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DER ERFINDUNG ZUGRUNDELIEGENDER
ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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Diese Erfindung betrifft Verfahren
zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan durch Fluorieren
von 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan.
1,1,1,3,3-Pentafluorpropan ist zum Beispiel geeignet als Kältemittel
und als Schaummittel zur Herstellung von geschäumtem Polyurethan.
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Es gibt ein Verfahren zur Herstellung
eines fluorierten Propans durch Fluorieren einer chlorierten Verbindung
mit Fluorwasserstoff in Gegenwart eines Katalysators. Es gibt ein
anderes Verfahren zur Herstellung eines fluorierten Propans durch
Zugabe von Fluorwasserstoff zu einem halogenierten Propen, wahlweise
gefolgt von einer Fluorierung durch einen Austausch von Chlor gegen
Fluor. Es gibt noch ein anderes Verfahren zur Herstellung eines
fluorierten Propans durch Reduzieren oder Chlorieren eines anderen
fluorierten Propans mit Wasserstoff oder Chlor.
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Die japanische nicht-geprüfte Patentveröffentlichung
JP-A-6-256235 offenbart
ein Verfahren zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan aus CF3-CCIX-CF2Cl,
worin X Wasserstoff oder Chlor ist, durch katalytische Hydrierung.
Ein bevorzugter Katalysator für
dieses Verfahren ist ein üblicher
Hydrierkatalysator. In der veröffentlichten
englischen Übersetzung
(Seiten 1312–1317)
von Izvestiya Akademii Nauk SSSR, Otdelenie Khimicheskikh Nauk,
Nr. 8, Seiten 1412-1418, August 1960 (CA 55, 349 f) wird ein Verfahren
offenbart zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan durch Hydrieren
von 1,1,3,3,3-Pentafluor-1-propen in Gegenwart von Pd-Al2O3. Das US-Patent
Nr. 2 942 036 offenbart ein Verfahren zur Hydrierung von 1,2,2-Trichlorpentafluorpropan,
um 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan oder 1,1,3,3,3-Pentafluor-1-propen
oder deren Mischungen herzustellen. Das US-Patent Nr. 5 574 192
offenbart ein Verfahren zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
durch Fluorieren von 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan mit Fluorwasserstoff
in einer flüssigen
Phase in Gegenwart eines Katalysators. JP-A-9-002983 offenbart ein
Verfahren zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan durch Fluorieren
von 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase
in Gegenwart eines Katalysators. JP-A-9-183740 offenbart ein Verfahren
zur Herstellung von 1,1,1,3,3-PentafTuorpropan durch (a) Fluorieren
von 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase
in Gegenwart eines Katalysators, um dadurch eine Reaktionsmischung
von 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen und Chlorwasserstoff, das als ein Nebenprodukt
erzeugt wird, zu erhalten; (b) Entfernen des Chlorwasserstoffs aus
der Reaktionsmischung; und (c) Fluorieren von 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase in Gegenwart eines Katalysators
zu 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan.
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Es ist bekannt, (1) ein Oxyfluorid
von Aluminium oder Chrom, das durch Fluorieren von Aluminiumoxid oder
Chromoxid hergestellt wird, oder (2) einen Katalysator mit wenigstens
einem auf einen Träger
aufgebrachten Metall als Katalysator für die Fluorierung von chlorierten
oder chlorfluorierten Kohlenwasserstoffen zu verwenden. Milos Hudlicky, "Chemistry of Organic
Fluorine Compounds",
2. Auflage, Seite 99 (1976) offenbart eine Umsetzung von 1,1,2,2-Tetrachlorethan
mit Fluorwasserstoff und Chlor bei 200°C unter Verwendung eines Katalysators,
der Antimonpentachlorid adsorbiert auf einer Aktivkohle hat, um
dadurch 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan zu erhalten (Ausbeute
65i). EP-A1-0 712 826 offenbart, daß 1,1,1-Trifluorethan durch Fluorieren
von 1-Chlor-1,1-difluorethan mit Fluorwasserstoff in Gegenwart von
Antimonpentachlorid auf einer Aktivkohle als Träger synthetisiert wird. GB-A-938
070 offenbart auch die Verwendung von Antimonpentachlorid auf einer
Aktivkohle als Träger
in der Gasphase, um eine halogenierte, gesättigte Verbindung, nämlich halogeniertes
Propan, zu fluorieren.
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GB-A-2 313 118 offenbart ein zweistufiges
Verfahren für
die Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan. In der ersten Stufe
wird 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan mit Fluorwasserstoff in der Gasphase
in Gegenwart eines Fluorierungskatalysators fluoriert, um im wesentlichen
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen zu erhalten. In der zweiten Stufe wird
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen mit Fluorwasserstoff in der flüssigen Phase
in Gegenwart von Antimonpentachlorid fluoriert. US-A-S 710 352 offenbart
ein ähnliches
zweistufiges Verfahren.
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WO 97/08117 offenbart ein Verfahren
zur Herstellung fluorierter Propanverbindungen durch Umsetzung von
chlorierten Propenverbindungen mit Fluorwasserstoff in einer flüssigen Phase
in Gegenwart von Antimonpentachlorid.
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JP-A-09 194404, JP-A-10 007605 und
JP-A-10 067693 offenbaren die Fluorierung von halogenierten Alkanen
mit Fluorwasserstoff in der Gasphase in Gegenwart eines Fluorierungskatalysators,
um halogenierte Alkene zu erhalten.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Wenn zum Beispiel 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
oder 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
in der cis- oder trans-Form fluoriert wird, wird das gewünschte Produkt
1,1,1,3,3-Pentafluorpropan (Siedepunkt: 15,3°C) gebildet. Dabei sind jedoch
häufig
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (seine trans-Form hat einen Siedepunkt
von 21,0°C) und
1,3,3,3-Tetrafluorpropen in dem Reaktionsprodukt dieser Fluorierung
zusammen mit dem gewünschten Produkt
enthalten, wie in JP-A-9-183740 gezeigt wird. Es ist sehr schwierig,
das gewünschte
Produkt von diesen Verbindungen durch Destillation zu trennen, da
das gewünschte
Produkt und diese Verbindungen eine azeotrope Mischung oder ähnliches
bilden. Daher ist es sehr wichtig, die Menge solcher Verbindungen
(die fluorierten Propene) in dem Reaktionsprodukt zu erniedrigen.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
zur Verfügung
zu stellen, das für
die Produktion dieser Verbindung im industriellen Maßstab geeignet ist.
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Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Herstellung
von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan zur Verfügung gestellt, das die Stufen
aufweist:
- (a) Fluorieren von 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase in Anwesenheit eines ersten
Fluorierungskatalysators, wodurch ein Reaktionsgas erhalten wird,
das 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen enthält, und
- (b) Fluorieren des Reaktionsgases mit Fluorwasserstoff in einer
Gasphase, indem das Reaktionsgas in eine Reaktionszone überführt wird,
die als einen zweiten Fluorierungskatalysator eine Aktivkohle mit
darauf aufgebrachtem Antimonpentachlorid enthält, wodurch das 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
erhalten wird.
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Erfindungsgemäß kann wahlweise die Stufe
(a) weggelassen werden. In diesem Fall wird 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase in einer Reaktionszone fluoriert,
in der der zweite Fluorierungskatalysator anwesend ist.
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Wie oben angegeben, wird erfindungsgemäß der spezielle
zweite Fluorierungskatalysator in der Stufe (b) verwendet. Damit
wird es möglich,
die Umwandlung des Ausgangsmaterials und die Selektivität des gewünschten
fluorierten Propans zu erhöhen,
selbst wenn Chlorwasserstoff nicht aus dem durch Stufe (a) erhaltenen
Reaktionsgas vor der Stufe (b)entfernt wird. Mit anderen Worten
wird es erfindungsgemäß möglich, die Menge
des oben genannten Ausgangsmaterials und/oder des Zwischenprodukts
bzw. der Zwischenprodukte in dem Reaktionsprodukt der Stufe (b)
zu erniedrigen. Die Stufe (b) kann bei Atmosphärendruck oder unter Überdruck
durchgeführt
werden.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die Art, jede der Stufen (a) und
(b) durchzuführen,
ist nicht besonders eingeschränkt,
und es kann das Festbettverfahren oder das Fließbettverfahren sein.
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Das in Stufe (a) erhaltene 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
(im folgenden als fluoriertes Propen bezeichnet) ist eine Verbindung,
die durch Entfernen von Chlorwasserstoff aus 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
gebildet wird. Außerdem
kann das fluorierte Propen in der cis- oder trans-Formoder deren
Mischung vorliegen.
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Das in der Stufe (a) erhaltene Reaktionsgas
enthält
das fluorierte Propen als eine organische Hauptkomponente, Chlorwasserstoff
und in der Stufe (a) nicht umgesetzten Fluorwasserstoff. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
die Stufen (a) und (b) in Reihe ohne Unterbrechung dazwischen durchzuführen. Daher
ist es nicht besonders notwendig, die organische Komponente des
durch die Stufe (a) erhaltene Reaktionsgas zu identifizieren.
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Es ist möglich, das Ausgangsmaterial
der Erfindung durch herkömmliche
Verfahren herzustellen. Das halogenierte Propan 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
kann durch das folgende herkömmliche
erste, zweite und dritte Verfahren hergestellt werden. In dem ersten
Verfahren wird Vinylidenchlorid mit Chloroform in Gegenwart von
Kupfer-Amin-Katalysator umgesetzt (vgl. M. Kotora et al. (1991)
React. Kinet. Catal. Lett. Bd. 44, Nr. 2, Seiten 415–419). In
dem zweiten Verfahren wird Tetrachlorkohlenstoff mit Vinylchlorid
in Gegenwart von Kupfer-Amin-Katalysator umgesetzt (vgl. M. Kotora
et al. (1992) J. of Molecular Catalysis, Bd. 77, Seiten 51–60). In
dem dritten Verfahren wird Tetrachlorkohlenstoff mit Vinylchlorid
in einem Isopropanol Lösemittel
in Gegenwart eines Eisen(II)chlorid-Katalysators umgesetzt (vgl.
E. N. Zil'berman
et al. (1967) J. of Org. Chem. USSR, Bd. 3, Seiten 2101–2105).
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Wie oben angegeben, wird die Stufe
(a) in Gegenwart eines ersten Fluorierungskatalysators durchgeführt. Dieser
Katalysator kann aus fluoriertem Aluminiumoxid, fluoriertem Titandioxid,
fluoriertem rostfreiem Stahl und Aktivkohle oder einem Katalysator
ausgewählt
werden, der wenigstens ein Metall auf einem Träger trägt. Das wenigstens eine Metall
kann aus den Metallen der Gruppen 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 13 des
Periodensystems ausgewählt
werden, wie z. B. Aluminium, Chrom, Mangan, Nickel und Cobalt. Der
Träger
ist aus Aluminiumoxid, fluoriertem Aluminiumoxid, Aluminiumfluorid
und Aktivkohle ausgewählt.
Das Verfahren zur Herstellung des ersten Fluorierungskatalysators
dieses Typs ist nicht besonders eingeschränkt. Tatsächlich kann der Träger in eine
Lösung
einer wasserlöslichen
Verbindung (z. B. Nitrat und Chlorid) des Metalls eingetaucht werden
oder alternativ kann die Lösung
auf den Träger
gesprüht
werden. Danach kann der Träger
getrocknet und dann mit einem Halogenierungsmittel (z. B. Fluorwasserstoff,
Chlorwasserstoff und Fluorchlorwasserstoff) unter Erhitzen in Kontakt
gebracht werden, wodurch der Träger
oder das auf ihm aufgebrachte Metall teilweise oder vollständig halogeniert
wird. Diese Fluorierung zur Herstellung des Katalysators ist nicht
besonders eingeschränkt.
Zum Beispiel ist es möglich,
ein fluoriertes Aluminiumoxid herzustellen, indem ein Fluorwasserstoffgas
unter Erhitzen mit einem Aluminiumoxid in Kontakt gebracht wird,
das im Handel zur Verwendung als Trockenmittel oder Katalysatorträger erhältlich ist.
Alternativ kann er hergestellt werden, indem eine wäßrige Lösung von
Fluorwasserstoff bei etwa Raumtemperatur auf ein Aluminiumoxid gesprüht wird
oder indem ein Aluminiumoxid in die Lösung getaucht wird mit anschließender Trocknung.
Die oben erwähnte
Aktivkohle als erster Fluorierungskatalysator kann dieselbe sein
wie die des zweiten Fluorierungskatalysators.
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Wie oben angegeben, ist der zweite
Fluorierungskatalysator der Stufe (b) eine Aktivkohle mit darauf aufgebrachtem
Anti monpentachlorid.
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Das Verfahren zur Herstellung des
zweiten Fluorierungskatalysators ist nicht besonders eingeschränkt, soweit
das Antimonpentachlorid an einer Aktivkohle als Träger in dem
resultierenden zweiten Fluorierungskatalysator haftet. Der zweite
Fluorierungskatalysator kann folgendermaßen hergestellt werden. Es
ist möglich,
das Antimonpentachlorid selbst durch Tröpfeln, Sprühen oder Eintauchen auf eine
Aktivkohle aufzutragen, die nach Bedarf der später erwähnten Vorbehandlung unterworfen
worden ist. Alternativ kann das Antimonpentachlorid in einem inerten
Lösemittel
gelöst
werden. Die resultierende Lösung
kann auf eine Aktivkohle durch Sprühen aufgetragen werden, oder
eine Aktivkohle kann in die Lösung
getaucht werden. Dann wird die mit dem Antimonpentachlorid beschichtete
Aktivkohle durch Erhitzen und/oder Vakuum getrocknet. Danach kann
die getrocknete Aktivkohle unter Erhitzen mit Fluorwasserstoff,
Chlor, Chlorwasserstoff oder Fluorchlorkohlenwasserstoff in Kontakt
gebracht werden, um die Herstellung des zweiten Fluorierungskatalysators zu
vervollständigen.
Insbesondere ist es bevorzugt, die getrocknete Aktivkohle mit wenigstens
1 Äquivalent Chlor
bei einer Temperatur nicht unter 100°C zu behandeln, um den zweiten
Fluorierungskatalysator zu aktivieren.
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Das oben erwähnte inerte Lösemittel
zur Herstellung des zweiten Fluorierungskatalysators ist nicht besonders
eingeschränkt,
soweit es das Antimonpentachlorid lösen kann und dieses nicht zersetzt.
Beispiele für das
inerte Lösemittel
sind niedrige Alkohole, wie Methanol, Ethanol und Isopropanol; Ether,
wie Methylcellosolve, Ethylcellosolve und Diethylether; Ketone,
wie Aceton und Methylethylketon; aromatische Verbindungen, wie Benzol,
Toluol und Xylol; Ester, wie Ethylacetat und Butylacetat; und chlorierte
Lösemittel,
wie Methylenchlorid, Chloroform, Tetrachlorethylen und Tetrachlorethan;
fluorierte Lösemittel,
wie 1,1-Dichlor-1-fluorethan, 3,3-Dichlor- 1,1,2,2,3-pentafluorpropan, 1,3-bis(Trifluormethyl)benzol
und Trifluormethylbenzol; und das fluorierte (halogenierte) Propan,
das das Ausgangsmaterial ist, das Zwischenprodukt und das Reaktionsprodukt in
dem Verfahren der Erfindung. Zum Beispiel ist es bevorzugt, fluorierte
Lösemittel,
wie 3-Chlor-1,1,1,3-tetrafluorpropan,
3,3-Dichlor-1,1,1-trifluorpropan, 1,3-bis(Trifluormethyl)benzol
und Trifluormethylbenzol, als Lösemittel
zum Lösen
von Antimonpentachlorid zu verwenden. Egal ob mit oder ohne Verwendung
des Lösemittels in
der Herstellung des zweiten Fluorierungskatalysators ist es bevorzugt,
das Antimonpentachlorid im wesentlichen ohne Anwesenheit von Wasser
auf die Aktivkohle aufzubringen, indem eine Substanz bzw. Substanzen (z.
B. Wasser), die mit dem Antimonpentachlorid reaktiv sind, aus dem
Lösemittel
und dem System entfernt werden, das zum Aufbringen des Antimonpentachlorids
auf die Aktivkohle verwendet wird.
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Die Menge des Antimonpentachlorids,
das auf einer Aktivkohle aufgebracht ist, beträgt vorzugsweise 0,1 bis 500
Gewichtsteile, bevorzugter 1 bis 250 Gewichtsteile pro 100 Gewichtsteile
Aktivkohle.
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Die in der vorliegenden Erfindung
verwendete Aktivkohle ist nicht auf einen besonderen Typ eingeschränkt. Die
Aktivkohle kann hergestellt werden aus einem pflanzlichen Ausgangsmaterial,
wie Holz, Holzkohle, Kokosnußschalenkohle,
Palmkernkohle oder Rohasche, einer Kohle, wie Torf, Lignit, Braunkohle,
Fettkohle oder Anthrazit, einem Erdölrohmaterial, wie Erdölrückstand
oder Ölkohle,
oder einem synthetischen Harzrohmaterial, wie verkohltes Polyvinylidenchlorid.
Die Aktivkohle kann aus verschiedenen im Handel erhältlichen
Aktivkohlen ausgewählt
werden. Beispiele für
im Handel erhältliche
Aktivkohlen, die in der Erfindung verwendbar sind, sind Aktivkohlen
mit den Marken BPL GRANULAR ACTIVATED CARBON, die aus Fettkohle gemacht
von TOYO CALGON CO. hergestellt wird, und Kokosnußschalenkohlen,
hergestellt von Takeda Chemical Industries, Ltd. mit den Marken
GRANULAR SHIRO SAGI GX, CX und XRC und eine Kokosnußschalenkohle,
hergestellt von TOYO CALGON CO.
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mit der Marke PCB. Eine in der Erfindung
verwendete Aktivkohle liegt im allgemeinen in Granulatform vor.
Außerdem
kann sie in Kugel-, Faser-, Pulver- oder Wabenform vorliegen. Ihre
Form und Größe sind
nicht besonders eingeschränkt
und können
in Abhängigkeit
vom Reaktor bestimmt werden.
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Eine in der Erfindung vorzugsweise
verwendete Aktivkohle hat eine große spezifische Oberfläche. Handelsprodukte
der Aktivkohle reichen bezüglich
der spezifischen Oberfläche
und des Mikroporenvolumens für
die Erfindung aus. In der Erfindung ist die spezifische Oberfläche der
Aktivkohle vorzugsweise größer als 400
m2/g, bevorzugter 800 bis 3000 m2/g. Außerdem
ist das Mikroporenvolumen der Aktivkohle vorzugsweise größer als
0,1 cm3/g, bevorzugter 0,2 bis 1,0 cm3/g. Wenn eine Aktivkohle als Träger des
zweiten Fluorierungskatalysators verwendet wird, ist es bevorzugt,
die Oberfläche
des Trägers
zu aktivieren und Asche von ihr zu entfernen, indem die Aktivkohle
in eine basische, wäßrige Lösung von
Ammoniumhydroxid, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid oder ähnliche
bei etwa Raumtemperatur 10 h oder mehr getaucht wird oder indem
die Aktivkohle einer Vorbehandlung mit einer Säure, wie Salpetersäure, Salzsäure oder
Flußsäure, unterworfen
wird. Diese Vorbehandlung wird üblicherweise
verwendet bei der Verwendung von Aktivkohle als Katalysatorträger.
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Bei der Herstellung des zweiten Fluorierungskatalysators
ist es bevorzugt, Wasser soweit wie möglich von dem Träger durch
Erhitzen oder Vakuum zu entfernen, bevor ein Halogenid eines Metalls
mit hoher Wertigkeit auf den Träger
aufgebracht wird, um eine Zersetzung des Halogenids durch Hydrolyse
zu verhindern.
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Es ist möglich, eine Änderung
in der Zusammensetzung, eine Verkürzung der Lebensdauer, eine
anormale Reaktion und ähnli ches
des ersten oder zweiten Fluorierungskatalysators während der
Fluorierung (d. h. die obigen Stufen (a) oder (b)) zu verhindern,
indem der erste oder zweite Fluorierungskatalysator vor der Fluorierung
mit einem Fluorierungsmittel, wie Fluorwasserstoff, Fluorkohlenwasserstoff
oder Fluorchlorkohlenwasserstoff, in Kontakt gebracht wird. Insbesondere
ist es bevorzugt, den zweiten Fluorierungskatalysator mit Fluorwasserstoff
und/oder Chlor vor der Fluorierung in Kontakt zu bringen, um dieselben
vorteilhaften Wirkungen zu erhalten. Es ist bevorzugt, Chlor, Fluorchlorkohlenwasserstoff
oder Chlorkohlenwasserstoff dem Reaktor während der Fluorierung zuzuführen, um
die Lebensdauer des Katalysators, den Umsatz und die Ausbeute zu
verbessern. Insbesondere wird Chlor vorzugsweise zugeführt, um
die Katalysatoraktivität
zu verbessern und aufrechtzuerhalten. Tatsächlich ist es bevorzugt, daß 0,1-10
mol Chlor anwesend sind, wenigstens in der Reaktionszone der Stufe
(b), pro 100 mol halogeniertes Propan von Stufe (a).
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Die Aktivität des Fluorierungskatalysators
kann inaktiviert werden, wenn zum Beispiel Antimon (V) des Katalysators
durch ein Reduktionsmittel zu Antimon (III) reduziert wird oder
wenn die Katalysatoroberfläche
mit einer hoch siedenden organischen Verbindung bzw. Verbindungen
durch Fluorierung eines hochpolymerisierbaren organischen Ausgangsmaterials
bedeckt wird. Diese Inaktivierung kann durch die Anwesenheit eines oxidierenden
Mittels (z. B. Chlor) in dem Reaktionssystem verhindert werden.
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Der Reaktionsdruck in der Stufe (a)
beträgt
vorzugsweise 0 bis 2,0 MPa, ausgedrückt als Manometerdruck, um
die Verflüssigung
der organischen Ausgangsverbindung, des Zwischenprodukts und des
Fluorwasserstoffs zu verhindern und den physikalischen Bedingungen
zu genügen,
die bei der Verwendung des ersten Fluorierungskatalysators erforderlich
sind. 0 bis 1,0 MPa, ausgedrückt
als Monometerdruck, sind noch mehr bevorzugt.
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Die Stufe (a) wird bei einer Temperatur
von vorzugsweise 180-450°C, bevorzugter
200–350°C durchgeführt. Wenn
sie niedriger als 180°C
ist, wird die Reaktionsgeschwindigkeit zu niedrig. Wenn sie höher als 450°C ist, kann
es schwierig werden, die Katalysatoraktivität aufrechtzuerhalten. Die Stufe
(b) wird bei einer Temperatur von vorzugsweise 20–300°C, bevorzugter
von 40–180°C durchgeführt. Wenn
sie niedriger als 20°C
ist, können
sich die Reagentien in eine Flüssigkeit
umwandeln. Außerdem
kann die Reaktionsgeschwindigkeit unzweckmäßig niedrig werden. Die Reaktionsgeschwindigkeit
wird durch Erhöhen
der Reaktionstemperatur hoch. Wenn jedoch die Reaktionstemperatur
zu stark erhöht
wird, kann die Lebensdauer des Katalysators zu kurz werden. Außerdem kann
die Selektivität
des gewünschten
fluorierten Propans durch die Bildung von Zersetzungsprodukten zu
niedrig werden.
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Der Reaktionsdruck der Stufe (a)
ist vorzugsweise höher
als der der Stufe (b). Dadurch kann die Stufe (a) unter einem Druck über Normaldruck
durchgeführt
werden. Daher wird das Reaktionsgas selbst unter einem Überdruck
aus dem ersten Reaktor entnommen. Dadurch wird es wesentlich einfacher
eine Kühlung durchzuführen, um
das in Stufe (a) erhaltene Reaktionsgas in Chlorwasserstoff und
die anderen Komponenten durch eine Gas-Flüssigkeit-Trennung oder eine
Destillationstrennung zu trennen, verglichen mit einem Fall, bei dem
die Stufe (a) bei Normaldruck durchgeführt wird.
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In der Stufe (a) reicht es, Fluorwasserstoff
in wenigstens einer stöchiometrischen
Menge, bezogen auf die des Ausgangsmaterials der Stufe (a), d. h.
1,1,1,3,3-Pentachlorpropan, zuzuführen. Ein Molverhältnis von Fluorwasserstoff
zu diesem halogenierten Propan von wenigstens 3 wird reichen, um
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
in der Stufe (a) zu erhalten. Was Stufe (b) betrifft, so vergrößert sich
die Menge des gewünschten
Produkts, dem fluorierten Propan, durch Zuführen einer höheren Menge
Fluorwasserstoff, bezogen auf die des fluorier ten Propens, dem Ausgangsmaterial
der Stufe (b), unter dem Gesichtspunkt des chemischen Gleichgewichts.
Dies kann jedoch ökonomische
Nachteile verursachen, wie der Notwendigkeit den Reaktor oder den Apparat
der folgenden Behandlung zu vergrößern. Daher ist es bevorzugt,
in der Stufe (b) das Molverhältnis des
fluorierten Propens zu dem Fluorwasserstoff auf einen Wert im Bereich
von 1/50 bis 1/1, bevorzugter 1/20 bis 1/2 einzustellen. Falls die
Stufen (a) und (b) in Reihe durchgeführt werden ohne Unterbrechung
dazwischen, wird in Stufe (a) nicht umgesetzter Fluorwasserstoff
in die Reaktionszone der Stufe (b) eingeführt. Daher verursacht die Zuführung von
Fluorwasserstoff in übermäßiger Menge
in die Stufe (a) kein besonderes Problem mit Ausnahme der Apparatvergrößerung.
In der Stufe (b) kann wahlweise weiter Fluorwasserstoff in die Reaktionszone.
der Stufe (b) eingeführt
werden zusätzlich
zu dem in der Stufe (a) nicht umgesetzten Fluorwasserstoff.
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Obwohl Chlorwasserstoff, das in dem
in Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgas enthalten ist, als unerwünschte Substanz
in der Stufe (b) angesehen wird unter dem Gesichtspunkt des chemischen
Gleichgewichts, ist es nicht besonders notwendig in der Erfindung,
den Chlorwasserstoff aus dem in Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgas
vor der Stufe (b) zu entfernen, wie im folgenden erklärt wird.
Wenn die Stufe (b) nach der Stufe (a) erfindungsgemäß durchgeführt wird
außer,
daß der
zweite Fluorierungskatalysator der Erfindung durch einen der herkömmlichen
Fluorierungskatalysatoren ausgetauscht wird, kann die chemische
Zusammensetzung des Reaktionsproduktes der Stufe (b) in Abhängigkeit
von dem Verhältnis
der Menge des Chlorwasserstoffs zu der des Fluorwasserstoffs des
in Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgases variieren. Im Gegensatz dazu
variiert das Reaktionsprodukt der Stufe (b), in der der zweite Fluorierungskatalysator
der Erfindung verwendet wird, nicht wesentlich durch die Anwesenheit
von Chlorwasserstoff in dem in Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgas.
In der Erfindung verursacht jedoch die Entfernung von Chlorwasserstoff
aus dem in Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgas kein Problem außer, daß das Verfahren
komplexer ist.
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Das in Stufe (a) erhaltene Reaktionsgas
kann kleine Mengen an hochsiedenden organischen Verbindungen (Verunreinigungen)
enthalten, die in Stufe (a) gebildet werden. Diese organischen Verbindungen
können
die katalytische Aktivität
des zweiten Fluorierungskatalysators der Stufe (b) verschlechtern.
Daher ist es bevorzugt, diese organischen Verbindungen aus dem in
Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgas in einer zusätzlichen Stufe zwischen den
Stufen (a) und (b) zu entfernen. Diese Zusatzstufe ist nicht besonders
eingeschänkt. Zum
Beispiel können
die organischen Verbindungen durch (1) Adsorption auf Aktivkohle,
(2) Absorption in Schwefelsäure,
(3) Lösemittelabsorption
oder (4) Abtrennung durch Verflüssigung
mittels Kühlen
entfernt werden.
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Die Stufe (b) kann bei Atmosphärendruck
durchgeführt
werden. Es ist bevorzugter, die Stufe (b) unter Überdruck durchzuführen, um
das chemische Gleichgewicht der Fluorierung in Richtung der Bildung
des fluorierten Propans zu verschieben. Das unter Drucksetzen in
der Stufe (b) kann die physikalische Adsorption der Reaktionssubstrate
auf der Oberfläche
des zweiten Fluorierungskatalysators erhöhen. Dies kann die Reaktionsgeschwindigkeit
der Stufe (b) erhöhen.
Diese vorteilhafte Wirkung des unter Drucksetzens kann eindrucksvoll
werden bei Verwendung einer Aktivkohle mit einer großen Oberfläche als
Träger
des zweiten Fluorierungskatalysators. Tatsächlich beträgt der Reaktionsdruck in der
Stufe (b) vorzugsweise 0 bis 5,0 MPa, ausgedrückt als Manometerdruck, unter
dem Gesichtspunkt der Druckbeständigkeit
des Reaktors und der Kosten. Bevorzugter beträgt er 0 bis 2,0 MPa, ausgedrückt als
Manometerdruck, um die Verflüssigung
der organischen Ausgangsverbindung, des Zwischenprodukts und des
Fluorwasserstoffs zu verhindern und um den für die Verwendung des zweiten
Fluorierungskatalysators erforderlichen Bedingungen zu genügen. Noch bevorzugter
beträgt er
0 bis etwa 1,0 MPa, ausgedrückt
als Manometerdruck. Die Stufe (b) kann unter im wesentlichen etwa
Normaldruck durchgeführt
werden.
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Die Kontaktzeit jeder der Stufen
(a) und (b) kann 0,1 bis 300 Sekunden, vorzugsweise 1 bis 60 Sekunden
betragen unter dem Gesichtspunkt der Produktivität.
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Der in jeder der Stufen (a) und (b)
verwendete Reaktor ist vorzugsweise aus einem Material gemacht, das
hitzebeständig
und korrosionsbeständig
gegen Fluorwasserstoff, Chlorwasserstoff und ähnliches ist, wie z. B. Eisen,
rostfreier Stahl, Hastelloy, Monel Metall oder Platin oder einem
Material, was mit einem dieser Metalle ausgekleidet ist.
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Es ist allgemein bekannt, daß Antimonpentachlorid
und Fluorwasserstoff korrosiv gegenüber dem Reaktormaterial sind.
In einer Reaktion in flüssiger
Phase werden ein Antimonhalogenid und Fluorwasserstoff korrosiv
durch einen dynamischen Fest-Flüssig-Kontakt
zwischen diesen Verbindungen und dem Reaktormaterial. Im Gegensatz
dazu wird die Stufe (b) der Erfindung in einer Gasphase durchgeführt. Daher
wird angenommen, daß zum
Beispiel das Antimonpentahalogenid in den Mikroporen des Trägers anwesend
ist und Fluorwasserstoff gasförmig
vorliegt. Daher ist die Korrosivität des Antimonpentahalogenids
und des Fluorwasserstoffs in einem großen Ausmaß in der Erfindung verringert.
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Die Reaktionsprodukte der Stufe (b)
können
durch ein herkömmliches
Reinigungsverfahren gereinigt werden, das nicht besonders eingeschränkt ist.
In diesem Verfahren werden die Reaktionsprodukte zum Beispiel zusammen
mit Chlorwasserstoff und nicht umgesetztem Fluorwasserstoff aus
dem Reaktor gasförmig entnommen.
Dann werden sie mit Wasser und/oder einer basischen Lösung gewaschen
oder einer Behandlung, wie Trennung auf Grund des Löslichkeitsunterschieds,
Extraktionstrennung oder Destil lation unterworfen, um saure Gase
daraus zu entfernen. Dann kann der resultierende organische Stoff
rektifiziert werden, um das gewünschte
fluorierte Propan zu erhalten.
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Wahlweise wird ein erster Reaktor
für die
Durchführung
der Stufe (a) mit einem zweiten Reaktor für die Durchführung der
Stufe (b) in Reihe miteinander verbunden, um die Stufen (a) und
(b) ohne Unterbrechung dazwischen durchzuführen. Der erste Reaktor kann
mit einem fluorierten Aluminiumoxid oder einer Aktivkohle als erstem
Fluorierungskatalysator beschickt werden. Der erste Reaktor kann
auf eine Temperatur von 200-300°C eingestellt
werden. Der zweite Reaktor kann mit einer Aktivkohle mit darauf
aufgebrachtem Antimonpentachlorid als zweitem Fluorierungskatalysator
beschickt werden. Der zweite Reaktor wird auf eine Temperatur von
40–180°C eingestellt.
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Zum Beispiel können 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
als halogeniertes Propan und Fluorwasserstoff dem ersten Reaktor
zugeführt
werden, und ein Reaktionsprodukt, das 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
und Chlorwasserstoff enthält,
kann dem zweiten Reaktor entnommen werden. 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
wird hauptsächlich
in dem ersten Reaktor als Reaktionsprodukt der Stufe (a) hergestellt.
Dann läßt man das
Reaktionsgas in den zweiten Reaktor fließen. Nach der Stufe (b) kann
das Reaktionsgas aus dem zweiten Reaktor, das geringe Mengen an
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
und 1,3,3,3-Tetrafluorpropen enthalten kann, folgendermaßen gereinigt
werden. Zuerst wird Chlorwasserstoff aus dem Reaktionsgas der Stufe
(b) entfernt. Dann wird Fluorwasserstoff des Verbliebenen in Schwefelsäure oder ähnlichem
absorbiert. Dann wird der resultierende organische Stoff gewaschen
und dann getrocknet, gefolgt von einer Rektifizierung durch Destillation
oder ähnlichem,
um dadurch das gewünschte
fluorierte Propan zu erhalten. Es sollte beachtet werden, daß die Reinigung
nicht auf die obige eingeschränkt
ist.
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Das gewünschte Produkt der Stufe (b),
1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, hat eine relative Flüchtigkeit nahe 1, bezogen auf die
Schlüsselkomponenten
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (trans-Form) und 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (cis-Form).
Daher ist es allgemein gesprochen sehr schwierig, diese Schlüsselkomponenten
von dem gewünschten
Produkt durch eine normale Destillation zu trennen. Es ist jedoch
möglich,
diese Schlüsselkomponenten
als azeotrope niedrigsiedende Zusammensetzung von dem gewünschten
Produkt zu trennen, indem die Menge dieser Schlüsselkomponenten in dem Reaktionsgas
der Stufe (b) so sehr wie möglich
verringert wird. Diese Trennung wird durch die Erfindung ermöglicht.
Wie in den später
beschriebenen Beispielen gezeigt, ist es tatsächlich möglich, eine Selektivität von wenigstens
90% von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan zu erhalten und die Menge der
Schlüsselkomponenten
in dem Reaktionsgas der Stufe (b) auf nicht größer als 1% zu erniedrigen.
Daher ist es in der Erfindung möglich,
das Reaktionsgas der Stufe (b) durch eine normale Destillation zu
rektifizieren, um eine hohe Destillationsausbeute zu haben ohne
eine spezielle Destillationsapparatur. Es ist möglich, andere Komponenten,
wie 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (cis-Form) und 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(trans-Form), von 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan durch eine normale
Destillation zu trennen, da sie deutlich unterschiedliche Siedepunkte
haben.
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Das Verfahren der Erfindung kann
weiter die Stufen(c) Trennen des in Stufe (b) erhaltenen Reaktionsgases
in fluoriertes Propan und einen Rest, der das in Stufe (b) nicht
umgesetzte fluorierte Propen enthält, und (d) Überführen des
Restes in die Reaktionszone der Stufe (b) enthalten, um dadurch
das fluorierte Propen des Restes mit Fluorwasserstoff in einer Gasphase
in der Reaktionszone zu fluoriertem Propan zu fluorieren.
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Die folgenden nicht einschränkenden
Katalysatorherstellungen erläutern
die vorliegende Erfindung.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
1
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde der in der Stufe (a) zu verwendende erste Fluorierungskatalysator
folgendermaßen
hergestellt. Zuerst wurden 300 g eines aktivierten Aluminiumoxids,
NKH3-24 (Marke) von SUMITOMO CHEMICAL CO., LTD, mit einem Teilchendurchmesser
von 2-4 mm und einer spezifischen Oberfläche von 340 m2/g,
mit Wasser gewaschen, um Pulver von seiner Oberfläche zu entfernen.
Separat wurden 115 g Fluorwasserstoff (wasserfreie Flußsäure) in
1035 g Wasser gelöst,
um eine 10%ige wäßrige Lösung von
Fluorwasserstoff herzustellen. Dann wurde diese Lösung allmählich auf
das aktivierte Aluminiumoxid gegossen mit anschließendem Rühren. Danach
ließ man
die Mischung 3 h ruhig stehen, und dann wurde das aktivierte Aluminiumoxid
aus der Lösung
genommen, dann mit Wasser gewaschen, dann filtriert und dann 2 h in
einem Elektroofen bei 200°C
getrocknet. Das getrocknete, aktivierte Aluminiumoxid wurde in einer
Menge von 150 ml in ein zylindrisches Reaktionsrohr aus rostfreiem
Stahl (SUS 316L) mit einem Innendurchmesser von 2,5 cm und einer
axialen Länge
von 30 cm eingeführt.
Die Temperatur des Reaktionsrohrs wurde auf 200°C in dem Ofen erhöht, während man
Stickstoff durch das Reaktionsrohr fließen ließ. Dann ließ man Fluorwasserstoff zusammen
mit Stickstoff hindurchfließen,
um das aktivierte Aluminiumoxid zu fluorieren. Als diese Fluorierung
fortschritt, stieg die Temperatur an. Die Fließraten von Stickstoff und Fluorwasserstoff
wurden jedoch passend eingestellt, damit die Temperatur nicht höher als
400°C wurde.
Nachdem die Wärmeentwicklung
endete, wurde die Temperatur des Ofens 2 h bei 400°C gehalten,
um dadurch ein fluoriertes Aluminiumoxid als ersten Fluorierungskatalysator
herzustellen.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
2
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde ein in der Stufe (a) zu verwendender erster Fluorierungskatalysator
folgendermaßen
hergestellt. Zuerst wurde eine Cr(NO3)3-Lösung
hergestellt, indem 30 g Cr(N03)3·9H2O in 100 ml reinem Wasser gelöst wur den.
In diese Lösung
wurden 180 ml einer gekörnten
Aktivkohle, hergestellt von Takeda Chemical Industries, Ltd. mit
der Marke GRANULAR SHIRO SAGI GX, einen Tag und eine Nacht lang
eingetaucht. Diese Aktivkohle hatte einen Teilchendurchmesser von
4–6 mm,
eine Oberfläche
von 1200 m2/g und einen mittleren Mikroporendurchmesser
von 18 Å.
Dann wurde die Aktivkohle von der Lösung durch Filtration getrennt
und dann einen Tag und eine Nacht lang bei 100°C in einem Heißluftofen
mit Zirkulation getrocknet. Die so in einer Menge von 150 ml erhaltene
Aktivkohle mit darauf aufgebrachtem Chrom wurde in ein zylindrisches
Reaktionsrohr gegeben, das mit einer Heizeinrichtung ausgestattet
war und aus rostfreiem Stahl (SUS 316L) hergestellt war und einen
Durchmesser von 2,5 cm und eine axiale Lösung von 30 cm hatte. Die Temperatur
des Reaktionsrohrs wurde auf 300°C
erhöht,
während
man Stickstoffgas hindurch fließen
ließ.
Zu der Zeit dann, als festgestellt wurde, daß der Dampffluß daraus
aufhörte,
wurde begonnen, Fluorwasserstoff zusammen mit Stickstoffgas hindurchfließen zu lassen.
Dann wurde die Fluorwasserstoffkonzentration der Mischung von Fluorwasserstoff
und Stickstoff allmählich
erhöht.
Die Temperatur des Reaktionsrohrs wurde weiter auf 350°C erhöht. Dann
wurde diese Bedingung 1 h aufrechterhalten, um dadurch eine Aktivkohle
mit darauf aufgebrachtem Cr als ersten Fluorierungskatalysator herzustellen.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
3
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde ein in der Stufe (b) zu verwendender zweiter Fluorierungskatalysator
folgendermaßen
hergestellt. Zuerst wurde ein 1-Liter Glaskolben mit 0,25 Liter
einer gekörnten
Aktivkohle der Marke TOYO CALGON PCB (4 × 10 mesh) mit einer Oberfläche von
1150–1250
m2/g und einem Mikroporendurchmesser von
1,5–2,0
nm (15–20
A) beschickt. Dann wurde der Glaskolben auf eine Temperatur von
130–150°C erhitzt,
gefolgt von der Entfernung des Wassers mit einer Vakuumpumpe. Zu
der Zeit dann, als festgestellt wurde, daß der Dampffluß daraus
aufhörte,
wurde begonnen, Stickstoffgas in den Kolben einzuleiten, um Normaldruck
zu haben. Dann wurden 125 g Antimonpentachlorid mit einem Tropftrichter
während
einer Stunde unter Rühren
in den Kolben eingeführt.
Die erhaltene mit Antimonpentachlorid imprägnierte Aktivkohle wurde etwa
1 h zur Alterung bei 150°C
gehalten.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
4
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde die Katalysatorherstellung 3 mit der Ausnahme wiederholt, daß die Einführung von
Antimonpentachlorid und das folgende Altern weggelassen wurden,
um dadurch einen in der Stufe (a) zu verwendenden ersten FTuorierungskatalysator
(Aktivkohle) herzustellen.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
5
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde ein in der Stufe (b) zu verwendender zweiter Fluorierungskatalysator
folgendermaßen
hergestellt. Zuerst wurde ein 1-Liter Rundkolben aus Glas mit 0,5
Liter einer gekörnten
Aktivkohle, hergestellt von Takeda Chemical Industries, Ltd. mit
einer Marke GRANULAR SHIRO SAGI G2X (4–6 mesh), beschickt. Diese
Aktivkohle hatte eine mittlere Oberfläche von 1200 m2/g
und einen mittleren Mikroporendurchmesser von 1,8 nm (18 Å). Dann
wurde der Kolben auf eine Temperatur von 130–150°C erhitzt, gefolgt von der Entfernung
des Wassers mit einer Vakuumpumpe. Zu der Zeit dann, als festgestellt
wurde, daß der
Dampffluß daraus
aufhörte,
wurde begonnen, Stickstoffgas in den Kolben einzuleiten, um Normaldruck
zu haben. Dann wurden 250 g Antimonpentachlorid unter Rühren mit
Verwendung eines Tropftrichters in den Kolben eingeführt. Die
erhaltene mit Antimonpentachlorid imprägnierte Aktivkohle wurde etwa
1 Stunde zur Alterung auf 150°C
gehalten.
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KATALYSATORHERSTELLUNG
6
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Bei dieser Katalysatorherstellung
wurde ein in der Stufe (a) zu verwendender erster Fluorierungskatalysator
folgendermaßen
hergestellt. Zuerst wurde ein 1-Liter Glaskolben mit 0,2 Liter einer
gekörnten
Kokosnußschalenkohle,
hergestellt von Takeda Chemical Industries, Ltd. mit einer Marke
GRANULAR SHIRO SAGI GX (4–6
mesh), beschickt. Diese gekörnte
Kohle hatte eine Oberfläche
von 1200 m2/g und einen Mikroporendurchmesser
von 1,8 nm (18 Å).
Dann wurde der Glaskolben auf eine Temperatur von 130–150°C erhitzt,
gefolgt von der Entfernung des Wassers mit einer Vakuumpumpe. Zu
der Zeit dann, als festgestellt wurde, daß der Dampffluß daraus
aufhörte,
wurde begonnen, Stickstoffgas in den Kolben einzuführen, um
Normaldruck zu haben, wodurch der erste Fluorierungskatalysator
hergestellt wurde.
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Die folgenden nicht einschränkenden
Beispiele erläutern
die vorliegende Erfindung.
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BEISPIEL 1
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Ein Verfahren zur Herstellung eines
fluorierten Propans wurde folgendermaßen durchgeführt unter Verwendung
einer Fluorierungsapparatur, in der der erste und zweite Reaktor
durch eine Rohrleitung in Reihe miteinander verbunden waren.
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Vor der Einführung eines organischen Ausgangsmaterials
in die Fluorierungsapparatur wurden der erste und zweite Reaktor
den entsprechenden Konditionierungen unterworfen. Die Konditionierung
des ersten Reaktors wurde folgendermaßen durchgeführt. Zuerst
wurden 150 ml des ersten Fluorierungskatalysators (fluoriertes Aluminiumoxid),
der durch die Katalysatorherstellung 1 erhalten wurde, in ein zylindrisches
Reaktionsrohr gegeben, das mit einem Elektroofen ausgestattet war
und aus rostfreiem Stahl (SUS 316L) hergestellt war und einen Durchmesser
von 2,5 cm und eine axiale Länge
von 30 cm hatte. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf
300°C erhöht, während man
Stickstoffgas mit einer Rate von 160 ml/min hindurchfließen ließ. Dann
wurde die Temperatur des Reaktionsrohres weiter auf 350°C erhöht, während man
Fluorwasserstoff mit einer Fließrate
von 0,2 g/min zusammen mit Stickstoffgas hindurchfließen ließ. Dann
wurde diese Bedingung 1 h aufrechterhalten. Dann wurde die Temperatur
des Reaktionsrohrs auf 250°C
erniedrigt und die Fließrate
des Fluorwasserstoffs bei 0,2 g/min aufrechterhalten, um dadurch
die Konditionierung des ersten Reaktors zu vervollständigen.
Die Konditionierung des zweiten Reaktors wurde folgendermaßen durchgeführt. Zuerst wurden
250 ml des zweiten Fluorierungskatalysators, der durch die Katalysatorherstellung
3 erhalten wurde, in ein zylindrisches Reaktionsrohr gegeben, das
mit einem Elektroofen ausgestattet war und aus rostfreiem Stahl
(SUS 316L) hergestellt war und einen Durchmesser von 4,0 cm und
eine axiale Länge
von 30 cm hatte. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf
100°C erhöht, während man
Stickstoff mit einer Rate von 25 ml/min hindurchfließen ließ. Dann
wurde die Zuführung
von Stickstoffgas gestoppt, und man ließ Fluorwasserstoff mit einer
Rate von 0,2 g/min hindurchfließen.
Diese Bedingung wurde 6 h bei 100°C
aufrechterhalten. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf
80°C erniedrigt,
um dadurch die Konditionierung des zweiten Reaktors zu vervollständigen.
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Dann wurden der erste und zweite
Reaktor, die wie oben konditioniert waren, miteinander verbunden, um
eine Fluorierungsapparatur herzustellen. Dann, während Fluorwasserstoff und
Chlor in die Fluorierungsapparatur mit den entsprechenden Raten
von 0,2 g/min und 1,3 mg/min eingeführt wurden, wurde 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan,
das vorher verdampft wurde, in den ersten Reaktor mit einer Rate
von 0,43 g/min eingeführt
und zur selben Zeit wurde Fluorwasserstoff in den zweiten Reaktor
mit einer Rate von 0,32 g/min eingeführt, um dadurch die Fluorierung
zu starten.
-
Unmittelbar nach dem Start der Fluorierung
wurde von dem Reaktionsgas am Auslaß des ersten Reaktors eine
Probe genommen. Dann wurde ein Chlorwasserstoff enthaltendes saures
Gas aus der Gasprobe entfernt. Mittels einer gaschromatographischen
Analyse des erhaltenen Gases wurde gefunden, daß das resultie rende Gas 97,9%
1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (das Molverhältnis der trans-Form zu der
cis-Form betrug 9/1), 1,2% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen und 0,9% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
enthielt. Diese Prozentsätze
und diejenigen der nachfolgenden Beispiele sind Flächenprozentsätze im Chromatogramm.
-
Die Reaktion wurde unter denselben
Bedingungen fortgesetzt. 2 h nach dem Start der Reaktion wurde die
Reaktion stabil. Danach wurde das aus dem zweiten Reaktor fließende Reaktionsgas
4 h in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas, das Chlorwasserstoff
und Fluorwasserstoff enthielt, aus dem Reaktionsgas zu entfernen.
Dann wurde die resultierende Gaskomponente durch eine Trockeneis/Aceton-Falle-gesammelt. Der
mit einer Menge von 59,8 g erhaltene Stoff wurde durch Gaschromatographie
analysiert. Es wurde gefunden, daß die resultierende Gaskomponente
0,2% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (trans-Form), 96,2% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan,
0,1% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (trans-Form) und 1,5% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan
enthielt.
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BEISPIEL 2
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In diesem Beispiel wurde Beispiel
1 mit der Ausnahme wiederholt, daß der erste Fluorierungskatalysator
des ersten Reaktors durch den in der Katalysatorherstellung 2 erhaltenen
ersetzt wurde und daß die
Temperatur des zweiten Reaktors auf 60°C statt auf 100°C eingestellt
wurde.
-
Von dem Reaktionsgas am Ausgang des
ersten Reaktors wurde in derselben Weise wie der von Beispiel 1
eine Probe genommen. Dann wurde ein Chlorwasserstoff enthaltendes
saures Gas aus der Gasphase entfernt. Mittels einer gaschromatographischen
Analyse wurde gefunden, daß das
resultierende Gas 98,2% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (das Molverhältnis von
trans-Form zu cis-Form
betrug 9/1), 1,0% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen und 0,7% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan
enthielt.
-
Die Reaktion wurde unter denselben
Bedingungen fortgesetzt. 2 h nach dem Start der Reaktion wurde die
Reaktion stabil. Danach wurde das aus dem zweiten Reaktor fließende Reaktionsgas
4 h in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas, das Chlorwasserstoff
und Fluorwasserstoff enthielt, aus dem Reaktionsgas zu entfernen.
Dann wurde die resultierende Gaskomponente durch eine Trockeneis/Aceton-Falle
gesammelt. Der erhaltene organische Stoff lag in einer Menge von
58,5 g vor und wurde durch Gaschromatographie analysiert. Es wurde
gefunden, daß die
resultierende Gaskomponente 0,4% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (trans-Form),
91,6% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, 0,1% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(trans-Farm) und 5,1% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan
enthielt.
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BEISPIEL 3
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Die Konditionierung des ersten Reaktors
wurde durchgeführt,
indem der durch die Katalysatorherstellung 4 erhaltene erste Fluorierungskatalysator
in ein zylindrisches Reaktionsrohr gegeben wurde, das dasselbe wie
das von Beispiel 1 war, und dann die Temperatur des Reaktionsrohrs
auf 250°C
erhöht
wurde, während man
Stickstoffgas durch das Reaktionsrohr mit einer Rate von 20 ml/min
fließen
ließ.
Die Konditionierung des zweiten Reaktors wurde folgendermaßen modifiziert.
Zuerst wurden 150 ml des durch die Katalysatorherstellung 5 erhaltenen
zweiten Fluorierungskatalysators in ein zylindrisches Reaktionsrohr
gegeben, das dasselbe wie das des ersten Reaktors von Beispiel 1
war. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohres auf 100°C erhöht, während man
Stickstoffgas mit einer Rate von 20 ml/min hindurchfließen ließ. Dann
ließ man
Fluorwasserstoff mit einer Rate von 0,25 g/min 1 h hindurchfließen, und
Chlor ließ man
mit einer Rate von 0,3 g/min 1 h hindurchfließen. Danach wurde die Temperatur
des Reaktionsrohrs auf 80°C
erniedrigt, um dadurch die Konditionierung des zweiten Reaktors
zu vervollständigen.
-
Dann wurden der erste und zweite
Reaktor, die wie oben kondi tioniert waren, miteinander verbunden, um
eine Fluorierungsapparatur herzustellen. Die Fluorierung wurde durchgeführt, indem
Fluorwasserstoff und 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan in den ersten Reaktor
eingeführt
wurden. Das Molverhältnis
von Fluorwasserstoff zu diesem Propan betrug 20/1. Das in dem ersten
Reaktor gebildete Reaktionsgas wurde kontinuierlich in den zweiten
Reaktor eingeführt.
2 h nach dem Start der Fluorierung wurde die Reaktion stabil. Danach
wurde die Reaktion 4 h weiter fortgesetzt. Dann wurde die aus dem
zweiten Reaktor entnommene Reaktionsgaskomponente gesammelt und
dann in derselben Weise wie der von Beispiel 1 analysiert. Der erhaltene
organische Stoff lag in einer Menge von 29,2 g vor. Es wurde gefunden,
daß die
Reaktionsgaskomponente aus dem zweiten Reaktor 0,1% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
(trans-Form), 95,6% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, 0,5% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(trans-Form), 0,6% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan, 0,1% 1,1,1-Trifluor-3,3-dichlorpropan
und 3,1% andere enthielt. Es wurde gefunden, daß die Reaktionsgaskomponente
(Zwischenprodukte) aus dem ersten Reaktor 94,5% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
(das Molverhältnis
der trans-Form zur cis-Form betrug 10/1), 0,4% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan,
1,4% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (trans/cis), 0,1% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan,
0,1% 1,1,1-Trifluor-3,3,-dichlorpropan und 3,5% andere enthielt.
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BEISPIEL 4
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In diesem Beispiel wurde die Fluorierung
nur unter Verwendung eines zweiten Reaktors der Erfindung durchgeführt. Zuerst
wurden 0,25 Liter des durch die Katalysatorherstellung 3 erhaltenen
zweiten Fluorierungskatalysators in ein zylindrisches Reaktionsrohr
gegeben, das dasselbe wie das in Beispiel 1 war. Dann wurde die
Temperatur des Reaktionsrohrs auf 100°C erhöht, während man Stickstoffgas mit
einer Rate von 25 ml/min hindurchfließen ließ. Dann wurde die Zufuhr von
Stickstoffgas gestoppt, und zur selben Zeit ließ man Fluorwasserstoff mit
einer Rate von 0,22 g/min hindurchfließen. Diese Bedingung wurde 6
h bei 100°C
aufrechterhalten. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf
80°C erniedrigt.
Dann wurden Chlorwasserstoff, Chlor und Fluorwasserstoff dem zweiten
Reaktor mit den entsprechenden Raten von 0,15 g/min, 1,3 mg/min
und 0,30 g/min zugeführt.
Außerdem
wurde 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (das Molverhältnis von der trans-Form zur
cis-Form betrug 89/11), das vorher verdampft wurde, in den zweiten
Reaktor mit einer Rate von 0,13 g/min eingeführt, um dadurch die Fluorierung
zu starten. Tatsächlich
betrug das Molverhältnis
von Fluorwasserstoff zu diesem Propen 15/1.
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1 h nach dem Start der Fluorierung
wurde die Reaktion stabil. Danach wurde das aus dem zweiten Reaktor
fließende
Reaktionsgas 4 h in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas,
das Chlorwasserstoff und Fluorwasserstoff enthielt, aus dem Reaktionsgas
zu entfernen. Dann wurde die resultierende Gaskomponente durch eine
Trockeneis/Aceton-Falle gesammelt. Der erhaltene organische Stoff
lag in einer Menge von 30,9 g vor und wurde durch Gaschromatographie
analysiert. Dadurch wurde gefunden, daß die resultierende Gaskomponente
0,2% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
(trans- Form), 96,5 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, 0,1% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(trans-Form) und 1,2% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan enthielt.
Die Reaktion wurde weiter fortgesetzt, und es wurde gefunden, daß die katalytische
Aktivität
des zweiten Fluorierungskatalysators wenigstens 350 h aufrechterhalten
wurde.
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BEISPIEL 5
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In diesem Beispiel wurde die Fluorierung
nur unter Verwendung eines zweiten Reaktors der Erfindung durchgeführt. Der
zweite Reaktor wurde folgendermaßen konditioniert. Zuerst wurden
0,25 Liter des durch die Katalysatorherstellung 3 erhaltenen Fluorierungskatalysators
in ein zylindrisches Reaktionsrohr gegeben. Dieses aus rostfreiem
Stahl (SUS 316L) hergestellte Reaktionsrohr hatte einen Durchmesser
von 4,0 cm und eine axiale Länge
von 30 cm und war mit einem druckregulierenden Ventil und einer
Heizeinrichtung ausgestattet. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs
auf 100°C
erhöht,
während
man Stickstoffgas mit einer Rate von etwa 25 ml/min hindurchfließen ließ. Dann
wurde die Zufuhr von Stickstoffgas gestoppt, und zur selben Zeit
ließ man
Fluorwasserstoff mit einer Rate von 0,22 g/min hindurchfließen. Diese
Bedingung wurde 6 h bei 100°C
aufrechterhalten, um dadurch die Konditionierung des zweiten Reaktors
zu vervollständigen.
Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf 180°C erhöht. Dann
wurde Fluorwasserstoff dem zweiten Reaktor mit einer Rate von 0,20
g/min zugeführt.
Außerdem
wurde 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen
(das Molverhältnis
der trans-Form zur cis-Form
betrug 89/11), das vorher verdampft wurde, in den zweiten Reaktor
mit einer Rate von 0,13 g/min eingeführt, um dadurch die Fluorierung
zu starten. Tatsächlich
betrug das Molverhältnis
von Fluorwasserstoff zu diesem Propen 10/1.
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1 h nach dem Start der Fluorierung
wurde die Reaktion stabil. Danach wurde das aus dem zweiten Reaktor
fließende
Reaktionsgas in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas aus der
Gaskomponente zu entfernen. Dann wurde die resultierende Gaskomponente
durch eine Trockeneis/Aceton-Falle gesammelt. Der erhaltene organische
Stoff wurde durch Gaschromatographie analysiert. Die Ergebnisse
dieser Analyse sind in der Tabelle gezeigt.
-
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In der Tabelle bedeuten CTFP, PFP,
TFP und TeFP entsprechend 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen, 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan,
1,3,3,3-Tetrafluorpropen und 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlorpropan und
t und c in Klammern bedeuten trans- bzw. cis-Form.
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BEISPIEL 6
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In diesem Beispiel wurden zusätzliche
Verfahren nach Beispiel 5, wie folgt, durchgeführt. Nach dem Sammeln des Reaktionsgases
in Beispiel 5 wurde die Reaktion von Beispiel 5 beendet. Dann wurde
die Temperatur des Reaktionsrohrs (zweiter Reaktor) auf Raumtemperatur
erniedrigt. Danach wurde die Konditionierung des zweiten Reaktors
wieder auf dieselbe Weise durchgeführt wie in Beispiel 5. Dann
wurde die Fluorierung von Beispiel 5 mit der Ausnahme wiederholt,
daß der
Reaktionsdruck (Manometerdruck) auf 0,1 MPa mit dem druckregulierenden
Ventil eingestellt wurde, wie in der Tabelle gezeigt. Dann wurde
das Reaktionsgas gesammelt und dann auf dieselbe Weise wie die von
Beispiel 5 analysiert. Die Ergebnisse sind in der Tabelle gezeigt.
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BEISPIEL 7
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In diesem Beispiel wurden zusätzliche
Verfahren nach Beispiel 6 folgendermaßen durchgeführt. Nach der
Sammlung des Reaktionsgases in Beispiel 6 wurde die Reaktion des
Beispiels 6 beendet. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs
(zweiter Reaktor) auf Raumtemperatur erniedrigt. Danach wurde die
Konditionierung des zweiten Reaktors wieder auf dieselbe Weise wie
in Beispiel 5 durchgeführt.
Dann wurde die Fluorierung des Beispiels 5 mit der Ausnahme wiederholt,
daß der
Reaktionsdruck (Manometerdruck) auf 0,3 MPa mit dem druckregulierenden
Ventil eingestellt wurde, wie in der Tabelle gezeigt. Dann wurde
das Reaktionsgas gesammelt und dann auf dieselbe Weise wie die von
Beispiel 5 analysiert. Die Ergebnisse sind in der Tabelle gezeigt.
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BEISPIEL 8
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In diesem Beispiel wurden zusätzliche
Verfahren nach Beispiel 7 folgendermaßen durchgeführt. Nach der
Sammlung des Reaktionsgases in Beispiel 7 wurde die Reaktion des
Beispiels 7 beendet. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohres
(zweiter Reaktor) auf Raumtemperatur erniedrigt. Danach wurde die
Konditionierung des zweiten Reaktors wieder auf dieselbe Weise wie
in Beispiel 5 durchgeführt.
Dann wurde die Fluorierung des Beispiels 5 mit der Ausnahme wiederholt,
daß man
Chlor durch das Reaktionsrohr mit einer Rate von 1,3 mg/min zusammen
mit CTFP und HF fließen
ließ und
daß der
Reaktionsdruck (Manometerdruck) auf 0,1 MPa mit dem druckregulierenden
Ventil eingestellt wurde, wie in der Tabelle gezeigt. Dann wurde
das Reaktionsgas gesammelt und dann auf dieselbe Weise wie die von
Beispiel 5 analysiert. Die Ergebnisse sind in der Tabelle gezeigt.
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BEISPIEL 9
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In diesem Beispiel wurden zusätzliche
Verfahren nach Beispiel 8 folgendermaßen durchgeführt. Nach der
Sammlung des Reaktionsgases in Beispiel 8 wurden die Reaktion des
Beispiels 8 beendet. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohres
(zweiter Reaktor) auf Raumtemperatur erniedrigt. Danach wurde die
Konditionierung des zweiten Reaktors wieder auf dieselbe Weise wie
in Beispiel 5 durchgeführt.
Dann wurde die Fluorierung des Beispiels 5 leicht modifiziert, wie
in der Tabelle gezeigt. Tatsächlich
betrug das Molverhältnis von
Fluorwasserstoff zu CTFP 15/1. Dann wurde das Reaktionsgas gesammelt
und auf dieselbe Weise wie die von Beispiel 5 analysiert. Die Ergebnisse
sind in der Tabelle gezeigt.
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BEISPIEL 10
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In diesem Beispiel wurden zusätzliche
Verfahren nach Beispiel 9 folgendermaßen durchgeführt. Nach der
Sammlung des Reaktionsgases in Beispiel 9 wurden die Reaktion des
Beispiels 9 beendet. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohres
(zwei ter Reaktor) auf Raumtemperatur erniedrigt. Danach wurde die
Konditionierung des zweiten Reaktors wieder auf dieselbe Weise wie
in Beispiel 5 durchgeführt.
Dann wurde die Fluorierung des Beispiels 5 mit der Ausnahme wiederholt,
daß 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(das Molverhältnis
der trans-Form zur cis-Form betrug 80/20) in das Reaktionsrohr mit
einer Rate von 0,12 g/min anstelle von CTFP eingeführt wurde.
Dann wurde das Reaktionsgas gesammelt und dann auf dieselbe Weise
wie die von Beispiel 5 analysiert. Die Ergebnisse sind in der Tabelle
gezeigt. In allen Reaktionen der Beispiele 5–10 wurde das organische Ausgangsmaterial
wenigstens 200 h insgesamt fluoriert. Die katalytische Aktivität des zweiten
Fluorierungskatalysators wurde während
dieser gesamten Fluorierung aufrechterhalten.
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BEISPIEL 11
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Zuerst wurden 150 ml des durch die
Katalysatorherstellung 6 erhaltenen ersten Fluorierungskatalysators
in ein zylindrisches Reaktionsrohr (erster Reaktor) gegeben, der
mit einem Elektroofen ausgestattet war. Dieses aus rostfreiem Stahl
(SUS 316L) hergestellte Reaktionsrohr hatte einen Durchmesser von
2,5 cm und eine axiale Länge
von 30 cm. Dann wurde die Temperatur des Reaktionsrohrs auf 200°C erhöht, während man Stickstoffgas
mit einer Rate von 160 ml/min hindurchfließen ließ. Dann ließ man Fluorwasserstoff mit
einer Rate von 0,2 g/min zusammen mit Stickstoffgas hindurchfließen. Unter
dieser Bedingung wurde die Temperatur des Reaktionsrohres auf 250°C erhöht. Dann
wurde die Fließrate
des Fluorwasserstoffs auf 0,75 g/min eingestellt, und 1,1,1,3,3-Pentachlorpropan
wurde mit einer Rate von 0,42 g/min dem Reaktionsrohr zugeführt.
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Der Druck des Reaktionssystems wurde
unter Verwendung eines druckregulierenden Ventils des Reaktionsrohres
auf 0,8 MPa eingestellt.
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2 h nach dem Start der Fluorierung
wurde die Reaktion stabil. Danach wurde das aus dem ersten Reaktor
fließende
Reaktionsgas in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas aus dem Reaktionsgas
zu entfernen. Dann wurde die resultierende Gaskomponente durch eine
Trockeneis/Aceton-Falle gesammelt. Der erhaltene organische Stoff
wurde durch Gaschromatographie analysiert. Dadurch wurde gefunden,
daß die
resultierende Gaskomponente 84,6% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (trans-Form),
11,7% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (cis-Form), 1,0% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen
(trans-Form) und 0,3% 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan enthielt.
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Getrennt wurden 150 ml des durch
Katalysatorherstellung 5 erhaltenen zweiten Fluorierungskatalysators
in ein zylindrisches Reaktionsrohr (zweiter Reaktor) gegeben, das
das gleiche wie der obige erste Reaktor dieses Beispiels war. Dann
wurde die Temperatur des Reaktionsrohres auf 80°C erhöht, während man Stickstoff mit einer
Rate von 160 ml/min hindurchfließen ließ. Dann ließ man Chlorgas mit einer Rate
von 0,6 g/min 1 h hindurchfließen,
und außerdem
wurde Fluorwasserstoff mit einer Rate von 0,2 g/min 1 h eingeführt. Unter dieser
Bedingung wurde die Temperatur des Reaktionsrohres auf 100°C erhöht und dann
auf 80°C
erniedrigt. Nachdem die Reaktion des ersten Reaktors stabil wurde,
wurde das Reaktionsgas aus dem ersten Reaktor in den zweiten Reaktor
unter Normaldruck eingeführt.
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2 h nach dem Start der Fluorierung
in dem zweiten Reaktor wurde die Reaktion stabil. Danach wurde das
aus dem zweiten Reaktor fließende
Reaktionsgas in Wasser geblasen, um dadurch ein saures Gas aus dem
Reaktionsgas zu entfernen. Dann wurde die resultierende Gaskomponente
durch eine Trockeneis/Aceton-Falle
gesammelt. Der erhaltene organische Stoff wurde durch Gaschromatographie
analysiert. Dadurch wurde gefunden, daß die resultierende Gaskomponente
0,1% 1-Chlor-3,3,3-trifluorpropen (trans-Form), 97,4 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan,
0,2% 1,3,3,3-Tetrafluorpropen (trans-Form) und 0,3% 1,1,1,3-Tetrafluor-3-chlor-propan
enthielt.
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Vorteile der Erfindung werden weiter
im folgenden diskutiert.
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Der zweite Fluorierungskatalysator
der Erfindung, der Aktivkohle mit darauf aufgebrachtem Halogenid eines
Metalls mit hoher Wertigkeit, hat die folgenden Eigenschaften. Er
hat katalytische Aktivität
bei niedriger Temperatur und in einer Gasphasenreaktion unter niedrigem
Druck und hat außerdem
eine lange Lebensdauer. Es ist möglich,
eine gesättigte
Verbindung (fluoriertes Propan), insbesondere 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan, durch
die katalytische Aktivität
des zweiten Fluorierungskatalysators zu erhalten. Die Selektivität des gewünschten
Reaktionsproduktes (z. B. 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan) wird hoch,
und die Fluorierung der Stufe (b) läuft selbst dann durch die Verwendung
des zweiten Fluorierungskatalysators ab, wenn das Reaktionssystem Chlorwasserstoff
enthält.
Daher wird es möglich,
das Verfahren zur Reinigung von fluoriertem Propan zu vereinfachen
und den Anstieg der Energiekosten und der Komplexität des Verfahrens,
die durch die Rezyklierung des nicht umgesetzten Ausgangsmaterials
bzw. Ausgangsmaterialien verursacht werden, zu verhindern. Es ist leicht
möglich,
den ersten und zweiten Katalysator zu reaktivieren oder, falls notwendig,
zu entleeren, da die Trennung dieser Katalysatoren von dem organischen
Stoff bzw. Stoffen in einer Gasphasenreaktion leicht ist. Die Korrosion
des in der Erfindung (Gasphasenreaktion) verwendeten Reaktors ist
wesentlich geringer als die in einer Flüssigphasenreaktion. Erfindungsgemäß wird es
möglich,
die Stufe (b) durch Verwendung des in der Stufe (a) erhaltenen Reaktionsgases,
so wie es ist, ohne Behandlung dieses Reaktionsgases durchzuführen. Daher
wird es möglich,
das zwischenstufliche Reinigungsverfahren wegzulassen oder zu vereinfachen.
Die in der Erfindung verwendete Reaktionsapparatur ist im Bau einfach
und kann leicht konstruiert werden, da jede der Stufen (a) und (b)
eine Gasphasenreaktion ist. In der Erfindung ist es einfach, die
Reaktion zu steuern und das Verfahren zu optimieren, da die Fluorierung
der Erfindung zweistufig ist. Daher ist die Erfindung für die Herstellung
eines fluorierten Propans im industriellen Maßstab geeignet.