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DE69837774T2 - Antennenkonnektor für ein tragbares Funkgerät - Google Patents

Antennenkonnektor für ein tragbares Funkgerät Download PDF

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Publication number
DE69837774T2
DE69837774T2 DE69837774T DE69837774T DE69837774T2 DE 69837774 T2 DE69837774 T2 DE 69837774T2 DE 69837774 T DE69837774 T DE 69837774T DE 69837774 T DE69837774 T DE 69837774T DE 69837774 T2 DE69837774 T2 DE 69837774T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
antenna
circuit board
radiation element
housing
antenna radiation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69837774T
Other languages
English (en)
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DE69837774D1 (de
Inventor
Shinichi Nakada
Mamoru Tsumuraya
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kyocera Corp
Original Assignee
Kyocera Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=17767046&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69837774(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Priority claimed from JP29129597A external-priority patent/JP3181032B2/ja
Application filed by Kyocera Corp filed Critical Kyocera Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE69837774D1 publication Critical patent/DE69837774D1/de
Publication of DE69837774T2 publication Critical patent/DE69837774T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/12Supports; Mounting means
    • H01Q1/22Supports; Mounting means by structural association with other equipment or articles
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein tragbares Funkgerät wie etwa hauptsächlich ein tragbares Digitaltelefon, das eine Einbau-Aperturantenne hat, und insbesondere die platzsparende Konstruktion der Einbauantenne. Ferner betrifft die Erfindung eine Aperturantenne, die hauptsächlich in einem tragbaren Digitalfunkgerät (einem tragbaren Telefon) verwendet wird.
  • Eine Aperturantenne wird aufgrund ihrer Vorteile hinsichtlich Kompaktheit und hoher Verstärkung in großem Umfang als eine Einbauantenne eines tragbaren Digitaltelefons verwendet. Die Einbauantenne des tragbaren Telefons ist direkt an einem Schaltungssubstrat angebracht.
  • In den letzten Jahren hat sich der Markt für tragbare Telefone stark ausgedehnt, und das tragbare Telefon ist so stark miniaturisiert, dass es in eine Hosentasche passt. Es besteht die Tendenz, das tragbare Telefon weiter zu miniaturisieren. In Verbindung mit der Miniaturisierung des tragbaren Telefons besteht auch ein Bedarf für eine Reduzierung des Raums, der von der Einbauantenne eingenommen wird, die an dem tragbaren Telefon angebracht ist.
  • Wenn jedoch die Größe des tragbaren Telefon weiter reduziert wird, wird es schwierig, Raum für die Einbauantenne vorzusehen. Denn aufgrund der Reduzierung der Größe des Gehäuses besteht eine Schaltung, die ursprünglich aus einer Vielzahl von Leiterplatten bestand, aus nur einer Leiterplatte. Außerdem wird die Leiterplatte selbst kompakter. Aus diesen Gründen werden die elektronischen Komponenten mit hoher Dichte an der Leiterplatte angebracht. Der Raum, der benötigt wird, um die Einbauantenne an der Leiterplatte anzubringen, ist also reduziert, und die Antenne muss klein ausgebildet sein. Im Allgemeinen hat eine kleine Antenne eine Verschlechterung der Verstärkung zur Folge, was wiederum in einem Leistungsabfall des tragbaren Telefons resultieren kann. Wenn jedoch versucht wird, die Einbauantenne größer auszubilden, wird es unmöglich, eine elektronische Schaltung in dem Gehäuse unterzubringen.
  • Abgesehen von dem oben genannten Problem, wird viel über das Problem im Zusammenhang mit einer Leitung diskutiert. Insbesondere nimmt die Häufigkeit der Nutzung einer Leitung proportional zu einem Anstieg der Anzahl von tragbaren Telefonen zu, und der Verkehr wird außerordentlich dicht. Die Anzahl von Schaltungsleitungen steigt durch Nutzung eines Frequenzbereichs des tragbaren Analogtelefons als Maßnahmen gegen die Verkehrszunahme. Dieses Verfahren benötigt jedoch zwei Empfangsbereiche. Es ist unmöglich, eine bestehende Einbauantenne, die einen schmalen Bereich hat, mit der Empfindlichkeit bereitzustellen, die zwei Bereiche abdeckt. Deshalb wird eine Antenne benötigt, die zwei Resonanzbereiche (oder Vielfachresonanz) erzeugt und eine Empfindlichkeit über zwei Bereiche hat.
  • Sowohl EP 0 590 534 als auch US 5 583 519 beziehen sich auf tragbare Funkvorrichtungen, ähnlich denen der vorliegenden Erfindung. Keines der Dokumente beschreibt jedoch, dass ein Energiespeiseanschluss mit dem Strahlungselement integral ausgebildet wird.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Um das oben genannte Problem zu lösen und um die von einer Leiterplatte einer Einbaueantenne eingenommene Fläche zu miniaturisieren, ohne die Verstärkung zu verschlechtern, wird die tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1 bereitgestellt. Diese weist Folgendes auf:
    • • ein Gehäuse, das ein vorderseitiges Gehäuse und ein rückseitiges Gehäuse hat;
    • • eine Leiterplatte, auf der eine Schaltung vorgesehen ist, wobei die Leiterplatte an dem Gehäuse angebracht ist;
    • • ein Antennenstrahlungselement, das aus einer dünnen Metallplatte gebildet ist, wobei das Antennenstrahlungselement an einer Innenwand entweder des vorder seitigen Gehäuses oder des rückseitigen Gehäuses angebracht und von der Leiterplatte in einer zu einer Hauptoberfläche der Leiterplatte senkrechten Richtung beabstandet ist; und
    • • einen Energiespeiseanschluss, der eine elektrische Verbindung zwischen dem Antennenstrahlungselement und der auf der Leiterplatte vorgesehenen Schaltung ermöglicht.
  • Ein Bereich der dünnen Metallplatte, die das Antennenstrahlungselement bildet, ist umgebogen, so dass der Energiespeiseanschluss mit dem Antennenstrahlungselement integral ausgebildet ist.
  • Ferner ist der Energiespeiseanschluss so ausgebildet, dass er durch Druck, der zum Zeitpunkt der Anbringung der Leiterplatte an dem Gehäuse, an dem das Antennenstrahlungselement angebracht wird, federnd in Zwangskontakt mit einem Energiespeisesteg an der Leiterplatte bringbar ist. Dadurch werden das Antennenstrahlungselement und die auf der Leiterplatte vorgesehene Schaltung elektrisch verbunden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine seitliche Querschnittsansicht, die ein tragbares Funkgerät zeigt, das mit der vorliegenden Erfindung verwandt ist;
  • 2 ist eine seitliche Querschnittsansicht, die ein tragbares Funkgerät nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 3 ist eine Vorderansicht, die ein Antennenstrahlungselement zeigt, das keinen Teil des beanspruchten Gegenstands bildet; und
  • 4A bis 4C sind Diagramme, welche die Eigenschaften von Beispielen der Antenne nach 3 zeigen.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nachstehend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • 1 ist eine seitliche Querschnittsansicht, die ein Gehäuse eines tragbaren Funkgeräts zeigt, das mit der vorliegenden Erfindung verwandt ist. In 1 stellt ein Teil des Gehäuses, der in einem oberen Bereich des Zeichnungsblatts liegt, die Rückseite des Gehäuses dar, wogegen ein Teil des Gehäuses, der in einem unteren Bereich des Zeichnungsblatts liegt, die Vorderseite des Gehäuses darstellt. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet ein hinteres Gehäuse aus Kunststoff, das die Rückseite des Gehäuses bildet; und 2 bezeichnet ein vorderes Gehäuse, das die Vorderseite des Gehäuses bildet. 3 bezeichnet ein Aperturantennenstrahlungselement, das aus einer dünnen Metallplatte besteht. Das Bezugszeichen 4 bezeichnet einen Energiespeiseanschluss; 5 einen Kontakt; 6 eine Leiterplatte; 7 eine LCD; 8 ein Abschirmungsgehäuse zur elektromagnetischen Abschirmung; 9 eine HF-Schaltung; 10 eine ausfahrbare Sende-/Empfangsantenne, die im Gehäuse aufgenommen oder ausgefahren werden kann; 11 einen Vorsprung zur Positionierung des Antennenstrahlungselements 3; 12 ein doppelseitiges Klebeband zur Befestigung des Antennenelements 3 an der Innenwand des hinteren Gehäuses 1; 13 einen Energiespeisesteg; 14 eine digitale Schaltungskomponente; und 15 eine auswechselbare Batterie.
  • Das Antennenelement 3 ist aus einer dünnen Metallplatte (mit einer Dicke von ungefähr 0,1 mm) gebildet, die aus Phosphorbronze besteht. Das Antennenelement 3 ist ein Strahlungselement, das eine elektrische Länge von einer viertel Wellenlänge hat, so dass bewirkt wird, dass die Antenne in einem Empfangsbereich mitschwingt, um eine von einer Basisstation gesendete elektronische Welle empfangen zu können, wodurch eine berührungslose λ/4 (Wellenlänge) Antenne gebildet ist. Mehrere Löcher sind in dem Antennenstrahlungselement 3 gebildet, und der Positioniervorsprung 11 des hinteren Gehäuses 1 wird beim Zusammenbau des Funkgeräts in eines von den Löcher eingepasst, wodurch das Antennenelement 3 positioniert wird.
  • Der relativ große Energiespeisesteg 13, der an der Leiterplatte 6 ausgebildet ist, wird mit einer Empfangsschaltung (nicht gezeigt) über eine nicht gezeigte Energiespeiseschaltung und eine nicht gezeigte Anpassungsschaltung verbunden. Der Energiespeiseanschlussab schnitt 4 besteht aus elektrisch leitfähigem Material und ist mit dem Energiespeisesteg 13 verlötet. Der Kontakt 5 kommt unter Druck in eine geeignete Position des Antennenstrahlungselements 3, so dass das Leiten von Elektrizität aufrechterhalten wird. Der Grund dafür ist, dass das hintere Gehäuse 1 ohne Schwierigkeiten an dem tragbaren Funkgerät angebracht oder davon getrennt werden kann.
  • Bei der vorstehenden Konstruktion erzeugt das an der Innenwand des hinteren Gehäuses 1 angebrachte Antennenstrahlungselement 3 Resonanz in Bezug auf Masse (oder eine innere Schicht) der Leiterplatte 6, die unter dem Antennenstrahlungselement 3 positioniert ist. Die so empfangene elektrische Energie tritt über den Energiespeiseanschluss 4, den Energiespeisesteg 13 und die Energiespeiseleitung in die Empfangsschaltung ein.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, ist das Antennenstrahlungselement 3 nicht direkt an der Leiterplatte 6 positioniert und ist an der Innenwand des hinteren Gehäuses 1 in dem Bereichs fest angebracht, der von der Einbauantenne eingenommen wird, die aus dem über der Leiterplatte 6 positionierten Antennenstrahlungselement 3 besteht. Deshalb ist nur der Energiespeiseanschluss 4 der Leiterplatte 6 der Einbauantenne zugeordnet, und die Fläche der Leiterplatte 6, die von der Einbauantenne eingenommen wird, wird somit erheblich verringert. Entsprechend wird der Raum für die Leiterplatte 6 letztendlich größer. Wenn eine Komponente eine geringe Höhe hat, wie etwa eine digitale Schaltungskomponente 14, kann jede beliebige Komponente an der Leiterplatte 6 unmittelbar unter dem Antennenstrahlungselement 3 positioniert werden.
  • Da das Antennenstrahlungselement 3 die Innenwand des hinteren Gehäuses 1 nutzt, unterliegt das Element keinen räumlichen Begrenzungen. Deshalb kann das Antennenstrahlungselement 3 groß gemacht werden, was in einer Erhöhung der Verstärkung resultiert.
  • Auch in Bezug auf die folgenden Aspekte übt die Vergrößerung des Antennenstrahlungselements 3 einen guten Einfluss auf eine Erhöhung der Verstärkung aus. Es gibt eine Tendenz, dass die Verstärkung mit zunehmender Distanz zwischen Masse und dem Strahlungselement zunimmt. Da bei der vorliegenden Erfindung ein Zwischenraum zwischen dem Antennenstrahlungselement 3 und dem hinteren Gehäuse 2 entfällt, wird die Distanz zwischen dem Schaltungssubstrat 6 (Masse) und dem Antennenstrahlungselement 3 zur maximalen Höhe, die das tragbare Funkgerät erreichen kann, wodurch eine erhebliche Erhöhung der Verstärkung ermöglicht wird. Da ferner bei der vorliegenden Erfindung das Antennenstrahlungselement 3 aus einer dünnen Metallplatte gebildet ist, wird verhindert, dass sich die Verstärkung durch dielektrische Verluste verschlechtert.
  • Da außerdem das Antennenstrahlungselement 3 aus einer Metallplatte gebildet ist, kann die äußere Gestalt des Antennenstrahlungselements 3 präzise geformt werden, wodurch Unregelmäßigkeiten der äußeren Gestalt verhindert werden können.
  • In dem vorhergehenden Beispiel ist der Positioniervorsprung 11 an dem hinteren Gehäuse 1 als eine Einrichtung zum Positionieren des Antennenstrahlungselements 3 an dem hinteren Gehäuse 1 ausgebildet, und die dem Positioniervorsprung 11 entsprechenden Löcher sind in dem Antennenstrahlungselement 3 gebildet, um das Antennenstrahlungselement zu positionieren. Die Positioniereinrichtung ist jedoch nicht auf die oben genannten Löcher und den Vorsprung beschränkt. Führungseinrichtungen wie etwa Leitungen und Nuten können in dem hinteren Gehäuse 1 so ausgebildet sein, dass sie der äußeren Gestalt des Antennenstrahlungselements 3 entsprechen.
  • Ferner kann der Energiespeiseanschluss 4 ein Leiter jeder beliebigen Gestalt sein, vorausgesetzt, der Anschluss kann das Antennenstrahlungselement 3 mit dem Energiespeisesteg 13 elektrisch verbinden. Der Energiespeiseanschluss kann zu einer Feder oder einer Blattfeder geformt sein.
  • Da das Antennenstrahlungselement 3 aus einer leichten dünnen Metallplatte gebildet ist, ist schließlich in dem vorhergehenden (obigen) Beispiel das Antennenstrahlungselement 3 mit der Innenwand des hinteren Gehäuses 1 durch ein doppelseitiges Klebeband 12 verbunden. Die Befestigungseinrichtung ist jedoch nicht auf das doppelseitige Klebeband beschränkt. Das Antennenstrahlungselement 3 kann mit der Innenwand durch einen Klebstoff verbunden sein. Alternativ kann der Positioniervorsprung 11 thermisch angeschmolzen und mit Druck beaufschlagt werden, um dadurch den Vorsprung zu verlängern, so dass das Antennenstrahlungselement 3 durch den Vorsprung befestigt werden kann.
  • In einem Beispiel, in dem das vorliegende Beispiel bei einem tragbaren Digitaltelefon angewandt wird, das in einem Bandbereich von 800 MHz arbeitet, misst die Fläche der Leiterplatte 6, die von dem Energiespeiseanschluss 4 eingenommen wird, 5 × 4 mm (Länge und Breite) und ist erheblich kleiner als diejenige, die von einem herkömmlichen tragbaren Telefon benötigt wird. Da das Antennenstrahlungselement selbst die Innenwand des hinteren Gehäuses nutzt, kann das Antennenstrahlungselement mit einer Größe von 24 mm × 24 mm × 7 mm (Länge × Breite × Höhe von Masse) ausgebildet werden. Im Gegensatz zu dem herkömmlichen Antennenstrahlungselement, dessen Größe begrenzt ist, kann das Antennenstrahlungselement groß ausgebildet werden.
  • Ausführungsform
  • 2 zeigt eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Elemente, welche die gleichen wie diejenigen des ersten Beispiels sind, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen, und ihre Erläuterung entfällt. Wie aus 2 ersichtlich ist, unterscheidet sich das tragbare Funkgerät nach der Ausführungsform von demjenigen nach dem vorhergehenden Beispiel hinsichtlich der Konstruktion des Energiespeiseanschlusses 4. Das tragbare Funkgerät nach der Ausführungsform erreicht jedoch wie das tragbare Funkgerät nach dem ersten Beispiel eine hohe Verstärkung. Im Fall des tragbaren Funkgeräts nach dem vorhergehenden Beispiel gemäß 1 ist angesichts der Massenfertigung des tragbaren Funkgeräts ein Haltewerkzeug erforderlich, um den Energiespeiseanschluss 4 so zu halten, dass der Energiespeiseanschluss 4 mit dem Antennenstrahlungselement 3 beim Zusammenbau des tragbaren Funkgeräts in Kontakt gelangen kann. Selbstverständlich nimmt ein solches Haltewerkzeug eine geringe Fläche der Leiterplatte 6 ein.
  • Zur Lösung dieses Problems ist in der Ausführungsform ein Bereich der dünnen Metallplatte, die das Antennenstrahlungselement 3 bildet, gebogen, so dass der Energiespeiseanschluss 4 integral ausgebildet ist. Das vordere Ende des Energiespeiseanschlusses 4 ist noch weiter gebogen, um den Kontakt 5 zu bilden. Wenn die Leiterplatte 6 beim Zusammenbau eines Funkgeräts an dem hinteren Gehäuse 1 angebracht wird, gelangt der Kontakt 5 mit dem Energiespeisesteg 13 unter Druck in federnden Kontakt und wird mit der Schaltung auf der Leiterplatte 6 elektrisch verbunden.
  • Wie bereits erwähnt, ist es nur wesentlich, dass der Energiespeiseanschluss 4 durch Bearbeitung einer dünnen Metallplatte gebildet wird. Wenn ein Bereich des Antennenstrahlungselements 3, das aus einer dünnen flachen Metallplatte gebildet ist, gebogen wird, um den Energiespeiseanschluss 4 zu bilden, kann der Energiespeiseanschluss 4 mit dem Antennenstrahlungselement 3 integral ausgebildet werden. Bei einer solchen Konstruktion können sowohl das Antennenstrahlungselement als auch der Energiespeiseanschluss aus dem gleichen Material gebildet sein. Da es sich nur um die Hinzufügung eines Biegevorgangs zu der Herstellung des Antennenstrahlungselements handelt, kann eine besonders gute Produktivität bei der Fertigung des tragbaren Funkgeräts erzielt werden. Der Energiespeiseanschluss 4 kann in jeder beliebigen Gestalt ausgebildet werden, vorausgesetzt, die elektrische Verbindung zwischen dem Antennenstrahlungselement 3 und dem Energiespeisesteg 13 wird aufrechterhalten, wenn das hintere Gehäuse 1 an der Leiterplatte 6 angebracht wird.
  • Das Antennenstrahlungselement 3 kann mit dem Energiespeiseanschluss 4 integral verlötet werden. Der Energiespeiseanschluss 4 kann aus einem Leiter jeder beliebigen Gestalt gebildet werden, wie etwa einer Feder oder Blattfeder, vorausgesetzt, das Antennenstrahlungselement 3 kann mit dem Energiespeisesteg 13 elektrisch verbunden werden.
  • In einem Beispiel, in dem die Ausführungsform bei einem tragbaren Digitaltelefon angewandt wird, das in einem Bandbereich von 800 MHz arbeitet, nimmt nur der Energiespeisesteg 13 die 6 × 3 mm (Länge × Breite) messende Fläche auf dem Schaltungssubstrat 6 der Einbauantenne ein. Auf der Leiterplatte 6 sind keine weiteren dem Antennenstrahlungselement 3 zugeordneten Bestandteile angeordnet, so dass die belegte Fläche der Leiterplatte minimiert wird. Im Vergleich mit der von dem Energiespeisesteg 13 in dem ersten Beispiel eingenommenen Fläche kann die davon eingenommene Fläche in der Ausführungsform weiter reduziert werden.
  • Wie bereits erwähnt, nimmt nur der Energiespeisesteg einen Teil der Fläche der Leiterplatte ein, und die Notwendigkeit, andere der Einbauantenne zugeordnete Bestandteile auf der Leiterplatte 6 anzuordnen, entfällt vollständig, so dass die Größe des tragbaren Funkgeräts, das eine Einbauantenne hat, effektiv verringert wird.
  • Wie bereits erwähnt, ist es nach der vorliegenden Erfindung möglich, eine Einbauantenne zu implementieren, die eine kleinere Fläche der Leiterplatte des tragbaren Funkgeräts einnimmt und eine hohe Verstärkung erzielt. Ferner wird eine Einbauantenne an der Innenwand des Gehäuses des Funkgeräts positioniert, und andere Komponenten können auf der Leiterplatte in dem Leiterplattenraum angeordnet werden, der unmittelbar unter der Einbauantenne gebildet ist. Infolgedessen kann die Größe der Leiterplatte, d. h. die Größe des tragbaren Funkgeräts, ohne weiteres verringert werden.
  • Weiteres Beispiel
  • Bei einer Aperturantenne, die in einem Gehäuse eines tragbaren Funkgeräts untergebracht ist, ist eine nichtgeerdete Vielfachresonanz-λ/4-Antenne gebildet, die aufweist: ein Antennenstrahlungselement; eine Verzweigung, an der ein Ende eines längeren Strahlungselements und ein Ende eines kürzeren Strahlungselements miteinander verbunden sind; die anderen Enden des längeren und des kürzeren Strahlungselements, die zu offenen Enden gebildet und in enge Nachbarschaft zueinander gebracht sind, um einen Zwischenraum zu bilden; und eine Koppelkapazität, die sich in dem Zwischenraum entwickelt und für die Impedanzanpassung genutzt wird. Energie wird in die Verzweigung eingespeist. Ein solches Antennenstrahlungselement wird an der Innenwand des Gehäuses des tragbaren Funkgeräts positioniert, und die Verzweigung des Antennenstrahlungselement wird mit der Energiespeiseschaltung, die auf der Leiterplatte in dem Gehäuse vorgesehen ist, elektrisch verbunden. Masse ist als Energiespeiseeinrichtung in der Leiterplatte in dem Gehäuse ausgebildet. Energie wird durch die Energiespeiseeinrichtung in die Verzweigung eingespeist, so dass das Antennenstrahlungselement eine Vielfachresonanz zwischen der Verzweigung und der Masse der Leiterplatte erzeugt. Ferner hat die Energiespeiseeinrichtung Elastizität und kommt mit der Verzweigung in elastischen Kontakt. Zur Platzierung des Antennenstrahlungselements in einer vorbestimmten Position an der Innenwand des Gehäuses ist die Antennenpositioniereinrichtung an einer vorbestimmten Stelle an der Innenwand des Gehäuses vorgesehen. Ein Vorsprung dient als Antennenpositioniereinrichtung, und in einem solchen Fall ist ein Loch in dem Antennenstrahlungselement gebildet.
  • 3 ist eine Vorderansicht, die das Antennenstrahlungselement 3 an dem hinteren Gehäuse 1 angebracht zeigt, wobei das Antennenstrahlungselement eine verzweigte Gestalt hat und aus einer dünnen Metallplatte besteht. Das Bezugszeichen 17 bezeichnet einen längeren Strahlungselementabschnitt; 18 einen kürzeren Strahlungselementabschnitt; 16 eine Verzweigung, die durch die Verbindung der Strahlungselemente 17 und 18 gebildet ist; und 19 einen Zwischenraum, der daraus resultiert, dass die offenen Enden der Strahlungselemente 17, 18 in Nachbarschaft zueinander kommen.
  • Das Antennenstrahlungselement 3 ist aus einer dünnen Metallplatte (mit einer Dicke von ungefähr 0,1 mm) gebildet, die aus Phosphorbronze besteht. Das Antennenstrahlungselement 3 weist ein längeres Strahlungselement 17, das eine solche Länge hat, dass in einem niedrigeren Frequenzbereich von zwei Empfangsbereichen Resonanz erzeugt wird, und ein kurzes Strahlungselement 18 auf, das eine solche Länge hat, dass in einem höheren Frequenzbereich Resonanz erzeugt wird. Ein Ende jedes von den Strahlungselementen 17, 18 ist mit der Verzweigung 16 verbunden, und das andere Ende jedes von den Strahlungselementen ist offen. Das Antennenstrahlungselement 3 als Ganzes hat eine verzweigte Gestalt, und eine Vielzahl von kleinen Löchern ist in dem Antennenstrahlungselement 3 gebildet, um die Kunststoff-Positioniervorsprünge 11, die an dem hinteren Gehäuse zur Positionierung ausgebildet sind, passend aufzunehmen. Infolge des Einspeisens von Energie in die Verzweigung 16 ist das Antennenstrahlungselement imstande, in zwei Empfangsbereichen Vielfachresonanz zu erzeugen, so dass es zwei unterschiedliche Wellen, die von der Basisstation gesendet werden, empfangen kann.
  • Der relativ große Energiespeisesteg 13, der an der Leiterplatte 6 gebildet ist, ist über eine Energiespeiseschaltung (nicht gezeigt) und eine nicht gezeigte Anpassungsschaltung mit einer Empfangsschaltung (nicht gezeigt) verbunden. Der Energiespeiseanschlussabschnitt 4 besteht aus elektrisch leitfähigem Material und ist mit dem Energiespeisesteg 13 verlötet. Der Kontakt 5 kommt unter Druck in eine geeignete Position des Antennenstrahlungselements 3, so dass das Leiten von Elektrizität aufrechterhalten wird. Der Grund dafür ist, dass das hintere Gehäuse 1 ohne Schwierigkeiten an dem tragbaren Funkgerät angebracht oder davon getrennt wird. Kurz gesagt, das hintere Gehäuse 1, an dem das Antennenstrahlungselement 3 angebracht ist, wird beim Zusammenbau an dem vorderen Gehäuse 2 angebracht, an dem das Schaltungssubstrat 6 angebracht ist. Der Kontakt 5 des Energiespeiseanschlusses 4, der an der inneren Leiterplatte 6 angebracht ist, gelangt mit der Verzweigung 16 des Antennenstrahlungselements 3 in federnden Kontakt.
  • Bei der obigen Konstruktion entsteht zwischen dem Antennenstrahlungselement 3, das an der Innenwand des Gehäuses 1 durch das doppelseitige Klebeband 12 angebracht ist, und Masse (oder einer inneren Schicht) der Leiterplatte 6, die unter dem Antennenstrahlungselement 3 positioniert ist, Vielfachresonanz. Die so erhaltene elektrische Energie tritt über den Energiespeiseanschluss 4, den Energiespeisesteg 13 und die Energiespeiseleitung aus dem Antennenelement 3 in die Empfangsschaltung ein. Die Koppelkapazität wird durch Einstellen der Breite des Zwischenraums gesteuert, der entsteht, wenn das offene Ende des längeren Strahlungselements 17 in enge Nachbarschaft zu dem offenen Ende des kürzeren Strahlungselements gebracht wird, so dass eine optimale Impedanzanpassung erzielt wird. Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich ist, kann die Vielfachresonanz-Einbauantenne nach dem weiteren Beispiel durch eine einfache Konfiguration implementiert werden, bei der Energie über die Verzweigung 16 in das Antennenstrahlungselement 3 eingespeist wird, das aus einer dünnen Metallplatte zu einer verzweigten Gestalt geformt ist. Deshalb kann zwischen einer Antenne vom Einfachresonanztyp zu einer Vielfachresonanzantenne umgeschaltet werden, indem lediglich die Gestalt der Metallplatte geändert wird. Ferner ist die Antenne vom nicht geerdeten Typ, und daher entfällt die Notwendigkeit der Erdung. Die Energieeinspeisungskonstruktion kann also vereinfacht werden. Infolgedessen werden die Kosten des tragbaren Funkgeräts gesenkt, und die Fähigkeit zur Massenfertigung wird verbessert.
  • Das Antennenstrahlungselement 3 ist nicht auf der Leiterplatte vorgesehen und ist an der Innenwand des hinteren Gehäuses 1 angebracht. Infolgedessen ist nur der Energiespeiseanschluss an der Leiterplatte 6 vorgesehen, und die Notwendigkeit der Erdung entfällt. Deshalb ist die Fläche der Leiterplatte, die von der Einbauantenne eingenommen wird, minimiert, und der Leiterplattenraum ist entsprechend größer. Eine Komponente wie etwa eine digitale Schaltungskomponente 14 kann an der Leiterplatte unmittelbar unter dem Antennenstrahlungselement 3 angeordnet werden, vorausgesetzt, die Komponente hat geringe Höhe.
  • Das Antennenstrahlungselement 3 nutzt die Innenwand des hinteren Gehäuses 1, und die Schaltungskomponenten beschränken nicht den Raum für das Antennenstrahlungselement 3. Das Strahlungselement kann groß ausgebildet sein, was in einer Erhöhung der Verstärkung resultiert.
  • Wenn bei einem tragbaren Telefon, das immer kompakter wird, das lange Strahlungselement 17 und das kurze Strahlungselement 18 an der Innenwand des hinteren Gehäuses des tragbaren Telefons angebracht sind, sind die Strahlungselemente nahe zueinander positioniert, was in einer merklichen gegenseitigen Koppelkapazität resultiert. Das weitere Beispiel nutzt diese Koppelkapazität aktiv. Auch wenn die Strahlungselemente in enge Nachbarschaft zueinander kommen, kann die Impedanzanpassung gewährleistet werden, indem der Zwischenraum auf einen geeigneten Wert eingestellt wird.
  • Der Energiespeiseanschluss 4 kann ein Leiter jeder beliebigen Gestalt sein, vorausgesetzt, der Anschluss kann das Antennenstrahlungselement 3 mit dem Energiespeisesteg 13 elektrisch verbinden. Der Energiespeiseanschluss 14 kann zu einer Feder oder Blattfeder geformt sein.
  • In einer Situation, in der das weitere Beispiel bei einem tragbaren Digitaltelefon angewandt wird, das in einem Bandbereich von 800 MHz arbeitet, gibt es zwei Empfangsbereich; nämlich einen Bandbereich zwischen 810 und 830 MHz und einen Bandbereich zwischen 870 und 885 MHz. Da das Antennenstrahlungselement die Innenwand des hinteren Gehäuses nutzt, kann das Antennenstrahlungselement mit einer Größe von 24 mm × 30 mm × 7 mm (Länge × Breite × Höhe von Masse) ausgebildet werden. Die Fläche der Leiterplatte 6, die von dem Energiespeiseanschluss 4 eingenommen wird, misst 5 × 4 mm (Länge und Breite) und ist erheblich kleiner als diejenige, die von einem herkömmlichen tragbaren Telefon benötigt wird. Ferner zeigt 4A die Eigenschaften der Impedanzanpassung, die erhalten werden, wenn das offene Ende des längeren Strahlungselements und eines kurzen Strahlungselements optimiert werden. Wenn der Zwischenraum verringert wird, wird der Anpassungszustand zu einem Zustand gemäß 4B verändert. Wenn dagegen der Zwischenraum vergrößert wird, wird der Anpassungszustand zu einem Zustand gemäß 4C verändert.
  • Das weitere Beispiel kann eine Vielfachresonanz und Raumeinsparungen implementieren, die für ein tragbares Funkgerät geeignet sind.

Claims (6)

  1. Tragbare Funkvorrichtung, die Folgendes aufweist: ein Gehäuse (1), das ein vorderseitiges Gehäuse und ein rückseitiges Gehäuse hat; eine Leiterplatte (6), auf der eine Schaltung vorgesehen ist, wobei die Leiterplatte (6) an dem Gehäuse (1) angebracht ist; ein Antennenstrahlungselement (3), das aus einer dünnen Metallplatte gebildet ist, wobei das Antennenstrahlungselement (3) an einer Innenwand entweder des vorderseitigen Gehäuses oder des rückseitigen Gehäuses angebracht und von der Leiterplatte (6) in einer zu einer Hauptoberfläche der Leiterplatte (6) senkrechten Richtung beabstandet ist; und einen Energiespeiseanschluss (4), der eine elektrische Verbindung zwischen dem Antennenstrahlungselement (3) und der auf der Leiterplatte (6) vorgesehenen Schaltung ermöglicht; wobei ein Bereich der dünnen Metallplatte, die das Antennenstrahlungselement (3) bildet, umgebogen ist, so dass der Energiespeiseanschluss (4) mit dem Antennenstrahlungselement (3) integral ausgebildet ist; und der Energiespeiseanschluss (4) so ausgebildet ist, dass er durch Druck, der zum Zeitpunkt der Anbringung der Leiterplatte (6) an dem Gehäuse, an dem das Antennenstrahlungselement (3) angebracht wird, federnd in Zwangskontakt mit einem Energiespeisesteg an der Leiterplatte gebracht wird, so dass das Antennenstrahlungselement (3) und die auf der Leiterplatte (6) vorgesehene Schaltung elektrisch verbunden werden.
  2. Tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1, die ferner aufweist: eine Positioniereinrichtung (11) zum Positionieren des Antennenstrahlungselements (3) an einer vorbestimmten Position der Innenwand des Gehäuses (1).
  3. Tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1, wobei dann, wenn die Positioniereinrichtung (11) ein Positioniervorsprung ist, der Positioniervorsprung an der Innenwand des Gehäuses (1) vorgesehen ist, um das Antennenstrahlungselement (3) an der Innenwand des Gehäuses festzulegen, und wobei ein Positionierloch, das zur Aufnahme des Positioniervorsprungs dient, in dem Antennenstrahlungselement (3) gebildet ist.
  4. Tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Antennenstrahlungselement (3) an einer Innenwand des rückseitigen Gehäuses angebracht ist.
  5. Tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Leiterplatte mit einer Erdung des Antennenstrahlungselements (3) versehen ist.
  6. Tragbare Funkvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Positioniereinrichtung (11) aufweist: einen Positioniervorsprung, der an der Innenwand des Gehäuses ausgebildet ist, und eine Führungseinrichtung, die an der Innenwand des Gehäuses (1) so ausgebildet ist, dass sie einer äußeren Gestalt des Antennenstrahlungselements (3) entspricht.
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