DE69111471T2 - Entfaltbarer und versenkbarer fahrzeugsitz für kinder. - Google Patents
Entfaltbarer und versenkbarer fahrzeugsitz für kinder.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft einen verstaubaren Fahrzeugsitz, welcher einschiebbar in einem Grundabschnitt angeordnet ist, wobei dieser Grundabschnitt vorzugsweise die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes bildet.
- Fahrzeugsitze, die verstaubar und einschiebbar in einem Grundabschnitt angebracht sind, sind bereits bekannt. Ein Fahrzeugsitz ist beispielsweise aus der GB-A-2 167 949 (Oberbegriff des Patentanspruchs 1) bekannt, welche einen Sitzabschnitt und einen Rückenabschnitt aufweist, die vorzugsweise verschwenkbar zueinander angeordnet sind, wobei der Sitz nach innen und außen faltbar ist und in seiner nach außen gefalteten Stellung mit den zwei Abschnitten in einer im wesentlichen senkrechten Stellung für den Gebrauch als Sitz oder in den zwei Teilen in einer im wesentlichen parallelen Stellung für den Gebrauch als Armlehne (siehe auch EP-A-258 194) angeordnet werden kann.
- Das oben genannte Dokument zeigt demgemäß ein Kinderpolster (Fahrzeugsitz), dessen Positionierung und Aufbau derart ist, daß es in seiner nach außen gefalteten Stellung auch als eine Armlehne verwendet werden kann. Eine mittig nach innen faltbare Armlehne ist in einem Fahrzeug üblich. Aus den oben genannten Dokumenten ist es demgemäß auch bekannt, eine Armlehne derart zu konstruieren, daß sie geteilt und als Kinderpolster verwendet werden kann.
- Der Nachteil bei dieser bekannten Kombination aus Fahrzeugsitz und Armlehne besteht darin, daß die Anordnung relativ unhandlich ist. Der Grund dafür ist, daß der Sitzabschnitt des Fahrzeugsitzes eine bestimmte Breite erfordert, und diese Breite diejenige Breite, welche für eine Armlehne notwendig ist, beträchtlich überschreitet. Mit anderen Worten, die bekannte Anordnung schafft eine Armlehne, welche die optimale Breite einer Armlehne beträchtlich überschreitet.
- Darüber hinaus weist die bekannte Anordnung auch Nachteile in ihrer nach innen gefalteten Stellen auf, da deren relativ große Breite impliziert, daß die Trennungsflächen, welche die nach innen gefaltete Sitz/Armlehne abgrenzen, in den Rückenlehnenabschnitt neben diesem Sitz derart eindringen, daß der Komfort dieser Sitze beeinträchtigt wird.
- Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, einen verstaubaren und nach außen wie nach innen faltbaren Fahrzeugsitz zu schaffen, welcher die oben genannten Nachteile beseitigt und dennoch die Vorteile beibehält, nämlich die Kombination eines Fahrzeugsitzes und einer Armlehne in einem.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine Kinderpolster/Fahrzeugsitz zu schaffen, das bzw. der in vernünftiger Weise maximale Sicherheit liefert und dessen Produktion und Montage in einer vernünftigen und dadurch kosteneffektiven Weise erfolgen kann.
- Diese Aufgaben werden mittels eines nach innen faltbaren Fahrzeugsitzes in Übereinstimmung mit der Erfindung gelöst, welcher dadurch gekennzeichnet ist, daß der Sitzabschnitt mit erweiterungsfähigen Einrichtungen derart versehen ist, daß die Ausdehnung des Sitzabschnittes in seiner Breitenrichtung änderbar ist.
- Die Erfindung wird detaillierter unter Bezugnahme auf die Ausführungsformen, welche in den beigefügten Zeichnungen gezeigt sind, beschrieben.
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Fahrzeugrücksitzes mit einem nach innen klappbaren Fahrzeugsitz gemäß der Erfindung,
- Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform zum Erweitern des Sitzabschnittes gemäß der Erfindung,
- Figur 3 eine Draufsicht auf einen Sitzabschnitt, in dessen erweiterter Stellung gemäß dem in Figur 2 dargestellten Prinzip,
- Figuren 4a-4b Seitenansichten der bevorzugten Ausführungsform des Fahrzeugsitzes gemäß der Erfindung,
- Figur 5 eine zweite Ausführungsform zum Erreichen der Erweiterung gemäß der Erfindung,
- Figuren 6a-6b eine dritte Ausführungsform zum Erreichen der Erweiterung gemäß der Erfindung, und
- Figur 7 die am meisten bevorzugte Ausführungsform in Bezug auf die Erweiterung des Sitzabschnittes gemäß der Erfindung.
- Der in Figur 1 gezeigte Sitz ist ein Rücksitz herkömmlicher Art mit einem Sitzpolster 1, einer Rückenlehne 2 und einer Armlehne, die generell mit 3 bezeichnet wird, welche in bekannter Weise für eine Schwenkbewegung zwischen einer hochgeklappten Stellung (Figur 1a), bei der sie eine Ausnehmung in der Rückenlehne 2 ausfüllt, und einer heruntergeklappten Stellung (Figur 1b), bei welcher sie als Armlehne verwendet werden kann, gelagert ist.
- In ihrer nach oben geklappten Stellung (Figur 1a) liegt die Unterseite der Armlehne 30 in einer Ebene mit der Rückenlehne 2 des Sitzes. In ihrer heruntergeklappten Stellung (Figur 1b) ruht die Unterseite 30 der Armlehne auf der Oberfläche des Sitzpolsters 1. Aus der heruntergeklappten Stellung (Figur 1b) ist ferner ersichtlich, daß die Armlehne aus einem unteren Teil 3 und einem oberen Teil 4 besteht.
- In Figur 1c ist eine Stellung gezeigt, bei welcher der untere Teil 3 der Armlehne mit Hilfe von Teilen in dem Sitzabschnitt 3, welche seitlich verschiebbar sind erweitert ist. Zur Bildung eines Fahrzeugsitzes muß der obere Teil 4 nach oben derart geschwenkt werden, daß dessen oberer Teil 4 eine Rückenlehne für den Fahrzeugsitz in Übereinstimmung mit dem in Figur 1d gezeigten bildet. Indem man die Dicke (Höhe) des Sitzabschnittes 3 anpaßt, kann ein mittig montierter Sicherheitsgurt 5 in sicherer Weise um ein Kind angezogen werden, welches auf dem Fahrzeugsitz sitzt da der sich in diagonaler Richtung erstreckende Teil des Sitzgurtes in dieser Weise so angepaßt werden kann, daß er über die optimale Stelle des Körpers des Kindes verläuft, trotz der Tatsache, daß der Sicherheitsgurt primär dafür vorgesehen ist, von einem Erwachsenen (der auf dem Sitzpolster sitzt) benutzt zu werden.
- Das Prinzip für die bevorzugte Weise, in welcher das Erweitern des Sitzabschnittes 3 erfolgen kann, wird in Figur 2 gezeigt. Die Figur zeigt, daß zwei Seitenbauteile 31a und 31b in Bezug auf ein mittleres Bauteil 32 innerhalb des Sitzabschnittes 3 quer verschiebbar angeordnet sind. Diese Bauteile weisen die Form quadratisch geschnittener Rohre auf, welche relativ zueinander verschiebbar angeordnet sind. Die Erweiterung des Sitzabschnittes 3 ist aufgrund des Sitzabschnittes mit einem elastischen Überzug 7 und einer elastischen Füllung 8 möglich. Die Rahmenbauteile 31, 32 werden passend in Bezug zueinander in der erweiterten Stellung mit Hilfe von federvorgespannten Kugellagern (nicht gezeigt) gehalten, welche in entsprechende Öffnungen in einer an sich bekannten Weise einschnappen.
- Eine Draufsicht auf einen Sitzabschnitt 3 ist in Figur 3 gezeigt, welche im Prinzip dasselbe Erweiterungssystem, wie es in Figur 2 gezeigt ist, aufweist, d.h. die äußeren Rahmenbauteile 31, welche quer verschiebbar um quer positionierte Mittelabschnitte 32 angeordnet sind. Für das Anbringen des Sitzabschnittes ist ein röhrenförmiges Element 35, welches sich in Richtung des Sitzes erstreckt, an dem innersten der mittleren Abschnitte 32 vorgesehen.
- In dem bevorzugten Fall besteht die Füllung 8 aus einem im wesentlichen nicht zusammendrückbaren Material wie beispielsweise EPP oder anderen formstabilen Polymeren mit niedriger Dichte. Zusätzlich ist das Material 8 in zwei Blöcke aufgeteilt, welche in der erweiterten Stellung eine Öffnung 36 zwischen sich bilden. Der Überzug ist im wesentlichen nicht elastisch und bildet vorgeformte Falten, wenn der Sitzabschnitt 3 in seine nicht erweiterte Stellung zurückkehrt.
- Figur 4a zeigt eine Seitenansicht eines bevorzugten Fahrzeugsitzes gemäß der Erfindung in dessen erweiterter Stellung, d.h. in dessen Gebrauchsstellung. In dieser Stellung ist der Sitzabschnitt 3 des Fahrzeugsitzes im wesentlichen parallel im Bezug auf das Sitzpolster 1 des Fahrzeugsitzes und die Rückenlehne 4 ist in einer aufrechten Stellung derart eingerastet (nicht-gezeigter Einrastmechanismus), daß dessen hintere Oberfläche 40 gegen den oberen Bereich der Rückenlehne 2 des hinteren Sitzes anstößt. Die zwei Sitzabschnitte 3, 4 sind miteinander mittels zweier Bügel 6 verbunden, welche an jeder Seite an dem Sitzabschnitt 3 befestigt sind. Die Rückenlehne 4 ist verschwenkbar an den Bügeln 6 mit Hilfe eines Schwenkstiftes 42 angebracht. Der gesamte Fahrzeugsitz 3, 4 ist in Rahmenabschnitten mit Hilfe eines zweiten Schwenkstiftes 32, dessen Mittellinie durch den Sitzabschnitt 3 verläuft, an den Rücksitz 2 gehalten. Die Erweiterungsanordnung 31, 32 für den Sitzabschnitt 3, welche prinzipiell gezeigt ist, wird mittels einer gestrichelten Linie innerhalb des Sitzabschnittes 3 dargestellt.
- Der Fahrzeugsitz ist für den Gebrauch zusammen mit einem Dreipunkt-Automatiksicherheitsgurt 5 vorgesehen, welcher an dem Rücksitz 2 befestigt ist. Dank der relativ hohen Position des Sitzes 3 erstreckt sich der Sicherheitsgurt in seinem befestigten Zustand in optimaler Weise über den Körper eines Kindes, und der Sicherheitsgurt erstreckt sich in ähnlicher Weise optimal über den Körper eines Erwachsenen, wenn dieser auf dem Sitzpolster 1 sitzt. Zur Optimierung der Sicherheit ist eine Rücken/Nackenstütze 9 entlang der Ausdehnung des Rückenabschnittes 40 vorgesehen und ist mit Hilfe einer verschiebbaren Stange 91 ausziehbar, durch welche die Stütze 9 an dem Rückenabschnitt positioniert wird. Mittels dieser verschiebbaren Stütze 9 wird Menschen (hauptsächlich Kindern) verschiedener Körpergröße (innerhalb von Grenzen, bis zu ungefähr 10 Jahren) eine maximale Stütze im Falle eines Unfalls gegeben. Ein weitere Faktor zur Verbesserung der Sicherheit ist, daß der Sitz schalenförmig ist, so daß ein Abtauchen bei einer Kollision vermieden wird. Aus der Zeichnung geht hervor, daß der Sitz 3 in seiner herabgeklappten erhöhten Stellung ohne das Polster 1 zu berühren eingerastet ist, d.h. mit Hilfe eines Stellungsbestimmungsmechanismus in der Nähe des Lagerpunktes 34.
- Falls der Sitz in eine Armlehne umgewandelt wird, wird der Rückenabschnitt 4 einfach nach unten geklappt, indem man ihn um den Schwenkpunkt 42 schwenkt, sobald die Verrastung bzw. der Verschluß gelöst worden ist. Dementsprechend ist bei dieser Anwendung die maximale Erweiterung des Sitzes nicht notwendig oder erwünscht, und er (3) kann eingedrückt werden, um so schmal wie möglich zu sein. Von dieser schmalsten Stellung aus ist es dann möglich, die gesamte Anordnung zu der in Figur 1b gezeigten Stellung zu schwenken.
- Eine weitere Erweiterungsmöglichkeit wird in Figur 5 gezeigt, welche aus zwei nach außen und nach innen verschwenkbaren Rahmenabschnitten 31 besteht, die verschwenkbar um einen Schwenkpunkt 38 angeordnet sind. Zum Führen des oberen Randes ist ein Röhrenstück (mittleres Bauteil 32) mit passender Krümmung vorgesehen, welches in die Rahmenabschnitte 31 paßt.
- Ein zweites Prinzip zum Erreichen des Erweiterns des Sitzabschnittes 3 ist in Figur 6a gezeigt. An jeder Seite eines Mittelabschnittes 66 des Sitzes 3 ist jeweils ein Sitzabschnitt 65a, 65b angeordnet, welcher mittels scharnierähnlicher Vorrichtungen 67a, 67b schwenkbar ist. Wenn die schwenkbaren Abschnitte (siehe 65a) der Sitze sich in ihrer herausgeklappten Stellung befinden, bildet ihre obere Grenzfläche neben dem mittleren Sitzabschnitt 66 Erweiterungsseitenflächen, und der sich nach unten erstreckende Bereich kann hierdurch derart angeordnet werden, daß er gegen das Sitzpolster 1 anstößt. In der nach oben geklappten Stellung (siehe 65b) ist der Sitz in Querrichtung durch scharnierähnliche Vorrichtungen 67b abgegrenzt, und die Lagerbereiche der schwenkbaren Teile 65a, 65b sind nach innen gerichtet und befinden sich dadurch in der Nähe der übrigen Teile des Sitzes (Mittelabschnitt 66).
- Im Gegensatz zu der Figur 6a, zeigt die Figur 6b, daß die schwenkbaren Sitzabschnitte 65 oben an dem Basismittelabschnitt 66 in der nach oben geklappten Stellung (Figur 6bb und 6bc) angeordnet sind. Teilfigur a zeigt die nach oben geklappte Stellung, Teilfigur b, die Stellung, wenn sie als eine Armlehne gebrauchbar sind, Teilfigur c, wie die Rückenlehne nach oben geschwenkt wird, und Teilfigur d, die Stellung zur Verwendung als Sitz mit nach außen gefalteten Seitenteilen 65. Der Rückenabschnitt 4 ist drehbar bei 42 um eine Platte oder ähnliches (nicht gezeigt) angeordnet, welche an den Basisabschnitt 66 befestigt ist, der wiederum drehbar bei 34 an dem Rücksitz 2 gehalten wird. Mittels eines sanften Überganges 43 geht die obere Fläche der Armlehne von einem Bereich 40, welcher im wesentlichen flach ist und eine harte Oberfläche aufweist, (welcher in der nach unten geklappten Stellung beispielsweise als Ablagefläche verwendet werden kann und in der erhöhten Stellung gegen den Rückenabschnitt 2 hinteren Sitzes ruht) zu einem Bereich 44 mit weicher Oberfläche über.
- Figur 7 zeigt einen Sitzabschnitt 3 mit einem nicht erweiterbaren Basisabschnitt 70, über welchem Erweiterungseinrichtungen 71, 72 in Form von plattenähnlichen Elementen gleitend verschiebbar angeordnet sind. Um eine parallele Verschiebung der Elemente 71, 72 zu erlauben, ist jede Platte mit wenigstens zwei Schlitzen 78 versehen, welche mit wenigstens zwei stiftähnlichen Bauteilen 76 zusammenwirken, welche in dem Basisabschnitt 70 verankert sind. Jedes Element 71, 72 ist nach außen in Seitenrichtung durch einen ausgesparten Bereich 74 abgegrenzt, welcher sowohl als Griffeinkerbung (für manuelle Erweiterung) als auch als Führung 73 für den Sicherheitsgurt dient. Das Sitzkissen 7,8 aus stoffüberzogenem Schaumgummi ist in der Nähe eines jeden Seitenbereiches 74 passend mit Hilfe von Längsnähten (nicht gezeigt) welche sicherstellen, daß das Kissen 7, 8 in ästhetischer Weise gefaltet wird, derart befestigt, daß das Erweitern und Zusammenlegen stattfinden kann, ohne daß das Sitzkissen diese Bewegung behindert. Zum Feststellen, daß die maximale Erweiterung erreicht worden ist, und zu deren Aufrechterhaltung, ist jedes Plattenelement 71, 72 mit einer nach oben gerichteten Vertiefung 79 versehen, welche zusammen mit einem federvorgespannten Kugellager (nicht gezeigt) oder ähnlichem, welches in dem Basislager 70 angeordnet ist, zusammenwirkt. Ein Verschluß bzw. eine Einrastvorrichtung 75 verhindert das ungewollte Herunterklappen des Rückenabschnittes 4.
- Die Erfindung ist nicht auf das oben Beschriebene beschränkt, sondern kann innerhalb des Umfanges der beigefügten Patentansprüche verändert werden. Es ist beispielsweise möglich, daß die oben beschriebenen Führungseinrichtungen 76, 78 Führungsstifte aufweisen, die in querverlaufenden Schlitzen (im Bezug auf die Längsrichtung des Sitzes angeordnet sind), wodurch jedes Element 71, 72 passend wenigstens zwei daran befestigte Führungsstifte besitzt und diese Führungsstifte verschiebbar in wenigstens zwei Schlitzen des Basisabschnittes angebracht sind.
- Darüberhinaus ist die Erfindung nicht auf die Verwendung eines Rückenabschnittes 4 in Übereinstimmung mit dem oben Beschriebenen beschränkt, sondern kann beispielsweise die Form eines separaten Teiles aufweisen, welches von dem Sitzabschnitt, welcher in die Ausnehmung gebracht werden soll, angehoben werden kann. In einem extremen Fall, in welchem die Armlehne (zusammengelegt) sehr schmal ist, ist es möglich, überhaupt keinen Rückenabschnitt zu verwenden, obwohl dies aus Sicherheitsgründen nicht zu bevorzugen ist. Schließlich ist es möglich, den Rückenabschnitt 4 auf einem getrennten Verschiebungsmechanismus (beispielsweise mit vier Freiheitsgraden) anzuordenen, welcher passend so angeordnet werden kann, daß er nach außen schwenkt, wenn der Sitzabschnitt 3 erweitert wird. Das Erweitern des Sitzabschnittes erfolgt im bevorzugten Falle in erwähnter Weise. Es ist jedoch für den Fachmann offensichtlich, daß das Erweitern ebenso mit Hilfe von Elektromagneten, elektrischen Motoren, Druckzylindern usw. erfolgen kann. Solche Hilfsvorrichtungen können in geeigneter Weise mittels eines Druckknopfes oder ähnlichem, welcher sich entweder in dem Sitzabschnitt 3 befindet und, obwohl nicht zugänglich, in der nach oben geklappten Stellung des Sitzes 3 oder entfernt von dem Sitz 3 aktiviert werden, und können daher Vorrichtungen mitumfassen, welche das Erweitern des Sitzes verhindern, falls der Sitz sich nicht in seiner heruntergeklappten Stellung befindet.
Claims (9)
1. Fahrzeugsitz mit einem Sitzabschnitt (3) und einem
Rückenabschnitt (4), welche bevorzugt in Bezug zueinander
schwenkbar angeordnet sind, wobei der Sitz (3, 4) nach
innen und nach außen faltbar ist und in seiner auswärts
gefalteten Stellung eine Anordnung der beiden Abschnitte
(3, 4) in im wesentlichen senkrechten Stellungen zur
Verwendung als Sitz oder der beiden Abschnitte (3, 4) in im
wesentlichen parallelen Stellungen zur Verwendung als
Armlehne ermöglicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sitzabschnitt (3) mit einer erweiterungsfähigen
Einrichtung (31, 32; 38; 65, 66; 71, 72) derart versehen ist,
daß die Ausdehnung des Sitzabschnitt (3) in seiner
Breitenrichtung änderbar ist.
2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erweiterungsfähige Einrichtung (31, 32; 38; 71, 72) in
einer Ebene verlagerbar angeordnet ist, die im wesentlichen
parallel zu der Hauptebene des Sitzabschnittes (3) liegt.
3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erweiterungsfähige Einrichtung (65, 66) um eine Achse
(67) schwenkbar angeordnet ist, die im wesentlichen
parallel zur Hauptebene des Sitzabschnittes (3) und der
Längsrichtung des Sitzabschnittes verläuft.
4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erweiterungsfähige Einrichtung (31, 32) aus
Rahmenabschnitten besteht, die für eine parallele Verlagerung
gleitend verschiebbar angeordnet sind.
5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erweiterungsfähige Einrichtung aus mindestens zwei
Abschnitten besteht, die um einen Punkt (38) schwenkbar
angeordnet sind, der auf dem Sitzabschnitt (3) fixiert ist.
6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sitzabschnitt (3) einen nicht verbreiterbaren
Grundabschnitt (70) aufweist, wobei die erweiterungsfähige
Einrichtung (71, 72) bevorzugt in Form von plattenähnlichen
Elementen gleitend verschiebbar angeordnet ist,
und daß Führungseinrichtungen (76, 78) zwischen dem
Grundbereich (70) und den vorzugsweise plattenähnlichen
Elementen (71, 72) angeordnet sind.
7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungseinrichtungen (76, 78) aus Führungsstiften (76)
besteht, die in sich quer erstreckenden Schlitzen (78)
angeordnet sind, wobei jeder gleitend verschiebbare
Abschnitt wenigstens zwei daran befestigte Führungsstifte
(76) besitzt und diese Führungsstifte (76) in Schlitzen
(78) in dem Grundabschnitt gleitend verschiebbar angeordnet
sind.
8. Fahrzeugsitz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der nach innen und nach außen faltbare Fahrzeugsitz (3, 4)
schwenkbar mittels eines Gelenks (34) in einer Ausnehmnung
innerhalb des Rückenabschnitts (2) eines herkömmlichen
Fahrgastfahrzeugsitztyps montiert ist, wobei ein Dreipunkt-
Automatik-Sicherheitsgurt auf dem Rückenabschnitt (2)
wenigstens teilweise für den Fahrzeugsitz (3, 4) vorgesehen
angeordnet ist,
und daß der Sitzabschnitt (3) in seiner heruntergefalteten
Stellung in einer bestimmten festgelegten Höhe oberhalb des
Fahrzeugsitzpolsters (1) ohne auf dem Sitzpolster (1) zu
ruhen gehalten ist.
9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6,
gekennzeichnet durch ein verlagerbares Halteelement (9) in
einer Verlängerung der Rückenlehne (4) in der nach außen
gefalteten Stellung, durch die die gesamte Länge der
Rükkenlehne an verschiedene Größen von Benutzern anpassbar
ist.
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