DE69013579T2 - Verbesserung an einem Säsystem, Sämaschine und kombinierte Maschine zur Saatbeeterrichtung und zum Säen mit einem solchen System. - Google Patents
Verbesserung an einem Säsystem, Sämaschine und kombinierte Maschine zur Saatbeeterrichtung und zum Säen mit einem solchen System.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden zur Ausrüstung einer Sämaschine, mit deren Rahmen sie direkt oder indirekt derart verbindbar ist, daß sie in bezug auf diesen höhenverstellbar ist, welche Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden mindestens ein Element zur Einführung von Saatgut in den Boden aufweist, das mit einem Tragwerk, einem Rotationselement, das drehbar im Tragwerk derart geführt ist, daß es um eine Rotationsachse drehen kann, die sich quer zur Arbeitsvorschubrichtung erstreckt, welches Rotationselement eine zentrale Halterung und mindestens eine Gruppe von Werkzeugen aufweist,die auf der zentralen Halterung in einer zumindest im wesentlichen radialen Ebene befestigt sind, und mit einer Leitung zum Transport und zur Einführung von Saatgut in den Boden versehen ist, das vor der zentralen Halterung des Rotationselements und während der Arbeit zumindest teilweise in der Nähe des entsprechenden Seitenrandes der betreffenden Werkzeuge des Rotationselements verläuft, wobei jedes Werkzeug einen wirksamen Teil aufweist, dessen äußerer Teil sich zumindest, in Richtung der Rotationsachse des Rotationselements, gesehen und hinsichtlich des Drehsinns des Rotationselements, vor einer Ebene erstreckt, die die Rotationsachse enthält und die zumindest im wesentlichen am Außenrand des Werkzeugs anliegt, unter Bildung eines Winkels β1 mit der Ebene, wobei der Außenrand des Werkzeugs im wesentlichen quer zur Arbeitsvorschubrichtung ausgerichtet ist.
- Eine solche bekannte Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden (EP-A-0253998) umfaßt ein Tragwerk, das ein in Form einer Walze ausgeführtes Rotationselement und Leitungen zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden trägt. Die Walze ist derart drehbar im Tragwerk geführt, daß sie um ihre Längsachse drehen kann, die zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung verläuft. Sie umfaßt eine zentrale Halterung, auf welcher Werkzeuggruppen fixiert sind, die entlang der zentralen Halterung im Abstand angeordnet sind und in je welchen die Werkzeuge entlang einer radialen Ebene eingesetzt sind. Jedes Werkzeug ist in Form eines Zahnes ausgeführt, dessen Befestigungsteil sich radial in bezug auf die zentrale Halterung erstreckt und dessen äußerer Teil, in Bezug auf die Drehrichtung, nach hinten gebogen ist. Auf diese Weise erstreckt sich jeder Zahn, in Bezug auf die Drehrichtung, vollständig vor einer Ebene, die die Rotationsachse der Walze enthält und an seinem in Form einer Spitze ausgeführten äusseren Ende anliegt. Die Leitungen zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden sind ihrerseits in im wesentlichen gleichmäßigen Abständen entlang einer Reihe angeordnet, die zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse der Walze verläuft. Sie sind jeweils mit dem Tragwerk durch ein Gelenk mit zur Längsachse der Walze zumindest im wesentlichen parallel gerichteter Achse verbunden. Die Schwenkung um ihre entsprechende Gelenkachse nach hinten erfolgt entgegen einer Feder. Überdies geht jede Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden vor der zentralen Halterung der Walze und im Betrieb zumindest teilweise in der Nähe der Seitenränder der entsprechenden Zähne der Walze vorbei. Die Kontrolle der Arbeitstiefe dieser bekannten Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden wird durch eine zusätzliche Walze vom Typ einer Stabwalze gewährleistet, die das Tragwerk der Vorrichtung abstützt, welches,in bezug auf die Stabwalze, um deren Längsachse schwenken kann. Der von der Zahnwalze und den Leitungen zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in, den Boden gebildete Bauteil kann sich so durch Verschwenken um die Längsachse der Stabwalze ein wenig der Höhe nach bewegen. Diese Schwenkung (d.h. diese Höhenbewegung erfolgt entgegen einer Feder. Diese Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden bildet einen Teil einer Sämaschine, an deren Rahmen sie indirekt derart befestigt ist, daß sie in bezug auf jene ein wenig höhenbewegbar ist.
- Diese bekannte Vorrichtung zur Einführung van Saatgut in den Boden weist einen wesentlichen Vorteil auf. Da jede Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden im Betrieb zumindest teilweise in der Nähe der Seitenkanten entsprechender Zähne der Walze vorbeigeht, reinigen diese letzteren die Leitung ständig und verhindern auf diese Weise, wenn die Vorrichtung zur Arbeit auf einem mit Pflanzenresten bedeckten Feld eingesetzt wird, daß jene an der Leitung bleiben. Ebenso verhindern die Zähne auch, daß sich in klebrigen Böden Erdansammlungen zwischen zwei benachbarten Leitüngen zum- Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden bilden.
- In der Praxis konnte jedoch festgestellt werden, dass unter gewissen Bedingungen gewisse Pflanzenreste, insbesonders die auf dem Feld nach der Ernte der Körner zurückbleibenden Maisblätter, von den Zähnen durchstochen werden und so an ihnen hängen bleiben. Ebenso konnte festgestellt werden, dass in gewissen zur Bildung kompakter Klumpen neigenden Böden, jene ebenfalls von den Zähnen durchstochen werden und an diesen kleben bleiben.
- Überdies erscheint die Kontrolle der Arbeitstiefe der bekannten Vorrichtung nicht optimal.
- In der Druckschrift DE-C-66749 ist eine Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden beschrieben, die ein Tragwerk aufweist, das insbesonders eine Stange umfaßt, die Rotationselemente (B) und Scharen (A) trägt. Die Vorrichtung ist derart aufgebaut, daß sich zwischen zwei benachbarten Scharen (A) ein Rotationselement (B) befindet. Die Rotationselemente (B) sind frei drehbar auf der Stange montiert, sodaß sie um eine horizontale Achse rotieren können, die senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung verläuft. Jedes Rotationselement (B) umfaßt eine zentrale Halterung, auf welcher Werkzeuge befestigt sind, die sich radial erstrecken und während der Arbeit in den Boden eindringen sollen. Die Vorrichtung weist schließlich noch Elemente (C) auf, die sich hinter den Scharen (A) befinden.
- Bei dieser bekannten Vorrichtung:
- - sind die Scharen (A) dazu bestimmt, Furchen im Boden zu ziehen und das Saatgut in diese Furchen zu leiten und einzubringen;
- - dienen die Rotationselemente (B) dazu, den zu beiden Seiten der von den Scharen (A) gezogenen Furchen befindlichen Bereich des Bodens zu zerkleinern und aufzulockern; parallel dazu müssen sie auch die Ansammlung von Erde vor den Scharen (A) verhindern;
- - dienen die Elemente (C) schließlich dazu, die von den Scharen (A) gezogenen Furchen zu schließen, nachdem das Saatgut darin abgelegt wurde.
- Die furchenziehenden Scharen (A) zusammen mit der die Rotationselemente (B) und die für das Schließen der Furchen bestimmten Organe (C) tragenden Stange bilden einen Bauteil, der am Rahmen einer Maschine bzw. am Rahmen eines Fahrgestells derart verstellbar befestigt ist, daß der Boden verschieden tief bearbeitet werden kann.
- Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Arbeitstiefe gewiß regelbar. Jedoch ist die Vorrichtung, sobald die gewünschte Einstellung erfolgt ist, in bezug auf den Rahmen der Maschine oder des Fahrgestells befestigt, und die Steuerung der Arbeitstiefe der Vorrichtung erfolgt über diesen Rahmen.
- Daraus ergibt sich, daß die Werkzeuge der verschiedenen Rotationselemente dieser bekannten Vorrichtung keine Abstützungsfunktion für die Vorrichtung gewährleisten.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Probleme der bekannten Vorrichtung (EP-A-0253998) zu vermeiden, d.h. die Ansammlungen von Pflanzenresten und/oder Klumpen an den Werkzeugen des Rotationselements zu verhindern und die Kontrolle der Einbringtiefe des Saatguts in den Boden zu verbessern, damit diese so gleichmäßig wie möglich ist, jedoch unter Beibehaltung der Vorteile der bekannten Vorrichtung.
- Dazu ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der äußere Teil des wirksamen Teils des Werkzeugs ein Tragorgan aufweist, das durch eine Platte gebildet ist, deren Außenrand den Außenrand des Werkzeugs bildet.
- Dank diesem Merkmal gewährleistet jedes Werkzeug des Rotationselements auch eine Abstützung der Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden, wenn sein Tragorgan in Kontakt mit dem Boden ist (die Platte, die das Tragorgan aufweist, verleiht dem Werkzeug ein bemerkenswertes Abstützungsvermögen). So wird die Arbeitstiefe der Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden auch durch das Rotationselement der Vorrichtung gesteuert. Diese Steuerung wird so optimal gewährleistet, da sie direkt in der Nähe der Zone ausgeführt wird, wo die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes das Saatgut in den Boden legt.
- Da überdies der äußere Rand der das Tragorgan jedes Werkzeugs des Rotationselements bildenden Platte, der den äußeren Rand des Werkzeugs bildet, im wesentlichen quer zur Arbeitsvorschubrichtung gerichtet ist, wird vermieden, daß das Werkzeug die Pflanzenreste und/oder die Erdklumpen durchsteht und sie bei der Drehung mitnimmt.
- Außerdem zeigte sich, daß diese Werkzeuge unter gewissen Bedingungen auch eine gewisse Wiederbedeckung des von der Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden eingebrachten Samens gewährleisten können.
- Vorteilhafterweise kann sich die Rotationsachse des Rotationselements zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung erstrecken.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der Außenrand der das Tragorgan des Werkzeugs bildenden Platte zumindest im wesentlichen horizontal und zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung ausgerichtet ist.
- Dieser Außenrand kann zumindest im wesentlichen gerade sein.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann der Winkel, der durch den äußeren Teil des wirksamen Teils des Werkzeugs mit der Ebene gebildet wird, die die Rotationsachse des Rotationselementes enthält und die zumindest im wesentlichen am Aüssenrand der das Tragorgan des Werkzeugs bildenden Platte anliegt, einen Wert zwischen 15º und 45º haben.
- Vorteilhafterweise kann der äußere Teil des wirksamen Teils des Werkzeugs, in Richtung der Rotationsachse des Rotationselements gesehen, zumindest im wesentlichen gerade sein.
- Ebenfalls vorteilhafterweise kann die Länge dieses zumindest im wesentlichen geraden äußeren Teils im wesentlichen zwischen einem Viertel und einem Drittel der Gesamtlänge des Werkzeugs betragen.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Werkzeug durch ein Blatt gebildet ist.
- Gemäß einem zusätzlichen wesentlichen Merkmal der Erfindung kann das Werkzeug des Rotationselements biegsam sein. Vorzugsweise ist das Werkzeug aus einem biegsamen Material hergestellt. Dank diesem Merkmal wird dem Werkzeug ein bemerkenswertes Reinigungsvermögen für die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes verliehen.
- Erfindungsgemäß kann noch vorgesehen sein, daß das Werkzeug, in Richtung der Rotationsachse des Rotationselements gesehen und hinsichtlich des Drehsinns des Rotationselements, sich ganz vor der Ebene erstreckt, die die Rotationsachse enthält und die zumindest im wesentlichen an seinem Außenrand anliegt.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann auch vorgesehen sein, daß sich der Befestigungsteil des Werkzeugs zumindest im wesentlichen tangential zur durch die zentrale Halterung des Rotationselements beschriebenen Bahn erstreckt.
- Vorteilhafterweise ist das Werkzeug abnehmbar an der zentralen Halterung befestigt.
- Vorzugsweise kann die zentrale Halterung für jedes Werkzeug einen Sitz aufweisen, auf dem der Befestigungsteil des Werkzeugs aufruht. Vorteilhafterweise umfaßt dieser Sitz an der Stelle, wo ihn der Befestigungsteil verläßt, eine gekrümmte Fläche, die sich, in Richtung der Rotationsachse des Rotationselements gesehen, vom Befestigungsteil allmählich entfernt. Dank diesem Merkmal sind die Bruchgefahren für den Befestigungsteil des Werkzeugs wesentlich verringert.
- Das Rotationselement kann seine Funktion perfekt erfüllen, wenn es zwei bis vier Werkzeuge pro Gruppe in zumindest im wesentlichen regelmäßigen Abständen um seine Rotationsachse aufweist.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Rotationselement zwei benachbarte Gruppen von Werkzeugen umfaßt, zwischen welchen, während der Arbeit, zumindest teilweise die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes verläuft. Der Wirkungsgrad der Vorrichtung wird so verbessert, da Werkzeuge zu beiden Seiten der Leitung vorgesehen sind.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann das Tragwerk mit Mitteln versehen sein, die die Einstellung in einer zumindest im wesentlichen zur Rotationsachse des Rotationselements parallelen Richtung der Relativlage zwischen der Leitung zum Transport und zur Einführung von Saatgut in den Boden und den entsprechenden Seitenrändern der betreffenden Werkzeuge des Rotationselements ermöglichen. Dies ermöglicht die genaue Einstellung des Abstandes zwischen der Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden und den Werkzeugen im Hinblick auf eine optimale Reinigung der Leitung.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden mit dem Tragwerk mittels einer Verbindungsachse verbunden sein, die zumindest im wesentlichen parallel zur Rotationsachse des Rotationselements ausgerichtet ist. Das untere Ende der Leitung kann sich so unabhängig vom Rotationselement der Höhe nach bewegen.
- Vorzugsweise ist die Schwenkung des unteren Teils der Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden nach vorne um die Verbindungsachse durch einen Anschlag begrenzt.
- Ebenfalls vorzugsweise erfolgt die Schwenkung des unteren Teils der Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden nach hinten entgegen der Wirkung einer Feder.
- Beim Anheben preßt die Feder die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden gegen den Abschlag und vermeidet so, daß die Leitung beim Transport vibriert. Der Anschlag ermöglicht dann, eine bestimmte tiefe Stellung festzulegen, über welche die Feder die Leitung nicht weiter bewegen kann. Man vermeidet so, daß die Leitung eine solche Position einnimmt, daß sie bei der Absenkung der Vorrichtung in Richtung des Bodens in den Boden einsticht und eine Verstopfung ihrer Austrittsöffnung für den Samen mit Erde hervorgerufen wird. Da die Schwenkung der Leitung entgegen der Wirkung einer Feder stattfindet, beeinflußt überdies das Überlaufen eines Hindernisses durch das Rotationselement die Einbringtiefe des Saatgutes nur begrenzt, wenn überhaupt, da die Feder das untere Ende der Leitung zwingt, sich nach unten zu bewegen.
- Gemäß einem wichtigen zusätzlichen Merkmal der Erfindung ist das Tragwerk mit Mitteln versehen, die die Einstellung der relativen Höhenlage zwischen dem Rotationselement und der Leitung zum Transport und zur Einführung von Saatgut in den Boden ermöglichen. Die Einführungstiefe des Saatgutes kann so sehr genau festgelegt werden.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann die Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden mehrere Elemente zur Einführung von Saatgut in den Boden umfassen.
- Zumindest ein Teil dieser verschiedenen Elemente zur Einführung von Saatgut in den Boden kann derart angeordnet sein, daß die Rotationsachsen der Rotationselemente zumindest im wesentlichen zusammenfallen.
- Wenn sich die verschiedenen Elemente zur Einführung von Saatgut in den Boden sehr nahe nebeneinander befinden, um Saatgut in engen Reihen einzuführen, wie dies der Fall bei Korn, Gerste usw. ist, kann gemäß einem zusätzlichen wesentlichen Merkmal der Erfindung vorgesehen sein, daß sich zwischen jedem Paar benachbarter Gruppen von Werkzeugen eine Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden befindet und daß die Breite jedes Werkzeugs ein wenig geringer ist als der Abstand, der die Leitungen zum Transport und zur Einführung des Saatgutes von zwei benachbarten Elementen zur Einführung des Saatgutes in den Boden trennt. In diesem Fall kann tatsächlich einer der Seitenränder der Werkzeuge an der Reinigung der einen der Leitungen teilnehmen, während der andere der Seitenränder an der Reinigung der anderen der Leitungen teilnimmt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer solchen Vorrichtung sind die Rotationselemente zumindest eines Teils der verschiedenen Elemente zur Einführung des Saatgutes in den Boden in ein und derselben Walze vereinigt. Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß jede Gruppe von Werkzeugen um die Längsachse der Walze in bezug auf benachbarte Gruppen von Werkzeugen um einen Winkel versetzt ist. Auf diese Weise erzeugen die entsprechenden Werkzeuge verschiedener Gruppen eine Schraubenlinie um die Längsachse der Walze. Die Walze wird so gleichmäßig angetrieben und besitzt ein gutes Abstützvermögen.
- Gemäss einem zusätzlichen Merkmal besitzt die Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes zumindest in seinem Teil, der dazu bestimmt ist, während der Arbeit, in der Nähe der entsprechenden Seitenränder der betreffenden Werkzeuge zu verlaufen, eine zumindest im wesentlichen konstante Breite. Seine Reinigung wird so erleichtert.
- Die Erfindung betrifft auch eine Sämaschine, die eine Vorrichtung zur Lagerung des Saatgutes, eine Vorrichtung zur Dosierung des Saatgutes, eine Vorrichtung zur Verteilung des Saatgutes, eine Vorrichtung zur Einführung des Saatgutes in den Boden wie oben beschrieben und eine Fördervorrichtung umfasst, welche das Saatgut von der Dosiervorrichtung des Saatgutes bis zur Vorrichtung zur Einführung des Saatgutes in den Boden transportiert.
- Die Erfindung betrifft schliesslich noch eine kombinierte Bodenbearbeitungs- und Sämaschine, die eine Saatbettbereitungsmaschine und eine wie oben beschriebene Sämaschine umfasst.
- Die Erfindung wird vollkommen verständlich auf Grund der folgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemässen Vorrichtung. Diese Beschreibung bezieht sich auf die beiliegende Zeichnung, in welcher:
- - die Fig. 1 eine Seitenansicht einer kombinierten Bodenbearbeitungs- und Sämaschine, die eine erfindungsgemässe Vorrichtung zur Einführung des Saatgutes in den Boden aufweist darstellt;
- - die Fig. 2 eine Seitenansicht der Einführungsvorrichtung, geschnitten entlang der in Fig. 3 derfinierten Ebene II-II, darstellt,
- - die Fig. 3 ein Schnittbild der Einführungsvorrichtung entlang der in Fig. 2 definierten Ebene III-III darstellt;
- - die Fig. 4 eine Teilansicht der Einführungsvorrichtung geschnitten entlang der in Fig. 2 definierten Ebene IV-IV, darstellt;
- - die Fig. 5 eine Ansicht der Befestigung der Walze auf dem Tragwerk, geschnitten entlang der in Fig. 2 definierten Ebene V, darstellt;
- - die Fig. 6 eine Ansicht dieser Befestigung entlang des in Fig. 4 definierten Pfleiles VI zeigt ; und
- - die Fig. 7 eine Ansicht entlang der Längsachse der Walze der Befestigung eines Werkzeugs auf der Halterung zeigt.
- Die in Fig. 1 gezeigte kombinierte Bodenbearbeitungsund Sämaschine (1) umfaßt eine Maschine (2) zur Herstellung eines Sattbetts und eine Sämaschine (3).
- Die Maschine zur Herstellung des Saatbetts umfaßt einen Rahmen (4), der eine Reihe von Scharen (5) und einen Rotor (6) trägt. Die Reihe von Scharen (5) und die Längsachse des Rotors (6) erstrecken sich zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung (7). Jede Schar (5) ist mit dem Rahmen (4) mittels eines Schararms (B) verbunden, während der Rotor (6) in bekannter Weise drehbar in zwei Seitenwänden geführt ist, mit denen der Rahmen (4) versehen ist. Eine dieser Seitenwände ist in Form eines seitlichen Gehäuses (9) ausgeführt.
- Der Rahmen (4) trägt auch eine Stützwalze (10), die hinter dem Rotor (6) angeordnet ist und deren Längsachse zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des Rotors (6) verläuft. Diese Stützwalze (10), im dargestellten Beispiel vom "Packer"-Typ, ist drehbar zwischen den hinteren Enden zweier Arme (11) geführt, die an ihrem vorderen Ende mit dem Rahmen (4) mittels eines Gelenks (12) verbunden sind, dessen Achse sich zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse der Stützwalze (10) oder des Rotors (6) erstreckt. Zwischen jedem dieser Arme (11) und dem Rahmen (4) ist ein Bein (13) mit einstellbarer Länge vorgesehen. Dank diesen beiden Beinen (13) ist es möglich, die Höhenlage der Stützwalze (10) in bezug auf den Rahmen (4) einzustellen. Im Betrieb rollt die Stützwalze (10) auf dem Boden. Auf diese Weise bestimmt sie die Arbeitstiefe der Scharen (5) und des Rotors (6). Überdies nimmt die Stützwalze (10) an der Bodenbearbeitung teil.
- Der Rahmen (4) weist außerdem zwei untere Kupplungspunkte (14) und einen oberen Kupplungspunkt (15) auf, die zur Ankupplung der kombinierten Bodenbearbeitungs- und Sämaschine (1) an die Dreipunktkupplung (16) einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (17) vorgesehen sind, von der in Fig. 1 nur die Kupplungsglieder dargestellt sind.
- Der Rotor (6) wird in den durch den Pfeil (18) definierten Sinn um seine Längsachse in Drehung versetzt, d.h. der Rotor (6) rotiert an der Vorderseite nach unten. Dieser Rotationsantrieb erfolgt durch Antriebsmittel (19), die ihrerseits die Bewegung von der Zapfwelle (nicht dargestellt) der landwirtschaftlichen Zugmaschine (17) mittels einer Transmissionswelle mit Kardangelenken (20) empfangen. Die Antriebsmittel (19) sind dem Fachmann bekannt und umfassen insbesondere ein zentrales Gehäuse (21). Das zentrale Gehäuse (21) ist ein Winkelgetriebe, das vorteilhafterweise in Form eines Getriebes mit mehreren Geschwindigkeitsmöglichkeiten ausgebildet sein kann. Es umfasst einerseits eine mit der Transmissionswelle (20) verbundene Eingangswelle (22) und anderseits eine Ausgangswelle (nicht dargestellt), die die Bewegung zum seitlichen Gehäuse (9) überträgt, das seinerseits die Bewegung auf den Rotor (6) überträgt.
- Der Rahmen (4) trägt auch eine Haube, die sich oberhalb des Rotors (6) befindet und von der nur der hintere Flügel (23) in Fig. 1 sichtbar ist. Dieser hintere Flügel (23) ist in bekannter Weise winkelverstellbar, sodass er die Bahn der vom Rotor (6) nach hinten ausgeworfenen Erde beeinflusst.
- Die Sämaschine (3) ihrerseits umfasst einen Behälter (24), in welchem sich das in das von der Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts bereitete Saatbett einzubringende Saatgut befindet. An der Basis des Behälters (24) ist eine Saatdosiervorrichtung (25) angeordnet. Am Ausgang dieser Saatdosiervorrichtung (25) wird das Saatgut von einer Verteil- und Transportvorrichtung (26) bis zu einer Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden, die Gegenstand vorliegender Erfindung ist und später genauer beschrieben wird, transportiert.
- In dem dargestellten Beispiel wird die Sämaschine (3) von der Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts getragen. Dazu ist deren Rahmen (4) mit einem Anbaugestell (28) versehen, an welches die Sämaschine (3) angekuppelt ist.
- Diese Sämaschine (3) ist eine pneumatische Sämaschine. Dazu umfasst ihre Verteil- und Transportvorrichtung (26) insbesondere eine Turbine (29), einen Verteilerkopf (30) und Schläuche (31). Die Turbine (29) erzeugt den Luftstrom, der das Saatgut bis zu seiner Einführung in den Boden transportiert. Der Rotationsantrieb der Turbine (29) erfolgt von den Antriebsmitteln (19) der Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts aus. Dazu umfasst das zentrale Gehäuse (21) eine hintere Ausgangswelle (32), die die Turbine mittels eines Scheiben- und Riemenantriebs (33) antreibt.
- Der Antrieb (34) der Dosiervorrichtung (25) besteht aus einem Rad (35), das auf dem Boden rollt, und aus Transmissionsorganen (36), die die Rotationsbewegung des Rades (35) auf die Dosiervorrichtung (25) übertragen.
- Aus Fig. 1 ist auch ersichtlich, dass die Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatguts in den Boden mit dem Rahmen (37) der Sämaschine (3) durch ein Verbindungsgestell (38) verbunden ist. Dieses umfasst zwei Parallelogramme (39), die in einer Vertikalebene verformbar sind (in Fig. 1 überlagern tatsächlich diese beiden Parallelogramme (39) einander, sodass nur eines sichtbar ist). Das Gestell (38) umfasst auch zwischen jedem Parallelogramm (39) und dem Rahmen (37) eine Zugstange (40) mit verstellbarer Länge. Diese Zugstange (40) ist einerseits mit dem Rahmen (37) mittels eines Gelenks (41) und anderseits mit dem betreffenden Parallelogramm (39) mittels eines Gelenks (42) verbunden. Diese Gelenke (41, 42) haben beide eine senkrecht zur Vertikalebene, in der sich das betreffende Parallelogramm (39) verformt, ausgerichtete Achse. Im Bereich des Gelenks (42) ist die Zugstange (40) überdies mit einem Langloch (43) versehen. Auf diese Weise kann sich die Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatguts in den Boden an die Gestalt des Bodens innerhalb das von den Langlöchern (43) der Zugstangen (40) zugelassenen Bewegungsbereichs anpassen, und zwar unabhängig von der Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts. Überdies ermöglicht die Tatsache, dass die Länge jeder Zugstange (40) veränderbar ist, für die normale Arbeitsstellung der Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden die Einstellung des Position der Achse des Gelenks (42) im Langloch (43) je nach Arbeitstiefe der Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts.
- Die Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden, mit der die Sämaschine (3) der kombinierten Bodenbearbeitungs- und Sämaschine (1) der Fig. 1 ausgestattet ist, geht detailliert aus den Fig. 2 bis 7 hervor.
- Sie setzt sich, in groben Zügen, aus einem Tragwerk (44), einer Walze (45) und einer Reihe (46) von Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden zusammen.
- Das Tragwerk (44) umfaßt zunächst einen rohrförmigen Querträger (48), dessen Längsachse sich zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung (7) erstreckt. Dieser rohrförmige Querträger (48) ist mit einem oberen Flügel (49) und einem unteren Flügel (50) versehen. Diese Flügel (49, 50) sind zumindest im wesentlichen eben. Sie erstrecken sich horizontal und parallel zur Längsachse des rohrförmigen Querträgers (48). An jedem seiner Enden ist dieser Querträger (48) überdies mit einer Konsole (51) versehen, die sich nach unten und, in Bezug auf die Arbeitsvorschubrichtung (7), ein wenig nach hinten erstreckt.
- Zwischen den freien Enden dieser Konsolen (51) befindet sich die Walze (45), deren Längsachse (52) derart zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsvorschubrichtung (7) ausgerichtet ist. Auf diese Weise ist die Längsachse der Walze (45) zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des rohrförmigen Querträgers (48) des Tragwerks (44).
- Die Walze (45) setzt sich aus einer zentralen Halterung (53) und einer gewissen Anzahl von Gruppen (55) von Werkzeugen (54) zusammen, die in regelmäßigen Abständen entlang der zentralen Halterung (53) eingeordnet sind. In Jeder Gruppe (55) sind die Werkzeuge (54) auf der zentralen Halterung (53) in einer zumindest im wesentlichen radialen Ebene befestigt. Überdies geht auch aus Fig. 2 hervor, daß eine Gruppe (55) in bezug auf ihre benachbarte(n) Gruppe(n) (55) um die Längsachse (52) winkelversetzt ist. Im dargestellten Beispiel beträgt diese Versetzung etwa 30º. Auf diese Weise erzeugen die entsprechenden Werkzeuge (54) der verschiedenen Gruppen (55) eine Schraubenlinie um die Längsachse (52) der Walze (45).
- Die Walze (45) ist drehbar in den Konsolen (51) geführt, sodaß sie um ihre Längsachse (52) rotieren kann. Dazu ist die zentrale Halterung (53) an jedem seiner Enden mit einem Flansch (56) versehen, der einen auf der Längsachse (52) zentrierten Achsstummel (57) trägt. Jeder Achsstummel (57) ist drehbar in einem an der betreffenden Konsole (51) mittels vierer Schraubenbolzen (59) befestigten Wälzlager (58) geführt und querbeweglich mit dieser insbesondere durch eine auf sein mit einem Gewinde versehenen Ende (61) geschraubte Mutter (60) verbunden.
- Die Befestigung jedes Wälzlagers (58) an der betreffenden Konsole (51) ist derart ausgeführt, daß die Position der Walze (45) höhenverstellbar ist. Dazu sind in jeder Konsole (51) vier Langlöcher (62) vorgesehen, die zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse (63) der Konsole (51) ausgerichtet und von den betreffenden vier Schrauben (59) durchsetzt sind. Es ist auch in jeder Konsole (51) eine Öffnung (64) vorgesehen, die die Versetzung der betreffenden Mutter (60) bei der Höhenverstellung der Walze (45) ermöglicht. Neben der Außenseite jeder Konsole (51) ist dann eine Platte (65) vorgesehen, die vier Löcher (66) mit einem Durchmesser aufweist, der etwas größer als der Durchmesser der Schraube des betreffenden Schraubenbolzens (59) ist. Diese Platte (65) ist außerdem mit einer Mutter (67) versehen, in die eine Verstellschraube (68) geschraubt ist, die ohne Verschiebung in einer auf der betreffenden Konsole (51) befestigten Lagerschale (69) rotieren kann. So genügt es, nachdem die Schraubenbolzen (59) ein wenig gelockert wurden, die Verstellschrauben (68) im geeigneten Sinn zu drehen, um die gewünschte Höhenlage der Walze (45) zu erreichen. Da jede Verstellschraube (68) ohne Verschiebung in ihrer Lagerschale (69) rotieren kann, ruft ihre Drehung tatsächlich die Verschiebung der betreffenden Mutter (67) und Platte (65) hervor. Da die in der Platte (65) für den Durchtritt der betreffenden Schraubenbolzen (59) vorgesehenen Löcher (66) einen Durchmesser haben, der nur wenig größer als jener der Schraubenbolzen (59) ist, führt die Platte (65) die Schraubenbolzen (59) bei ihrer Verschiebung mit. Diese Verschiebung der Schraubenbolzen (59) ist perfekt möglich, da die in der betreffenden Konsole (51) für den Durchtritt der Schraubenbolzen (59) vorgesehenen Löcher (62) Langlöcher sind. Wenn die gewünschte Höhenlage von der Walze (45) erreicht ist, genügt es, die Schraubenbolzen (59) wieder festzuziehen.
- Wie zuvor erwähnt, setzt sich die Walze (45) aus einer gewissen Anzahl von Werkzeugen (54) zusammen, die in Gruppen (55) mit regelmäßig)en Abständen entlang der zentralen Halterung (53) verteilt sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel umfaßt jede Gruppe (55) vier Werkzeuge (54).
- Jedes Werkzeug (54) ist abnehmbar auf der zentralen Halterung (53) mittels zweier Schrauben (70) befestigt. Dazu umfaßt die zentrale Halterung (53) ein zentrales Rohr (71), das für Jedes Werkzeug (54) einen Sitz (72) aufweist, auf welchem der Befestigungsteil (73) des Werkzeugs (54) aufruht, welcher Sitz sich tangential zu der von der zentralen Halterung (53) beschriebenen Umlaufhahn erstreckt. Wie in Fig. 7 gut erkennbar, umfaßt dieser Sitz (72) an der Stelle, wo der Befestigungsteil (73) des betreffenden Werkzeugs (54) den Sitz (72) verläßt, eine gekrümmte Fläche (74), die sich, gesehen entlang der Längsachse (52) (Rotationsachse) der Walze (45), allmälich vom Befestigungsteil (73) entfernt.
- Jedes Werkzeug (54) umfaßt dann einen aktiven Teil (75), dessen äußerer Teil (76), entlang der Längsachse (52) der Walze (45) gesehen, gerade und, in der durch den Pfeil (77) definierten Drehrichtung der Walze (45) betrachtet, nach hinten gerichtet ist. Dieser äußere Teil (76) ebenso wie übrigens das ganze Werkzeug (54) erstreckt sich, betrachtet im Rotationssinn (77) der Walze (45), vor einer Ebene (78), die die Längsachse (52) der Walze (45) enthält und an der Außenkante ( 79) des äußeren Teils (76) anliegt. Im dargestellten Beispiel bildet der äußere Teil (76) jedes Werkzeugs (54) mit der Ebene (78) einen Winkel β1 von zirka 20 Grad. Ferner sieht man im dargestellten Beispiel ebenfalls, daß die Länge des äußeren Teils (76) etwa gleich einem Drittel der Gesamtlänge des Werkzeugs (54) ist.
- Aus Fig. 3 ist sehr genau ersichtlich, daß jedes Werkzeug (54) aus einem Blatt gebildet ist, das aus Federstahl ausgeführt ist, sodaß es eine gewisse Flexibilität besitzt. Auf diese Weise umfaßt der äußere Teil (76) ein Tragorgan (80), das tatsächlich die Form einer Platte hat. Es sind alle Tragorgane (80) der Werkzeuge (54), die in Kontakt mit dem Boden sind, die der Walze (45) ihr Abstützvermögen verleihen.
- Aus Fig. 3 geht auch hervor, dass der Aussenrand (79), der in Wirklichkeit der Aussenrand des Tragorgans (80) ist, gerade und Parallel zur Längsachse (52) der Walze (45) gerichtet ist.
- Wie zuvor erwähnt, weist die erfindungsgemässe Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatguts in den Boden noch eine Reihe (46) von Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung des Saatguts in den Böden auf.
- Jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden ist einzeln und gelenkig mit dem rohrförmigen Querträger (48) verbunden, der sich, gesehen entlang der Längsachse (52) der Walze (45), hinter dem Oberteil der Leitungen (47) und oberhalb der Walze (45) befindet.
- Im Hinblick auf die gelenkige Verbindung ist jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden an der Hinterseite, betrachtet in Arbeitsvorschubrichtung (7), mit einem Flacheisen (81) versehen, das zumindest im wesentlichen senkrecht zur Längsachse (52) der Walze (45) ausgerichtet ist. Dieses Flacheisen (81) befindet sich zwischen den unteren Enden der beiden Flügel (82, 83) eines in Form einer Gabel ausgebildeten Tragorgans (84), mit welchen es durch eine Verbindungsachse (85) verbunden ist. Die beiden unteren Enden der beiden Flügel (82, 83) der Gabel (84) ragen zwischen die beiden benachbarten Gruppen (55) von Werkzeugen (54), zwischen denen sich die betreffende Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden befindet. Diese unteren Enden der beiden Flügel (82, 83) der Gabel (84) befinden sich ausserdem in einem solchen Bereich zwischen den entsprechenden Werkzeugen (54) der Walze (45), dass sich die Verbindungsachse (85), betrachtet entlang der Längsachse (52) der Walze (45), im äusseren Teil (86) des vorderen oberen rechtwinkeligen Sektors (87) der Walze (45) befindet, der auf der Seite der Rotationsachse (52) der Walze (45) durch die Kreislinie (88) begrenzt ist, die einen Durchmesser gleich dem halben Durchmesser der Walze (45) besitzt. Die Verbindungsachse (85), die sich so hinter der Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden befindet, ist zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse (52) der Walze (45) ausgerichtet. Überdies weist jeder Flügel (82, 83) der Gabel (84) ausserdem eine Anlagefläche (89) auf, gegen welche die Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden bei seiner Schwenkung nach vorne anschlägt. Dieser Anschlag bestimmt so die untere Maximallage des unteren Endes (90) der Leitung (47), wo die Austrittsöffnung (91) für das Saatgut angeordnet ist.
- Während die beiden unteren Enden der beiden Flügel (82, 83) jeder Gabel (84) voneinander eine Abstand haben, der etwas größer ist als die Dicke des Flacheisens (81) der Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden, das sich zwischen ihnen befindet, sind die beiden oberen Enden der Flügel (82, 83) voneinander in einem größeren Abstand entfernt, sodaß eine gute Verbindung der Gabel (84) mit dem rohrförmigen Querträger (48) erreicht wird. Diese Verbindung jeder Gabel (84) mit dem rohrförmigen Querträger (48) erfolgt mittels einer Art Schwalbenschwanz. Dazu weist jeder Flügel (82, 83) der Gabel (84) einen Schnabel (92), der in den hinteren Rand des unteren Flügels (50) des rohrförmigen Querträgers (48) eingreifen soll, und einen zumindest im wesentlichen geraden Teil (93) auf, der zur Anlage gegen die Unterseite des unteren Flügels (50) gelangen soll. An der Vorderseite zwischen den beiden Flügeln (82, 83) der Gabel (84) ist ein mit einem Gewindeloch (95) versehenes Flacheisen (94) angeschweißt. An diesem Flacheisen (94) ist ein Flansch (96) mittels einer in das Gewindeloch (95) des Flacheisens (94) geschraubten Schraube (97) befestigt. Dieser Flansch (96) ist ebenfalls mit einem Schnabel (98) versehen, der in den vorderen Rand des unteren Flügels (50) des rohrförmigen Querträgers (48) eingreifen soll. Wenn man die Schraube (97) festzieht, spannt man den unteren Flügel (50) des rohrförmigen Querträgers (48) zwischen den beiden Schnäbeln (92 und 98) der Flügel (82, 83) bzw. des Flansches (96) fest. Diese Anordnung ermöglicht, die Lage der Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden in bezug auf zwei entsprechende Gruppen (55) von Werkzeugen (54) optimal einzustellen. Dazu genügt es tatsächlich, die Schraube (97) zu lockern, dann die Einheit Gabel (84) - Leitung (47) in der geeigneten Richtung entlang des unteren Flügels (50) des rohrförmigen Querträgers (48) zu verschieben, bis die Leitung (47) die gewünschte Lage einnimmt. Durch Festziehen der Schraube (97) fixiert man diese Stellung.
- Jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden befindet sich vor der zentralen Halterung (53) der Walze (45) und tritt zwischen zwei benachbarten Gruppen (55) von Werkzeugen (54) hindurch. Aus Fig. 3 ist genau ersichtlich, daß in diesem Ausführungsbeispiel eine Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden zwischen jedem benachbarten Paar von Gruppen (55) von Werkzeugen (54) vorgesehen ist. Es ist überdies ersichtlich, daß jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden aus einem runden Rohr gebildet ist und daher eine zumindest im wesentlichen gleichmäßige Weite besitzt. Auf diese Weise können die Seitenränder jedes Werkzeugs relativ nahe an der entsprechenden Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden vorbeistreichen. In Wirklichkeit, ist die Breite jedes Werkzeugs (54) ein wenig in kleiner als der Abstand zwischen zwei benachbarten Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden.
- Jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden weist, betrachtet entlang der Längsachse (52) der Walze (45),einen zumindest im wesentlichen geraden Oberteil (99), der sich im Normalbetrieb zumindest im wesentlichen vertikal erstreckt, einen ebenfalls zumindest im wesentlichen geraden Mittelteil (100), der nach hinten und nach unten verläuft, und einen nach hinten gekrümmten Unterteil (101) auf. Der Oberteil (99) umfaßt eine Eintrittsöffnung (102), durch welche die Leitung (47) durch einen jeweiligen Schlauch (31), der am Oberteil (99) angeschlossen ist, mit Saatgut versorgt wird. Der Unterteil (101) seinerseits weist die Austrittsöffnung (91) auf, die im Betrieb in den Boden reicht und durch welche das Saatgut austritt.
- Wie zuvor erwähnt, ist jede Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden einzeln mit dem rohrförmigen Querträger (48) mittels einer Gabel (84) und einer zur Längsachse (52) der Walze (45) zumindest im wesentlichen parallel gerichteten Verbindungsachse (85) verbunden. Auf diese Weise kann die Leitung (47) in bezug auf das Tragwerk (44) und in bezug auf die Walze (45) in einer zumindest im wesentlichen vertikalen und zur Längsachse (52) der Walze (45) zumindest im wesentlichen senkrechten Richtung schwenken, um sich insbesonders im Fall des Auftreffens auf ein Hindernis aus dem Boden zu befreien. Diese Schwenkbewegung erfolgt entgegen einer Feder (103), die im dargestellten Beispiel eine Zugfeder ist. Dazu ist die Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden mit einer Einhänglasche (104) versehen, die sich weiter oben als das Flacheisen (81) befindet. Die beiden Flügel (82, 83) der Gabel (84) sind ihrerseits an der Hinterseite mit einem Einhängstück (105) versehen, das, in Draufsicht, eine U-Form hat. Dieses Einhängstück (105) ist an jedem freien Ende der beiden U-Schenkel (106, 107) an einen jeweiligen Flügel (82, 83) der Gabel (84) geschweißt. In der Basis des das Einhängstück (105) bildenden U ist eine Nut(109) ausgebildet. Aufgrund dieser Anordnung ist die Feder (103), die sich weiter oben als die Verbindungsachse (85) und zumindest im wesentlichen in derselben Ebene wie die Leitung (47) befindet, mit einem ihrer Enden in die Einhänglasche (104) eingehängt geht zwischen den oberen Enden der beiden Flügel (82, 83) der Gabel (84) und unter dem rohrförmigen Querträger (48) hindurch und ist mit ihrem anderen Ende an der Basis (108) des Einhängstücks (105) über eine Kette (110) eingehängt, von der ein Glied in die in der Basis (108) ausgeführte Nut(109) eingeführt wird. Zur Einstellung der von der Feder (103) auf die betreffende Leitung (47) ausgeübten Rückstellkraft genügt es, ein anderes Glied der Kette (110) in die Nut einzuführen.
- Wie erwähnt, befindet sich die Verbindungsachse (85) im äußeren Teil (86) des vorderen oberen rechtwinkeligen Sektors (87) der Walze (45). In der dargestellten Ausführungsform befindet sich die Verbindungsachse (85) auf einem Radius (111), der mit der durch die Längsachse (52) der Walze (45) führenden Horizontalebene (112) einen Winkel β2 von etwa 30º einschließt, und in einem Abstand von der Längsachse (52) der Walze (45), der etwa einem Drittel des Werts des Durchmessers der Walze (45) gleich ist, der etwa 50 cm beträgt. Die zentrale Halterung (53) ihrerseits hat einen Durchmesser von etwa einem Fünftel des Durchmessers der Walze (45). So hat die Austrittsöffnung (91) der Leitung (47), die sich in der tiefsten Position im wesentlichen in der durch die Längsachse (52) der Walze (45) gehenden Vertikalebene (113) befindet, einen korrekten vertikalen Ausschlag von etwa 10 cm [(47') bezeichnet eine Leitung zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden in der maximalen Hochlage].
- Die Verbindung der Vorrichtung (27) zum Einführen des Saatgutes in den Boden mit den beiden Parallelogrammen (39) erfolgt auf folgende Weise. Jedes Parallelogramm (39) ist an der Rückseite mit einer Stütze (114) versehen, die an ihrem unteren Ende eine Gabel (115) aufweist, in welche ein Flacheisen (116) geschweißt ist, das insbesonders dazu bestimmt ist, in Kontakt mit der Oberseite des oberen Flügels (49) des rohrförmigen Querträgers (48) zu kommen. An der Hinterseite der Gabel (115) ist eine unbewegliche Klemmbacke (117) angeschweißt, die einen Schnabel (118) aufweist, der in den hinteren Rand des oberen Flügels (49) des rohrförmigen Querträgers (48) eingehängt werden soll. An der Vorderseite befindet sich eine bewegliche Klemmbacke (119) die einen unteren Schnabel (120) und einen oberen Schnabel (121) aufweist. Der untere Schnabel (120) soll sich am vorderen Rand des oberen Flügels (49) des rohrförmigen Querträgers (48) einhängen, während sich der obere Schnabel (121) am Flacheisen (116) einhängen soll. Schließlich spannt ein Schraubenbolzen (122), der die unbewegliche Spannbacke (117), das Flacheisen (116) und die bewegliche Spannbacke (119) nacheinander durchsetzt, den oberen Flügel (49) des rohrförmigen Querträgers (48) zwischen dem Schnabel (118) der unbeweglichen Spannbacke (117) und dem unteren Schnabel (120) der beweglichen Spannbacke (119) ein.
- Die beschriebene Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden funktioniert wie folgt.
- Dank der gelenkigen Parallelogrammverbindung (39) und der Walze (45), deren Werkzeuge (54) an ihrem Außenteil (76) mit einem Tragorgan (80) versehen sind, wird die Einführungstiefe des Samens durch die Vorrichtung (27) selbst geregelt. Indem die Vorrichtung (27) in Arbeitsvorschubrichtung (7) gezogen wird, gelangen die Tragorgane (80) der verschiedenen Werkzeuge (54) in Kontakt mit dem Boden. Da die Werkzeuge (54) auf der Walze (45) entlang Schraubenlinien angeordnet sind, erfolgt der Rotationsantrieb der Walze (45) gleichmäßig. Dadurch ist auch gewährleistet, daß die Walze (45) die Leitungen (47) perfekt führt, da zu jedem Zeitpunkt mehrere Werkzeuge (54) in Kontakt mit dem Boden sind.
- Beim Rotieren streichen die Werkzeuge (54) zwischen den Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden hindurch und entfernen die Pflanzenreste, die in Kontakt mit den Leitungen (47) gelangen. Parallel dazu verhindern die Werkzeuge (54) auch die Bildung von Erdansammlungen zwischen zwei benachbarten Leitungen (47).
- Wegen der speziellen Form des Außenrandes (79) jedes Werkzeugs (54) wird vermieden, daß die Werkzeuge (54) insbesonders die Pflanzenreste durchstechen und sie bei ihrer Rotation mitnehmen.
- Wenn die Werkzeuge (54) an der Rückseite aus der Erde austreten, führen sie eine kleine Menge davon mit, die unter gewissen Bedingungen sofort zurück fällt und die von den benachbarten Leitungen (47) erzeugten Furchen wieder zudeckt, um das am Boden dieser Furchen von den Leitungen (47) abgelegte Saatgut zuzudecken.
- Die Einführungstiefe des Saatgutes kann sehr genau geregelt werden. Es genügt dazu tatsächlich, die Höhenlage der Walze (45) in bezug auf das Tragwerk (44) einzustellen. Dabei wird die Relativlage zwischen den Leitungen (47) und der Walze (45) verändert, da sich die Leitungen (47) bei dieser Einsstellung nicht verschieben.
- Die Leitungen (47) sind individuell gelenkig mit dem Tragwerk (44) verbunden. Dadurch kann sich der Unterteil (101) jeder Leitung (47) der Höhe nach unabhängig von den anderen Leitungen(47) und von der Walze (45) bewegen. Eine Leitung (47) kann so über einen im Boden verborgenen Stein hinweggehen, ohne daß die Arbeitstiefe der anderen Leitungen (47) verändert würde. Aufgrund der Position der Verbindungsachse (85) wurde es möglich, einen guten vertikalen Hub zu erreichen.
- Da überdies die Schwenkung jeder Leitung (47) entgegen einer Feder (103) erfolgt, verändert der Lauf der Walze (45) über ein Hindernis die Einführungstiefe des Saatgutes in den Boden nur begrenzt, wenn überhaupt, da die Feder (103) den Unterteil (101) der entsprechenden Leitung (47) zwingt, sich nach unten zu bewegen.
- Auf Grund der speziellen Anordnung:
- - des rohrförmigen Querträgers (48) hinter dem Oberteil (99) der Leitungen (47) und oberhalb der Walze (45) und
- - der Gabel (84), der Feder (103) und der Verbindungsachse (85) hinter der entsprechenden Leitung (47) erhält man eine relativ kompakte Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden. Auf diese Weise kann sie leicht direkt hinter der Stützwalze (10) der Maschine (2) zur Herstelltung des Saatbetts angeordnet werden.
- Jede Einheit, bestehend aus einer Leitung (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden, dem entsprechenden Teil des Tragwerks (44) und dem entsprechenden Teil der Walze (45) bildet ein Element zur Einführung von Saatgut in den Boden.
- Während im beschriebenen Beispiel alle diese Einführungselemente miteinander verbunden sind, ist es selbstverständlich im Rahmen der Erfindung möglich, unabhängige Einführungselemente vorzusehen.
- Im beschriebenen Beispiel befinden sich die Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung des Saatgutes in den Boden sehr nahe nebeneinander zur Aussaat von Korn, Gerste usw. Selbstverständlich ist es jedoch möglich für die Aussaat von Saatgut in weiter entfernten Reihen eine Vorrichtung (27) zu verwirklichen, deren verschiedene Leitungen (47) voneinander weiter entfernt sind.
- Es ist aber ebenfalls vollkommen möglich, weite Reihen mit einer Vorrichtung (27) zu säen, die für die Saat in engen Reihen vorgesehen ist. Dazu genügt es tatsächlich, die Speisung gewisser Leitungen (47) aus zulassen. Es ist überdies möglich, die nicht gespeisten Leitungen (47) abzunehmen.
- Im Rahmen der Erfindung können die Maschine (2) zur Herstellung des Saatbetts und die Sämaschine (3) von den beschriebenen verschieden sein.
- Schliesslich ist es vollkommen möglich, dass die Vorrichtung (27) zur Einführung des Saatgutes in den Boden Bestandteil einer Sämaschine (3) ist, die allein verwendet werden kann.
- Verschiedene Modificationen bleiben möglich, ohne jedoch den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie er in den Patentansprüchen definiert ist.
Claims (30)
1. Vorrichtung (27) zur Einführung von Saatgut in den Boden
zur Ausrüstung einer Sämaschine (3) mit deren Rahmen (37)
sie direkt oder indirekt derart verbindbar ist, dass sie
in bezug auf diesen höhenverstellbar ist, welche
Vorrichtung (27) zur Einführung von Saatgut in den Boden
mindestens ein Element zur Einführung von Saatgut in den
Boden aufweist, das mit einem Tragwerk (44), einem
Rotationselement (45), das drehbar im Tragwerk (44)
derart geführt ist, dass es um eine Rotationsachse (52)
drehen kann, die sich quer zur Arbeitsvorschubrichtung
(7) erstreckt, welches Rotationselement (45) eine
zentrale Halterung (53) und mindestens eine Gruppe (55)
von Werkzeugen (54) aufweist, die auf der zentralen
Halterung (53) in einer zumindest im wesentlichen
radialen Ebene befestigt sind, und mit einer Leitung (47)
zum Transport und zur Einführung von Saatgut in den Boden
versehen ist, das vor der zentralen Halterung (53) des
Rotationselements (45) und während der Arbeit zumindest
teilweise in der Nähe des entsprechenden Seitenrandes der
betreffenden Werkzeuge (54) des Rotationselements (45)
verläuft, wobei jedes Werkzeug (54) einen wirksamen Teil
(75) aufweist, dessen äusserer Teil (76) sich zumindest,
in Richtung der Rotationsachse (52) des Rotationselements
(45) gesehen und hinsichtlich des Drehsinns (77) des
Rotationselements (45), vor einer Ebene (78) erstreckt,
die die Rotationsachse (52) enthält und die zumindest im
wesentlichen am Aussenrand (79) des Werkzeugs (54)
anliegt, unter Bildung eines Winkels β1 mit der Ebene
(78), wobei der Aussenrand (79) des Werkzeugs (54) im
wesentlichen quer zur Arbeitsvorschubrichtung (7)
ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest
der äussere Teil (76) des wirksamen Teils (75) des
Werkzeugs (54) ein Tragorgan (80) aufweist, das durch
eine Platte gebildet ist, deren Aussenrand (79) den
Aussenrand (79) des Werkzeugs (54) bildet.
2. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rotationsachse (52) des Rotationselements (45) sich
zumindest im wesentlichen senkrecht zur
Arbeitsvorschubrichtung (7) erstreckt.
3. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Aussenrand (79), der das Tragorgan (80) des Werkzeugs
(54) bildenden Platte zumindest im wesentlichen
horizontal und zumindest im wesentlichen senkrecht zur
Arbeitsvorschubrichtung (7) ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Aussenrand (79) der das
Tragorgan (80) des Werkzeugs (54) bildenden Platte
zumindest im Wesentlichen gerade ist.
5. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Winkel β1, der durch den
äusseren Teil (76) des wirksamen Teils (75) des Werkzeugs
(54) mit der Ebene (78) gebildet wird, die die
Rotationsachse (52) des Rotationselements (45) enthält
und die zumindest im wesentlichen am Aussenrand (79) der
das Tragorgan (80) des Werkzeugs (54) bildenden Platte
anliegt, einen Wert zwischen 15º und 45º hat.
6. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass, in Richtung der Rotationsachse (52)
des Rotationselements (45) gesehen, der äussere Teil (76)
des wirksamen Teils (75) des Werkszeugs (54) zumindest im
wesentlichen gerade ist.
7. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest im
wesentlichen gerade äussere Teil (76) eine Länge hat, die
im wesentlichen zwischen einem Viertel und einem Drittel
der Gesamtlänge des Werkzeugs (54) beträgt.
8. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkzeug (54) durch ein Blatt
gebildet ist.
9. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkzeug (54) des
Rotationselements (45) biegsam ist.
10. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug
(54) aus einem biegsamen Material hergestellt ist.
11. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug
(54) aus Federstahl ist.
12. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkzeug (54), in Richtung der
Rotationsachse (52) des Rotationselements (45) gesehen
und hinsichtlich des Drehsinns (77) des Rotationselements
(45), sich ganz vor der Ebene (78) erstreckt, die die
Rotationsachse (52) enthält und die zumindest im
wesentlichen an seinem Aussenrand (79) anliegt.
13. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass sich der Befestigungsteil (73) des
Werkzeugs (54) zumindest im wesentlichen tangential zur
durch die zentrale Halterung (53) des Rotationselements
(45) beschriebenen Bahn erstreckt.
14. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkzeug (54) abnehmbar an der
zentralen Halterung (53) des Rotationselements (45)
befestigt ist.
15. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass für jedes Werkzeug (54) die zentrale
Halterung (53) des Rotationselements (45) einen Sitz (72)
aufweist, auf dem der Befestigungsteil (73) des Werkzeugs
(54) aufruht, und dass an der Stelle, wo der
Befestigungsteil (73) den Sitz (72) verlässt, dieser eine
gekrümmte Fläche (74) aufweist, die sich, in Richtung der
Rotationsachse (52) des Rotationselements (45) gesehen,
vom Befestigungsteil (73) allmählich entfernt.
16. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass das Rotationselement (45) zwei bis
vier Werkzeuge (54) pro Gruppe (55) aufweist, die
zumindest im wesentlichen in regelmässigen Abständen um
die Rotationsachse (52) des Rotationselements (45)
angeordnet sind.
17. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass das Rotationselement (45) zwei
benachbarte Gruppen (55) von Werkzeugen (54) aufweist,
zwischen welchen, während der Arbeit, zumindest teilweise
die Leitung (47) zum Transport und zur Einführung von
Saatgut in den Boden verläuft.
18. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass das Tragwerk (44) mit Mitteln (48,
50, 82, 83, 84, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98) versehen ist,
die die Einstellung in einer zumindest im wesentlichen
zur Rotationsachse (52) des Rotationselements (45)
parallelen Richtung der Relativlage zwischen der Leitung
(47) zum Transport und zur Einführung von Saatgut in den
Boden und den entsprechenden Seitenrändern der
betreffenden Werkzeuge (54) des Rotationselements (45)
ermöglichen.
19. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass die Leitung (47) zum Transport und
zur Einführung von Saatgut in den Boden mit dem Tragwerk
(44) mittels einer Verbindungsachse (85) verbunden ist,
die zumindest im wesentlichen parallel zur Rotationsachse
(52) des Rotationselements (45) ausgerichtet ist.
20. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkung
des unteren Teils (101) der Leitung (47) zum Transport
und zur Einführung von Saatgut in den Boden nach vorne um
die Verbindungsachse (85) durch einen Anschlag (89)
begrenzt ist.
21. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwenkung des unteren Teils (101) der Leitung (47) zum
Transport und zur Einführung von Saatgut in den Boden
nach hinten entgegen der Wirkung einer Feder (103)
erfolgt.
22. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass das Tragwerk (44) mit Mitteln (51,
59, 62, 64, 65, 66, 67, 68, 69) versehen ist, die die
Einstellung der relativen Höhenlage zwischen dem
Rotationselement (45) und der Leitung (47) zum Transport
und zur Einführung von Saatgut in den Boden ermöglichen.
23. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, dass sie mehrere Elemente zur Einführung
von Saatgut in den Boden umfasst.
24. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein
Teil der Elemente zur Einführung von Saatgut in den Boden
derart angeordnet ist, dass die Rotationsachsen (52) der
Rotationselemente (45) zumindest im wesentlichen
zusammenfallen.
25. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen jedem
Paar benachbarter Gruppen (55) von Werkzeugen (54) eine
Leitung (47) zum Transport und zur Einführung von Saatgut
in den Boden vorgesehen ist und dass die Breite jedes
Werkzeuges (54) ein wenig geringer ist als der Abstand,
der die Leitungen (47) zum Transport und zur Einführung
von Saatgut in den Boden von zwei benachbarten Elementen
zur Einführung von Saatgut in den Boden trennt.
26. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die
Rotationselemente (45) zumindest eines Teils der
verschiedenen Elemente zur Einführung von Saatgut in den
Boden in einer gleichen Walze (45) zusammengefasst sind.
27. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass jede Gruppe
(55) von Werkzeugen (54) um die Längsachse (52) der Walze
(45) in bezug auf benachbarte Gruppen (55) von Werkzeugen
(54) um einen Winkel versetzt ist.
28. Vorrichtung zur Einführung von Saatgut in den Boden nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Leitung (47) zum Transport und
zur Einführung von Saatgut in den Boden zumindest in
seinem Teil, der dazu bestimmt ist, während der Arbeit,
in der Nähe der entsprechenden Seitenrändern der
betreffenden Werkzeuge (54) zu verlaufen, zumindest im
wesentlichen eine konstante Breite besitzt.
29. Sämaschine (3), die eine Vorrichtung (24) zur Lagerung
des Saatgutes, eine Vorrichtung (25) zur Dosierung des
Saatgutes, eine Vorrichtung (26) zur Verteilung des
Saatgutes, eine Vorrichtung (27) zur Einführung des
Saatgutes in den Boden und eine Fördervorrichtung (26)
umfasst, welche das Saatgut von der Dosiervorrichtung
(25) des Saatgutes bis zur Vorrichtung (27) zur
Einführung des Saatgutes in den Boden transportiert,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Vorrichtung
(27) zur Einführung von Saatgut in den Boden eine
Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 28
ist.
30. Kombinierte Bodenbearbeitungs- und Sämaschine (1), die
eine Saatbettbereitungsmaschine (2) und eine Sämaschine
(3) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine
Sämaschine (3) nach Anspruch 29 verwendet.
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