Hintergrund der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen
Batterieaufbau, der geeignet ist, den Austritt von Elektrolyt oder das
Auslaufen der Batterie zu verhindern.
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In den vergangenen Jahren haben sich Leistung und Kompaktheit
von elektronischen Geräten, zum Beispiel bei Videokameras und
Stereokopfhörern, wesentlich erhzht; die Nachfrage nach
Batterien hoher Kapazität zur Stromversorgung von derartigen
elektronischen Geräten ist entsprechend gestiegen.
Üblicherweise werden bei solchen Batterien manganhaltige Batterien
eingesetzt, es kommen jedoch wegen der höheren Kapazität
immer mehr auch alkalische Batterien mit alkalischem Elektrolyt
wie zum Beispiel Kaliumhydroxid zum Einsatz.
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Üblicherweise ist eine Batterie dicht verschlossen, und es
kann aus unterschiedlichen Gründen zu einem Druckaufbau in
der Batterie kommen. Wird zum Beispiel eine alkalische
Batterie sehr lange gelagert, ist nicht auszuschließen, daß das
Zink der negativen Elektrode korrodiert und Wasserstoffgas
freisetzt, welches dann zu einem Druckaufbau im Inneren
führt. Wenn sich der Innendruck erhöht, wird der dichte
Abschluß zerstört, die Batterie fällt aus und es kommt zur
Beschädigung angeschlossener Geräte.
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Um solche Zwischenfälle auszuschließen, sind Konstruktionen
für Batterien bekannt, die als Druckentlastungsventil wirken
und einen übermäßigen Druckaufbau im Inneren verhindern. In
der Fig. 1 wird eine derartige Konstruktion für eine
alkalische Batterie beschrieben.
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Die alkalische Batterie nach der Fig. 1 besteht im
wesentlichen aus einem zylindrischen Metallgehäuse 51, einer
positiven Elektrode 52 aus Mangandioxid und Graphit sowie einer
gelartigen negativen Elektrode 53, die aus Zinkgranulat,
einer wässrigen Kaliumhydroxidlösung, einem Verdickungsmittel
usw. besteht. Die positive Elektrode 52 und die negative
Elektrode 53 befinden sich im Metallgehäuse 51 und sind durch
eine Vlieseinlage 54 voneinander getrennt. Das Metallgehäuse
51 bildet zusammen mit der positiven Elektrode 52 einen
positiven Elektrodenbecher. Wie aus der Fig. 1 zu ersehen ist,
befindet sich am unteren Ende des Metallgehäuses 51 eine
Öffnung. Ein Dichtelement 56 dichtet diese Öffnung am unteren
Ende des Metallgehäuses 51 ab; ein Verstärkungselement 57
stützt das Dichtelement 56 ab und wird zusammen mit dem
Dichtelement 56 an der Außenseite montiert. Außerdem ist ein als
negativer Pol dienender Deckel 58 an der Außenseite des
Verstärkungselements 57 angebracht, um die Öffnung im
Metallgehäuse 51 abzudecken.
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Der Deckel 58 wird an seinem äußeren Rand durch das
Metallgehäuse 51 gehalten. Das Dichtelement 56 besitzt in seiner
Mitte eine Durchgangsbohrung 56a, und in diese Durchgangsbohrung
56a ist ein nagelförmiger Stromabnehmerstift 55 eingepreßt.
Das Verstärkungselement 57 ist in der Mitte ebenfalls mit
einer mittigen Durchgangsbohrung 57a versehen, und ein
zylindrischer Teil 56b des Dichtelements 56 greift in die mittige
Durchgangsbohrung 57a ein.
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Das Dichtelement 56 besteht aus Kunstharz oder anderem
Kunststoff (z.B. Nylon) und enthält einen dünnwandigen Teil 56c,
der as Druckentlastungsventil wirkt. Falls der Innendruck in
dem durch das Dichtelement 56 abgeschlossenen Metallgehäuse
51 steigt, wird der dünnwandige Teil 56c durchbrochen; das
Gas kann aus dem Inneren über den dünnwandigen Teil 56c aus
der Batterie ausströmen und somit wird ein anormaler Anstieg
des Innendrucks vermieden. Damit das Gas aus dem Inneren des
Metallgehäuses 51 strömen kann, befinden sich
Lüftungsbohrungen 57a und 58a in dem Verstärkungselement 57 bzw. dem Deckel
58.
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Obwohl eine mögliche Zerstörung der Batterie durch Anstieg
des Innendrucks mit dem dünnwandigen Teil 56c in dem aus
Kunstoff oder ähnlichem bestehenden Dichtelement 56 wirksam
verhindert wird, besteht bei Batterien mit dem erwähnten Aufbau
folgendes Problem. Bei Lagerung der Batterie über lange Zeit
bilden sich am zylindrischen Teil 56b des Dichtelements 56 im
zentralen Bereich Risse oder Sprünge (zum Beispiel in der
Nähe des Ansatzes 56d des zylindrischen Teils 56b), die zum
Auslaufen von Elektrolyt oder ähnlichem aus dem Metallgehäuse
51 führen. Es wird angenommen, daß die Bildung von Rissen
oder Sprüngen in erster Linie durch innere Spannungen
verursacht wird, die beim Einpressen des Stromabnehmerstifts 55
in die Durchgangsbohrung 56a durch Aufweitung des
Durchmessers der Durchgangsbohrung 56a des Dichtungselements 56
entstehen.
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Eine für den derzeitigen Stand der Technik typische
alkalische Batterie wird in EP-A-0 452 070 offenbart. Ein unter
Druck stehendes alkalisches Element ist in einem leitfähigen
Stahlgehäuse untergebracht, das zugleich einen Außenpol des
Elements bzw. der Zelle bildet. Die Kathode des Elements wird
durch die Innenwand des Gehäuses gebildet. Nachdem die
Kathode in dem Stahlgehäuse eingebracht ist, wird eine Einlage
eingesetzt, um das Anodenmaterial elektrisch von der Kathode
zu isolieren. Ein inneres, aufrecht stehendes Wandelement
steht in Kontakt mit einer zylindrischen Nabendichtung und
preßt die Dichtung gegen einen Niet. In dem montierten
Element befindet sich ein Innendeckel, der in der Nähe der
vertikal geneigten Wand gebogen ist; ein versenkter Teil liegt
über der Mitte der Dichtung. Die Biegung kommt als Ergebnis
der Festigkeit des Innendeckels und durch den straffen Sitz
des Innendeckels an der überstehenden Kante der Dichtung
zustande. Der Innendeckel drückt somit über den Niet ständig
gegen eine überstehende Kante der Dichtung und die
Gehäusekante und verhindert so den Austritt von Elektrolyt aus dem
Element.
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Da das Verstärkungselement um den mittleren Niet herum bei
diesen für den derzeitigen Stand der Technik typischen
alkalischen Batterien während der Montage des Elements seine Form
ändert, kann durch das Verstärkungselement kein ausreichender
Druck auf das Dichtelement ausgeübt werden. In der Folge wird
der Austritt von Elektrolyt aus der Batterie nicht sicher
verhindert.
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In den Patent-Abstrakts aus Japan, Band 13, Nr. 38, wird eine
alkalische Batterie offenbart, bei der eine Blattfeder als
Leiter und ein weiteres Blech als negativer Pol verwendet
werden und ein offenes Ende einer positiven Elektrode nach
innen so befestigt ist, daß das offene Ende der positiven
Elektrode abgedichtet wird.
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GB-A 2 062 946 beschreibt Verschlußvorrichtungen für
galvanische Elemente mit einem Federelement, das einen
Verschlußkörper gegen eine Dichtfläche drückt. Das Federelement ist
ringförmig und an seiner Außenkante mit Schlitzen versehen, so
daß zwischen den Schlitzen liegende Verbindungsstücke radial
federn und elastisch bleiben. Die Verbindungsstücke sorgen
für einen Dichtdruck zwischen Gehäuse und Verschlußkörper.
Die Verbindungsstücke werden auf Biegung beansprucht, ohne
daß Ringspannungen auf das Federelement wirken.
Gegenstand der Erfindung
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Batterie
zu schaffen, die die Zerstörung der Batterie durch einen
Druckaufbau im Inneren zuverlässig verhindern kann und die
die Bildung von Rissen oder Spalten in dem Dichtelement
selbst dann unmöglich macht, wenn die Batterie lange Zeit
gelagert wird.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Fig. 1 zeigt einen senkrechten Schnitt durch wesentliche
Teile einer konventionellen alkalischen Batterie.
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Fig. 2 zeigt einen senkrechten Schnitt durch wesentliche
Teile einer alkalischen Batterie nach der vorliegenden
Erfindung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform.
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Fig. 3 zeigt einen senkrechten Schnitt durch wesentliche
Teile der in Fig. 1 dargestellten alkalischen Batterie.
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Fig. 4 zeigt in einem senkrechten Schnitt den gemäß
vorliegender Erfindung abgeänderten Aufbau wesentlicher Teile
einer alkalischen Batterie.
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Fig. 5 zeigt in einem senkrechten Schnitt einen weiteren
gemäß vorliegender Erfindung abgeänderten Aufbau wesentlicher
Teile einer alkalischen Batterie.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Entsprechend der vorliegenden Erfindung, die die oben
erwähnte Aufgabe löst, wird eine Batterie mit einem Batteriegehäuse
vorgesehen, das eine positive Elektrode und eine negative
Elektrode sowie ein Dichtelement zur Abdichtung der Öffnung
an dem einen Ende dieses Batteriegehäuses aufweist, wobei das
Dichtelement über einen zylindrischen Teil mit
Durchführungsbohrung verfügt; weiterhin gehören zu dieser Batterie ein
Verstärkungselement als Verstärkung bzw. Stütze für das
Dichtelement und ein in die Bohrung des Dichtelements
eingepreßter Stromabnehmerstift, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verstärkungselement aus einem Werkstoff besteht, dessen
Festigkeit wesentlich höher ist als die Festigkeit des
Dichtelements,
wobei das Verstärkungselement als Scheibe mit radialem
Wulst ausgebildet ist und sich zusammensetzt aus einer
Platte, die an ihrem äußeren Rand durch das erwähnte
Batteriegehäuse gehalten wird, sowie aus einem Wulst mit Bohrung,
welcher sich mit dem äußeren Rand des zylindrischen Teils des
Dichtelements im Eingriff befindet; der Wulst hat eine
größere Wanddicke als der Rand, und das Dichtelement wird durch
ein dünnwandiges Teil gebildet, welches der durch das
Dichtelement und das Verstärkungselement gebildeten Kammer
gegenüberliegt.
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Bei dieser Anordnung wird der Wulst des Verstärkungselements
so um die Bohrung herum angeordnet, daß er Kontakt mit dem
Außenumfang des zylindrischen Teils des Dichtelements hat und
der zylindrische Teil des Dichtelements damit vollständig von
dem Wulst umschlossen und sicher festgehalten wird. Das
Verstärkungselement wird an seiner Außenkante vom
Batteriegehäuse gehalten. Daher wird die Bildung von Rissen oder Spalten
in dem zylindrischen Teil und in dessen Nähe selbst dann
verhindert, wenn in und an dem zylindrischen Teil durch das
Einpressen des Stromabnehmerstifts in die Durchgangsbohrung des
zylindrischen Teils innere Spannungen vorhanden sind.
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Weiterhin wird im Falle eines Druckaufbaus in dem durch das
Dichtelement abgedichteten Batteriegehäuse der dünnwandige
Teil des Dichtelements gedehnt und bricht danach in den Raum
gegenüber dem dünnwandigen Teil, so daß ein anormaler
Druckanstieg im Inneren des Batteriegehäuses zuverlässig
verhindert wird.
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Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen eine
gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugte Ausführungsform
beschrieben.
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Bei der gemäß der vorliegenden Erfindung bevorzugten
Ausführungsform handelt es sich um eine alkalische Batterie, wie in
der Fig. 2 gezeigt, welche im wesentlichen aus einem
zylindrischen
Metallgehäuse 1 besteht, das am oberen Ende
verschlossen ist und am unteren Ende mit einer Öffnung 7
versehen ist; eine positive Elektrode 2 besteht aus Mangandioxid
und Graphit und eine gelartige negative Elektrode 3 aus
Zinkgranulat, einer wässrigen Kahumhydroxidlösung, einem
Verdikkungsmittel usw.. Die positive Elektrode 2 und die negative
Elektrode 3 befinden sich im Metallgehäuse 1 und sind durch
eine Vlieseinlage 4 voneinander getrennt.
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Das Metallgehäuse 1 bildet zusammen mit der positiven
Elektrode 2 einen positiven Elektrodenbecher. Die zylindrische
Außenfläche des Metallgehäuses 1 ist für die Umhüllung mit
einem isolierenden Film versehen (nicht dargestellt). Das
oberen Ende des Metallgehäuses 1 steht vor und bildet den Pol
der positiven Elektrode 1a.
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Wie in der Fig. 2 dargestellt, besteht die positive Elektrode
2 der Batterie bei der bevorzugten Ausführungsform aus
mehreren separaten Ringelementen. Dies erfolgt aufgrund der
Tatsache, daß für die positive Elektrode 2 in diesem Fall ein
kompakterer, dichterer Aufbau möglich ist und die positive
Elektrode mit einer größeren Menge aktiven Materials versehen
werden kann.
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Wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, ist ein Dichtelement 10
in die Öffnung 7 des Metallgehäuses 1 eingelegt, um die
Öffnung 7 abzudichten. Außen an Dichtelement 10 ist ein
Verstärkungselement 20 mit einer mittigen Bohrung 21a vorgesehen,
die mit dem zylindrischen Teil 12 von dem Dichtelement 10
Kontakt hat bzw. in Eingriff steht. Weiterhin ist ein
scheibenförmiger Metalldeckel 6 so montiert, daß er das
Verstärkungselement 20 von außen abdeckt.
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Wie in der Fig. 3 genauer dargestellt, ist das Dichtelement
10 mit dem zylindrischen Teil 12 versehen, welches in seiner
Mitte eine Durchgangsbohrung 11 sowie einen Ansatz 16
besitzt; weiterhin sind eine Dichtung 17 zur Trennung der
Innen-
und der Außenseite des Metallgehäuses 1 sowie ein
äußerer Rand 14 vorhanden, der den Kontakt mit der inneren
Mantelfläche des Metallgehäuses 1 herstellt. Diese Teile sind
in Becherform aus einem Stück gefertigt, wobei der
zylindrische Teil 12 die Achse darstellt. Ein dünnwandiger Teil 13 in
Ringform verbindet das zylindrische Teil 12 und die Dichtung
17. Der dünnwandige Teil 13 kann durchgehend oder
unterbrochen ausgebildet werden. Das Dichtelement 10 besteht
vorzugsweise aus Kunstharz oder anderem Kunststoff, im Idealfall aus
Nylon, z.B. Nylon 66. Wie hier beschrieben, befindet sich ein
Raum 8 zwischen dem dünnwandigen Teil 13 und dem
Verstärkungselement 20, die auf dem zylindrischen Teil 12 vom
Dichtelement 10 montiert sind.
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Das Verstärkungselement 20 hat Scheibenform und besitzt einen
Scheibenabschnitt 22, der radial nach außen übersteht und im
wesentlichen eine konstante Dicke aufweist, und einen Wulst
21 in der Mitte vom Scheibenabschnitt 22, der wie es in der
Fig. 3 dargestellt ist, nach unten herausragt, so daß die
Dicke stärker ist als bei dem Scheibenabschnitt 22. Die
Mittelbohrung 21a des Verstärkungselements 20 befindet sich in
der Mitte vom Wulst 21. Das Verstärkungselement 20 besteht
vorzugsweise aus einem Werkstoff (z.B. Metall, wie etwa
Eisen), der einen wesentlich höhere Festigkeit hat als der
Werkstoff des Dichtelements 10.
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Die Mittelbohrung 21a des Verstärkungselements 20 ist im
Eingriff mit dem zylindrischen Teil 12 des Dichtelements 10, so
daß der Mittelteil des Verstärkungselements 20 Kontakt mit
dem Ansatz 16 des zylindrischen Teils 12 hat. Der Wulst 21
des Verstärkungselements 20 um die Mittenbohrung 21a bedeckt
daher weitgehend den zylindrischen Teil 12 des
Verstärkungselements 10. Ein oberer äußerer Rand der Scheibe 22 des
Verstärkungselements 20 stößt gegen einen Ansatz 15 des
dichtenden Teils 17 des Dichtelements 10 und ein äußerer
Randabschluß 23 von Scheibe 22 stößt gegen die Innenfläche des
äußeren Randteils 14 des Dichtelements 10. Auf diese Weise
bedeckt der Wulst 21 des Verstärkungselements 20 weitgehend den
zylindrischen Teil 12 des Dichtelements 10, so daß dieses
sicher festgehalten wird; die Scheibe 22 des
Verstärkungselements 20 wird an ihrem äußeren Rand durch den äußeren Rand 14
des Dichtelements 10 am Metallgehäuse fixiert. Der Halt des
Verstärkungselements 20 wird durch die Ansätze 15 und 16 des
Dichtelements 10 stabilisiert.
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Ein nagelförmiger Stromabnehmerstift 5, beispielsweise aus
Messing, wird durch die Durchgangsbohrung 11 des
Dichtelements 10 in die negative Elektrode 3 eingesetzt. Falls
zwischen dem Stromabnehmerstift 5 und der Durchgangsbohrung 11
ein Spalt existiert, kommt eine Dichtung der Öffnung 7 mit
Dichtelement 10 nicht zustande. Daher ist für ein
ausreichendes Übermaß in der Durchgangsbohrung 11 zu sorgen. Der Deckel
6 stößt gegen das untere Ende Sa des Stromabnehmerstifts 5
und deckt das Verstärkungselement 20 ab. Der Deckel 6 ragt
nach unten heraus und bildet den negativen Batteriepol. Der
Deckel 6 ist mit dem unteren Ende 5a des Stromabnehmerstifts
5 verschweißt, um die elektrische Verbindung zwischen beiden
zu gewährleisten. Der Deckel 6 wird mit seinem äußeren Rand
durch das untere Teil des Außenrands 14 des Dichtelements 10
am unteren Ende 1b des Metallgehäuses 1 festgehalten. Auf
diese Weise ist der Deckel 6 mechanisch mit dem Metallgehäuse
1 verbunden, aber beide sind elektrisch voneinander isoliert.
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Wird der Stromabnehmerstift 5 in die Durchgangsbohrung 11 am
zylindrischen Teil 12 von Dichtelement 10 eingepreßt,
entstehen in dem zylindrischen Teil 12 durch das Einpressen innere
Spannungen. Insbesondere bei Lagerung der Batterie über lange
Zeit kann die Existenz solcher inneren Spannungen leicht zur
Bildung von Rissen oder Sprüngen im zylindrischen Teil 12
führen. Da jedoch nach der bevorzugten Ausführungsform der
zylindrische Teil 12 durch den Wulst 21 abgedeckt ist und
somit sicher festgehalten wird, wird die Ausbildung von Rissen
oder Sprüngen durch innere Spannungen im zylindrischen Teil
12 unterdrückt. Daher bilden sich selbst dann, wenn eine
Battene
mit dem bevorzugten Aufbau über lange Zeit gelagert
wird, keine Risse oder Sprünge im Dichtelement 10.
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Wie bereits oben erwähnt, wird das als Druckentlastungsventil
dienende dünnwandige Teil 13 durch einen Dichtung 17 im
Dichtelement 10 gebildet. Falls es daher zu einem Druckaufbau im
Inneren des durch das Dichtelement 10 abgedichteten
Metallgehäuses 1 kommt, wird der dünnwandige Teil 13, wie es in der
Fig. 3 gezeigt ist, zerstört, so daß das im Inneren des
Metallgehäuses 1 gebildete Gas durch den zerstörten
dünnwandigen Teil 13 austreten kann und somit ein anormaler
Druckaufbau im Inneren verhindert wird. Damit das im Inneren
gebildete Gas aus dem Metallgehäuse 1 ausströmen kann, sind jeweils
in dem Verstärkungselement 22 bzw. dem Deckel 6
Lüftungslöcher 22a bzw. 6a vorgesehen. Bei einem Druckaufbau im Inneren
des Metallgehäuses 1 wird der dünnwandige Teil 13 zunächst
nach außen (in der Fig. 3 nach unten) durchgebogen und
schließlich zerstört. Daher ist es notwendig, einen Raum
festzulegen, in dem eine Dehnung des dünnwandigen Teil 13
nach außen zulässig ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform
dient hierzu der Raum 8 zwischen dem Dichtelement 10 und dem
Verstärkungselement 20; der dünnwandige Teil 13 liegt dabei
dem Raum 8 gegenüber. Kommt es bei dieser Anordnung zu einem
Druckaufbau im Inneren des Metallgehäuses 1, wird der
dünnwandige Teil 13 zunächst nach außen (in den Raum 8) erweitert
bzw. gebogen, um dann zerstört zu werden, so daß ein
anormaler Druckaufbau im Inneren zuverlässig vermieden wird.
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Bei der vorangegangenen Beschreibung handelt es sich um eine
bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, es
wird jedoch angenommen, daß die vorliegenden Erfindung nicht
auf die oben beschriebene bevorzugte Anordnung beschränkt
ist. So kann zum Beispiel das Verstärkungselement eine andere
Form haben, wie es in der Fig. 4 und Fig. 5 dargestellt ist.
In den Fig. 4 und 5 sind die im wesentlichen mit denjenigen,
in der Fig. 3 gezeigten identischen Teile mit denselben
Bezugszeichen gekennzeichnet, so daß auf eine Erläuterung hier
verzichtet werden kann. Während in den Fig. 2 und 3 ein Wulst
21 des Verstärkungselements 20 nach unten aus der Scheibe 22
herausragt, ragt in der Fig. 4 ein Wulst 31 des
Verstärkungselements 30 nach unten und oben aus der Scheibe 32 heraus.
Der zylindrische Teil 12 des Dichtelements 10 wird durch den
Wulst 31 sicher gehalten. In der Abänderung nach der Fig. 5
ragt ein dickwandiger Teil 41 eines Verstärkungselements 40
nach oben aus der Scheibe 42 heraus und bewirkt denselben
Effekt wie oben beschrieben.
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Um die Wirkung des Verstärkungselements 20, 30 und 40 nach
den Fig. 3, 4 und 5 nachzuweisen, wurden drei Typen
alkalischer Batterien - im wesentlichen mit dem Aufbau wie in Fig.
2 dargestellt - mit Verstärkungselementen 20, 30 und 40
versehen, wobei die Scheiben 22, 32 und 42 Dicken von 0,8 mm und
die dickwandigen Teile 21, 31 und 41 Dicken von 1,4 mm
aufwiesen. Von jedem Batterietyp wurden 100 Stück gefertigt.
Weitere 100 Batterien wurden mit einem konventionellen
Verstärkungselement der Dicke 0,8 mm (dem Verstärkungselement 57
in der Fig. 1) versehen.
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Die Batterien mit dem erfindungsgemäßen Aufbau und die
Batterien nach dem Stand der Technik wurden 100 Tage bei 71 ºC
gelagert. Die Ausfallrate und der Austritt von Elektrolyt lag
bei Batterien, die gemäß der vorliegenden Erfindung mit
Verstärkungselementen 20, 30 und 40 versehen waren, bei 0 %.
Dagegen trat bei 18 % der nach dem Stand der Technik mit den
Verstärkungselementen 57 versehenen Batterien Elektrolyt aus.
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Um die Wirkung des dünnwandigen Teils 13 des Dichtelements 10
nachzuweisen, wurden weiterhin 10 Batterien nach der Fig. 2
und 10 Batterien ohne Raum 8 gefertigt und diese Batterien in
Versuchen mit einem Strom von 2 A (Ampere) geladen. Bei allen
Batterien mit dem Raum 8 nach der Fig. 2 wurde dabei der als
Druckentlastungsventil wirkende dünnwandige Teil 13 zerstört.
Im Gegensatz dazu ergab sich bei allen Batterien ohne Raum 8,
daß der dünnwandige Teil 13 nicht zerstört war, wohl aber die
Batterien selbst.
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Wie bereits oben beschrieben, liegt bei vorliegender
Erfindung der dünnwandige Teil zur Vermeidung eines anormalen
Druckaufbaus im Inneren gegenüber dem durch Dichtelement und
Verstärkungselement gebildeten Raum. Daher wird bei einem
Druckaufbau im Inneren des durch das Dichtelement
abgedichteten Batteriegehäuses der dünnwandige Teil durch den
Innendruck in den gegenüberliegenden Kammerraum gebogen und
anschließend zerstört, so daß ein anormaler Druckaufbau im
Inneren und damit eine Zerstörung der Batterie vermieden wird.
Weiterhin wird der zylindrische Teil des Dichtelements, der
die Durchgangsbohrung bildet, sicher durch den Wulst des Ver
stärkungselements gehalten und gestützt. Daher wird selbst
dann, wenn durch das Einpressen des Stromabnehmerstifts
innere Spannungen in der Durchgangsbohrung entstehen, das
Auftreten von Rissen oder Sprüngen in und an dem zylindrischen Teil
durch solche inneren Spannungen bei Langzeitlagerung der
Battene zuverlässig verhindert. Daher ist es möglich, eine
Batterie mit verbesserter Auslaufsicherheit und besseren
Sicherheitseigenschaften zu erhalten.