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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage für einen Vergnügungspark,
genannt Achterbahn.
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Beispielsweise
beschreibt das vorbekannte Dokument DE-A-198 00 185 eine Anlage
für einen Vergnügungspark,
genannt Achterbahn, welche alle Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs
1 aufweist.
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Unabhängig von
ihrer Generation oder ihren Kategorien und Unterkategorien sind
allen Achterbahnen einige unabdingbare Merkmale gemeinsam, die aus
diesen Anlagen eine Art für
sich, einen eigenen Typ machen.
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Zum
ersten handelt es sich um Bahnen, auf denen, nachdem sie bis zum
Kulminationspunkt der Bahn gezogenen worden sind, sich die Wagen
mit erheblichen Geschwindigkeiten bewegen, die manchmal in der Spitze
100 km/h oder mehr betragen, unter dem gemeinsamen Einfluss der
Trasse, die aus einer oder mehreren Schienen besteht, und der Schwerkraft.
Die Wagen rollen auf, unter oder neben der Schiene je nach der entsprechenden
Kategorie oder Unterkategorie.
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Zum
zweiten bestehen die Bahnen von Achterbahnen nicht aus langgestreckten
geraden Fahrstrecken, sondern die Trassen weisen im Gegenteil Abschnitte
für mehrere
unterschiedliche und mehr oder weniger gewagte akrobatische Figuren
auf. Derartige Trassen setzen die Passagiere ebenso vielen unterschiedlichen
Beschleunigungen aus wie Figuren vorhanden sind, wobei diese zeitweise
mehrere g erreichen können.
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Zum
dritten besteht die Aufgabe von Achterbahnen nicht darin, Passagiere
zu befördern
oder spazieren zu fahren mittels einer genussvollen Reise. Das selbstverständlich subjektive
Hauptziel von Achterbahnen besteht darin, den Passagieren ein Erlebnis,
eine Erfahrung und Sensationen zu bieten, die sich vom gewöhnlichen
Alltag abheben.
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Hinsichtlich
der Sensationen hat jeder Passagier wahrscheinlich ein unterschiedliches
Erlebnis und unter der Annahme, dass der gleiche Passagier mehrmals
die Bahn befährt,
ist es wahrscheinlich, dass er nicht zweimal dasselbe erlebt.
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Der
große
Erfolg der Achterbahnen beim Publikum beruht auf der Tatsache, dass
die Vielfalt der aufeinanderfolgenden Sensationen unfassbar ist, dass
aber auf der anderen Seite diese Vielfalt als angenehm aufregend
empfunden wird.
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Zu
den Sensationen und Emotionen gehören sicherlich der Rausch der
Geschwindigkeit, der Sinnentaumel, die Beschleunigungen, der Orientierungsverlust,
das Gefühl
des Fliegens und der Bewegung im Raum, sowie auch das Gefühl des Risikos und
seiner endlosen Abwandlungen, der gesamte Katalog an physischen
oder irrationellen Ängsten und
der parallel dazu bestehende Katalog von verschiedenen Arten der
Befriedigung, und zwar für
die einen, die Angst überwunden
zu haben, und für
die anderen, trotz ihrer Besorgnis überlebt zu haben.
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Diese
Elemente sind nicht technischer Art, sind jedoch fundamental, da
jede verwirklichte Technik kein Selbstzweck ist, sondern letztendlich
dazu dient und dienen wird, Emotionen zu erzeugen, diese zu betonen
und nach neuen Ausdrucksformen zu suchen, d. h. mit anderen Worten,
die Vielfalt noch attraktiver und noch aufregender auszugestalten.
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Im
Hinblick darauf ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Achterbahn vorzuschlagen, die alle herkömmlichen Figuren mit dem üblichen Komfort
und der üblichen
Sicherheit bietet, mit der jedoch jedem Passagier hinsichtlich seiner
Emotionen einerseits das Gefühl
vermittelt wird, rittlings auf einem Sitz eines Eisenbahnwagens
zu sitzen, der mit Höchstgeschwindigkeit
fährt,
und andererseits die beunruhigende Ansicht einer besorgniserregenden Vorwärtsfahrt
nahe den Schienen und Stützen,
die sich direkt unter ihm befinden, geboten wird.
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Bis
heute wurde immer ein Gefühl
des Risikos bei Benutzung einer Achterbahn empfunden, jedoch wurde
es noch niemals in absichtlicher Weise derart hervorgerufen, wie
es durch die vorliegende Erfindung geschieht, zumindest nicht bis
zu diesem Ausmaß.
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Es
sind zwei Hauptkategorien von Achterbahnen bekannt, und zwar diejenigen,
die auf Schienen fahren, und diejenigen, die unterhalb der Schienen
fahren, die sogenannten aufgehängten
Achterbahnen.
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Um
die oben genannte Aufgabe der Erfindung zu lösen, gehört die Anlage notwendigerweise zur
Kategorie der Achterbahnen, die auf Schienen fahren. Wenn, wie nachgesucht
und von einer alptraumhaften Ansicht inspiriert, der Passagier unter sich
vorbeilaufende Schienen und Streben sehen soll, darf nichts zwischen
dem Passagier und den Schienen vorhanden sein, d. h. mit anderen
Worten, keine Bodenplatte vorgesehen sein.
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Eine
Unterkategorie der aufgehängten
Achterbahnen bietet bereits die Besonderheit, weder eine Wand noch
einen Boden um die Passagiere herum aufzuweisen. Ein Beispiel dafür ist im
europäischen
Patent
EP 0 545 860 beschrieben.
Es gibt jedoch einen erheblichen Unterschied zwischen einer derartigen
aufgehängten
Achterbahn und einer auf Schienen fahrenden Achter bahn. In beiden
Fällen findet
das Einsteigen und das Aussteigen der Passagiere an einer Haltestation,
einem Bahnhof statt. Im Fall einer aufgehängten Achterbahn ohne Bodenplatte
verringert sich der Abstand beim Annähern des Zuges an die Haltestelle
zwischen den Füßen der
Passagiere und dem Boden zunehmend in gleicher Weise wie bei dem
Annähern
einer Sesselbahn an die Haltestelle. Nach dem Anhalten des Zuges
wird gegebenenfalls durch Stellglieder die Bodenebene um einige
Zentimeter angehoben, wonach die Passagiere aussteigen, um neue
Passagiere einsteigen zu lassen. Es besteht daher keine Notwendigkeit
für eine
Bodenplatte, deren Aufgabe vom Boden (oder was stattdessen vorhanden
ist) übernommen
wird.
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Es
ist jedoch eine ganz andere Sache, bei einer auf Schienen fahrenden
Achterbahn die Bodenplatte des Fahrzeuges zu entfernen. Die Bodenplatte ist
nämlich
für das
Einsteigen und Aussteigen unabdingbar. Aus diesem Grund gibt es
unter den bestehenden Achterbahnen, deren Wagen auf Schienen laufen,
keine einzige ohne Bodenplatte.
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Zur
Realisierung der Achterbahn gemäß der Erfindung
musste mit diesem Tabu gebrochen werden, d. h., ein unabdingbares
Bauteil, nämlich
die Bodenplatte des Wagens, wegzulassen unter gleichzeitiger Anstrengung,
sofern möglich,
eine andere Anordnung zu schaffen, die deren Funktion übernimmt.
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Die
erfindungsgemäße Anlage,
Achterbahn genannt, weist auf:
- – eine aus
Schienen bestehende Bahn, die auf Stützen angeordnet ist, die wiederum
auf einem Tragbalken befestigt sind, auf denen
- – ein
oder mehrere Wagen fahren, die dahingehend ausgestaltet sind, dass
sie auf den Schienen rollen, im Gegensatz zu aufgehängten Achterbahnen,
- – und
mindestens eine Haltestation für
das Einsteigen/Aussteigen von Passagieren,
wobei jeder
Wagen einen Hauptbalken aufweist, wenigstens ein quer angeordnetes
Chassis, an dem einerseits Räder
angeordnet sind, die mit den Schienen zusammenwirken, und andererseits
Sitze angeordnet sind, die mit Halteanordnungen ausgerüstet sind,
und wobei die Haltestation wenigstens einen Bahnsteig aufweist;
die Anlage ist dadurch gekennzeichnet, dass die Haltestation bzw.
ihr Bahnsteig eine verschwenkbare Bodenplatte aufweist, die die fehlende
Bodenplatte des Wagens ersetzt, wenn das Fahrzeug in einer vorgegebenen
Stellung für
das Einsteigen/Aussteigen anhält,
wodurch es möglich
ist, einen Wagen ohne jegliche Bodenplatte zu schaffen, so dass
kein Bauteil der Karosserie zwischen den Augen des Passagiers und
den Schienen bzw. den Stützen
für die
Schienen vorhanden ist.
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Die
wesentliche Besonderheit der Wageb dieser Anlage besteht darin,
dass das Fahrzeug einen Hauptbalken aufweist, wenigstens ein quer
angeordnetes Chassis, auf dem einerseits die Räder angeordnet sind, die mit
den Schienen zusammenwirken, und andererseits die Sitze, die mit
Halteanordnungen versehen sind, und sonst nichts, insbesondere keine
Bodenplatte.
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In
der Haltestation der Anlage sind der verschwenkbare Boden und seine
Steueranordnung für das
Ausschwenken und das Einschwenken feste Bestandteile der Haltestation
bzw. ihres Bahnsteigs.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Anlage
im Zusammenhang mit der Zeichnung beschrieben; darin zeigen:
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1 eine Profilansicht des
Wagens der erfindungsgemäßen Anlage;
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2 eine Vorderansicht des
Wagens der erfindungsgemäßen Anlage;
und
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3 eine Vorderansicht des
Wagens, der sich an der Haltestation befindet, sowie eine Profilansicht
der besonderen Ausrüstung,
mit der die Haltestation für
die erfindungsgemäße Anlage
versehen ist.
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Aus
den 1 und 2 ist zu entnehmen, dass der
Wagen in der Tat auf seine einfachste Form reduziert ist. Er besitzt
nämlich
nur einen Mittelbalken 1, mehrere quer angeordnete Chassis 2,
auf denen jeweils in dreifacher Ausgestaltung sechs Räderpaare 3, 4 und 5 angeordnet
sind, die, wie es üblich
ist, die Schienen 6 auf drei Seiten umgeben. Auf den quer angeordneten
Chassis sind Sitze 7 angeordnet, die mit herkömmlichen
Halteanordnungen 8 versehen sind. Das ist alles.
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In 1 ist zu erkennen, dass
derjenige Teil des Mittelbalkens, der sich geringfügig bis
vor das Fahrzeug erstreckt, mit einer Schutzgarnitur 9 versehen
ist, die keinesfalls eine Fußstütze für die Passagiere
darstellt, wie aus 2 deutlich
ersichtlich ist.
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In 1 sind nur zwei Reihen von
Passagieren dargestellt, wobei der nachfolgende Teil des Zuges,
der mehr oder minder lang sein kann, nur eine Wiederholung ist dessen,
was in der Zeichnung dargestellt ist. Was sehr deutlich aus der
Zeichnung hervorgeht, ist die Tatsache, dass es keine Bodenplatte gibt,
und dass sich absolut nichts zwischen den quer angeordneten Chassis
befindet, noch irgend etwas um die Passagiere herum. Der Zug ist
sozusagen nackt, wobei der Zwischenraum zwischen den quer angeordneten
Chassis frei von jedem Hindernis im Hinblick auf die freie Sicht
der Passagiere nach unten ist, mit Ausnahme des einzigen Mittelbalkens,
der sich jedoch nicht in der Senkrechten irgendeines Passagiers
befindet. Dieser Zwischenraum steht zur freien Verfügung, d.
h., er kann ein fremdartiges Bauteil aufnehmen.
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3 zeigt, um was für ein fremdartiges Bauteil
es sich dabei handelt. Darin sind in vereinfachter Form dieselben
Bestandteile des Fahrzeuges wie in 2 dargestellt,
d. h., der Mittelbalken 1, das quer angeordnete Chassis 2,
zwei Paar Räder 3 und 5,
wobei das dritte Paar nicht dargestellt ist, um die Zeichnung nicht
zu überfrachten.
Ferner sind auch die Schienen 6 erkennbar, die an den Stützen 10 für die Schienen
befestigt sind.
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Bevor
mit der Beschreibung im Zusammenhang mit 3 fortgeschritten wird, seien einige
Bauteile in Erinnerung gerufen, die nicht in der Zeichnung enthalten
sind oder nicht aus ihr hervorgehen, die jedoch zur Kenntnis genommen
werden müssen.
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Zum
ersten ist selbst an der Haltestation für das Einsteigen und das Aussteigen
die Anlage im allgemeinen oberirdisch, d. h., dass sie einen bestimmten
Abstand vom Boden aufweist. Die Schienen 6 werden von Stützen 10 getragen,
die wiederum auf einem Balken 11 angeordnet sind. Dieser
Balken kann aus Metall beliebiger Form oder aus Beton, ebenfalls
beliebiger Form, bestehen. Der Balken stützt sich auf Säulen ab,
die nicht in der Zeichnung dargestellt sind.
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Zum
zweiten gibt es am Ort der Haltestation wenigstens einen Bahnsteig,
im allgemeinen jedoch zwei, die mit 12 bezeichnet sind
und die gegebenenfalls durch ein metallisches Profilteil 13 begrenzt
sind.
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Nachdem
dies in Erinnerung gerufen wurde, sei auf 3 verwiesen, in der auch ein Komplemetärteil für den Wagen
dargestellt ist, d. h. eine verschwenkbare Bodenplatte. Diese verschwenkbare Bodenplatte
ist nicht Teil des Wagens, sondern fester Bestandteil der Anlage
und ist deren größte Besonderheit.
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Diese
Bodenplatte 14 besteht aus Blech und ist drehbar an einem
Satz hydraulischer Druckzylinder 15 befestigt, die sich
in drehbarer Weise auf dem Tragbalken 11 abstützen. Der
Satz Druckzylinder ist hierbei derart ausgebildet, dass er zwei
Bewegungen miteinander kombiniert, die es der Bodenplatte ermöglichen,
die Schiene zu überspannen,
hauptsächlich
mittels einer Drehbewegung, und, nachdem die Schiene überspannt
ist, eine horizontale Position einzunehmen, hauptsächlich durch
eine lineare Längsverschiebung.
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Der
linke Teil der Zeichnung zeigt die Bodenplatte in ihrer Schwenkstellung
und der rechte Teil der Zeichnung zeigt die Bodenplatte in ihrer
blockierten Stellung und Lage für
das Einsteigen und das Aussteigen. Es ist klar, dass die Funktionsweise
der beiden Teile (rechts und links vom Wagen) der verschwenkbaren
Bodenplatte symmetrisch ist, und dass die Sätze von Druckzylindern zusammenarbeiten.
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Das
die Oberfläche
der Bodenplatte bildende Blech ist derart ausgestaltet, dass es
sich in bestmöglicher
Weise an den Umfang der quer angeordneten Chassis anpasst, und dabei
auch die Gestalt der Räder
und der sie tragenden Bügel
berücksichtigt;
kurz gesagt ist es derart ausgestaltet, dass es eine Bodenplatte
des Fahrzeuges nachbildet und dabei so wenig wie möglich Zwischenraum
lässt.
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Je
nach der Länge
des Zuges und damit der Anzahl an Passagierreihen können mehrere
Sätze von
Druckzylindern vorgesehen sein, wobei die verschwenkbare Bodenplatte
aus mehreren Abschnitten bestehen kann. Es besteht eine große Freiheit
bei der Auswahl des Zuschnitts der Abschnitte und der Anordnung
der Sätze
von Druckzylindern. Keine der vielfältigen Möglichkeiten ragt heraus, so
dass die Beschreibung einer einzigen Anordnung nichts weiter zum
Verständnis
beiträgt.
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Da
der Wagen mit der verschwenkbaren Bodenplatte zusammenwirkt, die
am feststehenden Teil der Anlage befestigt ist, ist es erforderlich,
eine genaue Steuerung der Position des Wagens vorzunehmen, z. B.
mittels elektromagnetischer Detektoren, so dass das Verschwenken
der Bodenplatte so lange verhindert wird, bis sich das Fahrzeug
in der gewünschten
Position befindet.
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In
diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es vorteilhaft
ist, wenn eine Steuervorrichtung für das Anhalten und das Zurückschwenken der
Bodenplatte vorgesehen wird, falls irgendein Hindernis angetroffen
wird. Ein Fühler 16,
wie er beispielsweise an Aufzugtüren
angetroffen wird, ist besonders geeignet dafür.
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3 zeigt das am weitesten
entwickelte, bevorzugte Ausführungsbeispiel.
Es sind jedoch auch mindestens zwei andere Ausführungsbeispiele denkbar. Zum
ersten kann die verschwenkbare Bodenplatte in Form einer Folge von
in den Bahnsteig einschiebbaren und unter der Einwirkung von Druckzylindern
nach Ankunft eines Wagens ausfahrbaren Schubladen ausgebildet sein.
Zum zweiten kann in diesem Zusammenhang eine Folge von teleskopartigen
Pontons vorgesehen sein, die im Bahnsteig angeordnet sind und auf
gleiche Weise ausgefahren werden können. Es wird jedoch das in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel
bevorzugt, das eine größere Freiheit
bei der Gestaltung des Umfangs des Bleches bietet, aus dem die Bodenplatte besteht,
so dass es möglich
ist, die Zwischenräume
zwischen der Bodenplatte und dem Wagen zu minimieren.
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Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Achterbahn
bestehen vor allem darin, das eingangs erwähnte Ziel zu erreichen, d.
h., bei den Passagieren eine Menge Emotionen zu erzeugen, die sowohl mächtig als
auch erstmalig sind. Es ist klar, dass man nicht jedermann erfreuen
kann, und dass diejenigen, die sich bereits überwinden müssen, um in eine herkömmliche
Achterbahn einzusteigen, möglicherweise
Furcht empfinden, wohingegen diejenigen, die für die geweckte Emotion und
das besondere Vergnügen
der Achterbahn offen sind, eine Intensität erleben, die durch keine
bekannte Anlage hervorgerufen wird, so dass sie auch nicht enttäuscht werden.
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Für den Betreiber
des Vergnügungsparks gibt
es sowohl technische als auch kommerzielle Vorteile. Der Unterhalt
der Wagen der erfindungsgemäßen Anlage
erfordert nur geringen Aufwand aufgrund der einfachen Ausbildung
der Wagen, bei denen alle Teile sofort zugänglich sind. Der Unterhalt
der hydraulischen Teile der Haltestation kann ebenfalls problemlos
beherrscht werden, nicht zuletzt aufgrund der gesammelten Erfahrungen
mit Baustellenfahrzeugen. Das Konzept der Anlage ist erfinderisch,
obwohl alle in ihr verwendeten Bauteile bekannt und für ihre Zuverlässigkeit
anerkannt sind, wobei ihre Beherrschung sicher erfolgt. In kommerzieller
Hinsicht gibt es ganz klar die Attraktion einer Anlage, die ein noch
niemals gesehenes Erlebnis bietet mit der Folge eines Anziehens
von neugierigen Besuchern, die eine derartige Anlage mit sich bringt.
Im Hinblick auf die Investitionen, die Herstellungskosten und den Unterhalt
ermöglicht
die leichte Ausführung
der Wagen und ihre kompakte Ausgestaltung ein erhebliches Einsparpotential
bzw. erhebliche Gewinne.