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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Sicherheitsanordnung für eine vorgefüllte Spritze
zur Injektion einer Flüssigkeit,
insbesondere eines Medikaments.
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Aus
dem Stand der Technik ist bereits eine Sicherheitsanordnung für eine vorgefüllte Spritze
zur Injektion von Flüssigkeit
bekannt, umfassend einen röhrenförmigen Körper, der
ein Reservoir für
die Flüssigkeit
bildet, das eine Nadel zur Injektion der Flüssigkeit trägt, und ein Schiebeteil, das
im Körper
zwischen einer Warteposition und einer Injektionsende-Position verschiebbar
angebracht ist.
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Gewöhnlich umfasst
das Schiebeteil der Spritze ein Betätigungsende, das sich außerhalb
des Körpers
der Spritze befindet, und ein Ende, das sich innerhalb des Körpers der
Spritze befindet und einen Kolben trägt. Das Betätigungsende des Schiebeteils wird
auch als Schiebeteilkopf bezeichnet.
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Bestimmte
medizinische Produkte, wie z. B. Impfstoffe, die Heparine und ihre
Derivate sowie andere Medikamente mit genauer Dosierung, können aufgrund
der Rate der Feuchtigkeitswiederaufnahme, durch die eine Gefährdung ihrer
Zusammensetzung droht, nicht in Behältnissen oder Spritzen aus Kunststoff
gelagert werden.
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Im
Bewusstsein dieser Erfordernisse sind die Laboratorien gezwungen,
ausschließlich
Glasbehältnisse
zu verwenden, die keinerlei Porosität aufweisen. Unter Berücksichtigung
der Virusinfektionskrankheiten, für die es bislang kein Gegengift
gibt, wird derzeit nach einer Sicherheitsmaßnahme gesucht, die einen Schutz
des gesamten Pflegepersonals vor den Risiken möglicher Kontaminationen während Berufsunfällen infolge
von Einstichen ermöglicht.
Dieser Schutz muss nahezu 100%-ig ausfallen, was von den Berufsangehörigen gefordert wird.
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Folglich
besteht das Problem darin, einen Sicherheitsmechanismus an Spritzen
anzupassen, die vorzugsweise aus Glas bestehen und insbesondere über ein
Fas sungsvermögen
von 0,1 bis 2 ml verfügen,
wobei jede Art eines im Innern dieser Spritzen befindlichen Mechanismus
ausgeschlossen ist. Andererseits verbietet die unabdingbare Notwendigkeit der
Sterilität
jegliche Manipulation im Innern der Spritze nach deren Auffüllen.
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Zwar
wurden den Labors einige Lösungen vorgelegt,
aber diese wurden aus verschiedenen Gründen verworfen: Vergrößerung des
Volumens, Veränderung
der Fülllinien,
komplexe Vorgänge
für Arzt
oder Personal, der bzw. das diese Produkte einsetzen muss und eher
schädlicher
als nützlicher Pseudoschutz.
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Es
sind die kritisierbaren sprachlichen Freiheiten zu beachten, die
sich zahlreiche Erfinder bei Benennungen, wie z. B. „Spritzen
mit automatisch zurückziehbarer
Nadel" nehmen, obgleich
es sich sehr häufig
nur um Spritzen handelt, die sich automatisch blockieren, zerstörbare Elemente
oder auch eine gleitende Kappe oder Röhre aufweisen, welche die Nadel
nach Gebrauch verbirgt.
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In
der Praxis hält
eine Krankenschwester eine Spritze zwischen Zeige- und Mittelfinger
und drückt
mit dem Daumen auf den Kopf des Schiebeteils. Aufgrund dessen, dass
die Spritze festgehalten wird, kann sich die Nadel nur in ein hohles
Schiebeteil oder einen hohlen Kolben zurückziehen, und der Körper der
Spritze bleibt unbeweglich.
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In
anderen Fällen
bedeckt eine Hülle,
die in Längsrichtung
auf dem Äußeren der
Spritze gleitet, die Nadel, was in der Tat ein „Verschwindenlassen der Nadel" durch entweder manuelles
oder automatisches Vorschieben der Hülle darstellt.
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Diese
bekannte Anordnung liegt zahlreichen Patenten zugrunde und wurde
von Ärzten
augrund der Gefahr eines Ausreißens
oder Einschneidens zurückgewiesen,
das aus dem Aufprall der Hülle
resultiert, die auf den Patienten unter der Kraft einer Rückholfeder
der Hülle
in Position des Verschwindenlassens der Nadel schräg aufschlägt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die oben dargelegten Nachteile
zu beseitigen und gleichzeitig den folgenden Kriterien zu entsprechen: geringe
Sperrigkeit, Anpassung am Ende der Kette vor der Verpackung, Sicherheit
bei Betätigung
mit einer Hand, automatisch, mit vom menschlichen Willen unabhängiger Steuerung,
Schutz so nahe wie möglich
an den gewünschten
100%.
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Zu
diesem Zweck hat die Erfindung eine Sicherheitsanordnung für eine vorgefüllte Spritze
zur Injektion von Flüssigkeit
zur Aufgabe, umfassend einen röhrenförmigen Körper, der
ein Reservoir für
die Flüssigkeit
bildet, das eine Nadel zur Injektion der Flüssigkeit trägt, und ein Schiebeteil, das
in dem Körper
zwischen einer Warteposition und einer Injektionsende-Position verschiebbar
angebracht ist, wobei die Anordnung weiterhin Folgendes umfasst:
- – eine
röhrenförmige Hülle, in
welcher der Körper der
Spritze in axialer Richtung verschiebbar zwischen einer aktiven
Position, in der die Nadel durch ein distales Ende der Hülle vorragt,
und einer Schutzposition, in der die Nadel in die Hülle eingezogen
ist, untergebracht sein soll,
- – Mittel
zum elastischen Zurückholen
des Körpers zu
seiner Schutzposition und
- – Blockiermittel,
die dazu bestimmt sind, den Körper
in Bezug auf die Hülle
in aktiver Position zu immobilisieren, indem sie sich der elastischen Kraft
der Rückholmittel
widersetzen, wobei diese Blockiermittel durch aktivierte Mittel
lösbar
sind, wenn sich das Schiebeteil in Injektionsende-Position befindet,
wobei die Blockiermittel einziehbare Mittel umfassen, die durch
zwei diametral entgegengesetzte Halterungen gebildet werden, die
in der Wand der Hülle
geformt sind und mit einziehbaren Nasen abschließen,
- dadurch gekennzeichnet, dass diese Folgendes umfasst:
- – eine
Drehkappe, vorzugsweise aus Kunststoff, die in Bezug auf die Hülle zwischen
zwei Positionen in axialer Richtung gleitfähig angebracht ist und von
dem Schiebeteil durchquert wird, das sich durch eine Öffnung erstreckt,
die in dem proximalen Ende dieser Kappe angebracht ist,
- – innere
Nasen zum Verrasten des Kragens des Spritzenkörpers auf der Kappe, so dass
sich, infolge des Einziehens der einziehbaren Nasen, die Kappe unter
der Wirkung der Rückholkraft
der Rückholmittel
ebenfalls verlagert, und
- – zwei
komplementäre,
Anschlagteile bildende Vorsprünge,
die jeweils auf der Kappe und der Hülle vorgesehen sind, damit
sie den Lauf der Kappe nach Lösen
der Blockiermittel des Körpers begrenzen,
indem sie sich der elastischen Rückholkraft
der Rückholmittel
widersetzen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen die Rückholmittel
eine Druckfeder, die dazu bestimmt ist, sich auf einen inneren Stützvorsprung
zu stützen, der
in der Hülle
angebracht ist, die beispielsweise einen inneren Drehraum aufweist,
in dem die Druckfeder angeordnet ist.
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Dieser
innere Raum ist beispielsweise durch den inneren Stützvorsprung
der Druckfeder begrenzt.
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Die
Sicherheitsanordnung kann Mittel aufweisen, um den Kragen des Spritzenkörpers nach Entspannung
der Rückholmittel
zu blockieren.
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Gemäß einer
Ausführungsform
umfassen die Hülle
und die Kappe komplementäre
Mittel zur Immobilisierung, damit sie sich in Bezug zueinander nicht
drehen.
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Außerdem kann
die Hülle äußere Griffmittel tragen,
die dazu gedacht sind, von den Fingern eines Benutzers gegriffen
zu werden zwecks Injizierens der Flüssigkeit durch axiale Annäherung eines
Betätigungsendes
des Schiebeteils und der Griffmittel.
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Die
Erfindung erschließt
sich besserem Verständnis
bei Lektüre
der folgenden Beschreibung, die einzig als Beispiel und unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen gegeben wird:
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die 1 bis 3 sind
Axialschnittansichten einer Sicherheitsanordnung für eine Spritze
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung in jeweils drei Gebrauchsstellungen;
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die 4 und 5 sind
Ansichten einer Sicherheitsanordnung für eine Spritze gemäß einer nicht
beanspruchten Ausführungsform,
und zwar im Axialschnitt entlang zwei zueinander senkrechten Ebenen,
wobei sich das Schiebeteil der Spritze in seiner Warteposition befindet;
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6 ist
eine 5 ähnelnde
Ansicht, in der sich das Schiebeteil der Spritze in Injektionsende-Position
befindet;
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7 ist
eine 4 ähnelnde
Ansicht, welche die Position des Schiebeteils der Spritze nach Lösung der
Blockiermittel des Körpers
der Spritze zeigt;
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die 8 bis 10 sind
Axialschnittansichten einer Sicherheitsanordnung für eine Spritze
gemäß einer
nicht beanspruchten Ausführungsform,
in jeweils drei Gebrauchsstellungen;
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11 ist
eine Axialschnittansicht der Schutzhülle der Injektionsanordnung,
die in den 8 bis 10 dargestellt
ist;
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die 12 und 13 sind
Ansichten der Kappe der Injektionsanordnung, die in den 8 bis 10 veranschaulicht
ist, und zwar im Axialschnitt entlang zwei zueinander senkrechten
Ebenen.
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Die 1 bis 3 zeigen
eine Sicherheitsanordnung für
eine herkömmliche
Spritze S zur Injektion einer Flüssigkeit,
insbesondere einer medizinischen Flüssigkeit, gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Diese Sicherheitsanordnung ist mit dem allgemeinen
Bezugszeichen E versehen.
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Die
Spritze S ist vorgefüllt,
verwendungsfertig und umfasst einen röhrenförmigen Körper K, der ein Reservoir für die Flüssigkeit
bildet, das eine Nadel A zur Injektion der Flüssigkeit trägt, und ein Schiebeteil P,
das im Körper
K verschiebbar angebracht ist zwischen einer Warteposition, wie
in 1 dargestellt, und einer Position am Ende der
Flüssigkeitsinjektion,
wie in 2 dargestellt.
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Das
Schiebeteil P umfasst ein erstes Ende PE, das sich außerhalb
des Körpers
K befindet, und ein zweites Ende PI, das sich innerhalb des Körpers K
befindet und einen herkömmlichen
Kolben PO trägt.
Das äußere Ende
PE bildet ein Ende zur Betätigung
des Schiebeteils.
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Die
Anordnung E umfasst eine röhrenförmige Sicherheitshülle, in
der die Spritze, insbesondere der Körper K, untergebracht ist.
Die Hülle,
zum Drehen, besteht beispielsweise aus einer zylindrischen Röhre 1 aus
Kunststoff oder aus einem beliebigen anderen Material, dessen Transparenz
ausreicht, damit die im Körper
K der Spritze enthaltene Flüssigkeit sowie
ein eventuell vorhandenes Etikett zur Identifizierung des Medikaments
erkennbar sind. Es ist anzumerken, dass die zylindrische Röhre 1 Abstufungen
besitzt.
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Im
Folgenden wird ein Element je nachdem als proximal oder distal eingestuft,
ob es sich in axialer Richtung nahe dem äußeren Ende PE des Schiebeteils
oder entfernt davon befindet.
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In
der Röhre 1 ist
der Körper
K in axialer Richtung verschiebbar zwischen einer aktiven Position,
in der die Nadel A durch ein distales (oberes) Ende der Röhre 1 vorragt,
und einer Schutzposition, in der die Nadel A in die Röhre 1 eingezogen
ist. Die aktive Position ist in den 1 und 2 dargestellt, wohingegen
die Schutzposition in 3 veranschaulicht ist.
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Es
ist zu beachten, dass der Körper
K der Spritze ein distales Ende aufweist, das die Nadel A trägt, und
ein proximales Ende, das mit einem Kragen CL versehen ist.
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Die
Innenfläche
der Röhre 1 weist
drei erhabene Führungsteile 2 auf,
die in Längsrichtung
besagter Röhre 1 angeordnet,
120° voneinander
entfernt und dazu gedacht sind, den Körper K der Spritze zu zentrieren,
das Spiel zu verringern und das Gleiten des Körpers K in der Röhre 1 zu
verbessern, wobei gleichzeitig die Passage einer (mit strickpunktierter
Linie in 1 dargestellten) herkömmlichen Kappe
C aus Gummi ermöglicht
wird, welche die Nadel A vor Gebrauch der Spritze schützt.
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Das
proximale Ende der Röhre 1 trägt, von unten
nach oben, einen ersten inneren Drehraum 3, der von einem
zweiten inneren Drehraum 4 verlängert wird, dessen Durchmesser
größer ist
als jener des ersten inneren Raums.
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Der
Körper
K ist in Bezug auf die Röhre 1 mit Hilfe
von Blockiermitteln immobilisiert, die einerseits einen Sitz 4E zum
Stützen
des Kragens CL umfassen, der von einem inneren Vorsprung gebildet
wird, der den zweiten Raum 4 begrenzt, und andererseits einziehbare
Mittel zum Festklemmen des Kragens CL gegen diesen Sitz 4E,
die vom proximalen Ende der Röhre 1 getragen
werden.
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Im
Beispiel, das in den 1 bis 3 veranschaulicht
ist, werden die einziehbaren Mittel zum Festklemmen durch zwei Halterungen 5 gebildet,
die sich im Wesentlichen diametral gegenüberliegen und teilweise aus
der Wand der Röhre 1 herausgeschnitten
sind, die den zweiten Raum 4 begrenzt. Die Halterungen 5 schließen mit
einziehbaren Nasen 6 ab, die dazu gedacht sind, den Kragen
CL des Körpers der
Spritze gegen den Sitz 4E gestützt zu halten. Es ist anzumerken,
dass die Halterungen 5 so gebogen sind, dass sie sich im
Wesentlichen in einer diametralen Längsebene der Röhre erstrecken.
Als Variante dazu könnten
die einziehbaren Mittel zum Festklemmen nur eine einzige Halterung 5 umfassen.
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Elastisch
wird der Körper
K der Spritze zu seiner Schutzposition mittels einer Druckfeder
R zurückgeholt,
die im ersten Raum 3 untergebracht ist. Diese Feder R stützt sich
zum einen auf einen inneren Vorsprung 3E, der den ersten
inneren Raum 3 begrenzt, und zum anderen auf den Kragen
CL des Körpers
K der Spritze. Der innere Stützvorsprung 3E ist
zwischen dem Sitz 4E zum Stützen des Kragens CL und dem
distalen Ende der Röhre 1 angeordnet.
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In 1,
welche die Sicherheitsanordnung und die Spritze verwendungsfertig
darstellt, ist die Feder R zusammengedrückt. Die Feder verbleibt in diesem
Zustand, bis die Injektion der Flüssigkeit beendet ist.
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Die
Nasen 6 ermöglichen
also die Immobilisierung des Körpers
K in Bezug auf die Röhre 1 in
aktiver Position, indem sie sich der elastischen Rückholkraft
der Feder R widersetzen.
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Es
ist zu beachten, dass das proximale Ende des zweiten inneren Raums 4 von
einem inneren Ring 7 begrenzt wird, der in einem Stück mit der
Röhre 1 geformt
ist.
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Die
Blockiermittel des Körpers
K der Spritze sind in Bezug auf die Röhre 1 mithilfe aktivierter
Mittel lösbar,
wenn sich das Schiebeteil P in Injektionsende-Position befindet.
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Im
Beispiel, das in den 1 bis 3 veranschaulicht
ist, umfassen die Mittel zur Lösung
der Blockiermittel eine Drehkappe 8, vorzugsweise aus Kunststoff,
die im zweiten Raum 4 der Röhre 1 in axialer Richtung
gleitfähig
angebracht ist, und zwar zwischen einer oberen Warteposition, wie
in 1 dargestellt, und einer Position mit eingezogenen
Nasen 6, wie in 2 dargestellt. Die Kappe 8 wird
vom Schiebeteil P durchquert, das sich durch ein im proximalen Ende
der Kappe 8 angebrachtes Loch 9 erstreckt.
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Des
Weiteren weist die Kappe 8 sowohl 90° voneinander entfernte innere
Nasen 10 als auch einen äußeren Ring 11 auf,
der in einem Stück
mit dem distalen Ende der Kappe geformt ist.
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Der
innere Ring 7 des zweiten Raums 4 und der äußere Ring 11 der
Kappe 8 begrenzen komplementäre ringförmige Vorsprünge, welche
Anschläge bilden,
die den Lauf der Kappe 8, nach Lösung der Blockiermittel des
Körpers
K, begrenzen, indem sie sich der elastischen Rückholkraft der Feder R widersetzen
(siehe 3). Folglich fungieren die komplementären Ringe 7, 11 als
Begrenzungsteile für
die Rückkehr
der Kappe 8.
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Je
nach Spritzentyp weisen die Röhre 1 und die
Kappe 8 vorzugsweise komplementäre Mittel zur Immobilisierung
auf, damit sie sich in Bezug zueinander nicht drehen. Diese komplementären Mittel
zur Immobilisierung gegen Drehung umfassen beispielsweise mindestens
eine Längsrille 13,
die in der Kappe 8 angeordnet ist und durch Verrastung
mit einem entsprechenden Stift 13A zusammenwirkt, der den inneren
Ring 7 des zweiten Raumes 4 radial verlängert. Vorzugsweise
verfügt
die Kappe über
zwei Rillen 13, die einander diametral gegenüberliegen,
wie aus den 1 bis 3 hervorgeht.
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Die
Platzierung der Spritze in der Sicherheitsanordnung E lässt sich
folgendermaßen
vornehmen:
Zunächst
wird der Körper
K der Spritze mit zu injizierender Flüssigkeit gefüllt. Diese
Flüssigkeit
wird durch den Kolben PO im Körper
K gehalten. Das Schiebeteil P ist von diesem Kolben getrennt.
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Der
Körper
K der vorgefüllten
Spritze wird in der Röhre 1 platziert,
indem der Kragen CL unter den Nasen 6 verrastet wird, nachdem
die Feder R im ersten Raum 3 zusammengedrückt worden
ist.
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Daraufhin
wird die Kappe 8 in den zweiten Raum 4 dadurch
eingefügt,
dass sie beispielsweise in diesen zweiten Raum 4 hineingedrückt wird,
bis der äußere Ring 11 in
Kontakt mit den Nasen 6 kommt, wie in 1 veranschaulicht.
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Schließlich wird
das Schiebeteil P der Spritze mit dem Kolben PO verbunden, indem
das distale Ende besagten Schiebeteils in die Kappe 8 und
die Röhre 1 eingeführt wird,
und zwar durch die Öffnung 9 der
Kappe 8.
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Daraufhin
ist die Sicherheitsanordnung E verwendungsfertig und so gestaltet,
wie in 1 dargestellt, wobei die Nadel A der Spritze durch
das distale Ende der Röhre 1 hervorragt.
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Um
den Effekt einer automatisch zurückziehbaren
Nadel und Spritze zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass
das Greifen der Sicherheitsanordnung E auf Höhe der Schutzröhre 1 erfolgt,
wodurch ermöglicht
wird, dass sich die mit ihrer Nadel versehenen Spritze ungehindert,
perfekt in einer Linie und mit Ende der Injektion zurückzieht,
also ohne Risiko für
den Patienten. Auf diese Weise wird eine Anordnung E erhalten, die
korrekt als Typ mit automatisch zurückziehbarer Spritze entworfen
ist.
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Das
Greifen auf Höhe
der Röhre 1 wird
mit Hilfe äußerer Griffmittel
realisiert, die von der Röhre 1 getragen
werden und dazu gedacht sind, von den Fingern eines Benut zers gegriffen
zu werden, um die Flüssigkeit
durch axiale Annäherung
des äußeren
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Endes
PE des Schiebeteils und der Griffmittel zu injizieren. Im Beispiel,
das in den 1 bis 3 veranschaulicht
ist, umfassen die Griffmittel der Röhre 1 einen Vorsprung 1E,
der auf der Außenfläche der
Röhre 1 angeordnet
ist.
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Um
die Injektion der Flüssigkeit
vorzunehmen, fasst der Benutzer die Anordnung E zwischen Zeige-
und Mittelfinger. Der Daumen übt
einen Druck auf die Spritze am äußeren Ende
PE des Schiebeteils aus. Der Zeige- und der Mittelfinger halten
die Röhre 1 fest,
indem sie den Griffvorsprung 1E fassen.
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Der
Benutzer drückt
das Schiebeteil PE in den Körper
der Spritze hinein, indem er das Ende PE des Schiebeteils dem Griffvorsprung 1E in
axialer Richtung nähert,
und das bis zum Erreichen der in 2 abgebildeten
Injektionsende-Position.
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Der
Lauf bei der Verschiebung des Schiebeteils P aus dessen Warteposition
bis zu dessen Injektionsende-Position umfasst einen abschließenden Lauf,
bei dem dieses Schiebeteil P auf die Kappe B aufgelegt ist, und
zwar im Anschluss an einen anfänglichen
toten Lauf des Schiebeteils P in Bezug auf die Kappe 8,
während
dessen die Kappe 8 unbewegt bleibt. Während des Laufs, bei dem das
Schiebeteil P auf die Kappe 8 aufgelegt ist, wirkt das
externe Ende PE des Schiebeteils, das den Auflagekopf bildet, mit
einer Senke zusammen, die den Rand der Öffnung 9 der Kappe
begrenzt.
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Dadurch,
dass die Kappe 8 vom Schiebeteil P mitgenommen wird, wirkt
der äußere Ring 11 der Kappe
mit den Nasen 6 so zusammen, dass er sie verschwinden lässt, wie
in 2 dargestellt. Aus 2 ist ersichtlich,
dass der Körper
K der Spritze von seinem Inhalt geleert ist, nachdem die Flüssigkeit vom
Benutzer in den Körper
eines Patienten injiziert worden ist. Der Lauf des Schiebeteils
P hat sein Ende erreicht.
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Aufgrund
des Verschwindenlassens der Nasen 6 und des Lösens des
Drucks, der vom Daumen des Benutzers auf das äußere Ende PE des Schiebeteils
ausgeübt wird,
entspannt sich die Feder R und schiebt die leere Spritze nach oben
(bei Betrachtung der Figuren), so dass der Kragen CL des Körpers zwischen
dem Rand der Öffnung 9 der
Kappe und den Nasen 10 verrastet wird, wie aus 3 hervorgeht.
Auch die Kappe 8 verlagert sich unter der Wirkung der Rückholkraft
R der Feder zur in 3 gezeigten Position, in der
die Ringe 7, 11 miteinander zusammenwirken, um
den Lauf der Kappe 8 und folglich den Lauf des Rückzugs der
Feder zu begrenzen. Bei der in 3 abgebildeten
Gestaltung ist die Nadel A in die Röhre 1 eingezogen,
wobei eine 100%-ige Sicherheit realisiert wird.
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Die 4 bis 7 zeigen
eine Sicherheitsanordnung E gemäß einer
zweiten Ausführungsform, die
nicht beansprucht wird. In diesen Figuren sind Elemente, die analog
zu jenen der vorhergehenden Figuren sind, mit identischen Bezugszeichen
versehen.
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In
diesem Fall weist die Röhre 1 den
zweiten inneren Raum aus der ersten Ausführungsform nicht auf. Im Übrigen bestehen
die Griffmittel der Röhre 1 aus
zwei Flügeln
oder Griffen 15, die sich im Wesentlichen transversal zur
Achse der Röhre
verhalten, sich diametral gegenüberliegen,
in Längsrichtung (parallel
zur Achse der Röhre 1)
durch zwei Halterungen 16 verlängert sind, die mit umgekehrten
Nasen 17, 18 abschließen. Die Griffe 15 sind
vorzugsweise aus einem Stück
mit der Röhre 1 geformt.
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In
einem Winkel von 90° in
Bezug auf die Griffe 15 und ebenfalls aus einem Stück mit der
Röhre 1 geformt,
ragen zwei Pivots 19 auf der Außenfläche des proximalen Endes der
Röhre 1 hervor.
Die Pivots 19 materialisieren eine geometrische Achse, die
sich im Wesentlichen transversal zur Röhre 1 verhält.
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Die
beiden Pivots 19 tragen zwei identische Arme 20, 21 mit
der allgemeinen Form eines weit offenen U's. Diese Arme 20, 21 sind
durch ihre Positionierung um 180° invertiert.
Jeder Arm 20, 21 umfasst ein Schwenkloch 22 zwecks
Einhängens
auf dem entsprechenden Pivot 19. Überdies weist jeder Arm 20, 21 kurze
und lange Teile auf, die durch den entsprechenden Pivot 19 getrennt
sind. Der kurze Teil schließt
mit einem Ende ab, das im Wesentlichen rechtwinklig gekrümmt ist
und eine Nase 23 trägt. Auch
der lange Teil schließt
mit einem Ende ab, das im Wesentlichen rechtwinklig gekrümmt ist,
hat aber einen innen befindlichen Höcker 24 (siehe die 5 und 6).
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Die
beiden Arme 20, 21, die um eine gemeinsame geometrische
Achse angelenkt sind, formen eine einziehbare Einspannklemme, die
den Kragen CL des Körpers
der Spritze gegen den Sitz 4E gestützt hält, der durch den Rand des
proximalen Endes der Röhre 1 begrenzt
ist.
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In
der Tat bilden die gekrümmten
Enden der kurzen und langen Teile der Arme 20, 21 jeweils
Enden zum Festklemmen des Kragens CL gegen den Sitz 4E und
Enden zur Betätigung
dieser Arme 20, 21.
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Während der
Platzierung der Spritze in der Röhre 1 halten
die Nasen 23 den Kragen CL der Spritze in der Röhre 1 fest,
während
sie die Feder R im Raum 3 zusammendrücken.
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Die
Arme 20, 21 sind in einer Position zum zwangsweisen
Festklemmen des Kragens CL durch die Positionierung ihres Höckers 24 unterhalb
der Griffe 15 platziert. Diese Positionierung ist symmetrisch
infolge der Anordnung der Arme 20, 21 im Winkel
von 180° zueinander
(siehe 5).
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Um
die Flüssigkeit
in den Körper
eines Patienten zu injizieren, setzt der Benutzer zwei Finger (im Allgemeinen
Zeige- und Mittelfinger) gleichzeitig an den Griffen 15 und
den Armen 20, 21 an.
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Im
Verlauf dieser Injektion wirken die Betätigungsenden der Arme 20, 21 mit
den Griffen 15 so zusammen, dass sie verstellbar werden,
wenn das Schiebeteil seine Injektionsende-Position erreicht, und
zwar von der in 5 dargestellten Position des zwangsweisen
Festklemmens des Kragens CL bis zu einer in 6 abgebildeten
Position der zwangsweisen Freigabe des Kragens CL. Der Übergang
von der Position des zwangsweisen Festklemmens zur Position der
zwangsweisen Freigabe des Kragens erfolgt durch Überqueren eines harten Punktes
und durch die elastische Verformung der Arme 20, 21.
In der Tat drückt
der Benutzer am Ende der Injektion energisch auf das äußere Ende
PE des Schiebeteils, um die Gesamtheit der in der Spritze enthaltenen
Flüssigkeit herauszustoßen. Durch
diese Handbewegung entkommen die Höcker 24 den Griffen 15,
was die Nasen 23 des Kragens CL wegdrängt und die Feder R befreit.
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Indem
sie sich entspannt, schiebt die Feder R die Spritze zwischen die
Halterungen 16. Der Kragen CL des Körpers der Spritze wirkt dann
durch Verrasten mit den beiden Halterungen 16 zusammen, die
das proximale Ende der Röhre 1 verlängern. Die Blockierung
des Kragens CL zwischen den Nasen 17, 18 begrenzt
den Lauf des Körpers
K der Spritze nach Entspannung der Feder R, wie aus 7 ersichtlich.
In 7 ist die Nadel der Spritze in die Röhre 1 eingezogen,
nachdem sie automatisch zurückgezogen
worden ist, so dass sie in der Röhre 1 vor
jeder möglichen
Berührung
geschützt
ist.
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Es
ist zu beachten, dass mit Impfstoff vorgefüllte Spritzen bei niedriger
Temperatur aufbewahrt und transportiert werden müssen. Aus wirtschaftlichen
und praktischen Gründen
ist es wünschenswert,
die Abmessungen der Mittel zum Schutz der Nadel soweit wie möglich zu
verringern, da sich jedwede Vergrößerung des Volumens dieser
Schutzmittel auf Lagerung und Transport der Injektionsanordnungen
auswirkt. Ferner geht der Injektion bestimmter Impfstoffe ein „Venentest" voraus, der darin
besteht, die Nadel in den Körper
eines Patienten einzustechen, die Spritze energisch festzuhalten
und am äußeren Ende
des Schiebeteils so zu ziehen, dass ein Ansaugen erfolgt. Falls
eine feine Blutspur in jenem Teil der Spritze erscheint, an dem
die Nadel befestigt ist, darf die Injektion nicht vorgenommen werden.
Der Benutzer muss den Patienten einige Zentimeter von der vorigen
Einstichstelle entfernt erneut stechen. Auf keinen Fall darf ein
Impfstoff in den Blutkreislauf injiziert werden.
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In
den 8 bis 13 ist eine Sicherheitsanordnung
E gemäß einer
dritten Ausführungsform dargestellt,
die nicht beansprucht wird. Diese letzte Ausführungsform erlaubt insbesondere
die Verwendung einer Spritze, die einen Impfstoff enthält.
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In
den 8 bis 13 sind die Elemente, die analog
zu jenen der vorangehenden Figuren sind, mit identischen Bezugszeichen
versehen.
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In
den 8 bis 10 sind Elemente wiederzuerkennen,
die analog zu jenen der vorhergehenden Ausführungsformen sind, und zwar
eine Röhre 1,
die den Raum 3 umfasst, in dem die Feder R angeordnet ist.
Das proximale Ende der Röhre 1 ist durch
zwei Nasen 33, 34 verlängert, die sich vorzugsweise
diametral gegenüberliegen.
Als Variante dazu kann die Anzahl der Nasen 33, 34 größer oder
kleiner sein als zwei. Die Nasen 33, 34 stellen
Blockiermittel dar, deren Funktion es ist, den Körper K der Spritze in Bezug
auf die Röhre
zu immobilisieren, indem der Kragen CL besagten Körpers zwischen
den Nasen 33, 34 und dem Stützsitz 4E festgeklemmt
wird. Folglich ist die Funktion der Nasen 33, 34 analog
zu jener der Nase 6 aus der ersten Ausführungsform der Erfindung.
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Zwei
zu den Griffen 15 der zweiten Ausführungsform analoge Griffflügel 35, 36 sind
aus einem Stück
mit dem proximalen Ende der Röhre 1 geformt und
in einem Winkel von 180° zueinander
angeordnet. In 11 ist die Röhre 1 von der Anordnung
E isoliert dargestellt. Die Kappe 8 (siehe insbesondere die 12 und 13)
weist in diesem Fall zwei Längszungen 38, 39 auf,
die sich im Wesentlichen diametral gegenüberliegen und ihr distales
Ende verlängern.
Das proximale Ende der Kappe 8 ist von einem Loch 40 durchbrochen.
Ferner umfasst die Kappe 8 zwei vertikale Längsöffnungen 41, 42,
die in Bezug auf die Zungen 38, 39 um 90° versetzt
sind.
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Die Öffnungen 41, 42 wirken
durch Verrasten mit den Flügeln 15 so
zusammen, dass sie komplementäre
Mittel zur Immobilisierung bilden, damit sich die Kappe 8 in
Bezug auf die Röhre 1 nicht
dreht.
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Die
Nasen 33, 34 sind einziehbar, um den Kragen CL
dadurch freizugeben, dass sie mit den Rampen 43, 44 zusammenwirken,
welche die proximalen Enden der Öffnungen 41, 42 begrenzen.
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Das
Loch 40 der Kappe erlaubt das Anbringen des Schiebeteils
in der Injektionsanordnung. Das Schiebeteil P wird an der Kappe 8 mithilfe
nicht abgebildeter herkömmlicher
Mittel befestigt.
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8 veranschaulicht
die Sicherheitsanordnung E in verwendungsfertiger Stellung, wobei
die Nadel der Spritze durch das distale Ende der Röhre 1 hervorragt.
Ausgehend von dieser Stellung führt der
Benutzer eine, insbesondere intramuskuläre oder subkutane, Injektion
durch, indem er die Röhre 1 dank
der Flügel 15 zwischen
dem Zeige- und dem Mittelfinger hält und gleichzeitig mit dem
Daumen auf das äußere Ende
PE des Schiebeteils drückt.
Da die Kappe 8 am Schiebeteil P befestigt ist, senkt sich
die Kappe unter der Wirkung des vom Daumen ausgehenden Drucks in
die selbe Richtung wie das Schiebeteil P, bis sie die in 9 dargestellte
Position erreicht.
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Wenn
das Schiebeteil P seine Injektionsende-Position erreicht, wie in 9 veranschaulicht, drängt die
Kappe 8 die Nasen 33, 34 dadurch beiseite,
dass die Rampen 43, 44 der Kappe 8 mit
den Nasen 33, 34 zusammenwirken, was die Befreiung
der Feder R bewirkt.
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Dann
schiebt die Feder den Körper
der leeren Spritze zum proximalen Ende der Kappe 8, wie dies
aus 10 hervorgeht.
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Nach
Freigabe der Nasen 33, 34 wird der Lauf der Kappe 8 durch
Verrastmittel begrenzt, die sich der elastischen Rückholkraft
der Feder R widersetzen. Diese Verrastmittel umfassen die Blockierkontakte 45, 46,
die auf den freien Enden der Zungen 38, 39 angeordnet
sind, die durch Einfügen
mit Löchern 47 zusammenwirken,
die sich diametral gegenüberliegenden
und auf dem proximalen Ende der Röhre 1 angeordnet sind
(siehe 11).
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In 10,
die den Aufbau der Sicherheitsanordnung E nach Benutzung erläutert, ist
ersichtlich, dass die Nadel in die Röhre 1 eingezogen ist.
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In
der dritten Ausführungsform
der Erfindung sind die Spritze und die Nadel durchaus automatisch zurückziehbar,
wobei die Röhre 1 ein
stabiles Teil bildet, das als feste Stütze dient.
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Es
ist anzumerken, dass die Röhre 1 durch ihre
Flügel 35, 36 Stabilität auf einer
nicht ebenen Fläche
gewährleistet.
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Die
oben beschriebenen Ausführungsformen stellen
sicher, dass sich die Nadel perfekt in einer Linie bezüglich ihrer
Einführung
zurückzieht,
während sie
hinsichtlich des Pflegepersonals gleichzeitig die Funktion der Unfallvermeidung
erfüllt.
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Jedwede
versehentliche Ansteckung wird unmöglich, da das distale Ende
der Röhre 1 einen
reduzierten, beispielsweise 9 mm betragenden Durchmesser besitzt,
was verhindert, dass der Benutzer einen seiner Finger aus Versehen
hineinbringt. Daher erreicht die Anordnung E eine praktisch 100%-ige
Sicherheit, und gemäß der Aufgabe
der Erfindung erfolgt das Auslösen
des Sicherheitsvorgangs (das Einziehen der Nadel) automatisch und
unabhängig vom
menschlichen Willen.
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Andererseits
wird das Einziehen der Nadel mit einer einzigen Hand erreicht, ohne
spezielle Handbewegung, unter Beachtung der medizinischen Regeln
sowie der Praktiken des Pflegepersonals.
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Die
Erfindung ermöglicht
es sowohl den Pflegenden als auch jenen Personen, welche benutzte Spritzen
handhaben, transportieren oder vernichten müssen, jegliches Unfallrisiko
zu vermeiden.