DE69200690T2 - Anlage um einen Mikrowellenofen in eine Startbereitschaftsstellung zu bringen. - Google Patents
Anlage um einen Mikrowellenofen in eine Startbereitschaftsstellung zu bringen.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Mikrowellenöten und insbesondere auf in diesen Mikrowellenöfen verwendete Sicherheitsvorrichtungen. Im allgemeinen umfaßt ein Mikrowellenoten einen Hohlraum zum Garen, der mit einer beweglichen Tür versehen ist, die an der Vorderfläche des Ofens angelenkt und dazu bestimmt ist, die Öffnung des Hohlraums vollständig zu verschließen, indem sie auf die Vorderfläche geklappt wird. Die bewegliche Tür wird durch mindestens einen Haken geschlossen gehalten, der in eine Öffnung an der Vorderfläche eindringt und eine Betätigungsnase eines Verriegelungselements sowie einen Ausschnitt aufweist, der sich hinter der Nase befindet und in den das Verriegelungselement eingreift. Das somit positionierte Verriegelungselement gestattet die darauffolgende Schließung eines Schalters zur Inbetriebnahme des Ofens unter Einwirkung einer Betriebstaste, die sich auf einer in der Vorderfläche des Ofens angeordneten Bedienungstafel befindet. Eine solche Vorrichtung ist zum Beispiel in GB-A-2 176 658 beschrieben.
- Da die Öffnungen, durch welche der Haken eindringt, ausreichend sichtbar sind, wenn die Tür des Mikrowellenotens geöffnet ist, ist es für ein Kind möglich, in diese Öffnung ein flaches Element einzufügen, wie zum Beispiel den Griff eines Löffels, mit der Absicht, das Verriegelungselement zu betätigen. In dieser Position braucht der Ofen nur noch den Druck auf eine Betriebstaste, um in Gang gesetzt zu werden. Dieses Sicherheitssystem ist somit nicht ausreichend zuverlässig und kann für Kinder gefahrlich sein.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, dieser Unzulänglichkeit abzuhelfen, indem eine Vorrichtung geschaffen wird, die es gestattet, jeglichen Betrieb zu verhindern, wenn die Tür des Mikrowellenofens geöffnet ist.
- Gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement aus einem Rad besteht, welches an einer quer zu der inneren Vorderfläche des Mikrowellenofens befestigten Halteplatte positioniert ist und welches an der Halteplatte durch eine zu der Vorderfläche parallele Welle befestigt ist, um welche das Rad eine Drehbewegung ausführen kann, wobei das Rad eine erste Fläche aufweist, die zwei Anschlagsklötze enthält, und zwar einen ersten Anschlagsklotz, der sich auf dem Pfad der Nase befindet und einen zweiten winkelmäßig versetzten Anschlagsklotz, der dazu bestimmt ist, nach der Drehung des Rades durch Einwirkung der Nase auf den ersten Anschlagsklotz mit dem Ausschnitt des Hakens in Eingriff zu kommen, sowie einen Sicherheitshebel, der einen Blockierfinger aufweist, der dazu bestimmt ist, an einem mit der Halteplatte einstückigen Haltevorsprung in Anschlag zu kommen und gegenüber der zweiten Fläche des Rades angeordnet ist und der hierfür zusammen mit einer elastischen Einrichtung an der zweiten Fläche des Rades montiert ist, wobei der Blockierfinger durch einen Sicherheitszapfen gesteuert wird, der durch ein Längsloch transversal zu der ersten Fläche des Rades hervorsteht und der zwischen den beiden Anschlagsklötzen derart angeordnet ist, daß er zwei Positionen einnimmt, und zwar zum einen eine Position zum Einstellen der Anlaufbereitschaft, wofür er durch die Nase des Hakens betätigt wird und in der er den Blockierfinger einklappt, wodurch eine bestimmte Drehung des Rades ermöglicht wird, so daß die darauffolgende Schließung des Betriebsschalters gestattet wird, und zum anderen eine aktive Position, für die er bei Abwesenheit einer Wirkung der Nase an dem Haltevorsprung anschlägt und die Drehung des Rades behindert, wodurch ein Schließen des Schalters verhindert wird.
- Dank dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet man ein einfach einzusetzendes System, und man erhöht die Sicherheit eines Mikrowellenofens beachtlich, indem man jeglichen Benutzer davor abhält, den Betrieb des Geräts auszulösen, wenn die Tür des Ofens geöffnet ist. Andererseits gestattet es die Vorrichtung, welche parallel zu den Öffnungen montiert ist, durch welche der Verriegelungshaken eindringt, einen beachtlichen Raum hinter der Bedienungstafel des Mikrowellenofens freizusetzen und somit den Platzbedarf zu begrenzen.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich im übrigen aus der nun folgenden beispielhaften Beschreibung mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, worin:
- - Fig. 1 eine Perspektivansicht der Vorrichtung zur Einstellung einer Position der Anlaufbereitschaft gemäß der Erfindung darstellt, die sich in einem Mikrowellenofen befindet, der teilweise dargestellt ist und mit einer beweglichen Tür in halboffener Position versehen ist;
- - Fig. 2 in größerem Maßstab und in einer Perspektivansicht die Vorrichtung zum Einstellen einer Bereitschaftsposition der Fig. 1 zeigt;
- - Fig. 3a und 3b in auseinandergebauter Ansicht das Verriegelungselement der Fig. 2 darstellen, das in zwei unterschiedlichen Betriebsstufen der erflndungsgemäßen Vorrichtung veranschaulicht ist; und
- - Fig. 3c in auseinandergebauter Ansicht das erfindungsgemäße Verriegelungselement vor seiner Montage an einer Halteplatte darstellt, welche transversal an der Vorderfläche des Mikrowellenofens befestigt ist.
- Gemäß Fig. 1 ist nur ein Teil der einen Mikrowellenofen bildenden Elemente dargestellt. Der Mikrowellenofen umfaßt einen nicht dargestellten Hohlraum zum Garen, dessen Seitenwände die Bezugsziffer 1 tragen. Eine Vorderfläche 2 des Mikrowellenofens bildet eine Öffnung, die einen Zugang zu dem Hohlraum zum Garen bereitstellt. Eine an der Vorderfläche 2 angelenkte bewegliche Tür 3 ist dazu bestimmt, den Hohlraum zum Garen vollständig zu verschließen. Die bewegliche Tür 3 umfaßt ein Schließsystem, wie zum Beispiel mindestens einen durch eine zum Beispiel abnehmbare Befestigung an der Tür befestigten Haken 4, der es gestattet, ein vollständiges Verschließen der Tür zu erzielen; dieser Haken 4 umfaßt zum Beispiel eine Betätigungsnase 5 und einen Ausschnitt 6. Der Ausschnitt 6 hat zum Beispiel die Form eines umgekehrten U, wobei der gekrümmte Teil des U geringfügig derart abgewandelt ist, daß ein leichter Anstieg erzeugt wird, der sich in Richtung der Nase erhebt und das Gleiten des Verriegelungselements 7 des Mikrowellenofens erleichtert. Die Betätigungsnase hat zum Beispiel eine Dicke e wie der gesamte Haken 4, eine Breite 1 und eine ausreichend große Verengung 8, um jegliche Flexibilität der Nase während dem Kontakt der Nase mit dem Verriegelungselement 8 des Mikrowellenofens zu verhindern.
- Die Vorderfläche 2 des Mikrowellenofens umfaßt außer einer ersten Öffnung 9, die das Eindringen des Hakens 4 der beweglichen Tür 3 gestattet, damit er mit dem Verriegelungselement 7 in Eingriff kommt, weitere Öffnungen, von denen eine einzige 10 in Fig. 1 dargestellt ist, wobei es diese Öffnungen zum Beispiel durch Befestigungsklauen 11, 12 und 13 gestatten, eine Halteplatte 14 zu positionieren, die außerdem das Verriegelungselement und einen Schalter 15 zur Inbetriebnahme des Mikrowellenofens trägt, wobei die Halteplatte 14 quer zu der Vorderfläche 2 des Mikrowellenotens zwischen einer der Seitenwände 1 des Hohlraums zum Garen des Mikrowellenofens und Orten 16, 17, 18 und 19 befestigt ist, die für das Einsetzen einer nicht dargestellten Bedienungstafel vorgesehen sind, die zum Beispiel Bauteile enthält, welche Anweisungen über Zeit, Leistung, schnelles Garen mit Zeitgeberregelung und zur Inbetriebnahme des Geräts bestimmen.
- Das an der Halteplatte 14 befestigte Verriegelungsiileinent 7 wird zum Beispiel durch ein Rad 20 gebildet. Das Rad 20 ist an der Halteplatte 14 um eine Welle 21 drehbar gelagert, welche parallel zu der Vorderfläche 2 des Mikrowellenofens positioniert und mit der Halteplatte 14 einstücklg ist. Das Rad 20 umfaßt außerdem zwei Flächen A und B die einander gegenüberliegend plaziert sind, von denen nur A in Fig. 1 sichtbar ist. Die erste Fläche A umfaßt zum Beispiel zwei Anschlagsklötze 22 und 23, und zwar einen ersten Anschlagsklotz 22, der sich in dem Pfad der Nase 5 des Hakens 4 der beweglichen Tür 3 befindet, und einen zweiten Klotz 23, der sich bei dem Rand 22' der ersten Fläche A befindet und bezüglich dem ersten Klotz 22 winkelmäßig versetzt ist, um jeglichen Anschlag der Nase 5 an den zweiten Klotz 23 während der Schließung der beweglichen Tür 3 zu verhindern, sowie ein Längsloch 23', das winkelmäßig zwischen und unter den beiden Anschlagsklötzen 22 und 23 angeordnet ist und einen Sicherheitszapfen 24 hindurchtreten läßt, der quer zu der ersten Fläche A des Rades 20 positioniert ist und außerdem ein Element eines Blockierfingers 25 bildet (in Fig. 3a bis 3c dargestellt), der auf der zweiten Fläche B des Rades 20 gegenüber der Halteplatte 14 beweglich montiert ist. Der Blockierfinger 25 ist ein Element eines Sicherheitsriegels, das weiterhin einen mit der Halteplatte 14 einstückigen Haltevorsprung 26 aufweist, der gegenüber der zweiten Fläche B des Rades 20 angeordnet ist. Der Blockierfinger 25 ist zusammen mit einer elastischen Einrichtung beweglich montiert, die zum Beispiel durch ein Federsystem 27 (in Fig. 3a bis 3c dargestellt) gebildet wird, das an der zweiten Fläche B des Rades 20 befestigt ist und dazu neigt, das freie Ende 28 des Blockierfingers 25 zum Rande des Rades 20 in der Nähe des Vorsprungs 26 derart zu bewegen, daß, wenn auf den Sicherheitszapfen 24 nicht eingewirkt wird, die Drehung des Rades 20 auf die Entfernung beschränkt wird, die zwischen dem freien Ende 28 des Blockierzapfens 25 und dem Vorsprung 26 besteht. Die Klötze 22 und 23 sind zum Beispiel eiförmig. Die erste Fläche A des Rades 20 weist ebenfalls eine Welle 29 auf, die an dem Randbereich des Rades 20 positioniert ist und sich an der Spitze eines Dreiecks befindet, das durch die Anschlagsklötze 22 und 23 verläuft. Ein Kipper 30 ist frei um diese Welle 29 herum pendelnd montiert. Das freie Ende 31 dieses Kippers 30 hat zum Beispiel eine abgerundete Form.
- Gemäß Fig. 2, wenn die Tür des Ofens geschlossen ist, werden der zweite Klotz 23 sowie der Sicherheitszapfens 24 des Rades 20 in den Ausschnitt 6 des Hakens 4 gebracht. Da das Rad 20 an seiner ersten Fläche A die Welle 29 besitzt, auf welcher der Kipper 30 beweglich montiert ist, verläuft der Kipper 30 von der in Fig. 1 dargestellten Position zu der in Fig. 2 dargestellten Position. Während der Drehung des Rades 20 führt die Welle 26, auf der der Kipper 30 pendelnd montiert ist, tatsächlich eine durch eine Schulter 32 des Hakens 4 begrenzte Drehbewegung aus (punktiert dargestellt). Die Schulter 32 soll mit der Vorderfläche 2 des Ofens in Anschlag kommen, wenn die bewegliche Tür 3 den Hohlraum vollständig schließt, und ein Abstand d zwischen der Schulter 32 und der neben der Nase 5 liegenden inneren Fläche des Ausschnitts 6 ist durch den Konstrukteur somit streng festgelegt, um das vollständige Schließen ohne Spiel der Tür 3 zu erzielen.
- Durch den Einfluß der Schwerkraft positioniert sich bei diesem Kipper 30 sein Ende 31 auf der Höhe des Schalters 15. Da der Schalter 15 einen Auslösedruckknopf 33 besitzt, genügt eine Schwenkbewegung des Kippers 30, um den Schalter 15 zur Inbetriebnahme des Mikrowellenofens in Gang zu setzen. Diese Schwenkbewegung des Kippers 30 wird zum Beispiel durch eine Klappe 34 verursacht, welche an einer Gelenkachse 35 drehbar gelagert ist. Die Drehung dieser Klappe, einem Pfeil F4 folgend, wird zum Beispiel durch eine Betriebstaste 36 in Gang gesetzt, welche die auf der zum Teil dargestellten Bedienungstafel angeordnete Taste zur Inbetriebnahme des Mikrowellenofens ist.
- Gemäß Fig. 3a führt während der Schließung der beweglichen Tür 3, auf welcher der Haken 4 befestigt ist, die Nase 5 des Hakens 4 eine Drehbewegung um die Gelenkachse der Tür gemäß einem Pfeil F1 durch. Die Nase 5 greift in die Öffnung 9 der Vorderfläche 2 des Mikrowellenofens ein und schlägt gegen den ersten Klotz 22 des Rades 20 an. Vor der Berührung der Nase 5 auf dem ersten Klotz 22 befindet sich der von dem Rad 20 für ein besseres Verständnis losgelöst gezeichnete Blockierfinger 25 in der Nähe des Vorsprungs 26, um mit letzterem in Anschlag zu kommen, falls keine Wirkung auf den Sicherheitszapfen 24 ausgeübt wird. Wenn sich die Schließung der Tier fortsetzt, wie in Fig. 3a gezeigt, dreht die auf den ersten Klotz 22 ausgeübte Kraft F1 das Rad 20.
- Andererseits wirkt gemäß Fig. 3b die Nase 5 des Hakens durch ihren unteren Teil auf den Sicherheitszapfen 24 in der Richtung des Pfeils F2 ein. Der Blockierfinger 25 ist auf einer Achse 37 der zweiten Fläche B des Rades 20 beweglich gelagert zusammen mit einer Feder 27, welche zwei Enden 38 und 39 aufweist, wobei das eine Ende 38 mit dem Blockierfinger 25 verbunden und das andere Ende 39 mit dem Rad 20 verbunden ist. Diese Verbindung ist in den auseinandergebauten Ansichten 3a, 3b, 3c dargestelft.
- Das Kippen des Sicherheitszapfens 24 und die Drehung des Rades 20 gestatten das Schwenken und das Einziehen des Blockierfingnrs 25, wodurch der Vorsprung 26 gemieden wird, der die Winkelverschiebung des Rades 20 begrenzte, wenn auf den Sicherheitszapfen 24 in keinerlei Weise eingewirkt wird.
- Die endgültige Position des Rades 20 nach der vollständigen Schließung der beweglichen Tür 3 des Mikrowellenofens ist in Fig. 2 dargestellt.
- Gemäß Fig. 3c weist der Finger 25 ein Loch 40 auf, das paraflei zu dem Sicherheitszapfen 24 ist und das Aufschieben auf die Welle 37 der zweiten Fläche B des Rades 20 ermöglicht. Die Befestigungswelle 21 des Rades 20 ist in einem Loch 42 drehbar montiert, das in die Halteplatte 14 eingearbeitet ist. Eine (nicht dargestellte) Haltescheibe, die an dem Ende der Welle 21 nach ihrem Eingriff in das Loch 42 an-der anderen Fläche (nicht dargestellt) der Halteplatte 14 befestigt wird, hält das Rad 20 axial auf der Haltepiatte 14 und gestattet dem Rad 20 eine freie Drehung um die Welle 21.
- Das Rad 20 ist in seiner Winkelbewegung durch den Haken 4 der beweglichen Tür 3 des Mikrowellenofens begrenzt. Um den Haken 4 zum Inneren des Ofens hin zu ziehen und somit die Tür an der Vorderfläche anzulegen, werden darüber hinaus das Rad 20 und somit der erste Klotz 22 einer Drehmitnahmevorrichtung ausgesetzt die einen Zapfen 43 aufweist, der auf der zweiten Fläche B des Rades 20 montiert ist und mit der Welle 29 der ersten Fläche A des Rades 20 ausgerichtet ist, wobei der Zapfen 43 eine auf der Halteplatte 14 ausgebildete Gleitbahn 44 durchsetzt.
- Um die Verschiebung des Zapfens 43 zu steuern, wird das nach der Montage des Rades 20 der Halteplatte 14 vorstehende Ende 45 des Zapfens 43 an einem ersten Ende 46 eines Kniehebels 47 mit einem in der Mitte gelegenen instabilen Punkt befestigt, der unter der Einwirkung einer Feder 48 steht und punktiert dargestellt ist, da er sich auf der anderen Seite der Halteplatte 14 befindet, während ein zweites Ende 49 durch eine mit der Halteplatte 14 fest verbundene und einstückige Halterung 50 hindurch verläuft, die als Anschlag für die Feder 48 sowie als Gleitlager für den Kniehebel 47 dient.
- Auf diese Weise bewegt sich der Zapfen 43 des Rades 20 von einer in 51 dargestellten ersten Position, welche die Achse des Mitnehmers 43 darstellt, wenn auf die Klötze 22 und 23 sowie auf den Sicherheitszapfen 24 in keinerlei Weise eingewirkt wird, zu einer in 52 dargestellten Position, welche die Achse des Mitnehmers 23 nach einem Einwirken auf die zuvor erwähnten Elemente darstellt. Ein in der Gleitbahn 44 dargestellter Pfeil 53 beschreibt die durch den Zapfen 43 des Rades 20 durchgeführte Drehbewegung, wenn der Blockierfinger 25 des Rades 20 eingeklappt ist, wodurch der Anschlag gegen den Vorsprung 26 vermieden wird und die Fortsetzung der Drehbewegung des Rades 20 gestattet wird.
- Andere Betriebstasten können die Drehung des Kippers 30 auslösen, um den Schalter 15 zur Inbetriebnahme des Ofens einzuschalten, wie zum Beispiel eine Taste einer zuvor programmierten Zeitgebervorrichtung eines Mikrowellenofens der oben beschriebenen Bauart, wie zum Beispiel in der Patentanmeldung Nr. 2 630 613, oder eine elektronische Taste eines Mikrowellenofens, wobei es aber in den letzteren Fällen unumgänglich ist, nicht dargestellte, geeignete Mechanismen anzupassen und zu positionieren, damit die Vorriehtung funktioniert. Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird auf Mikrowellenöfen angewandt, kann jedoch auch auf andere Geräte angewandt werden, die sehr zuverlässige Sicherungen benötigen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitscbaftsposition eines
Mikrowellenofens, der einen Hohlraum zum Garen umfaßt, der mit einer beweglichen Tür (3)
versehen ist, die an der Vorderfläche (2) des Ofens angelenkt ist und dazu bestimmt ist, die
Öffnung des Hohlraums vollständig zu verschließen, indem sie auf die Vorderfläche (2)
geklappt wird, wobei die Tür (3) mit Hilfe von zumindest einem Haken (4) geschlossen
gehalten wird, der in eine Öffnung (9) eindringt, die sich an der Vorderfläche (2) befindet, und
der eine Nase (5) zur Betätigung eines beweglichen Verriegelungselements (7) sowie einen
hinter der Nase (5) angeordneten Ausschnitt (6) aufweist, in den das Verriegelungselement (7)
eingreift und die darauffolgende Schließung eines Schalters (15) zur Inbetriebnahme des Ofens
unter der Einwirkung einer Betriebstaste (36) gestattet, die sich an einer an der Vorderfläche
des Ofens angeordneten Bedienungstafel befindet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verriegelungselement (7) gebildet ist durch ein Rad (20), das an einer Halteplatte (14)
positioniert ist, die quer an der inneren Vorderfläche (2) des Mikrowellenofens befestigt ist,
und an der Halteplatte (14) durch eine zu der Vorderfläche (2) parallele Welle (21) befestigt
ist, um die das Rad (20) eine Drehbewegung ausführen kann, wobei das Rad (20) eine erste
Fläche (A) aufweist, die zwei Anschlagsklötze (22, 23) umfaßt, und zwar einen in dem Pfad
der Nase (5) angeordneten ersten Anschiagsklotz (22) und einen winkelmäßig versetzten
zweiten Anschlagsklotz (23), der dazu bestimmt ist, nach der Drehung des Rades (20) durch
die Einwirkung der Nase (5) auf den ersten Klotz (22) in den Ausschnitt (6) des Hakens (4)
einzugreifen, sowie einen Sicherheitsriegel, der einen Blockierfinger (25) aufweist, der dazu
bestimmt ist, mit einem Haltevorsprung (26) in Anschlag zu kommen, der mit der Halteplatte
(14) einstückig ist und gegenüber der zweiten Fläche B des Rades angeordnet ist und hierfür
beweglich montiert ist zusammen mit einer elastischen Einrichtung (27) auf der zweiten Fläche
(B) des Rades, wobei der Blockierfinger (25) durch einen Sicherheitszapfen (24) gesteuert
wird, der durch ein Längsloch (23') quer zu der ersten Fläche (A) des Rades (20) hindurchragt
und winkelmäßig zwischen und unter den beiden Anschlagsklötzen (22, 23) derart angeordnet
ist, daß er zwei Positionen einnimmt, und zwar eine Position zum Einstellen der
Anlaufbereitschatt, für die er durch die Nase (5) des Hakens (4) betätigt wird und in der er den
Blockierfinger (25) einklappt, wodurch eine bestimmte Drehung des Rades (20) derart
zugelassen wird, daß die darauffolgende Schließung des Schalters (15) zur Inbetriebnahme
zugleassen wird, oder eine aktive Position, für die er bei nichtvorhandeiier Einwirkung der
Nase (5) gegen den Haltevorsprung (26) stößt und die Drehung des Rades (20) behindert,
wodurch ein Schließen des Schalters (15) verhindert wird.
2. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlauftereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Fläche (A) des
Rades (20) eine Welle (29) aufweist, auf der ein Kipper (30) beweglich gelagert ist, der nach
einer Drehung des Rades (20) unter der Einwirkung des Hakens (4) der beweglichen Tür (3)
sich von einer ersten Ruheposition, die der geöffneten Tür (3) entspricht, zu einer zweiten
Position zum Einstellen der Anlautbereitschaft eines Mikrowellenofens bewegt, die einer
vollständigen Schließung der Tür (3) entspricht, und wofür er die darauffolgende Schließung
des Schalters (15) zuläßt.
3. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlautbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kipper (30) um die
Welle (29) pendelnd montiert ist und unter dem Einfluß der Schwerkraft in der zweiten
Position in der Nähe eines Drucklinopfes (33) des Betriebsschalters (15) derart positioniert ist,
daß er den Betriebsschalter schließen kann, wenn der Kipper (30) durch Schwenkung mit dem
Druckknopf(33) in Berührung gebracht wird.
4. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung
des Klppers (30) durch eine Klappe (34) gesteuert wird, die an einer mit der Halteplatte (14)
einstückigen Achse (35) frei drehbar gelagert ist und durch die Betriebstaste (36) betätigt wird,
die sich auf der Bedienungstafel des Mikrowellenofens befindet.
5. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschattsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebstaste (36) des
Mikrowellenofens die Taste zur Inbetriebnahme des Mikrowellenofens ist.
6. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Fläche (B) des
Rades (20) einen Zapfen (43) aufweist, der sich in einer in der Halteplatte (14) ausgebildeten
Gleitbann (44) befindet, um die Drehbewegung des Rades (20) winkelmäßig zu begrenzen.
7. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (43) des Rades
(20) ein Ende (45) hat, das in ein erstes Ende (46) eines Kniehebels (47) eingreift, der unter der
Einwirkung einer Feder (48) steht und einen in der Mitte gelegenen instabilen Punkt hat derart,
daß eine ruckartige Drehbewegung des Rades (20) erzielt wird.
8. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (6) des
Hakens (4) die Form eines umgekehrten U hat, dessen mittlerer gekrümmter Teil einen leichten
Anstieg hat, der sich in Richtung der Nase (5) erhebt.
9. Vorrichtung zum Einstellen einer Anlaufbereitschaftsposition eines
Mikrowellenofens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Haken in seiner Basis eine Schulter (32) aufweist, die dazu bestimmt ist, mit dar
Vorderfläche (2) des Ofens in Anschlag zu kommen, wenn die bewegliche Tür (3) die Öffnung
vollständig verschließt, wobei der Abstand (d) zwischen der Schulter (32) und der neben der
Nase (5) gelegenen Innenfläche des Ausschnitts (6) somit streng festgelegt ist, um ein
vollständiges Schließen der Tür (3) ohne jegliches Spiel zu erreichen.
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