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Die Erfindung betrifft ein Pflaster,
das dazu bestimmt ist, vorübergehend
auf die Haut aufgelegt zu werden, um auf dieser eine kosmetische
Wirkung und/oder eine pharmazeutische Behandlung auszuüben.
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Die japanische Patentanmeldung
JP 02 145854 beschreibt
ein Gewebe, das mit einer Metallschicht bedeckt ist, die die Reflexion
der Infrarotstrahlung des menschlichen Körpers gestattet.
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Die internationale Anmeldung WO 86/00536 beschreibt
eine Bandage, die die gesteuerte Freisetzung von Medikamenten gestattet
und aus einer Schicht aus Aluminium, dem zu verabreichenden Medikament
und einer Kleberschicht besteht.
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Man kennt Pflaster, die eine Trägerfolie
aufweisen, die auf einer Seite mit einer Matrize genannten, einen
Behälter
bildenden Schicht bedeckt ist, die eine oder mehrere aktive Substanzen
enthält,
die dazu bestimmt sind, in die Haut zu diffundieren und/oder auf
diese einzuwirken.
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Die Erfindung betrifft insbesondere
ein Pflaster, in dem die Matrix aus einem Material hergestellt ist,
das ihm innewohnende haftende Eigenschaften besitzt.
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Die Wahl dieses Materials bereitet
Schwierigkeiten, und zwar:
- – es muss die aktive Substanz
oder die aktiven Substanzen, die dazu bestimmt sind, auf die Haut
einzuwirken, enthalten können,
- – seine
Haftung an der Haut darf insbesondere dann, wenn es wiederholt angewendet
wird, nicht zu stark sein, da sonst der Bereich des Körpers, auf
den das Pflaster aufgebracht wird, gereizt wird, und seine Entfernung
schmerzhaft wird,
- – seine
Haftung darf nicht zu gering sein, da es sonst an der Haut nicht
haftet, wenn diese feucht ist oder feucht wird, beispielsweise infolge
von Transpiration,
- – es
muss flexibel genug sein, um dem Pflaster zu gestatten, sich an
das Relief des Bereichs des Körpers
anzuschmiegen, auf den es aufgelegt ist,
- – es
muss beim Abnehmen des Pflasters auf der Trägerfolie bleiben,
- – außerdem muss
es das Abziehen der Verunreinigungen gestatten können, die sich auf der Oberfläche der
Haut befinden, und zwar insbesondere Talg oder Schweiß.
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Trotz dieser Schwierigkeiten konnten
manche Materialien zur Herstellung der Matrize vorgeschlagen werden,
diese eignen sich jedoch nicht notwendigerweise für alle aktiven
Substanzen, die man ihr eingliedern möchte.
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Die französische Patentschrift 2 738
744 oder die europäische
Patentschrift 0 309 309 lehren insbesondere, zur Bildung der Matrize
hydrophobe oder wasserlösliche
Materialien zu verwenden.
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Das wasserlösliche Material, das in dem
europäischen
Patent 0 309 309 beschrieben wird, ist in der Anwendung relativ
wenig praktisch, da es nicht die erforderlichen haftenden Eigenschaften
vor dem Aufbringen auf die Haut besitzt, und erfordert deren vorhergehende
Befeuchtung.
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Ziel der Erfindung ist es, ein neues
Pflaster vorzuschlagen, dessen die Matrize bildendes Material den
oben genannten Anforderungen entspricht und bei dem das Diffundieren
der im Inneren enthaltenen aktiven Substanz oder aktiven Substanzen
in die Haut und/oder ihre Wirkung auf diese verbessert ist:
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Das erfindungsgemäße Pflaster ist dadurch gekennzeichnet,
dass es umfasst:
- – eine
Schicht, die gegenüber
der vom menschlichen Körper
abgegebenen Infrarotstrahlung reflektierend ist, und zwischen dieser
reflektierenden Schicht und dieser Seite des Pflasters, die dazu
bestimmt ist, auf die Haut aufgelegt zu werden,
- – eine
Matrize, die aus einem Werkstoff besteht, der selbsthaftende Eigenschaften
besitzt und mindestens ein Acryl- oder Vinylpolymer umfasst, dessen Hafteigenschaften
mit der Temperatur im Bereich von 20–40°C zunehmen, und
- – in
dieser Matrize mindestens eine aktive Substanz, die eine Wirkung
auf die Haut hat.
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Dank der Erfindung findet eine schnelle
Erhöhung
der Temperatur an der Trennfläche
zwischen der Haut und dem Pflaster statt, da die vom Körper freigesetzte
Wärmestrahlung
durch die reflektierende Schicht reflektiert wird.
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Dies kann vielfältige vorteilhafte Wirkungen haben,
und zwar insbesondere:
- – eine
beträchtliche
Erhöhung
der Temperatur der Matrize und aufgrund der besonderen Wahl des
verwendeten Werkstoffs für
ihre Herstellung die Verstärkung
ihrer Haftung auf der Haut,
- – die
Begünstigung
des Diffundierens des oder der aktiven Substanzen im Inneren der
Matrize,
- – die
Verstärkung
des Blutkreislaufs unter dem Pflaster, was sich für das Eindringen
und/oder für
die Wirkung dieser aktiven Substanz oder Substanzen als günstig herausstellen
kann.
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Bei einer besonderen Ausführung der
Erfindung ist die Matrize mit einer Trägerfolie fest verbunden und
die reflektierende Schicht ist auf dieser Trägerfolie angeordnet. Die reflektierende
Schicht ist dabei vorzugsweise durch die Metallisierung mindestens
einer Seite der Trägerfolie
gebildet.
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Bei einer besonderen Ausführung der
Erfindung besitzt das Pflaster außerdem eine durchlässige Struktur
wie ein Netz, das mindestens teilweise in die Matrize so eingebettet
ist, dass ihr Gesamthaftvermögen
verändert
wird.
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Bei einer besonderen Ausführung besitzt
das Pflaster außerdem
eine Schicht, die in der Lage ist, die thermische Energie einer äußeren Strahlung
einzufangen.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner
eine Verwendung, wie sie in Anspruch 11 definiert ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels
der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung. In
dieser zeigen:
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1 eine
schematische Schnittansicht eines Pflasters gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, und
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2 das
auf die Haut aufgelegte Pflaster von 1.
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In 1 ist
ein Pflaster 1 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, das eine Trägerfolie besitzt, die auf einer
Seite mit einer Matrize 3 bedeckt ist, die aus einem Werkstoff
mit selbsthaftenden Eigenschaften hergestellt ist.
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Die Tragfolie 2 kann einer
Koronabehandlung unterzogen worden sein, die zum Ziel hat, die Haftung
der Matrize 3 zu verbessern.
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Die Trägerfolie 2 kann aus
einem biegsamen wärmeisolierenden
Werkstoff hergestellt sein, beispielsweise Polyester, Polyethylen
oder Polypropylen. Die Trägerfolie 2 kann
allgemein aus jedem anderen geeigneten, okklusiven oder nicht okklusiven Werkstoff
hergestellt sein.
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Die Matrize 3 ist auf ihrer
Seite, die dazu bestimmt ist, auf die Haut aufgelegt zu werden,
mit einer abnehmbaren Schutzhaut beispielsweise aus siliconiertem
Polyethylen mit einer Dicke von 50 μm bedeckt.
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Diese Schutzhaut besitzt vorzugsweise,
wie in 1 dargestellt
ist, zwei Teile 5a, 5b, die sich im mittleren
Bereich des Pflasters so überlappen,
dass der Benutzer sie abziehen kann, ohne mit den Fingern die Matrize 3 zu
berühren,
also ohne zu verursachen, dass sie ihr Haftvermögen verliert.
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Das Pflaster besitzt ferner eine
reflektierende Schicht 4, die dazu bestimmt ist, die vom
Körper des
Benutzers abgestrahlte Wärmestrahlung
zu reflektieren und auf diese Weise der Matrize 3 zu gestatten,
schnell auf dessen Temperatur erwärmt zu werden. Bei dem beschriebenen
Ausführungsbeispiel
wird die reflektierende Schicht 4 durch die Metallisierung
der Außenseite
der Trägerfolie 2 gebildet, wobei
die Dicke der auf diese Weise metallisierten Trägerfolie zwischen 10 und 120 μm beträgt.
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Das aufgebrachte Metall kann Aluminium, Silber
oder Gold sein, wobei die aufgebrachte Dicke so gewählt ist,
dass die reflektierende Schicht 4 das Emissionsvermögen besitzt,
das ihr gestattet, die vom Benutzer auaf die Matrize zu abgegebene
Wärmestrahlung
beträchtlich
zurückzuwerfen.
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Die aufgebrachte Metalldicke beeinträchtigt die
Flexibilität
der Trägerfolie 2 nicht.
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Die Trägerfolie 2 und die
Matrize 3 kommen auf der ganzen Oberfläche ihrer beiden einander gegenüberstehenden
Seiten miteinander direkt in Kontakt, und die Wärmestrahlung wird nach Durchquerung
der Matrize in dieser von der reflektierenden Schicht direkt zurückgeworfen.
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Die Gesamtheit der reflektierenden
Schicht wird für
die Zurückstrahlung
der Wärmestrahlung
auf die haftende Matrize zu ausgenutzt.
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Bei einer nicht dargestellten Variante
besteht die Trägerfolie 2 aus
einer Folie aus Metall, insbesondere Aluminium.
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Bei einer anderen nicht dargestellten
Variante besitzt die reflektierende Schicht Wellungen, die sich
beispielsweise daraus ergeben können,
dass die Trägerfolie 2 ein
Waffelprofil besitzt.
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Es kann sich außerdem als vorteilhaft herausstellen,
die Matrize 3 und/oder die Trägerfolie 2 in einer
dunklen Farbe zu färben,
so dass der Benutzer nach Abnahme des Pflasters 1 durch
Kontrast die Menge und/oder die Natur der abgezogenen Verunreinigungen
beobachten kann. Der Benutzer kann nun bestimmen, ob eine neue Anwendung
erforderlich ist, und gegebenenfalls auch, ob die Frequenz und/oder
die Natur der Behandlung geändert
werden müssen.
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Der für die Herstellung der Matrize 3 verwendete
Werkstoff umfasst ein oder mehrere Acryl- oder Vinylpolymere, deren Haftung (gemessen
parallel zu den in Kontakt befindlichen Oberflächen) vorzugsweise zwischen
50 und 800 g/cm2 beträgt und mit der Temperatur im
Bereich von 20–40°C zunimmt.
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Die Dicke der Matrize 3 beträgt beispielsweise
0,1 bis 3 mm.
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Eine durchlässige Struktur, wie ein Netz 6, kann
verwendet werden, um das Gesamthaftvermögen der Matrize 3 zu
verändern,
wie es bei dem in den Figuren dargestellten Beispiel der Fall ist.
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Dank des Vorhandenseins dieser durchlässigen Struktur
kann man zur Bildung der Matrize einen Werkstoff verwenden, der
bei Fehlen der durchlässigen
Struktur zu stark an der Haut haften würde, um sich für die Herstellung
des gewünschten
Pflasters zu eignen.
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Indem man, wie dargestellt, die durchlässige Struktur
auf die Oberfläche
der Matrize auflegt, reduziert man deren mit der Haut in Kontakt
befindliche Oberfläche
auf eine Vielzahl von Einzelzonen mit kleinem Querschnitt, so dass
die Gesamthaftung des die Matrize bildenden Werkstoffs auf der Haut
mit seiner Verwendung in einem Pflaster kompatibel wird.
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Durch die Wahl der verwendeten durchlässigen Struktur,
insbesondere des Querschnitts ihrer Durchbrechungen, kann man die
Haftung auf der Haut leicht verringern oder erhöhen.
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Bei einer nicht dargestellten Variante
kann man eine durchlässige
Struktur verwenden, die in die Matrize so eingebettet ist, dass
sie auf das Gesamthaftvermögen
des Pflasters einwirkt.
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Die verwendete durchlässige Struktur
gestattet gegebenenfalls die Diffusion der in der Matrize enthaltenen
aktiven Substanz oder Substanzen auf die Oberfläche der Haut zu.
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Bei einer anderen nicht dargestellten
Variante kann man als durchlässige
Struktur nicht ein Netz, sondern ein Vlies verwenden, durch welches
gegebenenfalls eine oder mehrere in der Matrize enthaltene Substanzen
diffundieren können.
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Dieses Vlies ist im Inneren der Matrize
so positioniert, dass deren Gesamthaftvermögen geändert wird und dass die gewünschte Haftung
erhalten wird.
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Die Haftung der Matrize kann auch
verändert werden,
indem auf ihrer Oberfläche
Erhebungen gebildet werden.
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Diese Erhebungen können mit
Hilfe einer geprägten
Schutzhaut erhalten werden, die nach Abnahme auf der Matrize die
gewünschten
Erhebungen zurücklässt.
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Die Matrize 3 umfasst eine
oder mehrere aktive Substanzen, die eine Wirkung auf die Haut haben,
wie zum Beispiel antioxidierende Mittel, Mittel gegen freie Radikale,
hydratisierende, depigmentierende, liporegulierende Mittel, Antiaknemittel,
Antisebonhoemittel, Mittel gegen Altern, glättende Mittel, Mittel gegen
Falten, keratolitische, entzündungshemmende,
erfrischende, wundheilende, Gefäße schützende Mittel,
antibakterielle, antifungische Mittel, Antiperspirants, Deodorants,
Hautkonditionierer, desensibilisierende, immunomodulierende und
nährende Mittel,
Feuchtigkeitsabsorbierer (Baumwolle, Polyacrylat) und Kalkabsorbierer
(Orgasol).
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Das erfindungsgemäße Pflaster kann hergestellt
werden, indem mit dem Werkstoff, der dazu bestimmt ist, die Matrize 3 zu
bilden, und nun mit einem oder mehreren Lösungsmitteln getränkt ist,
ein temperaturbeständiges
Transportband bestrichen wird und indem dann das Ganze in einen
Ofen eingeführt wird,
der dazu bestimmt ist, das oder die genannten Lösungsmittel abzudampfen.
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Am Austritt des Ofens wird das Förderband von
der Matrize 3 getrennt und diese wird auf die metallisierte
Trägerfolie 2 aufgelegt,
wobei das Ganze dann kalandriert wird.
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Das Pflaster 1 wird dem
Benutzer vorzugsweise im vorgeschnittenen Zustand angeboten, so dass
es sich an die Form des zu behandelnden Körperbereichs anschmiegen kann,
wobei seine Größe beispielsweise
1 bis 30 cm2 beträgt. Das Pflaster wird vorteilhafterweise
in einem Schutzbeutel verpackt, der aus zwei Folien au einem Komplex
Papier/dichter Kunststofffilm gebildet ist, beispielsweise Polypropylen,
wobei das Papier mit einem kalt siegelbaren Klebstoff bedeckt ist.
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Die Folien werden um das Pflaster
herum durch Kontakt der mit Klebstoff bestrichenen Seiten versiegelt.
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Eine solche Verpackung besitzt den
Vorteil, dass das Pflaster gegen Luft geschützt ist und seine Haltbarkeit
verbessert wird.
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Zur Verwendung des Pflasters zieht
der Benutzer die Schutzhaut 5a, 5b ab und legt
die Matrize 3 auf die Haut P auf, wie in 2 dargestellt ist.
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Die vom menschlichen Körper abgestrahlte Wärmestrahlung
wird durch die reflektierende Schicht 4 auf die Haut P
zu reflektiert, was eine schnelle Erhöhung der Temperatur der Matrize 3 bewirkt,
die die Temperatur des Körpers
oder eine nahe Temperatur erreicht.
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Daraus ergibt sich eine Erhöhung der
Haftung der Matrize auf der Haut, gegebenenfalls eine bessere Diffusion
der in der Matrize 3 enthaltenen aktiven Substanz bzw.
Substanzen und ein besseres Eindringen von diesen in die Haut, und
zwar insbesondere deshalb, weil die von dem Pflaster reflektierte
Wärme eine
Ausdehnung der Blutgefäße unter
der Matrize 3 bewirkt.
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Die Anwendungsdauer beträgt beispielsweise
30 Sekunden bis 5 Minuten, vorzugsweise 1 Minute bis 5 Minuten.
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Es wurden Versuche mit einem Pflaster durchgeführt, das
hergestellt wurde, indem eine Trägerfolie
aus metallisiertem Polyester mit einer Dicke von 20 μm mit einer
Matrize bedeckt wurde, die einen Acrylkleber in Lösungsmittelbasis
(Ethylacetat Hexan Ethanol) umfasst, der selbst vernetzend und druckempfindlich
ist und der von der Firma MAPEI unter der Bezeichnung AGXL vertrieben
wird.
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Die trocken gemessene Menge Klebstoff,
die auf die Trägerfolie
aufgetragen ist, beträgt
40 g/m2.
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Die Matrize 3 enthält ferner
1,5 Gew.-% Kojisäure,
5% Orgasolpulver, 1% heilende Geraniumessenzen und 1% violette Pigmente,
die von der Firma RDF Chimie unter der Bezeichnung DC violet 2K7014
vertrieben werden.
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Die Anfangshaftung des verwendeten
Klebstoffs beträgt
etwa 100 g/cm2 und sein Haftvermögen (TAC)
nach einer ausreichenden Auflagezeit beträgt etwa 300 g/cm2.
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Die Verwendung einer erfindungsgemäßen reflektierenden
Schicht gestattet es, die Wärme
zu konzentrieren und die Zeit, die erforderlich ist, damit der Klebstoff
ein Haftvermögen
erreicht, das nahe dem maximalen Haftvermögen ist, beträchtlich
zu verringern.