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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Kabelkanäle, die
für die
Verlegung und für
den Schutz von elektrischen Drähten
oder Kabeln bestimmt sind.
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Sie
betrifft insbesondere Kabelkanäle,
wie sie beispielsweise in Schaltschränken eingesetzt werden.
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Diese
Kabelkanäle
umfassen global, in einem allgemein U-förmigen Querschnitt, einen Boden und
zwei Seitenwangen mit gegebenenfalls, jedoch nicht notwendigerweise
zwangsläufig,
stellenweise auf mindestens einer der Seitenwangen und beispielsweise
auf jeder von diesen Öffnungen,
die geeignet sind, auf Verlangen örtlich an einer oder mehreren
Stellen, die längs
ihrer Länge
in geeigneter Weise gewählt
sind, den Eintritt oder den Austritt eines oder mehrerer elektrischer
Kabel zu gestatten.
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Die
Schrift
EP 0 742 625
A1 beschreibt beispielsweise einen Kabelkanal, der, in
einem allgemein U-förmigen
Querschnitt, einen Boden und zwei Seitenwangen umfasst.
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Die
Kabelkanäle,
die in der Praxis durch Extrusion in bestimmten Längen hergestellt
sind, müssen
häufig
auf eine kleinere Länge
abgelängt
werden, insbesondere um ihre praktischen Verwendungsbedingungen
zu erfüllen.
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Gegenstand
der Erfindung ist allgemein eine Anordnung, die diese Ablängung erleichtern
kann.
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Genauer
gesagt ist ihr Gegenstand ein Kabelkanal, der, in einem allgemein
U-förmigen
Querschnitt, einen Boden und zwei Seitenwangen aufweist, wobei dieser
Kabelkanal allgemein dadurch gekennzeichnet ist, dass er in Querrichtung
stellenweise Bereiche geringerer Festigkeit aufweist.
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Vorzugsweise
erstrecken sich diese Bereiche geringerer Festigkeit mindestens über die
gesamte Breite des Bodens.
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Wenn
die Seitenwangen Öffnungen
aufweisen, erstrecken sich die erfindungsgemäß vorgesehenen Bereiche geringerer
Festigkeit vorzugsweise auch in vorteilhafter Weise in Entsprechung
mit diesen Öffnungen.
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Gemäß einer
Entwicklung der Erfindung können
sie sich außerdem
auch über
die Seitenwangen erstrecken.
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Wenn
beispielsweise diese Seitenwangen Öffnungen aufweisen, können sie
so weit gehen, dass sie diese erreichen.
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Wenn
aber die Seitenwangen ohne Öffnung ausgebildet
sind, können
sie sich auch über
die gesamte Höhe
dieser Seitenwangen erstrecken.
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Wie
dem auch sei, die erfindungsgemäß vorgesehenen
Bereiche geringerer Festigkeit erleichtern durch ihr Vorhandensein
selbst und unabhängig
von ihrer mehr oder weniger großen
Ausdehnung in vorteilhafter Weise das Ablängen des Kabelkanals.
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Insbesondere
lenken sie in vorteilhafter Weise den entsprechenden Schnitt, was
der Regelmäßigkeit
und der Qualität
der erhaltenen Ablängung zugute
kommt.
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Wenn
sie die gesamten Seitenwangen des Kabelkanals oder einen Teil davon
betreffen, erleichtern die erfindungsgemäß vorgesehenen Bereiche geringerer
Festigkeit auch in vorteilhafter Weise die Entfernung einer ganzen
Platte von der einen und/oder der anderen dieser Seitenwangen, insbesondere
wenn es beispielsweise erforderlich ist, an den Kabelkanal seitlich
einen anderen Kabelkanal global gemäß einer T-Abzweigung stumpf
anzusetzen.
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Die
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich im Übrigen aus
der als Beispiel folgenden Beschreibung, in der auf die beiliegende
schematische Zeichnung Bezug genommen wird. In dieser zeigen:
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1 eine
perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen Kabelkanals,
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2 eine
Teilansicht in einem Längsschnitt nach
der Linie II-II von 1 in größerem Maßstab,
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3 eine
Teilansicht in einem Längsschnitt, die
von der Ansicht von 2 abgeleitet ist und die Ablängung des
erfindungsgemäßen Kabelkanals zeigt,
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4 und 5 den 1 bzw. 2 ähnliche
Ansichten, die sich auf eine Ausführungsvariante beziehen,
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6 eine
der 1 entsprechende perspektivische Teilansicht, die
einen anderen erfindungsgemäßen Kabelkanal
betritt.
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Wie
in den Figuren dargestellt, und auf an sich bekannte Weise umfasst
ein erfindungsgemäßer Kabelkanal
global, in einem allgemein U-förmigen Querschnitt,
einen Boden 11 und zwei Seitenwangen 12.
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Bei
den dargestellten Ausführungsformen sind
die Seitenwangen 12 von gleicher Höhe, parallel zueinander und
erstrecken sich beide im Wesentlichen senkrecht zum Boden 11.
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Erfindungsgemäß weist
der Kabelkanal 10 in Querrichtung stellenweise Bereiche 14 geringerer Festigkeit
auf, die seine eventuelle Ablängung
erleichtern.
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Beispielsweise
und wie dargestellt, sind diese Bereiche 14 geringerer
Festigkeit in einem regelmäßigen Schritt
P angeordnet und ergeben sich jeweils aus dem Vorhandensein einer
auf der Innenseite des Kabelkanals 10 vertieften Nut 15.
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Diese
Nut 15 hat beispielsweise, wie dargestellt, im Querschnitt
ein dreieckiges Profil.
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Die
Bereiche geringerer Festigkeit 14 erstrecken sich vorzugsweise,
wie es bei allen dargestellten Ausführungsbeispielen der Fall ist,
mindestens über
die gesamte Breite des Bodens 11.
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Sie
erstrecken sich beispielsweise, wie dargestellt, auf diese Weise
kontinuierlich über
diese gesamte Breite.
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Bei
der insbesondere in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform
weisen die Seitenwangen 12 stellenweise auf an sich bekannte
Weise in einem regelmäßigen Schritt Öffnungen 16 auf,
die örtlich
den Eintritt oder den Austritt mindestens eines nicht dargestellten
elektrischen Kabels gestatten können.
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Praktisch
umfassen diese Öffnungen 16 zwei Seitenränder 18,
die auf der Seite des Bodens 11 mindestens örtlich aufeinander
zu gemäß einer
allgemeinen Spitzenform 19, die auf den Boden 11 zu
gerichtet ist, konvergieren.
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Praktisch
erstreckt sich diese Spitze 19 ferner in einem Abstand
vom Boden 11.
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Es
besteht also in den Seitenwangen 12 zwischen ihren Öffnungen 16 und
dem Boden 11 eine Materialzone 20, in der diese
Seitenwangen 12 normalerweise eine volle Dicke haben.
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L
sei der entsprechende Abstand, gemessen vom Boden 11 zur
Spitze 19 der Öffnungen 16.
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Bei
der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform
wird dieser Abstand L als relativ klein angenommen.
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Die
erfindungsgemäß vorgesehenen
Bereiche 14 geringerer Festigkeit erstrecken sich vorzugsweise,
wie dargestellt, in Entsprechung mit den Öffnungen 16 der Seitenwangen 12 auf
Höhe der
von diesen gebildeten Spitze 19.
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Dies
impliziert, dass ihr Schritt P gleich dem der Öffnungen 16 oder einem
Vielfachen von diesem ist.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
betreffen diese Bereiche 14 geringerer Festigkeit jedoch
nur den Boden 11, ohne sich über die Seitenwangen 12 zu
erstrecken.
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Wenn
der Kabelkanal 10, wie in 3 schematisch
dargestellt, abgelängt
werden soll, genügt es,
auf Höhe
einer dieser Bereiche 14 geringerer Festigkeit eine Biegung
auszuüben,
wie in dieser 3 mit einem Pfeil F dargestellt
ist, sei es, dass die auf diese Weise ausgeübte Kraft ausreicht, um die
entsprechende Materialzone 20 der Seitenwangen 12 zu
zerbrechen, sei es, dass diese zuvor mit Hilfe eines beliebigen
Werkzeugs, beispielsweise einer Messerklinge oder einer Zange, das
an der entsprechenden Öffnung 16 angesetzt
wird, durchgeschnitten wurde.
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Bei
der in den 4 und 5 dargestellten Ausführungsvariante
wird davon ausgegangen, dass der Abstand L zwischen dem Boden 11 und
den Öffnungen 16 der
Seitenwangen 12 größer ist.
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In
diesem Fall erstrecken sich die erfindungsgemäß vorgesehenen Bereiche 14 geringerer Festigkeit
auch auf den Seitenwangen 12 über mindestens einen Teil des
Abstands 11 zwischen dem Boden 11 und ihren Öffnungen 16 in
Entsprechung mit diesen Öffnungen 16.
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Die
Bereiche 14 geringerer Festigkeit erstrecken sich vorzugsweise,
wie dargestellt, über
die Seitenwangen 12, bis sie ihre Öffnungen 16 erreichen.
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Genauer
gesagt erreichen die Bereiche 14 geringerer Festigkeit,
wie dargestellt, diese Öffnungen 16 auf
Höhe ihrer
Spitze 19.
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Auf
diese Weise erstrecken sich die Nuten 15, aus denen sich
die Bereiche 14 geringerer Festigkeit ergeben, in diesem
Fall nicht nur über
den Boden 11, sondern auch über die Seitenwangen 12.
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Bei
der in 6 dargestellten Ausführungsform sind die Seitenwangen 12 des
Kabelkanals 10 voll.
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Mit
anderen Worten, sie weisen keine Öffnung auf.
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In
diesem Fall erstrecken sich die erfindungsgemäß vorgesehenen Bereiche 14 geringerer Festigkeit
in vorteilhafter Weise über
mindestens einen Teil der Höhe
der Seitenwangen 12.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
erstrecken sich die Bereiche 14 geringerer Festigkeit über die
gesamte Höhe
der Seitenwangen 12 kontinuierlich vom Boden 11 an.
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Mit
anderen Worten, die Nuten 15, aus denen sich diese Bereiche 14 geringerer
Festigkeit ergeben, erstrecken sich in diesem Fall über die
gesamte Höhe
der Seitenwangen 12 vom Boden 11 bis zu ihrem
freien Rand.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern
umfasst jede Ausführungsvariante.
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Insbesondere
könnten
die Nuten, aus denen sich die erfindungsgemäß vorgesehenen Bereiche geringerer
Festigkeit ergeben, statt auf der Innenseite des betreffenden Kabelkanals
vertieft vorgesehen zu sein, auch auf seiner Außenfläche vorgesehen sein.
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Außerdem könnten diese
Nuten, statt kontinuierlich zu sein, mindestens örtlich unkontinuierlich sein.
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Außerdem ist
das Profil dieser Nuten im Querschnitt nicht notwendigerweise dreieckig.
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Vielmehr
kann dieses Profil beispielsweise ebenso gut auch halbkreisförmig sein.
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Statt
sich aus dem Vorhandensein solcher Nuten zu ergeben, können die
erfindungsgemäß vorgesehenen
Bereiche geringerer Festigkeit sich jeweils aus Perforationen ergeben,
die mit vollen Zonen abwechseln.
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Außerdem können diese
Bereiche geringerer Festigkeit sich nur über eine der Seitenwangen erstrecken,
und nicht notwendigerweise über
beide.
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Wenn
schließlich
diese Seitenwangen Öffnungen
aufweisen, können
die erfindungsgemäß vorgesehenen
Bereiche geringerer Festigkeit in einem Abstand von diesen Öffnungen
und/oder in einem Schritt angeordnet sein, der, statt gleich demjenigen
dieser Öffnungen
zu sein, ein Vielfaches von diesen ist.
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Die
erfindungsgemäß vorgesehenen
Bereiche geringerer Festigkeit sind allgemeiner nicht notwendigerweise
in einem regelmäßigen Schritt
angeordnet.