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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Funkgerät, das heißt einen Sender, einen
Empfänger oder ein Sende-Empfangs-Gerät mit einer Kennungscodeeinrichtung, die es einem
Sender erlaubt, den Kennungscode zum Rufen eines Empfängers auszusenden, in dem der
gleiche Kennungscode eingestellt ist. Insbesondere betrifft die Erfindung ein solches Funkgerät und
eine Lese-/Schreibvorrichtung sowie ein Verfahren zum Lesen/ Schreiben eines solchen
Kennungscodes im Funkgerät.
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Fig. 13 zeigt ein Funkgerät, welches Teil eines herkömmlichen Systems zum Lesen/Schreiben
eines Identifizierungscodes in demselben ist, und Fig. 14 zeigt die entsprechende herkömmliche
Codelese-/Schreibvorrichtung, die zum Lesen/Schreiben eines der Identifizierung dienenden
Codes in dem in Fig. 13 gezeigten Gerät benutzt wird. Gemäß Fig. 13 hat das Gerät ein mit
einer Klemmenkammer versehenes Gehäuse 202, die über eine Öffnung 203 in einer Seite des
Gehäuses zugänglich ist. Die Öffnung 203 ist normalerweise von einem in der Zeichnung nicht
dargestellten Batteriedeckel geschlossen. In der Klemmenkammer sind Anschlüsse 200
orthogonal zur Ebene der Öffnung 203 angeordnet. Gemäß Fig. 14 weist die
Codelese-/Schreibvorrichtung eine Trägerplatte 204 auf, an der in Form von Blatffedern Lese-/Schreibanschlüsse 201
und ein Führungsvorsprung 205 vorgesehen sind. Der Kennungscode ist durch die spezielle
Kombination einer elektrischen Verbindung oder Nichtverbindung zwischen den
Lese/Schreibanschlüssen 201 bestimmt. Wie in Fig. 15 gezeigt, wird nach dem Entfernen des (nicht
dargestellten) Batteriedeckels die Codelese/Schreibvorrichtung gemäß Fig. 14 durch die Öffnung
203 in die Klemmenkammer eingesetzt, so daß die Lese-/Schreibanschlüsse 201 in Form der
Blattfedern mit den Anschlüssen 200 in Berührung gelangen, und das Gerät kann den speziellen
Identifizierungscode der eingesetzten Vorrichtung erfassen.
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Da bei diesem Stand der Technik die Anschlüsse 200 orthogonal zur Ebene der Öffnung 203
angeordnet sind und nach dem Entfernen des Batteriedeckels bloß liegen, ist eine Vielzahl von
Vorgängen nötig, um die Lese-/Schreibanschlüsse 201 der Codelese/Schreibvorrichtung
zugänglich zu machen. Ferner muß ein Führungsschlitz in einer Leiterplatte des Gerätes in der
Nähe der Anschlüsse 200 ausgebildet werden, um die Trägerplatte 204 zu führen. Daraus
resultiert eine verminderte Packungsdichte der Leiterplatte. Außerdem besteht die
Wahrscheinlichkeit, daß Staub durch den Führungsschlitz 206 ins Innere des Geräts gelangt. Da zusätzlicher
Raum zum Erleichtern des Zugangs zur in das Gerät eingesetzten Codelese/Schreibvorrichtung
vorgesehen werden muß, wird die Packungsdichte des Geräts verringert. Wo die Dicke des
Geräts begrenzt ist, besteht unter Umständen unzureichender Raum für den Zugang. Die
Lese/Schreibanschlüsse in Form der Blattfedern müssen innerhalb eines engen Raums oder
Zugangsbereichs des Gerätes aufgenommen werden und können deshalb nicht so gestaltet
werden, daß sie ausreichende Festigkeit haben. Folglich muß die Lese-/Schreibvorrichtung für
den Identifizierungscode mit großer Sorgfalt gehandhabt werden, und der Arbeitswirkungsgrad
und die Dauerhaftigkeit der Lese-/Schreibanschlüsse ist herabgesetzt.
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Weiterer Stand der Technik ist in Fig. 16 gezeigt. Hier wird ein PROM 301 als
Kennungscodespeicher benutzt. In einem Batteriegehäuse dieses Geräts ist eine Öffnung 300 gebildet, und der
PROM 301 ist durch eine Buchse und eine Hilfsleiterplatte 302 mit einer Hauptleiterplatte
verbunden. Der programmierbare Festspeicher ist nicht neu beschreibbar und muß ausgetauscht
werden, wenn der Kennungscode geändert werden soll. Infolgedessen muß eine Buchse für den
programmierbaren Festspeicher benutzt werden, um das Anbringen und Abnehmen eines
entsprechenden PROMs zu erleichtern, was schwierig zu handhaben ist.
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Fig. 17 zeigt ein herkömmliches Funktionsprüfgerät mit einer Stufe 402, die mittels
Gleitführungen 400 gegenüber einer Basis 403 vertikal bewegbar geführt ist. Die Stufe 402 ist mit nach
unten ragenden Lese-/Schreibanschlüssen 401 versehen. Die Stufe ist mit Hilfe einer mit einem
Handgriff 404 gekoppelten Exzenteranordnung vertikal bewegbar. Da die Stufe bei diesem
Stand der Technik gegenüber der Basis 403 vertikal bewegt wird, müssen Basis und
Gleitführungen steif sein. Diese bekannte Vorrichtung hat große Abmessungen, ein hohes Gewicht,
schlechte Bearbeitbarkeit und hohe Herstellungskosten.
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Ein Funkgerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist in EP-A-0 298 720 offenbart. Dieser
Stand der Technik ähnelt dem einen oben beschriebenen insofern, als die Anschlüsse, auf die
das Lese-/Schreibgerät Zugriff nehmen muß, auf einer Ebene senkrecht zur Ebene der Öffnung
vorgesehen sind.
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Das Dokument GB-A-2 000 381 offenbart ein austauschbares Modul für integrierte
Schaltungen. Das Modul, welches eine integrierte Schaltung enthält, ist zum Einbau in eine elektronische
Vorrichtung, beispielsweise einen elektronischen Rechner oder ein Videospiel geeignet. Das
elektronische Gerät hat eine Öffnung zum Aufnehmen des Moduls, wobei ein Deckel
vorgesehen ist, um das Modul während der Benutzung an Ort und Stelle zu halten. Zur elektrischen
Verbindung der integrierten Schaltung im Modul mit der Schaltkreisanordnung der Vorrichtung
sind Anschlüsse auf einer Ebene parallel zur Öffnung vorgesehen, so daß sie frei liegen, wenn
der Deckel entfernt und kein Modul eingesetzt ist.
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US-A-4 225 819 offenbart eine Vorrichtung zum Erfassen des Vorhandenseins von
Verschmutzungsüberzügen und Fremdmaterial auf den leitenden Fingern einer Leiterplatte. Zu der
Vorrichtung gehört eine Führungsblockanordnung, die dazu bestimmt ist, die Leiterplatte aufzunehmen
und einen Augenblick zu halten, sowie ein kippbar angebrachter Arm, der eine Vielzahl von
Sondenanordnungen trägt, die jeweils ein Paar Kontakte haben, so daß durch Drehen des Arms
die Sondenanordnungen gleichzeitig jeweils mit einem entsprechenden der Kontaktfinger in
Berührung gebracht werden.
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Die Erfindung soll, so wie sie beansprucht wird, die vorstehend erläuterten Nachteile heilen. Sie
löst das Problem, wie ein Funkgerät, dem eine Kennungscodeeinrichtung einverleibt ist, zu
konstruieren ist, auf eine Weise, daß eine Öffnung, durch die von einer gesonderten
Lese/Schreibvorrichtung auf Anschlüsse Zugriff genommen werden kann, ohne weiteres in der Nähe
der Anschlüsse geschlossen werden kann, Staub im wesentlichen daran gehindert ist, in das
Funkgerät einzudringen und das Gerät trotzdem eine hohe Packungsdichte bei kleiner Größe und
geringem Gewicht haben kann.
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Die beanspruchte Erfindung löst ferner das Problem, wie eine Lese-/Schreibvorrichtung zu
gestalten ist, die den Kennungscode im Funkgerät lesen und schreiben kann, einen einfachen
Aufbau von ausreichender Stärke, eine große Dauerhaftigkeit der Lese-/Schreibanschlüsse sowie
ein geringes Gewicht und kleine Größe hat und preisgünstig herzustellen ist.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein
Kennungscode-Lese/Schreibverfahren bereitzustellen, mit dem eine Lese-/Schreibvorrichtung ohne weiteres
gesteuert und mit einem Funkgerät verbunden werden kann, so daß ein
Kennungscode-Lese/Schreibvorgang durchgeführt werden kann, ohne spezielle Fertigkeiten der Bedienungsperson
zu erfordern.
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Wege der Verwirklichung der Erfindung werden nachfolgend im einzelnen unter Hinweis auf
Zeichnungen beschrieben, die lediglich spezielle Ausführungsbeispiele veranschaulichen. Es
zeigt:
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Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Empfänger, der ein Ausführungsbeispiel des Funkgeräts
gemäß der vorliegenden Erfindung bildet;
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Fig. 2 einen Teilschnitt durch den in Fig. 1 gezeigten Empfänger;
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Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel der Lese-/Schreibvorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung;
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Fig. 4 eine Vorderansicht der in Fig. 3 gezeigten Lese-/Schreibvorrichtung;
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Fig. 5 eine Ansicht der rechten Seite der in Fig. 3 gezeigten Lese-/Schreibvorrichtung;
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Fig. 6 einen Teilschnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 4;
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Fig. 7 einen Teilschnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 3;
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Fig. 8 einen Teilschnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 3;
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Fig. 9 eine Draufsicht auf das in Fig. 7 gezeigte Detail unter Weglassung der Elemente 48,
49 und 50 zum Frei legen eines Gehäuses 47;
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Fig. 10 eine Seitenteilansicht der Vorrichtung, die den Arm 32 in verschiedenen Positionen
zeigt;
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Fig. 11 eine Einzelheit aus Fig. 10 in vergrößertem Maßstab;
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Fig. 12 eine Draufsicht auf einen Empfänger, der ein weiteres Ausführungsbeispiel des
Funkgeräts gemäß der Erfindung bildet;
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Fig. 13 eine perspektivische Ansicht eines herkömmlichen, wahlweise anrufbaren, tragbaren
Funkempfangsgeräts;
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Fig. 14 eine perspektivische Ansicht einer Kennungscodeeinstellvorrichtung zur Verwendung
bei dem in Fig. 13 gezeigten Empfänger;
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Fig. 15 eine schematische Schnittansicht zur Veranschaulichung des Zusammenwirkens
zwischen dem Empfänger gemäß Fig. 13 und der Kennungscodeeinstellvorrichtung
gemäß Fig. 14;
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Fig. 16 eine Seitenansicht eines weiteren herkömmlichen wahlweise anrufbaren, tragbaren
Funkempfangsgeräts; und
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Fig. 17 eine perspektivische Ansicht, die eine weitere herkömmliche Lese-/Schreibvorrichtung
zeigt.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen als ein Ausführungsbeispiel des Funkgeräts gemäß der vorliegenden
Erfindung einen wahlweise rufbaren Funkempfänger der tragbaren Art. Der Empfänger umfaßt
ein Gehäuse, welches aus einem unteren oder vorderen Gehäuseteil 2 und einem oberen oder
hinteren Gehäuseteil 27 sowie einem Batteriedeckel 26 besteht. Der vordere Gehäuseteil 2 ist
im Querschnitt U-förmig, wie in Fig. 2 gezeigt. In Fig. 1 ist der Batteriedeckel 26, eine Batterie
25, der hintere Gehäuseteil 27 sowie Schrauben zum Befestigen des hinteren Gehäuseteils
weggelassen.
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In der unteren linken Ecke des vorderen Gehäuseteils 1 ist ein Batteriegehäuse 1 vorgesehen,
und längs der rechten Kante des vorderen Gehäuseteils 2 ist eine Antenne 3 vorgesehen, wie in
Fig. 1 gezeigt. Im vorderen Gehäuseteil 2 ist eine Leiterplatte 10 angeordnet und mittels eines
einstückig mit dem vorderen Gehäuseteil 2 gebildeten Führungsvorsprungs 2a sowie einer in der
linken Seitenwand des vorderen Gehäuseteils 2 gebildeten Führungsnut 2b in ihrer Lage
bestimmt, wie in Fig. 1 gezeigt. Ein Abstandhalter 13 ist vom Führungsvorsprung 2a abgestützt
und dient dazu, zwischen der Leiterplatte 10 und dem hinteren Gehäuseteil 27 eine gewisse
Lücke beizubehalten. Ein weiterer Abstandhalter 1a ist mit dem Batteriegehäuse 1 in einem
Stück gebildet. Der Pluspol der Batterie 25 soll mit einer Batterieplusklemme 15 in Berührung
treten und der Minuspol der Batterie mit einer Batterieminusklemme 16. In seiner Rückseite und
benachbarten Seitenflächen ist das Batteriegehäuse 1 mit Schlitzen 1b ausgebildet und durch
Eingriff dieser Schlitze 1b mit dem Rand eines entsprechenden Kerbbereichs der Leiterplatte 10
in seiner Lage bestimmt. Das Batteriegehäuse 1 ist einstückig mit einer Führung 1c für die
Batterieplusklemme und einer Führung 1d für die Batterieminusklemme zum Führen der
Batterieplusklemme 15 und der Batterieminusklemme 16 versehen. Das Batteriegehäuse 1 ist praktisch
gegenüber der Leiterplatte 10 über die Führung 1c für die Batterieplusklemme und die Führung
1d für die Batterieminusklemme durch die Batterieplusklemme 1 5 und die Batterieminusklemme
16 abgestützt. Das Batteriegehäuse 1 ist mittels Schrauben zum Befestigen des hinteren
Gehäuseteils 27, die nicht gezeigt sind, über den Abstandhalter 1a an der Leiterplatte 10
zuverlässig befestigt.
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Die Querschnittsansicht gemäß Fig. 2 zeigt den Batteriegehäuseteil des Empfängers mehr im
einzelnen. In Fig. 2 ist eine weitere Leiterplatte 20 zu sehen, die bei diesem Ausführungsbeispiel
von flexibler Art ist. Die Leiterplatte 20 erstreckt sich von der Rückseite des Batteriegehäuses 1
bis zu dessen Boden. An der Rückseite des Batteriegehäuses 1 trägt die Leiterplatte 20 ein
beschreibbares Element 21, welches als Speichermittel für einen Empfängerkennungscode dient.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Element 21 ein E²PROM des DIP-Typs mit
8 Anschlüssen. Es sei angemerkt, daß das Element 21 nicht unbedingt vom Typ mit
8 Anschlüssen oder vom DIP-Typ sein muß. Das Element 21 ist an der Leiterplatte 20 in der
Mitte zwischen der Leiterplatte 10 und dem vorderen Gehäuseteil 2 vorgesehen. 1e und 1f sind
an der Rückseite des Batteriegehäuses 1 gebildete Vorsprünge, die dazu benutzt werden, die
Leiterplatte 20, welche mit zwei entsprechenden Positionierungslöchern versehen ist, in ihrer
Lage zu bestimmen. An der unteren Kante des Batteriegehäuses 1 ist ein Vorsprung 19 gebildet,
der benutzt wird, um den Boden des Batteriegehäuses 1 und die Leiterplatte 20 in ihrer Lage zu
bestimmen. 1h sind im Boden des Batteriegehäuses 1 gebildete Löcher (8 Löcher bei diesem
Ausführungsbeispiel). Die Löcher sind bei diesem Ausführungsbeispiel, wie in Fig. 1 gezeigt,
zickzackförmig angeordnet, um die Packungsdichte von Schreibanschlüssen (später erläutert)
groß zu machen und andererseits die Größe einer Schreib/Lesevorrichtung zu reduzieren. An
demjenigen Teil der Leiterplatte 20, der sich unterhalb des Bodens des Batteriegehäuses 1
befindet, sind Anschlüsse vorgesehen. Jeder Anschluß fällt zusammen mit einem der Löcher 1h
und ist mit einem entsprechenden Anschluß des Elements 21 verbunden, um mittels einer
Lese/Schreibvorrichtung, die später erläutert wird, Zugang zum Element 21 zu erlauben. Um die
Leitungszuverlässigkeit zu gewährleisten, sind die Anschlüsse vergoldet. Es sei erwähnt, daß die
Anschlüsse aufgrund des kleinen Durchmessers der Löcher 1h nicht mit einem Finger beim
Austausch von Batterien berührt werden können, wodurch jeglicher Kurzschluß und dergleichen
verhindert wird. Außerdem ist, da die Löcher als Führungen für die Anschlüsse der
Lese/Schreibvorrichtung dienen, jegliche fälschliche Kontaktierung verhütet. Da ein
Lese/Schreibvorgang nicht durchgeführt werden kann, wenn nicht die Batterie entfernt ist, kann die
Batterie daran gehindert werden, aufgeladen zu werden. Zwischen der Leiterplatte 20 und der
Leiterplatte 10 sind Lötstellen 28 vorhanden, die in einzelnen erhabenen Stellen bestimmt sind.
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Die Leiterplatte 10 ist im wesentlichen orthogonal zur Rückseite des Batteriegehäuses 1
angeordnet und ist in ihrem Batteriegehäuseführungskerbbereich so ausgebildet, daß ihr Rand 10a
einen kleinen Abstand hat von der Leiterplatte 20. Die im Boden des Batteriegehäuses 1
gebildeten Löcher 1h sind im wesentlichen in einem mittleren Bereich zwischen der Plusklemme 15 der
Batterie und der Minusklemme 16 der Batterie angeordnet, wie in Fig. 1 gezeigt. Die Leiterplatte
20 ist in der Nähe des am unteren Rand des Batteriegehäuses 1 vorgesehenen Vorsprungs 1g
und der im Boden gebildeten Löcher 1h verklebt und befestigt. Der Vorsprung 1g ist an einer
Stelle vorgesehen, die einer flachen Ausnehmung oder einem abgefasten Bereich 1i entspricht,
welcher am unteren Ende der Rückseite des Batteriegehäuses gebildet ist. Dieser Vorsprung 1g
verhindert zusammen mit einer flachen, im Boden des vorderen Gehäuseteils 2 ausgebildeten
Ausnehmung 2c eine ansonsten nötige Vergrößerung der Dicke des Empfängers. 2d ist eine
flache Ausnehmung, die m Boden des vorderen Gehäuseteils 2 gebildet ist, um die Leiterplatte 20
aufzunehmen. Ist die Leiterplatte 20 angeordnet wie dargestellt, kann eine einseitige Platte
benutzt werden, was kostengünstig ist.
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Wie im vorstehenden erklärt, ist in den Empfänger ein beschreibbares Element einverleibt,
welches als Kennungscodespeichereinrichtung dient. Eine Vielzahl von an einer Leiterplatte
vorgesehenen Anschlüssen ist im wesentlichen parallel zu einer Öffnung im Gehäuse des
Empfängers angeordnet. Die Anschlüsse sind von entsprechenden Anschlüssen einer
Lese/Schreibvorrichtung zum Schreiben oder Ändern des im beschreibbaren Element gespeicherten
Identifizierungscodes leicht zugänglich. Zu diesem Zweck braucht nur der Batteriedeckel 26 und
die Batterie 25 entfernt zu werden.
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Ein Ausführungsbeispiel einer E²-PROM-Lese-/Schreibvorrichtung, die im Zusammenhang mit
einem Funkgerät der oben beschriebenen Art benutzbar ist, wird nachfolgend unter Hinweis auf
die Fig. 3 bis 11 erläutert.
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Fig. 3 ist eine Draufsicht und Fig. 4 eine Vorderansicht der Vorrichtung. Sie weist eine Basis 31
und eine als Tisch dienende Halteplatte 33 auf. Auf der Basis ist ein Arm 32 kippbar
angebracht. 33a und 33b sind orthogonal zueinander stehende, aufrechte Wände, die benutzt
werden, um das Gehäuse des in Fig. 1 gezeigten Empfängers auf der Halteplatte 33 in einer
Arbeitsstellung anzuordnen. Mit anderen Worten, wenn der Empfänger in Anlage gegen beide
Wände 33a und 33b auf der Halteplatte 33 angeordnet ist, befindet er sich in einer für die
Lese/Schreibbearbeitung geeigneten Stellung. 34A und 34B sind Schraubenzugfedern, die den Arm
32 im Uhrzeigersinn um seine Umdrehungsmitte drängen.
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Mit der Basis 31 ist ein vorspringender Teil 31a in einem Stück ausgebildet und wird zum
Stützen eines Drehlagers für den Arm 32 benutzt. Am distalen Ende des Arms 32 sind
Schreibanschlüsse 35 befestigt. Die Anschlüsse 35 werden mittels der Federn 34A und 34B zur
Tischfläche 33c der Halteplatte 33 gedrängt. Das Drehen des Arms 32 wird mittels eines
Drehbegrenzungsteils 33d begrenzt, der an der Halteplatte 33 einstückig vorgesehen ist.
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Fig. 5 ist eine Seitenansicht der Vorrichtung von rechts in Fig. 3 gesehen. Gemäß Fig. 5 sind
die Schreibanschlüsse 35 von einem Halter 36 abgestützt. Der Halter 36 ist mittels
Befestigungsmitteln 37A und 37B über ein Substrat 38 am Arm 32 befestigt. 37A und 37B sind
bei diesem Ausführungsbeispiel Schrauben. In der Tischfläche 33c der Halteplatte 33 ist eine
flache Ausnehmung 33e zur Entlastung der rechten Anschlüsse 35 gebildet. Die Anschlüsse 35
bestehen aus Federstäben, so daß jeglicher vertikale Positionsfehler in bezug auf die Tischfläche
33c absorbiert werden kann. Es wird bevorzugt die Spitze der Anschlüsse 35 kugelförmig zu
machen und mit Gold zu plattieren, um die Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit des
Lese/Schreibvorganges zu verbessern.
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Fig. 6 zeigt in einem Teilschnitt im einzelnen den vorspringenden Teil 31a zum Stützen des
Drehlagers. In zwei entgegengesetzten Wänden des vorspringenden Teils 31a, der, wie Fig. 6
zeigt, im Querschnitt H-förmig ist, sind zwei horizontal fluchtende Löcher 31b und 31c gebildet.
In die Löcher 31b und 31c ist eine Drehwelle 40 eingesetzt. An beiden Kanten des Arms 32
sind horizontal fluchtende Löcher 32a und 32b gebildet. Der Arm 32 ist über die Drehwelle 40
mittels des vorspringenden Teils 31a drehbar abgestützt. 41A und 41B sind Halteglieder,
welche in an beiden Enden der Drehwelle 40 gebildete Nuten einpaßbar sind, beispielsweise E-
förmige Halteringe. 42A und 42B sind Halteglieder, welche Hakenbereiche der Federn 34A und
34B einfangen. Die Halteglieder 42A und 42B sind durch E-förmige Halteringe 43A und 43B
daran gehindert, vom Arm 32 abzukommen. Es sei darauf hingewiesen, daß in Fig. 3 gezeigte
Halteglieder 44A und 44B, die zum Einfangen von Hakenbereichen an den entgegengesetzten
Enden der Federn 34A und 34B benutzt werden, identisch mit den Haltegliedern 42A und 42B
gemacht sind, und daß E-förmige Halteringe (nicht gezeigt), die verhindern, daß die Halteglieder
44A und 44B Vorsprünge 31d und 31e der Basis 31 verlassen, mit den E-förmigen Halteringen
41A, 41B, 43A und 43B identisch gemacht sind, die in Fig. 6 gezeigt sind. Hierdurch wird die
Zahl unterschiedlicher Typen von Teilen verringert, um die Kosten der Vorrichtung zu mindern.
In einem oberen Bereich des vorspringenden Teils 31a ist eine flache Ausnehmung 31f gebildet,
die dazu vorgesehen ist, die Bearbeitung leicht zu machen, die Berührungsfläche der Drehwelle
40 mit dem Teil 31a zu verkleinern und Schwankungen der zum Drehen des Arms 32
benötigten Kraft zu reduzieren.
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Fig. 7 ist eine Querschnittsansicht (seitlich umgekehrt) längs der Linie VII-VII in Fig. 3 und zeigt
den distalen Endbereich des Arms 32. Mit dem Arm 32 ist ein Führungsteil 32c einstückig
gebildet und hat eine Gestalt komplementär zu der eines Batterieaufnahmeteils des
Batteriegehäuses 1 des in Fig. 1 gezeigten Empfängers. Da der Empfänger praktisch vom Führungsteil 32c
in seiner Lage bestimmt und geführt wird, wenn er ins Batteriegehäuse 1 abgesenkt wird, wird
der Empfänger automatisch auf der Halteplatte 33 zentriert, und jegliche unerwünschte Störung
zwischen den Anschlüssen 35 und dem Empfänger kann verhindert werden. Eine Buchse 46 ist
an der oben genannten Platte 38 angelötet. An die Buchse 46 ist ein Gehäuse 47 lösbar
angesetzt. Ein Kabel 48 ist über eine Buchse 49 lösbar an einen Schlitzbereich 32d des Arms 32
angesetzt. Ein Dichtungsglied 50 wird benutzt, um zu verhindern, daß sich das Kabel 48 von der
Buchse 49 trennt. Es wird bevorzugt, die Buchse 49 aus einem nicht wanderungsfähigen
elastischen Material zu machen, um zu verhindern, daß das Kabel 48 und der Arm 32 sich verfärben
und verschlechtern. 51 ist eine Sechskantzylinderkopfschraube und 52 eine Sechskantmutter.
Der Durchmesser der Schraube 51 ist ein bißchen kleiner als der der entsprechenden Löcher in
der Halteplatte 33 und der Basis 31. Die Buchse 49 wird zunächst in einen Kerbbereich 32e
eingesetzt, ehe sie seitlich in den Schlitzbereich 32d bewegt wird. Der Kerbbereich 32e hat
einen Durchmesser, der im wesentlichen der gleiche ist wie der Außendurchmesser der Buchse
49.
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Fig. 8 ist eine Querschnittsteilansicht (seitlich umgekehrt) längs der Linie VIII-VIII in Fig. 3 und
zeigt einen Führungsvorsprungsbereich 31g. Mit der Halteplatte 33 ist ein Führungsvorsprung
33f in einem Stück ausgebildet, der vorgesehen ist, um den Führungsvorsprungsbereich 31g zu
führen. Zwischen dem Führungsvorsprung 33f und dem Führungsvorsprungsbereich 31g ist ein
kleiner Spalt freigelassen, so daß ein gewisses Maß an Einstellung der Lage zwischen den in
Fig. 4 gezeigten Anschlüssen 35 und den Löchern 1h des Empfängers gewährleistet werden
kann. Es sind zwei Sätze aus einem Führungsvorsprungsbereich 31g und Führungsvorsprung
33f an verschiedenen Stellen vorgesehen, so daß die Halteplatte 33 ohne weiteres auf der Basis
31 mit grober Lagebestimmung angeordnet werden kann.
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Fig. 9 ist eine Teildraufsicht auf den distalen Endbereich des Arms 32, in der das Kabel 48, die
Buchse 49 und das Dichtungsglied 50 weggelassen sind. Fig. 9 zeigt, wie das Gehäuse 47
durch den Schlitzbereich 32d und den Kerbbereich 32e des Arms 32 eingesetzt ist. Nachdem
das Gehäuse 47 über den Schlitzbereich 32d und den Kerbbereich 32e hinausgeschoben wurde,
wird die Buchse 49 in den Kerbbereich 32e eingesetzt und dann in den Schlitzbereich 32d
eingepaßt. In diesem Zustand tritt mit einer Nut in der Buchse 49 der Rand in Eingriff, der den
Schlitzbereich 32d bestimmt, so daß die auf diese Weise ineinander eingreifenden Teile sich bei
normaler Gebrauchsbedingung nicht voneinander trennen.
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Fig. 10 ist eine fragmentarische Seitenansicht entsprechend Fig. 3 und zeigt den Arm 32 in
verschiedenen Stellungen. Die in durchgezogenen Linien gezeigte Stellung ist die normale
Stellung, in die der Arm 32 von den Federn 34A und 34B vorgespannt ist. Die in Fig. 10 mit einer
strichpunktierten Linie (32') gezeigte Stellung des Arms 32 wird erreicht, indem man das hintere
Ende des Arms herabdrückt, um den Empfänger auf die Halteplatte 33 zu legen. An der unteren
Seite des hinteren Endes des Arms 32 ist eine Kerbe 32f gebildet, die mit einem Vorsprung 31d
zusammenwirkt, welcher integral an der Basis 31 vorgesehen ist, um ein Drehbegrenzungsmittel
zu bestimmen, welches die höchste Stellung der Anschlüsse 35 und des distalen Endes des
Arms 32 oberhalb der Halteplatte 33 festlegt.
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Fig. 11 ist eine Seitenansicht des distalen Endbereichs des in Fig. 3 gezeigten Arms 32, in der
die Halteplatte 33 entfernt und die unterhalb der Anschlüsse 35 befindliche Basis 31 im
Querschnitt gezeigt ist. 31h ist eine flache Ausnehmung, bei diesem Ausführungsbeispiel die Form
eines Durchgangslochs, in welche die Anschlüsse 35 eintreten, wenn die Halteplatte 33 entfernt
und der distale Endbereich des Arms 32 aufgrund der Federn 34A und 34B weiter abgesenkt
wird. Eine übermäßige Drehung des Arms 32 wird vom Führungsteil 32c des Arms 32
verhindert, der gegen die Kante des Durchgangslochs 31h anschlägt. Mit anderen Worten, die flache
Ausnehmung oder das Durchgangsloch 31h verhindert, daß auf die Anschlüsse 35
irgendwelche Last aufgebracht wird, wenn die Halteplatte 33 entfernt ist.
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Fig. 12 zeigt eine Abwandlung des Empfängers gemäß Fig. 1 als Funkgerät gemäß der
vorliegenden Erfindung, wobei die Ansicht der der Fig. 1 entspricht. An einer Leiterplatte 10' sind
Anschlüsse 100 an einer Stelle auf einer Seite des Batteriegehäuses vorgesehen. Mit dem
Batteriedeckel ist ein (nicht gezeigter) Anschlußschutzdeckel in einem Stück gebildet. Um
Kurzschlüsse während eines Austausches von Batterien zu verhindern, wird bevorzugt ein
Kurzschlußverhinderungsglied zwischen den Anschlüssen 100 und dem Batteriedeckel vorzusehen.
Das Ausführungsbeispiel schließt ein solches Kurzschlußverhinderungsglied ein, welches mit
dem Batteriegehäuse in einem Stück gebildet ist. Die Anschlüsse 100 können an einem anderen
Teil der Leiterplatte 10' oder auf einem der Platte äquivalenten Glied vorgesehen sein. Wenn der
Anschlußschutzdeckel unabhängig vom Batteriedeckel vorgesehen ist, wäre das äußere Gefüge
des Empfängers komplizierter, der Zugang zu den Anschlüssen schwierig und der Empfänger
empfindlicher für statische Elektrizität.
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Ein Verfahren zum Lesen/Schreiben eines Identifizierungscodes gemäß der Erfindung ist wie
folgt. Das hintere Ende des Arms 32 der Lese-/Schreibvorrichtung wird zum Tisch 33
herabgedrückt um die Anschlüsse 35 anzuheben, wie in Fig. 10 gezeigt. Dann wird der Empfänger,
von dem der Batteriedeckel oder der Anschlußschutzdeckel entfernt wurde, so auf die
Halteplatte 33 gegeben, daß die beiden Seiten 2e und 2f des vorderen Gehäuseteils 2 mit den
aufrechten Wänden 33a bzw. 33b in Berührung gelangt. Dann wird das hintere Ende des Arms
32 freigegeben, um die Anschlüsse 35 mit Hilfe der von den Schraubenfedern 34A und 34B
ausgeübten, drängenden Kraft gegen die auf der Leiterplatte des in Fig. 1 gezeigten Empfängers
vorgesehenen Anschlüsse zu drücken.
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Wie vorstehend beschrieben, hat der Lese-/Schreibmechanismus für den Identifizierungscode
gemäß der Erfindung den Vorteil, daß Zugriff zu Anschlüssen innerhalb des Funkgeräts ohne
weiteres dadurch erhalten werden kann, daß die Anschlüsse der Lese-/Schreibvorrichtung im
wesentlichen orthogonal durch die Öffnung in das Funkgerät eingesetzt werden, dessen
Anschlußschutzdeckel entfernt wurde. Da die auf der Leiterplatte in der Vorrichtung
vorgesehenen Anschlüsse im wesentlichen parallel zur Ebene der Öffnung angeordnet sind, liegen sie
nach Entfernung der Anschlußschutzabdeckung frei, so daß die zum inneren Schaltkreis
führende Öffnung ohne weiteres in der Nähe der Anschlüsse geschlossen werden kann, Staub
kaum in die Vorrichtung eindringen kann und jeglicher Öffnungsraum für Zugang zwischen dem
Anschlußschutzdeckel und den Anschlüssen auf der Leiterplatte vorgesehen werden muß.
Deshalb kann das Gerät mit hoher Packungsdichte, kleiner Größe und geringem Gewicht
hergestellt werden.
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Die Kennungscode-Lese-/Schreibvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung hat
Führungsmittel zum Führen des Gehäuses des Funkgeräts in eine Stellung, wo die Anschlüsse der
Lese/Schreibvorrichtung mit den Anschlüssen des Funkgeräts fluchten. Da die
Lese/Schreibanschlüsse der Lese-/Schreibvorrichtung gegenüber den auf der Leiterplatte des
Funkgeräts vorgesehenen Anschlüssen abnehmbar abgestützt sind, können die
Lese/Schreibanschlüsse durch nur einen Vorgang auf die im Gerät vorgesehenen Anschlüsse Zugriff
nehmen. Der Zugriffsteil der Lese-/Schreibvorrichtung kann eine ausreichende Stärke haben,
ohne einen komplizierten Aufbau zu erfordern. Die Dauerhaftigkeit der Lese-/Schreibanschlüsse
kann groß gemacht werden, und folglich können Lese-/Schreibvorrichtungen von einfachem
Aufbau, geringem Gewicht, kleiner Größe und niedrigen Kosten bereitgestellt werden.
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Das Lese-/Schreibverfahren des Kennungscodes gemäß der Erfindung weist die Schritte auf,
daß die Lese-/Schreibanschlüsse der Lese-/Schreibvorrichtung vom Tisch gelöst werden, das
Gehäuse des Funkgeräts in Berührung mit den Führungsteilen der Lese-/Schreibvorrichtung
gebracht wird und die Lese-/Schreibanschlüsse gegen die auf der Leiterplatte des Funkgeräts
vorgesehenen Anschlüsse gedrückt werden. Deshalb kann die Lese-/Schreibvorrichtung ohne
weiteres gesteuert und das Funkgerät auf die Lese-/Schreibvorrichtung gesetzt werden, so daß
der Kennungscode-Lese-/Schreibvorgang ohne weiteres von irgendeiner Bedienungsperson
durchgeführt werden kann.