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Die Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der
Fotografie, insbesondere auf eine einen Rollfilm
enthaltende Filmpatrone. Insbesondere bezieht sich die Erfindung
auf eine Filmpatrone, die in der Lage ist, einen nicht aus
der Patrone herausragenden Filmanfang in Abhängigkeit von
einer Drehung der Filmspule in Abspulrichtung innerhalb des
Gehäuses aus der Patrone herauszutransportieren.
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Bei herkömmlichen 35mm-Filmpatronen, wie sie zum Beispiel
von Eastman Kodak Co. und Fuji Photo Film Co. Ltd.
hergestellt werden, ist der Filmstreifen auf einer mit Flanschen
versehenen und drehbar in einem zylindrischen Gehäuse
aufgenommenen Spule aufgewickelt. Normalerweise ragt ein
üblicherweise als "Filmanfang" bezeichneter vorderster
Bereich oder Anfang des Filmstreifens mit einer Länge von
etwa 59,3 mm (2 1/3 Zoll) aus einem lichtdichten Schlitz
oder Mundstück des Patronengehäuses heraus. An einem Ende
weist die Spule eine aus dem Gehäuse vorstehende kurze
axiale Verlängerung auf, mittels derer die Spule von Hand
gedreht werden kann. Wird die Spule zunächst in
Abspulrichtung gedreht, weitet sich der Filmwickel innerhalb des
Gehäuses radial auf, weil das innere Ende des Filmstreifens
an der Spule befestigt ist, während der aus dem Schlitz
herausragende, verschleierte Filmanfang sich nicht bewegt.
Der Filmwickel kann sich radial aufweiten, bis zwischen
ihrer äußersten Windung und der inneren gebogenen Wandung
des Gehäuses eine schlupffreie Anlage entsteht. Sobald
diese schlupffreie Anlage erreicht ist, entsteht eine
griffige Wirkung zwischen Filmwickel und Gehäuse, die eine
weitere Drehung der Spule in Abspulrichtung verhindert.
Daher kann der Filmstreifen durch Drehen der Spule in
Abspulrichtung nicht aus dem Gehäuse heraustransportiert
werden; vielmehr ist es bei typischen 35mm-Kameras
erforderlich, den herausragenden Filmanfang zu erfassen und den
Filmstreifen aus dem Gehäuse herauszuziehen.
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Es wurde bereits eine 35mm-Filmpatrone vorgeschlagen, die
anders als herkömmliche Filmpatronen derart funktioniert,
daß der Filmanfang durch Drehen der Filmspule in
Abspulrichtung automatisch aus der Patrone heraustransportiert
wird. Der Filmanfang befindet sich ursprünglich vollständig
innerhalb des Patronengehäuses. US-A-4.423.943 beschreibt
insbesondere eine Filmpatrone, bei der die äußerste Windung
des auf die Filmspule aufgewickelten Filmwickels durch
entsprechende umlaufende Lippen zweier im axialen Abstand
angeordneter Flanschen der Spulen derart radial gehalten
wird, daß der Wickel nicht an der inneren gekrümmten
Wandung des Patronengehäuses zur Anlage kommen kann. Das
Nachlaufende des Filmstreifens ist an der Filmspule
befestigt, und das vordere Ende oder Vorlaufende des
Filmstreifens ist leicht abgeschrägt, wodurch es ermöglicht werden
soll, daß dieses Ende frei zwischen den umlaufenden Lippen
herausragen und sich an einem Punkt einwärts vom nicht
lichtdichten Filmdurchgang aus dem Patronengehäuse heraus
an die Gehäusewandung anlegen kann. Bei der anfänglichen
Drehung der Filmspule in Abspulrichtung wird der Filmanfang
entlang der Gehäusewandung vorgeschoben, bis er einen
inneren Zugang zum Filmdurchgang erreicht. Dann wird er in
den Filmdurchgang hinein- und durch diesen aus dem
Patronengehäuse
herausgeschoben. Der Filmdurchgang weist eine
geringere Breite auf als der Filmstreifen, wodurch sich der
Filmstreifen während des Abspulens von der Filmspule in
Querrichtung wölbt, was die Bewegung der Filmkanten unter
die umlaufenden Lippen der Flanschen erleichtert. Eine
stärkere Aufwölbung des Filmstreifens zur Begünstigung der
Bewegung der Längskanten des Filstreifens unter die
umlaufenden Lippen der Flanschen könnte jedoch zu
Beschädigungen des Filmstreifens führen.
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Ähnlich der in US-A-4.423.943 beschriebenen Filmpatrone
beschreiben auch die gemeinsam abgetretenen Patente US-A-
4.834.306 und US-A-4.848.693 jeweils eine Filmpatrone, die
in der Lage ist, einen nicht aus der Patrone vorstehenden
Filmanfang automatisch in Abhängigkeit von der Drehung der
Filmspule in Filmabspulrichtung aus der Patrone
herauszutransportieren. Insbesondere wird dort eine Filmpatrone
beschrieben, bei der ein Filmwickel zwischen einem Paar
koaxial beabstandeter, voneinander unabhängig drehbarer
Flanschen auf einem Spulenkern aufgewickelt ist. Die beiden
Flanschen weisen jeweils umlaufende, ringförmige Lippen
auf, die verhindern, daß sich die äußerste Windung des
Filmwickels, die auch den Filmanfang enthält, nach Art
einer Feder an die Innenwandung des Patronengehäuses
anlegt. Wird die Spule zunächst in Filmabspulrichtung
gedreht, können die Flanschen vorübergehend stehenbleiben,
und da das innere Ende des Filmwickels an der Spule
befestigt ist, wird der Wickel sich radial aufweiten, so daß
die äußerste Windung mit den ringförmigen Lippen in eine
griffige Verbindung gelangt. Sobald diese griffige
Verbindung besteht, drehen sich bei weiterer Drehung der Spule
auch die Flanschen mit. Dadurch können feststehende innere
Spreizelemente aufeinanderfolgende Bereiche der
ringförmigen
Lippen auf ein die Filmbreite übersteigendes axiales
Maß auseinanderbiegen, wodurch wiederum der Filmanfang und
die nachfolgenden Abschnitte des Filmwickels zwischen den
ringförmigen Lippen in radialer Richtung freigegeben werden
und in den lichtdichten Filmdurchgang hinein und durch
diesen hindurch aus der Filmpatrone heraustransportiert
werden können. Eine angrenzend an einen inneren Eingang zum
Filmdurchgang angeordnete Abstreiferführung lenkt den
Filmanfang des Filmwickels dadurch in den Filmdurchgang,
daß sie bei Drehung der Spule in Abspulrichtung zwischen
den Filmanfang und die nächst innere Windung des
Filmwickels gelangt.
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Es hat sich gezeigt, daß wenn man mindestens einen der
Filmbegrenzungsflanschen während der Drehung der Spule in
Abspulrichtung an der Filmspule feststellt, anstatt beiden
Flanschen weiterhin die Drehung unabhängig von der Spule zu
gestatten, wie dies in den gemeinsam abgetretenen Patenten
US-A-4.834.306, US-A-4.848.693 und US-A-4.883.236
vorgesehen ist, sofort eine Reibverbindung zwischen der
äußersten Windung des Filmwickels und den umlaufenden
Auskragungen des feststehenden Flanschs zustandekommt, was das
Herausspulen des Filmanfangs durch den lichtdichten
Filmdurchgang und aus dem Patronengehäuse heraus mittels der
Spule erleichtert. Insbesondere erhöht die Reibverbindung
die Schubkraft, die die Spule zum Herausschieben des
Filmanfangs aus dem Patronengehäuse auf den Filmanfang ausüben
kann. Außerdem hat sich gezeigt, daß dadurch, daß
sich - wie dies in den gemeinsam abgetretenen Patenten US-A-
4.834.306, US-A-4.848.693 und US-A-4.883.236 vorgesehen
ist, bei Drehung der Spule in Aufwickelrichtung beide
Flanschen unabhängig von der Spule drehen können, im
wesentlichen sichergestellt ist, daß der Filmanfang innerhalb
der umlaufenden Auskragungen des Flanschs in die
Filmpatrone zurückgespult werden kann, ohne daß die umlaufenden
Auskragungen diese Bewegung behindern.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht
einer Filmpatrone gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
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Fig. 2 eine Ansicht der Filmpatrone, wobei zur
Darstellung eines auf einer Filmpatrone aufgewickelten
Filmwickels das Patronengehäuse offen
dargestellt ist;
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Fig. 3 eine teilweise geschnittene Stirnansicht des
Patronengehäuses, des Filmwickels und der
Filmspule, aus der die Art der ursprünglichen
Aufbewahrung des Filmwickels auf der Filmspule zu
erkennen ist;
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Fig. 4, 5, 6 und 7
Stirnansichten ähnlich Fig. 3, aus denen zu
erkennen ist, wie der Filmwickel von der Filmspule
abgewickelt wird;
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Fig. 8 und 9
Ansichten des Filmwickels und der Filmspule, in
denen dargestellt ist, wie der Filmwickel
ursprünglich auf der Filmspule aufbewahrt wird;
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Fig. 10 und 11
Ansichten ähnlich Fig. 8 und 9, in denen
dargestellt ist, wie der Filmwickel von der Filmspule
abgewickelt wird;
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Fig. 12 eine auseinandergezogene perspektivische
Darstellung der Filmspule ohne Filmwickel; und
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Fig. 13 eine teilweise geschnittene Ansicht des
Filmwickels und der Filmspule, in der zu erkennen
ist, wie einer von zwei den Film begrenzenden
Flanschen der Spule so an der Spule befestigt
werden kann, daß er sich gleichzeitig mit der
Spule dreht;
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der vorzugsweisen
Verwendung in Verbindung mit einer 35mm-Filmpatrone
beschrieben. Da die Einzelheiten derartiger Filmpatronen
allgemein bekannt sind, richtet sich die folgende
Beschreibung insbesondere auf jene Elemente, die Teil der
beschriebenen Ausführungsform sind oder direkt mit ihr
zusammenwirken. Es versteht sich jedoch, daß andere, hier nicht
besonders beschriebene oder dargestellte Elemente in
unterschiedlicher, dem Durchschnittsfachmann bekannter Weise
ausgebildet sein können.
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Fig. 1, 2 und 12 zeigen eine verbesserte 35mm-Filmpatrone
1 mit einem lichtdichten Patronengehäuse 3 und einer
innerhalb des Patronengehäuses um eine Achse X in
Filmaufwickel- und Filmabspulrichtung U und W drehbaren Filmspule 5. Das
Patronengehäuse 3 besteht aus zwei Gehäusehälften 7 und 9,
die entlang entsprechender genuteter und gestufter
Randbereiche 11 und 13 zusammengefügt sind. Die zusammengefügten
Hälften 7 und 9 bilden obere und untere, zueinander
ausgerichtet kreisförmige Öffnungen 15 und 17 zur Aufnahme
eines relativ kürzeren Endstücks und eines
gegenüberliegenden längeren, am Ende offenen Endstücks 19 bzw. 21 eines
Spulenkerns oder einer Nabe 23 sowie einen relativ geraden,
engen Filmdurchgang 25 für den Austritt des Films aus dem
Patronengehäuse 3 aus. Die längeren und kürzeren offenen
Endstücke 19 und 21 des Spulenkerns 23 weisen jeweils eine
umlaufende ringförmige Nut 27 auf, die im Zusammenwirken
mit einem entsprechenden Randbereich 29 der zugehörigen
Öffnungen 15 und 17 im Patronengehäuse 3 die Filmspule 5 so
drehbar lagern, daß die Spule sich um die Achse X in den
Filmabspul- und Filmaufwickelrichtungen U und W drehen
kann. Das Innere des Filmdurchgangs 25 ist mit einem
bekannten schwarzen Samt- oder Plüschmaterial 31 ausgekleidet,
um ein Eindringen von Licht von außen in den Filmdurchgang
zu verhindern.
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Ein Wickel 33 eines 35mm-Filmstreifens F ist in
aufeinanderfolgenden Windungen auf einen Spulenkern 23
aufgewickelt. Wie in Fig. 2 und 3 zu erkennen ist, weist der
Filmwickel 33 eine äußerste Windung auf, in der sich ein
Filmanfang 35 mit einem vorlaufenden oder vorderen Ende 37
befindet und der nach innen eine nächste Windung 39 folgt.
Das innere oder nachlaufende Ende der innersten Windung 40
des Filmwickels 33 ist in bekannter, nicht dargestellter
Weise am Spulenkern 23 befestigt - siehe Fig. 13.
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Wie in Fig. 1, 2, 8, 12 und 13 zu erkennen ist, sind zwei
identische obere und untere, sehr dünne flexible
Filmbegrenzungsflanschen 41 und 43 koaxial im Abstand zueinander
entlang des Spulenkerns 23 angeordnet. Die beiden Flanschen
41 und 43 weisen jeweils einstückig ausgebildete Scheiben
45 bzw. 47 und sich vom Umfang der Scheiben weg
erstreckende, einstückig angeformte ringförmige Lippen oder Ränder 49
und 51 auf. Die beiden Scheiben 45 und 47 überdecken
gegenüberliegende, im wesentlichen flache, durch die
entsprechenden gegenüberliegenden Längskanten 53 und 55 der
aufeinanderfolgenden Windungen des Filmwickels gebildete
Seiten des Filmwickels 33 und weisen jeweils mittige
Öffnungen 56 auf, durch die der Spulenkern 23 koaxial
hindurchgeführt ist, um die Drehung des Spulenkerns relativ zu
den Flanschen 41 und 43 zu ermöglichen - siehe Fig. 12. Im
Spulenkern 23 sind entsprechende umlaufende Aussparungen 57
zur Aufnahme der Scheiben 45 und 47 der Flanschen 41 und 43
vorgesehen, so daß die Flanschen selbständig um die Achse
X gedreht werden können. Die beiden Aussparungen 57 sind
entlang des Spulenkerns 23 so weit voneinander entfernt,
daß sie die inneren Flächen 45' und 47' der Scheiben 45 und
47 in geringem Abstand von den Längskanten 53 und 55 der
aufeinanderfolgenden Windungen des Filmwickels 33
halten - siehe Fig. 13. Die ringförmigen Lippen 49 und 51 ragen
radial auswärts der Längskanten 53 und 55 des vorderen
Endes des Films über den Filmanfang (äußerste Windung) 35
des Filmwickels hinaus und bilden somit eine radiale
Begrenzung für den Filmanfang, der dadurch daran gehindert
wird, sich radial aufzuweiten oder sich nach Art einer
Uhrfeder in wesentlichem Ausmaß an eine innere gekrümmte
Wandung 58 des Patronengehäuses 3 anzulegen. In dem
Filmanfang (äußerste Windung) 35 ist entlang seiner Längskante
55 relativ nahe des vorderen Endes 37 eine Nut 59 zur
Aufnahme eines Umfangsbereichs 51' der ringförmigen Lippe
51 eingeschnitten. Dadurch kann ein relativ kurzer
Kantenbereich 61 des Filmanfangs (äußerste Windung) 35, der das
vordere Ende 37 und die Nut 59 verbindet, die ringförmige
Lippe 51 radial außen überlappen und dadurch das vordere
Ende in einem radialen Abstand D zur nächst inneren Windung
39 des Filmwickels 33 halten - siehe Fig. 4 und 9. Das
vordere Ende 37 weist eine vordere Kante 63 auf, die von
der Längskante 53 des Filmanfangs (äußerste Windung) 35 zur
anderen Längskante 55 des Filmanfangs hin schräg verläuft
und somit eine vordere Spitze oder einen Ansatz 65 am
Filmanfang bildet, der ebenso wie der Kantenbereich 61 die
ringförmige Lippe 51 radial außen überlappt - siehe Fig. 1,
2, 8 und 9.
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Die beiden Flanschen 41 und 43 weisen eine Vielzahl von
konzentrischen, gekrümmten Schlitzen 66 auf, die in
Längsrichtung in Filmabspul- und Filmaufwickelrichtung U und W
in die jeweiligen Scheiben 45 und 47 eingeschnitten sind.
An dem kürzeren Endstück und dem längeren Endstück mit
offenem Ende 19 und 21 des Spulenkerns 23 vorgesehene
Eingriffsmittel in Form hakenförmiger Elemente 67 greifen
normalerweise in die konzentrischen Schlitze 66 ein und
bewegen sich bei Drehung des Spulenkerns relativ zu den
Flanschen in Abspulrichtung U entlang der Schlitze, so daß
sie an den Flanschen 41 und 43 in Anlage kommen, und bei
Drehung des Spulenkerns relativ zu den Flanschen in
Aufwickelrichtung W entlang der Schlitze, so daß sie außer
Eingriff mit den Flanschen gelangen - siehe Fig. 12 und 13.
Vorzugsweise weisen die hakenförmigen Elemente 67 jeweils
eine abgeschrägte Stirnfläche 67' auf, die bewirkt, daß
sich das hakenförmige Element bei Drehung des Spulenkerns
23 relativ zu den Flanschen 41 und 43 in Aufwickelrichtung
W leichter aus einem der konzentrischen Schlitze 66
herausbewegt, wenn der Spulenkern so weit relativ zu den
Flanschen in Aufwickelrichtung gedreht wird, daß das
hakenförmige Element den Schlitz verläßt.
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Eine von der Innenwandung 58 der Patronenhälfte 7
vorstehende Filmabstreifführung 68 ist unmittelbar innerhalb des
inneren Eintritts des Filmdurchgangs 25 angeordnet, so daß
sie zwischen dem vorderen Ende 37 des Filmanfangs (äußerste
Windung) 35 und der nächst inneren Windung 39 im Bereich
der vordersten Spitze des Filmanfangs aufgenommen wird, der
Filmanfang erfaßt und bei Drehung des Spulenkerns 23 in
Abspulrichtung U in den Filmdurchgang einführt - siehe Fig.
1 und 4 - 7. Weil das vordere Ende 37 zur nächst inneren
Windung 39 einen radialen Abstand D aufweist, wird es nicht
zwischen die Abstreifführung und die nächst innere Windung
39, sondern über die Abstreifführung 68 hinweg in den
Filmdurchgang 25 gelenkt. Somit befindet sich das vordere
Ende - wie dies in Fig. 4 zu erkennen ist - wegen des
Abstandes D zur nächst inneren Windung 39 im Wirkbereich
der Abstreifführung 68.
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Wird nun das vordere Ende 37 des Filmanfangs (äußerste
Windung) 35 bei Drehung des Spulenkerns 23 in
Abspulrichtung U über die Abstreifführung 68 transportiert, beginnen
die Längskanten 53 und 55 des Filmanfangs, die jeweiligen
gekrümmten Bereiche der beiden Flanschen 41 und 43 sanft
radial auseinanderzubiegen, so daß zunächst die Nut 59
außer Eingriff mit dem Lippenbereich 51' gelangt und dann
aufeinanderfolgende Längsabschnitte des Filmanfangs aus dem
Bereich zwischen den Flanschen austreten und das
Patronengehäuse 3 verlassen können - siehe Fig. 10 und 11. Das
örtliche Auseinanderbiegen der Flanschen 41 und 43
geschieht deshalb, weil die Filmbreite WF zwischen den
Filmlängskanten 53 und 55 etwas größer ist als der axiale
Abstand AS zwischen den ringförmigen Lippen 49 und 51.
Außerdem weisen die aufeinanderfolgenden Windungen des
Filmwickels 33 einen Biegewiderstand in Querrichtung auf,
der größer ist als der örtliche Biegewiderstand der
Flanschen 41 und 43. Von den Innenwandungen 58 des
Patronengehäuses 3 springt ein Paar flacher, gebogener
Stützelemente 69 vor, das sich beim örtlichen Auseinanderbiegen der
Flanschen 41 und 43 flach an aufeinanderfolgende gekrümmte
Bereiche der beiden Scheiben 45 und 47 anlegt und damit
gewährleistet, daß die abgebogenen Bereiche der Flanschen
in ihre normale, ursprüngliche, nicht abgebogene Stellung
zurückkehren - siehe Fig 1 und 2.
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Von der Innenwandung 58 der Patronenhälfte 9 springt im
Bereich des inneren Eintritts in den Filmdurchgang 25 und
der Abstreifführung 68 ein Filmflachhalteelement 71 vor,
das aufeinanderfolgende Längsabschnitte des Filmanfangs 35,
beginnend mit dem vordere Ende 37, bei deren Freigabe durch
die Flanschen 41 und 43 in der Breite im wesentlichen flach
halten, um die Einführbewegung des vorderen Endes in den
Filmdurchgang zu erleichtern - siehe Fig. 6 und 7. Der im
Filmdurchgang 25 befindliche, den Lichteintritt
verhindernde Plüsch 31 ragt entlang des Durchgangs ein wenig über
eine Längsmittellinie L des Durchgangs hinaus. Das
Flachhalteelement 71 reicht, wie in Fig. 3 dargestellt, fast bis
zur Mittellinie L und stützt somit die aufeinanderfolgenden
Bereiche des Filmanfangs 35 an der Mittellinie im
wesentlichen flach ab - siehe Fig. 6 und 7. Vorzugsweise endet,
wie in Fig. 1 zu erkennen ist, eine im wesentliche ebene
Filmauflagefläche 73 des Flachhalteelements 71 0,13 bis
0,76 mm (0,005 - 0,030 Zoll) vor der Mittellinie L und
erstreckt sich über die Breite des Filmdurchgangs 25.
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In den Filmanfang (äußerste Windung) 35 ist im wesentlichen
in der Nähe des vorderen Endes 37 ein Schlitz 75
eingeschnitten. Ein an der Innenwandung 58 der Patronenhälfte 7
befestigter Zahn 77 weist ein freies spitzes Ende 79 auf,
dessen Lage so gewählt ist, daß es bei Drehung der
Filmspule 5 in Aufwickelrichtung W - wie in Fig. 3
dargestellt - im Schlitz 75 aufgenommen wird und damit in den Filmanfang
(äußerste Windung) 35 eingreift und bei Drehung der
Filmspule in Abspulrichtung U - wie in Fig. 4 dargestellt - aus
dem Schlitz austritt und damit den Filmanfang freigibt. Der
Eingriff zwischen Filmanfang (äußerste Windung) 35 und dem
Zahn 77 bei Drehung der Filmspule 5 in Aufwickelrichtung W
verhindert, daß das vordere Ende 37 des Filmanfangs
zwischen der Abstreiferführung 67 und der nächst inneren
Windung 39 zu liegen kommt.
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Wird der Spulenkern 23 nun zunächst in Filmabspulrichtung
U gedreht, haben die beiden Flanschen 41 und 43
vorübergehend die Neigung, sich nicht zu bewegen, so daß der
Filmwickel 33 wegen der Befestigung ihres inneren Endes am
Filmkern sich radial oder nach Art einer Uhrfeder aufweitet
und der Filmanfang (äußerste Windung) 35 fest gegen die
ringförmigen Lippen 49 und 51 der Flanschen angelegt wird.
Bevor jedoch der Filmwickel 33 sich so weit radial
aufweiten kann, daß wie im Fall der vorstehend erwähnten US-A-
4.834.306 und 4.848.693 zwischen dem Filmanfang (äußerste
Windung) 35 und den ringförmigen Lippen 49 und 51 eine
schlupffreie Anlage entsteht, werden die hakenförmigen
Elemente 67 sich normalerweise entlang der zugehörigen
Schlitze 66 bewegt haben, an den beiden Flanschen 41 und 43
in Anlage gelangt sein und die Flanschen am Spulenkern
festgesetzt haben. Bei weiterer Drehung des Spulenkerns 23
drehen sich dann auch die Flanschen 41 und 43.
Infolgedessen wird das vordere Ende 37 des Filmanfangs (äußerste
Windung) 35 über die kürzere Rippe 77 und die
Abstreifführung 68 transportiert, wodurch aufeinanderfolgende
bogenförmige Bereiche der Flanschen 41 und 43, wie in Fig.
11 dargestellt, axial auseinandergebogen werden. Dadurch
können zunächst die Nut 59 mit dem Lippenbereich 51' außer
Eingriff gelangen und dann aufeinanderfolgende
Längsabschnitte des Filmanfangs 35 aus dem Bereich zwischen den
Flanschen und aus dem Patronengehäuse 3 austreten. Da die
Abstreifführung 68 zunächst das vordere Ende 37 des
Filmanfangs 35 in der Nähe der vordersten Spitze 65 erfaßt,
könnte sich die vordere Kante 63 des vorderen Endes
zunächst entlang einer schmalen, ein Ende der Innenwandung 58
der Patronenhälfte 7 bildenden Rippe 81 abstützen. Das
vordere Ende 37 ist jedoch bestrebt, sich von der Rippe 81
wegzubewegen und auf die Filmauflagefläche 73 des
Filmflachhalteelements 71 aufzulaufen, wie dies in Fig. 6 zu
erkennen ist.
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Wird der Spulenkern 23 in Filmaufspulrichtung W gedreht,
nachdem eine gewisse Länge des Filmstreifens aus dem
Patronengehäuse 3 heraustransportiert wurde, kann sich der
Spulenkern relativ zu den beiden Flanschen 41 und 43 frei
drehen, weil die hakenförmigen Elemente 67 sich entlang der
jeweiligen Schlitze 66 bewegen und mit den Flanschen außer
Eingriff gelangen können. Dadurch können die Flanschen 41
und 43 unabhängig in Aufwickelrichtung W gedreht werden,
wenn auch mit einer gegenüber der Drehung des Spulenkerns
23 in dieser Richtung geringeren Geschwindigkeit. Im Zuge
der weiteren Drehung des Spulenkerns 23 in
Aufwickelrichtung W können die hakenförmigen Elemente 67 sich jeweils
aus einem der Schlitze 66 heraus- und in den nächsten
Schlitz hereinbewegen. Gleichzeitig wird der Filmstreifen
F zwischen den Flanschen 41 und 43 wieder auf den
Spulenkern 23 aufgewickelt. Der Spulenkern 23 wird im
wesentlichen solange in Aufspulrichtung W gedreht, bis der Schlitz
75 im Filmanfang (äußerste Windung) 35 das freie Ende 79
des Zahns 77 aufnimmt, so daß der Zahn mit dem Filmanfang
ein Eingriff gelangt.
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Es hat sich gezeigt, daß wenn man mindestens einen der
Filmbegrenzungsflanschen 41 und 43 während der Drehung der
Filmspule 5 in Abspulrichtung am Spulenkern 23 feststellt,
anstatt dem Flansch weiterhin die Drehung unabhängig vom
Spulenkern zu gestatten, wie dies in den gemeinsam
abgetretenen Patenten US-A-4.834.306 und US-A-4.848.693 vorgesehen
ist, sofort eine Reibverbindung zwischen dem Filmanfang
(äußerste Windung) 35 und den umlaufenden Auskragungen des
Flanschs zustandekommt, was das Herausspulen des
Filmanfangs durch den lichtdichten Filmdurchgang 25 und aus dem
Patronengehäuse 3 heraus mittels der Spule erleichtert.
Insbesondere erhöht die Reibverbindung die Schubkraft, die
der Spulenkern 23 zum Herausschieben des Filmanfangs aus
dem Patronengehäuse 3 auf den Filmanfang 35 ausüben kann.
Außerdem hat sich gezeigt, daß dadurch, daß sich - wie dies
in den gemeinsam abgetretenen Patenten US-A-4.834.306 und
US-A-4.848.693 vorgesehen ist, bei Drehung der Spule 5 in
Aufwickelrichtung beide Flanschen 41 und 43 unabhängig vom
Spulenkern 23 drehen können, im wesentlichen sichergestellt
ist, daß der Filmanfang innerhalb der umlaufenden
Auskragungen 49 und 51 der Flanschen zurückgespult werden kann,
ohne daß die umlaufenden Auskragungen diese Bewegung
behindern.
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Die Erfindung wurde vorstehend unter Bezugnahme auf eine
bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es versteht sich
jedoch, daß für den durchschnittlichen Fachmann Änderungen
und Modifikationen möglich sind, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen.