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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Kabel mit verdrillten Leiterpaaren,
die in Hochfrequenzanwendungen eingesetzt werden können, und
insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung für hohe Frequenzen
ausgelegte Kabel mit verdrillten Leiterpaaren, welche zwei isolierte
Leiter aufweisen, wobei jeder isolierte Leiter eine Isolierschicht
aus Schaumstoff aufweist, die den Leiter umgibt, sowie eine zweite
Isolierschicht, welche die erste Schicht umgibt.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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In
der Vergangenheit wurden Kabel mit verdrillten Leiterpaaren in Anwendungen
mit maximalen Datengeschwindigkeiten von ca. 20 Kilobits pro Sekunde
eingesetzt. Durch neue Fortschritte in der Kabeltechnologie und
Geräteausrüstung wurde
die Obergrenze für
die Anwendung von Kabeln mit verdrillten Leiterpaaren heute auf
mehrere hundert Megabits pro Sekunde verschoben.
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Fortschritte
im Bereich der Kabel mit verdrillten Leiterpaaren haben sich bislang
hauptsächlich
auf das Nahübersprechen
konzentriert. In den
U.S. Patenten
3,102,160 sowie
4,873,393 wird
gelehrt, dass die Verwendung von Leiterpaaren, deren Schlaglängen sich
von ganzzahligen Vielfachen der Schlaglängen anderer Leiterpaare im
Kabel unterscheiden, entscheidend für die Minimierung elektrischer
Kopplungseffekte zwischen Leiterpaaren ist.
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U.S. Patent 5,015,800 konzentriert
sich auf einen weiteren wichtigen Aspekt, nämlich die Einhaltung einer
gleich bleibenden Impedanz in der gesamten Übertragungsleitung. Es wird
erläutert,
wie die Impedanz durch die Beseitigung von Luftspalten um eine Leiterpaaranordnung
mit Hilfe eines doppelten Dielektrikums, dessen äußere Schichten nach Verdrillung
der isolierten Leiter miteinander verbunden werden, stabilisiert
werden kann.
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Werden
zwei oder mehr Paare mit unterschiedlich hoher durchschnittlicher
Impedanz zu einer Übertragungsleitung
(auch als Kanal bezeichnet) zusammengefügt, so wird ein Teil des Signals
am bzw. an den Verbindungspunkt(en) reflektiert. Reflektionen aufgrund
ungleicher Impedanz führen
schließlich
zu Problemen wie Signalverlust und Übertragungsfehlern (Jitter).
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In
der Vergangenheit wurden Versuche zur Regulierung des Leiterabstandes
ausschließlich
im Hinblick auf die Stabilisierung der Kapazität in einem Kabel durchgeführt. In
der Industrie ist hinreichend bekannt, dass durch Verwendung eines
Kabels mit Leiterpaaren einheitlicher Kapazität der unerwünschte Übersprechungseffekt reduziert
wird. Gemäß
U.S. Patent 3,102,160 kann
durch gleichzeitiges Extrudieren eines Dielektrikums auf zwei Leitern
eine gleichmäßige und
einheitliche Kapazität
entlang einer Übertragungsleitung
erreicht werden.
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Probleme
aufgrund einer Fehlanpassung der Impedanz bei hohen Frequenzen wurden
im
U.S. Patent 3,102,160 jedoch
nicht festgestellt. Solange eine relativ einheitliche Kapazität jedes
Leiterpaares im Kabel gewährleistet
war, spielte die Impedanz des Kabels eine untergeordnete Rolle.
Hierbei liegt das Problem darin, dass unterschiedliche Kabel zwar
einheitliche Kapazitäten
zwischen den jeweiligen Leiterpaaren, aber dennoch Unterschiede
in Bezug auf die durchschnittliche Impedanz aufweisen können.
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Des
Weiteren nimmt
U.S. Patent 3,102,160 keinen
Bezug auf die Trennung von isolierten Leitern. Damit die Leiterpaare
des besagten Kabels an moderne LAN-Systeme und Verbindungsgeräte angeschlossen werden
können,
müssen
die nebeneinander liegenden isolierten Leiter entlang des Leiterpaares
einen Abstand von mindestens 2,5 cm zueinander einnehmen können. Der
Stand der Technik stellt keine Möglichkeit zur Verfügung, die
nebeneinander liegenden isolierten Leiter voneinander zu trennen.
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Ein
Kabel mit verdrillten Leiterpaaren, welches die Merkmale des Oberbegriffs
des Patentanspruchs 1 aufweist, wird in
US-A-5 606 151 offenbart.
Diese Entgegenhaltung zeigt ein Kabel mit verdrillten Leiterpaaren mit
zwei Leitern, wobei die Dielektrika jeden Leiter umgeben. Die Leiter
sowie die dazugehörigen
dielektrischen Schichten sind im Wesentlichen entlang des besagten
Kabels verdrillt und bilden so das Kabel mit verdrillten Leiterpaaren.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Merkmale, durch die sich die Erfindung vom Stand der Technik unterscheidet,
sind im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 aufgeführt.
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Da
die erste Isolierschicht aus isolierendem Schaumstoff besteht, ist
es dementsprechend ein Ziel dieser Erfindung, ein Kabel mit verdrillten
Leiterpaaren zu schaffen, welches zwei Leiter aufweist, wobei jeder
Leiter von mindestens zwei dielektrischen Schichten umgeben ist
und die Leiter sowie die dazugehörigen
dielektrischen Schichten im Wesentlichen entlang des Kabels verdrillt
sind und so das Kabel mit verdrillten Leiterpaaren bilden, welches
einen Mittenabstand zwischen den beiden verdrillten Leiter aufweist,
der über
eine beliebige Länge
von 305 m (1000 ft.) um das ±0,03-fache
des durchschnittlichen Mittenabstands abweicht, wobei der durchschnittliche
Mittenabstand den Durchschnittswert von mindestens 20 Abstandsmessungen
darstellt, welche in einem Abstand von mindestens 6,1 m (20 ft.)
an drei zufällig
ausgewählten
305 m (1000 ft.) langen und gleich großen verdrillten Kabeln aus
derselben Serie oder aus drei aufeinander folgenden Serien stammen,
durchgeführt
wurden.
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Des
Weiteren ist es ein Ziel dieser Erfindung, ein Kabel mit verdrillten
Leiterpaaren zu schaffen, welches zwei Leiter aufweist, wobei jeder
Leiter von einer dielektrischen Schicht umgeben ist und die Leiter
sowie die dazugehörigen
dielektrischen Schichten im Wesentlichen entlang des Kabels verdrillt
sind und so ein Kabel mit verdrillten Leiterpaaren bilden, welches
bei Frequenzen von ca. 10 MHz bis ca. 200 MHz über eine beliebige Länge von
305 m (1000 ft.) eine Impedanz von ca. 90 bis 110 Ohm aufweist,
wobei die Impedanz in einem Impedanztoleranzbereich von ±5% der
durchschnittlichen Impedanz liegt und die durchschnittliche Impedanz definiert
ist als
- a. Durchschnittswert mindestens einer
Impedanzmessung, welche an jedem von mindestens zwanzig 305 m (1000
ft.) langen, gleich großen
Kabeln mit verdrillten Leiterpaaren aus derselben Serie durchgeführt wurde,
oder
- b. Durchschnittswert mindestens einer Impedanzmessung, welche
an jedem von zwanzig zufällig
ausgewählten
305 m (1000 ft.) langen, gleich großen Kabeln mit verdrillten
Leiterpaaren aus drei unterschiedlichen, aufeinanderfolgenden Serien
durchgeführt
wurde, wobei jede Serie in einem zeitlichen Abstand von mindestens
24 Stunden zur nächsten
produziert wurde, oder
- c. Resultat von mindestens 200 Impedanzmessungen, welche an
einem ausgewählten
91,4 m bis 305 m (300 bis 1000 ft.) langen Kabel mit verdrillten
Leiterpaaren vorgenommen werden, wobei die mindestens 200 Impedanzmessungen
in einem Bereich von 10 MHz bis 200 MHz in Messschritten kleiner
als 0,5 MHz durchgeführt
werden.
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Durch
Betrachtung der folgenden detaillierten Beschreibung sowie der beigefügten Zeichnungen
treten die vorliegende Erfindung und ihre Vorzüge deutlicher zum Vorschein.
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KURZE ERLÄUTERUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
die Seitenansicht eines Kabels mit verdrillten Leiterpaaren, welches
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung entspricht.
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2 zeigt
einen vergrößerten Schnitt
entlang der Linien 2-2 von 1.
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3 zeigt
einen dem Schnitt in 2 ähnlichen Schnitt einer anderen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 zeigt
einen vergrößerten Schnitt
einer anderen Ausführungsform
eines Kabels mit verdrillten Leiterpaaren.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die 1 und 2 zeigen
eine Ausführungsform
unseres Kabels 10 mit verdrillten Leiterpaaren, welches
in Hochfrequenzanwendungen eingesetzt werden kann. Das Kabel 10 weist
zwei massive, verseilte oder hohle Leiterdrähte 12 und 13 auf.
Die Leiter sind aus Vollmetall, einer Vielzahl von Metalllitzen,
einem geeigneten Glasfaserleiter, einem Schichtmetall oder einer
Kombination hiervon.
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Jeder
Leiter 12 und 13 ist von einem zylinderförmigen Dielektrikum
oder Isolierung 14 und 15 umgeben. Jeder der Leiter 12 und 13 ist
mittig in und daher im Wesentlichen konzentrisch zu den dazugehörigen Isolierungen 14 und 15 angeordnet.
Die Leiter 12 und 13 können, wenn gewünscht, durch
ein beliebiges Verfahren, wie z.B. Kleben, mit Hilfe von Wärme oder
Klebstoffen, in beliebigem Maße
an den Innenseiten der jeweiligen Isolierung befestigt werden, um
relative Drehbewegungen zwischen den Leitern und Isolierungen zu
vermeiden. Wie in 2 dargestellt, weist die Isolierung 14 eine
innere oder erste Schicht aus einem Schaumstoff-Dielektrikum 14a auf,
welches den Leiter 12 umgibt, sowie eine äußere oder
zweite Schicht aus einem Dielektrikum 146, welches die erste
Schicht 14a umgibt. Die Isolierung 15 weist eine
innere oder erste Schicht aus einem Schaumstoff-Dielektrikum 15a auf,
welches den Leiter 13 umgibt, sowie eine äußere oder zweite
Schicht aus einem Dielektrikum 146, welches die erste Schicht 15a umgibt.
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Wie
in 2 dargestellt, weist das Kabel 10 eine
gemeinsame Isolierung für
beide Leiter 12 und 13 auf, wobei die Isolierungen 14a und 15a sowie
die Isolierungen 14b und 15b einstückig miteinander
verbunden und auf beliebige Weise entlang ihrer Länge zusammengefügt sind.
Als Verbindungselement wird wie abgebildet ein stoffschlüssiger Steg 18 verwendet,
der sich von den diametralen Achsen beider Isolierungen aus erstreckt.
Die Breite 19 des Steges beträgt ca. 6,35 × 10–4 cm
(0,00025 in.) bis ca. 0,381 cm (0,150 in.). Die Dicke 21 des
Steges beträgt
ebenfalls ca. 6,35 × 10–4 cm
(0,00025 in.) bis ca. 0,381 cm (0,150 in.). Die Dicke der Stege
ist vorzugsweise geringer als die Dicke 22 beider dielektrischen
Schichten. Die Stegbreite ist vorzugsweise geringer als die Dicke 22 der
dielektrischen Schichten.
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Der
Durchmesser (gewöhnlich
in der Maßeinheit
AWG angegeben) von sowohl Leiter 12 als auch 13 beträgt vorzugsweise
ca. 18 bis ca. 40 AWG.
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Die
Leiter 12 und 13 sind vorzugsweise aus Metall
und können
aus jedem geeigneten Metallwerkstoff, wie z.B. massives Kupfer bzw.
Kupferlitzen, metallbeschichtete Werkstoffe, Silber, Aluminium,
Stahl, Legierungen oder Kombinationen hiervon bestehen. Als Dielektrikum
können
geeignete, für
die Isolierung von Kabeln verwendete Materialien eingesetzt werden,
wie z.B. geschäumtes
oder nicht geschäumtes
Polyvinylchlorid, Polyethylen, Polypropylen oder Fluorcopolymere
(z.B. Teflon, eine eingetragene Marke der Firma DuPont), Fluorpolymere
(z.B. HALAR, eine eingetragene Marke der Firma Ausimont), vernetztes Polyethylen,
Gummi usw. Viele dieser Isolierstoffe können ein Flammschutzmittel
enthalten.
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Vorzugsweise
bestehen die ersten Schichten aus einem Schaumstoff-Dielektrikum 14a und 15a aus dem
gleichen Material wie die zweiten dielektrischen Schichten 14b und 15b,
welche aus teilweise geschäumtem
oder nicht geschäumtem
Material bestehen können.
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Die
Dicke 22 der dielektrischen Schichten 14 und 15 beträgt ca. 6,35 × 10–4 cm
(0,00025 in.) bis ca. 0,381 cm (0,150 in.).
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Das
Leiterpaar, welches von den verbundenen dielektrischen Schichten 14 und 15 umgeben
ist, wird zu einem Kabel mit verdrillten Leiterpaaren verdrillt. Änderungen
der Abstände
zwischen den Mittelpunkten benachbarter Leiter, im Folgenden Mittenabstände genannt,
entlang des Kabels mit verdrillten Leiterpaaren sind sehr gering.
Der Mittenabstand d an einem beliebigen Punkt im Kabel mit verdrillten
Leiterpaaren schwankt nicht mehr als das ±0,03-fache des Durchschnittswertes
der Mittenabstände,
die im Kabel mit verdrillten Leiterpaaren gemessen wurden, wobei
der Durchschnitt berechnet wird, indem an jedem von drei zufällig ausgewählten 305
m (1000 ft.) langen und gleich großen Kabeln mit verdrillten
Leiterpaaren aus derselben Serie oder aus drei aufeinander folgenden
Serien von drei unterschiedlichen Tagen 20 Messungen in einem Mindestabstand
von 6,1 m (20 ft.) durchgeführt
werden und der Durchschnittswert aller Messungen ermittelt wird.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
unserer Erfindung, bei der das Verbindungselement ein starrer stoffschlüssiger Steg 18a ist,
der von den äußeren Schichten 14b und 15b gebildet
wird. Da sich die Abmessungen in den oben dargelegten Bereichen
bewegen, wird dieselbe Nummerierung verwendet.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform
unserer Erfindung. Das Kabel mit verdrillten Leiterpaaren 23 wird
entlang seiner Länge
bei 24 durch einen geeigneten Klebstoff miteinander verbunden
oder zusammengefügt,
oder die benachbarten äußeren dielektrischen
Schichten werden zusammengefügt,
indem ein Materialkontakt hergestellt wird, während sich die Dielektrika
in erwärmtem
Zustand befinden, und diese anschließend abkühlen zu lassen, so dass eine
Verbindung des Kabels ohne Klebstoff entsteht. Das klebstofffreie
Zusammenfügen
schafft eine gemeinsame stoffschlüssige äußere dielektrische Schicht
für die
beiden Leiter 25 und 26. Die Leiter 25 und 26 weisen
eine Größe von ca.
AWG 18 bis ca. AWG 40 auf. Die Dicke der gesamten dielektrischen
Isolierschicht 27a und 27b bzw. 28a und 28b beträgt ca. 6,35 × 10–4 cm
(0,00025 in.) bis ca. 0,381 cm (0,150 in.). Der Kontakt zwischen
den beiden Dielektrika 27b und 28b soll so beschaffen
sein, dass die Kontaktdicke vorzugsweise geringer ist als die Dicke
einer der dielektrischen Schichten. Die dielektrischen Schichten 27a und 28a bestehen
aus geschäumten
Dielektrika, wobei es sich um das gleiche Material handelt wie bei
den Dielektrika 14a und 15a, die dielektrischen
Schichten 27b und 28b bestehen aus dem gleichen Material
wie die dielektrischen Schichten 14b und 15b.
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Die
Verbindung bei 24 bzw. die Stege 18 und 18a sind
so beschaffen, dass die dielektrischen Schichten voneinander getrennt
werden können
und bei einer Krafteinwirkung von nicht mehr als 2,26 kg (5 lbs.)
intakt bleiben. Die Haftfestigkeit zwischen den Dielektrika liegt
zwischen 0,044 und 2,26 kp (0,1 bis 5 lbs. force), vorzugsweise
zwischen 0,11 und 1,13 kp (0,25 bis 2,5 lbs. force).
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Für eine Verwendung
in Schalttafeln, Klemmleisten und Steckern müssen die beiden isolierten
Leiter voneinander getrennt werden. Der Abstand kann hierbei bis
zu 1 inch oder mehr betragen. Bei der Zweileiter-Technik können die beiden Leiter nicht
gleichmäßig voneinander
getrennt werden, was im Vergleich zu unserer Erfindung einen entscheidenden
Nachteil darstellt. Weiterhin ist zu beachten, dass bei vielen Steckern, so
z.B. bei dem gemeinhin verwendeten RJ45-Stecker, die einzelnen isolierten
Leiter eine gleichmäßig runde Form
besitzen müssen.
Bei unserer Erfindung bleibt die runde Form der beiden Leiter unabhängig voneinander auch
nach der Trennung erhalten.
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Kabel
mit verdrillten Leiterpaaren können
in beliebiger Anzahl zu einem gänzlich
ummantelten oder nicht ummantelten Kabel mit oder ohne Metallschirm
zusammengefasst werden, wobei sich letzterer unter der Ummantelung
befinden oder aber jedes verdrillte Leiterpaar bzw. mehrere Leiterpaare
gleichzeitig abdecken kann.
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Die
Kabel 10, 10a und 23 sorgen für eine relativ
fehlerfreie Übertragung
innerhalb der meisten in LAN-Systemen verwendeten Frequenzbänder. Die
Impedanz des Kabels wird hauptsächlich
durch zwei Faktoren beeinflusst, nämlich zum einen den Leiterabstand
und zum anderen das Dielektrikum zwischen den Leitern. Je gleichförmiger der
Leiterabstand und das Dielektrikum, desto gleichförmiger die
Impedanz.
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Ein
wichtiges Kennzeichen der vorliegenden Erfindung besteht darin,
dass die zwischen den Mittelpunkten von benachbarten Leitern gemessenen
Mittenabstände
d unserer Kabel mit verdrillten Leiterpaaren 10, 10a und 23 das ±0,03-fache
des Durchschnittswertes von d betragen, wobei an keinem Punkt entlang
eines 305 m (1000 ft.) langen Kabels mit verdrillten Leiterpaaren
eine höhere
Schwankung als die oben genannte festgestellt wird.
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Um
den Durchschnittswert von d in unseren Kabeln mit verdrillten Leiterpaaren
zu bestimmen, wählen wir
per Zufallsprinzip mindestens drei und vorzugsweise zwanzig 305
m (1000 ft.) lange, gleich große
Testkabel aus derselben Serie oder aus mindestens drei unterschiedlichen
aufeinander folgenden Serien aus, wobei jede der aufeinander folgenden
Serien an unterschiedlichen Tagen bzw. während eines unterschiedlichen
Zeitraumes von 24 Stunden gefertigt wurde. Der Durchschnittswert
d wird durch mindestens 20 Messungen an jedem 305 m (1000 ft.) langen
Kabel ermittelt, wobei jede Messung in einem Abstand von mindestens
6,1 m (20 ft.) durchgeführt
wird, die ermittelten Werte addiert und die addierten Messwerte
anschließend
durch die Gesamtzahl der durchgeführten Messungen dividiert werden.
Sämtliche
der durchgeführten
d-Messungen liegen innerhalb der Toleranz, welche den Bereich des ±0,03-fachen
des Durchschnittswertes d abdeckt. Sollte dies nicht der Fall sein,
so werden die Kabel mit verdrillten Leiterpaaren aus diesen Serien
nicht mehr weiter verarbeitet.
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Im
Folgenden werden 4 Kabel mit verdrillten Leiterpaaren mit einer
Dicke von 24 AWG dargestellt, die wir hergestellt und gemessen haben,
und die nicht die vorgeschriebenen Mittenabstand d der vorliegenden
Erfindung besitzen. Der durchschnittliche Leiterabstand von Mittelpunkt
zu Mittelpunkt der Kabel beträgt
0,089 cm. Dieser Durchschnittswert d wurde anhand von drei zufällig ausgewählten Kabeln
mit einer Länge
von 305 m (1000 ft.) ermittelt, welche aus drei aufeinander folgenden
Serien von drei unterschiedlichen Tagen stammen, wobei an jedem
Kabel 20 Messungen in einem Abstand von mindestens 6,1 m (20 ft.)
durchgeführt
wurden. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst
und in Zoll angegeben.
Muster | Kabel 1
(d) | Kabel 2
(d) | Kabel 3
(d) |
| cm | '' | cm | '' | cm | |
1 | 0,0902 | (0,0355) | 0,0924 | (0,0364) | 0,0874 | (0,0344) |
2 | 0,0894 | (0,0352) | 0,0935 | (0,0368) | 0,0864 | (0,0340) |
3 | 0,0909 | (0,0358) | 0,0925 | (0,0364) | 0,0866 | (0,0341) |
4 | 0,0897 | (0,0353) | 0,0907 | (0,0357) | 0,0879 | (0,0346) |
5 | 0,0884 | (0,0348) | 0,0890 | (0,0352) | 0,0874 | (0,0344) |
6 | 0,0864 | (0,0340) | 0,0904 | (0,0356) | 0,0884 | (0,0348) |
7 | 0,0881 | (0,0347) | 0,0904 | (0,0356) | 0,0894 | (0,0352) |
8 | 0,0886 | (0,0349) | 0,0912 | (0,0359) | 0,0876 | (0,0345) |
9 | 0,0902 | (0,0355) | 0,0932 | (0,0367) | 0,0866 | (0,0341) |
10 | 0,0919 | (0,0362) | 0,0919 | (0,0362) | 0,0881 | (0,0347) |
13 | 0,0932 | (0,0367) | 0,0930 | (0,0366) | 0,0894 | (0,0352) |
12 | 0,0922 | (0,0363) | 0,0922 | (0,0363) | 0,0889 | (0,0350) |
13 | 0,0899 | (0,0354) | 0,0904 | (0,0356) | 0,0904 | (0,0356) |
14 | 0,0884 | (0,0348) | 0,0881 | (0,0347) | 0,0899 | (0,0354) |
15 | 0,0876 | (0,0345) | 0,0902 | (0,0355) | 0,0891 | (0,0351) |
16 | 0,0874 | (0,0344) | 0,0894 | (0,0352) | 0,0876 | (0,0345) |
17 | 0,0891 | (0,0351) | 0,0912 | (0,0359) | 0,0874 | (0,0344) |
18 | 0,0904 | (0,0356) | 0,0922 | (0,0363) | 0,0866 | (0,0341) |
19 | 0,0891 | (0,0351) | 0,0930 | (0,0366) | 0,0853 | (0,0336) |
20 | 0,0881 | (0,0347) | 0,0935 | (0,0368) | 0,0851 | (0,0335) |
GESAMT | | | | | | |
| 1,7894 | (0,7045) | 1,8273 | (0,7194) | 1,7556 | (0,6912) |
Kabel gesamt |
1 + 2 +
3 dividiert durch 60 | 0,0897 | (0,0353'') | | |
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In
diesem Fall deckt der Toleranzbereich für d die Werte von 0,0869 bis
0,0924 cm (0,0342 bis 0,0364 in.) ab, d.h. 0,0897 cm (0,0353 in.)
(der Durchschnittswert) ±0,0027
cm (0,0011 in.) = ±0,03 × 0,0897
cm (0,0353 in). Da im oben genannten Beispiel bei jedem Kabel Werte
außerhalb
dieser Toleranz gemessen wurden, wären alle Kabel mit verdrillten
Leiterpaaren aus dieser Serie unbrauchbar.
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Strukturelle
Schwankungen in einem Kabel können
u.a. mit Hilfe eines Signals ermittelt werden, welches durch die Übertragungsleitung
(den Kabelweg) geschickt und anschließend die Energiemenge gemessen wird,
die zurück
in Richtung des Testgerätes
reflektiert wird. Manchmal erreicht die reflektierte elektrische
Energie bei bestimmten Frequenzen einen Höhepunkt (in der Kabelindustrie
oft als „Spitze" bezeichnet). Dieses Phänomen wird
durch Formschwankungen im zylindrischen Aufbau des Kabels verursacht,
welche sich mit der zyklischen Welle (oder Frequenz) überschneidet,
die sich das Kabel entlang bewegt. Je mehr Energie reflektiert wird,
desto weniger Energie steht am anderen Ende des Kabels zur Verfügung.
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Die
Impedanzstabilität
der Übertragungsleitung
ist ein Indikator für
die tatsächlich
reflektierte Energiemenge. Wird ein Signal von 100 Ohm Impedanz übertragen,
so wird dieses Signal von allen Kabelteilen reflektiert, deren Impedanz
nicht exakt 100 Ohm beträgt.
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Ein
anderes und/oder gemeinsames Kennzeichen unserer verdrillten Leiterpaare 10, 10a und 23 besteht
daher darin, dass jedes Kabel mit verdrillten Leiterpaaren bei Messungen
im Hochfrequenzbereich von ca. 10 MHz bis ca. 200 MHz eine Impedanz
von 90 bis 110 Ohm aufweist, wobei die Toleranz max. ±5% beträgt. Die
Toleranz wird durch Multiplikation eines durchschnittlichen Impedanzwertes
mit dem Faktor ±0,05
ermittelt. Die durchschnittliche Impedanz erhält man durch Impedanzmessungen
im Frequenzbereich von ca. 10 MHz bis ca. 200 MHz an zufällig ausgewählten Stichproben
von 305 m (1000 ft.) langen, gleich großen Kabeln mit verdrillten
Leiterpaaren, wobei mindestens eine Impedanzmessung an jedem von
mindestens zwanzig (20) zufällig
ausgewählten,
305 m (1000 ft.) langen Testkabeln mit verdrillten Leiterpaaren
aus derselben Serie durchgeführt
wird.
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Einen
zulässigen
durchschnittlichen Impedanzwert erhält man außerdem, indem mindestens eine
Impedanzmessung an mindestens zwanzig zufällig ausgewählten 305 m (1000 ft.) langen,
gleich großen
Kabeln mit verdrillten Leiterpaaren durchgeführt wird, welche aus drei unterschiedlichen,
aufeinander folgenden Serien von mindestens drei unterschiedlichen
Tagen stammen. Die 305 m (1000 ft.) langen verdrillten Leiterpaare sind
für eine
Impedanz von ca. 90 bis ca. 110 Ohm bei einer Frequenz von 10 MHz
bis 200 MHz ausgelegt. Wie oben vermerkt, variiert die Impedanz
eines zulässigen
305 m (1000 ft.) langen verdrillten Leiterpaares bei einer beliebigen
Frequenz zwischen 10 MHz und 200 MHz maximal um das ±0,05-fache
des durchschnittlichen Impedanzwertes. Liegt die durchschnittliche
Impedanz beispielsweise bei 96,2 Ohm, darf keiner der im Frequenzbereich
von 10 MHz bis 200 MHz gemessenen Impedanzwerte den Wert von 101,0
Ohm (96,2 + 4,8[96,2 × 0,05]) übersteigen
bzw. kleiner sein als 91,4 Ohm (96,2 – 4,8[96,2 × 0,05]).
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Ein
weiterer für
die vorliegende Erfindung zulässiger
durchschnittlicher Impedanzwert wird ermittelt, indem mindestens
200 Impedanzmessungen an einem 91,4 m bis 305 m (300 bis 1000 ft.)
langen Kabel mit verdrillten Leiterpaaren vorgenommen werden, wobei
die mindestens 200 Impedanzmessungen in Messschritten kleiner als
0,5 MHz durchgeführt
werden. Weicht eine der im Frequenzbereich von 10 MHz bis 200 MHz an
diesem Kabel durchgeführten
Messungen um mehr oder weniger als das 0,05-fache der durchschnittlichen Impedanz
ab, so ist die Kabelserie unzulässig.
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Die
durchschnittliche Impedanz wird auf die übliche Art und Weise berechnet,
wobei sämtliche
Impedanzmesswerte addiert werden, und der Gesamtwert anschließend durch
die Anzahl der Impedanzmessungen dividiert wird.
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Werden
die Kabel mit verdrillten Leiterpaaren mindestens 2,54 cm (einen
Inch) auseinander gezogen, so bleiben die Isolierungen 14, 15 und 27, 28 im
Bereich der Trennung im Wesentlichen intakt. Auch hat ein solches
Vorgehen keine Auswirkungen auf die Verdrillung. Die Kabel 10, 10a und 23 können alle
getrennt werden, ohne dass sich dadurch die Verdrillung löst.
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Die
Haftfestigkeit lässt
sich bestimmen, indem ein isolierter Leiter festgehalten und der
zweite isolierte Leiter von diesem weggezogen wird. Bei der für die verdrillten
Kabel 10, 10a und 23 bevorzugte Haftfestigkeit von
0,11 bis 1,13 kp (0,25 bis 2,5 lbs. force) bleiben die Isolierungen 14 und 15 sowie 27 und 28 im
Wesentlichen intakt.
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Während der
Herstellung der Kabel mit verdrillten Leiterpaaren 10, 10a und 23 werden
zunächst
die Isolierungen gleichzeitig auf zwei Drähte extrudiert, und anschließend die
beiden isolierten Leiter durch Kleben, Vernetzen oder durch ein
anderes geeignetes Verfahren miteinander verbunden. Die nebeneinander
liegenden isolierten Leiter werden zu der gewünschten Anzahl von Verdrillungen
pro Doppelleitungs-Kabellänge verseilt.
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Die
Herstellung des Kabels mit verdrillten Leiterpaaren 23 erfolgt
vorzugsweise durch ein Seite an Seite stattfindendes Beschichten
der beiden Leiter, auf die zunächst
das geschäumte
Dielektrikum und anschließend,
nach entsprechender Anpassung des geschäumten Dielektrikums auf den
gewünschten
Durchmesser, auf das angepasste geschäumte Dielektrikum das zweite
Dielektrikum aufgetragen wird, und danach die beiden isolierten
Leiter vor Verseilung der Adern miteinander verbunden werden, wobei
wahlweise ein Klebstoff zur Verbindung der beiden beschichteten
Adern verwendet werden kann, und nach Verbindung der beiden Adern
die zusammengefügten
isolierten Adern zu der gewünschten
Verdrillung verseilt werden.
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Die
vorangehende Beschreibung dient einzig und allein der Veranschaulichung
und soll den dieser Erfindung zuzumessenden Schutzbereich nicht
beschränken.
Der Schutzbereich soll gemäß den folgenden
Ansprüchen
bestimmt werden.