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DE69916003T2 - Anlage für Vergnügungspark, genannt Achterbahn - Google Patents

Anlage für Vergnügungspark, genannt Achterbahn Download PDF

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DE69916003T2
DE69916003T2 DE69916003T DE69916003T DE69916003T2 DE 69916003 T2 DE69916003 T2 DE 69916003T2 DE 69916003 T DE69916003 T DE 69916003T DE 69916003 T DE69916003 T DE 69916003T DE 69916003 T2 DE69916003 T2 DE 69916003T2
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DE
Germany
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bottom plate
car
rails
pivotable
holding station
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Walter Bolliger
Claude Mabillard
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Bolliger and Mabillard Ingenieurs Conseils SA
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Bolliger & Mabillard Ingenieurs Conseils Sa
Bolliger and Mabillard Ingenieurs Conseils SA
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G7/00Up-and-down hill tracks; Switchbacks

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  • Escalators And Moving Walkways (AREA)
  • Train Traffic Observation, Control, And Security (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)
  • Table Equipment (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage für einen Vergnügungspark, genannt Achterbahn.
  • Beispielsweise beschreibt das vorbekannte Dokument DE-A-198 00 185 eine Anlage für einen Vergnügungspark, genannt Achterbahn, welche alle Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist.
  • Unabhängig von ihrer Generation oder ihren Kategorien und Unterkategorien sind allen Achterbahnen einige unabdingbare Merkmale gemeinsam, die aus diesen Anlagen eine Art für sich, einen eigenen Typ machen.
  • Zum ersten handelt es sich um Bahnen, auf denen, nachdem sie bis zum Kulminationspunkt der Bahn gezogenen worden sind, sich die Wagen mit erheblichen Geschwindigkeiten bewegen, die manchmal in der Spitze 100 km/h oder mehr betragen, unter dem gemeinsamen Einfluss der Trasse, die aus einer oder mehreren Schienen besteht, und der Schwerkraft. Die Wagen rollen auf, unter oder neben der Schiene je nach der entsprechenden Kategorie oder Unterkategorie.
  • Zum zweiten bestehen die Bahnen von Achterbahnen nicht aus langgestreckten geraden Fahrstrecken, sondern die Trassen weisen im Gegenteil Abschnitte für mehrere unterschiedliche und mehr oder weniger gewagte akrobatische Figuren auf. Derartige Trassen setzen die Passagiere ebenso vielen unterschiedlichen Beschleunigungen aus wie Figuren vorhanden sind, wobei diese zeitweise mehrere g erreichen können.
  • Zum dritten besteht die Aufgabe von Achterbahnen nicht darin, Passagiere zu befördern oder spazieren zu fahren mittels einer genussvollen Reise. Das selbstverständlich subjektive Hauptziel von Achterbahnen besteht darin, den Passagieren ein Erlebnis, eine Erfahrung und Sensationen zu bieten, die sich vom gewöhnlichen Alltag abheben.
  • Hinsichtlich der Sensationen hat jeder Passagier wahrscheinlich ein unterschiedliches Erlebnis und unter der Annahme, dass der gleiche Passagier mehrmals die Bahn befährt, ist es wahrscheinlich, dass er nicht zweimal dasselbe erlebt.
  • Der große Erfolg der Achterbahnen beim Publikum beruht auf der Tatsache, dass die Vielfalt der aufeinanderfolgenden Sensationen unfassbar ist, dass aber auf der anderen Seite diese Vielfalt als angenehm aufregend empfunden wird.
  • Zu den Sensationen und Emotionen gehören sicherlich der Rausch der Geschwindigkeit, der Sinnentaumel, die Beschleunigungen, der Orientierungsverlust, das Gefühl des Fliegens und der Bewegung im Raum, sowie auch das Gefühl des Risikos und seiner endlosen Abwandlungen, der gesamte Katalog an physischen oder irrationellen Ängsten und der parallel dazu bestehende Katalog von verschiedenen Arten der Befriedigung, und zwar für die einen, die Angst überwunden zu haben, und für die anderen, trotz ihrer Besorgnis überlebt zu haben.
  • Diese Elemente sind nicht technischer Art, sind jedoch fundamental, da jede verwirklichte Technik kein Selbstzweck ist, sondern letztendlich dazu dient und dienen wird, Emotionen zu erzeugen, diese zu betonen und nach neuen Ausdrucksformen zu suchen, d. h. mit anderen Worten, die Vielfalt noch attraktiver und noch aufregender auszugestalten.
  • Im Hinblick darauf ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Achterbahn vorzuschlagen, die alle herkömmlichen Figuren mit dem üblichen Komfort und der üblichen Sicherheit bietet, mit der jedoch jedem Passagier hinsichtlich seiner Emotionen einerseits das Gefühl vermittelt wird, rittlings auf einem Sitz eines Eisenbahnwagens zu sitzen, der mit Höchstgeschwindigkeit fährt, und andererseits die beunruhigende Ansicht einer besorgniserregenden Vorwärtsfahrt nahe den Schienen und Stützen, die sich direkt unter ihm befinden, geboten wird.
  • Bis heute wurde immer ein Gefühl des Risikos bei Benutzung einer Achterbahn empfunden, jedoch wurde es noch niemals in absichtlicher Weise derart hervorgerufen, wie es durch die vorliegende Erfindung geschieht, zumindest nicht bis zu diesem Ausmaß.
  • Es sind zwei Hauptkategorien von Achterbahnen bekannt, und zwar diejenigen, die auf Schienen fahren, und diejenigen, die unterhalb der Schienen fahren, die sogenannten aufgehängten Achterbahnen.
  • Um die oben genannte Aufgabe der Erfindung zu lösen, gehört die Anlage notwendigerweise zur Kategorie der Achterbahnen, die auf Schienen fahren. Wenn, wie nachgesucht und von einer alptraumhaften Ansicht inspiriert, der Passagier unter sich vorbeilaufende Schienen und Streben sehen soll, darf nichts zwischen dem Passagier und den Schienen vorhanden sein, d. h. mit anderen Worten, keine Bodenplatte vorgesehen sein.
  • Eine Unterkategorie der aufgehängten Achterbahnen bietet bereits die Besonderheit, weder eine Wand noch einen Boden um die Passagiere herum aufzuweisen. Ein Beispiel dafür ist im europäischen Patent EP 0 545 860 beschrieben. Es gibt jedoch einen erheblichen Unterschied zwischen einer derartigen aufgehängten Achterbahn und einer auf Schienen fahrenden Achter bahn. In beiden Fällen findet das Einsteigen und das Aussteigen der Passagiere an einer Haltestation, einem Bahnhof statt. Im Fall einer aufgehängten Achterbahn ohne Bodenplatte verringert sich der Abstand beim Annähern des Zuges an die Haltestelle zwischen den Füßen der Passagiere und dem Boden zunehmend in gleicher Weise wie bei dem Annähern einer Sesselbahn an die Haltestelle. Nach dem Anhalten des Zuges wird gegebenenfalls durch Stellglieder die Bodenebene um einige Zentimeter angehoben, wonach die Passagiere aussteigen, um neue Passagiere einsteigen zu lassen. Es besteht daher keine Notwendigkeit für eine Bodenplatte, deren Aufgabe vom Boden (oder was stattdessen vorhanden ist) übernommen wird.
  • Es ist jedoch eine ganz andere Sache, bei einer auf Schienen fahrenden Achterbahn die Bodenplatte des Fahrzeuges zu entfernen. Die Bodenplatte ist nämlich für das Einsteigen und Aussteigen unabdingbar. Aus diesem Grund gibt es unter den bestehenden Achterbahnen, deren Wagen auf Schienen laufen, keine einzige ohne Bodenplatte.
  • Zur Realisierung der Achterbahn gemäß der Erfindung musste mit diesem Tabu gebrochen werden, d. h., ein unabdingbares Bauteil, nämlich die Bodenplatte des Wagens, wegzulassen unter gleichzeitiger Anstrengung, sofern möglich, eine andere Anordnung zu schaffen, die deren Funktion übernimmt.
  • Die erfindungsgemäße Anlage, Achterbahn genannt, weist auf:
    • – eine aus Schienen bestehende Bahn, die auf Stützen angeordnet ist, die wiederum auf einem Tragbalken befestigt sind, auf denen
    • – ein oder mehrere Wagen fahren, die dahingehend ausgestaltet sind, dass sie auf den Schienen rollen, im Gegensatz zu aufgehängten Achterbahnen,
    • – und mindestens eine Haltestation für das Einsteigen/Aussteigen von Passagieren,
    wobei jeder Wagen einen Hauptbalken aufweist, wenigstens ein quer angeordnetes Chassis, an dem einerseits Räder angeordnet sind, die mit den Schienen zusammenwirken, und andererseits Sitze angeordnet sind, die mit Halteanordnungen ausgerüstet sind, und wobei die Haltestation wenigstens einen Bahnsteig aufweist; die Anlage ist dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestation bzw. ihr Bahnsteig eine verschwenkbare Bodenplatte aufweist, die die fehlende Bodenplatte des Wagens ersetzt, wenn das Fahrzeug in einer vorgegebenen Stellung für das Einsteigen/Aussteigen anhält, wodurch es möglich ist, einen Wagen ohne jegliche Bodenplatte zu schaffen, so dass kein Bauteil der Karosserie zwischen den Augen des Passagiers und den Schienen bzw. den Stützen für die Schienen vorhanden ist.
  • Die wesentliche Besonderheit der Wageb dieser Anlage besteht darin, dass das Fahrzeug einen Hauptbalken aufweist, wenigstens ein quer angeordnetes Chassis, auf dem einerseits die Räder angeordnet sind, die mit den Schienen zusammenwirken, und andererseits die Sitze, die mit Halteanordnungen versehen sind, und sonst nichts, insbesondere keine Bodenplatte.
  • In der Haltestation der Anlage sind der verschwenkbare Boden und seine Steueranordnung für das Ausschwenken und das Einschwenken feste Bestandteile der Haltestation bzw. ihres Bahnsteigs.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anlage im Zusammenhang mit der Zeichnung beschrieben; darin zeigen:
  • 1 eine Profilansicht des Wagens der erfindungsgemäßen Anlage;
  • 2 eine Vorderansicht des Wagens der erfindungsgemäßen Anlage; und
  • 3 eine Vorderansicht des Wagens, der sich an der Haltestation befindet, sowie eine Profilansicht der besonderen Ausrüstung, mit der die Haltestation für die erfindungsgemäße Anlage versehen ist.
  • Aus den 1 und 2 ist zu entnehmen, dass der Wagen in der Tat auf seine einfachste Form reduziert ist. Er besitzt nämlich nur einen Mittelbalken 1, mehrere quer angeordnete Chassis 2, auf denen jeweils in dreifacher Ausgestaltung sechs Räderpaare 3, 4 und 5 angeordnet sind, die, wie es üblich ist, die Schienen 6 auf drei Seiten umgeben. Auf den quer angeordneten Chassis sind Sitze 7 angeordnet, die mit herkömmlichen Halteanordnungen 8 versehen sind. Das ist alles.
  • In 1 ist zu erkennen, dass derjenige Teil des Mittelbalkens, der sich geringfügig bis vor das Fahrzeug erstreckt, mit einer Schutzgarnitur 9 versehen ist, die keinesfalls eine Fußstütze für die Passagiere darstellt, wie aus 2 deutlich ersichtlich ist.
  • In 1 sind nur zwei Reihen von Passagieren dargestellt, wobei der nachfolgende Teil des Zuges, der mehr oder minder lang sein kann, nur eine Wiederholung ist dessen, was in der Zeichnung dargestellt ist. Was sehr deutlich aus der Zeichnung hervorgeht, ist die Tatsache, dass es keine Bodenplatte gibt, und dass sich absolut nichts zwischen den quer angeordneten Chassis befindet, noch irgend etwas um die Passagiere herum. Der Zug ist sozusagen nackt, wobei der Zwischenraum zwischen den quer angeordneten Chassis frei von jedem Hindernis im Hinblick auf die freie Sicht der Passagiere nach unten ist, mit Ausnahme des einzigen Mittelbalkens, der sich jedoch nicht in der Senkrechten irgendeines Passagiers befindet. Dieser Zwischenraum steht zur freien Verfügung, d. h., er kann ein fremdartiges Bauteil aufnehmen.
  • 3 zeigt, um was für ein fremdartiges Bauteil es sich dabei handelt. Darin sind in vereinfachter Form dieselben Bestandteile des Fahrzeuges wie in 2 dargestellt, d. h., der Mittelbalken 1, das quer angeordnete Chassis 2, zwei Paar Räder 3 und 5, wobei das dritte Paar nicht dargestellt ist, um die Zeichnung nicht zu überfrachten. Ferner sind auch die Schienen 6 erkennbar, die an den Stützen 10 für die Schienen befestigt sind.
  • Bevor mit der Beschreibung im Zusammenhang mit 3 fortgeschritten wird, seien einige Bauteile in Erinnerung gerufen, die nicht in der Zeichnung enthalten sind oder nicht aus ihr hervorgehen, die jedoch zur Kenntnis genommen werden müssen.
  • Zum ersten ist selbst an der Haltestation für das Einsteigen und das Aussteigen die Anlage im allgemeinen oberirdisch, d. h., dass sie einen bestimmten Abstand vom Boden aufweist. Die Schienen 6 werden von Stützen 10 getragen, die wiederum auf einem Balken 11 angeordnet sind. Dieser Balken kann aus Metall beliebiger Form oder aus Beton, ebenfalls beliebiger Form, bestehen. Der Balken stützt sich auf Säulen ab, die nicht in der Zeichnung dargestellt sind.
  • Zum zweiten gibt es am Ort der Haltestation wenigstens einen Bahnsteig, im allgemeinen jedoch zwei, die mit 12 bezeichnet sind und die gegebenenfalls durch ein metallisches Profilteil 13 begrenzt sind.
  • Nachdem dies in Erinnerung gerufen wurde, sei auf 3 verwiesen, in der auch ein Komplemetärteil für den Wagen dargestellt ist, d. h. eine verschwenkbare Bodenplatte. Diese verschwenkbare Bodenplatte ist nicht Teil des Wagens, sondern fester Bestandteil der Anlage und ist deren größte Besonderheit.
  • Diese Bodenplatte 14 besteht aus Blech und ist drehbar an einem Satz hydraulischer Druckzylinder 15 befestigt, die sich in drehbarer Weise auf dem Tragbalken 11 abstützen. Der Satz Druckzylinder ist hierbei derart ausgebildet, dass er zwei Bewegungen miteinander kombiniert, die es der Bodenplatte ermöglichen, die Schiene zu überspannen, hauptsächlich mittels einer Drehbewegung, und, nachdem die Schiene überspannt ist, eine horizontale Position einzunehmen, hauptsächlich durch eine lineare Längsverschiebung.
  • Der linke Teil der Zeichnung zeigt die Bodenplatte in ihrer Schwenkstellung und der rechte Teil der Zeichnung zeigt die Bodenplatte in ihrer blockierten Stellung und Lage für das Einsteigen und das Aussteigen. Es ist klar, dass die Funktionsweise der beiden Teile (rechts und links vom Wagen) der verschwenkbaren Bodenplatte symmetrisch ist, und dass die Sätze von Druckzylindern zusammenarbeiten.
  • Das die Oberfläche der Bodenplatte bildende Blech ist derart ausgestaltet, dass es sich in bestmöglicher Weise an den Umfang der quer angeordneten Chassis anpasst, und dabei auch die Gestalt der Räder und der sie tragenden Bügel berücksichtigt; kurz gesagt ist es derart ausgestaltet, dass es eine Bodenplatte des Fahrzeuges nachbildet und dabei so wenig wie möglich Zwischenraum lässt.
  • Je nach der Länge des Zuges und damit der Anzahl an Passagierreihen können mehrere Sätze von Druckzylindern vorgesehen sein, wobei die verschwenkbare Bodenplatte aus mehreren Abschnitten bestehen kann. Es besteht eine große Freiheit bei der Auswahl des Zuschnitts der Abschnitte und der Anordnung der Sätze von Druckzylindern. Keine der vielfältigen Möglichkeiten ragt heraus, so dass die Beschreibung einer einzigen Anordnung nichts weiter zum Verständnis beiträgt.
  • Da der Wagen mit der verschwenkbaren Bodenplatte zusammenwirkt, die am feststehenden Teil der Anlage befestigt ist, ist es erforderlich, eine genaue Steuerung der Position des Wagens vorzunehmen, z. B. mittels elektromagnetischer Detektoren, so dass das Verschwenken der Bodenplatte so lange verhindert wird, bis sich das Fahrzeug in der gewünschten Position befindet.
  • In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es vorteilhaft ist, wenn eine Steuervorrichtung für das Anhalten und das Zurückschwenken der Bodenplatte vorgesehen wird, falls irgendein Hindernis angetroffen wird. Ein Fühler 16, wie er beispielsweise an Aufzugtüren angetroffen wird, ist besonders geeignet dafür.
  • 3 zeigt das am weitesten entwickelte, bevorzugte Ausführungsbeispiel. Es sind jedoch auch mindestens zwei andere Ausführungsbeispiele denkbar. Zum ersten kann die verschwenkbare Bodenplatte in Form einer Folge von in den Bahnsteig einschiebbaren und unter der Einwirkung von Druckzylindern nach Ankunft eines Wagens ausfahrbaren Schubladen ausgebildet sein. Zum zweiten kann in diesem Zusammenhang eine Folge von teleskopartigen Pontons vorgesehen sein, die im Bahnsteig angeordnet sind und auf gleiche Weise ausgefahren werden können. Es wird jedoch das in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel bevorzugt, das eine größere Freiheit bei der Gestaltung des Umfangs des Bleches bietet, aus dem die Bodenplatte besteht, so dass es möglich ist, die Zwischenräume zwischen der Bodenplatte und dem Wagen zu minimieren.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Achterbahn bestehen vor allem darin, das eingangs erwähnte Ziel zu erreichen, d. h., bei den Passagieren eine Menge Emotionen zu erzeugen, die sowohl mächtig als auch erstmalig sind. Es ist klar, dass man nicht jedermann erfreuen kann, und dass diejenigen, die sich bereits überwinden müssen, um in eine herkömmliche Achterbahn einzusteigen, möglicherweise Furcht empfinden, wohingegen diejenigen, die für die geweckte Emotion und das besondere Vergnügen der Achterbahn offen sind, eine Intensität erleben, die durch keine bekannte Anlage hervorgerufen wird, so dass sie auch nicht enttäuscht werden.
  • Für den Betreiber des Vergnügungsparks gibt es sowohl technische als auch kommerzielle Vorteile. Der Unterhalt der Wagen der erfindungsgemäßen Anlage erfordert nur geringen Aufwand aufgrund der einfachen Ausbildung der Wagen, bei denen alle Teile sofort zugänglich sind. Der Unterhalt der hydraulischen Teile der Haltestation kann ebenfalls problemlos beherrscht werden, nicht zuletzt aufgrund der gesammelten Erfahrungen mit Baustellenfahrzeugen. Das Konzept der Anlage ist erfinderisch, obwohl alle in ihr verwendeten Bauteile bekannt und für ihre Zuverlässigkeit anerkannt sind, wobei ihre Beherrschung sicher erfolgt. In kommerzieller Hinsicht gibt es ganz klar die Attraktion einer Anlage, die ein noch niemals gesehenes Erlebnis bietet mit der Folge eines Anziehens von neugierigen Besuchern, die eine derartige Anlage mit sich bringt. Im Hinblick auf die Investitionen, die Herstellungskosten und den Unterhalt ermöglicht die leichte Ausführung der Wagen und ihre kompakte Ausgestaltung ein erhebliches Einsparpotential bzw. erhebliche Gewinne.

Claims (9)

  1. Anlage für einen Vergnügungspark, genannt Achterbahn, mit: – einer aus Schienen (6) bestehenden Bahn, die auf Stützen (10) angeordnet ist, die selbst auf Tragbalken (11) befestigt sind, auf denen – ein oder mehrere Wagen fahren, die dahingehend ausgestaltet sind, dass sie auf den Schienen rollen, im Gegensatz zu aufgehängten Achterbahnen, – und mindestens einer Haltestation für das Einsteigen/Aussteigen von Passagieren, wobei jeder Wagen einen Hauptbalken (1) aufweist, wenigstens ein quer angeordnetes Chassis (2), an dem einerseits Räder (3, 4, 5) angeordnet sind, die mit den Schienen (6) zusammenwirken und andererseits Sitze (7) angeordnet sind, die mit Halteanordnungen (8) ausgerüstet sind und wobei die Haltestation wenigstens einen Bahnsteig (12) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestation bzw. ihr Bahnsteig eine verschwenkbare Bodenplatte (14) aufweist, die die fehlende Bodenplatte des Wagens ersetzt, wenn der Wagen in einer vorgegebenen Stellung für das Einsteigen/Aussteigen anhält, wodurch es möglich ist, einen Wagen ohne jegliche Bodenplatte zu verwirklichen, sodass kein Bauteil der Karosserie zwischen den Augen des Passagiers und den Schienen (6) bzw. den Stützen (10) für die Schienen vorhanden ist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie am Fahrzeug und/oder in der Haltestation eine Anordnung zur Erfassung der Position des Fahrzeuges aufweist, die dazu dient, eine vorgegebene Position des Wagens beim Anhalten zu bestimmen, sodass die verschwenkbare Bodenplatte in den Raum zwischen zwei quer angeordneten Chassis (2) des Fahrzeuges einschwenkt.
  3. Anlage nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Ort der Haltestation eine verschwenkbare Bodenplatte (14) drehbar an einem Satz Druckzylinder (15) angeordnet ist, der am Tragbalken (11) befestigt ist, wobei der Satz Druckzylinder derart ausgestaltet ist, dass die Bodenplatte die Schiene überspannt, wenn sie von ihrer eingeschwenkten Stellung in ihre im wesentlichen horizontale Arbeitsstellung übergeht.
  4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bahnsteig (12) der Haltestation eine verschwenkbare Bodenplatte in Form wenigstens einer Schublade aufweist, die in den frei gelassenen Raum zwischen zwei aufeinander folgenden quer angeordneten Chassis des Wagens vorgeschoben wird.
  5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bahnsteig (12) der Haltestation eine verschwenkbare Bodenplatte in Form eines teleskopischen Pontons aufweist, der in den frei gelassenen Raum zwischen zwei aufeinander folgende quer angeordnete Chassis des Wagens vorgeschoben wird.
  6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verschwenkbare Bodenplatte (14) wenigstens einen empfindlichen Fühler aufweist, der ein Anhalten der Ausschwenkbewegung bewirkt, wenn diese auf ein Hindernis trifft.
  7. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt der verschwenkbaren Bodenplatte (14) derart gewählt ist, dass sie ein Quasi-Abbild der Umfänge der quer angeordneten Chassis des Wagens ist, sodass zwischen ihr und dem Wagen nur ein minimales Funktionsspiel besteht.
  8. Fahrzeug für eine Anlage mit einer nicht mitfahrenden verschwenkbaren Bodenplatte nach Anspruch 1, wobei der Wagen derart ausgestaltet ist, dass sich die Passagiere oberhalb der Schienen befinden, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Mittelbalken (1) aufweist, wenigstens ein quer angeordnetes Chassis (2), an dem einerseits Räder (3, 4, 5) angeordnet sind, die mit den Schienen (6) zusammenwirken und andererseits Sitze (7) angeordnet sind, die mit Halteanordnungen (8) ausgerüstet sind und sonst nichts, insbesondere keine Bodenplatte.
  9. Haltestation für eine Anlage mit einer nicht mitfahrenden verschwenkbaren Bodenplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verschwenkbare Bodenplatte drehbar an einem Satz Druckzylinder (15) angeordnet ist, der am Tragbalken (11) der Anlage befestigt ist, wobei der Satz Druckzylinder derart ausgestaltet ist, dass die Bodenplatte die Schiene überspannt, wenn sie von ihrer eingeschwenkten Stellung in ihre im wesentlichen horizontale Arbeitsstellung übergeht.
DE69916003T 1999-01-11 1999-12-02 Anlage für Vergnügungspark, genannt Achterbahn Expired - Lifetime DE69916003T2 (de)

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