DE69105886T2 - Gitter-Rasterdecke. - Google Patents
Gitter-Rasterdecke.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rasterdecken-System.
- Derartige Rasterdecken sind in vielen Arten vorbekannt, so z.B. aus GB-A-217323l und GB-A-2173528. Diese Decken umfassen mehrere Schienen in Form eines ersten langgestreckten, hohlen Tragkörpers sowie eines zweiten langgestrecken, hohlen Tragkörpers, die beide einen U- förmigen Querschnitt aufweisen und über einen unteren Stegteil verfügen, an den sich zwei in einem Abstand zueinander angeordnete Seitenflansche anschließen, die die oberen Seiten der ersten und zweiten Tragkörper bilden, wobei zumindest die zweiten Tragkörper in ihrem Querschnitt zusätzlich einwärts gerichtete Ränder entlang der Oberkanten der genannten Seitenflansche aufweisen und der zweite Tragkörper jeweils quer zu dem ersten Tragkörper angeordnet wird, so daß ein Längsende des ersten Tragkörpers an eines der aufragenden Seitenteile des zweiten Tragkörpers - an einem Punkt zwischen dessen Längsenden - zur Anlage gelangt.
- Innerhalb der im wesentlichen rechteckigen Öffnungen, die die ersten und zweiten Gruppen von Tragkörpern miteinander bilden, werden Rasterkörper angeordnet, die in der Regel aus demselben Werkstoff hergestellt werden wie die Tragkörper und mit Klammern unterschiedlicher Art befestigt werden.
- Eine Schwierigkeit besteht bei allen diesen Rasterdecken darin, daß der Abstand zwischen den langgestreckten Tragkörpern (dieser ist traditionell zumindest zwischen den ersten Tragkörpern sowie den zweiten Tragkörpern jeweils derselbe, wobei oft sogar der Abstand zwischen den ersten Tragkörpern derselbe ist wie der Abstand zwischen den zweiten Tragkörpern) nicht gleich den Abmessungen des Raumes ist, in dem die Decke montiert werden soll, was sich als problematisch erweisen kann, wenn gewährleistet werden soll, daß sich die Rasterdecke einen gleichmäßigen Teil der Gesamtheit der zu verkleidenden Decke erstreckt.
- In GB-A-2173231 ist eine Rasterdecke offengelegt, die u.a. ausgestattet ist mit
- - mehreren, im wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Hauptschienen sowie mehreren, parallel zueinander verlaufenden, sich jedoch quer zu diesen Hauptschienen erstreckenden und hierdurch mit diesen eine rechteckige Rasteröffnung bildenden Querschienen, wobei die genannten Schienen einen allgemein U- förmigen Querschnitt mit einem unteren Stegteil und zwei sich hieran anschließenden, in einem Abstand zueinander liegenden seitlichen Flanschen aufweisen, welche die aufragenden Seiten der Hauptschienen bzw. Querschienen bilden, und die Querschienen mit ihren längsseitigen Enden jeweils an die aufragenden Seiten der Hauptschienen angrenzen;
- - Rasterelementen, die in jeder der genannten Rasteröffnungen angeordnet werden, wobei jedes Rasterelement wiederum aus mehreren parallelen ersten Rasterkörpern sowie mehreren parallelen zweiten Rasterkörpern besteht, die in Querrichtung zu den genannten ersten Rasterkörpern verlaufen;
- - allgemein U-förmig ausgebildete Klammern, die an den Enden der genannten Rasterkörper eingreifen;
- - ersten Haken, die von den Enden der genannten Klammern vorstehen; sowie
- - in den Schienen vorgesehenen Öffnungen oder Vertiefungen, in welche die genannten ersten Haken der genannten Klammern so zum Eingriff gebracht werden, daß das jeweilige Rasterelement in seiner Lage fixiert wird, wobei zumindest einige Rasterkörper eine gegenüber den übrigen Rasterkörpern geänderte Länge aufweisen.
- Ausgehend von diesen vorbekannten Merkmalen ist die vorliegende Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Hauptschienen und Querschienen in ihrem Querschnitt dieselben Abmessungen wie die ersten und zweiten Rasterkörper aufweisen;
- - andere dieser allgemein U-förmigen Klammern an den Enden der genannten Querschienen angreifen;
- - in den genannten Hauptschienen Öffnungen bzw. Vertiefungen ausgebildet sind, in welche zweite Haken der genannten Klammern so eingreifen, daß damit die Querschienen an den Hauptschienen befestigt werden; und
- - die Klammern an ihrem einen Ende die genannten ersten Haken und an ihrem anderen Ende die genannten zweiten Haken tragen.
- Mit einem derartigen Aufbau ist es leicht möglich, die Rasterdecke der Größe des Raumes anzupassen, in der die Rasterdecke montiert werden soll.
- In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Klammern an jedem Ende ein Paar Haken auf, wobei die Haken an einem Ende höher als die Haken an dem anderen Ende sind und es sich bei den niedrigeren Haken um die ersten Haken handelt, mit denen die Befestigung der Querschienen zu den Hauptschienen erfolgt, während die höheren Haken die zweiten Haken darstellen, mit denen die Rasterelemente an den Schienen befestigt werden.
- Dabei ist vorgesehen, daß die Schienen mit dem U- förmigen Querschnitt an den oberen Kanten der Flansche einwärts gerichtete Ränder aufweisen, die in gewissen Abständen mit Aussparungen versehen sind. Ein derartiger Aufbau läßt sich mit einem Verbindungselement in Form eines Körpers mit ebenfalls U-förmigem Querschnitt kombinieren, der in einer ersten dieser Schienen nahe deren Ende sitzt, jedoch über deren Ende herausragt, wobei diese Verbindungselemente über Laschen verfügen, die sich mit den in den Rändern vorgesehenen Aussparungen zum Eingriff bringen lassen, und an dem freien Teil dieses Verbindungselementes ein zweites Schienenstück zum Eingriff gebracht und dadurch mit der Schiene verbunden wird.
- Zusätzlich oder alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, daß das/die Klammerelement(e) an jedem Flansch eine Lasche aufweist/aufweisen und sich diese Laschen in einem einander gegenüberliegenden Paar der genannten Aussparungen zum Eingriff bringen lassen.
- Dabei kann mindestens eine der Hauptschienen und/oder Querschienen einen Flansch aufweisen, der über keinerlei Öffnungen, Vertiefungen oder Aussparungen verfügt, wobei es sich hierbei um einen Flansch handeln kann, der an einer Seite der Rasterdecke sichtbar ist.
- Zum leichteren Verständnis der vorliegenden Erfindung wird diese nachfolgend beispielhaft anhand der beiliegenden Zeichnungen erläutert, wobei
- - Abb. 1 eine perspektivische Explosionszeichnung darstellt, die die zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Rasterdecke verwendbaren Einzelteile zeigt;
- - Abb. 2 eine erfindungsgemäß aufgebaute Rasterdecke im Grundriß von unten zeigt.
- Betrachtet man zunächst Abb. 1, so wird deutlich, daß sich diese Abbildung diese aus mehreren Teilbildern (Abb. 1A - 1F) zusammensetzt. Die Abb. 1B und 1C zeigen die Hauptschienen 10 sowie die Querschienen 12, die jeweils einen U-förmigen Querschnitt mit dem untenliegenden Steg 14 sowie den vorderen und hinteren Seitenflanschen 16,18 aufweisen, wobei letztere jeweils in einem einwärts verlaufenden Rand 20 bzw. 22 enden. Die Haupt- und Querschienen 10, 12 weisen zudem an modular verteilten Positionen entlang eines jeden Flansches 16,18 die paarweise angeordneten Schlitze 24, die axial auf jeweils einer Seite einer Öffnung 26 angeordnet sind, sowie eine obere Vertiefung 28 auf. Zudem sind die Querschienen 12 an ihren Enden mit abwärts gerichteten Haken 30 an jedem der Seitenflansche 16,18 ausgestattet. Diese Haken sind so angeordnet, daß sie sich mit den Schlitzen 24 einer Hauptschiene 10 in Eingriff bringen lassen, um auf diese Weise ein Hauptgitter gemäß Abb. 2 zu bilden.
- Abb. 1A zeigt ein Verbindungselement 32, daß viele Gemeinsamkeiten mit den Haupt- und Querschienen 10,12 aufweist, jedoch geringfügig kleiner ist, so daß es sich in die Hauptschiene einschieben läßt. Auch dieses Verbindungselement hat einen U-förmigen Querschnitt mit einem Steg 34 sowie seitlichen Flanschen 36, 33. Diese Seitenflansche sind zudem ebenfalls mit Schlitzen 40, Öffnungen 42 und Vertiefungen 44 ausgestattet, die so angeordnet sind, daß sie mit den entsprechenden Elementen 24,26,28 der Hauptschiene fluchten. Die Oberkanten der Seitenflansche 36,38 verfügen außerdem über die Laschen 46. Diese Verbindungselemente dienen zu dem Zweck, jeweils zwei Hauptschienen 10 endseitig miteinander zu verbinden, um eine Verlängerung herzustellen. Wenn das Verbindungselement am Ende der Hauptschiene 10 in diese eingeschoben wird, lassen sich - wie aus Abb. 1B ersichtlich - die Laschen 46 mit den einander gegenüberliegenden Aussparungen 23 in den Rändern 20,22 der Hauptschiene zum Eingriff bringen. Hierzu werden die Aussparungen verwendet, die den Enden der beiden durch das Verbindungselement zu verbindenden Hauptschienen jeweils am nächsten liegen.
- In Abb. 1 C ist eine Querschiene 12 dargestellt, die auf der rechten Seite an der gewünschten modularen Position gemäß der Sollgröße der in der Decke herzustellenden Rasteröffnung abgeschnitten wurde. Die Befestigung dieses Endes der Querschiene an der angrenzenden Hauptschine erfolgt mittels eines Klammerelements 50, wie es in Abb. 1G dargestellt ist. Dieses weist ebenfalls einen U-förmigen Querschnitt mit einem Steg 52 sowie den seitlichen Flanschen 54,56 auf, die jeweils mit einer oberen Lasche 58 ausgestattet sind.
- Am rechten Ende dieser Klammer 50 ist ein Haken 60 vorgesehen, der in Form und Lage dem Haken 30 am Ende der Querschiene 12 ähnelt. Am anderen Ende sind höherliegende, weitere Haken 62 angeordnet, deren Zweck nachfolgend erläutert wird.
- Beim Einführen des Klammerelements 50 in das abgeschnittene Ende der Querschiene 12 werden die Laschen 58 mit den angrenzenden Aussparungen 23 in Eingriff gebracht, wobei der Haken 60 - ähnlich wie der Haken 30 am linken Ende - nach außen ragt, wie in rechts in Abb. 1C dargestellt.
- Es wurde bereits erwähnt, daß sich die Querschienen an jeder modularen Position (z.B. an den durch die Linie 63 gekennzeichneten Stellen) abschneiden lassen, um die Querschiene nach Bedarf zu verkürzen. Analog hierzu lassen sich auch die Haupt schienen 10 an entsprechenden Stellen abschneiden, um sie an die gegebenen Raumabmessungen anzupassen.
- Abb. 1D und 1E zeigen erste und zweite Rasterkörper 64 bzw. 66. Diese sind einander in der Regel ähnlich und ähneln in ihrem allgemeinen Aufbau überdies den Hauptund Querschienen 10,12. So besteht jedes dieser Elemente aus einem unteren Steg 67 sowie den seitlichen Flanschen 68,70, die über einwärts gerichtete Ränder 72 mit Aussparungen 74 verfügen. Die ersten Rasterkörper 70 sind unterhängend ausgeführt und weisen die oberen Ausschnitte 76, Öffnungen 78 sowie die kurzen Schlitze 80 auf. Die Rasterkörper 64,66 lassen sich entlang der Schnittlinien 83, die geeigneterweise mit der Lage der Schlitze 80 zusammenfallen, an jeder modularen Position auf die gewünschte Länge abschneiden.
- Die zweiten Rasterkörper 66 weisen untere Ausschnitte 82 auf, die so ausgebildet sind, daß sie auf herkömmliche Weise mit dem Ausschnitt 76 eine Passung eingehen können, wobei die Fortsätze 84 an den Seiten der Ausschnitte 82 eine Rastverbindung mit den kurzen Schlitzen 80 eingehen.
- Erkennbar ist zudem, daß zumindest auf der linken Seite des ersten Rasterkörpers 64 eine Klammer 50 eingesetzt ist, deren Laschen 58 sich mit den angrenzenden Aussparungen 74 in Eingriff befinden. Dabei ragen die Haken 62 am linken Ende (siehe die Darstellung in Abb. 1G) aus den ersten Rasterkörpern 64 nach außen und sind so ausgebildet, daß sie sich mit den Vertiefungen 28 in den Hauptschienen und/oder den Querschienen zum Eingriff bringen lassen.
- Gelegentlich kann es vorkommen, daß der Rand der Rasterdecke in einem Abstand von der Raumwand angeordnet wird. Für diesen Fall zeigt Abb. 1F eine geringfügig modifizierte Haupt- bzw. Querschiene 10,12. Hier ist der Seitenflansch 86 völlig glatt, wogegen der Flansch 84 im wesentlichen identisch zu dem in Abb. 1B dargestellten Flansch 16 ist. Ansonsten wurden dabei für entsprechende Teile auch entsprechende Bezugszeichen gewählt.
- Wenden wir uns nun Abb. 2 zu, so zeigt diese eine Rasterdecke, die aus den verschiedenen in Abb. 1 dargestellten Komponenten besteht. So ist erkennbar, daß die Rasterdecke drei Hauptschienen 10 sowie drei Querschienen 12 umfaßt, wobei diese Querschnienen rechtwinklig zu den Hauptschienen verlaufen, so daß sich mehrere unterschiedlich geformte Öffnungen ergeben. Hierbei handelt es sich um eine erste, quadratische Öffnung 90, eine zweite, rechteckige Öffnung 92, eine dritte, ebenfalls rechteckige Öffnung 94, sowie eine vierte, wiederum quadratische Öffnung 96. In jeder dieser Öffnungen ist ein Rasterelement 91 bzw. 93 bzw. 95 bzw. 97 angeordnet. Erkennbar ist auch, daß sich die mittige Hauptschiene 10 aus zwei Teilen 10a,10b zusammensetzt, die an dem Punkt 11 durch ein Verbindungselement (in Abb. 2 nicht sichtbar) zusammengefügt sind, wie in Abb. 1A dargestellt. Analog hierzu besteht die linke Querschiene 12 aus den beiden Teilen 12a,12b, die am Punkt 13 eine ähnliche Verbindung aufweisen. Das Rasterelement 91 besteht aus zwei ersten Rasterkörpern 64 sowie zwei zweiten Rasterkörper 66, die jeweils gleich lang sind. Das zweite Rasterelement 93 besteht aus drei ersten Rasterkörpern 64 und zwei zweiten Rasterkörpern 66, wobei letztere länger als erstere sind.
- Das dritte Rasterelement 95 setzt sich aus zwei ersten Rasterkörpern 64 und drei zweiten Rasterkörpern 66 zusammen, wobei letztere kürzer als die ersten Rasterkörper 64 sind. Das vierte Rasterelement 97 besteht schließlich aus drei ersten Rasterkörpern 64 und drei zweiten Rasterkörpern 66, die alle länger als die entsprechenden Rasterkörper 64,66 des ersteen Rasterelements 91 sind, so daß sich ein quadratisches Rasterelement ergibt, das größer als das Rasterelement 91 ist.
- Es ist unschwer erkennbar, daß sich auf diese Weise eine hohe Vielseitigkeit erzielen läßt und die Schienen und Rasterelemente in ihren Abmessungen an jede konkret verlangte Raumabmessung anpaßbar sind.
Claims (6)
1. Rasterdecke, ausgestattet mit
- mehreren, im wesentlichen parallel zueinander
verlaufenden Hauptschienen (10) sowie mehreren,
parallel zueinander verlaufenden, sich jedoch quer zu
diesen Hauptschienen (10) erstreckenden und
hierdurch mit diesen eine rechteckige Rasteröffnung
bildenden Querschienen (12), wobei die genannten
Schienen einen allgemein U-förmigen Querschnitt mit
einem unteren Stegteil (14) und zwei sich hieran
anschließenden, in einem Abstand zueinander liegenden
seitlichen Flanschen (16,18) aufweisen, welche die
aufragenden Seiten der Hauptschienen (10) bzw.
Querschienen (12) bilden, und die Querschienen (12) mit
ihren längsseitigen Enden jeweils an die aufragenden
Seiten der Hauptsschienen (10) angrenzen;
- Rasterelementen, die in jeder der genannten
Rasteröffnungen angeordnet werden, wobei jedes
Rasterelement wiederum aus mehreren parallelen ersten
Rasterkörpern (64) sowie mehreren parallelen zweiten
Rasterkörpern (66) besteht, die in Querrichtung zu
den genannten ersten Rasterkörpern verlaufen;
- allgemein U-förmig ausgebildete Klammern (50) die
an den Enden der genannten Rasterkörper (64, 66)
eingreifen;
- mehreren ersten Haken (62), die von den Enden der
genannten Klammern (50) vorstehen; sowie
- in den Schienen (10,12) vorgesehene Öffnungen oder
Vertiefungen (28), in welche die genannten ersten
Haken der genannten Klammern (50) so eingreifen- daß
das jeweilige Rasterelement in seiner Lage fixiert
wird, wobei zumindest einige Rasterkörper (64,66)
eine gegenüber den übrigen Rasterkörpern (64,66)
geänderte Länge aufweisen;
dadurch gekennzeichnet, daß
- die Hauptschienen (10? und Querschienen (12) in
ihrem Querschnitt dieselben Abmessungen wie die
ersten und zweiten Rasterkörper (64,66) aufweisen;
- andere dieser allgemein U-förmigen Klammern (50) an
den Enden der genannten Querschienen (12) angreifen;
- in den genannten Hauptschienen (12) Öffnungen bzw.
Vertiefungen (24) ausgebildet sind, in welche zweite
Haken (60) der genannten Klammern (50) so
eingreifen, daß damit die Querschienen (12) an den
Hauptschienen (10) befestigt werden; und
- die Klammern (50) an ihrem einen Ende die genannten
ersten Haken (62) und an ihrem anderen Ende die
genannten zweiten Haken (60) tragen.
2. Rasterdecke gemäß Anspruch 1, wobei die Klammern (50)
an jedem Ende ein Paar Haken (60,62) aufweisen und die
an einem Ende vorgesehenen Haken (62) höher als die an
dem anderen Ende vorgesehenen Haken (60) sind, und es
sich bei den kürzeren Haken (60) um die zur
Befestigung der Querschienen (12) relativ zu den
Hauptschienen (10) dienenden ersten Haken und bei den
längeren Haken (62) um die zur Befestigung der
Rasterelemente an den Schienen (10,12) dienenen zweiten Haken
handelt.
3. Rasterdecke gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei
die mit U-förmigem Querschnitt ausgeführten Schienen
(10, 12) an den oberen Rändern der Flansche (14, 18)
mit einwärts gebogenen Kanten (20,22) ausgestattet
sind, in denen in Abständen zueinander jeweils mehrere
Aussparungen (23) vorgesehen sind.
4. Rasterdecke gemäß Anspruch 3, weiterhin ausgestattet
mit mindestens einem verbindungselement (32) von
ebenfalls U-förmigem Querschnitt, das in mindestens einer
der genannten Schienen (10, 12) nahe deren Ende sitzt,
jedoch über deren Ende hinausragt, wobei diese
verbindungselemente (32) über Laschen (46) verfügen, die in
die Ausparungen (23) der Kanten (20, 22) eingreifen,
und an dem freien Teil dieses Verbindungselementes ein
zweites Stück der Schiene (10, 12) zum Eingriff
gebracht und hierdurch mit der Schiene (10, 12)
verbunden wird.
5. Rasterdecke gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, wobei
die Klammer (50) an ihren Flanschen (54, 56) über je
eine Lasche (58) verfügt und sich diese Laschen in
einem gegenüberliegenden Paar der genannten
Aussparungen (23) zum Eingriff bringen lassen.
6. Rasterdecke gemäß einem der vorstehenden Ansprüche,
wobei mindestens eine der genannten Hauptschienen
(10) und/oder der genannten Querschienen (12) mit
einem Flansch ausgestattet ist, der über keinerlei
Öffnungen, Vertiefungen oder Aussparungen verfügt.
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