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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine faserige Struktur mit
immobilisierten Teilchen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Trägerteilchen
für sorptive
Imprägniermittel sind
bekannt. Beispiele sind herkömmliche
sorptive Imprägniermittel,
wie Kupfer- und Silbersalze, auf Aktivkohle-Teilchen.
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Faserige
Strukturen, die funktionell aktive Teilchen enthalten, sind im Handel
erhältlich.
Aus diesen Strukturen hergestellte Filtermedien und Filter umfassen
sorptive Teilchen zur selektiven Entfernung bestimmter Bestandteile
einer Flüssigkeit
oder eines Gases, das durch diese Filter geleitet wird. Eine gute
Leistung mit einem niedrigen Druckabfall resultiert in vorteilhafter
Weise aus der Verteilung der sorptiven Teilchen in einer dreidimensional
beabstandeten Anordnung. Die tragende faserige Struktur wird vorteilhaft
durch Faser-Faser-Bindungen
stabilisiert, und die aktiven Partikel sind an der faserigen Struktur
gebunden oder in deren Zwischenräumen eingeschlossen.
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Feine
aktive Teilchen können
in vorteilhafter Weise mehr Oberfläche für eine gewünschten Verwendung liefern
als ein vergleichbares Volumen von größeren Teilchen, doch muss der
Zutritt eines Gases oder einer Flüssigkeit, das (die) durch die
faserige Struktur geleitet wird, zu den feinen Teilchen gewährleistet
sein. Hier treten Schwierigkeiten auf, wenn die aktiven Teilchen
fein sind, besonders wenn sie eine Größe im Submikron-Bereich haben.
Beispielsweise ist eine Kontrolle der Bewegung der feinen Teilchen
bei der Einführung
der feinen Teilchen in oder auf eine faserige Struktur aufgrund
der Beweglichkeit oder der unregelmäßigen Bewegung der feinen Teilchen
schwierig. Feine, bewegliche Teilchen neigen auch dazu, die verfügbare faserige
Oberfläche
zu bedecken, und können
so eine anschließende Faser-Faser-Bindung
beeinträchtigen.
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Die
Immobilisierung von feinen, beweglichen Teilchen zur Vermeidung
eines Verlusts während
des Gebrauchs ist sehr erwünscht.
Zur Immobilisierung muss eine ausreichende Oberfläche zur
Abscheidung der feinen Teilchen vorhanden sein. Ein äquivalentes
Volumen von feinen Teilchen benötigt
jedoch eine größere Oberfläche zur
Abscheidung, als ein äquivalentes
Volumen von Teilchen üblicher
Größe, beispielsweise
mit einem durchschnittlicher Durchmesser im Bereich von etwa 300
bis 500 Mikron. In einer faserigen Struktur von Makrofasern steht
gewöhnlich
keine ausreichende Faser-Oberfläche
zur Verfügung,
um eine brauchbare Beladung der feinen aktiven Teilchen durch Bindung
an die Oberfläche
zu erzielen. Außerdem
steht die Forderung nach einem ausreichend niedrigen Druckabfall
der faserigen Struktur gewöhnlich
im Konflikt mit einer ausreichenden Faser-Oberfläche. Auch wenn eine überschüssige Faser-Oberfläche vorliegt,
muss die Immobilisierung ausreichend wirksam sein, damit ein Verlust während des
Gebrauchs minimiert wird.
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Somit
besteht ein Bedürfnis
nach einer verbesserten faserigen Struktur mit einer dreidimensionalen
Anordnung eines immobilisierten aktiven Materials. Eine solche faserige
Struktur wäre
nützlich
für den
Gebrauch und würde
eine höhere
Oberfläche
für die
Immobilisierung von feinen, beweglichen Teilchen als aktives Material
liefern, und hätte
trotzdem einen akzeptabel niedrigen Druckabfall. Eine solche faserige
Struktur würde
in vorteilhafter Weise die feinen aktiven Teilchen für ein Gas
oder eine Flüssigkeit
zugänglich
machen, das (die) durch die faserige Struktur geleitet wird, wobei
aber der Verlust der feinen aktiven Teilchen während des Gebrauchs minimal
wäre.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine faserige Struktur gemäß Anspruch
1. So basiert eine verbesserte faserige Struktur in vorteilhafter
Weise auf einer faserigen Matrix und Platzhalter-Teilchen (surrogate
particles), die von der faserigen Matrix getragen werden. Der Ausdruck "Platzhalter-Teilchen" bezeichnet Teilchen,
die als Träger
für funktionell
aktive Teilchen wirken.
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Erfindungsgemäß sind die
Platzhalter-Teilchen in vorteilhafter Weise in einer dreidimensionalen
Anordnung verteilt und fixiert. Mit dem Ausdruck "fixiert" ist eine Bindung
an oder ein Einschluss in den Zwischenräumen der faserigen Matrix gemeint.
Vorzugsweise weist die faserige Matrix eine allgemein gleichmäßige Struktur
auf, und die dreidimensionale Anordnung ist ebenfalls im Allgemeinen
gleichmäßig.
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Erfindungsgemäß werden
die feinen aktiven Teilchen von wesentlich größeren Platzhalter-Teilchen
getragen, und die Abscheidung der feinen, beweglichen aktiven Teilchen
auf den fixierten Platzhalter-Teilchen erfolgt selektiv. Die selektive
Abscheidung beruht in vorteilhafter Weise auf einer bevorzugten
Anziehung zwischen den feinen, beweglichen Teilchen und den fixierten
Platzhalter-Teilchen. Das zur Abscheidung ausgewählte Verfahren bewirkt in vorteilhafter
Weise die Immobilisierung der feinen aktiven Teilchen auf den Platzhalter-Teilchen.
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Eine
ausreichende Oberfläche
für die
Abscheidung, und die Zugänglichkeit
zu den immobilisierten feinen Teilchen für eine Flüssigkeit oder ein Gas werden
durch eine geeignete Auswahl der Platzhalter-Teilchen begünstigt,
wobei beispielsweise die durchschnittliche Größe der feinen Teilchen und
die physikalische Struktur der Platzhalter-Teilchen in Betracht
gezogen werden. Weiterhin wird die Zugänglichkeit durch die Abscheidung
der feinen Teilchen als Monoschicht auf den einzelnen Platzhalter-Teilchen und
eine allgemein gleichmäßige, dreidimensionale Anordnung
der Platzhalter-Teilchen begünstigt;
daher werden diese Eigenschaften bevorzugt.
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Die
funktionell aktiven feinen Teilchen werden auf in einer dreidimensionalen
Anordnung fixierten Platzhalter-Teilchen mit einer hohen verfügbaren Oberfläche immobilisiert.
Erfindungsgemäß erfährt die
faserige Struktur durch die immobilisierten feinen Teilchen einen
nützlichen
Verfahrensvorteil, oder eine analytische Verwendung, und/oder eine
Filtrationsfunktion.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Es
wird auf die beigefügte
Zeichnung Bezug genommen, die sehr illustrativ ist, und die einen
Teil der Beschreibung der vorliegenden Erfindung bildet.
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1 ist
eine Querschnittsansicht einer faserigen Struktur mit Platzhalter-Teilchen
gemäß der Erfindung;
und
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Platzhalter-Teilchens mit immobilisierten feinen aktiven Teilchen,
die in einem Zwischenraum einer faserigen Struktur ähnlich der
von 1 eingeschlossen und an deren Fasern gebunden
ist.
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DETAILBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Wie
vorstehend erwähnt,
beruht die erfindungsgemäße faserige
Struktur in vorteilhafter Weise auf einer synthetischen faserigen
Matrix, in der Platzhalter-Teilchen in einer dreidimensionalen Anordnung
verteilt und fixiert sind. Die Struktur ist gewöhnlich ein Vlies und kann unter
Verwendung von Verbundfasern, einem Gemisch aus Strukturfasern und schmelzbaren
Fasern, Pulverklebungen und nach anderen geeigneten Verfahren zur
Bindung der Platzhalter-Teilchen an die faserige Struktur hergestellt
werden. Die Platzhalter-Teilchen können auch mittels physikalischer
Verfahren, wie Nadeln und Verknäuelung
durch Wasserstrahlen, fixiert und so eingeschlossen werden.
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In
jedem Fall enthält
die faserige Matrix eine faserige Strukturkomponente, und vorteilhafterweise bewirkt
die Strukturkomponente auch dann eine strukturelle Integrität, wenn
die faserige Matrix stark mit Platzhalter-Teilchen beladen ist.
Wird für
die Fixierung der Platzhalter-Teilchen Wärme angewendet, kann die Wärme vorteilhaft
in Form von Strahlungswärme,
wie IR-Wärme,
angewendet werden, so dass die Bindung ohne Kompression oder druckinduzierte Verformung
der Platzhalter-Teilchen/faserigen Matrixstruktur erfolgt; die Bindungstemperatur
ist typischerweise eine erhöhte
Temperatur im Bereich von etwa 130 bis 200°C, obwohl in Abhängigkeit
von Faktoren, wie dem speziellen Material zur Bindung der Platzhalter-Teilchen
an die faserige Matrix, eine erhöhte
Temperatur außerhalb
dieses Bereiches geeignet sein kann.
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Um
eine punktuelle Kontaktbindung der Platzhalter-Teilchen an die faserige
Matrix zu erzielen, ist die faserige Matrix vorzugsweise aus Verbundfasern
mit einer strukturellen Faserkomponente und einer heißklebbaren
Faserkomponente hergestellt. Allgemein schmilzt die strukturelle
Komponente bei einer Temperatur von mindestens etwa 30 bis 50°C höher als
die heißklebbare
Komponente. Vorzugsweise hat die heißklebbare Faserkomponente eine
hohe Fähigkeit
zur Bindung der Platzhalter-Teilchen an die faserige Matrix. Die
Bindung wird vorzugsweise dadurch erzielt, dass die heißklebbare
polymere Faserkomponente auf eine Temperatur erhitzt wird, bei welcher
sie klebrig wird oder schmilzt, bei welcher aber in jedem Fall eine
Adhäsion
erfolgt. In vorteilhafter Weise erfolgt durch das Erhitzen auch eine
Stabilisierung der Bahnstruktur durch eine Faser-Faser-Bindung an
den Kreuzungspunkten der Fasern. Ein "Punktschweißen" erfolgt durch die Adhäsion am
Kontaktpunkt einzelner Platzhalter-Teilchen mit einzelnen Matrixfasern.
Die punktuelle Kontakt bindung vermindert in vorteilhafter Weise
eine unerwünschte
Beschichtung der Platzhalter-Teilchen mit
dem Bindematerial, und somit auch eine unerwünschte Verminderung der für eine Abscheidung und
Immobilisierung der feinen, beweglichen aktiven Teilchen zur Verfügung stehenden
Oberfläche
der Platzhalter-Teilchen.
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Ein
Beispiel für
brauchbare Verbundfasern sind konzentrische Mantel-Kern-Fasern. Geeignete Verbundfasern
umfassen auch exzentrische Mantel-Kern-Fasern und Fasern mit einer
Seite-an-Seite-Struktur. Derartige Verbundfasern sind als Zweikomponenten- oder heterofile
Fasern bekannt. Der Fachmann auf dem Gebiet weiß, dass eine Vielzahl von Faserstrukturen
aus vielen Bestandteilen mit einem bei einer niedrigeren Temperatur
schmelzenden Bestandteil existiert oder hergestellt werden kann, und
kann diese Faserstrukturen aus vielen Bestandteilen als brauchbare
Verbundfasern auswählen.
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Brauchbare
Fasern können
in einer Vielzahl von Formen vorliegen, einschließlich gekräuselten und
nichtgekräuselten
geschnittenen Stapelfasern, Kurzschnitt-Stapelfasern, kontinuierlichen Filamenten
und Gemischen davon. In vorteilhafter Weise kann die erfindungsgemäße Vliesstruktur
aus gekräuselten
Stapelfasern trockengeformt werden, wodurch sie locker ist. Zusätzlich können auch
durch Spinnen gebundene Bahnstrukturen und schmelzgeblasene Bahnstrukturen
verwendet werden.
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Die
Strukturfasern sollen in einer ausreichenden Menge vorhanden sein,
um eine Matrixstruktur und eine ausreichende Oberfläche für die Fixierung
der Platzhalter-Teilchen zu erhalten. Typischerweise ist die faserige
Matrix im Vergleich zu der Beladung der Platzhalter-Teilchen in
einer kleineren Menge vorhanden. Obwohl eine faserige Bahn mit Platzhalter-Teilchen
etwa 5 Gew.-% bis 80 Gew.-% Strukturfasern, basierend auf dem kombinierten
Gewicht der Platzhalter-Teilchen und der Strukturfasern, enthalten
kann, sind gewöhnlich
nur etwa 10 bis 25 Gew.-% Strukturfasern enthalten, außer wenn
Platzhalter-Teilchen
mit niedriger Dichte verwendet werden.
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Die
Matrixstruktur ist vorzugsweise im Wesentlichen gleichmäßig, um
die bevorzugte, dreidimensionale, im Wesentlichen gleichmäßige Verteilung
und Beabstandung der Platzhalter-Teilchen mit ausreichenden Zwischenräumen zu
ermöglichen. Zusätzlich zur
Förderung
einer im Wesentliche gleichmäßigen Verteilung
und Abscheidung der aktiven Substanz auf den fixierten Platzhalter-Teilchen fördert dies
auch den Zugang einer Flüssigkeit
oder eines Gases zu den immobilisierten feinen aktiven Teilchen.
Durch die dreidimensionale, beabstandete Anordnung der Platzhalter-Teilchen
können
gewundene Strömungswege
erhalten werden. Die Anwendung von Kompressionskraft oder eines
anderen Drucks, um die Fixierung der Platzhalter-Teilchen an der
Matrix-Struktur zu fördern,
bewirkt das Gegenteil und sollte daher vermieden werden.
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Eine
erfindungsgemäße offene,
im Wesentlichen gleichmäßige Vliesstruktur
kann vorteilhaft aus gekräuselten
Stapelmakrofasern mit einem durchschnittlichen Durchmesser von mehr
als 10 Mikron trockengeformt werden. Der durchschnittliche Durchmesser
beträgt
in Abhängigkeit
von der vorgesehenen Anwendung gewöhnlich etwa 12 bis 25 Mikron. Falls
erwünscht,
können
Strukturfasern mit signifikant unterschiedlichen Durchmessern bei
der Bildung der faserigen Matrix kombiniert werden.
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Für die Trocken-Ablege-Verarbeitung
weist die Strukturfaser im Allgemeinen ein Längen-Durchmesser-Verhältnis auf,
das im unteren Bereich begrenzt ist. Im oberen Bereich können Fasern
mit gleichmäßiger Länge verwendet
werden. Für
die Nass-Ablege-Verarbeitung
wird, falls angewendet, ein geeignetes Längen-Durchmesser-Verhältnis der Strukturfaser
ausgewählt.
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Brauchbare
faserige Strukturen können
mit einer Dicke von etwa 0,5 bis 50 mm hergestellt werden. Abhängig von Überlegungen,
auch über
die endgültige
Anwendung, können
jedoch, falls gewünscht,
viel dickere Strukturen hergestellt werden. Es können auch gestapelte Faserstrukturen
hergestellt werden.
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Die
faserige Matrix kann auch eine strukturell vorteilhafte Menge an
Versteifungsfasern mit einer Titer pro Filament von 6 bis 10.000
Denier umfassen, insbesondere wenn die Platzhalter-Teilchen relativ groß sind.
Zusätzlich
kann die faserige Matrix Mikrotiter-Fasern enthalten. Diese Versteifungsfasern
oder Mikrotiter-Fasern können
Verbundfasern, Nichtverbundfasern oder ein Gemisch davon darstellen.
Die faserige Matrix kann in Abhängigkeit
von dem gewünschten
Ergebnis andere Fasern oder Filamente oder Fibrillen enthalten.
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Die
Platzhalter-Teilchen können
beliebige organische oder anorganische Teilchen sein, die als Träger für feine
aktive Teilchen geeignet sind. Besonders brauchbare Platzhalter-Teilchen
sind porös
und haben raue oder unregelmäßige Oberflächen, die eine
vergrößerte Oberfläche für die Abscheidung
ergeben. Ein vorteilhaftes Hohlraumvolumen für Platzhalter-Teilchen beträgt mehr
als etwa 50%, in vorteilhafter Weise etwa 60 bis 65%, bevorzugt
mehr als 70%, und besonders bevorzugt etwa 90% oder mehr. Die Platzhalter-Teilchen fördern die
selektive Abscheidung von feinen, beweglichen Teilchen auf den Platzhalter-Teilchen
gegenüber
der faserigen Matrix, oder sie können
in geeigneter Weise modifiziert werden. Die Platzhalter-Teilchen
können
eine geeignete funktionelle Aktivität für den Einsatz, z. B. eine Sorptionsaktivität, haben,
aber erfindungsgemäß ist dies keine
Anforderung für
die Platzhalter-Teilchen. Die Platzhalter-Teilchen können daher
im Hinblick auf den gewünschten
Einsatz funktionell inaktiv sein. Brauchbare Platzhalter-Teilchen
umfassen Kohleteilchen wie Aktivkohle, Zeolith-Teilchen, Aluminiumoxid-Teilchen,
wie aktiviertes Aluminiumoxid, polymere Teilchen, wie beispielsweise
Styrolpolymere, und Absorbens-Teilchen,
z. B. handelsübliche
Superabsorbens-Teilchen. Die vorstehende Beschreibung soll geeignete
Teilchen für
die Verwendung als Platzhalter-Teilchen bei der Ausführung der
vorliegenden Erfindung beschreiben, aber nicht darauf beschränkt sein.
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Besonders
geeignete Platzhalter-Teilchen sind poröse Teilchen mit niedriger Dichte;
sie haben Poren und Oberflächen-Vertiefungen
mit einem Durchmesser im Bereich von 1 bis 100 Mikron, die durch
kleinere Poren verbunden sind. Diese Poren und Oberflächen-Vertiefungen
ergeben in vorteilhafter Weise eine innere Oberfläche für die Abscheidung von
feinen Teilchen mit einer Durchschnittsgröße im Bereich von etwa 0,01
bis 10 Mikron, insbesondere als Monoschicht, und anschließend für eine Zugänglichkeit
der immobilisierten feinen Teilchen. 1 cm3 dieser
Platzhalter-Teilchen ergibt einen Rauminhalt von etwa 75 bis 1.500
m2 verfügbare
Oberfläche.
Polymere Teilchen dieses Typs sind von Biopore Corporation erhältlich.
Zum Vergleich ergibt 1 cm3 eines durchlässigen Vlieses
mit einem durchschnittlichen Faserdurchmesser von 15 Mikron nur
etwa 0,2 m2 verfügbare Oberfläche. Erfindungsgemäß ist es
bevorzugt, dass funktionell aktive, feine Teilchen auf einem Substrat
mit einer hohen verfügbaren
Oberfläche
abgeschieden werden, insbesondere auf einer durchlässigen dreidimensionalen
Anordnung von fixierten Platzhalter-Teilchen mit einer hohen verfügbaren Oberfläche. Der
Ausdruck "hohe verfügbare Oberfläche" bezeichnet mindestens
etwa 5, bevorzugt mindestens etwa 25 m2 verfügbare Oberfläche pro
cm3. Die vorliegende Erfindung beschränkt sich
natürlich nicht
auf die Verwendung von Platzhalter-Teilchen mit hoher verfügbarer Oberfläche.
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Erfindungsgemäß sind die
Platzhalter-Teilchen in einer vorteilhaft beabstandeten, im Allgemeinen
gleichmäßigen dreidimensionalen
Anordnung an die faserige Matrix gebunden oder in deren Zwischenräumen eingeschlossen.
Eine Heißverklebung begrenzt
in vorteilhafter Weise die Wanderung der Platzhalter-Teilchen innerhalb
der Struktur und auch deren Verlust aus der Struktur. Die Bindung
einzelner Platzhalter-Teilchen an die faserige Matrix an mehr als
einem Punkt ist vorteilhaft. Eine Heißverklebung kann beispielsweise
durch Zugabe von auf eine geeignete erhöhte Temperatur erhitzten Platzhalter-Teilchen
zu der Faserbahn erfolgen, oder durch Erhitzen der Bahn auf eine
geeignete erhöhte
Temperatur nach dem Zusatz der Platzhalter-Teilchen zu der Bahn.
Die immobilisierten Platzhalter-Teilchen können sich
nur auf der Oberfläche
der Bahn, oder innerhalb der Bahn, oder auf der Oberfläche der Bahn
und innerhalb der Bahn befinden. Durch eine Heißverklebung der Platzhalter-Teilchen/faserigen Matrixstruktur
ohne Anwendung von Druck kann in vorteilhafter Weise die Verkleinerung
oder Verformung des Abstands zwischen den Platzhalter-Teilchen vermieden
werden.
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Die
Platzhalter-Teilchen haben gewöhnlich eine
Durchschnittsgroße
im Bereich von etwa 100 Mikron bis etwa 1 mm bis 10 mm, vorzugsweise
etwa 0,3 mm bis 2 mm. Sie können
in Form von Perlen, Granulaten usw. vorliegen, und können in
ihrer Form von sphärischen
Teilchen bis unregelmäßig geformten
Teilchen variieren. Allgemein haben die Platzhalter-Teilchen eine
geeignete Größe, so dass
sie in die Bahnstruktur eingebaut werden können. Die Platzhalter-Teilchen
können
jedoch auch dadurch fixiert werden, dass sie auf eine erhöhte Temperatur
erhitzt und dann zu der Faserbahn gegeben werden.
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Die
faserige Matrix kann zu etwa 20 zu 95 Gew.-% mit Platzhalter-Teilchen,
bezogen auf das kombinierte Gewicht der Platzhalter-Teilchen und
der Matrixfasern, beladen sein. Bei der Wahl der Beladung sollte
darauf geachtet werden, dass eine geeignete Oberfläche für die Abscheidung
der ausgewählten
Menge an feinen, beweglichen aktiven Teilchen auf den Platzhalter-Teilchen
zur Verfügung
steht. Eine höhere
gewichtsmäßige Beladung
eines Typs von Platzhalter-Teilchen als eines anderen Typs von Platzhalter-Teilchen
ergibt nicht unbedingt eine größere Oberfläche für die Abscheidung.
Eine hohe Beladung von Platzhalter-Teilchen mit geringer Dichte kann
beispielsweise eine große
verfügbare
Oberfläche
für die
Abscheidung ergeben und trotzdem nur einen geringen Gewichtsanteil
ausmachen, beispielsweise 25 Gew.-%. Werden Platzhalter-Teilchen mit
einer ähnlichen
Dichte wie Aktivkohle, Zeolith oder Aluminiumoxid gewählt, wird
die faserige Matrix gewöhnlich
mit etwa 50 bis 90 Gew.-% Platzhalter-Teilchen beladen, natürlich insbesondere
in Abhängigkeit
von der erforderlichen Oberfläche
für die Abscheidung.
Allgemein gesagt, ergibt eine mit einem relativ hohen Volumen an
Platzhalter-Teilchen beladene faserige Matrix gewundene Strömungswege
in der faserigen Matrix.
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Erfindungsgemäß tragen
die fixierten Platzhalter-Teilchen immobilisierte, feine aktive
Teilchen. Obgleich eine Vielzahl von feinen Teilchen mit brauchbaren
Funktionen verwendet werden kann, ist eine typische erfindungsgemäße Funktion
der vorteilhaften feinen Teilchen in einer faserigen Struktur eine vorteilhafte
Verarbeitung, z. B. eine Veränderung,
ein Wechsel oder eine chemische Modifikation eines oder mehrerer
Bestandteile einer Flüssigkeit
oder eines Gases, das mit den feinen Teilchen in Kontakt kommt;
eine brauchbare Analyse; oder eine brauchbare Filtration oder Trennung
zu bewirken. Brauchbare Verarbeitungsaspekte umfassen die Abtötung oder
Inaktivierung oder Abschwächung
von gefährlichen
Bakterien und Viren und die chemische Modifikation unerwünschter
anorganischer Verunreinigungen. Brauchbare diagnostische Tests umfassen DNA-Tests.
Die Funktion der feinen aktiven Teilchen kann durch die funktionelle
Aktivität
der Platzhalter-Teilchen oder die funktionelle Aktivität einer
anderen Substanz oder eines anderen Materials verbessert werden.
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Die
erfindungsgemäß verwendeten
feinen aktiven Teilchen sind durch ihre Mobilität oder durch ungleichmäßige Bewegungen
gekennzeichnet, wenn sie in einer Flüssigkeit oder einem Gas suspendiert sind,
weshalb sie eine durchschnittliche Größe im Bereich von etwa 0,01
bis 10 Mikron haben. Obwohl aktive Teilchen im Submikron-Bereich
bevorzugt werden, können
erfindungsgemäß feine
Teilchen bis zu einer durchschnittlichen Größe von 100 Mikron verwendet
werden. In jedem Fall liegt die durchschnittliche Größe der aktiven
Teilchen im Bereich von etwa 0,01 bis 0,0001 der durchschnittlichen
Größe der Platzhalter-Teilchen.
Bei einer relativ höheren
durchschnittlichen Größe der aktiven
Teilchen ist daher eine höhere
durchschnittliche Größe der Platzhalter-Teilchen
erforderlich.
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Erfindungsgemäß weisen
die Platzhalter-Teilchen vorteilhaft Poren oder Vertiefungen, oder Poren
und Vertiefungen mit einer Größe auf,
dass die innere Oberfläche
der Platzhalter-Teilchen für
die feinen aktiven Teilchen zugänglich
ist und diese dort abgeschieden werden können, und dass anschließend ein
Zugang zu den immobilisierten feinen Teilchen möglich ist. Die durchschnittliche
Porengröße ist daher
größer als
die durchschnittliche Größe der feinen Teilchen,
so dass ein Verstopfen der Poren durch die feinen Teilchen minimiert
wird und das Gas oder die Flüssigkeit
die immobilisierten feinen Teilchen kontaktieren kann. Neben der
Zugänglichkeit
sind die feinen Teilchen auch vorteilhaft in einer Monoschicht abgeschieden.
Deshalb wird es besonders bevorzugt, dass die für die Abscheidung verfügbare Oberfläche mindestens
gleich groß oder
etwas größer ist als
die Oberfläche,
die für
die Abscheidung in einer Monoschicht benötigt wird. Daher ist die relative durchschnittliche
Größe der feinen
aktiven Teilchen bedeutsam im Hinblick darauf, ob bestimmte Platzhalter-Teilchen
eine ausreiche Oberfläche
für die
Abscheidung, insbesondere in einer Monoschicht, und auch für die anschließende Zugänglichkeit
der immobilisierten feinen Teilchen, liefern oder nicht. Natürlich wird
bei der Abscheidung die gesamte verfügbare Oberfläche verwendet,
d. h. sowohl die innere als auch die äußere Oberfläche der Platzhalter-Teilchen.
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Beispielhafte
funktionell brauchbare organische und anorganische Verbindungen
in Form von feinen Teilchen umfassen Materialien für die Verarbeitung,
Analyse, Filtration und Trennung. Verarbeitungsaspekte umfassen
feine Teilchen als Modifikatoren für anorganische Verunreinigungen
und biozide feine Teilchen bei Anwendungen für die öffentliche Gesundheit und medizinische
Anwendungen, ferner chemisch reaktive feine Teilchen für chemische
Anwendungen, und katalytische feine Teilchen für die Katalyse, usw.. Beispielhafte
feine teilchenförmige Verarbeitungsmaterialien
umfassen Silicate, synthetische amor phe Kieselsäure und Aluminiumoxid. Es können feine
aktive Teilchen für
Analysen bei medizinischen, veterinärmedizinischen und anderen
Diagnosen eingesetzt werden. Alternativ oder zusätzliche können feine aktive Teilchen,
wie Aktivkohlepulver, bei der Filtration eingesetzt werden. Es können auch feine
aktive Teilchen verwendet werden, die eine gute Trennung durch Entfernen
einer Komponente aus einer anderen Komponente bewirken. Die feinen
aktiven Teilchen werden je nach der Verwendung oder der erwünschten
Funktion ausgewählt.
Die vorstehende Beschreibung soll bezüglich der brauchbaren feinen
Teilchen repräsentativ,
aber nicht beschränkend
sein. Die feinen aktiven Teilchen können alleine oder in Kombination
mit einer oder mehreren anderen funktionell aktiven Substanzen verwendet
werden. Zusätzlich
zu den Platzhalter-Teilchen kann die faserige Struktur auch für den Bedarf
einer selektiven Abscheidung auf den Platzhalter-Teilchen andere Teilchen
enthalten, die wesentlich größer als
die Platzhalter-Teilchen sind, wobei diese optionalen großen Teilchen
funktionell aktiv sein können.
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Erfindungsgemäß wird eine
funktional wirksame Menge der feinen aktiven Teilchen nach der Fixierung
auf den fixierten Platzhalter-Teilchen immobilisiert. So wird bei
einer Fixierung der Platzhalter-Teilchen durch Bindung und auch
im Fall einer Faser-Faser-Bindung
die Bindung nicht durch die feinen Teilchen, die die Eindungs-Oberfläche der
Fasern bedecken, beeinträchtigt.
Die Beladung mit der feinen Teilchen hängt von verschiedenen Faktoren
ab, einschließlich
der beabsichtigten Verwendung und der vergleichbaren Wirksamkeit
der chemischen oder physikalischen Eigenschaften der feinen Teilchen
bei der beabsichtigten Funktion. Dementsprechend wird eine relativ
größere Menge
von relativ weniger wirksamen feinen Teilchen verwendet, während eine
relativ kleinere Menge von relativ stärker wirksamen feinen Teilchen
ausreichend ist, um eine vergleichbare funktionelle Aktivität zu erreichen.
In jedem Fall ist erfindungsgemäß eine funktionell
wirksame Menge der feinen Teilchen immobilisiert; trotzdem zeichnet sich
die faserige Struktur durch einen annehmbar niedrigen Druckabfall
aus.
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Erfindungsgemäß werden
die feinen, beweglichen aktiven Teilchen vorzugsweise selektiv auf
den fixierten Platzhalter-Teilchen abgeschieden. "Selektiv" bedeutet, dass die
Abscheidung auf den Platzhalter-Teilchen wesentlich größer, vorzugsweise
im Wesentlichen ausschließlich
ist als auf anderen verfügbaren
Oberflächen
der faserigen Struktur. Um eine selektive Abscheidung zu erreichen,
können
die Platzhalter-Teilchen und die feinen aktiven Teilchen eine chemische
oder physikalische spezifische gegenseitige Affinität aufweisen;
dementsprechend vermindert, wenn die Platzhalter-Teilchen durch
Bindung an der faserigen Struktur fixiert werden, eine Kontaktpunkt-Bindung
vorteilhaft eine unerwünschte Maskierung
einer Anziehungskraft durch das gebundene Material. Es kann daher
aus einer Vielzahl von Verfahren und Techniken zur selektiven Abscheidung ausgewählt werden,
ab hängig
von Faktoren, wie der Basis für
die selektive Abscheidung, den chemischen und physikalischen Eigenschaften
der feinen Teilchen und der Platzhalter-Teilchen, und der Notwendigkeit
der Aufrechterhaltung der strukturellen Integrität der faserigen Matrix. Brauchbare
Verfahren zur aktiven Abscheidung umfassen die chemische oder physikalische
Modifikation, das Aufpfropfen, die Plasmabehandlung, die elektrische
Ladung, elektrische Abscheidung, die chemische Bindung und andere
geeignete Verfahren. Wird bei einem Abscheidungsverfahren Wärme angewendet,
sollte die Temperatur niedriger sein als die Temperatur, bei der
das gewünschte
Produkt, einschließlich
der faserigen Matrix, nachteilig beeinflusst wird. Die Abscheidung sollte
selektiv sein und effizient erfolgen, damit ein Verlust der feinen,
beweglichen aktiven Teilchen vermieden und deren Immobilisierung
maximiert wird.
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In
Abhängigkeit
von dem Abscheidungsverfahren, den chemischen und physikalischen
Eigenschaften der Platzhalter-Teilchen und der feinen aktiven Teilchen
und anderen Faktoren können
die feinen aktiven Teilchen auf verschiedene Weise an und in den
Platzhalter-Teilchen immobilisiert werden. Die Immobilisierung kann
durch eine attraktive Assoziation mit oder eine physikalische Haftung
oder chemische Bindung oder eine andere Bindung an die Platzhalter-Teilchen
erfolgen. In jedem Fall muss bei der Immobilisierung der Zugang
zu den feinen aktiven Teilchen bestehen bleiben, und sie muss so
stark sein, dass bei der Verwendung ein Verlust der feinen aktiven
Teilchen minimiert wird; weiterhin muss die Art der Immobilisierung
der Größe der feinen
Teilchen angemessen sein. Bei einer chemischen Bindung kann in Abhängigkeit
von der Oberflächen-Chemie,
beispielsweise der Bindungsstellen der Platzhalter-Teilchen, und
der Größe und Chemie
der feinen Teilchen eine kovalente chemische Bindung eine geeignete
Wahl darstellen. Um die Immobilisierung zu bewirken, können die
Platzhalter-Teilchen und/oder die feinen Teilchen chemisch oder
physikalisch modifiziert sein, dass sie eine spezifische gegenseitige Anziehung
aufweisen, beispielsweise durch anziehende Ladungen.
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1 zeigt
einen Schnitt 20 durch eine erfindungsgemäße faserige
Vliesstruktur. Eine Vielzahl von einzelnen Fasern 22 bildet
eine offene Bahn 24 und definiert eine obere Oberfläche 26 und
eine untere Oberfläche 28 der
Bahn. Vorzugsweise ist die faserige Matrix der Bahn im Wesentlichen
gleichmäßig, und
die Platzhalter-Teilchen 30 sind im Wesentlichen gleichmäßig in einer
dreidimensional beabstandeten Anordnung in der Bahn verteilt. Alternativ
können
die Platzhalter-Teilchen nur auf der Oberfläche der Bahn oder auf der Oberfläche der
Bahn und in der Bahn abgeschieden sein.
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Die
faserige Struktur von 1 wird vorzugsweise trocken
aus einer gekräuselten
Makro-Stapelfaser gebildet. Durch trockene Formgebung und insbesondere
durch Karden wird in vorteilhafter Weise eine offene, im Wesentlichen
gleichmäßige faserige Struktur
erzeugt, so dass ein unterschiedliches Material, wie die Platzhalter-Teilchen 30,
anschließend
kontrolliert eingebracht und beabstandet werden können, wobei
ein Zugang und gewundene Strömungswege
in der teilchenbeladenen Struktur für den Gas- oder Flüssigkeitsdurchtritt
gebildet werden.
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Die
Platzhalter-Teilchen werden vorteilhaft in einer voneinander beabstandeten
Anordnung fixiert. Wie in 2 dargestellt,
sind die Platzhalter-Teilchen vorteilhaft in Zwischenräumen der
faserigen Matrix eingeschlossen und an die faserige Matrix gebunden.
Das repräsentative
Platzhalter-Teilchen 30 hat eine unregelmäßige Oberfläche mit
Vertiefungen 40 unterschiedlicher Größe. In den Vertiefungen 40 sind feine
aktive Teilchen immobilisiert, dargestellt als Punkte oder kleine
Kreise, die auf den Wänden
der Vertiefungen und in denselben abgeschieden sind. Obgleich dies
in 2 wegen der Vereinfachung der Zeichnung nicht
dargestellt ist, sind feine aktive Teilchen zusätzlich auf der äußeren Oberfläche der Platzhalter-Teilchen
immobilisiert. Geeignete Platzhalter-Teilchen haben Poren und/oder
Vertiefungen, die groß genug
sind, um die abzuscheidenden feinen aktiven Teilchen aufzunehmen,
wobei der Zutritt eines Gases oder einer Flüssigkeit zu den immobilisierten
feinen Teilchen gewährt
ist. Es ist nicht vorteilhaft, dass die relative durchschnittliche
Größe der feinen Teilchen
so nahe an der durchschnittlichen Porengröße liegt, dass die feinen Teilchen
die Poren verstopfen, da ein Verstopfen die Verfügbarkeit und die Wirksamkeit
der immobilisierten feinen Teilchen, das beabsichtigte funktionelle
Ergebnis zu erzielen, vermindert. Erfindungsgemäß erfolgt die selektive Abscheidung
der feinen aktiven Teilchen auf den Platzhalter-Teilchen wegen der
bevorzugten Anziehung zwischen den feinen aktiven Teilchen und den
Platzhalter-Teilchen, wobei die feinen aktiven Teilchen auf den
fixierten Platzhalter-Teilchen immobilisiert werden. In vorteilhafter
Weise erfolgt die Abscheidung auf der verfügbaren Oberfläche der
Platzhalter-Teilchen in einer Monoschicht. Auf diese Weise wird
eine hohe Beladung der feinen aktiven Teilchen und ihre Zugänglichkeit
in einem relativ kleinen Volumen erhalten.
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Wie
ebenfalls in 2 dargestellt ist, stellen die
Fasern 22 vorzugsweise Mantel-Kern-Verbundfasern mit jeweils
einem Kern 56 und einem Mantel 58 mit niedrigem
Schmelzpunkt dar. Die Platzhalter-Teilchen sind vorzugsweise an
vielen Stellen 66 an die Fasern gebunden, wobei die Bindung
vorzugsweise lokalisiert ist und eine Faser-an-Faser-Bindung an den Kreuzungspunkten
der Fasern die Bahnstruktur stabilisiert. Da die Bindung vor der
Abscheidung der feinen aktiven Teilchen erfolgt, wird sie nicht
dadurch beeinträchtigt,
dass eine Bedeckung der Bindefläche der
Fasern durch die feinen aktiven Teilchen erfolgt. Weiterhin würde, wenn
die feinen aktiven Teilchen auf den Platzhalter-Teilchen immobilisiert
und die Platzhalter-Teilchen danach in der faserigen Struktur abgeschieden
würden,
die Bindung der Platzhalter-Teilchen an die faserige Struktur die
immobilisierten feinen akti ven Teilchen nachteilig bedecken und auch
die Poren und Vertiefungen, die die immobilisierten feinen aktiven
Teilchen enthalten, blockieren und verstopfen, wobei das Ausmaß beispielsweise von
der angewendeten Bindungstechnik abhängen würde.
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Eine
erfindungsgemäße faserige
Struktur kann mit einer oder mehreren anderen Schichten in Kontakt
stehen. Diese Schichten können
ein Vlies darstellen, einschließlich
teilweise verdichteter Vliese oder schmelzgeblasener Bahnen, gewebter
Stoffe, Strickstoffe, poröser
Membranen usw.. Diese Schichten können an die erfindungsgemäße Struktur
laminiert oder in geeigneter Weise anderweitig daran befestigt sein
und können,
falls gewünscht,
eine nutzbare Funktion ausüben.
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Die
Verwendungsmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen faserigen
Struktur umfassen die pharmazeutische, medizinische und biotechnologische
Verarbeitung und Filtration, die Blutverarbeitung, einschließlich der
Verarbeitung von Vollblut und Blutbestandteilen, die Nahrungsmittel-
und Getränke-Verarbeitung
und -Filtration, die diagnostische medizinische und veterinärmedizinische
Verwendung, sowie die Luft- und Flüssigkeitsfiltration und -trennung.
Wichtig bei diesen Anwendungen ist die Immobilisierung der feinen
aktiven Teilchen, und dass der Zutritt eines Gases oder einer Flüssigkeit
zu den immobilisierten feinen Teilchen gewährleistet ist.
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Die
faserige Struktur kann unbearbeitet oder in verschiedenen Formen
und Vorrichtungen verwendet werden. Die faserige Struktur kann einzeln
oder zusammen mit anderen Geweben, Filtern, Filmen, Kunststoffen
und Membranen verwendet werden.
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Bei
einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen faserigen
Struktur gemäß 1 werden
gekräuselte
Fasern durch eine Kardiermaschine gekämmt, wobei eine offene Vliesbahn 20 auf
einem Endlosband gebildet wird. Platzhalter-Teilchen 30 werden beispielsweise
aus einer Schüttelvorrichtung
auf die Bahn 20 aufgebracht. Die Bahn 20 hat einen
geeigneten Öffnungsgrad,
und die Platzhalter-Teilchen 30 haben eine geeignete Größe und Gewicht,
damit sie in der Bahn eingeschlossen werden können. Anschließend wird
Wärme,
vorzugsweise ohne Druck, in die Struktur der Platzhalter-Teilchen
und der faserigen Matrix eingeführt,
so dass eine Bindung der Platzhalter-Teilchen an die Matrixstruktur und eine
Faser-Faser-Bindung erfolgt. Auf diese Art wird eine faserige Matrix
gebildet, und anschließend
werden die Platzhalter-Teilchen in einer dreidimensionalen Anordnung
verteilt und an einer stabilisierten faserigen Matrix fixiert.
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Es
können
auch andere Verfahren zur Fixierung der Platzhalter-Teilchen angewendet
werden. Ein Heißklebeschritt
kann bei einer ausreichend hohen Temperatur, die niedriger ist als
der Schmelzpunkt der strukturellen Fasern, über einen geeigneten Zeitraum
durchgeführt
werden, um eine Bindung der Platzhalter-Teilchen an die strukturellen
Fasern zu bewirken. Anschließend
wird die faserige Struktur abgekühlt.
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Erfindungsgemäß werden
anschließend
feine, bewegliche aktive Teilchen zu der stabilisierten Struktur
der Platzhalter-Teilchen und der faserigen Matrix gegeben, und durch
eine bevorzugte Anziehung zwischen den feinen, beweglichen Teilchen
und den fixierten Platzhalter-Teilchen werden die feinen beweglichen
Teilchen selektiv auf den Platzhalter-Teilchen abgeschieden und darauf sowie
darin immobilisiert. Es wird ein mit den vorstehend angegebenen Überlegungen übereinstimmendes
Verfahren einer geeigneten Abscheidung ausgewählt; daher können die
Platzhalter-Teilchen und die feinen aktiven Teilchen vor der Abscheidung
mit gegenseitig anziehenden Ladungen oder Kräften versehen werden. Somit
betrifft die Erfindung auch ein Verfahren, nach dem eine stabilisierte
faserige Matrix mit fixierten Platzhalter-Teilchen hergestellt und
anschließend
bei geeigneten Abscheidungsbedingungen feine, bewegliche aktive
Teilchen unter Verwendung geeigneter Abscheidungsbedingungen selektiv
auf den Platzhalter-Teilchen abgeschieden und immobilisiert werden.