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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Belüften von
Gebäuden mit Wänden und Dächern aus transparentem Material, wie z. B.
Wintergärten, Sonnenräume oder Gewächshäuser, in denen ein
Luftstrom durch einen Temperaturunterschied zwischen zumindest zwei
Öffnungen hervorgerufen wird, die auf verschiedenen Höhen
vorgesehen sind und bei denen die genannten Öffnungen mittels
Flächenteilen, wie beispielsweise Fenstern oder Luken geöffnet
werden können, die durch Aktivierungsmittel betätigt werden.
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Bestimmte Gebäudetypen sind mit Wänden und Dächern aus
transparentem Material in Form von Glas oder Kunststoff versehen, um
die Sonnenenergie zur Erwärmung des Gebäudeinnenraums in
gemäßigten Klimata zu nutzen. Solche Gebäude sind Wintergärten,
Sonnenräume oder Gewächshäuser.
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Selbst in Regionen mit gemäßigtem Klima kann die Sonnenenergie
jedoch so intensiv sein, daß die Innentemperatur des Gebäudes
unerwünscht hoch wird, das Gebäude wird dann durch das Öffnen
zumindest eines Fensters belüftet, für den Fall, daß eine
intensivere Belüftung notwendig ist, kann man versuchen, einen
Durchzug durch das Öffnen von Fenstern an zwei gegenüberliegenden
Seiten des Gebäudes zu erzeugen, um den unterschiedlichen
Winddruck auszunutzen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der
Ausnutzung von Temperaturunterschieden in Inneren des Gebäudes
durch Öffnen von Fenstern auf verschiedenen Höhen, wodurch der
sogenannte Kamineffekt zum Belüften des Gebäudes ausgenutzt
wird. In diesem Fall können die Fenster entweder in der
Dachfläche vorgesehen sein oder in einer Wand oder in einer einzigen
Wand, oder in einer ersten Wand, die sich von einer Dachfläche
nach unten erstreckt und einer zweiten Wand, die sich von der
Dachfläche wie eine Art Kamin nach unten erstreckt, was
insbesondere bei Wintergärten, die an ein Wohnhaus angebaut ist,
üblich ist.
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Es ist bekannt, daß der Kamineffekt durch den Dichteunterschied
zwischen kalter und warmer Luft hervorgerufen wird, wodurch die
warme Luft aufsteigt und das Gebäude durch die obere Öffnung
verläßt, während die aufsteigende Luft durch kältere Luft
ersetzt wird, die durch die untere Öffnung eintritt.
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Der oben beschriebene Effekt ist z. B. aus der DE-Patentschrift
Nr. 1 008 517 und der britischen Patentschrift Nr. 1,352,622
bekannt.
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Die DE-Patentschrift Nr. 1 008 517 beschreibt ein Gewächshaus,
das in Bodennähe entlang des Randes einer Wand mit Öffnungen
versehen ist, wobei diese Öffnungen mit Klappen abgedeckt werden
können. Zusätzlich hat das Gewächshaus ein Dachfirsttürmchen mit
Öffnungen, wobei der Wind horizontal durch das Dachtürmchen
blasen kann, wodurch ein Ausstoßeffekt verursacht wird, der den
Kamineffekt zwischen der Öffnung am Boden entlang des Randes des
Gewächshauses und dem Dachtürmchen verstärken kann.
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Die GB-Patentschrift 1,352,622 beschreibt ein Gewächshaus, das
mit Öffnungen in Bodennähe entlang den Rändern von zwei
gegenüberliegenden Wänden versehen ist. Diese Öffnungen sind mit
Flächenteilen versehen, die sich in vertikaler Richtung
verschieben lassen, um die Öffnungen zu öffnen bzw. zu schließen,
wobei diese Öffnungen weiterhin mit Düsen versehen sind, die
Wasser auf die eintretende Luft sprühen, um die Luft durch die
Verdunstung des Wassers abzukühlen und die Luftfeuchtigkeit zu
erhöhen und auf diese Weise die Wachstumsbedingungen für die
Pflanzen im Gewächshaus zu verbessern. Erhitzte Luft kann durch
Öffnungen im Dach entweichen. Die Klappen sind schiebbar oder
können durch einen Zahnstangen-Ritzel-Antrieb oder mit Hilfe von
pneumatischen Zylindern, die durch Thermostate aktiviert werden,
gesteuert werden.
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Für den rationalen Betrieb sind Gewächshäuser gewöhnlich sehr
lang, z.B. bis zu 100 Meter lang. Die Verwendung eines
Zahnstangen-Ritzel-Antriebs zum Öffnen und Schließen der Öffnungen hat
beträchtliche Nachteile zur Folge, siehe z. B. die dänische
Patentschrift Nr. 148,761, im Hinblick auf die Tatsache, daß die
wechselnden Temperaturen in den Gewächshäusern auf einer Tag-
und Nachtbasis Längenänderungen bei den verschiedenen Wellen
verursachen, wodurch spezielle Maßnahmen erforderlich sind, um
den Eingriff der Zahnstangen mit den anderen Teilen des
Mechanismus zu korrigieren, wird die Verwendung dieser Zahnstangen-
Ritzel-Antriebe übermäßig kostspielig.
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Es ist bekannt, Aktivierungsmechnanismen zu verwenden, die auf
einem Zylinder zum Öffnen der Fenster von Frühbeeten oder
Gewächshäusern basieren, wobei der Zylinder ein Fluid enthält, das
sich bei Erwärmung ausdehnt bzw. bei Abkühlung zusammenzieht,
wodurch sich der Kolben im Zylinder dementsprechend bewegt und
dadurch die Fensteröffnungen öffnet oder schließt, siehe z. B.
DE Patentschrift Nr. 10 43 703.
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Die obengenannten Schriften schlagen Lösungen vor, die
kompliziert und deshalb übermäßig teuer in der Anwendung sind,
gleichgültig, ob sie in sehr langen Gewächshäusern zur Kultivierung
von Pflanzen zu gewerblichen Zwecken benutzt werden oder ob sie
in einem Sonnenraum oder Wintergarten mit nur wenigen
Quadratmetern in einem Privatwohnhaus Verwendung finden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Belüften von Gebäuden der obengenannten Art
bereit zustellen, bei der der Kamineffekt so groß wie möglich ist
und durch sehr einfache Mittel erzeugt wird und automatisch ohne
menschliches Eingreifen eingestellt werden kann und bei der die
Mittel wirtschaftlich über einen langen Zeitraum ohne Wartung
arbeiten.
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Die Lösung hierfür besteht in einer Vorrichtung nach Anspruch 1.
Die neuen Merkmale, die die vorliegende Erfindung kennzeichnen,
bestehen darin, daß zumindest die untere Öffnung mit einem
Flächenteil mit einer Lage aus windfestem und elastischem Material
versehen ist, die zumindest an einer Seite von mehreren
horizontalen Lamellen oder Leisten befestigt ist, die in gleichmäßigem
Abstand montiert sind, wobei die genannten Lamellen oder Leisten
in vertikaler Richtung mit Hilfe einer Aktivierungseinrichtung
mit einem Temperaturfühler verschiebbar sind, die an der Seite
der Leisten vorgesehen ist, die zum Inneren des Raumes weist.
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Durch Ausstattung der unteren Öffnung mit einer Blende aus
zumindest einer Lage windfestem und elastischem Materials, die an
den Kanten von horizontalen Lamellen oder Leisten befestigt ist,
die in gleichmäßigem Abstand montiert sind, wird ein Flächenteil
erzeugt, dessen Höhe leicht in Übereinstimmung mit der
gewünschten Belüftung zu verstellen ist und dessen Einstellung
unabhängig von dem in der Umgebung des Gebäudes vorherrschenden
Winddruck ist, zudem ist das Flächenteil kostengünstig herzustellen
und zu warten. Mit Hilfe eines Temperaturfühlers an der
Innenseite der Blende wird erreicht, daß der Fühler nur auf die
Innentemperatur des Gebäudes anspricht und er vor dem direkten
Kontakt mit der kalten Außenluft geschützt ist.
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Ein Flächenteil, das als Einheit in Standardgrößen hergestellt
werden kann, wird hiermit bereitgestellt und die Einheit kann in
einfacher Weise montiert werden, wobei sie gleichzeitig alle
notwendigen Mittel zur Steuerung der horizontalen Leisten
umfaßt. Im wesentlichen ist die Länge des Rahmens willkürlich, und
je nach Länge kann der Rahmen mit mehr als zwei Führungen zur
Steuerung der Leisten ausgestattet sein.
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Ein ähnlicher Mechanismus ist aus der US Patentschrift Nr.
1,209,085 bekannt, der einen Wagenheber zum Anheben eines
Kraftfahrzeugs bereitstellt. Der bekannte Wagenheber umfaßt einen
rechteckigen Rahmen, der an jeder Ecke eine vertikale Zahnstange
aufweist, die gleitend in einer Muffe geführt ist. Das
Zahnstangenpaar in jeder Seite des Rahmens ist in Eingriff mit einem
ersten Zahnrad, das gegen Bewegung gesichert auf einer Welle
montiert ist, die drehbar auf dem Rahmen gelagert ist und hat
ein zweites Zahnrad an einem Ende, das ebenfalls auf der Welle
gegen Bewegung gesichert montiert ist. Diese zwei zweiten
Zahnräder sind mit einer Zahnstange in Eingriff, die entlang dem
einen Ende des Rahmens verläuft und in ihrer Längsrichtung
verschiebbar montiert ist. Die Mitte der Zahnstange ist mit einem
Kolben ausgeformt, der sich in einem Zylinder bewegt, und es
sind Belüftungsmittel vorgesehen, welche Luft vom einem oder
anderen Ende des Kolbens ableiten, mit der Wirkung, daß sich die
Zahnstange bewegt, wodurch der erwähnte zweite Satz von
Zahnrädern in Drehung versetzt wird, wodurch der Eingriff des ersten
Zahnradsatzes mit den vertikalen Zahnstangen diese nach oben
oder unten in Bewegung setzen.
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Durch Verwendung dieses bekannten Mechanismus in Verbindung mit
der Vorrichtung nach Anspruch 1 wird eine besonders vorteilhafte
Parallelsteuerung der Leisten erreicht, unabhängig von deren
Länge und der Anzahl der im Rahmen vorgesehenen Führungen, und
die Abmessungen des Mechanismus in einer Richtung senkrecht zur
Rahmenebene können sehr klein gehalten werden.
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Ein einfacher und sehr wirtschaftlicher Temperaturfühler ist
vorgesehen, wenn ein Hydraulikzylinders mit einem Kolben und
einer Kolbenstange wie in Anspruch 2 beschrieben, verwendet
wird, wobei der Zylinder mit der die Welle tragenden Leiste und
die Kolbenstange mit der zweiten Zahnstange verbunden ist.
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Wenn sich die Zylindereinheit erwärmt oder abkühlt, ändert sich
ihre Länge, wodurch sich die zweite Zahnstange bewegt. Es ist
besonders vorteilhaft, einen Kolben mit einem Querschnitt aus
zuformen, der kleiner ist als der des Zylinders, da es möglich
ist, geeignete Längenänderungen mit Bezug auf die
Zylindereinheit durch geeignete Anpassung der zwei Querschnitte zu
erreichen.
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Der Hydraulikzylinder, der in der oben erwähnten
DE-Patentschrift Nr. 10 43 703 beschrieben ist, wird zum Öffnen und
Schließen eines Glasfensters verwendet, und der Zylinder wirkt
auf den Fensterrahmen, der sich an der Kante befindet, die
gegenüber dem Scharnier versetzt ist, wodurch die Zylindereinheit
des genannten Fensters dem Einfluß der vorherrschenden
Windrichtungen in unkontrollierter Weise ausgesetzt wird, was dazu
führen kann, daß das Fenster weiter geöffnet wird, als angesichts
der vorherrschenden Temperatur beabsichtigt ist oder umgekehrt,
daß das Fenster nicht so weit geöffnet wird, wie erwünscht.
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In der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird der volle Nutzen aus
einem Zylinder gezogen, der nicht von den vorherrschenden
Drükken und Richtungen des Windes beeinträchtigt wird.
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Schließlich ist es vorteilhaft, den Hydraulikzylinder
abzuschirmen, um ihn vor der Wirkung der eintretenden Kaltluft so weit
wie möglich zu schützen, so daß er nur auf die im Gebäude
vorherrschende Temperatur reagiert.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie die
Konstruktion dieser Vorrichtung gemäß den abhängigen Ansprüchen
sind aus der detaillierten nachfolgenden Beschreibung
ersichtlich.
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Die Vorrichtung wird unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, die
eine Ausführungsform eines Flächenteils darstellen, im Detail
beschrieben, wobei
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Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Flächenteils zeigt;
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Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Leiste zeigt, die Teil einer
Blende des Flächenteils in Fig. 1 ist;
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Fig. 3 einen Längsschnitt eines Endes eines Einfassungsteils
zeigt, das den Rand einer Blende eines Flächenteils bildet; und
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Fig. 4a und 4b Querschnitte entlang der Linie IV-IV des
Flächenteils in geöffneter bzw. geschlossener Form zeigen.
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Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Flächenteil, das einen
rechtwinkligen Rahmen 1 umfaßt, der vorzugsweise rechteckig ist und
aus zwei langen Seiten 2, 3 und zwei kurzen Seiten 4, 5 besteht.
Die Seiten 2 - 5 können aus einem geeigneten Material
hergestellt sein, wie z. B. Kunststoff, Holz oder Metall. Bei
Verwendung von Metall wird Aluminium bevorzugt oder eine
Aluminiumlegierung, die zum Strangpressen geeignet ist, damit die
Querschnitte der Seiten 2 - 5 in geeigneter Weise aus geformt werden
können, außerdem wird bei Verwendung von Aluminium
Korrosionsfestigkeit erreicht. Jede der Seiten 2 - 5 kann aus Profilen
zusammengesetzt sein, wie in den Fig. 4a und 4b dargestellt ist.
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Die vier Seiten des Rahmens 1 können durch Schweißnähte 6 oder
geeignete Verbindungsteile wie z. B. Schrauben und Muttern oder
langen Nägeln zusammengefügt werden. Die Enden der Seiten 2 - 5
können mit Zusammenwirkenden Nuten und Federn zur gegenseitigen
Führung der Enden versehen sein, während der Rahmen 1 dann nur
noch durch das Einsetzen in eine Öffnung zusammengehalten wird,
dessen Abmessungen den Außenmaßen des Rahmens 1 entsprechen.
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Der Rahmen 1 ist so ausgeführt, daß er in der Wand eines
Gebäudes installiert werden kann, dessen Wände und/oder Dach aus
durchsichtigem Material bestehen, damit das Gebäude mit
Sonnenenergie beheizt werden kann, vorzugsweise sollte der Rahmen 1
eine Länge aufweisen, die der gesamten Wandlänge entspricht, und
das Flächenteil in der unteren Öffnung wird normalerweise mit
einer seiner langen Seiten 3 parallel zum Boden eingesetzt,
vorzugsweise gegen den Boden oder das Fundament des Gebäudes
gestellt.
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Auf den Oberflächen der zwei kurzen, sich gegenüberliegenden
Seiten 4, 5 sind die Führungen 7, 8 angebracht, die auf den sich
gegenüberstehenden Rändern als Zahnstangen mit Zähnen 9, 10
ausgeführt sind.
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Auf der Innenseite ist der Rahmen 1 mit einer Blende versehen,
die aus zumindest einer Lage 14 windfestem und flexiblem
Material besteht, deren Größe so bemessen ist, daß sie die Innenseite
bedeckt.
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Diese Lage 14 ist an der Seite eines Einfassungsteils 13
befestigt, das am Rand der Lage 14 vorgesehen ist, die ebenfalls an
den Seiten einer Reihe von Lamellen oder Leisten 11 befestigt
ist, die vorzugsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweisen
und deren längere Seiten in eine Richtung quer zur Ebene des
Rahmens 1 weisen.
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Die Leisten 11 und die Einfassungsteile 13 sind in gleichmäßigen
Abständen über die Lage 14 verteilt und verlaufen parallel zu
den langen Seiten 2, 3 des Rahmens 1.
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Vorzugsweise ist eine Lage 14 auf jeder Seite der Leisten 11 und
der Einfassungsteile 13 vorgesehen.
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Die Leisten 11 sind mit Ausnehmungen 12 ausgestattet, die so
ausgeführt sind, daß sie gleitend in die Führungen 7, 8
eingreifen, so daß sich die Leisten 11 vertikal innerhalb der
Rahmenebene bewegen können.
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Die Einfassungsteile 13 weisen Einkerbungen auf, die den
Ausnehmungen 12 an den Enden der Leisten entsprechen, die
Einfassungsteile sind jedoch im Vergleich zu den Leisten 11 anders
ausgeführt, wie unten im Detail beschrieben ist.
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Die elastische Lage 14 kann z. B. aus einem gewebtem Naturstoff
oder aus einem künstliches Material sein, es muß jedoch faltbar
sein, wenn der Abstand zwischen den Leisten 11 und den
Einfassungsteilen 13 kleiner wird, oder die Leisten zusammengefaltet
werden, so daß sie aneinanderliegen.
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Die Leisten 11 und die Einfassungsteile 13 können auch mit einer
oder mehreren Perforationen 15 versehen sein, die gleichmäßig
über die Längen der Leisten verteilt sind, so daß der Rahmen,
wenn er eine beträchtliche Länge aufweist, mit zusätzlichen
Führungen für die Leisten 11 und Einfassungsteile 13 in der
Rahmenebene ausgestattet werden kann und möglichen Winddruck
gegen die Lage 14 aufnehmen kann.
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Wie die Führungen 7, 8 können diese zusätzlichen Führungen mit
Zähnen 9, 10 ausgestattet sein. In diesem Fall weisen die
Ausnehmungen 12 eine rechteckige Form auf. Wenn die Führungen keine
Zähne aufweisen, haben sie einen kreisförmigen Querschnitt und
in diesem Fall sind die Perforationen 15 kreisförmig, wie in
Fig. 2 dargestellt.
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Die untere Leiste 11 ist an einer der langen Seiten 3 des
Rahmens 1 befestigt, z. B. mittels Schrauben in den nicht
verwendeten Perforationen 15 oder in anderen geeigneten Öffnungen und es
versteht sich, daß eine Aufwärtsbewegung der Einfassungsteile 13
bewirkt, daß die Lage oder die Lagen 14 sich ausdehnen oder
ausstrecken, so daß die Innenseite der Rahmens abgedeckt ist und
daß eine Abwärtsbewegung der Einfassungsteile dazu führt, daß
sich die Lage oder Lagen 14 in Falten legen, wodurch sich die
größtmögliche Öffnung 32 zwischen den Einfassungsteilen 13 und
der oberen langen Seite 2 des Rahmens 1 ergibt, wobei die Größe
der Öffnung 32 ausschließlich durch die Möglichkeit des
Zusammenfaltens der Leisten 11 und der Einfassungsteile 13 definiert
ist. Die Leisten bleiben mit der Ebene des Rahmens 1 durch das
Zusammenwirken zwischen den Führungen 7, 8 und den Ausnehmungen
12 an den Enden der Leisten und den genannten Einkerbungen der
Einfassungsteile 13 verbunden.
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Die Einfassungteile 13 haben einen Längszwischenraum 16 zur
Aufnahme der zweiten Zahnstange 17, die in der Längsrichtung des
Zwischenraums 16 gleitend angeordnet ist.
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Die Zahnstange 17 ist mit Zähnen versehen, die sich über eine
begrenzte Länge an den Enden ihrer nach unten weisenden Kanten
oder Oberflächen erstrecken.
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Die Einkerbungen reichen weiter ins Innere der Einfassungsteile
13 als die Ausnehmungen 12 der Leisten 11. Die Einkerbungen sind
so ausgeführt, daß sie ein Antriebsrad aufnehmen können, das ein
erstes 19 und ein zweites Zahnrad 20 unterschiedlicher Größe
umfaßt, welche Fläche und Fläche und mit gegenseitiger
Blockierung auf der Welle 28 montiert sind, die drehbar in einer
Bohrung 22 aufgenommen sein kann, die durch die Einkerbung und im
rechten Winkel zur Ebene des Rahmens 1 verläuft.
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Die Bohrung 22 sitzt so in den Einfassungsteilen 11, daß das
erste Zahnrad 19 mit dem größeren Durchmesser der beiden
Zahnräder 19, 20 mit den Zähnen 9, 10 der Führungen 7, 8 kämmen kann
und das zweite Zahnrad 20 mit den Zähnen 21 an den Enden der
zweiten Zahnstange 17 zusammenwirken kann.
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Eine Bewegung der zweiten Zahnstange 17 im Zwischenraum 16
bewirkt deshalb, daß sich das Zahnrad 20 und folglich auch das
erste Zahnrad 19 als Folge des Zusammenwirkens zwischen den
Zähnen 21 und dem zweiten Zahnrad 20 dreht.
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Da das erste Zahnrad 19 in Eingriff mit den Zähnen 9, 10 der
Führungen 7, 8 ist, bewirkt diese Drehung des ersten Zahnrades
19, daß sich das betreffende Ende der Einfassungsteile 13 in
Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung der zweiten Zahnstange 17
nach unten oder oben bewegt.
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Wenn die Zähne 9, 10 auf den Kanten der Führungen 7, 8 montiert
werden, so daß sie einander gegenüberstehen, wie in Fig. 1
gezeigt, ist es notwendig, die Ausnehmung an einem Ende der
Einfassungsteile 13 so weit zu vergrößern, daß ein Umkehrrad,
welches nicht dargestellt ist, zwischen den Zähnen 21 und dem
zweiten Zahnrad eingefügt werden kann, um die Drehrichtung des
Ritzels umzukehren, welches an diesem Ende der Einfassungsteile 13
vorgesehen ist, um die Einfassungsteile 13 parallel zum Rahmen
1 zu verschieben.
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Wenn ein solches zwischengeschaltetes Umkehrrad nicht gewünscht
wird, sollten die Führungen 7, 8 so montiert werden, daß beide
Zahnreihen 9, 10 demselben Ende des Rahmens 1 zugewandt sind.
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Beim Auswählen der Größe der Zähne 9, 10 und 21 sowie des
Durchmessers und der Größe der Zähne der Zahnräder 19, 20 kann eine
Anpassung der vertikalen Verschiebung der Einfassungsteile 13
ausgehend von einer bestimmten horizontalen Verschiebung der
Zahnstange 17 vorgenommen werden.
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Weiterhin kann es praktisch sein, die mit Zähnen versehenen
Führungen in einem Abstand von den zwei kurzen Seiten 4, 5 des
Rahmens zu montieren, damit eine größere Längsverschiebung der
zweiten Zahnstange 17 ohne das Risiko erreicht werden kann, daß
seine Enden gegen die kurzen Seiten 4, 5 des Rahmens stoßen.
Gleichzeitig verbessern sich die Möglichkeiten, die Größe der
Zähne 9, 10 und die Zahnräder 19 und 20 anzupassen, wenn die
Führungen auf diese Weise eingebaut werden. Wenn Führungen mit
Zähnen 9, 10 mit einem Abstand zu den kurzen Seiten 4, 5
montiert werden, müssen die jeder Führung gegenüberliegenden
Einfassungsteile 13 mit einem Satz Zahnräder 19, 20 versehen sein,
und die Zahnstange 17 muß Zähne aufweisen, um mit diesen zu kämmen.
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Weiterhin weisen die Einfassungsteile 13 einen Längsdurchbruch
23 zwischen dem Zwischenraum 16 und der Seite der Einfassung
auf, die so ausgeführt ist, daß sie nach Einbau des Rahmens 1
ins Innere des Gebäudes weist. Dieser Durchbruch 23 weist eine
Länge auf, die der maximalen Bewegungslänge der zweiten
Zahnstange 17 entspricht, und ein entsprechender Durchbruch ist in
der Lage 14 vorgesehen.
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Die Vielzahl von Kanälen und Kerben der Einfassungsteile 13 kann
in vorteilhafter Weise dadurch erreicht werden, daß die
Einfassungsteile 13 aus mehreren Lagen von Leisten besteht.
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Auf der obengenannten Seite der Einfassungsteile 13 und der Lage
14 ist ein Hydraulikzylinder 24 vorgesehen, der in geeigneter
Form mit den Einfassungsteilen 13 fest verbunden ist, z. B.
mittels einer Schraube 25 am geschlossenen Ende des Zylinders.
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Der Zylinder 24 hat einen Innenkolben und eine damit verbundene
Kolbenstange 26, die aus dem Zylinder herausragt und ist mit dem
freien Ende mit der Zahnstange 17 verbunden, wobei die
Verbindung durch einen Stiftbolzen herstellt werden kann, der von der
Kolbenstange durch den Durchbruch 23 in die Zahnstange 17
übergeht.
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Der Hydraulikzylinder 24 ist mit einem Fluid gefüllt, das einen
relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweist, so daß das
Volumen des Fluids so weit wie möglich in Abhängigkeit von den
Änderungen der Fluidtemperatur variiert.
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Der erwähnte Innenkolben ist ein sogenannter Tauchkolben, das
heißt, daß sein Querschnitt beträchtlich kleiner ist, als der
des Hydraulikzylinders 24.
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Als Folge davon verursacht schon eine unbedeutende Änderung des
Fluidvolumens eine vergleichsweise große Längsbewegung des
Innenkolbens des Zylinders.
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Die Kolbenstange 26 wird in üblicher Weise gegenüber dem
Zylinder 24 mittels Dichtungsmitteln, die nicht dargestellt sind,
abgedichtet.
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Die Außenseite des Rahmens 1 ist mit einem Gitter 29 versehen,
das horizontale Öffnungen 30 zum Einlaß von Außenluft in und
durch den Rahmen 1 aufweist. Um zu verhindern, daß Niederschläge
und Sonnenstrahlen in den Rahmen gelangen, ist das Gitter 29 mit
Fensterladenleisten 31 versehen, die sich vom oberen Rand jeder
Öffnungen 30 erstrecken und schräg nach unten und außen
verlaufen, und zusätzlich kann der Rahmen 1 mit einem feinmaschigen
Netz auf jeder Seite versehen sein, das nicht in der Zeichnung
dargestellt ist, um Insekten abzuhalten.
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Der erfindungsgemäße Flächenteil funktioniert folgendermaßen:
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Wenn die Sonnenstrahlen das durchsichtige Material durchdringen,
das die Wände und das Dach des Gebäudes bildet, steigt die
Temperatur im Inneren des Gebäudes.
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Als Folge dieser Temperaturerhöhung erwärmen sich das Fluid im
Hydraulikzylinder und der Innenkolben, und sie dehnen sich aus
mit dem Resultat, daß die Kolbenstange 26 aus dem Zylinder
herausgedrückt wird. Durch den Stiftbolzen 27, der sich frei im
Längsdurchbruch 23 der Einfassung 13 und der Lage 14 bewegen
kann, wird die zweite Zahnstange 17 in der gleichen Richtung
bezüglich der Einfassung 13 auch mit einbezogen, so daß die
Zähne 21, als Folge ihres Eingriffs mit dem zweiten Zahnrad 20
und ggfs. vorhandene zwischengeschaltete Umkehrräder bewirken,
daß die zwei ersten Zahnräder 19 mit dem Resultat in Drehung
versetzt werden, daß sich die Einfassungsteile 13 abwärts
bewegen, während sie parallel zu den langen Seiten 2, 3 des Rahmens
1 bleiben.
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Die Blende wird zusammengefaltet, wodurch eine Öffnung 32
zwischen der oberen lange Seite 2 des Rahmens 1 und der
Einfassungsteile 13 entsteht.
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Gleichzeitig und möglicherweise sogar etwas früher, haben
Temperaturfühler bewirkt, daß die zweite Öffnung, die im oberen Teil
des Gebäudes vorgesehen ist, geöffnet wird, so daß ein Teil der
erwärmten Luft entweichen kann. Ein Luftstrom wird nun durch die
Öffnung 32 des Rahmens 1 erzeugt, wodurch die Temperatur langsam
ein Niveau erreicht, das teilweise durch die Belüftung und
teilweise durch die Intensität der Sonneneinstrahlung sowie durch
eine dementsprechende Temperatur des Fluids im Zylinder 24
bestimmt wird.
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Die obenbeschriebenen Bewegungen der Vorrichtung geschehen
vergleichsweise langsam und die Vorrichtung findet eine Öffnung 32
von geeigneter Größe vor, wodurch die Aufrechterhaltung einer
vorbestimmten Temperatur im Gebäude sichergestellt wird.
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Wenn die Sonneneinstrahlung endet, wodurch die Temperatur im
Gebäude unter die vorbestimmte Temperatur absinkt, schließt die
Vorrichtung die Öffnung 32 wieder.