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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Tintenstrahldruckverfahren zur Verbesserung der Lichtbeständigkeit
eines Tintenstrahlbildes, das aus einer wässrigen Tinte herstellbar ist,
die einen bestimmten kationischen Farbstoff enthält.
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Das Tintenstrahldruckverfahren ist
ein berührungsloses
Verfahren zur Anfertigung von Bildern durch pixelweises Ausbringen
von Tintentröpfchen
auf einem Bildaufzeichnungselement in Abhängigkeit von digitalen Signalen.
Es gibt verschiedene Verfahren, die zur Steuerung der Ablagerung
von Tintentröpfchen
auf dem Bildaufzeichnungselement verwendbar sind, um das gewünschte Bild
zu erzeugen. In einem als stetiges Tintenstrahlverfahren bezeichneten
Verfahren wird ein stetiger Strom von Tröpfchen geladen und bildweise
auf die Oberfläche
des Bildaufzeichnungselements abgelenkt, während nicht bilderzeugende
Tröpfchen
abgefangen und in einen Tintensumpf zurückgeführt werden. In einem anderen,
als Drop-on-Demand-Tintenstrahlverfahren bezeichneten Verfahren,
werden einzelne Tintentröpfchen
nach Bedarf auf das Bildaufzeichnungselement projiziert, um das
gewünschte
Bild anzufertigen. Gängige
Verfahren zur Steuerung der Projektion von Tintentröpfchen im
Drop-on-Demand-Verfahren
umfassen piezoelektrische Wandler und thermische Blasenbildung.
Tintenstrahldrucker sind am Markt weit verbreitet und werden u.a.
von der industriellen Beschriftung bis hin zur Erstellung von Desktop-Dokumenten
und Bildern in niedriger Auflage eingesetzt.
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Die in verschiedenen Tintenstrahldruckern
verwendeten Tinten lassen sich nach farbstoffbasierenden Tinten
und nach pigmentbasierenden Tinten klassifizieren. Ein Farbstoff
ist ein Farbmittel, das molekular dispergiert oder in einem Trägermedium
gelöst
ist. Das Trägermedium
kann bei Raumtemperatur flüssig
oder fest sein. Ein gängiges
Trägermedium
ist Wasser oder eine Mischung aus Wasser und organischen Co-Lösemitteln.
Jedes einzelne Farbstoffmolekül
ist von Molekülen
des Trägermediums
umgeben. In farbstosffbasierenden Tinten sind unter dem Mikroskop
keine Partikel erkennbar. Zwar wurden in jüngster Zeit zahlreiche Fortschritte
in der Technik der farbstoffbasierenden Tintenstrahltinten verzeichnet,
dennoch weisen Tinten immer noch derartige Nachteile auf, wie geringe
optische Dichte auf Normalpapier oder schlechte Lichtbeständigkeit. Wenn
Wasser als Trägermedium
verwendet wird, weisen derartige Tinten im Allgemeinen auch eine
schlechte Wasserfestigkeit auf.
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JP 10-219157 betrifft eine Tintenstrahltinte
mit einem wässrigen
Medium, einem Farbmittel und einer sehr kleinen Menge an Glutaraldehyd
als Biozid.
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Bei Verwendung dieser Tinte tritt
allerdings das Problem auf, dass beim Bedrucken eines Bildaufzeichnungselements
das resultierende Bild bei Einwirkung von Licht über einen gewissen Zeitraum
ausbleicht, d. h. die Tinte hat eine schlechte Lichtbeständigkeit.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein Tintenstrahldruckverfahren zur Verbesserung
der Lichtbeständigkeit
eines Tintenstrahlbildes bereitzustellen, das aus einer wässrigen
Tinte herstellbar ist, die einen depronierten kationischen Farbstoff
enthält.
Der Erfindung liegt zudem die Aufgabe zugrunde, ein Tintenstrahldruckverfahren
bereitzustellen, in dem der Härterauftrag
genau und unabhängig
von dem Tintenauftrag steuerbar ist und nicht bildweise über das
gesamte Element aufbringbar ist.
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Diese und andere Aufgaben werden
durch die vorliegende Erfindung gelöst, die ein Tintenstrahldruckverfahren
zur Verbesserung der Lichtstabilität eines Tintenstrahlbildes
mit folgenden Schritten umfasst:
- a) Bereitstellen
eines Tintenstrahl-Aufzeichnungselements, das einen Träger umfasst,
auf dem eine Bildaufzeichnungsschicht angeordnet ist, die ein vernetzbares
Polymer von Gelatine oder acetoacetyliertem Poly(vinylalkohol) und
ein Beizmittel umfasst;
- b) bildweises Aufbringen flüssiger
Tintentröpfchen
eines Farbstoffs auf der Bildaufzeichnungsschicht, wobei der Farbstoff
ein wasserlöslicher,
deprotonierter, kationischer Farbstoff ist, der wieder an einen
kationischen Farbstoff mit einer N-H-Gruppe protonierbar ist, die Teil eines
konjugierten Systems ist; und
- c) Aufbringen einer wässrigen
Lösung
eines mehrwertigen anorganischen Salzes auf das Bild zur Vernetzung
des Polymers.
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Es wurde festgestellt, dass sich
die Lichtbeständigkeit
eines Bildes verbessert, wenn eine wässrige Lösung, die einen Härter enthält, auf
ein Bild aus einer kationischen farbstoffbasierenden Tinte aufgebracht wird,
wobei die Bildempfangsschicht ein vernetzbares Polymer und ein Beizmittel
umfasst.
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Dieses Verfahren weist gegenüber dem
Einbringen eines Härters
in eine Tinte einen Vorteil auf, da der Härter sowohl in bebilderten
als auch in nicht bebilderten Bereichen aufbringbar ist und der
Auftrag unabhängig von
einem Tintenauftrag genau kontrollierbar ist.
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Die in der Erfindung eingesetzten
Härter
sind bei Konzentrationen verwendbar, die in einem Bereich von 0,10
bis 5,0 Gew.-% des aktiven Inhaltsstoffes in der wässrigen
Lösung
liegen und vorzugsweise von 0,25 bis 2,0 Gew.-%.
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Die wässrige Härterlösung kann zudem bei Bedarf
Co-Lösemittel,
Feuchtigkeitsmittel, Tenside und andere Inhaltsstoffe enthalten,
die üblicherweise
Tintenstrahltinten zugesetzt werden.
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Die in der Erfindung verwendbaren
mehrwertigen anorganischen Salzhärter
umfassen (einschließlich Mischungen
daraus): Sulfate eines dreiwertigen Metalls, wie Aluminiumsulfat,
Eisensulfat, Borsulfat, Galliumsulfat, Indiumsulfat, Titansulfat
usw., Nitrate von Eisen, Aluminium, Zink usw.
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Konkrete Beispiele mehrwertiger anorganischer
Salzhärter,
die in der Erfindung verwendbar sind, umfassen:
Härter 1 | Eisen(III)-nitrat |
Härter 2 | Aluminiumnitrat |
Härter 3 | Zinknitrat |
Härter 4 | Zinksulfat |
Härter 5 | Aluminiumsulfat |
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der in der Erfindung verwendete Härter Aluminiumsulfat.
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Die wässrige Härterlösung ist auf das Tintenstrahlbild
erfindungsgemäß nicht
bildweise aufbringbar, und zwar entweder durch einen separaten thermischen
oder piezoelektrischen Druckkopf oder durch ein anderes Verfahren,
das die Härterlösung gleichmäßig auf
das Bild aufbringen würde,
wie beispielsweise einer Sprühleiste
oder durch Eintauchen des Elements in ein Härterbad. Beschreibungen zum
Aufbringen einer Härterlösung finden
sich in US-B-6176574,
vom 22.05.1998 mit dem Titel "Printing
Apparatus With Spray Bar For Improved Durability" von Wen et al. und in US-B-6254230
vom 22.05.1998 mit dem Titel "Ink
Jet Printing Apparatus With Print Head For Improved Image Quality" von Wen et al.
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US-A-5,523,274 beschreibt in der
Erfindung verwendbare, deprotonierte kationische Farbstoffe, die
an einen kationischen Farbstoff mit einer N-H-Gruppe, die Teil eines
konjugierten Systems ist, reprotoniert werden können.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung weisen der in der vorliegenden Erfindung verwendete
deprotonierte kationische Farbstoff und der entsprechende kationische
Farbstoff, der eine N-H-Gruppe enthält, die Teil eines konjugierten
Systems ist, folgende Strukturen auf:
worin:
X, Y und Z eine
konjugierte Bindung zwischen Stickstoffatomen bilden, die aus CH,
C-Alkyl, N oder einer Kombination davon ausgewählt sind, wobei die konjugierte
Bindung wahlweise Teil eines aromatischen oder heterozyklischen
Rings ist;
R für
eine substituierte oder nicht substituierte Alkylgruppe von 1 bis
10 Kohlenstoffatomen steht;
R
1 und
R
2 jeweils unabhängig voneinander für eine substituierte
oder nicht substituierte Phenyl- oder Naphthyl-Gruppe oder für eine substituierte
oder nicht substituierte Alkylgruppe von 1 bis 10 Kohlenstoffatomen
stehen; und
n für
eine ganze Zahl von 0 bis 11 steht;
Deprotonierte kationische
Farbstoffe nach der oben genannten Formel werden beschrieben in US-A-4,880,769,
US-A-4,137,042 sowie in US-A-5,559,076 und The Chemistry of Synthetic
Dyes, herausgegeben von in K. Venkataraman, Band IV, Seite 161,
Academic Press, 1971. Konkrete Beispiele derartiger Farbstoffe sind
u.a. folgende (die λ Maximalwerte
und die Farbbeschreibungen in Klammern beziehen sich auf den Farbstoff
in seiner protonierten Form):
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Die zuvor beschriebenen Farbstoffe
sind in jeder Menge verwendbar, die für den vorgesehenen Zweck geeignet
ist. Im allgemeinen sind gute Ergebnisse erzielt worden, wenn der
Farbstoff in einer Menge von 0,05 bis 1,0 g/m2 und
vorzugsweise von 0,1 bis 0,5 g/m2 vorhanden
ist. Farbstoffmischungen sind ebenfalls verwendbar.
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In dem in der Erfindung verwendeten
Bildaufzeichnungselement wird ein Beizmittel benutzt, um den deprotonierten
kationischen Farbstoff zu fixieren. Beispielsweise ist ein anionisches
Polymer verwendbar, wie sulfonierte und carboxylierte Polyester,
sulfonierte und carboxylierte Acrylate, Poly(vinylsulfonsäure), Poly(vinylstyrolsulfonat-Natriumsalz),
sulfonierte und carboxylierte Polyurethane, sulfonierte Polyamide,
Polyolefinemulsionen, carboxyliertes Butadien oder derivatisierte
anionische Gelatine. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind folgende
Beizmittel in einem in der Erfindung verwendeten Aufzeichnungselement
verwendbar:
Beizmittel
1 | Polyesterdispersion
AQ29 (Eastman Chemical Co.) |
Beizmittel
2 | Polyesterdispersion
AQ38 (Eastman Chemical Co.) |
Beizmittel
3 | Polyesterdispersion
AQ48 (Eastman Chemical Co.) |
Beizmittel
4 | Polyesterdispersion
AQ55 (Eastman Chemical Co.) |
Beizmittel
5 | Polyesterdispersion
AQ1045 (Eastman Chemical Co.) |
Beizmittel
6 | sulfoniertes
Polyester EvCote® EV-LC
(EvCo Research Co.) |
Beizmittel
7 | carboxyliertes
Polyester EvCote® EV-565
(EvCo Research Co.) |
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Die zuvor genannten Beizmittel sind
in jeder Menge verwendbar, die für
den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Im Allgemeinen sind gute Ergebnisse
erzielbar, wenn das Beizmittel in einer Menge von 0,5 bis 5 g/m2 des Elements vorhanden ist.
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Wie zuvor erwähnt, ist das in der Erfindung
verwendete vernetzbare Polymer Gelatine oder acetoacetylierter Poly(vinylalkohol).
Als Gelatine verwendbar ist u.a. die konventionelle, alkalisch oder
sauer aufbereitete Knochen- oder Schweinehautgelatine. Es ist zudem
eine Vielzahl chemisch modifizierter Gelatinen verwendbar, die durch
Reagieren der Aminogruppe von Lysin hergestellt werden, Einige Funktionsgruppen,
die der Gelatine zugefügt
wurden, umfassen: Phthalat, Phenylcarbamyl, Succinyl, Carbamyl,
Lauryl und Dodecenylsuccinyl. Auch quaternisiertes Gel, silanmodifiziertes
Gel und Propfcopolymere von Gel mit Poly(styrolsulfonat), Poly(vinylpyrrolidon)
und Poly(methacrylsäure
sind verwendbar.
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Der zur Verwendung in der Erfindung
geeignete acetoacetylierte Poly(vinylalkohol) wird in US-A- 4,350,788
beschrieben. Diese Materialien sind kommerziell unter der Bezeichnung
Gohsefimer® Z-200
von Nippon Gohsei erhältlich.
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In der in dem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Schicht sind zudem verschiedene bekannte Additive verwendbar,
u.a. Mattiermittel, wie Titandioxid, Zinkoxid, Siliciumdioxid und
polymere Körner,
wie vernetztes Poly(methylmethacrylat) oder Polystyrolkörner, die
zur Vermeidung des Blockierungseffekts und zur Verbesserung der
Schmutzbeständigkeit
beitragen; Tenside, wie nicht ionische Kohlenwasserstoff oder Fluorkohlenstofftenside
oder kationische Tenside, wie quaternäre Ammoniumsalze, fluoreszierende
Farbstoffe, pH-Einsteller, Schaumhemmer, Schmiermittel, Konservierungsstoffe,
Viskositätsmodifikatoren,
Farbstoff fixiermittel, wasserabstoßende Mittel, Dispersionsmittel,
UV-Absorptionsmittel, Schimmelfestausrüster, Beizmittel, Antistatikmittel,
Antioxidationsmittel, optische Aufheller usw. Bei Bedarf ist der
Tintenempfangsschicht auch ein Härter
zusetzbar.
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Die in dem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendeten Tintenstrahltinten sind in der Technik bekannt. Die
im Tintenstrahldrucken verwendeten Tintenzusammensetzungen sind
typischerweise flüssige
Zusammensetzungen aus einem Lösemittel
oder einer Trägerflüssigkeit,
Farbstoffen, Feuchthaltemitteln, organischen Lösemitteln, Detergenzien, Verdickern,
Konservierungsstoffen, Mitteln zur Verbesserung der Leitfähigkeit,
Mittel gegen Ablagerungen, Trocknungsmittel, Schaumhemmer usw. Das
Lösemittel
oder die Trägerflüssigkeit
können
reines Wasser sein oder Wasser, das mit anderen wassermischbaren
Lösemitteln
gemischt ist, wie mehrwertigen Alkoholen. Tinten, in denen organische
Materialien, wie mehrwertige Alkohole, die vorherrschende Träger- oder
Lösemittelflüssigkeit
sind, sind ebenfalls verwendbar. Insbesondere sind gemischte Lösemittel aus
Wasser und mehrwertigen Alkoholen geeignet.
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In der Tintenstrahltinte kann ein
Träger
vorhanden sein, der sich je nach Art des Tintenstrahldruckers, für den die
Tinten vorgesehen sind, stark unterscheiden kann. Für Drucker,
die wässrige
Tinten verwenden, ist Wasser oder eine Mischung von Wasser mit mischbaren
organischen Co-Lösemitteln
das bevorzugte Trägermittel.
Co-Lösemittel
(0–20
Gew.-% der Tinte) werden zugesetzt, um zu vermeiden, dass die Tinte
austrocknet, oder dass die Tinten in den Öffnungen im Druckkopf verkrusten,
oder um dazu beizutragen, dass die Tinte in das Empfangssubstrat
eindringt. Bevorzugte Co-Lösemittel
für die
in der vorliegenden Erfindung verwendeten Tinten umfassen Glycerol,
Ethylenglycol, Propylenglycol, 2-Methyl-2,4-Pentandiol und Diethylenglycol sowie Mischungen
davon, und zwar bei Gesamtkonzentrationen im Bereich von 5 bis 20
Gew.-% der Tinte.
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Der Träger für das in der Erfindung verwendete
Tintenstrahlaufzeichnungselement kann ein beliebiger Träger sein,
so wie er üblicherweise
für Tintenstrahlempfangselemente
Verwendung findet, wie beispielsweise Papier, harzbeschichtetes
Papier, Poly(ethylenterephthalat), Poly(ethylennaphthalat) und mikroporöse Materialien,
wie polypolyethylenpolymerhaltiges Material, das von PPG Industries,
Inc., Pittsburgh, Pennsylvania, USA unter dem Markennamen Teslin®, Tyvek® Synthetikpapier
(DuPont Corp.) vertrieben wird, und OPPalyte® Folien (Mobil Chemical Co.)
sowie andere in US-A-5,244,861 aufgeführte Folien.
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Der in der vorliegenden Erfindung
verwendete Träger
kann eine Dicke von 50 bis 500 μm
und vorzugsweise von 75 bis 300 μm
aufweisen. Antioxidantien, Antistatikmittel, Weichmacher und weitere
bekannte Additive können
bei Bedarf in den Träger
aufgenommen werden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird Papier
verwendet.
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Um die Haftung der Bildaufzeichnungsschicht
auf dem Träger
zu verbessern, kann die Oberfläche
des Trägers
vor Aufbringen der Bildaufzeichnungsschicht einer Corona-Entladung
unterzogen werden.
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Zudem lässt sich auf der Oberfläche des
Trägers
eine Substratschicht aufbringen, beispielsweise eine Schicht aus
einem halogenierten Phenol oder einem teilhydrolysierten Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymer,
um die Haftung der Bildaufzeichnungsschicht zu verbessern. Falls
eine Substratschicht verwendet wird, sollte diese eine Dicke (d.
h. eine Trockenauftragsdicke) von weniger als 2 μm aufweisen.
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Die Bildaufzeichnungsschicht kann
in jeder Menge vorhanden sein, die für den vorgesehenen Zweck wirksam
ist. Im Allgemeinen sind gute Ergebnisse erzielbar, wenn sie in
einer Menge von 5 bis 30 g/m2 und vorzugsweise
von 8 bis 15 g/m2 vorliegt, was einer Dicke
von 5 bis 30 μm
entspricht, vorzugsweise von 8 bis 15 μm.
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Die folgenden Beispiele dienen zur
Veranschaulichung der Erfindung.
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Beispiel 1
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Kontrollbeispiel C-1
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Herstellung von Empfangselement
A
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Ein 102 μm dicker Poly(ethylenterephthalat)-Filmträger wurde
mit einer Substratschicht von Acrylnitrilvinylidenchlorid-Acrylsäureterpolymerlatex
(0,11 g/m2) beschichtet. Über der
Substratschicht wurde eine Lösemittel
absorbierende Schicht von alkalisch aufbereiteter fotografischer
Knochenleimgelatine aufgetragen (Eastman Gelatin) (6,05 g/m2). Über
dieser Schicht wurde eine Tintenempfangsschicht von Mordant 4 (0,77 g/m2), alkalisch aufbereiteter fotografischer
Knochenleimgelatine (2,42 g/m2) und Styrolbutadienpolymerkörnern (0,11
g/m2) mit einer mittleren Größe von 10 μm aufgetragen.
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Herstellung von blaugrüner Tinte
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Eine Tinte wurde durch Lösen von
5 Gewichtsteilen des zuvor beschriebenen blaugrünen Farbstoffs 1 unter Rühren in
einer Mischung von 60 Teilen des Feuchthaltemittels Glycerol, 60
Teilen des Feuchthaltemittels Diethylenglycol, 3 Teilen des Tensids
Surfynol® 465,
1 Teil von 10% des Biozids Proxel® GXL
in Wasser, 8 Teilen von 85% Milchsäure in Wasser (zum Protonieren
des Farbstoffs) und 860 Teilen von deionisiertem Wasser als Lösemittel
hergestellt.
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Drucken
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Das Obere einer schwarzen Tintenpatrone
eines Tintenstrahldruckers des Typs Epson 200 wurde mit einem Messer
geöffnet.
Die Epson Tinte sowie der Schwamm wurden entfernt, und die Patrone
wurde mit Wasser und Ethanol ausgewaschen und getrocknet. Der Schwamm
wurde durch einen Schwamm des Typs Willtec® (Illbruck Co.) ersetzt. Die
zuvor beschriebene blaugrüne
Tinte wurde mit einem Membranfilter des Typs Autovial® 0,45 μm gefiltert
(Whatman, Katalog-Nr. AV125UGMF), und die Patrone wurde mit der
gefilterten blaugrünen
Tinte befüllt.
Das Obere der schwarzen Patrone wurde mit Permacel® Klebeband
(Permacel Company, P-252) verschlossen. Ein Keil mit 21 Dichtestufen
wurde auf das Empfangselement A bei 100% Auftrag mit einem Epson
200 Drucker bei 360 dpi Auflösung
gedruckt.
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Lichtbeständigkeitsprüfung
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Nachdem die höchste Dichtestufe des Keils
mit 21 Stufen mithilfe eines Densitometers des Typs X-Rite® gemessen
worden war, wurde der Keil sieben Tage lang einem simulierten Tageslicht
ausgesetzt, und zwar nach dem Verfahren, das vom Image Stability
Technical Center als Norm für
eine Tageslichtbelichtung von 50 kLux empfohlen wird (ANSI IT9.9-1990 "Stability of Color
Photographic Images" Abschnitt
5, Paragraf 5.6 zur Beschreibung simulierter indirekter Tageslichtstrahlung
in Innenräumen).
Nach sieben Tagen Belichtung wurde die optische Dichte der höchsten Dichtestufe
erneut gemessen. Um die verbliebene prozentuale optische Dichte
zu berechnen, wurde der optische Dichtewert bei λ-max nach sieben Tagen Lichteinwirkung
durch den optischen Dichtewert bei λ-max vor der Lichteinwirkung
dividiert, und das Ergebnis wurde mit 100 multipliziert. Die Ergebnisse
sind in Tabelle 1 zu sehen.
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Erfindungsgemäßes Beispiel
1
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Dieses Beispiel entsprach dem Kontrollbeispiel
C-1 mit dem Unterschied, dass das Bild nach dem Drucken für fünf Minuten
in eine 4%ige Lösung
von Härter
1 in Wasser getaucht wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zu
sehen.
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Erfindungsgemäßes Beispiel
2
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Dieses Beispiel entsprach dem erfindungsgemäßen Beispiel
1 mit dem Unterschied, dass Härter
2 benutzt wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zu sehen.
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Erfindungsgemäßes Beispiel
3
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Dieses Beispiel entsprach dem erfindungsgemäßen Beispiel
1 mit dem Unterschied, dass Härter
3 benutzt wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zu sehen.
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Erfindungsgemäßes Beispiel
4
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Dieses Beispiel entsprach dem erfindungsgemäßen Beispiel
1 mit dem Unterschied, dass Härter
4 benutzt wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zu sehen.
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Die vorausgehenden Ergebnisse zeigen,
dass ein erfindungsgemäß hergestelltes
Tintenstrahlbild im Vergleich mit einem Kontrollelement, das nicht
mit einer Härterlösung behandelt
wurde, eine überlegene
Lichtbeständigkeit
aufweist.
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Beispiel 2
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Kontrollbeispiel C-2
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Herstellung von Empfangselement
B
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Ein 102 μm dicker Poly(ethylenterephthalat)-Filmträger wurde
mit einer Substratschicht von Acrylnitrilvinylidenchlorid-Acrylsäureterpolymerlatex
(0,11 g/m2) beschichtet. Über der
Substratschicht wurde eine Lösemittel
absorbierende Schicht von Mordant 4 (3,3 g/m2),
alkalisch aufbereiteter fotografischer Knochenleimgelatine (Eastman
Gelatin) (3,74 g/m2) und Styrolbutadienpolymerkörnern (0,11
g/m2) mit einer mittleren Größe von 10 μm aufgetragen.
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Über
diese Schicht wurde eine Tintenempfangsschicht von Mordant 4 (0,44
g/m2) und alkalisch aufbereiteter fotografischer
Knochenleimgelatine (1,76 g/m2) aufgetragen.
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Der Test wurde entsprechend Beispiel
1 durchgeführt,
jedoch über
eine Dauer von 14 Tagen.
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Erfindungsgemäßes Beispiel
5
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Dieses Beispiel entsprach dem Kontrollbeispiel
1 mit dem Unterschied, dass das Bild nach dem Drucken für fünf Minuten
in eine 4%ige Lösung
von Härter
5 getaucht wurde. Der eigentliche Lichtbeständigkeitstest und das Berechnungsverfahren
entsprachen dem für
Beispiel 1.
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Die vorausgehenden Ergebnisse zeigen,
dass ein erfindungsgemäß hergestelltes
Tintenstrahlbild im Vergleich mit einem Kontrollelement, das nicht
mit einer Härterlösung behandelt
wurde, eine überlegene
Lichtbeständigkeit
aufweist.