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Die vorliegende Erfindung hat ein System zur
Bewirtschaftung gebührenpflichtiger Parkplätze mittels Informationsträgern
zum Gegenstand.
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Genauer gesagt, betrifft die Erfindung ein System, in dem
der Autofahrer das Recht zu parken mittels einer Magnetkarte
oder einer Karte mit elektronischem Speicher od.dgl. erwirbt,
welche Karte insbesonders einen Saldo speichert, der, ausgehend
von einem Ausgangswert, jedesmal dekrementiert wird, wenn der
Inhaber der Karte sein Fahrzeug am Parkplatz lassen will.
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Im Fall des Parkens auf der Straße ist die häufigste
Gattung eines Bewirtschaftungssystems gebührenpflichtiger
Parkplätze folgendes: Parksäulen sind entlang der Straße
installiert, um jeweils mehrere Stellplätze zu kontrollieren. Wenn
der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen will, führt er in die
Parksäule einen Geldbetrag entweder in Form von Münzen oder
mittels einer vorausbezahlten Karte ein, der ihm das Recht auf
eine gewisse erlaubte Parkdauer gibt, wobei der entsprechende
Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer von der Parksäule
bekanntgegeben wird. Die Parksäule gibt dann dem Autofahrer ein Ticket
aus, das verschiedene gedruckte Informationen und insbesonders
den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer enthält. Der
Autofahrer muß dieses Ticket hinter die Windschutzscheibe seines
Fahrzeugs geben. Die mit der Parkraumüberwachung befaßte Person hat
einfach die auf dem Ticket aufscheinende Zeit mit der aktuellen
Zeit zu vergleichen, um zu wissen, ob das Fahrzeug
vorschriftsmäßig geparkt ist oder nicht.
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Diese Art von Parkplatzbewirtschaftungssystem weist für
den Benutzer den Vorteil auf, daß es sehr klar ist, da der
Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer sehr deutlich auf dem
Ticket aufscheint, das er erhalten hat. Ferner findet eine
mögliche Protokollierung ebenfalls auf Basis dieser auf das
Ticket gedruckten Information statt. Ein solches System wird
daher von den Benutzern sehr gut akzeptiert, da es den Vorteil
der Transparenz hat.
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Es ist für einen Autofahrer häufig schwierig, die Zeit
vorherzusehen, während welcher sein Fahrzeug tatsächlich
geparkt bleiben wird. Wenn er in die Parksäule den der
gewünschten
Parkdauer entsprechenden Betrag eingibt, riskiert der
Autofahrer, die Parkdauer, die er benötigt, entweder zu
unterschätzen und dann protokolliert zu werden, oder die Parkdauer,
die er benötigt, zu überschätzen, und er hätte dann eine zu
hohe Zahlung in bezug auf die effektive Parkdauer geleistet.
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Um dieses Risiko auszuschalten und daher die Autofahrer zu
veranlassen, die Regeln des gebührenpflichtigen Parkens zu
respektieren, wurde ein System zur Bewirtschaftung
gebührenpflichtiger Parkplätze vorgeschlagen, das ermöglicht, daß der
Benutzer nur für die effektive Parkdauer zahlt. Diese Systeme
basieren im allgemeinen auf der Einhebung einer Gebühr, die der
maximal zulässigen Parkdauer entspricht, wenn der Autofahrer
sein Fahrzeug auf dem Parkplatz läßt, und, zutreffendenfalls,
der Ruckerstattung des zu viel bezahlten Betrages, wenn der
Autofahrer sein Fahrzeug vom gebührenpflichtigen Parkplatz
abholt.
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Wenn diese Art von Systemen zur Bewirtschaftung
gebührenpflichtiger Parkplätze die Autofahrer durchaus zufriedenstellt,
kompliziert sie die Kontrolle der Vorschriftsmäßigkeit des
Parkens der Fahrzeuge. Tatsächlich besteht eine
Betrugsmöglichkeit darin, nach der Abbuchung der Kaution eine Rückzahlung zu
veranlassen und sein Fahrzeug dennoch geparkt zu lassen. Es ist
daher notwendig, daß das Parkplatzbewirtschaftungssystem den
Überwachungspersonen nicht nur Information über den
Endzeitpunkt der der Gebührenzahlung entsprechenden erlaubten
Parkdauer, sondern auch eine Information liefert, die anzeigt, daß
ein Autofahrer möglicherweise sein Fahrzeug geparkt gelassen
hat, obwohl er unrechtmäßig eine Rückzahlung entnommen hat. Um
diesen Betrug zu vermeiden, ist es notwendig, daß die
Überwachungsperson die gültigen Gebühren identifizieren kann. Es ist
daher notwendig, die geparkten Fahrzeuge direkt oder indirekt
zu identifizieren. Dies kann auf Basis einer
Identifikationsnummer, die mit der Zahlkarte kombiniert ist, einer Nummer des
Stellplatzes oder der Registrierungsnummer des Fahrzeuges
erfolgen.
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Ein solches System zur Bewirtschaftung von Parkplatz
mittels Informationsträgern ist beispielsweise in der Druckschrift
EP-A-0206884 beschrieben. Es umfaßt:
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- mehrere tragbare Informationsträger, wobei jeder
Informationsträger im Besitz eines Fahrzeugbenutzers ist und
zumindest eine Speicherzone zum Speichern aufeinanderfolgender
Saldi umfaßt;
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- zumindest eine Parksäule (200) zur Überwachung mehrerer
Stellplätze, umfassend: Mittel (210, 212) zum Lesen und
Schreiben von Information im Speicher des Trägers; Mittel zum
Ausarbeiten einer vorgegebenen Betragsinformation, wenn der
Benutzer einen Informationsträger in die Säule einführt, um
einen Parkzeitraum zu initialisieren; Mittel zum Ausarbeiten
einer Information über den Endzeitpunkt der erlaubten
Parkdauer in Abhängigkeit von einer Information über die aktuelle
Zeit und den vorgegebenen Betrag; Mittel (220) zum
Ausarbeiten einer pseudozufälligen Zahl aus der Identifikationsnummer
der Karte und einer Identifikationsnummer der Parksäule,
Mittel zum Speichern von Informationsmengen, bestehend zumindest
aus der Information über den Endzeitpunkt der erlaubten
Parkdauer und der pseudozufälligen Zahl in einem Speicher der
Parksäule, Druckmittel (216) zur Ausgabe eines Tickets (218)
an den Benutzer, das zum Nachweis im Fahrzeug angeordnet
werden soll, welches Ticket (218) die Information über den
Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer und die pseudozufällige
Zahl umfaßt; und Mittel zur Verwaltung der Gebühr, umfassend
Mittel, die in Reaktion auf das Einführen eines
Informationsträgers, um das Parken zu beenden, den gespeicherten
vorgegebenen Betrag lesen, Mittel zur Ausarbeitung eines der
effektiven Parkdauer entsprechenden Betrages, Mittel zur
Modifikation des auf dem Träger gespeicherten Saldos, damit die
Verminderung des Saldos gleich dem Effektivbetrag ist; Mittel
zum Löschen der Informationsmenge, gebildet zumindest aus der
Information über den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer und
der pseudozufälligen Zahl aus dem Speicher der Parksäule; und
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- Kontrollmittel (14,102), die der Person zur Verfügung stehen,
die mit der Überwachung des Parkraumes betraut ist, um an die
Gesamtheit der Informationen zu gelangen. Diese Systeme sind
jedoch komplexer und mit dem Risiko verbunden, daß Fehler bei
der Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkraumes auftreten.
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Eine Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein System zur
Bewirtschaftung gebührenpflichtiger Parkplätze mittels Karten
zu schaffen, das Tickets benutzt, die hinter der
Windschutzscheibe der Fahrzeuge angeordhet werden, um den Vorteil der
Transparenz für den Benutzer beizubehalten, und das außerdem
zuläßt, daß er nur für die effektive Dauer seines Parkens
bezahlt, der Überwachungsperson jedoch alle Mittel liefert, um
die Rechtmäßigkeit des Parkens der Fahrzeuge zu überprüfen.
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Dieses Ziel wird erfindungsgemäß durch ein System zur
Parkplatzbewirtschaftung erreicht, das umfaßt:
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- mehrere tragbare Informationsträger, wobei jeder
Informationsträger im Besitz eines Fahrzeugbenutzers ist und
zumindest eine Speicherzone zum Speichern aufeinanderfolgender
Saldi umfaßt;
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- zumindest eine Parksäule zur Überwachung mehrerer
Stellplätze, umfassend: Mittel zum Lesen und Schreiben von
Information im Speicher des Trägers; Mittel zum Ausarbeiten einer
vorgegebenen Betragsinformation, wenn der Benutzer einen
Informationsträger in die Säule einführt, um einen Parkzeitraum
zu initialisieren; Mittel zum Ausarbeiten einer Information
über den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer in Abhängigkeit
von einer Information über die aktuelle Zeit und den
vorgegebenen Betrag; Mittel zum Ausarbeiten einer Information
über den Rang der Operation; Druckmittel zur Ausgabe eines
Tickets an den Benutzer, das zum Nachweis im Fahrzeug
angeordnet werden soll, welches Ticket die Information über
den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer und die Information
über den Rang umfaßt; und Mittel zur Verwaltung der Gebühr,
umfassend Mittel, die in Reaktion auf das Einführen eines
Informationsträgers, um das Parken zu beenden, den
gespeicherten vorgegebenen Betrag lesen, Mittel zur Ausarbeitung
eines der effektiven Parkdauer entsprechenden Betrages,
Mittel zur Modifikation des auf dem Träger gespeicherten Saldos,
damit die Verminderung des Saldos gleich dem Effektivbetrag
ist; Mittel zum Lesen der Information über den Rang; und
Mittel zum Speichern der Gesamtheit der Informationen, bestehend
zumindest aus der Information über den Rang und der
Information über Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer in einem
Speicher der Parksäule ; und
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- Kontrollmittel, die der Person zur Verfügung stehen, die mit
der Überwachung des Parkraumes betraut ist, um an die
Gesamtheit der Informationen zu gelangen.
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Die Erfindung wird jedenfalls besser verständlich bei der
Lektüre der folgenden Beschreibung mehrerer Ausführungsformen
der Erfindung, die beispielsweise und ohne Einschränkung darauf
angegeben sind. Die Beschreibung bezieht sich auf die einzige
beiliegende Figur, die eine Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Parkplatzbewirtschaftungssystems zeigt.
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Bevor mehrere Ausführungsformen der Erfindung detailliert
beschrieben werden, wird nachstehend das Prinzip beschrieben.
Die Zahlung erfolgt mittels einer vorausbezahlten Karte mit
Magnetstreifen oder einer Karte mit elektronischem Speicher.
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Die Zahlung kann auch mittels einer Bankkarte erfolgen,
die eine Speicherzone von der Art der elektronischen Geldbörse
oder eine spezifische Speicherzone zur Speicherung der am Ende
der Parkdauer rückzuerstattenden Gutschrift aufweist.
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Wenn der Autofahrer eine Parkdauer zu initialisieren
wünscht, führt er seine Karte in die Parksäule ein. Ein
vorgegebener Betrag oder eine Gebühr wird von der Säule erarbeitet.
Dieser Betrag entspricht vorzugsweise der maximal erlaubten
Parkdauer. Dieser Betrag hängt daher von der maximalen Dauer
und den in Kraft befindlichen Stundensätzen ab. Dieser Betrag
bildet eine "Gebühr", die entweder effektiv von dem auf der
Karte verfügbaren Saldo abgebucht oder einfach in der Karte
oder in der Säule gespeichert wird, ohne daß der Saldo
modifiziert wird. Gleichzeitig arbeitet die Säule eine Nummer des
Ranges oder der Reihenfolge der Abbuchung der Gebühr aus.
Ausgehend von dem vorgegebenen Betrag und dem Zeitpunkt zu dem die
Karte in die Säule eingeführt wird, wird ein Endzeitpunkt der
erlaubten Parkdauer berechnet. Die Säule ist mit einer
Druckvorrichtung versehen, die an den Benutzer ein Ticket ausgibt,
das neben der Bezeichnung des Jahres und des Tages den
Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer, die Nummer der Säule, den Rang
der Gebührenabbuchung und den Betrag der entnommenen Gebühr
aufweist. Dieses Ticket wird dann hinter der Windschutzscheibe
des Fahrzeugs angeordnet. Bei dieser ersten Einführung der
Karte in die Parksäule können zwei verschiedene grundsätzliche
Prozesse in Gang gesetzt werden: der Betrag der Gebühr wird von
dem auf der Karte verfügbaren Saldo abgebucht, und die
Informationen bezuglich Betrag der Gebühr, Rang der Abbuchung der
Gebühr und Betrag der Gebühr werden ebenfalls gespeichert; der
Betrag der Gebühr, der Rang der Abbuchung der Gebühr und die
Nummer der Parksäule werden auf der Karte und/oder in der Säule
gespeichert, aber der Betrag der Gebühr wird nicht von dem auf
der Karte verfügbaren Saldo abgebucht. Wenn der Autofahrer sein
Fahrzeug wieder nehmen will, treten zwei Situationen ein:
entweder der Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer ist nicht
erreicht, und der Autofahrer kann den zuviel bezahlten Betrag
zurückholen, oder der Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer ist
erreicht, und der Autofahrer begnügt sich damit, sein Fahrzeug
wieder zu holen, ohne die Parksäule wieder aufzusuchen. Im
ersten betrachteten Fall muß der Autofahrer seine Karte wieder
in die Parksäule einführen, um eine Gutschrift in Abhängigkeit
von der effektiven Parkdauer zu erreichen. Bei der ersten
Ausführungsform berechnet die Parksäule den Unterschied zwischen
dem effektiven Endzeitpunkt der Parkdauer und dem Endzeitpunkt
der erlaubten Parkdauer. Dieser Zeitraum wird in einen
entsprechenden Betrag umgewandelt, und der auf der Karte gespeicherte
Saldo wird um diesen Betrag vergrößert. Gleichzeitig können die
Informationen über den Rang der Abbuchung der Gebühr und den
Betrag der Gebühr gegebenenfalls auf der Karte gelöscht werden,
und der Zeitpunkt der Gebührenrückzahlung wird auf der Karte
gespeichert. Ferner speichert die Säule den Rang der Abbuchung
der Gebühr, die Nummer der Säule und den Zeitpunkt der
Gebührenrückzahlung. Bei der zweiten Ausführungsform berechnet die
Parksäule die effektive Parkdauer und den entsprechenden
Betrag. Dieser Betrag wird von dem auf der Karte verfügbaren
Saldo abgebucht. Dieselben Informationen wie bei der ersten
Ausführungsform der Erfindung werden auf der Karte und/oder in
der Parksäule gespeichert. Gleichzeitig werden dieselben
Informationen wie bei der ersten Ausführungsform der Erfindung
auf der Karte oder in der Säule gespeichert.
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Wie leicht festzustellen ist, impliziert die ersten
Ausführungsform eine große Anzahl von Modifikationen der auf der
Karte gespeicherten Informationen, speziell was die aufeinander
folgenden Saldi betrifft. Eine derartige Ausführungsform ist
daher für den Fall gut geeignet, wo die Karten mit
Magnetstreifen
versehen sind. Bei der zweiten Ausführungsform sind die
gespeicherten Informationen weniger zahlreich. Sie eignet sich
daher gut für den Fall, wo es sich um eine Karte des Typs mit
elektronischem Speicher handelt (z.B. Speicher vom Typ EPROM).
Unabhängig von der betrachteten Ausführungsform erhält der
Benutzer bei der ersten Einführung der Karte ein Ticket, das
die Angaben über Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer, die
Nummer der Parksäulen (falls es mehrere gibt) und die Nummer
des Ranges der Gebührenabbuchung enthält. Wenn der Autofahrer
seine Gebühr zurückerhalten hat, enthält die Säule in allen
Fällen im Speicher den Rang der Gebührenabbuchung, die Nummer
der betreffenden Parksäule und den Endzeitpunkt der Parkdauer,
d.h. den Zeitpunkt der Rückvergütung des Überschusses.
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Die Kontrolle des Parkplatzes durch den Beauftragten
erfolgt vorzugsweise auf folgende Weise. Bevor er seine Runde
geht, lädt er in den Speicher eines tragbaren Terminals die in
einer Parksäule gespeicherte Informationsmenge ein, bestehend
aus dem Rang der Abbuchung der Gebühr, der Nummer der Säule der
Gebührenabbuchung und dem Endzeitpunkt der Parkdauer
(Rückerstattung der Gebühr). Bei seiner Runde prüft der
Beauftragte zuerst auf klassische Weise die auf den Tickets
aufgedruckten Endzeitpunkte der erlaubten Parkdauer. Wenn der
Endzeitpunkt überschritten ist, ist das Fahrzeug rechtswidrig
abgestellt, und der Beauftragte protokolliert. Wenn der
Endzeitpunkt nicht überschritten ist, muß sich der Beauftragte
vergewissern, daß der Autofahrer nicht unrechtmäßig einen
Überschuß zurückgeholt, jedoch das Fahrzeug am Parkplatz
zurückgelassen hat. Dazu entnimmt er auf dem Ticket den Rang der
Gebührenabbuchung und die Nummer der Parksäule. Wenn dieses
Informationspaar nicht im Speicher seines Terminals aufscheint, ist zu
vermuten, daß die Gebühr nicht zurückgeholt wurde, und der
Beauftragte protokolliert nicht. Wenn dieses Informationspaar
im Speicher des Terminals aufscheint, hat der Autofahrer
absichtlich betrogen, indem er seine Gebühr zurückgeholt, das
Fahrzeug jedoch nicht vom Parkplatz entfernt hat. Es ist
möglich, daß ein Autofahrer eine Rückerstattung der Gebühr an
einer anderen Parksäule ausführt, als an jener, wo er seine
Karte ursprünglich eingeführt hat. Wenn der Autofahrer betrogen
hat, wird diese Situation entdeckt, wenn der Beauftragte in
seinen Terminal die in der Parksäule enthaltenen Informationen
lädt, wo die betrügerische Entnahme stattgefunden hat, welche
Parksäule notwendigerweise in der Nähe jener ist, wo die erste
Einführung stattgefunden hat.
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Wenn man zurückkehrt zur zweiten Ausführungsform der
Erfindung, stellt man fest, daß die Gebühr nicht vom Saldo auf
der Karte abgezogen wurde, sondern daß sie einfach auf der
Karte gespeichert wurde. Wenn der Autofahrer seine Karte am
Ende des Parkens seines Fahrzeugs nicht in die Parksäule
einführt, wird der auf der Karte gespeicherte Saldo daher nicht um
den Betrag der Gebühr vermindert. Die Abbuchung dieser Gebühr
wird ausgeführt, wenn der Autofahrer seine Karte in eine
Parksäule für eine neuerliche Parkdauer einführt, weil der Betrag
der abzubuchenden Gebühr sowohl auf der Karte als auch in der
Parksäule gespeichert ist. Es ist wichtig zu betonen, daß, was
die Kontrolle der Gebührenrückerstattung betrifft, diese auf
der Entdeckung eines Betrugs und nicht auf der Feststellung
eines erlaubten Zustandes beruht. Genauer gesagt, beruht die
Entdeckung einer möglichen betrügerischen Rückerstattung der
Gebühr auf der in der Parksäule gespeicherten Liste der
Gebührenrückerstattungen.
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Im Fall einer Funktionsstörung der Säule ist daher das
einzige Risiko, daß eine Gebührenrückerstattung nicht
gespeichert wird, wobei die einzige Folge der Situation ist, daß der
rechtsbrechende Autofahrer nicht protokolliert wird.
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Unter Bezugnahme auf die einzige Figur wird nun die erste
Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Das System umfaßt im
allgemeinen mehrere Parksäulen wie 10. Das Gehäuse 12 der Säule
10 umfaßt im wesentlichen an seiner Vorderseite eine
Anzeigevorrichtung 14, einen Schlitz 16 zum Einführen von Magnetkarten
18 oder Karten mit elektronischem Speicher und einen
Ausgabeschlitz 20 für Parktickets 22. Im Inneren des Gehäuses 12 ist
eine gewisse Anzahl von Kreisen und Komponenten vorhanden. Sie
umfaßt einen Mikroprozessor 24, der mit dem Steuerkreis 26 der
Anzeige 14 verbunden ist. Der Mikroprozessor 24 ist noch mit
dem Steuerkreis 28 der Vorrichtung 30 zum Lesen/Schreiben in
der Karte 18, wenn diese in den Schlitz 16 eingesetzt ist,
verbunden. Im beschriebenen Beispiel ist die Karte 18 vom Typ
mit zwei Magnetstreifen 32 und 34. Es kann sich jedoch auch um
eine Karte mit elektronischem Speicher oder eine Magnetkarte
mit einem einzigen Streifen handeln. Man findet auch eine vom
Mikroprozessor 24 gesteuerte Druckeinrichtung, die Tickets 22
durch den Schlitz 20 ausgibt. Der Mikroprozessor 24 empfängt
eine Information über die aktuelle Zeit, die vom Zeitgeberkreis
38 geliefert wird. Der Mikroprozessor 24 ist noch mit einem
Generator 40 aufeinanderfolgender Nummern verbunden, die die
Ränge der Gebührenabbuchungen bilden. Er wird beispielsweise
täglich auf Null rückgestellt. Dem Mikroprozessor 24 ist auch
ein Programm- und Datenspeicher 42 zugeordnet, der vorzugsweise
vom Typ PROM ist. Dieser Speicher 42 enthält einerseits
Programme, die für den Ablauf der später beschriebenen Sequenzen
notwendig sind, und anderseits Datentabellen, um die
Informationen über Zeit und Dauer in Parkgebührenbeträge umzuwandeln.
Schließlich findet man noch einen flüchtigen Speicher 44 zum
Speichern von Informationsmengen, wie später erläutert wird.
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Das Bewirtschaftungsssystem umfaßt schließlich einen
tragbaren Terminal 50, der der mit der Überwachung beauftragten
Person zur Verfügung steht. An seiner Vorderseite umfaßt der
Terminal eine Tastatur 52 und eine Anzeige 54. Die Kreise des
Terminals 50 umfassen im wesentlichen einen Mikroprozessor 56,
der einem Programmspeicher 58, beispielsweise vom Typ ROM
zugeordnet ist. Der Mikroprozessor 56 ist mit dem Steuerkreis
60 der Anzeige 54 und mit dem Steuer- und Decodierungskreis 62
der Tastatur verbunden. Ferner umfaßt der Terminal 50 einen
Lebendspeicher 64 (vom Typ RAM). Mittel 66 und 68 sind am
Terminal und am Gehäuse 12 der Säule 10 vorgesehen, um die
Übertragung von im Speicher 44 der Säule enthaltenen Informationen in
den Speicher 64 des Terminals zu ermöglichen. Diese Mittel
können kabelartig sein. Sie können auch aus einem
Sender-Empfänger codierter Infrarotstrahlen bestehen.
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Es wird nun die Funktion des Bewirtschaftungssystems gemäß
der in der Figur dargestellten ersten Ausführungsform
beschrieben. Für die Zwecke der folgenden Beschreibung wird angenommen,
daß der Autofahrer, der sein Fahrzeug am Parkplatz lassen will,
eine Karte 18 besitzt, die noch nicht benutzt wurde. Der
Magnetstreifen 32 enthält eine Saldoinformation SO, die der vom
Autofahrer geleisteten ursprünglichen Vorauszahlung entspricht.
Dieser steckt seine Karte 18 in den Schlitz 16 der
Lesevorrichtung
30 ein. Der Mikroprozessor 24 steuert das Lesen des auf
der Karte gespeicherten Saldos SO. Gleichzeitig berechnet der
Mikroprozessor, ausgehend von der vom Kreis 38 gelieferten
Information über die aktuelle Zeit und im Speicher 42
enthaltene Tabellen den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer, indem
er die maximale erlaubte Parkdauer zur aktuellen
Zeitinformation sowie den entsprechenden Betrag, im folgenden Gebühr
genannt, hinzufügt. Der Mikroprozessor steuert die Anzeige des
Endzeitpunkts der erlaubten Parkdauer in der Anzeigevorrichtung
14. Wenn der Autofahrer diese Information gültig gemacht hat,
laufen folgende Sequenzen ab: Der Generator 40 liefert eine
Information über den Rang der Transaktion, die beispielsweise
der Rang der Gebührenabbuchungen seit Tagesbeginn ist; der
Mikroprozessor 24 steuert den Lese-Schreib-Kreis 30, um vom
ursprünglichen Saldo SO den Betrag C der Gebühr abzuziehen, was
einen neuen Saldo S'&sub1; ergibt, ferner schreibt der Kreis 30 auf
den Streifen 34 den Betrag der Gebühr C, den Endzeitpunkt der
erlaubten Parkdauer, die Nummer der Parksäule, die Information
über den Rang sowie den angewendeten Tarif. Keine Information
wird in der Säule gespeichert. Der Mikroprozessor 24 steuert
auch die Druckvorrichtung 36 zwecks Ausgabe eines Tickets 22,
das der Autofahrer hinter die Windschutzscheibe seines
Fahrzeugs legen muß. Das Ticket 22 enthält die üblichen Angaben,
bestehend aus Jahr, Monat, Tag und Endzeitpunkt der erlaubten
Parkdauer. Es weist außerdem in Klartext die Information L über
den Rang der Transaktion, die Information C über den Betrag der
Gebühr und die Information N über die Nummer der Parksäule auf.
Der Betrag der Gebühr C kann variabel sein, wenn die maximale
Parkdauer fix und der Stundensatz variabel ist. Der Betrag der
Gebühr C kann auch an einen variablen Betrag angeglichen
werden, wenn die Parksäule folgende Funktion zuläßt: Wenn der auf
der Karte noch verfügbare Saldo kleiner als der normale Betrag
C der Gebühr ist, betrachtet die Säule den noch verfügbaren
Betrag C' als Betrag der Gebühr. In diesen beiden Fällen ist es
selbstverständlich unabdingbar, daß der Betrag C oder C' der
Gebühr auf der Karte gespeichert ist. Wenn dagegen die Gebühr C
ein fixer Betrag ist, muß C nicht gespeichert werden.
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Wenn der Autofahrer sein Fahrzeug vom Parkplatz abholen
will, muß er zuvor, wenn er die Rückerstattung des Überschusses
ausnutzen will, seine Karte 18 in das Lesegerät 30 der Säule 10
einführen, wo er ursprünglich seine Karte eingeführt hat, oder
in das Lesegerät einer benachbarten Säule. Nach Einführen der
Karte 18 steuert der Mikroprozessor das Lesen der auf dem
Streifen 34 der Karte gespeicherten Informationen L, C, N. Der
Mikroprozessor 24 rechnet, ausgehend von der Information H und
der vom Kreis 38 gelieferten Information über die aktuelle Zeit
die nicht genutzte Parkdauer und den entsprechenden Betrag R.
Er modifiziert nun über das Lesegerät 30 den auf dem Streifen
32 gespeicherten Saldo, indem dem vorhergehenden Saldo S'&sub1; der
rückzuerstattende Betrag R hinzugefügt wird, was den neuen
Saldo S&sub1; ergibt. Gleichzeitig schreibt das Lesegerät 30 auf den
Streifen 34 der Karte die Uhrzeit der Gebührenrückerstattung
und die Nummer der Maschine, wo die Rückerstattung ausgeführt
wurde. Vorzugsweise werden die Eingangsinformationen ebenfalls
gespeichert. Der Mikroprozessor 24 steuert schließlich die
Eintragung einer Informationsmenge, bestehend aus der
Information L über den Rang der Gebühr, der Nummer N der Maschine der
Gebührenabbuchung und den Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer
entsprechend der tatsächlich bezahlten Gebühr. Der Speicher 44
enthält so mehrere Informationsmengen, die jeweils aus einer
Information über Rang L und Nummer der Säule N der
Gebührenabbuchung bestehen. Man sieht also, daß im Speicher 44 jeder
Parksäule für jede Gebührenrückerstattung ein Informationspaar
zu finden ist, bestehend aus der Nummer N der Säule und dem
Rang L der Gebührenabbuchung. Wenn der Autofahrer dagegen seine
Karte nicht wieder einführt, um einen Teil seiner Gebühr
zurückzuerhalten, wird keine Parkinformation darüber gespeichert.
Ferner steuert der Mikroprozessor 24, wenn der Autofahrer seine
Karte wieder einführt, um den Überschuß zurückzuholen, auch den
Drucker 36, damit dieser dem Benutzer eine Zahlungsbestätigung
liefert, die insbesonders den Betrag der effektiv gezahlten
Gebühr, d.h. C - R, umfaßt.
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Gemäß einer Variante dieser ersten Ausführungsform der
Erfindung umfaßt die Karte neben einer Speicherzone für Saldi
eine Speicherzone für Gutschriften. Bei der ersten Einführung
der Karte zu Beginn der Parkdauer wird der verfügbare Saldo S&sub0;
um den Betrag der Gebühr c vermindert, was einen neuen Saldo S&sub1;
ergibt, und der Gutschriftsspeicher ist Null. Man speichert
auch in der Karte oder in der Säule den Endzeitpunkt der
Parkdauer, den Betrag, die Nummer der Gebühr und die Nummer der
Parksäule. Manche dieser Informationen sind für das
Funktionieren des Systems nicht wirklich unabdingbar, aber sie sind
nützlich, um Anzeigen auf dem Ticket im Fall von Beschwerden durch
den Benutzer gegenübergestellt zu werden. Bei der zweiten
Einführung der Karte durch den Benutzer, um gegebenenfalls den
Überschuß zurückzuerhalten, wird der Saldo S&sub1; nicht verändert,
aber in den Gutschriftsspeicher wird der Betrag R geladen, der
dem zurückzuerstattenden Betrag entspricht. Bei einer
neuerlichen Einführung der Karte für eine neuerliche Parkdauer wird
der Saldo S&sub1; modifiziert, um die neuerliche Gebühr C zu
entnehmen, und um den im Gutschriftsspeicher gespeicherten Betrag R
hinzuzufügen, was einen neuen Saldo S&sub2; ergibt, und der
Gutschriftsspeicher wird auf Null rtickgestellt. Falls die Karte
für die Durchführung anderer Zahlungen als für das Parken
dienen kann, vermindert die Lesevorrichtung der entsprechenden
Maschine den Saldo S&sub1; um den Betrag P und fügt den Betrag R,
der im Gutschriftsspeicher gespeichert ist, hinzu, welch
letzterer dann auf Null gestellt wird. Der Vorteil dieser Variante
ist, daß der Saldo im Hauptspeicher der Karte nur verringert
werden kann.
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Wenn der Überwachungsbeauftragte eine Kontrolle ausführen
will, verfährt er wie folgt: Vor einer Säule 10 lädt er alle im
Speicher 44 der Säule enthaltenen Informationsmengen in den
Speicher 64 seines Terminals und beginnt dann seine Runde. Bei
jedem geparkten Fahrzeug vergewissert er sich, daß der
Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer nicht überschritten ist. Wenn das
erledigt ist, muß er feststellen, daß der Autofahrer seine
Gebühr nicht unrechtmäßig zurückgeholt hat. Dazu gibt er über
die Tastatur 52 die auf dem Ticket 22 gedruckte Information
über den Rang L und die Nummer der Säule N ein. Der
Mikroprozessor 56 des Terminals 50 vergleicht dieses Informationspaar
mit der im Speicher 64 gespeicherten Liste von
Informationspaaren. Wenn das in den Terminal eingegebene Informationspaar in
dieser Liste aufscheint, dann hat der Eigentümer des Fahrzeugs
seine Gebühr unrechtmäßig zurückgeholt, ohne sein Fahrzeug vom
Parkplatz zu entfernen. Es handelt sich daher um absichtlichen
Betrug. Die Anzeige 54 des Terminals informiert den
Beauftragten
von dieser Situation. Wenn das Informationspaar nicht in
der gespeicherten Liste aufscheint, ist die Nichtrückerstattung
der Gebühr anzunehmen, und der Beauftragte protokolliert nicht.
Es ist möglich, daß der Autofahrer eine Rückerstattung der
Gebühr an einer anderen Säule ausgeführt hat. Diese Situation
wird entdeckt, wenn der Beauftragte in seinen Terminal den
Inhalt des Speichers der betreffenden Säule lädt. Jedenfalls
ist die dem Benutzer gebotene Möglichkeit, den Überschuß an
einer anderen Säule zu ziehen als der, wo er seine Karte das
erste Mal eingeführt hat, auf Säulen beschränkt, die jener nahe
sind, wo er diesen ersten Vorgang ausgeführt hat. Um diese
Beschränkung umzusetzen, weist jede Säule in ihrem Speicher 42
nicht nur seine eigene Säulennummer, sondern auch die Nummern
einer beschränkten Anzahl von Säulen auf, die als nahe
betrachtet werden. In dieser Ausführungsform werden beim ersten
Einführen der Karte die Nummer der Säule und die Nummern der
"nahen" Säulen in der Karte gespeichert. Wenn der Benutzer
seine Karte wieder in eine andere Säule einführt, um seine
Gebühr zurückzuholen, liest die Kartenleseeinrichtung alle auf
der Karte gespeicherten Nummern von Säulen. Wenn die Nummer der
Säule, wo dieses zweite Einführen stattgefunden hat, nicht in
der auf der Karte gespeicherten Liste aufscheint, wird die
Karte zurückgewiesen, und der Benutzer muß sie in eine andere
Säule geben, die tatsächlich als nahe betrachtet wird.
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Gemäß einer Variante ist es möglich, das System
einzusetzen, ohne den tragbaren Terminal 50 zu benutzen. In diesem Fall
befiehlt der Beauftragte den Ausdruck der Liste mit den
gesamten im Speicher 44 der Säule enthaltenen Informationen auf ein
Spezialticket. Ihm dient nun diese gedruckte Liste zum
Feststellen möglicher betrügerischer Gebührenrückzahlungen durch
direkten Vergleich zwischen den Informationspaaren der Liste
und dem auf das Ticket gedruckten Informationspaar.
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Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird der
Betrag der Gebühr C nicht vom Saldo der Karte 18 beim
anfänglichen Einführen der Karte abgezogen, sondern er wird einfach auf
dieser Karte gespeichert, wobei die Änderung des Saldos erst
stattfindet, wenn der Autofahrer seine Karte wieder einführt,
um die der effektiven Parkdauer entsprechende Gebühr zu zahlen.
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Falls der Autofahrer seine Karte am Ende des Parkens nicht
wieder einführt, wird der Betrag C der Gebühr vom verfügbaren
Saldo bei der folgenden Benutzung der Karte abgezogen.
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Unter Bezugnahme auf die einzige Figur wird diese zweite
Ausführungsform beschrieben.
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Um eine Parkdauer zu initiieren, führt der Autofahrer
seine Karte in die Leseeinrichtung 16, 30 der Säule 10 ein. Die
Leseeinrichtung 30 liest unter Steuerung des Mikroprozessors 24
die im Speicher der Karte 18 enthaltenen Informationen. Wenn
unter diesen Informationen eine Gebühreninformation C
aufscheint, befiehlt der Mikroprozessor 24 die Dekrementierung der
Information des verfügbaren Saldos um einen Betrag gleich C und
die Löschung der Gebühreninformation. Dann steuert der
Mikroprozessor 24 für den neuerlichen Parkvorgang den bereits im
Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform beschriebenen
Ablauf von Operationen. Der einzige Unterschied liegt in der
Tatsache, daß die Gebühr C für diesen neuerlichen Parkvorgang
nicht vom verfügbaren Saldo abgezogen, sondern in einer
speziellen Zone des Speichers der Karte gespeichert wird. Wenn der
Autofahrer sein Fahrzeug vom Parkplatz entfernen und den
Gegenwert des "Überschusses" zurückerhalten will, muß er neuerlich
seine Karte in die Leseeinrichtung der Säule oder einer
benachbarten Säule einführen. Die Leseeinrichtung liest die im
Speicher der Karte enthaltenen Informationen. Sie stellt fest, daß
die Endzeitpunkt der erlaubten Parkdauer noch nicht erreicht
ist. Sie bestimmt die effektive Parkdauer und berechnet den
entsprechenden Betrag. Dieser Betrag wird von dem zuvor auf der
Karte gespeicherten verfügbaren Saldo abgezogen, und der Betrag
der Gebühr wird gelöscht. Wie bei der ersten Ausführungsform
steuert der Mikroprozessor bei der Rückerstattung der Gebühr
die Eintragung der Informationen über Rang L und Nummer N der
Säule in den Speicher 44. Die Kontrolle der
Vorschriftsmäßigkeit des Parkens erfolgt wie im Fall der ersten Ausführungsform
der Erfindung. Ferner muß die Karte, wenn die Informationen in
der Säule gespeichert werden, eine Identifikationsnummer
aufweisen. Diese Nummer wird im Speicher 44 der Säule zur
gleichen Zeit wie die anderen Informationen gespeichert.
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Bei dieser zweiten Ausführungsform der Erfindung ist es
möglich, die bereits beschriebene Variante in Verbindung mit
der ersten Ausführungsform anzuwenden. Bei dieser Variante
werden die Vorgänge bei der ersten Einführung der Karte nicht
verändert. Anders ausgedrückt, der Saldo SO wird nicht
verändert, und der Betrag C der Gebühr wird in einer speziellen Zone
des Speichers gespeichert, und der Gutschriftsspeicher ist auf
Null.
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Beim zweiten Einführen der Karte am Ende der Parkdauer
wird der verfügbare Saldo SO um den Betrag der Gebühr
vermindert, und der Überschuß R wird in den Gutschriftsspeicher
geladen. Gleichzeitig wird der Betrag der Gebühr C in der
speziellen Zone des Speichers gelöscht.
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Die häufigste Vorschrift gebührenpflichtiger Parkplätze
untersagt einem Autofahrer, der bereits sein Fahrzeug auf einem
gegebenen Parkplatz während der maximal zulässigen Dauer
geparkt hat, neuerlich eine Gebühr zu zahlen, um sein Fahrzeug
neuerlich auf demselben Platz parken zu lassen. Gemäß einer
Ausführungsvariante des Parkplatzbewirtschaftungssystems können
die Parksäulen dieses Verbot realisieren. Beim ersten Einführen
der Karte zur Initialisierung einer Parkdauer liest der
Mikroprozessor 24 über die Leseeinrichtung 30 die auf der Karte
enthaltenen Informationen und insbesonders den Zeitpunkt des
Endes der vorhergehenden effektiven Parkdauer, wenn eine
Ruckzahlung stattgefunden hat, oder andernfalls den Endzeitpunkt
der erlaubten Parkdauer. Durch Ausführung eines im Speicher 42
gespeicherten Unterprogramms vergleicht der Mikroprozessor 24
die von der Karte 18 gelesene Zeitinformation mit der vom
Zeitgeberkreis 38 gelieferten aktuellen Zeitinformation. Wenn der
Unterschied zwischen diesen beiden Zeitinformatioen kleiner als
ein vorgegebener Schwellenwert, z.B. eine Viertelstunde, ist
und wenn ferner die von der Karte abgelesene Nummer der Säule
identisch mit jener ist, die die Säule trägt, wo die neuerliche
Einführung stattfindet, weist der Mikroprozessor 24 die Karte
zurück und steuert die Leseeinrichtung 30, um sie dem Benutzer
zurückzugeben.
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Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen dient die
Karte neben der Speicherung aufeinanderfolgender Saldi der
Speicherung von Informationen, die dazu dienen, die Abbuchung
der Gebühr und die Rückerstattung von Überschüssen zu lenken.
In dem speziellen Fall, wo die Kontrolle des Parkens mittels
einer einzigen Säule (Fall eines Parkplatzes in Arbeit) erfolgt
oder im Fall wo die verschiedenen Säulen miteinander verbunden
sind (siehe z.B. die französische Patentschrift 2584515), d.h.
in dem Fall, wo jede in eine Säule eingebrachte Information auf
andere Säulen übertragen wird, ist es möglich, nur die
Informationen über den Rang der Abbuchung der Gebühr, den Betrag der
Gebühr, des Endzeitpunkts der erlaubten Parkdauer im Speicher
der Säule und nicht in jenem der Karte zu speichern. Die
Identifikation des Benutzers erfolgt dann durch eine
Identifikationsnummer, die dauerhaft auf der Karte gespeichert ist.