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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung richtet sich auf die Verwendung bei der Herstellung
von Medikamenten zum Transport zu bzw. zur Abgabe an das Zentralnervensystem über ein
Gewebe, das vom Drillingsnerv/Trigeminusnerv innerviert wird, das
außerhalb
der Nasenhöhle
liegt. Eine solche Abgabe kann nützlich
bei der Behandlung von Funktionsstörungen des Zentralnervensystems
und/oder des Gehirns sein.
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Hintergrund
der Erfindung
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Das
Zentralnervensystem (ZNS) umfasst mehrere Gewebe und Organe, wie
das Hirn, den Hirnstamm und das Rückenmark. Jedes dieser Organe
und Gewebe setzt sich aus verschiedenen Arten von Zellen und subzellulären Strukturen,
z.B. Neuronen, Gliazellen, Dendriten, Axonen, Myelin, und verschiedenen
Membranen zusammen. Das Zentralnervensystem ist von der äußeren Welt
durch mehrere Membranen abgetrennt, die diese Organe, Gewebe, Zellen
und Strukturen sowohl polstern als auch schützen. Z.B. schützen die
Membranen, die die Blut-Him-Schranke
bilden, das Hirn vor bestimmten Bestandteilen des Bluts. Die Blut-Liquor-Schranke
schützt
andere Teile des Zentralnervensystems (ZNS) vor vielen Chemikalien
und Mikroben.
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Zugang
zum ZNS für
einige Substanzen wird über
spezialisierte aktive Transportsysteme oder über passive Diffusion durch
die Schutzmembran in das ZNS gewährt.
Derzeitige Verfahren zur Abgabe gewünschter therapeutischer Agentien
an das ZNS sind typischerweise invasiv. Z.B. kann eine Pumpe, die
in den Schädel
implantiert wird (eine Intrazerebroventrikular-Pumpe), eine Vielzahl nützlicher
Verbindungen effektiv an das Hirn abgeben. Die Implantation einer
solchen Pumpe erfordert jedoch hirnchirurgische Maßnahmen,
welche eine Vielzahl schwerer Komplikationen mit sich bringen können. Bestimmte
Verbindungen (z.B. epidurale Schmerzmittel) können direkt durch die Schutzmembran
in das ZNS injiziert werden. Solch eine Injektion ist jedoch für die meisten
Medikationen unmöglich
bzw. unpraktisch.
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Bessere
Verfahren zur Verabreichung gewünschter
Mittel an das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark werden benötigt.
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Die
WO 97/49419 offenbart eine ophthalmische Arzneimittelzusammensetzung,
die ein Tetrapeptid zusammen mit IGF-1 enthält, das für die Behandlung von Hornhauterkrankungen
nützlich
ist.
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Die
WO 86/02271 offenbart die Förderung
der Wundheilung unter Verwendung von humanem Epidermis-Wachstumsfaktor,
der aus rekombinanter DNA vorhergesagt wurde. Die Zusammensetzung
kann sowohl bei der Behandlung von Hautwunden als auch der von Hornhautwunden
verwendet werden.
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Die
WO 98/34645 offenbart einen Protein-Antikörper-Komplex, der zur Verabreichung über den
intravasalen, sublingualen oder vaginalen Weg geeignet ist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung stellt die Verwendung eines neurologischen Mittels bei
der Herstellung eines Medikaments zur Abgabe des neurologischen
Mittels an das zentrale Nervensystem eines Säugers bereit, der die Behandlung
einer Erkrankung des zentralen Nervensystems benötigt, wobei das Medikament
in ein Gewebe oder auf ein Gewebe des Säugers verteilt wird, das von
dem Trigeminusnerv innerviert ist und außerhalb der Nasenhöhle liegt,
wobei das neurologische Mittel ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend
aus Neurotrophinen, Nervenwachstumsfaktor (NGF), Neurotrophin 3
(NT-3), Neurotrophin 4 (NT-4), Neurotrophin 5 (NT-5), aus dem Gehirn
stammendem neurotrophen Faktor BDNF ("brain-derived neurotrophic factor"), Fibroblasten-Wachstumsfaktoren,
basischem Fibroblasten-Wachstumsfaktor, Insulin, Insulin-ähnlichen Wachstumsfaktoren,
Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor I (IGF-I), Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor II (IGF-II), von Glia stammendem neurotrophen Faktor
(GDNF), von Glia stammendem Nexin, Gangliosiden, Phosphatidylserin
und Kombinationen davon. In bevorzugten Ausführungsformen ist das Gewebe
ein Hautgewebe, die Schleimhaut eines unteren oder oberen Augenlides,
eine Bindehaut oder ein orales Gewebe, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
einem Zahnfleischgewebe, den anterior gelegenen zwei Dritteln der
Zunge, der Schleimhaut der Wange und der Schleimhaut der oberen
oder unteren Lippe.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird eine Zusammensetzung des Mittels unter der Zunge, auf die Haut
oder auf die Bindehaut des Patienten verabreicht. Das Mittel kann
dann über
eine Schleimhaut oder ein Epithel absorbiert werden und zum Zentralnervensystem
des Säugers
transportiert werden. Das Mittel kann auf eine Weise verabreicht
werden, so dass das Mittel über
das Gewebe absorbiert wird und mittels eines neuronalen Wegs in
das Zentralnervensystem des Säugers
transportiert wird, und zwar in einer wirksamen Menge, um eine Schutzwirkung
oder eine therapeutische Wirkung auf eine Zelle des Zentralnervensystems
auszuüben.
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Die
Zusammensetzung kann jede geeignete Form zur Verabreichung über diese
Routen besitzen und kann ein Trägermittel
umfassen, das die Absorption des Mittels, den Transport des Mittels über einen
neuronalen Weg und/oder den Transport des Mittels zum ZNS, Gehirn
und/oder Rückenmark
erleichtert. Bevorzugte Zusammensetzungen umfassen jeweils einzelne
oder mehrere Bestandteile von einem Löslichkeits-verstärkenden
Zusatz, einem hydrophilen Zusatz, einem Absorptions-fördernden
Zusatz, ein kationisches oberflächenaktives
Mittel, einen Viskositäts-erhöhenden Zusatz
oder eine Retard-Matrix oder -Zusammensetzung, ein Lipidbasiertes
Trägermittel,
bevorzugt eine Micellen- oder Liposomen-Zusammensetzung, einen Doppelschicht-destabilisierenden
Zusatz oder einen fusogenen Zusatz. Die Zusammensetzung kann als
Kosmetikum zum dermalen Auftrag formuliert sein.
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Bevorzugte
neurologische Mittel umfassen GM-1-Gangliosid, Fibroblasten-Wachstumsfaktor,
besonders basischen Fibroblasten-Wachstumsfaktor (bFGF), Insulin-ähnlichen
Wachs tumsfaktor, insbesondere Insulin-ähnlichen Wachstumsfaktor I
(IGF-I), Nervenwachstumsfaktor (NGF) und Phosphatidylserin.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Verabreichungswege
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Struktur und
Lage des Trigeminusnervs
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Das
Mittel kann auf Gewebe verabreicht werden, das durch den Trigeminusnerv
innerviert wird und außerhalb
der Nasenhöhle
liegt. Der Trigeminusnerv innerviert Gewebe vom Kopf eines Säugers (z.B.
eines Menschen), einschließlich
der Gesichtshaut, der Kopfhaut, oraler Gewebe und Gewebe des Auges
und solche, die das Auge umgeben. Der Trigeminusnerv besitzt drei
Hauptäste,
den Nervus ophthalmicus, den Nervus maxillaris und den Nervus mandibularis.
Das Mittel kann auf Gewebe verabreicht werden, das von einem oder von
mehreren dieser Äste
innerviert wird. Von dort gelangt das Mittel in das ZNS.
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Der Nervus
ophthalmicus und seine Äste
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Das
Mittel kann auf Gewebe verabreicht werden, das vom Ophthalmicus-Nervenast
des Trigeminusnervs innerviert wird. Der Ophthalmicusnerv innerviert
Gewebe, umfassend oberflächliche
und tiefe Teile der superioren Region des Gesichts, wie das Auge,
die Tränendrüse, die
Bindehaut und Kopfhaut, Stirn, oberes Augenlid und Nase. Von dort
erreicht das Mittel das ZNS.
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Der
ophthalmische Nerv hat drei Äste,
die als Nasoziliarnerv, Frontalnerv und Lacrimalisnerv bekannt sind.
Das Mittel kann auf Gewebe verabreicht werden, das von einem oder
mehreren Ästen
des ophthalmischen Nervs innerviert wird. Der Frontalnerv und seine Äste innervierten
Gewebe, einschließlich
des oberen Augenlids, der Kopfhaut, insbesondere den vorderen Teil
der Kopfhaut, und die Stirn, insbesondere den mittleren Teil der
Stirn. Bevorzugt wird das Mittel über den Frontalnerv verabreicht.
Der Nasoziliarnerv bildet mehrere Äste, einschließlich des
langen Ziliarnervs, der ganglionischen Äste, der Ethmoidalnerven und
des Infratrochlearnervs. Die langen Ziliarnerven innervieren Gewebe,
einschließlich
des Augapfels. Bevorzugt wird das Mittel über die langen Ziliarnerven
verabreicht. Die posterioren und anterioren Ethmoidalnerven innervieren
Gewebe, einschließlich
des Ethmoidalsinus und der Nasenhöhle. Der externe nasale Ast
des anterioren Ethmoidalnervs innerviert die Spitze der Nase. Der
Infratrochlearnerv innerviert Gewebe, einschließlich des oberen Augenlids
und des Tränensacks.
Bevorzugt wird das Mittel über
den langen Ziliarnerv, den externen nasalen Ast des anterioren Ethmoidalnervs
und/oder den Infratrochlearnerv verabreicht. Besonders bevorzugt wird
das Mittel über
den externen nasalen Ast des anterioren Ethmoidalnervs oder des
Infratrochlearnervs verabreicht. Bevorzugter geschieht die Verabreichung über den
Infratrochlearnerv. Der Lacrimalisnerv innerviert Gewebe, einschließlich der
Tränendrüse, der
Bindehaut und des oberen Augenlids. Bevorzugt geschieht die Verabreichung
des Mittels über
den Lacrimalisnerv.
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Der Nervus
maxillaris und seine Äste
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Das
Mittel kann über
Gewebe verabreicht werden, das vom Maxillaris-Nervenast des Trigeminusnervs innerviert
wird. Der Nervus maxillaris innerviert Gewebe, einschließlich der
Wurzeln mehrerer Zähne
und der Gesichtshaut, wie die Haut der Nase, die obere Lippe, das
untere Augenlid, über
dem Wangenknochen und über
der Temporalisregion. Der Maxillarisnerv besitzt Äste, einschließlich des
Infraorbitalnervs, des Zygomaticofacialnervs, des Zygomaticotemporalisnervs,
des Nasopalatininervs, des größeren Palatininervs,
der posterior-superioren Alveolarnerven, des mittleren superioren
Alveolarnervs und des interior-superioren Alveolarnervs. Das Mittel
kann über
Gewebe verabreicht werden, das von einem oder mehreren Ästen des
Maxillarisnervs innerviert wird. Von dort erreicht das Mittel das
ZNS.
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Der
Infraorbitalnerv innerviert Gewebe, einschließlich der Haut der Nasenseiten,
der oberen Lippe und des unteren Augenlids. Bevorzugt wird das Mittel über den
Infraorbitalnerv verabreicht. Der Zygomaticofacialnerv innerviert
Gewebe, einschließlich
der Haut des Gesichts über
dem zygomatischen Knochen (Wangenknochen). Bevorzugt wird das Mittel über den
Zygomaticofacialnerv verabreicht. Der Zygomaticotemporalisnerv innerviert
Gewebe, einschließlich
der Haut über
der Temporalisregion. Das Mittel kann über den Zygomaticotemporalisnerv
verabreicht werden. Die posterior-superioren Alveolarnerven innervieren
Gewebe, einschließlich
des Maxillarsinus und der Wurzeln der maxillaren molaren Zähne. Das
Mittel kann über
die posterior-superioren Alveolarnerven verabreicht werden, bevorzugt über Teile,
die die Wurzeln der maxillaren molaren Zähne innervieren. Der mittlere
superiore Alveolarnerv innerviert Gewebe, einschließlich der
Schleimhaut des Maxillarsinus, die Wurzeln der maxillaren prämolaren
Zähne und
die mesiobukkale Wurzel des ersten molaren Zahns. Das Mittel kann über die
mittleren superioren Alveolarnerven verabreicht werden, bevorzugt über Teile, die
die Wurzeln der maxillaren prämolaren
Zähne und
die mesiobukkale Wurzel des ersten molaren Zahns innervieren. Der
anterior-superiore Alveolarnerv innerviert Gewebe, einschließlich des
Maxillarsinus, der Nasenscheidewand und der Wurzeln der maxillaren
zentralen und seitlichen Schneidezähne und Eckzähne. Das
Mittel kann über
den anterior-superioren Alveolarnerv verabreicht werden, bevorzugt über Teile,
die die Wurzeln der maxillaren zentralen und seitlichen Schneidezähne und
Eckzähne
innervieren.
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Der Mandibularnerv
und seine Äste
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Das
Mittel kann über
Gewebe verabreicht werden, das durch den Mandibular-Nervenast des
Trigeminusnervs innerviert wird. Der Mandibularnerv innerviert Gewebe,
einschließlich
der Zähne,
des Zahnfleisches, des Bodens der Mundhöhle, der Zunge, der Wange,
des Kinns, der unteren Lippe, Gewebe im Ohr und um das Ohr herum,
die Kaumuskeln und Haut, einschließlich der Temporalisregion,
des seitlichen Teils der Kopfhaut und den größten Teil des unteren Teils
des Gesichtes. Bevorzugt wird das Mittel über den Mandibularnerv verabreicht.
Von dort gelangt das Mittel zum ZNS.
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Der
Mandibularnerv weist Äste
auf, einschließlich
des Bukkalnervs, des Auriculotemporalisnervs, des unteren Alveolarnervs
und des Lingualnervs. Mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens kann das Mittel über einen
oder mehrere der Äste
des Mandibularnervs verabreicht werden. Der Bukkalnerv innerviert
Gewebe, einschließlich
der Wange, insbesondere die Haut der Wange über dem Bukkinatormuskel, und
die Schleimhautmembran, die die Wange auskleidet, und das mandibular-bukkale
Zahnfleisch, insbesondere den posterioren Teil der bukkalen Oberfläche des
Zahnfleisches. Bevorzugt wird das Mittel über den Bukkalnerv verabreicht. Der
Auriculotemporalnerv innerviert Gewebe, einschließlich der
Ohrmuschel, des äußeren Gehörgangs,
der Membrana tympani (Trommelfell), und Haut in der Temporalisregion,
insbesondere die Haut an der Schläfe und den seitlichen Teilen
der Kopfhaut. Das Mittel kann über
den Auriculotemporalnerv verabreicht werden. Der untere Alveolarnerv
innerviert Gewebe, einschließlich
der mandibularen Zähne,
insbesondere die Schneidezähne,
das Zahnfleisch neben dem Schneidezahn, die Schleimhäute der
unteren Lippe, die Haut des Kinns, die Haut der unteren Lippe und
die Lippen-Mandibular-Zahnfleischregion. Bevorzugt wird das Mittel über den unteren
Alveolarnerv verabreicht. Der Lingualnerv innerviert Gewebe, einschließlich der
Zunge, insbesondere die anterior gelegenen zwei Drittel der Zunge,
den Mundboden und das Zahnfleisch der mandibularen Zähne. Bevorzugt
wird das Mittel über
den Lingualnerv verabreicht.
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Gewebe, die vom Trigeminusnerv
innerviert werden
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Das
Mittel kann über
jedes einer Vielzahl von Geweben, welche vom Trigeminusnerv innerviert
werden, verabreicht werden. Z.B. kann das Mittel auf die Haut, das
Epithel oder Schleimhäute
des Gesichts oder um das Gesicht herum, des Auges, der Mundhöhle oder
des Ohres verabreicht werden.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
Haut verabreicht, die vom Trigeminusnerv innerviert wird. Z.B. kann
das Mittel über
Gesichtshaut, Kopfhaut oder die Temporalisregion verabreicht werden.
Geeignete Gesichtshaut schließt
die Haut des Kinns, der oberen Lippe, der unteren Lippe, der Stirn,
insbesondere des mittleren Teils der Stirn, der Nase, einschließlich der
Nasenspitze, des Nasenrückens
und der Nasenseitenflächen;
der Wange, insbesondere der Haut der Wange über dem Bukkinatormuskel oder
der Haut über
dem Wangenknochen; der Haut um das Auge herum, insbesondere des
oberen Augenlides und des unteren Augenlides; oder eine Kombination
davon, ein. Geeignete Haut der Kopfhaut umfasst die vordere Seite
der Kopfhaut, die Kopfhaut über
der Temporalisregion, den seitlichen Teil der Kopfhaut oder eine
Kombination davon; geeignete Haut der Temporalisregion umfasst die
Schläfen
und die Kopfhaut über
der Temporalisregion. Geeignete Regionen der Haut zum Verabreichen
des Mittels umfassen jene Teile, die dem Trigeminusnerv und seinen
Nervenendigungen am nächsten
liegen.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
Schleimhaut oder Epithel, welche bzw. welches vom Trigeminusnerv innerviert
wird, verabreicht. Z.B. kann das Mittel über Schleimhäute oder
Epithel des Auges, oder von solchen, die das Auge umgeben, wie Schleimhaut
oder Epithel des oberen Augenlides, des unteren Augenlides, der Augäpfel, der
Bindehaut, des Tränensystems oder
eine Kombination daraus, verabreicht werden. Das Mittel kann auch über Schleimhaut
oder Epithel der Mundhöhle
verabreicht werden, wie Schleimhaut oder Epithel der Zunge; insbesondere
der anterior gelegenen zwei Drittel der Zunge und unter der Zunge;
der Wange; der unteren Lippe; der oberen Lippe; des Mundhöhlenbodens;
des Zahnfleisches, insbesondere des Zahnfleisches neben dem Schneidezahn,
des labial-mandibularen Zahnfleisches und des Zahnfleisches der
mandibularen Zähne;
oder eine Kombination daraus. Bevorzugte Regionen von Schleimhaut
oder Epithel zum Verabreichen des Mittels umfassen die Zunge, insbesondere
sublinguale Schleimhaut oder sublinguales Epithel, die Bindehaut,
das Tränensystem,
insbesondere den Augenlid-Teil der Tränendrüse und die Nasolacrimalgänge, die Schleimhaut
des unteren Augenlides, die Schleimhaut der Wange, oder eine Kombination
davon.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
orale Gewebe verabreicht, die vom Trigeminusnerv innerviert werden. Z.B.
kann das Mittel über
orale Gewebe, wie die Zähne,
das Zahnfleisch, den Mundhöhlenboden,
die Wangen, die Lippen, die Zunge, insbesondere die zwei anterior
gelegenen zwei Drittel der Zunge, oder eine Kombination daraus,
verabreicht werden. Geeignete Zähne
umfassen die mandibularen Zähne,
wie beispielsweise den Schneidezahn. Geeignete Teile der Zähne umfassen
die Wurzeln verschiedener Zähne,
wie die Wurzeln der maxillaren molaren Zähne, die maxillaren prämolaren
Zähne,
die maxillaren zentralen und seitlichen Schneidezähne, die
Eckzähne
und die mesiobukkale Wurzel des ersten molaren Zahns, oder eine
Kombination davon. Geeignete Teile der Lippen umfassen die Haut
und Schleimhäute
der unteren und oberen Lippen. Geeignetes Zahnfleisch umfasst das
Zahnfleisch neben dem Schneidezahn, das Zahnfleisch der mandibularen
Zähne,
wie das labial-mandibulare Zahnfleisch, oder eine Kombination davon.
Geeignete Teile der Wange umfassen die Haut der Wange über dem
Bukkinatormuskel, die Schleimhautmembran, die die Wange auskleidet, und
das mandibular-bukkale Zahnfleisch, insbesondere der posterior gelegene
Teil der bukkalen Oberfläche des
Zahnfleischs, oder eine Kombination davon. Bevorzugtes orales Gewebe
zum Verabreichen des Mittels umfasst die Zunge, insbesondere sublinguale
Schleimhäute
oder Epithel, die Schleimhäute
innerhalb der unteren Lippe, die Schleimhaut der Wange, oder eine
Kombination davon.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
ein Gewebe des Auges oder ein Gewebe um das Auge herum, welches vom
Trigeminusnerv innerviert wird, verabreicht. Z.B. kann das Mittel über Gewebe,
einschließlich
des Auges, der Bindehaut, der Tränendrüse, einschließlich des
Tränensacks,
der Nasolacrimalgänge,
der Haut oder der Schleimhaut des unteren oder oberen Augenlides,
oder eine Kombination davon, verabreicht werden. Bevorzugtes Gewebe
des Auges oder um das Auge herum zum Verabreichen des Mittels umfasst
die Bindehaut, das Lacrimalsystem, die Haut oder Schleimhaut des
Augenlides oder eine Kombination davon.
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Ein
Mittel, das über
die Bindehaut verabreicht wird, aber durch die Bindehautschleimhaut
nicht absorbiert wird, kann über
die Nasolacrimalgänge
in die Nase abfließen,
wo es zum ZNS, Gehirn und/oder zum Rückenmark transportiert werden
kann, als ob es intranasal verabreicht worden wäre.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
ein Gewebe des Ohres oder ein Gewebe um das Ohr herum, welches vom
Trigeminusnerv innerviert wird, verabreicht. Z.B. kann das Mittel über Gewebe,
einschließlich
der Ohrmuschel, des äußeren Gehörgangs,
der tympanischen Membran (Trommelfell) und der Haut in der Temporalisregion,
besonders der Haut der Schläfen
und des seitlichen Teils der Kopfhaut oder einer Kombination daraus, verabreicht
werden. Bevorzugtes Gewebe des Ohres oder um das Ohr herum zum Verabreichen
des Mittels umfasst die Haut der Schläfen.
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Das
Mittel kann über
jeden einer Vielzahl von Ästen
des Trigeminusnervs, und Äste
von diesen Ästen, die
Gewebe außerhalb
der Nasenhöhle
innervieren, verabreicht werden. Äste des Trigeminusnervs, die
Gewebe außerhalb
der Nasenhöhle
innervieren, umfassen den ophthalmischen Nerv, den Maxillarnerv
und den Mandibularnerv.
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Äste des
ophthalmischen Nervenastes des Trigeminusnervs, die Gewebe außerhalb
der Nasenhöhle innervieren,
umfassen den Nasoziliarnerv, den Frontalnerv und den Lacrimalnerv.
Bevorzugt wird das Mittel über
den Frontalnerv und/oder den Lacrimalnerv verabreicht. Bevorzugt
wird das Mittel über
einen Ast des Nasoziliarnervs, wie den langen Ziliarnerv, den äußeren Nasenast
des anterioren Ethmoidalnervs und/oder des Infratrochlearnervs verabreicht,
insbesondere den externen nasalen Ast des anterioren Ethmoidalnervs und/oder
den Infratrochlearnerv, und noch bevorzugter den Infratrochlearnerv.
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Äste des
maxillaren Nervenastes des Trigeminusnervs, die Gewebe außerhalb
der Nasenhöhle
innervieren, umfassen den Infraorbitalnerv, den Zygomaticofacialnerv,
den Zygomaticotemporalnerv, die posterior-superioren Alveolarnerven,
den mittleren superioren Alveolarnerv und den interior-superioren
Alveolarnerv. Bevorzugt wird das Mittel über den Infraorbitalnerv, den
Zygomaticofacialnerv, Teile der posterior-superioren Alveolarnerven,
die die Wurzeln der maxillaren molaren Zähne innervieren, Teile der
mittleren superioren Alveolarnerven, die die Wurzeln der maxillaren
prämolaren
Zähne innervieren,
und die mesiobukkale Wurzel des ersten molaren Zahns, Teile des
anterior-superioren Alveolarnervs, der die Wurzeln der maxillaren
zentralen und seitlichen Schneidezähne und Eckzähne innerviert,
oder eine Kombination daraus, verabreicht.
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Äste des
mandibularen Nervenastes des Trigeminusnervs, die Gewebe außerhalb
der Nasenhöhle
innervieren, umfassen den Bukkalnerv, den Auriculotemporalnerv,
den unteren Alveolarnerv und den Lingualisnerv. Bevorzugt wird das
Mittel über
den bukkalen Nerv, den unteren Alveolarnerv und/oder den Lingualnerv verabreicht.
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Bevorzugt
wird das Mittel über
die Haut oder die Schleimhaut oder das Epithel der Zunge, des Mundes oder
der Bindehaut verabreicht. Bevorzugt geschieht die Verabreichung
des Mittels unter der Zunge, auf die Haut oder auf die Bindehaut
eines Patienten für
den Transport des Mittels zum bzw. die Abgabe an das Zentralnervensystem
(ZNS) oder Gehirn des Patienten. Erfindungsgemäß kann ein Mittel z.B. über orale,
linguale und/oder Bindehautschleimhaut und/oder -epithel verabreicht
werden; oder über
die Haut des Gesichts, der Stirn, des oberen Augenlides, des unteren
Augenlides, die Seiten der Nase, der oberen Lippe, der Wange, des Kinns,
der Kopfhaut und der Zähne.
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Die
Verabreichung kann die Bewegung eines Mittels in ein Gewebe hinein
oder durch ein Gewebe hindurch umfassen und, z.B., auch entlang
eines neuralen Wegs zum ZNS, in perivaskuläre Kanäle und in prälymphatische
Kanäle
oder Lymphgänge,
welche mit dem Gehirn und dem Rückenmark
verbunden sind. Bestimmte Mittel können in die Gehirn-Rückenmiarkflüssigkeit
eintreten und dann oder auch in das ZNS, das Gehirn und/oder das
Rückenmark
eintreten. Die Verabreichung kann das Mittel an einen oder an mehrere
Teile des ZNS oder des Gehirns abgeben, einschließlich: ein
Cerebellum, einen Hirnstamm, ein Rückenmark, eine Hippocampusformation,
einen Mandelkern, einen Nucleus basalis nach Meynert, einen Locus
ceruleus, eine Meninge, eine Kortex- oder subkortikale Struktur,
einen olfaktorischen Bulbus, ein parenchymatisches Gewebe eines
olfaktorischen Bulbus, ein Mittelhirn, ein Diencephalon, eine Medulla,
eine ventrale Dura, Hirnstamm-Raphe-Nuclei (Hirnstammraphekerne),
und ähnliches.
Typischerweise wird das Mittel zur Diagnose, Prävention oder Behandlung von
Krankheiten des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks verabreicht.
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In
einer Ausführungsform
wird das Mittel alleine über
ein Gewebe verabreicht, das vom Trigeminusnerv innerviert wird.
Bei diesem Beispiel können
die chemischen Charakteristika des Mittels selbst seinen Transport
zu erkrankten oder geschädigten
Neuronen oder Zellen im ZNS, Gehirn und/oder im Rückenmark erleichtern.
Alternativ dazu kann das Mittel mit anderen Substanzen kombiniert
werden, die den Transport des Mittels zu Orten beschädigter Neuronen
unterstützen.
Es ist bevorzugt, dass Hilfssubstanzen in der Lage sind, das Mittel
zu peripheren sensorischen Neuronen oder an neuronalen Wegen entlang
zu gestörten
Bereichen des Zentralnervensystems zu transportieren.
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Die
Verabreichung des Mittels geschieht über Gewebe, die vom Trigeminusnerv
innerviert werden und außerhalb
der Nasenhöhle
liegen. Gewebe, die vom Trigeminusnerv innerviert werden und außerhalb
der Nasenhöhle
liegen, können
als extranasale Gewebe, die vom Trigeminusnerv innerviert werden,
oder als extranasale Gewebe, die den Trigeminusnerv umgeben, bezeichnet
werden. Ganz ähnlich
kann Epithel außerhalb der
Nasenhöhle
hier als extranasales Epithel bezeichnet werden, Schleimhaut außerhalb
der Nasenhöhle kann
hier als extranasale Schleimhaut bezeichnet werden, und Haut oder
Hautgewebe außerhalb
der Nasenhöhle
kann hier als extranasale Haut oder extranasales Hautgewebe bezeichnet
werden.
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Mittel für den Transport
zum Zentralnervensystem
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Eine
Vielzahl neurologischer Mittel kann unter Verwendung der vorliegenden
Erfindung an das Zentralnervensystem verabreicht werden. Allgemein
kann die Erfindung verwendet werden, um die neurologischen Mittel
zu verabreichen, die in Anspruch 1 aufgelistet sind, welche zur
Diagnose, Prävention
oder Behandlung einer Erkrankung oder einer Funktionsstörung, die
das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark beeinträchtigt,
verwendet werden können;
welche eine Zelle oder ein Gewebe im ZNS, Gehirn und/oder im Rückenmark
ernähren
oder erhalten können;
welche den Abbau von einer Zelle oder von einem Gewebe im ZNS, Gehirn
und/oder im Rückenmark
verhindern oder inhibieren können;
welche die Genexpression in einer Zelle oder in einem Gewebe im
ZNS, Gehirn und/oder Rückenmark ändern können; welche
die funktionelle Aktivität einer
Zelle oder eines Gewebes im ZNS, Gehirn und/oder im Rückenmark
regulieren können;
welche das Wachstum einer Zelle oder eines Gewebes im ZNS, Gehirn
und/oder im Rückenmark
regulieren können;
oder Ähnliches.
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Bestimmte
Mittel werden nicht oder nur schwach über die Blut-Hirn-Schranke
transportiert. Bei solchen Mitteln wird eine wirksame Menge des
Mittels nicht einfach oder niemals die Blut-Hirn-Schranke überschreiten.
Die vorliegende Erfindung kann verwendet werden, um solche Mittel
wirksam zum ZNS, Gehirn und/oder zum Rückenmark zu transportieren.
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Die
Verabreichung von Mitteln kann das Mittel effektiver zum ZNS, Gehirn
und/oder Rückenmark transportieren,
kann die Menge an verabreichtem Mittel außerhalb des ZNS, Gehirns und/oder
Rückenmarks herabsetzen
und bevorzugt die unerwünschten
systemischen Wirkungen des Mittels vermindern. Eine effektivere
oder effizientere Abgabe des Mittels an das ZNS, das Gehirn und/oder
das Rückenmark
kann die Gesamtdosis des verabreichten Mittels herabsetzen. Alternativ
dazu kann solch eine effektive Abgabe des Mittels die Menge an Mittel
herabsetzen, welche unerwünschte
Ziele innerhalb des Patienten, aber außerhalb des ZNS, des Gehirns
und/oder des Rückenmarks
erreicht. Diese effektivere Abgabe führt zu weniger Mittel an Stellen
innerhalb des Patienten, an denen es unerwünschte Wirkungen aufweisen
kann.
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Lipophilität ist eine
weitere bevorzugte Eigenschaft eines Mittels. Es ist bevorzugt,
dass das Mittel lipophil ist, um die Absorption in Oberflächengewebe,
wie orale oder Bindehautepithelien oder -haut, oder entlang eines
Neurons, wie beispielsweise eines Trigeminusneurons, zu fördern. Ein
bevorzugtes Mittel ist zumindest teilweise löslich in Flüssigkeiten, die die Enden ("termini") des Trigeminusnervs
umgeben, um in das Trigeminusneuron und seine angegliederten lymphatischen
und/oder perivaskulären
Kanäle
absorbiert zu werden, löslich
in Flüssigkeiten,
die von den Schleimhautmembranen sezerniert werden, die die Neuronen
umgeben, die in der oralen oder Bindehautschleimhaut liegen, oder ähnlich.
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Ein
bevorzugtes Mittel kann den Abbau einer Zelle oder eines Gewebes
des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks verhindern oder inhibieren.
Solch ein Mittel kann dadurch wirken, dass es oxidativen Stress
oder Schädigung
durch freie Radikale verhindert oder inhibiert.
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Neurologische
Mittel
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Neurologische
Mittel werden unter Verwendung der vorliegenden Erfindung verabreicht.
Ein neurologisches Mittel, das erfindungsgemäß verwendet wird, kann jede
Substanz sein, die die Funktion oder das Überleben von Neuronen fördert und
den Verlust oder den weiteren Verlust von Nervenzellen verhindert.
Z.B. kann ein bevorzugtes neurologisches Mittel das Wachstum von
Nerven- oder Gliazellen fördern,
das Überleben
funktionierender Zellen fördern,
die Aktivität
funktionierender Zellen unterstützen,
die Synthese von Neurotransmitter substanzen erhöhen, die Aktivität natürlich vorkommender
Nervenwachstum-fördernder
Faktoren unterstützen,
als Nervenwachstums-fördernder
Faktor agieren, die Degeneration von Neuronen verhindern, das Neuwachstum
von Dendriten und Axonen induzieren, mehr als eine dieser Eigenschaften
besitzen, oder Ähnliches.
Ein bevorzugtes neurologisches Mittel ist ein neurotrophischer und/oder
neuritogener Faktor, der einer natürlich vorkommenden Nervenwachstums-fördernden
Substanz ähnlich
ist. Viele solcher neurologischer Mittel sind dem Fachmann bekannt.
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Die
neurologischen Mittel sind ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Neurotrophinen, wie Nervenwachstumsfaktor (NGF), Neurotrophinen
3, 4 und/oder 5 (NT-3, NT-4 und/oder NT-5), aus dem Gehirn stammendem
neurotrophen Faktor (BDNF), Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGFs, z.B. basischer
Fibroblasten-Wachstumsfaktor), Insulin, Insulinähnlichen Wachstumsfaktoren
(IGFs, z.B. IGF-I und/oder IGF-II), von Glia stammendem neurotrophen
Faktor (GDNF), von Glia stammendem Nexin, einem Gangliosid (z.B. GM-I-Gangliosid), einem
Phosphatidylserin (PS) und Kombinationen daraus. GM-1-Gangliosid,
Fibroblasten-Wachstumsfaktor, insbesondere basischer Fibroblasten-Wachstumsfaktor
(bFGF), Insulin-ähnlicher Wachstumsfaktor,
insbesondere Insulin-ähnlicher
Wachstumsfaktor I (IGF-I), Nervenwachstumsfaktor (NGF), sind besonders
bevorzugt.
-
Bestimmte
neurologische Mittel werden nicht oder nur schwach über die
Blut-Hirn-Schranke
hinwegtransportiert. Bei solchen Mitteln überschreitet eine wirksame
Menge des neurologischen Mittels nicht einfach oder nie die Blut-Hirn-Schranke.
Das vorliegende Verfahren kann effektiv solche neurologischen Mittel
zum ZNS, Gehirn und/oder zum Rückenmark
transportieren.
-
Die
Verabreichung neurologischer Mittel unter Verwendung der Erfindung
kann das Mittel effektiver zum ZNS, Gehirn und/oder zum Rückenmark
transportieren, kann die Menge an Mittel außerhalb des ZNS, des Gehirns
und/oder des Rückenmarks
herabsetzen und kann bevorzugt die unerwünschten systemischen Wirkungen
des Mittels vermindern. Ein effektiverer oder effizienterer Transport
des neurologischen Mittels zum ZNS, Gehirn und/oder zum Rückenmark
kann die Gesamtdosis des verabreichten Mittels vermindern. Alternativ
dazu kann solch ein effektiver Transport des Mittels die Menge an
Mittel, welche unerwünschte
Ziele innerhalb des Patienten, aber außerhalb des ZNS, des Gehirns
und/oder des Rückenmarks
erreicht, vermindern. Dieser effizientere Transport führt zu weniger
Mittel an Stellen innerhalb des Patienten, an denen es unerwünschte Wirkungen
haben kann.
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Eine
weitere bevorzugte Eigenschaft für
ein neurologisches Mittel ist die, dass es seine Bewegung in das
ZNS erleichtert. Solche neurologischen Mittel werden typischerweise
leicht in Nervenzellmembranen eingebaut oder haben eine Affinität für Nervenzell-Rezeptorstellen.
Solch ein Mittel wird typischerweise natürlich in Geweben synthetisiert
als Reaktion auf neurale Stimulation und bindet anschließend an
Rezeptoren auf Neuronen, wo es als Nervenwachstums-fördernder
Faktor fungiert.
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Die
Lipophilität
ist noch eine weitere bevorzugte Eigenschaft eines neurologischen
Mittels. Es ist bevorzugt, dass das neurologische Mittel lipophil
ist, um die Absorption in Oberflächengewebe,
wie beispielsweise orales oder Bindehautepithel oder -haut; und
entlang eines Neurons, wie des Trigeminusneurons, zu fördern. Ein
bevorzugtes neurologisches Mittel ist zumindest teilweise löslich in
Flüssigkeiten,
die die Enden ("termini") des Trigeminusnervs
umgeben, um in den Trigeminusnerv und seine zugehörigen lymphatischen
Kanäle absorbiert
zu werden, löslich
in Flüssigkeiten,
die von den Schleimhautmembranen sezerniert werden, welche die Neuronen
umgeben, die in der oralen oder Bindehautschleimwand enthalten sind,
oder Ähnlichen.
Unter diesen neurologischen Mitteln, welche lipophil sind, befinden
sich Ganglioside (wie GM-1-Gangliosid) und Phosphatidylserin (PS).
-
IGF-I
-
Der
Ausdruck "IGF-I", wie er hierin verwendet
wird, bezieht sich auf Insulin-ähnlichen
Wachstumsfaktor I (IGF-I), ein einzelkettiges Peptid mit 70 Aminosäuren und
einem Molekulargewicht von ungefähr
7600 Dalton. Insulin-ähnlicher
Wachstumsfaktor I stimuliert die Mitose und Wachstumsprozesse, die
mit der Zellentwicklung einhergehen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird die Erhöhung
der Menge von IGF-I auf einen therapeutisch wirksamen Spiegel mittels
der Verabreichung einer pharmazeutischen Zusammensetzung erreicht,
die eine therapeutisch wirksame Dosis umfasst. Das zu verabreichende
IGF-I kann von jeder Tierart stammen, einschließlich Nagetieren, Affen, Hunden,
Rindern, Schweinen, Pferden, und bevorzugt Menschen, aber ohne Beschränkung darauf.
Bevorzugt stammt das IGF-I von einer Säugerart, und insbesondere von
einem Säuger derselben
Art wie der Säuger,
der die Behandlung durchmacht.
-
Biologisch
aktive Varianten von IGF-I sind ebenfalls vom erfindungsgemäßen Verfahren
umfasst. Solche Varianten sollten die IGF-I-Aktivitäten, insbesondere
die Fähigkeit,
an IGF-I-Rezeptorstellen zu binden, beibehalten. Die IGF-I-Aktivität kann unter
Verwendung von Standard-IGF-I-Bioassays gemessen werden. Beispielhafte
Assays umfassen die bekannten Radiorezeptor-Assays unter Verwendung
von Plazentamembranen (siehe z.B. US-Patent 5 324 639; Hall et al.
(1974) J. Clin. Endocrinol. and Metab. 39:973-976; und Marshall
et al. (1974) J. Clin. Endocrinol. and Metab. 39:283-292), einen
Bioassay, der die Fähigkeit
des Moleküls misst,
den Einbau von Tritium-markiertem Thymidin zu fördern, und zwar auf Dosisabhängige Weise,
in die DNA von BALB/c-3T3-Fibroblasten (siehe z.B. Tamura et al.
(1989) J. Biol. Chem. 262:5616-5621), und ähnliche. Bevorzugt besitzt
die Variante zumindest dieselbe Aktivität wie das native Molekül.
-
Geeignete
biologisch aktive Varianten können
IGF-I-Fragmente, -Analoga und -Derivate sein. Mit "IGF-I-Fragment" ist ein Protein
gemeint, das nur aus einem Teil der intakten IGF-I-Sequenz und -Struktur besteht und
eine C-terminale Deletion oder N-terminale Deletion von IGF-I sein
kann. Mit "Analogon" ist ein Analogon
von entweder IGF-I oder von einem IGF-I-Fragment gemeint, welches eine native
IGF-I-Sequenz umfasst, und eine Struktur mit einer oder mehreren
Aminosäure-Substitutionen,
-Insertionen oder -Deletionen. Peptide mit einem oder mehreren Peptoiden
("peptide mimics") sind ebenfalls
vom Ausdruck Analogon umfasst (siehe z.B. internationale Veröffentlichung
WO 91/04282). Mit "Derivat" ist jede geeignete
Modifikation von IGF-I, IGF-I-Fragmenten oder ihren jeweiligen Analoga
gemeint, wie Glykosylierung, Phosphorylierung und andere Hinzufügungen fremder
Gruppierungen, solange die IGF-I-Aktivität erhalten bleibt. Verfahren
zur Herstellung von IGF-I-Fragmenten, -Analoga und -Derivaten sind
im Stand der Technik verfügbar.
Siehe allgemein US-Patente Nr. 4 738 921, 5 158 875 und 5 077 276;
internationale Veröffentlichungen
WO 85/00831, WO 92/04363, WO 87/01038 und WO 89/05822; und europäische Patente
EP 135094 ,
EP 123228 und
EP 128733 .
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IGF-I-Varianten
werden im Allgemeinen mindestens 70%, bevorzugt 80%, bevorzugter
85%, und noch bevorzugter 90% bis 95% oder mehr, insbesondere 98%
oder mehr, Aminosäuresequenz-Identität mit der
Aminosäuresequenz
des Bezugs-IGF-I-Moleküls
aufweisen. Eine Variante kann z.B. in so wenigen wie 1 bis 10 Aminosäureresten,
wie 6-10, so wenigen wie 5, so wenigen wie 4, 3, 2 oder sogar nur
1 Aminosäure
unterschiedlich sein.
-
Mit "Sequenzidentität" ist gemeint, dass
dieselben Aminosäurereste
sich innerhalb der Variantensequenz und einer Bezugssequenz befinden,
wenn ein spezifisches zusammenhängendes
Segment der Aminosäuresequenz
der Variante [an die Bezugssequenz] angelagert wird und mit der
Aminosäuresequenz
der Bezugssequenz verglichen wird. Verfahren zur Aneinanderanlagerung
von Sequenzen und zur Bestimmung der Identität zwischen Sequenzen sind im
Stand der Technik wohlbekannt. Siehe z.B. Ausubel et al., Hrsg.
(1995) Current Protocols in Molecular Biology, Kapitel 19 (Greene
Publishing und Wiley-Interscience, New York); und das ALIGN-Programm
(Dayhoff (1978) in Atlas of Protein Sequence and Structure 5: Suppl.
3 (National Biomedical Research Foundation, Washington, D.C.). Eine
Vielzahl von Algorithmen zum Anlagern von Sequenzen und zur Bestimmung
der Sequenzidentität
ist verfügbar
und umfasst z.B. den Algorithmus zur Homologie-Anlagerung von Needleman
et al. (1970) J. Mol. Biol. 48:443; den lokalen Homologie-Algorithmus
von Smith et al. (1981) Adv. Appl. Math. 2:482; das Verfahren zur
Suche von Ähnlichkeiten
("similarity method") von Pearson et
al. (1988) Proc. Natl. Acad. Sci. 85:2444; den Smith-Waterman-Algorithmus
(Meth. Mol. Biol. 70:173-187 (1997); und BLASTP-, BLASTN- und BLASTX-Algorithmen
(siehe Altschul et al. (1990) J. Mol. Biol. 215:403-410). Computer-gestützte Programme,
die diese Algorithmen verwenden, sind ebenfalls verfügbar und
umfassen, ohne Beschränkung:
GAP, BESTFIT, BLAST, FASTA und TFASTA, erhältlich in dem Paket der Genetics
Computing Group (GCG), Version 8, Madison, Wisconsin, USA; und CLUSTAL
im PC/Gene-Programm von Intelligenetics, Mountain View, Kalifornien.
Bevorzugt wird die Sequenzidentität mit Standardparametern, die
vom Programm bestimmt werden, bestimmt.
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Im
Hinblick auf eine optimale Anlagerung von zwei Aminosäuresequenzen
kann das zusammenhängende
Segment der Varianten-Aminosäuresequenz
zusätzliche
Aminosäurereste oder
deletierte Aminosäurereste
im Hinblick auf die Bezugs-Aminosäuresequenz aufweisen. Das zusammenhängende Segment,
das zum Vergleich mit der Bezugs-Aminosäuresequenz verwendet wird,
umfasst mindestens 20 zusammenhängende
Aminosäurereste
und kann 30, 40, 50 oder mehr Aminosäurereste umfassen. Korrekturen
für eine
erhöhte
Sequenzidentität,
die mit dem Einschluss von Lücken
("gaps") in der Aminosäuresequenz
der Variante verbunden ist, können
vorgenommen werden, indem Lücken-Strafpunkte
("gap penalties") vergeben werden.
-
Im
Hinblick auf die Prozentzahl der Aminosäuresequenz-Identität können manche
Aminosäurerest-Positionen
als Ergebnis einer konservativen Aminosäure-Substitution unterschiedlich
sein, welche die Eigenschaften der Proteinfunktion nicht beeinflussen.
Bei diesen Beispielen kann die Sequenzidentitäts-Prozentzahl nach oben korrigiert
werden, um die Ähnlichkeit
der konservativ substituierten Aminosäuren mit einzubeziehen. Solche
Anpassungen sind im Stand der Technik wohlbekannt. Siehe z.B. Meyers & Miller (1988) Computer
Applic. Biol. Sci. 4:11-17.
-
Der
Stand der Technik stellt beträchtliche
Hilfen in Bezug auf die Herstellung und Verwendung solcher IGF-I-Varianten
bereit, wie unten weiter erläutert.
Ein Fragment von IGF-I wird im Allgemeinen mindestens ungefähr 10 zusammenhängende Aminosäurereste
des Volllängen-Moleküls umfassen,
bevorzugt ungefähr 15-25
zusammenhängende
Aminosäurereste
des Volllängen-Moleküls, und
insbesondere ungefähr
20-50 oder mehr zusammenhängende
Aminosäurereste
des Volllängen-IGF-I.
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Mehrere
IGF-I-Analoga und Fragmente sind im Stand der Technik bekannt und
umfassen jene, die z.B. in Proc. Natl. Acad. Sci. USA 83 (1986)
4904-4907; Biochem. Biophys. Res. Commun. 149 (1987) 398-404; J. Biol.
Chem. 263 (1988) 6233-6239; Biochem. Biophys. Res. Commun. 165 (1989)
766-771; Forsbert et al. (1990) Biochem. J. 271:357-363; US-Patente
Nr. 4 876 242 und 5 077 276; und internationale Veröffentlichungen
Nr. WO 87/01038 und WO 89/05822 beschrieben sind. Beispielhafte
Analoga umfassen eines mit einer Deletion von Glu-3 des reifen Moleküls, Analoga
mit bis zu 5 Aminosäuren
Verkürzung
am N-Terminus und ein Analogon mit einer Verkürzung der ersten 3 N-terminalen
Aminosäuren
(bezeichnet als des(1-3)-IGF-I, des-IGF-I,
tIGF-I oder Hirn-IGF), und ein Analogon, das die ersten 17 Aminosäuren der
B-Kette von humanem Insulin anstelle der ersten 16 Aminosäuren von
humanem IGF-I umfasst.
-
Das
IGF-I kann in der vorliegenden Erfindung in seiner im Wesentlichen
gereinigten, nativen, rekombinant produzierten oder chemisch synthetisierten
Form verwendet werden. IGF-I kann aus Serum oder Plasma isoliert
und gereinigt werden (siehe Phillips (1980) New Eng. J. Med. 302:371-380,
und europäisches
Patent Nr.
EP 123 228 ).
IGF-I kann auch mittels des Festphasen-Verfahrens chemisch synthetisiert
werden (siehe Li et al. (1983) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 80:2216-2220).
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Gentechnische
Herstellung mittels rekombinanter DNA-Techniken kann der effizienteste
Weg zur Herstellung von IGF-I sein. Die humane DNA-Sequenz, die
für IGF-I
codiert, ist bekannt und kann zur Expression in Wirtszellen eingeführt werden.
IGF-I kann mittels rekombinanter DNA-Techniken in E. coli, Hefe,
Insekten- und Säugerzellen
produziert werden. Sezerniertes IGF-I kann hergestellt werden, indem
der DNA-Sequenz, die für
IGF-I codiert, eine Signalsequenz beigefügt wird. Zusätzlich kann
die DNA-Sequenz, die für
IGF-I codiert, manipuliert werden, um IGF-I-Fragmente, -Analoga
oder -Derivate herzustellen. Solche rekombinanten DNA-Techniken
sind im Stand der Technik allgemein verfügbar. Siehe z.B. internationale
Veröffentlichung
WO 96/07424, in der rekombinantes humanes IGF-I-Protein in Hefe
produziert wird. IGF-I kann auch rekombinant in dem Hefestamm Pichia
pastoris hergestellt werden und gereinigt werden, im Wesentlichen
wie beschrieben in den US-Patenten Nr. 5 324 639, 5 324 660 und
5 650 496 und der internationalen Veröffentlichung WO 96/40776.
-
FGF
-
Mit
dem Ausdruck "FGF", wie er hierin verwendet
wird, ist ein Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Protein gemeint, wie
FGF-1, FGF-2, FGF-4, FGF-6, FGF-8, FGF-9 oder FGF-98, oder ein biologisch
aktives Fragment oder Mutein davon. Typischerweise ist das FGF ein
humanes (h) FGF-1, ein Rinder (b)-FGF-1, hFGF-2, bFGF-2, hFGF-4
oder hFGF-5. In einer alternativen Ausführungsform ist das aktive Mittel
in der Einheitsdosis hFGF-6, hFGF-8, hFGF-9 oder hFGF-98. In einer
Ausführungsform
der Erfindung wird das Erhöhen
der Menge an FGF auf einen therapeutisch wirksamen Spiegel über die
Verabreichung einer pharmazeutischen Zusammensetzung erreicht, die
eine therapeutisch wirksame Dosis umfasst. Das zu verabreichende
FGF kann von jeder Tierart sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
Nagetiere, Affen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde und bevorzugt
Menschen. Bevorzugt stammt das FGF von einer Säugerart, und bevorzugter ist
der Säuger von
derselben Art wie der Säuger,
der der Behandlung unterzogen wird.
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Die
Aminosäuresequenzen
und Verfahren zur Herstellung von vielen der FGFs, die in der erfindungsgemäßen Einheitsdosis,
pharmazeutischen Zusammensetzung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden, sind im Stand der Technik wohlbekannt. Referenzen,
die im Einzelnen die Aminosäuresequenz
und rekombinante Expression von FGF 1-9 und FGF-98 offenbaren, werden
im Folgenden nacheinander genannt.
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FGF-1:
Die Aminosäuresequenz
von hFGF-1 und ein Verfahren zu seiner rekombinanten Expression sind
in dem US-Patent 5 604 293 (Fiddes) offenbart, welches den Titel
trägt "Recombinant Human
Basic Fibroblast Growth Factor" und
am 18. Februar 1997 erteilt wurde. Siehe 2d des '293-Patentes. Die
Aminosäuresequenz
von bFGF-1 ist in dem US-Patent
5 604 293 (Fiddes) in 1b offenbart,
sowie ein Verfahren zu seiner Expression. Die reifen Formen von
sowohl hFGF-1 als auch bFGF-1 weisen 140 Aminosäurereste auf. bFGF-1 unterscheidet
sich von hFGF-1 an 19 Aminosäure-Positionen:
5 Pro zu Leu, 21 His zu Tyr, 31 Tyr zu Val, 35 Arg zu Lys, 40 Gin
zu Gly, 45 Gin zu Phe, 47 Ser zu Cys, 51 Tyr zu Ile, 54 Tyr zu Val,
64 Tyr zu Phe, 80 Asn zu Asp, 106 Asn zu His, 109 Tyr zu Val, 116
Ser zu Arg, 117 Cys zu Ser, 119 Arg zu Leu, 120 Gly zu Glu, 125
Tyr zu Phe und 137 Tyr zu Val. Bei den meisten Fällen sind die Unterschiede
konservativ. Außerdem tauschen
die Unterschiede an den Aminosäure-Positionen
116 und 119 lediglich die Position des Arg aus.
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FGF-2:
Die Aminosäuresequenz
des humanen FGF-2 (hFGF-2) und Verfahren zu seiner rekombinanten
Expression sind in dem US-Patent 5 439 818 (Fiddes) offenbart, mit
dem Titel "DNA Encoding
Human Recombinant Basic Fibroblast Growth Factor", welches am B. August 1995 erteilt
wurde (siehe darin 4). Die Aminosäuresequenz
des Rinder-FGF-2 (bFGF-2) und verschiedene Verfahren zu seiner rekombinanten
Expression sind in dem US-Patent
5 155 214 offenbart, das den Titel trägt "Basic Fibroblast Growth Factor", welches am 13.
Oktober 1992 erteilt wurde. Wenn die Formen von hFGF-2 und bFGF-2
mit 146 Resten verglichen werden, sind ihre Aminosäuresequenzen
nahezu identisch, mit nur zwei unterschiedlichen Resten. Wenn man im
Einzelnen von hFGF-2 zu bFGF-2 geht, treten die einzigen Unterschiede
an den Aminosäure-Positionen 112
(Thr zu Ser) und 128 (Ser zu Pro) auf.
-
FGF-3:
FGF-3 wurde zuerst als ein Expressionsprodukt eines Maus-int-2-Mammatumors identifiziert, und
seine Aminosäuresequenz
ist in Dickson et al., "Potential
Oncogene Product Related to Growth Factors", Nature 326:833 (30. April 1987), offenbart.
FGF-3, welches 243
Reste aufweist, wenn das N-terminale Met ausgenommen wird, ist wesentlich
länger
als sowohl FGF-2 (human und vom Rind) als auch FGF-2 (human und
vom Rind). Ein Vergleich der Aminosäurereste für mFGF-3 mit bFGF-1 und bFGF-2
ist in überlappender Darstellung
in Dickson et al. (1987) gezeigt. Wenn die Aminosäuresequenz
von mFGF-3 mit bFGF-1 und bFGF-2 verglichen wird, weist FGF-3 5
Stellen auf, die im Vergleich mit FGF-1 und FGF-2 Insertionen von
Resten enthalten. Die signifikanteste Insertion ist eine 12- und
eine 14-Aminosäurerest-Insertion
im Vergleich zu FGF-2 bzw. FGF-1, die an Aminosäure-Position 135 von FGF-3
beginnt. Dickson legt dar, dass aufgrund der Insertionen mFGF-3
53 Aminosäurerest-Identitäten im Vergleich
mit FGF-1 und 69 Aminosäurerest-Identitäten im Vergleich
mit FGF-2 aufweist. Zusätzlich
enthält
FGF-3 eine hydrophobe N-terminale Erweiterung von 10 Resten im Vergleich
mit dem N-Terminus der Signalsequenz von sowohl FGF-1 als auch FGF-2.
Im Vergleich mit dem C-Terminus von bFGF-1 und bFGF-2 enthält mFGF-3
eine Erweiterung von ungefähr
60 Aminosäureresten.
Es ist unwahrscheinlich, dass die C-terminale Erweiterung von mFGF-3
für die
Aktivität
notwendig ist. Es ist wahrscheinlicher, dass diese ein Moderator
der Aktivität
ist, indem er dem FGF-Rezeptor Spezifität verleiht.
-
FGF-4:
Die Aminosäuresequenz
für das
hst-Protein, das nun als hFGF-4 bekannt ist, wurde zuerst von Yoshida
et al. offenbart in "Genomic
Sequence of hst, a Transforming Gene Enclosing a Protein Homologous to
Fibroblast Growth Factors and the int-2-Enclosed Protein", PHAS USA, 84:7305-7309
(Okt. 1987), siehe 3. Einschließlich seiner
Leitsequenz weist hFGF-4 206 Aminosäurereste auf. Wenn die Aminosäuresequenzen
von hFGF-4, hFGF-1,
hFGF-2 und mFGF-3 verglichen werden, weisen die Reste 72 bis 204
von hFGF-4 43% Homologie zu hFGF-2 auf; die Reste 79-204 weisen
38% Homologie zu hFGF-1 auf; und Reste 72-174 weisen 40% Homologie
zu mFGF-3 auf. Ein Vergleich dieser vier Sequenzen in über lappender
Form ist in Yoshida (1987) in 3 gezeigt.
Außerdem
sind die Cys an den Aminosäure-Positionen
88 und 155 von hFGF-4 bei hFGF-1, hFGF-2, mFGF-3 und hFGF-4 hochkonserviert
und befinden sich in einer homologen Region.
-
Die
zwei vermuteten Zellbindungsstellen von hFGF-2 befinden sich an
dessen Aminosäure-Positionen 36-39
und 77-81. Siehe Yoshida (1987) in 3.
Die zwei vermuteten Heparin-Bindestellen von hFGF-2 befinden sich
an seinen Aminosäure-Positionen
18-22 und 107-111.
Siehe Yoshida (1987) in 3. Bei der
gegebenen wesentlichen Ähnlichkeit
der Aminosäuresequenzen
von humanem und Rinder-FGF-2, erwarten wir, dass die Zellbindungsstellen
für bFGF-2
sich ebenfalls an dessen Aminosäure-Positionen
36-39 und 77-81 befinden, und sich die Heparin-Bindestellen an dessen
Aminosäure-Positionen
18-22 und 107-111 befinden. Bei hFGF-1 befinden sich die vermuteten
Zellbindestellen bei den Aminosäureresten
27-30 und 69-72, und die vermuteten Heparin-Bindestellen befinden
sich an Resten 9-13 und 98-102. Insofern reifes bFGF-1 identische Aminosäuren an
den Aminosäure-Positionen
9-13, 27-30, 69-72
und 98-102 aufweist, wie reifes hFGF-2, wird vermutet, dass bFGF-1
dieselben Zell- und Heparin-Bindestellen wie hFGF-1 aufweist.
-
FGF-5:
Die cDNA- und abgeleitete Aminosäuresequenz
für hFGF-5
sind bei Zhan et al., "The
Human FGF-5 Oncogene Encodes a Novel Protein Related to Fibroblast
Growth Factors",
Molec. And Cell. Biol., 8(8):3487-3495 (Aug. 1988), in 1 offenbart. Zhan offenbart auch ein Verfahren
zur Klonierung von hFGF-5. Ein weiteres hFGF-5 weist eine Aminosäuresequenz
auf, welche sich von Zhan's
Sequenz an der Aminosäure-Position
236 (mit Lys anstelle des Asn bei Zhan) und an Aminosäure-Position
243 (mit Pro anstelle von Ser bei Zhan) unterscheidet. Beide Aminosäuresequenzen
für hFGF-5
haben 266 Aminosäurereste,
die eine Leitsequenz von 67 Resten stromaufwärts des ersten Restes des reifen
FGF-2 und eine Schwanzsequenz, die sich über 47 Reste jenseits des C-Terminus
von hFGF-2 erstreckt, umfassen. Ein Vergleich der Aminosäuresequenzen
von hFGF-1, hFGF-2, mFGF-3, hFGF-4 und FGF-5 ist in 2 von
Zhan (1988) dargestellt. In 2 von
Zhan sind hFGF-1, hFGF-2, mFGRF-3 und hFGF-4 als aFGF (d.h., saures
("acidic") FGF), bFGF (d.h.,
basisches FGF), int-2
bzw. hstKS3 bezeichnet, d.h., mit ihren ursprünglichen Namen. In dem Vergleich, auf
den oben Bezug genommen wird, zeigen zwei Blöcke von FGF-S-Aminosäureresten
(90-180 und 187-207) wesentliche Homologie zu FGF 1-4, d.h., 50,4%
mit FGF-4, 47,5% mit FGF-3, 43,4% mit FGF-2 und 40,2% mit hFGF-1.
Siehe Zhan (1988) in 2. Die US-Patente
5 155 217 (Goldfarb) und 5 238 916 (Goldfarb), welche der Zhan-Veröffentlichung
entsprechen, beziehen sich auf das FGF-5 von Zhan als FGF-3. Der
Stand der Technik (wie von Coulier, unten, nachgewiesen) ist jedoch
zu der Erkenntnis gekommen, dass das hFGF von Zhan (und von den
Goldfarb-Patenten) als FGF-5 und nicht als FGF-3 anzuerkennen ist.
Die zwei Goldfarb-Patente enthalten dieselbe Aminosäuresequenz
für hFGF-5,
wie oben durch Zhan berichtet.
-
FGF-6:
Die cDNA- und die abgeleitete Aminosäuresequenz für hFGF-6
sind in Coulier et al., "Putative Structure
of the FGF-6 Gene Product and Role of the Signal Peptide", Oncogene 6:1437-1444
(1991), in
2 offenbart. Coulier offenbart
auch ein Verfahren zur Klonierung von FGF-6. hFGF-6 ist eines der
größten FGFs mit
208 Amionsäureresten.
Wenn die Aminosäuresequenz
von humanem FGF-1, FGF-2, FGF-3, FGF-4, FGF-5, FGF-6 und FGF-7 verglichen werden,
gibt es starke Ähnlichkeiten
in den C-terminal gelegenen zwei Dritteln der Moleküle (entsprechend
z.B. Resten 78-208 von hFGF-6. Insbesondere waren 23 Reste von FGF-6,
einschließlich
der zwei Cysteine an den Aminosäure-Positionen
90-157 von hFGF-6 identisch bei den sieben Mitgliedern der Familie.
Die Anzahl erhöht
sich auf 33 Reste, wenn konservierte Aminosäurereste mit in Betracht gezogen
werden. Die Gesamtähnlichkeiten
zwischen diesen sieben humanen FGFs reichen von 32% bis 70% identischen
Resten und 48% bis 79% konservierten Resten für die C-terminalen zwei Drittel
der Moleküle.
Der Sequenzvergleich von hFGF-1 bis hFGF-5 und hFGF-7 mit hFGF-6
ist in der FGF-Tabelle hierin gezeigt. FGF-TABELLE Aminosäuresequenz-Vergleich
von hFGF-6 mit anderen hFGFs

- * Anzahl und Prozentzahl
identischer oder konservierter Reste wurden für die C-terminalen zwei Drittel des hFGF-6-Moleküls (Reste
78-208) errechnet.
- ** Konservierte Reste sind entsprechend
der strukturgenetischen Matrix von Feng et al., J. Mol. Evol., 21:112-125
(1985) definiert.
-
Unter
Bezugnahme auf die FGF-Tabelle, besitzt FGF-6 die höchste Übereinstimmung
(91 identische Reste/103 konservierte Reste) mit FGF-4. Dies bedeutet
70% identische und 79% konservierte Reste. hFGF-6 unterscheidet
sich am stärksten
von hFGF-3, hFGF-2, hFGF-7 und hFGF-1 mit 42, 42, 36 bzw. 32 identischen Resten.
-
Ein übereinandergelagerter
Vergleich der Aminosäuresequenzen
von FGFs 1-7 ist in 3 von Coulier
(1991) gezeigt, worauf Bezug genommen wurde. 3 von
Coulier zeigt, dass es, wenn die C-terminal gelegenen zwei Drittel
der FGF-Moleküle
aneinander angelagert werden, 23 Aminosäurerest-Positionen gibt, an
denen die Reste von allen sieben FGF-Mitgliedern identisch sind. Es gibt
zudem zehn Aminosäurerest-Positionen,
an denen die Reste von allen sieben FGF-Mitgliedern konserviert
sind. Coulier (1991) in 3. Zusammengenommen
bilden diese identischen und konservierten Reste ungefähr 6 Stellen
von drei bis fünf
Resten in den terminalen zwei Dritteln von jedem der FGFs 1-7, in
denen drei bis fünf
Reste in allen sieben Arten von humanem FGF (d.h., hFGF 1-7) Gruppen
bilden.
-
FGF-7:
Die Aminosäuresequenz
von hFGF-7 ist im Stand der Technik wohlbekannt und in Miyamoto et
al., "Molecular
Cloning of a Novel Cytokine cDNA Encoding the Ninth Member of the
Fibroblast Growth Factor Family, Which has a Unique Secretion Property", Mol. And Cell.
Biol. 13(7):4251-4259 (1993), in 2 offenbart.
In Miyamoto wurde auf hFGF-7 unter seinem älteren Namen "KGF" Bezug genommen.
FGF-7 hat 191 Aminosäuresequenzen
von hFGF-106, und hFGF-9 zeigt, dass die Carboxy-terminalen zwei
Drittel des FGF-7 vergleichbare Homologie mit den distalen zwei
Dritteln der anderen Mitglieder der Gruppe aufweist. Siehe Miyamoto
(1993) auf Seite 4254 (2).
-
FGF-8:
Die cDNA- und die abgeleitete Aminosäuresequenz von mFGRF-8 ist
wohlbekannt im Stand der Technik und bei Tanaka et al., "Cloning and Characterization
of an Androgen-Induced Growth Factor Essential for the Growth of
Mouse Mammary Carcinoma Cells",
PNAS USA, 89:8928-8932 (1992), in 2 offenbart.
Tanaka offenbart auch ein Verfahren zur Herstellung von rekombinantem
FGF-8. Das mFGF-8 von Tanaka weist 215 Aminosäurereste auf. MacArthur et
al., "FGF-8 isoforms
activate receptor splice forms that are expressed in mesenchymal
regions of mouse development",
Development, 1212:3603-3613 (1995), offenbart, dass FGF-8 8 unterschiedliche
Isoformen aufweist, die sich in Bezug auf den reifen N-Terminus
unterscheiden, aber über
die C-terminale Region hinweg identisch sind. Die 8 Isoformen treten
auf, weil FGF-8 6 Exons aufweist, von denen die ersten vier (welche
dem ersten Exon der meisten anderen FGF-Gene entsprechen) zu alternativem
Splicing führen.
-
FGF-9:
Die cDNA- und die abgeleitete Aminosäuresequenz von humanem und
murinem FGF-9 sind im Stand der Technik bekannt, und Verfahren zu
ihrer rekombinanten Expression sind in Santos-Ocamp et al., "Expression and Biological
Activity of Mouse Fibroblast Growth Factor", J. Biol. Chem., 271(3):1726-1731 (1996),
offenbart. Sowohl die humanen als auch die Maus-FGF-9-Moleküle besitzen
208 Aminosäurereste
und -sequenzen, die sich nur in zwei Resten unterscheiden. Im Einzelnen
weist hFGF-9 Ser und Asn an Resten 9 bzw. 34 auf. FGF-9 weist eine
vollständige
Konservierung der konservierten Aminosäuren auf, die die FGF-Familie
definieren. Santos-Ocamp (1996), S. 1726. Die halb-maximale Aktivierung
von FGF-9 wird bei 185 ng/ml Heparin beobachtet, während die
halb-maximale Aktivierung von FGF-1 bei 670 ng/ml Heparin beobachtet wird.
Santos-Ocampo (1996), S. 1730. Verglichen mit FGF-1 benötigen sowohl
FGF-1, sowohl FGF-2 als auch FGF-9 niedrigere Heparin-Konzentrationen
für die
optimale Aktivität.
-
FGF-98:
Die cDNA- und die Aminosäuresequenz
von hFGF-98 und ein Verfahren zu seiner rekombinanten Expression
sind in der vorläufigen
Patentanmeldung mit der Serien-Nr.
60/083 553 offenbart, auf die hierin vollständig expressis verbis Bezug
genommen wird. hFGF-98, welches auch als hFGF-18 bekannt ist, weist
207 Aminosäurereste
auf. Somit sind hFGF-6 (207 Reste), hFGF-9 (209 Reste) und hFGF-98
(207 Reste) ähnlich
groß.
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bFGF-2
und andere FGFs können
wie in dem US-Patent 5 155 214 ("dem '214-Patent") beschrieben hergestellt
werden. Das rekombinante bFGF-2 und andere FGFs können bis
zu pharmazeutischer Qualität (98%
oder eine größere Reinheit)
gereinigt werden, indem die Techniken verwendet werden, die im Detail
in dem US-Patent 4 956 455 (dem '455-Patent),
das den Titel trägt "Bovine Fibroblast
Growth Factor",
und welches am 11.09.1990 erteilt wurde, beschrieben sind.
-
Biologisch
aktive Varianten von FGF sind auch vom Verfahren der vorliegenden
Erfindung umfasst. Solche Varianten sollten FGF-Aktivitäten beibehalten,
insbesondere die Fähigkeit,
an FGF-Rezeptorstellen zu binden. Die FGF-Aktivität kann unter
Verwendung eines Standard-FGF-Bioassays gemessen werden, welcher einem
Fachmann bekannt ist. Beispielhafte Assays umfassen bekannte Radiorezeptor-Assays
unter Verwendung von Membranen, einen Bioassay, der die Fähigkeit
des Moleküls
misst, den Einbau von Tritium-markiertem Thymidin in Dosis-abhängiger Weise
in die DNA von Zellen einzubauen, und ähnliche. Bevorzugt hat die Variante
mindestens dieselbe Aktivität
wie das native Molekül.
-
Zusätzlich zu
den oben beschriebenen FGFs umfasst das neurologische Mittel auch
ein aktives Fragment von einem der oben beschriebenen FGFs. In seiner
einfachsten Form kann das aktive Fragment durch Entfernen des N-terminalen
Methionins hergestellt werden, und zwar unter Verwendung von wohlbekannten Techniken
zum Entfernen des N-terminalen Met, wie die Behandlung mit einer
Methionin-Aminopeptidase. Eine zweite wünschenswerte Verkürzung umfasst
ein FGF ohne seine Leitsequenz. Der Fachmann erkennt die Leitsequenz
als eine Reihe hydrophober Reste am N-Terminus eines Proteins, die
seinen Durchgang durch eine Zellmembran erleichtern, aber die nicht
für die
Aktivität
notwendig sind und die daher beim reifen Protein nicht zu finden
sind.
-
Bevorzugte
Verkürzungen
der FGFs werden relativ zum reifen hFGF-2 (oder dem analogen bFGF-2) mit
146 Resten bestimmt. Als allgemeine Regel wird die Aminosäuresequenz
eines FGF mit FGF-2 angelagert, um maximale Homologie zu erreichen.
Teile des FGF, die sich bis jenseits des entsprechenden N-Terminus des
daran angelagerten FGF-2 erstrecken, sind im Allgemeinen für eine Deletion
ohne ungünstige
Auswirkungen geeignet. Gleichermaßen können Teile des FGF, die sich
bis jenseits des C-Terminus des daran angelagerten FGF-2 erstrecken,
ebenfalls ohne ungünstige
Auswirkungen deletiert werden.
-
Fragmente
von FGF, die kleiner sind als jene oben Beschriebenen, können ebenfalls
in der vorliegenden Erfindung verwendet werden, solange sie die
Zellbindungsteile von FGF und mindestens ein Heparin-Bindesegment
behalten. Im Falle von reifem FGF-2 mit Resten 1-146 liegen die
zwei vermuteten Zellbindestellen an den Aminosäure-Positionen 36-39 und 77-81.
Siehe Yoshida et al., "Genomic
Sequence of hst, a Transforming Gene Encoding a Protein Homologous
to Fibroblast Growth Factors and the int-2-Encoded Protein", PNAS USA, 84:7305-7309 (Okt. 1987), 3. Die zwei vermuteten Heparin-Bindestellen
von hFGF-2 liegen an den Aminosäure-Positionen
18-22 und 107-11. Siehe Yoshida (1987), 3).
Dementsprechend umfassen aktive Fragmente eines FGF typischerweise
jene terminal verkürzten
Fragmente eines FGF, die die Homologie maximieren, wenn sie mit
reifem FGF-2 (mit Resten 1-146) angelagert werden, sie weisen mindestens
die Reste auf, die mit den Aminosäureresten an Positionen 30-110 von FGF-2 entsprechen;
und typischerweise mindestens die Reste, die den Aminosäureresten
18-146 von FGF-2 entsprechen.
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Geeignete
biologisch aktive Varianten können
FGF-Analoga oder -Derivate sein. Mit "Analogon" ist ein Analogon entweder von FGF oder
von einem FGF-Fragment gemeint, welches eine native FGF-Sequenz
und -Struktur mit einer oder mehreren Aminosäure-Substitutionen, -Insertionen oder -Deletionen
umfasst. Analoga mit einer oder mehreren Peptoidsequenzen (Peptid-Mimik-Sequenzen)
sind ebenfalls umfasst (siehe z.B. internationale Veröffentlichung
WO 91/04282). Mit "Derivat" ist jede geeignete
Modifikation von FGF, von FGF-Fragmenten oder ihren jeweiligen Analoga
gemeint, wie Glykosylierung, Phosphorylierung oder andere Hinzufügungen fremder
Gruppierungen, solange die FGF-Aktivität beibehalten wird. Verfahren
zur Herstellung von FGF-Fragmenten, -Analoga und -Derivaten sind
im Stand der Technik verfügbar.
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Zusätzlich zu
den oben beschriebenen FGFs kann das erfindungsgemäße Verfahren
auch ein aktives Mutein oder eine Variante davon verwenden. Mit
dem Ausdruck "aktives
Mutein", wie er
in Verbindung mit einem FGF verwendet wird, ist eine mutierte Form
des natürlich
vorkommenden FGF gemeint. FGF-Muteine oder -Varianten weisen im
Allgemeinen mindestens 70%, bevorzugt 80%, bevorzugter 85%, noch
mehr bevorzugt 90% bis 95% oder mehr, und insbesondere 98% oder
mehr, Aminosäuresequenz-Identitäten zu der
Aminosäuresequenz
des Bezugs-FGF-Moleküls
auf. Ein Mutein oder eine Variante kann z.B. in so wenigen wie 1-10
Aminosäureresten,
wie 6-10, so wenig wie 5, so wenig wie 4, 3, 2, oder sogar nur einem
Aminosäurerest unterschiedlich
sein.
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Die
Sequenzidentität
kann bestimmt werden, wie hierin oben beschrieben. Für FGF verwendet
ein bevorzugtes Verfahren zur Bestimmung der Sequenzidentität den Smith-Waterman-Homologiesuche-Algorithmus
(Meth. Mol. Biol. 70:173-187 (1997)), wie in dem MSPRCH-Programm
(Oxford Molecular) implementiert, und zwar unter Verwendung einer
affinen Lückensuche
("gap search") mit den folgenden
Suchparametern: "gap
open penalty" von
12 und "gap extension
penalty" von 1.
Bevorzugt sind die Mutationen "konservative Aminosäure-Substitutionen" unter Verwendung
von L-Aminosäuren,
wobei eine Aminosäure
durch eine andere biologisch ähnliche
Aminosäure
ersetzt wird. Wie zuvor festgestellt, sind konservative Aminosäure-Substitutionen
jene, die die allgemeine Ladung, Hydrophobizität, Hydrophilität und/oder
sterische Ausdehnung der zu substituierenden Aminosäure beibehalten.
Beispiele konservativer Substitutionen sind jene unter den folgenden
Gruppen: Gly/Ala, Val/Ile/Leu, Lys/Arg, Asn/Gln, Glu/Asp, Ser/Cys/Thr
und Phe/Trp/Tyr. Im Falle von FGF-2 umfasst ein Beispiel solch einer
konservativen Aminosäure-Substitution
die Substitution von einem oder beiden der Cysteine an den Aminosäure-Positionen,
welche nicht an Disulfidbrückenbildung
beteiligt sind, durch Serin, beispielsweise Reste 87 und 92 im reifen
FGF-2 (mit Resten 1-146).
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Ein
Fachmann, der im Stand der Technik bekannte Techniken anwendet,
ist in der Lage, eine oder mehrere Punktmutationen in der DNA, die
für irgendeines
der FGFs codiert, herbeizuführen,
um die Expression eines FGF-Polypeptid-Muteins (oder Fragment-Muteins)
mit angiogenischer Aktivität
zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren
zu erhalten. Um ein biologisch aktives Mutein eines FGF zu erhalten,
verwendet man Standardtechniken zur gerichteten Mutagenese, wie
im Stand der Technik bekannt und/oder in Gilman et al., Gene, 8:81
(1979), oder Roberts et al., Nature, 328:731 (1987), erläutert, um
eine oder mehrere Punktmutationen in die cDNA einzuführen, die
für FGF
codiert.
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NGF
-
Der
Ausdruck "NGF", wie er hierin verwendet
wird, bezieht sich auf Nervenwachstumsfaktor (NGF). NGF wurde ursprünglich als
Komplex mit einem Molekulargewicht von 130 kDa und einem Sedimentationskoeffizienten
von 7S isoliert. Dieser 7S-Komplex umfasste drei Arten von Untereinheiten,
von denen die "β"-Untereinheit alle
biologischen Aktivitäten
von NGF trägt.
Der Ausdruck β-NGF
kann verwendet werden, um NGF zu bezeichnen, und der Ausdruck NGF
bezieht sich typischerweise auf β-NGF.
NGF ist ein Dimer aus zwei identischen Peptidketten mit jeweils
118 Aminosäuren
und einem Molekulargewicht von etwa 25,4 kDa. Nervenwachstumsfaktor
stimuliert die Mitose und Wachstumsprozesse, die mit der Zell-,
insbesondere Nervenzell-Entwicklung einhergehen.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird die Erhöhung
der Menge von NGF auf einen therapeutisch wirksamen Spiegel durch
Verabreichung einer pharmazeutischen Zusammensetzung, die eine therapeutisch
wirksame Dosis umfasst, erreicht. Der zu verabreichende NGF kann
von jeder Tierart stammen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
Nagetiere, Affen, Hunde, Rinder, Schweine, Pferde, und bevorzugt
Menschen. Bevorzugt stammt das NGF von einer Säugerart, und noch bevorzugter
von einem Säuger
derselben Art wie der Säuger,
der einer Behandlung unterzogen wird.
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Biologisch
aktive Varianten von NGF sind ebenfalls vom erfindungsgemäßen Verfahren
umfasst. Solche Varianten sollten die NGF-Aktivitäten beibehalten,
insbesondere die Fähigkeit,
an NGF-Rezeptorstellen zu binden. Die NGF-Aktivität kann unter
Verwendung eines Standard-NGF-Bioassays
gemessen werden, welche einem Fachmann bekannt sind. Beispielhafte
Assays umfassen bekannte Radiorezeptor-Assays unter Verwendung von
Membranen, einen Bioassay, der die Fähigkeit des Moleküls misst,
den Einbau von Tritium-markiertem Thymidin in Dosisabhängiger Weise
in die DNA von Zellen zu erhöhen,
und ähnliche.
Die biologischen Aktivitäten
von NGF umfassen das Erhöhen
des Spiegels von Cholinacetyltransferase. Bevorzugt besitzt die Variante
dieselbe Aktivität
wie das native Molekül.
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Geeignete
biologisch aktive Varianten können
NGF-Fragmente, -Analoga und -Derivate sein. Mit "NGF-Fragment" ist ein Protein gemeint, das nur aus
einem Teil der intakten NGF-Sequenz
und -Struktur besteht, und es kann dies eine C-terminale Deletion
oder eine N-terminale
Deletion von NGF sein. Mit "Analogon" ist ein Analogon
entweder von NGF oder von einem NGF-Fragment gemeint, welches eine
native NGF-Sequenz und -Struktur mit einer oder mehreren Aminosäure-Substitutionen,
-Insertionen oder -Deletionen umfasst. Analoga mit einer oder mehreren
Peptoidsequenzen ("peptide
mimic sequences")
sind ebenfalls umfasst (siehe z.B. internationale Veröffentlichung
WO 91/04282). Mit Derivat ist jede geeignete Modifikation von NGF, NGF-Fragmenten
oder ihren jeweiligen Analoga gemeint, wie Glykosylierung, Phosphorylierung
oder eine andere Hinzufügung
einer fremden Gruppierung, solange die NGF-Aktivität beibehalten
wird. Verfahren zum Herstellen von NGF-Fragmenten, -Analoga und
-Derivaten sind im Stand der Technik verfügbar.
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NGF-Varianten
werden im Allgemeinen mindestens 70%, bevorzugt 80%, bevorzugter
85%, noch bevorzugter 90% bis 95% oder mehr, und insbesondere 98%
oder mehr, Aminosäuresequenz-Identitäten mit
der Aminosäuresequenz
des Bezugs-NGF-Moleküls
aufweisen. Eine Variante kann z.B. nur bei so wenigen wie 1-10 Aminosäureresten,
wie 6-10, so wenigen wie 5, so wenigen wie 4, 3, 2, oder sogar nur
einem Aminosäurerest
unterschiedlich sein. Sequenz-Identität und -Anlagerung
können
bestimmt werden, wie hierin oben beschrieben.
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Der
Stand der Technik stellt wesentliche Hilfe in Bezug auf die Herstellung
und die Verwendung von NGF-Varianten bereit. Ein Fragment von NGF
wird im Allgemeinen mindestens ungefähr 10 zusammenhängende Aminosäurereste
des Volllängen-Moleküls, bevorzugt
ungefähr
15-25 zusammenhängende
Aminosäurereste
des Volllängen-Moleküls, und
insbesondere ungefähr
20-50 oder mehr zusammenhängende
Aminosäurereste
des Volllängen-NGF
umfassen.
-
Das
erfindungsgemäß verwendete
NGF kann in seiner im Wesentlichen aufgereinigten, nativen, rekombinant
hergestellten oder chemisch synthetisierten Form vorliegen. NGF
kann aus Serum, Plasma oder anderen Geweben mit Verfahren, die im
Stand der Technik bekannt sind, isoliert und gereinigt werden. NGF kann
auch mittels des Festphasen-Verfahrens chemisch synthetisiert werden
(siehe Li et al. (1983) Proc. Natl. Acad. Sci. USA 80:2216-2220).
-
Die
Gentechnik mittels rekombinanter DNA-Techniken kann der effizienteste
Weg zur Herstellung von NGF sein. Die humane DNA-Sequenz, die für NGF codiert,
ist bekannt und kann zur Expression in Wirtszellen eingefürt werden.
NGF kann mittels rekombinanter DNA-Techniken in E. coli-, Hefe-, Insekten-
und Säugerzellen
hergestellt werden. Sezerniertes NGF kann hergestellt werden, indem
der DNA-Sequenz, die für
NGF codiert, eine Signalsequenz hinzugefügt wird. Zusätzlich kann
die DNA-Sequenz, die für
NGF codiert, manipuliert werden, um NGF-Fragmente, -Analoga oder
-Derivate zu erzeugen. Solche rekombinanten DNA-Techniken sind allgemein im Stand der
Technik verfügbar.
Siehe z.B. internationale Veröffentlichung
WO 96/07424.
-
Pharmazeutische
Zusammensetzung
-
Eine
Erhöhung
der Menge des Mittels im ZNS, Gehirn und/oder im Rückenmark
auf einen therapeutisch wirksamen Spiegel kann über eine Verabreichung einer
pharmazeutischen Zusammensetzung erreicht werden, welche eine therapeutisch
wirksame Dosis dieses Mittels umfasst. Mit "therapeutisch wirksamer Dosis" soll eine Dosis
eines Mittels bezeichnet werden, welche das gewünschte Ziel der Erhöhung der
Menge dieses Mittels in einem relevanten Teil des ZNS, des Gehirns
und/oder des Rückenmarks
auf einen therapeutisch wirksamen Spiegel, der eine gewünschte biologische
Aktivität
des Mittels ermöglicht,
erreicht. Erwünschte
biologische Aktivitäten
umfassen einen Anstieg der Proteinphosphorylierung, insbesondere
des IGF-I-Rezeptors,
in Reaktion auf IGF-I; und einen Anstieg der Acetylcholin-Acetyl-Transferase
in Reaktion auf NGF.
-
Die
Erfindung richtet sich insbesondere auf eine Zusammensetzung, die
für die
Abgabe eines Mittels an bzw. den Transport eines Mittels zum ZNS,
Gehirn und/oder Rückenmark
nach Verabreichung in die Nasenhöhle
verwendet werden kann. Die Zusammensetzung kann z.B. jeden pharmazeutisch
annehmbaren Zusatz, Träger
oder jedes pharmazeutisch annehmbare Adjuvans umfassen, welche zur
Verabreichung eines Mittels durch die Schleimhäute oder das Epithel der Nasenhöhle geeignet
sind. Bevorzugt kann die pharmazeutische Zusammensetzung in der
Diagnose, der Prävention
oder der Behandlung einer Erkrankung, Funktionsstörung oder
Verletzung des ZNS, des Gehirns und/oder der Wirbelsäule verwendet
werden. Bevorzugt umfasst die Zusammensetzung ein Mittel in Kombination
mit einem pharmazeutischen Träger,
Zusatz und/oder Adjuvans, welche den Transfer des Mittels innerhalb
der Schleimhäute
oder des Epithels oder durch die Schleimhäute oder das Epithel der Nasenhöhle hindurch
oder entlang eines oder durch ein neurales System fördern. Alternativ
dazu kann das Mittel mit Substanzen kombiniert werden, die beim
Transport des Mittels zu den Orten einer Nervenzellschädigung helfen.
Die Zusammensetzung kann ein oder mehrere Mittel umfassen.
-
Die
Zusammensetzung enthält
typischerweise einen pharmazeutisch annehmbaren Träger, der
mit dem Mittel und anderen Komponenten in der pharmazeutischen Zusammensetzung
gemischt ist. Mit "pharmazeutisch
annehmbarer Träger" soll ein Träger bezeichnet
werden, der für
gewöhnlich
im Stand der Technik verwendet wird, um die Lagerung, die Verabreichung
und/oder die Heilwirkung des Mittels zu erleichtern. Ein Träger kann
auch irgendwelche unerwünschten
Nebenwirkungen des Mittels vermindern. Ein geeigneter Träger sollte
stabil, d.h., unfähig
zur Reaktion mit anderen Inhaltsstoffen der Formulierung, sein.
Er sollte keine signifikanten lokalen oder systemischen ungünstigen
Wirkungen in Empfängern
der Dosierungen und bei Konzentrationen, die für die Behandlung verwendet
werden, hervorrufen. Solche Träger
sind allgemein im Stand der Technik bekannt.
-
Geeignete
Träger
für diese
Erfindung umfassen jene, die für
gewöhnlich
für große, stabile
Makromoleküle
verwendet werden, wie Albumin, Gelatine, Collagen, Polysaccharid,
Monosaccharide, Polyvinylpyrrolidon, Polymilchsäure, Polyglykolsäure, polymere
Aminosäuren,
fixierte Öle,
Ethyloleate, Liposomen, Glucose, Saccharose, Lactose, Mannose, Dextrose,
Dextran, Cellulose, Mannit, Sorbit, Polyethylenglykol (PEG) und ähnliche.
-
Wasser,
Kochsalzlösung,
wässrige
Dextrose und Glykole sind bevorzugte flüssige Träger, insbesondere (in isotonischer
Form) für
Lösungen.
Der Träger
kann ausgewählt
werden aus verschiedenen Ölen,
einschließlich
jener mit einer Herkunft aus Erdol, Tieren, vegetabiler oder synthetischer
Herkunft, z.B. Erdnussöl, Sojaöl, Mineralöl, Sesamöl, und ähnliche.
Geeignete pharmazeutische Exzipientien umfassen Stärke, Cellulose,
Talk, Glucose, Lactose, Saccharose, Gelatine, Malz, Reis, Mehl,
Chalcon, Silicagel, Magnesiumstearat, Natriumstearat, Glycerinmonostearat,
Natriumchlorid, Trockenmagermilch, Glycerin, Propylenglykol, Wasser, Ethanol
und ähnliche.
Die Zusammensetzungen können
konventionellen pharmazeutischen Behandlungen ausgesetzt werden,
wie Sterilisation, und sie können
gewöhnliche
pharmazeutische Zusätze,
wie Konservierungsmittel, stabilisierende Mittel, Befeuchtungsmittel
oder Emulgatoren, Salze zum Einstellen des osmotischen Drucks, Puffer,
und ähnliche,
enthalten. Andere annehmbare Komponenten in der Zusammensetzung umfassen,
sind aber nicht beschränkt
auf, Puffer, die die Isotonizität
erhöhen,
wie Wasser, Kochsalzlösung, Phosphat,
Citrat, Succinat, Essigsäure
und andere organische Säuren
und ihre Salze. Typischerweise umfasst der pharmazeutisch annehmbare
Träger
auch einen oder mehrere Stabilisatoren, Reduktionsmittel, Antioxidantien
und/oder antioxidierende Cheliermittel. Die Verwendung von Puffern,
Stabilisatoren, Reduktionsmitteln, Antioxidantien und Chelatoren
bei der Herstellung von Protein-basierten Zusammensetzungen, insbesondere
pharmazeutischen Zusammensetzungen, ist im Stand der Technik wohlbekannt.
Siehe Wang et al., "Review
of Excipients and pHs for Parenteral Products Used in the United
States", J. Parent.
Drug Assn., 34(6):452-462 (1980); Wang et al., "Parenteral Formulations of Proteins
and Peptides: Stability and Stabilizers", J. Parent. Sci. and Tech., 42:54-526
(Supplement 1988); Lachman et al., "Antioxidants and Chelating Agents as
Stabilizers in Liquid Dosage Forms Part 1", Drug and Cosmetic Industry, 102(1):36-38,
40 und 146-148 (1968); Akers, M.J., "Antioxidants in Pharmaceutical Products", J. Parent Sci.
and Tech., 36(5):222-228 (1988); und Methods in Enzymology, Bd.
XXV, Colowick und Kaplan Hrsg., "Reduction
of Disulfide Bonds in Proteins with Dithiothreitol", von Konigsberg,
Seiten 185-188.
-
Geeignete
Puffer umfassen Acetat, Adipat, Benzoat, Citrat, Lactat, Maleat,
Phosphat, Tartrat, Borat, Tri(hydroxymethylaminomethan), Succinat,
Glycin, Histidin, die Salze verschiedener Aminosäuren, oder ähnliche, oder Kombinationen.
Siehe Wang (1980), S. 455. Geeignete Salze und isotonisch-machende
Mittel umfassen Natriumchlorid, Dextrose, Mannit, Saccharose, Trehalose
oder ähnliche.
Wenn der Träger
eine Flüssigkeit
ist, ist es bevorzugt, dass der Träger hypotonisch oder isotonisch
mit oralen, Bindehaut- oder dermalen Flüssigkeiten ist und einen pH-Wert
innerhalb des Bereichs von 4,5-8,5 aufweist. Wenn der Träger in Puderform
vorliegt, ist es bevorzugt, dass der Träger ebenfalls innerhalb eines
annehmbaren nichttoxischen pH-Bereichs liegt.
-
Geeignete
Reduktionsmittel, welche die Reduktion von reduzierten Cysteinen
aufrecht erhalten, umfassen Dithiothreitol (DTT, auch bekannt als
Cleland's Reagens)
oder Dithioerythrit mit 0,01% bis 0,1% Gew./Gew.; Acetylcystein
oder Cystein mit 0,1% bis 0,5% (pH 2-3); und Thioglycerin bei 0,1% bis 0,5%
(pH 3,5-7,0) und Glutathion. Siehe Akers (1988), Sei ten 225-226.
Geeignete Antioxidantien umfassen Natriumbisulfit, Natriumsulfit,
Natriummetabisulfit, Natriumthiosulfat, Natriumformaldehydsulfoxylat
und Ascorbinsäure. Siehe
Akers (1988), S. 225. Geeignete Cheliermittel, welche Spurenmetalle
chelieren, um Spurenmetallkatalysierte Oxidation von reduzierten
Cysteinen zu verhindern, umfassen Citrat, Tartrat, Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA)
in den jeweiligen Dinatrium-, Tetranatrium- und Calciumdinatriumsalzen,
und Diethylentriaminpentaessigsäure
(DTPA). Siehe z.B. Wang (1980), Seiten 457-458 und 460-461, und
Akers (1988), Seiten 224-227.
-
Die
Zusammensetzung kann einen oder mehrere Konservierungsmittel, wie
Phenol, Cresol, Paraaminobenzoesäure,
BbSA, Sorbitrat, Chlorhexidin, Benzalkoniumchlorid oder ähnliche,
umfassen. Geeignete Stabilisatoren umfassen Kohlenwasserstoffe,
wie Trehalose oder Glycerin. Die Zusammensetzung kann einen Stabilisator
umfassen, wie beispielsweise eine oder mehrere der folgenden Verbindungen,
mikrokristalline Cellulose, Magnesiumstearat, Mannit, Saccharose,
um z.B. die physikalische Form der Zusammensetzung zu stabilisieren;
und eine oder mehrere der Verbindungen Glycin, Arginin, hydrolysiertes
Collagen oder Protease-Inhibitoren, um z.B. die chemische Struktur
der Zusammensetzung zu stabilisieren. Geeignete Suspendiermittel umfassen
Carboxymethylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose, Hyaluronsäure, Alginat,
Chondroitinsulfat, Dextran, Maltodextrin, Dextransulfat oder ähnliche.
Die Zusammensetzung kann einen Emulgator, wie Polysorbat 20, Polysorbat
80, Pluronic, Triolein, Sojabohnenöl, Lecithine, Squalene und
Squalane, Sorbittrioleat, oder ähnliche,
umfassen. Die Zusammensetzung kann ein antimikrobielles Mittel,
wie Phenylethylalkohol, Phenol, Cresol, Benzalkoniumchlorid, Phenoxyethanol,
Chlorhexidin, Thimerosol, oder ähnliche,
umfassen. Geeignete Verdickungsmittel umfassen natürliche Polysaccharide,
wie Mannane, Arabinane, Alginate, Hyaluronsäure, Dextrose oder ähnliche;
und synthetische, wie PEG-Hydrogele mit niedrigem Molekulargewicht
und die zuvor genannten Suspendiermittel.
-
Die
Zusammensetzung kann ein Adjuvans umfassen, wie Cetyltrimethylammoniumbromid,
BDSA, Cholat, Desoxycholat, Polysorbat 20 und 80, Fusidinsäure oder ähnliche,
und im Falle der Verabreichung von DNA bevorzugt ein kationisches
Lipid. Geeignete Zucker umfassen Glycerin, Threose, Glucose, Galactose und
Mannit, Sorbit. Ein geeignetes Protein ist humanes Serumalbumin.
-
Bevorzugte
Zusammensetzungen umfassen ein oder mehrere Löslichkeits-verstärkende Zusätze, bevorzugt
ein Cyclodextrin; ein hydrophiles Additiv, bevorzugt ein Mono- oder
Oligosaccharid; Absorptions-verstärkende Zusätze, bevorzugt ein Cholat,
ein Desoxycholat, eine Fusidinsäure
oder ein Chitosan; ein kationisches oberflächenaktives Mittel, bevorzugt
ein Cetyltrimethylammoniumbromid; einen Viskositäts-verstärkenden Zusatz, bevorzugt um
die Zeit des Verbleibs der Zusammensetzung an der Stelle der Verabreichung
zu fördern,
bevorzugt eine Carboxymethylcellulose, ein Maltodextrin, eine Alginsäure, eine
Hyaluronsäure
oder ein Chondroitinsulfat; oder eine Retard-Matrix, bevorzugt ein
Polyanhydrid, ein Polyorthoester, ein Hydrogel, ein partikelförmiges Depotsystem
zur langsamen Ausschüttung,
bevorzugt ein Poly lactit-Co-Glycolid (PLG), einen Depotfoam, eine
Stärkemikrosphäre oder
ein Celluloseabgeleitetes bukkales System; einen Lipid-basierten
Träger,
bevorzugt eine Emulsion, ein Liposom, ein Niosom oder eine Micelle.
Die Zusammensetzung kann einen Doppelschichtdestabilisierenden Zusatz
umfassen, bevorzugt ein Phosphatidylethanolamin; einen fusogenen
Zusatz, bevorzugt ein Cholesterolhemisuccinat.
-
Andere
bevorzugte Zusammensetzungen zur sublingualen Verabreichung umfassen
die Verwendung eines bioadhäsiven
Mittels, um das Mittel sublingual festzuhalten; ein Spray, einen
Lack oder einen Tupfer, der auf die Zunge aufgebracht wird; das
Zurückhalten
einer sich langsam lösenden
Pille oder Pastille unter der Zunge; oder ähnliches. Die Verabreichung
eines Mittels über
die Haut kann mittels einer Vielzahl verschiedener Verfahren, die
dem Fachmann für
transdermale Verabreichung bekannt sind, erreicht werden, einschließlich eines
transdermalen Pflasters, einer Salbe, eines iontophoretischen Pflasters
oder einer solchen Vorrichtung, und ähnliche. Andere bevorzugte
Verfahren zur transdermalen Verabreichung umfassen ein bioadhäsives Mittel,
um das Mittel auf oder in der Haut zurückzuhalten; ein Spray, einen
Lack, ein Kosmetikum oder einen Tupfer, auf die Haut aufgebracht;
oder ähnliches.
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Diese
Listen von Trägern
und Zusätzen
sind keinesfalls vollständig,
und ein fachmännischer
Praktiker kann von der GRAS ("generally
regarded as safe")-Liste
von Chemikalien, die für
pharmazeutische Präparationen
erlaubt sind, und aus jenen, die derzeit bei topischen und parenteralen
Formulierungen erlaubt sind, Exzipientien auswählen.
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Für die erfindungsgemäßen Zwecke
kann die pharmazeutische Zusammensetzung, die ein Mittel umfasst,
in einer Einheitsdosis formuliert sein, und zwar in Form beispielsweise
einer Lösung,
einer Suspension oder einer Emulsion. Das Mittel kann als Puder,
als Granulat, als Lösung,
als Creme, als Spray (z.B. Aerosol), als Gel, als Salbe, als Infusion,
als Injektion, als Tropfen oder Retard-Zusammensetzung, wie einer
Polymerscheibe, in die Nasenhöhle
verabreicht werden. Zur bukkalen Verabreichung können die Zusammensetzungen die
Form von Tabletten oder Pastillen, die auf übliche Weise formuliert werden,
annehmen. Zur Verabreichung in das Auge oder andere externe Gewebe,
z.B. Mund und Haut, können
die Zusammensetzungen auf den infizierten Teil des Körpers des
Patienten als topische Salbe oder Creme aufgebracht werden. Die
Verbindungen können
in einer Salbe, z.B. mit einer wasserlöslichen Salbenbasis, oder in
einer Creme, z.B. mit einer Öl-in-Wasser-Cremebasis,
vorliegen. Für
Bindehautanwendungen kann das neurologische Mittel in bioabbaubaren
oder nicht-degradierbaren okularen Inserts verabreicht werden. Das
Arzneimittel kann durch Matrixerosion oder passiv durch eine Pore,
wie in Ethylen-Vinylacetat-Polymer-Inserts, ausgeschüttet werden.
Für andere
Mucosa-Verabreichungen, wie beispielsweise sublingual, können Puderscheiben
unter die Zunge gelegt werden, und aktive Verabreichungssysteme
zur Verabreichung in situ mittels langsamer Hydrierung, wie bei der
Formulierung von Liposomen aus getrockneten Lipidgemischen oder
Pro-Liposomen.
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Andere
bevorzugte Zusammensetzungsformen zur Verabreichung umfassen eine
Partikelsuspension, wie eine Emulsion, ein Liposom, eine Einlage,
die das Mittel langsam freisetzt, und ähnliche. Die Puderformen oder
granulären
Formen der pharmazeutischen Zusammensetzung können mit einer Lösung und
mit einem Verdünnungsmittel,
einem Dispersionsmittel oder einem oberflächenaktiven Mittel kombiniert
werden. Zusätzliche
bevorzugte Zusammensetzungen zur Verabreichung umfassen ein bioadhäsives Mittel,
um das Mittel am Ort der Verabreichung zurückzuhalten; ein Sprühmittel,
einen Lack oder einen Tupfer, der auf die Schleimhaut oder das Epithel
aufgebracht wird; eine sich langsam lösende Tablette oder Pastille,
oder ähnliches.
Die Zusammensetzung kann auch in Form eines lyophilisierten Pulvers
vorliegen, welches vor der Verabreichung in eine Lösung, eine
Suspension oder eine Emulsion umgewandelt werden kann. Die pharmazeutische
Zusammensetzung mit dem Mittel wird bevorzugt mittels Membranfiltration
sterilisiert und wird in Einheitsdosis- oder Vielfachdosis-Behältern, wie
versiegelten Phiolen oder Ampullen, gelagert.
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Das
Verfahren zur Formulierung einer pharmazeutischen Zusammensetzung
ist im Stand der Technik allgemein bekannt. Eine gründliche
Besprechung der Formulierung und der Auswahl pharmazeutisch annehmbarer
Träger,
Stabilisatoren und Isomolyten findet sich in Remington's Pharmaceutical
Sciences (18. Ausg.; Mack Publishing Company, Eaton, Pennsylvania,
1990).
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Das
erfindungsgemäße Mittel
kann auch als Retard-Form formuliert werden, um das Vorhandensein des
pharmazeutisch aktiven Mittels im behandelten Säuger zu verlängern, im
Allgemeinen für
länger
als einen Tag. Viele Verfahren der Herstellung von Retardformulierungen
sind im Stand der Technik bekannt und sind in Remington's Pharmaceutical
Sciences (18. Ausg.; Mack Publishing Company, Eaton, Pennsylvania,
1990) offenbart.
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Im
Allgemeinen kann das Mittel in semipermeablen Matrizes fester hydrophober
Polymere eingeschlossen werden. Die Matrizes können zu Folien oder Mikrokapseln
geformt werden. Beispiele solcher Matrizes umfassen Polyester, Copolymere
von L-Glutaminsäure
und gamma-Ethyl-L-glutamat (Sidman et al. (1983) Biopolymers 22:547-556),
Polylactide (US-Patent
Nr. 3 773 919 und
EP 58 481 ),
Polylactatpolyglykolat (PLGA), wie Polylactid-Co-Glykolid (siehe z.B. US-Patente Nr.
4 767 628 und 5 654 008), Hydrogele (siehe z.B. Langer et al. (1981)
J. Biomed. Mater. Res. 15:167-277; Langer (1982) Chem. Tech. 12:98-105),
nicht-abbaubares
Ethylen-Vinylacetat (z.B. Ethylenvinylacetat-Scheiben und Polyethylen-Co-Vinylacetat)), abbaubare Milchsäure-Glykolsäure-Copolymere,
wie Lupron Depot, Poly-D-(-3-Hydroxybuttersäure (
EP 133 988 ), Hyaluronsäuregele
(siehe z.B. US-Patent 4 636 524), Alginsäuresuspensionen, und ähnliche;
sie sind aber nicht darauf beschränkt.
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Geeignete
Mikrokapseln können
auch Hydroxymethylcellulose- oder Gelatine-Mikrokapseln und Polymethylmethacrylat-Mikrokapseln
umfassen, die mittels Koazervierungstechniken oder mittels Grenzflächenpolymerisierung
hergestellt wurden. Ein Mittel kann z.B. in PLGA-Mikrosphären eingekapselt
sein, um eine Retard-Formulierung bereitzustellen.
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Zusätzlich dazu
können
auch Mikroemulsionen oder kolloidale Arzneimittelverabreichungssysteme, wie
beispielsweise Liposomen- und Albumin-Mikrosphären, verwendet werden. Siehe
Remington's Pharmaceutical
Sciences (18. Ausg.; Mack Publishing Company Co., Eaton, Pennsylvania,
1990). Andere bevorzugte Retard-Zusammensetzungen verwenden ein
bioadhäsives
Mittel, um das Mittel an der Verabreichungsstelle zurückzuhalten.
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Unter
den nicht-verbindlichen Substanzen, die mit dem Mittel in einer
pharmazeutischen Zusammensetzung kombiniert werden können, finden
sich auch lipophile Substanzen, die die Absorption des Mittels über die
Schleimhäute
oder das Epithel der Nasenhöhle
oder entlang eines neuralen, lymphatischen oder perivaskulären Wegs
zu beschädigten
Nervenzellen im ZNS erhöhen
können.
Das Mittel kann mit einem lipophilen Adjuvans alleine oder in Kombination
mit einem Träger
gemischt werden, oder es kann mit einer oder mehreren Arten von
Micellen- oder Liposomen-Substanzen
kombiniert werden. Unter den bevorzugten lipophilen Substanzen befinden
sich kationische Liposomen, die von einem oder mehreren der Folgenden
umfasst sind: Phosphatidylcholin, Lipofectin, DOTAP, ein Lipid-Peptoid-Konjugat,
ein synthetisches Phospholipid, wie Phosphatidyllysin, oder ähnliche.
Diese Liposomen können
andere lipophile Substanzen, wie Ganglioside und Phosphatidylserine
(PS) umfassen. Ebenfalls bevorzugt sind Micellen-artige Additive,
wie GM-1-Ganglioside und Phosphatidylserin (PS), welche mit dem
Mittel entweder allein oder in Kombination kombiniert werden können. GM-1-Gangliosid
kann zu 1-10 Molprozent in jeder liposomalen Zusammensetzung oder
in höheren
Mengen in micellären
Strukturen enthalten sein. Proteinmittel können entweder in einer partikulären Struktur
eingekapselt sein oder als Teil des hydrophoben Anteils der Struktur,
abhängig
von der Hydrophobizität
des aktiven Mittels.
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Eine
bevorzugte liposomale Formulierung verwendet Depofoam. Ein Mittel
kann in multivesikuläre
Liposomen eingekapselt werden, wie in der EP-A-1 021 167 offenbart,
die den Titel trägt "High and Low Load Formulations
of IGF-I in Multivesicular Liposomes". Die durchschnittliche Verweildauer
eines Mittels an der Verabreichungsstelle kann mit einer Depotfoam-Zusammensetzung
verlängert
werden.
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Wenn
das Mittel ein FGF ist und das pharmazeutisch annehmbare Trägermittel
ein flüssiges
Trägermittel
ist, kann eine typische pharmazeutische Zusammensetzung ungefähr 50 bis
ungefähr
10000 ng/ml, typischerweise ungefähr 50 bis 1500 ng/ml, von einem
FGF oder einem aktiven Fragment oder Mutein von diesem, 10 mM Thioglycerol,
135 mM NaCl, 10 mM Natriumcitrat und 1 mM EDTA, pH 5, umfassen.
Ein geeignetes Verdünnungsmittel
oder Spülmittel
für die
oben beschriebene Zusammensetzung ist jedes der oben beschriebenen
Trägermittel.
Typischerweise ist das Verdünnungsmittel
die Trägerlösung selbst,
was in diesem Mittel 10 mM Thioglycerol, 135 mM NaCl, 10 mM Natriumcitrat
und 1 mM EDTA, pH 5, umfasst.
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Wenn
es in flüssiger
Form bereitgestellt wird, kann solch ein FGF oder ein anderes Mittel,
eine andere Zusammensetzung oder Einheitsdosisform instabil werden,
wenn sie über
ausgedehnte Zeitspannen gelagert wird. Um die Stabilität und die
Lagerfähigkeit
zu maximieren, sollten die pharmazeutischen Zusammensetzungen und
die Einheitsdosis-Zusammensetzungen bei –60°C gefroren gelagert werden.
Nach dem Auftauen kann die Lösung
für 6 Monate
unter gekühlten
Bedingungen stabil sein. Eine typische Charge der pharmazeutischen
Zusammensetzung würde
ungefähr
1,0 bis 100 ml (typischerweise ungefähr 1,0 bis 25 ml; und besonders
typisch ungefähr
1,0 bis 10 ml) des oben beschriebenen pharmazeutisch annehmbaren
Trägermittels,
das darin ungefähr
5 ng bis ungefähr
10000 ng FGF oder ein anderes Mittel oder ein aktives Fragment oder
ein Mutein davon enthält,
umfassen.
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Wenn
das Mittel IGF-I oder ein anderes Mittel ist, kann die pharmazeutische
Zusammensetzung zusätzlich
einen Löslichmacher
bzw. ein Hilfslösungsmittel
umfassen. Für
IGF-I umfasst ein bevorzugtes Hilfslösungsmittel eine Guanidingruppe,
und ein solches, das in der Lage ist, die Löslichkeit eines Mittels, wie
IGF-I, zu erhöhen.
Beispiele solcher Hilfslösungsmittel
umfassen die Aminosäure
Arginin sowie Aminosäure-Analoga von
Arginin, die die Fähigkeit
behalten, die Löslichkeit
eines Mittels bei pH 5,5 oder höher
zu erhöhen.
Solche Analoga umfassen, ohne Einschränkung, Dipeptide und Tripeptide,
die Arginin enthalten. Mit "die
Löslichkeit eines
Mittels erhöhen" ist gemeint, dass
die Menge des Mittels erhöht
wird, die in einer Lösung
bei pH 5,5 oder höher
in Anwesenheit einer Guanidin-enthaltenden Verbindung gelöst werden
kann, verglichen mit der Menge eines Mittels, die bei pH 5,5 oder
höher in
einer Lösung
mit denselben Komponenten gelöst
werde kann, der aber die Guanidin-enthaltende Verbindung fehlt.
Die Fähigkeit
einer Guanidin-enthaltenden Verbindung, die Löslichkeit eines Mittels zu
erhöhen,
kann unter Verwendung von Verfahren bestimmt werden, die im Stand der
Technik wohlbekannt sind. Im Allgemeinen werden die Konzentrationen
des Löslichmachers
bzw. des Hilfslösungsmittels
in der Zusammensetzung im Bereich von ungefähr 10 mM bis ungefähr 1 M liegen,
und z.B. im Falle der Verbindung Arginin in einem Konzentrationsbereich
von ungefähr
20 mM bis ungefähr
200 mM.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Zusammensetzung umfasst eine effektive Menge von
NGF mit einem pharmazeutisch annehmbaren flüssigen Trägermittel, das eine geeignete
Menge von Micellen enthält,
die GM-1-Gangliosid umfassen. Man glaubt, dass GM-1 mit Nervenwachstumsfaktor
(NGF) synergistisch beim Schutz von Neuronen und bei der Förderung
von Nerven-Regeneration und -Reparatur wirkt. Eine andere bevorzugte
Ausführungsform
umfasst ein Antisense-Oligonucleotid zur Behandlung von Hirntumoren.
Eine weitere bevorzugte Ausführungsform
der Zusammensetzung umfasst die Kombination einer wirksamen Menge
von basischem Fibroblasten-Wachstumsfaktor (bFGF) oder Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor I (IGF-I) mit Polyethylen-Co-Vinylacetat), um eine
kontrollierte Ausschüttung
der Mittel, beispielsweise zur Behandlung eines Schlaganfalls, sicherzustellen.
Noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung umfasst eine liposomale Präparation von basischem Fibroblasten-Wachstumsfaktor
oder ein Plasmid, das für
bFGF codiert, in Kombination mit kationischen Liposomen, die Phosphatidylcholin
oder Lipofectin, ein Lipid-Peptoid-Konjugat oder ein synthetisches
Phospholipid, wie Phosphatidyllysin, umfassen. Eine bevorzugte Ausführungsform
zur sublingualen Verabreichung der pharmazeutischen Zusammensetzung,
die für
kontrollierte Ausschüttung
ausgestaltet ist, besteht aus Poly(ethylen-Co-Vinylacetat)-Scheiben,
die Insulin-ähnlichen
Wachstumsfaktor I enthalten, für
Alzheimer, Schlaganfall oder Kopf- oder Rückenmarksverletzungen.
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Verabreichung
des Mittels
-
Das
neurologische Mittel wird typischerweise in einer Dosis verabreicht,
die ausreichend ist, um für einen
therapeutisch wirksamen Spiegel in dem Teil des ZNS, des Gehirns
und/oder des Rückenmarks
zu sorgen, der von dem Mittel profitieren kann. Bestimmte neurologische
Mittel weisen biologische Aktivität bei einer Konzentration von
ungefähr
10–12 M
bis ungefähr
10–9 M,
bevorzugt ungefähr
10–11 M
bis ungefähr
10–9 M,
bevorzugt ungefähr
10–10 M,
in einem Gewebe oder in der Umgebung eines Gewebes auf. Wenige der
wirksamsten neurologischen Mittel (z.B. Aktivitäts-abhängiger neurologischer Faktor,
ADNF) zeigen ihre biologische Aktivität in einem Bereich, der so
niedrig ist wie 10–15 M. Bevorzugte neurologische
Mittel, wie NGF, IGF-I und bFGF, weisen biologische Wirkungen in
den relevanten Geweben des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks
bei Konzentrationen von ungefähr
10–11 M
bis ungefähr
10–9 M
auf.
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Solch
eine therapeutisch wirksame Dosis kann das neurologische Mittel
zu einem Teil des ZNS, des Gehirns oder des Rückenmarks bringen, der für die Behandlung
einer Funktionsstörung,
einer Erkrankung oder einer Verletzung dieser Gewebe relevant ist.
Z.B. kann die Abgabe eines neurologischen Mittels an die olfaktorischen
Bulbi, an die Hippocampusformation und/oder den vorderen Kortex
zur Behandlung von Alzheimer vorteilhaft sein. Ganz ähnlich kann
die Abgabe eines neurologischen Mittels an das Mittelhirn, einschließlich der
Substantia nigra und des Locus ceruleus, und/oder an den Hirnstamm
zur Behandlung von Parkinson vorteilhaft sein. Bewegungsstörungen,
die als Ataxien bekannt sind, können
aus einer Behandlung Vorteile ziehen, die gegen das Cerebellum gerichtet
ist. Ein Schlaganfall oder eine Verletzung kann die meisten Teile
des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks beeinträchtigen.
Die Erfindung kann verwendet werden, um therapeutisch wirksame Mengen
eines neurologischen Mittels zu Teilen des Gehirns und des ZNS,
einschließlich der
olfaktorischen Bulbi, der Hippocampusformation, des vorderen Kortex,
des Mittelhirns, des Hirnstamms und des Rückenmarks zu transportieren,
welche für
mehrere Funktionsstörungen
oder Erkrankungen des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks
relevant sind.
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Es
ist anerkannt, dass die Gesamtmenge eines neurologischen Mittels,
die an ein bestimmtes Gewebe als Einheitsdosis verabreicht wird,
von der Art der pharmazeutischen Zusammensetzung, die verabreicht
wird, abhängen
wird, d.h., davon, ob die Zusammensetzung beispielsweise in Form
einer Lösung,
einer Suspension, einer Emulsion oder einer Retard-Formulierung vorliegt.
Z.B. wird ein neurologisches Mittel mit einer höheren Konzentration verabreicht,
wenn die pharmazeutische Zusammensetzung, die eine therapeutisch
wirksame Menge eines neurologischen Mittels umfasst, eine Retard-Formulierung
ist.
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Es
sollte für
einen Fachmann ersichtlich sein, dass Abweichungen im Hinblick auf
die therapeutisch wirksame Dosis und die Häufigkeit der Verabreichung
eines neurologischen Mittels in dieser Ausführungsform akzeptabel sein
können.
Die Menge des verabreichten neurologischen Mittels korreliert umgekehrt
mit der Häufigkeit
der Verabreichung. Daher wird ein Erhöhen der Konzentration eines
neurologischen Mittels in einer einzeln verabreichten Dosis oder
das Erhöhen
der mittleren Verweilzeit im Falle einer Retard-Form eines neurologischen
Mittels im Allgemeinen mit einer verminderten Häufigkeit der Verabreichung
einhergehen.
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Es
ist von Fachleuten anerkannt, dass die jeweilige Dosis des neurologischen
Mittels von einer Vielzahl von Faktoren abhängen wird, welche spezifisch
für den
Patienten sein können,
welcher medikamentiert wird. Diese Faktoren sollten in Erwägung gezogen
werden, wenn die therapeutisch wirksame Dosis eines neurologischen
Mittels und die Häufigkeit
seiner Verabreichung bestimmt werden. Z.B. kann die wirksame Dosis von
der Art, dem Alter, dem Gewicht oder der allgemeinen Gesundheit
des Patienten abhängen;
von der Schwere der Erkrankung oder der Funktionsstörung; von
der Größe und Lage
des Teils des Gehirns, in welchem eine effektive Menge des Mittels
erreicht werden muss; von der Häufigkeit
und Dauer der Medikation; von der Art der verabreichten Formulierung;
von den Charakteristika, wie Lipophilität, des Mittels und der Zusammensetzung;
von der Natur des Mittels und seiner Rezeptoren, wenn es welche
gibt; und von ähnlichen Faktoren.
Im Allgemeinen ist eine höhere
Dosierung bevorzugt, wenn die Erkrankung oder die Funktionsstörung schwerer
ist. Man glaubt, dass die Transportrate über ein Neuron von Art und
Mittel unabhängig
sein könnte.
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Ein
geringer Grad des Experimentierens kann erforderlich sein, um die
effektivste Dosis und Häufigkeit der
Verabreichung der Dosis zu bestimmen, wobei dies deutlich innerhalb
der Fähigkeit
eines Fachmanns liegt, sobald er von der vorliegenden Offenbarung
in Kenntnis gesetzt ist.
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Intermittierende
Dosierung
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird die pharmazeutische Zusammensetzung, die die therapeutisch
wirksame Dosis eines Mittels umfasst, intermittierend verabreicht.
Mit "intermittierender
Verabreichung" ist
eine Verabreichung einer therapeutisch wirksamen Dosis eines Mittels
gemeint, die von einer Zeitspanne der Unterbrechung gefolgt ist,
welche dann von einer weiteren Verabreichung einer therapeutisch
wirksamen Dosis gefolgt ist, usw. Die Verabreichung der therapeutisch
wirksamen Dosis kann auf kontinuierliche Weise erreicht werden,
wie beispielsweise mit einer Retard-Formulierung, oder sie kann
entsprechend einer wünschenswerten
täglichen
Dosierungskur erreicht werden, beispielsweise mit einer, zwei, drei
oder mehr Verabreichungen pro Tag. Mit "Zeitspanne der Unterbrechung" ist eine Unterbrechung
der kontinuierlichen Retard-Verabreichung oder der täglichen
Verabreichung eines Mittels gemeint. Die Zeitspanne der Unterbrechung
kann länger
oder kürzer
sein als die Spanne der kontinuierlichen Retard-Verabreichung oder
der täglichen
Verabreichung. Während
der Zeitspanne der Unterbrechung liegt der Spiegel des Mittels in
dem relevanten Gewebe wesentlich niedriger als der Maximalspiegel,
der während
der Behandlung erzielt wird. Die bevorzugte Länge der Unterbrechungsperiode
hängt von
der Konzentration der wirksamen Dosis und der Form des verwendeten
Mittels ab. Die Unterbrechungszeitspanne kann mindestens 2 Tage
lang sein, bevorzugt ist sie mindestens 4 Tage lang, und insbesondere
bevorzugt ist sie mindestens 1 Woche lang und überschreitet im Allgemeinen
eine Zeitspanne von 4 Wochen nicht. Wenn eine Retard-Formulierung
verwendet wird, muss die Unterbrechungszeitspanne ausgeweitet werden,
um der längeren
Verweilzeit des Mittels am Ort der Verletzung zu entsprechen. Alternativ
dazu kann die Häufigkeit
der Verabreichung der wirksamen Dosis der Retard-Formulierung entsprechend
herabgesetzt werden. Ein intermittierender Verabreichungsplan eines
Mittels kann fortgesetzt werden, bis die erwünschte therapeutische Wirkung,
und letztlich die Behandlung der Krankheit oder der Funktionsstörung erreicht
wird.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
ist die intermittierende Verabreichung der therapeutisch wirksamen
Dosis eines Mittels zyklisch. Mit "zyklisch" ist eine intermittierende Verabreichung
gemeint, die mit Unterbrechungen der Verabreichung einhergeht, und
zwar mit Zyklen im Bereich von ungefähr einem Monat bis ungefähr 2, 3,
4, 5 oder 6 Monaten, bevorzugter ungefähr 3 Monaten bis ungefähr 6 Monaten.
Z.B. kann der Verabreichungsplan eine intermittierende Verabreichung
der wirksamen Dosis eines Mittels sein, bei der eine einzelne Kurzzeitdosis
einmal pro Woche für
4 Wochen gegeben wird, gefolgt von einer Unterbrechung der intermittierenden
Verabreichung für
eine Zeitspanne von 3 Monaten, gefolgt von einer intermittierenden
Verabreichung mittels einer Verabreichung einer einzelnen Kurzzeitdosis,
die einmal pro Woche für
4 Wochen gegeben wird, gefolgt von einer Unterbrechung der intermittierenden
Verabreichung für
eine Zeitspanne von 3 Monaten, usw. Als weiteres Beispiel kann eine
einzelne Kurzzeitdosis einmal pro Woche für 2 Wochen gegeben werden,
gefolgt von einer Unterbrechung der intermittierenden Verabreichung
für eine
Zeitspanne von 1 Monat, gefolgt von einer einzelnen Kurzzeitdosis,
die einmal pro Woche für
2 Wochen gegeben wird, gefolgt von einer Unterbrechung in der intermittierenden
Verabreichung für
eine Zeitspanne von 1 Monat, usw. Ein zyklischer intermittierender
Verabreichungsplan eines Mittels an einen Patienten kann fortgesetzt
werden, bis die gewünschte
therapeutische Wirkung, und letztlich die Behandlung der Funktionsstörung oder
der Erkrankung erreicht wird.
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Neuronaler
Transport
-
Die
Verabreichung des Mittels an den Patienten wird so durchgeführt, dass
das Mittel an einem neuralen Weg entlang zum ZNS, zum Gehirn und/oder
zum Rückenmark
transportiert wird. Ein neuraler Weg umfasst den Transport innerhalb
oder entlang eines Neurons, durch oder mittels der Lymphbahnen,
die an einem Neuron entlang laufen, durch oder mittels eines perivaskulären Raums
eines Blutgefäßes, das
an einem Neuron oder neuralen Weg entlang läuft, durch oder mittels einer
Tunica externa ("adventitia") eines Blutgefäßes, das
an einem Neuron oder einem neuralen Weg entlang verläuft, oder über ein
hämangiolymphatisches
System. Die Erfindung bevorzugt den Transport eines Mittels mittels
eines neuralen Wegs gegen über
dem durch das zirkulatorische System, so dass Mittel, die nicht
oder nur schwach in der Lage sind, die Blut-Hirn-Schranke aus dem
Blutstrom in das Hirn zu überschreiten,
an das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark verabreicht werden
können.
Sobald einmal das Mittel die Blut-Hirn-Schranke überschritten hat und im ZNS
vorliegt, kann es über
lymphatische Kanäle, über einen
perivaskulären
Raum oder über
den Transport durch oder entlang der Neuronen zu den verschiedenen
Bereichen des Gehirns oder des Rückenmarks
gelangen. In einer Ausführungsform
akkumuliert das Mittel bevorzugt in Bereichen, die die größte Dichte
von Rezeptoren oder Bindestellen für dieses Mittel aufweisen.
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Die
Verwendung eines neuralen Wegs für
den Transport eines Mittels zum Gehirn, zum Rückenmark oder zu anderen Komponenten
des Zentralnervensystems überwindet
das Hindernis der Blut-Hirn-Schranke, so dass Medikationen, wie
Nervenwachstumsfaktor (NGF), ein Protein, das normalerweise diese
Barriere nicht überschreiten
kann, direkt an das Gehirn, das Kleinhirn, den Hirnstamm oder das
Rückenmark
verabreicht werden kann. Obwohl das Mittel, das verabreicht wird,
sowohl in den Blutstrom als auch in den neuralen Weg absorbiert
werden kann, ruft das Mittel bevorzugt nur minimale systemische
Wirkungen hervor. Zusätzlich
kann die Erfindung den Transport eines stärker konzentrierten Spiegels
des Mittels zu neuralen Zellen sicherstellen, da das Mittel nicht
in Flüssigkeiten
verdünnt
wird, die im Blutstrom vorhanden sind. Derart stellt die Erfindung eine
verbesserte Verabreichung eines Mittels an das ZNS, das Gehirn und/oder
das Rückenmark
bereit. Zusätzlich
kann die Verabreichung eines therapeutischen Mittels an das ZNS
mittels eines neuralen Wegs die systemische Verabreichung und unerwünschte systemische
Nebenwirkungen reduzieren. Dies kann unabhängig davon zutreffen, ob das
Mittel die Blut-Hirn-Schranke überschreitet
oder nicht.
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Der neurale
Trigeminus-Weg
-
Die
vorliegende Erfindung wendet die Verabreichung des Mittels auf eine
Weise an, bei der das Mittel über
einen neuralen Trigeminus-Weg bzw. einen Trigeminusnerven-Weg zum
ZNS, zum Gehirn und/oder zum Rückenmark
transportiert wird. Daher wird das Mittel an Gewebe verabreicht,
die vom Trigeminusnerv innerviert werden und außerhalb der Nasenhöhle liegen.
Der neurale Trigeminusweg innerviert verschiedene Gewebe des Kopfes
und des Gesichtes, die außerhalb
der Nasenhöhle
liegen, wie oben beschrieben. Insbesondere innerviert der Trigeminusnerv
die oralen Schleimhäute
und die Bindehautschleimhäute
oder -epithelien und die Haut des Gesichts. Die Aufbringung des
Mittels auf ein Gewebe, das vom Trigeminusnerv innerviert wird,
kann das Mittel zu beschädigten
Neuronen oder Zellen des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks transportieren.
Trigeminusneuronen innervieren diese Gewebe und können eine
direkte Verbindung zum ZNS, zum Gehirn und/oder zum Rückenmark
bereitstellen, und zwar aufgrund, so glaubt man, ihrer Rolle im
allgemeinen chemischen Sinn, einschließlich der mechanischen Empfindung,
der thermischen Empfindung und der Nozizeption (beispielsweise der
Detektion von scharfen Gewürzen
und von schädlichen
Chemikalien).
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Der
Transport über
den neuralen Trigeminusweg kann sich Lymphbahnen bedienen, die zusammen mit
dem Trigeminusnerv zur Brücke
und anderen Gehirnbereichen verlaufen, und von dort zu duralen Lymphbahnen,
die mit Teilen des ZNS in Verbindung stehen, wie dem Rückenmark.
Der Transport über
den Trigeminusnerv kann Mittel auch zu einem olfaktorischen Bulbus
transportieren. Ein perivaskulärer
Weg und/oder ein hämangiolymphatischer
Weg, wie lymphatische Kanäle,
die entlang der Adventitia von zerebralen Blutgefäßen verlaufen,
kann einen zusätzlichen
Mechanismus für
den Transport therapeutischer Mittel von Gewebe, das vom Trigeminusnerv
innerviert wird, zum Rückenmark
bereitstellen.
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Der
Trigeminusnerv umfasst Axone mit großem Durchmesser, welche das
mechanische Empfinden vermitteln, z.B. Berührung, und Axone mit kleinem
Durchmesser, welche Schmerz und thermales Empfinden vermitteln,
wobei die Zellkörper
von beiden im semilunaren (oder trigeminalen) Ganglion oder dem
trigeminalen Mesencephalonkern im Mittelhirn liegen. Bestimmte Teile
des Trigeminusnervs erstrecken sich in die oralen Schleimhäute und
die Bindehautschleimhaut und/oder deren Epithelien. Andere Teile
des Trigeminusnervs erstrecken sich bis in die Haut des Gesichts,
der Stirn, der oberen Augenlider, der unteren Augenlider, des Nasenrückens, der
Nasenflanke, der oberen Lippe, der Wange, des Kinns, der Kopfhaut
und der Zähne.
Einzelne Fasern des Trigeminusnervs sammeln sich zu einem großen Bündel, verlaufen
unterhalb des Gehirns und treten in die ventrale Seite der Brücke (pons)
ein. Ein Mittel kann an den Trigeminusnerv z.B. über die oralen, lingualen und/oder
Bindehaut-Mucosa und/oder -Epithelien verabreicht werden; oder über die
Haut des Gesichtes, der Stirn, der oberen Augenlider, der unteren
Augenlider, des Nasenrückens,
der Nasenflanke, der unteren Lippe, der Wange, des Kinns, der Kopfhaut
und der Zähne.
Solch eine Verabreichung kann extrazellulären oder intrazellulären (z.B.
transneuralen) anterograden und retrograden Transport des Mittels
verwenden, das über
die Trigeminusnerven in das Gehirn und seine Meningen, den Hirnstamm
oder das Rückenmark
eintritt. Ist das Mittel einmal in dem Gewebe oder auf dem Gewebe
verteilt, welches vom Trigeminusnerv innerviert wird, kann das Mittel über das
Gewebe transportiert werden und an Trigeminus-Neuronen entlang in
Bereiche des ZNS, einschließlich
des Hirnstamms, des Kleinhirns, des Rückenmarks, des olfaktorischen
Bulbus und kortikaler und subkortikaler Strukturen wandern.
-
Die
Verabreichung über
den neuralen Trigeminusweg kann die Bewegung eines Mittels durch
Haut, Schleimhäute
oder Epithelien hinweg in den Trigeminusnerv oder in einen lymphatischen
Raum, ein Blutgefäß, einen
perivaskulären
Raum, Blutgefäßadventitien
oder Blutgefäßlymphbahnen,
welche zusammen mit dem Trigeminusnerv zur Brücke und von dort in meningiale
Lymphbahnen, die mit Teilen des ZNS, wie dem Rückenmark, verbunden sind, verlaufen,
verwenden. Blutgefäßlymphbahnen
umfassen lymphatische Kanäle,
die um die Blutgefäße herum
auf der Außenseite
der Blutgefäße liegen.
Dies wird auch als hämangiolymphatisches
System bezeichnet. Die Einführung
eines Mittels in Lymphbahnen des Blutgefäßes führt das Mittel nicht notwendigerweise
in das Blut über.
-
Neurale Wege
und transdermale Verabreichung
-
In
einer Ausführungsform
kann die Erfindung den Transport mittels eines neuralen Trigeminuswegs nach
transdermaler Verabreichung umfassen. Nach transdermaler Verabreichung
kann der Transport über
den neuralen Trigeminusweg die Bewegung eines Mittels über die
Haut umfassen, um einen Trigeminusnerv oder einen perivaskulären und/oder
lymphatischen Kanal, der zusammen mit dem Nerv verläuft, zu
erreichen.
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Zum
Beispiel kann das Mittel transdermal auf eine Weise verabreicht
werden, die extrazellulären
oder intrazellulären
(z.B. transneuronalen) anterograden oder retrograden Transport in
die Trigeminusnerven oder entlang der Trigeminusnerven verwendet,
um das Gehirn, den Hirnstamm oder das Rückenmark zu erreichen. Ist
das Mittel einmal in der Haut oder auf die Haut verteilt, die vom
Trigeminusnerv innerviert wird, kann das Mittel durch die Haut hindurch
transportiert werden und entlang der Trigeminusneuronen zu Bereichen
des ZNS, einschließlich
des Hirnstamms, des Kleinhirns, des Rückenmarks, eines olfaktorischen
Bulbus und kortikaler und subkortikaler Strukturen wandern. Alternativ
dazu kann transdermale Verabreichung zum Transport eines Mittels
in einen perivaskulären
Raum eines Blutgefäßes oder
eine Lymphbahn führen,
welche mit dem Trigeminusnerv zur Brücke, zum olfaktorischen Bulbus
und anderen Gehirnbereichen wandern, und von dort zu meningealen
Lymphbahnen, die mit Teilen des Gehirns, wie dem Rückenmark,
in Verbindung stehen. Der Transport entlang des Trigeminusnervs
kann auch transdermal verabreichte Mittel zum olfaktorischen Bulbus, Mittelhirn,
Diencephalon, zur Medulla und zum Kleinhirn transportieren. Der
ethmoidale Zweig des Trigeminusnervs tritt in die Siebplatte ("cribriform region") ein. Ein transdermal
verabreichtes Mittel kann in die ventrale Dura des Gehirns eintreten
und über
bzw. in lymphatischen Kanälen
innerhalb der Dura wandern.
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Zusätzlich kann
die Erfindung auf eine Weise durchgeführt werden, die einen perivaskulären Weg und/oder
einen hämangiolymphatischen
Weg verwendet, wie beispielsweise einen lymphatischen Kanal, der innerhalb
der Adventitien eines zerebralen Blutgefäßes verläuft, um einen zusätzlichen
Mechanismus für
den Transport eines Mittels von der Haut zum Rückenmark bereitzustellen. Ein
Mittel, das über
den hämangiolymphatischen
Weg transportiert wird, tritt nicht notwendigerweise in den Kreislauf
ein. Lymphbahnen der Blutgefäße, die
mit dem Circulus arteriosus cerebri ("circle of Willis") assoziiert sind, sowie Blutgefäße, die
dem Trigeminusnerv folgen, können
ebenfalls in den Transport des Mittels eingebunden sein.
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Die
transdermale Verabreichung unter Verwendung eines neuralen Wegs
kann ein Mittel zum Hirnstamm, zum Kleinhirn, zum Rückenmark
und zu kortikalen und subkortikalen Strukturen transportieren. Das Mittel
allein kann diese Bewegung in das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark
erleichtern. Alternativ dazu können
das Trägermittel
oder andere Transfer-fördernde
Faktoren beim Transport des Mittels in den und entlang des neuralen
Trigeminus-Wegs helfen. Eine transdermale Verabreichung eines therapeutischen
Mittels kann die Blut-Hirn-Schranke über ein Transportsystem von
der Haut zum Gehirn und zum Rückenmark umgehen.
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Neurale Wege
und sublinguale Verabreichung
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Erfindung die Verabreichung über einen neuralen Trigeminus-Weg
nach sublingualer Verabreichung verwenden. Nach sublingualer Verabreichung
kann sich die Verabreichung über
den neuralen Trigeminus-Weg der Bewegung eines Mittels von unter
der Zunge durch das linguale Epithel hindurch bedienen, um einen
Trigeminusnerv oder einen perivaskulären oder lymphatischen Kanal,
der entlang dieses Nervs verläuft,
zu erreichen.
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Z.B.
kann das Mittel sublingual auf eine Weise verabreicht werden, die
extrazellulären
oder intrazellulären
(z.B. transneuronalen), anterograden und retrograden Transport über die
oralen Schleimhäute
und dann in die Trigeminusnerven und entlang der Trigeminusnerven
umfasst, um das Gehirn, den Gehirnstamm oder das Rückenmark
zu erreichen. Ist das Mittel einmal sublingual verabreicht, kann
das Mittel über
die oralen Schleimhäute
mittels der peripheren Prozesse der Trigeminusneuronen in Bereiche
des ZNS gelangen, einschließlich
des Hirnstamms, des Rückenmarks
und kortikaler und subkortikaler Strukturen. Alternativ dazu kann
die sublinguale Verabreichung zum Transport eines Mittels in Lymphbahnen
führen,
die zusammen mit dem Trigeminusnerv zur Brücke und zu anderen Gehirnbereichen
und von dort in meningeale Lymphbahnen führen, welche mit Teilen des
ZNS, wie dem Rückenmark,
verbunden sind. Der Transport über
den Trigeminusnerv kann auch sublingual verabreichte Mittel zu den
olfaktorischen Bulbi, zum Mittelhirn, zum Diencephalon, zur Medulla
und zum Kleinhirn transportieren. Der ethmoidale Zweig des Trigeminusnervs
tritt in die Siebplattenregion ein. Ein sublingual verabreichtes
Mittel kann in die ventrale Dura des Gehirns eintreten und über lymphatische
Kanäle
innerhalb der Dura wandern.
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Zusätzlich kann
die Erfindung auf eine Weise durchgeführt werden, die sich eines
hämangiolymphatischen
Wegs bedient, wie eines lymphatischen Kanals, der innerhalb der
Adventitien eines zerebralen Blutgefäßes verläuft, um einen zusätzlichen
Mechanismus für
den Transport eines Mittels von der oralen Submucosa zum Rückenmark
bereitzustellen. Ein Mittel, das über den hämangiolymphatischen Weg transportiert
wird, tritt nicht notwendigerweise in den Blutkreislauf ein. Lymphbahnen
von Blutgefäßen, die
mit dem Circulus arteriosus cerebri assoziiert sind, sowie Blutgefäße, die
dem Trigeminusnerv folgen, können
ebenfalls in den Transport des Mittels involviert sein.
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Die
sublinguale Verabreichung, die einen neuralen Weg verwendet, kann
ein Mittel zum Stammhirn, zum Kleinhirn, zum Rückenmark und zu kortikalen
und subkortikalen Strukturen transportieren. Das Mittel allein kann
diese Bewegung in das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark
erleichtern. Alternativ dazu kann das Trägermittel oder andere Transfer-fördernde
Faktoren beim Transport des Mittels in den neuralen Trigeminusweg
und entlang des neuralen Trigeminus-Wegs helfen. Die sublinguale
Verabreichung eines therapeutischen Mittels kann die Blut-Hirn-Schranke über ein
Transportsystem von der oralen Mucosa zum Gehirn und zum Rückenmark
umgehen.
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Neurale Wege
und Bindehautverabreichung
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Erfindung einen Transport über einen neuralen Trigeminus-Weg
verwenden, und zwar nach Bindehautverabreichung. Nach Bindehautverabreichung
kann der neurale Trigeminus-Weg die Bewegung eines Mittels von der
Bindehaut über
das Bindehautepithel umfassen, um die Trigeminusnerven oder die
lymphatischen Kanäle,
die mit dem Nerv verlaufen, zu erreichen.
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Z.B.
kann das Mittel über
die Bindehaut verabreicht werden, und zwar auf eine Weise, die extrazellulären oder
intrazellulären
(z.B. transneuronalen), anterograden und retrograden Transport über die
Bindehautschleimhaut und dann in die Trigeminusnerven und über die
Trigeminusnerven verwendet, um das Gehirn, den Hirnstamm oder das
Rückenmark
zu erreichen. Ist das Mittel einmal über die Bindehaut verabreicht,
kann das Mittel über
die Schleimhäute
der Bindehaut mittels der peripheren Prozesse von trigeminalen Neuronen
in Bereiche des ZNS transportiert werden, die den Hirnstamm, das
Rückenmark
und kortikale und subkortikale Strukturen umfassen. Alternativ dazu
kann die Verabreichung über
die Bindehaut zum Transport eines Mittels in Lymphbahnen führen, die
zusammen mit dem Trigeminusnerv zur Brücke und zu anderen Hirnbereichen und
von dort in meningeale Lymphbahnen, die mit Teilen des ZNS, wie
dem Rückenmark,
verbunden sind, verlaufen. Der Transport entlang des Trigeminusnervs
kann auch über
die Bindehaut verabreichte Mittel zu den olfaktorischen Bulbi, zum
Mittelhirn, zum Diencephalon, zur Medulla und zum Kleinhirn transportieren.
Der ethmoidale Zweig des Trigeminusnervs tritt in die Siebplattenregion
ein. Ein Mittel, das über
die Bindehaut verabreicht wurde, kann in die ventrale Dura des Gehirns
eintreten und in lymphatischen Kanälen innerhalb der Dura wandern.
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Zusätzlich kann
die Erfindung auf eine Weise durchgeführt werden, die einen hämangiolymphatischen Weg
verwendet, wie einen lymphatischen Kanal, der innerhalb der Adventitien
eines zerebralen Blutgefäßes verläuft, um
einen zusätzlichen
Mechanismus für
den Transport eines Mittels von den Submucosa der Bindehaut zum
Rückenmark
bereitzustellen. Ein Mittel, das über den hämangiolymphatischen Weg transportiert wird,
tritt nicht notwendigerweise in den Blutkreislauf ein. Lymphbahnen
von Blutgefäßen, die
mit dem Circulus arteriosus cerebri assoziiert sind, sowie Blutgefäße, die
dem Trigeminusnerv folgen, können
in den Transport des Mittels involviert sein.
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Die
Verabreichung über
die Bindehaut unter Verwendung eines neuralen Wegs kann ein Mittel
zum Hirnstamm, zum Kleinhirn, zum Rückenmark und zu kortikalen
und subkortikalen Strukturen transportieren. Das Mittel allein kann
diese Bewegung in das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark
erleichtern. Alternativ dazu kann das Trägermittel oder andere Transfer-fördernde
Faktoren beim Transport des Mittels in den neuralen Trigeminusweg
und entlang des neuralen Trigeminuswegs helfen. Die Verabreichung
eines therapeutischen Mittels über
die Bindehaut kann die Blut-Hirn-Schranke über ein Transportsystem von
der Schleimhaut der Bindehaut zum Gehirn und zum Rückenmark
umgehen.
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Funktionsstörungen des
Zentralnervensystems
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Das
vorliegende Verfahren kann verwendet werden, um Mittel zum Hirn
für Zwecke
der Diagnose, der Behandlung oder der Prävention von Funktionsstörungen oder
Erkrankungen des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks zu transportieren.
Diese Funktionsstörungen
können
neurologische oder psychiatrische Funktionsstörungen sein. Diese Funktionsstörungen oder
Erkrankungen umfassen Hirnfunktionsstörungen, wie Alzheimer, Parkinson,
Lewy body-Demenz,
Multiple Sklerose, Epilepsie, zerebrale Ataxie, progressive supranucleare
Lähmung,
amyotrophische laterale Sklerose, Gemütskrankheiten, Angstzustände, obsessive Zwangshandlungen
und Zwangsfunktionsstörungen,
Persönlichkeitsstörungen,
Aufmerksamkeit-Defizit-Syndrom,
Aufmerksamkeit-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom, Tourette-Syndrom,
Tay-Sachs, Nieman-Pick und andere Lipidstoffwechsel- und genetische
Hirn-Erkrankungen und/oder Schizophrenie. Das Verfahren kann auch verwendet
werden bei Patienten, die an Nervenschäden aufgrund von zerebrovaskulären Funktionsstörungen, wie
einem Schlag im Gehirn oder im Rückenmark,
an ZNS-Infektionen einschließlich
Meningitis und HIV, an Tumoren des Gehirns und des Rückenmarks,
leiden, oder an einer Prionen-Erkrankung, oder welche in dieser Hinsicht
gefährdet
sind. Das Verfahren kann auch verwendet werden, um Mittel zu verabreichen,
um ZNS-Funktionsstörungen
zu begegnen, die von gewöhnlicher
Alterung (z.B. Anosmie oder Verlust des allgemeinen chemischen Sinns),
Gehirnverletzung oder einer Verletzung des Rückenmarks herrühren.
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Die
vorliegende Erfindung kann verwendet werden, um Mittel zum Hirn
für die
Diagnose, die Behandlung oder Prävention
von neurodegenerativen Funktionsstörungen zu transportieren. Die
sublinguale, Bindehaut- oder transdermale Verabreichung eines Mittels
an periphere Nervenzellen des Trigeminus-Wegs oder anderer sensorischer
neuraler Wege, die die Haut oder die Bindehaut oder orale Schleimhäute innervieren, behauptete
Eintrittswege für
ursächliche
Agentien von Gehirnerkrankungen, kann dabei helfen, gegen eine Erkrankung
in diesen Nervenzellen zu schützen
und verletzte Nervenzellen zu regenerieren, und dabei die nachfolgende
Ausbreitung einer Erkrankung auf empfängliche Bereiche des ZNS, des
Gehirns und/oder des Rückenmarks
zu verhindern.
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Das
Ausbringen eines Mittels auf das sublinguale, Bindehaut- oder fasciale
Epithel kann auch dabei helfen, die Ausbreitung bestimmter Erkrankungen
des ZNS, des Gehirns und/oder des Rückenmarks zu verhindern, indem
periphere Zellen und Neuronen, die von Neurotoxinen und anderen
Angriffen verletzt wurden, direkt behandelt werden. Die prophylaktische
Behandlung dieser außenliegenden
Nervenzellen hilft, den Eintritt von Krankheits-verursachenden Mitteln
in das ZNS, das Gehirn und/oder das Rückenmark auszuschließen. Diese
Behandlung ist besonders vorteilhaft in Fällen der Alzheimer-Erkrankung,
bei denen man vermutet, dass ein Umweltfaktor eines der ursächlichen
Agentien dieser Erkrankung ist. Das Aufbringen eines Mittels auf die
sensorischen Neuronen behandelt oder verhindert zum Teil auch den
Verlust des Geruchsinns oder des allgemeinen chemischen Sinns, was
mit neurodegenerativen Funktionsstörungen und dem gewöhnlichen
Altern in Verbindung stehen kann.
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Die
Behandlung der Parkinson-Erkrankung kann ebenfalls eine wichtige
Anwendung des vorliegenden Verabreichungsverfahrens sein, da der
Trigeminusnerven-Weg Neurotrophine und andere therapeutische Agentien
von der Mundhöhle,
der Bindehaut oder der Haut zur Brücke im Hirnstamm transportieren
kann. Das therapeutische Hauptziel im Gehirn bei Parkinson ist die
Substantia nigra, welche sich über
die dorsale Oberfläche
des Hirnstiels von der rostralen Grenze über die Brücke bis zum Nucleus subthalmicus
erstreckt. Andere therapeutische Zielbereiche sind der Locus ceruleus,
welcher in der rostralen Brückenregion
liegt, und der ventrale Tegmentalbereich, welcher dorsomedial zu
der Substantia nigra liegt.
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Eine "wirksame Menge" eines Mittels ist
eine Menge, die ausreicht, um die Symptome und/oder die zugrundeliegenden
Ursachen von einer der oben genannten Funktionsstörungen oder
Erkrankungen zu behandeln, zu reduzieren und/oder zu verbessern.
In einigen Beispielen ist eine "wirksame
Menge" ausreichend, um
die Symptome dieser Erkrankungen zu eliminieren, und vielleicht,
um die Erkrankung selbst zu überwinden.
Im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung beziehen sich die Begriffe "behandeln" und "Therapie" und ähnliche
auf Linderung, Verlangsamen des Fortschreitens, Prophylaxe, Abschwächung oder
Heilung von bestehenden Erkrankungen. Wie hier verwendet, bezieht
sich Vorbeugen bzw. Vermeiden auf Hinausschieben, Verzögern, Verlangsamen,
Verhindern oder auf andere Weise stoppen, Vermindern oder Lindern
des Ausbruchs bzw. der Entstehung solcher Gehirnerkrankungen oder
-funktionsstörungen.
Es ist bevorzugt, dass eine ausreichend große Menge des Mittels mit nicht-toxischen
Spiegeln angewandt wird, um einen wirksamen Spiegel der Aktivität gegen
die Erkrankung innerhalb des neuralen Systems bereitzustellen. Die
vorliegende Erfindung kann bei jedem Säuger verwendet werden. Beispielhafte
Säugetiere
umfassen Ratten, Katzen, Hunde, Pferde, Kühe, Schafe, Schweine und bevorzugter
Menschen, sie sind aber nicht auf diese beschränkt.
-
Gegenstände und
Verfahren zur Herstellung
-
Die
vorliegende Erfindung kann einen Gegenstand zur Herstellung verwenden,
der ein Mittel zur Verabreichung an das ZNS, das Gehirn und/oder
das Rückenmark
bereitstellt. Der Gegenstand zur Herstellung kann eine Phiole oder
einen anderen Behälter
umfassen, welcher eine Zusammensetzung enthält, die für das vorliegende Verfahren
geeignet ist, und zwar zusammen mit irgendeinem Trägermittel,
entweder getrocknet oder in flüssiger
Form. Der Gegenstand zur Herstellung umfasst weiter Anweisungen
in Form eines Aufklebers auf dem Behälter und/oder in Form einer
Beilage, die in einer Schachtel enthalten ist, in die der Behälter verpackt
ist, für
die Ausführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Die Anweisungen können
auch auf die Schachtel aufgedruckt sein, in welche die Phiole verpackt
ist. Die Anweisungen enthalten Informationen, wie ausreichende Dosierung
und Verabreichungsinformationen, um es dem Patienten oder einer
Arbeitskraft auf diesem Gebiet zu ermöglichen, das Mittel zu ver abreichen.
Es wird vorausgesetzt, dass eine Arbeitskraft in diesem Gebiet jeden
Arzt, jede Krankenschwester, jede Fachkraft, jeden Ehepartner oder
jeden anderen Pfleger umfasst, der/die das Mittel verabreichen könnte. Das
Mittel kann auch vom Patienten selbst verabreicht werden.
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Erfindungsgemäß kann ein
Mittel zur Herstellung einer Mittelzusammensetzung oder eines Medikamentes
verwendet werden, welche/welches zur Bindehaut-, transdermalen und/oder
sublingualen Verabreichung geeignet ist. Z.B. kann eine Flüssigkeit
oder eine feste Zusammensetzung auf verschiedene Weise hergestellt
werden, und zwar unter Verwendung herkömmlicher Techniken. Eine flüssige Zusammensetzung
kann hergestellt werden, indem ein Mittel in einem geeigneten Lösungsmittel,
wie Wasser, bei einem geeigneten pH-Wert, das gegebenenfalls Puffer
oder andere Exzipientien umfasst, gelöst wird, z.B. um eine Lösung zu bilden,
wie hierin oben beschrieben.
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Die
vorliegende Erfindung ist vielleicht besser unter Bezugnahme auf
die folgenden Beispiele zu verstehen.
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Beispiele
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Beispiel 1-Sublinguale
Verabreichung von Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor I an das zentrale Nervensystem (Gehirn und Rückenmark)
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Einleitung
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Ein
neurologisches Mittel sublingual zu verabreichen, ist ein wirksamer
Weg, um dieses Mittel zum Gehirn und zum Rückenmark eines Säugers zu
transportieren.
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Material und
Methoden
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Männliche
Sprague-Dawley-Ratten mit einem Gewicht von 200-310 g wurden intraperitoneal
mit Pentobarbital (40 mg/kg) betäubt.
Der Transport des Arzneimittels zum Gehirn und zum Rückenmark
wurde nach sublingualer Verabreichung von 7,4 nmol von 125I-IGF-I
in Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung mit einem pH-Wert von
7,4 untersucht. Die Ratten wurden auf ihren Bäuchen gelagert, mit erhöhtem Hinterteil
und niedrig gelagertem Maul. 125I-IGF-I
(7,4 nmol) auf einem schmalen Streifen Filterpapier wurde unter
der Zunge platziert. Solche Verfahren zur sublingualen Verabreichung
sind im Stand der Technik bekannt. Purushotham et al., Am J. Physiol.
269, G867-G873 (1995). Die Ratten wurden anschließend einer
Perfusionsfixierung, die innerhalb der Minuten nach der Vervollständigung
der 125I-IGF-I-Verabreichung folgte, unterzogen. Die
Perfusionsfixierung wurde mit 50-100 ml physiologischer Kochsalzlösung, gefolgt
von 500 ml Fixiermittel mit 1,25% Glutaraldehyd und 1 % Parafomaldehyd
in 0,1 M Sorenson's
Phosphatpuffer, pH 7,4, durchgeführt,
und zwar vor der Dissektion und der 125I-Messung
mittels Gammazähler.
Die dissektierten Bereiche umfassten ausgewählte Hirnregionen sowie der
Cervix-, Thorax- und Sakralregionen des Rückenmarks.
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Ergebnisse
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Das
schnelle Auftauchen des neurologischen Mittels im Gehirn und im
Rückenmark
wurde mittels der Bestimmung der Radioaktivität beobachtet. Die Konzentration
des neurologi schen Mittels war in der cervikalen Region des Rückenmarks
höher als
in der Thoraxregion und in der Thoraxregion höher als in der Lenden- oder Sakralregion.
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Höhere Konzentrationen
des neurologischen Mittels fand man in den Hirnhäuten (den Meningen) oder der
Dura, die jedes der folgenden Gebilde umgaben: den olfaktorischen
Bulbus, die dorsalen und ventralen Regionen des Gehirns, den Trigeminusnerv
und das obere cervikale Rückenmark.
Das IGF fand man auch im olfaktorischen Bulbus, im Rückenmark
und im Hirnstamm. Der Trigeminusnerv selbst, welcher die Zunge innerviert,
enthielt hohe Konzentrationen des neurologischen Mittels.
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Schlussfolgerungen
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Die
Ergebnisse zeigten, dass die sublinguale Verabreichung ein effektives
Verfahren für
den Transport eines neurologischen Mittels, wie IGF-I, zum Gehirn,
zum Trigeminusnerv und zum Rückenmark
ist.
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Beispiel 2 – Transdermale
Verabreichung von Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor I an das zentrale Nervensystem (Gehirn und Rückenmark)
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Einleitung
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Die
transdermale Verabreichung eines neurologischen Mittels ist ein
wirksamer Weg, um dieses Mittel zum Gehirn und zum Rückenmark
eines Tieres zu transportieren.
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Material und
Methoden
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Männliche
Sprague-Dawley-Ratten mit einem Gewicht von 200-310 g wurden intraperitoneal
mit Pentobarbital (40 mg/kg) betäubt.
Der Transport des Arzneimittels zum Gehirn und zum Rückenmark
wurde nach transdermaler Verabreichung von 7,4 nmol von 125I-IGF-I in Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung mit
einem pH-Wert von 7,4 untersucht. Die Ratten wurden auf ihren Bäuchen gelagert,
mit erhöhtem
Hinterteil und niedrig gelagertem Maul. 125I-IGF-I (7,4 nmol) wurde
auf die Haut des Gesichtes der Ratten aufgebracht. Die Ratten wurden
anschließend
innerhalb der Minuten nach der Vervollständigung der 125I-IGF-I-Verabreichung
einer Perfusionsfixierung unterzogen. Die Perfusionsfixierung wurde
mit 50-100 ml physiologischer Kochsalzlösung, gefolgt von 500 ml Fixiermittel,
enthaltend 1,25% Glutaraldehyd und 1 % Paraformaldehyd in 0,1 M
Sorenson's Phosphatpuffer,
pH 7,4, unterzogen, und zwar vor der Dissektion und 125I-Messung
mittels Gammazähler.
Die dissektierten Bereiche umfassten ausgewählte Hirnregionen sowie die
Cervix-, Thorax- und Sakralregionen des Rückenmarks.
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Ergebnisse
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Das
schnelle Auftauchen des neurologischen Mittels im Hirn und im Rückenmark
wird mittels der Bestimmung der Radioaktivität beobachtet.
-
Schlussfolgerungen
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Die
Ergebnisse zeigen, dass die transdermale Verabreichung ein wirksames
Verfahren zum Transport von neurologischen Mitteln, wie IGF-I, zum
Gehirn, zum Trigeminusnerv und zum Rückenmark, ist.
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Beispiel 3 – Netzhaut-Verabreichung
von Insulin-ähnlichem
Wachstumsfaktor I an das zentrale Nervensystem (Gehirn und Rückenmark)
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Einleitung
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Verabreichung
eines neurologischen Mittels über
die Bindehaut ist ein wirksamer Weg, um dieses Mittel zum Gehirn
und zum Rückenmark
eines Tieres zu transportieren.
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Material und
Methoden
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Männliche
Sprague-Dawley-Ratten mit einem Gewicht von 200-310 g wurden intraperitoneal
mit Pentobarbital (40 mg/kg) betäubt.
Der Transport des Arzneimittels zum Gehirn und zum Rückenmark
wurde nach transdermaler Verabreichung von 7,4 nmol von 125I-IGF-I in Phosphat-gepufferter Kochsalzlösung mit
einem pH-Wert von 7,4 untersucht. Die Ratten wurden auf ihren Bäuchen gelagert,
mit erhöhtem
Hinterteil und niedrig gelagertem Maul. 125I-IGF-I (7,4 nmol) wurde
auf die unteren Augenlider der Ratten aufgebracht. Die Ratten wurden
anschließend
innerhalb der Minuten nach der Vervollständigung der 125I-IGF-I-Verabreichung
einer Perfusionsfixierung unterzogen. Die Perfusionsfixierung wurde
mit 50-100 ml physiologischer Kochsalzlösung, gefolgt von 500 ml Fixiermittel
enthaltend 1,25% Glutaraldehyd und 1% Paraformaldehyd in 0,1 M Sorenson's Phosphatpuffer,
pH 7,4, durchgeführt,
und zwar vor der Dissektion und 125I-Messung
mittels gamma-Zähler.
Die dissektierten Bereiche umfassten ausgewählte Hirnregionen sowie die
Cervix-, Thorax- und Sakralregionen des Rückenmarks.
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Ergebnisse
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Das
schnelle Auftauchen des neurologischen Mittels im Gehirn und im
Rückenmark
wird mittels der Bestimmung der Radioaktivität beobachtet.
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Schlussfolgerungen
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Die
Ergebnisse zeigen, dass die Verabreichung über die Bindehaut ein wirksames
Verfahren zum Transport von neurologischen Mitteln, wie IGF-I, zum
Gehirn, zum Trigeminusnerv und zum Rückenmarkt, sein kann.
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Es
sollte angemerkt werden, dass die Singularformen "ein/eine" und "der/die/das", wie sie in der
Beschreibung und den Ansprüchen
verwendet werden, Pluralbezüge
umfassen, wenn nicht der Zusammenhang eindeutig etwas anderes vorgibt.
Daher umfasst z.B. die Bezugnahme auf eine Zusammensetzung, die "eine Verbindung" enthält, ein
Gemisch von zwei oder mehr Verbindungen.
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Alle
Veröffentlichungen
und Patentanmeldungen in dieser Beschreibung zeigen das Fachwissen
in dem Gebiet an, zu dem diese Erfindung gehört.