DE69006944T2 - Wiederverschliessbare beutelartige Verpackung mit Originalitätssicherung. - Google Patents
Wiederverschliessbare beutelartige Verpackung mit Originalitätssicherung.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft flexible, beutelähnliche Verpackungen nach dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1, die mit einer inneren, hermetischen Aufziehnaht versehen sind, sowie mit einer äußeren, wiederverschließbaren Naht, beispielsweise einer Reißverschlußnaht. Diese Verpackungen sind für den Verbraucher insofern sehr bequem, als die Inhaltsstoffe der Verpackung dadurch leicht zugänglich sind, daß zunächst die wiederverschließbare Naht geöffnet wird und daß dann die hermetisch versiegelte Aufziehnaht geöffnet wird. Nach dem Entfernen eines Teiles des Verpackungsinhaltes kann die Verpackung mit Hilfe der verschließbaren Naht wiederverschlossen werden.
- Flexible Verpackungen, die eine innere, hermetisch dichte Aufziehnaht und eine äußere Reißverschlußnaht haben, sind derzeit zum Verpacken verschiedener Nahrungsmittel bekannt, so zum Beispiel von Wiener Würstchen, Speck, Frühstücksfleisch in Scheiben, Koteletts, Käse und dergleichen. Verpackungen dieser Art sind einschließlich der Konstruktionsmaterialien vollständig beschrieben in US-A-4 782 951 und US-A-4 823 961 (beide von Hustad & Griesbach). Die übliche Verwendung einer solchen Packung besteht in einer Vakuumversiegelung des Nahrungsmittels zwischen zwei Folienblättern, um eine im wesentlichen rechteckig geformte Packung zu bilden, die mit einer einzigen, nicht wiederverschließbaren Naht an drei Seiten hermetisch versiegelt, beispielsweise heißversiegelt ist und die an der vierten Seite eine Zugangsöffnung hat, die sowohl eine hermetisch dichte, nicht wiederverschließbare Naht als auch eine wiederverschließbare Naht aufweist.
- Wenn die Zugangsöffnung aus einer äußeren, wiederverschließbaren Reißverschlußnaht und einer inneren, nicht wiederverschließbaren Aufziehnaht besteht, dann wurde gefunden, daß die Verpackung geöffnet und dann wieder verschlossen werden kann, ohne daß ein solcher Öffnungsvorgang von außen erkennbar wahre. Eine Packung, die geöffnet und danach wieder verschlossen worden ist, aus der aber keine Inhaltsstoffe entnommen worden sind, würde auf diese Weise ein äußeres Erscheinungsbild haben, das mit einer Verpackung vergleichbar ist, die ihre innere, hermetisch dichte Aufziehnaht noch hat. Ein Verbraucher, der eine bereits vorher geöffnete Verpackting kauft und danach öffnet, wäre natürlich, insbesondere bei vakuumverpackten Produkten, in der Lage, festzustellen, daß die hermetische Naht erbrochen worden ist. Die Feststellung, daß eine gasgefüllte Packung bereits vorher geöffnet worden ist, kann jedoch möglicherweise schwieriger sein. Es ist jedoch vorzuziehen, daß für den Verbraucher bereits im Laden, also bereits vor dem Kauf, erkennbar wäre, daß die Verpackung bereits vorher geöffnet worden ist.
- Es sind bereits verschiedene Techniken bekannt, um an flexiblen Verpackungen sichtbare, originalitätssichernde Merkmale anzubringen. Die US-A-3 780 781 (Uramoto), die US-A-4 015 771 (Sengevald) und die US-A-4 786 190 (Van Erdan et al) sind Beispiele für solche Packungen mit Originalitätssicherung. An flexiblen Verpackungen, die eine innere, hermetisch dichte Aufziehnaht und eine äußere, wiederverschließbare Naht aufweisen, sind originalitätssichernde Merkmale bisher jedoch nicht angewendet worden. Gleichzeitig anhängige Anmeldungen, die auf diese allgemeine Merkmalskombination gerichtet sind, sind die EP-A-0 393 810 und EP-A-0 384 588, die beide am 30. Januar 1990 eingereicht worden sind.
- Die GB-A-1 010 738 (Flexigrip) offenbart eine Verpackung nach dem Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 mit formschlüssigen Verschlußstreifen, die einstückig mit einem perforierten Mittelstreifen eines Verschlußblattes ausgebildet sind. Die Verschlußstreifen überlappen die Wandseiten der Verpackung nicht.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen eine wiederverschließbare, flexible Verpackung, in deren Inneren ein Produkt zwischen zwei einander gegenüberliegenden Wänden hermetisch einsiegelbar ist, wobei die Packung an nicht mehr als drei Seiten ihres Umfanges dauernd versiegelt ist und an ihrem Umfang eine weitere Seite hat, die für den Zutritt zum Produkt bestimmt ist sowie eine wiederverschließbare Versiegelungsvorrichtung mit ineinandergreifenden Verschlußstreifen, die innerhalb der Zugangsseite der Verpackung angeordnet sind, wobei die Verpackung eine qualitätssichernde Vorrichtung zum wenigstens teilweisen Verschließen des Zuganges durch die Zugangsseitenkante der Verpackung und zum Ermöglichen des Zuganges zum Verpackungsinneren durch Fingerkräfte aufweist, die während des Öffnens der Verpackung auf die originalitätssichernde Vorrichtung aufgebracht werden, wobei diese Vorrichtung ein abreißbares Versiegelungsteil aufweist, das ein sichtbares Signal für die Öffnung aufweist. Eine solche Verpackung ist gekennzeichnet durch eine hermetisch dichte Aufziehnaht, die innerhalb und in der Nachbarschaft der wiederverschließbaren Versiegelungseinrichtung angeordnet ist und dadurch, daß das abreißbare Versiegelungsteil wenigstens ein Streifenteil umfaßt, das sich kontinuierlich oder diskontinuierlich längs der Zugangsseite der Verpackung erstreckt und das an der Oberkante wenigstens einer der einander gegenüberliegenden Wände an einer Stelle befestigt ist, die die ineinandergreifenden, Wiederverschlußstreifen, die an der betreffenden Wand angebracht sind, überlappt, wobei ein Aufbau aus drei Lagen gebildet wird, der das Streifenteil umfaßt, sowie die Wand und den Verschlußstreifen.
- Die erfindungsgemaße Verpackung weist eine einzigartige Merkmalskombination auf. Die Verpackung ist im Laden originalitätsgesichert, so daß es für den Verbraucher erkennbar ist, daß die Verpackung geöffnet worden ist, und wenn es auch nur zu einer fallweisen Prüfung der Packung geschehen wäre. Die Packung ist flüssigkeitsdicht und hält in geeigneter Weise Flüssikeiten zurück, die in den Produkten enthalten sind, einschließlich Wasser, Saft, Öl oder dergleichen. Die Verpackung hat eine wiederverschließbare Naht, die mehrmals geöffnet und wiederverschlossen werden kann, um Teile des Packungsinhalts zu entnehmen.
- Darüber hinaus hat die Verpackung eine innere, hermetisch dichte Naht, die eine leicht zu öffnende oder Aufziehnaht ist. Die Aufziehnaht liegt zur wiederverschließbaren Naht im allgemeinen parallel und kann durch auseinandergerichtete Fingerkräfte geöffnet werden, die eine Fortsetzung der Kräfte sein können, die zum Öffnen der wiederverschließbaren Naht aufgebracht werden. Die Aufziehnaht kann innerhalb der flexiblen Verpackung ein Vakuum, einen Überdruck und/oder eine veränderte Gaszusammensetzung aufrecht erhalten. Die Aufziehnaht kann dadurch hergestellt worden sein, daß zwischen den beiden Lagen von Kunststoffolie eine Versiegelung Fläche zu Fläche mit einer Festigkeit für die Naht erzeugt wird, die eine Trennung ohne eine Zerstörung oder ein Einreißen einer der beiden Lagen möglich macht. Wie dies in den oben genannten Patenten von Hustad & Griesbach beschrieben ist, sollten die einander berührenden Flächen der beiden Lagen aus unterschiedlichen Materialien bestehen, um die gewünschte Aufziehnaht zu erzeugen.
- Die erfindungsgemaße Verpackung hat ferner ein originalitätssicherndes Teil, das dann zerrissen werden muß, wenn man Zugang zu dem Produkt erlangen will. Das Zerreißen des originalitätssichernden Teiles macht die Tatsache sichtbar, daß ein Zugang zu den Inhaltsstoffen des Beutels durch die wiederverschließbare Naht und durch die innere Aufziehnaht hindurch stattgefunden hat.
- Ebenso wie bei der Packung nach den Hustad & Griesbach-Patenten kann die erfindungsgemäße, originalitätsgesicherte, wiederverschließbare und hermetisch abgedichtete Verpackung auf einer einzigen Maschine in einem gerade durchlaufenden Verfahren hergestellt werden.
- Die Aufgabe, die der Erfindung zugrundeliegt, sowie deren Merkmale gehen aus der nachfolgenden, genauen Beschreibung hervor, die im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen zu lesen ist. Es zeigen:
- Fig. 1 ist eine perspektivische, teilweise weggebrochene Ansicht einer Ausführungsform einer originalitätsgesicherten, wiederverschließbaren und hermetisch versiegelten Verpackung gemäß der Erfindung. Lediglich zu Erläuterungszwecken ist die Packung so dargestellt, daß sie vakuumverpackte Wiener Würstchen enthält;
- Fig. 2 ist eine Schnittansicht längs der Linie 2-2 in Fig. 1;
- Fig. 3 ist eine perspektivische, teilgeschnittene Ansicht, die den Abreißvorgang bei dieser Ausführungsform darstellt;
- Fig. 4 ist eine im allgemeinen vertikal gerichtete Schnittansicht und zeigt die Abreißrichtung nach Fig. 3;
- Fig. 5 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung;
- Fig. 6 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform, die ähnlich derjenigen in Fig. 5 ist;
- Fig. 7 und 8 sind teilgeschnittene, perspektivische Ansichten einer vierten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung, wobei Fig. 7 die Ausführungsform in geschlossenem Zustand und Fig. 8 die Ausführungsform in offenem Zustand darstellt;
- Fig. 9 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verpackung; und
- Fig. 10 ist eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der Art, wie sie in Fig. 9 dargestellt ist.
- In den Zeichnungen betreffen gleiche Bezugsziffern gleiche, dargestellte Bauteile.
- In der nun folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen wird für Fachleute vorausgesetzt, daß verschiedene, alternative Materialien und Einzelheiten, die nicht im einzelnen offenbart sind, ebenfalls unter den Schutzumfang der Erfindung fallen. Zu Darstellungs- und Erläuterungszwecken ist jede Beutelwand oder Beutellage so dargestellt, daß sie ein einziges, heißsiegelfähiges Laminat ist. In der tatsächlichen Praxis ist jede Beutelwand wahrscheinlich ein Laminat aus zwei oder mehreren Schichten, die dem Produkt einen ausreichenden Schutz bieten, beispielsweise eine Sauerstoff- und Feuchtigkeitsbarriere, und die eine aufziehbare, hermetisch dichte Heißsiegelnaht und möglicherweise sogar eine nicht aufziehbare, hermetisch dichte Heißsiegelnaht an ihren Innenseiten bilden können. Wie dies im Stand der Technik bekannt ist, kann eine Fläche aus "Saran", einem Vinyliden-Chlorid-Vinyl-Chloridcopolymer in Berührung mit einer Fläche aus Äthylenvinylacetat solche aufziehbaren Verbindungen bilden. Die Aufziehnaht sollte eine Öffnungskraft haben, die zwischen 0,68 und 2,72 kg liegt, wie dies bereits in den Patenten von Hustad & Griesbach erläutert worden ist.
- Die wiederverschließbare Naht kann aus sich gegenseitig verriegelnden Verschlußstreifen bestehen, die an der Innenfläche jeder Beutelwand angeklebt oder heiß angesiegelt sind. Alternativ können die Wiederverschlußteile während des Folien-Extrusionsvorganges hergestellt werden.
- Diejenigen Bauteile, die das originalitätssichernde Teil bilden, sind vorzugsweise mit den Beutelwänden vor der Herstellung des Beutels einstückig. Wenn dies notwendig ist, beispielsweise bei der Herstellung bestimmter Heißsiegelnähte, können Elemente des originalitätssichernden Teiles hinzugefügt oder gebildet werden, nachdem der Beutelaufbau einschließlich der inneren Aufziehnaht und der wiederverschließbaren Zwischennaht erzeugt worden ist.
- Fig. 1 stellt eine Verpackung 1 dar, die aus vorderen und hinteren Beutelwänden 10 und 11 gebildet ist, die mehrere Wiener Würstchen oder Produkte 12 einschließt, die die Form von Wiener Würstchen haben. Die Wiener Würstchen 12 sind so vakuumverpackt, daß die Beutelwände mit der Oberfläche der Würstchen in enger Berührung sind. Die Beutelwände 10 und 11 sind längs der Seitenkanten 13 und 14 mit Hilfe von durchlaufenden Heißsiegelnähten versiegelt. Die nicht dargestellte Bodenkante des Beutels kann eine zusätzliche Heißsiegelnaht aufweisen. Alternativ dazu kann eine oder können alle Seitenkanten und die Bodenkante eine Falzung aufweisen, die eine durchlaufende Bahn zueinander gegenüberliegenden Wänden 10 und 11 umformt. Eine hermetisch dichte Aufziehnaht erstreckt sich bei 16 quer über die Breite der Verpackung, wobei die Naht durch eine Berührung zwischen den Folien 10 und 11 als Ergebnis einer bekannten Heißsiegelvorrichtung gebildet worden ist.
- Dieselbe Wärme, wie sie im Siegelbereich 16 aufgewendet worden ist, kann auch bei den Seitennähten 13 und 14 und bei der Bodennaht so angewendet werden, daß alle diese Siegelnähte in gleicher Weise aufziehbar sind. Der Aufbau des Beutels würde jedoch im wesentlichen eine Öffnung der Siegelnähte 13, 14 und der Bodennaht während des normalen Gebrauchs ausschließen. Alternativ können diese Siegelnähte als nicht aufziehbare Nähte beispielsweise dadurch hergestellt werden, daß zu Bilden dieser Nähte mehr Wärme zugeführt wird als zum Bilden des Siegelbereiches 16 oder dadurch, daß im Siegelbereich 16 eine Beschichtung aufgebracht wird, um die Bildung einer dauerhaften, nicht aufziehbaren Naht zu verhindern.
- An einer Stelle, die parallel, aber in einem gewissen Abstand und außerhalb des Siegelbereiches 16 liegt, sind an den Beutelwänden 10 und 11 einander verriegelnde, Wiederverschließstreifen 17 und 18 angebracht. Wie dies dargestellt ist, sind die Wiederverschließstreifen 17 und 18 in der Zugangsöffnung der Verpackung 1 vertieft angebracht, also entfernt von den Oberkanten des Beutels.
- Zwischen den Lippen 19 und 20 des Beutels ist ein originalitätssicherndes Teil 21 angeordnet, das an den Innenseiten der Lippen 19 und 20 befestigt ist. Gemäß der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 hat das originalitätssichernde Teil 21 die Form des oberen, umgefalteten Abschnittes eines Folienteiles 22, das auch die ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen 17 und 18 umfaßt. Im einzelnen ist das Folienteil 22 so auf sich selbst zurückgefaltet, daß ein ordnungsgemäßer, verriegelnder Eingriff zwischen den Wiederverschlußstreifen 17 und 18 möglich ist. Die freien Endabschnitte 23 und 24, die jeweils die ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen 17 und 18 aufweisen, sind mit Hilfe von geeigneten, im wesentlichen dauerhaften Verbindungsmitteln jeweils an den Lippen 19 und 20 befestigt. Das originalitätssichernde Teil 21 gemäß dieser Ausführungsform ist ferner durch Perforationen bestimmt, die im wesentlichen den Lippen 19 und 20 benachbart sind.
- Vorzugsweise sind zwei Reihen von Perforationen 25 und 26 vorgesehen, um das Öffnen der Verpackung 1 durch Ergreifen des originalitätssichernden Teiles 21 mit einer Hand und des Oberteils oder des Lippenabschnittes der Verpackung 1 in der anderen Hand zu erleichtern, wobei das originalitätssichernde Teil abgerissen werden kann.
- Wenn dies gewünscht wird, kann dafür Sorge getragen werden, daß angezeigt wird, daß das originalitätssichernde Teil entfernt worden war, um auf diese Weise eine Manipulierung oder eine Beschädigung vor dem Kauf durch den Verbraucher anzuzeigen. Dies könnte in Form eines Hinweisbereiches 28 erfolgen, der dann getrennt wird, wenn die Perforationen aufgerissen werden. Alternativ dazu können Mittel vorgesehen sei, die es notwendig machen, daß wesentlich höhere als Fingerkräfte dazu aufgewendet werden müssen, um das originalitätssichernde Teil vollständig zu entfernen. Beispielsweise könnten die Perforationsreihen nicht über die gesamte Länge des originalitätssichernden Teiles 21 verlaufen, wie dies allgemein in Fig. 3 dargestellt ist. Es könnten auch andere, alternative oder zusätzliche Mittel eingebaut sein, so zum Beispiel ein Anschlag oder es könnte ein verdickter Kunststoffbereich an einem Ende des originalitätssichernden Teiles vorhanden sein. Das originalitätssichernde Teil 21 könnte eine schwerere Extrusionsmasse haben als das Folienteil 22, um mehr Material zum Angreifen und Abreißen zur Verfügung zu stellen.
- Durch das Abreißen des originalitätssichernden Teiles 21 wird ein Zugang zu den Lippen 19 und 20 und zu den daran befestigten, ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen erlangt, wodurch das Öffnen der Aufziehnaht 16 und ein Zugang zu den Wiener Würstchen 12 und dergleichen ermöglicht wird. Wie dies bereits ausgeführt worden ist, können die Perforationen im allgemeinen nahe bei einer oder bei beiden Lippen 19 und 20 liegen. In dieser Beziehung können diese Perforationen längs des Folienteiles 22 irgendwo zwischen einer Stelle wenigstens 1,59 mm unterhalb der Oberkante 27 und einer Stelle liegen, die so tief liegt wie die ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen 17 und 18, wobei die letztgenannte Stelle unterhalb der freien Kante der Lippen 19 und 20 liegen kann.
- Die Ausführungsform, die in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist, ist deshalb vorteilhaft, weil sie sehr gut dazu geeignet ist, auf bestehenden Maschinen hergestellt, gefüllt und versiegelt zu werden, wobei an den Verpackungsmaschinen und/oder an dem Material, das dazu benutzt wird, Verpackungen mit wiederverschließbaren Streifen herzustellen, nur geringfügige Veränderungen vorgenommen werden müssen. Darüber hinaus bietet diese Ausführungsform einen leicht verständlichen Originalitäts-Anzeiger, während keine zusätzliche Verpackungsfolie oder ein anderes, die Originalität anzeigendes Teil benötigt wird, da das einteilige Folienteil, das die ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen umfaßt, das originalitätssichernde Teil bildet. Bei den Ausführungsformen, die in den Fig. 5 und 6 dargestellt sind, umfaßt das originalitätssichernde Teil 31, 31a einen Streifen, der vorzugsweise aus einem Zellulosematerial hergestellt ist und der auf sich selbst zurückgefaltet und allgemein dauerhaft an der Verpackung befestigt ist. Im einzelnen sind die freien Endabschnitte des originalitätssichernden Streifens an der jeweiligen Außenseite der Lippen 19 und 20 befestigt. Dieser Streifen kann durchlaufend sein und die gesamte Verpackung abdecken oder er kann nicht durchlaufend sein und als sogenanntes Sattelband wirken. Bei dieser Anordnung ist ein Zugang, der ein Öffnen der ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen 17 und 18 ermöglicht, nur nach einem Durchtrennen oder Abreißen des originalitätssichernden Streifens möglich. Gemäß Fig. 5 ist eine solche Durchtrennung oder dergleichen durch eine einzelne Reihe von Perforationen 32 erleichtert, die vorzugsweise an der oberen Kante des Streifens 31 angebracht ist. Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 sind zwei, im allgemeinen einander gegenüberliegende Reihen von Perforationen 33 und 34 vorgesehen. Die Streifen 31, 31a können an der Packung mit Hilfe eines besonders aggressiven Klebstoffes angebracht werden, zum Beispiel eines solchen Klebstoffes, der besonders gut geeignet ist, um Zellulosematerialien dauernd an Polymeren oder Kunststoffmaterialien zu befestigen. Ferner könnte ein Hinweisbereich die Perforationen im wesentlichen in derselben Art überspannen, wie der Bereich 28, der in Fig. 1 dargestellt ist.
- Die Fig. 7 und 8 zeigen ein originalitätssicherndes Teil 51, das die Form von einem oder mehreren Streifen aggressiven Klebebandes hat, der über die Zugangsöffnung der Packung so geklebt ist, daß die Streifen 19 und 20 im allgemeinen im Eingriff miteinander sind. Die originalitätssichernden Klebebandstreifen 51 haben zwei unterschiedliche Eigenschaften, die eine unentdeckte Entfernung dieser Streifen 51 ausschließen. Eine dieser Eigenschaften besteht darin, daß nach dem Aufkleben der Streifen auf den Beutelwänden 10 und 11 deren Klebstoff auf dem polymeren Material, aus dem die Packungswände hergestellt sind, einen erkennbaren Bereich 52 einer bestimmten Verfärbung erzeugt. Ein anderes Merkmal besteht darin, daß die Bandstreifen 51 leicht zerreißbar sind, wodurch es extrem schwierig ist, den gesamten Bandstreifen vollständig zu entfernen, ohne verbleibende Streifenteile 53 zurückzulassen.
- Die Fig. 9 und 10 stellen Ausführungsformen dar, bei denen der obere Abschnitt der Verpackung auf sich selbst zurückgefaltet ist, um auf diese Weise ein aufgedoppeltes Verpackungsoberteil zu bilden, wie dies im allgemeinen so dargestellt ist, daß der freie Oberkantenabschnitt nahe bei einer der Seitenwände 10 oder 11 liegt oder diese berührt. Das originalitätssichernde Teil hat die Form eines anhaftenden Wulstes und/oder eines Blattes, das Klebeeigenschaften hat, wobei diese Teile entweder sofortklebende Eigenschaften haben oder irgendeine andere Eigenschaft, die anzeigt, daß das Blatt aus seinem anfänglichen, wie angeklebten Zustand gelöst worden ist.
- Wenn dieses originalitätssichernde Teil ein Blatt 61 ist, das zwischen dem aufgedoppelten Verpackungsoberteil und einem der Beutelwände liegt, wie dies in Fig. 9 dargestellt ist, dann kann es beispielsweise die Form einer originalitätssichernden Zusammenstellung aus dem originalitätssichernden Bandstück 51 oder aus irgendeinem anderen Material sein, das ein unentdecktes Wiederanfügen nicht zuläßt. Das Blatt 61 könnte beispielsweise Perforationen und bei Bedarf auch einen originalitätsanzeigenden Aufdruck haben; für diese Art eines Blattes sind zellulosehaltige Materialien besonders geeignet.
- Eine geeignete, originalitätssichernde Zusammenstellung ist ein etikettenartiges Material, das so zusammengesetzt ist, daß es in zwei Komponenten trennbar ist, die dann klar erkennbar sind, wenn die Zusammenstellung beim Erlangen des Zutrittes zu und/oder beim Öffnen der ineinandergreifenden Wiederverschlußstreifen 17 und 18 voneinander weggezogen worden sind. Die originalitätssichernde Zusammenstellung hat vor der Trennung in einen positiven und einen negativen Teil üblicherweise ein im allgemeinen gleichförmiges Aussehen. Dabei hat sie üblicherweise das Aussehen eines im allgemeinen durchscheinenden, gefärbten Streifens. Die originalitätssichernde Zusammenstellung kann beispielsweise das Aussehen eines weißen Streifens haben. Bei der Trennung der Zusammenstellung in einen positiven und einen negativen Teil verbleibt ein Einfärbungsbereich fest an der vorderen Beutelwand 10, während der verbleibende Einfärbungsbereich fest an dem aufgedoppelten Verpackungsoberteil verbleibt. Wenn die Zusammenstellung einmal in die positiven und negativen Teile getrennt worden ist, dann ist es nicht möglich, die Unterschiede in den Erscheinungsformen wieder rückgängig zu machen. Ein Material, das als originalitätssichernde Zusammenstellung geeignet ist, ist ein geschichtetes Etikettenmaterial, das unter der Handelsmarke "Securemark" der 3M Company bekannt ist.
- Originalitätssichernde Blätter dieser Art können alternativ oder zusätzlich über der Außenseite des aufgedoppelten Endes angebracht sein, wie dies in Fig. 10 dargestellt ist. Blätter 63, die in die letztgenannte Kategorie fallen, weisen Blätter aus zellulosehaltigem oder nicht-zellulosehaltigem Material auf, die entweder getrennt oder abgezogen werden können, ohne dabei die Fähigkeiten zu haben, ordnungsgemäß wieder angebracht zu werden. In diese Kategorie fallen auch Blätter, die einen Klebstoff oder dergleichen haben, der ihnen eine Sofortklebungseigenschaft verleiht. Das Blatt 63 kann perforiert sein oder einen Abreißstreifen enthalten, um sicherzustellen, daß die Trennung erfolgt und daß ein Teil des Materials auf der Beutelwand zurückbleibt, um ein weiteres Anzeichen dafür zu geben, daß die Packung nicht mehr im vollständig versiegelten Zustand ist. Das Blatt 63 kann auf der Abreißstelle auch einen Aufdruck haben.
- Während verschiedene Ausführungsformen von Verpackungen beschrieben worden sind, die die Erfindung darstellen, ist es selbstverständlich, daß gewisse Abweichungen und Abwandlungen durchgeführt werden können, ohne vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Demzufolge sind nur solche Begrenzungen anzunehmen, die in den beigefügten Ansprüchen angedeutet sind.
Claims (20)
1. Wiederverschließbare, flexible Verpackung (1), in
deren Inneren ein Produkt (12) zwischen zwei einander
gegenüberliegenden Wänden (10, 11) hermetisch
einsiegelbar ist, wobei die Packung an nicht mehr als
drei Seiten ihres Umfanges dauernd versiegelt ist und
an ihrem Umfang eine weitere Seite hat, die für den
Zutritt zum Produkt bestimmt ist sowie eine
wiederverschließbare Versiegelungsvorrichtung mit
ineinandergreifenden Verschlußstreifen (17, 18), die
innerhalb der Zugangsseite der Verpackung angeordnet
sind, wobei die Verpackung eine qualitätssichernde
Vorrichtung zum wenigstens teilweisen Verschließen des
Zuganges durch die Zugangsseitenkante der Verpackung
und zum Ermöglichen des Zuganges zum
Verpackungsinneren durch Fingerkräfte aufweist, die
während des Öffnens der Verpackung auf die
originalitätssichernde Vorrichtung aufgebracht werden,
wobei diese Vorrichtung ein abreißbares
Versiegelungsteil aufweist, das ein sichtbares Signal
für die Öffnung aufweist,
gekennzeichnet durch eine hermetisch
dichte Aufziehnaht (16), die innerhalb und in der
Nachbarschaft der wiederverschließbaren
Versiegelungseinrichtung angeordnet ist und dadurch,
daß das abreißbare Versiegelungsteil wenigstens ein
Streifenteil (21; 31; 31a; 51; 61; 63) umfaßt, das
sich kontinuierlich oder diskontinuierlich längs der
Zugangsseite der Verpackung erstreckt und das an der
Oberkante wenigstens einer der einander
gegenüberliegenden Wände (10, 11) an einer Stelle
befestigt ist, die die ineinandergreifenden,
Wiederverschlußstreifen (17 oder 18), die an der
betreffenden Wand (11 oder 10) angebracht sind,
überlappt, wobei ein Aufbau aus drei Lagen gebildet
wird, der das Streifenteil (21; 31; 31a; 51; 61; 63)
umfaßt, sowie die Wand (10 oder 11) und den
Verschlußstreifen (17 oder 18).
2. Verpackung nach Anspruch 1, wobei die einander
gegenüberliegenden Wände (10, 11) aus einer
sauerstoffundurchlässigen Folie bestehen und wobei. die
Verpackung zum Aufnehmen leicht verderblicher
Nahrungsmittel (12) bestimmt ist.
3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei
das abreißbare Versiegelungsteil ein kontinuierliches
Streifenteil (21; 31; 31a) umfaßt, das auf sich selbst
zurückgefaltet ist, um einen gefalteten Abschnitt zu
bilden, der außerhalb der ineinandergreifenden
Verschlußstreifen (17, 18) liegt, wobei das
Streifenteil (21; 31; 31a) im gefalteten Teil
Trennmittel (25, 26; 32; 33, 34) aufweist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, wobei die freien
Längskanten des kontinuierlichen Streifenteiles
zwischen den jeweiligen, einander gegenüberliegenden
Wänden und deren jeweiligen, ineinandergreifenden
Verschlußstreifen (17, 18) so angeordnet sind, daß an
jeder Wand ein dreischichtiger Aufbau gebildet ist,
bei dem das kontinuierliche Streifenteil zwischen der
jeweiligen Wand und dem Verschlußstreifen liegt.
5. Verpackung nach Anspruch 4, wobei die
ineinandergreifenden Verschlußstreifen (17, 18) als
einteilige Einheit mit dem gefalteten Streifenteil
(22) ausgebildet sind.
6. Verpackung nach Anspruch 3, wobei die einander
gegenüberliegenden Wände (10, 11) zwischen den
jeweiligen freien Längskanten des kontinuierlichen
Streifenteiles (31; 31a) und ihren jeweiligen
ineinandergreifenden Verschlußstreifen (17, 18) so
liegen, daß an jeder Wand ein dreilagiger Aufbau
gebildet wird, bei dem die jeweilige Wand zwischen dem
gefalteten Streifenteil und dem jeweiligen
Verschlußstreifen liegt.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 3, 4 und 6, wobei
der Verschlußstreifen (21; 31; 31a) ein
zellulosehaltiges Teil ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei die
Trennmittel aus einer einzigen Reihe von Perforationen
(32) bestehen, die sich im Bereich der Faltung längs
des kontinuierlichen Streifenteiles (31) erstrecken.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei die
Trennmittel aus einer ersten und einer zweiten
parallelen Reihe von Perforationen (25, 26; 33, 34)
bestehen, die sich außerhalb der äußeren Kanten der
Verpackungswände (10, 11) längs des kontinuierlichen
Streifenteiles (21; 31a) erstrecken.
10. Verpackung nach Anspruch 9, wobei beide
Perforationsreihen (33, 34) in der Nähe der Faltung
des Verschlußstreifens liegen.
11. Verpackung nach Anspruch 9, wobei jede
Perforationsreihe (25, 26) von der Faltung im
Verschlußstreifen entfernt und zwischen der Faltung
und der äußeren Kante der jeweiligen Wand (10, 11)
liegt.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei
wenigstens eine Perforationsreihe sich durch einen
Hinweisbereich (28) auf dem Verschlußstreifen hindurch
erstreckt.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei
sich die Reihe oder die Reihen von Perforationen über
die gesamte Länge des Verschlußstreifens erstreckt.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei
das abreißbare Versiegelungsteil wenigstens ein Stück
eines aggressiv klebenden Bandes aufweist, das über
die Öffnung der Verpackung geklebt ist, wobei das oder
jedes Bandstück einen Klebstoff (52) hat, der
Verfärbungseigenschaften hat, der beim Entfernen
wenigstens eines Teiles des Bandstückes (51) erkennbar
wird und auf dem Oberteil der Verpackung verbleibt,
wobei sich das Bandstück über die Außenseite jeder
Wand erstreckt und zusammen mit der Wand (10, 11) und
einem jeweiligen, ineinandergreifenden
Verschlußstreifen (17 und 18) einen dreilagigen Aufbau
bildet.
15. Verpackung nach Anspruch 14, wobei das Bandstück (51)
Festigkeitseigenschaften aufweist, die eine Entfernung
des Bandes als zusammenhängende Masse im wesentlichen
verhindern und die sicherstellen, daß das Bandstück
(51) während einer versuchten Entfernung reißt.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei
das abreißbare Versiegelungsteil ein kontinuierliches
Streifenteil (61; 63) aufweist, das an der Außenseite
einer der Verpackungswände (10, 11) angebracht ist und
dessen außerhalb der hermetisch dichten Aufziehnaht
(16) liegende Teile so übergefaltet sind, daß das
kontinuierliche Streifenteil an der Außenseite
derselben oder der anderen Verpackungswand (10 oder
11) befestigt sind, wobei das Streifenteil an der
Verpackungswand so angebracht ist, daß ein dreilagiger
Aufbau gebildet wird, bei dem die Verpackungswand (10
oder 11) zwischen dem zugeordneten Verschlußstreifen
(17 oder l8) und dem kontinuierlichen Streifenteil
liegt.
17. Verpackung nach Anspruch 16, wobei das kontinuierliche
Streifenteil (61; 63) die übergefalteten
Wandabschnitte in nur einmal lösbarer Weise an
derjenigen Verpackungswand (10) festlegt, die
allgemein unterhalb und in der Nähe der freien Kante
des aufgedoppelten Verpackungs-Oberteils liegt.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, wobei
das kontinuierliche Streifenteil (63) eine
Trennvorrichtung zum Sicherstellten dessen aufweist,
daß bei seinem Abreißen ein Teil auf dem
übergefalteten Verpackungsteil verbleibt und ein
anderes Teil auf derjenigen Verpackungswand (10), an
der der Streifen angebracht ist.
19. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei
das kontinuierliche Streifenteil (63) mit seinen
Kanten an verschiedenen Verpackungswänden (10, 11)
befestigt ist.
20. Verpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, wobei
das kontinuierliche Streifenteil (61) mit seinen
Kanten an derselben Verpackungswand (10) befestigt ist.
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