DE69211525T2 - Patrone mit mikroporösen Hohlfasern für die Gärung von Süssgetränken - Google Patents
Patrone mit mikroporösen Hohlfasern für die Gärung von SüssgetränkenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Gärung von Süßgetränken und insbesondere auf die Herstellung von Schaumwein, wie dem Champagner, durch eine zweite Gärung, oder Wiedergärung, eines nichtmoussierenden Weines in der Flasche sowie auf Mittel, die zur Ausführung eines solchen Herstellungsverfahrens dienen.
- Das traditionelle als "Champagner"-Verfahren bezeichnete Verfahren besteht darin, einem normalen nicht-moussierenden Wein, dessen erste alkoholische Gärung bereits beendet ist, einen Likörabzug zuzugeben, der Zucker und die die Umwandlung des Zuckers in Kohlensäuregas bewirkende Gärhefepilze enthält, wobei die Flaschenabfüllung vor oder nach diesen Zugabeschritten ausgeführt wird.
- Die Flaschen werden anschließend mittels eines Hohlkorkens aus Kunststoff verschlossen, der in den Flaschenhals eingesetzt und mittels einer metallischen Kapsel gefaßt wird.
- Sie werden sodann allgemein horizontal "auf Platten" während einer langen Zeitdauer, die von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren betragen kann, in Kellern gelagert, in denen die Temperatur konstant gehalten wird, und zwar allgemein zwischen 10 und 15º C, damit die Gärung mit dem entsprechenden Druckanstieg oder der "Schaumentwicklung" in den Flaschen abläuft.
- Am Ende dieser langen Gärungsperiode muß jede Flasche einzeln und oftmals gerüttelt werden, um das Hefe-Depot abzulösen, das sich an den Flaschenwänden absetzen könnte, wobei die Flaschen während dieser Periode des Schüttelns geneigt und anschließend "auf dem Kopf" gelagert werden, d.h. mit dem Hals nach unten geneigt, um das Abziehen der Hefe zu erleichtern und die Ablagerung der Gärhefe im Inneren des Hohlkorkens aus Kunststoff, der in dem Flaschenhals sitzt, zu begünstigen.
- Wenn das Schütteln beendet ist, werden die Flaschen vertikal transportiert, mit dem Flaschenhals nach unten, und sie werden zur Kühlung in ein Salzbad eingetaucht, das auf etwa -20º C gehalten wird, um durch Vereisung einen Wein-Eispfropfen zu bilden, der die Ablagerungen an Gärhefe enthält.
- Die Flaschen werden sodann einem Auslaßvorgang unterzogen, der darin besteht, daß die so vereisten Flaschen vertikal mit dem Flaschenhals nach oben umgedreht und entkorkt werden, was bewirkt, daß unter der Wirkung des im Flascheninneren herrschenden Druckes der Kunststoffkorken, der mit dem die Gärungsablagerungen enthaltenden Eispfropfen fest zusammenhängt, herausgeschleudert wird.
- Sodann wird der Füllstand der Flaschen durch Zugabe eines Abschlußlikörs aufgefüllt und die Flasche mit einem endgültigen Verschlußstopfen, der allgemein aus Kork besteht, verschlossen.
- Das übliche, auch als "Champagner"-Verfahren bezeichnete Verfahren, das soeben beschrieben wurde, bedingt eine erhebliche Handarbeit, insbesondere nach der Gärung während des Schüttelns der Flaschen, das häufig von Hand ausgeführt wird; es erfordert eine merkliche Bodenfläche für die Lagerung der Flaschen auf Pulten und bedingt eine sehr lange Lagerungsdauer, die oftmals mehr als einen Monat dauern kann. Dieses Verfahren umfaßt überdies einen Schritt der Flaschenhals-Vereisung, der für die Entfernung der Hefezellen unabdingbar ist.
- Es gab schon Versuche, um diese Nachteile abzustellen.
- Das deutsche Gebrauchsmuster DE-U-0 016 406 von QUETSCH, das am 4. April 1991 veröffentlicht wurde, beschreibt z.B. einen Bioreaktor zur Herstellung von mit Sauerstoff versetzten Getränken, wie die zweite Gärung von gezuckertem Wein nach dem üblichen Champagner-Verfahren. Dieser Bioreaktor (B) besteht aus einem Behälter aus Filterpapier der Art, wie es auch von Pfeifenrauchern benutzt wird, mit einer Bohrung (7), die mit Mikroorganismen gefüllt ist und deren beide Enden mit Stopfen (5) und (6) verschlossen werden. Dieser Bioreaktor (B) ist auf einem Spezialträger (1) verklebt oder verklemmt, der seinerseits in den Hals einer Flasche mittels einer Ringkapsel (8) eingesetzt wird.
- Das Europäische Patent EP-B-0 210 915 der Anmelderin beschreibt ein Flaschengärungsverfahren für Wein nach dem "Champagner"-Verfahren. Dieses frühere Verfahren umfaßt die Einführung einer röhrenförmigen Filterpatrone in den Hals einer Flasche mit Wein, der mit der erforderlichen Zuckermenge versetzt ist, um den gewünschten Kohlensäure-Enddruck zu erhalten. Diese Patrone weist einen rohrförmigen, mit Öffnungen versehenen Körper auf, der auf seiner Außenseite mit einer hydrophilen Filtermembran und einer hydrophoben Filtermembran bedeckt ist und die für die Gärung des gezuckerten Weins unter Freisetzung von Kohlensäure erforderlichen Hefepilze aufweist. Die Verwendung einer solchen Filterpatrone hat den Vorteil des Entfallens der Notwendigkeit des Verfahrensschrittes des Schüttelns, der es gestattete, die Hefeablagerungen im Flaschenhals zu konzentrieren, und des Vereisens des Flaschenhalses, was es gestattete, den Pfropfen, der Heferückstände enthält, zu vereisen und herauszuwerfen, da ja die Hefezellen nicht mehr in Kontakt mit dem Flascheninneren stehen.
- Die in dem vorgenannten Europäischen Patent beschriebene Technik beinhaltet jedoch auch Nachteile.
- So hat die Anmelderin festgestellt, daß der Druckanstieg des Kohlensäuregases in den Flaschen, die mit einer Patrone gemäß der Lehre des Patentes EP-B-210 915 versehen sind, eine erheblich längere Zeit erfordert als die Zeit, die für die Gärung gemäß dem üblichen Champagner-Verfahren erforderlich ist. Daneben führt eine solche Verlängerung der Dauer der Schaumentstehung zu einer inakzeptablen Änderung der organoleptischen Eigenschaften des Weins, der einer zweiten Gärung unter diesen Bedingungen unterzogen wurde.
- Darüber hinaus hat die Anmelderin im Verlauf der Versuche, die durchgeführt wurden, um die Mechanismen zu erkennen, die bei der Schaumentstehung gemäß dem genannten älteren Patent teilnehmen, festgestellt, daß sich die mit Hefe gefüllte und in den Wein eingetauchte Patrone unter dem Druck des Kohlensäuregases, der von den Hefepilzen erzeugt wird, rasch von jeglicher Flüssigkeit entleerte. Das so im Inneren der Patrone gesammelte Gas strömte in Form von Blasen durch die Entlüftungsöffnung, die von der hydrophoben Membran gebildet wird, nur ab, wenn der Druck ausreichend stark war, um die Oberflächenspannungskräfte zu übersteigen.
- Die frühere Filterpatrone stellt sich somit als ein Oberflächenfermentierer dar, in dem nur die Hefepilze, die sich in Kontakt mit der hydrophilen Membran befinden, von dem Wein angefeuchtet werden und daher leben und Zucker abbauen können.
- Ferner setzen im Verlauf der Gärungsreaktion die Hefepilze, die Zucker verbrauchen und dabei im wesentlichen Ethanol und Kohensäuregas produzieren, Energie in Form von Wärme frei.
- Der Wein in Kontakt mit den Hefepilzen verarmt an Zucker, erhöht gleichzeitig leicht seine Temperatur durch die Gärungsreaktion und wird dann über thermische Konvektion durch Wein, der kälter und an Zucker gehaltvoller ist, ersetzt.
- Aber der Aufbau der Patrone selbst, die in dem weiter oben behandelten Europäischen Patent beschrieben wird und bei der die Oberfläche der Membran, die auf ihrer Innenseite mit Hefezellen bedeckt ist, sich als ein Wärmegenerator verhält, begrenzt die Konvektionsströme durch ihre zylindrische Form und durch ihre Aufnahme in den Flaschenhals.
- Um diese verschiedenen Nachteile zu beheben, hat die vorliegende Erfindung eine verbesserte Vorrichtung zum Ziel, bei deren Einsatz Gebrauch gemacht wird von der Technik mikroporöser Hohlfasern, wie sie im wesentlichen für die Filtration von Wasser oder für die Blutdialyse eingesetzt werden (siehe insbesondere die europäische Patentanmeldung EP-A-0 138 060).
- Die Verbesserung nach der vorliegenden Erfindung besteht in einer röhrenförmigen Patrone, die einen rohrförmigen, mit Öffnungen versehenen Körper und einen oder mehrere mikroporöse Elemente aufweist, welche Hefezellen zur Auslösung der Gärung eines Süßgetränkes unter Freisetzung von Kohesäuregas festhalten, und die dadurch gekennzeichnet ist, daß das oder diese mikroporöse(n) Rückhalte-Element(e) in Form von mikroporösen Hohlfasern vorliegen, die im Inneren des rohrförmigen Körpers aufgenommen und mit besagten Hefezellen gefüllt sind.
- Diese Fasern, die entweder in Form eines U umgebogen oder als einfache Blindfasern zum Inneren des rohrförmigen Körpers angeordnet sein können, können in der erfindungsgemäßen röhrenförmigen Patrone alle hydrophil sein. Einige von ihnen können aber auch gänzlich hydrophil und andere gänzlich hydrophob sein oder jede von ihnen teilweise hydrophil und teilweise hydrophob.
- Eine solche erfindungsgemäße Verbesserung gestattet es nicht nur, die Vorteile, die mit der Benutzung einer Patrone gemäß dem vorher erwähnten Europäischen Patent verbunden sind, beizubehalten, sondern darüber hinaus bringt sie auch die folgenden zusätzlichen Vorteile:
- Zuerst einmal liegt die Vergrößerung der porösen Austausch-Oberfläche zwischen dem gezuckerten Wein und dem Inneren der Hohlfasern in der erfindungsgemäßen Patrone im Vergleich zur Membranoberfläche der Patrone, wie sie in dem Europäischen Patent EP-B-0 210 915 beschrieben ist, in der Größenordnung des 5- bis 10-fachen bei einer Patrone gleicher Dimensionierung. Auf diese Weise ist die gesamte Austauschoberfäche von 50 Hohlfasern, die U-förmig in einer Patrone von 12 mm Innendurchmesser und von 60 mm Länge angeordnet sind, ungefähr fünfmal größer. Diese so auf etwa 100 cm² Austauschfläche vergrößerte Fläche entspricht der freien Fläche für die Hefeablagerung in einer Flasche entsprechend dem herkömmlichen Verfahren.
- Ferner begünstigen die mikroporösen Hohlfasern aufgrund ihrer Form und ihres geringeren Volumenbedarfs im Verlauf der Gärungsreaktion die Bildung von viel stärkeren Konvektionsströmen als im Fall der Patrone gemäß dem vorerwähnten Europäischen Patent.
- Während die Anwendung der Patrone, die in dem Europäischen Patent EP-B-0 210 915 beschrieben ist, die Verwendung eines Schutzes für die hydrophilen und hydrophoben Membranen, die sehr zerbrechlich und auf der Außenseite des rohrförmigen und mit Öffnungen versehenen Körpers angeschweißt sind, mittels eines Kunststoffgitters nötig macht, um jegliche Perforierung infolge ungewollter Stöße zu vermeiden, benötigen im Gegensatz hierzu die mikroporösen Hohlfasern, die nachgiebig und schwebend sind, keine Stützung, sondern nur einen einfachen äußeren Schutz, der von dem mit Öffnungen versehenen rohrförmigen Körper der Patrone gebildet wird.
- Berücksichtigt man den geringen Querschnitt der mikroporösen Hohlfasern, der in der Größenordnung von etwa 300 µm liegt (und deren Porendurchmesser von 0,2 bis 2 µm variiert), haben schließlich die Hefezellen, die eine Abmessung in der Größenordnung von 3 bis 10 µm aufweisen, unter Druck in das Innere dieser Fasern eingebracht werden und deren Innenwand bedecken, eine geringere Tendenz, zu dekantieren und sich zusammenzuklumpen, indem sie diese Wände verlassen, als bei der Patrone, die Gegenstand des Europäischen Patentes EP-B-0 210 915 ist. Die Patrone gemäß der vorliegenden Erfindung gewährleistet daher infolge des Vorhandenseins dieser Hohlfasern geringen Durchmessers die Beibehaltung einer guten Kontaktoberfäche zwischen dem gezuckerten Getränk und den Hefepilzen während der gesamten Dauer des Gärprozesses.
- Die vorliegende Erfindung wird nun nachfolgend mit Hilfe der beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
- - Fig. 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Filterpatrone zeigt, die im Hals einer Flasche angeordnet ist, geschnitten entlang einer Axialebene;
- - Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II aus Fig. 4 durch die Filterpatrone aus Fig. 1 darstellt;
- - Fig. 3 eine Ansicht der Patrone gemäß Fig. 2 von oben zeigt, bei der der Kunststoffilm, der sie verschließt, weggelassen wurde, um das Innere nicht zu verdecken;
- - Fig. 4 einen Schnitt längs Linie IV-IV aus Fig. 2 illustriert;
- - Fig. 5 eine Schnittansicht einer speziellen Ausführungsform einer mikroporösen Hohlfaser zeigt, wie sie bei einer erfindungsgemäßen Patrone benutzt wird,
- - und Fig. 6 Kurven wiedergibt, die durch Messungen des Druckanstiegs in den Flaschen gemäß dem üblichen sogenannten Champagner-Verfahren mit einer Patrone gemäß dem Europäischen Patent EP-B-210 915 und mit einer Patrone gemäß der vorliegenden Erfindung erhalten wurden.
- Die Patrone 10 mit mikroporösen Hohlfasern, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, ist in Fig. 1 so dargestellt, daß sie in den Hals einer Flasche 20 eingebracht ist, in den sie mittels einer Metallkapsel 45 eingesetzt ist.
- Diese Patrone 10 weist einen rohrförmigen mit Öffnungen versehenen Körper 11 einer allgemein zylindrischen Form auf, dessen unteres Ende 12 offen ist und dessen offenes oberes Ende einen zylindrischen Verschlußabschnitt 13 aufweist, der Lippen 48 besitzt, welche die Dichtigkeit in dem Flaschenhals gewährleisten und deren Durchmesser größer als der des rohrförmigen Körpers 11 ist.
- Wie in Fig. 2 dargestellt, umfaßt der rohrförmige Körper 11 eine Folge von äußeren Nuten 14 und Ringe 17, welche die Öffnungen 15 begrenzen, die das Innere mit dem Äußeren der Patrone in Verbindung bringen.
- Im Inneren des rohrförmigen Körpers 11 sind mikroporöse Hohlfasern 40 angeordnet, wobei diese in Form eines U gekrümmt sind, dessen Boden in der Nähe des offenen Endes 12 des rohrförmigen Körpers liegt und von denen die parallelen Schenkel dieses U sich in axialer Richtung über die gesamte Länge dieses Körpers erstrecken, um am oberen Ende des zylindrischen Abschnitts 13 zu enden.
- Das Anbringen der Hohlfasern 14 erfolgt derart, daß man die Fasern 40, die in Form eines U umgebogen sind, in das Innere des Körpers der Patrone und einen Materialstopfen 41 in den oberen Abschnitt 13 der Patrone einführt.
- Als Material, das man für die Ausbildung des Pfropfens 41 einsetzen kann, verwendet man bevorzugt einen wärmeschmelzenden Kleber und keinen üblichen Kleber aus Polyurethan oder Epoxidharz. So lassen die wärmeschmelzenden Klebstoffe eine vereinfachte Herstellung der erfindungsgemäßen Patronen zu, indem man einerseits den zum Verteilen der Mehrfachkomponenten-Klebstoffe erforderlichen Zentrifugierschritt und andererseits die Polymerisationsstufe vermeiden kann.
- Nach dem Vergießen des Materials, das für die Herstellung des Stopfens 41 dient, werden die mikroporösen Hohlfasern 40 durch den Stopfen 41 an ihrem Platz gehalten, wobei der Stopfen sie umgibt und sie untereinander sowie mit der Innenwand des zylindrischen Verschlußstopfens 13 verbindet.
- Eine zylindrische Lippe 49, die am zylindrischen Abschnitt 13 koaxial mit diesem befestigt und von einem kleineren Durchmesser als dieser ausgebildet ist, sichert die Dichtigkeit beidseits des Stopfens 41 während des unvermeidlichen Schwindens des für die Herstellung dieses Stopfens eingesetzten Materiales. Es zeigt sich, wie dies Fig. 2 darstellt, daß der Abschnitt 13 und die Lippe 49 eine Hohlkehle in Form einer Krone ausbilden, die das Material des Stopfens 41 so hält, daß dieses die Gesamtheit der Fasern 40 mit einem zylindrischen Kranz aus besagtem Material umgibt.
- Man kann dann die Fasern in einer Ebene senkrecht zur Achse der Patrone und entsprechend zum oberen offenen Ende des zylindrischen Abschnitts abschneiden.
- Die mikroporösen Hohlfasern 40 sind im Handel erhältlich und bestehend aus Fasern aus Kunststoffen wie Polyamiden, Polysulfonen, Polyethersulfonen, Polyestern, darunter dem Zellulose-Triacetat, und Polyolefinen, wie dem Polyethylen oder dem Polypropylen. Sie weisen einen Innendurchmesser, der im Bereich von 100 bis 500 µm liegt, und einen Außendurchmesser im Bereich von 200 bis 600 µm auf. Der Porendurchmesser von 0,2 bis 2 µm variiert entsprechend der Art des Polymers und des Herstellungsprozesses.
- Die Anmelderin verwendet bevorzugt bei den erfindungsgemäßen Patronen mikroporöse Hohlfasern, bei denen die Innenfläche derart modifiziert ist, daß sie innere Erhöhungen in Längsrichtung aufweist.
- Wie zum Beispiel der in Flg. 5 dargestellte Querschnitt einer solchen Faser (40) zeigt, erhält man diese Erhebungen (46), die eine gerändelte oder sternförmige Formgebung aufweisen können, direkt im Augenblick der Extrusion der Hohlfaser durch die spezielle Form des Kerns, nämlich in Form einer Nadel, auf dem die Faser extrudiert wird.
- Diese Innenerhebungen (46) verbessern die Anlagerung der Hefepilze (47) an den Innenwänden der Fasern und ermöglichen eine Vergrößerung der Austauschoberfläche.
- Gemäß der Ausgestaltung, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, ist die Mehrzahl der Hohlfasern hydrophil, wobei eine oder mehrere Fasern hydrophob sind, was den Abzug des Kohlensäuregases während des Gärprozesses des Weines ermöglicht.
- Nach dem Ausfüllen der Hohlfasern 40 mit dem Treibmittel, das die geeignete Hefe enthält, wird die obere offene Öffnung des zylindrischen Abschnitts 13 bevorzugt mit einem Kunststoffilm 44 geschlossen, der auf der oberen offenen Fläche angeschweißt wird.
- Der Kunststoffilm 44 ebenso wie das spezielle Zuschneiden des Pfropfens 41 schaffen eine Verbindungskammer 50 zwischen dem Inneren aller Hohlfasern.
- Auch das Kohlensäuregas, das von den in den hydrophilen Fasern enthaltenen Hefepilzen stammt, gelangt bis in diese Kammer 50 und wird sogleich in den Wein der Flasche mittels der hydrophoben Fasern abgeführt.
- Wenn keine hydrophoben Fasern vorhanden sind, kann das Kohlensäuregas dennoch entweichen, wenn sein Druck ausreichend groß ist, um die hydrophilen Fasern zu durchqueren.
- Wenn ein solcher Druckanstieg des Kohlensäuregases im Inneren der hydrophilen Hohlfasern schon am Anfang des Gärprozesses auftritt, ist er für den Metabolismus der Hefezellen schädlich und führt dazu, die für das Entstehen des Schaums erforderliche Zeit zu verlängern.
- Um diese Nachteile zu verhindern, zieht man es erfindungsgemäß vor, daß die Patrone wenigstens eine teilweise oder gänzlich hydrophobe Faser enthält, die in Verbindung mit dem Äußeren der anderen hydrophilen Hohlfasern steht.
- Wenn der Gärprozeß beendet ist und man die metallische Kapsel (45) entfernt, welche die Patrone im Flaschenhals hält, bewirkt der im Inneren der Flasche und der Patrone herrschende Druck, der in einer Größenordnung von 6 x 10&sup5; Pa liegen kann, ein Ausstoßen der letzteren.
- Fig. 6 zeigt in Abhängigkeit von der Zeit den Druckanstieg in Flaschen, die den gleichen gezuckerten Wein enthalten und auf einer konstanten Temperatur von 13º C gehalten werden.
- Bei den drei Versuchen A, B und C wurde die gleiche Anzahl von Hefezellen, etwa 10&sup9; Zellen, die von derselben Hefe stammen, eingesetzt.
- Die Kurve (A) zeigt die Ergebnisse, die sich mit freien Hefepilzen entsprechend dem herkömmlichen Verfahren ergeben.
- Die Kurve (B) zeigt die Ergebnisse, die man mit Patronen der Art erhält, wie sie in dem Europäischen Patent EP-B-210 915 beschrieben sind, und Kurve (C) zeigt schließlich die Ergebnisse mit den Patronen, die mit mit Hefepilzen gemäß der Erfindung gefüllten hydrophilen und hydrophoben mikroporösen Hohlfasern bestückt sind.
- Die erfindungsgemäße Patrone, die eingesetzt wurde, um die Ergebnisse zu erhalten, die durch Kurve (C) dargestellt werden, enthielt 50 hydrophile Hohlfasern, die eine Austauschfläche von etwa 100 cm² darstellen, sowie eine einzelne hydrophobe Hohlfaser von etwa 2 cm².
- Ein Vergleich der verschiedenen Kurven zeigt, daß die Patronen gemäß der Erfindung es gestatten, einen Druckanstieg zu erzielen, der deutlich besser im Vergleich zu jenem ist, den man mit den Patronen gemäß dem Patent EP-B-210 915 erhält, und die sich den Ergebnissen nähern, die man mit dem herkömmlichen Verfahren der Champagnerweine erhält.
- Bei einer Betrachung der Fig. 6 sieht man schließlich, daß man eine Schaumentwicklung entsprechend einem Enddruck von 6 x 10&sup5; Pa (6 bar) in der Flasche nach Ablauf von drei Monaten mit der Patrone gemäß der vorliegenden Erfindung erhält, anstelle von acht Monaten bei einer Patrone gemäß dem Patent EP-B- 0 210 915.
- Die rohrförmigen mikroporösen Patronen gemäß der vorliegenden Erfindung können für die erste alkoholische Gärung des Weines oder für die zweite Gärung des Weines in der Flasche entsprechend dem herkömmlichen sogenannten "Champagner-Verfahren" eingesetzt werden. Sie können aber gleichermaßen auch zur Herstellung anderer Getränke als Wein eingesetzt werden, wie z.B. von Bier, Cidre und anderen und auch in anderen Aufnahmebehältern als Flaschen, wie z.B. in Barrique-Fässern oder in Tankbehältern.
Claims (8)
1. Röhrenförmige Patrone (10) mit einem rohrförmigen, mit Öffnungen versehenen
Körper (11) und einem oder mehreren mikroporösen Elementen, die Hefezellen zur
Auslösung der Gärung eines Süßgetränkes unter Freisetzung von Kohlensäuregas
festhalten, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die mikroporöse(n) Rückhalte-
Element(e) in Form von mikroporösen Hohlfasern (40) vorliegt/-en, die im Inneren des
rohrförmigen Körpers (11) aufgenommen und mit besagten Hefezellen (47) gefüllt sind,
und die alle hydrophil oder einige von ihnen völlig hydrophil und einige andere gänzlich
hydrophob oder aber jede von ihnen teilweise hydrophil und teilweise hydrophob
ist/sind.
2. Patrone nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mikroporösen
Hohlfasern (40) mittels eines Verschlußstopfens (41) in Stellung gehalten werden, der
bevorzugt aus heißschmelzendem Klebstoff besteht und die Fasern festhält, wobei er
sie untereinander und mit der Innenwand der Patrone verbindet.
3. Patrone nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zylindrische
Endabschnitt (13) der Patrone mit einer zylindrischen Lippe (49) verbunden ist, die
koaxial zu ihm (13) liegt und einen kleineren Durchmesser als er aufweist derart, daß
die Dichtigkeit des Verschlußstopfens (41) während des unvermeidlichen Schwundes
des für die Herstellung dieses Verschlußstopfens eingesetzten Werkstoffes
gewährleistet wird.
4. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
mikroporösen Hohlfasern (40) innere Längserhebungen (46) aufweisen.
5. Patrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der rohrförmige, mit Öffnungen versehene Körper (11) zwei offene Enden (12 und 13)
aufweist, deren eines (13) mit Lippen (48) versehen ist, welche die Dichtigkeit der
Patrone auf dem Flaschenhals sicherstellen.
6. Patrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das offene Ende (13) des zylindrischen Abschnitts von einem Kunststoffilm (44)
verschlossen wird, der an dieses offene Ende angeschweißt ist und dabei eine
Verbindungskammer (50) zwischen den verschiedenen mikroporösen Hohlfasern (40)
schafft.
7. Anwendung der Patrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche für die Gärung
eines Süßgetränkes in einer Flasche, insbesondere von Wein nach dem traditionellen
sogenannten "Champagner"-Verfahren.
8. Weinflasche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in ihrem Hals eine Patrone nach
einem der Ansprüche 1 bis 6 enthält.
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