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DE69106666T2 - Elektromechanisches Türschloss. - Google Patents

Elektromechanisches Türschloss.

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Publication number
DE69106666T2
DE69106666T2 DE69106666T DE69106666T DE69106666T2 DE 69106666 T2 DE69106666 T2 DE 69106666T2 DE 69106666 T DE69106666 T DE 69106666T DE 69106666 T DE69106666 T DE 69106666T DE 69106666 T2 DE69106666 T2 DE 69106666T2
Authority
DE
Germany
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bolt
force transmission
door lock
locking
lock body
Prior art date
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DE69106666T
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Inventor
Jorma Issakainen
Markku Jurvanen
Jaakko Merilaeinen
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Abloy Oy
Original Assignee
Abloy Security Ltd Oy
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Publication date
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Publication of DE69106666T2 publication Critical patent/DE69106666T2/de
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Description

  • Diese Erfindung betrifft ein elektromechanisches Türschloß gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Elektromechanische Türschlösser verschiedener Arten sind bekannt. Wünschenswerte Eigenschaften elektromechanischer Türschlösser sind unter anderem eine Einfachheit der Konstruktion, Anwendbarkeit für ferngesteuerten Betrieb, eine Möglichkeit zum Sperren des Riegels, eine Fähigkeit zum Bewegen des Riegels von Hand (z.B. durch Schlüsselbetätigung), besonders für mögliche Unterbrechungen in der elektrischen Stromzufuhr sowie für die Betätigung eines defekten Schlosses. Die Wichtigkeit der zwei zuletzt genannten Eigenschaften hat sich durch die für die Schloßindustrie geschaffenen Normen vergrößert.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes elektromechanisches Türschloß zu schaffen, bei dem die oben ausgeführten Erfordernisse und insbesondere die Einfachheit der Konstruktion und sichere Arbeitsweise des Schlosses in verschiedenen Betriebssituationen berücksichtigt sind. Ein weiteres Ziel ist es, eine Anordnung zu schaffen, die es möglich macht, den Riegel, falls notwendig, in welcher Position auch immer, innerhalb des Bereichs seiner Bewegungen zu sperren, aber so, daß die Sperrung des Riegels immer von Hand gelöst werden kann, um seine Bewegung zu ermöglichen. Von Hand-Betätigung kann z.B. auf einen schlüsselbetätigbaren Schloßmechanismus hinweisen, aber es kann jede geeignete Handbetätigung benutzt werden (z.B. ein Drehknopf) in Abhängigkeit von dem Sicherheitsgrad ausgewählt für den Zugang durch die in Frage stehende Tür in normalem Gebrauch und/oder insbesondere für Notsituationen.
  • Die Ziele der Erfindung werden erreicht wie beschrieben in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1. Die grundlegende Idee der Erfindung besteht darin, den Schloßkörper mit einer Kupplungseinrichtung zu versehen, die eine erste Stellung besitzt, in der sie eine Kraftübertragungsverbindung sowöhl von einer von Hand betätigbaren Kraftübertragungseinrichtung als auch von elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln auf den Riegel schafft. Zusätzlich ist die Kupplungseinrichtung mittels dieser von Hand betätigbaren Kraftübertragungseinrichtung in eine zweite Stellung bewegbar, in der die Kraftübertragungsverbindung von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln auf den Riegel gelöst ist, so daß der Riegel nur durch die von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung bewegbar ist.
  • Die Zuhalteeinrichtung kann mit Vorteil vorgesehen sein, um den Riegel auch in seiner zurückgezogenen Stellung in dem Schloßkörper zu sperren. Eine konstruktiv günstige Lösung wird erhalten, wenn die Zuhalteeinrichtung ein drehbares Zuhalteelement aufweist, das an dem Schloßkörper angebracht und in Richtung seiner Sperrstellung federbelastet ist.
  • Die von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung umfaßt vorzugsweise ein drehbares Kraftübertragungsteil, das durch seine Drehbewegung die Kupplungseinrichtung einerseits in die Richtung des Riegels und andererseits im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers bewegt, so daß die Bewegung quer zum Riegel erfolgt. Um die Bewegungen des Riegels auszuführen, kann die Kupplungseinrichtung in einer Führungsnut in dem Riegel quer zur Bewegungsrichtung des Riegels angeordnet werden.
  • In der Praxis kann das drehbare Kraftübertragungsteil mit Vorteil exzentrisch ausgebildet sein, um diese Bewegung der Kupplungseinrichtung im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers auszuführen. Außerdem weist das Kraftübertragungsteil vorteilhaft einen Stift oder dergleichen auf, der angeordnet ist, mit einem in der Kupplungseinrichtung angeordneten Kraftübertragungsschlitz zusammenzuwirken, um die Bewegungen der Kupplungseinrichtung in der Richtung des Riegels und damit die Vor- und Zurückbewegungen des Riegels hervorzurufen.
  • Dieser Stift oder dergleichen in dem Kraftübertragungsteil kann flexibel an dem drehbaren Kraftübertragungsteil angebracht sein, so daß er in allen Positionen der Kupplungseinrichtung und des Riegels in den Kraftübertragungsschlitz hineinbewegbar ist. Auf diese Weise kann die von Hand-Bewegung des Riegels für verschiedene Situationen defekter Arbeitsweise und unabhängig von der Stellung innerhalb des Bewegungsbereichs, in welcher der Riegel unbeweglich verblieben ist, gesichert werden.
  • Natürlich sollte es, wenn nötig, möglich sein, die Zuhalteeinrichtung in einer einfachen Weise in die Stellung zur Freigabe des Riegels zu bringen, um es möglich zu machen, den Riegel zu bewegen. Dies kann mit Vorteil so durchgeführt werden, daß die Kupplungseinrichtung den Riegel aus der Sperrung der Zuhalteeinrichtung durch deren Bewegung im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers löst.
  • Die Kupplungseinrichtung kann mit Vorteil so ausgeführt werden, daß sie ein Kupplungskörperelement aufweist, das auf die Zuhalteeinrichtung einwirkt, und ein separates Gabelelement besitzt, das mit ihm und mit den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln zusammenwirkt, um ihre Kraftübertragungsverbindung mit dem Riegel herzustellen. Dann kann die Bewegung der Kupplungseinrichtung im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers zum Bewegen des Gabelelements im wesentlichen in der Richtung der Breite des Schloßkörpers herangezogen werden, so daß die Kraftübertragungsverbindung von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln zu dem Riegel unterbrochen ist.
  • In der Praxis kann die Bewegung des Gabelelements im wesentlichen in der Richtung der Breite des Schloßkörpers ausgeführt werden, indem das Gabelelement und das Kupplungskörperelement mit keilförmigen Gegenflächen versehen werden. Um die elektromechanische Betriebsweise sicherzustellen, ist das Gabelelement in Richtung seiner Stellung federbelastet, in der die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel mit dem Riegel verbunden sind und aus der es allein durch Drehen dieses von Hand betätigbaren Kraftübertragungteils bewegt werden kann.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfassen die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel ein Kraftübertragungsrad, das mittels eines Elektromotors drehbar ist und einen Stift oder dergleichen aufweist, der angeordnet ist, um mit dem Gabelelement zusammenzuwirken, und vorzugsweise Stiftmittel besitzt zum Lösen des Riegels von der Zuhalteeinrichtung.
  • Zur Bewirkung einer automatischen Schloßsteuerung kann der Schloßkörper Einrichtungen wie z.B. einen Grenzschalter umfassen zwecks Erfassung der Sperrstellung der Zuhalteeinrichtung und von deren Stellung zur Freigabe des Riegels, und zusätzlich einen Hall-Sensor zum Erfassen der Stellung des Riegels. In der Praxis ist es ausreichend, daß der Hall-Sensor ein Signal gibt, wenn der Riegel in seiner vordersten Stellung ist. Außerdem ist der Schloßkörper zweckmäßig mit einer Logikeinheit versehen, welche die Sensorinformation bezüglich der Stellung des Riegels und der Zuhalteeinrichtung empfängt und Steuerbefehle für diese elektromagnetischen Kraftübertragungsmittel in bekannter Weise in Übereinstimmung mit vorprogrammierten Prinzipien abgibt.
  • Eine Ausführungsform eines Türschlosses gemäß der Erfindung wird jetzt beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht des Türschlosses ist, mit dem Deckel teilweise geöffnet und dem Riegel in einer vorgeschobenen Stellung;
  • Fig. 2 einen Querschnitt auf der Linie II-II der Fig. 1 zeigt;
  • Fig. 3 das Schloß mit dem zurückgezogenen Riegel zeigt;
  • Fig. 4 das Schloß mit dem in einer Zwischenstellung gesperrten Riegel zeigt;
  • Fig. 5 einen Querschnitt auf der Linie V-V der Fig. 4 zeigt;
  • Fig. 6 das Schloß mit dem durch manuelle Betätigung in eine Zwischenstellung bewegten Riegel zeigt;
  • Fig. 7 einen Querschnitt auf der Linie VII-VII der Fig. 6 zeigt;
  • Fig. 8A und 8B in einer Vorderansicht und in einer Seitenansicht ein Kupplungskörperelement der Kupplungseinrichtung in dem Türschloß zeigen und
  • Fig. 9A und 9B in einer Seitenansicht und einer Vorderansicht ein Gabelelement der Kupplungseinrichtung in dem Türschloß zeigen.
  • In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen Schloßkörper, der mit einem Deckel 2, einer Frontplatte 3 und einer Öffnung 4 für einen Riegel 5 versehen ist. Der Riegel 5 ist einerseits durch elektromechanische Kraftübertragungsmittel und andererseits durch eine von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung zwischen einer vorspringenden und einer zurückgezogenen Stellung bewegbar. Außerdem umfaßt der Schloßkörper ein Zuhalteelement 6, das mittels eines Stifts 8 drehbar an dem Schloßkörper gehalten und durch eine Feder 7 in die Sperrstellung des Riegels 5, d.h. in die Gegenuhrzeigerrichtung in Fig. 1, belastet ist. Das Zuhalteelement 6 besitzt einen Vorsprung 9 mit einer Anschlagfläche 10, die mit einer Anschlagfläche 11 des Riegels 5 zusammenwirkt, um den Riegel in seiner vorspringenden Stellung zu sperren. Zusätzlich besitzt der Vorsprung 9 eine Anschlagfläche 12, die entsprechend zum Zusammenwirken mit einer Anschlagfläche 13 des Riegels 5 angeordnet ist, um den Riegel in seiner zurückgezogenen Stellung zu sperren (s. Fig. 1 und 3).
  • Die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel umfassen einen Elektromotor 14, der vorgesehen ist, ein Zahnrad 17 über ein Getriebeglied 16 zu drehen, das auf einer drehbar mit dem Elektromotor verbundenen Welle 15 angeordnet ist. Die von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung umfaßt ihrerseits zwei voneinander unabhängige, drehbare Kraftübertragungsteile 18 mit einer Öffnung 19, in die z.B. ein schlüsselbetätigbares Kraftübertragungselement eines Zylinderschlosses in einer (in den Zeichnungen nicht gezeigten) bekannten Weise einsetzbar ist. Da zwei Teile 18 vorhanden sind, kann die Schlüsselbetätigung, wie erforderlich, von jeder Seite des Schloßkörpers durchgeführt werden. Der Umriß jedes Kraftübertragungsteils 18 ist als eine exzentrische Führungsfläche 20 ausgebildet und zusätzlich weist jedes Teil 18 einen Stift 21 auf, der federbelastet ist, um sich gegen eine Mittelebene des Schloßkörpers zu bewegen (s. Fig. 2).
  • Der Schloßkörper umfaßt auch Kupplungseinrichtungen, mittels der die Kraftübertragungsverbindung sowohl von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln als auch von der von Hand betätigbaren Kraftübertragungseinrichtung zum Riegel 5 erfolgt. Die Kupplungseinrichtungen umfassen ein Kupplungskörperelement 22 und ein mit diesem zusammenwirkendes Gabelelement 23. Diese Elemente 22, 23 sind in einer Führungsnut 42 in dem Riegel 5 positioniert, so daß Verriegelungs- und Entriegelungsbewegungen des Riegels 5 durch Bewegen der Kupplungseinrichtungen in die Längsrichtung des Riegels erhalten werden können.
  • In Fig. 1 ist der Riegel 5 in seiner äußersten vorspringenden Stellung gezeigt. Die Bewegungsrichtungen der Teile, wenn der Riegel durch die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel in den Schloßkörper zurückgezogen wird, sind in Fig. 1, 3 und 6 durch Pfeile angezeigt. Für eine elektromechanische Betätigung dreht der Elektromotor 14 das Zahnrad 17 durch die Teile 15 und 16, wodurch ein Stift 24 in dem Zahnrad 17 sich in einen Kraftübertragungsschlitz 25 in dem Gabelelement 23 bewegt, um zu versuchen, den Riegel 5 in den Schloßkörper 1 zu bewegen. Um diese Bewegung möglich zu machen, drückt gleichzeitig ein Stift 26a in dem Zahnrad 17 das Zuhalteelement 6 über eine Anschlagfläche 27 in dem Zuhalteelement 6 in eine Riegelfreigabestellung (s. Fig. 1).
  • In Fig. 3 ist der Riegel 5 in seine am weitesten zurückgezogene Stellung gezeigt, aus der er in seine vorspringende Stellung bewegbar ist, indem der Elektromotor 14 in die entgegengesetzte Richtung im Vergleich zu der in Fig. 1 gezeigten Situation betrieben wird. In diesem Falle ist jedoch zum Freigeben des Riegels 5 aus der durch die Anschlagfläche 12 in dem Zuhalteelement 6 bewirkte Sperrung das Zahnrad 17 mit einem Stift 26b versehen, der gegen eine Anschlagfläche 28 an dem Zuhalteelement 6 anliegt, um es dadurch in eine Stellung zu drehen, wo es den Riegel 5 freigibt zur Bewegung aus dem Schloßkörper 1 hinaus.
  • Fig. 4 und 5 zeigen eine Situation, in welcher der Riegel 5 in einer Zwischenstellung verbleibt, wo er weniger aus dem Schloß körper vorsteht wie in der in Fig. 1 gezeigten, am weitesten vorspringenden Stellung. In der Praxis kann dies beispielsweise vorkommen, wenn bei der Bewegung des Riegels 5 er gegen ein Hindernis stößt, das die Bewegung in die äußerste Stellung blockiert. Im Falle, daß das Hindernis nicht überwunden wird, kann zuerst versucht werden, daß der Riegel mittels des Elektromotors 14 in die entgegengesetzte Richtung bewegt wird. Wenn das aber nicht gelingt, bleibt der Riegel 5 aufgrund der Reibungskräfte innerhalb der elektromechanischen Kraftübertragungsmittel in dieser Stellung gesperrt, und dadurch ist eine fehlerhafte Betriebsweise des Schlosses verhindert. Aus dieser Position kann jetzt der Riegel durch Schlüsselbetätigung bewegt werden, was im folgenden anhand der Fig. 6 und 7 beschrieben wird.
  • Wenn eines der Kraftübertragungsteile 18 durch Einwirken mit einem Schlüssel von irgendeiner Seite des Schloßkörpers 1 gedreht wird und der Riegel 5 in einer seiner Extremstellungen ist, entweder vorspringend oder zurückgezogen, bewegt sich der Stift 21 in einen Kraftübertragungsschlitz 29 in dem Kupplungskörperelement 22. Wenn die Drehbewegung des Kraftübertragungsteils 18 fortgesetzt wird, resultiert dies in einer Bewegung des Riegels 5 durch die Kupplungseinrichtung und die Führungsnut 42 in dem Riegel 5. Bevor der Riegel 5 bewegt werden kann, muß er jedoch von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln durch die Kupplungseinrichtung entbunden werden, und zusätzlich muß der Riegel 5 aus der Sperrung des Zuhalteelements 6 befreit werden.
  • Wie oben beschrieben, ist der Umriß jedes Kraftübertragungsteils 18 von der exzentrischen Führungsfläche 20 gebildet, und diese Fläche ist in Einriff mit einer Kraftübertragungsfläche 30, die in dem Kupplungskörperelement 22 vorgesehen ist. Dadurch bewirkt das Drehen eines Kraftübertragungsteils 18 gleichzeitig die Bewegung des Kupplungskörperelements 22 quer mit Bezug zum Riegel 5 nach unten in den Figuren. Dann bewegen die in dem Kupplungskörperelement 22 angeordneten, keilförmigen Kraftübertragungsflächen 31a und 31b und die dazu entsprechenden (s. auch Fig. 8 und 9) keilförmigen Kraftübertragungsflächen 32a und 32b in dem Gabelelement 23 das Gabelelement 23 gegen die Kraft einer Feder 33, die von einem an dem Riegel 5 befestigten Deckelelement 34 abgestützt ist, gegen den Deckel 2 des Schloßkörpers, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Stützglieder 35 in dem Gabelelement 23 verhindern, daß es sich in den Figuren zusammen mit dem Kupplungskörperelement 22 nach unten bewegt. Als ein Ergebnis davon wird die Kraftübertragungsverbindung des Gabelelements 23 zu dem Stift 24 und damit zu dem Kraftübertragungsrad 17 aufgelöst (s. Fig. 7), was es möglich macht, den Riegel 5 durch Schlüsselbetätigung unabhängig von den elektrischen Kraftübertragungsmitteln zu bewegen.
  • Die Freigabe des Riegels 5 von der Sperrung der Zuhalteeinrichtung 6 erfolgt gleichzeitig, wie sich das Kupplungskörperelement 22 unter dem Einfluß des Kraftübertragungsteils 18 nach unten in den Figuren bewegt. Für diesen Zweck ist das Kupplungskörperelement 22 mit Vorsprüngen 36 und 37 versehen, die das Zuhalteelement 6 durch seinen Vorsprung 9 in die in Fig. 6 gezeigte Freigabestellung des Riegels drücken. Der Vorsprung 36 wird benutzt, wenn der Riegel in seiner äußersten vorspringenden Stellung ist, und der Vorsprung 37, wenn der Riegel in seiner am weitesten zurückgezogenen Stellung ist.
  • Im Falle, daß der Riegel 5 aus irgendeinem Grund in einer Zwischenstellung gesperrt ist, kann er doch, wie oben beschrieben, durch Schlüsselbetätigung bewegt werden. Zu diesem Zweck sind die Stifte 21 flexibel an dem Kraftübertragungsteil 18 abgestützt, so daß, wenn der Stift 21 gegen das Kupplungskörperelement 22 anstößt, er nach innerhalb des Kraftübertragungsteils 18 gedrückt wird. Somit kann der Stift 21 immer in den Kraftübertragungsschlitz 29 des Kupplungskörperelements 22 zur Durchführung der Bewegungen des Riegels 5 bewegt werden.
  • Für ferngesteuerte Schloßbetätigung kann der Schloßkörper mit Vorteil mit einem Hall-Sensor 38 versehen sein, der mit der Hilfe einer in dem Riegel angeordneten Magneteinrichtung 39 die extrem vorspringende Stellung des Riegels ertastet, und mit einem Grenzschalter 40, der entsprechend feststellt, ob die Zuhalteeinrichtung 6 in der Sperr- oder in der Freigabestellung des Riegels 5 ist. Diese Sensorinformation kann in eine Logikeinheit 41 geführt werden, die so programmiert sein kann, um die elektrischen Kraftübertragungsmittel für bestimmte Situationen zu steuern. Beispielsweise wenn der Riegel auf ein Hindernis trifft, das die Bewegung des Riegels verhindert, wodurch der Riegel 5 in einer Zwischenstellung verbleibt, wie in Fig. 4 und 5 gezeigt, kann die Logikeinheit 41 angeordnet sein, die elektrischen Kraftübertragungsmittel zu steuern, um den Riegel in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen. Im Falle, daß dies die Verhinderung nicht ausräumt und der Riegel 5 feststeckt, kann er, wie oben beschrieben, durch Schlüsselbetätigung bewegt werden. Die Logikeinheit kann auch angeordnet sein, die Information über die Stellungen verschiedener Glieder in jedem Fall zu einem Fernsteuerungszentrum zu übertragen, von dem es möglich ist, Steuerbefehle für die elektrischen Kraftübertragungsmittel zu geben und zu folgern, falls notwendig, ob die Situation Handbetätigung des Schlosses erfordert.
  • Die verschiedenen Teile des gezeigten Schlosses können in anderer Weise ausgebildet sein. Beispielsweise braucht der Kraftübertragungsschlitz 25 des Gabelelements 23 nicht ein durchgehender Schlitz zu sein, sondern beispielsweise nur eine Führungsnut. Anstelle einer Schlüsselbetätigung können andere Formen von Handbetätigung vorgesehen werden. Somit ist die Erfindung keinesfalls auf die gezeigte Ausführungsform beschränkt, da mehrere Abwandlungen innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche machbar sind.

Claims (16)

1. Elektromechanisches Türschloß mit einem Schloßkörper (1), der einen durch elektromechanische Kraftübertragungsmittel zwischen einer vorspringenden Schließstellung und einer zurückgezogenen Freigabestellung bewegbaren Riegel (5), Zuhalteeinrichtungen (6) zum Sperren des Riegels und eine von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung (18;20) zum Bewegen des Riegels und der Zuhalteeinrichtungen von Hand, z.B. durch Schlüsselbetätigung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) eine Kupplungseinrichtung (22;23) aufweist, die eine erste Stellung hat, in der sie eine Kraftübertragungsverbindung sowohl von der von Hand betätigbaren Kraftübertragungseinrichtung als auch von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln zu dem Riegel (5) bereitstellt und daß die Kupplungseinrichtung (22;23) mittels dieser von Hand betätigbaren Kraftübertragungseinrichtung in eine zweite Stellung bewegbar ist, in der die Kraftübertragungsverbindung von diesen elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln zu dem Riegel (5) gelöst ist, so daß der Riegel (5) nur durch diese von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung bewegbar ist.
2. Türschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhalteeinrichtung (6) angeordnet ist, den Riegel (5) auch in seiner in den Schloßkörper (1) zurückgezogenen Stellung zu sperren.
3. Türschloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuhalteeinrichtung ein von dem Schloßkörper abgestütztes und in Richtung seiner sperrstellung federbelastetes, drehbares Zuhalteelement (6) aufweist.
4. Türschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die von Hand betätigbare Kraftübertragungseinrichtung ein drehbares Kraftübertragungsteil (18) aufweist, das angeordnet ist, durch seine Drehbewegung die Kupplungseinrichtung (22;23) einerseits in die Richtung des Riegels (5) und andererseits im wesentlichen in die Längsrichtung des Schloßkörpers (1) zu bewegen, so daß die Bewegung quer zum Riegel (5) erfolgt.
5. Türschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (22;23) in einer Führungsnut (42) in dem Riegel (5) quer zur Bewegungsrichtung des Riegels (5) zur Durchführung von dessen Bewegungen angeordnet ist.
6. Türschloß nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das drehbare Kraftübertragungsteil (18) mit einem exzentrischen Führungsrand (20) versehen ist, zwecks Durchführung der Bewegung der Kupplungseinrichtung (22;23) im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers, und einen Stift (21) oder dergleichen aufweist, der angeordnet ist, mit einem in der Kupplungseinrichtung (22; 23) angeordneten Kraftübertragungsschlitz (29) zusammenzuwirken, zwecks Durchführung der Bewegungen der Kupplungseinrichtung (22;23) in der Richtung des Riegels (5) und damit zum Bewegen des Riegels (5).
7. Türschloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (21) oder dergleichen flexibel auf dem drehbaren Kraftübertragungsteil (18) gehalten ist, so daß er in allen Stellungen der Kupplungseinrichtung (22;23) und des Riegels (5) in diesen Kraftübertragungsschlitz (29) bewegbar ist.
8. Türschloß nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (22;23) angeordnet ist, den Riegel (5) aus der Sperrung der Zuhalteeinrichtung (6) durch ihre Bewegung im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers (1) zu lösen.
9. Türschloß nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (22;23) ein Kupplungskörperelement (22) aufweist, das angeordnet ist zum Einwirken auf die Zuhalteeinrichtung (6), und ein separates Gabelelement (23) zum Zusammenwirken mit ihm und mit den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln, um so ihre Kraftübertragungsverbindung mit dem Riegel (5) herzustellen, und daß diese Bewegung der Kupplungseinrichtung (22;23) im wesentlichen in der Längsrichtung des Schloßkörpers dazu dient, das Gabelelement (23) im wesentlichen in der Richtung der Breite des Schloßkörpers (1) zu bewegen, so daß die Kraftübertragungsverbindung von den elektromechanischen Kraftübertragungsmitteln zu dem Riegel (5) gelöst wird.
10. Türschloß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung der Bewegung des Gabelelements (23) im wesentlichen in der Richtung der Breite des Schloßkörpers (1) das Gabelelement (23) und das Kupplungskörperelement (22) mit keilförmigen Gegenflächen (31a,31b; 32a,32b) versehen sind.
11. Türschloß nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gabelelement (23) in Richtung seine Stellung federbelastet ist, in der die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel mit dem Riegel (5) verbunden sind und aus der es nur durch Drehen des von Hand betätigbaren Kraftübertragungsteils (18) bewegt werden kann.
12. Türschloß nach einem der Ansprüche 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die elektromechanischen Kraftübertragungsmittel ein Kraftübertragungsrad (17) aufweisen, das mittels eines Elektromotors (14) drehbar und mit einem Stift (24) oder dergleichen versehen ist, der vorgesehen ist, mit dem Gabelelement (23) zusammenzuwirken, um den Riegel (5) zu bewegen, und vorzugsweise mit Stiften (26a,26b) versehen ist zum Lösen des Riegels (5) von der Zuhalteeinrichtung (6).
13. Türschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) eine Einrichtung, z.B. einen Grenzschalter (40), aufweist, um die Stellungen der Zuhalteeinrichtung (6) sowohl zum Zuhalten als auch zum Freigeben des Riegels (5) abzutasten.
14. Türschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) mit Einrichtungen (38;39), vorzugsweise auf der Basis des sogenannten Hall-Effekts zur Abtastung der Stellung des Riegels (5) versehen ist.
15. Türschloß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) mit einem Hall-Sensor (38) versehen ist, der vorgesehen ist, ein Signal abzugeben, wenn der Riegel (5) in seiner am weitesten vorspringenden Stellung ist.
16. Türschloß nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schloßkörper (1) mit einer Logikeinheit (41) versehen ist, die vorgesehen ist, Informationen bezüglich der Stellung des Riegels (5) und der Zuhalteeinrichtung (6) zu empfangen und um Steuerbefehle für diese elektromechanischen Kraftübertragungsmittel abzugeben.
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