DE69923162T2 - Gezwungene Speisevorrichtung für Kunststoffteile oder Abfall aller Grössen in Zerkleinerungsvorrichtungen aller Art - Google Patents
Gezwungene Speisevorrichtung für Kunststoffteile oder Abfall aller Grössen in Zerkleinerungsvorrichtungen aller Art Download PDFInfo
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- B02C—CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
- B02C18/00—Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments
- B02C18/06—Disintegrating by knives or other cutting or tearing members which chop material into fragments with rotating knives
- B02C18/16—Details
- B02C18/22—Feed or discharge means
- B02C18/2225—Feed means
- B02C18/2275—Feed means using a rotating arm
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsmaschine mit einer Vorrichtung, die zur Zwangszuführung von Kunststoffteilen oder Abfällen aller Größen im Hinblick auf ihre Wiederverwertung vorgesehen ist. Die Erfindung zielt darauf, die Zuführung von sperrigen Teilen in kleine Zerkleinerungsmaschinen zu ermöglichen, um eine sofortige Wiederverwertung der Kunststoffmasse zu erlauben.
- Insbesondere auf dem Gebiet des Kunststoffspritzgießens geschieht die Zerkleinerung derartiger Teile herkömmlicher Weise in Zerkleinerungsmaschinen, deren Schneidekammern Abmessungen aufweisen, die über den Abmessungen der zu zerkleinernden Teile liegen, damit in dem Zuführungstunnel weder eine Blockierung auftritt noch ein Stau der Teile hervorgerufen wird, die nicht durch den Rotor erfasst werden können, noch ein für den Menschen gefährlicher Eingriff erforderlich ist, um die Teile zu drücken. Diese (so genannten zentral angeordneten) Zerkleinerungsmaschinen sind infolgedessen überdimensioniert und benötigen eine sehr große Stellfläche, sind laut, teuer, verbrauchen viel Energie, ihre Reinigung ist zeitintensiv und sie können nicht direkt neben den Spritzgießmaschinen (am Fuß der Maschine) angeordnet werden. Im übrigen erfordern diese Zerkleinerungsmaschinen einen separaten Raum und deswegen eine Handhabung und Lagerung der wieder zu verwertenden Teile und eine anschließende Trocknungsbehandlung der zerkleinerten Materialien, die nach diesen Transportvorgängen obligatorisch ist. Ein derartiges Werkzeug wird beispielsweise in dem Dokument DE-U-91 04 544 beschrieben.
- Der wirtschaftliche Bedarf an sofortiger Wiederverwertung von Ausschusskunststoffteilen oder Abfällen erfordert kompakte Zerkleinerungsmaschinen, die direkt neben den Spritzgießmaschinen angeordnet werden können, direkt an die Zuführungssysteme von wieder zu verwertendem Material angeschlossen werden können, wodurch Transport vermieden wird, und die unterschiedlich geformte Teile ohne Eingriff der Bedienungsperson zerkleinern können. Die Öffnung des Zuführungstunnels muss demzufolge sehr groß sein, wohingegen die Zerkleinerungsmaschine und ihre Schneidekammer eine minimale Größe beibehalten müssen.
- Die Vorrichtung gemäß der Erfindung entspricht diesen Anforderungen. Ihre Haupteigenschaft besteht in der Zwangszuführung von Teilen oder Abfällen aller Größen in die Schneidekammer der Zerkleinerungsmaschine, wodurch die Größe der Zerkleinerungsmaschine reduziert wird. Die Zuführung geschieht mittels einem oder mehreren in der Form speziell angepassten Haken, die auf einer sich drehenden Welle im Inneren des Zuführungstunnels (oder -trichters) der Zerkleinerungsmaschine angebracht sind. Dieser oder diese mit vorbestimmten Zwischenräumen angeordneten Haken erfassen die durch Schwerkraft fallenden Teile und bringen sie zwangsweise in die Schneidekammer des Zerkleinerungsrotors herunter, der darunter angeordnet ist und dann die Partikel davon abtrennen kann. Eine alternierende Drehrichtung der Hakenwelle bewirkt das aufeinander folgende Aufwickeln um die Haken und Abwickeln der Teile von den Haken. Eine zweite Eigenschaft besteht darin, dass die gestauten Teile durch die hervorgerufenen Bewegungen verschoben werden, wodurch Blockierungen und gefährliche Eingriffe durch den Menschen verhindert werden.
- Gemäß den besonderen Ausführungsformen gilt Folgendes:
- – Die Haken können an ihrem Umfang Schneidezähne aufweisen, um die Teile zu erfassen oder deren erste Zerkleinerung durchzuführen.
- – Die Welle kann den Tunnel nicht vollständig durchragen.
- – Die Haken können eine Nockenform aufweisen, um das Aufwickeln der Teile um die Welle zu vermeiden.
- – Die Welle und die Haken können einstückig ausgeführt sein.
- – Die Welle kann aus einer Kerbzahnwelle bestehen, die einen Winkelversatz von mehreren Haken ermöglicht.
- – Die Distanzstücke zwischen den Haken können mit mehreren Zähnen versehen sein.
- – Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist zwei Zerkleinerungsrotoren zugeordnet, die mit Brechmessern ausgestattet sind, welche im Wechsel mit den Zahnwalzen zur Granulierung angebracht sind.
- – Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist zwei Rotoren zugeordnet, wobei jeder Haken derart angebracht ist, dass er sich mit den Zerkleinerungsrotoren in zu diesem Zweck vorgesehenen Einkerbungen überschneidet.
- – Die Motorisierung der Welle und ihre Last können durch einen Automaten gesteuert und geregelt werden, der in Bezug auf die Last des Zerkleinerungsrotors oder der Zerkleinerungsrotoren derart programmierbar ist, dass durch ein Anhalten der Welle die Zuführung von Teilen zu der Zerkleinerungsmaschine automatisch gesteuert wird und demzufolge ihre Last.
- – Die
Drehung der Welle (
2 ) kann mit der Drehung des Rotors oder der Rotoren der Zerkleinerungsmaschine zur Erhöhung ihres Wirkungsgrades synchronisiert sein. - Die beigefügten Zeichnungen stellen die Erfindung dar:
-
1 stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung im Schnitt dar. -
2 stellt einen Haken in einer Vorderansicht dar. -
3 stellt die Erfindung in einer Vorderansicht dar, die zwei Zerkleinerungsrotoren zugeordnet ist. -
4 stellt die Erfindung in einer Vorderansicht dar, die zwei Zerkleinerungsrotoren in einer überschneidenden Anordnung zugeordnet ist. -
5 stellt eine Abwandlung der Form der Haken in einer Vorderansicht dar. - Unter Bezugnahme auf diese Zeichnungen, wird in
1 und2 eine Kerbzahnwelle (2 ) durch irgendein Mittel (5 ) (beispielsweise einen Getriebemotor) drehangetrieben. Diese Welle (2 ) treibt einen oder mehrere symmetrisch geformte Haken (1 ) drehend an. Der Abstand zwischen diesem oder diesen Haken wird mittels eines Distanzstücks (3 ) erhalten. Wenn es sich um mehrere Haken handelt, sind sie winkelmäßig auf der Kerbzahnwelle versetzt. Die Einheit ist in Lagern (6 ) den Zuführungstunnel (4 ) der Zerkleinerungsmaschine durchragend angebracht, wobei der Tunnel eine Trichterform aufweisen kann. Die Einheit ist parallel zu dem Rotor der Zerkleinerungsmaschine über der Schneidekammer der Zerkleinerungsmaschine angeordnet. - In einer Abwandlung, in
3 , ist die Vorrichtung zwei Zerkleinerungsrotoren zugeordnet. - In einer Abwandlung, in
4 , ist die Vorrichtung zwei Zerkleinerungsrotoren derart zugeordnet, dass sie sich ohne Berührung überschneiden. - Eine Abwandlung, in
5 , zeigt eine weitere Form der Haken (2 ), welche nun eine Nockenform annehmen. - Eine nicht dargestellte Abwandlung besteht darin, die Motorisierung (
5 ) der Welle (2 ) mittels eines programmierbaren Automaten zu steuern. - Die Vorrichtung gemäß der Erfindung besteht aus einer kompakten Zerkleinerungsmaschine, welche zum Wiederverwerten von Kunststoffteilen großer Abmessungen oder von Spritzgussabfällen wie beispielsweise Angusskegel vorgesehen ist, auf eine am Fuß der Spritzgießmaschine genannte Weise, um eine sofortige Wiederverwertung von Kunststoffmasse zu ermöglichen.
Claims (12)
- Zerkleinerungsvorrichtung mit Zwangszuführung von Kunststoffteilen oder Abfällen aller Größen, umfassend, innerhalb eines Schutzgehäuses, das mit der Zerkleinerungsmaschine über einen Zuführungstunnel (
4 ) in Verbindung steht, eine Welle (2 ), die alternierend drehangetrieben wird, die mit einem oder mit mehreren radialen Haken (1 ) ausgestattet ist, die mittels Distanzstücken (3 ) mit Zwischenräumen angeordnet sind und dazu vorgesehen sind, die durch Schwerkraft in das Schutzgehäuse fallenden Teile oder Abfälle zu erfassen, damit sie zwangsweise herunter in eine Schneidekammer gelangen, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneidekammer zwei Zerkleinerungsrotoren umfasst, welche einerseits mit Zahnwalzen zur Granulierung ausgestattet sind, welche in der Lage sind, die Granulierung der Kunststoffteile oder Abfälle sicherzustellen, und andererseits mit Brechmessern, welche im Wechsel mit den Zahnwalzen zur Granulierung angebracht sind, wobei die Drehachse der Zerkleinerungsrotoren parallel zu der Drehachse der Welle (2 ) und in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene angeordnet ist, wobei die Ebene, welche sich zwischen den Drehachsen der Rotoren erstreckt, sich unter der Drehachse der Welle (2 ) befindet, und wobei die Symmetrieachse der Ebene durch die Achse der Welle (2 ) verläuft. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haken (
1 ) der Welle (2 ) derart angebracht ist, dass er sich mit den Zerkleinerungsrotoren in zu diesem Zweck vorgesehenen Einkerbungen überschneidet. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken (
1 ) an ihrem Umfang Schneidezähne aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (
2 ) den Tunnel (4 ) nicht vollständig durchragt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haken (
1 ) eine Nockenform aufweisen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (
2 ) und die Haken (1 ) einstückig sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (
2 ) aus einer Kerbzahnwelle besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Distanzstücke (
3 ) zwischen den Haken (1 ) mit mehreren Zähnen versehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Ebene senkrecht zu den Drehachsen der Welle (
2 ) und der beiden Zerkleinerungsrotoren, die Projektion der Bahn der Haken (1 ) der Welle (2 ) sich mit der Projektion der Bahn von Elementen überschneidet, die in der Lage sind, die Granulierung im Bereich der beiden Zerkleinerungsrotoren sicherzustellen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zerkleinerungsrotoren in entgegengesetzte Richtungen drehen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Welle (
2 ) und ihre Last durch einen Automaten gesteuert und geregelt werden, der in Bezug auf die Last der beiden Zerkleinerungsrotoren programmierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehung der Welle (
2 ) mit der Drehung der beiden Zerkleinerungsrotoren synchronisiert ist.
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