DE69919448T2 - Halterung für Strahlungsheizkörper - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Halter für Heizpiatten.
- Herkömmliche Halter für Heizplatten bestehen im Wesentlichen aus einer Konsole mit Mitteln zur Auflage am Boden oder zur freitragenden Befestigung und Mitteln zur Befestigung an der Heizplatte.
- Einer dieser Halter ist in PCT/EP96/01026 offenbart.
- Darin ist eine rohrförmige Konsole offenbart, die zwischen den geformten Bereichen der Konvektionsschicht einer Heizplatte einzusetzen ist, die zwei vertikale, rohrförmige Zwischenräume für den Luftdurchgang bilden.
- Eine Muffe ist verschiebbar an die rohrförmige Konsole in einem nach unten gerichteten Bereich gekoppelt und lagert ein oder zwei Flügel, die in die Zwischenräume einzusetzen sind, die sich neben der Konsole befinden, wenn sie installiert sind.
- Eine Schraube wirkt zwischen der Muffe und der Konsole und greift in ein Durchgangsloch der Muffe ein, das senkrecht zu der Anordnungsebene ist, die durch die Heizplatte gebildet ist; die Schraube spreizt den Flügel oder die Flügel und die Konsole gegeneinander in rechten Winkeln zu der Grundplatte, so dass die Konsole gegen die Grundplatte gedrückt und der Flügel oder die Flügel in die entgegengesetzte Richtung und daher gegen die Wand des entsprechenden Zwischenraums gedrückt werden.
- Der Halter hat den Nachteil, dass durch die Spreizwirkung zwischen der Konsole und dem oder den verbundenen Flügeln eine Zugkraft zwischen den Konvektionschichten ausgeübt wird, welche die Zwischenräume und den Heizkörper bilden, der die Platte in den Bereichen bildet, wo sie für gewöhnlich durch Punktschweißen miteinander verbunden werden.
- Eine Zugkraft wird insbesondere auf die Verbindungsabschnitte ausgeübt, die bezüglich des Halters voneinander abgewandt sind.
- Auf Grund der Tatsache, dass die Punktschweißverbindung nicht besonders fest ist, was daran liegt, dass sie lediglich die Konvektionsschicht an dem Heizkörper halten soll, kann die durch das Spreizen der Bauteile des Halters verursachte Zugkraft leicht bewirken, dass sich die Schweißpunkte lösen.
- Desweiteren verursacht die Zugkraft in jedem Fall eine Verformung der Form der Zwischenräume und zerstört somit ihren Anstrich und führt zu Rostbildung.
- Der Oberbegriff des Anspruchs 1 ist in DE-A-19701103 offenbart.
- Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Halter für Heizplatten anzugeben, der die vorstehend genannten Nachteile von herkömmlichen Haltern umgeht.
- Im Rahmen dieser Zielsetzung ist es eine wichtige Aufgabe, einen Halter für Heizplatten anzugeben, dessen Wirkung ausgeübt wird, ohne dass die Bauteile der Platte Belastungen ausgesetzt werden.
- Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, einen Halter anzugeben, dessen Wirkung ausgeübt wird, ohne die Bauteile der Platte zu verformen.
- Eine weitere wichtige Aufgabe ist es, einen Halter anzugeben, der besonders handlich und einfach im Gebrauch ist.
- Eine weitere Aufgabe ist es, einen Halter anzugeben, der eine einfache Konstruktion hat und kostengünstig mit herkömmlicher Ausrüstung und herkömmlichen Maschinen hergestellt werden kann.
- Dieses Ziel sowie diese und weitere Aufgaben, die im Folgenden deutlich werden, werden durch einen Halter für Heizplatten gemäß Anspruch 1 erreicht.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels deutlich gemacht und durch ein nicht einschränkendes Beispiel in den beiliegenden Zeichnungen erläutert, in denen:
-
1 eine Perspektivansicht eines erfindungsgemäßen Halters ist, der an einer Heizplatte befestigt ist; -
2 eine Seitenansicht des Halters der1 ist; -
3 eine auseinandergezogene Perspektivansicht des Halters der1 ist; -
4 eine Draufsicht des Halters der1 ist, der an der Platte befestigt ist; -
5 eine vertikale Schnittansicht der Platte der1 ist, wobei der Halter an dieser befestigt ist; -
6 eine vergrößerte Ansicht eines Details des Halters der1 ist; -
7 eine Draufsicht eines anderen konstruktiven Ausführungsbeispiels des Halters ist. - In Bezug auf die oben genannten
1 bis6 umfasst ein Halter für Heizplatten eine Konsole10 , die in diesem Fall zur Auflage am Boden unter eine Grundplatte11 geschweißt ist, die aber auch mit freitragenden Befestigungsmitteln der Klammerart oder dergleichen und Mitteln zur Befestigung an der Heizplatte12 versehen sein kann, die im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen13 bezeichnet sind. - In diesem Fall besteht die Heizplatte
12 aus einem plattenähnlichen Heizkörper14 , an den an einer Seite eine Konvektionsschicht15 punktgeschweißt ist; die Schicht ist so geformt, dass sie mehrere vertikale Riffelungen bildet, die Zwischenräume16 mit einem viereckigen, insbesondere beispielsweise einem trapezförmigen Querschnitt bilden. - Gemäß der Erfindung ist die Konsole
10 teleskopisch und besteht in der Praxis aus zwei rohrförmigen Elementen, die mit den Bezugszeichen17 bzw.18 bezeichnet sind, die beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt haben und ineinander geschoben sind. - Die beiden Elemente
17 und18 sind durch Schrauben19 miteinander verbunden, die zwischen diesen wirken, um sie miteinander zu verriegeln. - Gemäß der Erfindung umfassen die Mittel zur Befestigung an der Platte
12 ferner zwei Elemente20 und21 , die mittels eines Gewindezapfens22 gelenkig mitein ander verbunden sind und jeweilige Backen mit Konturen bilden, die durch dieselben Bezugszeichen20 und21 bezeichnet sind. - Insbesondere (
3 ) besteht die erste Backe20 aus einer länglichen Schicht23 , die durch Ausstanzen einer Metallplatte und deren plastischer Verformung so geformt ist, dass sie über einen Großteil ihrer Ausdehnung einen omegaförmigen Querschnitt hat. - In dem omegaförmigen Teil hat die Backe
20 daher zwei koplanare Klappen oder Flügel24 und25 . - Desweiteren ist die Schicht
23 mit einem U-förmigen Abschnitt23a an das rohrförmige Element17 der Konsole10 stumpfgeschweißt und daher axial starr an dieses gekopppelt. - Die Backe
21 besteht in diesem Fall statt dessen aus zwei parallelen Blättern26 und27 , die durch einen U-förmigen Abschnitt28 miteinander verbunden sind, der monolitisch mit diesen ist, wobei man die Anordnung erhält, indem eine Metallplatte ausgestanzt und plastisch verformt wird. - Insbesondere ist der U-förmige Abschnitt
28 in dem Abschnitt23a der Backe21 angeordnet und hat einen flachen Abschnitt29 , der senkrecht zu den Blättern26 und27 ist und den ein Durchgangsloch30 kreuzt. - Die beiden Blätter
26 und27 sind derart angeordnet, dass sich die Backe20 zwischen diesen befindet, und dass sie mit den Klappen24 und25 zusammenwirken. - Eine Schraube
31 tritt durch das Durchgangsloch30 und greift in ein diametrales Gewindeloch32 eines zylindrischen Zapfens33 ein, der in Löcher34 zwischen den Flügeln des U-förmigen Abschnitts23a der Backe20 eingesetzt ist. - Auf Grund ihrer Form sind die Backen
20 und21 ausgezeichnete Hebel und haben daher einen zentral angeordneten Drehpunkt. - Was die Betätigung betrifft, so ist die Backe
20 außerhalb der Heizplatte12 zwischen zwei nebeneinanderliegenden Zwischenräumen16 angeordnet, während die Blätter26 und27 der Backe21 in die Zwischenräumen16 eingesetzt sind. - Durch Festziehen der Schraube
31 wird die Konvektionsschicht15 zwischen die Blätter26 und27 , die hochkant wirken, und die Klappen24 und25 geklemmt. - Es ist daher offensichtlich, dass zwischen der Konvektionsschicht
15 und dem Heizkörper14 keine Belastung hervorgerufen wird und dass keine Verformungsbelastung auf die Schicht15 ausgeübt wird. - Unter Bezugnahme auf die vorstehend genannte
7 können bei einem anderen konstruktiven Ausführungsbeispiel die Bereiche, mittels derer die Blätter26 und27 und die Klappen24 und25 mit der Konvektionsschicht15 in Kontakt treten, durchgehend oder teilweise mit einem Rand bedeckt sein. - Insbesondere kann dieser Rand aus einem U-förmigen Element bestehen, das derart zugeschnitten und angeordnet ist, dass es die Kanten der Blätter
26 und27 und der Klappen24 und25 spreizt, um so die Elemente zu bilden, die durch die Bezugszeichen35 ,36 ,37 und38 in7 bezeichnet sind. - Folgen in den Patentansprüchen auf technische Merkmale Bezugszeichen, dienen diese lediglich der besseren Verständlichkeit der Ansprüche und haben folglich keine einschränkende Wirkung auf den Zweck eines Elements, das beispielhaft durch solche Bezugszeichen gekennzeichnet ist.
Claims (11)
- Halter für Heizplatten, umfassend eine verstellbare Konsole (
10 ) mit Mitteln, um am Boden aufzuliegen oder freitragend befestigt zu werden, und eine Heizplatte (12 ), die einen Heizkörper (14 ) und eine an diesem befestigte Konvektionsschicht (15 ) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (10 ) Mittel in Form einer Gelenkbacke, die eine zweite Backe (21 ) mit zwei Blättern (26 ,27 ) und eine erste Backe (20 ) mit zwei koplanaren Klappen oder Flügeln (24 ,25 ) zum Befestigen der Heizplatte (12 ) umfasst, einen zentral angeordneten Drehpunkt (22 ), um den sich die zweite Backe (21 ) drehen kann, und einen zylindrischen Zapfen (33 ) umfasst, um mittels einer Schraube (31 ) zu ermöglichen, die Blätter (26 ,27 ) der zweiten Backe (21 ) fest gegen die Klappen oder Flügel (24 ,25 ) zu drängen, um mittels der Blätter (26 ,27 ) die Konvektionsschicht (15 ) der Heizplatte (12 ) auf die Klappen oder Flügel (24 ,25 ) zu drücken. - Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole (
10 ) teleskopisch ist und aus zwei rohrförmigen Elementen (17 ,18 ) besteht, die einen viereckigen Querschnitt haben, ineinander geschoben sind und mittels zumindest eine Schraube (19 ) miteinander befestigt werden können. - Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Backe der geformten Backen (
20 ) ein längliches Element (23 ) umfasst, das aus einer Schicht besteht, die einen omegaförmigen Querschnitt hat. - Halter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Backe (
20 ) mittels eines U-förmigen Endabschnitts (23a ) an die teleskopische Konsole (10 ) stumpfgeschweißt ist. - Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Backe (
21 ) der geformten Backen aus zwei parallelen Blättern (26 ,27 ) besteht, die durch einen U-förmigen Abschnitt an einem Ende verbunden sind, wobei der U-förmige Abschnitt (28 ) einen flachen Bereich (29 ) mit einem Durchgangsloch (30 ) für die Schraube (31 ) hat. - Halter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Backen (
20 ,21 ) mittels des zylindrischen Zapfens (33 ) gelenkig miteinander verbunden sind. - Halter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung zwischen den Backen (
20 ,21 ) an dem U-förmigen Abschnitt (23a ) der ersten Backe (20 ) geschaffen ist. - Halter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Blätter (
26 ,27 ) der zweiten Backe (21 ) zu der Befestigungswirkung mit Klappen (24 ,25 ) der ersten Backe (20 ) beitragen, die durch den omegaförmigen Querschnitt der ersten Backe (20 ) gebildet sind. - Halter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraube (
31 ) durch das Durchgangsloch (30 ) des U-förmigen Elements (28 ) tritt und in ein diametrales Gewindeloch (32 ) des zylindrischen Zapfens (33 ) eingreift, der in Löcher (34 ) zwischen den Flügeln (24 ,25 ) des U-förmigen Abschnitts (23a ) und der ersten Backe (20 ) eingesetzt ist. - Halter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Backe (
20 ) axial mit der Konsole (10 ) verbunden ist. - Halter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche, mittels derer die Blätter (
26 ,27 ) der zweiten Backe (21 ) und die Klappen (24 ,25 ) der ersten Backe (20 ) mit der Konvektionsschicht (15 ) in Kontakt treten, durchgehend oder teilweise mit einem Rand bedeckt sein.
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