DE69909227T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Umfüllen von sterilen Produkten zwischen Behältern - Google Patents
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Description
- Gebiet der Technik
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung, welche den Transport in einem sterilen Isolierelement von vorab sterilisierten Produkten gestattet, die in einem Transportbehälter enthalten sind.
- Die Erfindung kann auf allen industriellen Gebieten verwendet werden, welche mit der Handhabung steriler Produkte zu tun haben, und insbesondere in der pharmazeutischen; medizinischen, chemischen Industrie, der Nahrungsmittelindustrie, etc. ...
- Im gesamten Text ist der Begriff "Produkte" in seinem weitgefaßtesten Sinn zu verstehen, d. h. daß er insbesondere Pulver, Granulate, Komponenten verschiedener Form und Natur, Flüssigkeiten, etc. abdeckt.
- Stand der Technik
- Um den Transport von vorher beispielsweise durch Gammastrahlung sterilisierten Produkten bis zu einem Isolierbehälter, in dem die Produkte irgendwelchen Vorgängen, beispielsweise der Konditionierung unterzogen werden müssen, ist es bekannt, diese Produkte in Behälter in Form von nachgiebigen bzw. elastischen Säcken einzubringen.
- Die Verbindung eines Behälters an einem Isolierelement und die Übertragung bzw. der Transport der Produkte ins Innere des letzteren werden mittels Verbindungsvorrichtungen mit Doppeltür ausgeführt, welche eine dichte Übertragung gewährleisten. Eine solche Vorrichtung umfaßt bekannterweise einen Bügel, der normalerweise von einer Tür am Behälter verschlossen ist, und einen Bügel, der normalerweise von einer Tür am Isolierelement verschlossen ist. Während des Anbringens des Behälters am Isolierelement werden die beiden Bügel aneinander auf abdichtende Weise befestigt und die beiden Türen auf abdichtende Weise aneinander befestigt. Nach dem Öffnen der so gebildeten Doppeltür vom Innern des Isolierelements aus kann die Übertragung bzw. der Transport von Produkten ausgeführt werden, ohne daß es nötig wäre, irgendeinen vorherigen Sterilisierungsvorgang auszuführen.
- Diese bekannte Technik ist sicher und im allgemeinen zufriedenstellend. Wenn die Frequenz von Übertragungen bzw. Transporten hoch ist, weist sie jedoch den Nachteil auf, kostspielig zu sein. Nach jedem Transport müssen nämlich die Behälter entsorgt oder recycliert werden.
- Unter Berücksichtigung des Preises der Einheit Bügel/Tür, mit der jeder Behälter ausgerüstet ist, führt die Entsorgung der Behälter nach ihrer Verwendung zu um so höheren Gestehungskosten, je höher die Anzahl der verwendeten Behälter ist.
- Übrigens sind auch die Recyclingvorgänge der Behälter kostspielig und mühsam bzw. umständlich, sobald die Anzahl der verwendeten Behälter zunimmt. Sie erfordern nämlich, die Einheiten Bügel/Tür nach dem Gebrauch zu verpacken, sie dann auszupacken, sie einer visuellen Kontrolle und einer Reinigung vor ihrer Wiederanbringung zu unterziehen und eine neuerliche Kontrolle und eine neuerliche Verpackung vorzunehmen.
- Eine weitere bekannte Technik, die insbesondere im Dokument WO-A-96 21615 beschrieben ist, besteht darin, jeden Behälter mit einem durch eine Öffnung geschlossenen Bügel auszurüsten. Dies ermöglicht eine erhebliche Kostensenkung für den Behälter, so daß dieser nach jeder Verwendung weggeworfen werden kann. Die Gestehungskosten des Systems bleiben so in vernünftigem Rahmen, wenn die Anzahl der Transporte bzw. Übertragungen zunimmt.
- Wegen der Entsorgung der Transportvorrichtung mit Doppeltür weist diese Technik dennoch den Nachteil auf, daß ein nicht-steriles Volumen nach dem Verbinden des Behälters mit dem Isolierelement zwischen der den Behälter verschließenden Öffnung und der das Isolierelement verschließenden Tür erzeugt wird.
- In dem Dokument WO-A-96 21615 wird vorgeschlagen, diesem Nachteil abzuhelfen, indem die Tür des Isolierelements auf ihrer nach außen gewandten Fläche mit Sterilisierungsmitteln versehen wird, die aus Ultraviolettlampen bestehen. Genauer gesagt liegt die Tür des Isolierelements auf abdichtende Weise an der Innenfläche des Bügels des Isolierelements an, und die Öffnung des Behälters ist praktisch in der Ebene dieser Fläche angeordnet, wenn das Ankoppeln realisiert wird. Das kleine geschlossene Volumen, das zwischen der Öffnung und der Tür gebildet wird, wird dabei sterilisiert: Anschließend wird die Tür des Isolierelements geöffnet und der Öffnungsansatz abgeschnitten, um den Transport der Produkte zu gestatten.
- Dieses System weist jedoch einige Nachteile auf.
- So können wegen der Anbringung der Sterilisierungsmittel an der Tür des Isolierelements die Interventionen zur Wartung (Austausch einer Lampe, elektrische Reparatur etc.) nur nach Öffnen der Tür des Isolierelements und von dessen Innerem aus vorgenommen werden. Dies führt zu einer Unterbrechung der Dichtheit und damit der Sterilität des Isolierelements, die nur unter der Bedingung vermieden werden kann, die Intervention bei Vorhandensein eines Behälters oder eines spezifischen Stopfens, der zu diesem Zweck vorgesehen ist, vorzunehmen. Außerdem ist die Notwendigkeit einer Intervention vom Inneren des Isolierelements aus umständlich.
- Übrigens ist die. Technik der Sterilisierung mittels Ultraviolettlampen von geringem Wirkungsgrad, was dazu führt, die Benutzung des Systems auf Transportöffnungen von relativ kleinen Dimensionen zu begrenzen.
- Abriß der Erfindung
- Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren zur Übertragung bzw. zum Transport von sterilen Produkten zwischen einem Behälter und einem Isolierelement, welches die Nachteile der bestehenden Verfahren ausschaltet, indem es die Verwendung von wegwerfbaren, kostengünstigen Behältern gestattet und dabei eine einfache Wartung der Sterilisierungsmittel gewährleistet.
- Gemäß der Erfindung wird dieses Ergebnis mittels eines Transportverfahrens von sterilen Produkten zwischen einem Transportbehälter und einem sterilen Isolierelement erzielt, gemäß dem:
- – der Behälter in bezug auf das Isolierelement in eine Anlageposition gebracht wird,
- – das geschlossene Volumen, das zwischen betreffenden Verschlüssen des Behälters und dem Isolierelement festgelegt ist, sterilisiert wird, und
- – die Verschlüsse geöffnet werden, bevor der Transport der Produkte durchgeführt wird, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß der in der Anlageposition in bezug auf das Isolierelement befindliche Behälter an eine Schleuse angelegt wird, die außen an dem Isolierelement angeschlossen und normalerweise von diesem durch dessen Verschluß getrennt ist, wobei die Schleuse Sterilisierungsmittel aufweist und das geschlossene Volumen festlegt, und ferner dadurch gekennzeichnet ist, daß das geschlossene Volumen sterilisiert wird, indem die Sterilisierungsmittel die um ein lichtdurchlässiges Rohr herum plaziert sind, welche das geschlossene Volumen festlegt, mit gepulstem Licht betätigt werden.
- Diese Anordnung ermöglicht die Verwendung eines wegwerfbaren, kostengünstigen Behälters, der mit einem einfachen Verschluß versehen ist. Außerdem ermöglicht er Wartungseingriffe, die schnell und einfach an den Sterilisierungsmitteln vorgenommen werden. Schließlich ermöglicht er die Erzielung einer schnellen und wirkungsvollen Sterilisierung, ohne die Abmessungen der Transportöffnung zu begrenzen.
- In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vor dem Anlegen des Behälters an der Schleuse diese mit dem Isolierelement über eine dichte Transportvorrichtung mit Doppeltür verbunden, wobei die Doppeltür den Verschluß des Isolierelements bildet. Diese Anordnung gestattet nötigenfalls einen sehr schnellen Austausch der Sterilisierungsmittel insgesamt.
- Vorteilhafterweise wird die Übertragung bzw. der Transport der Produkte ausgeführt, wenn eine im Innern des Behälters befindliche Schutzhaube ins Innere der Schleuse zurückgezogen wurde.
- Vorzugsweise erfolgt die Öffnung des Verschlusses des Behälters durch Schneiden bzw. Durchtrennen vom Inneren des Isolierelements her nach dem Öffnen des Verschlusses desselben. Um den Wirkungsgrad der Sterilisierung noch weiter zu verbessern, kann ein Behälter verwendet werden, der mit einem Verschluß versehen ist, dessen Außenfläche, die zu dem geschlossenen Volumen hin gedreht werden kann, reflektierend ist.
- Je nach Fall kann die Verbindung des Behälters mit der Schleuse entweder hergestellt werden, indem ein elastischer Behälter verwendet wird und dieser an der Schleuse durch elastisches Einstecken angelegt wird, oder indem ein Behälter verwendet wird, der einen den Verschluß des Behälters tragenden, halb-starren Flansch aufweist, und dieser an der Schleuse durch Einpassen des Flansches in einen komplementären Flansch der Schleuse angelegt wird.
- Aufgabe der Erfindung ist auch eine Transportvorrichtung von sterilen Produkten zwischen einem Transportbehälter und einem sterilen Isolierelement, mit:
- – einem Verschluß des Behälters,
- – einem Verschluß des Isolierelements,
- – Mitteln zum Anlegen des Behälters an dem Isolierelement, die ein geschlossenes Volumen zwischen dem Verschluß des Behälters und dem Verschluß des Isolierelements festlegen können, wenn das Anlegen bzw. Koppeln durchgeführt wird,
- – Sterilisierungsmitteln für das geschlossene Volumen, wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß sie außerdem eine äußerlich mit dem Isolierelement verbundene und normalerweise von diesem durch den Verschluß des Isolierelements getrennte Schleuse umfaßt, wobei die Schleuse die Sterilisierungsmittel aufweist und ein lichtdurchlässiges Rohr umfaßt, welches das geschlossene Volumen zwischen den Verschlüssen des Behälters und des Isolierelements festlegt, wobei die Sterilisierungsmittel Sterilisierungsmittel mit gepulstem Licht, welche das lichtdurchlässige Rohr umgeben, sind.
- Kurzbeschreibung der Zeichnungen
- Im folgenden wird anhand eines nicht-einschränkenden Beispiels eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen zeigen:
-
1 eine Vorderansicht, die schematisch im Schnitt eine Transportvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung darstellt, und -
2 eine der1 vergleichbare Schnittansicht zur Darstellung einer Variante der Verbindung des Behälters mit der Schleuse. - Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
- In
1 bezeichnet die Bezugsziffer10 einen Transportbehälter, der zur Aufnahme von sterilen Produkten vorgesehen ist, und die Bezugsziffer12 bezeichnet ein steriles Isolierelement, in das diese Produkte übertragen bzw. transportiert werden müssen (nur ein Teil dieses Isolierelements, der zum Anschließen eines Behälters vorgesehen ist, ist dargestellt). - Der Transportbehälter
10 weist eine elastische Wand14 auf, in der eine Öffnung ausgebildet ist, welche normalerweise durch einen Verschluß16 verschlossen ist. Vorzugsweise weist der Verschluß16 die Form eines Öffnungsansatzes auf, der abgeschnitten werden kann, um den Behälter zu öffnen. Aus einem Grund, der aus der Folge ersichtlich ist, ist die nach außen gewandte Fläche des Verschlusses16 des Behälters vorzugsweise reflektierend gestaltet, beispielsweise mittels eines Metallüberzugs. - In der in
1 dargestellten Ausführungsform ist der Verschluß16 ein elastischer Ansatz, dessen Umfangsabschnitt an einem rohrförmigen elastischen Teil14a der Wand14 angeschweißt ist und die Öffnung des Behälters10 festlegt. - Außerdem ist eine Schutzhaube
18 , die ebenfalls am Abschnitt14a der Wand14 des Behälters angeschweißt ist, normalerweise im Inneren desselben angeordnet. Diese Schutzhaube, die ebenfalls aus einem elastischen Material analog demjenigen, welches die Wand14 bildet, gefertigt ist, kann je nach Fall offen oder geschlossen sein. - Übrigens umfaßt das Isolierelement
12 eine Wand20 , in der eine Öffnung durch einen Bügel22 festgelegt ist. Diese Öffnung ist normalerweise von einem Verschluß24 verschlossen, der von einer in abdichtender Weise in dem Bügel22 aufgenommenen Tür gebildet wird. Ein Handgriff24a gestattet das Öffnen der Tür24 zum Innern des Isolierelements12 hin, wenn die Verriegelungsmittel, beispielsweise eine (nicht dargestellte) Bajonettverriegelung, freigegeben werden. - Gemäß der Erfindung liegt der Transportbehälter
10 nicht direkt am sterilen Isolierelement12 an, sondern über eine Schleuse28 , die außen am Isolierelement12 angesetzt ist. - Genauer gesagt umfaßt die Schleuse
28 ein transparentes Rohr30 , das beispielsweise aus Quarz gefertigt ist, sowie Sterilisierungsmittel mit pulsierendem Licht, die von Lampen32 gebildet werden, welche regelmäßig um das Rohr30 im Innern eines Schutzgehäuses34 verteilt sind. - Ein Ende des Rohrs
30 ist mit einem Bügel36 versehen, welcher im Innern eine Öffnung festlegt, die normalerweise auf abdichtende Weise von einer Tür38 verschlossen ist. Die Tür38 wirkt mit dem Bügel36 über Verriegelungsmittel, beispielsweise eine Bajonettverriegelung, zusammen. - Der Bügel
36 ist vorgesehen, um auf abdichtende Weise mit dem Bügel22 verbunden zu werden, und die Tür38 ist vorgesehen, um auf abdichtende Weise mit der Tür24 verbunden zu werden, wenn die Schleuse28 an das Isolierelement12 angekoppelt wird, wie in1 dargestellt ist. Die Anschluss- bzw. Verbindungsmittel, beispielsweise Bajonettanschlüsse, sind zu diesem Zweck zwischen den Bügeln22 und36 und zwischen den Türen24 und38 vorgesehen. Unter diesen Bedingungen bildet die von den Bügeln22 und36 sowie den Türen24 und38 gebildete Einheit eine dichte Transportvorrichtung mit Doppeltür, die einen abdichtenden Transport zwischen dem im Innern des Rohrs30 festgelegten Volumen40 und dem Innern des Isolierelements12 während der Öffnung der von den miteinander verbundenen Türen24 und38 gebildeten Doppeltür ermöglicht. - Wenn die Schleuse
28 an das Isolierelement12 angekoppelt wird, und wenn der Behälter10 zur Anlage an der Schleuse28 gebracht wird, kann das geschlossene Volumen40 , das zwischen der Doppeltür24 ,38 und dem Verschluß16 festgelegt ist, durch den Einsatz der Sterilisierungsmittel 32 sterilisiert werden - In der in
1 dargestellten Ausführungsform verlängert sich das Ende des transparenten Rohrs gegenüber dem Bügel36 über das Gehäuse34 hinaus derart, daß ein elastisches Einsetzen des rohrförmigen Teils14a der Wand14 des Behälters10 möglich wird. Wenn dieser Einsetzvorgang erfolgt, wird die reflektierende Außenfläche des Verschlusses16 zum geschlossenen Volumen40 hin gedreht, das im Innern der Schleuse28 festgelegt ist. - Beim normalen Einsatz der Vorrichtung bleibt. die Schleuse
28 normalerweise mit dem Isolierelement12 über die von den Bügeln22 und36 und den Türen24 und38 gebildete Transportvorrichtung mit Doppeltür unten. Wenn ein Transport steriler Produkte vorgenommen werden muß, wird der Behälter10 , der die zu transportierenden bzw. zu übertragenden Produkte enthält, am Ende des transparenten Rohrs30 auf die soeben beschriebene Weise zur Anlage gebracht. - Wenn die abdichtende Verbindung des Behälters abgeschlossen ist, werden die Sterilisierungsmittel
32 mit pulsierendem Licht eingesetzt, um das geschlossene Volumen40 sowie die Oberflächen des Öffnungsansatzes16 der Tür38 und des Rohrs30 , welche dieses Volumen festlegen, zu sterilisieren. Es ist anzumerken, daß die Wirksamkeit dieser Sterilisierung durch die reflektierende Eigenschaft der Oberfläche des dem Volumen40 zugewandten Öffnungsansatzes16 verbessert wird. Auf diese Weise wird eine wirksame Sterilisierung in weniger als fünf Minuten ausgeführt. - Wenn die Sterilisierung abgeschlossen ist, wird die von den Türen
24 und38 gebildete Doppeltür vom Innern des Isolierelements12 aus geöffnet. Die Bedienungsperson schneidet dabei den Öffnungsansatz16 vom Innern des Isolierelements aus ab und führt die Schutzhaube18 ins Innere der Schleuse28 zurück, um die zu transportierenden Produkte bis zum Isolierelement12 zu führen, wobei jeder direkte Kontakt der Produkte mit den Innenflächen der Schleuse und der dichten Transportvorrichtung mit Doppeltür vermieden wird. Je nach Fall erfolgt der Transport der Produkte unmittelbar, wenn die Haube18 offen ist, oder anderenfalls nach Lostrennen des Endes dieser Haube. - Wenn die Übertragung bzw. der Transport abgeschlossen ist, wird die von den Türen
24 und38 gebildete Doppeltür wiedergeschlossen und der Behälter10 der Schleuse28 abgenommen und dann weggeworfen. - Aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung, die eine Plazierung der Sterilisierungsmittel
32 außerhalb des Isolierelements12 ermöglicht, kann jegliche Intervention an diesem Sterilisierungsmittel ohne Schwierigkeit von außerhalb des Isolierelements aus vorgenommen werden, beispielsweise um eine der Lampen auszutauschen oder um eine elektrische Verbindung zu reparieren. - Außerdem ermöglicht im Fall einer ernsteren Panne das Vorhandensein der Transportvorrichtung mit Doppeltür zwischen der Schleuse
28 und dem Isolierelement12 einen einfachen Austausch der gesamten Schleuse durch eine Schleuse, die mit im Einsatz befindlichen Sterilisierungsmitteln versehen ist, in einer besonders kurzen Zeit und damit auf eine Art und Weise, die nicht umständlich ist, wenn eine hohe Transportkadenz der Produkte erwünscht ist. - Außerdem stellt die Anwendung von Sterilisierungsmitteln mit gepulstem Licht eine besonders schnelle und wirksame Sterilisierung des Volumens
40 sicher. Dies ermöglicht insbesondere, einen Transport von Produkten über eine Öffnung vorzunehmen, die nötigenfalls einen großen Querschnitt aufweist. Dies ermöglicht auch, die Kadenz im Verhältnis zu Sterilisierungsmitteln vom ultravioletten Typ zu beschleunigen. - In
2 ist schematisch eine Ausführungsvariante der Erfindung dargestellt. Diese Variante unterscheidet sich im wesentlichen von der Ausführungsform der1 durch die Mittel zum Anlegen des Behälters10 an der Schleuse28 . - So wird in diesem Fall der rohrförmige elastische Abschnitt
14a der Wand14 des Behälters durch einen halbstarren Bügel14b ersetzt. Dieser Bügel14b trägt einen Stopfen bzw. Verschluß16 . Er weist an seiner Außenfläche einen vorspringenden Abschnitt auf, der in einen im Innern eines an dem entsprechenden Ende des transparenten Rohrs30 der Schleuse28 angebrachten Bügel30a ausgebildeten Ausnehmungsabschnitt kraftschlüssig eingesetzt werden kann. - Alle anderen Eigenschaften der Vorrichtung und ihres Anwendungsverfahrens bleiben identisch mit denen, die vorher mit Bezug auf
1 beschrieben wurden. - Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die Ausführungsformen beschränkt, die soeben anhand von Beispielen beschrieben wurden, sondern deckt alle Varianten ab.
Claims (14)
- Verfahren zum Transport steriler Produkte zwischen einem Transportbehälter (
10 ) und einem sterilen Isolierelement (12 ), gemäß dem: der Behälter (10 ) in bezug auf das Isolierelement (12 ) in eine Anlageposition gebracht wird, das geschlossene Volumen (40 ), das zwischen betreffenden Verschlüssen (16 ;24 ,38 ) des Behälters (10 ) und dem Isolierelement (12 ) festgelegt ist, sterilisiert wird, und die Verschlüsse (16 ;24 ,38 ) geöffnet werden, bevor der Transport der Produkte durchgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der in der Anlageposition in bezug auf das Isolierelement befindliche Behälter (10 ) an eine Schleuse (28 ) angelegt wird, die außen an dem Isolierelement (12 ) angeschlossen und normalerweise von diesem. durch dessen Verschluß (24 ,38 ) getrennt ist, wobei die Schleuse (28 ) Sterilisierungsmittel (32 ) aufweist und das geschlossene Volumen (40 ) festlegt, und dadurch gekennzeichnet, daß das geschlossene Volumen (40 ) sterilisiert wird, in dem die Sterilisierungsmittel (32 ) die um ein lichtdurchlässiges Rohr (30 ) herum plaziert sind, welche das geschlossene Volumen festlegt, mit gepulstem Licht betätigt werden. - Verfahren nach Anspruch 1, wobei vor dem Anlegen des Behälters (
10 ) an der Schleuse (28 ) diese mit dem Isolierelement (12 ) über eine dichte Transportvorrichtung mit Doppeltür verbunden wird, wobei die Doppeltür (24 ,38 ) den Verschluß des Isolierelements (12 ) bildet. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Transport bzw. die Übertragung der Produkte ausgeführt wird, nachdem eine im Innern des Behälters (
10 ) befindliche Schutzhaube (18 ) ins Innere der Schleuse (28 ) zurückgezogen wurde. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Verschluß (
16 ) des Behälters (10 ) durch Schneiden bzw. Durchtrennen vom Inneren des Isolierelements (12 ) her nach dem Öffnen des Verschlusses (24 ,38 ) desselben geöffnet wird. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei ein Behälter (
10 ) verwendet wird, der mit einem Verschluß (16 ) versehen ist, dessen Außenfläche, die zu dem geschlossenen Volumen (40 ) hin gedreht werden kann, reflektierend ist. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei ein elastischer Behälter (
10 ) verwendet wird und dieser an der Schleuse (28 ) durch elastisches Einstecken angelegt wird. - Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei ein Behälter (
10 ) verwendet wird, der einen den Verschluß (16 ) des Behälters (10 ) tragenden halb-starren Flansch (14b ) aufweist, und dieser an der Schleuse (28 ) durch Einpassen des Flansches (14b ) in einen komplementären Flansch (30a ) der Schleuse angelegt wird. - Vorrichtung zum Transport steriler Produkte zwischen einem Transportbehälter (
10 ) und einem sterilen Isolierelement (12 ), mit – einem Verschluß (16 ) des Behälters, – einem Verschluß (24 ,38 ) des Isolierelements, – Mitteln zum Anlegen des Behälters (10 ) an dem Isolierelement (12 ), die ein geschlossenes Volumen (40 ) zwischen dem Verschluß (16 ) des Behälters und dem Verschluß (24 ,38 ) des Isolierelements festlegen können, wenn das Anlegen bzw. Koppeln durchgeführt wird, – Sterilisierungsmitteln (32 ) für das geschlossene Volumen (40 ), wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß sie außerdem eine äußerlich mit dem Isolierelement (12 ) verbundene und normalerweise von diesem durch den Verschluß (24 ,38 ) des Isolierelements getrennte Schleuse (28 ) umfaßt, wobei die Schleuse die Sterilisierungsmittel (32 ) aufweist und ein lichtdurchlässiges Rohr (30 ) umfaßt, welches das geschlossene Volumen (40 ) zwischen den Verschlüssen (16 ;24 ,38 ) des Behälters und des Isolierelements festlegt, wobei die Sterilisierungsmittel (32 ) Sterilisierungsmittel mit gepulstem Licht, welche das lichtdurchlässige Rohr (30 ) umgeben, sind. - Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei der Verschluß des Isolierelements eine Doppeltür (
24 ,38 ) einer dichten Transportvorrichtung mit Doppeltür umfaßt, die zwischen die Schleuse (28 ) und das Isolierelement (12 ) eingefügt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 und 9, außerdem mit einer Schutzhaube (
18 ) innerhalb des Behälters (10 ), die ins Innere der Schleuse (28 ) zurückgezogen werden kann, wenn das Anlegen bzw. Koppeln ausgeführt wird bzw. ist und die Verschlüsse (16 ;24 ,38 ) des Behälters bzw. des Isolierelements offen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10 wobei der Verschluß (
16 ) des Behälters vom Innern des Isolierelements (12 ) aus durchtrennt werden kann. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei der Verschluß (
16 ) des Behälters eine reflektierende Außenfläche aufweist, die vorgesehen ist, um zu dem geschlossenen. Volumen (40 ) hin gedreht zu werden. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei der Behälter (
10 ) eine elastische Wand (14 ) aufweist, die Anlage- bzw. Kopplungsmittel einen elastischen Abschnitt (14a ) der Wand umfassen, welche den Verschluß (16 ) des Behälters umgeben und auf die Schleuse (28 ) aufgesteckt werden können. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, wobei der Behälter (
10 ) einen halb-starren Flansch (14b ) aufweist, der den Verschluß (16 ) des Behälters trägt, und die Schleuse (28 ) einen zum Flansch des Behälters komplementären Flansch (30a ) aufweist, in den dieser eingesetzt werden kann, um die Anlage- bzw. Kopplungsmittel zu bilden.
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