DE69100633T2 - Behälter. - Google Patents
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf Verpackung. Sie erweist sich als besonders bedeutend in Fällen, in denen das Produkt selbst formlos ist, wie beispielsweise eine Flüssigkeit oder ein partikelförmiger Feststoff, und in denen der Behälter, der dieses Produkt aufnimmt, ein Karton ist, der aus Faserkarton gebildet ist oder anderem faltbaren Kartonplattenmaterial oder alternativ als ein im Blasschmelzverfahren hergestellter Behälter ausgebildet ist. Obwohl von besonderer Bedeutung für solche Produkte und Verpackungsarten, ist die Erfindung nicht notwendigerweise auf diese beschränkt.
- Es ist natürlich alltäglich, daß Produkte in einem Behälter verpackt werden, der für den Verkauf im Einzelhandel geeignet ist und, daß eine Vielzahl dieser Behälter in einen äußeren Kasten oder auf ein Tablett gepackt werden, normalerweise aus Faserkarton, der bzw. das zu deren Transport vom Hersteller oder Lagerhaus zum Einzelhändler verwendet wird.
- Es wird allgemein gefordert, daß die Kästen rechteckförmig ausgebildet sind mit einer derartigen Länge und einer Breite, daß sie gestapelt werden können, um den Bereich einer Palette zu füllen, auf der sie mittels eines Gabelstaplers angehoben werden. Innerhalb Europas wird zunehmend gefordert, daß die Kästen eine derartige äußere Länge und Breite aufweisen, daß einer oder mehrere von ihnen so angeordnet werden können, daß sie ein Rechteck von 600 mm x 400 mm ausfüllen. Dieses Rechteck, daß manchmal als das "Collomodul" bekannt ist, stellt selbst eine Unterteilung der beiden Palettengrößen, nämlich 1000 mm x 1200 mm und 800 mm x 1200 mm, dar, die in Europa üblich sind. Daher kann in Europa eine akzeptabler äußerer Kasten eine äußere Länge und Breite von 600 mm x 400 mm oder einen einfachen Bruchteil davon, wie beispielsweise 300 mm x 400 mm, aufweisen. In der Praxis sind die Dimensionen geringfügig kleiner als die Nominalgröße, um eine Toleranz zu ermöglichen. Die Dimensionen, die außerhalb Europas verwendet werden, können abweichend sein, jedoch gelten ähnliche Prinzipien.
- Normalerweise besteht eine Gewichtsgrenze bei einem gefüllten äußeren Kasten. In Teilen Europas ist dies eine obere Grenze von 15 kg. Die einzelnen Container, die das Produkt für den Einzelhandelsverkauf enthalten, sollten eng eingepaßt innerhalb des äußeren Kastens aufgenommen sein, so daß sie sich innerhalb des Kastens während der Handhabung nicht bewegen.
- Diese verschiedenen Vorgaben schaffen beträchtliche Zwänge für den Konstrukteur eines Behälters, der zur Aufnahme eines Produkts dienen soll und für den Einzelhandelsverkauf verwendet werden soll. In dem Fall, daß der Behälter für eine relativ geringe Menge eines Produkts, beispielsweise 250 ml, benötigt wird, kann eine nur geringe Schwierigkeit bestehen, jedoch bestehen entsprechend beträchlich größere Schwierigkeiten bei größeren Volumina. Es kann sich als sehr schwierig erweisen, eine "Familie" von Einzelhandels-Behältern zu entwerfen für einen Bereich unterschiedlicher Volumina desselben Produkts.
- Beispielsweise wäre es normalerweise wünschenswert, wenn es gewünscht wird, ein Produkt in einer Größenordnung von 1 l, 2 l und 4 l zu vermarkten, daß alle drei Behälter dieselbe Form und dieselben Proportionen aufweisen, so daß die größeren Behälter einfach wie vergrößerte Versionen des kleinsten aussehen. Dies erweist sich als wertvoll bei der Schaffung einer einheitlichen Präsentation des betreffenden Produkts. Jedoch kann die Anforderung an den Einzelhandels-Behälter möglichst eng eingepaßt innerhalb eines äußeren Kastens angeordnet zu sein, der seinerseits die Anforderungen bezüglich der äußeren Dimensionen erfüllt und gleichzeitig das Gewichtslimit zu erfüllen, es als sehr schwierig gestalten, eine Familie von Behältern verschiedener Größen zu entwerfen und dennoch mit durch die Familie durchgehend ähnlichen Proportionen. Beispielsweise kann es sich als möglich erweisen, drei Größen von Einzelhandelsbehältern zu entwerfen, wobei jeder dasselbe Längen/Breiten-Verhältnis aufweist, ohne daß es jedoch möglich ist, ein einheitliches Längen/Höhen-Verhältnis zu erzielen.
- Oberflächlich erscheint es, daß Verpackungen für den Einzelhandelsverkauf, insbesondere im Blasschmelzverfahren hergestellte Behälter, in einer großen Formenvielfalt hergestellt werden. Jedoch ist in der Bodenansicht der Umriß sehr häufig entweder kreisförmig oder etwa in Annäherung an ein Rechteck ausgebildet. Ein typisches Beispiel für einen im Blasschmelzverfahren hergestellten Behälter wäre durch zwei große Flächen mit leichter Auswärtskrümmung gegeben, die durch zwei schmale Flächen, die im wesentlichen flach sind, verbunden werden mit abgerundeten Ecken, da wo die Flächen miteinander verbunden sind. Der Umriß einer solchen Form in einer Grundrißansicht von unten würde in ein umgebendes Rechteck hineinpassen, das sich längs der schmalen Flächen erstreckt und die Mitten der großen Flächen berührt. Der Bodengrundriß eines Behälters kann als "Fußabdruck" des Behälters bezeichnet werden, da, wenn der Behälter auf einer abstützenden Fläche steht, es mit dem Bereich der Fläche übereinstimmt, über den sich der Behälter erstreckt. Natürlich muß der Behälter nicht die Stützfläche über den gesamten Bereich seines "Fußabdrucks" berühren, da der Behälter von seiner breitesten Stelle ausgehend zu seiner Basis hin deutlich verjüngt sein kann.
- Wenn ein konventioneller Behälter einen Umriß aufweist, der an ein Rechteck angenähert ist, ist dieser Umriß gewöhnlich zu einer sich von Seite zu Seite erstreckenden Mittelebene symmetrisch ausgebildet und kann darüber hinaus zu einer von der Vorderseite zur Rückseite reichenden Mittelebene symmetrisch ausgebildet sein. In einer gepackten Kollation bilden die Behälterachsen normalerweise ein rechteckförmiges Gitter. Selbst, wenn die Achsen nicht parallel zu einem rechteckförmigen Gitter sind, beispielsweise, wenn die Behälter leicht gedreht sind zur Ausbildung einer "schindelförmigen" Anordnung, liegen ihre Mittelpunkte noch auf Punkten eines rechteckförmigen Gitters. Es ist üblich, bei der Bedruckung oder Ettiketierung eines Behälters dem Behälter eine klar definierte Vorderseite zu geben, die typischerweise die Produktidentität mit großen Lettern anzeigt. Im Gegensatz dazu wird die Rückseite eines Behälters häufig dazu verwendet, um anderes aufzunehmen, beispielsweise Gebrauchsanweisungen in wesentlich kleinerer Schrift. Wenn die Behälter sichtbar aufgestellt werden, beispielsweise auf einem Supermarktregal, sind sie natürlich sämtlich mit derselben Orientierung, mit der Frontseite dem potentiellen Kunden zugewandt, angeordnet.
- Es ist beispielsweise aus der US-A-2071847 bekannt, daß ein Behälter einen keilförmigen Umriß von unten her gesehen aufweisen kann. Die US-A-2071847 zeigt einen solchen Behälter und seine Höhe ist größer als jede horizontale Abmessung seines keilförmigen Umrisses.
- Wir haben nun erkannt, daß ein beträchtlicher Vorteil erzielt werden kann durch Verwendung eines Behälters, der einen keilförmigen Umriß von unten her gesehen aufweist. Diese Erfindung besteht darin, solch einen Umriß zu verwenden und die Behälter in einen äußeren Kasten (oder eine äußere Einfassung) zu packen, derart, daß sie nicht alle dieselbe Orientierung aufweisen. Dies ermöglicht es, einen beträchtlich größeren Spielraum zu erreichen, wenn eine Verpackung entsprechend den Randbedingungen, die durch die äußeren Dimensionen und das maximale Behältnisgewicht eines gefüllten äußeren Kastens aufgegeben sind, entworfen wird. Hierdurch wird auch unterstützt, wenn es notwendig ist, Behälter in eine Einfassung, beispielsweise einen Längenabschnitt eines Supermarktregals, einzusetzen.
- Entsprechend dieser Erfindung wird in Kombination vorgeschlagen, eine Einrichtung, die einen Boden umgeben von einer im wesentlichen rechteckförmigen Begrenzung definiert, und eine Mehrzahl von Behältern, die innerhalb der Begrenzung zum Stand auf dem Boden gepackt sind, wobei jeder Behälter in einer Grundrißansicht von unten her gesehen ein Umriß aufweist, der keilförmig ist mit einem relativ dünneren und einem relativ dickeren Ende des Keils und mit Keilseiten, deren Länge größer ist als der Abstand zwischen den Seiten am dickeren Ende des Keils, und jeder Behälter eine Höhe aufweist, die größer ist als jede geradeaus gerichtete, horizontale Abmessung des keilförmigen Umriß, wobei die Behälter so auf dem Boden gepackt sind, daß zumindest ein Paar von Behältern Seite an Seite einander berührend angeordnet sind, jedoch mit ihren Keilformen entgegengesetzt orientiert, so daß das dünnere Ende jeder Keilform benachbart dem dickeren Ende der Keilform des anderen Behälters des Paares ist, jedoch mit einer Lücke zwischen dem dünneren Ende jeder Keilform und einem imaginären Rechteck, dessen Seiten parallel sind oder übereinstimmen mit Seiten der rechteckförmigen Begrenzung, und das um die Keilformen herumpaßt mit einem Paar Seiten, die die einander nicht berührenden Seiten der Keilformen berühren und dem anderen Paar Seiten, die die dickeren Enden der Keilformen berühren.
- Der Abstand zwischen dem dünneren Ende und einer Seite des zweiten Paares kann größer sein als der Abstand von der benachbarten Seite des ersten Paares zum dicken Ende der anderen Keilform.
- Der keilförmig ausgebildete Umriß kann zwei Seiten aufweisen, die geradlinig verlaufen, einwärts gekrümmt sind oder auswärts gekrümmt sind bis zu einem geringen Ausmaß. Wo eines davon der Fall ist, liegt der zwischen den Seiten des Keils eingeschlossene Winkel im wesentlichen in einem Bereich von 15 bis 50 Grad, vorzugsweise 20 bis 45 Grad. Alternativ können die Seiten auswärts gekrümmt sein bis zu einem eher größeren Ausmaß, so daß es nicht praktisch ist, auf einen eingeschlossenen Winkel zwischen den Seiten Bezug zu nehmen. Nichtsdestoweniger ist es allgemein wünschenswert, die Keilform an ein Dreieck anzunähern, daß solch einen Winkel einschließt.
- Obwohl die Begrenzung des Bodens im wesentlichen rechteckförmig sein sollte, muß es nicht ein tatsächliches Rechteck sein. Beispielsweise kann eine beliebige Stutzung seiner Ecken auftreten.
- Die Erfindung ist besonders anwendbar bei Behältern, die ein Volumen vom zumindest 0,5 l aufweisen.
- Eine Möglichkeit besteht darin, daß ein rechteckförmiger Bodenbereich mit einer geraden Anzahl der Behälter gefüllt ist, die in Paaren angeordnet sind, die jeweils die beiden Keilformen entgegengesetzt orientiert aufweisen.
- Ein anderer Weg, den keilförmigen Umriß auszunutzen, besteht darin, drei oder mehr Behälter mit den dünnen Enden ihrer keilförmigen Umrisse benachbart zu plazieren. Bei geeigneter Wahl der Abmessungen des Keilumriß kann eine Behälteranzahl, die eine ungerade Anzahl sein kann, einen eingeschlossenen Winkel von 90 oder 180 Grad ausfüllen. Dies kann es ermöglichen, mit einer ungeraden Anzahl von Behältern einen rechteckförmigen Bereich zu füllen.
- Wo es praktisch ist, auf den Winkel zwischen den Seiten eines Keilumriß Bezug zu nehmen, kann der Winkel 30 Grad betragen, so daß drei Keilumrisse einen eingeschlossenen Winkel von 90 Grad füllen oder der Winkel 36 Grad betragen kann, so daß fünf Keilumrisse einen Winkel von 180 Grad füllen.
- Eine weitere Möglichkeit besteht in einer insgesamt ungeraden Anzahl von Behältern zur Füllung eines rechteckförmigen Bodenbereichs, wobei einige der Behälter paarweise mit den keilförmigen Umrissen bei jedem Paar entgegengesetzt orientiert und die restliche ungerade Anzahl mit ihren Keilformen benachbart zueinander angeordnet ist.
- Die Verwendung des kegelförmigen Umriß und die Packanordnung dieser Erfindung erweist sich als vorteilhaft, da sie die Gestaltung eines Sortiments von Behältern, die für dasselbe Produkt bestimmt sind, in einer Vielzahl von Größen jedoch mit ähnlichen Proportionen ermöglicht. Demgemäß kann eine Vielzahl von Kombinationen von einem Boden und darauf gepackten Behältern, wie vorstehend ausgeführt, gegeben sein, in denen die Behälter einer Kombination sich in der Größe von denen einer anderen Kombination unterscheiden. Noch genauer ist es möglich, ein Sortiment von Behältern für dasselbe Produkt vorzusehen, wobei die Behälter zumindest drei Größen mit jeweils unterschiedlichem Innenvolumen aufweisen, jeder Behälter einen von unten her, in einer Grundrißansicht gesehenen keilförmigen Umriß aufweist mit einem relativ dünnerem und einem relativ dickeren Ende und Seiten, deren Länge größer ist als der Abstand zwischen den Seiten an dem dickeren Ende des Keils, und die Höhe der Behälter größer ist als jede geradlinige horizontale Abmessung der Keilform, die Höhe h jedes Behälters ausgenommen des kleinsten, die Länge l einer imaginären Linie, die den Winkel zwischen den Seiten der Keilform des Behälters in zwei Teile schneidet, die Breite w zwischen den Seiten der Keilform an ihrem dickeren Ende und die entsprechenden Abmessungen h',l' und w' für den nächstkleineren Behälter im Sortiment so ausgebildet sind, daß die Beziehungen:
- 0.66 h/h' < 1/1' < 1.5 h/h'
- 0.66 h/h' < w/w' < 1.5 h/h'
- erfüllt werden, wodurch die Behälter im Sortiment sämtlich die gleichen Proportionen zu haben scheinen. Die Grenzen können etwas enger sein, um beispielsweise die vorstehenden Beziehungen zu erfüllen jedoch mit 0,75 und 1,33 anstatt 0,66 und 1,5.
- Der keilförmige Umriß könnte fast spitz zulaufend ausgebildet sein. Dies könnte wünschenswert sein für Kartone, bei denen das dünne Ende des Keils aus einem Verschluß gebildet sein könnte, beispielsweise einer Heißversiegelung. Alternativ kann der Keil an seinem dünnen Ende gestutzt sein. Dies ist möglich bei Kartonen und ist wünschenswert bei im Blasschmelzverfahren hergestellten Behältern.
- Das Ausmaß der Stutzung kann auf verschiedene Arten definiert werden. Eine Möglichkeit besteht in der Bezugnahme auf den Radius des größten und kleinsten Kreises, der innerhalb des Umrisses eingesetzt werden kann, tangential zu seinen Seiten, jedoch nicht über das dicke und das dünne Ende des Umrisses hervorspringt.
- Wenn ein Keilumriß mit einem gestutzten kleinen Ende verwendet wird, haben wir es allgemein als angebracht herausgefunden, daß der vorstehend erwähnte größte Kreis einen Radius aufweisen sollte, der 1,2 (besser 1,4) und 4 mal so groß ist wie der des kleinsten Kreises.
- Da die vorliegende Erfindung insbesondere im Bezug auf konturlose Produkte anwendbar ist, sind die Behälter wahrscheinlich mit einer Schüttoffnung, beispielsweise einer Schraubkappe, an ihrem oberen Ende versehen.
- Die Verwendung des keilförmigen Umriß mit unterschiedlicher Orientierung bringt es mit sich, daß keine bestimmte Seitenfläche als die "Front" des Behälters gestaltet werden kann. Demzufolge können beide Seitenflächen des Keils mit einer Aufschrift versehen werden, um den Produktnamen mit einer Beschriftung mit annähernd der gleichen Größe und Form darzustellen. Eine andere Möglichkeit ist es, den Produktnamen auf dem dicken Ende des Keils auf zutragen.
- Ausführungsbeispiele dieser Erfindung und die durch diese Ausführungsbeispiele erzielbaren Vorteile werden nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen genauer erläutert. Es zeigen:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines im Blasschmelzverfahren hergestellten Behälters;
- Figur 2 den äußeren Umriß des in Fig. 1 dargestellten Behälters in einer Unteransicht;
- Figur 3 den äußeren Umriß eines Kartons von unten her gesehen;
- Figuren 4 und 5 eine schematische Darstellung der Positionierung eines Behälterpaares mit einer Variation der Einfassungsproportionen;
- Figuren 6 und 7 schematische Darstellungen ähnlich der in Fig. 5 für Paare von Behältern, deren Wandungen auswärts gekrümmt sind;
- Figuren 8 und 9 schematische Darstellungen der Positionierung einer Mehrzahl von Behältern innerhalb einer Einfassung;
- Figuren 10 und 11 schematische Dartellungen der Positionierung eines Paares von Behältern, wobei die Form und die Größe eines einfassenden Rechtecks festgelegt ist;
- Figuren 12 und 13 grafische Darstellungen des Auswahlbereichs bei den Abmessungen;
- Figuren 14 und 15 schematische Darstellungen der Positionierung ungerader Behälteranzahlen innerhalb eines Rechtecks.
- Fig. 1 zeigt einen Behälter, der aus einer im Schmelzblasverfahrenen hergestellten Kunststofflasche besteht, die die erfindungsgemäßen Erfordernisse erfüllt. Sie weist eine im wesentlichen flache Seitenfläche 2 und eine zweite im wesentlichen flache Seitenfläche 4 auf, wobei die beiden Seitenflächen mittels einer gekrümmten Wandung 6 mit einem relativ kleinen Radius und einer gekrümmten Wandung 8 mit einem größeren Radius verbunden sind. Der obere Bereich des Behälters verjüngt sich in Richtung auf eine ebenes Ende 10 und ist so geformt, daß er einen Handgriff 12 definiert. Ein mit einem Schraubgewinde versehener Hals (nicht dargestellt) zur Aufnahme einer Kappe (nicht dargestellt) ist auf dem Ende 10 vorgesehen. An der Grundfläche verjüngen sich die Seitenwandungen einwärts, so daß der Bereich, der tatsächlich mit einer Stützfläche in Kontakt ist, kleiner ist als der in einer Bodenansicht gesehene Umriß.
- Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, ist der Umriß in einer Bodenansicht der eines Keils, der durch die Seitenflächen 2, 4, die gekrümmte Wandung 6 am dünnen Ende des Keils mit einem Krümungsradius r und der gekrümmten Wandung 8 am dicken Ende des Keils mit einem Krümmungsradius R definiert. Der zwischen den Seitenflächen des Keilumriß eingeschlossene Winkel ist in Fig. 2 mit α bezeichnet. Die größere Achse des Umriß ist die Länge l längs einer imaginären Linie, die den Winkel α zwischen den Seiten der Keilform in zwei Teile schneidet. Die kleinere Achse ist die Breite w quer zur größeren Achse am dicken Ende des Keils.
- Fig. 3 zeigt den Umriß in Bodenansicht für einen Karton, der aus Kartonplatte oder anderem faltbaren plattenförmigen Material gebildet ist. Der Umriß weist Hauptseiten-Feldflächen 2, 4 auf. Am dicken Ende sind diese durch drei schmale Felder 20, 22, 24 verbunden. Am dünnen Ende des Keilumriß sind die Seitenflächen 2, 4 längs eines Abschlusses 26 verbunden, der durch Verklebung oder Heißversiegelung geschlossen werden könnte. Alernativ könnte das dünne Ende gestutzt werden und die Seitenwandungen 2, 4 durch ein schmales Feld 28, das mit durchbrochenem Linienverlauf dargestellt ist, verbunden werden. Sämtliche der vorstehend erwähnten Felder des Kartons können rechteckförmig und so angeordnet sein, daß sie sich vertikal zwischen dem abgeflachten Ende und Bodenfeldern erstrecken, obgleich ein Karton mit geneigten Wandungen möglich ist und jegliche geeignete Form eines oberen Endes verwendet werden könnte.
- Der in Fig. 1 dargestellte Behälter ist mit im wesentlichen planen, vertikalen Seitenflächen dargestellt. Das muß nicht der Fall sein. Die Seitenflächen können einwärts verjüngt gegen das obere Ende hin verlaufen, ohne den Umriß, wie er im Grundriß erscheint oder die Art und Weise, wie die Behälter zusammengepackt werden können, zu beeinflußen. Es könnte darüber hinaus möglich sein, daß die Seitenwände etwas einwärts gekrümmt sind, beispielsweise wie mittels der durchbrochenen Linien 30 in Fig. 2 dargestellt. Solch eine Krümmung der Seitenwandungen verändert den Umriß in Bodenansicht, aber der Umriß bleibt im wesentlichen keilförmig. Der mit einer durchgehenden Linie in Fig. 1 ausgezogene Umriß könnte dann als eine imaginäre Keilform angesehen werden, die den tatsächlichen Umriß einschließt. Da der tatsächliche Umriß in die dargestellte Form hineinpaßt, würden die Behälter in der gleichen Art und Weise innerhalb einer Einfassung zusammengepackt sein.
- Die Behälter können eine irgendwie nach außen gerichtete Krümmung der Seitenwandungen, wie in den Fig. 6 und 7 dargestellt, aufweisen.
- Eine Vielzahl weiterer Variationen in der Form von denen, die dargestellt sind, sind möglich. Beispielsweise könnte das dicke Ende des Keils entweder bei einem im Schmelzblasverfahren hergestellten Behälter oder einem Karton durch ein einzelnes flaches Feld längs der kleineren Achse w ausgebildet sein. Bei einem im Schmelzblasverfahren hergestellten Behälter könnte das dicke Ende des Keils durch eine Aufeinanderfolge von planen oder annähernd planen Feldern, wie in den Fig. 4 und 5 dargestellt, ausgebildet sein.
- Sämtliche der dargestellten Formen sind zu einer zentralen vertikalen Ebene symmetrisch. Dies wird wahrscheinlich vorzuziehen sein, ist jedoch nicht wesentlich.
- Die Art und Weise, in der keilförmige Behälter innerhalb einer Einfassung eingeordnet sein können, wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und fortfolgende erläutert. Die Fig. 4 und 5 zeigen jeweils die Umrisse zweier identischer Behälter A und B, die Seite an Seite jedoch mit relativ zueinander umgekehrten Orientierungen angeordnet sind. Dementsprechend passen sie, wie dargestellt, in ein imaginäres Rechteck. Die Seiten 2 der beiden Behälter fluchten mit einem Paar paralleler Seiten des Rechtecks. Die dicken Enden der Keilumrisse berühren jeweils eine der beiden anderen Seiten des Rechtecks.
- Diese Figuren zeigen, daß die Relativanordnung der beiden Behälter so ausgerichtet werden kann, daß ihre Keilumrisse Rechtecke innerhalb eines Proportionsbereichs füllen. Fig. 4 zeigt das Rechteck mit dem größten Längen/Breiten-Verhältnis, und in diesem Fall berührt das dicke Ende jedes Teilumrisses den gegenüberliegenden Längsrand des imaginären, umgebenden Rechtecks in den mit 34 bezeichneten Punkten. Fig. 5 zeigt einen Zustand mit einem kleineren Längen/Breiten-Verhältnis des Rechtecks. Bei allen Positionierungen sind die beiden Behälter eng in das umgebende, imaginäre Rechteck eingepaßt. Freiraum zur Variation der Proportionen der beiden Seiten des Rechtecks entsteht, weil Lücken, wie mit 38 bezeichnet, vorhanden sind, und Lücken, wie mit 39 bezeichnet, entstehen zwischen dem Keilumriß und dem umgebenden Rechteck, selbst wenn das Rechteck um die beiden Behälter herum eng angepaßt bleibt. In Fig. 5 ist die Lücke 38 größer als die Lücke 39 wohingegen die Fig. 4 keine Lücke 39 aufweist.
- Die Fig. 6 und 7 sind analog zur Fig. 5, zeigen jedoch, daß dieselbe Nebeneinanderanordnung von Behältern angewandt werden kann, selbst wenn die Behälter eine Unteransicht aufweisen, mit Seiten, die bis zu einem geringen Ausmaß nach außen gekrümmt sind (Fig. 6) oder gar zu einem eher größeren Ausmaß (Fig. 7).
- Fig. 8 zeigt wie eine Anzahl von Behältern, die paarweise angeordnet sind, in eine Einfassung eingesetzt werden können. Diese kann ein äußerer Kasten oder ein Längenabschnitt eines Supermarktregals sein. Die Tatsache, daß die Behälter gut innerhalb Rechtecken eingepaßt sein können, die über einen weiten Proportionsbereich variieren, macht es für eine Vielzahl von Behälterpaaren möglich, in Einfassungen mit einem Proportionsbereich eingepaßt zu werden. Wie in Fig. 9 dargestellt, müssen die imaginären Rechtecke um die verschiedene Paare herum nicht identisch sein.
- Die Fig. 10 und 11 zeigen, daß ein Sortiment von Formen und Größen von Behältern gestaltet werden kann, um in ein gegebenes Rechteck hineinzupassen.
- Die Form und die horizontale Querschnittsfläche bei einem Paar von Behältern, die in ein gegebenes Rechteck (das ein Teil der Fläche innerhalb einer rechteckigen Einfassung sein kann) hineinpassen sollen, kann variiert werden durch Änderung des eingeschlossenen Winkels α und/oder des Ausmaßes der Stützung am dünnen Ende der Keilform. (Eine Variation kann auch erreicht werden durch Variierung der Form an beiden Enden).
- Somit unterscheiden sich die Behälter in Fig. 10 von denen in Fig. 11 darin, daß sie einen größeren eingeschlossenen Winkel α aufweisen.
- In beiden Fig. 10 und 11 sind Lücken 38, 39 zwischen jeder Keilform und dem umgebenden, imaginären Rechteck vorhanden.
- Diese Möglichkeit, die Form und die Größe zu variieren, gibt dem Konstrukteur eines Behälters größeren Freiraum die Abmessungen auszuwählen, während dennoch die Möglichkeit besteht, die Behälter in einen äußeren Kasten eng eingepaßt zu packen, dessen Abmessungen zum Ausfüllen der Fläche einer Palette mit einer exakten Anzahl solcher äußeren Kästen geeignet sind.
- Dieser Vorteil ist ferner durch die Fig. 12 und 13 dargestellt.
- Wenn ein Behälter in Bodenansicht gesehen einen Umriß aufweist, der im wesentlichen rechteckförmig ist, dann müssen die größere und die kleinere Achse des Umriß Bruchteile der inneren horizontalen Abmessungen des äußeren Kastens sein. Da die äußeren Abmessungen des Kastens derartig sein müssen, daß eine integrale Anzahl von Kästen die Fläche einer Palette füllt, und das maximale, in jedem Kasten enthaltene Gewicht begrenzt ist, besteht im wesentlichen keine Wahlfreiheit für die Größe der größeren und der kleineren Achse des Umrisses einzelner Behälter, zumindest in dem Fall der größeren Behältergrößen.
- Fig. 12 ist eine Art einer graphischen Darstellung, die die Möglichkeiten für ein Sortiment für im wesentlichen rechteckförmige Flaschen zeigt, in einen äußeren Kasten zu passen mit den Nennabmessungen von 400 mm x 200 mm. Längs der Grundlinie dieser grafischen Darstellung sind mögliche Flaschengrößen angezeigt zusammen mit der Anzahl Flaschen, die benötigt wird, um den Kasten zu füllen, ohne zu ermöglichen, daß das Gesamtproduktvolumen, das in dem äußeren Kasten aufgenommen wird, 12 Liter überschreitet.
- Die vertikale Achse der graphischen Darstellung zeigt Abmessungen in Milimeter. Für jede mögliche Flaschengröße und Anzahl von Flaschen sind die Abmessungen der größeren und der kleineren Achse des Flaschenumriß dargestellt. Wenn die Anzahl der Flaschen im Kasten einmal festgelegt ist, besteht in jedem Fall nur eine Möglichkeit für die Abmessungen der größeren und der kleineren Achse.
- Ebenso ist für jede der Möglichkeiten ein Höhenbereich dargestellt, der unter Verwendung typischer Raumbedarfsfiguren für diesen Behältertyp berechnet ist. (Höhen außerhalb des angezeigten Bereichs können verwendet werden, sind jedoch im allgemeinen nicht wünschenswert.)
- Fig. 13 ist eine ähnliche graphische Darstellung mit Darstellung der Möglichkeiten, wenn die Flaschen einen Keilumriß aufweisen, wobei der äußere Kasten wiederum nominelle äußere Abmessungen von 400 mm x 200 mm aufweist. Für jede mögliche Kombination von Flaschengröße und Flaschenanzahl im Kasten zeigt die graphische Darstellung die Abmessungen der größeren und der kleineren Achse des Keilumriß. Ein Höhenbereich ist ebenso für jede der Möglickeiten dargestellt. In jedem Fall sind die Abmessungen der größeren Achse und der kleineren Achse als l und w in Fig. 2 bezeichnet. Für jede der Möglichkeiten sind die möglichen Abmessungen der größeren und der kleineren Achse in Abhängigkeit von den Vorgaben berechnet worden, daß der eingeschlossene Winkel α der Keilform im Bereich von 20 Grad bis 40 Grad liegt, daß das dicke Ende und das dünne Ende des Keils einen teilkreisförmigen Umriß, wie in Fig. 2 dargestellt, haben, und daß das Ausmaß der Stutzung des Keils derart ist, daß der Radius r am dünnen Ende und der Radius R am dicken Ende die Beziehung erfüllen:
- 2r ≤ R ≤ 4r
- Die Höhen wurden ausgehend von Formfaktoren bestimmt, die wir als wünschenswert herausgefunden haben. Höhen außerhalb des angegebenene Bereichs können verwendet werden, sind jedoch im allgemeinen nicht wünschenswert.
- Es mag nicht für alle Abmessungen praktisch sein an den Grenzen der angegebenen Bereiche zu liegen. Mit anderen Worten, wenn irgendeine Abmessung an der Grenze eines angegebenen Bereichs liegt, kann es für die anderen beiden Abmessungen nicht praktisch sein ebenfalls an der Grenze der angegebenen Bereiche zu liegen.
- Ausgeschlossen sowohl von Fig. 12 als auch von Fig. 13 sind Flaschen, bei denen die größere Achse mehr als das Zweifache der Länge der kleineren Achse beträgt. Dies kommt der Eignung für die Herstellung im Schmelzblasverfahren zugute.
- Wie in Fig. 13 dargestellt, ist es häufig möglich für die kleinere Achse einen Bereich von Größen zu haben. In jedem Fall gibt es einen Bereich möglicher Größen für die größere Achse und der Bereich von Möglichkeiten für die Höhe ist weiter als in Fig. 13.
- Ein Konstrukteur, der eine Familie von Flaschen in unterschiedlichen Größen, beispielsweise 0,75 l und dann 1, 2, 3, 4 und 6 l produzieren soll, würde sich wünschen, eine progressive Abstufung sawohl der größeren Achsen als auch der Höhen von den größten Flaschen zu den kleinsten hin zu haben. Aus Fig. 12 wird ersichtlich, daß dies nicht möglich ist mit Flaschen, deren Umriß einem Rechteck angenähert ist. Fig. 12 zeigt im wesentlichen keinen Variationsbereich bei der größeren Achse zwischen 31 und 61 und dann besteht unvermeidbar ein krasser Sprung zwischen der 3 l- und der 2 l-Größe. Ähnlich wie bei den Höhen besteht wenig Variationsraum von 2 l zu 6 l mit einem unvermeidbaren, unlogischen Abfall in der Höhe zur Erzielung einer 5 l-Größe. Aus Fig. 13 kann ersehen werden, daß mit den Keilumriß-Behältern der vorliegenden Erfindung ein größerer Bereich für die größeren Achsen und die Höhen besteht, um einer progressiven Größenabstufung zu entsprechen.
- Der obere Bereich von Fig. 14 zeigt, daß drei Behälter, jeweils mit einem eingeschlossenen Winkel α von 30 Grad, mit den dünnen Enden der Keile einander benachbart liegen können und die Winkel α sich dann zu 90 Grad addieren.
- Der untere Tei von Fig. 14 zeigt, daß durch Hinzufügung von zwei weiteren Behältern - Seite an Seite mit umgekehrten Orientierungen - längs den Dreien das Ergebnis darin besteht, daß fünf Behälter in einen rechteckförmigen Umriß passen.
- Fig. 15 zeigt eine weitere Anordnung von fünf Behältern, in ähnlichen Positionen jedoch leicht umgesetzt, um die Proportionen des imaginären Rechtecks, das alle fünf Behälter einfasst, zu verändern.
- Es somit deutlich, daß bei fünf Behältern in einem Rechteck ein Variationsbereich hinsichtlich der Proportionen des einfassenden Rechtecks besteht.
Claims (15)
1. In Kombination miteinander eine Einrichtung, die
einen Boden, umgeben von einer im wesentlichen
rechteckförmigen Begrenzung definiert, und eine
Mehrzahl von Behältern, die innerhalb der
Einrichtung zum Stand auf dem Boden gepackt sind, wobei
jeder Behälter in einer Grundrißansicht von unten
her gesehen einen Umriß aufweist, der keilförmig ist
mit einem relativ dünneren Ende (6) und einem
relativ dickeren Ende (8) des Keils und mit Keilseiten
(2,4), deren Länge größer ist als der Abstand w
zwischen den Seiten am dickeren Ende des Keils, und
jeder Behälter eine Höhe h aufweist, die größer ist
als jede geradeaus gerichtete, horizontale Abmessung
des keilförmigen Umriß, wobei die Behälter derart
auf dem Boden gepackt sind, daß zumindest ein Paar
von Behältern Seite an Seite einander berührend
angeordnet sind, mit ihren Keilformen jedoch
entgegengesetzt orientiert, so daß das dünnere Ende (6)
jeder Keilform benachbart dem dickeren Ende (8) der
Keilform des anderen Behälters des Paares ist,
jedoch mit einer Lücke (38) zwischen dem dünneren Ende
jeder Keilform und einem imaginären Rechteck, dessen
Seiten parallel sind oder übereinstimmen mit Seiten
der rechteckförmigen Begrenzung, und das um die
Keilformen herumpaßt, mit einem Paar Seiten, die die
einander nicht berührenden Seiten (2) der Keilformen
berühren, und dem anderen Paar Seiten, die die
dikkeren Enden (8) der Keilformen berühren.
2. Eine Kombination nach Anspruch 1, bei der der
Boden mit einer geraden Anzahl Behälter gefüllt ist,
die paarweise angeordnet sind, mit ihren Keilformen
entgegengesetzt orientiert.
3. Eine Kombination nach Anspruch 1, bei der der
Boden mit einer ungeraden Anzahl Behälter gefüllt ist
und zumindest einige der Behälter mit den dünneren
Enden (6) ihrer Keilformen zueinander benachbart
angeordnet sind.
4. Eine Kombination nach Anspruch 1, bei der die
Bodenfläche mit einer Anzahl Behälter gefüllt ist,
von denen zumindest einige paarweise angeordnet sind
mit ihren Keilformen entgegengesetzt orientiert und
deren übrige, falls vorhanden, eine ungerade Anzahl
bilden, die mit den dünneren Enden (6) ihrer
Keilformen einander benachbart angeordnet sind.
5. Eine Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei der der Boden ein Bereich eines Regals für
die Verkaufspräsentation der Behälter ist.
6. Eine Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei der die den Boden definierende Einrichtung
ein Kasten oder ein Tablett ist, der bzw. das aus
faltbarem Kartonplattenmaterial gebildet ist, wobei
der Boden der Boden des Kastens oder des Tabletts
ist.
7. Eine Kombination nach Anspruch 6, bei der die
äußere Länge und Breite des Kastens oder des
Tabletts derartig ist, daß eine integrale Anzahl von
Kästen oder Tabletts im wesentlichen ein Rechteck
von 600 mm x 400 mm ausfüllen.
8. Eine Kombination nach Anspruch 6 oder 7, bei der
der Kasten oder das Tablett eine äußere horizontale
Abmessung von 600 mm, 300 mm, 200 mm oder 150 mm und
eine hierzu rechtwinklige äußere horizontale
Abmessung von 400 mm oder 200 mm aufweist.
9. Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der ein Winkel (α), der innerhalb der
Seitenflächen jedes Keils eingeschlossen ist, im
Bereich von 20 Grad bis 45 Grad liegt.
10.Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der die Keilform derartig ist, daß
der Radius (R) des größten Kreises, der in die
Keilform eingesetzt werden kann, tangential zu deren
Seiten am dicken Ende (8) der Keilform mindestens
das 1,2-fache des Radius (r) des kleinsten Kreises,
der in die Keilform eingepaßt werden kann,
tangential zu deren Seiten am dünneren Ende (6) der Keilform
beträgt.
11.Eine Kombination nach Anspruch 10, bei der der
Radius des größten Kreises im Bereich des 2- bis 4-
fachen des Radius des kleinsten liegt.
12.Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der die Behälter im
Schmelzblasverfahren hergestellte Kunststofflaschen sind.
13.Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der die Behälter jeweils eine
Schraubkappe am oberen Ende (10) aufweisen.
14.Eine Kombination nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der jeder Behälter ein Volumen von
mindestens 0,5 l aufnimmt.
15.Verpackung für ein Produkt mit mindestens zwei
Kombinationen nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Behälter einer Kombination eine zu
den Behältern der anderen Kombination
unterschiedliche Größe aufweisen.
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