbindet; 111 ein Pufferkissen, das zwischen das flexible Kabel 401 und den Schlitten 102 eingesetzt ist, um das flexible Kabel 401 elastisch abzustützen; und 15 einen für den Aufzeichnungskopf 1 vorgesehen und elektrisch mit einer Heizeinrichttung im Aufzeichnungskopf 1 verbundenen Kontakt.
- Der Aufzeichnungskopf wird mit Hilfe der Kopffixierfeder 108 über einen (nicht dargestellten) Hebel in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung einem Druck ausgesetzt. Seine Position wird durch das für den Aufzeichnungskopf 1 vorgesehene Loch, den Positionierzapfen 109 und mittels des Anschlags 110 ganz eindeutig festgelegt. Auf diese Weise werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Schlitten 102 mechanisch verbunden.
- Auch sind am Kontakt 15 des Aufzeichnungskopfes 1 sowie am Ende des flexiblen Kabels 401 eine Vielzahl von elektrischen Kontaktpunkten an einander gegenüberliegenden Stellen angeordnet. Durch Zusammenpressen dieser mit einem vorgegebenen Druck werden das Aufzeichnungsgerät-Hauptteil und der Aufzeichnungskopf 1 elektrisch verbunden. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die vielen elektrischen Kontaktpunkte unter einer Pressung in Berührung sein müssen. Zu diesem Zweck wird das aus einem elastischen Material gefertigte Pufferkissen 111 in den Preßbereich eingesetzt, um diese Kontaktpunkte gleichmäßig einem Druck auszusetzen. Das Material des Pufferkissens 111 ist beispielsweise Silikonkautschuk, und es wird so hergerichtet, daß die von diesem, wenn es gepreßt wird, ausgeübte Reaktionskraft viel kleiner gemacht wird als die Kraft, welche durch die Kopffixierfeder 108, die auf den Aufzeichnungskopf Druck aufbringt, ausgeübt wird.
- Insbesondere kann der für das flexible Kabel 401 vorgesehene elektrische Kontakt bei seiner Ausbildung extrudiert werden, um zu bewirken, daß die Gegenkraft zu konzentrieren ist, wenn er gedrückt wird, damit die Verbindung zuverlässig hergestellt wird.
- Die elektrischen oder mechanischen Verbindungen werden bei der in Rede stehenden Ausführungsform auf der Seite des Aufzeichnungskopfes angeordnet, jedoch können die Verbindungen ungeachtet dieser Anordnung auf der Seite des Tintenbehälters 2 oder auf beiden Seiten des Aufzeichnungskopfes 1 sowie des Tintenbehälters 2 angebracht werden. Auch kann es möglich sein, die elektrischen Verbindungen und die mechanischen Verbindungen jeweils auf einer der beiden Seiten anzuordnen.
- Es wird nun die Beschreibung bezüglich der Handhabung des Aufzeichnungskopfes 1 und des Tintenbehälters 2, d.h. bezüglich der Methode, um einen leeren Tintenbehälter 2 durch einen neuen Tintenbehälter 2 zu ersetzen oder um den Aufzeichnungskopf 1, der aus verschiedenen Gründen nicht mehr weiter zu benutzen ist, auszutauschen, gegeben.
- Bei einer ersten Art wird die Befestigung zwischen dem Aufzeichnungskopf 1 und dem Schlitten 102 gelöst. Der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2, die sich noch in einem verbundenen Zustand befinden, werden vom Schlitten 102 abgenommen. Dann werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 in einem Zustand, da sie vom Schlitten abgebaut sind (das wird im folgenden als schlittengelöster Zustand bezeichnet) getrennt (oder verbunden).
- Die Fig. 4 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, in dem der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 vom Schlitten 102 entfernt werden, wobei sie noch im verbundenen Zustand sind. In diesem Fall wird der Kopfhebel 106 aus der in Fig. 1 gezeigten Lage in die in Fig. 4 gezeigte Stellung durch Drehen in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung hochgezogen. Auf diese Weise wird der von der Kopffixierfeder 108 am Aufzeichnungskopf 1 ausgeübte Druck aufgehoben. Der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 werden hierbei durch einen im Schlitten 102 angeordneten (nicht dargestellten) Hebel in der durch einen Pfeil b angegebenen Richtung (wobei sie noch in einem verbundenen Zustand sind) verschoben. Das bewirkt, daß der Eingriff zwischen dem Positionierzapfen 109 und dem Loch des Aufzeichnungskopfes 1 gelöst wird; folglich besteht die Möglichkeit, daß der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 in der durch einen Pfeil c in Fig. 4 angegebenen Richtung, wobei sie noch in einem verbundenen Zustand sind, zu verlagern und in den schlittengelösten Zustand zu bringen sind. Im schlittengelösten Zustand wird eine Kraft in einer Richtung aufgebracht, die zu der Richtung, in welcher der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 verbunden werden, entgegengesetzt ist, um diese zu trennen und denjenigen, dessen Austausch erforderlich ist, zu ersetzen. Dann werden durch die vorher beschriebene Verbindungsmethode diese beiden vereinigt und im Schlitten 102 in der umgekehrten Reihenfolge montiert, um so den Austauschvorgang zu beenden.
- In diesem Zusammenhang wird der Kopfhebel 106 verwendet, um den bei der in Rede stehenden Ausführungsform am Aufzeichnungskopf aufgebrachten Druck aufzuheben, jedoch kann es ungeachtet dieser Methode möglich sein, eine derartige Anordnung zu treffen, so daß der Hebel, der am Aufzeichnungskopf 1 Druck ausübt, direkt verschoben werden kann. Auch besteht ungeachtet der Methode, wobei die Kopffixierfeder 108 verwendet wird, um den Aufzeichnungskopf für seine Befestigung einem Druck auszusetzen, die Möglichkeit, einen Verriegelungshaken od. dgl. mit einem Federvermögen für die Kopfbefestigung zu verwenden.
- Darüber hinaus ist es möglich, den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 im verbundenen Zustand zu montieren oder zu demontieren, indem der Aufzeichnungskopf 1 unmittelbar gegen den durch eine derartige Druckeinrichtung ausgeübten Druck festgehalten wird.
- Wenn die erste Art zur Anwendung kommt, sind die folgenden Effekte zu erzielen:
- Sobald der eine von dem Aufzeichnungskopf und dem Tintenbehälter ersetzt werden muß, ist es möglich, lediglich den einen, dessen Austausch notwendig ist, zu ersetzen. Dadurch wird die Betriebswirtschaftlichkeit verbessert.
- Auch können der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 ersetzt werden, während sie sich im verbundenen Zustand befinden. Die Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter mit unterschiedlichen Farben können zurückbehalten werden, da sie im schlittengelösten Zustand sind. Deshalb wird es einfach, Aufzeichnungsfarben zu ändern.
- Bei einer zweiten Art werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 am Schlitten 102 getrennt, während der Aufzeichnungskopf 1 und der Schlitten noch befestigt sind (das wird nachfolgend als ein schlittengelagerter Zustand bezeichnet).
- Die Fig. 5 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenbehälter 2 vom Aufzeichnungskopf 1 am Schlitten 102 getrennt ist. In diesem Fall kommt durch Hochziehen und eine Schwenkbewegung des Behälterhebels 107 aus dem in Fig. 1 gezeigten Zustand in die in Fig. 5 gezeigte Stellung in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung ein im Schlitten 102 angeordneter (nicht dargestellter) Hebel mit der Tintenbehälter-Führungsnut 14, die auf der Seite des Tintenbehälters 2 vorgesehen ist, in Eingriff und wird in der durch einen Pfeil b in Fig. 5 angegebenen Richtung verschoben. Hierbei bleibt die Befestigung des Aufzeichnungskopfes 1 im gleichen Zustand wie in Fig. 1, und dieser wird nicht zusammen mit dem Tintenbehälter 2 verschoben. Demzufolge wird der Eingriff zwischen dem Aufzeichnungskopf 1 und dem Tintenbehälter 2 gelöst, wodurch es möglich ist, diese zu trennen. Indem ferner dem Tintenbehälter 2 die Möglichkeit gegeben wird, in der durch einen Pfeil c in Fig. 5 angegebenen Richtung verlagert zu werden, kann er vom Schlitten 102 entfernt werden.
- Wenn in diesem Zusammenhang der Aufzeichnungskopf 1 durch die Kopffixierfeder 108 elastisch einem Druck ausgesetzt wird wie bei der in Rede stehenden Ausführungsform, ist die Möglichkeit gegeben, daß in Abhängigkeit von der Art und Weise, wie die Trennkraft ausgeübt wird, die Kopfbefestigung aufgehoben wird. Es ist vorzuziehen, die Konstruktion in der folgenden Weise auszubilden:
- Die Fig. 6 ist eine schematische Draufsicht, die die Art und Weise zeigt, in welcher solch eine Kraft ausgeübt wird. In Fig. 6 wird der Aufzeichnungskopf 1 durch eine von der Kopffixierfeder 108 aufgebrachte Kraft f1 an den Schlitten 102 gepreßt. Auch wird angenommen, daß zum Lösen der Verbindungsklauen 12 und der Tinteneintrittsöffnung 10 eine Kraft f2 notwendig ist, um den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 zu trennen. In diesem Fall ist es möglich, ein Lösen der Befestigung des Aufzeichnungskopfes 1 im Trennvorgang zu verhindern, indem die Stärken der Kräfte als f1 > f2 bestimmt werden.
- Bei der in Rede stehenden Ausführungsform wird die Trennung durchgeführt, indem hier unter Anwendung eines Behälterhebels 107 eine zur Kraft f2 äquivalente Kraft ausgeübt wird, jedoch ist es ungeachtet dieser Methode möglich, die Konstruktion derart auszubilden, daß der Tintenbehälter 2 in der durch einen Pfeil b in Fig. 5 angegebenen Richtung gezogen wird, indem er unmittelbar festgehalten wird, um den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 zu trennen.
- Wenn die zweite Art zur Anwendung kommt, sind die folgenden Effekte zusätzlich zu jenen, die bei der ersten Art zu erzielen sind, zu erreichen:
- Es ist möglich, die Geschwindigkeit, mit welcher der Tintenbehälter herausgezogen wird, wenn er getrennt wird, zu kontrollieren, indem die Steuerkurvenausbildung des Behälterhebels 107 entsprechend ausgelegt wird; das ermöglicht, das Verspritzen von Tinte von der Tinteneintrittsöffnung 10 und der Tintenaustrittsöffnung 11 zu verhindern.
- Auch besteht hier keine Notwendigkeit, den Aufzeichnungskopf 1 unmittelbar durch eine Hand festzuhalten. Demzufolge ist keine Möglichkeit gegeben, daß eine Hand die Umgebung der Tintenausstoßdüsen des Aufzeichnungskopfes 1 berührt. Folglich ist es möglich, jegliche unerwünschte Verschmutzung, die nachteilige Wirkungen bei einem Drucken hervorrufen kann, zu verhindern.
- Auch kann der Teil, wo die Kraft auf den Tintenbehälter 2 aufgebracht wird, genau bestimmt werden. Demzufolge ist es ausreichend, wenn lediglich dieser Teil verstärkt wird. Alle anderen Teile können dünn konstruiert werden, um neben anderen Effekten den Tintenbehälter leichter mit einem größeren Tintenfassungsvermögen zu fertigen.
- Anschließend wird die Beschreibung der Konstruktion und Funktionsweise eines Aufzeichnungsgeräts gegeben, in welchem der vorerwähnte Aufzeichnungskopf 1, der Tintenbehälter 2 und der Schlitten 102 montiert sind.
- Die Fig. 7 ist eine schematische Perspektivansicht, die das Konzept eines Aufzeichnungsgeräts, das die vorliegende Erfindung verkörpert, zeigt.
- Ein Schlitten 102 mit einer Kopfkartusche 101, die daran montiert wird, hat einen (nicht dargestellten) Stift, der mit der Wendelnut 105 einer Leitspindel 103 zum Eingriff zu bringen ist, wobei die Spindel mit der Normal- und Rückwärtsdrehung eines Schlittenmotors 402a in Beziehung steht und über einen (nicht dargestellten) Getriebemechanismus gedreht wird.
- Somit wird der Schlitten 102 in den durch die Pfeile a und b angegebenen Richtungen entsprechend der Drehung der Leitspindel 103 hin- und herbewegt. Eine Bezugszahl 104 bezeichnet eine Gleitschiene, um die Drehung des Schlittens zu beherrschen. Auch wird mittels eines Schlittensensors 510 die Position (Ruhestellung) des Schlittens 102 in den durch die Pfeile a und b angegebenen Richtungen festgelegt. Eine Bezugszahl 301 bezeichnet eine Regeneriereinheit, die eine der Ausstoßfläche der Kopfkartusche 101 in einer vorgegebenen Position (z.B. einer Ruhestellung) außenseitig des Aufzeichnungsbereichs für die Kopfkartusche 101 gegenüberliegende Abdeckkappe 302 sowie einen Kappenvorschub- und -rückholantrieb (der nicht dargestellt ist), um die Abdeckkappe in Anlage mit der Ausstoßfläche zu deren Schutz bei einem Stillstand im Aufzeichnen oder bei ähnlichen Gelegenheiten zu halten, umfaßt. Auch ist es möglich, eine Pumpe zum Absaugen von übriger viskoser Tinte, von Staubpartikeln und von Luftblasen von den Ausstoßöffnungen, wenn die Abdeckkappe mit der Ausstoßfläche in Berührung ist, um die Tintenausstoßbedingungen in erwünschter Weise aufrechtzuerhalten, sowie ein Bauteil zur Aufnahme dieser abgesaugten, unerwünschten Tinte anzuordnen.
- Darüber hinaus wird ein (nicht dargestellter) Abstreifer vorgesehen, um die Umgebung der Ausstoßöffnungen der Kopfkartusche 101 zu säubern.
- Eine Bezugszahl 201 bezeichnet eine Vorschubwalze, um einen Aufzeichnungsträger 6 in den durch einen Pfeil c in Fig. 7 angegebenen Richtungen zu fördern, und mit 202 ist eine Klemmwalze bezeichnet, um den Aufzeichnungsträger 6 gegen die Vorschubwalze 201 zu drücken. Der Aufzeichnungsträger wird intermittierend in den durch einen Pfeil c in Fig. 7 angegebenen Richtungen gefördert, während er durch dieses Walzenpaar eingeklemmt wird. Die Vorschubwalze 201 steht durch ein Vorschubwalzenrad 205 und ein Vorschubwalzen-Zwischenrad 206 über einen von diesen gebildeten Getriebemechanismus mit einem Vorschubmotor 402b in Verbindung, um die übertragene Antriebskraft zu empfangen. Auch kann durch Betätigen eines Freigabehebels 210 die Klemmwalze 202 mit der Vorschubwalze 201 in Berührung gebracht oder von dieser getrennt werden.
- Eine Bezugszahl 207 bezeichnet eine Schreibplatte, die die Aufzeichnungsfläche des Aufzeichnungsträgers 6 so kontrolliert, daß diese flach gehalten wird. Auch kann es möglich sein, ein Bauteil vorzusehen, um ein Angehobenwerden des Aufzeichnungsträgers 6 zu verhindern, indem dieser gegen die Schreibplatte 207 gedrückt wird.
- Eine Bezugszahl 213 bezeichnet eine Austragrolle, die synchron mit der Vorschubwalze 201 dreht, um den Aufzeichnungsträger 6 nach einem Aufzeichnen in den durch einen Pfeil c in Fig. 7 angegebenen Richtungen abzuführen. In einer der Austragrolle 213 auf der anderen Seite des Aufzeichnungsträgers 6 gegenüberliegenden Position ist ein Zackenrad 214 vorgesehen. Durch diese drehenden Elemente wird der Aufzeichnungsträger zur Außenseite des Druckers ausgefördert, nachdem das Aufzeichnen beendet ist.
- Wie in Fig. 8 gezeigt ist, umfaßt die Regeneriereinheit: eine Kappe 4021, um die Ausstoßfläche 4002c (Fig. 42) des Aufzeichnungskopfes 4002a abzudecken; eine Pumpeinheit 4023, die dem Innern der Kappe einen Unterdruck vermittelt, um von der Kappe 4021 die Überschußtinte abzusaugen, die unter Zwang von der Ausstoßfläche 4002c ausgestoßen wird, und um diese einer Ablauftintenröhre 4031d zuzuführen; sowie einen Übertragungsmechanismus (ein Zeitsteuerungsrad) 4024, der aus einem bekannten Nocken- und Zahnradmechanismus besteht, um Antriebskräfte der vorgenannten Abdeckkappe 4021 für deren Vorwärts- und Rückwärtsbewegung mit Bezug zur Ausstoßfläche 4002c sowie für das Betreiben der vorgenannten Pumpeinheit 4023 zu übertragen. Dem genannten Zeitsteuerungsrad 4024 wird die Drehantriebskraft des Schlittenmotors über ein Schlittenmotorritzel 4020 übertragen.
- Auch umfaßt die Pumpeinheit 4023 eine in Fig. 9 gezeigte Plungerpumpe, wobei eine Bezugszahl 4031 einen Zylinder bezeichnet, der ein Zylindermantelteil 4031 sowie ein (nicht dargestelltes) Führungsorgan, das einen Plunger 4022 führt, welcher später beschrieben wird, besitzt. Der Plunger ist in der axialen Richtung teilweise spanabhebend bearbeitet, um einen Tintenkanal zu schaffen. Mit der Bezugszahl 4031b ist eine Kappenschwingenaufnahme bezeichnet, die so ausgebildet ist, um ein Einsetzen der Schwingendichtung, die später beschrieben wird, zuzulassen. Ferner bezeichnen: eine Bezugszahl 4031c einen Tintenansaugeinlaß, der zu einer vorgegebenen Position offen ist; 4031d eine Ablauftintenröhre, deren einteilig ausgebildetes vorderes Ende in ein Ablauftinte-Absorptionsmittel 4028 eingesetzt wird; und 4031e einen Kappe-Öffnungs- und Schließansatz, der durch die Kappe-Öffnungs- und Schließkurve 4024a des Zeitsteuerungsrades 4024 einem Druck ausgesetzt wird, um den Zylinder 4031 für ein Öffnen und Schließen der Abdeckkappe 4021 zum Drehen zu bringen.
- Mit der Bezugszahl 4022 ist der Plunger bezeichnet, der eine Betätigungsstange 4022a, einen Kolbenanschlag 4022b, eine Kolbenaufnahme 4022c und einen Pumpendichtungsanschlag 4022d umfaßt. An der erwähnten Betätigungsstange 4022a ist durchgehend eine Rinne 4022e ausgebildet, die als ein Tintenkanal dient. Diese Rinne ist teilweise in das vorgenannte Führungsorgan des Zylinders 4031 eingesetzt, um die Drehung des Plungers 4022 festzuhalten. An der Betätigungsstange 4022a ist eine Führungsnut 4022f ausgearbeitet, um die Hin- und Herbewegung des Plungers 4022 zu kontrollieren. Der (nicht dargestellte) vorstehende Zapfen eines Hubwegrades 4005 ist in diese Führungsnut 4022b eingesetzt. Durch die Normal- und Rückwärtsdrehung des Hubwegrades 4005 wird dem Plunger 4022 eine gewünschte Hubwegstrecke vermittelt, um den Unterdruck zu erzeugen.
- Eine Bezugszahl 4023 bezeichnet einen Kolben, der aus einem Kautschukmaterial, z.B. NBR, gefertigt ist. Dessen Außendurchmesser wird mit einem vorgegebenen Wert größer als der Innendurchmesser des Zylinders 4031 gemacht, und bei Einsetzen in den genannten Zylinder 4031 wird er in geeigneter Weise komprimiert. Eine aus einem Kautschukmaterial, z.B. Silikonkautschuk oder NBR, gefertigte Pumpendichtung ist in den Zylinder 4031 eingesetzt. Deren Innendurchmesser wird geringfügig kleiner gemacht, um mit Bezug zum Plunger 4022 einen vorbestimmten Druck zu erlangen, und ferner kann sie im Zylinder 4031 hin- und herbewegt werden, indem sie durch den Pumpendichtungsanschlag 4022d des Plungers 4022 und die Kolbenaufnahme 4022c einem Preßdruck ausgesetzt wird. Auch ist es möglich, die Gleitreibung zwischen dem Zylinder 4031 und dem Plunger 4022 durch Auftragen eines Schmiermittels auf die Oberfläche der Pumpendichtung zu vermindern.
- Eine Bezugszahl 4034 bezeichnet eine Kappenschwinge. Eine (nicht dargestellte) Tintenführung drückt auf die Kappenschwingendichtung, die später beschrieben werden wird. Die andere Drehwelle 4034a ist drehbar am Loch 4031f des Zylinders 4031 durch einen Schnappsitz montiert, und in eine Kappenschwingendichtung 4035 ist die Tintenführung der erwähnten Kappenschwinge 4034 unter einer Kompression eingesetzt. Diese ist ferner in die Kappenschwingenaufnahme 4031b des Zylinders 4031 eingeführt.
- Eine Bezugszahl 4021 bezeichnet eine Abdeckkappe, die aus einem ringförmigen, chlorierten Butylkautschuk oder irgendeinem anderen elastischen Material hergestellt ist, die einen dreieckigen Querschnitt besitzt und die an der Kappenträgereinheit 4034b der vorgenannten Kappenschwinge 4034 angebracht ist. Auch ist mit der Zahl 4042 ein Präliminärausstoßkissen, das aus einem polymeren Absorptionsmittel wie der vorerwähnte Klingenreiniger 4039 hergestellt und an der Kappenschwinge 4034 gehalten ist, bezeichnet. Dieses Präliminärausstoßkissen ist ein Absorptionsmittel, um die präliminär abgesehen von dem gewöhnlichen Tintenausstoß für einen Druckvorgang ausgestoßene Tinte aufzunehmen. Dieser präliminäre Tintenausstoß wird ausgeführt, um ein Trocknen von Tinte an der Ausstoßfläche 4002c im Druckbetrieb zu verhindern.
- Nachfolgend wird die Beschreibung eines Informationsverarbeitungsgeräts gegeben, in das eine die vorliegende Erfindung verkörpernde Aufzeichnungsvorrichtung eingegliedert ist. Es werden die Konstruktion und die elektrische Schaltung dieses Geräts erläutert.
- Die Fig. 10A ist eine schematische Perspektivdarstellung, die das Äußere eines Informationsverarbeitungsgeräts 604 zeigt, in das eine die vorliegende Erfindung verwirklichende Aufzeichnungsvorrichtung eingegliedert ist.
- In Fig. 10A bezeichnen eine Bezugszahl: 601 das oben erwähnte Druckwerk; 602 eine Tastatur, die mit Tasten zur Eingabe von Buchstaben, Zahlen sowie anderen Zeichen wie auch mit Tasten, um verschiedene Befehle einzugeben, versehen ist; und 603 ein Anzeigefeld, das mit einem Display ausgestattet ist. Die Fig. 10B ist eine schematische Perspektivdarstellung, die das Äußere eines Informationsverarbeitungsgeräts 604 zeigt, in das eine die vorliegende Erfindung verkörpernde Aufzeichnungsvorrichtung eingegliedert ist. In Fig. 10B bezeichnet eine Bezugszahl 605 ein Fenster, das zum Austausch des vorerwähnten Aufzeichnungskopfes 1 und Tintenbehälters 2 vorgesehen ist, während mit 606 ein Deckel für das Fenster 605 bezeichnet ist, um dieses mit Ausnahme zur Durchführung eines Austauschs abzudecken. Das Fenster 605 ist groß genug ausgebildet, um die Betätigung eines Kopfhebels 601 und eines Behälterhebels 605 zu ermöglichen, wenn der Aufzeichnungskopf 1 oder der Tintenbehälter 2 ausgetauscht wird. Eine Bezugszahl 607 bezeichnet einen Umschalter für den vorgesehenen Austausch des Aufzeichnungskopfes 1 oder des Tintenbehälters 2. Wenn der Umschalter 607 angeschaltet wird, wird ein Schlittenmotor 402a betrieben, um den Schlitten aus der vorerwähnten Ruhestellung oder aus dem Aufzeichnungsbereich in die Position 605 des Fensters 605 zu verschieben. Sobald der Austausch der Aufzeichnungsköpfe 1 oder der Tintenbehälter 2 in dieser Position abgeschlossen ist, wird der Schlitten 102 in seine Ruhestellung verschoben, wenn ein Freigabeschalter 608 angeschaltet wird, und dann wird eine Regeneriereinheit 301 betätigt, um den Tintenansaug- und -ausstoßvorgang oder ein Abstreifen und andere Wiederherstellungsvorgänge auszuführen. Auf diese Weise kehrt der gegenwärtige Zustand in den Betriebszustand zurück, bevor der Umschalter 607 angeschaltet wird.
- Die Fig. 11 ist nun ein Blockdiagramm, das den Aufbau von elektrischen Schaltkreisen für ein Informationsverarbeitungsgerät gemäß dieser Erfindung zeigt.
- In Fig. 11 bezeichnen die Bezugszahlen: 501 ein Steuergerät, um eine Haupt-Steuerung auszuführen; 502 eine CPU für eine Mikrocomputer-Betriebsart, um z.B. bestimmte Prozeduren abzuarbeiten; 503 einen RAM, der Entwicklungs- und Arbeitbereiche für Text- und Bilddaten bietet; 504 einen ROM, um entsprechend den vorerwähnten Prozeduren Programme zu speichern; 505 einen Zeitgeber für die CPU 502, um Durchführungszyklen abzuarbeiten, und für das Druckwerk 601, um die Zeitsteuerung auszuführen, die erforderlich ist, wenn ein Aufzeichnungsvorgang ausgeführt wird; und 506 eine Interfaceeinheit, um Signale von der CPU 502 zu peripheren Vorrichtungen zu leiten.
- Ferner bezeichnen die Bezugszahlen: 507 eine Steuervorrichtung für das Druckwerk 601; 508 einen Kopftreiberkreis, um Aufzeichnungssignale sowie Elektroenergie zur Kopfkartusche 101 zu übertragen; 509a und 509b Motortreiberkreise, um Signale und Elektroenergie, die zum Betreiben eines Schlittenmotors 402a bzw. eines Vorschubmotors 402b erforderlich sind, zu übertragen; 510 einen Schlittensensor, der die Ist-Position des Schlittens 102 ermittelt und bestimmt, ob beispielsweise der Schlitten 102 sich gegenwärtig in seiner Ruhestellung befindet oder nicht; und 511 einen Papierfühler zur Ermittlung des Vorhandenseins eines Aufzeichnungsträgers 6, um ein Aufzeichnen an irgendwelchen Stellen außer am Aufzeichnungsträger 6 nicht auszuführen, falls der Aufzeichnungsträger 6 noch einzuführen oder ein Aufzeichnen bis zum Ende einer Seite abgeschlossen ist.
- Ferner bezeichnet eine Bezugszahl 605 einen externen Speicher, wie einen FDD, einen HDD oder eine RAM-Karte, und mit 512 ist eine externe Interfaceeinheit bezeichnet, um mit anderen Informationsverarbeitungsgeräten zu kommuniziern oder um periphere Vorrichtungen zu steuern, indem eine Verbindung mit inneren Sammelleitungen geschaffen wird.
- Obgleich sie im Blockdiagramm von Fig. 11 nicht enthalten ist, wird in diesem Zusammenhang eine Elektroenergiequelle vorgesehen, um den vorerwähnten elektrischen Schaltkreisen Strom zuzuführen. Für eine solche elektrische Energiequelle stehen eine aufladbare Batterie, Wegwerf-Trockenelemente oder Wechselstromumformer, falls beispielsweise das Hauptteil des Informationsverarbeitungsgeräts zum Gebrauch ortsfest ist, zur Verfügung.
- Durch die vorerwähnte Konstruktion der elektrischen Schaltkreise werden durch das Aufzeichnungsgerät Aufzeichnungen am Aufzeichnungsträger 6 hergestellt. Unter Verwendung eines in Fig. 12 gezeigten Flußplans wird nun kurz ein Steuerungsablauf des Aufzeichnungsbetriebs beschrieben.
- Bei einem Befehl, um unter Verwendung der Aufzeichnungsbefehlstaste an einer Operationsanzeigeeinheit eines Druckerhauptteils ein Aufzeichnen zu beginnen, oder durch einen externen Befehl über das externe Interface zum Starten eines Aufzeichnens wird eine Folge von Prozeduren ausgelöst, wie folgt:
- Zuerst wird im Schritt S1 bestimmt, ob die Operationsanzeigeeinheit sich im On-line-Status befindet oder nicht. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um nicht irgendeinen Aufzeichnungsvorgang ohne eine erforderliche Vorbereitung auf der Seite des Druckers zu beginnen, wenn ein externer Befehl zum Starten des Aufzeichnungsvorgangs hauptsächlich durch Nachrichtenübertragungen übermittelt wird. Falls für die Operationsanzeigeeinheit hier entschieden wird, daß sie sich im On-line-Status befindet, wird die Prozedur zum Schritt S2 weitergehen.
- Im Schritt S2 wird in Übereinstimmung mit Signalen vom Papierfühler 511 u. dgl. entschieden, ob der Aufzeichnungsträger 6 in die Druckeinheit eingeführt ist oder nicht. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um ein Drucken nicht zu beginnen, weil, wenn ein Drucken ohne einen Aufzeichnungsträger gestartet wird, Tinte im Drucker verspritzt wird, so daß das Gerät selbst verschmutzt wird, und zwar insbesondere wenn ein Tintenstrahldrucker od. dgl. als ein Aufzeichnungsgerät verwendet wird, oder weil die Tinte, die ein Aufzeichnungsmittel ist, unwirtschaftlich vergeudet wird.
- Ferner kann im Schritt S2 in Ergänzung zur Ermittlung des Vorhandenseins des Aufzeichnungsträgers bestimmt werden, ob die Klemmwalze 202 und die Vorschubwalze 201 voneinander gelöst sind oder nicht. Das ist erforderlich, um jeglichen unregelmäßigen Vorschub des Aufzeichnungsträgers zu verhindern, weil, wenn die Klemmwalze 202 gelöst ist, der normale Vorschub unmöglich ist, selbst wenn der Aufzeichnungsträger 6 eingesetzt ist. Ob die Klemmwalze 202 gelöst ist oder nicht, kann mittels eines mechanischen Schalters festgestellt werden, der für den Freigabehebel od. dgl.vorgesehen wird. Wenn hier festgestellt wird, daß der Aufzeichnungsträger nicht normal eingesetzt ist, geht die Prozedur zum nächsten Schritt S3 über.
- Im Schritt S3 wird eine Nachricht ausgesandt, um die Aufmerksamkeit einer Bedienungsperson darauf zu richten, den Aufzeichnungsträger einzusetzen. Eine solche Nachricht kann durch Anschalten eines Lichts in der Operationsanzeigeeinheit oder durch Hervorrufen eines Summertons abgegeben werden.
- Wenn im Schritt S2 festgestellt wird, daß der Aufzeichnungsträger 6 eingesetzt worden ist, wird die Prozedur zum Schritt S4 übergehen.
- Im Schritt S4 wird das Aufzeichnen ausgelöst. Durch den Befehl von der CPU 502 betreibt der Kopftreiberkreis 508 die Kopfkartusche 101. Auch treiben synchron damit die Motortreiberkreise 509a und 509b den Schlittenmotor 402a bzw. den Vorschubmotor 402b, um das Aufzeichnen durchzuführen, während der Schlitten 102 in der Haupt-Abtastrichtung verschoben und der Aufzeichnungsträger in der Unter-Abtastrichtung weitergefördert wird, wobei u.a. der Aufzeichnungskopf 1 einer Reinigung unterworfen wird.
- Schließlich wird im Schritt S5, wenn z.B. ein Befehl zum Beenden des Aufzeichnungsvorgangs durch das entsprechende Signal von der CPU 502 gegeben wird oder wenn beurteilt wird, daß ein weiteres Aufzeichnen nicht möglich ist, wenn die Anzahl der Aufzeichnungszeilen auf einem Blatt in einer vorgegebenen Unter-Abtastrichtung erreicht worden ist oder wenn das Ende des Aufzeichnungsbereichs an einem Aufzeichnungsträger 6 durch den Papierfühler 511 ermittelt wird, entschieden, daß der Aufzeichnungsvorgang beendet wird und die Aufzeichnungsprozeduren abgeschlossen sind.
- Im Schritt S6 wird dann der Schlitten 102 als eine Prozedur zur Beendigung des Aufzeichnungsvorgangs in seine Ruhestellung zurückgeführt. Das wird vorgenommen, um die Tintenausstoßfläche des Aufzeichnungskopfes 1 zu ihrem Schutz in Vorbereitung für die Energieabschaltung nach der Beendigung des Aufzeichnungsvorgangs abzudecken. Dann wird beispielsweise der Vorschubmotor 402b in einem vorgegebenen Ausmaß betrieben, bis der Papierfühler 511 ermittelt und bestätigt, daß der Aufzeichnungsträger ausgetragen worden ist. Danach instruiert die CPU 502 die Operationsanzeigeeinheit dahingehend, die Beendigung des Aufzeichnungsvorgangs sichtbar darzustellen, oder sie setzt die peripheren Geräte dementsprechend durch das externe Interface in Kenntnis; auf diese Weise wird der Aufzeichnungsvorgang gänzlich beendet.
- Wie oben beschrieben wurde, sind bei der in Rede stehenden Ausführungsform der Aufzeichnungskopf sowie der Tintenbehälter trennbar, und durch Einrichten der Konstruktion des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts derart, um den Trenn- und Vereinigungsvorgang entweder im schlittengelagerten oder im schlittengelösten Zustand auszuführen, können dann die folgenden Effekte erlangt werden:
- Weil der Tintenbehälter am Schlitten montiert wird, sind irgendwelche Tintenzufuhrröhren u. dgl. nicht länger notwendig. Folglich ist es möglich, das Gerät kleiner zu fertigen.
- Wenn die Tinte gänzlich verbraucht ist, so wird es auch ausreichend sein, wenn lediglich der Tintenbehälter und nicht die Kartusche, wobei dieser mit dem Kopf vereinigt ist, ersetzt wird. Deshalb ist es möglich, die Betriebskosten erheblich zu reduzieren.
- Wenn der eine aus dem Aufzeichnungskopf und dem Tintenbehälter notwendigerweise auszutauschen ist, so ist es auch möglich, nur den einen auszutauschen, der ersetzt werden muß. Auf diese Weise wird die Betriebswirtschaftlichkeit verbessert.
- Falls der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter am Schlitten unter Verwendung eines Hebels od. dgl. getrennt werden, ist es außerdem möglich, die Geschwindigkeit, mit welcher die Trennung ausgeführt wird, zu kontrollieren. Dadurch wird ein Verspritzen von Tinte von der Tinteneintrittsöffnung 10 und der Tintenaustrittsöffnung 11 verhindert.
- Auch besteht, wenn der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter am Schlitten getrennt werden, keine Notwendigkeit, den Aufzeichnungskopf unmittelbar mit einer Hand zu halten. Folglich besteht keine Chance, daß eine Hand die Umgebung der Düsen des Aufzeichnungskopfes 1 berührt. Es ist somit möglich, jegliche unerwünschte Verschmutzung, die bei einem Drucken nachteilige Wirkungen hervorrufen kann, zu verhindern.
- Wenn der Aufzeichnungskopf und der Tintenbehälter am Schlitten getrennt werden, kann auch derjenige Teil, wo eine Kraft auf den Tintenbehälter 2 ausgeübt wird, genau bestimmt werden. Deshalb kann die Konstruktion so vorgenommen werden, daß sie lediglich gegenüber diesem speziellen Teil stark genug ausgeführt wird. Folglich können jegliche anderen Teile als dieser dünn hergestellt werden; das ermöglicht, den Behälter mit leichtem Gewicht zu fertigen, während sein Fassungsvermögen vergrößert wird. Falls Tintenfarben ausgetauscht werden sollen, können auch die Aufzeichnungsköpfe und Tintenbehälter ersetzt werden, wenn sie sich noch im verbundenen Zustand befinden. Es besteht keine Möglichkeit, daß Tintenfarben gemischt werden. Der Austauschvorgang kann auch auf einfache Weise ausgeführt werden.
- Die Fig. 13 ist eine Draufsicht, die schematisch eine andere Ausführungsform gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Die Draufsicht von Fig. 13 entspricht der Darstellung der vorausgehenden, in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform bei Betrachtung von oben, wobei eine Bezugszahl 112 einen Kopfklemmhebel bezeichnet, um den Aufzeichnungskopf 1 am Schlitten 102 zu befestigen. Mit 113 ist ein Kopfkontakt bezeichnet, um den Kopf elektrisch anzuschließen. Die Zahl 114 bezeichnet einen Tintenbehälter-Preßhebel, der mit einem Tintenbehälterhebel 107 in Wechselbeziehung steht, um die Vereinigung und Trennung des Tintenbehälters 2 auszuführen. Der Kopf- sowie der Schlittenbausatz des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts enthalten ein jedes dieser Bauteile.
- Bei der vorausgehenden Ausführungsform wird der Aufzeichnungskopf 1 an den Anschlag 110 in der durch einen Pfeil a in Fig.6 angegebenen Richtung gepreßt, um den Aufzeichnungskopf 1 sowie den Schlitten 102 mechanisch durch den von der Kopffixierfeder 108 ausgeübten Druck zu verbinden. Die Methode zur Fixierung des Aufzeichnungskopfes ist hierauf nicht begrenzt. Es besteht die Möglichkeit, eine unten angegebene Methode anzuwenden.
- Das heißt, der Kopfklemmhebel 112 wird aus einem starren Material und nicht aus einem elastischen Material gefertigt, um imstande zu sein, zum Pressen des Gegenstands zu drehen und sich parallel zu bewegen. Es wird nun die Beschreibung einer Methode für ein Fixieren des Aufzeichnungskopfes am Schlitten 102 gegeben. Zuerst wird der Kopfklemmhebel 112 in eine durch gestrichelte Linien angegebene Position zurückgeholt. Dann wird der Aufzeichnungskopf 1 allein oder werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2, die im vereinigten Zustand sind, in der durch einen Pfeil a in Fig. 13 angegebenen Richtung eingesetzt und aus diesem Zustand verschoben, bis die vordere Stirnseite des Aufzeichnungskopfes 1 am Kopfkontakt 113 anstößt. Aus diesem Zustand heraus wird der Kopfklemmhebel 112 in der durch einen Pfeil c in Fig. 13 angegebenen Richtung verlagert, während er gedreht wird, um in die Position zu gelangen, die durch ausgezogene Linien dargestellt ist, und er wird, so wie er ist, fixiert.
- Bei dem Kopfkontakt 113 ist, wie in Verbindung mit der vorausgehenden Ausführungsform beschrieben wurde, ein elastisches Pufferkissen 111 eingeklemmt. Deshalb wird der Aufzeichnungskopf 1 in der durch einen Pfeil b in Fig. 13 angegebenen Richtung zurückgedrückt, aufgrund des Vorhandenseins des Kopfklemmhebels 112 kann er jedoch nicht verschoben werden, sondern wird er hier festgelegt. Hierbei wird durch die zum Zurückdrücken ausgeübte Kraft der Kontaktdruck am Kopfkontakt 113 gewährleistet. Auch kann die Trennung des Aufzeichnungskopfes 1 und des Schlittens 102 in der gegensätzlich zum Obigen ablaufenden Funktionsweise durchgeführt werden, und er kann durch sein Verschieben in der durch einen Pfeil b in Fig. 13 angegebenen Richtung herausgezogen werden.
- Bezüglich der Trennung des Tintenbehälters 2 wird der (nicht dargestellte) Tintenbehälterhebel 107 betätigt, um den Tintenbehälter-Preßhebel 114 zu einer Verschiebung in der durch einen Pfeil b in Fig. 13 angegebenen Richtung zu bringen. Durch die vorerwähnte Konstruktion können die folgenden Effekte erlangt werden:
- Wenn der Trennvorgang für den Tintenbehälter 2 im schlittengelagerten Zustand ausgeführt wird, wird die am Aufzeichnungskopf 1 aufgebrachte Kraft durch den Kopfklemmhebel 112 aufgenommen. Deshalb wird der Aufzeichnungskopf 1 nicht verschoben, wodurch eine erhöhte Zuverlässigkeit erlangt wird.
- Auch wenn lediglich der Tintenbehälter im schlittengelagerten Zustand getrennt wird oder wenn der Aufzeichnungskopf 1 sowie der Tintenbehälter 2 noch im verbundenen Zustand vom Schlitten 102 gelöst werden, ist die Verschieberichtung diejenige, die durch einen Pfeil b in Fig. 13 angegeben ist. Folglich wird die Bedienbarkeit verbessert.
- Die Fig. 14 ist eine Draufsicht, die schematisch eine Methode gemäß einer anderen Ausführungsform zeigt.
- In Fig. 14 bezeichnet eine Bezugszahl 115 einen Kopfpreßhebel, der einen Kopfkontakt 113 hält und der drehen sowie eine Parallelbewegung ausführen kann, und mit 116 ist ein Kopfanschlag bezeichnet, der an der Innenseite des Schlittens 102 fest ist.
- Gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform werden die folgenden Tätigkeiten vorgenommen, um den Schlitten 102 und den Aufzeichnungskopf 1 zu fixieren. Der Kopffixierhebel 115, der drehbar am Schlitten 102 befestigt ist, wird in die durch gestrichelte Linien in Fig. 14 angegebene Stellung verschwenkt. Dann wird der Aufzeichnungskopf 1 allein oder werden der Aufzeichnungskopf 1 sowie der Tintenbehälter 2, die verbunden sind, in der zur Ebene der Fig. 14 rechtwinkligen Richtung eingeführt, so daß der Vorsprung am Aufzeichnungskopf 1 zwischen dem Kopfanschlag 116 und dem Kopfpreßhebel 115 angeordnet wird. Hierauf wird der Kopffixierhebel 115 in die durch ausgezogene Linien angegebene Stellung gedreht; hierbei wird der Kopffixierhebel 115 durch eine Einrichtung, die in Fig.14 nicht dargestellt ist, festgehalten. Weil ein elastisches Kissen 111 für den Kopfkontakt 113 wie im Fall der zuvor in Verbindung mit Fig. 13 beschriebenen Ausführungsform verwendet wird, wird in diesem Zusammendhang der Kontaktdruck durch die komprimierte Elastizität des nachgiebigen Materials gewährleistet.
- Auch kann die Trennung des Aufzeichnungskopfes 1 und des Schlittens 102 durch den zum Obigen umgekehrten Vorgang durchgeführt werden, und sie können herausgezogen werden, indem sie in der zur Ebene der Fig. 14 rechtwinkligen Richtung verlagert werden.
- Bezüglich einer Trennung des Tintenbehälters 2 wird der (nicht dargestellte) Tintenbehälterhebel 107 betätigt, um den Tintenbehälter-Preßhebel 114 in der durch einen Pfeil b in Fig. 14 angegebenen Richtung zu verschieben. Durch die vorerwähnte Konstruktion kann der folgende Effekt erlangt werden:
- Wenn die Trennung des Tintenbehälters 2 im schlittengelagerten Zustand ausgeführt wird, wird die am Aufzeichnungskopf 1 aufgebrachte Kraft durch den Kopfanschlag 116 aufgenommen, so daß ein Verschieben des Aufzeichnungskopfes 1 nicht hervorgerufen wird; insofern wird eine gesteigerte Zuverlässigkeit erlangt.
- Die Fig. 15B, 15C und die Fig. 16 zeigen Beispiele für die Tintenkanalverbindung eines Aufzeichnungskopfes und eines Tintenbehälters.
- Die Fig. 15B zeigt den Fall, wobei der Tintenaustrittsstutzen 11b aus einem elastischen Material, z.B. Gummi, gefertigt ist, und es ist möglich, den Innendurchmesser des Tintenaustrittsstutzens 11b kleiner als den Außendurchmesser des Tinteneintrittsstutzens 10b zu machen; auf diese Weise wird die gegenseitige Berührung zwischen dem Tinteneintrittsstutzen 10b und dem Tintenaustrittsstutzen 11b verstärkt, wenn der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter 2 verbunden werden. Demzufolge wird auch das Abdichtvermögen des Tintenkanals gesteigert. Weil eine Kraft, die erforderlich ist, um den Tintenaustrittsstutzen 11b zu verformen, klein sein kann, ist es möglich, die zum Montieren und Demontieren des Aufzeichnungskopfes 1 sowie des Tintenbehälters 2 benötigte Kraft gleicherweise klein zu machen.
- Die Fig. 15C veranschaulicht den Fall, wobei die Tinteneintrittsröhre 10c hohl ausgebildet ist und eine scharfe Spitze besitzt, während das Tintenaustrittsteil 11c durch ein elastisches Material, z.B. Gummi, ohne irgendein Loch ausgebildet ist. Bei einer Trennung vom Aufzeichnungskopf 1 wird das Tintenaustrittsteil 11c des Tintenbehälters 2 verschlossen, um keinerlei Tintenleckage vom Tintenaustrittsteil 11c zuzulassen. Daher kann der Tintenbehälter 2 in einem ausgezeichneten Zustand gehandhabt werden. Wenn der Tintenbehälter 2 und der Aufzeichnungskopf 1 vereinigt werden sollen, so erzeugt dann die scharfe Spitze der Tinteneintrittsröhre 10c im Tintenaustrittsteil 11c ein Loch, um einen Tintenkanal zu bilden. Somit ist eine beständige Verbindung der Tintenkanäle möglich, wobei gleichzeitig die Kraft, die zum Verbinden oder Trennen des Tintenbehälters 2 mit dem oder von dem Aufzeichnungskopf 1 nötig ist, klein sein kann.
- Die Fig. 16 zeigt den Fall, wobei Führungen 10e und 11e in der Richtung rechtwinklig zur Richtung des Tintenkanals vorgesehen sind. Durch Verschieben des Tintenbehälters 2 mit Bezug zum Aufzeichnungskopf 1 in der zur Ebene der Fig. 16 senkrechten Richtung werden das Kuppeln und Trennen durchgeführt. Auch ist im Verbindungsbereich ein Dichtungselement 10f, das aus einem elastischen Material, z.B. Gummi, gefertigt ist, vorgesehen, um eine Tintenleckage zu verhindern. Wenn die Richtungen, in denen der Aufzeichnungskopf 1 montiert oder demontiert wird, dieselben sind wie die Richtungen, in denen der Tintenbehälter 2 montiert oder demontiert wird, wird die Konstruktion die gleiche wie bei dem vorausgehenden Beispiel sein, wenn jedoch diese Richtungen so angeordnet sind, wie durch Pfeile a und b in Fig. 16 angegeben ist, sind die Montage- oder Demontagerichtungen für den Aufzeichnungskopf 1 und den Tintenbehälter 2 unterschiedlich. Im Ergebnis wird die mit den in Fig. 6 gezeigten Kräften verbundene Beziehung beseitigt; das macht es möglich, den Tintenbehälter und den Aufzeichnungskopf mit einer erforderlichen minimalen Kraft zu montieren oder zu demontieren.
- Die Fig. 17A und 17B zeigen ein Beispiel eines Schlittens, wobei der An- und Abbau eines Tintenbehälters 2 kontrolliert wird. Die Fig. 17A zeigt den Zustand, wobei weder der Aufzeichnungskopf 1 noch der Tintenbehälter 2 vorhanden sind. Hier bezeichnet eine Bezugszahl 151 einen Kopf-Ermittlungshebel, der in Abhängigkeit vom An- oder Abbau des Aufzeichnungskopfes 1 verschwenkt wird; mit 151a ist eine Schnecke bezeichnet, die die Schwenkbewegung des Kopf-Ermittlungshebels 151 auf die Zahnstange 152a einer Sperre 152 überträgt; die Zahl 153 bezeichnet einen Behälter-Kontrollhebel, um den Einbau des Tintenbehälters 2 zu überwachen. Wenn weder der Aufzeichnungskopf 1 noch der Tintenbehälter 2 vorhanden sind, sind sowohl der Kopf-Ermittlungshebel 151 und der Behälter-Kontrollhebel 153 durch die von (nicht dargestellten) Federn od. dgl. ausgeübte Druckkraft so angeordnet, um die Einbauwege des Tintenbehälters 2 und des Aufzeichnungskopfes 1 zu blockieren. Auch wird die Sperre 152 durch den Kopf-Ermittlungshebel 151 zu der Position verschoben, in der sie die Schwenkbewegung des Behälter-Kontrollhebels 153 in der Einbaurichtung des Tintenbehälters 2 regulieren kann. Das heißt mit anderen Worten, wenn der Aufzeichnungskopf 1 noch zu montieren ist, wird der Einbau des Tintenbehälters 2 durch den Behälter-Kontrollhebel 153 blockiert. Die Fig. 17B zeigt den Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 1 montiert ist. Aufgrund des Einbaus des Aufzeichnungskopfes 1 ist der Kopf-Ermittlungshebel 151 verschwenkt, wie in Fig. 17B gezeigt ist. Die Schwenkbewegung des Kopf-Ermittlungshebels 151 wird durch die Schnecke 151a auf die Sperre 152 übertragen, um die Schwenkbewegungskontrolle durch den Behälter-Kontrollhebel 153 aufzuheben, wie in Fig. 17B gezeigt ist. Das heißt, sobald der Aufzeichnungskopf 1 montiert ist, wird der Einbau des Tintenbehälters 2 ermöglicht. Als Ergebnis kann der Tintenbehälter 2 am Aufzeichnungskopf 1 angebracht oder von diesem abgenommen werden. Auch wird in einem Fall, wobei die Anordnung so einfach ist, daß lediglich der Aufzeichnungskopf 1 am Schlitten 102 montiert oder von diesem demontiert wird, der Einbau des Tintenbehälters 2 unterbunden, wenn der Aufzeichnungskopf 1 noch zu montieren ist; folglich wird ein fälschlicher Arbeitsvorgang verhindert.
- Die Fig. 18A und 18B zeigen ein weiteres Beispiel eines Schlittens, wobei die Montage und Demontage des Aufzeichnungskopfes 1 kontrolliert wird. Die Fig. 18A zeigt den Zustand, wobei sowohl der Aufzeichnungskopf 1 als auch der Tintenbehälter 2 eingebaut sind. Die Konstruktion ist gleich derjenigen der Fig. 4, jedoch ist unter dem unteren Teil der Tintenbehälter- Montageeinheit des Schlittens 102 ein Behälter-Ermittlungshebel 160 vorgesehen. Das Berührungsteil 160a des Behälter-Ermittlungshebels 160 wird durch den Tintenbehälter 2 zur Bestimmung seiner Position reguliert, während der Haken 160b des Behälter-Ermittlungshebels 160 aus der Ausklinkung 106a des Kopfhebels 106 frei ist. Insofern ist der Kopfhebel 106 drehbar. Sobald der Kopfhebel 106 in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung gedreht wird, werden der Aufzeichnungskopf 1 und der Tintenbehälter in der durch einen Pfeil b angegebenen Richtung verschoben, wobei sie noch im verbundenen Zustand wie im in Fig. 4 gezeigten Fall sind. Folglich ist die Möglichkeit gegeben, diese zu entfernen. Die Fig. 18B zeigt den Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 1 montiert ist, während der Tintenbehälter 2 noch zu montieren ist. Der Behälter- Ermittlungshebel 160 wird durch eine (nicht dargestellte) Druckeinrichtung, z.B. eine Feder, in der durch einen Pfeil d angegebenen Richtung belastet. Falls der Tintenbehälter 2 nicht vorhanden ist, ist der Hebel in den in Fig. 18B gezeigten Zustand verschwenkt. Dabei ist der Haken 160b mit der Ausklinkung 106a in Eingriff, um die Schwenkbewegung des Kopfhebels 106 zu kontrollieren. Das heißt mit anderen Worten, es wird unmöglich, den Aufzeichnungskopf 1 zu entfernen, wenn kein Tintenbehälter 2 vorhanden ist. Als Ergebnis wird es unmöglich gemacht, den Aufzeichnungskopf 1 allein zu handhaben. Insofern besteht keine Möglichkeit, daß eine Hand die Umgebung der Tintenausstoßdüsen des Aufzeichnungskopfes 1 oder die Umgebung der Tinteneintrittsöffnung 10 berührt. Jegliche Verschmutzung, die nachteilige Effekte für ein Aufzeichnen hervorrufen kann, kann mit Sicherheit verhindert werden. Auch kann jegliche nachteilige Wirkung, die die Aufzeichnungen beeinträchtigen kann und auf die Tatsache zurückzuführen ist, daß der Aufzeichnungskopf 1 als ein einzelner Körper gehandhabt wird, mit Sicherheit eliminiert werden, weil keine Möglichkeit besteht, daß Luft von den Tintenausstoßdüsen und von der Tinteneintrittsöffnung 10 eingeführt wird, um in den Tintenkanälen gemischt zu werden.
- Bei dem vorhergehenden, im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen Beispiel kann das Vorhandensein des Aufzeichnungskopfes 1 am Schlitten 102 festgestellt werden, indem entschieden wird, ob der Aufzeichnungskopf 1 elektrisch angeschlossen ist oder nicht. Jedoch ist das nicht entscheidend, und es kann irgendein Mittel vorgesehen sein, um die Restmenge an Tinte im Tintenbehälter 2 zu erfassen oder um den Hinweis bezüglich des Vorhandenseins des Tintenbehälters 2 am Schlitten 102 zu einem Informationsverarbeitungsgerät zu übertragen. Die in Rede stehende Erfindung ist hierauf nicht beschränkt, und es kann möglich sein, die vorerwähnten Ermittlungseinrichtungen vorzusehen.
- Die Fig. 19 ist ein Blockdiagramm, das die elektrischen Schaltkreise eines Informationsverarbeitungsgeräts zeigt.
- In Fig. 19 bezeichnet eine Bezugszahl 513 einen Tintenbehältersensor, um zu ermitteln, ob der Tintenbehälter 2 am Schlitten 102 vorhanden ist oder nicht. Die Zahl 514 bezeichnet einen Tintenrestsensor zur Ermittlung des Vorhandenseins von druckfähiger Tinte im Tintenbehälter 2. Die Beschreibung solcher Bauteile mit denselben Bezugszahlen wie in Fig. 11 wird weggelassen.
- Im einzelnen kann der Tintenbehältersensor 513 so ausgebildet sein, daß mechanische Kontakte am Schlitten 102 angeordnet werden, oder es wird eine Konstruktion derart getroffen, um für diesen Zweck einen optischen Fühler vorzusehen. Der Tintenrestsensor 514 kann in einer solchen Weise angeordnet sein, daß der Tintenbehälter 2 aus einem transparenten Material gefertigt wird, um zu ermöglichen, die Restmenge optisch von der Außenseite her festzustellen, oder es wird im Tintenbehälter 2 ein Sensor vorgesehen, um die Flüssigkeit darin zu erfassen, wobei Kontakte an der Oberfläche des Tintenbehälters angeordnet werden, die mit einem solchen Sensor verbunden sind; die Kontakte am Schlitten 102 werden demgemäß angeordnet.
- Mittels der oben erwähnten Fühler ist es möglich, durch das Interface 506 Informationen zur CPU 502 zu übertragen, um eine Warnung abzugeben oder geeignete Prozesse durchzuführen, wenn ein Aufzeichnungsvorgang ohne das Vorhandensein des Tintenbehälters 2 oder des Aufzeichnungskopfes 1 beabsichtigt ist oder wenn das vorgesehene Drucken aufgrund des Mangels der restlichen Tinte während des Aufzeichnungsbetriebs unmöglich wird.
- Beispielsweise besteht eine Möglichkeit, daß der Aufzeichnungsvorgang, unmittelbar nachdem der Tintenbehälters 2 mit dem Aufzeichnungskopf 1 verbunden wird, wegen im Aufzeichnungskopf 1 vermischten Luftblasen unmöglich gemacht wird. Um das zu verhindern, besteht die Möglichkeit, das System so einzurichten, daß es eine solche Änderung im Status, während sich der Aufzeichnungskopf 1 am Schlitten 102 befindet und der fehlende Tintenbehälter 2 nun vorhanden ist, als einen Fall interpretiert, in dem ein Tintenbehälter 2 neu mit dem Aufzeichnungskopf im schlittengelagerten Zustand verbunden wird, und daß es ein Rückkehren des Schlittens 102 zu seiner Ruheposition für den Ansaugvorgang mittels der Regeneriereinheit 301 erlaubt.
- Durch die oben erwähnte Konstruktion können die folgenden Effekte erlangt werden:
- Wenn während eines Druckens die Tinte gänzlich verbraucht wird, wird der Betrieb automatisch ausgesetzt und folglich eine Warnung abgegeben. Auf diese Weise wird kein Aufzeichnungsmedium vergeudet.
- Auch besteht nach dem Austausch von Tintenbehältern keine Notwendigkeit, den Regeneriervorgang manuell auszuführen. Deshalb wird die Bedienbarkeit verbessert.
- Jedes der nachfolgend erörterten Beispiele kann vorzugsweise für das vorgenannte Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät verwendet werden.
- Nachstehend wird eine Beschreibung gegeben, wobei ein Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter trenn- sowie austauschbar sind und wobei der Aufzeichnungskopf durch dessen Anpressen an den Schlitten, der den Aufzeichnungskopf trägt, in einer vorgegebenen Richtung verbunden wird.
- Die Fig. 23 ist ein Querschnitt, der den Zustand zeigt, wobei ein Aufzeichnungskopf, ein Tintenbehälter und ein Schlitten in einem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät verbunden sind.
- Bei diesem Beispiel ist ein Aufzeichnungskopf 1010a von einem Typ, der für eine Tintenstrahlmethode unter Anwendung von elektrothermischen Wandlern zur Erzeugung von Wärmeenergie, um der Tinte ein Filmsieden in Übereinstimmung mit elektrischen Signalen zu vermitteln, verwendet wird.
- In Fig. 23 ist die grundsätzliche Konstruktion des Aufzeichnungskopfes 1010a derart, daß alle Bauteile durch Kleben oder Anpressen an eine Kopf-Basisplatte 1011a aufgeschichtet sind, wobei die Positionierhöcker 1011a-1 und 1011a-2 an der Kopf- Basisplatte 1011a als Positionierbezug angeordnet sind.
- In der vertikalen Richtung wird die Innenfläche in Fig. 23 durch die Bezugsfläche 1104a-1 einer Frontplatte 1101a und durch einen Positionierhöcker 1011a-1 in ihre Lage gebracht, während in der horizontalen Richtung die Innenfläche in Fig. 23 durch eine Kopf-Positioniereinheit 1104a und einen Höcker 1011a-2 in ihre Lage gebracht wird. Ferner erfolgt das Positionieren in der zum Querschnitt der Fig. 23 rechtwinkligen Richtung durch den (nicht dargestellen) vorstehenden Teil des Höckers 1011a-2, der teilweise vorragt, um die Kopf-Positioniereinheit 1104a zu bedecken, und durch die Kopf- Positioniereinheit 1104a.
- An einer Heizplatine 1013a-2 sind durch eine Dünnschichtablagerung auf einem Si-Substrat elektrothermische Wandler (Ausstoß-Heizelemente) in mehreren Reihen sowie elektrische Leiter aus Aluminium u. dgl. angeordnet, um Elektroenergie zuzuführen. Die Heizplatine ist mit einer flexiblen Kopf-Schaltungsplatte (die nachfolgend als Kopf-PCB bezeichnet wird) 1013, welche Leiter mit an ihren vorderen Enden angeordneten Kontaktpunkten 1013a-1 besitzt, um elektrische Signale vom Gerät- Hauptteil zu empfangen, verbunden. Die Verbindung ist mittels der Drahtbondtechnik hergestellt, wobei jeder der übereinstimmenden Leiter einander gegenüberliegend angeordnet ist. Der Tintenausstoßbausatz ist mit einer gemeinsamen Flüssigkeitskammer, die von einem austauschbaren Tintenbehälter 1001a über mehrere Tintenkanäle, welche durch Trennwände in Übereinstimmung mit den Ausstoß-Heizelementen jeweils abgeteilt sind, und Flüssigkeitskanäle Tinte ansaugt, um diese Tintenkanälen zuzuführen, und mit einer gekehlten Deckplatte 1012a ausgestattet, welche aus Polysulfon od. dgl. hergestellt sowie integriert mit Düsen ausgebildet ist, die eine Mehrzahl von Ausstoßöffnungen bilden, und welche durch eine (nicht dargestellte) Feder an die Heizplatine 1013a-2 gepreßt wird, wobei sie gleichzeitig durch Druck mit Hilfe eines Klebemittels befestigt und abgedichtet wird. Der Tintenausstoßbausatz wird auf diese Art und Weise gefertigt. Die mit der gekehlten Deckplatte 1012a verbundenen und abgedichteten Flüssigkeitskanäle 1015a können bei der in Rede stehenden Ausführungsform mit dem austauschbaren Tintenbehälter 1001a verbunden werden.
- Zu diesem Zweck werden die Flüssigkeitskanäle durch die einander entgegengesetzten Seiten der Kopf-Basisplatte 1011a sowie durch das in der Kopf-PCB 1013a und damit in der Kopf- Basisplatte 1011a vorgesehene Loch hindurchgeführt, wobei sie gleichzeitig haftend an der Kopf-Basisplatte 1011a befestigt werden.
- Auch ist am Ende der Anschlußseite zwischen dem Flüssigkeitskanal 1015a und dem Tintenbehälter 1001a ein Filter 1008a vorgesehen, um ein Eindringen von Staubpartikeln und unerwünschten Luftblasen in die Ausstoßöffnungen zu verhindern. Ferner ist eine Kopf-Ummantelung 1018a vorgesehen, um die Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfes 1010a und die Kontaktpunkte 1013a-1 für die elektrische Verbindung zu schützen wie auch das Halten des Aufzeichnungskopfes 1010a an seinem der Handhabung dienenden Ende leichter zu machen.
- Der austauschbare Tintenbehälter 1001a enthält in seinem Behältermantel 1001a-1, der Rippen 1001a-2 an dessen Innenfläche besitzt, die Tinte zurückhaltende Tintenabsorptionsmittel 1002a, welche nahezu ohne freien Raum hineingestopft sind, und er besitzt einen Tintenzufuhrauslaß (eine Öffnung) 1004a, in den (die) das vordere Ende des Flüssigkeitskanals 1015a mit dem am vorlaufenden Teil vorgesehenen Filter 1008a eingeführt ist, um eine Tintenverbindung herzustellen, sowie den Luftkanal (die Öffnung) 1003a, um zu verhindern, daß ein Unterdruck übermäßig erzeugt wird, indem Luft in den austauschbaren Tintenbehälter 1001a in einer der aus dem austauschbaren Tintenbehälter 1001a fließenden Tinte entsprechenden Menge eingeführt wird. Die an der Innenwand des Behältermantels 1001a-1 vorgesehenen Rippen 1001a-2 dienen dazu, eine direkte Luftführung zum Tintenzufuhrauslaß 1004a längs der Innenwand des Behältermantels 1001a-1 zur maximalen Nutzung der Tinte im gesamten Bereich der Tintenabsorptionsmittel 1002a durch die mittels der Kapillarerscheinung ausgeübte Kraft zu verhindern, und in diesem Zusammenhang ist der Luftkanal 1003a von dem Tintenzufuhrauslaß 1004a soweit wie möglich entfernt angeordnet. Die Rippen 1001a-2 haben die Funktion, den Behältermantel 1001a-1 zu verstärken und gleichzeitig zur Verbesserung in der Handhabung beizutragen, wenn Behälter ausgetauscht werden. Die Anfangsmenge an Tinte, die in den Tintenabsorptionsmitteln 1002a zurückgehalten wird, ist kleiner als die insgesamt in den Tintenabsorptionsmitteln 1002a aufnehmbare Menge, um dem Meniskus der Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfes 1010a eine negative Druckhöhe zu vermitteln, wenn er für den funktionellen Zweck der Ermöglichung eines stabilisierten Ausstoßes wie auch für den betriebsbedingten Zweck zur Verhinderung jeglicher Tintenleckage, selbst wenn auf ihn zur Zeit des Ersetzens von Tintenbehältern ein leichter Stoß aufgebracht wird, angeschlossen wird. Es kann möglich sein, eine Tintenleckage vom Luftkanal 1003a zu begrenzen, indem für das Tintenabsorptionsmittel 1002a im Luftkanal 1003a eine flüssigkeitsabstoßende Behandlung vorgesehen oder ein eigenes flüssigkeitsabstoßendes Absorptionsmittel verwendet wird. Die Tintenzufuhr zu austauschbaren Tintenbehälter 1001a gelangt an eine Grenze, wenn die im Tintenabsorptionsmittel 1002a zurückgehaltene Tinte extrem gering wird, so daß die Tintenansaugung des Tintenabsorptionsmittels 1002a größer als das Tintenzufuhrvermögen zum Aufzeichnungskopf 1010a durch die durch die Kapillarerscheinung der Düsen im Anschluß an den Tintenausstoß ausgeübte Kraft gemacht wird, oder wenn die vom Luftkanal 1003a angesaugte Luft um den Filter 1008a herum beträchtlich groß wird sowie die Luft dem Tintenabsorptionsmittel 1002a in einer großen Menge durch den Luftfilter 1008a hindurch zugeführt wird.
- Die mechanische und elektrische Verbindung des Aufzeichnungskopfes 1010a und des austauschbaren Tintenbehälters 1001a mit dem Schlitten HC wird in der folgenden Weise ausgeführt.
- Für den Schlitten HC sind vorgesehen: eine Frontplatte 1101a, die auf der Seite der Schreibplatte (an der Frontseite des Kopfes) angeordnet ist; eine flexible Materiallage 1102a-1, die mit den Kopf-Treiberelektroden 1102a entsprechend den Kontaktpunkten 1013a-1 an der Kopf-PCB 1013a des Aufzeichnungskopfes 1010a ausgestattet ist; eine Tragplatte 1100a für elektrische Kontakte mit einem elastischen Element (einem Gummikissen) 1102a-2, das auf die flexible Materiallage 1102a-1 Druck von deren Rückseite her ausübt; eine Kopf-Positioniereinheit 1104a, um den Aufzeichnungskopf 1010a mechanisch festzulegen; und ein Anpreßhaken 1103a, um den Aufzeichnungskopf 1010a durch eine einseitig gerichtete Druckkraft abzustützen. Es sind hier zwei Frontplatten 1101a jeweils für die vorgenannten Positionierhöcker 1011a-1 und 1011a-2 angeordnet, welche die Positionierbezugsfläche 1104a-1 für die Kopf-Basisplatte 1011a des Aufzeichnungskopfes 1010a bilden. Der Anpreßhaken 1103a des Schlittens HC ist so konstruiert, um eine Druckkraft in der durch einen gestrichelten Pfeil in Fig. 23 angegebenen Richtung auszuüben, d.h. unter einer Neigung mit annähernd 10º in der Laufrichtung des Schlittens HC. Aufgrund einer solchen Druckkraft wird der Aufzeichnungskopf 1010a somit einem Druck in beiden Richtungen ausgesetzt, nämlich zur Frontplatte 1101a und zur Tragplatte 1100a für die elektrischen Kontakte hin. Gleichzeitig wird er in der Laufrichtung des Schlittens HC in der Kopf-Positioniereinheit 1104a mit der Kontakttragplatte 1100a als seinem Lagerpunkt belastet. Obgleich diese Druckverbindungsfunktion des Anpreßhakens 1103a irgendwie ausgeübt werden kann, ist es vorzuziehen, das durch einen Hebel od. dgl. von der Oberflächenseite des Schlittens HC aus zu bewerkstelligen. In jedem Fall werden, wenn dieser Anpreßhaken 1103a verriegelt wird, der Aufzeichnungskopf 1010a und der austauschbare Tintenbehälter 1001a nach einem leichten Schwenken am Schlitten HC, um den Positionierhöckern 1011a-1 und 1011a-2 zu ermöglichen, mit der Positionierbezugsfläche 1104a-1 der Frontplatte 1101a in Berührung zu kommen, elektrisch verbunden. Auf diese Weise kann auch das Positionieren der Kontaktpunkte 1013a-1 an der Kopf-PCB 1013a und der Kopf- Treiberelektroden 1102a zuverlässig ausgeführt werden.
- Bevor der Aufzeichnungskopf 1010a und der austauschbare Tintenbehälter 1001a verbunden werden, sind der Schlitten HC sowie der Aufzeichnungskopf 1010a und der Aufzeichnungskopf 1010a sowie der austauschbare Tintenbehälter 1001a getrennt, wie in Fig. 24 gezeigt ist. Lediglich die jeweiligen Kupplungsteile sind miteinander in Berührung. Der Aufzeichnungskopf 1010a und der austauschbare Tintenbehälter 1001a beginnen ihre Verbindung mit dem Eingriff zwischen dem Kupplungshaken 1017a, der an der Kopf-Basisplatte 1011a vorgesehen ist, und der Kupplungsführung 1005a, die am austauschbaren Tintenbehälter 1001a vorhanden ist, wie in Fig. 24 gezeigt ist. Die Anordnung dieses Kupplungsteils zwischen dem Tintenzufuhrauslaß 1004a und der Kopf-Positioniereinheit 1104a macht es möglich, die Tintenzufuhrkanäle 1015a zuverlässig anzuschließen, wenn der austauschbare Tintenbehälter 1001a mit dem Aufzeichnungskopf 1010a verbunden wird.
- Wie aus der Fig. 24 deutlich wird, wird also, wenn der austauschbare Tintenbehälter 1001a in Fig. 24 in der Uhrzeigerrichtung verschwenkt wird, der Tintenzufuhrauslaß 1004a zum wirksamen Punkt für das Kupplungsteil zwischen dem Kupplungshaken 1017a und der Kupplungsführung 1005a als dessen Lagerpunkt, wenn eine Absicht bezüglich der Verbindung des Aufzeichnungskopfes 1010a und des austauschbaren Tintenbehälters 1001a besteht. Deshalb wird das Ende des Flüssigkeitskanals mit dem Tintenabsorptionsmittel 1002a und dem Filter 1008a als Verbindungsflächen verbunden. Ferner wird gleichzeitig eine elastische Ringdichtung 1009a zwischen der Kopf-Basisplatte 1011a sowie der Außenwand des austauschbaren Tintenbehälters eingeklemmt und gepreßt sowie verformt, um eng mit diesen in Berührung zu kommen. Auf diese Weise wird der Übertragungsweg zwischen dem Innern des austauschbaren Tintenbehälters 1001a und der Atmosphäre am Tintenzufuhrauslaß 1004a vollständig abgesperrt. Wenn diese Abdichtung unzureichend ist, tritt die Luftzuführung zum Innern des austauschbaren Tintenbehälters 1001a im Anschluß an die Tintenzufuhr zum Aufzeichnungskopf 1010a unmittelbar ohne irgendeine Vermittlung des Tintenabsorptionsmittels 1002a auf. Als Ergebnis wird es schwierig, im Tintenabsorptionsmittel 1002a zurückgehaltene Tinte effektiv zu nutzen. Der Anpreßhaken 1103a ist so angeordnet, um seinen Druck in der mit 10º geneigten Richtung zu erzeugen, so daß der Aufzeichnungskopf 1010a in der Richtung zur Ebene der Fig. 24 hin mit Bezug zum Schlitten HC positioniert wird, wie zuvor beschrieben wurde. Deshalb wird auch in Anbetracht der Verbindung für den Aufzeichnungskopf 1010a eine Kraft in der zur Verbindungsrichtung orthogonalen Richtung aufgebracht.
- Wenn die Kraft in der Druckrichtung F und die Kontaktkraft zwischen den Kontaktpunkten 1013a-1 an der Kopf-PCB 1013a des Aufzeichnungskopfes 1010a sowie den Kopf-Treiberelektroden 1102a an der flexiblen Materiallage 1102a-1 durch das Gummikissen 1102a-2 an der elektrischen Kontakttragplatte 1100a mit F&sub1; gegeben ist, so wird dann die folgende Beziehung erhalten:
- F&sub1; = Fcos 10º
- Wenn andererseits der Berührungsdruck zwischen dem Positionierhöcker 1011a-1 der Kopf-Basisplatte 1011a des Aufzeichnungskopfes 1010a und der Positionierbezugsfläche 1104a-1 der Frontplatte 1101a des Schlittens mit F&sub2; gegeben ist, wird die folgende Beziehung erhalten:
- F&sub2; = Fsin 10º
- Diese Kraft F&sub1;, die die elektrische Verbindung bewirkt, ist eine Komponente in der Richtung zur Ebene der Kopftreiberelektroden hin, wenn der Anpreßhaken 1103a unter 10º zu der Ebene, die zur Ebene der Kopf-Treiberelektroden senkrecht ist, mit Bezug zur Anpreßführung 1011a-3, welche ein Teil der Kopf- Basisplatte 1011a des Aufzeichnungskopfes 1010a ist, geneigt wird. Sie wirkt jedoch auf den Aufzeichnungskopf 1010a direkt ohne eine Beteiligung von irgendwelchen anderen Bauteilen, z.B. dem austauschbaren Tintenbehälter 1001a, ein. Deshalb ist es möglich, mit Sicherheit eine optimal wirksame Kraft F&sub1; zu erhalten; hieraus folgt die Möglichkeit der Schaffung eines Aufzeichnungsgeräts, das eine extrem hohe Zuverlässigkeit in seiner elektrischen Verbindung vom Standpunkt der Umgebungs- und Verteilungsaspekte aus hat.
- Andererseits wird durch die Berührungskraft F&sub2; erreicht, die Position zu erlangen, in welcher der Schlitten HC der Fläche eines Aufzeichnungsträgers gegenüberliegt. Die Aufzeichnungsqualität hängt in hohem Maß von der Lagebeziehung zwischen dem Schlitten HC und dem Aufzeichnungskopf 1010a ab. Wenn eine derartige Lagebeziehung nicht angemessen ist, wird die Aufzeichnung schräggestellt oder zeigen die gezogenen Linien eine sägezahnartige Ausbildung. Im schlechtesten Fall wird die elektrische Verbindung verschoben, wodurch fehlerhafte Kontakte hervorgerufen werden, was dazu führt, daß Punkte ausgelassen werden.
- Bei der in Rede stehenden Ausführungsform wirkt der Positionier-Berührungsdruck F&sub2; direkt ohne die Beteiligung von irgendwelchen anderen Bauteilen auf die Anpreßführung 1011a-3, die ein Teil der Kopf-Basisplatte 1011a des Aufzeichnungskopfes 1010a ist. Seine wirksame Kraft wird nicht gedämpft und somit kann eine optimale Berührungskraft F&sub2; erhalten werden. Auf diese Weise wird für die Genauigkeit im Abstand zwischen dem Aufzeichnungsträger und dem Aufzeichnungskopf, die eine der wesentlichen Faktoren ist, welche die Aufzeichnungsqualität eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts beeinflussen, eine erhebliche Verbesserung erzielt.
- Weil darüber hinaus die Kraft F&sub1; auf die Anpreßführung mit der elektrischen Verbindung als ihrem Drehpunkt einwirkt, wird am Aufzeichnungskopf 1010a mit der elektrischen Verbindung als dessen Lagerpunkt ein Moment erzeugt. Deshalb wird durch das vorgenannte Moment dem Positionierhöcker 1011a-2, welcher ein Teil der Kopf-Basisplatte 1011a des Aufzeichnungskopfes 1010a ist, sowie der Kopf-Positioniereinheit 1104a an der Frontplatte 1101a des Schlittens eine Berührungskraft ohne die Beteiligung von irgendwelchen anderen Bauteilen vermittelt. Als Ergebnis wird die Positioniergenauigkeit des Aufzeichnungskopfes 1010a in der Druckrichtung ganz erheblich verbessert.
- Wie oben beschrieben wurde, wird durch direkte Druckausübung auf den Aufzeichnungskopf 1010a die Elektroenergie in sicherer Weise vom Aufzeichnungsgerät dem Aufzeichnungskopf 1010a zugeführt, wobei gleichzeitig ermöglicht wird, die Positioniergenauigkeit für den Schlitten HC und den Aufzeichnungskopf 1010a wesentlich zu verbessern. Folglich ist die Möglichkeit gegeben, ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zu erhalten, das eine hohe Zuverlässigkeit und eine wunschgemäße Aufzeichnungsqualität besitzt.
- Anschließend wird die Beschreibung einer weiteren Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Fig. 26 bis 29 gegeben.
- Obgleich die grundsätzlichen Konstruktionen des Aufzeichnungskopfes 1010b und des austauschbaren Tintenbehälters 1001b dieselben wie bei der anhand der Fig. 23 beschriebenen Ausführungsform sind, unterscheidet sich die in Rede stehende Ausführungsform bezüglich der Richtung der Druckkraft zur Verbindung des Aufzeichnungskopfes 1010b mit dem Schlitten HC wie auch bezüglich der Richtung, in welcher der austauschbare Tintenbehälter 1001b eingebaut wird.
- Das heißt mit anderen Worten, daß, wie in Fig. 26 gezeigt ist, hier keine Frontplatte auf der Seite der Schreibplatte (Frontseite des Kopfes) angeordnet ist. Eine Seitenplatte 1900 des Schlittens HC ist stattdessen in der Richtung rechtwinklig zur Schreibplatte vorgesehen. An dieser ist die elektrische Verbindung wie bei der anhand der Fig. 23 beschriebenen Ausführungsform angeordnet. An zwei Orten in der materiellen Mitte an beiden Seiten der Kopf-Basisplatte 1011b des Aufzeichnungskopfes 1010b sind Anpreßführungen 1901 vorhanden. Die Seitenplatte 1900 des Schlittens HG wird durch den in Fig. 29 gezeigten Anpreßhaken 1908 an die Anpreßführungen 1901 gepreßt. Auf diese Weise wird es möglich, Energie vom Aufzeichnungsgerät dem Aufzeichnungskopf 1010b zuzuführen. Auch wird in diesem Fall die Druckkraft dem Aufzeichnungskopf 1010b vertikal ohne die Beteiligung von irgendwelchen anderen Bauteilen vermittelt. Insofern kann in gesicherter Weise eine optimale Druckkraft erhalten werden. Folglich ist es möglich, ein Aufzeichnungsgerät zu erhalten, das eine extrem hohe Zuverlässigkeit in seiner elektrischen Verbindung vom Standpunkt von Umgebungs- und Verteilungsaspekten aus besitzt.
- Auch stoßen der Höcker 1902, der Teil der Basisplatte 1011b des Aufzeichnungskopfes 1010b ist,und die Schlitten-Positioniereinheit 1903 aneinander, um so zu ermöglichen, daß die Druckkraft des Schlittens HC unmittelbar vom Aufzeichnungskopf 1010b zu übertragen ist. Folglich wird die Positioniergenauigkeit des Aufzeichnungskopfes 1010b in der Aufzeichnungsrichtung bemerkenswert verbessert.
- In dieser Hinsicht kann es möglich sein, den austauschbaren Tintenbehälter 1001b mit dem Aufzeichnungskopf 1010b, nachdem der Aufzeichnungskopf 1010b an den Schlitten HC gekoppelt worden ist, oder den Aufzeichnungskopf 1010b mit dem austauschbaren Tintenbehälter 1001b, bevor der Aufzeichnungskopf 1010b am Schlitten HC angebaut wird, zu verbinden.
- Die Fig. 27 zeigt den Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 1010b und der austauschbare Tintenbehälter 1001b getrennt sind. Die Fig. 28 zeigt dagegen den Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 1010b und der austauschbare Tintenbehälter 1001b vereinigt sind.
- Die Fig. 29 ist ein teilweiser Querschnitt bei Betrachtung in der durch einen leeren Pfeil A in Fig. 26 angegebenen Richtung, wobei eine Bezugszahl 1906 denjenigen Teil bezeichnet, wo der Aufzeichnungskopf 1010b und der austauschbare Tintenbehälter 1001a verbunden sind. An der Seitenplatte 1900 des Schlittens ist ein Zapfen 1907 vorgesehen, und der Anpreßhaken 1908 wird mit diesem Zapfen 1907 als Lagerpunkt gedreht. Am vorderen Ende 1908a des Anpreßhakens 1908 ist die Klaue vorgesehen,die die mit der Kopf-Basisplatte des Aufzeichnungskopfes 1010b einstückige Anpreßführung 1901 erfaßt. Auch werden der Zapfen 1907 und der Anpreßhakenzapfen 1909 einer Spannung durch eine Schraubenzugfeder 1911 ausgesetzt. Auf diese Weise wird der Aufzeichnungskopf 1010b über seine Seitenplatte 1900 zuverlässig elektrisch mit dem Schlitten HC verbunden. Diese den Aufzeichnungskopf haltenden Anpreßhaken 1908 sind auch unter dem Aufzeichnungskopf 1010b vorgesehen. Auf diese Weise wird der Aufzeichnungskopf 1010b stabil an die Schlitten-Seitenplatte 1900 von oben wie auch von unten gepreßt.
- In diesem Zusammenhang bezeichnet eine Bezugszahl 1910 Tinte ausstoßende Düsen und die Zahl 1908b kennzeichnet einen Hebel, der zu verwenden ist, wenn der Aufzeichnungskopf 1010b vom Schlitten HC abgenommen wird. Durch Zusammendrücken der außenliegenden Enden von diesem werden die vorderen Enden 1908a des Anpreßhakens 1908 von den Anpreßführungen 1901 des Aufzeichnungskopfes 1010b gelöst, so daß der Aufzeichnungskopf 1010b vom Schlitten demontiert werden kann.
- Nachfolgend wird die Beschreibung für ein anderes Beispiel gegeben, wobei ein Tintenbehälter und ein Aufzeichnungskopf getrennt werden können, während der genannte Tintenbehälter und Aufzeichnungskopf jeweils durch getrennte Mittel montiert werden.
- Ein Tintenbehälter 2001a wird in einen Schlitten HC in der zur Ebene der Fig. 30 senkrechten Richtung in dem Zustand eingesetzt, wobei er mit einem Aufzeichnungskopf 2010a verbunden ist. Hierbei wird der austauschbare Tintenbehälter 2001a an einem vorgegebenen Ort im Schlitten HC eingebaut, indem er durch eine vordere Tintenbehälterführung 2907a und eine hintere Tintenbehälterführung 2908a am Schlitten HC geführt wird. Der austauschbare Tintenbehälter 2001a wird dann durch die Schnappfunktion eines Paars von vorderen Behälter-Andruckklauen 2909a sowie 2911a und durch ein Paar von hinteren Behälter-Andruckklauen 2910a sowie 2912a ordentlich eingerichtet. Die Fig. 31 ist eine teilweise Schnittdarstellung bei Betrachtung von der Seite der Tintenausstoßfläche. Der Flüssigkeitskanal 2913a, der vom Aufzeichnungskopf 2010a ausgeht, durchdringt den Boden des austauschbaren Tintenbehälters 2001a zum Tintenabsorptionsmittel 2002a im austauschbaren Tintenbehälter 2001a hin.
- Um ein Eindringen von Staubpartikeln und anderen Verunreinigungen in den Aufzeichnungskopf 2010a nicht zuzulassen, sind hier ein Filter 2914a wie auch eine Ringdichtung 2915a um den Flüssigkeitskanal 2913a herum angeordnet, wodurch eine Tintenleckage von dem Teil aus verhindert wird, wo der Aufzeichnungskopf 2010a und der austauschbare Tintenbehälter 2001a verbunden sind.
- Ein Element, das den Tintenbehälter und den Aufzeichnungskopf verbindet, d.h. ein Tintenabsorptionsmittel 2002a, mit dem ein Flüssigkeitskanal 2913a unter Druck in Berührung ist, ist von einem Schwammtyp. Auch ist die Ringdichtung 2915a aus einem elastischen Material mit einer niedrigen Härte gefertigt. Deshalb wird durch den Tintenbehälter 2001a gegen den Aufzeichnungskopf 2010a keine zwingende Kraft ausgeübt. Eine Bezugszahl 2916a bezeichnet in diesem Zusammenhang Düsen. Die Fig. 32 ist ein Querschnitt längs der Linie A-A in der Fig. 30, um den austauschbaren Tintenbehälter 2001a einzeln zu zeigen. Wenn dieser am Aufzeichnungskopf 2010a montiert wird, werden eine Zufuhrauslaßdichtung 2004a-1 und eine Luftkanaldichtung 2003a-1 jeweils in den durch Pfeile angegebenen Richtungen entfernt.
- Unter Bezugnahme auf die Fig. 33 bis 35 wird nun die Beschreibung eines noch weiteren Beispiels gegeben.
- Bei diesem Beispiel sind die grundlegenden Konstruktionen eines Aufzeichnungskopfes 2010b und eines austauschbaren Tintenbehälters 2001b dieselben wie bei dem vorausgehenden, im Zusammenhang mit Fig. 30 beschriebenen Beispiel. Was unterschiedlich ist, ist die Richtung, in welcher Druck ausgeübt wird, wenn der Aufzeichnungskopf 2010b mit dem Schlitten HC verbunden wird, und auch die Richtung, in der der austauschbare Tintenbehälter 2001b eingebaut wird.
- Das heißt, daß, wie in Fig. 33 gezeigt ist, keine Frontplatte an der Schreibplattenseite (an der Frontseite des Kopfes) angeordnet ist. Stattdessen ist eine Seitenplatte 2900b des Schlittens HC in der zur Schreibplatte rechtwinkligen Richtung vorgesehen. An dieser ist dieselbe elektrische Anschlußeinheit wie bei dem vorhergehenden Beispiel, das zur Fig. 30 beschrieben wurde, angeordnet. An zwei Orten in der materiellen Mitte der beiden Enden der Kopf-Basisplatte 2011b des Aufzeichnungskopfes 2010b sind Anpreßführungen 2901b angebracht. Diese Anpreßführungen 2901b werden durch in Fig. 35 gezeigte Anpreßhaken 2908b an die Seitenplatte 2900b des Schlittens HC gepreßt. Auf diese Weise wird es möglich, Energie vom Aufzeichnungsgerät dem Aufzeichnungskopf 2010b zuzuführen. Der Druck wird hier unmittelbar am Aufzeichnungskopf 2010 vertikal ohne die Beteiligung von irgendwelchen anderen Bauteilen aufgebracht. Im Ergebnis wird zuverlässig ein optimaler Druck erlangt. Es ist auf diese Weise möglich, ein Aufzeichnungsgerät zu erhalten, das eine extrem hohe Zuverlässigkeit in seiner elektrischen Verbindung vom Standpunkt von Umgebungs- und Verbindungsaspekten aus besitzt.
- Auch stoßen der Höcker 2902b, der ein Teil der Kopf-Basisplatte 2911b des Aufzeichnungskopfes 2010b ist, und die Schlitten- Positioniereinheit 2903b aneinander, um eine direkte Einwirkung des Drucks vom Aufzeichnungskopf 2010b auf den Schlitten HC zu ermöglichen. Die Positioniergenauigkeit des Aufzeichnungskopfes 2010b in der Aufzeichnungsrichtung kann in bemerkenswerter Weise verbessert werden.
- In diesem Zusammenhang wird der austauschbare Tintenbehälter 2001b mit dem Aufzeichnungskopf 2010b verbunden, nachdem der Aufzeichnungskopf 2010b am Schlitten HC montiert ist.
- Die Fig. 34 stellt den Zustand dar, in welchem der Aufzeichnungskopf und der austauschbare Tintenbehälter getrennt sind.
- Die Fig. 35 ist ein teilweiser Querschnitt, der den Aufzeichnungskopf und den Tintenbehälter in der durch einen weißen Pfeil B in Fig. 33 angegebenen Richtung zeigt, wobei Zapfen 2907b an der Seitenplatte 2900b des Schlittens HC angeordnet sind und die Anpreßhaken 2908b jeweils mit den Zapfen 2907b als Lagerpunkte gedreht werden. An den vorderen Enden 2908b-1 der Anpreßhaken 2908b sind Klauen angebracht, um die Anpreßführungen 2901b, die mit der Kopf-Basisplatte 2011b des Aufzeichnungskopfes 2010b einstückig ausgebildet sind, zu erfassen. Auch sind die an der Seitenplatte 2900b angeordneten Zapfen 2907b sowie die Anpreßhakenzapfen 2909b durch Schraubenzugfedern 2911b jeweils einem Zug unterworfen. Auf diese Weise wird der Aufzeichnungskopf 2010b sicher mit dem Schlitten HC an der Seitenplatte 2900b elektrisch verbunden. Die den Aufzeichnungskopf haltenden Anpreßhaken 2908b sind auch unter dem Aufzeichnungskopf 2010b vorgesehen, um den Aufzeichnungskopf 2010b an die Seitenplatte 2900b des Schlittens von oben und unten in stabiler Weise anzupressen.
- In diesem Zusammenhang bezeichnet die Bezugszahl 2910b Ausstoßöffnungen (die manchmal als Düsen bezeichnet werden können), welche Tinte ausstoßen, und mit 2908b-2 ist ein Hebel bezeichnet, der verwendet wird, wenn der Aufzeichnungskopf 2010b vom Schlitten abgebaut werden soll. Durch Zusammendrücken der beiden Teile der Hebel werden die vorderen Enden 2908b-1 der Anpreßhaken 2908b von den Anpreßführungen 2901b des Aufzeichnungskopfes 2010b gelöst. Somit ist der Aufzeichnungskopf 2010b vom Schlitten HC abzunehmen.
- Die Fig. 33 und 35 sind Darstellungen, die den in der horizontalen Richtung wie in Fig. 34 eingebauten austauschbaren Tintenbehälter 2001b zeigen, wenn der gesamte Status so ist, wie oben beschrieben wurde. Der austauschbare Tintenbehälter 2001b wird in der horizontalen Richtung entgegen dem Druck, der von einem Paar von Behälter-Seitenklauen 2912b und 2913b ausgeübt wird, eingebaut. Demzufolge werden, wenn er gegen ein Paar von Schlittenanschlägen 2914b und 2915b stößt, die Behälter-Seitenklauen 2912b und 2913b zurückgestellt, um den Einbau des austauschbaren Tintenbehälters 2001b abzuschließen, wodurch dieser hier gehalten wird. Auch sind die Schlitten- Frontklaue 2916b und die Schlitten-Heckklaue 2917b solche, die ein Abnehmen in aufwärtiger Richtung des austauschbaren Tintenbehälters 2001b verhindern.
- Gleichzeitig damit, daß der austauschbare Tintenbehälter 2001b am Schlitten montiert wird, wird hier eine elastische Ringdichtung 2009b in dem Teil 2906b, wo der Aufzeichnungskopf 2010b sowie der austauschbare Tintenbehälter 2001b verbunden werden, vorgesehen und verformt, um diese zu verbinden. Im Ergebnis wird keine Tintenleckage auftreten. Weil der Verbindungsbereich auch unter Verwendung von elastischem Material flexibel konstruiert ist, wird auf den Aufzeichnungskopf 2010b keine zwingende Kraft ausgeübt, wenn der austauschbare Tintenbehälter 2001b am Schlitten montiert wird. Es besteht keine Möglichkeit, daß die Positioniergenauigkeit des Aufzeichnungskopfes 2010b am Schlitten vermindert wird.
- Die Fig. 36 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die ein weiteres Beispiel für einen Aufzeichnungskopf und einen Tintenbehälter eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts zeigt.
- In Fig. 36 bezeichnen die Bezugszahlen: 3001 einen Tinte in Übereinstimmung mit elektrischen Signalen ausstoßenden Aufzeichnungskopf; 3002 einen dem Aufzeichnungskopf 3001 zuzuführende Tinte enthaltenden Tintenbehälter (eine Tintenpatrone); 3010 eine Tinteneintrittsöffnung (Flüssigkeitskanal-Verbindungseinrichtung), die als ein Durchgang zur Zufuhr von Tinte vom Tintenbehälter 3002 zum Aufzeichnungskopf 3001 dient; 3011 eine Tintenaustrittsöffnung (Flüssigkeitskanal-Verbindungseinrichtung), um Tinte vom Tintenbehälter 3002 dem Aufzeichnungskopf 3001 zuzuführen; 3012 Verbindungsklauen, die den Aufzeichnungskopf 3001 und den Tintenbehälter 3002 führen sowie festhalten, wenn diese beiden vereinigt werden; 3013a und 3013b Verbindungsklauen-Führungsnuten, um mit den Verbindungsklauen 3012 in Eingriff zu kommen; 3016 Behälterinnenwände, die das Innere des Tintenbehälters 3002 in mehrere kleine Kammern unterteilen; und 3017 Fließwegöffnungen, die in den Behälterinnenwänden 3016 offen sind. Durch diese Bauteile wird die Kopfkartusche 3101 aufgebaut.
- Die Fig 37 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand veranschaulicht, wobei die in Fig. 36 gezeigte Kopfkartusche 3101 am Schlittenbausatz montiert ist. In Fig.37 bezeichnet die Bezugszahl: 3102 einen Schlitten (eine Lagerungseinheit), der(die) für ein Aufzeichnungsgerät-Hauptteil vorgesehen ist, welches den Aufzeichnungskopf 3001 und den Tintenbehälter 3002 enthält; 3106 einen Kopfhebel, um den Aufzeichnungskopf 3001 festzuhalten oder freizugeben; 3107 einen Tintenbehälterhebel, um den Tintenbehälter 3002 an- oder abzubauen; und 3108 eine Kopffixierfeder, um den Aufzeichnungskopf 3001 am Schlitten 3102 festzuhalten. Durch diese Bauteile werden der Kopf- sowie der Schlittenbausatz des Aufzeichnungsgeräts aufgebaut.
- Der vorerwähnte Aufzeichnungskopf 3001 umfaßt: eine Mehrzahl von elektrothermischen Wandlern, die Wärmeenergie erzeugen, welche zum Ausstoßen von Tinte zu verwenden ist, und ein Substrat, an dem eine Treiberschaltung zum Betreiben dieser Wandler ausgebildet ist; Ausstoßöffnungen und Flüssigkeitskanäle, die am Substrat in Übereinstimmung mit einem jeden der vorerwähnten mehreren elektrothermischen Wandler angeordnet sind; und ferner eine aufgeschichtete Deckplatte, die eine gemeinsa-Flüssigkeitskammer begrenzt, welche flüssigkeitsseitig mit jedem der Flüssigkeitskanäle verbunden ist. Der auf diese Weise konstruierte Aufzeichnungskopf 3001 wird dann am Gerät in einer solchen Weise montiert, daß die Ausstoßfläche, in der die Ausstoßöffnungen angeordnet sind, in Gegenüberlage zum Aufzeichnungsträger positioniert wird. Bei der in Fig. 36 gezeigten Kopfkartusche 3101 ist die Konstruktion derart, daß Tinte in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung ausgestoßen wird.
- Der Tintenbehälter 3002 ist so eingerichtet, um durch ein Aufzeichnen verbrauchte Tinte nachzufüllen, während er in geeigneter Weise Tinte festhält und Tinte dem Aufzeichnungskopf 3001 zuführt. Wenn dieser Tintenbehälter 3002 als ein separater Körper vorliegt, wird die Tintenaustrittsöffnung 3011 durch eine (nicht dargestellte) Abdichteinrichtung verschlossen, um keinerlei Tintenleckage zuzulassen. Diese Abdichteinrichtung wird automatisch oder manuell beseitigt, wenn der Tintenbehälter mit dem Aufzeichnungskopf 3001 vereinigt wird, um die Tintenzufuhr zu ermöglichen. Auch kann es möglich sein, einen Mechanismus anzuordnen, um Luft von der Außenseite anzusaugen, wenn durch den Tintenverbrauch das Tintenvolumen vermindert wird. Ferner kann die Konstruktion so sein, um innenseitig einen Mechanismus anzuordnen, so daß der Druck der dem Aufzeichnungskopf 3001 zuzuführenden Tinte geringfügig negativ gehalten wird; das macht es möglich, die Druckqualität zu verbessern wie auch jegliche Tintenleckage zu verhindern.
- Auch werden der Aufzeichnungskopf 3001 und der Tintenbehälter 3002 für die Vorrichtung in einem Aufzeichnungsvorgang als eine Kopfkartusche 3101 verwendet, wobei diese beiden vereinigt sind. Es wird nun eine Beschreibung einer Methode, um diese beiden zu vereinigen, gegeben.
- Grundsätzlich werden der Aufzeichnungskopf 3001 und der Tintenbehälter 3002 vereinigt, indem die Tinteneintrittsöffnung 3010 und die Tintenaustrittsöffnung 3011 verbunden werden. Deshalb wird dieser Teil sehr sorgfältig ausgebildet, um eine Tintenleckage aus den Tintenkanälen durch Lufteintritt in diese zu verhindern. Bei der vorliegenden Erfindung kommt eine Methode, wie in Fig. 38 gezeigt ist, zur Anwendung, um für diesen Zweck die Elastizität eines Formteils auszunutzen. Das heißt, der Tinteneintrittsstutzen 3010a sowie der Tintenaustrittsstutzen 3011a werden zylindrisch ausgebildet, und hierbei wird der Innendurchmesser des Tintenaustrittsstutzens 3011a etwas kleiner als der Außendurchmesser des Tinteneintrittsstutzens 3010a gemacht. Wenn der Tinteneintrittsstutzen 3010a in den Tintenausstrittsstutzen 3011a gepreßt wird, werden folglich diese beiden Stutzen dicht vereinigt, wobei sie etwas in der radialen Richtung verformt werden. Auch ist das verbindende Teil nicht notwendigerweise ein Formteil, vielmehr wird es schon genügen, wenn das Material ein Abdichtvermögen besitzt. Die anderen Verbindungsmethoden werden später beschrieben.
- Wenngleich es bei der Vereinigung des Aufzeichnungskopfes 3001 und des Tintenbehälters 3002 gut genug ist, die Tinteneintrittsöffnung 3010 und die Tintenaustrittsöffnung 3011 zu verbinden, wie oben beschrieben wurde, so wird die Verbindung bei der in Rede stehenden Ausführungsform verstärkt, indem die Verbindungsklauen 3012 und die Verbindungsklauen-Führungsnuten 3003a vorgesehen werden, um zu verhindern, daß diese einfach aufgrund irgendeiner unerwarteten Kraft gelöst werden, die aufgebracht werden kann, wenn die Kartusche 3101 gehandhabt wird, oder um die Vereinigung zu erleichtern. Das heißt mit anderen Worten, die durch Formen einstückig mit der Tinteneintrittsöffnung 3010 ausgebildeten und zu einer elastischen Verformung fähigen Verbindungsklauen 3012 werden mit Ansätzen an den vorlaufenden Kanten versehen und in die Verbindungsklauen-Führungsnuten 3003a unter elastischer Verformung durch die der Höhe der Ansätze entsprechenden Teile eingesetzt. Die Verbindung wird abgeschlossen, wenn die Ansätze der Verbindungsklauen 3012 die tiefsten Teile erreichen, die in den Hinterseiten der Kupplungsklauen-Führungsnuten 3003a angeordnet sind.
- Ferner dienen die Verbindungsklauen 3012 als Führungen, um zu ermöglichen, daß die Tinteneintrittsöffnung 3010 und die Tintenaustrittsöffnung 3011 auf einfache Weise zu verbinden sind, wenn der Aufzeichnungskopf 3001 und der Tintenbehälter 3002 zusammengebracht werden. Das heißt, die Verbindungsklauen 3012 werden länger als die Tinteneintrittsöffnung 3010 gemacht, so daß die Verbindungsklauen 3012 mit dem Tintenbehälter 3002 in Berührung zu bringen sind, bevor die Tinteneintrittsöffnung 3010 die Tintenaustrittsöffnung 3011 erreicht. Die vorlaufenden Kanten der Verbindungsklauen 3012 sind hier schräg abgeschnitten. Dieser schräg abgeschnittene Teil dient als deren Führung in der durch einen Pfeil b in Fig. 36 angegebenen Richtung, um den Eingriff mit den Verbindungsklauen- Führungsnuten 3003a zu erleichtern. Auch sind die an den vorderen Kanten der Verbindungsklauen 3012 vorgesehenen Ansätze ebenfalls schräg abgeschnitten, um einen leichteren Eingriff zu begünstigen, indem sie als Führungen in der durch einen Pfeil c in Fig. 36 angegebenen Richtung dienen.
- Wenngleich hier die Verbindungsklauen 3012 auf der Seite des Aufzeichnungskopfes 3001 vorgesehen sind, ist deren Position hierauf nicht begrenzt. Es besteht die Möglichkeit, diese auf der Seite des Tintenbehälters 3002 oder sowohl auf der Seite des Aufzeichnungskopfes 3001 als auch derjenigen des Tintenbehälters 3002 anzubringen.
- Bei dem vorbeschriebenen Beispiel ist das Innere des Tintenbehälters 3002 durch die Innenwände 3016 in mehrere kleine Kammern unterteilt. Die Konstruktion ist so getroffen, daß die kleinen Kammern untereinander durch Fließwegöffnungen 3017 verbunden sind, die in der Nähe des unteren Endes der Innenwände 3016 des Tintenbehälters 3002 vorgesehen sind. In diesem Fall müssen einige der Fließwegöffnungen 3017 mit Tinte gefüllt sein. Demzufolge ist es für den Tintenbehälter 3002 notwendig, die Seite, auf der die Fließwegöffnungen 3017 an seinem Boden angeordnet sind, in bezug auf die Schwerkraft zu kennen (in der Richtung, in der er in Fig. 36 plaziert ist).
- Wenn es erforderlich ist, die Tintenausstoßrichtung von der in Fig. 36 dargestellten Abwärtsrichtung zu der durch einen Pfeil d in Fig. 36 angegebenen Richtung zu drehen oder den Aufzeichnungskopf für ein Gerät zu verwenden, wobei beispielsweise die Vorschubrichtung seines (nicht dargestellten) Aufzeichnungsträgers vertikal und nicht horizontal ist, oder ein Aufzeichnungsgerät selbst für seine Verwendung vertikal oder horizontal anzuordnen, so kann deshalb der Tintenbehälter 3002, der zusammen mit der Tintenkartusche 3101 gedreht ist, die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, was seine Tintenzufuhr unmöglich macht. Bei diesem Beispiel wird daher eine zweite Verbindungsrichtung, die mit annähernd 90º gedreht ist, zusätzlich zur ersten Richtung, bei welcher die Verbindungsklauen 3012 und die Verbindungsklauen-Führungsnuten 3003a in Eingriff sind, festgesetzt. Für diese zweite Verbindungsrichtung werden die Verbindungsklauen 3012 in derselben Weise verwendet, jedoch kommen die Verbindungsklauen 3012 mit den anderen Verbindungsklauen-Führungsnuten 3013b in Eingriff. Die Verbindungsmethode ist in diesem Fall dieselbe wie jene, die für die Verbindung in der ersten Richtung angewendet wird.
- Weil die Lagebeziehung zwischen den Verbindungsklauen 3012 und den Verbindungsklauen-Führungsnuten mit Bezug zur Tinteneintrittsöffnung 3010 rotationssymmetrisch ist, wird die Verbindung mit insgesamt vier Richtungen ermöglicht, d.h. mit zwei Richtungen mehr, die jeweils mit 90º von der vorerwähnten zweiten Verbindungsrichtung weiter gedreht sind.
- Die Fig. 39 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform, um denjenigen Teil darzustellen, wo die Tintenkanäle des Aufzeichnungskopfes 3001 und des Tintenbehälters 3002 verbunden werden. Die Fig. 39A stellt einen Fall dar, wobei der Tintenaustrittsstutzen 3011b aus einem elastischen Material, z.B. Gummi, gefertigt ist. Hierbei ist es mögich, den Innendurchmesser des Tintenaustrittsstutzens 3011b kleiner als den Außendurchmesser des Tinteneintrittsstutzens 3010b zu machen. Auf diese Weise wird der Berührungszustand zwischen dem Tinteneintrittsstutzen 3010b und dem Tintenaustrittsstutzen 3011b verbessert, wenn der Aufzeichnungskopf 3001 und der Tintenbehälter 3002 verbunden werden. Im Ergebnis wird das Abdichtvermögen der Tintenkanäle gesteigert. Auch kann eine zum Verformen des Tinaustrittsstutzens 3011b erforderliche Kraft klein sein. Die Kraft, die erforderlich ist, um das Zusammenbauen und Lösen des Aufzeichnungskopfes 3001 und des Tintenbehälters 3002 zu bewerkstelligen, kann ebenfalls klein sein.
- Die Fig. 39B zeigt einen Fall, wobei der Tinteneintritt 3010c als eine scharfe Spitze besitzende Röhre ausgebildet ist, während das Tintenaustrittsteil 3011c aus einem elastischen Material, z.B. Gummi, ohne irgendeine Öffnung hergestellt ist. Wenn das Tintenaustrittsteil 3011c des Tintenbehälters 3002 vom Aufzeichnungskopf 3001 getrennt ist, ist es in einem versperrten Zustand. Deshalb tritt keine Tintenleckage vom Tintenaustrittsteil 3011c auf. Der Tintenbehälter 3002 kann als ein einzelner Körper ausgezeichnet gehandhabt werden. Wenn der Tintenbehälter 3002 mit dem Aufzeichnungskopf 3001 verbunden wird, erzeugt die scharfe Spitze des Tinteneintritts 3010c im Tintenaustrittsteil 3011c ein Loch, um so einen Tintenkanal herzustellen. Die Tintenkanäle können stabil verbunden werden. Eine Kraft, um den Tintenbehälter 3002 anzubringen oder zu lösen, kann ebenfalls klein sein.
- Bei dem anderen, in Fig. 36 beschriebenen Beispiel ist die Anbaurichtung des Tintenbehälters 3002 derart, daß sie lediglich durch den Unterschied im Winkel in der axialen Richtung verschiedenartig ist, jedoch ist es ungeachtet dessen möglich, Tintenkanäle in einer anderen Richtung vorzusehen. Die Fig. 40 ist eine Darstellung, die schematisch ein noch weiteres Beispiel zeigt, das so aufgebaut ist, um die Richtung zu erläutern, in welcher der Aufzeichnungskopf 3001 und der Tintenbehälter 3002 verbunden werden. In Fig. 40 bezeichnet eine Bezugszahl 3018 eine erste Tinteneintrittsöffnung, die für den Aufzeichnungskopf 3001 vorgesehen ist, und mit 3019 ist eine zweite Tinteneintrittsöffnung bezeichnet, die in einer zur ersten Tinteneintrittsöffnung 3018 unterschiedlichen Richtung angeordnet ist. Eine Kopfkartusche 3101 umfaßt jedes dieser Bauteile. Die Tintenausstoßrichtung des Aufzeichnungskopfes 3001 ist hier diejenige, die durch einen Pfeil Bk in Fig. 40 angegeben ist. Als Tinteneintrittsöffnungen, um dem Aufzeichnungskopf 3001 Tinte zuzuführen, sind die erste Tinteneintrittsöffnung 3018 und die zweite Tinteneintrittsöffnung 3019 unter Winkeln von annähernd 90º zueinander angeordnet. Diese Öffnungen werden dicht verschlossen, wenn keine Tintenaustrittsöffnungen 3011 des Tintenbehälters 3002 hier eingesetzt sind. Durch einen (nicht dargestellten) Mechanismus werden diese nur geöffnet, wenn die Tintenaustrittsöffnung 3011 montiert wird, um einen Tintenkanal auszubilden. Falls der Tintenbehälter 3002 an der einen von diesen angebracht ist, ist deshalb die andere verschlossen und tritt keine Luft in den Tintenkanal ein. Wenn die Tintenbehälter an diesen beiden angebracht sind, kann die Tinte auch ungehindert fließen.
- Im Gegensatz zu dem anhand der Fig. 36 beschriebenen Beispiel ist es in diesem Zusammenhang möglich, einen Tintenbehälter zu verwenden, der Tinte ohne Beeinflussung durch die Schwerkraft - wie der Tintenbehälter 3002 - zuführen kann. Folglich ist es bei dem in Rede stehenden Beispiel auch möglich, den Tintenbehälter 3002 an der zweiten Tinteneintrittsöffnung 3019 in der durch einen Pfeil a angegebenen Richtung anzubringen. Auch kann der Tintenbehälter 3002 an der ersten Tinteneintrittsöffnung 3018 in der durch einen Pfeil b in Fig. 40 angegebenen Richtung befestigt werden.
- Falls die Abtastrichtung des Schlittens 3102 als in der durch einen Pfeil a in Fig. 40 angegebenen Richtung verlaufend angenommen wird, ragt, wenn die Kopfkartusche 3101 am Schlitten 3102 montiert ist, der Tintenbehälter 3002, welcher an der zweiten Tinteneintrittsöffnung 3019 angebracht ist, nicht über das Aufzeichnungsgerät hinaus. Somit kann die Gesamthöhe vermindert werden. Wenn der Tintenbehälter 3002 an der ersten Tinteneintrittsöffnung 3018 angebracht wird, ist es möglich, die Breite des Schlittens 3102 kleiner zu machen. Auf diese Weise kann die Gesamtbreite des Aufzeichnungsgeräts verringert werden. Ferner kann auch in einem Fall, wobei ein anderer Tintenzufuhreinlaß vorgesehen wird, um den Tintenbehälter 3002 in der durch einen Pfeil c in Fig. 40 angegebenen Richtung anzubringen, die Gesamtbreite des Aufzeichnungsgeräts ebenfalls schmaler gemacht werden.
- Wie oben beschrieben wurde, ist es durch die Konstruktion, die zuläßt, die Verbindungsrichtung des Aufzeichnungskopfes 3001 und des Tintenbehälters 3002 in zwei oder mehr Richtungen vorzusehen, möglich, einen Effekt zu erzielen, daß mit lediglich einem Aufzeichnungskopf 3001 die Art einer Kopfkartusche 3101 variiert werden kann, um vielen Arten von Aufzeichnungsgeräten gerecht zu werden; somit ist die Möglichkeit gegeben, deren Vielseitigkeit zu steigern, um einen erwünschten Nutzeffekt zu erzeugen.
- Die Fig. 41 ist eine Perspektivdarstellung, die den Aufbau eines weiteren Beispiels zeigt.
- Genauer gesagt, stellt dieses Beispiel einen Farb-Aufzeichnungskopf dar, indem der Aufzeichnungskopf 3001 des in Verbindung mit Fig. 40 beschriebenen Beispiels verwendet wird.
- In Fig. 41 umfassen die Aufzeichnungsköpfe 3001 und Tintenbehälter 3002 die Aufzeichnungsköpfe 1Bk, 1Y, 1M und 1C, die Farbtintenmaterialien von jeweils Schwarz (Bk), Gelb (Y), Magenta (M) und Cyan (C) ausstoßen, sowie die Tintenbehälter 2Bk, 2Y, 2M und 2C. Die durch Pfeile in Fig. 41 angegebenen Richtungen stellen diejenigen dar, in welchen die Tintenmaterialien ausgestoßen werden.
- Für die Ausbildung der vorerwähnten Aufzeichnungsköpfe 3001 kann dieselbe Art eines Kopfes verwendet werden, die bei dem in Fig. 40 beschriebenen Ausführungsbeispiel zur Anwendung kommt. Für die Ausbildung der Flüssigkeitskanäle zwischen dem Kopf 3001 und dem Tintenbehälter 3002 ist ebenfalls die erste Tinteneintrittsöffnung 3018 anwendbar. Im Fall von Köpfen für eine Farbaufzeichnung ist es erforderlich, die Präzision, mit der die Aufzeichnungsköpfe selbst positioniert werden, genauestens einzuhalten. Deshalb wird auf der Seite des Aufzeichnungskopfes 1, die zu einer zweiten Tintenaustrittsöffnung entgegengesetzt ist, ein Positioniervorsprung 3020 vorgesehen. Dieser wird mit der zweiten Tinteneintrittsöffnung des benachbarten Aufzeichnungskopfes verbunden. Auf diese Weise kann das Positionieren bewerkstelligt werden.
- Auch können selbstverständlich Tinteneintrittsöffnungen in der durch einen Pfeil c in Fig. 41 angegebenen Richtung angeordnet und der Tintenbehälter 3002 in einer solchen Richtung angeschlossen werden.
- Wie oben beschrieben wurde, werden die Einbaurichtungen der Aufzeichnungsköpfe 3001 und der Tintenbehälter 3002 in zwei oder mehr Richtungen herstellbar vorgesehen, und dann sind diese Aufzeichnungsköpfe 3001 sowie Tintenbehälter 3002 in einer Mehrzahl verwendbar. Somit können die folgenden Effekte erlangt werden:
- Es ist möglich, auf einfache Weise eine Farbaufzeichnungskartusche zu erhalten, indem Kopfkartuschen für mehrere Farben der Kopfkartusche 3101, die üblicherweise für eine einzige Farbe verwendet wird, zugefügt werden.
- Auch ist es durch Einrichten der Abmessung eines Tintenbehälters 3002 für die Verwendung einer einzigen Farbe und derjenigen des Aufzeichnungskopfes 3001, der für eine Mehrfarbenaufzeichnung als im wesentlichen derselbe zugefügt wird, möglich, eine Einfarbenaufzeichnung sowie eine Mehrfarbenaufzeichnung mit einem Schlitten auszuführen, der für diesen Zweck gemeinsam genutzt werden kann. Folglich ist die Möglichkeit gegeben, ein kompaktes Farb-Aufzeichnungsgerät mit niedrigen Kosten zu schaffen. Ferner ist es durch Nutzen der Tintenaustrittsöffnung für ein Positionieren möglich, das Positionieren zwischen Köpfen präzis für eine Farbaufzeichnung von hoher Qualität auszuführen.
- Die Fig. 42 veranschaulicht ein anderes Beispiel. An einem Aufzeichnungskopf 4002a ist ein Löse- und Haltehebel 4002f für eine Tintenkartusche 4002 vorgesehen. Dieser Hebel 4002f kann mit seinen Lagerzapfen 4002g als Drehpunkte tiefliegend gehalten werden. Wenn eine Tintenstrahlkartusche 4002 in den Schlitten 4001 eingebaut wird, wird der Hebel in der zur Tintenausstoßrichtung entgegengesetzten Richtung angehoben, wie durch ausgezogene Linien in Fig. 42 dargestellt ist, um diese in der durch einen Pfeil A angegebenen Richtung einzubauen, wobei die erwähnten Lagerzapfen 4002g längs der Schlitten-Führungsnuten 4001c eingesetzt werden. Wenn die Lagerzapfen 4002g das untere Ende der Führungsnuten 4001c erreichen und nicht länger verschiebbar sind, wird dann, wie in Fig. 43 gezeigt ist, der Hebel 4002f in der Richtung B um 90º verschwenkt, um am Schlitten 4001 gehalten zu werden. In der Praxis ist es vorzuziehen, für eine Klickgeräuschfunktion od. dgl. zu sorgen, um das Betätigungsgefühl zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden die für den Hebel 4002f vorgesehenen länglichrunden Teile 4002h durch die Wände 4001e der Positioniernuten 4001d geführt und um den Wert ε nach links in Fig. 43 verschoben. Durch diese Verschiebung wird der Kontakt zwischen dem Aufzeichnungskopf 4002a und dem Schlitten 4001 hergestellt, um diese elektrisch zu verbinden.
- Es wird nun noch ein weiteres Beispiel beschrieben. Wie in Fig. 44 gezeigt ist, ist dieses Beispiel derart aufgebaut, daß der Tintenstrahlkartusche-Löse- und Haltehebel 4002f, der bei der vorherigen, in Verbindung mit Fig. 42 beschriebenen Ausführungsform für den Aufzeichnungskopf 4002a vorgesehen ist, am Tintenbehälter 4002b angebracht ist. Jegliche Konstruktionen außer dieser sind die gleichen wie bei der Ausführugnsform von Fig. 42.
- Nachfolgend wird noch ein weiteres Beispiel beschrieben. Wie in Fig. 45 gezeigt ist, ist dieses Beispiel auf die Konstruktion anwendbar, wobei der Aufzeichnungskopf 4002a und der Tintenbehälter 4002b zu trennen sind. Bei der in Rede stehenden Ausführungsform sind die länglichrunden Teile 4002k des Tintenbehälterhebels 4002j größer ausgebildet. Demzufolge wird auch das Verschiebemaß ε umso mehr größer gemacht. Wie in Fig. 46 gezeigt ist, ist das notwendig, um den Verbindungsstutzen 4002d des Aufzeichnungskopfes 4002a in die Aufnahmeöffnung 4002e des Tintenbehälters 4002b einzusetzen.
- Ein weiteres Beispiel wird nun beschrieben. Wie in Fig. 47 gezeigt ist, ist dieses Beispiel eine Abwandlung der in Verbindung mit Fig. 45 erörterten Ausführungsform. Die Konstruktion ist derart, um den Tintenbehälter 4002b durch den Aufzeichnungskopf 4002a zu halten. Die Führungsnuten 4021 für den Tintenbehälter 4002b sind am Aufzeichnungskopf 4002a vorgesehen, während die Führungsnuten 4001f für den Aufzeichnungskopf 4002a am Schlitten 4001 ausgebildet sind. Bei diesem Beispiel kann der Tintenbehälter 4002b unabhängig durch den Tintenbehälterhebel 4002j ersetzt werden, jedoch kann der Aufzeichnungskopf 4002a nicht unabhängig ausgetauscht werden. Er muß in der Art und Weise der Tintenbehälterkartusche ersetzt werden, während der Tintenbehälter 4002b gehalten wird.
- Durch eine Konstruktion wie diese kann der Austausch mittels lediglich eines Arbeitsvorgangs ausgeführt werden, während im Stand der Technik der Vorgang zweifach auszuführen ist, wenn der Aufzeichnungskopf 4002a ersetzt wird, d.h. vor dem Ausbau des Aufzeichnungskopfes 4002a muß zuerst der Tintenbehälter 4002b entfernt werden.
- Die Fig. 48 und 49 veranschaulichen ein weiteres Beispiel. Die Fig. 48 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, bevor ein Tintenbehälter an einem Aufzeichnungskopf angebracht wird. Die Fig. 49 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, nachdem der Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf angebracht ist.
- In den Fig. 48 und 49 bezeichnet eine Bezugszahl 5006 einen Tinte enthaltenden Tintenbehälter, um durch ein für den Tintenbehälter 5006 vorgesehenes Loch 5007 und durch einen Stutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 Tinte dem Aufzeichnungskopf 5004 zuzuführen. Der Aufzeichnungskopf 5004 ist lösbar in eine Öffnung 5003 eines Schlittens 5001 durch Mittel, die nicht dargestellt sind, eingebaut. Die Abtastrichtungen des Schlittens 5001 sind hier diejenigen, die durch einen Pfeil S in Fig. 48 angegeben sind. Die Richtung, in welcher Tinte vom Aufzeichnungskopf 5004 zu einem Aufzeichnungsträger hin ausgestoßen wird, ist durch einen Pfeil T in Fig. 48 angegeben.
- Eine Bedienungsperson für das Aufzeichnungsgerät entfernt einen leeren Tintenbehälter 5006, wenn bekannt ist, daß die Tinte im Tintenbehälter 5006 zu Ende geht, und baut einen Tinte enthaltenden Tintenbehälter 5006 am Aufzeichnungskopf 5004 an.
- In diesem Fall wird der Tintenbehälter 5006 aus der in Fig.48 gezeigten Position in Richtung eines Pfeil P in Fig. 48 verschoben, um zu ermöglichen, daß der Stutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 mit dem Loch 5007 des Tintenbehälters 5006 zu verbinden ist. Hierbei kommt der Tintenbehälter 5006 mit einem Anschlag 5002 des Schlittens 5001 in Berührung, bevor er gegen den Aufzeichnungskopf 5004 anstößt (Fig. 49).
- Durch das Vorsehen des Anschlags 5002 am Schlitten 5001 in dieser Weise hat der Tintenbehälter 5006 die Möglichkeit, am Anschlag 5002 des Schlittens 5001 in Anlage zu kommen, bevor er an den Aufzeichnungskopf 5004 anstößt, auch wenn dem Tintenbehälter 5006 eine übermäßige Kraft vermittelt wird, wenn der Tintenbehälter 5006 eingebaut wird. Deshalb besteht keine Möglichkeit, daß der Aufzeichnungskopf 5004 beschädigt wird.
- Die Fig. 50 und 51 zeigen ein weiteres Beispiel dieser Erfindung. Die Fig. 50 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, bevor ein Tintenbehälter an einen Aufzeichnungskopf angebaut wird. Die Fig. 51 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Zustand zeigt, nachdem der Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf angebaut ist.
- In den Fig. 50 und 51 bezeichnet eine Bezugszahl 5026 einen Tinte enthaltenden Tintenbehälter, um diese durch ein für den Tintenbehälter 5026 vorgesehenes Loch 5028 dem Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 zuzuführen. Der Aufzeichnungskopf 5004 ist durch Mittel, die nicht dargestellt sind, mit der Öffnung 5021 eines Schlittens 5020 lösbar verbunden. Die Abtastrichtungen des Schlittens 5020 sind hier derart, wie durch einen Pfeil S angegeben ist, während die Tintenausstoßrichtung vom Aufzeichnungskopf 5004 zu einem Aufzeichnungsträger hin diejenige ist, die durch einen Pfeil T angegeben ist. Eine Bezugszahl 5027 bezeichnet am Tintenbehälter 5026 vorgesehene Tintenbehälter-Anbaunuten, mit denen die Zapfen 5025 in Eingriff kommen, welche an einem Schlittenhebel 5024 angebracht sind, der in oberen Löchern 5023 von an beiden Seiten des Schlittens 5020 vorhandenen Armen 5022 gelagert ist.
- Eine Bedienungsperson hebt den Schlittenhebel 5024 an, um den Tintenbehälter 5026 anzubauen, so daß die Anbaunuten 5027 des Tintenbehälters 5026 mit den Zapfen 5025 bei einem Einbau in Eingriff kommen (Fig. 50). Dann wird der Schlittenhebel 5024 in der durch einen Pfeil A angegebenen Richtung abwärts verschwenkt. Dadurch wird der Tintenbehälter 5026 zu einer Verschiebung in der (durch einen Pfeil B angegebenen) Richtung gebracht, um sich an den Aufzeichnungskopf 5004 anzunähern. Der Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 und das Loch 5028 des Tintenbehälters 5026 werden verbunden (Fig. 51). Selbst wenn eine Bedienungsperson dem Schlittenhebel 5024 eine übermäßige Kraft vermittelt, wird in diesem Fall ein am Schlittenhebel 5024 angeordneter Anschlag zu einem Anstoßen gegen den Schlitten 5020 gebracht, so daß der Tintenbehälter 5026 nicht weiter zum Aufzeichnungskopf 5004 angenähert werden kann. Die Fig. 52 zeigt hier den zur Ausführungsform von Fig. 50 beschriebenen Aufzeichnungskopf 5004 und die Lagebeziehung zwischen den Nuten 5027 des Tintenbehälters 5026 sowie den Zapfen 5025 des Schlittenhebels 5024. Selbst wenn eine Bedienungsperson irrtümlicherweise den Tintenbehälter 5026 in der Richtung einer Annäherung an den Aufzeichnungskopf 5004 drückt, wird hier der Tintenbehälter 5026 nicht gegen den Aufzeichnungskopf 5004 drücken, weil, wie in Fig. 52 gezeigt ist, ein Abstand y zwischen dem Aufzeichnungskopf 5004 und dem Tintenbehälter 5026 größer ist als ein Abstand x zwischen den Zapfen 5025 und den Nuten 5027, um eine Beziehung (y > x) aufrechtzuerhalten.
- Wie oben beschrieben wurde, besteht, selbst wenn eine übermäßige Kraft dem Tintenbehälter 5026 vermittelt wird, durch die beschriebene Konstruktion keine Möglichkeit, daß der Aufzeichnungskopf 5004 beschädigt wird.
- Bei der in Rede stehenden Ausführungsform sind die Zapfen 5025 am Schlittenhebel 5024 angeordnet, jedoch ist es nicht notwendig, diese bloß zapfenartig auszubilden, falls stattdessen irgendwelche Vorsprünge vorgesehen werden können.
- Die Fig. 53 bis 56 zeigen ein weiteres Beispiel. Die Fig. 53 stellt schematisch einen Tintenbehälter allein dar. Die Fig.54 ist eine Ansicht des Tintenbehälters bei Betrachtung in der durch einen Pfeil C in Fig. 53 angegebenen Richtung. Die Fig. 55 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand veranschaulicht, wobei der Aufzeichnungskopf an einem Schlitten angebaut ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten montiert wird. Die Fig. 56 ist eine schematische Perspektivansicht des Zustandes, wobei der Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf, der am Schlitten angebaut ist, angebracht ist.
- In den Fig. 53, 54 und 56 bezeichnet die Bezugszahl 5046 einen Tinte enthaltenden Tintenbehälter. Durch das Loch 5048 des Tintenbehälters 5046 wird dem Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 und damit dem Aufzeichnungskopf Tinte zugeführt. Der Aufzeichnungskopf ist durch nicht dargestellte Mittel mit der Öffnung 5041 des Schlittens 5040 lösbar verbunden. Eine Bezugszahl 5042 bezeichnet einen am Schlitten 5040 vorgesehenen Führungskörper für den Anbau des Tintenbehälters, und die Zahl 5047 bezeichnet eine Anschlagplatte, die für den Tintenbehälter 5046 vorgesehen ist.
- Eine Bedienungsperson setzt den Tintenbehälter 5046 in den Führungskörper 5042 des Schlittens 5040 mit dem Loch 5048 voraus in der durch einen Pfeil D in Fig. 55 angegebenen Richtung ein, um zu ermöglichen, daß die Seite E des Tintenbehälters 5046, an der kein Anschlag 5047 vorgesehen ist, mit dem Teil F des Schlittens 5040 passend gemacht wird, wenn der Tintenbehälter 5046 am Aufzeichnungskopf 5004 angebracht wird. Der Tintenbehälter 5046 wird eingeführt, bis die Anschlagplatte 5047 des Behälters 5046 an die Kante 5043 des Führungskörpers 5042 stößt. Auf diese Weise werden der Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 und das Loch 5048 des Tintenbehälters 5046 verbunden, um den Einbau des Tintenbehälters 5046 abzuschließen (Fig. 56).
- Durch Vorsehen der Anschlagplatte 5047 für den Tintenbehälter 5046, wie oben beschrieben wurde, besteht keine Möglichkeit, daß der Aufzeichnungskopf 5004 beschädigt wird, selbst wenn der Aufzeichnungskopf aufgrund einer dem Tintenbehälter 5046 vermittelten übermäßigen Kraft einem Druck ausgesetzt wird.
- Die Fig. 57 bis 59 veranschaulichen ein noch weiteres Beispiel. Die Fig. 57 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Tintenbehälter allein zeigt. Die Fig. 58 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei ein Aufzeichnungskopf an einem Schlitten montiert ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten angebaut wird. Die Fig. 59 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenbehälter an dem am Schlitten angebrachten Aufzeichnungskopf angebaut ist.
- In den Fig. 57 und 58 bezeichnet eine Bezugszahl 5056 einen Tintenbehälter, in dem Tinte enthalten ist. Durch das Loch 5058 des Tintenbehälters 5056 wird dem Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 und damit dem Aufzeichnungskopf Tinte zugeführt. Der Aufzeichnungskopf 5004 ist durch nicht dargestellte Mittel mit der Öffnung 5051 im Schlitten 5050 lösbar verbunden. Eine Bezugszahl 5052 bezeichnet einen Führungskörper, der am Schlitten für den Einbau des Tintenbehälters vorgesehen ist, und mit der Zahl 5057 ist ein Anschlagvorsprung bezeichnet, der für den Tintenbehälter 5056 vorgesehen ist und mit dem Längsschlitz 5053 des Führungskörpers 5052 in Eingriff kommt.
- Eine Bedienungsperson setzt den Tintenbehälter 5056 in den Führungskörper 5052 des Schlittens 5050 mit dem Loch 5058 voraus in der durch einen Pfeil D in Fig. 58 angegebenen Richtung ein, so daß der Vorsprung 5057 am Tintenbehälter 5056 und der Längsschlitz 5053 des Führungskörpers 5052 miteinander übereinstimmen, wenn der Tintenbehälter 5056 am Aufzeichnungskopf 5004 angebracht ist. Der Tintenbehälter wird eingeführt, bis der Vorsprung 5057 gegen das innerste Ende des Längsschlitzes 5053 stößt. Auf diese Weise werden der Tinteneintrittsstutzen 5005 des Aufzeichnungskopfes 5004 und das Loch 5058 des Tintenbehälters 5056 verbunden, um den Anbau des Tintenbehälters 5056 abzuschließen (Fig. 59).
- Durch Vorsehen des Anschlagvorsprungs 5057 des Tintenbehälters 5056 wie auch des Schlitzes 5053 im Führungskörper 5052 des Schlittens 5050, wie oben beschrieben wurde, besteht keine Möglichkeit, daß der Aufzeichnugnskopf 5004 beschädigt wird, selbst wenn der Aufzeichnungskopf 5004 einem Schub durch eine am Tintenbehälter 5056 aufgebrachte Kraft unterliegt.
- Die Fig. 60A und 60B zeigen ein anderes Beispiel. Bei einem Tintenstrahlkopf 6101 dient ein Tinteneintrittssutzen 6104 als eine Tintenzufuhreinrichtung. Dieser weist eine zylindrische Außengestalt auf, die mit einer gewünschten Dichtheit in eine Tintenaustrittsöffnung 6103 eingepaßt werden kann, welche in einer Vertiefung im Tintenbehälter 6102 ausgebildet ist. Jedoch wird die wechselseitige Lagebeziehung bei der Verbindung des Tintenstrahlkopfes 6101 und des Tintenbehälters 6102 nicht nur durch die Tintenzufuhreinrichtung 6104 und die Tintenaustrittsöffnung 6103 bestimmt. Das Positionieren wird in perfekter Weise ferner dreidimensional ausgeführt, indem Positionierzapfen 6105 und 6106,die am Tintenstrahlkopf 6101 vorgesehen sind, in Positionierlöcher 6107 und 6108, die am Tintenbehälter 6102 vorgesehen sind, eingepaßt werden,wie auch dadurch, daß die Klauen 6109 und 6110, die ein Lösen verhindern und am Tintenstrahlkopf 6101 angebracht sind, mit den Kehlen 6111 sowie 6112, die am Tintenbehälter 6102 ausgebildet sind, zum Eingriff kommen können. Aus den Fig. 60A und 60B ist klar ersichtlich, daß die Positioniereinrichtungen zur Verbindung des Tintenstrahlkopfes und des Tintenbehälters nicht von der Tintenzufuhreinrichtung abhängig sind.
- Bei dem Tintenstrahlkopf 6101 bestehen für die Orte, an denen die Positionierzapfen 6105 und 6106 angeordnet werden, keine besonderen Bedingungen. Es ist jedoch vorzuziehen, diese soweit wie möglich von der Tintenzufuhreinrichtung entfernt anzubringen, um ihre Wirkungen nicht zu behindern und die Positioniergenauigkeit zu steigern. Es ist ausreichend, passende Positionen an der Fläche auszuwählen, die derjenigen gegenüberliegt, wo der Tintenstrahlkopf 6101 und der Tintenbehälter 6102 verbunden werden. Die Wahl der Orte, wo die Abbausperrelemente angeordnet werden, erfordert eine Berücksichtigung für ein leichteres Lösen der Verbindung zusätzlich zu den gleichen Betrachtungen, die oben beschrieben wurden. Die Positionierzapfen und die Abbausperrelemente, die in den Fig. 60A und 60B gezeigt sind, sind nur ein Beispiel und brauchen nicht hierauf beschränkt zu werden.
- Die Ausgestaltungen des Tinteneintrittsstutzens 6104 und der Tintenaustrittsöffnung 6103 sind keine notwendigen Bestandteile der vorliegenden Erfindung und können willkürlich gewählt werden. Vom Standpunkt der Verhinderung einer Tintenleckage ist es jedoch vorzuziehen, einen zylindrischen Vorsprung und eine gegenüberliegende Vertiefung auszubilden.
- Die Fig. 60B ist ein Längsschnitt nach der (im Tintenbehälter 6102 angegebenen) Linie X-X, nachdem der Tintenstrahlkopf 6101 und der Tintenbehälter 6102 verbunden sind, und sie zeigt die Verbindungszustände der an den beiden Bauteilen jeweils angeordneten Positioniereinrichtungen 6106 sowie 6108 und der Abbausperrelemente 6109 sowie 6111. In diesem Zusammenhang bezeichnet eine Bezugszahl 6115 eine Tintenkammer.
- Die Fig. 61 zeigt ein weiteres Beispiel. Sofern ein geeigneter Tintenzufuhrkanal in einem Schlitten 6301 ausgebildet werden kann, kann es möglich sein, den Schlitten 6301 für ein Positionieren des Tintenstrahlkopfes 6302 und des Tintenbehälters 6303 zu verwenden, indem eine Verbindung zwischen dem Tintenstrahlkopf 6302 sowie dem Schlitten 6301 und eine Verbindung zwischen dem Tintenbehälter 6303 sowie dem Schlitten 6301 hergestellt werden, anstatt die Kopfkartusche eines Typs zu verwenden, wobei ein Tintenstrahlkopf und ein Tintenbehälter verbunden sind wie bei der im Zusammenhang mit den Fig.60A und 60B erläuterten Ausführungsform.
- In diesem Fall werden auch die Tintenzufuhrstutzen 6308 und 6309, die untereinander verbunden sind, nicht für ein Positionieren verwendet. Für den Schlitten 6301 werden Elemente 6304, 6305, 6306 und 6307 vorgesehen, die lediglich für ein Positionieren bestimmt sind. Hierbei wird eine Konstruktion angewendet, wobei gegenüberliegende Vertiefungen am Tintenstrahlkopf 6302 und am Tintenbehälter 6303 ausgebildet sind. Folglich wird es möglich, den Tintenstrahlkopf und den Tintenbehälter akkurat zu positionieren, obgleich die Tintenzufuhrstutzen zylindrisch mit einer erwünschten Dichtheit ausgebildet sind.
- Der Tintenstrahlkopf 6302 und der Tintenbehälter 6303 sind jeweils aus elastischen Materialien gefertigt, und die Abbausperrelemente 6310, 6311, 6312 sowie 6313 werden lösbar mit den Aussparungen 6314, 6315, 6316 sowie 6317 des Schlittens 6301 verbunden.
- Die Fig. 62 bis 65 veranschaulichen ein weiteres Beispiel. Die Fig. 62 ist eine schematische Perspektivdarstellung des Tintenbehälters allein. Die Fig. 63 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei ein Aufzeichnungskopf am Schlitten angebaut ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten montiert wird. Die Fig. 64 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Aufzeichnungskopf, den Tintenbehälter und den Schlitten zeigt, bevor der Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf angebracht wird. Die Fig. 65 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenbehälter an dem am Schlitten angebauten Aufzeichnungskopf angebracht ist.
- In den Fig. 62 und 64 bezeichnet eine Bezugszahl 7026 einen Tintenbehälter, der darin Tinte enthält. Durch das Loch 7028 des Tintenbehälters 7026 wird über den Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 diesem Kopf Tinte zugeführt. Der Aufzeichnungskopf ist lösbar mit Hilfe von nicht dargestellten Mitteln mit der Öffnung 7021 im Schlitten 7020 verbunden. Die Abtastrichtungen des Schlittens 7020 sind hier diejenigen, die durch einen Pfeil S in Fig. 63 angegeben sind, während die Tintenausstoßrichtung des Aufzeichnungskopfes 7004 diejenige ist, die durch einen Pfeil T in Fig. 63 angegeben ist. Eine Bezugszahl 7027 bezeichnet Nuten, die für den Tintenbehälter 7026 vorgesehen sind, um jeglichen falschen Behältereinbau zu verhindern, wobei die an dem Schlittenhebel 7024, der in oberen Löchern 7023 der an beiden Seiten des Schlittens 7020 vorgesehenen Arme 7022 drehbar gelagert ist, angebrachten Zapfen 7025 mit den Nuten 7027 in Eingriff sind.
- Sobald der Tintenbehälter 7026 am Aufzeichnungskopf 7004 angebracht wird (Fig. 64), baut eine Bedienungsperson den Tintenbehälter 7026 so an, daß die Nuten 7027 des Tintenbehälters 7026 mit den Zapfen 7025 zum Eingriff kommen, während der Schlittenhebel 7024 aufwärts verschwenkt ist.
- Wenn es bei dem Anbau des Tintenbehälters 7026 am Schlitten 7020 geschieht, daß der Tintenbehälter 7026 mit der Oberseite abwärts oder der Innenseite auswärts liegt, d.h., andere Richtungen als die normale Richtung annimmt, so stimmen in diesem Fall die Zapfen 7025 und Nuten 7027 nicht überein und somit ist der Anbau am Schlitten 7020 unmöglich.
- Anschließend wird der Schlittenhebel 7024 in der durch einen Pfeil A angegebenen Richtung nach unten verschwenkt. Auf diese Weise hat der Tintenbehälter die Möglichkeit zur Verschiebung in der Richtung zur Annäherung an den Aufzeichnungskopf 7004 (die durch einen Pfeil B angegeben ist). Der Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 wird mit dem Loch 7028 des Tintenbehälters 7026 verbunden, um den Einbau des Tintenbehälters 7026 zu beenden. In diesem Zusammenhang hat ein am Schlittenhebel 7024 vorhandener Anschlag 7029 die Möglichkeit, sich gegen den Schlitten 7020 anzulegen (Fig.65).
- Wie oben beschrieben wurde, sind die Nuten 7027, wie in Fig.62 gezeigt ist, in der von der Mitte des Tintenbehälters 7026 beabstandeten Position vorgesehen, während die Zapfen 7025, die mit den Nuten 7027 zum Eingriff kommen, am Schlitten 7020 ausgebildet sind. Folglich wird es möglich, jeglichen fälschlichen Einbau des Tintenbehälters 7026 im Schlitten 7020 zu verhindern.
- Auch sind bei diesem Beispiel die Zapfen 7025 für den Schlittenhebel 7024 vorgesehen, jedoch sind die Zapfen nicht notwendigerweise auf diese Ausbildung beschränkt, wenn sie nur in einer vorspringenden Gestalt vorhanden sind.
- Die Fig. 66 bis 69 zeigen ein noch weiteres Beispiel. Die Fig. 66 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Tintenbehälter allein zeigt. Die Fig. 67 ist eine schematische Perspektivansicht des Zustandes, wobei ein Aufzeichnungskopf an einem Schlitten angebaut ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten montiert wird. Die Fig. 68 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Aufzeichnungskopf, den Tintenbehälter und den Schlitten vor dem Anbringen des Tintenbehälters am Aufzeichnungskopf zeigt. Die Fig. 69 ist eine schematische Perspektivansicht des Zustandes, wobei der Tintenbehälter an dem am Schlitten angebauten Aufzeichnungskopf angebracht ist.
- In den Fig. 66 und 68 bezeichnet eine Bezugszahl 7036 einen Tintenbehälter, der darin Tinte enthält. Die Tinte wird durch das Loch 7038 des Tintenbehälters 7036 dem Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 zugeführt. Der Aufzeichnungskopf 7004 ist mit Hilfe nicht dargestellter Mittel lösbar mit der Öffnung 7021 des Schlittens 7020 verbunden. Eine Bezugszahl 7037 bezeichnet im Tintenbehälter 7036 ausgebildete Nuten, wobei die am Schlittenhebel 7024, der in oberen Löchern 7023 der an beiden Seiten des Schlittens 7020 vorgesehenen Arme 7022 drehbar gelagert ist, angebrachten Zapfen 7025 mit den Nuten 7037 in Eingriff sind.
- Sobald der Tintenbehälter 7036 am Aufzeichnungskopf 7004 angebracht wird (Fig. 68), baut eine Bedienungsperson den Tintenbehälter 7036 so an, daß die Wand 7039 des Tintenbehälters 7036 auf der Seite des Aufzeichnungskopfes 7004 angeordnet werden kann, wobei Zapfen 7025 auch in die Nuten 7037 eingreifen, während der Schlittenhebel 7024 hochgestellt gehalten wird. Wenn es bei dem Anbau des Tintenbehälters 7036 am Schlitten 7020 geschieht, daß der Tintenbehälter 7036 mit der Oberseite abwärts oder der Innenseite auswärts liegt, d.h., andere Richtungen als die normale Richtung einnimmt, so wird in diesem Fall die Wand 7039 durch den Aufzeichnungskopf 7004 blockiert oder stimmen die Zapfen 7025 nicht mit der Position der Nuten 7037 überein und folglich ist der Anbau am Schlitten 7020 unmöglich.
- Anschließend wird der Schlittenhebel 7024 in der durch einen Pfeil A angegebenen Richtung nach unten verschwenkt. Damit wird der Tintenbehälter 7036 in der Richtung zur Annäherung an den Aufzeichnungskopf 7004 (durch einen Pfeil B angegebene Richtung) verschoben und der Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 mit dem Loch 7038 des Tintenbehälters 7036 verbunden, um dadurch den Anbau des Tintenbehälters 7036 abzuschließen (Fig. 69).
- Wie oben beschrieben wurde, ist die Wand 7039 am Endabschnitt des Tintenbehälters 7036 vorhanden und sind ferner die Nuten 7037 von der Mitte des Tintenbehälters 7036 weg versetzt, während die Zapfen 7025, die mit den Nuten 7037 zum Eingriff kommen am Schlitten 7020 vorgesehen sind. Folglich wird es ermöglicht, jeglichen fälschlichen Einbau des Tintenbehälters 7036 in den Schlitten 7020 zu verhindern.
- Auch sind bei diesem Beispiel die Zapfen 7025 am Schlittenhebel 7024 vorgesehen, jedoch sind die Zapfen 7025 nicht notwendigerweise auf diese Ausgestaltung beschränkt, wenn sie nur in einer vorragenden Gestalt vorhanden sind.
- Die Fig. 70 bis 73 zeigen ein noch weiteres Beispiel. Die Fig. 70 ist eine schematische Perspektivansicht, die einen Tintenbehälter allein zeigt. Die Fig. 71 ist eine Ansicht, die schematisch den Tintenbehälter bei Betrachtung in der durch einen Pfeil C in Fig. 70 angegebenen Richtung zeigt. Die Fig. 72 zeigt in einer schematischen Perspektivansicht den Zustand, wobei ein Aufzeichnungskopf an einem Schlitten angebaut ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten montiert wird. Die Fig. 73 ist eine schematische Perspektivansicht, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenbehälter an dem am Schlitten angebauten Aufzeichnungskopf angebracht ist.
- In den Fig. 70, 71 und 73 bezeichnet eine Bezugszahl 7046 einen Tinte enthaltenden Tintenbehälter. Von dem Loch 7048 im Tintenbehälter 7046 wird durch den Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 Tinte diesem Kopf 7004 zugeführt. Der Aufzeichnungskopf 7004 ist mit Hilfe von nicht dargestellten Mitteln lösbar mit der Öffnung 7041 im Schlitten 7040 verbunden. Eine Bezugszahl 7042 bezeichnet eine Tintenbehälter- Anbauführung für den Schlitten 7040, und mit 7047 ist eine Anschlagplatte bezeichnet, um einen fälschlichen Einbau des Tintenbehälters 7046 zu verhindern.
- Eine Bedienungsperson setzt den Tintenbehälter 7046 in die Anbauführung 7042 des Schlittens 7040 in der durch einen Pfeil D in Fig. 72 angegebenen Richtung mit dem Loch 7048 voraus ein, um so die Richtung E, in welcher kein Anschlag 7047 für den Tintenbehälter 7046 vorgesehen ist, mit dem Teil F des Schlittens 7040 in Übereinstimmung zu bringen, wenn der Tintenbehälter 7046 am Aufzeichnungskopf 7004 angebracht wird. Der Tintenbehälter wird eingeführt, bis der Anschlag 7047 des Tintenbehälters 7046 an die Kante 7043 der Anbauführung 7042 des Schlittens 7040 stoßen kann. Auf diese Weise wird der Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 mit dem Loch 7048 des Tintenbehälters 7046 verbunden, um somit den Einbau des Tintenbehälters abzuschließen (Fig. 73).
- Wenn es bei dem Anbau des Tintenbehälters 7046 am Schlitten 7040 geschieht, daß der Tintenbehälter 7046 mit der Oberseite abwärts oder mit der Innenseite auswärts liegt, d.h., andere Richtungen als die eine Normalrichtung einnimmt, so steht der Anschlag 7047 im Weg, so daß der Schlitten 7040 nicht in die Anbauführung 7042 eingebaut werden kann, wodurch folglich der Einbau unmöglich gemacht wird.
- Wie oben beschrieben wurde, ist der Anschlag 7047 am Ende des Tintenbehälters 7046 angeordnet, wodurch die Führung 7042 am Schlitten 7040 dafür sorgt, daß eine inkorrekte Montage des Tintenbehälters 7046 am Schlitten 7040 verhindert wird.
- Die Fig. 74 bis 76 zeigen ein noch weiteres Beispiel. Die Fig. 74 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Tintenbehälter für sich zeigt. Die Fig. 75 ist eine schematische Perspektivdarstellung des Zustandes, wobei ein Aufzeichnungskopf an einem Schlitten montiert ist, bevor der Tintenbehälter am Schlitten angebaut wird. Die Fig. 76 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die den Zustand zeigt, wobei der Tintenbehälter an dem am Schlitten montierten Aufzeichnungskopf angebracht ist.
- In den Fig. 74 und 76 bezeichnet eine Bezugszahl 7056 einen Tintenbehälter, der darin Tinte enthält. Durch das Loch 7058 des Tintenbehälters 7056 wird über den Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 dem Aufzeichnungskopf Tinte zugeführt. Der Aufzeichnungskopf 7004 ist lösbar in der Öffnung 7051 des Schlittens 7050 mit Hilfe von nicht dargestellten Mitteln gehalten. Eine Bezugszahl 7052 bezeichnet eine Tintenbehälter-Anbauführung, die für den Schlitten 7050 vorgesehen ist. Ein Vorsprung 7057 dient dazu, einen fälschlichen Einbau des Tintenbehälters zu verhindern. Die Zahl 7053 bezeichnet einen Längsschlitz, der am Schlitten vorgesehen ist, um den fälschlichen Einbau des Tintenbehälters zu unterbinden.
- Wenn eine Bedienungsperson den Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf 7004 montiert, so wird der Tintenbehälter 7056 in die Anbauführung 7052 des Schlittens mit dem Loch 7058 voraus in der durch einen Pfeil D in Fig. 75 angegebenen Richtung eingesetzt, so daß der Vorsprung 7057 des Tintenbehälters 7056 und der Längsschlitz 7053 am Schlitten 7050 zusammenpassen. Der Tintenbehälter wird eingeführt, bis der Vorsprung 7056 an das Ende des Schlitzes 7053 stößt. Auf diese Weise werden der Tintenzufuhrstutzen 7005 des Aufzeichnungskopfes 7004 und das Loch 7058 des Tintenbehälters 7056 verbunden, um den Einbau des Tintenbehälters 7056 vollständig zu machen (Fig. 76).
- Wenn es geschieht, daß der Tintenbehälter 7056 mit der Oberseite abwärts oder mit der Innenseite auswärts liegt oder irgendeine andere Richtung, als normalerweise bestimmt ist, annimmt, so kann in diesem Fall der Tintenbehälter nicht in die Anbauführung 7052 des Schlittens 7050 eingesetzt werden, weil er durch den Vorsprung 7057 blockiert wird, so daß sein Einbau nicht möglich ist.
- Wie oben beschrieben wurde, ist somit die Möglichkeit gegeben, den Tintenbehälter 7056 an einem inkorrekten Einbau in den Schlitten 7050 zu hindern, indem der Vorsprung 7057 am Tintenbehälter 7056 wie auch der Längsschlitz 7053 in der Anbauführung 7052 des Schlittens 7050 vorgesehen werden.
- Die Fig. 77 zeigt als ein anderes Beispiel den Zustand, wobei die Kopfkartusche 8002 in einen Aufzeichnungskopf 8002a und einen Tintenbehälter 8002b geteilt ist.
- Bei diesem Beispiel werden der Aufzeichnungskopf 8002a und der Tintenbehälter 8002b in einer solchen Weise verbunden, daß eine am Aufzeichnungskopf 8002a zur Zufuhr von Tinte zum Aufzeichnungskopf 8002a vom Tintenbehälter 8002b ausgebildete Tintenzufuhrröhre 8002a4 mit einem Dichtungsring 8002b4, der für den Tintenbehälter 8002b vorgesehen ist, um eine Tintenleckage zu unterbinden, durch Einsetzen des Tintenzufuhrstutzens 8002a4 in diesen in Verbindung gebracht wird und dann am Tintenbehälter 8002b ausgestaltete Verriegelungsklauen 8002b3 mit den am Aufzeichnungskopf 8002a vorhandenen Aufnahmeaussparungen 8002a3 zur Aufnahme der genannten Verriegelungsklauen 8002b3 verbunden werden. Die Bezugszahlen 8002a1 und 8002b1 bezeichnen Paßmarkierungen, die am Aufzeichnungskopf 8002a bzw. am Tintenbehälter 8002b vorgesehen sind, um eine korrekte Position hinsichtlich des Einschubmaßes bei einem Verbinden anzuzeigen. Markierungen 8002a2 und 8002b2 sind am Aufzeichnungskopf 8002a bzw. am Tintenbehälter 8002b ausgebildet, um die Richtung anzugeben, in welcher diese verbunden werden, und diese Markierungen sind als Streifen in unterschiedlichen Farben am Aufzeichnungskopf 8002a und am Tintenbehälter 8002b, als eingravierte Linien od. dgl. ausgebildet, um die Verbindungsrichtung des Aufzeichnungskopfes 8002a sowie des Tintenbehälters 8002b, wenn diese getrennt sind, klar festzulegen. Eine Kontaktfläche 8002a5 dient der elektrischen Verbindung zwischen dem Schlitten 8001 (Fig. 80) und dem Aufzeichnungskopf 8002a, wenn die Kopfkartusche 8002 am Schlitten 8001 montiert wird. Mit der Zahl 8002b5 ist eine Aufnahmekehle für einen (später zu beschreibenden) Verriegelungshebel, um die Kopfkartusche 8002 am Schlitten festzulegen, wenn die Kopfkartusche 8002 am Schlitten 8001 montiert wird, bezeichnet.
- Die Fig. 78 zeigt den Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 8002a und der Tintenbehälter 8002b soeben verbunden werden.
- Wenn der Tintenbehälter 8002b in den Aufzeichnungskopf 8002a eingefihrt wird, wird eine Druckbelastung vergrößert, sobald die Verriegelungsklauen 8002b3 an die Aufnahmeaussparungen 8002a3 stoßen. Jedoch sind in diesem Zustand die Paßmarkierungen 8002a1 und 8002b1 noch immer verschoben. Somit kann eine Bedienungsperson erkennen, daß die Verbindung noch unvollständig ist.
- Sobald der Tintenbehälter 8002b einem weiteren Druck ausgesetzt wird, werden die Arme der Verriegelungsklauen 8002b3 auswärts gebogen, um über die Aussparungen 8002a3 zu rutschen und das korrekte Verbinden zu ermöglichen. Dann sind die Paßmarkierungen 8002a1 sowie 8002b1 in Übereinstimmung. Dieser Zustand ist in der Fig. 79 dargestellt.
- Die Fig. 80 zeigt einen Schlitten 8001, der lediglich zu Bezugszwecken hier einbezogen ist, und den Zustand, wobei die Kopfkartusche 8002 am Schlitten montiert wird. Der Aufzeichnungskopf 8002a und der Tintenbehälter 8002b sind hier noch nicht eindeutig sicher miteinander verbunden. Zwischen diesen besteht in einem solchen Verbindungszustand der Kopfkartusche 8002, der in Fig. 80 gezeigt ist, ein Abstand. Bei der in Rede stehenden Ausführungsform ist ein korrekter Einbau sogar in einem Zustand wie diesem möglich.
- In Fig. 80 sind für den Schlitten 8001 vorgesehen: ein elektrisches Kontaktfeld 8001a, um eine elektrische Verbindung mit dem Aufzeichnungskopf 8002a herzustellen; ein elastisches Organ 8001b, das aus Gummi od. dgl. gefertigt ist, um einen Druck zu erzeugen, der für die elektrische Verbindung notwendig ist; ein Betätigungshebel 8001c, um die Kopfkartusche 8002 zu montieren oder zu demontieren; ein Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d, um die Kopfkartusche am Schlitten 8001 zu befestigen; eine Hebelfeder 8001e, die den Betätigungshebel 8001c belastet; ein Druckarm 8001f, um die Kopfkartusche 8002 von unten her zu unterstützen; und ein Kopplungshebel 8001g, um den vorgenannten Druckarm 8001f zu bewegen. Die vier Bauteile, d.h. der Betätigungshebel 8001c, der Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d, der Druckrarm 8001f und der Kopplungshebel 8001g sind in der axialen Richtung an derselben Stelle gelagert. Die drei Bauteile, d.h. der Betätigungshebel 8001c, der Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d und der Kopplungshebel 8001g sind miteinander verriegelt und werden synchron miteinander betätigt, wobei die Bewegung des Betätigungshebels 8001c durch den Kopplungshebel 8001g auf den Druckarm 8001f übertragen wird.
- Solange sich am Schlitten 8001 keine Kartusche 8002 befindet, werden die vorerwähnten Hebel durch die Hebelfeder 8001e in Fig. 80 im Uhrzeigersinn belastet. Der in Fig. 80 gezeigte Zustand ist derjenige, wobei die Kopfkartusche montiert wird. Aus diesem Zustand heraus wird der Betätigungshebel 8001c in der durch einen Pfeil angegebenen Richtung verschwenkt. Dann wird das vordere Ende des Druckarms 8001f abgesenkt, um gleicherweise die Kopfkartusche 8002 zum Absenken zu bringen. Wenn der Betätigungshebel 8001c weiter gedreht wird, wird der Kopplungshebel 8001g vom Druckarm 8001f gelöst und nicht länger gedreht; damit wird der in Fig. 81 dargestellte Zustand erreicht. Falls der Betätigungshebel 8001c weiter gedreht wird, beginnt der Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d, Druck auf den Tintenbehälter 8002b auszuüben. Selbst wenn aufgrund einer unvollständigen Verbindung des Aufzeichnungskopfes 8002a und des Tintenbehälters 8002b ein Abstand hier vorhanden ist, wird der Tintenbehälter durch den Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d in der Montagerichtung druckbelastet. Folglich werden letztlich der Aufzeichnungskopf 8002a und der Tintenbehälter 8002b vollständig verbunden, sobald die Kopfkartusche 8002 am Schlitten 8001 montiert ist.
- Die Fig. 81 zeigt den Zustand, wobei die Kopfkartusche 8002 am Schlitten fixiert wird. Wenn der Betätigungshebel 8001c aus diesem Zustand heraus entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird, gelangt das vordere Ende des Kartuschen-Verriegelungshebels 8001d unter das Drehzentrum des Hebels (Fig. 82). Durch die durch das elastische Organ 8001b ausgeübte Kraft wird somit der Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d weiter einem Druck in der Gegenuhrzeigerrichtung entgegen der durch die Hebelfeder 8001e ausgeübten Kraft ausgesetzt. Auf diese Weise wird der Kartuschen-Verriegelungshebel 8001d verriegelt.
- Als ein noch weiteres Beispiel wird nun die Beschreibung eines Falls gegeben, wobei die Kopplungsanzeigemarkierungen für einen Typ vorgesehen sind, der einen Tintenbehälter in einem Aufzeichnungskopfgehäuse aufnimmt. Die Fig. 83 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Aufzeichnungskopf und einen Tintenbehälter gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform zeigt. Die Fig. 84 ist eine Draufsicht hierzu. In Fig. 83 bezeichnet die Bezugszahl 8200 einen Aufzeichnungskopf, während mit 8220 ein Tintenbehälter bezeichnet ist. Für den erwähnten Aufzeichnungskopf 8200 sind vorgesehen: ein Düsenbauteil 8201, um Tintentröpfchen auszustoßen; ein Zufuhrstutzen 8202, um von einem Tintenbehälter 8220 zugeführte Tinte zu empfangen; ein Fenster 8203 zur Überwachung von Markierungen; Markierungen 8204; Fingerauflagen 8205, um den Tintenbehälter 8220 herausziehen zu können; und Verriegelungsklauen 8206, um den Tintenbehälter 8220 festzuhalten. Für den erwähnten Tintenbehälter 8220 sind vorgesehen: Paßlinien 8221; Fingerauflagen 8220 zu Einbauzwecken; ein Tintenzufuhrauslaß 8223, um dem erwähnten Aufzeichnungskopf 8200 Tinte zuzuführen; und Aufnahmeaussparungen 8224, die die erwähnten Verriegelungsklauen 8206 aufnehmen.
- Das Verbinden des Tintenbehälters 8220 wird durch Einführen des Tintenbehälters in einer durch einen Pfeil angegeben Richtung ausgeführt.
- Wie in der linken Abbildung von Fig. 84 gezeigt ist, stimmen die Markierungen 8204 des Aufzeichnungskopfes 8200 und die Paßlinie 8221 des Tintenbehälters 8220 überein, wenn der Tintenbehälter 8220 in die korrekte Position eingebracht ist. Folglich ist es einfach zu bestimmen, ob der Einbau korrekt ausgeführt ist oder nicht. Ist der Einbau inkorrekt, so sind die Markierungen 8204 und die Paßlinie 8221 verschoben, wie in der rechten Abbildung von Fig. 84 dargestellt ist. Da das Überwachungsfenster 8203 schräg mit Bezug zur Einbaurichtung ausgebildet ist, wird selbst eine geringe Verschiebung in der Einbaurichtung deutlich kenntlich gemacht, um so eine Diskriminierung zu erleichtern.
- Als ein noch weiteres Beispiel zeigt die Fig. 85 einen Fall,bei dem für die Verbindung einer Kopfkartusche und eines Schlittens in einer Weise, wobei ein Tintenbehälter im Aufzeichnungskopfgehäuse aufgenommen wird, eine Schnappeinrichtung vorgesehen ist. Die Fig. 85 ist eine schematische Perspektivdarstellung, die einen Aufzeichnungskopf und einen Tintenbehälter gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform zeigt. Für jedes Bauteil, das dieselbe Funktion wie oben hat, ist an der entsprechenden Stelle die gleiche Bezugszahl vorgesehen, und dessen Beschreibung wird weggelassen.
- Gemäß der Fig. 85 wird der Tintenbehälter 8002b in der durch einen Pfeil A angegebenen Richtung mit Bezug zum Aufzeichnungskopf 8002a eingebaut, und diese Bauteile werden durch Einschnappen der in zwei einander entsprechenden Stellen auf der Seite des Kopfes bzw. auf der Seite des Tintenbehälters angeordneten Klauen 8002a6 bzw. Aufnahmeaussparungen 8002b6 verbunden. Der Aufzeichnungskopf 8002a wird in der durch einen Pfeil B angegebenen Richtung, die die gleiche Richtung wie die durch den Pfeil A angegebene Richtung ist, mit Bezug zum Schlitten 8001 eingebaut und mit diesem durch Einschnappen einer Feder 8001h und einer Aufnahmekehle 8002a7 verbunden. Der Tintenbehälter 8002b kann allein selbst in dem Zustand, wobei der Aufzeichnungskopf 8002a mit dem Schlitten 8001 verbunden ist, ausgetauscht werden; weil jedoch der Tintenbehälter 8002b und der Aufzeichnungskopf 8002a in derselben Richtung montiert oder demontiert werden, sollte die Wirkungskraft der Schnappeinrichtung zur Verbindung für den Tintenbehälter 8002b schwächer festgesetzt werden als diejenige der Schnappeinrichtung zur Verbindung des Aufzeichnungskopfes 8002a. Wenn lediglich der Tintenbehälter 8002b ersetzt wird, ist es auf diese Weise möglich, ein Entfernen des Aufzeichnungskopfes 8002a zusammen mit dem Tintenbehälter aus einem Versehen heraus zu verhindern.
- Auch können, wie in Fig. 86 gezeigt ist, die Einbaurichtung des Aufzeichnungskopfes 8002a und diejenige des Tintenbehälters 8002b unterschiedlich gemacht werden. Im Ergebnis wird es möglich, den Einbau des Tintenbehälters und denjenigen des Aufzeichnungskopfes getrennt voneinander zuverlässig durchzuführen.
- Obgleich in Fig. 86 die Art der Verbindung des Tintenbehälters 8002b und des Aufzeichnungskopfes 8002a dieselbe wie bei dem in Verbindung mit der Fig. 85 beschriebenen Fall ist, ist die Richtung, in welcher der Aufzeichnungskopf 8002a und der Schlitten 8001 verbunden werden, unterschiedlich. Um den Aufzeichnungskopf 8002a mit dem Schlitten 8001 zu verbinden, muß der Aufzeichnungskopf 8002a zuerst, bevor er am Schlitten 8001 montiert wird, leicht verschoben werden. Wenn die Größe einer solchen Verschiebung nicht ausreichend ist, wird ein Zapfen 8002a9 dazu gebracht, an eine am Schlitten vorgesehene Schräge 8001h zu stoßen, um den Aufzeichnungskopf 8002a in der Horizontalrichtung zu verlagern, wobei gleichzeitig das Einklinken der Klauen 8001m und der Aufnahmeaussparungen 8002a8 verhindert wird. Wenn der Aufzeichnungskopf 8002a am Schlitten montiert wird, wie durch einen Pfeil D angegeben ist, wird er in der Horizontalrichtung verschoben, um den Einbau durch ein Einschnappen der Klauen 8001m auf der Seite des Schlittens und der Aufnahmeaussparungen 8002a8 auf der Seite des Aufzeichnungskopfes und durch Eingriff der Zapfen 8002a9 in die Schlitze 8001k zu beenden.
- Wie in Fig. 87 gezeigt ist, werden der Aufzeichnungskopf 9002a und der Tintenbehälter 9002b verbunden, indem ein Verbindungsstutzen 9002d in eine Verbindungsöffnung 9002e eingeführt wird. Die Verbindungs- und Trennvorgänge werden am Schlitten 9001 durch einen Hebel u. dgl., der für den Schlitten vorgesehen ist, ausgeführt. Die Beschreibung und Darstellung dieser Vorgänge anhand einer Zeichnung werden hier weggelassen.
- Üblicherweise wird die Tintenstrahlkartusche 9002 mit verbundenem Aufzeichnungskopf 9002a sowie Tintenbehälter 9002b an einem Schlitten montiert, um ein Drucken auszuführen. Eine Bezugszahl 9043 bezeichnet ein Absorptionsmittel gemäß dieser Erfindung, und dieses ist aus einem hochmolekularen Polymeren od. dgl. hergestellt. Es wird haftend am Schlitten durch ein Doppelklebeband od. dgl. angeordnet, so daß das Absorptionsmittel unter dem Verbindungsteil des Verbindungsstutzens 9002d und der Verbindungsöffnung 9002e plaziert wird, d.h., es wird in der Nachbarschaft des Verbindungsteils des Aufzeichnungskopfes und des Tintenbehälters vorgesehen. Sobald der Aufzeichnungskopf 9002a und der Tintenbehälter 9002b getrennt werden, nimmt deshalb das Absorptionsmittel 9043 Tinte, die vom Außenumfang des Verbindungsstutzens 9002d sowie vom Ende der Verbindungsöffnung 9002e abtropft, auf und hält diese Tintentröpfchen zurück, um deren Fließen nach außen zu verhindern. Hier bezeichnet "Nachbarschaft des Verbindungsteils" bei der in Rede stehenden Erfindung denjenigen Bereich, der das Verbindungsteil und dessen Umgebung, wo eine Leckage oder ein Verspritzen von Tinte auftritt, wenn der Aufzeichnungskopf und Tintenbehälter getrennt werden, einschließt.
- Es wird nun ein noch weiteres Beispiel beschrieben. Wie in Fig. 88 gezeigt ist, ist unter dem Verbindungsteil des Verbindungsstutzens 9002d und der Verbindungsöffnung 9002e eine Rinne 9001b am Schlitten 9001 vorgesehen. Diese Ausführungsform ist wirkungsvoll, wenn das bei der in Verbindung mit Fig. 87 beschriebenen Ausführungsform gezeigte Absorptionsmittel 9043 nicht an einem gewünschten Ort angeordnet werden kann. Durch die in Rede stehende Ausführungsform ist es möglich, daß das Absorptionsmittel 9043 haftend an einer willkürlichen Stelle angebracht werden kann. Vom Verbindungsteil abtropfende Tinte wird zuerst durch die Rinne 9001b aufgenommen, und durch die Kapillarerscheinung fließt diese längs der Rinne 9001b. Letztlich erreicht sie das am hinteren Ende der Rinne angeklebte Absorptionsmittel 9043 und wird hier zurickgehalten.
- Im folgenden wird noch ein weiteres Beispiel beschrieben.
- Wie in Fig. 89 gezeigt ist, ist hier das Absorptionsmittel 9043 an den Aufzeichnungskopf 9002a geklebt. Auch wird gemäß Fig. 90 das Absorptionsmittel 9043 rund um den Außenumfang des Verbindungsstutzens 9002d angepreßt und durch eine Druckfeder 9044 zur Seite des Tintenbehälters 9002c hin einem Druck ausgesetzt. Somit wird es bei einem Trennen vom Verbindungsstutzen 9002d entfernt, wobei es am Außenumfang des Verbindungsstutzens 9002d vorhandende Tinte aufnimmt. Ferner ist für mindestens einen aus dem Aufzeichnungskopf 9002a und dem Tintenbehälter 9002c eine Rinne vorgesehen. Auf diese Weise wird eine Konstruktion geschaffen, die denselben Effekt wie die in Verbindung mit Fig. 88 beschriebene Ausführungsform hervorbringen kann.
- Nachfolgend wird eine weitere Ausführungsform beschrieben. Wie in Fig. 91 gezeigt ist, ist diese Ausführungsform so gestaltet, daß das in Verbindung mit Fig. 87 beschriebene Absorptionsmittel auf der Seite des Tintenbehälters angeordnet ist.
- Es wird nun noch ein anderes Beispiel beschrieben. Wie in Fig. 92 gezeigt ist, ist diese Ausführungsform so gestaltet, daß eine wasserabstoßende Behandlung im Verbindungsstutzen 9002d vorgenommen wird, während an der Verbindungsöffnung 9002e eine hydrophile Behandlung ausgeführt wird. In diesem Fall wird Tinte nicht am Verbindungsstutzen, an dem die wasserabstoßende Behandlung vorgenommen wurde, haften. Sie haftet immer an der Tintenverbindungsöffnung 9002e, an der die hydrophile Behandlung ausgeführt wurde. Als Ergebnis wird keine Tintenleckage vom Innern des Tintenbehälters 9002c zur Außenseite auftreten.
- Die Fig. 93 veranschaulicht ein weiteres Beispiel und ist ein Blockdiagramm, das eine Schaltung zeigt, um unter Verwendung einer Ermittlungsanschlußklemme 9360 und eines Ermittlungsstifts 9380 den Tintenbehälter und eine Tintenmenge zu ermitteln. Diese Schaltung ist in dem vorher beschriebenen Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät-Hauptteil vorgesehen.
- Gemäß Fig. 93 wird durch die Diskriminierschaltung 9300 auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse der Stromermittlungsschaltung 9200 in Übereinstimmung mit dem Kontakt-/kontaktlosen Zustand zwischen der Ermittlungsanschlußklemme 9360 sowie dem Ermittlungsstift 9380 wie auch der vorhandenen Tintenmenge entschieden, ob der Tintenbehälter vorhanden ist und auch eien ausreichende Tintenmenge existiert. Die die Ermittlungsergebnisse übertragenden Signale werden einem Steuerkreis 9400 zugeleitet. Der Steuerkreis 9400 ist in den Tintenbehälter 9900 eingebaut. Wenn festgestellt wird, daß Tinte vorhanden ist, wird der übliche Aufzeichnungsvorgang, wie Betreiben des Aufzeichnungskopfes, durch den Schlittenantrieb (die Treiberschaltung hierfür ist nicht dargestellt) und den Aufzeichnungskopf-Treiberkreis 9500 ausgeführt. Wenn andererseits die Diskriminierschaltung 9300 keine Tinte ermittelt, bewirkt der Steuerkreis 9400, daß der Aufzeichnungsbetrieb unmöglich gemacht wird.
- Auch veranlaßt der Steuerkreis 9400 eine Anzeigeeinrichtung 9600 die von der Diskriminierschaltung 9300 ausgegebenen Resultate anzuzeigen.
- Gemäß der in Rede stehenden Ausführungsform wird hier die Ermittlung durch zwei Ermittlungsstifte 9380 durchgeführt, um das Vorhandensein von Tinte festzustellen, jedoch kann es möglich sein, die Restmenge an Tinte dadurch zu ermitteln, daß der Materialwert der Tinte unter Verwendung der zwei Ermittlungsstifte 9380 erfaßt wird.
- Auch sind bei dem in Rede stehenden Beispiel die Stromermittlungsschaltung 9200 und die Diskriminierschaltung 9300 auf der Seite des Aufzeichnungsgeräts vorgesehen, es kann jedoch möglich sein, diese auf der Seite der Kopfkartusche anzuordnen.
- Bei einem anderen Beispiel, dessen Einzelheiten in Fig. 94 gezeigt sind, ist die Ermittlungsanschlußklemme 9360, um das Vorhandensein des Tintenbehälters 9900 festzustellen, auf der Seite des Schlittens HC angeordnet. Folglich wird es möglich, das Vorhandensein des Tintenbehälters und von Tinte wie auch in Übereinstimmung damit den Anbau der Kopfkartusche am Schlitten HC festzustellen.
- Wie oben beschrieben wurde, ist jedes der Beispiele und jede der Ausführungsformen jeweils allein für sich effektiv, jedoch kann es möglich sein, eine Mehrzahl von diesen zu kombinieren, um ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zu schaffen, das eine höhere Zuverlässigkeit besitzt.
- In dieser Hinsicht bringt die vorliegende Erfindung besonders unter den Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren ausgezeichnete Effekte bei einem Aufzeichnungskopf sowie einem Aufzeichnungsgerät hervor, wobei eine Zustandsänderung in der Tinte durch Einrichtungen, die vorgesehen sind, um Wärmeenergie zu erzeugen, welche zum Ausstoßen von Tinte verwendet wird (z.B. elektrothermische Wandler, Laserstrahlen od. dgl.), hervorgerufen wird.
- Hinsichtlich der typischen Konstruktion und des typischen Funktionsprinzips dieses Verfahrens ist es zu bevorzugen, diejenigen zu wählen, die unter Anwendung des Grundgedankens, der in den Beschreibungen des US-Patents 4 723 129 und des US-Patents 4 740 796 offenbart ist, wirken. Dieses Verfahren ist sowohl auf das sog. signalabhängige wie auf das kontinuierliche Aufzeichnungssystem anwendbar. Insbesondere ist es jedoch für den signalabhängigen Typ geeignet, weil das Prinzip derart ist, daß mindestens ein Treibersignal, das einen rapiden Temperaturanstieg, der über einen Keimbildungssiedepunkt hinausgeht, in Abhängigkeit von der Aufzeichnungsinformation an einen elektrothermischen Wandler gelegt wird, der an einem eine Aufzeichnungsflüssigkeit (Tinte) zurückhaltenden Blatt oder Flüssigkeitskanal angeordnet ist, wodurch der elektrothermische Wandler dazu gebracht wird, Wärmeenergie zu erzeugen, um am wärmewirksamen Teil des Aufzeichnungskopfes ein Filmsieden hervorzurufen; das führt wirkungsvoll zu der resultierenden Ausbildung einer Blase in der Aufzeichnungsflüssigkeit (Tinte) nacheinander für jedes der Treibersignale. Durch das Anwachsen und Zusammenziehen der Blase wird die Aufzeichnungsflüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung hindurch ausgeschleudert, um mindestens ein Tröpfchen zu erzeugen. Das Treibersignal besitzt vorzugsweise die Form von Impulsen, weil das Anwachsen und Zusammenziehen der Blase augenblicklich ausgeführt werden kann und deshalb die Flüssigkeit (Tinte) mit einem ausgezeichneten Ansprechvermögen ausgeschleudert wird.
- Das Treibersignal in der Form von Impulsen ist vorzugsweise dasjenige, das beispielsweise in den Beschreibungen zum US- Patent 4 463 359 und zum US-Patent 4 345 262 offenbart ist.
- Darüber hinaus ist die Temperaturanstiegsrate der Heizfläche vorzugsweise derart, wie in der Beschreibung zum US-Patent 4 313 124 offenbart ist, um ein ausgezeichnetes Aufzeichnen in einem besseren Zustand zu erreichen.
- Die Konstruktion des Aufzeichnungskopfes kann so sein, wie in jeder der oben erwähnten Schriften offenbart ist, wobei die Konstruktion derart angeordnet ist, um die Ausstoßöffnungen, die Flüssigkeitskanäle und die elektrothermischen Wandler zu kombinieren (linearer Flüssigkeitskanal oder rechtwinkliger Flüssigkeitskanal). Des weiteren wird die Konstruktion, die in den Beschreibungen zum US-Patent 4 558 333 und zum US-Patent 4 459 600 offenbart ist, wobei die wärmewirksamen Teile in einem gekrümmten Bereich angeordnet sind, auch in die vorliegende Erfindung einbezogen.
- Darüber hinaus ist die vorliegende Erfindung auch auf die Konstruktion, die in der Japanischen offengelegten Anmeldung Nr. 59-123670 beschrieben ist, wobei ein gemeinsamer Schlitz als die Ausstoßöffnungen von mehreren elektrothermischen Wandlern verwendet wird, und auf die Konstruktion, die in der Japanischen offengelegten Anmeldung Nr. 59-138461 beschrieben ist, wobei eine Öffnung, um die Druckwelle der Wärmeenergie zu absorbieren, entsprechend den Ausstoßöffnungen ausgebildet ist, anwendbar. Das heißt mit anderen Worten, daß es gemäß dieser Erfindung möglich wird, das Aufzeichnen in sicherer Weise ohne Rücksicht auf die Funktionsweisen des Aufzeichnungskopfes auszuführen.
- Ferner ist es für einen Aufzeichnungskopf vom Ganzzeilentyp, der eine der maximalen Aufzeichnungsbreite entsprechende Länge hat, möglich, eine Konstruktion vorzusehen, um diese Länge durch Kombinieren von mehreren Aufzeichnungsköpfen, wie in den oben erwähnten Schriften offenbart ist, oder durch einen einzelnen, einstückig konstruierten Aufzeichnungskopf abzudecken.
- Zusätzlich ist die vorliegende Erfindung auf einen Aufzeichnungskopf des seriellen Typs, wobei der Aufzeichnungskopf an der Haupt-Baugruppe fest ist, auf einen Aufzeichnungskopf des austauschbaren Chiptyps, der elektrisch mit dem Hauptgerät verbunden ist sowie mit Tinte versorgt werden kann, wenn er im Hauptgerät eingebaut ist, oder auf einen Aufzeichnungskopf vom Kartuschentyp, der einen integrierten Tintenbehälter besitzt, anwendbar.
- Auch ist es vorzuziehen, zusätzlich eine Regeneriereinrichtung und präliminäre Hilfseinrichtungen für den Aufzeichnungskopf, die als Bestandteile eines Aufzeichnungsgeräts gemäß dieser Erfindung angeordnet werden, vorzusehen. Diese Bestandteile werden dazu beitragen, daß der Effekt der vorliegenden Erfindung stabiler wird. Speziell sind für diese Bestandteile eine Abdeckeinrichtung für den Aufzeichnungskopf, Reinigungs-, Druck- oder Saugeinrichtungen, präliminäre Heizeinrichtungen, wie elektrothermische Wandler oder Heizelemente außer denjenigen vom Wandlertyp oder die Kombination dieser Arten von Bauelementen sowie die präliminäre Ausstoßbetriebsweise außer dem regulären Ausstoßen für ein Aufzeichnen zu nennen.
- Hinsichtlich der Art und der Anzahl der am Schlitten montierbaren Aufzeichnungsköpfe kann es sich um einen Aufzeichnungskopf für eine einzige Farbe oder um mehrere Köpfe, die Tintenmaterialien von unterschiedlicher Aufzeichnungsfarbe oder -dichte entsprechen, handeln. Die vorliegende Erfindung ist wirkungsvoll auf ein Gerät anwendbar, das mindestens eine aus einer monochromatischen Betriebsart hauptsächlich mit Schwarz, einer Mehrfarbenbetriebsart mit unterschiedlichen Farbtintenmaterialien und/oder einer Vollfarbenbetriebsart unter Verwendung der Mischung von Farben besitzt, wobei dieses eine einstückig ausgebildete Aufzeichnungseinheit oder eine Kombination von mehreren Aufzeichnungsköpfen sein kann.
- Bei den oben beschriebenen Ausführungsformen und Beispielen dieser Erfindung ist die Beschreibung für die Tinte als eine Flüssigkeit gegeben worden. Sie kann jedoch ein Tintenmaterial sein, das unter der Raumtemperatur verfestigt ist, aber bei der Raumtemperatur verflüssigt wird. Weil die Tinte innerhalb der Temperatur nicht niedriger als 30 ºC und nicht höher als 70 ºC geregelt wird, um ihre Viskosität für einen stabilen Ausstoß allgemein konstantzuhalten, kann die Tinte eine solche sein, die verflüssigt werden kann, wenn brauchbare Aufzeichnungssignale abgegeben werden.
- Während der Temperaturanstieg aufgrund der Wärmeenergie durch die eindeutige Nutzung dieser Energie als eine Energie, die für Zustandsänderungen der Tinte vom festen zum flüssigen Zustand verwendet wird, verhindert wird oder während die Tinte, welche verflüssigt wird, wenn sie zum Zweck einer Unterbindung einer Tintenverdampfung unbeeinflußt gelassen wird, angewendet wird, so ist es möglich, für die vorliegende Erfindung die Verwendung von Tinte vorzusehen, welche eine Eigenschaft besitzt, lediglich durch die Anwendung von Wärmeenergie verflüssigt zu werden, wie z.B. eine Tinte, die imstande ist, als Tintenflüssigkeit ausgestoßen zu werden, indem sie befähigt wird, aus sich selbst heraus irgendwie verflüssigt zu werden, wenn die Wärmeenergie in Übereinstimmung mit Aufzeichnungssignalen vermittelt wird, und wie eine Tinte, die aus sich selbst heraus bereits begonnen haben wird, verflüssigt zu werden, wenn sie einen Aufzeichnungsträger erreicht.
- Für eine Tinte wie diese besteht die Möglichkeit, die Tinte als ein flüssiges oder festes Material in Durchgangslöchern oder Vertiefungen, welche in einem porösen Blattmaterial ausgebildet sind, wie in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 54-56847 oder in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 60-71260 offenbart ist, zurückzuhalten, um eine Betriebsart auszuführen, wobei es möglich ist, die Tinte in einem derartigen Zustand in Gegenüberlage zu den elektrothermischen Wandlern anzuordnen.
- Für die vorliegende Erfindung ist die effektivste Methode für jedes der vorerwähnten Tintenmaterialien diejenige, welche die oben genannte Filmsiedemethode verwirklichen kann.
- Ferner können als Arten des vorgenannten Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts ein Kopiergerät in Kombination mit einem Lesegerät u. dgl. oder ein Faksimilegerät mit Sende- und Empfangsfunktionen od. dgl. zusätzlich zu denjenigen, die als ein Bildausgabeterminal für ein Informationsverarbeitungsgerät, wie ein Computer, verwendet werden, zur Anwendung kommen.
Claims (16)
1. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das umfaßt:
einen Schlitten (102; 5020) zur Lagerung eines Tintenstrahl-
Aufzeichnungskopfes (1; 5004), um Tinte aus einer
Tintenausstoßöffnung auf einen Aufzeichnungsträger auszustoßen,
und eines Tintenbehälters (2; 5026), der trennbar mit dem
genannten Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf (1; 5004)
verbunden ist, um diesem Tinte zuzuführen, wobei der besagte
Schlitten eine Anbausektion (5021), um den genannten
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf anzubringen, besitzt,
dadurch gekennzeichnet, daß das erwähnte Gerät ferner ein
Hebelelement (107; 5024), um einen Tintenbehälter auf dem
besagten Schlitten (102; 5020) zu verschieben und den
genannten Tintenbehälter von einem an dem besagten Schlitten
angebrachten Tintenstrahlkopf zu trennen, umfaßt.
2. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 1, das
ferner Belastungsmittel (108; 112; 115) umfaßt, um den
Aufzeichnungskopf in seine Anbauposition an der erwähnten
Anbausektion zu drücken.
3. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Belastungsmittel
Federelemente (108) einschließen und daß ein weiteres
Hebelelement (106) vorhanden ist, um die Federelemente (108)
zu entlasten, wodurch ein Aufzeichnungskopf und ein
Tintenbehälter von der Anbausektion als eine einzige Einheit
abgebaut werden können.
4. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte
Schlitten ferner ein elektrisches Verbindungsteil umfaßt,
um den genannten Aufzeichnungskopf mit der erwähnten
Anbausektion elektrisch zu verbinden.
5. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Kopf (1; 5004)
und der genannte Tintenbehälter (2; 5026) mittels des
erwähnten Hebelelements (107; 5024) von dem besagten
Schlitten (102; 5020) abbaubar sind.
6. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, das ferner einen Tintenstrahlkopf
(1; 5004) sowie einen Tintenbehälter (2; 5026) umfaßt,
die lösbar miteinander gekoppelt werden können, und daß
der genannte Aufzeichnungskopf sowie der genannte
Tintenbehälter einen kombinierten Kupplungsmechanismus besitzen,
der mindestens eine Klaue (1'; 6109) am einen der beiden
Bauteile enthält, die so eingerichtet ist, um mit einer
Vertiefung (6111) am anderen Bauteil zusammenzupassen.
7. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die oder jede Klaue einen
keilförmigen Querschnitt hat, der in einem Halteflansch,
welcher in eine Vertiefung am anderen Bauteil eingreift,
endet, wobei die oder jede Klaue elastisch verlagert wird,
sobald die beiden Bauteile verbunden werden.
8. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der genannte Aufzeichnungskopf
(1; 5004) dazu eingerichtet ist, Tinte auszustoßen, indem
die Tinte zur Ausbildung von Blasen, mittels welchen die
Tinte durch Düsenöffnungen hindurch ausgestoßen wird,
erhitzt wird.
9. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, das einen Tintenstrahlkopf (1; 5004) mit
einer Tintenausstoßöffnung sowie einem elektrothermischen
Wandlerelement umfaßt und bei dem Tinte von der genannten
Tintenausstoßöffnung durch von dem besagten
elektrothermischen
Wandlerelement erzeugte Wärmeenergie ausgestoßen
wird.
10. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät in Übereinstimmung mit
einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 9, das ferner einen
Tintenbehälter zur Aufnahme von einem Tintenstrahlkopf
zuzuführender Tinte enthält, wobei der genannte Tintenbehälter
(2; 5026) umfaßt:
- ein Tintenaufnahmeteil, um Tinte einzuschließen;
- einen Verbindungsweg, um das besagte Tintenaufnahmeteil
mit einer Außenseite des genannten Tintenbehälters (2;
5026) in Verbindung zu bringen, wobei der erwähnte
Verbindungsweg einen Tintenzufuhrpfad umfaßt, um Tinte von dem
besagten Tintenaufnahmeteil zu dem genannten
Tintenstrahlkopf (1; 5004) zu führen; und
- ein Mitnehmerteil, das an einer Außenfläche des
genannten Tintenbehälters vorgesehen ist, wobei das besagte
Mitnehmerteil mit dem erwähnten Hebel in Eingriff kommt, um
den genannten Tintenbehälter von dem genannten
Tintenstrahlkopf zu trennen.
11. Ein Aufzeichnungsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, das ferner Ermittlungseinrichtungen, um die
Tintenmenge in dem genannten Tintenbehälter (2; 5026) zu
ermitteln, umfaßt.
12. Ein Aufzeichnungsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, das ferner Mittel umfaßt, um die Funktionsweise
des Geräts unwirksam zu machen, wenn der Tintenbehälter
(2; 5026) nicht in der erwähnten Anbausektion (5021)
montiert ist.
13. Ein Schlitten (102; 5020) zur Lagerung eines Tintenstrahl-
Aufzeichnungskopfes (1; 5004), um Tinte von einer
Tintenausstoßöffnung auf einen Aufzeichnungsträger auszustoßen,
und zur Lagerung eines Tintenbehälters (2; 5026), der
trennbar mit dem genannten
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf
(1; 5004) verbunden ist, um diesem Tinte zuzuführen,
wobei der besagte Schlitten eine Anbausektion (5021),
um den genannten Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf
anzubringen, besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte
Schlitten ferner ein Hebelelement (107; 5024), um einen
Tintenbehälter auf dem besagten Schlitten (102; 5020) zu
verschieben und den genannten Tintenbehälter von einem
an dem besagten Schlitten angebrachten Tintenstrahlkopf
zu trennen, umfaßt.
14. Ein Schlitten nach Anspruch 13, der ferner
Belastungsmittel (108; 112; 115) umfaßt, um den Aufzeichnungskopf
in seine Anbauposition an der erwähnten Anbausektion
zu drücken.
15. Ein Schlitten nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die besagten Belastungsmittel Federelemente (108)
einschließen und daß ein weiteres Hebelelement (106)
vorhanden ist, um die Federelemente (108) zu entlasten,
wodurch ein Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter von
der Anbausektion als eine einzige Einheit abgebaut werden
können.
16. Ein Schlitten nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Schlitten ferner ein
elektrisches Verbindungsteil umfaßt, um den genannten
Aufzeichnungskopf mit der erwähnten Anbausektion elektrisch
zu verbinden.
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