DE69121351T2 - Vorrichtung zum Dosieren eines auf eine sich fortbewegende Unterlage aufzutragenden Mittels - Google Patents
Vorrichtung zum Dosieren eines auf eine sich fortbewegende Unterlage aufzutragenden MittelsInfo
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Description
- Vorrichtung zum Proportionieren eines Streichmittels auf eine sich fortbewegende Unterlage
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Dosieren eines Streichmittels auf eine sich fortbewegende Unterlage gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Für das Streichen einer sich fortbewegenden Unterlage, wie etwa einer Papier- oder Kartonbahn, mit einem Streichmittel werden gemeinhin verschiedenartige Leimpressen verwendet. In den Leimpressen wird die Papier- oder Kartonbahn durch einen mittels Leimpressenwalzen gebildeten Spalt geleitet, in welchem Spalt das Streichmittel auf die Fläche der Papier- oder Kartonbahn transferiert wird. Aus dem Stand der Technik ist eine Anzahl von Leimpressen unterschiedlicher Bauarten bekannt, von denen in einer seit langem in Gebrauch befindlichen Anwendung die Walzen in der Leimpresse im wesentlichen auf der gleichen horizontalen Höhe angeordnet sind, so daß die Papier- oder Kartonbahn im wesentlichen vertikal durch den Leimpressenspalt von oben nach unten verläuft. In einer derartigen Anwendung ist in der Regel in dem zwischen den Leimpressenwalzen befindlichen Spalt ein Leimstauraum vorhanden, durch welchen die Papier- oder Kartonbahn läuft. Wenn die Bahn durch den Stauraum geht, haftet der Leim an beiden Seiten der Bahn, woraufhin die Leimpressenwalzen in dem Spalt Schichten geeigneter Dicke auf die Bahnflächen verteilen und glätten.
- In einem zweiten Ausführungsbeispiel einer Leimpresse werden zunächst mittels einiger geeigneter Streicheinrichtungen, wie etwa einer Stange oder Klingenstreicheinrichtungen, Leimfilme geeigneter Dicke auf die Flächen der Leimpressenwalzen verteilt, von denen aus die Leimfilme in dem Walzenspalt anschließend auf die Bahnflächen transferiert werden. Ein drittes, aus dem Stand der Technik bekanntes Ausführungsbeispiel einer Leimpresse ist eine sogenannte Leimeintragswalzenpresse, die beim beidseitigen Oberflächenleimen von Papier aus sechs, zueinander in Spaltberührung befindlichen Walzen besteht. Eine Leimeintragswalzenpresse hat zunächst passende Applikatorwalzen, wobei die Bahn durch den zwischen den Walzen befindlichen Spalt geleitet wird. Leimfilme werden mit Hilfe von, eine Dosierwalze und eine Transferwalze aufweisenden Eintragswalzen auf die Flächen der Applikatorwalzen verteilt. Die Transferwalze befindet sich sowohl mit der Dosierwalze als auch mit der passenden Applikatorwalze in Spaltberührung. Das Streichmittel wird in die zwischen den Eintragswalzen, d.h. zwischen den Dosierwalzen und den Transferwalzen, befindlichen Spalte eingespeist, wo es einen Stauraum ausbildet. Von beiden Enden der Stauräume ist in der Regel ein Überlauf zu dem Rückführkreislauf vorgesehen. Durch die Wirkung hydrodynamischer Kräfte geht das Streichmittel durch den zwischen den Dosierwalzen und den Transferwalzen befindlichen Spalt und bildet sowohl an den Dosierwalzen als auch an den Transferwalzen Leimfilme. Der an der Transferwalze befindliche Leimfilm wird in den zwischen der Transferwalze und der Applikatorwalze befindlichen Spalt transferiert, welcher Spalt den auf der Applikatorwalze befindlichen Film glättet und dünner macht. In dem zwischen den Applikatorwalzen befindlichen Spalt werden die Filme weiter auf die Bahn transferiert.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich ausdrücklich auf die Leimpressen der zuletzt erwähnten Eintragswalzenbauart. Die Konstruktion von herkömmlichen Leimeintragswalzenpressen ist üblicherweise derart, daß eine der Applikatorwalzen fest an dem Leimpressenrahmen gelagert ist, wohingegen die andere Applikatorwalze versetzbar angeordnet ist, so daß ihre Lagerträger schwenkbar mit dem Rahmen der Leimpresse verbunden sind. Die mit der befestigten Applikatorwalze in Spaltberührung befindliche Transferwalze ist über einen Ladearm schwenkbar mit dem Leimpressenrahmen verbunden, wobei ferner die sich mit der Transferwalze in Spaltberührung befindliche Dosierwalze über ihren eigenen Ladearm schwenkbar mit dem Lagerträger oder dem Ladearm der Transferwalze verbunden ist. Auf entsprechendem Wege ist in herkömmlichen Lösungen die Transferwalze, die mit der versetzbaren Applikatorwalze einen Spalt bildet, über ihren eigenen Ladearm oder ihren Lagerträger schwenkbar mit dem Lagerträger oder dem Ladearm der Applikatorwalze verbunden, wobei ferner die sich mit der Transferwalze in Spaltberührung befindliche Dosierwalze mit dem Lagerträger oder dem Ladearm der Transferwalze schwenkbar verbunden ist. Andererseits sind die Ladezylinder jeder Walze mit dem Ladearm jeder Walze und an dem gegenüberliegenden Ende mit dem Maschinenelement verbunden, mit welchem die betreffende Walze schwenkbar verbunden ist. Aus der GB-A-2 051 616 ist eine Anordnung dieser Bauart bekannt, auf welcher der Oberbegriff des Patentanspruches 1 basiert.
- Aus der US-A-2 520 768 ist eine Streichvorrichtung mit zwei Applikatorwalzen und mit einer Transferwalze und einer mit einem Rahmen schwenkbar verbundenen Zuführwalze bekannt.
- Die aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen sind insbesondere in breiten und Hochgeschwindigkeitspapiermaschinen mit beträchtlichen Vibrationsproblemen der Eintragswalzen verknüpft, die sich aus der Art der Verbindung herkömmlicher Eintragswalzen ergeben. Beispielsweise ist die Dosierwalze an der Seite der versetzbaren Applikatorwalze, d.h. der äußersten Walze in dem System, über eine durch drei separate Gelenkverbindungen geformte Kette an den Rahmen befestigt, aus welchem Grunde es mittels der betreffenden Konstruktion sehr schwierig ist, hinsichtlich Vibrationen eine ausreichend steife Befestigung der Walzen zu schaffen. Neben dem Verschleiß der Rahmenkonstruktionen verursachen die Vibrationen in der Beschichtung auch Qualitätsmängel und einen erhöhten Verschleiß der Waizenbeschichtungen. Der Verschleiß der Walzenbeschichtungen ist eines der relevantesten Probleme der Leimeintragswalzenpressen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verbesserung gegenüber der Konstruktion der aus dem Stand der Technik bekannten Leimpressen zu schaffen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gekennzeichnet durch die Merkmale in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1.
- Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen eine Anzahl bemerkenswerter Vorteile erreicht. Es ist ein wichtiger Vorteil der Erfindung, daß die erfindungsgemäße Konstruktion wegen der Art der Verbindung der Walzen beträchtlich weniger anfällig gegen Vibrationen ist. Überdies kann erfindungsgemäß die Regulierung der Linearlasten in den Spalten in der Leimpresse beträchtlich genauer durchgeführt werden als in den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen. Ferner ist in der Lösung der Erfindung dahingehend ein bemerkenswerter Vorteil erreicht worden, daß es nunmehr problemlos möglich ist, Walzen mit einstellbarer Durchbiegung anzuwenden, die in den aus dem Stand der Technik bekannten Leimeintragswalzenpressenkonstruktionen, teilweise wegen des hohen Gewichts der Walzen, nicht angewendet wurden. Mit Hilfe von Dosierwalzen mit einstellbarer Durchbiegung ist es problemlos möglich, das Profil der Streichmenge während des Betriebs der Maschine zu regulieren. In herkömmlichen Leimpressen, in welchen keine Walze mit einstellbarer Durchbiegung verwendbar war, konnte das Streichmittelmengenprofil ausschließlich mittels der Bombierung der Walzen beeinflußt werden. Weitere Vorteile und kennzeichnende Merkmale der Erfindung werden aus der nachstehenden ausführlichen Beschreibung der Erfindung ersichtlich.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand der Figuren in der beigefügten Zeichnung ausführlich beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Veranschaulichung eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
- In Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung generell mit 10 bezeichnet. Die Vorrichtung 10 hat einen Rahmen 1, der auf einem Fundament B, beispielsweise einem Boden, montiert ist. Applikatorwalzen 11, 21 sind an den Rahmen 1 montiert worden, wobei von den Walzen der Lagerträger 12 der ersten Applikatorwalze 11 ortsfest an den Rahmen 1 montiert ist, wohingegen der Lagerträger 22 der zweiten Applikatorwalze 21 an einen Ladearm 24 montiert ist, der mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 25 schwenkbar an den Rahmen 1 montiert ist. Die Applikatorwalzen 11, 21 definieren dazwischen einen Streichspalt N&sub1;, durch welchen Spalt die Bahn W geleitet wird. Die Bahn W wird, geleitet durch eine Führungswalze 2, in den Streichspalt N&sub1; geleitet, wobei die Bahn W nach dem Streichspalt N&sub1;, geleitet durch eine Leitwalze 4, zur Weiterbearbeitung geleitet wird. Der Lagerträger 3 der Führungswalze 2 ist auf geeignete Weise auf dem Rahmen 1 abgestützt; im Sinne der Klarheit der Veranschaulichung sind jedoch diese Konstruktionen in der Fig. 1 nicht gezeigt. An der Seite der ortsfesten Applikatorwalze, d.h. der ersten Applikatorwalze 11, sind in der Vorrichtung 10 Eintragswalzen vorgesehen, welche Eintragswalzen eine erste Dosierwalze 31 sowie eine erste Transferwalze 41 aufweisen. Die erste Dosierwalze 31 und die erste Transferwalze 41 befinden sich zueinander in Spaltberührung und bilden dazwischen einen ersten Dosierspalt N&sub2;, wobei sich entsprechend die erste Transferwalze 41 mit der ersten Applikatorwalze 11 in Spaltberührung befindet, während diese Walzen dazwischen einen ersten Transferspalt N&sub3; ausbilden. Das Streichmittel wird derart in den ersten Dosierspalt N&sub2; gespeist, daß sich in dem Spalt aus dem Streichmittel ein erster Stauraum P&sub1; ausbildet. Durch die Wirkung hydrodynamischer Kräfte geht Streichmittel durch den ersten Dosierspalt N&sub2; derart, daß Streichmittelfilme auf den Flächen der ersten Dosierwalze 31 und der ersten Transferwalze 41 gebildet werden. Wenn sich die Walzen drehen, wird der auf der Fläche der ersten Transferwalze 41 befindliche Film in den ersten Transferspalt N&sub3; transferiert, der den auf der Fläche der ersten Applikatorwalze 11 befindlichen Film glättet und dünner macht. In dem Streichspalt N&sub1; wird der Film anschließend von der Fläche der ersten Applikatorwalze 11 auf die Bahn W transferiert.
- Der Lagerträger 32 der ersten Dosierwalze 31 ist an einen Ladearm 34 montiert, der mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 35 schwenkbar an dem Rahmen 1 der Vorrichtung abgestützt ist. In entsprechender Weise ist der Lagerträger 42 der ersten Transferwalze 41 ebenso an seinem eigenen Ladearm 44 montiert, der auf entsprechende Weise mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 45 schwenkbar an dem Rahmen 1 der Vorrichtung abgestützt ist. An dem Ladearm 44 der ersten Transferwalze 41 ist mittels einer Gelenkverbindung ein Ladezylinder 46 angebracht, wobei das gegenüberliegende Ende 48 des Zylinders 46 an dem Rahmen 1 abgestützt ist. Der Ladearm 34 der ersten Dosierwalze ist ebenso mit einem Ladezylinder 36 versehen, dessen erstes Ende 37 mittels einer Gelenkverbindung an den Ladearm 34 angebracht ist, wohingegen das andere Ende 38 des Ladezylinders 36 an den Ladearm 44 der ersten Transferwalze 41 angebracht ist. In dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Teile der Ladearme 34 und 44 der ersten Dosierwalze 31 und der ersten Transferwalze 41, die an der Seite der Walzen angeordnet sind, d.h. die Abstände zwischen den Gelenkwellen 35 und 45 und den Drehachsen 33 und 43 der Walzen im Vergleich zueinander gleich groß und entsprechend die an der Seite der Ladezylinder 36, 46 angeordneten Teile der Ladearme 34 und 44, d.h. die Abstände zwischen den Gelenkpunkten 37, 38 der Ladezylinder 36 und 46 und der Gelenkwellen 35, 45 der Ladearme im Vergleich zueinander gleich groß. Ein derartiges Ausführungsbeispiel kann als optimal für die Erfindung betrachtet werden, da in einem derartigen Fall jegliche in den Linearlasten in dem ersten Dosierspalt N&sub2; und dem ersten Transferspalt N&sub3; stattfindende Einstellungen einander nicht beeinflussen, wobei das Öffnen oder Schließen des Transferspalts N&sub3; keine Längenänderung des Ladezylinders 36 oder somit einen Impuls in der Linearlast des Dosierspalts N&sub2; erzeugt. Ein derartiger Impuls in der Linearlast würde bei einer Änderung in der Hublänge des Ladezylinders 36 auftreten.
- Wie oben erwähnt ist der Lagerträger 22 der zweiten Applikatorwalze 21 an den Ladearm 24 montiert, der mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 25 an dem Rahmen 1 der Vorrichtung abgestützt ist. Der Ladearm 24 ist mit einem Ladezylinder 26 versehen, der an seinem ersten Ende 27 mittels einer Gelenkverbindung an den Ladearm 24 angebracht ist und an seinem zweiten Ende 28 an den Rahmen 1 der Vorrichtung angebracht ist. Die zweite Transferwalze 61, die zusammen mit der zweiten Applikatorwalze 21 den zweiten Transferspalt N&sub5; bildet, ist an dem Rahmen 1 auf ähnliche Weise wie die erste Transferwalze 41 abgestützt. Somit ist der Lagerhalter 62 der zweiten Transferwalze 61 an den Ladearm 64 montiert, der mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 65 an den Rahmen 1 schwenkbar montiert ist. Auf entsprechende Weise ist die zweite Dosierwalze 51, die zusammen mit der zweiten Transferwalze 61 den zweiten Dosierspalt N&sub4; bildet, derart an dem Rahmen 1 abgestützt, daß der Lagerträger 52 der zweiten Dosierwalze an seinen eigenen Ladearm 54 montiert ist, der mit Hilfe einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 55 an den Rahmen 1 montiert ist. Der Ladearm 54 der zweiten Dosierwalze 51 ist mit einem Ladezylinder 56 versehen, dessen erstes Ende 57 mittels einer Gelenkverbindung mit dem Ladearm 54 der zweiten Dosierwalze verbunden ist, wohingegen sein zweites Ende 58 mittels einer Gelenkverbindung mit dem Ladearm 64 der zweiten Transferwalze 61 verbunden ist. Auf entsprechende Weise ist der Ladearm 64 der zweiten Transferwalze 61 mit einem eigenen Ladezylinder 66 versehen, der mit Hilfe einer Gelenkverbindung an dem Ladearm am gleichen Punkt abgestützt ist, wie das zweite Ende 58 des Ladezylinders der zweiten Dosierwalze. Auf entsprechende Weise ist das zweite Ende 68 des Ladezylinders der zweiten Transferwalze mittels einer Gelenkverbindung mit dem Ladearm 24 der zweiten Applikatorwalze verbunden.
- Die dimensionalen Proportionen der Ladearme 24, 64, 54 sind derart eingerichtet worden, daß die an der Seite der Walzen angeordneten Teile von jedem der Ladearmen, d.h. die Teile zwischen den Drehachsen 23, 53, 63 der Walzen und den Gelenkwellen 25, 55, 65 im Vergleich zueinander gleich groß sind. Auf entsprechende Weise sind die an der Seite der Ladezylinder angeordneten Teile der Ladearme 24, 64, 54, d.h. die Teile zwischen den Gelenkwellen 25, 65, 55 und den Gelenkpunkten 57, 58, 68 der Ladezylinder 56, 66 im Vergleich zueinander gleich groß. Aufgrund der beiderseitigen Proportionen der Dimensionierung der Teile der Ladearme 24, 54, 64 beeinträchtigen auch in diesem Fall Einstellungen, die in den Linearlasten in den verschiedenen Spalten N&sub1;, N&sub4;, N&sub5; stattfinden, und/oder das Öffnen und Schließen der Spalte die Linearlasten in weiteren Spalten nicht.
- Übliche Linearlasten in den verschiedenen Spalten sind beispielsweise: 10 bis 30 kN/m in den zwischen Dosierwalzen und Transferwalzen befindlichen Spalten N&sub2;, N&sub4;; 10 bis 30 kN/m in den zwischen Transferwalzen und Applikatorwalzen befindlichen Spalten N&sub3;, N&sub5; und 25 bis 40 kN/m in dem zwischen Applikatorwalzen befindlichen Spalt N&sub1;. Alle Walzen 11, 21, 31, 41, 51, 61 in der Vorrichtung 10 werden separat angetrieben. Ein separater Antrieb ist erforderlich, da die Drehzahlen der Walzen unterschiedlich sind. Insbesondere in einem Fall, in welchem die Transferwalze 41, 61 glattflächige Walzen sind, betragen typische Umfangsgeschwindigkeiten der Walzen in Bezug auf die Bahngeschwindigkeit an den Applikatorwalzen 11, 21 100% der Bahngeschwindigkeit, an den Transferwalzen 41, 61 80% der Bahngeschwindigkeit und an den Dosierwalzen 31, 51 25% der Bahngeschwindigkeit. Aufgrund der separaten Antriebe der Walzen können die Walzengeschwindigkeiten, falls erwünscht, ebenso individuell reguliert werden. Die Dosierwalzen 31, 51 und die Applikatorwalzen 11, 21 sind beschichtete Walzen. Die Dosierwalzen 31, 51 sind mit einer Beschichtung aus Gummi oder dergleichen versehen, wobei die Applikatorwalzen 11, 21 in der Regel mit einer Gummi- oder Polyurethanbeschichtung versehen sind. Die Appilkatorwalzen 41, 61 sind harte Walzen, wobei sie in Hinblick auf eine Verbesserung der Verschleißfestigkeit gemeinhin mit einer harten Beschichtung, insbesondere Chrombeschichtung, versehen sind. Um die Verschleißfestigkeit weiter zu verbessern, ist es in einer erfindungsgemäßen Leimpresse möglich, bei den Transferwalzen 41, 61 eine Keramikbeschichtung anzuwenden, deren Verschleißfestigkeit sehr gut ist. Anstelle der glattflächigen Transferwalzen 41, 61 ist es ebenso möglich, mattiert-flächige Transferwalzen anzuwenden, in welchem Falle die umfangsgeschwindigkeiten der verschiedenen Walzen in der Leimpresse in der Regel im wesentlichen gleich sind, um den Verschleiß der Walzenbeschichtungen zu reduzieren.
- Außer der reduzierten Anfälligkeit gegen Vibrationen besteht ein bemerkenswerter Vorteil der in Fig. 1 gezeigten Art der Verbindung der Walzen im Vergleich zum Stand der Technik darin, daß die Steuerung der Ladezylinder genau eingerichtet werden kann, da die Walzengewichte keine besondere Wirkung auf die Linearlasten haben. Die Linearlasten in jedem der Spalte N&sub1; bis N&sub5; in der in Fig. 1 gezeigten Leimpresse kann mittels der Ladezylinder 26, 36, 46, 56, 66 individuell reguliert werden, so daß Einstellungen der Linearlasten in den verschiedenen Spalten keine Auswirkung auf die Linearlasten in den weiteren Spalten haben. Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 kann ebenso derart durchgeführt werden, daß jeder der Ladezylinder 36, 46, 56, 66 der Eintragswalzen, d.h. Dosierwalzen 31, 51 und Transferwalzen 41, 61, unmittelbar mit dem Rahmen 1 der Leimpresse verbunden ist. In einem derartigen Fall stehen die Leimpressenwalzen ausschließlich mittels des Rahmens 1 der Leimpresse und mittels der Spalte N&sub1; bis N&sub5; zueinander in Verbindung. Eine derartige Art der Verbindung der Ladezylinder erfordert jedoch ein beträchtlich genaueres und präziseres Regulierungssystem der Ladezylinder, da die in den Linearlasten in den verschiedenen Spalten durchgeführten Einstellungen ebenso die Linearlasten in den anderen Spalten beeinträchtigen. Durch die Art der Verbindung der Walzen gemäß Fig. 1 ist es ebenso leicht möglich, als die Dosierwalzen 31, 51 Walzen mit einstellbarer Durchbiegung anzuwenden. Bei herkömmlichen Leimeintragswalzenpressenkonstruktionen ist es nicht möglich gewesen, als Dosierwalzen Walzen mit einstellbarer Durchbiegung anzuwenden, da ihr Gewicht im Vergleich zu gewöhnlichen Walzen bemerkenswert groß ist. Mittels der Walzen 31, 51 mit einstellbarer Durchbiegung ist es leicht möglich, das Beschichtungsmengenprofil während des Betriebs der Maschine zu regulieren. Bei herkömmlichen Leimeintragswalzenpressen kann das Streichmittelmengenprofil ausschließlich mittels der Bombierung der Walzen beeinflußt werden, die während des Betriebs nicht veränderbar ist, sondern ein erneutes Schleifen der Walzen erfordert.
- In Fig. 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die in Fig. 2 gezeigte Vorrichtung ist generell mit 110 bezeichnet. In Bezug auf die erste Applikatorwalze 11 und auf die an der Seite der ersten Applikatorwalzen angeordneten Eintragswalzen 31, 41 ist das in Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel mit der Fig. 1 identisch, so daß die gleichen Bezugszeichen für entsprechende Bauteile verwendet sind. Somit unterscheidet sich das in Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel von der Fig. 1 in Bezug auf die Verbindung der zweiten Applikatorwalze 21 und der an der Seite der zweiten Applikatorwalze angeordneten Eintragswalzen 51, 61. Der Ladearm 124 der zweiten Applikatorwalze 21 ist mittels einer quer zur Maschinenrichtung gerichteten Gelenkwelle 125 mit dem Rahmen 1 der Vorrichtung 110 auf eine Weise verbunden, die der im Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 angewendeten Weise ähnlich ist. Ferner entspricht die Verbindung des Ladezylinders 26 sowohl mit dem Rahmen 1 der Vorrichtung als auch mit dem Ladearm 124 der ersten Applikatorwalze 21 der Fig. 1. In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 sind die Ladearme 154 und 164 der zweiten Dosierwalze 51 und der zweiten Transferwalze 61 nicht auf eine der Fig. 1 entsprechende Weise unmittelbar mit dem Maschinenrahmen 1 verbunden worden, sondern ist in dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 2 die Anordnung derart, daß die Ladearme 154 und 164 dieser Walzen 51 und 61 mittels quer zur Maschinenrichtung gerichteter Gelenkwellen 155, 165 mit dem Ladearm 124 der zweiten Applikatorwalze 21 verbunden sind. Die Art der Verbindung der Ladezylinder 156 und 166 der zweiten Dosierwalze 51 und der zweiten Transferwalze 161 gleicht der aus Fig. 1, so daß das erste Ende 157 des Ladezylinders 156 der zweiten Dosierwalze 51 mit dem Ladearm 154 der zweiten Dosierwalze 51 verbunden ist und sein zweites Ende 158 mit dem Ladearm 164 der zweiten Transferwalze 61 verbunden ist. Auf entsprechende Weise ist ein Ende 168 des Ladezylinders 166 der zweiten Transferwalze 61 mit dem Ladearm 124 der zweiten Applikatorwalze 21 verbunden, wohingegen das gegenüberliegende Ende mit dem Ladearm 164 der zweiten Transferwalze 61 verbunden ist, und zwar mit dem Ladezylinder 156 der zweiten Dosierwalze 51 auf der gleichen Gelenkwelle. In dieser Lösung sind die Vibrationsprobleme schwerwiegender als jene im Ausführungsbeispiel aus Fig. 1, da im Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 sowohl die zweite Applikatorwalze 21 als auch die an der Seite der zweiten Applikatorwalze befindlichen Eintragswalzen 51, 61 mittels einer gemeinsamen Gelenkwelle 125 mit dem Rahmen 1 der Maschine verbunden sind, wobei jedoch der Streichspalt N&sub1; bis zu einem größeren Ausmaß leicht öffenbar ist als im Ausführungsbeispiel aus Fig. 1, um den Austausch der zweiten Applikatorwalze 12 zu erleichtern.
- Die in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiele können ebenso für ein einseitiges Streichen der Bahn W verwendet werden. In einem derartigen Fall ist im Vergleich mit den Figuren 1 und 2 die Lösung derart vereinfacht worden, daß beispielsweise die an der Seite der ersten Applikatorwalze 11 befindlichen Eintragswalzen 31 und 41 in dieser Lösung vollständig weggelassen sind. In einem derartigen Fall wird der Leimfilm, der ausgehend von dem zweiten Leimstauraum P&sub2; über den zweiten Dosierspalt N&sub4; und den zweiten Transferspalt N&sub5; auf die Fläche der Applikatorwalze 21 und ausgehend davon weiter in den Streichspalt N&sub1; aufgetragen wird, in dem Streichspalt N&sub1; lediglich auf eine Seite der Bahn W verteilt. Bei einer derartigen Lösung sowie mittels der Aufhängung der Eintragswalzen werden die gleichen Vorteile wie in den Ausführungsbeispielen aus Fig. 1 und 2 erreicht.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auf viele Weisen ausgehend von dem in den Figuren in der Zeichnung gezeigten abgewandelt werden. So kann, im Vergleich zu den Figuren, der Lauf der Bahn W in die gegenüberliegende Richtung eingerichtet werden, d.h. so, daß die Bahn W von unten nach oben verläuft. In einem derartigen Fall sind natürlich die Drehsinne der Walzen 11, 21, 31, 41, 51, 61 entgegengesetzt der in den Figuren gezeigten Drehsinne, wobei die Stauräume P&sub1;, P&sub2; des Streichmittels ebenso unterhalb der Dosierspalte N&sub2;, N&sub4; angeordnet worden sind.
- Ferner sind in einem zu den Figuren unterschiedlichen, alternativen Ausführungsbeispiel die Transferwalzen 41, 61 nicht separat belastet, sondern sind die Linearlasten in den Transferspalten N&sub3;, N&sub5; durch Belasten der Dosierwalzen 31, 51 vorgesehen. In einem derartigen Fall ist im Unterschied zu den Figuren der Ladezylinder 36 der ersten Dosierwalze 31 durch eines seiner Enden unmittelbar mit dem Rahmen 1 der Leimpresse verbunden, wobei der Ladezylinder 46 der ersten Transferwalze 41 in dieser Konstruktion weggelassen worden ist.
- Auf entsprechende Weise ist in einem derartigen Fall der Ladezylinder 56, 156 der zweiten Dosierwalze 51 mit einem seiner Enden mit dem Ladearm 24 oder 124 der zweiten Applikatorwalze 21 oder unmittelbar mit dem Rahmen 1 der Leimpresse verbunden. In einem derartigen Fall ist natürlich der Ladezylinder 66 oder 166 der zweiten Transferwalze 61 in dieser Konstruktion weggelassen worden. Dann können die Linearlasten allerdings nicht genauso individuell wie in den Ausführungsbeispielen der Figuren reguliert werden.
- Oben ist die Erfindung beispielhaft in Bezug auf die Figuren in der Zeichnung beschrieben worden. Die Erfindung ist jedoch nicht nur auf die obigen beispielhaften Ausführungsbeispiele beschränkt; vielmehr können unterschiedliche Ausführungsbeispiele der Erfindung eine Abwandlung innerhalb des in den beigefügten Patentansprüchen definierten Bereiches der erfinderischen Idee zeigen.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Dosieren eines Streichmittels auf eine
sich fortbewegende Unterlage, wie etwa eine Papier- oder
Kartonbahn (W), wobei die Vorrichtung (10, 110) einen
Streichspalt (N&sub1;) aufweist, der mittels, mit weicher Fläche
versehenen Applikatorwalzen (11, 21) ausgebildet ist, durch
welchen Spalt die Bahn (W) durchgeleitet wird, wobei die
erste oder ortsfeste Applikatorwalze (11) der
Applikatorwalzen ortsfest auf dem Rahmen (1) der Vorrichtung
gelagert ist und die zweite oder ortsbewegliche
Applikatorwalze (21) über einen Ladearm (24, 124) mit dem
Rahmen (1) der Vorrichtung schwenkbar verbunden ist, wobei
sich zumindest eine der Applikatorwalzen (11, 21) mit einer
Transferwalze (41, 61) in Spaltberührung befindet, welche
sich weiterhin mit einer Dosierwalze (31, 51) für
Streichmittel in Spaltberührung befindet, das bei Drehung der
Walzen durch einen Dosierspalt (N&sub2;, N&sub4;) zwischen der
Dosierwalze und der Transferwalze auf die Fläche der
Transferwalze (41, 61) und von dort aus weiter über den
mittels der Transferwalze (41, 61) und der Applikatorwalze
(11, 21) gebildeten Transferspalt (N&sub3;, N&sub5;) auf die Fläche der
Applikatorwalze (11, 21) transferiert wird, von welcher aus
das Streichmittel befähigt wird, um auf die in dem
Streichspalt (N&sub1;) befindliche Bahn (W) transferiert zu
werden, wobei das Streichmittel derart in den Dosierspalt
(N&sub2;, N&sub4;) eingespeist wird, daß sich aus dem Streichmittel in
dem Spalt ein Stauraum (P&sub1;, P&sub2;) bildet,
dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest eine Dosierwalze
(31, 51) mit einer weichen Fläche und die zumindest eine
Transferwalze (41, 61) mit einer harter Fläche versehen ist
und daß sowohl die Dosierwalze (51) als auch die neben der
ortsbeweglichen Applikatorwalze (21) angeordnete
Transferwalze (61) mittels ihrer eigenen Ladearme (54, 64;
154, 164) unmittelbar mit dem Rahmen (1) oder mit dem auf dem
Rahmen (1) der Vorrichtung gestützten gleichartigen Element
(124) schwenkbar verbunden sind.
2. Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der Seite der ortsfesten
Applikatorwalze (11) angeordnete Dosierwalze (31) und
Transferwalze (41) mittels ihrer eigenen Ladearme (34, 44)
unmittelbar mit dem Rahmen (1) der Vorrichtung verbunden
sind.
3. Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die an der Seite der
ortsbeweglichen Applikatorwalze (21) angeordnete Dosierwalze
(51) und Transferwalze (61) mittels ihrer eigenen Ladearme
(154, 164) unmittelbar mit dem Ladearm (124) der
ortsbeweglichen Applikatorwalze (21) verbunden sind.
4. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearme (34, 44) der an der
Seite der ortsfesten Applikatorwalze (11) angeordneten
Dosierwalze (31) und Transferwalze (41) mit, mit den
Ladearmen verbundenen Ladezylindern (36, 46) versehen sind,
wobei von den Ladezylindern der Ladezylinder (36) der
Dosierwalze (31) mit einem Ende (38) mit dem Ladearin (44) der
Transferwalze verbunden ist und der Ladezylinder (46) der
Transferwalze (41) mit einem Ende (48) unmittelbar mit dem
Rahmen (1) der Vorrichtung verbunden ist.
5. Vorrichtung gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearme (34, 44) der an der
Seite der ortsfesten Applikatorwalze (11) angeordneten
Dosierwalze (31) und Transferwalze (41) mit, mit den
Ladearmen verbundenen Ladezylindern (36, 46) versehen sind,
wobei die Zylinder mittels ihrer gegenüberliegenden Enden
unmittelbar mit dem Rahmen (1) der Vorrichtung verbunden
sind.
6. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearme (54, 154, 64, 164)
der an der Seite der ortsbeweglichen Applikatorwalze (21)
angeordneten Dosierwalze (51) und Transferwalze (61) mit
Ladezylindern (56, 156, 66, 166) versehen sind, die derart
mit den Ladearmen verbunden sind, daß der Ladezylinder (56,
156) der Dosierwalze mittels einem Ende mit dem Ladearm (64,
164) der Transferwalze verbunden ist und der Ladezylinder
(66, 166) der Transferwalze mittels einem Ende mit dem
Ladearm (24, 124) der Applikatorwalze verbunden ist.
7. Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ladearme (54, 154, 64, 164)
der an der Seite der ortsbeweglichen Applikatorwalze (21)
angeordneten Dosierwalze (51) und Transferwalze (61) mit, mit
den Ladearmen verbundenen Ladezylindern (56, 156, 66, 166)
versehen sind, wobei jeder der Ladezylinder an einem Ende
unmittelbar mit dem Rahmen (1) der Vorrichtung verbunden ist.
8. Vorrichtung gemäß einem der Patentansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den
Gelenkwellen (35, 45) der Ladearme der an der Seite der
ortsfesten Applikatorwalze (11) angeordneten Dosier- und
Transferwalzen (31, 41) und den Mittelpunkten (33, 43) der
Walzen im Vergleich zueinander gleich groß sind und
andererseits die Abstände zwischen den Gelenkwellen (35, 45)
und den Gelenkpunkten (37, 38) der Ladezylinder (36, 46) im
Vergleich zueinander gleich groß sind.
9. Vorrichtung gemäß einem der Patentansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abstände zwischen den
Gelenkwellen (25, 125, 55, 155, 65, 165) des Ladearms der
beweglichen Applikatorwalze (21) und der Ladearme der an der
Seite der ortsbeweglichen Applikatorwalze angeordneten
Dosier- und Transferwalzen (51, 61) und den Mittelpunkten
(23, 53, 63) der Walzen im Vergleich zueinander gleich groß
sind und andererseits die Abstände zwischen den Gelenkwellen
(25, 125, 55, 155, 65, 165) und den Gelenkpunkten (57, 157,
58, 158, 68, 168) der Ladezylinder (56, 156, 66, 166) gleich
groß sind.
10. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Linearlasten in allen Spalten
(N&sub1;, N&sub2;, N&sub3;, N&sub4;, N&sub5;) zwischen den Walzen separat einstellbar
sind.
11. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Dosierwalzen (31, 51) Walzen mit einstellbarer
Durchbiegung sind.
12. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden
Patentansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (W) eingerichtet ist, um
von oben durch den Streichspalt (N&sub1;) nach unten zu laufen,
wobei die Stauräume (P&sub1;, P&sub2;) über den Dosierspalten (N&sub2;, N&sub4;)
gebildet sind.
13. Vorrichtung gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (W) eingerichtet ist, um
von unten durch den Streichspalt (N&sub1;) nach oben zu laufen,
wobei die Stauräume (P&sub1;, P&sub2;) unterhalb der Dosierspalte (N&sub2;,
N&sub4;) gebildet sind.
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