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DE69105201T2 - Fahrzeuganhängerkupplung. - Google Patents

Fahrzeuganhängerkupplung.

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DE69105201T2
DE69105201T2 DE69105201T DE69105201T DE69105201T2 DE 69105201 T2 DE69105201 T2 DE 69105201T2 DE 69105201 T DE69105201 T DE 69105201T DE 69105201 T DE69105201 T DE 69105201T DE 69105201 T2 DE69105201 T2 DE 69105201T2
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Germany
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vehicle
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coupling
towing
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Stefan Andersson
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JSM KONSULT HB
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JSM KONSULT HB
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/48Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by the mounting
    • B60D1/54Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by the mounting collapsible or retractable when not in use, e.g. hide-away hitches

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  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)
  • Table Devices Or Equipment (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betriftt eine Anhängerkupplung für ein Fahrzeug, um eine lösbare Verbindung von Fahrzeuganhängern oder anderen Gegenständen an das genannte Fahrzeug im Bereich des hinteren unteren Abschnitts des Fahrzeugs über die besagte Anhängerkupplung zu ermöglichen, die einen schwenkbar angeordneten Zugverbindungsarm mit einer Ankopplungseinrichtung aufweist, die in einem gewissen Abstand von der schwenkbar angeordneten Befestigung des Armes gestutzt wird, wobei der Schwenkschaft der schwenkbar angeordneten Befestigung in einer Richtung geneigt ist, die weg von dem unteren Ende des Schaftes rückwärtig und nach oben gerichtet ist, wenn die Anhängerkupplung an dem Fahrzeug befestigt ist, wie sie zum Beispiel in der US-A-4,078,827 beschrieben worden ist.
  • Im Fall von Motorfahrzeugen und insbesondere bei Fahrzeugen des Typs, die einen großen Abstand des Unterbodens über der Fahrbahn zwischen den Rädern des Fahrzeugs aufweisen, wie es bei den Taxifahrzeugen des King-Cab-Typs und anderen Fahrzeugen der Fall ist, ist es nicht wünschenswert, die große Bodenfreiheit zu vermindern, wenn ein entsprechend ausgewählter und vorgesehener Fahrzeuganhänger an das hintere untere Ende des betreffenden Fahrzeugs mit Hilfe einer Anhängerkupplung angehängt werden soll. Zur gleichen Zeit ist es aber wünschenswert, eine Zugeinrichtung zu erhalten, die in einer geeigneten Höhe in Bezug auf das Fahrzeug und den Anhänger arbeitet. Es gibt im Stand der Technik sicher Anhängerkupplungen einer solchen Art, daß diese von dem ziehenden Motorfahrzeug zu solchen Gelegenheiten entfernt werden können, wenn keine Notwendigkeit für das Vorhandensein einer entfernbaren Anhängerkupplung zur Verbindung eines Kraftfahrzeugs mit einem Anhänger oder mit einem Wohnwagen besteht und wenn dabei gewünscht wird, die volle Bodenfreiheit und die volle Höhe zwischen Unterboden und Fahrbahn ohne die Einschränkung derselben durch eine Anhängerkupplung auszunutzen, die sich nach außen und nach unten an dem unteren hinteren Ende des Kraftfahrzeugs erstrecken und dabei hervorspringen würde. Um aber sicher zu gehen, jederzeit eine Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug mitzuführen, sind viele Benutzer einer Anhängerkupplung nicht bereit, diese von dem Fahrzeug zu entfernen, wobei dann die oben angesprochenen Probleme auftreten.
  • Es sind auch Anhängerkupplungen bekannt, bei denen es möglich ist, daß diese um eine Trägerachse verschwenkt werden, die sich in der longitudinalen Richtung des Fahrzeugs erstreckt, oder um eine andere Trägerachse verkippt zu werden, die sich rechtwinklig in Bezug auf die longitudinale Ausrichtung des Fahrzeugs erstreckt, wobei diese früher beschriebenen Anhängerkupplungen nicht die Fähigkeit aufweisen, die Bodenfreiheit des Zugfahrzeugs im Zusammenhang mit der Anhängerkupplung zu erhöhen, sondern vielmehr dazu ausgelegt sind, die Anhängerkupplung aus dem Weg zu verschwenken, so daß sie nicht unnötigerweise in der rückwärts gerichteten Ausrichtung des Fahrzeugs hinausragt und damit das Risiko von Beschädigungen vermeidet, falls ein Aufprall an diesem Ort Stattfindet.
  • Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung liegt daher in allererster Linie darin, eine Anhängerkupplung des beschriebenen Typs zu schaffen, die unter anderem das oben angesprochene Problem der Bodenfreiheit einfach und wirksam löst, wobei diese Lösung zudem weder technisch kompliziert noch kostspielig sein soll.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Anhängerkupplung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gelöst, die die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 aufweist und mit diesen zu beschreiben ist.
  • Die Erfindung wird nun in der Ausgestaltung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht eines rückwärtigen Teils eines Kraftfahrzeugs, an dem eine Anhängerkupplung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung angebracht ist und welche in der ausgeklappten Position dargestellt ist, in der diese für ein Ankoppeln vorbereitet ist,
  • Fig. 2 einen detaillierten Querschnitt durch die Anhängerkupplung,
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der nicht an einem Fahrzeug angeordneten Anhängerkupplung in verschiedenen Ausrichtungen und Positionen,
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der nicht an einem Fahrzeug angeordneten Anhängerkupplung in ihrer ausgeklappten und zum Ankoppeln vorbereiteten Position,
  • Fig. 5 eine perspektivische Ansicht von unten der nicht an einem Fahrzeug angeordneten Anhängerkupplung in ihrer ausgeklappten und zum Ankoppeln vorbereiteten Position, und
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Anhängerkupplung in ihrer nach oben geklappten Lagerposition.
  • Eine Anhängerkupplung 2 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, die dazu vorgesehen ist, Anhänger, Wohnwagen und Kraftfahrzeuganhänger oder Anhänger oder Träger für andere Objekte wie zum Beispiel Fahrräder an einem Kraftfahrzeug 1 anzuhängen, umfaßt einen geneigten Schwenkschaft 3, an dem der dazu vorgesehene Zugverbindungsarm 4 so angeordnet ist, daß er um diesen verschwenkt werden kann. Die Anordnung 2, die zum Beispiel an einem Fahrzeug 1 in dem Bereich dessen hinteren unteren Endes 5 zum Beispiel mit Bolzen 6 befestigbar ist, die entweder direkt oder indirekt an den üblichen Kraftfahrzeuggestelltraversen festgemacht sind, umfaßt eine Ankopplungseinrichtung 8, zum Beispiel eine Kugel, die in einem vorbestimmten Abstand von der schwenkbar angeordneten Befestigung 9 des Armes angeordnet ist. Diese Ankopplungseinrichtung 8 wird so gestützt und getragen, daß sie von oben zugänglich ist, wenn die Anordnung 2 in der Position I gehalten wird, bei der ein Ankoppeln eines Hängers mittels des Balles 8 vorgenommen werden kann, wie dies zum Beispiel in der Fig. 2 dargestellt ist, wobei dieser Ball 8 an dem äußeren freien Ende 10 eines Zugverbindungsarmes 4 angeordnet ist. Dieser Zugverbindungsarm 4 ist geeigneterweise in einem Winkel X angeordnet, so daß das äußere freie Ende 10 des Zugverbindungsarmes 4 sich im wesentlichen parallel zu einer in longitudinaler Richtung des Fahrzeugs verlaufenden Linie 11 erstreckt, zum Beispiel parallel zu einer bestehenden Kraftfahrzeugfahrgestelltraverse 7, die sich in das innere des Fahrzeugs hinein erstreckt.
  • Der Schwenkschaft 3 der schwenkbar angeordneten Befestigung 9 ist vorzugsweise nach hinten und nach oben geneigt, so daß bei einer Sichtweise von dem unteren Ende 3A des Schaftes aus gesehen sich eine gedachte oder imaginäre Verlängerung 3¹ des Schwenkschaftes 3 vorzugsweise in einem spitzen Winkel Y gegenüber einer sich in longitudinaler Richtung des Fahrzeugs erstreckenden Linie 11 befindet.
  • Die Funktion und die Art der Ausgestaltung der Anhängerkupplung sind dergestalt, daß, wenn der Zugverbindungsarm 4 manuell betätigt wird, dieser um den geneigten Schwenkschaft 3 verschwenkt wird, wobei der Arm 4 und die zugehörige Ankopplungseinrichtung 8 nach oben in eine dafür vorgesehene Lagerposition II umklappen können, wie es durch die gestrichelten Linien in den Fig. 2 und 3 angedeutet wird, wobei sich der Arm 4 quer zu der longitudinalen Ausrichtung des Kraftfahrzeugs erstreckt, oder der Arm 4 und die diesem zugeordnete Ankopplungseinrichtung 8 schwinkt in die vorgesehene Zugposition I, so daß eine Ankopplung stattfinden kann, wobei der Arm 4 sich von dein rückwärtigen Ende 5 des Fahrzeugs in dessen rückwärtigen mittigen Teil des Fahrzeugs in einem Winkel nach unten und nach hinten erstreckt.
  • Die Anordnung 2 sollte vorteilhafterweise mit einem Fänger 12 versehen sein, der dazu vorgesehen ist, mit dem Arm 4 zusammenzuwirken und um diesen Arm 4 in der gewünschten Position festzustellen, zum Beispiel in den beiden beschriebenen Positionen I und II. Dieser Fänger 12, der so angeordnet sein kann, um auf den Schaft 3 einzuwirken und der zur manuellen Betätigung vorgesehen sein kann, kann zum Beispiel die Gestalt eines Splintes oder einer Kugel aufweisen, wobei er in der vorgesehenen verriegelten Position derart angeordnet ist, um mit dem zugeordneten Lager 9 des Schaftes zusammenzuwirken, um den Arm 4 in den gewünschten Positionen I und II zurückzuhalten. Dieser Fänger 12 kann federbetätigt sein und entweder so angeordnet sein, daß er unter der Federkraft auslöst, oder dergestalt, daß er mit der Hilfestellung der Federkraft betätigt wird.
  • Die Befestigungsklammern für den Zugverbindungsarm 4 werden von dem Lager 9 an dessen beiden Enden 9A und 9B getragen und die Klammern weisen vorzugsweise die Gestalt von Pfosten 14, 15 auf, die dazu geeignet sind, mit einer Schiene der Karosserie des Fahrzeugs, zum Beispiel der Quertraverse 16, verbunden zu werden, wobei diese mit einem Träger 7 des Kraftfahrzeuggestells getragen wird und an diesem mit Hilfe von Befestigungsplatten 17 unterhalb des Fahrzeugs 1 und innerhalb der rückwärtigen Stoßstange 18 des Fahrzeugs befestigt ist.
  • Die beiden Befestigungspfosten 14, 15 können aus flachen Winkelplatten bestehen, die über Bolzenbefestigungslöcher 19 an der Oberseite verfügen, so daß die Anordnung 2 fest und starr an dem Fahrzeug 1 befestigt ist. Die beiden Befestigungspfosten 14, 15 können sich in solch einer Weise von dem Lager 9 der angegebenen Art in eine Position III weg erstrecken und an dem Fahrzeug 1 befestigt sein, daß sie sich von dem Lager 9 aus in einem Winkel nach vorne F und nach oben U in den longitudinalen und vertikalen Richtungen des Fahrzeugs erstrecken und mit verschiedenen Elementen 14A, 14B sowie 15, 15B der Pfosten befestigt sind, wobei die Befestigungsbolzen 6 so angeordnet sein können, daß sie mit den nach oben gerichteten Elementen 14B, 15B der Pfosten zusammenzuwirken, um diese mit Bolzen fest mit der Schiene 16 der oben genannten Art zu verbinden.
  • Die Funktionsweise der Anordnung 2 sollte aus dem Obenstehenden klar ersichtlich sein. Es kann kurz festgestellt werden, daß der Arm in seiner nach hinten verschwenkten Position 1 zur Ankopplung durch den Fänger 12 festgestellt werden kann und daß dieser ein unabsichtliches Verschwenken des Armes von der Position 1 aus vermeidet. Der Arm 4 mit der zugeordneten Ankopplungseinrichtung 8 ist, wenn sich diese in der Position 1 befinden, dann in einem geeigneten Abstand N über dem Erdboden 20, wobei ein freier Winkel Z von ungefähr 15 Grad aus der Sichtweise des Hinterrades 21 des Fahrzeuges besteht, welches selber mit dem Boden 20 in Kontakt steht. Der untere Abschnitt 10 des Armes befindet sich dann in einem gewissen Abstand H von dem Lager 9, wenn man die vertikale Richtung betrachtet. In der nach oben verschwenkten Position II mit dem zur Seite unter das Fahrzeug 1 und innerhalb des Stoßfängers 18 verschwenkten Arm 4 befindet sich der äußere Arm und damit das untere Ende 10 auf derselben Höhe 23 wie das Lager 9 mit einem freien Winkel W, der bei der oben genannten Sichtweise ungefähr 25 Grad beträgt.
  • Es kann festgestellt werden, daß das einfache Merkmal des Verschwenkens des Armes 4 nicht nur das Anheben des Armes 4 und des koppelnden Balles 8 um den Abstand H auf die gewünschten einstellbaren Höhen 22 und 23 erreicht, wobei er in Position II aus dem Weg unterhalb des Fahrzeugs verstaut ist und in Position I in der Position zum Ankoppeln und zum Ziehen einer Last in der richtigen Höhe ausgeklappt ist, oder bei anderen Ausgestaltungen zur lösbaren Befestigung von dafür vorgesehenen Geräten wie einem oben genannten Fahrradträger, der an dem Ankopplungsball 8 befestigt wird, sondern ebenfalls sein Hinausragen über das hintere Ende 5 des Fahrzeugs und sein Zurückziehen über die rückwärtige Begrenzungslinie des Fahrzeugs über einen Abstand L erreicht, wobei mit dem Abstand L die effektive Länge des Fahrzeugs in der Richtung der Zughakenanordnung in Abhängigkeit von den Positionen I und II verändert wird, in welche der Zughaken verschwenkt wird.
  • Die Anordnung 2 ist in gleicher Weise geeignet, als Originalausstattung an neuen Fahrzeugen eingesetzt zu werden wie auch als Zubehör bei schon im Einsatz befindlichen Fahrzeugen zugeliefert zu werden.
  • Das Verschwenken des Armes 4 um den Schaft 3, der vorzugsweise an beiden Endabschnitten 9A und 9B des Lagers befestigt ist und an dem die Befestigungspfosten 14 und 15 fest montiert sind, bedeutet beispielsweise, daß das den Arm tragende Element 24, das über ein den Schaft aufnehmendes Loch 25 verfügt, zusammen mit dem zugeordneten Arm 4 und dem Kupplungsball 8 um den Schaft 3 in der Richtung des Pfeiles 26 nach Lösen des Fängers 12 verschwenkt wird.

Claims (8)

1. Anhängerkupplung (2) für ein Fahrzeug (1), um eine lösbare Verbindung von Fahrzeuganhängern oder anderen Gegenständen an das genannte Fahrzeug (1) im Bereich des hinteren unteren Abschnitts (5) des Fahrzeugs über die besagte Anhängerkupplung zu ermöglichen, die einen schwenkbar angeordneten Zugverbindungsarm (4) mit einer Ankopplungseinrichtung (8) aufweist, die in einem gewissen Abstand von der schwenkbar angeordneten Befestigung (9) des Armes gestützt wird, wobei der Schwenkschaft (3) der schwenkbar angeordneten Befestigung (9) in einer Richtung geneigt ist, die weg von dem unteren Ende (3A) des Schaftes rückwärtig und nach oben gerichtet ist, wenn die Anhängerkupplung (2) an dem Fahrzeug (1) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung des Zugverbindungsarmes (4), die ihn um den Schwenkschaft (3) verschwenkt, bewirkt, daß der Arm (4) nach oben schwinkt oder nach unten schwinkt, respektive in die gewünschte Lagerposition (II) oder in die Position (I), die das Ankoppeln ermöglicht, wobei der Schwenkschaft (3) so geneigt ist, daß eine imaginäre Verlängerung (3¹) des Schwenkschaftes (3) sich in einem spitzen Winkel (Y) gegenüber einer sich in longitudinaler Richtung des Fahrzeugs erstreckenden Linie (11) befindet daß ein gewinkeltes (X) äußeres freies Ende (10) des Zugverbindungsarmes (4) rechtwinklig von dem Schwenkschaft (3) der schwenkbar angeordneten Befestigung (9) wegsteht und sich im wesentlichen parallel zu einer in longitudinaler Richtung des Fahrzeugs verlaufenden Linie (11) erstreckt, so daß die Betätigung des Zugverbindungsarms (4), die ihn um den genannten Schwenkschaft (3) verschwenkt, bewirkt, daß der Arm (4) und die zugeordnete Ankopplungseinrichtung (8) nach oben in eine gewünschte Lagerposition (II) (gestrichelte Linien in Fig. 2 und 3) schwinkt, wobei der Arm (4) sich quer zur longitudinalen Richtung des Fahrzeugs erstreckt, oder die den Arm (4) und die zugeordnete Ankopplungseinrichtung (8) nach unten in die vorgesehene Zugposition (I) verschwenkt, um das Ankoppeln zu ermöglichen, wobei der Arm (4) sich von dem rückwärtigen Ende (5) des Fahrzeugs in dessen rückwärtigen mittigen Teil des Fahrzeugs in einem Winkel nach unten und nach hinten erstreckt, wobei zusammen mit dem äußeren Teil des Armes und somit auch sein unteres Ende (10) in der oberen verschwenkten Position (II) mit dem Arm (4) unterhalb des Fahrzeugs (1) innerhalb der rückwärtigen Stoßstange (19) in der selben Höhe (23) wie das Lager (9) sind.
2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugverbindungsarm (4) in einem Winkel (X) angeordnet ist und in Verbindung mit dieser Kupplungseinrichtung (8) so gestützt wird, daß sie von oben aus einer Position frei erreichbar ist, um das Ankoppeln am äußeren freien Ende (10) des Armes zu ermöglichen.
3. Anhängerkupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungseinrichtung (8) die Gestalt einer Kugel hat.
4. Anhängerkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Fänger (12) fähig ist, mit der Anhängerkupplung (2) zusammenzuwirken, um den Arm (4) in der gewünschten Position (I, II) festzustellen.
5. Anhängerkupplung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fänger (12) so angeordnet ist, um auf den Schaft (3) einzuwirken.
6. Anhängerkupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Fänger (12), der zur manuellen Betätigung vorgesehen ist und der zum Beispiel die Gestalt eines Splintes oder einer Kugel aufweist, in der verriegelten Position derart angeordnet ist, um den Arm (4) zurückzuhalten und um zwischen dem Schaft und der den Arm tragenden Elementen (24) zu wirken.
7. Anhängerkupplung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsklammern (14, 15) für den Arm (4) an den entsprechenden Enden (9a, 9B) des Lagers getragen werden und vorzugsweise in der Gestalt von Pfosten (14, 15) vorgesehen sind, die dazu geeignet sind mit einer Schiene der Karosserie des Fahrzeugs (7; 16) verbunden zu werden, wobei der Schaft (3) fest mit beiden Endbereichen (9A, 9B) des Lagers verbunden wird, an dem die Befestigungspfosten (14, 15) sicher befestigt sind.
8. Anhängerkupplung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungspfosten (14, 15) in solch einer Weise in einem Winkel angeordnet sind, so daß sie von dem Lager (9) nach vorne (F) und nach oben (U) mit verschiedenen Elementen (14A, l4B; 15, 15B) der Pfosten gerichtet sind, wobei z.B. Befestigungsbolzen (6) so angeordnet sind, um mit den nach oben gerichteten Elementen (14B; 15B) der Pfosten zusammenzuwirken, um diese fest mit der Schiene der Karosserie des Fahrzeugs (16) zu verbinden, die sich quer zur Längsrichtung des Fahrzeuges erstreckt.
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