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Die vorliegende Erfindung gehört in das Gebiet des
Fernmeldewesens, insbesondere der Übertragung von
Telefon- oder Datensignalen auf optischem Weg. Sie ist auf die
Verteilung der Anschlüsse zwischen Kabeln oder Einrichtungen in
Verteilern oder Unterverteilern anwendbar.
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Dieses Verteilproblem ist als solches bekannt. Die
Verteilung erfolgt mit Hilfe von unabhängigen Verteillicht
leitern, die die gewünschten Anschlüsse an Anschlußgehäuse
gewährleisten, die optische Kassetten genannt werden.
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So schließt man beispielsweise selektiv die Leiter
eines Transportkabels an die Leiter eines oder mehrerer
Verteilkabel geringerer Kapazität über eine erste Gruppe von
dem Transportkabel zugeordneten optischen Kassetten, eine
zweite Gruppe von den Verteilkabeln zugeordneten optischen
Kassetten und Verteillichtleiter zwischen den Kassetten
dieser Gruppen an. Die beiden Gruppen von Kassetten und die
Verteillichtleiter bilden den Verteiler oder Unterverteiler
in einer Einrichtung zur Übertragung von Telefon- oder
Datensignalen.
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Jedes der Kabel ist an einem der Enden seiner
Kassettengruppe befestigt. Die Zugkerne oder Leiterpaare oder
einzelnen Leiter werden voneinander ausgehend vom
Befestigungspunkt des Kabels getrennt und dann bis zur betreffenden
Kassette mit einer geringen Überlänge geführt.
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Die Kassette hat die Aufgabe, die Überlänge zu
speichern, die den Zugang zum Anschluß an einen Verteildraht
für die Herstellung oder Veränderung eines Anschlusses
erlaubt.
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Das Patent FR-2 573 544 beschreibt insbesondere eine
solche Kassette. Diese Kassette hat einen Boden, auf dem auf
einer Seite ein äußerer Kranz zwischen einer äußeren und
einer weiter innen liegenden Wand sowie ein innerer Kranz
zwischen der erwähnten inneren Wand und mindestens einem
zentralen Zylinder definiert sind. Die Kränze dienen der
Speicherung der Überlängen des oder der Leiter des Kabels
sowie des oder der Leiter eines anderen Verteildrahtkabels,
die in der Kassette an mindestens eine Anschlußvorrichtung
in Form einer optischen Anschlußleiste angeschlossen sind.
Laschen an den Rändern dieser Wände und des Zylinders halten
die Überlängen in der Kassette fest.
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Bei einer solchen Kassette führt jede Intervention in
Höhe der Anschlußvorrichtung zu einer Manipulation der
Überlängen von Leitern der beiden Kabel, will man die Leiter
voneinander separieren und die Anschlüsse verändern.
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In der Patentanmeldung FR 89 16 813 der Anmelderin
wurde eine andere Kassette mit einem doppelten Abteil
vorgeschlagen, die an einem ihrer Enden eine die Kassette
verlängernde Platte besitzt, welche einen Block von
optischen Verbindern aufnehmen soll. Diese Kassette ist für die
Speicherung einer ersten Überlänge und einer zweiten
Überlänge des gleichen Lichtleiters oder von mehreren Leitern in
dem einen und dem anderen dieser Abteile bestimmt. Jeder
Leiter ist in Höhe seines Durchgangs von einem Abteil zum
anderen festgelegt, um eine Manipulation der einen Überlänge
zu ermöglichen, ohne die andere zu stören, die davon
unabhängig ist und in ihrem eigenen Abteil aufgeschossen
bleibt.
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Eine der Überlängen dient also zur Entnahme einer der
Kassetten aus einem Stapel von Kassetten, während die andere
für die Veränderung oder Reparatur eines Anschlusses unter
den Betriebsbedingungen dient.
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Die Druckschrift EP-A-0 208 155 beschreibt einen
Verbindungsblock für Lichtleitfasern, der aus zwei
aneinander stimseitig befestigten gleichen Teilen besteht und
einen je zur Hälfte in einem der beiden Teile ausgebildeten
geradlinigen Kanal enthält. Die beiden über die beiden Enden
des Kanals eingeführten Lichtleiter werden stimseitig
voreinander im mittleren Teil des Kanals positioniert.
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Halteelemente für die Fasern, bestehend jeweils aus
zwei Teilen, die den beiden Bauteilen angehören und sich in
dem Kanal erstrecken, halten die Fasern voreinander in
Stellung.
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Ein solcher Verbindungsblock, der Befestigungsfüße
zum Aufsetzen auf einer Tragschiene aufweist, ermöglicht es
nicht, auf Wunsch den Anschluß einer der Fasern zu
verändern.
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Die Druckschrift EP-A-0 281 196 beschreibt eine
Anschlußkassette für mindestens einen Lichtleiter eines
Kabels mit mindestens einem Verbinder über mindestens eine
individuelle Faser, die an je einen der Leiter angeschlossen
sind. Diese Kassette enthält einen Basisträger, Mittel zum
Aufschießen jedes Lichtleiters und zum Halten eines
Anschlusses zwischen dem Lichtleiter und der individuellen
Lichtleitfaser auf einer der Seiten des Trägers, eine
Öffnung durch den Träger und Mittel zum Aufschieben jeder
individuellen Lichtleitfaser auf der anderen Seite des
Trägers. Ein vorderer Rand entlang der Vorderseite des
Trägers hält die Verbinder senkrecht zu diesem Rand fest.
Diese Verbinder sind vor einem Benutzer ausgerichtet,
der dort tätig wird, um die Verbindung zu lösen oder
wiederherzustellen, und können so das vom Lichtleiter kommende
Lichtsignal empfangen.
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Die Druckschrift EP-A-0 288 808 beschreibt eine
andere optische Kassette. Diese Kassette enthält zwei
Abteile, die auf zwei rechtwinkligen und aneinander über einen
ersten Rand angelenkten Trägern definiert sind, um
übereinandergelegt werden zu können oder um die Kassette zu öffnen.
Ein erstes Abteil ist für das Aufschießen mindestens eines
Lichtleiters eines Kabels bestimmt. Das zweite Abteil auf
dem zweiten Träger dient dem Aufschießen mindestens einer
Lichtleitfaser und der Befestigung eines optischen
Anschlusses zwischen jeder Faser und jedem Lichtleiter. Ein Deckel
ist auf einem zweiten Rand des das zweite Abteil
definierenden
Trägers angelenkt. Ein Träger für Verbinder ist außen an
einem dritten Rand montiert, der dem ersten Rand des Trägers
dieses zweiten Abteils gegenüberliegt. Er empfängt jeden
Leiter mit jeder aufgeschossenen und an den Lichtleiter im
zweiten Abschnitt angeschlossenen Lichtleitfaser.
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Diese Kassette hat einen besonderen Aufbau. Sie kann
nicht mit anderen identischen Kassetten in einer Gruppe auf
einem Befestigungsträger zusammengefügt werden, wobei die
Verbinder der Gruppe von Kassetten stimseitig zugänglich
bleiben für die gewünschten Verteilinterventionen der
Anschlüsse zwischen zwei Gruppen über Verteillichtleiter.
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Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die
Betriebsbedingungen möglichst zu vereinfachen und die eventuellen
Interventionen beider Veränderung der Anschlüsse und der
Verteilung in den Verteilern besonders einfach zu gestalten.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Kassette zum
optischen Anschluß mindestens eines Lichtleiters aus einem
optischen Kabel an einen Verteillichtleiter entsprechend
jedem Lichtleiter, wobei die Kassette allgemein rechtwinklig
und flach ist und zwei einander gegenüberliegende große
Seiten sowie einander gegenüberliegende kleine Vorder- und
Rückseiten und zwei einander gegenüberliegende weitere
kleine Seiten aufweist und ein erstes und ein zweites Abteil
zu beiden Seiten einer gemeinsamen Trennwand parallel zu den
großen Seiten, Mittel zum Aufschieben von Lichtleitern auf
der Trennwand im ersten Abteil, Mittel an der kleinen
Vorderseite zum Festhalten eines aus zwei zusammensteckbaren
Halbverbindern gebildeten Verbinders, um den
Verteillichtleiter und den Lichtleiter des Kabels voneinander zu
trennen, und Mittel zur Befestigung der Kassette über ihre
kleine Rückseite auf einem Träger besitzt, wobei die
Bereiche der kleinen Seiten diesseits und jenseits der Trennwand
die entsprechenden kleinen Seiten der beiden Abteile bilden
und das erste Abteil mindestens eine Zugangsöffnung in
seiner kleinen Rückseite besitzt, um eine Überlänge des
Lichtleiters des Kabels aufzunehmen und innen aufzuschießen,
während die anderen kleinen Seiten im wesentlichen
geschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Abteil über
seine ganze vordere kleine Seite für die freie Lagerung
einer Überlänge des Verteillichtleiters offen ist und daß
die Mittel zum Halten des Verbinders aus einem Tragelement
außerhalb der Kassette bestehen, das abnehmbar in einem
vorderen Sitz auf der Trennwand befestigt ist, wobei das
Tragelement für den Verbinder auch so ausgebildet ist, daß
es den Halt des Verbinders parallel zu der kleinen
Vorderseite der Kassette und außerhalb dieser Kassette
gewährleistet, und wobei dieses Tragelement einen Flügel aufweist,
der in der vorderen offenen kleinen Seite des zweiten
Abteils ein Hindernis bildet, und daß das erste Abteil
mindestens eine Öffnung in seiner kleinen Vorderseite für den
Anschluß des Lichtleiters des Kabels an den
Verteillichtleiter über den auf dem Tragelement außerhalb der Kassette
montierten Verbinder besitzt.
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Gemäß einem anderen Merkmal erfolgt der Anschluß
jedes Verteillichtleiters an den Lichtleiter des
entsprechenden Kabels über eine Lichtleiterschnur, die im ersten
Abteil aufgeschossen ist, und einen optischen Anschluß zur
festen Verbindung zwischen dem Leiter des Kabels und der
Schnur, und die Kassette besitzt einen definierten Platz auf
der Trennwand im ersten Abteil besitzt, der durch Rippen mit
Positioniernuten und Haltelaschen für jeden optischen
Anschluß gebildet wird, wobei die Lichtleiterschnur außerdem
mit einem der Halbverbinder versehen ist.
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Gemäß einem anderen Merkmal bestehen die Mittel zur
Montage und Befestigung der Kassette aus zwei vertikalen
Sätzen von mehreren elastischen Schnapplaschen, die je innen
einen Endzahn und außen einen Betätigungshebel besitzen und
an der Rückseite der Kassette für die mögliche Montage der
Kassette auf einem Träger in Form einer geradlinigen Schiene
oder einer U-Profilschiene angebracht sind, die Ausschnitte
in den Zweigen des U-Profils mit einem Achsabstand besitzt,
der ein Vielfaches des Abstands zwischen den Schnapplaschen
jedes Satzes beträgt.
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Außerdem ist es günstig, wenn das zweite Abteil auf
der entsprechenden großen Seite der Kassette seitliche
Vorsprünge auf den beiden Sätzen von Schnapplaschen für die
blinde Führung und manuelle Betätigung der Hebel an den
beiden Sätzen von Schnapplaschen der betreffenden Kassette
enthält.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels und der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
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Figur 1 und Figur 2 zeigen schematisch in Perspektive
eine Kassette für den optischen Anschluß gemäß der
Erfindung, die hier auf zwei unterschiedlichen Tragschienen
montiert dargestellt sind.
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Figur 3 zeigt von oben diese Kassette.
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Figur 4 zeigt dieselbe Kassette von vorne.
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Figur 5 zeigt diese Kassette von unten.
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Figur 6 zeigt die Kassette von hinten.
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Figur 7 zeigt vergrößert ein Detail VII aus Figur 5.
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Figur 8 ist eine Schnittansicht entlang der Pfeile
VIII-VIII in Figur 7.
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Die Figuren 9 bis 12 zeigen in vergrößertem Maßstab
gegenüber den vorherigen Figuren verschiedene Ansichten
eines Tragelements von der Seite, von vorne, von unten und
in Perspektive, das an der Vorderseite der Kassette
abnehmbar montiert ist.
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Die erfindungsgemäße optische Anschlußkassette trägt
global das Bezugszeichen 1. Sie ist waagrecht wahlweise auf
einer Schiene 2 oder einer anderen Schiene 3 montiert, die
in den Figuren 1 und 2 gezeigt sind.
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Auf den beiden Schienen 2 und 3 werden die
dargestellte Kassette 1 und andere, identische Kassetten einzeln
montiert und bilden gemeinsam einen Stapel von aneinander
anliegenden Kassetten.
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In einem Verteiler oder einem Unterverteiler sind ein
erster Satz von Kassetten und ein zweiter Satz von
Kassetten, die auf einer gemeinsamen Schiene oder einem Paar von
Schienen montiert sind, einem ersten Lichtleiterkabel und
einem zweiten Lichtleiterkabel und/oder optischen
Einrichtungen zugeordnet. Verteillichtleiter sichern die Verteilung
der Anschlüsse zwischen individuellen Lichtleitern der
beiden Kabel und/oder Einrichtungen.
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Die Kassette 1 wird nun global anhand der Figuren 1
und 2 in ihrer normalen, horizontalen Nutzlage beschrieben.
Sie hat zwei Abteile 11 und 12 zu beiden Seiten einer im
wesentlichen in der Mitte liegenden waagrechten Trennwand.
Das untere Abteil 11 dient der Lagerung einer Reservelänge
eines Leiters 13A des Kabels 13. Das obere Abteil 12 dient
der Lagerung einer Reservelänge eines Verteillichtleiters
14, der an den Lichtleiter 13A anzuschließen ist. Natürlich
können mehrere Leiter des Kabels und mehrere
Verteillichtleiter in ihrem jeweiligen Abteil 11 und 12 aufgeschossen
und miteinander verbunden sein. Die Anzahl der Lichtleiter
bleibt jedoch auf einige wenige begrenzt, insbesondere
handelt es sich um das Leiterpaar einer Leitung des Kabels,
die an zwei Verteillichtleiter anzuschließen sind.
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Diese Kassette 1 kann auch in umgekehrter Lage
verwendet werden, d.h. daß das Abteil 11 das obere Abteil
und das Abteil 12 das untere Abteil wird, ohne daß jedoch
die Vorderseite und die Rückseite vertauscht werden. Diese
Kassette 1 kann auch vertikal auf einer dann waagrecht
verlaufenden Schiene 2 oder 3 montiert sein, wobei dann die
vordere Interventionsseite eine vertikale Seite wird.
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Die Kassette 1 trägt ein Tragelement 15 für einen
Verbinder 16 auf ihrer Vorderseite. An der Rückseite besitzt
sie eine Vorrichtung 17 zum Einrasten auf der U-förmigen
Schiene 2 oder auf der Schiene 3 mit geradlinigem Profil.
Weiter enthält die Kassette seitlich zwei Ringe 18 für den
Durchlaß der Verteillichtleiter, die einen Kassettenstapel
bedienen, wobei jeder Ring vorne eine Öffnung 18A für die
Herausführung des Verteillichtleiters der betreffenden
Kassette besitzt.
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Außerdem ist an der Unterseite der Trennwand 10 im
unteren Abteil 11 eine Stelle 19 zur Befestigung eines
optischen Anschlusses 20 vorgesehen. Dieser Anschluß 20
verbindet den Lichtleiter 13A des Kabels 13 vorzugsweise mit
einer Lichtleiterschnur 21, die mit dem Leiter 13A im Abteil
11 aufgeschossen ist. Die Schnur 21 ist außerdem an der
Vorderseite der Kassette an den Verteillichtleiter 14 über
den vorderen Verbinder 16 angeschlossen.
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Vorzugsweise werden die Schnur 21 und der
Verteillichtleiter 14 ursprünglich mit je einer Verbinderhälfte 16A
und 16B versehen, die mit ihren aneinander anschließbaren
Enden ineinander einsteckbar sind, um leicht und schnell vor
Ort den Anschluß herzustellen. Dieser Verbinder 16 ist
unmittelbar an der Vorderseite der Kassette zugänglich und
erfordert keine Entnahme der Kassette aus ihrem Stapel, wenn
man einen Anschluß herstellen oder verändern will. Es
handelt sich um eine demontierbare Verbindung für die
Verteilung der Anschlüsse.
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Der optische Anschluß 20 wird seinerseits vor Ort
unmittelbar vor dem Einsetzen der Kassette in den Stapel
hergestellt. Dieser optische Anschluß bildet eine feste und
definitive Verbindung, die abgesehen von Ausnahmefällen
später nicht verändert wird.
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In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform hat
die Kassette eine Höhe von 24 mm. Sie besteht aus drei
Gießteilen, nämlich:
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- einem durch die Trennwand 10 mit den beiden Abteilen 11
und 12 zu beiden Seiten, durch die seitlichen Ringe 18 und
die rückwärtige Einrastvorrichtung 17 definierten Körper,
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- dem Element 15, das den Verbinder trägt und abnehmbar auf
der Vorderseite des Körpers montiert ist,
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- einem Deckel 25, der aufgesetzt und beispielsweise durch
Schnappverschluß auf der Oberseite des oberen Abteils 12
befestigt ist.
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In dieser bevorzugten Ausführungsform wird die
Rastvorrichtung 17 von zwei vertikalen Sätzen von je drei
Schnapplaschen 17A, 17B, 17C gebildet. Dadurch kann die
Kassette auf der U-förmigen Schiene, deren Zweige 2A
Ausschnitte 4 in einem gegenseitigen Achsabstand von 16 mm
besitzen, oder auf der Schiene 3 montiert werden, deren
Querschnitt zwei seitliche Flügel 5 und einen mit Rippen
versehenen zentralen Teil 6 besitzt.
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In einem Kassettenstapel auf der U-förmigen Schiene 2
werden die einzelnen Kassetten abwechselnd mit ihren beiden
Schnapplaschen 17A, 17C am Ende oder mit ihrer mittleren
Schnapplasche 17B festgehalten, die in den entsprechenden
Ausschnitten jedes Zweigs 2A des U-förmigen Profils
eingedrungen sind.
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Mit dieser U-förmigen Schiene 2 kann das Kabel auch
seitlich oder durch den Innenraum des U hinter dem
Kassettenstapel ankommen, wie dies durch das Kabel 13 bzw. ein
anderes Kabel 13' angedeutet ist.
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In einem Kassettenstapel auf der Schiene 3 werden die
aufeinanderfolgenden Kassetten mit ihren beiden Sätzen von
Laschen am Rand der seitlichen Flügel 5 des Profils
festgehalten.
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Vorzugsweise besitzt der Deckel 25 des oberen Abteils
12 zwei rückwärtige Vorsprünge 25A, die sich im wesentlichen
zu beiden Seiten der beiden Sätze von Laschen der
Vorrichtung 17 erstrecken und im wesentlichen in Höhe der oberen
Lasche 17A liegen.
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Wie auch aus den Figuren 1 und 2 hervorgeht, besitzt
die Trennwand 10 einen Rand 30 am Umfang, der über die
beiden Seiten dieser Trennwand vorsteht, ausgenommen am
vorderen Rand zur Oberseite hin. Dieser periphere Rand
begrenzt die beiden Abteile 11 und 12 und schließt die
Vorderseite 31 des unteren Abteils ab, läßt jedoch die ganze
Vorderseite 32 des oberen Abteils 12 offen. Diese beiden
Vorderseite 31 und 32 der Abteile bilden die Vorderseiten
der Kassette, über die unter Betriebsbedingungen
Interventionen erfolgen. Nur das Tragelement 15 für den Verbinder 16
stellt ein Hindernis an der Vorderseite des Abteils 12 dar,
wenn es angebracht ist, und hält die Überlänge des
Verteillichtleiters 14 fest, der in diesem Abteil 12 gelagert ist.
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Ganz allgemein ist weiter festzustellen, daß die
Kassette eine etwas größere Länge als die Breite besitzt und
daß die beiden hinteren Ecken abgeschnitten sind und
abgerundete Übergänge zwischen den kleinen Seiten und der
Rückseite bilden. Die Kassette ist vollkommen symmetrisch
bezüglich der durch ihre Mitte verlaufenden senkrechten Ebene.
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Der genaue Aufbau der Kassette wird nun anhand der
Figuren 3 bis 8 näher erläutert, während die Figuren 9 bis
12 das Tragelement 15 für den Verbinder genauer zeigen. In
diesen Figuren tragen die bereits oben erwähnten Elemente
die gleichen Bezugszeichen und werden ggf. nicht erneut
erwähnt.
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Das obere Abteil 12 besitzt keinen nach innen von der
Oberseite der Trennwand vorspringenden Teil. Der vorstehende
periphere Rand 30, der die Trennwand umgrenzt, läuft über
die beiden kleinen Seiten und die Rückseite des Abteils
kontinuierlich um. Die Überlänge des Verteillichtleiters
wird in freier Schleife in diesem Teil gelagert und nur
durch das Tragelement 15 des vorderen Verbinders 16
gehalten, wenn dieses Element 15 auf der Vorderseite der Kassette
angebracht ist.
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Im unteren Abteil 11 (Figur 5) begrenzt der periphere
Rand 30 das Abteil und definiert dessen Wände mit
Unterbrechungen. Außerdem besitzt die Trennwand 10 zahlreiche
vorstehende Rippen, die die gleiche Höhe wie die Seitenwände
haben. Hier handelt es sich einerseits um zwei gebogene
seitliche Rippen 33 relativ nahe bei den Seitenwänden, um
vier gebogene zentrale Rippen 34, die gemeinsam einen
zylindrischen zentralen Bereich mit zwischen den Rippen 34
definierten Einschnitten 34A, die bezüglich der vier Wände
zentriert sind, und um eine vordere Längsrippe 35 zwischen
dem zentralen zylindrischen Bereich und der vorderen Wand.
Außerdem sind zwei kleine vordere Querrippen 37, die
zwischen sich, der vorderen Wand und der Rippe 35 die erwähnte
vordere Stelle 19 für einen oder mehrere optische Verbinder
begrenzen, und kleine Endrippen 38 an dieser Stelle 19
vorgesehen.
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Die seitlichen Rippen 33 und die seitlichen Wände
begrenzen zwischen sich seitliche Kanäle 11A im Abteil 11.
Diese Rippen 33 und die vier zentralen Rippen 34 begrenzen
zwischen sich einen inneren Kranz 11B, der mit den Kanälen
11A in Verbindung steht und mit diesen die geeignete
Lagerung der Überlängen jedes Lichtleiters des Kabels 13A sowie
jeder betreffenden Schnur 21 in dem Abteil dieser Kassette
erlauben.
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Diese Rippen und die seitlichen und rückwärtigen
Wände des Abteils 11 enthalten Laschen 30A und 33A, die quer
unter den Kanälen 11A verlaufen, und Laschen 30B, 33B und
35B, die sich quer unter dem Kranz 11 in Höhe der
Ausschnitte 34A erstrecken und die im Abteil 11 aufgeschossenen
Überlängen festhalten.
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Öffnungen 40 und 41 in der Rückwand des Abteils 11
definieren auf jeder Seite der beiden Sätze von
Schnapplaschen der Vorrichtung 17 zwei mögliche Eingänge
entsprechend dem seitlichen hinteren oder dem zentralen hinteren
Zugang des Kabels.
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Um ausreichenden Platz für die Stelle 19 und den
benachbarten Bereich des Kranzes 11B sowie für einen
Halte- und Befestigungssitz 50 des Tragelements 15 für den vorderen
Verbinder zu schaffen, sind die Trennwand 10 und damit das
Abteil 11 in ihrem mittleren vorderen Teil ausgebaucht.
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Die Stelle 19 ist in dieser Figur 5 und insbesondere
den Figuren 7 und 8 dargestellt. Sie ist so gestaltet, daß
sie zwei optische Anschlüsse zwischen zwei Lichtleitern des
Kabels und zwei Lichtleiterschüren aufnehmen und festhalten
kann.
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Hierzu besitzen die transversalen Rippen 37 je zwei
Einschnitte 37A, die durch zwei elastische Laschen 39
eingerahmt sind. Die elastischen Laschen 39 verlaufen schräg in
Richtung zum Innenraum des Sitzes, während ihre Enden in
Höhe der entsprechenden Endrippe 38 ankommen. Ihr Innenrand
39A ist abgeschrägt und bildet einen Endzahn, der zur
Innenseite jedes Ausschnitts 37A vorsteht, der seinerseits von
der Rippe 38 eingerahmt ist.
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Der in einen der Ausschnitte 37A eingesetzte optische
Anschluß wird gegen die Rippe 38 durch eine der Laschen 39
blockiert. Natürlich kann dieser Sitz so ausgebildet werden,
daß er nur einen einzigen optischen Anschluß oder mehr als
zwei optische Anschlüsse aufnehmen kann. Außerdem können
nicht dargestellte Stützpflöcke in dem Sitz 19 in Höhe der
Ausschnitte 37A für jeden am Grund eines Paares von
Ausschnitten positionierten und gegen diese Pflöcke gedrückten
optischen Anschluß gelassen werden.
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Hinsichtlich der verschiedenen beim Gießen der Rippen
entstehenden Laschen (Figur 5) ist weiter zu bemerken, daß
die Trennwand zahlreiche Fenster aufweist, die mit dem
Bezugszeichen der betreffenden Lasche und einem Buchstaben F
bezeichnet sind (Figur 3). Eines dieser Fenster an jedem
Ende des vorderen Rands der Trennwand ist dagegen mit dem
Bezugszeichen 43 versehen.
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Dieses Fenster 43 ist größer als die Lasche 33A an
den Rippen 33 und stellt eine Verbindung der Abteile her und
definiert eine vordere Öffnung 43A des Abteils 11 für den
Austritt der Lichtleiterschnur oder -schnüre mit ihrem
Halbverbinder am Ende.
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Die rückwärtige Rastvorrichtung 17 wird nun anhand
der Figuren 3 oder 5 und 6 in Verbindung mit den Figuren 1
und 2 näher erläutert.
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Sie wird von den beiden Sätzen von je drei
elastischen Schnapplaschen gebildet, die je einen an der
Innenseite in Richtung zur Symmetrieachse der Kassette
vorspringenden Zahn 47 am Ende besitzen. Außerdem besitzt die
Vorrichtung eine starre innere Lasche 48 als Anschlag in Verbindung
mit jedem Laschensatz 17A, 17B, 17C, die sich kontinuierlich
über die Höhe dieses Satzes erstreckt und einen geringen
Abstand von diesem besitzt. Der hintere Rand dieser
Anschlaglasche hat einen Abstand von den Zähnen 47 am Ende und
ist gegenüber diesen Zähnen abgeschrägt.
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Mit dieser Anordnung hält sich die Kassette auf der
Schiene 2, deren Zweige des U-Profils zwischen die
Rastlaschen des Satzes und die Anschlaglasche eindringt, bis die
Zähne 47 am Ende in die entsprechenden Ausschnitte 4
einrasten. Diese Anordnung ermöglicht auch den Halt der
Kassette auf der Schiene 3, wobei die Ränder der Flügel 5 zwischen
die Zähne am Ende und den hinteren Rand der Anschlaglasche
48 eindringen.
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Die Rastlaschen 17A, 17B und 17C besitzen weiter eine
erhebliche Verlängerung 49 an ihrer Außenseite, die einen
Betätigungshebel für die zugeordnete elastische Rastlasche
bildet. Dieser Hebel 49 wird zum Aufsetzen der Kassette auf
die Schiene und insbesondere für das Entfernen der Zähne aus
den Ausschnitten der Schiene 2 und für die Entnahme der
Kassette verwendet.
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Der Vorsprung 25A an jedem Ende des hinteren Rands
des Deckels 25 gelangt seitlich genau über die oberste
Rastlasche 17A jedes Satzes. Sie erleichtert es dem
Benutzer, seinen Finger blind nur auf die Betätigungshebel der
Rastlaschen der betreffenden Kassette für ihre Entrastung
aufzusetzen.
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Die Figuren 3 bis 5 zeigen weiter den Sitz 50, der
auf der Vorderseite der Kassette für die Befestigung des
Tragelements 15 des vorderen Verbinders definiert ist,
während die Figuren 9 bis 12 dieses Element 15 selbst
zeigen.
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Der Sitz 50 wird durch eine zentrale Öffnung 51 in
der vorderen Wand 31 des unteren Abteils 11 und durch zwei
Führungsrippen 52 und 53 zum Halten des Elements 15
definiert. Diese zwei Rippen 52 und 53 sind Teil der Trennwand
10, genauso wie die anderen Rippen des Abteils 11. Sie
erstrecken sich von den beiden Seitenrändern der Öffnung 50
in Richtung des Raums 19 für den Anschluß 20, den sie an der
Vorderseite der Kassette begrenzen. Eine dieser Rippen 52
weist eine innere waagrechte Kante 52A in halber Höhe und
über die Länge dieser Rippe auf. Die andere Rippe 53 hat an
ihrer Innenseite Rinnen 53A, die sich über die Höhe
erstrecken und eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schultern
ausgehend von der Öffnung für die Blockierung des Elements
definieren.
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Das Tragelement 15 für den vorderen Verbinder 16
enthält an seiner Rückseite gegenüber der Kassette einen
Finger 55, der von einer elastischen Lasche 56 für die
Montage und Befestigung in dem Sitz 50 flankiert wird, und
einen Flügel 57 oberhalb des Fingers und im wesentlichen
über dessen Länge. Dieser Flügel 57 ist gegenüber dem Finger
55 durch einen Schlitz 57A getrennt. Außerdem besitzt er die
gleiche Höhe wie das obere Abteil 12 und bildet ein
Hindernis an dessen Vorderseite 32, wenn das Element 15 eingesetzt
ist.
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Das Element 15 enthält an seinem vorderen Teil den
eigentlichen Träger 58 mit einem Loch 58A oder zwei
identischen Löchern, wie dies durch die gestrichelt dargestellte
Variante angedeutet ist, oder auch zwei Reihen von
identischen Löchern für den oder die Verbinder, die in diesen
Löchern gehalten werden. Der Träger 58 ist mit dem Finger
und dem Flügel fest verbunden.
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Der Finger 55 hat an der Seite, die der elastischen
Laschen 56 abgewandt ist, eine Rinne 55A, die auf der Kante
52A des Sitzes 50 geführt ist.
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Die elastische Lasche 56, die mit dem Ende des
Fingers fest verbunden ist, erstreckt sich außerdem in einem
Abstand vom Finger entlang von dessen Länge. Die Außenseite
der Lasche besitzt einen Rastzahn 56A für die Blockierung
auf der eine Schulter bildenden Rippe 53. Das freie Ende der
Lasche besitzt vorzugsweise mehrere kleine Rinnen 56B, damit
man es besser mit der Hand ergreifen und beim Einsetzen und
Entfernen des Elements 15 aus seinem Sitz 50 betätigen kann.
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Ein Vorsprung 59 zu beiden Seiten der Rinne 55A und
am Ende des Schlitzes 57A bildet einen Anschlag an den
Rändern der Öffnung 50, wenn das Element 15 in seinen Sitz
eingesetzt ist. Unter diesen Bedingungen fügt sich der
Flügel 57 gerade unter den Deckel in das obere Abteil 12
ein, und das Ende der elastischen Lasche 56 bleibt außerhalb
und an der Vorderseite des unteren Abteils 11 zugänglich.
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In der dargestellten Ausführungsform ist die Rinne
55A des Fingers in der entsprechenden hohlen Seite des
Trägerteils 58 offen, und nur der Rand wird gehalten mit
einer Dicke vergleichbar mit der Breite des Fingers. Der
vordere Abschnitt 58B dieser Lasche wird dann zum Aufbringen
eines Identifikationsetiketts für den realisierten Anschluß
verwendet.
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In ähnlicher Weise wird auch die vordere Wand des
unteren Teils vorzugsweise für die Identifizierung der
Kassette verwendet und trägt auf der einen oder anderen
Seite des Sitzes 50 ein Etikett zur Identifizierung der
Kassette.
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Die aufeinanderfolgenden Operationen, die an dieser
Kassette beim optischen Anschluß durchgeführt werden, werden
nachfolgend unter der Voraussetzung beschrieben, daß man
über Lichtleiterschnüre 21, die an einem ihrer Enden einen
individuellen Halbverbinder 16A tragen, und über
Verteillichtleiter 14 verfügt, die an jedem ihrer Enden einen
individuellen Halbverbinder 16B tragen.
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Dieser Operationen bestehen dann darin:
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- daß das Ende des Lichtleiters 13A des Kabels 13 und das
freie Ende der Lichtleiterschnur 21 aufgespleißt wird, und
zwar außerhalb der Kassette, so daß sich der erwähnte
optische Anschluß 20 ergibt,
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- daß der optische Anschluß 20 an seinen Platz 19 in der
Kassette gebracht wird,
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- daß die Kassette auf der Schiene befestigt wird, und zwar
ggf. ober- oder unterhalb anderer bereits montierter Kasset
ten, wobei die Überlänge des Lichtleiters des Kabels und die
nahezu gesamte Länge der Lichtleiterschnur in das untere
Abteil 11 geschoben werden,
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- daß der Verteillichtleiter in Schleifen aufgeschossen und
in das obere Abteil 12 hineingeschoben wird, worauf er am
Wiederaustreten gehindert wird, indem das Tragelement 15 des
vorderen Verbinders auf der Kassette eingerastet wird,
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- daß einer der beiden Halbverbinder 16A und 16B in sein
Tragelement 15 eingefügt und dort an den anderen
Halbverbinder angeschlossen wird.
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Im Betrieb ergibt sich eine Veränderung der
durchgeführten Anschlüsse sofort und einfach. Sie besteht einfach
darin, die Verbindungen in Höhe der getroffenen vorderen
Verbinder 16 zu lösen, indem die Halbverbinder 16A und 16B
getrennt werden, die erforderlichen Längen der im Abteil 12
aufgeschossenen Verteillichtleiter herauszuziehen, dann die
gewünschten neuen Verbindungen herzustellen und die
überschüssigen Längen der Verteillichtleiter wieder
aufzuschießen.