DE69211455T2 - Weglenkung für zusatzkommunikationsdienst - Google Patents
Weglenkung für zusatzkommunikationsdienstInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Zellularkommunikationssysteme und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung für die Wegleitung von Zusatzkommunikationsdiensten wie beispielsweise Sprachpost innerhalb eines derartigen Systems.
- Diese Anmeldung enthält einen Gegenstand, der sich auf das U.S.-Patent 5,353,340 bezieht, welches den Titel "Dynamic Allocation of Roamer Routing Numbers System and Method" trägt.
- Ganz allgemein betrifft die vorliegende Erfindung einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen zwei Telefontechnologien, nämlich der Zellularfunktechnologie und Sprachpost-Systemen. Der allgemeine Stand der Technik von jeder dieser Technologien wird nachstehend kurz diskutiert.
- Zellularfunkkommunikationen sind vielleicht das am schnellsten wachsende Gebiet in der weltweiten Telekommunikationsindustrie. Obwohl Zellularfunkkommunikationssysteme nur einen kleinen Bruchteil der sich gegenwärtig in Betrieb befindlichen Telekommunikationssystemen umfassen, wird allgemein angenommen, daß dieser Bruchteil stetig anwachsen wird und einen wesentlichen Teil des gesamten Telekommunikationsmarkts in nicht zu entfernter Zukunft darstellen wird. Diese Annahme stützt sich auf die eigentümlichen Beschränkungen von herkömmlichen Telefonkommunikationsnetzen, die hauptsächlich auf einer Drahttechnologie basieren, um Teilnehmer innerhalb des Netzes zu verbinden. Beispielsweise ist ein standardmäßiges Haushalts- oder Bürotelefon mit einem Wandausgang, oder Telefonbuchse über ein Telefonkabel einer gewissen maximalen Länge verbunden. In ähnlicher Weise verbinden Drähte den Telefonausgang mit einer lokalen Vermittlungsstelle des Telefonunternehmens. Die Bewegung des Benutzers eines Telefons ist somit nicht nur durch die Länge des Telefonkabels beschränkt, sondern auch durch die Verfügbarkeit eines sich im Betrieb befindlichen Telefonausgangs, d.h. eines Ausgangs, der mit der lokalen Vermittlungsstelle verbunden worden ist. In der Tat läßt sich die Schaffung von Zellularfunksystemen zum größten Teil dem Wunsch zuschreiben, diese Beschränkungen zu umgehen und dem Telefonbenutzer die Freiheit zu geben, sich umher zu bewegen oder sich von seinem Heim oder Büro weg zu bewegen, ohne seine Möglichkeiten zur effektiven Kommunikation mit anderen zu beeinträchtigen.
- In einem typischen Zellularfunksystem trägt der Benutzer oder das Fahrzeug des Benutzers eine relativ kleine drahtlose Einrichtung, die mit einer Basisstation kommuniziert und den Benutzer mit einem Mobilvermittlungszentrum oder einer Vermittlungsstelle verbindet. Die Vermittlungsstelle erleichtert Kommunikationen zwischen dem Benutzer, anderen mobilen Stationen in dem System und landleitungsgestützten Parteien in dem öffentlichen Telefonschaltnetz ("PSTN"). Die Zwischenverbindung von Benutzern von mobilen Telefonen ("mobile Teilnehmer") mit den PSTN erfordert, daß jeder mobile Teilnehmer in dem System verfügbar gemacht wird, der ein Telefon besitzt, unabhängig davon, ob es fest oder mobil ist. Somit ist das Problem der Lokalisierung eines mobilen Teilnehmers, der sich von einem Gebiet zu einem anderen (ein "Gastteilnehmer") innerhalb eines großen geografischen Gebiets bewegt, äußerst wichtig geworden. Eine bekannte Lösung für dieses Problem basiert auf dem Konzept einer Mobil-Registrierung.
- Eine Mobil-Registrierung ist der Prozeß, bei dem eine mobile Telefoneinheit bezüglich der Tatsache aufgelistet wird, daß sie in dem Dienstgebiet einer der Mobilvermittlungsstellen in einem Mobiltelefondienstnetz existiert. Gemäß einer frühen Lösung des Problems einer Lokalisierung von Gastteilnehmern, überträgt jede mobile Telefoneinheit, wenn sie ein neues Gebiet innerhalb des Netzes betritt, ein einzigartiges Identitätssignal, welches von der Mobilvermittlungsstelle erfaßt wird, die diesem Gebiet zugeordnet ist. Diese Vermittlungsstelle zeichnet eine Anzeige der Existenz des mobilen Teilnehmers in ihrem Speicher auf und informiert dann alle anderen Vermittlungsstellen über die Existenz der mobilen Station innerhalb ihres Abdeckungsbereichs zu diesem bestimmten Moment. Wenn der mobile Teilnehmer in ein anderes Gebiet überkreuzt, wird die zu diesem Gebiet gehörende Vermittlungsstelle beim Empfang eines Identitätssignals von der mobilen Telefoneinheit eine Anzeige der Existenz des mobilen Teilnehmers dort aufzeichnen und dann die Identität an alle anderen Vermittlungsstellen zusammen mit ihrem eigenen Identitätssignal übertragen, um die Position des mobilen Teilnehmers zu aktualisieren.
- In anderen bekannten Lösungen werden die Identität eines mobilen Teilnehmers und Positionsnachrichten von jeder Vermittlungsstelle, deren jeweilige Gebiete von einem derartigen mobilen Teilnehmer durchkreuzt werden, an ein spezifisches Zentrum gesendet. Jede Vermittlungsstelle in dem Mobilnetz, die dieses Zentrum kontaktiert, kann alle zum Lokalisieren und Herstellen einer Verbindung mit dem mobilen Teilnehmer erforderliche Information empfangen. Diese Lösung beseitigt das Erfordernis, eine oder mehrere der anderen Mobilvermittlungsstellen jedes Mal dann anzuweisen, wenn ein mobiler Teilnehmer in ein neues Gebiet ohne Durchführen oder Empfangen eines Anrufs dort eintritt, und verringert dadurch die Datenmenge über den Standort des mobilen Teilnehmers, die von jeder der Mobilvermittlungsstellen innerhalb des Netzes verarbeitet werden muß.
- In einigen Systemen kann das voranstehend erwähnte Zentrum ein gemeinsames nationales Zentrum sein, beispielsweise das, welches in dem Mobiltelefon-Lokalisierungssystem verwendet wird, welches in dem U.S.-Patent 4,700,374 offenbart ist, welches für Bini ausgegeben wurde. In anderen Systemen kann das Zentrum die Vermittlungsstelle sein, zu der ein mobiler Teilnehmer zugeordnet ist ("Heim- oder Ausgangs- Vermittlungsstelle") oder es kann ein Heim- oder Ausgangs- Standortregister ("HLR") sein, welches die Standortinformation von mobilen Teilnehmern speichert. In derartigen anderen Systemen kann der mobile Teilnehmer in einem anderen Gebiet als dem normalen Dienst- und Abrechnungsgebiet ("Heim- oder Ausgangsgebiet") für einen Dienst vorregistrieren, der in dem anderen Gebiet ("besuchtes Gebiet") durch die Vermittlungsstelle bereitgestellt wird, die zu dem besuchten Gebiet gehört ("besuchte Vermittlungsstelle"). Wenn ein Gastteilnehmer in dem besuchten Gebiet ankommt, ist der mobile Teilnehmer berechtigt, Telefonanrufe von dort durchzuführen und Anrufe, die in dem Ausgangsgebiet des mobilen Teilnehmers empfangen werden, werden an das besuchte Gebiet zur Übertragung an den mobilen Teilnehmer weitergeleitet.
- Eine Berechtigung eines mobilen Teilnehmers in einem besuchten Gebiet kann automatisch durchgeführt werden, wenn der Gastteilnehmer in dem besuchten Gebiet erscheint und die mobile Station wird eingeschaltet, z.B. wenn der Benutzer einen ersten Telefonanruf einleitet. Der mobile Gastteilnehmer überträgt automatisch seine Identifizierungsnummer an die besuchte Vermittlungsstelle und fordert einen Gastteilnehmerdienst an. Wenn der Gastteilnehmer ein Besucher von einer zusammenarbeitenden Vermittlungsstelle ist, sieht die besuchte Vermittlungsstelle einen Dienst für den Gastteilnehmer bereit, indem sie ihm eine vorübergehende Gastteilnehmernummer zuordnet. Die besuchte Vermittlungsstelle informiert auch die Ausgangsvermittlungsstelle des Gastteilnehmers über den Standort des Gastteilnehmers in dem Abdeckungsgebiet der besuchten Vermittlungsstelle. Die Tdentifikationsnummer des Gastteilnehmers wird dann in eine Liste von Gastteilnehmern eingegeben, so daß ankommende Anrufe an der Ausgangsvermittlungsstelle des Gastteilnehmers an die besuchte Vermittlungsstelle weitergeleitet werden, an der sich der Gastteilnehmer dann befindet.
- Unter Berücksichtigung dieses Überblicks der Zellularfunktechnologie wird nachstehend die andere Haupttechnologie der vorliegenden Erfindung, d.h. die Bereitstellung von Zusatzkommunikationsdiensten wie beispielsweise Sprachpost, Faxpost, Videopost, Teletext und andere Dienste kurz beschrieben. Während es sich von selbst versteht, daß die Erfindung sich auf die Wegführung von verschiedenen Zusatzkommunikationsdiensten innerhalb eines Zellularnetzes richtet, wird im folgenden als Beispiel der Grundideen der vorliegenden Erfindung der gegenwärtig am weitest verbreitete Dienst, nämlich Sprachpost, verwendet. Sprachpost, so wie man dies allgemein im Stand der Technik versteht, betrifft ein automatisches Antwort- und Nachrichtenspeicherungs- und Weiterleitungssystem, welches einem Anrufer ermöglicht, eine gespeicherte Nachricht für einen spezifischen Telefonanschluß zu hinterlassen oder eine Nachricht an einen beabsichtigten Empfänger weiterzuleiten. Das Sprachpostsystem bietet grundliegend zwei unterschiedliche Merkmale: das Beantworten eines Anrufs und das Weiterleiten einer Nachricht. Das Ahruf-Antwortmerkmal ist typischerweise beteiligt, wenn ein Anrufer direkt eine Telefonnummer wählt oder beantragt, mit einem spezifischen Anschluß verbunden zu werden, der als besetzt, in Betrieb befindlich, nicht antwortend etc. gefunden wird. Die Unverfügbarkeit der angerufenen Partei führt dazu, daß der Telefonanruf an das Anrufantwortmerkmal des Sprachpostsystems zurückgerichtet wird. Bei diesem Übergang wird der Anruf an eine Sprachpost-Empfangsstation geleitet und der Ahrufer wird mit einer vorher aufgezeichneten Ansagennachricht oder von einem Live-Telefonoperator begrüßt und aufgefordert, eine Nachricht zu hinterlassen, die in einer "Sprach-Mailbox" gespeichert wird, die der angerufenen Partei zugewiesen ist.
- Während das Anrufantwortmerkmal eines Sprachpostsystems auf die Bequemlichkeit des Empfängers von Nachrichten ausgerichtet ist, ist das Nachrichtenweiterleitungs-Merkmal darauf gerichtet, den Nachrichtenurheber zu unterstützen. Das Nachrichtenweiterleitungs-Merkmal kann beispielsweise beteiligt sein, wenn ein Nachrichtenurheber das Sprachpostsystem anruft, indem er unter Verwendung einer von einer Telefonstation bereitgestellten tonfrequenten Tastwahl einen Zugriffscode wählt. Der Nachrichtenurheber bezeichnet einen oder mehrere Nachrichtenempfänger, die ebenfalls von dem Telefonvermittlungssystem bedient werden, indem er deren Stations- oder Teilnehmerrufnummern wählt, und diktiert dann eine Sprachnachricht, die von dem Sprachpostsystem an die bezeichneten Nachrichtenempfänger geliefert werden soll. Das Sprachpostsystem zeichnet dann die gewählten Teilnehmerrufnummern auf und plaziert die Nachricht in der Sprach-Mailbox, die jeder der bezeichneten Nachrichtenempfänger zugeordnet ist. Jeder der Nachrichtenempfänger kann dann auf das Sprachpostsystem zugreifen, um die Nachricht abzuhören, die Nachricht für eine nachfolgende Aktion zu speichern, sie zu löschen, Kommentare anzuhängen und die Nachricht an andere Nachrichtenempfänger weiterzuleiten, oder auf eine Nachricht zu antworten und diese an den Nachrichtenurheber zurückzuführen.
- Mehrere Sprachpostsysteme sind kommerziell verfügbar. Während derartige Systeme sich hinsichtlich ihrer Merkmale und der Kapazität unterscheiden, teilen sie alle als einen gemeinsamen Kern von Funktionen die Möglichkeit einer Speicherung von Nachrichten für eine spätere Zurückgewinnung durch Systembenutzer. Jedem Benutzer ist eine Sprach-Mailbox zugeordnet und jeder Benutzer kann seine Nachrichten durch Zugriff auf das System und dann durch Identifizierung seiner Sprach-Mailbox zurückholen. Ganz allgemein kann jeder, der Kenntnis über die Telefonnummern des Systems besitzt, Nachrichten zurücklassen, aber nur Benutzer mit einer Sprach- Mailbox können Nachrichten zurückgewinnen. Um Nachrichten zurückzugewinnen greift ein Benutzer eines typischen Sprachpostsystems auf das System über die Telefonleitungen zu und, nachdem er sich selbst danach durch eine Mailbox-Nummer und möglicherweise ein Kennwort identifiziert hat, hört er eine aufgezeichnete Nachricht ab, die von dem System erzeugt wird, um ihn über den Status seiner Mailbox, z.B. Anzahl von wartenden Nachrichten, etc zu informieren. Der Benutzer kann dann die kurzen voraufgezeichneten Teile jeder Nachricht abhören, die allgemein als "Header" bezeichnet werden, die die Nachricht weiter beschreiben, beispielsweise durch Identifizieren des Urhebers. Der Benutzer kann dann entscheiden, ob er jede Nachricht abhört oder nicht.
- Der Wunsch nach einer Bereitstellung von Sprachpostdiensten für Teilnehmer eines mobilen Funktelefonsystems ist bei Betreibern eines Zellularsystems nicht verlorengegangen. Die wirtschaftlichen Motivationen zum Einbau eines Sprachpostsystems in ein Zellularfunknetz sind beispielsweise zweifach. Zunächst kann der Zellularbetreiber jedem teilnehmenden mobilen Teilnehmer eine monatliche Gebühr für Sprachpostdienste berechnen. Zweitens vergrößert die Möglichkeit eines mobilen Teilnehmers, in seiner Abwesenheit zurückgelassene Nachrichten wiederzugewinnen, die Wahrscheinlichkeit, daß der mobile Teilnehmer nach dem Abhören einer bestimmten Nachricht den Nachrichtenurheber anrufen wird und dadurch zusätzliches Einkommen für den Betreiber des Zellularsystems erzeugt.
- Die Verwendung von Sprachpostsystemen in Zellularfunknetzen ist im Einklang mit dem Anwachsen von Zellularfunkkommunikationen allgemein entwickelt worden. Anfänglich stellte ein einzelnes Mobilvermittlungszentrum in jeder von mehreren großen Metropolstädten Kommunikationsdienste für mobile Teilnehmer in dem lokalen Gebiet bereit. Die nationale Zellularfunklandschaft bestand bei dieser Entwicklungsstufe aus verteilten Taschen oder Inseln von Zellularfunknetzen mit wenig oder keiner Gesprächsübergabe dazwischen. Je nach Anfrage war ein Sprachpostsystem mit dem Mobilvermittlungszentrum verbunden, welches sämtliche ankommenden und abgehenden Anrufe an die und von den mobilen Teilnehmern in dem lokalen Gebiet behandelte. Das Sprachpostgerät konnte in den Einrichtungen des Mobilvermittlungszentrums oder in einem kurzen Abstand davon angeordnet werden.
- Da sich jedes der lokalen Zellularfunknetze ausbreitete, wurden ein oder mehrere Mobilvermittlungszentren je nach Anforderung zu dem lokalen Gebiet hinzugefügt. Eine Bereitstellung von Sprachpostdiensten für alle mobilen Teilnehmer in dem lokalen Gebiet erforderte entweder die Verbindung eines Sprachpostsystems mit jedem der Mobilvermittlungszentren, oder alternativ die gemeinsame Verwendung eines gemeinsamen Sprachpostsystems zwischen den Mobilvermittlungszentren. In dem ersteren Fall befand sich ein Sprachpostgerät in oder innerhalb eines kurzen Abstands von jedem der Mobilvermittlungszentren, während in dem letzteren Fall das Sprachpostgerät zentralisiert war und speziell zugeordnete Leitungssätze verwendet wurden, um das Sprachpostsystem mit jedem der Mobilvermittlungszentren zu verbinden. Da das Netzabdeckungsgebiet sich kaum über die Grenzen eines Stadtgebiets hinaus erstreckte, ergaben sich bei der Verwendung von speziell zugeordneten Leitungssätzen keine speziellen Probleme. Allerdings wurden mit der Schaffung eines Gesprächsübergabediensts für mobile Teilnehmer, die sich zwischen Städten bewegen, die von zusammenarbeitenden Vermittlungsstellen bedient werden, die Kostenunzulänglichkeiten, die den traditionellen Konstruktionen von zellularen Sprachpostsystemen innewohnen, auffällig. Zur Illustration sei angenommen, daß sich ein mobiler Teilnehmer, der einer Mobilvermittlungsstelle (Ausgangs-Vermittlungsstelle) in Los Angeles zugeordnet ist, nach San Francisco bewegt und dort zum Empfangen von Anrufen berechtigt ist, z.B. in einer Vermittlungsstelle (besuchte Vermittlungsstelle) in San Francisco registriert ist. Es sei ferner angenommen, daß an den mobilen Teilnehmer ein Anruf gerichtet wird und an der Ausgangs-Vermittlungsstelle in Los Angeles empfangen wird. Die Ausgangs-Vermittlungsstelle bestimmt aus ihren Datenaufzeichnungen oder aus den Datenaufzeichnungen des HLR der mobilen Station, daß die mobile Station umherschweift und leitet den Anruf deshalb nach San Francisco. Die besuchte Vermittlungsstelle empfängt den Anruf und funkt den herumsuchenden Teilnehmer an, der keine Funkrufantwort zurückführt, weil er beispielsweise das Mobiltelefon ausgeschaltet hat. An diesem Punkt wird der Anruf entweder beendet oder, wenn der herumsuchende Teilnehmer einen Sprachpostdienst aufweist, wird der Anruf an die Mailbox des herumsuchenden Teilnehmers in Los Angeles zurücktransferiert.
- Wie man aus dieser Illustration erkennt waren zwei Verbindungen über eine lange Entfernung oder das Äquivalent von zwei Ferngesprächen, z.B. Los Angeles nach San Francisco und San Francisco nach Los Angeles, erforderlich, um den Anrufer mit der Sprachmailbox des herumsuchenden Teilnehmers zu verbinden. Dieses Ergebnis ist in diesem Fachgebiet als der "Posauneneffekt" bekannt. Mobile Teilnehmer lehnen es ab, doppelte Gebühren, die wegen des Posauneneffekts angefallen sind, nur zum Anhören einer Sprachpostnachricht, beispielsweise daß der Anrufer später zurückrufen wird, zu bezahlen. Somit wird ein Mechanismus zum Ausgleichen des Posauneneffekts benötigt und dieser wird, wie nachstehend noch eingehend diskutiert wird, von der vorliegenden Erfindung bereitgestellt. Eine Technik zum Vermeiden dieser Nachteile besteht in der Verwendung eines Gastteilnehmer- Portzugriffs für einen herumsuchenden zellularen Teilnehmer, bei der eine lokale Nummer in der besuchten Stadt gewählt wird, um einen Zugriff auf das Zellularnetz dort zu erreichen und das Wählen des mobilen Teilnehmers direkt zu ermöglichen. Allerdings besteht der Nachteil dieser Prozedur darin, daß sie erfordert, daß die anrufende Partei genau Kenntnis darüber hat, in welcher Stadt sich der herumwandelnde mobile Teilnehmer gegenwärtig herumbewegt.
- Eine andere Unzulänglichkeit von existierenden zellularen Sprachpostsystemen betrifft die Schnittstelle zwischen den Mobilvermittlungszentren einerseits und dem Sprachpostgerät andererseits. Typischerweise sind die Sprach-Mailboxen von mobilen Teilnehmern mit ihrer Ausgangs-Vermittlungsstelle nicht über das PSTN, sondern über speziell zugeordnete Leitungssätze verbunden und ein Zugriff auf sie wird durch speziell zugeordnete Nummern, anstelle der PSTN-erkannten Telefonnummern durchgeführt. Dies liegt vorwiegend an Wirtschaftlichkeitsgründen, einschließlich der Einsparungen bei der Mietung von Telefonnummern von dem lokalen Telefonunternehmen. Insbesondere wird anstelle einer Mietung von zwei Telefonnummern von dem Telefonunternehmen, eine für den mobilen Teilnehmer und eine andere für seine Sprach- Mailbox, nur die mobile Teilnehmernummer gemietet und eine speziell zugeordnete Nummer wird für seine Sprach-Mailbox verwendet.
- Um den Betrieb der typischen Sprachpost-Schnittstelle zu illustrieren, sei angenommen, daß ein Anruf an einen mobilen Teilnehmer gerichtet wird und an seiner Ausgangs- Vermittlungsstelle empfangen wird. Es sei ferner angenommen, daß der mobile Teilnehmer nicht verfügbar ist und daß der Anruf direkt an seine Sprach-Mailbox gerichtet wird, die sich oft in dem gleichen Gebäude wie die Ausgangs- Vermittlungsstelle befindet. Es ist allgemeine Praxis, eine speziell zugeordnete Sprachpostnummer zu definieren, die aus der Nummer des mobilen Teilnehmers und einem Präfix wie beispielsweise "*99" besteht. Wenn beispielsweise die gewählte Nummer des mobilen Teilnehmers 876-5432 ist, dann wird die speziell zugeordnete Sprachpostnummer *99/876-5432 sein. Auf die Sprach-Mailbox des mobilen Teilnehmers kann dann durch die Ausgangs-Vermittlungsstelle einfach durch Verwenden der Bezeichnung *99/876-5432 zugegriffen werden.
- Zurückkehrend zu dem Fall des mobilen Teilnehmers, der sich von Los Angeles nach San Francisco bewegt und unter der Annahme, daß der mobile Teilnehmer einen Sprachpostdienst besitzt, wird der Anruf von San Francisco zurück nach Los Angeles geleitet werden müssen, wo sich die Sprach-Mailbox des mobilen Teilnehmers befindet. Da jedoch wie voranstehend diskutiert seine Sprach-Mailbox-Nummer eine nicht-PSTN- erkannte Nummer ist, wie beispielsweise *99/876-5432, können die PSTN-Einrichtungen nicht verwendet werden, um den Anruf zu transferieren. Es ist natürlich möglich, speziell vorgesehene Leitungssätze zwischen Los Angeles und San Francisco zu verwenden und den Anruf dadurch zu leiten, aber die Kosten in diesem Fall würden unzulässig sein. Ferner kann es für einen Zellularbetreiber, der keine Lizenz als Träger über lange Entfernung besitzt, auch illegal sein, den Anruf in dieser Weise zu transferieren.
- Einige Systeme haben versucht die Probleme zu lösen, die in dem obigen illustrativen Los Angeles-San Francisco-Szenarium hervorgehoben wurden, nämlich durch Verwendung eines Protokolls, wobei Anrufe immer durch die Ausgangs- Vermittlungsstelle aufgebaut werden und anstelle einer Zuweisung der Aufgabe einer Erfassung, daß der sich herumbewegende Teilnehmer nicht geantwortet hat, an die besuchte Vermittlungsstelle, ein Zeitgeber in der Ausgangs- Vermittlungsstelle beim Verbindungsaufbau aktiviert wird und wenn der herumbewegende Teilnehmer nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne antwortet, die Ausgangs- Vermittlungsstelle den Anruf an die Sprach-Mailbox leitet, die dem sich herumbewegenden Teilnehmer zugeordnet ist. Wie voranstehend erläutert kann diese Lösung allerdings nur in einer Umgebung eines Mobilvermittlungszentrums ("MSC") implementiert werden, aber nicht effizient in einer Umgebung eines Ausgangsstandortregisters ("HLR").
- Die meisten zellularen Funknetze heutzutage arbeiten in einer MSC-Umgebung, bei der Standort- und Dienstprofildaten für jeden mobilen Teilnehmer in seiner Ausgangs- Vermittlungsstelle gespeichert werden und von Zeit zu Zeit je nach Anforderung aktualisiert werden. Im Gegensatz dazu werden in einer HLR-Umgebung Standort- und Dienstprofildaten aufgezeichnet und aktualisiert in der Ausgangs-HLR, die mit mehreren Vermittlungsstellen verbunden ist und die zugeordnete mobile Teilnehmer daran bedienen kann. Anders als eine Vermittlungsstelle weist ein HLR allerdings keine Sprachübertragung, Empfangs- oder Vermittlungseinrichtung auf, sondern ist im wesentlichen eine Datenbank, aus der Information gelesen und an die Information geschrieben werden kann. Mögliche Gründe für eine Verschiebung von einer MSC- Umgebung zu einer HLR-Umgebung umfassen Beschränkungen in der Kapazität einer Vermittlungsstelle und eine Optimierung von Administrationsprozeduren zum Behandeln von Anrufen. Während beispielsweise nur 64000 mobile Teilnehmer mit einer typischen Vermittlungsstelle jeweils verbunden sein können, kann eine HLR die Kapazität zum Bedienen von über 500000 mobilen Teilnehmern aufweisen.
- Es wird angenommen, daß eine Implementierung einer HLR- Umgebung in Zellularfunknetzen, entweder ausschließlich oder im Zusammenhang mit einer MSC-Umgebung in der Zukunft weitverbreitet wird. Allerdings bringt eine Integrierung eines Sprachpostsystems in einer HLR-Umgebung gewisse Schwierigkeiten mit sich, die sich in einer MSC-Umgebung nicht ergeben. Da insbesondere die HLR keine Sprachmöglichkeiten aufweist, kann das Sprachpostgerät nicht direkt mit der HLR verbunden sein. Eine Lösung dieser Schwierigkeiten besteht darin, das Sprachpostgerät mit einer Vermittlungsstelle in dem Zellularnetz zu verbinden, die als eine "Pseudo-Ausgangs"-Vermittlungsstelle zweckgebunden ist, und alle Anrufe durch die Pseudo-Ausgangs-Vermittlungsstelle zu leiten. Allerdings bringt diese Lösung ein ineffizientes und unflexibles Netz mit sich, wie von Personen, die mit der Technik vertraut sind, sofort erkannt wird. Wie nachstehend noch eingehend diskutiert wird, erlaubt die vorliegende Erfindung eine effiziente Lieferung von Anrufen an die Sprach-Mailboxen von mobilen Teilnehmern, die sowohl in einer MSC- als auch einer HLR-Umgebung arbeiten.
- Die vorliegende Erfindung umfaßt ein System und ein Verfahren zur Wegleitung eines Anrufs an Zusatzkommunikationsdienst- Gerät, beispielsweise einer Sprachpost, das innerhalb eines Zellularfunknetzes verbunden ist. Das Gerät kann mit irgendeiner beliebigen Vermittlungsstelle in dem Netz verbunden sein. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein eintreffender Anruf für einen mobilen Teilnehmer an die nächstliegende Vermittlungsstelle in dem Netz geleitet. Der Standort der Vermittlungsstelle, die gegenwärtig den mobilen Teilnehmer dient, wird aus der Ausgangs-Vermittlungsstelle oder HLR erhalten und der Anruf wird dann von der nächstliegenden Vermittlungsstelle an die bedienende Vermittlungsstelle geleitet, an der sich der mobile Teilnehmer befindet.
- Wenn der mobile Teilnehmer nicht verfügbar ist und deshalb der Anruf nicht aufgebaut werden kann, dann fordert die bedienende Vermittlungsstelle die nächstliegende Vermittlungsstelle auf, den Anruf zu transferieren. Die nächstliegende Vermittlungsstelle befragt die Ausgangs- Vermittlungsstelle oder HLR und empfängt eine Zusatzkommunikationsdienst-Nummer, die von der beliebigen Vermittlungsstelle weitergegeben wird. Die Nummer wird zur Wegleitung des Anrufs durch das PSTN an die beliebige Vermittlungsstelle verwendet, die wiederum den Anruf an die Zusatzkommunikationsdienst-Mailbox des mobilen Teilnehmers leitet.
- In einem Aspekt umfaßt das System der vorliegenden Erfindung ein Zellularfunknetz mit einer ersten Vermittlungsstelle, die mit einem anrufenden Teilnehmer verbunden ist, einer zweiten Vermittlungsstelle, die mit einem angerufenen Teilnehmer verbunden ist und einer dritten Vermittlungsstelle, die mit einer Zusatzkommunikationsdienst-Mailbox für den angerufenen Teilnehmer verbunden ist. Ein Anruf wird von dem anrufenden Teilnehmer an die Mailbox des angerufenen Teilnehmers geleitet, indem der Anruf an der ersten Vermittlungsstelle empfangen wird, der Anruf an die zweite Vermittlungsstelle geleitet wird und an der zweiten Vermittlungsstelle erfaßt wird, daß der Anruf zu dem angerufenen Teilnehmer nicht aufgebaut werden kann. Eine Aufforderung zum Transferieren des Anrufs wird von der zweiten Vermittlungsstelle an die erste Vermittlungsstelle gesendet und dann wird im Ansprechen darauf eine Anfrage nach einer Zusatzkommunikationsdienst- Nummer an die dritte Vermittlungsstelle gesendet. Eine Nummer wird an der dritten Vermittlungsstelle erzeugt, im Ansprechen auf die Anfrage, und wird dann an die erste Vermittlungsstelle gesendet. Der Anruf wird als nächstes von der ersten Vermittlungsstelle an die dritte Vermittlungsstelle unter Verwendung der Zusatzkommunikationsdienst-Nummer und dann an die Mailbox des angerufenen Teilnehmers geleitet.
- In einem anderen Aspekt umfaßt die vorliegende Erfindung ein System zum Leiten eines für einen mobilen Teilnehmer vorgesehenen ankommenden Anrufs an Zusatzkommunikationsdienst-Gerät, wie beispielsweise ein Sprachpost-Gerät, in einem Zellularfunknetz durch Verbinden des Geräts mit einer beliebigen Vermittlungsstelle in dem Netz. Ein ankommender Anruf wird an die nächste Vermittlungsstelle in dem Netz geleitet und dann wird die Vermittlungsstelle, die gegenwärtig den mobilen Teilnehmer bedient, lokalisiert und der Anruf an diese Vermittlungsstelle geleitet. Wenn der Anruf zu dem mobilen Teilnehmer an der bedienenden Vermittlungsstelle nicht abgeschlossen werden kann, wird ein Transfer beantragt und es wird bestimmt, ob der Teilnehmer einen Zusatzkommunikationsdienst besitzt und eine Zusatzkommunikationsdienst-Nummer wird von der beliebigen Vermittlungsstelle angefordert. Der ankommende Anruf wird dann von der nächsten Vermittlungsstelle an die beliebige Vermittlungsstelle unter Verwendung der Zusatzkommunikationsdienst-Nummer geleitet und zu dem Zusatzkommunikationsdienst-Gerät abgeschlossen.
- Die vorliegende Erfindung läßt sich besser verstehen und ihre zahlreichen Aufgaben und Vorteile ergeben sich einem Fachmann unter Bezugnahme auf die folgenden Zeichnungen, in denen gleiche Bezeichnungen oder Zahlen gleiche Teile bezeichnen. In den Zeichnungen zeigen:
- Figur 1 eine piktogrammartige Darstellung eines Zellularfunknetzes mit einem einzelnen Mobilvermittlungszentrum, einer Vielzahl von Basisstationen und einer Vielzahl von mobilen Teilnehmern;
- Figur 2 ein schematisches Blockschaltbild eines Zusatzkommunikationsdienstsystems, wie beispielsweise eine Sprachpost, die in dem Netz aus Figur 1 verwendet wird;
- Figur 3 ein Flußdiagramm, welches den Betrieb eines Sprachpostsystems aus Figur 2 darstellt;
- Figur 4 ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems, welches in einem Zellularfunknetz einschließlich mehrerer Vermittlungsstellen verwendet und in einer MSC-Umgebung arbeiten kann;
- Figur 5 ein Flußdiagramm, welches den Betrieb des Sprachpostsystems aus Figur 4 darstellt;
- Figur 6 ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems, welches in einem Zellularfunknetz verwendet werden kann, welches in einer HLR-Umgebung arbeitet;
- Figur 7 ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems, welches in einem Zellularfunknetz, welches in einer HLR-Umgebung arbeitet, verwendet werden kann und gemäß der Lehren der vorliegenden Erfindung konfiguriert ist; und
- Figuren 8-12 Flußdiagramme, die den Betrieb des Sprachpostsystems aus Figur 1 darstellen.
- Zunächst bezugnehmend auf Figur 1 ist dort ein herkömmliches Zellularfunkkommunikationssystem eines Typs gezeigt, auf das sich die vorliegende Erfindung allgemein bezieht. In Figur 1 ist ein beliebiges geografisches Gebiet in eine Vielzahl von aneinander angrenzenden Funkabdeckungsgebiete oder Zellen C1- C10 aufgeteilt. Während das System aus Figur 1 so dargestellt ist, daß es nur 10 Zellen enthält, versteht es sich von selbst, daß in der Praxis die Anzahl von Zellen natürlich viel größer sein kann.
- Zugeordnet zu und angeordnet in jeder der Zellen C1-C10 ist eine Basisstation, die als eine entsprechende einer Vielzahl von Basisstationen B1-B10 bezeichnet ist. Jede der Basisstationen B1-B10 umfaßt einen Sender, einen Empfänger und eine Steuereinrichtung, wie in diesem Fachgebiet altbekannt. In Figur 1 befinden sich die Basisstationen B1- B10 jeweils in der Mitte der Zellen C1-C10 und sind mit Rundstrahlantennen ausgerüstet. Jedoch können sich die Basisstationen B1-B10 in anderen Konfigurationen des Zellularfunksystems in der Nähe der Peripherie oder in anderer Weise von den Mitten der Zellen C1-C10 verschoben befinden und die Zellen C1-C10 mit Funksignalen entweder in alle Richtungen oder direkt bestrahlen. Deshalb ist die Darstellung des Zellularfunksystems aus Figur 1 nur zum Zweck einer Illustration gedacht und es ist nicht als eine Beschränkung für die möglichen Ausführungen des Zellularfunksystems beabsichtigt.
- Unter weiterer Bezugnahme auf Figur 1 können sich eine Vielzahl von mobilen Stationen M1-M9 in den Zellen C1-C10 befinden. Wiederum sind nur 9 mobile Stationen in Figur 1 gezeigt, aber es versteht sich, daß die tatsächliche Anzahl von mobilen Stationen in der Praxis natürlich viel größer sein kann und unweigerlich die Anzahl von Basisstationen übersteigen wird. Während man keine der mobilen Stationen M1- M9 in einigen der Zellen C1-C10 antreffen kann, soll ferner die Anwesenheit oder Abwesenheit der mobilen Stationen M1-M9 in irgendeiner bestimmten der Zellen C1-C10 so verstanden werden, daß dies in der Praxis von den individuellen Wünschen jeder der mobilen Stationen M1-M10 abhängt, die sich von einem Standort in einer Zelle an einen anderen Standort oder von einer Zelle an eine angrenzende oder benachbarte Zelle umherbewegen können.
- Jeder der Zellen C1-C10 ist einer Vielzahl von Sprach- oder Sprechkanälen und wenigstens einem Daten- oder Steuerkanal zugeordnet. Der Steuerkanal wird verwendet, um den Betrieb von mobilen Stationen mittels Information zu steuern oder überwachen, die an diese Einheiten gesendet wird und von diesen Einheiten empfangen wird. Derartige Information kann umfassen Signale eines ankommenden Anrufs, Signale eines abgehenden Anrufs, Funkrufsignale, Funkrufantwortsignale, Standortregistrationssignale, Sprachkanal-Zuordnungen, Aufrechterhaltungsinstruktionen und "Gesprächsübergabe"- Instruktionen, wenn sich die mobile Station aus der Funkabdeckung einer Zelle heraus und in die Funkabdeckung einer anderen Zelle hineinbewegt. Die Steuer- oder Sprachkanäle können entweder in einem analogen oder einem digitalen Modus oder einer Kombination davon arbeiten.
- Jede der mobilen Stationen M1-M9 kann einen Telefonanruf durch eine oder mehrere der Basisstationen B1-B10 und ein Mobilvermittlungszentrum MSC einleiten oder empfangen. Das Mobilvermittlungszentrum MSC ist über Kommunikationsverbindungen, beispielsweise Kabel, mit jeder der dargestellten Basisstationen B1-B10 und mit dem nicht dargestellten festen öffentlichen Telefonvermittlungsnetz (PSTN) oder einem ähnlichen festen Netz verbunden, welches die Möglichkeit eines dienstintegrierten Digitalnetzes (ISDN) umfassen kann. Die relevanten Verbindungen zwischen dem Mobilvermittlungszentrum MSC und den Basisstationen B1-B10 oder zwischen dem Mobilvermittlungszentrum MSC und dem PSTN oder ISDN sind in Figur 1 nicht vollständig dargestellt, aber denjenigen Personen, die mit diesem Fachgebiet vertraut sind, altbekannt. In ähnlicher Weise ist es auch bekannt, in einem Zellularfunksystem mehr als ein Mobilvermittlungszentrum einzubauen und jedes zusätzliche Mobilvermittlungszentrum mit einer unterschiedlichen Gruppe von Basisstationen und mobilen Teilnehmern und mit anderen Mobilvermittlungszentren über Kabel oder Funkverbindungen zu verbinden. In der nun folgenden Diskussion werden herkömmliche Kommunikationsverbindungen, z.B. Kabel oder Funksprach- oder Datenverbindungen je nach Anwendbarkeit nicht speziell diskutiert, sind aber in den schematischen Blockdiagrammen in den Figuren 2, 4, 6, 7 mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnet.
- Bezugnehmend auf Figur 2 sieht man ein schematisches Blockschaltbild eines Zusatzkommunikationsdienstsystems, beispielsweise Sprachpost, das in dem Netz aus Figur 1 verwendet werden kann. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die vorliegende Erfindung die Wegleitung von verschiedenen Zusatzkommunikationsdiensten innerhalb eines Zellularkommunikationsnetzes beabsichtigt. Der gegenwärtig am gebräuchlichsten verfügbare Dienst von derartigen Diensten, nämlich Sprachpost, wird als ein beispielhafter Zusatzkommunikationsdienst verwendet, um die Prinzipien der Erfindung zu illustrieren. Sprachpost-Gerät, welches in Figur 2 als "SPRACH-MAILBOX" bezeichnet ist und das Bezugszeichen 40 trägt, ist direkt mit dem MSC aus Figur 1 verbunden, welches in Figur 2 das Bezugszeichen 20 trägt. Das MSC 20 kann beispielsweise einen ankommenden Anruf aufbauen, der von einem A-TEILNEHMER 10 wie beispielsweise einem gewöhnlichen PSTN-Teilnehmer an einen B-TEILNEHMER 30 wie beispielsweise eine der mobilen Stationen M1-M9 gerichtet wird. Wenn der B- TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, dann wird das MSC 20 den Anruf an die SPRACH-MAILBOX 40 umleiten, und zwar über speziell vorgesehene Leitungssätze 45 unter Verwendung einer speziell vorgesehen Sprachpostnummer, die die Sprach-Mailbox des B-TEILNEHMERS 30 adressieren wird. Die speziell vorgesehene Sprachpostnummer kann beispielsweise als *99BSN definiert werden, wobei *99 ein Präfix ist und BSN die Telefonnummer des B-TEILNEHMERS 30 ist.
- Unter Bezugnahme auf Figur 3 erkennt man ein Flußdiagramm, welches den Betrieb des Sprachpostsystems aus Figur 2 darstellt. Im Schritt 102 erfaßt das MSC 20 einen ankommenden Anruf von dem A-TEILNEHMER 10 an den B-TEILNEHMER 30. Im Schritt 104 bestimmt das MSC 20, ob der Anruf oder die Verbindung an den B-TEILNEHMER 30 aufgebaut werden kann. Wenn der B-TEILNEHMER 30 verfügbar ist, dann wird im Schritt 106 die Verbindung aufgebaut und eine Sprachverbindung wird zwischen dem A-TEILNEHMER 10 und dem B-TEILNEHMER 30 hergestellt. Wenn allerdings der B-TEILNEHMER 30 wegen einer Belegtbedingung, einer Bedingung mit einem Funkruf ohne Antwort, einer Bedingung mit einem Anrufen ohne Antwort, einer Nicht-Stören-Bedingung oder einer anderen Bedingung nicht verfügbar ist, dann überprüft das MSC 20 im Schritt 108 das Dienstprofil des B-TEILNEHMERS 30 und bestimmt, ob der Anruf an eine Sprachpost geleitet werden soll. Wenn der B- TEILNEHMER 30 keinen Sprachpostdienst aufweist, werden normale Anrufbeendigungs-Prozeduren im Schritt 110 verfolgt. Wenn allerdings der B-TEILNEHMER 30 einen Sprachpostdienst aufweist, dann greift das MSC 20 im Schritt 112 auf die speziell vorgesehene Sprachpostnummer des B-TEILNEHMERS 30, beispielsweise *99BSN zu und leitet den Anruf durch speziell vorgesehene Leitungssätze 45 an die SPRACH-MAILBOX 40 im Schritt 114. Die BSN wird von der SPRACH-MAILBOX 40 verwendet, um die bestimmte Sprach-Mailbox des B-TEILNEHMERS 30 zu identifizieren.
- Unter Bezugnahme auf Figur 4 erkennt man nun ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems, welches in einem Zellularfunknetz verwendet werden kann, welches mehrere Vermittlungsstellen umfaßt und in einer MSC- Umgebung arbeitet. Zur Verdeutlichung kann angenommen werden, daß das Zellularfunknetz aus Figur 2 erweitert worden ist, um ein zusätzliches MSC zu umfassen und daß Gesprächsübergabedienste nun verfügbar sind. Das MSC 20 der Figur 2 ist als eine Heim- oder Ausgangs-Vermittlungsstelle MSC-H20 bezeichnet worden und das zusätzliche MSC ist als eine besuchte Vermittlungsstelle MSC-V 50 bezeichnet worden. Es sei darauf hingewiesen, daß die in dem Blockschaltbild aus Figur 4 gezeigten zwei Vermittlungsstellen nur als Beispiel angeführt sind und daß viele zusätzliche Vermittlungsstellen herkömmlicherweise in einem Zellularfunknetz enthalten sein können. Allerdings reichen die zwei dargestellten Vermittlungsstellen zum Zweck einer Illustration aus.
- Bei Anwendungen mit mehreren Vermittlungsstellen des in Figur 4 gezeigten Typs ist das Sprachpost-Gerät gewöhnlicherweise mit der Ausgangs-Vermittlungsstelle eines mobilen Teilnehmers verbunden. Wenn der B-TEILNEHMER 30, während er sich in der Nähe der MSC-V 50 umherbewegt, einen Anruf von dem A- TEILNEHMER 10 empfängt, aber nicht antwortet, wird der Anruf an die SPRACH-MAILBOX 40 entweder von der MSC-H 20 über speziell vorgesehene Leitungssätze 45 oder von der MSC-V 50 durch speziell vorgesehene Leitungssätze 50 über die MSC-H 20 transferiert. Sobald in dem ersteren Fall die MSC-H 20 erfaßt, daß der B-TEILNEHMER 30 auf den Anruf nicht geantwortet hat, löscht die MSC-H 20 den Anruf an der MSC-V 50 und leitet den Anruf an die SPRACH-MAILBOX 40 wie in Figur 3 gezeigt. In dem letzteren Fall wird der Anruf wie in Figur 5 gezeigt transferiert.
- Unter Bezugnahme auf Figur 5 ist ein Flußdiagramm gezeigt, welches den Betrieb des Sprachpostsystems aus Figur 4 zeigt. Das Flußdiagramm aus Figur 5 führt die Hauptschritte auf, die bei einem Transfer eines Anrufs von der MSC-V 50 an die SPRACH-MAILBOX 40 durch speziell vorgesehene Leitungssätze 55 über die MSC-H 20 beteiligt sind. Die letzte Hälfte aus Figur 5, d.h. der Abschnitt links der gestrichelten Linien, zeigt diejenigen Schritte, die an der MSC-H 20 stattfinden, und die rechte Hälfte aus Figur 5, d.h. der Abschnitt rechts der gestrichelten Linien, zeigt die Schritte, die an der MSC-V 50 stattfinden. Im Schritt 202 erfaßt die MSC-H 20 einen ankommenden Anruf von dem A-TEILNEHMER 10 an den B-TEILNEHMER 30. Im Schritt 204 bestimmt die MSC-H 20, ob sich der B- TEILNEHMER 30 umherbewegt. Wenn sich der B-TEILNEHMER 30 nicht umherbewegt, d.h. innerhalb des Abdeckungsgebiets der MSC-H 20 ist, dann wird die Verbindung entweder zu dem B- TEILNEHMER 30 aufgebaut oder, wenn der B-TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, an die SPRACH-MAILBOX 40 geleitet, wie in Figur 3 gezeigt.
- Unter der Annahme, daß sich der B-TEILNEHMER 30 umherbewegt hat und nun bei der MSC-V 50 registriert ist, wird die MSC-H 20 eine Gastteilnehmernummer von der MSC-V 50 anfordern, die verwendet werden kann, um den Anruf an den B-TEILNEHMER 30 zu leiten. Nach dem Empfang der Anfrage nach einer Gastteilnehmernummer im Schritt 208 weist die MSC-V 50 eine Gastteilnehmernummer dem B-TEILNEHMER 30 im Schritt 210 zu und sendet die Gastteilnehmernummer an die MSC-H 20 im Schritt 212. Beim Empfang der Gastteilnehmernummer im Schritt 214 baut die MSC-H 20 den Anruf an der MSC-V 50 im Schritt 216 auf. Sobald der Anruf im Schritt 218 von der MSC-V empfangen worden ist, bestimmt die MSC-V 50 im Schritt 220, ob der Anruf bzw. die Verbindung zu dem B-TEILNEHMER 30 aufgebaut werden kann. Wenn der B-TEILNEHMER 30 verfügbar ist, wird die Verbindung im Schritt 222 aufgebaut. Wenn jedoch der B-TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, befragt die MSC-V 50 das Dienstprofil des B-TEILNEHMERS 30 und bestimmt im Schritt 224, ob der Sprachpostdienst aktiviert ist. Wenn der B-TEILNEHMER 30 keinen aktivierten Sprachpostdienst aufweist, werden im Schritt 226 normale Anrufbeendigungsprozeduren verfolgt.
- Unter der Annahme, daß im Schritt 228 der Anruf für eine Sprachpostbehandlung in Frage kommt, fordert die MSC-V 50 eine Sprachpostnummer von der MSC-H 20 an, die zum Leiten des Anrufs an die SPRACH-MAILBOX 40 verwendet werden kann. Nach Empfang der Sprachpostnummernanfrage im Schritt 230 greift die MSC-H 20 auf die Sprachpostnummer von der Datendatei des B-TEILNEHMERS 30 im Schritt 232 zu und sendet die Sprachpostnummer im Schritt 234 an die MSC-V 50. Theoretisch kann die Sprachpostnummer eine PSTN-anerkannte Nummer sein, aber wie voranstehend erläutert, ist es wahrscheinlicher, daß sie eine speziell vorgesehene nicht-PSTN-anerkannte Nummer wie beispielsweise *99BSN ist. Sobald die Sprachpostnummer, z.B. *99BSN, von der MSC-V 50 im Schritt 236 empfangen wird, wird der Anruf durch die speziell vorgesehenen Leitungssätze 50 an die MSC-H 20 im Schritt 238 geleitet. Die speziell vorgesehenen Leitungssätze 55 müssen verwendet werden, weil angenommen wird, daß die Sprachpostnummer eine nicht-PSTN- anerkannte Nummer ist und deshalb die PSTN- Spracheinrichtungen nicht verwendet werden können. Die MSC-H 20 empfängt den Anruf im Schritt 240 und stellt im Schritt 242 den Anruf an der SPRACH-MAILBOX 40 bereit, die dann die Sprachpostnummer verwendet, um die bestimmte SPRACH-MAILBOX des B-TEILNEHMERS 30 zu identifizieren.
- Unter Bezugnahme auf Figur 6 ist nun ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems gezeigt, welches in einem Zellularfunknetz verwendet werden kann, das in einer HLR-Umgebung arbeitet. Wie voranstehend diskutiert, wird in einer HLR-Umgebung ein Heim- oder Ausgangsstandortregister als ein Speicher für Standort- und Dienstprofildaten verwendet, die zu einer großen Anzahl von mobilen Teilnehmern gehören, die einer Anzahl von unterschiedlichen Vermittlungsstellen zugeordnet werden können. In dieser Hinsicht führt das HLR einige der Funktionen aus, die traditionell für die Ausgangs-Vermittlungsstellen in dem Zellularfunknetz reserviert sind. Das HLR weist allerdings allgemein keine Spracheinrichtungen auf und führt deshalb keine der Vermittlungsfunktionen aus, die normalerweise zu einer Ausgangs-Vermittlungsstelle gehören. Infolge dessen kann das Sprachpost-Gerät, welches traditionell mit den Ausgangs-Vermittlungsstellen in einer MSC-Umgebung verbunden ist, in einer HLR-Umgebung in ähnlicher Weise nicht mit dem HLR verbunden werden.
- Ein Ansatz zur Bereitstellung eines Sprachpostsystems in einer HLR-Umgebung besteht darin, das Sprachpost-Gerät mit einer beliebigen Vermittlungsstelle in dem Zellularnetz zu verbinden und alle ankommenden Anrufe für einen mobilen Teilnehmer durch diese Vermittlungsstelle zu leiten, die wiederum die Anrufe an die SPRACH-MAILBOX des mobilen Teilnehmers je nach Anforderung leiten kann. Eine derartige Vermittlungsstelle wird als eine anwendungsspezifische Vermittlungsstelle, MSC-D bezeichnet und wird in Figur 6 mit dem Bezugszeichen 60 identifiziert. Die MSC-D 60 ist mit einem HLR 70 verbunden, welches Standort- und Dienstprofil- Information für mobile Teilnehmer enthält, beispielsweise für den B-TEILNEHMER 30. Wenn der A-TEILNEHMER 10 einen Anruf an den B-TEILNEHMER 30 durchführt, wird der Anruf automatisch an die MSC-D 60 geleitet, die nicht die nächstliegende Vermittlungsstelle zu dem A-TEILNEHMER 10 sein kann und dies gewöhnlicherweise nicht ist.
- Wenn sich der B-TEILNEHMER 30 wie in Figur 4 umherbewegt hat und durch die MSC-V 50 detektiert wurde, wird eine Standortaktualisierungsnachricht für den B-TEILNEHMER 30 von der MSC-V 50 an das HLR 70 über einen Signalisierungspfad 75 gesendet. Wenn der Anruf an der MSC-D 60 empfangen wird, wird ein Standortanfragenachricht für den B-TEILNEHMER 30 von der MSC-D 60 an das HLR 70 über den Signalisierungspfad 65 gesendet und der gegenwärtige Standort des B-TEILNEHMERS 30 wird ermittelt. Eine Gastteilnehmernummer wird angefordert und der Anruf wird dann an die MSC-V 50 in im wesentlichen der gleichen Weise, die in Figur 5 illustriert ist, geleitet. Wenn der B-TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, dann verwendet die MSC-V 50 eine Sprachpostnummer, um den Anruf gemäß der in Figur 5 gezeigten Schritte an die SPRACH-MAILBOX 40 zu leiten. Für den wahrscheinlichen Fall, daß die Sprachpostnummer eine nicht-PSTN-anerkannte Nummer ist, müssen speziell vorgesehene Leitungssätze (in Figur 6 nicht gezeigt) für eine Sprachpost-Leitung zwischen der MSC-V 50 und der MSC-D 60 verwendet werden.
- Die Anforderung, die dem in Figur 6 dargestellten Sprachpostsystem zugrundeliegt, ist, daß alle ankommenden Anrufe an die MSC-D 60 gerichtet werden und daß alle Umleitungen an die SPRACH-MAILBOX 40 von der MSC-D 60 durchgeführt werden, führt zu einem ineffizienten und unflexiblen Funkzellularnetz. Es sei beispielsweise angenommen, daß sich ein mobiler Teilnehmer von Los Angeles nach San Francisco bewegt. Ein Anruf für den mobilen Teilnehmer, der seinen Ursprung in San Francisco hat, wird automatisch an die speziell vorgesehene Vermittlungsstelle in Los Angeles geleitet, die wiederum den Anruf zurück nach San Francisco leiten wird, wo sich der mobile Teilnehmer gegenwärtig befindet. Nicht nur sind die Netzeinrichtungen zwischen Los Angeles und San Francisco in unnötiger Weise belegt, sondern auch die Kosten einer Aufrechterhaltung werden erhöht, da jeder Anruf für den mobilen Teilnehmer an die speziell vorgesehene Vermittlungsstelle gerichtet wird. Deshalb wird ein Mechanismus benötigt, der in dem vorangehenden Beispiel ermöglichen würde, daß die Anrufverbindung innerhalb von San Francisco aufgebaut wird und nicht über Los Angeles. Die vorliegende Erfindung schafft die gewünschte Effizienz und Flexibilität, indem eine Befragungs-Anrufwegleitung implementiert wird, wie nachstehend noch eingehend beschrieben wird.
- In einer MSC-Umgebung, die eine Befragungs-Anrufwegleitung implementiert, wird jedes Mal wenn ein Anruf an einen sich umherbewegenden Teilnehmer gerichtet wird, beispielsweise von einem gewöhnlichen PSTN-Teilnehmer, der Anruf an die nächste Mobilvermittlungsstelle geleitet, die als ein Eintrittspunkt in das Zellularnetz qualifiziert ist. Eine derartige Eintrittsvermittlungsstelle wird im folgenden als Befragungsvermittlungsstelle bezeichnet. Die Befragungsvermittlungsstelle fordert dann von der Ausgangs- Vermittlungsstelle des angerufenen Teilnehmers Anrufwegleitungsinformation an. Beim Empfang der Wegleitungsanfrage von der Befragungsvermittlungsstelle erzeugt die Ausgangs-Vermittlungsstelle Anrufwegleitungsinformation, indem sie von ihrem Speicher auf den gegenwärtig registrierten Standort für den angerufenen sich umherbewegenden Teilnehmer zugreift. Auf Grundlage dieser Information wird der Anruf an die besuchte Vermittlungsstelle geleitet, die durch die Standortregistrierungsdaten, die in dem Speicher der Ausgangs-Vermittlungsstelle gespeichert sind, angezeigt wird. Sobald der ankommende Anruf in der besuchten Vermittlungsstelle ankommt, wird von der besuchten Vermittlungsstelle an die angerufene mobile Station ein Funkruf ausgesendet. Beim Empfang des Funkrufsignals sendet die mobile Station eine Funkrufantwort an die besuchte Vermittlungsstelle und eine Sprachverbindung kann dann auf einem der Sprachkanäle hergestellt werden.
- Wie voranstehend diskutiert, werden gegenwärtige Sprachpostsysteme von nicht-PSTN-anerkannten Telefonnummern adressiert. In einer MSC-Umgebung mit einer automatischen Gastteilnahmemöglichkeit müssen speziell vorgesehene Leitungssätze, beispielsweise die in Figur 4 gezeigten speziell vorgesehenen Leitungssätze 55, verwendet werden, um ankommende Anrufe an das Sprachpost-Gerät zu leiten, welches mit den Ausgangs-Vermittlungsstellen verbunden ist. Andererseits führt die Verwendung eines Sprachpostsystems in einer HLR-Umgebung, wie voranstehend diskutiert, zu einem Ansatz für eine Anrufwegleitung, die in vielerlei Hinsicht das genaue Gegenteil einer Befragungs-Anrufwegleitung ist. Kurz zurückkehrend zur Figur 6 und der diesbezüglichen Diskussion kann man erkennen, daß jeder Anruf durch die MSC-D 60 geleitet werden muß, die oft nicht die nächstliegende Vermittlungsstelle zu der anrufenden Partei ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird jedoch die Notwendigkeit einer Verwendung von speziell vorgesehenen Leitungssätzen für eine Sprachpost-Wegleitung umgangen und die Verwendung eines Sprachpostsystems in einer HLR-Umgebung ist zu der Verwendung einer Befragungs-Anrufwegleitung harmonisiert.
- Bezugnehmend auf Figur 7 erkennt man ein schematisches Blockschaltbild eines Sprachpostsystems, welches in einem Zellularfunknetz verwendet werden kann, welches in einer HLR- Umgebung arbeitet und gemäß der Lehren der vorliegenden Erfindung konfiguriert ist. Das in Figur 7 dargestellte Zellularfunknetz implementiert das Konzept einer Befragungs- Anrufwegleitung. Jedes Mal, wenn der A-TEILNEHMER 10 einen Anruf für den B-TEILNEHMER 30 durchführt, wird demzufolge der Anruf an die nächstliegende Vermittlungsstelle geleitet, die als eine Befragungsvermittlungsstelle MSC-I bezeichnet wird und das Bezugszeichen 80 in Figur 7 trägt. Die MSC-I 80 befragt das HLR 70 über einen Signalisierungspfad 85, um den Standort des B-TEILNEHMERS 30 zu bestimmen. Wenn die in dem HLR 70 enthaltene Standortinformation über einen Signalisierungspfad 95 aktualisiert worden ist, um anzuzeigen, daß sich der B-TEILNEHMER 30 in der Nähe der MSC- V 50 umherbewegt, fordert die MSC-I 80 eine Gastteilnehmernummer von der MSC-V 50 an und verwendet die Gastteilnehmernummer um den Anruf an der MSC-V 50 aufzubauen. Der B-TEILNEHMER 30 wird durch die MSC-V 50 per Funkruf angesprochen und auf eine Funkrufantwort hin wird eine Sprachverbindung zwischen dem A-TEILNEHMER 10 und dem B- TEILNEHMER 30 hergestellt.
- Wenn jedoch der B-TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, kann der B-TEILNEHMER 30 wünschen, daß der Anruf an seine SPRACH- MAILBOX geleitet wird. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann das Sprachpost-Gerät mit irgendeiner teilnehmenden Komponente in dem Zellularfunknetz, einschließlich irgendeiner von dem Netzbetreiber gewählten gewünschten Vermittlungsstelle, verbunden werden. Eine derartige Vermittlungsstelle wird als eine Sprachpostvermittlungsstelle MSC-M bezeichnet und trägt in Figur 7 das Bezugszeichen 90. Wenn die MSC-V 50 erfaßt, daß die Verbindung des Anrufs zu dem B-TEILNEHMER 30 nicht aufgebaut werden kann, fordert die MSC-V 50 anstelle einer Zurückrichtung des Anrufs die MSC-I 80 auf, den Anruf wie geeignet zu transferieren. Die MSC-I 80 fordert wiederum Dienstinformation für den B-TEILNEHMER 30 von dem HLR 70 an. Das HLR 70 liest das Dienstprofil des B-TEILNEHMERS 30 und bestimmt, daß die SPRACH-MAILBOX des B-TEILNEHMERS 30 mit der MSC-M 90 verbunden ist. Das HLR 70 ermittelt dann eine PSTN- anerkannte Sprachpostnummer von der MSC-M 90 und übergibt die Sprachpostnummer an die MSC-I 80, die sie dann zum Aufbau der Verbindung des Anrufs durch das PSTN an die mit der MSC-M 90 verbundenen SPRACH-MAILBOX 40 verwendet. Während die Vermittlungsstelle, die die SPRACH-MAILBOX enthält, hier als ein MSC gezeigt ist, d.h. die MSC-M 90, sei darauf hingewiesen, daß die Vermittlungsstelle irgendein Typ von Schalteinrichtung sein kann und nicht notwendigerweise zellulare Möglichkeiten aufweisen muß.
- Zurückkehrend zu den Figuren 8-12 ist in diesen eine Reihe von Flußdiagrammen gezeigt, die zusammengenommen den Betrieb des Sprachpostsystems aus Figur 7 mit näheren Einzelheiten darstellen. Zur Übersichtlichkeit ist jede der Figuren 8-12 in drei Teile aufgeteilt, die durch gestrichelte Linien getrennt sind. Die Teile links außen und in der Mitte der Figuren 8-12 zeigen die Vorgänge, die an der MSC-I 80 bzw. dem HLR 70 ablaufen. Während jedoch die rechts außen liegenden Teile der Figuren 8-10 die Vorgänge zeigen, die an der MSC-V 50 ablaufen, zeigen die rechts außen liegenden Teile der Figuren 11-12 die Vorgänge, die an der MSC-M 90 ablaufen.
- Im Schritt 302 aus Figur 8 wird an der MSC-I 80, d.h. der nächstliegenden Vermittlungsstelle zu dem A-TEILNEHMER 10, ein ankommender Anruf von dem A-TEILNEHMER 10 für den B- TEILNEHMER 30 empfangen. Im Schritt 304 sendet die MSC-I 80 eine Standortanfrage für den B-TEILNEHMER 30 an das HLR 70. Das HLR 70 empfängt die Standortanfrage im Schritt 306 und liest den gegenwärtigen Standort des B-TEILNEHMERS aus einem Speicher im Schritt 308. Das HLR 70 bestimmt, daß sich der B- TEILNEHMER 30 in der Nähe der MSC-V 50 umherbewegt und sendet eine Anfrage nach einer Gastteilnehmernummer an die MSC-V 50 im Schritt 310. Die Anfrage nach einer Gastteilnehmernummer wird von der MSC-V 50 im Schritt 312 empfangen und eine Gastteilnehmernummer wird dem B-TEILNEHMER 30 im Schritt 314 zugewiesen. Im Schritt 316 sendet die MSC-V 50 die Gastteilnehmernummer an das HLR 70, welches wiederum die Gastteilnehmernummer im Schritt 318 an die MSC-I 80 sendet. Die MSC-I 80 empfängt die Gastteilnehmernummer im Schritt 320 und ist nun in der Position, die Verbindung des Anrufs zu der MSC-V 50, die gegenwärtig den B-TEILNEHMER 30 bedient, aufzubauen.
- Im Schritt 322 in Figur 9 stellt die MSC-I 80 den Anruf an der MSC-V 50 bereit und der Anruf wird von der MSC-V 50 im Schritt 324 empfangen. Im Schritt 326 bestimmt die MSC-V 50, ob die Verbindung des Anrufs zu dem B-TEILNEHMER 30 aufgebaut werden kann. Wenn der B-TEILNEHMER 30 verfügbar ist, dann wird die Verbindung des Anrufs im Schritt 328 aufgebaut. Wenn allerdings der B-TEILNEHMER 30 nicht verfügbar ist, bestimmt die MSC-V 50 im Schritt 330, ob der Anruf transferiert oder beendet werden soll. Wenn der B-TEILNEHMER 30 beispielsweise keinen Anrufwarte-, Anrufweiterleitungs- oder Sprachpost- Dienst aufweist, wird der Anruf beendet und der A-TEILNEHMER 10 erhält einen Belegtton, eine aufgezeichnete Ansage oder eine ähnliche Anrufbeendigungsbehandlung im Schritt 332. Wenn der Anruf jedoch transferiert werden soll, sendet die MSC-V 50 im Schritt 334 eine Transferanfrage an die MSC-I 80, die die Transferanfrage im Schritt 336 empfängt.
- Im Schritt 338 in Figur 10 löscht die MSC-I 80 den Sprachpfad zu der MSC-V 50 und im Schritt 340 wird der Teil des Anrufs in der MSC-V 50 gelöscht. Im Schritt 342 sendet die MSC-I 80 eine Dienstanfrage an das HLR 70, um Instruktionen darüber zu empfangen, wie der Anruf zu behandeln ist. Beim Empfang der Dienstanfrage im Schritt 344 greift das HLR 70 auf das Dienstprofil des B-TEILNEHMERS 30 im Schritt 346 zu und bestimmt im Schritt 348, ob der B-TEILNEHMER 30 einen Sprachpostdienst aufweist, der aktiviert ist. Wenn der B- TEILNEHMER 30 keinen Sprachpostdienst aufweist, sendet das HLR 70 im Schritt 350 Beendigungsbehandlungsdaten an die MSCI 80. Gemäß der Beendigungsbehandlungsdaten, die von der MSC- I 80 im Schritt 352 empfangen werden, wird der Anruf im Schritt 354 beendet.
- Wenn andererseits das HLR 70 im Schritt 348 bestimmt, daß der B-TEILNEHMER 30 einen aktivierten Sprachpostdienst aufweist, sendet das HLR 70 im Schritt 356 in Figur 11 den Standort der SPRACH-MAILBOX des B-TEILNEHMERS 30 und bestimmt, daß die SPRACH-MAILBOX 40 mit der MSC-M 90 verbunden ist. Im Schritt 358 sendet das HLR 70 eine Sprachpostnummern-Anfrage an die MSC-M 90. Die Sprachpostnummernanfrage kann in einer Nachricht enthalten sein, die beispielsweise auch die Mobilidentifikationsnummer des B-TEILNEHMERS 30 oder ähnliche Identifikationen über die Identität des B-TEILNEHMERS 30 enthält. Sobald die Sprachpostnummernanfrage im Schritt 360 von MSC-M 90 empfangen wird, werden die Nummer und Identität des B-TEILNEHMERS 30 in einem Speicher gespeichert und eine PSTN-anerkannte Sprachpostnummer für den B-TEILNEHMER 30 wird in einer von zwei möglichen Weisen ermittelt oder erzeugt. Die MSC-M 90 kann, wie insbesondere im Schritt 362 dargestellt ist, auf eine feste Sprachpostnummer für den B- TEILNEHMER 30 aus seinen Datendateien zugreifen. In einem derartigen Fall wird angenommen, daß jedem mobilen Teilnehmer in dem Zellularfunknetz sowohl eine Telefonnummer eines permanenten Verzeichnisses und ebenfalls eine permanente PSTN-anerkannte Sprachpostnummer zugeordnet sind, die zum Aufbau einer Anrufverbindung zu der SPRACH-MAILBOX des mobilen Teilnehmers verwendet werden kann. Jedoch können zur Minimierung der Anzahl von Telefonnummern, die von dem lokalen Unternehmen gemietet werden müssen, dynamische oder vorübergehende Sprachpostnummern verwendet werden, wie mit den Schritten 364 und 366 in Figur 11 dargestellt.
- Im Schritt 364 durchsucht die MSC-M 90 eine Liste von PSTN- anerkannten Sprachpostnummern, die nicht dem von der SPRACH- MAILBOX 40 bedienten mobilen Teilnehmern, sondern der MSC-M 90 zugeordnet sind, und wählt die erste freie, d.h. nicht verwendete Sprachpostnummer, die der momenten Sprachpostnummernanfrage zugeordnet werden kann. Die erforderliche Größe der Liste wird eine Funktion der Anzahl von Sprachpostnummernanfragen sein, die erwartungsgemäß in irgendeinem bestimmten Augenblick gleichzeitig von der MSC-M empfangen werden, wird aber in jedem Fall kleiner als die Anzahl von mobilen Teilnehmern sein, die von der SPRACH- MAILBOX 40 bedient werden. Die Zuordnung der Sprachpostnummern von der MSC-M 90 kann in einer ähnlichen Weise durchgeführt werden, wie diejenige, die für die Zuordnung von Gastteilnehmernummern von einer besuchten Vermittlungsstelle in dem U.S.-Patent 5,353,340 offenbart ist, welches den Titel "Dynamic Allocation of Roamer Routing Numbers Systems and Method" trägt, am 8. März 1990 eingereicht wurde und dem Anmelder der vorliegenden Erfindung übertragen wurde und durch Bezugnahme in die vorliegende Offenbarung eingebaut ist.
- Im Schritt 366 assoziiert oder verbindet die MSC-M 90 die Nummer des B-TEILNEHMERS 30 mit der dynamisch zugewiesenen Sprachpostnummer. Eine derartige Assozuerung oder Verbindung, d.h. eine elektronische "Brücke" zwischen der Nummer des B-TEILNEHMERS 30 und der dynamisch zugeordneten Sprachpostnummer wird benötigt, da im Gegensatz zu dem Fall, bei dem eine feste Sprachpostnummer verwendet wird, die dynamisch zugeordnete Sprachpostnummer eine beliebige Telefonnummer ist, die lediglich auf Grundlage einer Verfügbarkeit gewählt wird. Im Schritt 368 wird die Sprachpostnummer, entweder eine feste oder eine dynamische, durch die MSC-M 90 an das HLR 70 gesendet, das im Schritt 370 die Sprachpostnummer an die MSC-I 80 weiterleitet und die Sprachpostnummer wird im Schritt 372 von der MSC-I 80 empfangen.
- Im Schritt 374 in Figur 12 verwendet die MSC-I 80 die von dem HLR 70 zurückgeführte PSTN-anerkannte Sprachpostnummer, um die Anrufverbindung zu der MSC-M 90 durch das PSTN herzustellen. Im Schritt 376 empfängt die MSC-M 90 den Anruf und, wenn die Sprachpostnummer eine dem B-TEILNEHMER 30 zugeordnete feste PSTN-anerkannte Nummer ist, stellt die MSC- M 90 im Schritt 382 die Verbindung des Anrufs zu der SPRACH- MAILBOX 40 her, die dann die Sprachpostnummer zur Identifizierung der bestimmten SPRACH-MAILBOX des B- TEILNEHMERS 30 verwendet. Wenn andererseits die Sprachpostnummer eine dynamische Sprachpostnummer ist, die von der MSC-M 90 aus einer beliebigen Liste von PSTN- anerkannten Nummern zugeordnet ist, analysiert die MSC-M 90 im Schritt 378 den Anruf und identifiziert die Nummer des B- TEILNEHMERS 30, die vorher zu der dynamischen Sprachpostnummer assoziiert war, die danach für eine Wiederverwendung freigegeben werden kann. Im Schritt 380 greift die MSC-M 90 auf die Sprachpostadresse des B- TEILNEHMERS 30 zu und stellt die Verbindung des Anrufs zu der SPRACH-MAILBOX 40 her, die dann die Sprachpostadresse zur Identifizierung der bestimmten SPRACH-MAILBOX des B- TEILNEHMERS 30 verwendet. Die Nummer der mobilen Station des B-TEILNEHMERS kann als die Sprachpostadresse verwendet werden.
- Aus der vorangehenden Beschreibung lassen sich zwei hervorstehende Merkmale der vorliegenden Erfindung ersehen, nämlich die effiziente Wegleitung von Anrufen in einem Zellularfunknetz, welches einen Sprachpostdienst für mobile Teilnehmer anbietet, und die Verwendung von PSTN-anerkannten Telefonnummern, um Anrufe an die Sprach-Mailboxen dieser mobilen Teilnehmer zu leiten. Andere Merkmale der vorliegenden Erfindung umfassen die Möglichkeit des Zellularbetreibers, Sprachpost-Gerät mit irgendeiner Vermittlungsstelle in dem Netz zu verbinden und auf die Verwendung von PSTN-anerkannten Nummern für alle Sprach- Mailboxen zu verzichten. Die vorliegende Erfindung eignet sich insbesondere auch für eine Implementierung in einer HLR- Umgebung, bei der die Sprach-Mailboxen nicht mit den Ausgangs-Vermittlungsstellen verbunden sein können
- Während die voranstehende Beschreibung nur bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung zeigt, werden Personen, die mit dem Fachgebiet vertraut sind, erkennen, daß viele Modifikationen und Veränderungen durchgeführt werden können, ohne von dem Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, so wie sie in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.
Claims (30)
1. Ein Verfahren zur Wegleitung eines Anrufs von einem
anrufenden Teilnehmer (10) an eine
Zusatzkommunikationsdienst-Mailbox (40) eines
angerufenen Teilnehmers (30) in einem Zellularfunknetz
umfassend eine mit dem anrufenden Teilnehmer (10)
verbundene erste Vermittlungsstelle (80), eine mit dem
angerufenen Teilnehmer (30) verbundene zweite
Vermittlungsstelle (50) und eine mit der Mailbox (40)
für den angerufenen Teilnehmer verbundene dritte
Vermittlungsstelle (90), umfassend die folgenden
Schritte:
Empfangen (302, Figur 8) des Anrufs an der ersten
Vermittlungsstelle (80);
Leiten des Anrufs an die zweite Vermittlungsstelle (50);
Erfassen (326, Figur 9) an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann;
Senden (334, Figur 9) von der zweiten Vermittlungsstelle
(50) an die erste Vermittlungsstelle (80) einer Anfrage
zum Transferieren des Anrufs;
Senden (358, Figur 11) an die dritte Vermittlungsstelle
(90) im Ansprechen auf die Transferanfrage, einer
Anfrage nach einer Zusatzkommunikationsdienst-Nummer;
Senden (368, Figur 11) einer Zusatzkommunikationsdienst-
Nummer von der dritten Vermittlungsstelle (90) an die
erste Vermittlungsstelle (80); und
Leiten des Anrufs von der ersten Vermittlungsstelle (80)
an die Zusatzkommunikations-Mailbox (40) des angerufenen
Teilnehmers (30), die mit der dritten Vermittlungsstelle
(90) verbunden ist, unter Verwendung der
Zusatzkommunikations-Nummer.
2. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt einer Leitung des Anrufs an die zweite
Vermittlungsstelle (50) die folgenden Schritte umfaßt:
Senden (310) einer Anfrage für eine Gastteilnehmernummer
an die zweite Vermittlungsstelle (50);
Zuweisen (314) einer Gastteilnehmernummer an den
angerufenen Teilnehmer (30); und
Senden (318) der Gastteilnehmernummer an die erste
Vermittlungsstelle (20) für eine Verwendung bei der
Leitung des Anrufs an die zweite Vermittlungsstelle
(50).
3. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt einer Erfassung an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann, die folgenden Schritte umfaßt:
Senden eines Funkrufs an den angerufenen Teilnehmer; und
Erfassen, daß der angerufene Teilnehmer auf den Funkruf
nicht antwortet.
4. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt (326) eines Erfassens an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann, die folgenden Schritte umfaßt:
Erfassen, daß der angerufene Teilnehmer (30) belegt ist.
5. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt eines Sendens (368, Figur 11) einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die erste Verrnittlungsstelle
(80) umfaßt:
Erzeugen (362) der Nummer an der dritten
Vermittlungsstelle (90) durch Zugriff auf eine
Telefonnummer, die der Mailbox (40) des angerufenen
Teilnehmers (30) zugeordnet ist.
6. Ein Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt eines Erzeugens der
Zusatzkommunikations-Nummer an der dritten
Vermittlungsstelle (90) die folgenden Schritte umfaßt:
Wählen einer freien Telefonnummer aus einer Liste von
Telefonnummern;
Zuweisen (364, Figur 11) der Telefonnummer an die
Anfrage nach einer Zusatzkommunikationsdienst-Nummer;
und
Assoziierung (366) der Telefonnummer mit dem angerufenen
Teilnehmer (30).
7. Ein Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zusatzkommunikationsdienst eine Sprachpost ist
und der Schritt eines Leitens des Anrufs von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die Sprach-Mailbox (40) des
angerufenen Teilnehmers die folgenden Schritte umfaßt:
Identifizieren (378, Figur 12) des angerufenen
Teilnehmers, der mit der Telefonnummer assoziiert wird;
Zugreifen (380) auf die Adresse der Sprach-Mailbox (40)
des angerufenen Teilnehmers (30); und
Leiten (328) des Anrufs von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die Sprach-Mailbox (40), die
von der Adresse angezeigt wird.
8. Ein System zum Leiten eines Anrufs von einem anrufenden
Teilnehmer (10) an eine Zusatzkommunikationsdienst-
Mailbox (40) eines angerufenen Teilnehmers (30) in einem
Zellularfunknetz umfassend eine mit dem anrufenden
Teilnehmer (10) verbundene erste Vermittlungsstelle
(80), eine mit dem angerufenen Teilnehmer (30)
verbundene zweite Vermittlungsstelle und eine mit der
Zusatzkommunikationsdienst-Mailbox (40) für den
angerufenen Teilnehmer (30) verbundene dritte
Vermittlungsstelle; umfassend:
eine Einrichtung zum Empfangen des Anrufs an der ersten
Vermittlungsstelle (80);
eine Einrichtung zum Leiten des Anrufs an die zweite
Vermittlungsstelle (50);
eine Einrichtung zum Erfassen an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann;
eine Einrichtung zum Senden von der zweiten
Verrnittlungsstelle (50) an die erste Vermittlungsstelle
(80) einer Anfrage zum Transferieren des Anrufs;
eine Einrichtung zum Senden an die dritte
Vermittlungsstelle (90) im Ansprechen auf die
Transferanfrage einer Anfrage für eine
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer;
eine Einrichtung zum Senden einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die erste Vermittlungsstelle
(80); und
eine Einrichtung zum Leiten des Anrufs von der ersten
Vermittlungsstelle (80) an die Zusatzkommunikations-
Mailbox (40) des angerufenen Teilnehmers (30), die mit
der dritten Vermittlungsstelle (90) verbunden ist, unter
Verwendung der Zusatzkommunikationsdienst-Nummer.
9. Ein System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Leiten des Anrufs an die zweite
Vermittlungsstelle umfaßt:
eine Einrichtung zum Senden einer Anfrage nach einer
Gastteilnehmernummer an die zweite Vermittlungsstelle
(50);
eine Einrichtung zum Zuweisen einer Gastteilnehmernummer
an den angerufenen Teilnehmer (30); und
eine Einrichtung zum Senden der Gastteilnehmernummer an
die erste Vermittlungsstelle (80) zur Verwendung bei
einer Leitung des Anrufs an die zweite
Vermittlungsstelle.
10. Ein System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erfassen an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann, umfaßt:
eine Einrichtung zum Senden eines Funkrufs an den
angerufenen Teilnehmer (30); und
eine Einrichtung zum Erfassen, daß der angerufene
Teilnehmer (30) auf den Funkruf nicht antwortet.
11. Ein System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erfassen an der zweiten
Vermittlungsstelle (50), daß die Verbindung des Anrufs
zu dem angerufenen Teilnehmer (30) nicht hergestellt
werden kann, umfaßt:
eine Einrichtung zum Erfassen, daß der angerufene
Teilnehmer (30) belegt ist.
12. Ein System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Senden einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die erste Vermittlungsstelle
(80) eine Einrichtung zum Erzeugen der Nummer an der
dritten Vermittlungsstelle (90) durch Zugriff auf eine
der Zusatzkommunikationsdienst-Mailbox (40) des
angerufenen Teilnehmers (30) zugeordneten Telefonnummer
umfaßt.
13. Ein System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erzeugen der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer an der dritten
Vermittlungsstelle (90) umfaßt:
eine Einrichtung zum Wählen einer freien Telefonnummer
aus einer Liste von Telefonnummern;
eine Einrichtung zum Zuweisen der Telefonnummer an die
Anfrage nach einer Zusatzkommunikationsdienst-Nummer;
und
eine Einrichtung zum Assozueren der Telefonnummer mit
dem angerufenen Teilnehmer (30).
14. Ein System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zusatzkommunikationsdienst eine Sprachpost ist und
die Einrichtung zum Leiten des Anrufs von der dritten
Vermittlungsstelle an die Sprach-Mailbox (40) des
angerufenen Teilnehmers (30) umfaßt:
eine Einrichtung zum Identifizieren des angerufenen
Teilnehmers (30), der mit der Telefonnummer assoziiert
wird;
eine Einrichtung zum Zugriff auf die Adresse der Sprach-
Mailbox (40) des angerufenen Teilnehmers (30); und
eine Einrichtung zum Leiten des Anrufs von der dritten
Vermittlungsstelle (90) an die Sprach-Mailbox (40), die
von der Adresse angezeigt wird.
15. Ein Verfahren zum Leiten eines für einen mobilen
Teilnehmer (30) vorgesehenen ankommenden Anrufs an ein
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät (40) in einem
Zellularfunknetz, umfassend die folgenden Schritte:
Verbinden des Zusatzkommunikationsdienst-Geräts (40) mit
einer gewählten Vermittlungsstelle (90) in dem Netz;
Leiten (302, Figur 8) des ankommenden Anrufs an die
nächstliegende Vermittlungsstelle (80) in dem Netz;
Lokalisieren der Vermittlungsstelle (50), die
gegenwärtig den mobilen Teilnehmer (30) bedient;
Leiten des Anrufs von der nächstliegenden
Vermittlungsstelle (80) an die bedienende
Vermittlungsstelle (50);
Erfassen (326, Figur 9), daß die Verbindung des
ankommenden Anrufs zu dem mobilen Teilnehmer (30) nicht
hergestellt werden kann;
Anfordern (334, Figur 9) eines Transfers des ankommenden
Anrufs von der bedienenden Vermittlungsstelle (50);
Bestimmen (348, Figur 10), ob der mobile Teilnehmer (30)
einen Zusatzkommunikationsdienst aufweist;
Anfordern (358, Figur 11) einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90);
Leiten (374, 376, Figur 12) des ankommenden Anrufs von
der nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an die
gewählte Vermittlungsstelle (90) unter Verwendung der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer; und
Leiten (328) des ankommenden Anrufs von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) an das
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät (40).
16. Ein Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt einer Lokalisierung der
Vermittlungsstelle, die gegenwärtig den mobilen
Teilnehmer bedient, umfaßt:
Senden (304, Figur 8) einer Standortanfrage an ein
Ausgangsstandortregister (70), welches Standort- und
Dienstinformation für den mobilen Teilnehmer (30)
enthält;
Lesen (308) des Standorts des mobilen Teilnehmers aus
dem Speicher des Ausgangsstandortregisters;
Senden (310) einer Gastteilnehmernummernanfrage an die
bedienende Vermittlungsstelle;
Zuordnen einer Gastteilnehmernummer, die von der
bedienenden Vermittlungsstelle (50) bereitgestellt wird,
zu der Gastteilnehmernummernanfrage;
Senden (316) der Gastteilnehmernummer von der
bedienenden Vermittlungsstelle an das
Ausgangsstandortregister; und
Senden (318) der Gastteilnehmernummer von dem
Ausgangsstandortregister (70) an die nächstliegende
Vermittlungsstelle (80) für eine Verwendung bei der
Leitung des ankommenden Anrufs von der nächstliegenden
Vermittlungsstelle (80) an die bedienende
Vermittlungsstelle (90).
17. Ein Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt (334, Figur 9) einer Anfrage nach einem
Transfer des ankommenden Anrufs von der bedienenden
Vermittlungsstelle den Schritt eines Sendens einer
Transferaufforderung von der bedienenden
Vermittlungsstelle (50) an die nächstliegende
Vermittlungsstelle (80) umfaßt.
18. Ein Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt (348, Figur 10) eines Bestimmens, ob der
mobile Teilnehmer einen Zusatzkommunikationsdienst
aufweist, die folgenden Schritte umfaßt:
Senden (334) einer Dienstanfrage von der nächstliegenden
Vermittlungsstelle (80) an das Ausgangsstandortregister
(HLR) im Ansprechen auf die Transferaufforderung;
Zugreifen (346) auf das Dienstprofil des mobilen
Teilnehmers aus dem Speicher des
Ausgangsstandortregisters (HLR) im Ansprechen auf die
Dienstanfrage; und
Lesen (356, Figur 11) des Standorts der gewählten
Vermittlungsstelle (90), mit der das
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät verbunden ist, aus dem
Speicher des Ausgangsstandortregisters.
19. Ein Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt einer Anfrage nach einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) den Schritt (358, Figur 11)
eines Sendens einer Zusatzkommunikationsdienst-
Nummernanfrage von dem Ausgangsstandortregister (70) an
die gewählte Vermittlungsstelle (90) umfaßt.
20. Ein Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt eines Leitens des ankommenden Anrufs von
der nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an die
gewählte Vermittlungsstelle (90) unter Verwendung der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer die folgenden Schritte
umfaßt:
Erzeugen (362, 364, Figur 11) der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer an der gewählten
Vermittlungsstelle (90);
Senden (368) der Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) an das Ausgangsstandortregister;
und
Senden (370) der Nummer von dem Ausgangsstandortregister
(HLR) an die nächstliegende Vermittlungsstelle (80) zur
Verwendung bei der Leitung des ankommenden Anrufs von
der nächstliegenden Vermittlungsstelle an die gewählte
Vermittlungsstelle (90).
21. Ein Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt einer Erzeugung der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer an der gewählten
Vermittlungsstelle (90) die folgenden Schritte umfaßt:
Wählen (362) einer freien Telefonnummer aus einer Liste
von Telefonnummern;
Zuordnen (364) der Telefonnummer an die
Zusatzkommunikationsdienst-Nummernanfrage; und
Assoziieren (366) der Zusatzkommunikationsdienst-Nummer
mit dem mobilen Teilnehmer.
22. Ein Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zusatzkommunikationsdienst eine Sprachpost ist
und der Schritt eines Leitens des ankommenden Anrufs von
der gewählten Vermittlungsstelle (90) an ein Sprachpost-
Gerät (40) die folgenden Schritte umfaßt:
Identifizieren (378, Figur 12) des mobilen Teilnehmers,
der mit der Sprachpostnummer assoziiert ist;
Zugreifen (380) auf die Adresse der Sprach-Mailbox in
dem Sprachpost-Gerät, das dem mobilen Teilnehmer
zugeordnet ist; und
Leiten (382) des Anrufs von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) an die Sprach-Mailbox (40), die
von der Adresse angezeigt wird.
23. Ein System zum Leiten eines für einen mobilen Teilnehmer
vorgesehenen ankommenden Anrufs an ein
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät in einem
Zellularfunknetz, umfassend:
eine Einrichtung zum Verbinden des
Zusatzkommunikationsdienst-Geräts (40) mit einer
gewählten Vermittlungsstelle (90) in dem Netz;
eine Einrichtung zum Leiten des ankommenden Anrufs an
die nächstliegende Vermittlungsstelle (80) in dem Netz;
eine Einrichtung zum Lokalisieren der Vermittlungsstelle
(50), die den mobilen Teilnehmer (30) gegenwärtig
bedient;
eine Einrichtung zum Leiten des Anrufs von der
nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an die
bedienende Vermittlungsstelle (50);
eine Einrichtung zum Erfassen, daß die Verbindung des
ankommenden Anrufs zu dem mobilen Teilnehmer (30) nicht
hergestellt werden kann;
eine Einrichtung zum Anfordern eines Transfers des
ankommenden Anrufs von der bedienenden
Vermittlungsstelle (50);
eine Einrichtung zum Bestimmen, ob der mobile Teilnehmer
(30) einen Zusatzkommunikationsdienst aufweist;
eine Einrichtung zum Anforderung einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90);
eine Einrichtung zum Leiten des ankommenden Anrufs von
der nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an die
gewählte Vermittlungsstelle (90) unter Verwendung der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer; und
eine Einrichtung zum Leiten des ankommenden Anrufs von
der gewählten Vermittlungsstelle (90) an das
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät (40).
24. Ein System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Lokalisieren der Vermittlungsstelle,
die den mobilen Teilnehmer gegenwärtig bedient, umfaßt:
eine Einrichtung zum Senden einer Standortanfrage an ein
Ausgangsstandortregister (70), welches Standort- und
Dienstinformation für den mobilen Teilnehmer (30)
enthält;
eine Einrichtung zum Lesen des Standorts des mobilen
Teilnehmers (30) aus dem Speicher des
Ausgangsstandortregisters (70);
eine Einrichtung zum Senden einer
Gastteilnehmernummernanfrage an die bedienende
Vermittlungsstelle (50);
eine Einrichtung zum Zuweisen einer
Gastteilnehmernummer, die von der bedienenden
Vermittlungsstelle (50) bereitgestellt wird, an die
Gastteilnehmernummernanfrage;
eine Einrichtung zum Senden der Gastteilnehmernummer von
der bedienenden Vermittlungsstelle (50) an das
Ausgangsstandortregister (70); und
eine Einrichtung zum Senden der Gastteilnehmernummer von
dem Ausgangsstandortregister (70) an die nächstliegende
Vermittlungsstelle (80) zur Verwendung bei einer Leitung
des ankommenden Anrufs von der nächstliegenden
Vermittlungsstelle (80) an die bedienende
Verrnittlungsstelle (50).
25. Ein System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Anforderung eines Transfers des
ankommenden Anrufs von der bedienenden
Vermittlungsstelle (50) eine Einrichtung zum Senden
einer Transferaufforderung von der bedienenden
Vermittlungsstelle (50) an die nächstliegende
Vermittlungsstelle (80) umfaßt.
26. Ein System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Bestimmen, ob der mobile Teilnehmer
(30) einen Zusatzkommunikationsdienst aufweist, umfaßt:
eine Einrichtung zum Senden einer Dienstanfrage von der
nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an das
Ausgangsstandortregister (70) im Ansprechen auf die
Transferaufforderung;
eine Einrichtung zum Zugriff auf das Dienstprofil des
mobilen Teilnehmers (30) aus dem Speicher des
Ausgangsstandortregisters (70) im Ansprechen auf die
Dienstanfrage; und
eine Einrichtung zum Lesen des Standorts der gewählten
Vermittlungsstelle (90), mit der das
Zusatzkommunikationsdienst-Gerät (40) verbunden ist, aus
dem Speicher des Ausgangsstandortregisters (70).
27. Ein System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Anfragen nach einer
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) eine Einrichtung zum Senden
einer Zusatzkommunikationsdienst-Nummernanfrage von dem
Ausgangsstandortregister (70) an die gewählte
Vermittlungsstelle (90) umfaßt.
28. Ein System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Leiten des ankommenden Anrufs von
der nächstliegenden Vermittlungsstelle (80) an die
gewählte Vermittlungsstelle (90) unter Verwendung der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer umfaßt:
eine Einrichtung zum Erzeugen der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer an der gewählten
Vermittlungsstelle (90);
eine Einrichtung zum Senden der Nummer von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) an das Ausgangsstandortregister
(70); und
eine Einrichtung zum Senden der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer von dem
Ausgangsstandortregister (70) an die nächstliegende
Vermittlungsstelle (80) zur Verwendung bei einer Leitung
des ankommenden Anrufs von der nächstliegenden
Vermittlungsstelle (80) an die gewählte
Vermittlungsstelle (90).
29. Ein System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erzeugen der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer an der gewählten
Vermittlungsstelle (90) umfaßt:
eine Einrichtung zum Wählen einer freien Telefonnummer
aus einer Liste von Telefonnummern;
eine Einrichtung zum Zuordnen der Telefonnummer zu der
Zusatzkommunikations-Nummernanfrage; und
eine Einrichtung zum Assozueren der
Zusatzkommunikationsdienst-Nummer mit dem mobilen
Teilnehmer (30).
30. Ein System nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
der Zusatzkommunikationsdienst eine Sprachpost ist und
die Einrichtung zum Leiten des ankommenden Anrufs von
der gewählten Vermittlungsstelle (90) an das Sprachpost-
Gerät (40) umfaßt:
eine Einrichtung zum Identifizieren des mobilen
Teilnehmers (30), der mit der Sprachpostnummer
assoziiert wird;
eine Einrichtung zum Zugreifen auf die Adresse einer
Sprach-Mailbox in dem Sprachpost-Gerät (40), die dem
mobilen Teilnehmer (30) zugeordnet ist; und
eine Einrichtung zum Leiten des Anrufs von der gewählten
Vermittlungsstelle (90) an die Sprach-Mailbox, die von
der Adresse angezeigt wird.
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