DE69117716T2 - Stempelvorrichtung mit einem bandförmigen, wärmeempfindlichen Schablonenpapier - Google Patents
Stempelvorrichtung mit einem bandförmigen, wärmeempfindlichen SchablonenpapierInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Stempelvorrichtung, die ein längliches wärmeempfindliches Schablonenpapier verwendet, das durch Wärme perforiert werden kann, und insbesondere auf eine kompakte tragbare Stempelvorrichtung, die ein Stempelbild auf ein Medium mit einer Tinte durch das längliche wärmeempfindliche Stempelpapier aufzeichnet, das zuvor unter Benutzung eines Thermokopfes perforiert worden ist.
- Es ist eine kompakte tragbare Stempelvorrichtung bekannt, die ein Schablonenpapier verwendet, das ein Perforationsmuster aufweist, das aus Zeichen, Figuren und/oder Symbolen gebildet ist, die unter Benutzung eines Bleistiftes oder eines Kugelschreibers gezeichnet sind. Solch eine Stempelvorrichung, wie sie z.B. in den US-Patent 3 799 053 (japanische geprüfte Patentveröffentlichung 54-95 23) offenbart ist, enthält einen Tisch und eine Tinteneinheit. Bei dieser Stempelvorrichtung ist die Tinteneinheit so angebracht, daß sie sich relativ zu dem Tisch hin und her bewegt, und das Schablonenpapier ist auf der Tinteneinheit angebracht. Wenn die Tinteneinheit an einem Ende eines Hin- und Herbewegungshubes positioniert ist, wird Mimeographiedrucken durchgeführt, und wenn die Tinteneinheit an dem anderen Ende der Oberfläche positioniert ist, wird die Stempelvorrichtung auf dem Tisch aufgenommen.
- Wenn jedoch bei der in dem US-Patent 3 799 053 offenbarten Stempelvorrichtung das Schablonenpapier ausgewechselt wird, werden die Hände oder Bekleidung des Bedieners oft durch Tinte verschmutzt. Weiterhin kann die Tinte nicht durch andere Tinte unterschiedlicher Farbe ersetzt werden.
- Es ist ebenfalls ein wärmeempfindliches Schablonenpaier bekannt, daß durch Infrarotstrahlung oder Wärme eines Thermokopfes zum Bilden eines Musters von Zeichen oder ähnlichem perforiert werden kann. Insbesondere ist ein typisches Beispiel solch eines wärmeempfindlichen Schablonenpapiers gebildet durch Verbinden eines thermoplastischen Filmes und eines porösen dünnen Papiers miteinander unter Benutzung eines Klebstoffes. Eine kompakte tragbare Stempelvorrichtung, die solch ein wärmeempfindliches Schablonenpapier verwendet, ist z.B. in der japanischen Gebrauchsmusteroffenlegungsschrift 63-11 855 offenbart. Bei dieser Stempelvorrichtung ist eine Mimeographiedruckplatte abtrennbar an einer Basis mit einem Greifabschnitt, einer Kissenschicht und einer Kohäsionsschicht angebracht. Die Mimeographiedruckplatte weist eine Dreischichtanordnung auf, die aus einem perforierten Schablonenpapier, einem Rahmen und einem Abdeckblatt besteht, das Tintendurchlässig ist. Tinte wird aufgebracht oder in einem Raum zwischen dem Schablonenpapier und dem Abdeckblatt durch den Rahmen angeordnet. Bei dieser Stempelvorrichtung kann Mimeographiedrucken bewirkt werden, in dem die Mimeographiedruckplatte, die ein perforiertes Muster gewünschter Zeichen, Figuren und/oder Symbolen aufweist, an der Basis angebacht wird und die Mimeographiedruckplatte gegen ein Druckpapier gepresst wird.
- Bei der in der japanischen Gebrauchsmusteroffenlegungsschrift 63-11 855 offenbarten Stempelvorrichtung ist es im Vergleich mit dem vorherigen Stand der Technik unwahrscheinlicher, daß die Hände oder Bekleidung des Bedieners mit der Tinte verschmutzt werden. Die Tinte muß jedoch von Hand aufgebracht werden, was möglicherweise verursacht, daß die Tintenschicht nicht gleichmäßig dick ist. Als Resultat tritt ein nicht gleichmäßiges Drucken auf.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die obigen Probleme.
- Die CH-A-107 403 offenbart einen Stempel mit den Merkmalen des Oberbegriffes des beigefügten Anspruches 1 mit einem Tintenkissen, über das ein längliches Substrat bewegbar ist, in dem es an jedem Ende um eine Rolle gewickelt ist. Das Substrat kann Text oder ähnliches aufweisen, was entlang seiner Länge ausgestanzt ist. Wenn somit ein Abschnitt des Substrates über den Tintenkissen angeordnet ist, kann der Stempel mit den Tintenkissen über einem Objekt positioniert werden, so daß der Text oder ähnliches auf das Objekt durch Anwenden von Druck auf den Stempel gedruckt wird. Es ist eine Aufgabe der Erfidung, eine kompakte tragbare Stempelvorrichtung vorzusehen, die Verschmutzung durch Tinte und das Auftreten eines nicht-gleichförmigen Druckes verhindern kann, und die Tätigkeit des Auswechsens der Tintenfarbe vereinfacht, und die ein Stempelbild auf einem Medium mit einer Tinte durch ein zuvor perforiertes längliches wärmeempfindliches Schablonenpapier aufzeichnen kann und ein Tintenbild auf einem Medium mit einer Tinte durch ein längliches wärmeempfindliches Schablonenpapier aufzeichnen kann, das zuvor durch Wärme eines Thermokopfes perforiert worden ist. Die Erfindung sieht dafür eine Stempelvorrichtung vor, die ein längliches wärmeempfindliches Schablonenpapier verwendet, daß ein Muster von Poren aufweist, die durch Anwendung von Wärme gebildet sind, mit:
- einem Druckelement mit einem Gehäuse, einer ersten Rolle, die drehbar in dem Gehäuse angebracht ist, zum Aufwickeln eines Endes des Schablonenpapieres darum, einer zweiten Rolle, die drehbar in dem Gehäuse angebracht ist, zum Aufwickeln eines führenden Endes des Schablonenpapieres darum, einem Tintenliefermittel zum Liefern von Tinte zu dem Muster von Poren des wärmeempfindlichen Schablonenpapieres, wobei das Tintenliefermittel in einem Vorschubweg des wärmeempfindlichen Schablonenpaieres zwischen der ersten Rolle und der zweiten Rolle vorgesehen ist, und einem Bewegungsmittel zum Bewegen des Tintenliefermittels zwischen einer ersten Position, an der das Tintenliefermittel von dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier getrennt ist, und einer zweiten Position, an der das Tintenliefermittel in engem Kontakt mit dem Muster der Poren des wärmeempfindlichen Schablonenpapieres steht;
- wobei die Stempelvorrichtung weiter aufweist:
- eine Schablonenschneidevorrichtung, in der das Druckelement aufgenommen werden kann, wenn eine neue Schablone zu Bilden ist, und die ein Schablonenpapiervorschubmittel zum Verursachen, daß das Schablonenpapier von der ersten Rolle zu der zweiten Rolle geht, und ein Mittel zum Schneiden des Schablonenpapieres, durch Anwenden von Wärme zum Bilden des Musters von Poren an einer Position zwischen der ersten und zweiten Rolle aufweist.
- Wenn bei der Stempelvorrichtung mit der obigen Anordnung das Muster von Poren des wärmeempfindlichen Schablonenpapieres, das erzeugt ist, wo die Wärme durch einen Thermokopf angewendet wird, zu einer Position zwischen der ersten und zweiten Rolle vorgeschoben wird, ist die Tintenliefereinheit an der ersten Position vorgesehen, an der sie von dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier getrennt ist. Dann wird die Tintenliefereinheit zu der zweiten Position durch die Bewegungseinheit so bewegt, daß sie gegen das wärmeempfindliche Schablonenpapier gepresst wird. Als Resultat durchdringt die Tinte in der Tintenliefereinheit die Poren des thermoplastischen Filmes zum Übertragen des Musterbildes auf das Druckpapier.
- Daher ist es für einen Benutzer unnötig, Tinte aufzubringen, und die Hände oder Kleidung des Benutzers werden nicht durch die Tinte verschmutzt. Da weiterhin das Tintenimprägnierteil elastisch ist, kann gleichmäßiges Drucken bewirkt werden, selbst wenn die Druckoberfläche uneben ist. Zusätzlich kann eine Farbänderung der Tinte leicht ausgeführt werden in der ersten Position, an der das Tintenimprägnierliefermittel von dem Schablonenpapier getrennt ist und leicht ersetzt werden kann.
- Die obigen und anderen Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden ersichtlicher aus der folgenden nicht beschränkenden Beschreibung, wenn sie in Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen genommen wird, in denen:
- Fig. 1 eine Seitenansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist, die die Position darstellt, bei der das Tintenimprägnierteil von dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier getrennt ist;
- Fig. 2 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der in Fig. 1 gezeigten Stempelvorrichtung ist;
- Fig. 3 eine Schnittansicht des wärmeempfindlichen Schablonenpapieres ist;
- Fig. 4 eine perspektivische Explosionsansicht der Greifeinheit ist;
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Tintenkisseneinheit ist;
- Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Plattenherstellungsvorrichtung ist;
- Fig. 7 eine Seitenansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung ist, die das Tintenimprägnierteil in engem Kontakt mit dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier darstellt;
- Fig. 8 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der in Fig. 7 gezeigten Stempelvorrichtung ist;
- Fig. 9 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung ist, wobei das Drucken dargestellt ist;
- Fig. 10 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung ist, die die Position darstellt, an der die Tintenkisseneinheit ausgewechselt werden kann;
- Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer Plattenherstellungsvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform ist;
- Fig. 12 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt einer Stempelvorrichtung und einer Plattenherstellungsvorrichtung in der zweiten Ausführungsform ist;
- Fig. 13 eine Seitenansicht in einem vertikalen Schnitt einer Stempelvorrichtung ist, die eine Bedingung, in der das Tintenimprägnierteil von dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier getrennt ist, in der dritten Ausführungsform darstellt;
- Fig. 14 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung der in Fig. 13 gezeigten dritten Ausführungsform ist;
- Fig. 15 eine Seitenansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung ist, die den Punkt, an dem das Tintenimprägnierteil in engem Kontakt mit dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier steht, in der dritten Ausführungsform darstellt;
- Fig. 16 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der in Fig. 15 gezeigten Stempelvorrichtung der dritten Ausführungsform ist;
- Fig. 17 eine Frontansicht in einem vertikalen Schnitt der Stempelvorrichtung ist, wobei eine Druckbedingung dargestellt wird;
- Fig. 18 eine Frontansicht eines Thermokopfes ist;
- Fig. 19 ein Blockschaltbild eines Steuersystemes ist, das in der Stempelvorrichtung eingesetzt ist;
- Fig. 20 ein Schaltungsdiagramm einer Thermokopftreiberschaltung ist; und
- Fig. 21 ein Schlußdiagramm ist, das wesentliche Schritte eines Programmes zum Erzeugen eines Stempelschablonenpapieres ist, das in dem in Fig. 19 gezeigten Programmspeicher gespeichert ist.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
- Fig. 1 ist eine vertikale Schnittansicht einer Stempelvorrichtung gemäß der bevorzugten Ausführungsform, die das Tintenimprägnierteil in einer ersten Position zeigt, an der es von dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier getrennt ist. Die Stempelvorrichtung ist im allgemeinen so konstruiert, daß ein wärmeempfindliches Schablonenpapier (das hier im folgenden einfach als Schablonenpapier bezeichnet wird) 3, das an beiden Enden gerollt ist, in einem Gehäuse 1 aufgenommen ist. Das rechte Ende des Schablonenpapieres 3, wie es in Fig. 1 gesehen wird, ist um eine Versorgungsspule 5 gewickelt, die als eine erste Rolle dient, und das linke Ende des Schablonenpapieres ist um eine Aufnahmespule 7 gewickelt, die als eine zweite Rolle dient. Die Versorgungsspule und die Aufnahespule 1 sind drehbar in dem Gehäuse 1 gelagert.
- Wie in Fig. 3 gezeigt ist, weist das Schablonenpapier 3 eine laminierte Struktur auf, die durch Verbinden eines thermoplastischen Filmes 9 und eines porösen Trägers 13 miteinander unter Benutzung einer Klebeschicht 11 gebildet ist. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist der thermoplastische Film 9 aus einem Polyethylenterephthalatfilm (der im folgenden hier einfach als PET-Film bezeichnet wird) mit einer Dicke von ungefähr 2um gebildet. Der Film kann jedoch aus jedem anderen geeigneten thermoplastischen Material wie Polypropylen, oder Venylidenchlorid-Venylchloridcopolymergemacht sein. Die Dicke des PET-Filmes ist bevorzugt in den Bereich von 1 bis 4µm. Wenn die Dicke weniger als 1µm beträgt, werden die Herstellungskosten hoch und die Festigkeit wird niedrig, was zu einem nichtsignifikanten praktischen Nutzen führt. Wenn dagegen die Dicke mehr als 4µm wird, ist er zu dick, als das der Film mit einem Thermokopf mit einer Nennleistung von ungefähr 1mJ perforiert werden könnte.
- Der poröse Träger 13 bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist aus einem porösen dünnen Blatt aus Papier gebildet, das primär aus einer Naturfaser wie Manilahanf, Kozo oder Mitzumata; einer synthetischen Faser wie PET, Polyvenylalkohol oder Polyacrylnitril; oder einer halbsynthetischen Faser wie Reyon gemacht ist. Die Dicke des porösen Trägers 13 beträgt ungefähr 40µm und ist bevorzugt in dem Bereich von 20 bis 100um. Das Schablonenpapier 3 mit der obigen Struktur ist auf solche Weise aufgewickelt, daß der thermoplastische Film 9 zu der Außenseite des Gehäuses 1 gerichtet ist, wie in Fig. 1 zu sehen ist.
- Ein Vorschubweg des Schablonenpapiers 3 wird unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben. Das Schablonenpapier 3 wird von der Versorgungsspule 5 gezogen und zu einer zylindrischen Zugrolle 15 geführt, die einstückig mit dem Gehäuse gebildet ist. Eine Blattfeder 19 mit einem Filz 17 an einem Ende davon ist oberhalb der zylindrischen Zugrolle 15 vorgesehen. Die Blattfeder 19 ist an ihrem anderen Ende zum Bilden eines L-förmigen Abschnittes gebogen, der an dem Gehäuse 1 gelagert ist. Die Blattfeder 19 ist normalerweise elastisch so deformiert, daß der an dem einen Ende der Blattfeder 19 vorgesehene Filz 17 normalerweise gegen die zylindrische Zugrolle 15 durch das Schablonenpapier 3 drückt, das dazwischen durchgeht. Der Filz 17 und die Blattfeder 19 dienen als Spannungsanlegeteil. Folglich wird normalerweise eine vorbestimmte Reibungskraft an das Schablonenpapier 3 angelegt, daß zwischen den Film 17 und der zylindrischen Zugrolle 15 durchgeht.
- Das Schablonenpapier 3, das zwischen den Film 17 und der zylindrischen Zugrolle 15 durchgezogen ist, wird zu der Aufnahmespule 7 durch eine Papierführung geführt, die durch eine Schreibwalze 21, eine Führungsrolle 23 und eine Führungsrolle 25 gebildet ist, und es wird um die Aufnahmespule 7 gewickelt. Eine Torsionsschraubenfeder 27 ist an ihrem einen Endabschnitt um die Aufnahmespule 7 gewickelt, und ein Armabschnitt, der an dem anderen Ende der Torsionsschraubenfeder 27 gebildet ist, steht in Eingriff mit einer Welle 29, die einstückig mit dem Gehäuse 1 gebildet ist. Die Torsionsschraubenfeder 27 ist um die Aufnahmespule 7 auf solche Weise gewickelt, daß die Torsionsschraubenfeder 27 in Verknüpfung mit einer Rotation der Aufnahmespule 7 im Uhrzeigersinne, wie in Fig. 1 gesehen wird, gelockert wird, während sie in Verknüpfung mit der Rotation entgegengesetzt zu dem Uhrzeigersinne der Aufnahmespule 7 festgezogen wird. Wenn folglich die Aufnahmespule 7 in eine Wickelrichtung des Schablonenpapieres 3 gedreht wird (im Uhrzeigersinne) ist die durch die Torsionsschraubenfeder 27 auf die Aufnahmespule 7 ausgeübte Last klein, während, wenn die Aufnahmespule 7 in die Abwickelrichtung des Schablonenpapieres 3 gedreht wird (entgegengesetzt zum Uhrzeigersinne), ist die durch die Torsionsschraubenfeder 27 auf die Aufnahmespule 7 ausgeübte Last sehr groß.
- Die Schreibwalze 21 ist drehbar an dem Gehäuse 1 gelagert. Ein Schreibwalzenantriebszahnrad 22 ist an einem Ende der Schreibwalze 21 angebracht, so daß ein Antriebsdrehmoment durch das Schreibwalzenantriebszahnrad 22 auf die Schreibwalze 21 übertragen wird. Eine zylindrische Führung 31 ist einstückig mit dem Gehäuse 1 an einem oberen mittleren Abschnitt des Gehäuses 1 gebildet und erstreckt sich sowohl nach oben als auch nach unten von dem oberen mittleren Abschnitt davon entlang der vertikalen Richtung (wie in Fig. 1 gesehen wird). Eine Greifeinheit 32, die als Bewegungsmittel dient, ist vertikal gleitend verschiebar in die zylindrische Führung 31 eingesetzt. Ein Abschnitt der zylindrischen Führung 31 weist eine Öffnung auf, wie in Fig. 2 gezeigt ist, die durch einen ersten Arm 73 einer Verriegelung 69 angegriffen wird, wie unten beschrieben wird.
- Wie in Fig. 4 gezeigt ist, weist die Greifeinheit 32 einen Greifabschnitt 33, ein zylindrisches Teil 35, das in Eingiff mit dem Greifabschnitt 33 steht, und eine Druckschraubenfeder 41, die zwischen dem zylindrischen Teil 35 und dem Greifabschnitt 33 entlang der vertikalen Richtung vorgesehen ist, auf. Der Greifabschnitt 33 ist in einer gestuften Form entlang der vertikalen Richtung so gebildet, daß ein Durchmesser davon Schrittweise zu dem unteren Endabschnitt verringert ist, der in das zylindrische Teil 35 eingesetzt ist. Das untere Ende des Greifabschnittes 33 ist umfangsmäßig zum Bilden einer Mehrzahl von Zungenabschnitten unterteilt. Vier der Zungenabschnitte sind mit entsprechenden nach außen vorstehenden Klinken 37 versehen. Das zylindrische Teil 35 ist mit vier axial länglichen Löchern 39 versehen, die zum entsprechenden in Eingriffkommen mit den vier Klinken 37 des Greifabschnittes 33 ausgelegt sind.
- Wenn folglich der Greifabschnitt 33 in das zylindrische Teil 35 eingesetzt wird, werden die vier Klinken 37 des Greifabschnittes 33 mit den entsprechenden vier Löchern 39 des zylindrischen Teiles 35 gebracht.
- Das zylindrische Teil 35 ist an seinem unteren Endabschnitt mit einem Flansch 38 und einem Außengewindeabschnitt 40 unterhalb des Flansches 38 versehen. Die Druckschraubenfeder 41 ist zwischen den Greifabschnitt 33 und das zylindrische Teil 35 so gesetzt, daß eine nach oben gerichtete Vorspannungskraft gegen den Greifabschnitt 33 zum Bewegen des oberen Teiles des Greifabschnittes 33 weg von dem Punkt erzeugt wäird, an dem der untere Teil in das zylindrische Teil 35 eintritt. Die Vorspannungskraft der Druckschraubenfeder ist auf solch einen Wert eingestellt, daß die Klinken 37 nicht durch Krichdeformation deformiert werden. Damit gibt es keine M:glichkeit, daß sich der Greifabschnitt 33 total von dem zylindrischen Teil 35 trennt.
- In der Greifeinheit 32 mit der oben beschriebenen Anordnung ist die Relativrotation des Greifabschnittes 33 und des zylindrischen Teiles 35 um die vertikale Richtung verboten, und eine relative axiale Bewegung des Greifabschnittes 33 und des zylindrischen Teiles 35 entlang der vertikalen Richtung ist wegen des Eingriffes zwischen den Klinken 37 des Greifabschnittes 33 und der Löcher 39 erlaubt. Das heißt, der Greifabschnitt 33 und das zylindrische Teil 35 können sich relativ axial um einen gegebenen Hub bewegen, der einer axialen Lücke zwischen jeder Klinke 37 und dem entsprechenden Loch 39 entspricht, das damit in Eingriff steht, in dem der Greifabschnitt 33 und das zylindrische Teil 35 gegen die Vorspannungskraft der Druckschraubenfeder 31 niedergedrückt werden. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, ist eine andere Druckschraubenfeder 43 zwischen der Greifeinheit 32 und dem Gehäuse 1 so vorgesehen, das die Greifeinheit 32 normalerweise nach oben durch die Druckschraubenfeder 43 vorgespannt wird.
- Eine Stempelkisseneinheit/Tintenkisseneinheit 45, die als Tintenliefereinheit dient, ist unter der Greifeinheit 32 so vorgesehen, daß die Tintenkisseneinheit 45 mit den zylindrischen Teil 35 der Greifeinheit 32 gekoppelt ist. Wie in Fig. 5 gezeigt ist, weist die Tintenkisseneinheit 45 eine Tintenkissenkassette 47, einen Tintenkissenhalter 49, 4er in der Tintenkissenkassette 47 angebracht ist, ein Tintenkissen 41 als ein Tintenimprägnierteil, das mit dem Tintenkissenhalter 49 verbunden ist, und eine Blattfeder 53, die an dem Tintenkissenhalter 49 zum Drücken des Tintenkissenhalters 49 nach oben angebracht ist, auf. Das Tintenkissen 51 ist aus einem porösen elastischen Material gebildet, das die Tinte halten kann. Eine obere Oberfläche des Tintenkissens 51 ist fest mit dem Tintenkissenhalter 49 durch einen Klebstoff verbunden.
- Der Tintenkissenhalter 49 ist in einer kastenartigen Form gebildet. Eine obere Oberfläche des Tintenkissenhalters 49 ist einstückig mit einem Innengewindeabschnitt 55 gebildet, der zum in Eingriffkommen mit dem Außengewindeabschnitt 40 des zylindrischen Teiles 35 ausgelegt ist. Die obere Oberfläche des Tintenkissenhalters 49 ist weiter einstückig mit zwei Klinken 57 gebildet. Eine obere Oberfläche der Tintenkissenkassette 47 ist mit einem rechteckigen Durchgangsloch 48 gebildet. Eine innere Größe der Tintenkissenkassette 47 ist so eingestellt, daß sie gerade den Tintenkissenhalter 49 aufnimmt. Die Blattfeder 53 ist in einer im wesentlichen H-förmigen Konfiguration gebildet und an ihrem Mittelabschnitt mit einem Durchgangsloch 59 zum Aufnehmen des Innengewindeabschnittes 55 des Tintenkissenhalters versehen, und sie ist mit zwei Ausnehmungen 61 für einen entsprechenden Eingriff der zwei Klinken 57 des Tintenkissenhalters 49 versehen. Die Blattfeder 53 weist vier Arme 63 auf. Eine Länge der Blattfeder 53, die sich in die Richtung der vier Arme 63 erstreckt, ist so eingestellt, daß sie größer als die des Durchgangsloches 48 der Tintenkissenkassette 47 in ihrer Längsrichtung ist. Der Mittelabschnitt der Blattfeder 53 ist auf dem Tintenkissenhalter 49 durch Eingriff der zwei Ausnehmungen 61 der Blattfeder 53 mit den zwei Klinken 57 des Tintenkissenhalters 49 angebracht, und die vier Arme 63 der Blattfeder 53 stoßen Federn gegen die obere Oberfläche der Tintenkissenkassette 47. Folglich wird die obere Oberfläche des Tintenkissenhalters 49 normalerweise gegen die Tintenkissenkassette 47 durch die Federkraft der Blattfeder 53 gedrückt, so daß das Tintenkissen 51 normalerweise in der Tintenkissenkassette 47 so aufgenommen wird, daß es nicht aus der Tintenkissenkassette 47 vorsteht (siehe Fig. 1).
- Wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist eine Seitenwand des Gehäuses 1 mit einer Öffnung 65 gebildet, durch die die Tintenkisseneinheit 45 in das Gehäuse 1 einzusetzen ist. Wenn die Tintenkisseneinheit 45 in das Gehäuse 1 eingesetzt wird, wird die Tintenkissenkassette 47 durch Führungsrillen 67 so geführt, daß sie in einer festen Position in dem Gehäuse 1 gehalten wird.Weiterhin kommt der Innengewindeabschnitt 55 des Tintenkissenhalters 49 entfembar in Eingriff mit dem Außengewindeabschnitt 40 des zylindrischen Teiles 35. Folglich ist der Tintenkissenhalter 49 in der Tintenkissenkassette 47 in Verknüpfung mit der vertikalen Bewegung der Greifeinheit 32 vertikal bewegbar.
- Wie in Fig. 2 gezeigt ist, ist eine Verriegelung 69 in dem Gehäuse 1 vorgesehen. Die Verriegelung 69 ist drehbar an einer Welle 71 gelagert, die einstückig mit dem Gehäuse 1 gebildet ist. Die Verriegelung 69 weist drei Arme auf, einen ersten Arm 73, der gegen das zylindrische Teil 35 durch eine Öffnung in der zylindrischen Führung 31 stößt, einenzweiten Arm 75, der in Eingriff mit einem Ende einer Zugschraubenfeder 79 steht, und einem dritten Arm 77, der gegen eine Knopftaste 81 stößt.
- Der erste Arm 73 und die Öffnung in der zylindrischen Führung 31 dienen als Rückhaltemittel zum Zurückhalten der Tintenkisseneinheit 45 in der zweiten Position, wenn das Tintenkissen 51 in engem Kontakt mit dem Schablonenpapier 3 steht, und die Knopftaste 51 dient als Freigabemittel zum Freigeben des ersten Armes 73 der Verriegelung 69 aus der Öffnung in der zylindrischen Führung 31, wie unten beschrieben wird.
- Das andere Ende der Zugschraubenfeder 79 ist mit dem Gehäuse 1 so verbunden, daß die Verriegelung 69 normalerweise in eine Richtung entgegengesetzt zum Uhrzeigersinne, wie in Fig. 2 gesehen wird, durch die Federkraft der Zugschraubenfeder 79 vorgespannt ist. Die Knopftaste 81 ist axial gleitend verschiebbar an einer Führungsrille 83 gelagert, die einstückig mit dem Gehäuse 1 gebildet ist. Eine Druckschraubenfeder 85 ist zwischen einen Flanschabschnitt, der an einem Ende der Knopftaste 81 gebildet ist, und das Gehäuse 1 so eingesetzt, daß der Flanschabschnitt der Knopftaste 81 durch die Federkraft der Druckschraubenfeder 85 so vorgespannt ist, daß sie gegen den dritten Arm 77 der Verriegelung 69 stößt. Die Federkraft der Zugschraubenfeder 79 ist größer als die Federkraft der Druckschraubenfeder 85 mit dem Resultat, daß der erste Arm 73 der Verriegelung 69 normalerweise in federnden Anschlag gegen einen äußeren Umfang des zylindrischen Teiles 35 gehalten wird.
- Ein Rahmen 84 zum Regulieren einer vertikalen Bewegung der Tintenkisseneinheit 45 ist unter der Tintenkisseneinheit 45 vorgesehen. Der Rahmen 84 ist an dem Gehäuse 1 auf solche Weise befestigt, daß ein Seitenumfangsabschnitt des Rahmens 84 an einem untern Endabschnitt des Gehäuses 1 angebracht ist. Der Rahmen 84 weist eine Mittelöffnung 88 auf, die kleiner als die des Tintenkissens 51 ist.
- Eine Plattenherstellungsvorrichtung 86 zum Herstellen eines Musters von Poren durch die Anwendung von Wärme auf das Schablonenppapier 3 ist in Fig. 6 gezeigt. Gewünschte Zeichen, Figuren und/oder Symbole von Poren werden in dem Schablonenpapier 3 gebildet, das zwischen der Plattenherstellungsvorrichtung 86 und der Stempelvorrichtung durchgeht, wie unten beschrieben wird. Wie in Fig. 6 gezeigt ist, weist die Plattenherstellungsvorrichtung 86 einen Eingabeabschnitt 87 zum Eingeben von Daten der gewünschten Zeichen, Figuren und/oder Symbole und einen Freigabehebel 96 zum Auswählen von einer eingestellten Position und einer Freigabeposition zwischen der Plattenherstellungsvorrichtung 86 und der Stempelvorrichtung, eine Flüssigkristallanzeige 91 mit einer vorbestimmten Zahl von Spalten auf einer oberen Fläche zum Anzeigen der durch den Eingabeabschnitt eingegebenen Daten und einen Plattenherstellungsabschnitt 89 zum Aufnehmen der Stempelvorrichtung und zum Herstellen des Musters von Poren auf, das durch die Anwendung von Wärme auf das Schablonenpapier 3 gebildet wird.
- In dem Eingangsabschnitt 87 sind Zeichen und Symbole auf der oberen Oberfläche der Zeichenwählscheibe in einer Umfangsanordnung makiert. Zum Beispiel wird eine ein gewünschtes Zeichen anzeigende Makierung an einer vorbestimmten Position durch Drehen der zeichenwählscheibe äesetzt. Die Plattenherstellungsvorrichtung 86 weist einen ausgenommenen Abschnitt zum Lösbaren Halten der Stempelvorrichtung äuf.
- Der Thermokopf 93 als ein Heizmittel ist an einer Position, die der Schreibwalze 21 in der Stempelvorrichtung gegenüberliegt, in dem ausgeschnittenen Abschnitt vorgesehen, und ein Söhablonenpapiervorschubzahnrad 95 ist an einer Position vorgesehen, die dem Schreibwalzenantriebszahnrad 22 der Stempelvorrichtung gegenüberliegt Eine Seitenwand des ausgenommenen Abschnittes in dem Plattenherstellungsabschnitt 86 ist mit einem Aufnahmespuleantriebsnocken 97 versehen. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, sind der Therrnokopf 93 und das Schablonenpapiervorschubszahnrad 95 so ausgelegt, daß sie in Kontakt mit der Schreibwalze 21 und dem Schreibwalzenantriebszahnrad 22 bewegbar sind bzw. von ihnen wegbewegbar sind in Verknüpfung mit der Auswahl entweder einer Setzposition oder einer Freigabeposition des Freigabehebels 96.
- Es wird Bezug genommen auf Fig. 18, der Thermokopf 93 weist eine Mehrzahl von Heizelementen 42, die in einer Reihe 36 entlang der Richtung senkrecht zu der Schablonenpapiervorschubrichtung angeordnet sind. Die Zahl der Heizelemente 42 beträgt 448 mit, bei dieser Ausführungsform, acht Thermoelementen pro Millimeter. Die Heizelemente 42 werden selektiv synchron zu dem Vorschub des Schablonenpapieres 3 zum Bilden von Poren in dem Schablonenpapier 3 durch Thermostanzen gemäß den durch den Eingabeabschnitt 87 (Fig. 6) eingegebenen Eingangsdaten angetrieben.
- In Fig. 1 ist eine Kontaktposition des Thermokopfes 93 und des Schablonenpapiervorschubzahnrades 95 in Bezug auf die Schreibwalze 21 und das Schreibwalzenantriebszahnrad 22 durch eine durchgezogene Linie gezeigt, während eine getrennte Position durch eine gestrichelte Linie gezeigt ist. Der Aufnahmespulenantriebsnocken 97 ist für den Eingriff mit der Aufnahmespule 7 ausgelegt. Wenn der Thermokopf 93 in Kontakt mit der Schreibwalze 21 kommt, wobei das Schablonenpapier 3 dazwischen durchgeht, wird ein Strom an den Thermokopf 3 zum thermischen Perforieren des thermoplastischen Filmes 9 des Schablonenpapieres 3 angelegt. Sowohl das Schablonenpapiervorschubzahnrad 95 als auch der Aufnahmespulenantriebsnocken 97 sind zum Angetriebenwerden durch einen Schablonenpapiervorschubmotor 34 ausgelegt. Das Schablonenpapiervorschubzahnrad 95 ist für das Kämmen mit dem Schreibwalzenantriebszahnrad 22 zum Vorschieben des Schablonenpapieres 3 um eine vorbestimmte Distanz ausgelegt. Der Aufnahmenspulenantriebsnocken 97 ist zum Anlegen eines Wickeldrehmomentes zum Aufwickeln des durch das Schreibwalzenantriebszahnrad 22 vorgeschobenen Schablonenpapier 3 an die Aufnahmespule 7 ausgelegt.
- Die elektrische Steuerung der Plattenherstellungsvorrichtung 86 zum Herstellen eines Musters von Poren, die durch Wärmeanwendung des Therrnokopfes auf das Schablonenpapier 3 und durch das Vorschieben des Schablonenpapieres 3 gebildet werden, wird durch einen Steuerabschnitt ausgeführt, der in dem Rahmen enthalten ist und in Fig. 19 gezeigt ist. Der Steuerabschnitt ist mit dem Eingabeabschnitt 87 durch eine Eingabeschnittstelle 58 eines Mikrocomputers 50 verbunden, wobei der letztere als ein Steuermittel dient. Die Eingabeschnittstelle 58 ist durch einen Bus 60 mit einer CPU 62 zum Steuern der Stempelvorrichtung, einem ROM 64 zum Speichern eines Steuerprogrammes, wie in Fig. 19 gezeigt ist, einem RAM 66, der als Steuermittel dient, einem Thermostanzzeichengenerator 68 (hier im folgenden als "Thermostanz-CG-ROM" bezeichnet) zum Erzeugen von Zeichen zum Thermostanzen durch den Thermokopf 93, einem Anzeigenzeichengenerator 82 (hier im folgenden als "Anzeige-CG-ROM" bezeichnet) zum Erzeugen von Zeichen für die Anzeige 91 und einer Ausgabeschnittstelle 80 verbunden.
- Der ROM 64 weist einen Programmspeicher 70 zum Speichern von Programmen zum Steuern der Tätigkeit der Stempelvorrichtung und einen Wörterbuchspeicher 72 für Kana-Kanji oder andere geeignete Umwandlungen auf. Der RAM 66 weist Zähler (nicht gezeigt) zusätzlich zu einem Eingabepuffer 76, einen Thermostanzpuffer 74 und einem Schieberegister 78 auf.
- Der Thermostanz-CG-ROM 78 erzeugt ein Punktmuster zum Thermodrucken auf der Grundlage von eingegebenen Zeichencodedaten. Der Anzeige-CG-ROM 82 erzeugt ein Punktmuster, das auf der Anzeige 91 anzuzeigen ist, auf der Grundlage der eingegebenen Zeichencodedaten.
- Eine Thermodruckertreiberschaltung 90, eine Motortreiberschaltung 92 und eine Anzeigetreiberschaltung 94 sind mit der Ausgabeschnittstelle 70 verbunden. Der Thermokopf 93, der Schablonenpapiervorschubmotor 34 und die Anzeige 91 sind entsprechend mit der Thermokopftreiberschaltung 90, der Motortreiberschaltung 93 und der Anzeigertreiberschaltung 94 verbunden.
- Fig. 20 zeigt die Thermokopftreiberschaltung 90. Eine der Elektroden eines jeden der Heizelemente 42 ist mit einem Leistungslieferanschluß 100 verbunden, der mit dem positiven Anschluß einer 12V Spannungsquelle verbunden ist. Die andere Elektrode des Leistungsanschlußes ist mit einer Masse eines Treibers 102 verbunden. Der Ausgangsanschluß eines Inverters 106 weist einen Eingabeanschluß auf, der mit einem Thermostanztakteingabeanschluß 104 verbunden ist, und der Ausgabeanschluß einer Datenverriegelungsschaltung 110 weist einen Eingangsanschluß auf, der mit einem Verriegelungssignaleingangsanschluß 108 verbunden ist. Der andere Eingangsanschluß des Thermostanztreibers 102 ist mit einer zugehörigen Datenverriegelungsschaltung 110 verbunden. Der Eingabeanschluß einer jeden Datenverriegelungsschaltung 110 ist mit dem Ausgangsanschluß eines Schieberegisers 116 verbunden, dessen Eingabeanschlüsse entsprechend mit einem Dateneingangsanschluß 112 und einem Takteingangsanschluß 114 verbunden sind.
- Der Steuerabschnitt befiehlt, daß Druckdaten, die Zeichen darstellen, wie sie in dem Schieberegister 116 gespeichert sind, synchron zu einem Taktsignal zu Drucken sind. Auf den Empfang eines Verriegelungssignales durch die Datenverriegelungsschaltungen 110 werden die in den Schieberegistern 116 gespeicherten Druckdaten an die entsprechenden Datenverriegelungsschaltungen 110 angelegt und darin gespeichert, und zur gleichen Zeit werden die gleichen Druckdaten an die Thermostanztreiber 102 angelegt. Wenn in diesem Zustand ein Thermostanzpulssignal in dem 0-Zustand an den Eingangsanschluß durch den Thermostanztakteingangsanschluß 104 angelegt wird, wird ein Signal in dem 1-Zustand an den Ausgangsanschluß des Inverters 106 ausgegeben, der mit den Eingangsanschlüssen der Thermostanztreiber 102 verbunden ist. Entsprechend ist der äusgangsanschluß der Thermostanztreiber 102 in dem 0-Zustand, wenn die durch die Datenverriegelungsschaltungen 110 vorgesehenen Daten in dem 1-Zustand sind, und folglich wird ein Treiberstrom durch den Leistungslieferanschluß 100 an die entsprechenden Heizelemente 42 angelegt. Die Pulsbreite des Thermostanzpulssignales, das an den Thermostanztakteingangsanschluß 104 angelegt ist, wird so bestimmt, daß die Heizelemente 42 auf eine Oberflächentemperatur geheizt werden, die geeignet zum Thermostanzen ist, z.B. eine Temperatur von mehr als 200ºC.
- Ein Stempelschablonenerzeugungsprogramm, das durch den Steuerabschnitt der Stempelvorrichtung ausgeführt wird, wird unter Bezugnahme auf Fig. 21 beschrieben.
- Nach dem Verbinden der Stempelvorrichtung mit einer Leistungsversorgung werden die Puffer und Register der RAM 66 in Schritt S1 initialisiert. Die durch die Betätigung des Eingabeabschnittes 87 eingegebenen Thermostanzdaten werden in dem Eingangspuffer 76 in Schritten S2, S3 und S4 gespeichert, dann werden Zeichen entsprechend den Thermostanzdaten aus dem Anzeige-CG- ROM 82 ausgelesen und auf der Anzeige 91 in Schritt S5 angezeigt. Wenn Erzeugen der Schablone unter Benutzunä des Eingabeabschnittes gewählt wird, wird Schritt S7 nach Schritten S2 und S6 zum Entwickeln eines Punktmusters ausgeführt, die durch den Thermostanz-CG-ROM 68 erzeugt werden, in dem Thermostanzpuffer 74. Darauffolgend werden Punktlinien des Punktmusters jeweils eine Punktlinie zur Zeit zu dem Schieberegister 116 übertragen, und Poren entsprechend der Punktlinien werden in dem Schablonenpapier 3 in Schritt S8 gebildet. Eine Anfrage wird in Schritt S9 durchgeführt, um zu sehen, ob alle Poren entsprechend der Thermostanzdaten gebildet sind. Wenn die Antwort in Schritt S9 negativ ist, werden Schritte S8 und S9 wiederholt. Somit wird das Punktmuster in dem Schablonenpapier durch die Reihe 36 der vierhunderachtundvierzig Heizelemente 42 gebildet. Wenn Erzeugen der Schablone nicht in Schritt S6 ausgewählt worden ist, bestimmt der Steuerabschnitt, ob eine andere Tätigkeit wie Schablonenpapiervorschub unter Benutzung des Eingabeabschnittes 87 eingegeben worden ist. Falls das der Fall ist, wird der Vorgang ausgeführt. Die Stempelvorrichtung führt somit das Stempelschablonenerzeugungsprogramm zum Bilden der gewünschten Zeichenkette auf dem Schablonenpapier 3 durch.
- Der Steuerabschnitt ist in einer europäischen Patentanmeldung des vorliegenden Anmelders offenbart, die zusammen hiermit eingereicht ist (EP-A-0 493 965) und den Titel trägt "Stamp Device Employing a Heat Sensitive Stencil Paper to be perforated by Heat of a Thermal Head",, deren Offenbarung hierin durch Bezugnahme eingeschlossen wird.
- Der Betrieb der wie oben konstruierten Stempelvorrichtung wird nun beschrieben. Wie zuvor erwähnt wurde, zeigt Fig. 1 eine erste Position, bei der das Tintenkissen 51 von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist, und die Stempelvorrichtung ist an der Plattenherstellungvorrichtung 86 angebracht. In diesem Zustand ist der Thermokopf 93 in Druckkontakt mit der Schreibwalze 21 durch das Schablonenpapier 3, und das Schablonenpapiervorschubzahnrad 95 kämmt mit dem Schreibwalzenantriebszahnrad 97.
- Zuerst wird Druckinformation von dem Eingabeabschnitt 87 der Plattenherstellungsvorrichtung 86 eingegeben, und schließlich wird ein Druckstartbefehl eingegeben. Als Reaktion auf den Druckstartbefehl wird der Schäblonenpapiervorschubmotor zum Drehen angetrieben. Ein Drehmoment des Motors wird durch das Schablonenpapiervorschubzahnrad 95 auf das Schreibwalzenantriebszahnrad 92 übertragen, wodurch die Schreibwalze 21 in dem Uhrzeiger, wie in Fig. 1 gesehen wird, gedreht wird. Da das Schablonenpapier 3 unter Druck zwischen die Schreibwalze 21 und den Thermokopf 93 eingeschlossen wird, wird das Schablonenpapier 3 durch eine Reibungskraft zwischen dem Thermokopf 93 und der Schreibwalze 21 vorgeschoben. Zu diesem Zeitpunkt wird eine Rückholspannung an das Schablonenpapier 3 in eine Richtung rückwärts zu der Vorschubrichtung davon durch eine Reibungskraft zwischen dem Schablonenpapier 3 und dem Filz 17 ausgeübt.
- Der Thermokopf 93 wird so gesteuert, daß er elektrisch zu einem vorbestimmten Zeitpunkt gemäß der Druckinformation durch einen Steuerabschnitt aufgeheizt in der Plattenherstellungsvorrichtung 86 wird, wie oben erörtert wurde, so daß Abschnitte (Punkte) des thermoplastischen Filmes 9 des Schablonenpapieres 3 durch die Wärme des Thermokopfes 93 geschmolzen werden, wodurch ein vorbestimmtes Perforationsbild auf dem Schablonenblatt 3 gebildet wird. Das Schablonenblatt 3, das von der Schreibwalze vorgeschoben wird, wird um die Aufnahmespule 7 durch ein Aufwickeldrehmoment aufgewickelt, das über den Aufnahmetreibernocken 97 auf die Aufnahmespule 7 übertragen wird. Das Aufwickeldrehmoment wird durch einen bekannten Schlupfmechanismus (nicht gezeigt) erzeugt, der zwischen den Schablonenpapiervorschubmotor und den Aufnahmespulenantriebsnocken 97 eingeschoben ist. Folglich wird das Schablonenpapier 3 um die Aufnahmespule 7 um einen Betrag aufgewickelt, der gleich einem Vorschubbetrag ist, der von der Schreibwalze 21 erzeugt wird. Nachdem ein vorbestimmtes Perforationsbild auf dem Schablonenblatt 3 durch die Wärme des Thermokopfes 93 erzeugt ist, wird ein Perforationsbild, in einem Gebiet des Schablonenpapieres 3 gebildet ist, zu einer Position vorgeschoben, die auf der Öffnung 88 des Rahmens 84 zentriert ist.
- Nachdem das Plattenherstellen in der Stempelvorrichtung beendet ist, wird der Greifabschnitt 33 nach unten zum Bewegen des Tintenkissens 51 zu einer zweiten Position niedergedrückt, in der das Tintenkissen 51 in engem Kontakt mit dem Schablonenpapier 3 ist, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt ist. Genauergesagt, wenn der Greifabschnitt 33 nach unten gegen die Federkraft der Druckschraubenfeder 43 gedrückt wird, wird das zylindrische Teil 35, daß durch die zylindrische Führung 31 geführt wird, wie in Fig. 2 gezeigt ist, durch die Druckschaubenfeder 41 nach unten gedrückt. Da der Tintenkissenhalter 49 mit den zylindrischen Teil 35 durch den Eingriff zwischen den Gewindeabschnitten 40 und 55 verbunden ist, wird der Tintenhalter 49 durch das Absenken des zylindrischen Teiles 35 abgesenkt gegen die Federkraft der Blattfeder 53, während der Tintenkissenhalter 49 durch den Seitenwandabschnitt der Tintenkissenkassette 47 geführt wird. Auf diese Weise kommt das Tintenkissen 51 in engen Kontakt mit dem Schablonenpapier 3.
- Wenn das zylindrische Teil 35 weiter von der Position abgesenkt wird, die den Kontakt zwischen Tintenkissen 51 und dem Schablonenpapier 3 herstellt, kommt weiter ein Umfangsabschnitt des Tintenkissens 51 in Kontakt mit dem Rahmen 84 durch das Schablonenpapier 3. Wenn das zylindrische Teil 35 weiter von dieser Position abgesenkt wird, wird der Umfangsabschnitt des Tintenkissens 51 durch den Rahmen 84 zusammengedrückt, und ein oberes Ende des zylindrischen Teiles 35 erreicht den ersten Arm 73 der Verriegelung 69.
- Als Resultat wird die Verriegelung durch die Kraft von der Zugschraubenfeder 79 in die Richtung entgegengesetzt zu dem Uhrzeigersinn gedreht, wie in Fig. 8 gesehen wird, und der erste Arm 73 der Verriegelung 69 wird in Eingriff mit dem Uhrenende des zylindrischen Teiles 35 gebracht. Die Federkraft der Zugschraubenfeder 79 ist größer als die Summe der Federkraft der Druckschraubenfeder 43, die zum Anheben des zylindrischen Teiles 35 wirkt, und der Federkraft der Blattfeder 53, die zum Anheben des Tintenkissenhalters 49 wirkt. Daher wird die Verriegelung 69 sicher in Eingriff mit dem oberen Ende des zylindrischen Teiles 35 gebracht, anstatt das sie durch die Druckschraubenfeder 43 und die Blattfeder 53 zurückgezwungen wird. Der erste Arm 73 der Verriegelung 69 und das obere Ende des zylindrischen Teiles 35 dienen als Rückhaltemittel zum Rückhalten des Kontaktes zwischen dem Tintenkissen 51 und dem Schablonenpapier 3. In diesem Zustand wird der Umfangsabschnitt des Gebietes, in dem das Perforationsbild gebildet ist, des Schablonenpapieres 3, zwischen dem Rahmen 84 und das Tintenkissen 51 gepreßt. Daher wird das Schablonenpapier wesentlich daran gehindert, zwischen dem Rahmen 84 und dem Tintenkissen 51 zu rutschen. Die oben erwähnte Tätigkeit wird ausgeführt, während die Stempelvorrichtung auf der Plattenerzeugungseinrichtung 86 angebracht ist.
- Dann wird der Freigabehebel 96, wie in Fig. 6 gezeigt ist, in die Freigabeposition bewegt, wodurch der Thermokopf 93 und das Schablonenpapiervorschubzahnrad 95 von der Schreibwalze 21 bzw. dem Schreibwalzenantriebszahnrad 22 getrennt werden, so daß die Stempelvorrichtung von der Plattenherstellungsvorrichtung 86 entfernt werden kann. Danach wird die Stempelvorrichtung, wie sie in Fig. 9 gezeigt ist, an eine gewünschte Druckposition derart gesetzt, daß das Gebiet, daß das Perforationsbild bildet, des Schablonenpapieres 3 gegenüber der gewünschten Druckposition auf dem Druckpapier 98 liegt. Wenn in dieser Position der Greifabschnitt 33 weiter nieder gedrückt wird, wird die Druckschraubenfeder 41 in dem zylindrischen Teil 35 zusammengedrückt, und das Tintenkissen 51, daß das Druckpapier 98 durch das Schablonenpapier 3 berührt, wird folglich durch die Federkraft der Druckschraubenfeder 41 gemäß deren Druckqualität deformiert. Wenn der Greifabschnitt 33 weiter von dieser Position niedergedrückt wird, kommt ein inneres oberes Ende des Greifabschnittes 33 in Anschlag gegen ein oberes Ende der zylindrischen Führung 31 des Gehäuses 1 mit dem Resultat, daß weiteres Niederdrücken des Greifabschnittes 33 verhindert wird.
- In der obigen Position ist das Tintenkissen 51 elastisch um einen vorbestimmten Betrag gemäß der Federkraft der Druckschraubenfeder 41 deformiert. Folglich wird die in dem Tintenkissen 51 gehaltene Tinte daraus um einen Betrag gezwungen, der einem elastischen Deformierungsbetrag des Tintenkissens 51 entspricht, so daß sie durch den perforierten Abschnitt des Schablonenpapieres 3 auf das Druckpapier 98 geht. Somit wird ein übertragenes Bild auf dem Druckpapier 98 erhalten, das dem auf dem Schablonenpapier 3 gebildeten perforierten Bild entspricht.
- Zu dieser Zeit ist der Greifabschnitt 33 in Kontakt mit dem oberen Ende der zylindrischen Führung 31 des Gehäuses 1. Daher wird jede weitere Druckkraft, die auf dem Greifabschnitt 33 ausgeübt wird, nur durch das Gehäuse 1 und dem Rahmen 84 auf das Druckpapier 98 übertragen. Das heißt, übermäßige elastische Deformation des Tintenkissens 51 über die vorbestimmte Menge wird verhindert. Folglich ist es möglich, eine Verschlechterung der Druckqualität zu verhindern, die dadurch verursacht wird, daß übermäßige Tinte aus dem Tintenkissen 51 gezwungen wird. Da weiterhin das Tintenkissen 51 aus einem elastischen Material gebildet ist, kann es leicht deformiert werden, so daß es jeder Unebenheit des Druckpapieres 98 folgt, wodurch das Auftreten von örtlicher Verschmierung verhindert wird. Da weiterhin die Druckschraubenfeder 41 zwischen den Greifabschnitten 32 und das Tintenkissen 51 eingeschoben ist, kann ein gleichmäßiger Druck auf das Druckpapier 98 ausgeübt werden.
- Gemäß der oben beschriebenen Stempelvorrichtung kann, nachdem eine Zahl von Papierblättern unter Benutzung derselben Platte gedruckt ist und dieses verschlechtert wird, oder wenn ein verschiedenes Muster gewünscht wird, das Drucken fortgesetzt werden, in dem eine neue Platte benutzt wird. In diesem Fall wird, bevor die Stempelvorrichtung an der Plattenherstellungsvorrichtung 86 angebracht wird, das Tintenkissen 51 von der zweiten Position, in der das Tintenkissen 51 in engem Kontakt mit dem Schablonenpapier 3 ist, zu der ersten Position bewegt, in der das Tintenkissen 51 von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist. Genauergesagt, es wird Bezug genommen auf Fig. 8, die Knopftaste 81 wird gegen die Federkraft der Zugschraubenfedern 79 heruntergedrückt, wodurch die Verriegelung 69 im Uhrzeigersinne gedreht wird und die Verriegelung 69 von dem oberen Ende des zylindrischen Teiles 35 löst.
- Als Resultat wird der Tintenkissenhalter 49 durch die Federkräfte der Druckschraubenfeder 43 und der Blattfeder 53 angehoben, bis die obere Oberfläche des Tintenkissenhalters 49 in Anschlag gegen die untere Oberfläche der Tintenkissenkassette 47 kommt. Auf diese Weise bewirkt das Niederdrücken der Knopftaste 81, daß sich das Tintenkissen 51 zu der ersten Position bewegt, an der das Tintenkissen 51 von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist. Dann wird die Stempelvorrichtung an der Plattenherstellungsvorrichtung 38 angebracht, wobei der Freigabehebel 96 der Plattenherstellungsvorrichtung 86 in der Freigabeposition ist. Dann wird der Freigabehebel 96 in die Setzposition bewegt, wodurch die Plattenherstellungsvorrichtung 86 fertig gemacht wird zum Herstellen einer neuen Platte, wie oben beschrieben wurde.
- Gemäß der oben beschriebenen Stempelvorrichtung kann eine Farbänderung und Erneuerung der Tinte leicht durchgeführt werden, in dem die Tintenkisseneinheit 45 ausgewechselt wird. Solch ein Auswechseln wird unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 10 beschrieben.
- Es wird Bezug genommen auf Fig. 1, der Greifabschnitt 33 wird zuerst entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn zum Freigeben des Außengewindeabschnittes 40 des zylindrischen Teiles 35 von dem Innengewindeabschnitt 55 des Tintenkissenhalters 49. Als Resultat wid die Greifeinheit 32 durch die Federkraft der Druckschraubenfeder 43 angehoben, so daß das zylindrische Teil 35 aufwärts bewegt wird, bis eine obere Oberfläche des Flansches 38 in Anschlag gegen ein unteres Ende der zylindrischen Führung 31 des Gehäuses 1 kommt. Diese Position ist in Fig. 10 gezeigt. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, kann die Tintenkisseneinheit 45, die von der Greifeinheit 32 getrennt worden ist, nach links durch die Öffnung 65 des Gehäuses 1 gezogen werden. Somit kann die Tintenkisseneinheit 45 entfernt werden. Weiterhin wird die Installation der Tintenkisseneinheit 45 in der umgekehrten Reihenfolge wie die Entfernung durchgeführt.
- Wie oben erläutert wurde, kann mit der Stempelvorrichtung dieser bevorzugten Ausführungsform die Tintenkisseneinheit 45 sehr einfach ausgewechselt werden, so daß die Hände oder Kleidung des Bedieners nicht durch die Tinte während eines Wechselns der Farbe der Tinte oder Erneuerung der Tinte beschmutzt werden.
- Es soll angemerkt werden, daß die Erfindung nicht auf die obige bevorzugte Ausführungsform begrenzt ist, sie kann jedoch in verschiedene Moden ausgeführt werden, ohne das der Umfang der Erfindung verlassen wird. Während z.B. die zweite Position des Tintenkissens 51, indem das Schablonenpapier 3 eng kontaktiert wird, durch den Eingriff der Verriegelung 69 mit dem zylindrischen Teil 35 aufrecht erhalten wird und das Drucken durch weiters Niederdrücken des Greifabschnittes 33 in der obigen bevorzugten Ausführungsform bewirkt wird, kann die Verriegelung 69 entfernt werden und das Drucken bewirkt werden, wenn das Tintenkissen 51 zu der zweiten Position bewegt wird, an der das Tintenkissen 51 eng das Schablonenpapier 3 kontaktiert.
- Eine zweite Ausführungsform wird unter Bezugnahme auf Fig. 11 und 12 beschrieben.
- Der Hauptunterschied zwischen der ersten Ausführungsform und der zweiten Ausführungsform ist, daß die mechanische Anordnung der Plattenherstellungsvorrichtung 86 der ersten Ausführungsform modifiziert ist. Insbesondere ist eine Verriegelungsfreigabestange 99 auf der Seitenwand der Plattenherstellungsvorrichtung 86 der zweiten Ausführungsform zum Freigeben der Knopftaste 81 vorgesehen. Daher sind gemeinsame Elemente zwischen der ersten Ausführungsform und der zweiten Ausführungsform durch die gleichen Bezugszeichen und Etiketten bezeichnet, und die detaillierte Erläuterung, die sich auf die gemeinsamen Elemente bezieht, wird weggelassen.
- Wie in Fig. 11 gezeigt ist, ist die Freigabestange 99, die als Rückhaltfreigabemittel dient, an einer äEingriffsposition gegenüber der freigebenden Knopftaste 81 vorgesehen, wenn die Stempelvorrichtung auf der Plattenherstellungsvorrichtung 86 auf der Seitenwand der Plattenherstellungsvorrichtung 86 angebracht ist.
- Gemäß der Stempelvorrichtung kann das Drucken durchgeführt werden, in dem eine neue Platte benutzt wird, nach dem eine Mehrzahl von Papierblättern unter Benutzung der gleichen Platte bedruckt ist.
- In diesem Fall muß bei der ersten Ausführungsform, bevor die Stempelvorrichtung an der Plattenherstellungsvorrichtung zum Herstellen der neuen Platte angebracht wird, daß Tintenkissen 51 von der zweiten Position, an der das Tintenkissen 51 in engem Kontakt mit dem Schablonenpapier 3 steht, zu der ersten Position bewegt werden, an der das Tintenkissen von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist. Damit dies getan wird, muß die Knopftaste 81 gegen die Federkraft der Zugschraubenfeder 79 niedergedrückt werden, wodurch die Verriegelung 69 im Uhrzeigersinn gedreht wird und die Verriegelung 69 von dem oberen Ende des zylindrischen Teiles 35 freikommt.
- Als Resultat wird der Tintenkissenhalter 49 durch die Federkräfte der Druckschraubenfeder 43 und der Blattfeder 53 angehoben, bis die obere Oberfläche des Tintenkissenhalters 49 in Anschlag gegen die untere Oberfläche der Tintenkissenkassette 47 kommt. Auf diese Weise verusacht das Niederdrücken der Knopftaste 81, daß sich das Tintenkissen 51 zu der ersten Position bewegt, an der das Tintenkissen 51 von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist.
- Wenn jedoch der Bediener fehlerhafter Weise vergißt, die Knopftaste 81 vor dem Anbringen der Stempelvorrichtung an der Plattenherstellungsvorrichtung 86 niederzudrücken, drückt jedoch bei der zweiten Ausführungsform die Verriegelungsfreigabestange 99 in der Plattenherstellugsvorrichtung 86 die Knopftaste 81 nachdem Anbringen der Stempelvorrichtung herunter, so daß das Tintenkissen 51 zuverlässig zu der zweiten Position bewegt wird, an der das Tintenkissen 51 von dem Schablonenpapier 3 getrennt ist.
- In beiden Ausführungsformen wird die Stempelvorrichtung an der Plattenherstellungsvorrichtung 86 angebracht, während der Freigabehebel 96 der Plattenherstellungsvorrichtung 86 in der Freigabeposition ist. Dann wird der Freigabehebel 96 in die Setzposition bewegt, wodurch der fertige Zustand der Plattenherstellungsvorrichtung 86 erhalten wird, wie oben erläutert wurde. Zu dieser Zeit wird die neue Platte in der Stempelvorrichtung durch Benutzung der Plattenherstellungsvorrichtung 86 hergestellt. Folglich gibt es bei der zweiten Ausführungsform keine Möglichkeit, daß das Schablonenpapier 3 unter der Bedingung vorgeschoben wird, in der es in engem Kontakt mit dem Tintenkissen 51 verbleibt, wodurch Probleme wie ein fehlerhaftes Vorschieben oder Brechen des Schablonenpapieres 3 vermieden wird.
- Eine dritte Ausführungsform wird unter Bezugnahme auf Fig. 13 bis 17 beschrieben.
- Der Hauptunterschied zwischen der ersten Ausführungsform und der dritten Ausführungsform liegt in dem Regulierteil zum Regulieren des Betrages der vertikalen Bewegung der Greifeinheit 32, wie in Fig. 15 gezeigt ist. Die gemeinsamen Elemente zwischen der ersten Ausführungsform und der dritten Ausführungsform sind durch die gleichen Bezugszeichen und Etiketten bezeichnet, und eine detaillierte Erläuterung, die sich auf die gemeinsamen Elemente bezieht, wird weggelassen.
- Bei der ersten Ausführungsform ist der Rahmen 84 an dem Gehäuse 1 auf solche Weise befestigt, daß ein Seitenumfangsabschnitt des Rahmens 84 an einem unteren Endabschnitt des Gehäuses 1 angebracht ist. Der Rahmen 84 ist jedoch bei der dritten Ausführungsform nicht an dem Gehäuse 1 befestigt. Stattdessen wird eine Bewegungsgrenze für die Greifeinheit 32 vorgesehen, in dem eine innere Endoberfläche 186 des Griffes 33 gegen eine obere Endoberfläche 184 der zylindrischen Führung 31 des Gehäuses 1 stößt, so daß die Greifeinheit 32 sich nicht über einen vorbestimmten Punkt bewegen kann.
- Das Tintenkissen 51 wird weiter von einer zweiten Position, in der das Tintenkissen 51 in engem Kontakt mit dem Schablonenpapier 3 steht, zu einer dritten Position bewegt, an der das Tintenkissen 51 unter einem vorbestimmten Druck gegen das Aufzeichnungsmedium 98 durch das Schablonenpapier 3 gepreßt ist. Zu dieser Zeit wird die Bewegung des Tintenkissens 51 an der dritten Position sowohl durch die obere Endoberfläche 184 der zylindrischen Führung 31 als auch der inneren Endoberfläche 186 des Griffes 33 beschränkt, der als Begrenzungsmittel dient. Somit wird das Tintenkissen 51 um einen vorbestimmten Betrag zusammengedrückt, wenn es in der dritten Position ist. Folglich wird die Tinte in dem Tintenkissen 51 gezwungen, daraus den perforierten Abschnitt des thermoplastischen Filmes des Schablonenpapieres 3 zu durchdringen zum Erzeugen eines übertragenden Bildes auf dem Aufzeichnungsmedium 98, das dem perforierten Bild entspricht das in dem Schablonenpapier 3 gebildet ist. Der Griff 33 kann sich nicht abwärts über einen vorbestimmten Punkt hinaus durch den Anschlag des Griffes 33 gegen die obere Endoberfläche 184 der zylindrischen Führung 31 des Gehäuses 1 bewegen. Das heißt, übermäßiges Zusammendrücken des Tintenkissens 51 über einen vorbestimmten Punkt ist verboten. Folglich gibt es keine Möglichkeit, daß übermäßig Tinte aus dem Tintenkissen 51 gequetscht wird, wodurch eine Verschlechterung der Druckqualität verursacht würde.
- Obwohl die Erfindung in ihren bevorzugten Formen mit einem gewissen Grad der Besonderheit beschrieben worden ist, sind offensichtlich viele Änderungen und Variationen dabei möglich. Es ist daher zu verstehen, daß die Erfindung anders als speziell hierin beschrieben worden ist, werden kann, ohne das von dem Umfang und Geiste der Erfindung abgewichen wird.
Claims (20)
1. Stempelvorrichtung, die ein längliches wärmeempfindliches
Schablonenpapier (3) verwendet, das ein Muster von Poren
aufweist, die durch Anwendung von Wärme gebildet sind, mit:
einem Druckelement mit einem Gehäuse (1), einer ersten Rolle
(5), die drehbar in dem Gehäuse (1) angebracht ist, zum
Aufwickeln eines Endes des Schablonenpapiers (3) darum, einer
zweiten Rolle (7), die drehbar in dem Gehäuse (1) angebracht
ist, zum Aufwickeln eines führenden Endes des Schablonenpapieres
(3) darum, einem Tintenliefermittel (45) zum Liefern von Tinte
zu dem Muster von Poren des wärmeempflindlichen
Schablonenpapieres (3), wobei das Tintenliefermittel (45) in einem
Vorschubweg des wärmeempfindlichen Schablonenpapiers (3) zwischen
der ersten Rolle (5) und der zweiten Rolle (7) vorgesehen ist,
und einem Bewegungsmittel (32, 53) zum Bewegen des
Tintenhefermittels (45) zwischen einer ersten Position, an der das
Tintenliefermittel (45) von dem wärmeempfindlichen
Schablonenpapier (3) getrennt ist, und einer zweiten Position, an der das
Tintenliefermittel (45) in engem Kontakt mit dem Muster der
Poren des wärmeempfindlichen Schablonenpapieres (3) steht;
wobei die Stempelvorrichtung weiter aufweist: eine
Schablonenschneidevorrichtung (86), in der das Druckelement aufgenommen
werden kann, wenn eine neue Schablone zu bilden ist, und die
ein Schablonenpapiervorschubmittel (97) zum Verursachen, daß
das Schablonenpapier (3) von der ersten Rolle (5) zu der
zweiten Rolle (7) geht, und ein Mittel zum Schneiden des
Schablonenpapieres durch Anwenden von Wärme zum Bilden des Musters von
Poren an einer Position zwischen der ersten und zweiten Rolle
aufweist.
2. Stempelvorrichtung nach Anspruch 1, bei der das
wärmeempfindliche Schablonenpapier (3) eine Laminatstruktur mit einem
thermoplastischen Schichtfilm (9) und einer porösen
Trägerschicht
(3) aufweist und bei der die Dicke des thermoplastischen
Filmes (9) bevorzugt von 1µm bis 4µm reicht.
3. Stempelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der das
Tintenliefermittel (45) ein elastisches tintenimprägniertes
Mittel (51) aufweist.
4. Stempelvorrichtung nach Anspruch 3, bei das
tintenimprägnierte Mittel (51) aus einem elastischen Material gebildet
ist, das leicht gemäß einer Unebenheit des wärmeempfindlichen
Schablonenpapieres (3) deformiert werden kann.
5. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei der das Druckelement weiter ein zugausübendes Teil (17, 19)
aufweist, das gegen das längliche wärmeempfindliche
Schablonenpapier (3) stößt, das von der ersten Rolle (5) abgezogen ist,
zum Ausüben einer Reibungskraft darauf.
6. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei der das Druckelement weiter eine Torsionsschraubenfeder
(27) aufweist, die an einem Ende des Gehäuses (1) befestigt ist
und um die zweite Rolle (7) auf solche Weise gewickelt ist,
daß die Torsionsschraubenfeder (27) während Rotation in einer
ersten Richtung, in der das wärmeempfindliche Papier (3) auf
die zweite Rolle (7) aufgewunden wird, lose wird und angezogen
wird während Rotation in der entgegengesetzten Richtung.
7. Stempelvorrichtung nach Anspruch 6, bei der, wenn die
zweite Rolle (7) in die erste Richtung des wäremempfindlichen
Schablonenpapieres (3) gedreht wird, eine Last, die auf die
zweite Rolle (7) durch die Torsionsschraubenfeder (27)
ausgeübt wird, klein ist, während, wenn die zweite Rolle in die
entgegengesetzte Richtung gedreht wird, die Last, die auf die
zweite Rolle (7) durch die Torsionsschraubenfeder (27)
ausgeübt wird, groß ist.
8. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei der das Bewegungsmittel eine Greifeinheit (32) mit einem
Greifabschnitt (33), einem zylindrischen Teil (35), Mittel zum
Eingriff des zylindrischen Teiles (35) mit dem Greifabschnitt
(33) und eine Druckschraubenfeder (41), die zwischen dem
zylindrischen Teil (35) und dem Greifabschnitt (33) vorgesehen ist,
aufweist.
9. Stempelvorrichtung nach Anspruch 8, bei der eine
Relativrotation zwischen dem Greifabschnitt (33) und dem zylindrischen
Teil (35) um eine gemeinsame Achse durch das Mittel für den
Eingriff verhindert wird und eine axiale Relativbewegung des
Greifabschnittes (33) und des zylindrischen Teiles (35) entlang
der gemeinsamen Achse erlaubt ist.
10. Stempelvorrichtung nach Anspruch 9, bei der eine
Tintenkisseneinheit (45) bevorzugt lösbar mit dem zylindrischen Teil
(35) der Greifeinheit (32) gekoppelt ist, wobei die
Tintenkisseneinheit (45) das Tintenliefermittel (45) aufweist.
11. Stempelvorrichtung nach Anspruch 10, bei der die
Tintenkisseneinheit (45) eine Tintenkissenkassette (47), einen
Tintenkissenhalter (49), der bewegbar in der Tintenkissenkassette
(47) angebracht ist, ein tintenimprägniertes Teil (51), das mit
dem Tintenkissenhalter (49) verbunden ist, und eine Blattfeder
(53) die an einer Seite des Tintenkissenhalters (49) umgekehrt
zu einer Seite, an der das tintenimprägnierte Teil (57)
angebracht ist, angebracht ist, aufweist, wobei die Blattfeder (53)
eine Bewegung des Tintenkissenhalters (49) relativ zu der
Tintenkissenkassette (47) ermöglicht.
12. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiter mit Rückhaltemittel zum Zurückhalten des
Tintenliefermittels (51) in Kontakt mit dem wärmeempfindlichen
Schablonenpapier (3) und Freigabemittel (81) zum Freigeben des
Rückhaltemittels, bevorzugt mit einer Verriegelung (69), die schwenkbar
auf dem Gehäuse (1) angebracht ist, mindestens zwei Arme (73,
77), einen ersten Arm (73) und einen zweiten Arm (77) aufweist,
wobei der erste Arm (73) der Verriegelung (69) als das
Rückhaltemittel dient und der zweite Arm der Verriegelung (69) mit
dem Freigabemittel (81) in Eingriff steht.
13. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei der die Schablonenschneidevorrichtung (86) ein
Perforationsbild auf dem wärmeempfindlichen Schablonenpapier (3) bildet,
wobei die Schablonenschneidevorrichtung (86) eine Öffnung zum
entfernbaren Aufnehmen des Druckelementes aufweist.
14. Stempelvorrichtung nach Anspruch 13, bei der die
Schablonenschneidevorrichtung (86) einen Eingabeabschnitt (87) zum
Eingeben von Daten, die sich auf gewünschte Zeichen, Figuren und
Symbole beziehen, und eine Anzeige (91) zum Anzeigen der Daten,
die zu dem Eingabeabschnitt (87) eingegeben sind, aufweist.
15. Stempelvorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, bei der die
Schablonenschneidevorrichtung (86) einen Freigabehebel (96) zum
Auswählen einer aus einer Kontaktposition und einer
Freigabeposition zwischen der Schablonenschneidevorrichtung (86) und
dem Druckelement aufweist.
16. Stempelvorrichtung nach Anspruch 13, 14 oder 15, bei der
die Schablonenschneidevorrichtung (86) einen Thermokopf (93)
und ein Schablonenpapiervorschubteil (95) aufweist und das
Druckelement weiter eine Schreibwalze (21), die dem Thermokopf
(93) durch das Schablonenpapier (3) gegenübersteht, und ein
Schreibwalzenantriebsteil (22), das dem
Schablonenpapiervorschubteil (95) gegenübersteht, mit dem es in Eingriff stehen
kann, aufweist.
17. Stempelvorrichtnung nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
bei der die Schablonenschneidevorrichtung (86) weiter einen
Freigabehebel (96) zum Auswählen einer Setzposition und einer
Freigabeposition zwischen der Schablonenschneidevorrichtung (86)
und dem Druckelement aufweist und so angeordnet ist, daß der
Thermokopf (93) und das Schablonenpapiervorschubteil (95)
entweder
in Kontakt mit der Schreibwalze (21) und dem
Schreibwalzenantriebsteil (22) der Stempelvorrichtung gebracht werden kann
oder davon getrennt werden kann gemäß der entsprechenden Auswahl
der Setzposition und der Freigabeposition des Freigabehebels
(96).
18. Stempelvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, bei
der die Schablonenschneidevorrichtung (86) ein
Rückhaltefreigabemittel (99) zum Freigeben des Haltens des
Tintenliefermittels (51) in Kontakt mit dem wärmeempfindlichen
Schablonenpapier (3) durch das Rückhaltemittel, wenn das Druckelement von
der Schablonenschneidevorrichtung (86) aufgenommen ist,
aufweist.
19. Stempelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei dem das Druckelement weiter eine dritte Position aufweist,
an der das Tintenliefermittel (45) unter einem vorbestimmten
Druck gegen ein Aufzeichnungsmedium (98) durch das
wärmeempfindliche Schablonenpapier (3) gepreßt wird.
20. Stempelvorrichtung nach Anspruch 19, wobei das
Druckelement weiter Begrenzungsmittel zum Begrenzen der Bewegung des
Tintenliefermittels (45) durch das Bewegungsmittel an der
dritten Position aufweist.
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