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DE69219105T2 - Verfahren und Gerät zum Löschen der Information von einem Magnetband - Google Patents

Verfahren und Gerät zum Löschen der Information von einem Magnetband

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DE69219105T2
DE69219105T2 DE69219105T DE69219105T DE69219105T2 DE 69219105 T2 DE69219105 T2 DE 69219105T2 DE 69219105 T DE69219105 T DE 69219105T DE 69219105 T DE69219105 T DE 69219105T DE 69219105 T2 DE69219105 T2 DE 69219105T2
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DE
Germany
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tape
tracks
erased
physical
erase
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Ladislav Rubas
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/008Recording on, or reproducing or erasing from, magnetic tapes, sheets, e.g. cards, or wires
    • G11B5/00813Recording on, or reproducing or erasing from, magnetic tapes, sheets, e.g. cards, or wires magnetic tapes
    • G11B5/00817Recording on, or reproducing or erasing from, magnetic tapes, sheets, e.g. cards, or wires magnetic tapes on longitudinal tracks only, e.g. for serpentine format recording
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B5/00Recording by magnetisation or demagnetisation of a record carrier; Reproducing by magnetic means; Record carriers therefor
    • G11B5/02Recording, reproducing, or erasing methods; Read, write or erase circuits therefor
    • G11B5/024Erasing

Landscapes

  • Digital Magnetic Recording (AREA)
  • Recording Or Reproducing By Magnetic Means (AREA)
  • Signal Processing For Digital Recording And Reproducing (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Löschen von Information von einem Magnetband, wobei das Band in wenigstens zwei physikalische Partitionen, wobei jede physikalische Partition eine Vielzahl von Datenspuren enthält, welche aufgezeichnete Daten oder dergleichen zeigt, und wenigstens einen Satz Servospuren, die Positionsinformation tragen und einem Gebiet zwischen den Datenspuren speziell zugewiesen sind, aufgeteilt ist. Die Erfindung betrifft weiter eine Vorrichtung, die dazu ausgelegt ist, ein solches Verfahren durchzuführen.
  • Die Erfindung ist auf Bandlaufwerke anwendbar, die mit den Bandformaten vom sogenannten QIC-Standard kompatibel sind, d.h. Laufwerken, welche eine Magnetbandbreite von 1/4 Zoll (6.27 mm) benutzen. Darin ist QIC die Abkürzung für Viertelzollkassetten-Laufwerkstandards und ist heutzutage insbesondere mit dem 10 GByte 5 1/4 Zoll-Formfaktor-Bandlaufwerk und dem 3 GByte 3 1/2 Zoll-Formfaktor-Bandlaufwerk befaßt.
  • Die Spezifikationen für den 10 GByte-Standard und für den 3 GByte-Standard sind in verschiedenen Dokumenten gesammelt, zum Beispiel in QIC-91-41 (QIC-1CF), 8. Oktober 1991, überarbeitete Fassung B: "Common Recording Format Specification (Spezifikation für das gemeinsame Aufzeichnungsformat)", und QIC-91-42 (QIC-10B), 10. Oktober 1991, überarbeitete Fassung B: "Serial Recorded Magnetic Tape Cartridge for Information Interchange (Seriell beschriebene Magnetbandkassette für den Informationsaustausch)", beide für den 10 GByte-Standard, und QIC-3000, überarbeitete Fassung A, 24. September 1991: "Proposed Interchange Standard Serial Recorded Magnetic Tape Cartridge for Information Interchange (Vorgeschlagener Austauschstandard für seriell beschriebene Magnetbandkassette für den Informationsaustausch)" für den 3 GByte-Standard.
  • Wie es in all diesen Dokumenten gezeigt ist, benutzen die Bandformate spezielle Servospuren, die von dem Bandhersteller zuvor auf das Band aufgezeichnet worden sind. Das Prinzip spezieller Servospuren ist zuvor in der US-A 5,008,765 offenbart worden. Die Servospur trägt Positionsinformation darüber, wie ein Vielkanalkopf zu einer einer Vielzahl von vorbestimmten Positionen zu bewegen ist, wenn einmal der Kopf nahe an die vorbestimmte Position bewegt worden ist. Die Verwendung solcher Servospuren hat sich als sehr effektiv beim Vermeiden von Lese/Schreibfehlern gezeigt.
  • Wenn Bandkassetten verschlissen sind und entsorgt werden sollen, oder wenn sie neu verwendet werden sollen, muß die Information, die darauf gespeichert ist, üblicherweise gelöscht werden. Insbesondere wenn verschlissene Bänder wiederaufbereitet werden sollen, muß die Information mit einem billigen und effizienten Verfahren gelöscht werden, das bevorzugt einen Löschkopf verwendet. Gegenwärtig verwendete 1/4-Zoll-Bandlaufwerkformate implementieren die Löschfunktion mit einem Löschkopf voller Breite, so daß die Servospuren während der Löschprozedur zerstört würden. Dies mag annehmbar sein, wenn die Bänder bzw. Bandkassetten entsorgt werden sollen, jedoch macht die Prozedur die Bänder wertlos, wenn sie für andere Zwecke wieder verwendet werden sollten. Diese Situation tritt sehr oft auf, wenn eine große Anzahl von Kassetten zu Archivierungszwecken gelagert worden sind und danach in anderen Büros oder Abteilungen wieder verwendet werden sollen.
  • Demgemäß gibt es ein Bedürfnis nach einem Verfahren zum Löschen von Information von einem Magnetband, ohne Positionsinformation auf der Servospur zu zerstören. Wenn man sich nur auf das Überschreiben verläßt, wie es die QIC-Spezifikationen angeben, kann dies Unbill verursachen, nicht nur wenn die Bänder vertrauliche Daten oder Eigentümerinformation enthalten, die innerhalb des Unternehmens gehalten werden müssen, sondern auch für zukünftige Anwendungen, wenn die lineare Aufzeichnungsdichte beträchtlich erhöht wird, zum Beispiel auf 35 GByte. Trotzdem ist ein Vorschlag für eine Löschfunktion in der US-A 5,008,765 nicht enthalten.
  • Die 10 oder 3 GByte-Laufwerke müssen auch früher benutzte Bandformate sowohl schreiben als auch lesen können, so daß der effiziente Datenaustausch zwischen verschiedenen Modellen der QIC-Laufwerke mit demselben Formfaktor stattfinden kann. Somit, um die volle Rückwärtsfunktionalität der Bandlaufwerke sicherzustellen, ist die Löschfunktion eine unbedingte Notwendigkeit für diese Bandformate. Weiterhin sind die Benutzer an diese Funktion gewöhnt, da der "Bandlöschbefehl" über die Bandlaufwerk-Softwareläufe auf den meisten Wirtscomputern verfügbar sind. Es ist daher wünschenswert, daß dieselbe Löschfunktion auf den 3 oder 10 GByte-Produkten implementiert wird. Auch kann eine Vorwärtskompatibilität am besten sichergestellt werden, wenn die herkömmliche Löschfunktion für die 10 GByte- Bänder verwendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Verdoppeln der Kassettenkapazität durchgeführt wird, indem die Anzahl der Spuren verdoppelt wird, möglicherweise mit erhöhter linearer Dichte, indem dieselben Bänder verwendet werden, die möglicherweise dieselbe Formulierung der magnetischen Medien haben und, wenn möglich, dieselbe Anzahl von Servospuren wie zuvor benutzen.
  • Das Dokument US-A 4,121,264, das benutzt worden ist, um die einleitenden Teile der unabhängigen Ansprüche zu formulieren, offenbart ein Verfahren zum Aufzeichnen von Informationssignalen und Steuersignalen in parallelen Spuren auf einem magnetischen Aufzeichnungsmedium. Auf diesem Band ist eine erste Hauptspur aufgezeichnet, die ein Informationssignal enthält. Diese Spur in einer Art beschrieben, die Vorwärtsrichtung genannt werden kann. Das Band enthält auch eine weitere Hauptspur, die im wesentlichen identisch zu der ersten ist, die jedoch beschrieben worden ist, als sich das Band in die umgekehrte Richtung bewegt hat. Eine viel schmalere sekundäre Steuerspur ist entlang der ersten der Hauptspuren angeordnet und wird gleichzeitig damit beschrieben. Die Entfernung zwischen der ersten Hauptspur und der zugeordneten sekundären Steuerspur wird so ausgewählt, daß eine zweite sekundäre Steuerspur dazwischen vorgesehen werden kann, die der zweiten Hauptinformationsspur zugeordnet ist und wieder gleichzeitig damit beschrieben wurde. Eine spezielle Ausführungsform zeigt, wie jede Hauptspur in Unterspuren unterteilt ist, die ein Schutzband zwischen sich haben. Ein Löschkopf ist vorgesehen, der in der Lage ist, beide Hauptinformationsspuren und die entsprechende Steuer-Unterspur zu löschen, indem ein Luftspalt definiert wird, der eine Gesamtlänge hat, die gleich der Summe der Breiten der Steuer-Unterspur, die in der entgegengesetzten Richtung beschrieben worden ist, und ihrer beiden Schutzbänder ist. Der Löschkopf ist weiter so gestaltet, daß er gleichzeitig die sekundäre Steuerspur löscht, die beiden Unterspuren entspricht. Die jeweiligen Polstücke sind voneinander beabstandet, so daß die sekundäre Steuerspur, die zwischen den Unterspuren liegt, und die erste sekundäre Steuerspur nicht von dem Löschfeld des Löschkopf es überdeckt werden.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Löschen von Information von einem Magnetband mit den Definitionen des einleitenden Teiles von Anspruch 1 oder 3 zur Verfügung zu stellen, die mit den Bandlaufwerkformaten des QIC-Standards verwendet werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 und durch eine Vorrichtung nach Anspruch 3 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
  • Gemäß der Erfindung wird wenigstens eine der physikalischen Partitionen während der Bewegung des Bandes in einer Vorwärtsrichtung gelöscht, die dadurch definiert ist, daß das Band in Richtung auf das End of Tape (Ende des Bandes) bewegt wird, und wenigstens eine zweite der physikalischen Partitionen während der Bewegung des Bandes entweder in einer Rückwärtsrichtung, die durch Bewegen des Bandes in Richtung auf das Beginning of Tape (Beginn des Bandes) definiert ist, oder in einer Vorwärtsrichtung vom Beginn des Bandes zum Ende des Bandes gelöscht wird. Wenigstens die Servospuren sind vom Löschen ausgeschlossen. So wird die Positionierinformation auf dem Band gehalten, und es kann wieder benutzt werden, nachdem zuvor aufgezeichnete Information von dem Band gelöscht worden ist. Das Verfahren gemäß der Erfindung hat den Vorteil, daß der Gesamtzeitverbrauch derselbe sein wird, wie bei den herkömmlich verwendeten Löschverfahren, da das Band immer nach einem herkömmlichen Löschbefehl zum Beginn des Bandes zurückgespult werden muß. Das Verfahren ist auch anwendbar, wenn ein Aufzeichnen bei einer bereits benutzten Bandkassette stattfinden soll. Das Aufzeichnen beginnt dann auf einer ersten Spur, die am Beginn des Bandes eingerichtet ist, die die Löschoption "ein" hat, und der untere Teil des Bandes wird mit Daten aufgefüllt. Wenn das Aufzeichnen auf der ersten Spur beginnt, die auf dem oberen Teil des Bandes eingerichtet ist, wird die Löschoption "ein"-geschaltet, und die Löschprozedur wird während der Bewegung vom Beginn des Bandes zum Ende des Bandes durchgeführt werden. Somit entspricht das Verfahren den Anforderungen der Standards QIC-150, QIC-525 usw.
  • Es ist bevorzugt, daß wenigstens eine der Datenspuren unmittelbar benachbart den Servospuren davon ausgeschlossen ist, voll gelöscht zu werden. Dies löst ein Problem, das mit der Tatsache verbunden ist, daß es keine Schutzbänder zwischen den physikalischen Datenspuren und den Servospuren gibt. Weitere Erläuterungen werden unten in Zusammenhang mit Figur 1 gegeben werden.
  • Eine Vorrichtung, die geeignet ist, das Verfahren gemäß der Erfindung durchzuführen, weist eine Einrichtung zum Bewegen eines Bandes relativ zu einem Löschkopf in einer Vorwärtsrichtung und in einer Rückwärtsrichtung auf und ist dadurch gekennzeichnet, daß ein Mittel vorgesehen ist, um zu verhindern, daß die Servospuren gelöscht werden.
  • Bevorzugt ist die Breite des Löschspaltes so gewählt, daß wenigstens eine der Datenspuren unmittelbar benachbart den Servospuren davon ausgeschlossen ist, voll gelöscht zu werden.
  • Die Erfindung wird nun in weiteren Einzelheiten mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben werden, in der
  • Figur 1 einen kurzen Teil eines Magnetbandes zeigt, was ein Beispiel für den Ort der physikalischen Partitionen, die Datenspuren aufweisen, gibt, welche durch das Verfahren gemäß der Erfindung gelöscht werden sollen und von Servospuren gibt.
  • In Figur 1 besteht eine erste physikalische Partition 1, 2 aus einem ersten Abschnitt 1 aus 36 physikalischen Datenspuren, die von 000 bis 035 beziffert sind, und aus einem zweiten Abschnitt 2 mit ebenfalls 36 physikalischen Datenspuren, die von 048 bis 083 beziffert sind. Zwölf Servospuren, die von S00 bis S11 beziffert sind, sind in dem Mittelabschnitt 3 zwischen den beiden Abschnitten 1, 2 vorgesehen. Kein Schutzband ist jeweils zwischen dem ersten Abschnitt 1 und dem Mittelabschnitt 3 oder dem zweiten Abschnitt 2 und dem Mittelabschnitt 3 vorgesehen.
  • Eine ähnliche Anordnung der physikalischen Partition 1', 2' mit Abschnitten 1' und 2', getrennt durch einen Mittelabschnitt 3', der auch zwölf Servospuren enthält, ist parallel zu der oben beschriebenen ersten Anordnung vorgesehen, davon getrennt durch ein mittleres Schutzband 4.
  • Bei einem Band, das in der beschriebenen Weise gestaltet ist, kann die Löschfunktion gemäß der Erfindung in der folgenden Weise durchgeführt werden:
  • Ein Löschkopf ist so gestaltet, daß die physikalische Partition 1, 2 gelöscht wird, wenn sich das Band in der Vorwärtsrichtung bewegt, und dann wird die physikalische Partition 1', 2' gelöscht, wenn sich das Band in der Rückwärtsrichtung bewegt. Während des normalen Schreibens jedoch wird das Löschen der Partition 1', 2' in der Vorwärtsrichtung stattfinden.
  • Natürlich kann die umgekehrte Funktion in bezug auf die Partitionen stattfinden, so daß die Partition 1', 2' während der Vorwärtsbewegung gelöscht werden kann und die physikalische Partition 1, 2 während der Rückwärtsbewegung gelöscht werden kann.
  • Wenn die physikalischen Spuren 000 bis 035 gleichzeitig mit den physikalischen Spuren 048 bis 083 gelöscht werden müssen, werden die Servospuren S00 und S11 aufgrund unvermeidbarer sich aufbauender Toleranzen einerseits und wegen des magnetischen Streufeldes aus dem Löschkopf andererseits beschädigt werden. Daher könnte es zweckmäßig sein, die Datenspuren nahe den Servospuren zu überspringen, so daß der Löschkopf über die verbleibenden aktiven Datenspuren streichen und sie löschen kann, während die Servospuren nicht durch die mechanischen Toleranzen oder Toleranzen im magnetischen Streufeld beeinflußt werden. Der Löschkopf kann in einer solchen Weise gestaltet werden, daß sich die nichtlöschenden Mittelabschnitte nominal von der Mitte der physikalischen Spur 034 zu der Mitte der physikalischen Spur 049 erstrecken. Dann werden die physikalischen Spuren 033 und 050 gelöscht werden, so daß Information auf diesen und den jeweiligen äußeren physikalischen Spuren aufgezeichnet und gespeichert werden kann.
  • Wenn der Löschkopf mit dem Lese/Schreibkopf ausgerichtet wird, wird eine Spurteilung von a ± 1/2 für mechanische Toleranzen und eine Spurteilung von a ± 1 für Toleranzen bezüglich des magnetischen Störfeldes verwendet.
  • Es folgt aus der Geometrie der Anordnung, die in der US-A 5,008,765 beschrieben ist, daß es immer Datenspuren oder mögliche Datenspuren nahe den Servospuren geben wird. Die Datenspuren, die den Servospuren am nächsten sind, sollten nicht beschrieben werden, wenn der Löschkopf benutzt wird, jedoch sind sie tatsächlich nutzbar, wenn die Löschfunktion aus irgendwelchen Gründen nicht verwendet wird.
  • Das Überspringen von Datenspuren wird die Anzahl der verbleibenden aktiven Datenspuren und somit die Kapazität des Magnetbandes verringern. Wenn vier Spuren in einem Band gemäß dem Beispiel der Figur 1 übersprungen werden, wird die Kapazität von 10.0 GByte auf 9.7 GByte nominal reduziert, und auf 9.5 GByte nominal, wenn acht Spuren entfernt werden.
  • Das letztere Beispiel wird verwendet, um die Wirkung der Löschabschnitte 5, 6 bzw. 5', 6' zu zeigen. Wenn die oben erwähnten Toleranzen berücksichtigt werden, wobei ein Löschkopf verwendet wird, der über die Löschabschnitte 5, 6, 5', 6' streicht, wie in Figur 1 veranschaulicht, wird dies die Servospur-Abschnitte 3, 3' nicht beeinflussen.
  • Um die gewünschte Kapazität einzuhalten, kann die Anzahl von Spuren auf dem Band vergrößert werden.
  • Die in der Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.

Claims (4)

1. Verfahren zum Löschen von Information von einem Magnetband, wobei das Band in wenigstens zwei physikalische Partitionen (1, 2; 1', 2'), wobei jede physikalische Partition eine Vielzahl von Datenspuren, die aufgezeichnete Daten oder dergleichen tragen, und wenigstens einen Satz von Servospuren (3, 3'), die Positionsinformation tragen und einem Gebiet zwischen den Datenspuren speziell zugewiesen sind, aufgeteilt ist, wobei wenigstens eine erste der physikalischen Partitionen während der Bewegung des Bandes in einer Vorwärtsrichtung, die durch Bewegen des Bandes in Richtung auf das Ende des Bandes definiert ist, gelöscht wird, und wenigstens eine zweite der physikalischen Partitionen während der Bewegung des Bandes entweder in Rückwärtsrichtung, die durch die Bewegung des Bandes in Richtung auf den Beginn des Bandes definiert ist, oder in Vorwärtsrichtung vom Beginn des Bandes zum Ende des Bandes gelöscht wird, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die Servospuren vom Gelöschtwerden ausgeschlossen sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Datenspuren unmittelbar benachbart den Servospuren davon ausgeschlossen ist, voll gelöscht zu werden.
3. Vorrichtung zum Löschen von Information von einem Magnetband, wobei das Band in wenigstens zwei physikalische Partitionen (1, 2; 1', 2'), wobei jede physikalische Partition eine Vielzahl von Datenspuren enthält, die aufgezeichnete Daten oder dergleichen tragen, und wenigstens einen Satz von Servospuren (3, 3'), die Positionsinformation tragen und einem Gebiet zwischen den Datenspuren speziell zugewiesen sind, aufgeteilt ist, wobei eine Einrichtung zum Bewegen eines Bandes relativ zu einem Löschkopf in einer Vorwärtsrichtung und in einer Rückwärtsrichtung vorgesehen ist und die Breite des Löschspaltes des Löschkopfes höchstens die Breite einer der physikalischen Partitionen beträgt, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um zu verhindern, daß die Servospuren gelöscht werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Löschspaltes so gewählt ist, daß wenigstens eine der Datenspuren unmittelbar benachbart den Servospuren davon ausgeschlossen ist, voll gelöscht zu werden.
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