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DE69007373T2 - Antriebsvorrichtung. - Google Patents

Antriebsvorrichtung.

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Publication number
DE69007373T2
DE69007373T2 DE69007373T DE69007373T DE69007373T2 DE 69007373 T2 DE69007373 T2 DE 69007373T2 DE 69007373 T DE69007373 T DE 69007373T DE 69007373 T DE69007373 T DE 69007373T DE 69007373 T2 DE69007373 T2 DE 69007373T2
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DE
Germany
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frame
drive wheel
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rack
swivel wheels
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DE69007373T
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DE69007373D1 (de
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J Knez
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J Knez AB
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J Knez AB
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B51/00Undercarriages specially adapted for mounting-on various kinds of agricultural tools or apparatus
    • A01B51/02Undercarriages specially adapted for mounting-on various kinds of agricultural tools or apparatus propelled by a motor
    • A01B51/026Undercarriages specially adapted for mounting-on various kinds of agricultural tools or apparatus propelled by a motor of the automotive vehicle type, e.g. including driver accommodation

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Arrangement And Driving Of Transmission Devices (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)
  • Handcart (AREA)
  • Arrangement Or Mounting Of Propulsion Units For Vehicles (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Surgical Instruments (AREA)
  • Confectionery (AREA)
  • Vending Machines For Individual Products (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bewegen oder Befördern von Geräten wie zum Beispiel Ballsammlern (sogenannten Ballauflesemaschinen), Rasenmähern usw.
  • Es ist in vielen Situationen wünschenswert, verschiedene Arten von Geräten bewegen oder befördern und gleichzeitig die Geräte in engen Räumen und mit kleinen Wendekreisen lenken und drehen zu können. Bekannte Einrichtungen für diesen Zweck weisen jedoch zahlreiche Nachteile auf, die ihre Anwendbarkeit einschränken. Solche bekannten Einrichtungen sind in der US-A-4819738 und in der US-A-3823838 offenbart. In der US-A-3823838 ist ein Ballsammler gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 dargestellt, während die US-A-4819738 im wesentlichen eine große Erdarbeitseinrichtung darstellt. Die bekannten Einrichtungen sind häufig von äußerst kompliziertem Design und Aufbau was hohe Herstellungskosten sowie hohe Betriebs- und Wartungskosten mit sich bringt. Außerdem haben sich die bekannten Einrichtungen aufgrund ihrer komplizierten Natur als einigermaßen unzuverlässig erwiesen. Ein weiterer ausdrücklicher Wunsch der Fachwelt besteht darin, daß das gesamte Fahrzeug, nämlich die Einrichtung zum Bewegen oder Befördern in Kombination mit dem Gerät bzw. den Geräten, leicht an das Substrat bzw. den Untergrund, über den es gefahren wird anpaßbar sein und eventuelle Unebenheiten im Gelände sozusagen 'aufsaugen' muß ohne die Leistungsfähigkeit und Geländegängigkeit des Gerätes bzw. der Geräte zu begrenzen.
  • Das die Basis der vorliegenden Erfindung bildende Ziel ist es, die den bekannten Einrichtungen der hier diskutierten Art anhaftenden Nachteile auszuschalten oder wenigstens zu verringern und den gestellten Anforderungen Rechnung zu tragen.
  • Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, das die in der Einleitung offenbarte Einrichtung wie in den Ansprüchen dargelegt gekennzeichnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung realisiert eine Bewegungs- und Beförderungseinrichtung mit äußerst einfachem und unkompliziertem Design und Aufbau, die darüber hinaus eine Bewegung oder Beförderung von darauf befindlichen Geräten auf höchst effiziente und vorsichtige Weise ermöglicht. Die die Bewegungskraft und die notwendige Schwenkkraft im wesentlichen in der gleichen Richtung wirken, wird ein sehr kleiner Wendekreis erzielt und es wirken vor allen Dingen nur relative geringe Kräfte auf die Geräte und die verschiedenen Teile der Einrichtung ein. Dieses Merkmal ermöglicht in einem beträchtlichen Ausmaß das einfache Design und den einfachen Aufbau der Einrichtung. Da sich das Gerät bzw. die Geräte zwischen dem vordern Stützrad und dem hinteren Antriebsrad befinden kann/können, wird die Urnfangsgeschwindigkeit des Gerätes bzw. der Geräte bei unterschiedlichen Wendekreisen stark verringert, was häufig ein beträchtlicher Vorteil für die Funktion des Gerätes bzw. der Geräte ist und bessere Betriebsergebnisse mit sich bringt.
  • Das Wesen der vorliegenden Erfindung sowie ihre Aspekte werden verständlicher anhand der folgenden Kurzbeschreibung der Begleitzeichnungen sowie der sich darauf beziehenden Diskussion. In den Begleitzeichnungen zeigt Fig. 1 einen schematischen Seitenriß einer Ausführung der erfindungsgemäßen Einrichtung; und Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführung von Fig. 1.
  • Die in den Zeichnungen dargestellte Ausführung der vorliegenden Erfindung wird in Verbindung mit dem Einsatz der Einrichtung zum Bewegen bzw. Befördern einer Reihe (oder Kombination) von Golfball-Sammelvorrichtungen 1, 2, 3 eines an sich konventionellen Designs beschrieben. Die Sammelvorrichtungen 1, 2 und 3 sind mittels eines Bolzens 5 an einen Balken 4 gekoppelt, der durch von dem Balken 4 abstehende Ösen 6 und 7 verläuft, sowie mittels einer Hülse 8, die fest mit dem vorderen Teil der Sammelvorrichtungen 1, 2 und 3 verschweißt ist. Der Bolzen 5 läuft frei durch die Hülse 8, so daß die Sammelvorrichtungen 1-3 um den Bolzen 5 verschwenkbar sind. Die Sammelvorrichtungen 1 und 3 sind schwenkbar an den Enden des Balkens 4 befestigt, während die Sammelvorrichtung 2 in der Mitte des Balkens 4 befestigt ist. Auch eine Zugstange 9 ist in der Mitte des Balkens 4 angeordnet und kann für andere Arten von Geräten oder zum Schleppen der in den Zeichnungen dargestellten Einrichtung verwendet werden.
  • Der Balken 4 wird gegen einen Untergrund 10 mittels zweier voneinander beabstandeter Schwenkräder 11 und 12 abgestützt. Die Räder 11 und 12 sind vorteilhafterweise Dreh- oder Schwenkräder, die an Montagehalterungen oder-platten 13 oder 14 befestigt sind, die von dem Balken 4 nach vorne vorstehen.
  • Der Balken 4 ist mit einem Rahmen 15 mittels zweiter, parallel zu dem Rahmen 4 verlaufender Bolzen 16 und 17 verbunden, wobei diese Bolzen durch Ösen verlaufen, die an dem Balken 4 und den vorderen Enden des Rahmens 15 befestigt sind. Somit sind der Balken 4 und der Rahmen 15 relativ zueinander um eine waagerechte Achse verschwenkbar. Der Rahmen 15 ist mit einer vorderen Querstrebe 18 und einer im wesentlichen mittig angeordneten und von der Querstrebe 18 zum hinteren Teil des Rahmens 15 verlaufenden Trägerplatte 19 versehen. Der Rahmen 15 weist eine weitere Querstrebe 20 zum Versteifen und Stabilisieren des Rahmens 15 sowie zum Tragen verschiedener Teile und Armaturen auf.
  • Bei Bedarf können der Rahmen 15, die Querstreben 18 und 20 und die Trägerplatte 19 ganz oder teilweise durch eine Gitterplatte (nicht dargestellt) abgedeckt werden.
  • Ein Antriebsrad 21 ist schwenkbar oder drehbar am hinteren Teil des Rahmens 15 angeordnet. Das Antriebsrad 21 ist drehbar in einer im wesentlichen U-förmigen Halterung 22 gelagert, deren unterer Schaft mit einer Welle versehen ist, die 15 schwenkbar durch die Platte 19 verläuft und auf der gegenüberliegenden Seite der Platte 19 ein Rad 24 trägt. Die Welle 23 wird idealerweise auf eine geeignete Weise drehbar in der Platte 29 gelagert. Die Halterung 22 und das Antriebsrad 21 sind somit in dem Rahmen 15 mit Hilfe des Rades um eine Welle drehbar. Das Rad ist Teil einer Lenkanordnung, die erfindungsgemäß aus einer Antriebskette oder einem Antriebsriemen besteht, der/die über ein Führungsrad zu einem Rad verläuft, das mit Hilfe eines Lenkrades 27 drehbar ist. Da der Rahmen bzw. die Kette kreuzweise zwischen den Rädern verläuft, dreht sich das Antriebsrad 21 in der der Drehrichtung des Lenkrades 27 entgegengesetzten Richtung, damit sich der Balken 4 und die Sammelvorrichtungen 1-3 in derselben Richtung drehen, in der auch das Lenkrad gedreht wird. Die Lenkanordnung braucht natürlich nicht, wie in diesem Fall, mechanisch zu sein, sondern könnte genauso gut hydraulisch oder auf jede andere Weise wie in den Figuren 1 und 2 angedeutet betätigt werden.
  • Das Antriebsrad 21 ist idealerweise in seiner Nabe mit einem an sich bekannten Hydraulikmotorausgestattet, der durch Schläuche 29 und 30 und einem Dreiwegventil 35 über einen Hydrauliktank 31 mit einer an sich bekannten Hydraulikpumpe verbunden ist. Die Hydraulikpumpe wird durch eine geeignete Motorart angetrieben, die in der vorliegenden Ausführung in der Form eines Verbrennungsmotors 32 veranschaulicht ist. Außerdem ist der Rahmen 15 mit einem Sitz 34 und möglicherweise auch mit einem Führerhaus ausgestattet, das in den Zeichnungen durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Darüber hinaus können weitere Schutzplatten und Hauben vorgesehen werden, wie dies durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Der Rahmen ist weiterhin mit einem Pedal 33 zum Umschalten des Ventils 35 zwischen einer Leerlauf-, Vorwärts- und Rückwärtsposition und entsprechendem Antrieb des Hydraulikmotors im Antriebsrad 21 ausgestattet. Außerdem kann bei Bedarf eine geeignete Bremsanlage vorgesehen werden, die je nach Wunsch handbetätigt oder mit einem Pedal fußbetätigt werden kann.
  • Die oben beschriebene Einrichtung sowie die Anordnungen beschränken sich natürlich nicht auf das Bewegen oder Vorschieben der dargestellten Golfball- Sammelvorrichtungen 1-3, sondern können selbstverständlich auch, ohne größere Veränderungen, zum Vorschieben oder Bewegen beispielsweise von Zylinder- Rasenmähern oder ähnlichem eingesetzt werden. Durch Verlängern des Balkens 4 kann die Einrichtung in die Lage versetzt werden, fünf oder gar mehr solcher Sammelvorrichtungen aufzunehmen. Außerdem kann auf dem Rahmen 15 ein Führerhaus 36 aufgebaut werden.
  • Die vorliegende Erfindung sollte in keiner Weise als auf das oben Beschriebene und in den Zeichnungen Veranschaulichte beschränkt betrachtet werden, sondern es sind zahlreiche Modifikationen denkbar, ohne von dem in den beiliegenden Ansprüchen offenbarten Gegenstand abzuweichen.

Claims (9)

1. Einrichtung zum Bewegen oder Befördern einer Reihe von Geräten (1-3), z.B. Ballsammler oder Ballauflesemaschinen, Rasenmäher usw., bei der ein Gestell (4) am vorderen - relativ zu einer Vorwärtsbetriebsrichtung - Ende der Einrichtung vorgesehen ist, ein Rahmen (15) frei über eine Reihe von Geräten (1-3) verläuft, wenigstens zwei Schwenkräder (11,12) in einem Abstand voneinander auf dem genannten Gestell (4) vorgesehen sind, Kopplungsmittel (5, 6, 7) zum Verkuppeln der genannten Anzahl von Geräten (1-3) mit dem Gestell (4) vorgesehen sind, wenigstens ein Antriebsrad (21) am hinteren Teil des Rahmens (15) vorgesehen ist und das Gestell (4) mit dem Rahmen (15) in einer Position verbunden ist, so daß ausreichend Raum zwischen dem Rahmen (15), dem Gestell (4) und dem Antriebsrad (21) zum Akkumulieren der genannten Anzahl von Geräten (1-3) zwischen den Schwenkrädern (11,12) und dem Antriebsrad (21) zu schaffen, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Gestell durch einen Balken (4) gebildet wird, der das vordere Ende der Einrichtung mit den genannten Schwenkrädern (11, 12) gegen einen Untergrund (10) abstützt, sowie dadurch, daß wenigstens ein Antriebsrad (21) dadurch lenkbar ist, daß es Teil einer Lenkanordnung zum Lenken während des Betriebs in der genannten Vorwärtsbetriebsrichtung ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Balken (4) schwenkbar auf eine solche Weise mit dem Rahmen (15) verbunden ist, daß der Balken (4) und der Rahmen (15) relativ zueinander um eine waagerechte Achse (16, 17) verschwenkbar sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkräder (11, 12) auf dem Balken (4) wie Dreh- oder Schwenkräder frei rotieren können.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsrad (21) in einer allgemein U-förmigen Halterung (22), die in dem Rahmen (15) schwenkbar ist, drehbar gelagert ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsrad (21) mit einem Hydraulikmotor verbunden ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Hydraulikmotor in der Nabe des Antriebsrades (21) befindet.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsrad (21) einen beträchtlich größeren Durchmesser aufweist als die Schwenkräder (11, 12) an dem Balken (4) und daß der Rahmen (15) von dem Antriebsrad (21) in Richtung des Balkens (4) geneigt ist.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sitz (34) und die Lenkanordnung (24, 25, 26, 27, 28) auf dem Rahmen (15) angeordnet sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenkanordnung (24-28) so ausgestaltet ist, daß durch Drehen eines Lenkrades (27) in der Richtung, in der die Anzahl von Geräten (1-3) bewegt oder befördert werden soll, eine Reaktion des Antriebsrades in die entgegengesetzte Richtung erfolgt.
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AT (1) ATE102784T1 (de)
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