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DE69124902T2 - Kassette für optische Verbindungen - Google Patents

Kassette für optische Verbindungen

Info

Publication number
DE69124902T2
DE69124902T2 DE69124902T DE69124902T DE69124902T2 DE 69124902 T2 DE69124902 T2 DE 69124902T2 DE 69124902 T DE69124902 T DE 69124902T DE 69124902 T DE69124902 T DE 69124902T DE 69124902 T2 DE69124902 T2 DE 69124902T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cassette
compartment
optical fiber
small
connector
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE69124902T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69124902D1 (de
Inventor
Rene Batiste
Juan Bezada
Jean-Pierre Boyer
Michel Dupont
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bull SAS
Nexans Interface SA
Original Assignee
Bull SAS
Alcatel Cable Interface
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Bull SAS, Alcatel Cable Interface filed Critical Bull SAS
Application granted granted Critical
Publication of DE69124902D1 publication Critical patent/DE69124902D1/de
Publication of DE69124902T2 publication Critical patent/DE69124902T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
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  • Mechanical Coupling Of Light Guides (AREA)
  • Optical Communication System (AREA)
  • Mounting Components In General For Electric Apparatus (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung gehört in das Gebiet des Fernmeldewesens, insbesondere der Übertragung von Telefon- oder Datensignalen auf optischem Weg. Sie ist auf die Verteilung der Anschlüsse zwischen Kabeln oder Einrichtungen in Verteilern oder Unterverteilern anwendbar.
  • Dieses Verteilproblem ist als solches bekannt. Die Verteilung erfolgt mit Hilfe von unabhängigen Verteillicht leitern, die die gewünschten Anschlüsse an Anschlußgehäuse gewährleisten, die optische Kassetten genannt werden.
  • So schließt man beispielsweise selektiv die Leiter eines Transportkabels an die Leiter eines oder mehrerer Verteilkabel geringerer Kapazität über eine erste Gruppe von dem Transportkabel zugeordneten optischen Kassetten, eine zweite Gruppe von den Verteilkabeln zugeordneten optischen Kassetten und Verteillichtleiter zwischen den Kassetten dieser Gruppen an. Die beiden Gruppen von Kassetten und die Verteillichtleiter bilden den Verteiler oder Unterverteiler in einer Einrichtung zur Übertragung von Telefon- oder Datensignalen.
  • Jedes der Kabel ist an einem der Enden seiner Kassettengruppe befestigt. Die Zugkerne oder Leiterpaare oder einzelnen Leiter werden voneinander ausgehend vom Befestigungspunkt des Kabels getrennt und dann bis zur betreffenden Kassette mit einer geringen Überlänge geführt.
  • Die Kassette hat die Aufgabe, die Überlänge zu speichern, die den Zugang zum Anschluß an einen Verteildraht für die Herstellung oder Veränderung eines Anschlusses erlaubt.
  • Das Patent FR-2 573 544 beschreibt insbesondere eine solche Kassette. Diese Kassette hat einen Boden, auf dem auf einer Seite ein äußerer Kranz zwischen einer äußeren und einer weiter innen liegenden Wand sowie ein innerer Kranz zwischen der erwähnten inneren Wand und mindestens einem zentralen Zylinder definiert sind. Die Kränze dienen der Speicherung der Überlängen des oder der Leiter des Kabels sowie des oder der Leiter eines anderen Verteildrahtkabels, die in der Kassette an mindestens eine Anschlußvorrichtung in Form einer optischen Anschlußleiste angeschlossen sind. Laschen an den Rändern dieser Wände und des Zylinders halten die Überlängen in der Kassette fest.
  • Bei einer solchen Kassette führt jede Intervention in Höhe der Anschlußvorrichtung zu einer Manipulation der Überlängen von Leitern der beiden Kabel, will man die Leiter voneinander separieren und die Anschlüsse verändern.
  • In der Patentanmeldung FR 89 16 813 der Anmelderin wurde eine andere Kassette mit einem doppelten Abteil vorgeschlagen, die an einem ihrer Enden eine die Kassette verlängernde Platte besitzt, welche einen Block von optischen Verbindern aufnehmen soll. Diese Kassette ist für die Speicherung einer ersten Überlänge und einer zweiten Überlänge des gleichen Lichtleiters oder von mehreren Leitern in dem einen und dem anderen dieser Abteile bestimmt. Jeder Leiter ist in Höhe seines Durchgangs von einem Abteil zum anderen festgelegt, um eine Manipulation der einen Überlänge zu ermöglichen, ohne die andere zu stören, die davon unabhängig ist und in ihrem eigenen Abteil aufgeschossen bleibt.
  • Eine der Überlängen dient also zur Entnahme einer der Kassetten aus einem Stapel von Kassetten, während die andere für die Veränderung oder Reparatur eines Anschlusses unter den Betriebsbedingungen dient.
  • Die Druckschrift EP-A-0 208 155 beschreibt einen Verbindungsblock für Lichtleitfasern, der aus zwei aneinander stimseitig befestigten gleichen Teilen besteht und einen je zur Hälfte in einem der beiden Teile ausgebildeten geradlinigen Kanal enthält. Die beiden über die beiden Enden des Kanals eingeführten Lichtleiter werden stimseitig voreinander im mittleren Teil des Kanals positioniert.
  • Halteelemente für die Fasern, bestehend jeweils aus zwei Teilen, die den beiden Bauteilen angehören und sich in dem Kanal erstrecken, halten die Fasern voreinander in Stellung.
  • Ein solcher Verbindungsblock, der Befestigungsfüße zum Aufsetzen auf einer Tragschiene aufweist, ermöglicht es nicht, auf Wunsch den Anschluß einer der Fasern zu verändern.
  • Die Druckschrift EP-A-0 281 196 beschreibt eine Anschlußkassette für mindestens einen Lichtleiter eines Kabels mit mindestens einem Verbinder über mindestens eine individuelle Faser, die an je einen der Leiter angeschlossen sind. Diese Kassette enthält einen Basisträger, Mittel zum Aufschießen jedes Lichtleiters und zum Halten eines Anschlusses zwischen dem Lichtleiter und der individuellen Lichtleitfaser auf einer der Seiten des Trägers, eine Öffnung durch den Träger und Mittel zum Aufschieben jeder individuellen Lichtleitfaser auf der anderen Seite des Trägers. Ein vorderer Rand entlang der Vorderseite des Trägers hält die Verbinder senkrecht zu diesem Rand fest. Diese Verbinder sind vor einem Benutzer ausgerichtet, der dort tätig wird, um die Verbindung zu lösen oder wiederherzustellen, und können so das vom Lichtleiter kommende Lichtsignal empfangen.
  • Die Druckschrift EP-A-0 288 808 beschreibt eine andere optische Kassette. Diese Kassette enthält zwei Abteile, die auf zwei rechtwinkligen und aneinander über einen ersten Rand angelenkten Trägern definiert sind, um übereinandergelegt werden zu können oder um die Kassette zu öffnen. Ein erstes Abteil ist für das Aufschießen mindestens eines Lichtleiters eines Kabels bestimmt. Das zweite Abteil auf dem zweiten Träger dient dem Aufschießen mindestens einer Lichtleitfaser und der Befestigung eines optischen Anschlusses zwischen jeder Faser und jedem Lichtleiter. Ein Deckel ist auf einem zweiten Rand des das zweite Abteil definierenden Trägers angelenkt. Ein Träger für Verbinder ist außen an einem dritten Rand montiert, der dem ersten Rand des Trägers dieses zweiten Abteils gegenüberliegt. Er empfängt jeden Leiter mit jeder aufgeschossenen und an den Lichtleiter im zweiten Abschnitt angeschlossenen Lichtleitfaser.
  • Diese Kassette hat einen besonderen Aufbau. Sie kann nicht mit anderen identischen Kassetten in einer Gruppe auf einem Befestigungsträger zusammengefügt werden, wobei die Verbinder der Gruppe von Kassetten stimseitig zugänglich bleiben für die gewünschten Verteilinterventionen der Anschlüsse zwischen zwei Gruppen über Verteillichtleiter.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Betriebsbedingungen möglichst zu vereinfachen und die eventuellen Interventionen beider Veränderung der Anschlüsse und der Verteilung in den Verteilern besonders einfach zu gestalten.
  • Gegenstand der Erfindung ist eine Kassette zum optischen Anschluß mindestens eines Lichtleiters aus einem optischen Kabel an einen Verteillichtleiter entsprechend jedem Lichtleiter, wobei die Kassette allgemein rechtwinklig und flach ist und zwei einander gegenüberliegende große Seiten sowie einander gegenüberliegende kleine Vorder- und Rückseiten und zwei einander gegenüberliegende weitere kleine Seiten aufweist und ein erstes und ein zweites Abteil zu beiden Seiten einer gemeinsamen Trennwand parallel zu den großen Seiten, Mittel zum Aufschieben von Lichtleitern auf der Trennwand im ersten Abteil, Mittel an der kleinen Vorderseite zum Festhalten eines aus zwei zusammensteckbaren Halbverbindern gebildeten Verbinders, um den Verteillichtleiter und den Lichtleiter des Kabels voneinander zu trennen, und Mittel zur Befestigung der Kassette über ihre kleine Rückseite auf einem Träger besitzt, wobei die Bereiche der kleinen Seiten diesseits und jenseits der Trennwand die entsprechenden kleinen Seiten der beiden Abteile bilden und das erste Abteil mindestens eine Zugangsöffnung in seiner kleinen Rückseite besitzt, um eine Überlänge des Lichtleiters des Kabels aufzunehmen und innen aufzuschießen, während die anderen kleinen Seiten im wesentlichen geschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abteil über seine ganze vordere kleine Seite für die freie Lagerung einer Überlänge des Verteillichtleiters offen ist und daß die Mittel zum Halten des Verbinders aus einem Tragelement außerhalb der Kassette bestehen, das abnehmbar in einem vorderen Sitz auf der Trennwand befestigt ist, wobei das Tragelement für den Verbinder auch so ausgebildet ist, daß es den Halt des Verbinders parallel zu der kleinen Vorderseite der Kassette und außerhalb dieser Kassette gewährleistet, und wobei dieses Tragelement einen Flügel aufweist, der in der vorderen offenen kleinen Seite des zweiten Abteils ein Hindernis bildet, und daß das erste Abteil mindestens eine Öffnung in seiner kleinen Vorderseite für den Anschluß des Lichtleiters des Kabels an den Verteillichtleiter über den auf dem Tragelement außerhalb der Kassette montierten Verbinder besitzt.
  • Gemäß einem anderen Merkmal erfolgt der Anschluß jedes Verteillichtleiters an den Lichtleiter des entsprechenden Kabels über eine Lichtleiterschnur, die im ersten Abteil aufgeschossen ist, und einen optischen Anschluß zur festen Verbindung zwischen dem Leiter des Kabels und der Schnur, und die Kassette besitzt einen definierten Platz auf der Trennwand im ersten Abteil besitzt, der durch Rippen mit Positioniernuten und Haltelaschen für jeden optischen Anschluß gebildet wird, wobei die Lichtleiterschnur außerdem mit einem der Halbverbinder versehen ist.
  • Gemäß einem anderen Merkmal bestehen die Mittel zur Montage und Befestigung der Kassette aus zwei vertikalen Sätzen von mehreren elastischen Schnapplaschen, die je innen einen Endzahn und außen einen Betätigungshebel besitzen und an der Rückseite der Kassette für die mögliche Montage der Kassette auf einem Träger in Form einer geradlinigen Schiene oder einer U-Profilschiene angebracht sind, die Ausschnitte in den Zweigen des U-Profils mit einem Achsabstand besitzt, der ein Vielfaches des Abstands zwischen den Schnapplaschen jedes Satzes beträgt.
  • Außerdem ist es günstig, wenn das zweite Abteil auf der entsprechenden großen Seite der Kassette seitliche Vorsprünge auf den beiden Sätzen von Schnapplaschen für die blinde Führung und manuelle Betätigung der Hebel an den beiden Sätzen von Schnapplaschen der betreffenden Kassette enthält.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels und der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Figur 1 und Figur 2 zeigen schematisch in Perspektive eine Kassette für den optischen Anschluß gemäß der Erfindung, die hier auf zwei unterschiedlichen Tragschienen montiert dargestellt sind.
  • Figur 3 zeigt von oben diese Kassette.
  • Figur 4 zeigt dieselbe Kassette von vorne.
  • Figur 5 zeigt diese Kassette von unten.
  • Figur 6 zeigt die Kassette von hinten.
  • Figur 7 zeigt vergrößert ein Detail VII aus Figur 5.
  • Figur 8 ist eine Schnittansicht entlang der Pfeile VIII-VIII in Figur 7.
  • Die Figuren 9 bis 12 zeigen in vergrößertem Maßstab gegenüber den vorherigen Figuren verschiedene Ansichten eines Tragelements von der Seite, von vorne, von unten und in Perspektive, das an der Vorderseite der Kassette abnehmbar montiert ist.
  • Die erfindungsgemäße optische Anschlußkassette trägt global das Bezugszeichen 1. Sie ist waagrecht wahlweise auf einer Schiene 2 oder einer anderen Schiene 3 montiert, die in den Figuren 1 und 2 gezeigt sind.
  • Auf den beiden Schienen 2 und 3 werden die dargestellte Kassette 1 und andere, identische Kassetten einzeln montiert und bilden gemeinsam einen Stapel von aneinander anliegenden Kassetten.
  • In einem Verteiler oder einem Unterverteiler sind ein erster Satz von Kassetten und ein zweiter Satz von Kassetten, die auf einer gemeinsamen Schiene oder einem Paar von Schienen montiert sind, einem ersten Lichtleiterkabel und einem zweiten Lichtleiterkabel und/oder optischen Einrichtungen zugeordnet. Verteillichtleiter sichern die Verteilung der Anschlüsse zwischen individuellen Lichtleitern der beiden Kabel und/oder Einrichtungen.
  • Die Kassette 1 wird nun global anhand der Figuren 1 und 2 in ihrer normalen, horizontalen Nutzlage beschrieben. Sie hat zwei Abteile 11 und 12 zu beiden Seiten einer im wesentlichen in der Mitte liegenden waagrechten Trennwand. Das untere Abteil 11 dient der Lagerung einer Reservelänge eines Leiters 13A des Kabels 13. Das obere Abteil 12 dient der Lagerung einer Reservelänge eines Verteillichtleiters 14, der an den Lichtleiter 13A anzuschließen ist. Natürlich können mehrere Leiter des Kabels und mehrere Verteillichtleiter in ihrem jeweiligen Abteil 11 und 12 aufgeschossen und miteinander verbunden sein. Die Anzahl der Lichtleiter bleibt jedoch auf einige wenige begrenzt, insbesondere handelt es sich um das Leiterpaar einer Leitung des Kabels, die an zwei Verteillichtleiter anzuschließen sind.
  • Diese Kassette 1 kann auch in umgekehrter Lage verwendet werden, d.h. daß das Abteil 11 das obere Abteil und das Abteil 12 das untere Abteil wird, ohne daß jedoch die Vorderseite und die Rückseite vertauscht werden. Diese Kassette 1 kann auch vertikal auf einer dann waagrecht verlaufenden Schiene 2 oder 3 montiert sein, wobei dann die vordere Interventionsseite eine vertikale Seite wird.
  • Die Kassette 1 trägt ein Tragelement 15 für einen Verbinder 16 auf ihrer Vorderseite. An der Rückseite besitzt sie eine Vorrichtung 17 zum Einrasten auf der U-förmigen Schiene 2 oder auf der Schiene 3 mit geradlinigem Profil. Weiter enthält die Kassette seitlich zwei Ringe 18 für den Durchlaß der Verteillichtleiter, die einen Kassettenstapel bedienen, wobei jeder Ring vorne eine Öffnung 18A für die Herausführung des Verteillichtleiters der betreffenden Kassette besitzt.
  • Außerdem ist an der Unterseite der Trennwand 10 im unteren Abteil 11 eine Stelle 19 zur Befestigung eines optischen Anschlusses 20 vorgesehen. Dieser Anschluß 20 verbindet den Lichtleiter 13A des Kabels 13 vorzugsweise mit einer Lichtleiterschnur 21, die mit dem Leiter 13A im Abteil 11 aufgeschossen ist. Die Schnur 21 ist außerdem an der Vorderseite der Kassette an den Verteillichtleiter 14 über den vorderen Verbinder 16 angeschlossen.
  • Vorzugsweise werden die Schnur 21 und der Verteillichtleiter 14 ursprünglich mit je einer Verbinderhälfte 16A und 16B versehen, die mit ihren aneinander anschließbaren Enden ineinander einsteckbar sind, um leicht und schnell vor Ort den Anschluß herzustellen. Dieser Verbinder 16 ist unmittelbar an der Vorderseite der Kassette zugänglich und erfordert keine Entnahme der Kassette aus ihrem Stapel, wenn man einen Anschluß herstellen oder verändern will. Es handelt sich um eine demontierbare Verbindung für die Verteilung der Anschlüsse.
  • Der optische Anschluß 20 wird seinerseits vor Ort unmittelbar vor dem Einsetzen der Kassette in den Stapel hergestellt. Dieser optische Anschluß bildet eine feste und definitive Verbindung, die abgesehen von Ausnahmefällen später nicht verändert wird.
  • In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform hat die Kassette eine Höhe von 24 mm. Sie besteht aus drei Gießteilen, nämlich:
  • - einem durch die Trennwand 10 mit den beiden Abteilen 11 und 12 zu beiden Seiten, durch die seitlichen Ringe 18 und die rückwärtige Einrastvorrichtung 17 definierten Körper,
  • - dem Element 15, das den Verbinder trägt und abnehmbar auf der Vorderseite des Körpers montiert ist,
  • - einem Deckel 25, der aufgesetzt und beispielsweise durch Schnappverschluß auf der Oberseite des oberen Abteils 12 befestigt ist.
  • In dieser bevorzugten Ausführungsform wird die Rastvorrichtung 17 von zwei vertikalen Sätzen von je drei Schnapplaschen 17A, 17B, 17C gebildet. Dadurch kann die Kassette auf der U-förmigen Schiene, deren Zweige 2A Ausschnitte 4 in einem gegenseitigen Achsabstand von 16 mm besitzen, oder auf der Schiene 3 montiert werden, deren Querschnitt zwei seitliche Flügel 5 und einen mit Rippen versehenen zentralen Teil 6 besitzt.
  • In einem Kassettenstapel auf der U-förmigen Schiene 2 werden die einzelnen Kassetten abwechselnd mit ihren beiden Schnapplaschen 17A, 17C am Ende oder mit ihrer mittleren Schnapplasche 17B festgehalten, die in den entsprechenden Ausschnitten jedes Zweigs 2A des U-förmigen Profils eingedrungen sind.
  • Mit dieser U-förmigen Schiene 2 kann das Kabel auch seitlich oder durch den Innenraum des U hinter dem Kassettenstapel ankommen, wie dies durch das Kabel 13 bzw. ein anderes Kabel 13' angedeutet ist.
  • In einem Kassettenstapel auf der Schiene 3 werden die aufeinanderfolgenden Kassetten mit ihren beiden Sätzen von Laschen am Rand der seitlichen Flügel 5 des Profils festgehalten.
  • Vorzugsweise besitzt der Deckel 25 des oberen Abteils 12 zwei rückwärtige Vorsprünge 25A, die sich im wesentlichen zu beiden Seiten der beiden Sätze von Laschen der Vorrichtung 17 erstrecken und im wesentlichen in Höhe der oberen Lasche 17A liegen.
  • Wie auch aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht, besitzt die Trennwand 10 einen Rand 30 am Umfang, der über die beiden Seiten dieser Trennwand vorsteht, ausgenommen am vorderen Rand zur Oberseite hin. Dieser periphere Rand begrenzt die beiden Abteile 11 und 12 und schließt die Vorderseite 31 des unteren Abteils ab, läßt jedoch die ganze Vorderseite 32 des oberen Abteils 12 offen. Diese beiden Vorderseite 31 und 32 der Abteile bilden die Vorderseiten der Kassette, über die unter Betriebsbedingungen Interventionen erfolgen. Nur das Tragelement 15 für den Verbinder 16 stellt ein Hindernis an der Vorderseite des Abteils 12 dar, wenn es angebracht ist, und hält die Überlänge des Verteillichtleiters 14 fest, der in diesem Abteil 12 gelagert ist.
  • Ganz allgemein ist weiter festzustellen, daß die Kassette eine etwas größere Länge als die Breite besitzt und daß die beiden hinteren Ecken abgeschnitten sind und abgerundete Übergänge zwischen den kleinen Seiten und der Rückseite bilden. Die Kassette ist vollkommen symmetrisch bezüglich der durch ihre Mitte verlaufenden senkrechten Ebene.
  • Der genaue Aufbau der Kassette wird nun anhand der Figuren 3 bis 8 näher erläutert, während die Figuren 9 bis 12 das Tragelement 15 für den Verbinder genauer zeigen. In diesen Figuren tragen die bereits oben erwähnten Elemente die gleichen Bezugszeichen und werden ggf. nicht erneut erwähnt.
  • Das obere Abteil 12 besitzt keinen nach innen von der Oberseite der Trennwand vorspringenden Teil. Der vorstehende periphere Rand 30, der die Trennwand umgrenzt, läuft über die beiden kleinen Seiten und die Rückseite des Abteils kontinuierlich um. Die Überlänge des Verteillichtleiters wird in freier Schleife in diesem Teil gelagert und nur durch das Tragelement 15 des vorderen Verbinders 16 gehalten, wenn dieses Element 15 auf der Vorderseite der Kassette angebracht ist.
  • Im unteren Abteil 11 (Figur 5) begrenzt der periphere Rand 30 das Abteil und definiert dessen Wände mit Unterbrechungen. Außerdem besitzt die Trennwand 10 zahlreiche vorstehende Rippen, die die gleiche Höhe wie die Seitenwände haben. Hier handelt es sich einerseits um zwei gebogene seitliche Rippen 33 relativ nahe bei den Seitenwänden, um vier gebogene zentrale Rippen 34, die gemeinsam einen zylindrischen zentralen Bereich mit zwischen den Rippen 34 definierten Einschnitten 34A, die bezüglich der vier Wände zentriert sind, und um eine vordere Längsrippe 35 zwischen dem zentralen zylindrischen Bereich und der vorderen Wand. Außerdem sind zwei kleine vordere Querrippen 37, die zwischen sich, der vorderen Wand und der Rippe 35 die erwähnte vordere Stelle 19 für einen oder mehrere optische Verbinder begrenzen, und kleine Endrippen 38 an dieser Stelle 19 vorgesehen.
  • Die seitlichen Rippen 33 und die seitlichen Wände begrenzen zwischen sich seitliche Kanäle 11A im Abteil 11. Diese Rippen 33 und die vier zentralen Rippen 34 begrenzen zwischen sich einen inneren Kranz 11B, der mit den Kanälen 11A in Verbindung steht und mit diesen die geeignete Lagerung der Überlängen jedes Lichtleiters des Kabels 13A sowie jeder betreffenden Schnur 21 in dem Abteil dieser Kassette erlauben.
  • Diese Rippen und die seitlichen und rückwärtigen Wände des Abteils 11 enthalten Laschen 30A und 33A, die quer unter den Kanälen 11A verlaufen, und Laschen 30B, 33B und 35B, die sich quer unter dem Kranz 11 in Höhe der Ausschnitte 34A erstrecken und die im Abteil 11 aufgeschossenen Überlängen festhalten.
  • Öffnungen 40 und 41 in der Rückwand des Abteils 11 definieren auf jeder Seite der beiden Sätze von Schnapplaschen der Vorrichtung 17 zwei mögliche Eingänge entsprechend dem seitlichen hinteren oder dem zentralen hinteren Zugang des Kabels.
  • Um ausreichenden Platz für die Stelle 19 und den benachbarten Bereich des Kranzes 11B sowie für einen Halte- und Befestigungssitz 50 des Tragelements 15 für den vorderen Verbinder zu schaffen, sind die Trennwand 10 und damit das Abteil 11 in ihrem mittleren vorderen Teil ausgebaucht.
  • Die Stelle 19 ist in dieser Figur 5 und insbesondere den Figuren 7 und 8 dargestellt. Sie ist so gestaltet, daß sie zwei optische Anschlüsse zwischen zwei Lichtleitern des Kabels und zwei Lichtleiterschüren aufnehmen und festhalten kann.
  • Hierzu besitzen die transversalen Rippen 37 je zwei Einschnitte 37A, die durch zwei elastische Laschen 39 eingerahmt sind. Die elastischen Laschen 39 verlaufen schräg in Richtung zum Innenraum des Sitzes, während ihre Enden in Höhe der entsprechenden Endrippe 38 ankommen. Ihr Innenrand 39A ist abgeschrägt und bildet einen Endzahn, der zur Innenseite jedes Ausschnitts 37A vorsteht, der seinerseits von der Rippe 38 eingerahmt ist.
  • Der in einen der Ausschnitte 37A eingesetzte optische Anschluß wird gegen die Rippe 38 durch eine der Laschen 39 blockiert. Natürlich kann dieser Sitz so ausgebildet werden, daß er nur einen einzigen optischen Anschluß oder mehr als zwei optische Anschlüsse aufnehmen kann. Außerdem können nicht dargestellte Stützpflöcke in dem Sitz 19 in Höhe der Ausschnitte 37A für jeden am Grund eines Paares von Ausschnitten positionierten und gegen diese Pflöcke gedrückten optischen Anschluß gelassen werden.
  • Hinsichtlich der verschiedenen beim Gießen der Rippen entstehenden Laschen (Figur 5) ist weiter zu bemerken, daß die Trennwand zahlreiche Fenster aufweist, die mit dem Bezugszeichen der betreffenden Lasche und einem Buchstaben F bezeichnet sind (Figur 3). Eines dieser Fenster an jedem Ende des vorderen Rands der Trennwand ist dagegen mit dem Bezugszeichen 43 versehen.
  • Dieses Fenster 43 ist größer als die Lasche 33A an den Rippen 33 und stellt eine Verbindung der Abteile her und definiert eine vordere Öffnung 43A des Abteils 11 für den Austritt der Lichtleiterschnur oder -schnüre mit ihrem Halbverbinder am Ende.
  • Die rückwärtige Rastvorrichtung 17 wird nun anhand der Figuren 3 oder 5 und 6 in Verbindung mit den Figuren 1 und 2 näher erläutert.
  • Sie wird von den beiden Sätzen von je drei elastischen Schnapplaschen gebildet, die je einen an der Innenseite in Richtung zur Symmetrieachse der Kassette vorspringenden Zahn 47 am Ende besitzen. Außerdem besitzt die Vorrichtung eine starre innere Lasche 48 als Anschlag in Verbindung mit jedem Laschensatz 17A, 17B, 17C, die sich kontinuierlich über die Höhe dieses Satzes erstreckt und einen geringen Abstand von diesem besitzt. Der hintere Rand dieser Anschlaglasche hat einen Abstand von den Zähnen 47 am Ende und ist gegenüber diesen Zähnen abgeschrägt.
  • Mit dieser Anordnung hält sich die Kassette auf der Schiene 2, deren Zweige des U-Profils zwischen die Rastlaschen des Satzes und die Anschlaglasche eindringt, bis die Zähne 47 am Ende in die entsprechenden Ausschnitte 4 einrasten. Diese Anordnung ermöglicht auch den Halt der Kassette auf der Schiene 3, wobei die Ränder der Flügel 5 zwischen die Zähne am Ende und den hinteren Rand der Anschlaglasche 48 eindringen.
  • Die Rastlaschen 17A, 17B und 17C besitzen weiter eine erhebliche Verlängerung 49 an ihrer Außenseite, die einen Betätigungshebel für die zugeordnete elastische Rastlasche bildet. Dieser Hebel 49 wird zum Aufsetzen der Kassette auf die Schiene und insbesondere für das Entfernen der Zähne aus den Ausschnitten der Schiene 2 und für die Entnahme der Kassette verwendet.
  • Der Vorsprung 25A an jedem Ende des hinteren Rands des Deckels 25 gelangt seitlich genau über die oberste Rastlasche 17A jedes Satzes. Sie erleichtert es dem Benutzer, seinen Finger blind nur auf die Betätigungshebel der Rastlaschen der betreffenden Kassette für ihre Entrastung aufzusetzen.
  • Die Figuren 3 bis 5 zeigen weiter den Sitz 50, der auf der Vorderseite der Kassette für die Befestigung des Tragelements 15 des vorderen Verbinders definiert ist, während die Figuren 9 bis 12 dieses Element 15 selbst zeigen.
  • Der Sitz 50 wird durch eine zentrale Öffnung 51 in der vorderen Wand 31 des unteren Abteils 11 und durch zwei Führungsrippen 52 und 53 zum Halten des Elements 15 definiert. Diese zwei Rippen 52 und 53 sind Teil der Trennwand 10, genauso wie die anderen Rippen des Abteils 11. Sie erstrecken sich von den beiden Seitenrändern der Öffnung 50 in Richtung des Raums 19 für den Anschluß 20, den sie an der Vorderseite der Kassette begrenzen. Eine dieser Rippen 52 weist eine innere waagrechte Kante 52A in halber Höhe und über die Länge dieser Rippe auf. Die andere Rippe 53 hat an ihrer Innenseite Rinnen 53A, die sich über die Höhe erstrecken und eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schultern ausgehend von der Öffnung für die Blockierung des Elements definieren.
  • Das Tragelement 15 für den vorderen Verbinder 16 enthält an seiner Rückseite gegenüber der Kassette einen Finger 55, der von einer elastischen Lasche 56 für die Montage und Befestigung in dem Sitz 50 flankiert wird, und einen Flügel 57 oberhalb des Fingers und im wesentlichen über dessen Länge. Dieser Flügel 57 ist gegenüber dem Finger 55 durch einen Schlitz 57A getrennt. Außerdem besitzt er die gleiche Höhe wie das obere Abteil 12 und bildet ein Hindernis an dessen Vorderseite 32, wenn das Element 15 eingesetzt ist.
  • Das Element 15 enthält an seinem vorderen Teil den eigentlichen Träger 58 mit einem Loch 58A oder zwei identischen Löchern, wie dies durch die gestrichelt dargestellte Variante angedeutet ist, oder auch zwei Reihen von identischen Löchern für den oder die Verbinder, die in diesen Löchern gehalten werden. Der Träger 58 ist mit dem Finger und dem Flügel fest verbunden.
  • Der Finger 55 hat an der Seite, die der elastischen Laschen 56 abgewandt ist, eine Rinne 55A, die auf der Kante 52A des Sitzes 50 geführt ist.
  • Die elastische Lasche 56, die mit dem Ende des Fingers fest verbunden ist, erstreckt sich außerdem in einem Abstand vom Finger entlang von dessen Länge. Die Außenseite der Lasche besitzt einen Rastzahn 56A für die Blockierung auf der eine Schulter bildenden Rippe 53. Das freie Ende der Lasche besitzt vorzugsweise mehrere kleine Rinnen 56B, damit man es besser mit der Hand ergreifen und beim Einsetzen und Entfernen des Elements 15 aus seinem Sitz 50 betätigen kann.
  • Ein Vorsprung 59 zu beiden Seiten der Rinne 55A und am Ende des Schlitzes 57A bildet einen Anschlag an den Rändern der Öffnung 50, wenn das Element 15 in seinen Sitz eingesetzt ist. Unter diesen Bedingungen fügt sich der Flügel 57 gerade unter den Deckel in das obere Abteil 12 ein, und das Ende der elastischen Lasche 56 bleibt außerhalb und an der Vorderseite des unteren Abteils 11 zugänglich.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist die Rinne 55A des Fingers in der entsprechenden hohlen Seite des Trägerteils 58 offen, und nur der Rand wird gehalten mit einer Dicke vergleichbar mit der Breite des Fingers. Der vordere Abschnitt 58B dieser Lasche wird dann zum Aufbringen eines Identifikationsetiketts für den realisierten Anschluß verwendet.
  • In ähnlicher Weise wird auch die vordere Wand des unteren Teils vorzugsweise für die Identifizierung der Kassette verwendet und trägt auf der einen oder anderen Seite des Sitzes 50 ein Etikett zur Identifizierung der Kassette.
  • Die aufeinanderfolgenden Operationen, die an dieser Kassette beim optischen Anschluß durchgeführt werden, werden nachfolgend unter der Voraussetzung beschrieben, daß man über Lichtleiterschnüre 21, die an einem ihrer Enden einen individuellen Halbverbinder 16A tragen, und über Verteillichtleiter 14 verfügt, die an jedem ihrer Enden einen individuellen Halbverbinder 16B tragen.
  • Dieser Operationen bestehen dann darin:
  • - daß das Ende des Lichtleiters 13A des Kabels 13 und das freie Ende der Lichtleiterschnur 21 aufgespleißt wird, und zwar außerhalb der Kassette, so daß sich der erwähnte optische Anschluß 20 ergibt,
  • - daß der optische Anschluß 20 an seinen Platz 19 in der Kassette gebracht wird,
  • - daß die Kassette auf der Schiene befestigt wird, und zwar ggf. ober- oder unterhalb anderer bereits montierter Kasset ten, wobei die Überlänge des Lichtleiters des Kabels und die nahezu gesamte Länge der Lichtleiterschnur in das untere Abteil 11 geschoben werden,
  • - daß der Verteillichtleiter in Schleifen aufgeschossen und in das obere Abteil 12 hineingeschoben wird, worauf er am Wiederaustreten gehindert wird, indem das Tragelement 15 des vorderen Verbinders auf der Kassette eingerastet wird,
  • - daß einer der beiden Halbverbinder 16A und 16B in sein Tragelement 15 eingefügt und dort an den anderen Halbverbinder angeschlossen wird.
  • Im Betrieb ergibt sich eine Veränderung der durchgeführten Anschlüsse sofort und einfach. Sie besteht einfach darin, die Verbindungen in Höhe der getroffenen vorderen Verbinder 16 zu lösen, indem die Halbverbinder 16A und 16B getrennt werden, die erforderlichen Längen der im Abteil 12 aufgeschossenen Verteillichtleiter herauszuziehen, dann die gewünschten neuen Verbindungen herzustellen und die überschüssigen Längen der Verteillichtleiter wieder aufzuschießen.

Claims (10)

1. Kassette (1) zum optischen Anschluß mindestens eines Lichtleiters (13A) aus einem optischen Kabel (13) an einen Verteillichtleiter (14) entsprechend jedem Lichtleiter, wobei die Kassette allgemein rechtwinklig und flach ist und zwei einander gegenüberliegende große Seiten sowie einander gegenüberliegende kleine Vorder- und Rückseiten und zwei einander gegenüberliegende weitere kleine Seiten aufweist und ein erstes (11) und ein zweites Abteil (12) zu beiden Seiten einer gemeinsamen Trennwand (10) parallel zu den großen Seiten, Mittel (33 bis 35) zum Aufschießen von Lichtleitern auf der Trennwand im ersten Abteil (11), Mittel (15) an der kleinen Vorderseite zum Festhalten eines aus zwei zusammensteckbaren Halbverbindern (16A) gebildeten Verbinders (16), um den Verteillichtleiter und den Lichtleiter des Kabels voneinander zu trennen, und Mittel (17) zur Befestigung der Kassette (1) a über ihre kleine Rückseite auf einem Träger (2, 3) besitzt, wobei die Bereiche der kleinen Seiten diesseits und jenseits der Trennwand die entsprechenden kleinen Seiten der beiden Abteile bilden und das erste Abteil (11) mindestens eine Zugangsöffnung (40) in seiner kleinen Rückseite besitzt, um eine Überlänge des Lichtleiters (13A) des Kabels aufzunehmen und innen aufzuschieben, während die anderen kleinen Seiten im wesentlichen geschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abteil (12) über seine ganze vordere kleine Seite für die freie Lagerung einer Überlänge des Verteillichtleiters (14) offen ist und daß die Mittel (15) zum Halten des Verbinders (16) aus einem Tragelement außerhalb der Kassette bestehen, das abnehmbar in einem vorderen Sitz (50) auf der Trennwand befestigt ist, wobei das Tragelement (15) für den Verbinder auch so ausgebildet ist, daß es den Halt des Verbinders (16) parallel zu der kleinen Vorderseite der Kassette und außerhalb dieser Kassette gewährleistet, und wobei dieses Tragelement einen Flügel (57) aufweist, der in der vorderen offenen kleinen Seite des zweiten Abteils (12) ein Hindernis bildet, und daß das erste Abteil (11) mindestens eine Öffnung (43A) in seiner kleinen Vorderseite für den Anschluß des Lichtleiters des Kabels an den Verteillichtleiter über den auf dem Tragelement (15) außerhalb der Kassette montierten Verbinder (16) besitzt.
2. Kassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (50) zwischen zwei Querführungsrippen (52, 53) auf der Trennwand (10) im ersten Abteil im wesentlichen in dessen vorderen mittleren Bereich definiert ist und ein Zugangsfenster (51) in der Vorderseite des ersten Abteils zwischen den beiden Querführungsrippen besitzt, und daß das Tragelement (15) einen Befestigungsfinger (55, 56) aufweist, der in den Sitz (50) eingreift, wobei der Finger (55) und die beiden Führungsrippen (52, 53) zueinander komplementäre Führungsund Haltemittel (55A, 56; 52A, 53) enthalten.
3. Kassette nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß neben dem Finger (55) eine elastische Lasche (56) vorgesehen ist, die mit dem Finger in den Sitz eingreift und entlang einer der Führungsrippen (52, 53) geführt wird, wobei diese Rippe und die elastische Lasche des Fingers die komplementären Haltemittel an ihren entsprechenden Seiten tragen.
4. Kassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (55) zur Führung des Fingers und der Sitz (50) eine Rinne (55A) und eine entsprechende Kante (52A) auf dem Finger (55) bzw. auf der Führungsrippe (52) aufweisen.
5. Kassette nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Tragelement (15) einen eigentlichen Träger (58) in Verlängerung des Fingers (55) aufweist, der mindestens ein Loch (58A) zum Halten jedes Verbinders (16) enthält.
6. Kassette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie weiter zwei vordere Querrippen (37) auf der Zwischenwand im ersten Abteil (11) und zwei in den Rippen einander gegenüberliegende Ausschnitte (37A) enthält, die einen vorderen Raum (19) für die Montage und den Halt eines optischen Anschlusses (20) im ersten Abteil parallel zur kleinen Vorderseite des ersten Abteils definieren, wobei der Anschluß eine feste Verbindung des Lichtleiters des Kabels (13A) mit einer Lichtleiterschnur (21) bildet, die an einem ihrer Enden vorab mit einem der Halbverbinder versehen ist, während das andere Ende über die feste Verbindung (20) an den Lichtleiter des Kabels (14A) angeschlossen ist und im übrigen im ersten Abteil (11) aufgeschossen ist.
7. Kassette nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (17) von zwei Sätzen von elastischen Rastlaschen (17A, 17B, 17C) gebildet werden, die im wesentlichen über die Höhe der kleinen rückwärtigen Seiten der beiden Abteile (11, 12) vorstehen, um die Kassette selektiv auf dem Halteträger eines ersten oder zweiten Typs montierten zu können.
8. Kassette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastlaschen (17A, 17B, 17C) je einen inneren Zahn (47) am Ende besitzen, der zur Rastlasche in der gleichen Höhe wie im anderen Satz hinweist, daß die Rastlaschen in jedem Satz einen Achsabstand besitzen, der ein Untervielfaches des Achsabstands zwischen den Ausschnitten (4) in dem als U- Schiene ausgebildeten Halteträger (2) des ersten Typs aufweist und über eine starre innere Lasche (48) vorsteht, die jedem der beiden Sätze über deren Höhe zugeordnet ist, um die Kassette auf der U-Schiene oder dem vorgesehenen Halteträger des zweiten Typs zu montieren, der von einer geradlinigen Schiene (3) gebildet wird.
9. Kassette nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastlaschen (17A, 17B, 17C) außerdem je eine äußere Verlängerung (49) aufweisen, der einen Betätigungshebel für die von ihm getragene Rastlasche bildet.
10. Kassette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abteil (12) auf seiner der großen Seite der Kassette entsprechenden Seite zwei rückwärtige Verlängerungen (25A) aufweist, die sich seitlich über die Außenseite der beiden Sätze von Rastlaschen (17A, 17B, 17C) in Höhe einer der Endrastlaschen (17A) jedes Satzes erstrecken und Führungsmittel für die blinde Betätigung der Rastlaschen nur der betroffenen Kassette innerhalb eines Stapels von identischen Kassetten auf dem Halteträger (2, 3) mit dem Finger bilden, um diese betroffene Kassette entnehmen zu können.
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