DE69109043T2 - Batterie-Gehäuse. - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung betrifft ein Batteriegehäuse zur Verwendung bei einem elektrischen Gerät, wie z. B. einer Videokamera o. ä.
- Bei manchen elektrischen Geräten ist vorgesehen, daß an ihnen ein Batteriegehäuse entfernbar angebracht wird. Das Batteriegehäuse weist außen eine positive und eine negative Anschluß fläche auf, die mit einem positiven und einem negativen Anschlußstift, die an dem elektrischen Gerät angebracht sind, in Berührung gebracht werden. Wenn das Batteriegehäuse von dem elektrischen Gerät abgenommen und in einer Hand- oder Tragtasche transportiert wird, kann es geschehen, daß ein metallischer Halsschmuck, eine metallische Brosche oder andere leitende Gegenstände, die in der Tasche mitgeführt werden, eine leitende Verbindung zwischen positiver und negativer Anschlußfläche herstellen und somit die in dem Batteriegehäuse eingebaute Batterie kurzschließen. Dieser Kurzschluß führt zu einer Stromverschwendung sowie einer Wärmeerzeugung, die eine überhitzung bis hin zur Brandentwicklung zur Folge haben kann.
- Daher besteht eine Hauptaufgabe dieser Erfindung darin, ein verbessertes Batteriegehäuse zu schaffen, bei dem kein Kurz schluß auftritt.
- Gemäß dieser Erfindung wird ein Batteriegehäuse geschaffen, das an einem elektrischen Gerät angebracht wird, das einen positiven und einen negativen Anschlußstift aufweist. Das Batteriegehäuse umfaßt eine positive und eine negative Anschlußfläche, die bei Anbringung des Batteriegehäuses am elektrischen Gerät mit dem positiven bzw. dem negativen Anschlußstift in Berührung gebracht werden. Das Batteriegehäuse umfaßt außerdem ein Mittel zur Abdeckung von mindestens einer Anschlußfläche. Bei Anbringung des Batteriegehäuses am elektrischen Gerät legt dieses Mittel infolge der Bewegung des entsprechenden Anschlußstifts diese Anschlußfläche frei, wodurch dieser Anschlußstift mit der entsprechenden Anschlußfläche in Berührung treten kann.
- Im folgenden wird diese Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausführlicher beschrieben. Es zeigen
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführung eines Batteriegehäuses gemäß dieser Erfindung,
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des wesentlichen Teils des Batteriegehäuses von Fig. 1,
- Fig. 3 eine aufgelöste perspektivische Ansicht des wesentlichen Teils des Batteriegehäuses von Fig. 1,
- Fig. 4 eine Draufsicht des Verschlußmechanismus in Schließstellung,
- Fig. 5 einen Teilschnitt entlang der Linie V-V in Fig. 4,
- Fig. 6 eine Draufsicht des Verschlußmechanismus in Öffnungsstellung,
- Fig. 7 einen Teilschnitt entlang der Linie VII-VII in Fig. 6,
- Fig. 8 eine Draufsicht des Verschlußmechanismus bei einer zweiten Ausführung des Batteriegehäuses dieser Erfindung,
- Fig. 9 eine Draufsicht des Verschlußmechanismus von Fig. 8 in Öffnungsstellung, und
- Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen Batteriegehäuses und einer Videokamera.
- Bevor zur Beschreibung der bevorzugten Ausführungen dieser Erfindung übergegangen wird, wird das herkömmliche Batteriegehäuse von Fig. 10 kurz beschrieben, um eine Grundlage zum besseren Verständnis der damit verbundenen Probleme zu schaffen.
- Fig. 10 zeigt eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen Batteriegehäuses 1 zur Verwendung bei einer Videokamera A, die eine ebene Fläche B aufweist, aus der ein positiver und ein negativer Anschlußstift C bzw. D um ein vorgegebenes Maß herausragen. Die Anschlußstifte C und D sind an der Videokamera A nach innen und außen bewegbar angeordnet und werden durch in der Videokamera A angebrachte Federn (nicht gezeigt) nach außen gedrückt. Die Videokamera A weist außerdem obere und untere Führungselemente E und F auf, die parallel zueinander angeordnet sind. Die Führungselemente E und F weisen an ihrer Innenseite jeweils zwei Erhebungen G und H auf.
- Das Batteriegehäuse 1 weist eine ebene Fläche 2 auf, die an der ebenen Fläche B der Videokamera A angelegt wird. Am oberen und unteren Teil der ebenen Fläche 2 sind jeweils zwei Vertiefungen 3 und 4 ausgebildet, in welche die entsprechenden Erhebungen G und H in Eingriff gebracht werden können. Die ebene Fläche 2 weist Öffnungen 5 und 6 auf, durch die eine positive und eine negative Anschlußfläche 7 bzw. 8 von außen zugänglich sind.
- Das Batteriegehäuse 1 wird auffolgende Weise an der ebenen Fläche B der Videokamera A angebracht. Zuerst wird die ebene Fläche 2 des Batteriegehäuses 1 an der ebenen Fläche B der Videokamera A so angelegt, daß seine eine Seite auf die auf der ebenen Fläche B der Videokamera A eingezeichnete Positionierungslinie I ausgerichtet ist. Danach wird das Batteriegehäuse 1 auf der ebenen Fläche B der Videokamera A zwischen dem oberen und dem unteren Führungselement E und F nach rechts (Richtungsangabe bezieht sich auf Fig. 10) verschoben, bis die Erhebungen G und H in den jeweiligen Vertiefungen 3 und 4 in Eingriff gebracht sind. In dieser Stellung werden die Anschlußstifte C und D mit den entsprechenden Anschluß flächen 7 bzw. 8 in Druckkontakt gehalten.
- Wenn das Batteriegehäuse 1 von der Videokainera A abgenommen und in einer Hand- oder Tragtasche transportiert wird, kann es geschehen, daß ein metallischer Halsschmuck, eine metallische Brosche oder andere leitende Gegenstände die positive und die negative Anschlußfläche 7 und 8 berühren und somit die in der Tasche mitgeführte Batterie kurzschließen. Dieser Kurzschluß führt zu einer Entladung der Batterie sowie einer Wärmeerzeugung, die eine Überhitzung bis hin zur Brandentwicklung zur Folge haben kann.
- In Fig. 1 bis Fig. 3 ist eine Ausführung eines Batteriegehäuses gezeigt, das gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Zwar wird diese Erfindung im Zusammenhang mit einer Videokamera, wie sie in Fig. 10 gezeigt ist, beschrieben; aber diese Erfindung ist selbstverständlich auf andere Batteriegehäusetypen gleichermaßen anwendbar.
- Das insgesamt mit der Bezugszahl 10 bezeichnete Batteriegehäuse weist eine ebene Fläche 11 auf, die an die ebene Fläche B der Videokamera A (Fig. 10) angelegt wird. Am oberen und unteren Teil der ebenen Fläche 11 sind jeweils zwei Vertiefungen 12 und 13 ausgebildet, in welche die entsprechenden Erhebungen G und H in Eingriff gebracht werden können. Die ebene Fläche 11 weist eine rechteckige Öffnung 14 auf, in der eine Trägerplatte 15 angebracht ist. In der Trägerplatte 15 sind Öffnungen 16 und 17 ausgebildet, durch welche die positive und die negative Anschlußfläche 18 bzw. 19 von außen zugänglich sind.
- An der Innenseite der Trägerplatte 15 ist ein Verschlußmechanismus 20 angebracht. Der Verschlußmechanismus 20 ist gezeigt als elastisches einteiliges Element, das gleichermaßen geformte Verschlußabschnitte 21 und 22 sowie eine U-förmige Verbindung 23, welche die Verschlußabschnitte 21 und 22 miteinander verbindet, umfaßt. Die U-förmige Verbindung 23 läßt die Öffnung 17 frei und ist an den Punkten 24 mit der Innenseite der Trägerplatte 15 verklebt. Der Verschlußmechanismus 20 wird normalerweise in Schließstellung gehalten, in der die einander zugewandten Seitenflächen der Verschlußabschnitte 21 und 22 in einer eine Trennlinie 25 enthaltenden Ebene in Druckkontakt gehalten werden (siehe Fig. 3), wodurch die Öffnung 16 durch die Federkraft der U-förmigen Verbindung 23 verschlossen wird. Zu diesem Zweck wird der Verschlußmechanismus 20 aus Polyvinylacetal, Polyethylen oder einem anderen Kunststoff mit hohem Elastitizätskoeffizienten hergestellt. Die Verschlußabschnitte 21 und 22 weisen Aussparungen 21A und 22A auf, die eine Vertiefung 26 bilden, die symmetrisch zur Trennlinie 25 angeordnet ist, wenn der Verschlußmechanismus 20 die Schließstellung einnimmt. Die Aussparungen 21A und 22A weisen Seitenwände 21B bzw. 22B auf, die mit der Trennlinie 25 einen spitzen Winkel bilden.
- Das Batteriegehäuse 10 wird auffolgende Weise an der Videokamera A angebracht. Wenn das Batteriegehäuse 10 nicht an der Videokamera A angebracht ist, befindet sich der Verschlußmechanismus 20 in Schließstellung, in der die Verschlußabschnitte 21 und 22 aneinander anstoßen und die Öffnung 16 verschließen, wie in Fig. 2 gezeigt. Zuerst wird das Batteriegehäuse 10 auf der ebene Fläche B der Videokamera A so angelegt, daß seine eine Seite auf die auf der ebenen Fläche B der Videokamera A eingezeichnete Positionierungslinie I ausgerichtet ist. In dieser Stellung ragt der positive Anschlußstift C durch die Öffnung 16 und gelangt durch die Spannung der mit dem positiven Anschlußstift C verbundenen Feder in Druckkontakt mit den Verschlußabschnitten 21 und 22 in der Vertiefung 26, wie in Fig. 4 und Fig. 5 gezeigt, und der negative Anschlußstift D ragt durch die Öffnung 17 und gelangt durch die Spannung der mit dem negativen Anschluß stift D verbundenen Feder in Druckkontakt mit der negativen Anschlußfläche 19. Danach wird das Batteriegehäuse 10 auf der ebenen Fläche B der Videokamera A zwischen dem oberen und dem unteren Führungselement E und F nach rechts (Richtungsangabe bezieht sich auf Fig. 10) verschoben, bis die Erhebungen G und H in den jeweiligen Vertiefungen 12 und 13 in Eingriff gebracht sind. Bei dieser Gleitbewegung des Batteriegehäuses 10 bewegt der positive Anschlußstift C den Verschlußmechanismus 20 in die Öffnungsstellung, wie in Fig. 6 gezeigt. Dabei gelangt der positive Anschlußstift C zwischen die Seitenwände 21B und 22B der Verschlußabschnitte 21 und 22, drückt die Verschlußabschnitte 2l und 22 gegen die Federkraft der U-förmigen Verbindung 23 auseinander und gelangt durch die Spannung der mit dem positiven Anschlußstift C verbundenen Feder in Druckkontakt mit der positiven Anschlußfläche 18, wie in Fig.7 gezeigt.
- In Fig. 8 und Fig. 9 ist eine zweite Ausführung des erfindungsgemäßen Batteriegehäuses gezeigt. Diese Ausführung gleicht mit Ausnahme des Verschlußmechanismus im wesentlichen der ersten Ausführung von Fig. 1 bis Fig. 3. Daher sind Bauteile, die denen von Fig. 1 bis Fig. 3 entsprechen, in Fig. 8 und Fig. 9 mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Der als Ganzes mit 30 bezeichnete Verschlußmechanismus umfaßt gleichermaßen geformte Verschlußabschnitte 31 und 32. Der Verschlußabschnitt 31 ist an einem Ende am Punkt 34A mit der Trägerplatte 15 schwenkbar verbunden. Ebenso ist der Verschlußabschnitt 32 an einem Ende am Punkt 34B mit der Trägerplatte 15 schwenkbar verbunden. Zwischen den anderen Enden der Verschlußabschnitte 31 und 32 ist eine Schraubenfeder 33 angebracht, durch welche die einander zugewandten Seitenflächen der Verschlußabschnitte 31 und 32 in einer eine Trennlinie 35 enthaltenden Ebene in Druckkontakt gehalten werden, wie in Fig. 8 gezeigt, wodurch die Öffnung 17 verschlossen wird und die Öffnung 16 offen bleibt. Die Verschlußabschnitte 31 und 32 weisen Aussparungen 31A und 32A auf, die eine zur Trennlinie 35 symmetrische Vertiefung bilden, wenn sich der Verschlußmechanismus 30 in Schließstellung befindet. Die Aussparungen 31A und 32A weisen Seitenwände 31B bzw. 32B auf, die mit der Trennlinie 35 einen spitzen Winkel bilden.
- Das Batteriegehäuse wird auffolgende Weise an der Videokamera A angebracht. Wenn das Batteriegehäuse nicht an der Videokamera A angebracht ist, befindet sich der Verschlußmechanismus 30 in Schließstellung, in der die Verschlußabschnitte 31 und 32 in Druckkontakt sind und die Öffnung 17 verschließen, wie in Fig. 8 gezeigt. Zuerst wird das Batteriegehäuse auf der ebene Fläche B der Videokamera A so angelegt, daß seine eine Seite auf die auf der ebenen Fläche B der Videokamera A eingezeichnete Positionierungslinie I ausgerichtet ist. In dieser Stellung ragt der positive Anschlußstift C durch die Öffnung 16 und gelangt durch die Spannung der mit dem positiven Anschlußstift C verbundenen Feder in Druckkontakt mit der positiven Anschlußfläche 18 (Fig. 3), und der negative Anschlußstift D ragt durch die Öffnung 17 und gelangt durch die Spannung der mit dem negativen Anschlußstift D verbundenen Feder in Druckkontakt mit den Verschlußabschnitten 31 und 32 in der Vertiefung. Danach wird das Batteriegehäuse auf der ebenen Fläche B der Videokamera A zwischen dem oberen und dem unteren Führungselement E und F nach rechts (Richtungsangabe bezieht sich auf Fig. 10) verschoben, bis die Erhebungen G und H in den jeweiligen Vertiefungen 12 und 13 (Fig.1) in Eingriff gebracht sind. Bei dieser Gleitbewegung des Batteriegehäuses bewegt der negative Anschlußstift D den Verschlußmechanismus 30 in die Öffnungsstellung, wie in Fig. 9 gezeigt. Dabei gelangt der negative Anschlußstift D zwischen die Seitenwände 31B und 32B der Verschlußabschnitte 31 und 32, schwenkt gegen die Spannung der Schraubenfeder 33 den Verschlußabschnitt 31 im Uhrzeigersinn (Richtungsangabe bezieht sich auf Fig. 8) um den Punkt 34A und den Verschlußabschnitt 32 gegen den Uhrzeigersinn (Richtungsangabe bezieht sich auf Fig. 8) um den Punkt 34B und gelangt durch die Spannung der mit dem negativen Anschlußstift D verbundenen Feder in Druckkontakt mit der negativen Anschlußfläche 19 (Fig. 3) wie in Fig. 9 gezeigt.
- Gemäß dieser Erfindung deckt der Verschlußmechanismus mindestens eine der Anschlußflächen ab und verhindert so eine elektrische Verbindung zwischen der positiven und der negativen Anschlußfläche, wenn das Batteriegehäuse nicht an dem elektrischen Gerät angebracht ist. Dadurch wird eine Stromverschwendung und eine gefährliche Wärmeerzeugung zuverlässig verhindert.
- Diese Erfindung wurde zwar im Zusammenhang mit speziellen Ausführungen beschrieben; für den Fachmann sind jedoch zahlreiche Alternativen, Modifikationen und Änderungen zu erkennen. Beispielsweise kann der Verschlußmechanismus so ausgebildet werden, daß er sowohl die positive als auch die negative Anschlußfläche verdeckt. Dementsprechend soll diese Erfindung alle in den Rahmen der beigefügten Ansprüche fallenden Alternativen, Modifikationen und Änderungen umfassen.
Claims (7)
1. Batteriegehäuse (10) zur Anbringung an einem elektrischen
Gerät (A) mit einem positiven und einem negativen
Anschlußstift, das eine positive und eine negative Anschlußfläche
(18, 19) umfaßt, die jeweils mit dem entsprechenden
Anschlußstift (C bzw. D) in Kontakt sind, wenn dieses Batteriegehäuse
an dem elektrischen Gerät (A) angebracht ist,
gekennzeichnet durch
ein Mittel (20) zum Abdecken von mindestens einer der
Anschlußflächen (18, 19), wobei dieses Mittel infolge der
Bewegung des dazugehörigen Anschlußstifts (C bzw. D) diese
mindestens eine Anschlußfläche bei der Anbringung des
Batteriegehäuses (10) an dem elektrischen Gerät (A) freigibt,
wodurch dieser eine Anschlußstitt mit der einen Anschlußfläche
in Berührung gelangt.
2. Batteriegehäuse nach Anspruch 1, bei dem das genannte
Mittel außerdem bei der Entfernung des Batteriegehäuses (10) von
dem elektrischen Gerät infolge der Bewegung des
entsprechenden Anschlußstifts diese eine Anschlußfläche abdeckt.
3. Batteriegehäuse (10) nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das
Mittel (20) zwei Verschlußabschnitte (21, 22, 31, 32) und ein
Federmittel (23, 33) zur Erzeugung einer Federkraft, die
diese Verschlußabschnitte so zusammenhält, daß die eine
Anschlußfläche abgedeckt wird, umfaßt, wobei diese
Verschlußabschnitte einen Kanal aufweisen, der diesen Anschlußstift so
führt, daß er sich bei der Anbringung des Batteriegehäuses an
dem elektrischen Gerät (A) zwischen diese Verschlußabschnitte
drückt.
4. Batteriegehäuse nach Anspruch 3, bei dem die
Verschlußabschnitte (21, 22, 31, 32) jeweils Aussparungen (21A, 22A,
31A, 32A) mit Seitenwänden (21B, 22B, 31B, 32B) umfassen, die
mit einer Trennlinie (25, 35), die in der Berührungsebene der
beiden Aussparungen liegt, einen spitzen Winkel bilden, wobei
diese Seitenwände den genannten Kanal bilden.
5. Batteriegehäuse nach Anspruch 3 oder 4, bei dem das
genannte Federmittel eine U-förmige elastische Verbindung (23)
umfaßt, deren entgegengesetzte Enden mit den
Verschlußabschnitten (21, 22) verbunden sind.
6. Batteriegehäuse nach Anspruch 3 oder 4, bei dem die
Verschlußabschnitte (31, 32) an einem ihrer Enden schwenkbar
angebracht sind, und bei dem das genannte Federmittel eine
zwischen den anderen Enden dieser Verschlußabschnitte
angebrachte Schraubenteder (33) umfaßt.
7. Batteriebetriebenes elektrisches Gerät mit einem positiven
und einem negativen Anschlußstift sowie ein daran entfernbar
anzubringendes Batteriegehäuse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, zum Betrieb dieses Geräts mit mindestens einer in
diesem Gehäuse enthaltenen Batterie.
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