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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Löschen von
Information von einem Magnetband, wobei das Band in wenigstens zwei
physikalische Partitionen, wobei jede physikalische Partition
eine Vielzahl von Datenspuren enthält, welche aufgezeichnete
Daten oder dergleichen zeigt, und wenigstens einen Satz
Servospuren, die Positionsinformation tragen und einem Gebiet
zwischen den Datenspuren speziell zugewiesen sind, aufgeteilt
ist. Die Erfindung betrifft weiter eine Vorrichtung, die dazu
ausgelegt ist, ein solches Verfahren durchzuführen.
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Die Erfindung ist auf Bandlaufwerke anwendbar, die mit den
Bandformaten vom sogenannten QIC-Standard kompatibel sind,
d.h. Laufwerken, welche eine Magnetbandbreite von 1/4 Zoll
(6.27 mm) benutzen. Darin ist QIC die Abkürzung für
Viertelzollkassetten-Laufwerkstandards und ist heutzutage
insbesondere mit dem 10 GByte 5 1/4 Zoll-Formfaktor-Bandlaufwerk und dem
3 GByte 3 1/2 Zoll-Formfaktor-Bandlaufwerk befaßt.
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Die Spezifikationen für den 10 GByte-Standard und für den 3
GByte-Standard sind in verschiedenen Dokumenten gesammelt, zum
Beispiel in QIC-91-41 (QIC-1CF), 8. Oktober 1991,
überarbeitete Fassung B: "Common Recording Format Specification
(Spezifikation für das gemeinsame Aufzeichnungsformat)", und QIC-91-42
(QIC-10B), 10. Oktober 1991, überarbeitete Fassung B: "Serial
Recorded Magnetic Tape Cartridge for Information Interchange
(Seriell beschriebene Magnetbandkassette für den
Informationsaustausch)", beide für den 10 GByte-Standard, und QIC-3000,
überarbeitete Fassung A, 24. September 1991: "Proposed
Interchange Standard Serial Recorded Magnetic Tape Cartridge for
Information Interchange (Vorgeschlagener Austauschstandard für
seriell beschriebene Magnetbandkassette für den
Informationsaustausch)" für den 3 GByte-Standard.
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Wie es in all diesen Dokumenten gezeigt ist, benutzen die
Bandformate spezielle Servospuren, die von dem Bandhersteller
zuvor auf das Band aufgezeichnet worden sind. Das Prinzip
spezieller Servospuren ist zuvor in der US-A 5,008,765 offenbart
worden. Die Servospur trägt Positionsinformation darüber, wie
ein Vielkanalkopf zu einer einer Vielzahl von vorbestimmten
Positionen zu bewegen ist, wenn einmal der Kopf nahe an die
vorbestimmte Position bewegt worden ist. Die Verwendung
solcher Servospuren hat sich als sehr effektiv beim Vermeiden von
Lese/Schreibfehlern gezeigt.
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Wenn Bandkassetten verschlissen sind und entsorgt werden
sollen, oder wenn sie neu verwendet werden sollen, muß die
Information, die darauf gespeichert ist, üblicherweise gelöscht
werden. Insbesondere wenn verschlissene Bänder
wiederaufbereitet werden sollen, muß die Information mit einem billigen und
effizienten Verfahren gelöscht werden, das bevorzugt einen
Löschkopf verwendet. Gegenwärtig verwendete
1/4-Zoll-Bandlaufwerkformate implementieren die Löschfunktion mit einem
Löschkopf voller Breite, so daß die Servospuren während der
Löschprozedur zerstört würden. Dies mag annehmbar sein, wenn die
Bänder bzw. Bandkassetten entsorgt werden sollen, jedoch macht
die Prozedur die Bänder wertlos, wenn sie für andere Zwecke
wieder verwendet werden sollten. Diese Situation tritt sehr
oft auf, wenn eine große Anzahl von Kassetten zu
Archivierungszwecken gelagert worden sind und danach in anderen Büros
oder Abteilungen wieder verwendet werden sollen.
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Demgemäß gibt es ein Bedürfnis nach einem Verfahren zum
Löschen von Information von einem Magnetband, ohne
Positionsinformation auf der Servospur zu zerstören. Wenn man sich nur
auf das Überschreiben verläßt, wie es die QIC-Spezifikationen
angeben, kann dies Unbill verursachen, nicht nur wenn die
Bänder vertrauliche Daten oder Eigentümerinformation enthalten,
die innerhalb des Unternehmens gehalten werden müssen, sondern
auch für zukünftige Anwendungen, wenn die lineare
Aufzeichnungsdichte beträchtlich erhöht wird, zum Beispiel auf 35
GByte. Trotzdem ist ein Vorschlag für eine Löschfunktion in
der US-A 5,008,765 nicht enthalten.
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Die 10 oder 3 GByte-Laufwerke müssen auch früher benutzte
Bandformate sowohl schreiben als auch lesen können, so daß der
effiziente Datenaustausch zwischen verschiedenen Modellen der
QIC-Laufwerke mit demselben Formfaktor stattfinden kann.
Somit, um die volle Rückwärtsfunktionalität der Bandlaufwerke
sicherzustellen, ist die Löschfunktion eine unbedingte
Notwendigkeit für diese Bandformate. Weiterhin sind die Benutzer an
diese Funktion gewöhnt, da der "Bandlöschbefehl" über die
Bandlaufwerk-Softwareläufe auf den meisten Wirtscomputern
verfügbar sind. Es ist daher wünschenswert, daß dieselbe
Löschfunktion auf den 3 oder 10 GByte-Produkten implementiert wird.
Auch kann eine Vorwärtskompatibilität am besten sichergestellt
werden, wenn die herkömmliche Löschfunktion für die 10 GByte-
Bänder verwendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
das Verdoppeln der Kassettenkapazität durchgeführt wird, indem
die Anzahl der Spuren verdoppelt wird, möglicherweise mit
erhöhter linearer Dichte, indem dieselben Bänder verwendet
werden, die möglicherweise dieselbe Formulierung der magnetischen
Medien haben und, wenn möglich, dieselbe Anzahl von
Servospuren wie zuvor benutzen.
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Das Dokument US-A 4,121,264, das benutzt worden ist, um die
einleitenden Teile der unabhängigen Ansprüche zu formulieren,
offenbart ein Verfahren zum Aufzeichnen von
Informationssignalen und Steuersignalen in parallelen Spuren auf einem
magnetischen Aufzeichnungsmedium. Auf diesem Band ist eine erste
Hauptspur aufgezeichnet, die ein Informationssignal enthält.
Diese Spur in einer Art beschrieben, die Vorwärtsrichtung
genannt werden kann. Das Band enthält auch eine weitere
Hauptspur, die im wesentlichen identisch zu der ersten ist, die
jedoch beschrieben worden ist, als sich das Band in die
umgekehrte
Richtung bewegt hat. Eine viel schmalere sekundäre
Steuerspur ist entlang der ersten der Hauptspuren angeordnet
und wird gleichzeitig damit beschrieben. Die Entfernung
zwischen der ersten Hauptspur und der zugeordneten sekundären
Steuerspur wird so ausgewählt, daß eine zweite sekundäre
Steuerspur dazwischen vorgesehen werden kann, die der zweiten
Hauptinformationsspur zugeordnet ist und wieder gleichzeitig
damit beschrieben wurde. Eine spezielle Ausführungsform zeigt,
wie jede Hauptspur in Unterspuren unterteilt ist, die ein
Schutzband zwischen sich haben. Ein Löschkopf ist vorgesehen,
der in der Lage ist, beide Hauptinformationsspuren und die
entsprechende Steuer-Unterspur zu löschen, indem ein Luftspalt
definiert wird, der eine Gesamtlänge hat, die gleich der Summe
der Breiten der Steuer-Unterspur, die in der entgegengesetzten
Richtung beschrieben worden ist, und ihrer beiden Schutzbänder
ist. Der Löschkopf ist weiter so gestaltet, daß er
gleichzeitig die sekundäre Steuerspur löscht, die beiden Unterspuren
entspricht. Die jeweiligen Polstücke sind voneinander
beabstandet, so daß die sekundäre Steuerspur, die zwischen den
Unterspuren liegt, und die erste sekundäre Steuerspur nicht
von dem Löschfeld des Löschkopf es überdeckt werden.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Löschen von Information von einem
Magnetband mit den Definitionen des einleitenden Teiles von
Anspruch 1 oder 3 zur Verfügung zu stellen, die mit den
Bandlaufwerkformaten des QIC-Standards verwendet werden können.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 und
durch eine Vorrichtung nach Anspruch 3 gelöst. Bevorzugte
Ausführungsformen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Gemäß der Erfindung wird wenigstens eine der physikalischen
Partitionen während der Bewegung des Bandes in einer
Vorwärtsrichtung gelöscht, die dadurch definiert ist, daß das Band in
Richtung auf das End of Tape (Ende des Bandes) bewegt wird,
und wenigstens eine zweite der physikalischen Partitionen
während
der Bewegung des Bandes entweder in einer
Rückwärtsrichtung, die durch Bewegen des Bandes in Richtung auf das
Beginning of Tape (Beginn des Bandes) definiert ist, oder in einer
Vorwärtsrichtung vom Beginn des Bandes zum Ende des Bandes
gelöscht wird. Wenigstens die Servospuren sind vom Löschen
ausgeschlossen. So wird die Positionierinformation auf dem
Band gehalten, und es kann wieder benutzt werden, nachdem
zuvor aufgezeichnete Information von dem Band gelöscht worden
ist. Das Verfahren gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß
der Gesamtzeitverbrauch derselbe sein wird, wie bei den
herkömmlich verwendeten Löschverfahren, da das Band immer nach
einem herkömmlichen Löschbefehl zum Beginn des Bandes
zurückgespult werden muß. Das Verfahren ist auch anwendbar, wenn ein
Aufzeichnen bei einer bereits benutzten Bandkassette
stattfinden soll. Das Aufzeichnen beginnt dann auf einer ersten Spur,
die am Beginn des Bandes eingerichtet ist, die die Löschoption
"ein" hat, und der untere Teil des Bandes wird mit Daten
aufgefüllt. Wenn das Aufzeichnen auf der ersten Spur beginnt, die
auf dem oberen Teil des Bandes eingerichtet ist, wird die
Löschoption "ein"-geschaltet, und die Löschprozedur wird
während der Bewegung vom Beginn des Bandes zum Ende des Bandes
durchgeführt werden. Somit entspricht das Verfahren den
Anforderungen der Standards QIC-150, QIC-525 usw.
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Es ist bevorzugt, daß wenigstens eine der Datenspuren
unmittelbar benachbart den Servospuren davon ausgeschlossen ist,
voll gelöscht zu werden. Dies löst ein Problem, das mit der
Tatsache verbunden ist, daß es keine Schutzbänder zwischen den
physikalischen Datenspuren und den Servospuren gibt. Weitere
Erläuterungen werden unten in Zusammenhang mit Figur 1 gegeben
werden.
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Eine Vorrichtung, die geeignet ist, das Verfahren gemäß der
Erfindung durchzuführen, weist eine Einrichtung zum Bewegen
eines Bandes relativ zu einem Löschkopf in einer
Vorwärtsrichtung und in einer Rückwärtsrichtung auf und ist dadurch
gekennzeichnet, daß ein Mittel vorgesehen ist, um zu
verhindern,
daß die Servospuren gelöscht werden.
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Bevorzugt ist die Breite des Löschspaltes so gewählt, daß
wenigstens eine der Datenspuren unmittelbar benachbart den
Servospuren davon ausgeschlossen ist, voll gelöscht zu werden.
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Die Erfindung wird nun in weiteren Einzelheiten mit Bezug auf
die beigefügte Zeichnung beschrieben werden, in der
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Figur 1 einen kurzen Teil eines Magnetbandes zeigt, was ein
Beispiel für den Ort der physikalischen Partitionen,
die Datenspuren aufweisen, gibt, welche durch das
Verfahren gemäß der Erfindung gelöscht werden sollen
und von Servospuren gibt.
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In Figur 1 besteht eine erste physikalische Partition 1, 2 aus
einem ersten Abschnitt 1 aus 36 physikalischen Datenspuren,
die von 000 bis 035 beziffert sind, und aus einem zweiten
Abschnitt 2 mit ebenfalls 36 physikalischen Datenspuren, die von
048 bis 083 beziffert sind. Zwölf Servospuren, die von S00 bis
S11 beziffert sind, sind in dem Mittelabschnitt 3 zwischen den
beiden Abschnitten 1, 2 vorgesehen. Kein Schutzband ist
jeweils zwischen dem ersten Abschnitt 1 und dem Mittelabschnitt
3 oder dem zweiten Abschnitt 2 und dem Mittelabschnitt 3
vorgesehen.
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Eine ähnliche Anordnung der physikalischen Partition 1', 2'
mit Abschnitten 1' und 2', getrennt durch einen
Mittelabschnitt 3', der auch zwölf Servospuren enthält, ist parallel
zu der oben beschriebenen ersten Anordnung vorgesehen, davon
getrennt durch ein mittleres Schutzband 4.
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Bei einem Band, das in der beschriebenen Weise gestaltet ist,
kann die Löschfunktion gemäß der Erfindung in der folgenden
Weise durchgeführt werden:
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Ein Löschkopf ist so gestaltet, daß die physikalische
Partition
1, 2 gelöscht wird, wenn sich das Band in der
Vorwärtsrichtung bewegt, und dann wird die physikalische Partition 1',
2' gelöscht, wenn sich das Band in der Rückwärtsrichtung
bewegt. Während des normalen Schreibens jedoch wird das Löschen
der Partition 1', 2' in der Vorwärtsrichtung stattfinden.
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Natürlich kann die umgekehrte Funktion in bezug auf die
Partitionen stattfinden, so daß die Partition 1', 2' während der
Vorwärtsbewegung gelöscht werden kann und die physikalische
Partition 1, 2 während der Rückwärtsbewegung gelöscht werden
kann.
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Wenn die physikalischen Spuren 000 bis 035 gleichzeitig mit
den physikalischen Spuren 048 bis 083 gelöscht werden müssen,
werden die Servospuren S00 und S11 aufgrund unvermeidbarer
sich aufbauender Toleranzen einerseits und wegen des
magnetischen Streufeldes aus dem Löschkopf andererseits beschädigt
werden. Daher könnte es zweckmäßig sein, die Datenspuren nahe
den Servospuren zu überspringen, so daß der Löschkopf über die
verbleibenden aktiven Datenspuren streichen und sie löschen
kann, während die Servospuren nicht durch die mechanischen
Toleranzen oder Toleranzen im magnetischen Streufeld
beeinflußt werden. Der Löschkopf kann in einer solchen Weise
gestaltet werden, daß sich die nichtlöschenden
Mittelabschnitte nominal von der Mitte der physikalischen Spur 034 zu der
Mitte der physikalischen Spur 049 erstrecken. Dann werden die
physikalischen Spuren 033 und 050 gelöscht werden, so daß
Information auf diesen und den jeweiligen äußeren physikalischen
Spuren aufgezeichnet und gespeichert werden kann.
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Wenn der Löschkopf mit dem Lese/Schreibkopf ausgerichtet wird,
wird eine Spurteilung von a ± 1/2 für mechanische Toleranzen
und eine Spurteilung von a ± 1 für Toleranzen bezüglich des
magnetischen Störfeldes verwendet.
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Es folgt aus der Geometrie der Anordnung, die in der US-A
5,008,765 beschrieben ist, daß es immer Datenspuren oder
mögliche
Datenspuren nahe den Servospuren geben wird. Die
Datenspuren, die den Servospuren am nächsten sind, sollten nicht
beschrieben werden, wenn der Löschkopf benutzt wird, jedoch
sind sie tatsächlich nutzbar, wenn die Löschfunktion aus
irgendwelchen Gründen nicht verwendet wird.
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Das Überspringen von Datenspuren wird die Anzahl der
verbleibenden aktiven Datenspuren und somit die Kapazität des
Magnetbandes verringern. Wenn vier Spuren in einem Band gemäß dem
Beispiel der Figur 1 übersprungen werden, wird die Kapazität
von 10.0 GByte auf 9.7 GByte nominal reduziert, und auf 9.5
GByte nominal, wenn acht Spuren entfernt werden.
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Das letztere Beispiel wird verwendet, um die Wirkung der
Löschabschnitte 5, 6 bzw. 5', 6' zu zeigen. Wenn die oben
erwähnten Toleranzen berücksichtigt werden, wobei ein Löschkopf
verwendet wird, der über die Löschabschnitte 5, 6, 5', 6'
streicht, wie in Figur 1 veranschaulicht, wird dies die
Servospur-Abschnitte 3, 3' nicht beeinflussen.
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Um die gewünschte Kapazität einzuhalten, kann die Anzahl von
Spuren auf dem Band vergrößert werden.
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Die in der Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den
Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln
als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der
Erfindung wesentlich sein.