-
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Zutrittskontrollsystem, mit dem der
Zutritt durch mindestens eine Tür
zu mindestens einem Raum kontrollierbar ist und das eine Transponder-Kommunikationseinrichtung
enthält,
die zum kontaktlosen Kommunizieren mit mindestens einem die Berechtigung
zum Zutritt durch die mindestens eine Tür steuernden Transponder ausgebildet
ist, und das mindestens zwei Übertragungsspulen
mit je einem bestimmten Empfangsbereich aufweist, die zum Empfangen
von je mindestens eine Art Berechtigungsinformation enthaltenden Transpondersignalen
ausgebildet sind und die mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung
verbunden sind, in der jeweils eine zumindest einen Teil eines empfangenen
Transpondersignals repräsentierende
Kenninformation ermittelt werden kann, und das eine von einem Zutrittsberechtigten
aktivierbare erste Aktivierungseinrichtung aufweist, welche Aktivierungseinrichtung
der ersten Übertragungsspule und
der ersten Tür
zugeordnet ist und mit der ein Zutritt zu der ihr zugeordneten ersten
Tür ausgelöst werden
kann und die mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung verbunden
ist, in der eine die aktivierte erste Aktivierungseinrichtung repräsentierende erste
Aktivierungsinformation erzeugt werden kann, und das mindestens
einen mittels der Transponder-Kommunikationseinrichtung aktivierbaren
Türöffner zum Öffnen einer
Tür aufweist
und das eine Logikeinrichtung aufweist, mit der bei Erhalt einer
zumindest einen Teil eines mit der ersten Übertragungsspule empfangenen
Transpondersignals repräsentierenden
Kenninformation und einer ersten Aktivierungsinformation der Türöffner der
ersten Tür
aktivierbar ist.
-
Weiterhin
bezieht sich die Erfindung auf ein Produkt mit einem Zutrittskontrollsystem,
mit dem der Zutritt durch mindestens eine Tür zu mindestens einem Raum
in dem Produkt kontrollierbar ist und das eine Transponder-Kommunikationseinrichtung
enthält,
die zum kontaktlosen Kommunizieren mit mindestens einem die Berechtigung
zum Zutritt durch die mindestens eine Tür steuernden Transponder ausgebildet
ist, und das mindestens zwei Übertragungsspulen
mit je einem bestimmten Empfangsbereich aufweist, die zum Empfangen
von je mindestens eine Art Berechtigungsinformation enthaltenden
Transpondersignalen ausgebildet sind und die mit der Transponder-Kommunikations einrichtung
verbunden sind, in der jeweils eine zumindest einen Teil eines empfangenen
Transpondersignals repräsentierende Kenninformation
ermittelt werden kann, und das eine von einem Zutrittsberechtigten
aktivierbare erste Aktivierungseinrichtung aufweist, welche Aktivierungseinrichtung
der ersten Übertragungsspule
und der ersten Tür
zugeordnet ist und mit der ein Zutritt zu der ihr zugeordneten ersten
Tür ausgelöst werden
kann und die mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung verbunden
ist, in der eine die aktivierte erste Aktivierungseinrichtung repräsentierende
erste Aktivierungsinformation erzeugt werden kann, und das mindestens
einen mittels der Transponder-Kommunikationseinrichtung aktivierbaren
Türöffner zum Öffnen einer
Tür aufweist
und das eine Logikeinrichtung aufweist, mit der bei Erhalt einer
zumindest einen Teil eines mit der ersten Übertragungsspule empfangenen Transpondersignals
repräsentierenden
Kenninformation und einer ersten Aktivierungsinformation der Türöffner der
ersten Tür
aktivierbar ist.
-
Ein
solches Zutrittskontrollsystem entsprechend der vorstehend im ersten
Absatz angeführten Art
und ein als Kraftfahrzeug ausgebildetes Produkt entsprechend der
vorstehend im zweiten Absatz angeführten Art sind aus der Zeitschrift
IEEE Transactions on Industrial Electronics, Bd. 35, Nr. 2, Mai 1988,
Seiten 208 bis 216 bekannt. Das bekannte Kraftfahrzeug mit dem bekannten
Zutrittskontrollsystem, mit dem der Zutritt zu dem Fahrgastraum
und dem Kofferraum des bekannten Kraftfahrzeuges kontrollierbar
ist, umfaßt
zwei Übertragungsspulen,
von denen die eine Übertragungsspule
der Fahrertür
des Kraftfahrzeuges und die andere Übertragungsspule dem Kofferraum
des Kraftfahrzeuges zugeordnet sind. Bezüglich der beiden Übertragungsspulen
ist noch zu erwähnen,
daß diese
Spulen einen nur kleinen Empfangsbereich aufweisen, der innerhalb
eines Halbkreises mit einem Radius von etwa 70 cm liegt, und daß die eine
der Fahrertür
zugeordnete Übertragungsspule
im Bereich des Fahrertürgriffes
angeordnet ist und die andere dem Kofferraumdeckel zugeordnete Übertragungsspule
im Bereich der hinteren Stoßstange
angeordnet ist. Die Empfangsbereiche der beiden Übertragungsspulen dürfen sich
nicht überlappen,
welche Forderung bei dem bekannten Kraftfahrzeug erfüllt ist.
Weiterhin weist dieses bekannte Kraftfahrzeug mit dem bekannten
Zutrittskontrollsystem einen Fahrertürgriffschalter beim Fahrertürgriff und
einen Kofferraumdeckelschalter am Kofferraumdeckel auf, von denen
der Fahrertürgriffschalter
eine erste Aktivierungseinrichtung und der Kofferraumdeckelschalter
eine zweite Aktivierungseinrichtung bildet. Aufgrund der nahe beieinanderliegenden
Anordnung der einen Übertragungsspule und
des einen eine erste Aktivierungseinrich tung bildenden Fahrertürgriffschalters
im Bereich des Fahrertürgriffes
und der nahe beieinanderliegenden Anordnung der anderen Übertragungsspule
und des anderen eine zweite Aktivierungseinrichtung bildenden Kofferraumdeckelschalters
an bzw. in der Nähe
des Kofferraumdeckels ist erreicht worden, daß für den Fall, daß ein Zutrittsberechtigter,
der einen die Zutrittsberechtigung mit einer Berechtigungsinformation,
nämlich
mit einem Code, steuernden Transponder mit sich trägt, einen
der beiden als Aktivierungseinrichtungen vorgesehenen Schalter betätigt – woraufhin
ein eine Berechtigungsinformation enthaltendes Transpondersignal
vom Transponder zu der in der Nähe
des betätigten
Schalters befindlichen Übertragungsspule
und von dieser zu der Transponder-Kommunikationseinrichtung übertragen
wird und die Berechtigungsinformation in der Transponder-Kommunikationseinrichtung
als Kenninformation ermittelt und ausgewertet wird –, ein einwandfreies Öffnen der
dem betätigten
Schalter entsprechenden Tür
des Kraftfahrzeuges erfolgt.
-
Es
ist aber in relativ häufigen
Fällen
nicht bzw. nur mit einem sehr erheblichen Aufwand möglich, eine Übertragungsspule
mit einem nur kleinen Empfangsbereich möglichst nahe bei der ihr zugeordneten
Aktivierungseinrichtung eines Zutrittskontrollsystems anzuordnen.
In solchen Fällen
kann die einzige Möglichkeit
sein, die Übertragungsspule
relativ weit entfernt von der ihr zugeordneten Aktivierungseinrichtung
anzuordnen, was aber aufgrund des kleinen Empfangsbereiches einer
solchen Übertragungsspule
den Nachteil hat, daß eine
relativ komplizierte Manipulation bzw. besondere Vorkehrungen erforderlich
sind, um zugleich ein Aktivieren der Aktivierungseinrichtung und
ein Übertragen
eines eine Berechtigungsinformation enthaltenden Transpondersignals
von einem Transponder zu der der aktivierten Aktivierungseinrichtung
zugeordneten Übertragungsspule
zu erreichen und damit ein einwandfreies Öffnen einer von einem Zutrittsberechtigten ausgewählten Tür zu gewährleisten.
Weiterhin ist bezüglich
des bekannten Kraftfahrzeuges mit dem bekannten Zutrittskontrollsystem
noch zu erwähnen, daß bei diesem
Zutrittskontrollsystem aufgrund der kleinen Empfangsbereiche der Übertragungsspulen für jede Tür des Kraftfahrzeuges
eine separate Übertragungsspule
vorgesehen werden muß.
Dies stellt einen Mehraufwand im Hinblick auf Materialkosten und
vor allem Montagekosten dar, was ungünstig ist.
-
Die
Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, bei einem Zutrittskontrollsystem
der eingangs im ersten Absatz angeführten Art und bei einem Produkt der
eingangs im zweiten Absatz angeführten
Art die vorstehend angeführten
Probleme zu vermeiden und ein solches Zutrittskontrollsystem und
ein solches Produkt mit einfachen Mitteln zu verbessern.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe weisen bei einem Zutrittskontrollsystem gemäß der eingangs
im ersten Absatz angeführten
Art erfindungsgemäß die Übertragungsspulen
einen beliebig großen
Empfangsbereich auf und sind der ersten Übertragungsspule und mindestens
einer weiteren Übertragungsspule
Amplitudendetektionsmittel nachgeschaltet, mit denen die Amplituden
der von diesen Übertragungsspulen
abgegebenen Transpondersignale ermittelbar sind und mit denen je
nach ermittelter Amplitude eine Amplitudeninformation als Kenninformation
erzeugt werden kann, und die mit den Amplitudendetektionsmitteln erzeugten
Amplitudeninformationen als Kenninformationen der Logikeinrichtung
zugeführt
werden können
und ist die Logikeinrichtung zum Feststellen eines Zustandes ausgebildet,
bei dem die Amplitude des von der ersten Übertragungsspule abgegebenen Transpondersignals
größer ist
als die Amplitude des von der mindestens einen weiteren Übertragungsspule
abgegebenen Transpondersignals, und ist nur beim Feststellen dieses
Zustandes der Türöffner der ersten
Tür mit
Hilfe der Logikeinrichtung aktivierbar. Auf diese Weise wird mit
sehr einfachen Mitteln und praktisch ohne zusätzlichem Aufwand erreicht,
daß bei
einem erfindungsgemäßen Zutrittskontrollsystem jede
einer Aktivierungseinrichtung zugeordnete Übertragungsspule in einem relativ
großen
Abstand von der ihr zugeordneten Aktivierungseinrichtung angeordnet
werden kann und auch eine relativ freie Wahl der relativen Lage
einer Übertragungsspule
in bezug auf die ihr zugeordnete Aktivierungseinrichtung erreicht
wird und daß es
nicht erforderlich ist, den Empfangsbereich der bei einem Zutrittskontrollsystem
verwendeten Übertragungsspulen
in irgendeiner Weise zu begrenzen. Ein weiterer Vorteil ist, daß es bei
einem erfindungsgemäßen Zutrittskontrollsystem
auch möglich
ist, zusammen mit einer einzigen Übertragungsspule mehrere Aktivierungseinrichtungen,
die je einer Tür
zugeordnet sind, zu verwenden, weil beim Aktivieren sämtlicher
dieser einen Übertragungsspule
zugeordneter Aktivierungseinrichtungen durch einen Zutrittsberechtigten
der von dem jeweiligen Zutrittsberechtigten getragene Transponder
innerhalb des Empfangsbereiches dieser Übertragungsspule zu liegen
kommt und folglich eine einwandfreie kontaktlose Kommunikation zwischen
diesem Transponder und der Übertragungsspule
und folglich der mit der Übertragungsspule
verbundenen Transponder-Kommunikationseinrichtung gewährleistet
ist.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Zutrittskontrollsystem
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der ersten Übertragungsspule,
der die erste Tür
und die erste Aktivierungs einrichtung zugeordnet sind, zusätzlich eine
weitere erste Aktivierungseinrichtung zugeordnet ist, die ihrerseits
einer weiteren ersten Tür
zugeordnet ist. Eine solche Ausbildung hat sich in der Praxis als
sehr günstig
herausgestellt.
-
Weiterhin
hat sich bei einem erfindungsgemäßen Zutrittskontrollsystem
als vorteilhaft erwiesen, wenn eine zweite Übertragungsspule einer zweiten
Tür zugeordnet
ist und wenn mindestens eine von einem Zutrittsberechtigten aktivierbare zweite
Aktivierungseinrichtung vorgesehen ist, die der zweiten Übertragungsspule
und der zweiten Tür zugeordnet
ist, mit welcher zweiten Aktivierungseinrichtung der Zutritt durch
die ihr zugeordnete zweite Tür
ausgelöst
werden kann. Auch dies hat sich in der Praxis als sehr günstige Lösung erwiesen.
-
Weiterhin
hat sich bei einem erfindungsgemäßen Zutrittskontrollsystem
als vorteilhaft erwiesen, wenn der zweiten Übertragungsspule, der die zweite
Tür und
die zweite Aktivierungseinrichtung zugeordnet sind, zusätzlich eine
weitere zweite Aktivierungseinrichtung zugeordnet ist, die ihrerseits
einer weiteren zweiten Tür
zugeordnet ist. Auch eine solche Ausbildung hat sich in der Praxis
als sehr günstig herausgestellt.
-
Zur
Lösung
der vorstehend angeführten
Aufgabe weisen bei einem Produkt der eingangs im zweiten Absatz
angeführten
Art erfindungsgemäß die Übertragungsspulen
einen beliebig großen
Empfangsbereich auf und sind der ersten Übertragungsspule und mindestens
einer weiteren Übertragungsspule
Amplitudendetektionsmittel nachgeschaltet, mit denen die Amplituden
der von diesen Übertragungsspulen
abgegebenen Transpondersignale ermittelbar sind und mit denen je
nach ermittelter Amplitude eine Amplitudeninformation als Kenninformation
erzeugt werden kann, und können
die mit den Amplitudendetektionsmitteln erzeugten Amplitudeninformationen
als Kenninformationen der Logikeinrichtung zugeführt werden und ist die Logikeinrichtung zum
Feststellen eines Zustandes ausgebildet, bei dem die Amplitude des
von der ersten Übertragungsspule
abgegebenen Transpondersignals größer ist als die Amplitude des
von der mindestens einen weiteren Übertragungsspule abgegebenen
Transpondersignals, und ist nur beim Feststellen dieses Zustandes
der Türöffner der
ersten Tür
mit der Logikeinrichtung aktivierbar. Auf diese Weise wird mit sehr einfachen
Mitteln und praktisch ohne zusätzlichem Aufwand
erreicht, daß bei
einem erfindungsgemäßen Produkt
jede einer Aktivierungseinrichtung zugeordnete Übertragungsspule in einem relativ
großen
Abstand von der ihr zugeordneten Aktivierungseinrichtung angeordnet
werden kann und auch eine relativ freie Wahl der relativen Lage
einer Übertragungsspule
in bezug auf die ihr zugeordnete Aktivierungseinrichtung erreicht
wird und daß es
nicht erforderlich ist, den Empfangsbereich der bei einem erfindungsgemäßen Produkt
verwendeten Übertragungsspulen
in irgendeiner Weise zu begrenzen. Bei einem erfindungsgemäßen Produkt
mit einem Zutrittskontrollsystem ist es auch möglich, zusammen mit einer einzigen Übertragungsspule
aufgrund ihres beliebig großen
Empfangsbereiches mehrere Aktivierungseinrichtungen, die je einer
Tür zugeordnet
sind, zu verwenden, weil beim Aktivieren sämtlicher dieser einen Übertragungsspule
zugeordneter Aktivierungseinrichtungen durch einen Zutrittsberechtigten
der von dem jeweiligen Zutrittsberechtigten getragene Transponder
innerhalb des Empfangsbereiches dieser Übertragungsspule zu liegen
kommt und folglich eine einwandfreie kontaktlose Kommunikation zwischen diesem
Transponder und der Übertragungsspule
und folglich der mit der Übertragungsspule
verbundenen Transponder-Kommunikationseinrichtung gewährleistet
ist.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Produkt
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der ersten Übertragungsspule,
der die erste Tür
und die erste Aktivierungseinrichtung zugeordnet sind, zusätzlich eine weitere
erste Aktivierungseinrichtung zugeordnet ist, die ihrerseits einer
weiteren ersten Tür
zugeordnet ist. Dies hat sich in der Praxis als sehr günstig erwiesen.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Produkt
hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn eine zweite Übertragungsspule
einer zweiten Tür
zugeordnet ist und wenn eine von einem Zutrittsberechtigten aktivierbare
zweite Aktivierungseinrichtung vorgesehen ist, die der zweiten Übertragungsspule
und der zweiten Tür
zugeordnet ist, mit welcher zweiten Aktivierungseinrichtung der
Zutritt durch die ihr zugeordnete zweite Tür ausgelöst werden kann. Auch dies hat
sich in der Praxis als sehr vorteilhaft erwiesen.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Produkt
hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn der zweiten Übertragungsspule,
der die zweite Tür
und die zweite Aktivierungseinrichtung zugeordnet sind, zusätzlich eine
weitere zweite Aktivierungseinrichtung zugeordnet ist, die ihrerseits
einer weiteren zweiten Tür
zugeordnet ist. Auch dies hat sich in der Praxis als sehr vorteilhaft
herausgestellt.
-
Als
besonders vorteilhaft hat sich bei einem erfindungsgemäßen Produkt
erwiesen, wenn das Produkt als Kraftfahrzeug ausgebildet ist und
die erste Tür
die Fahrertür
des Kraftfahrzeuges ist.
-
Weiterhin
hat sich bei einem wie im vorstehenden Absatz angeführten erfindungsgemäßen Produkt
als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Produkt als Kraftfahr zeug
ausgebildet ist und die erste Tür
die Fahrertür
des Kraftfahrzeuges und die zweite Tür die Beifahrertür ist.
-
Die
vorstehend angeführten
Aspekte und weitere Aspekte der Erfindung gehen aus den nachfolgend
beschriebenen Ausführungsbeispielen
hervor und werden anhand dieser Ausführungsbeispiele erläutert.
-
Die
Erfindung wird im folgenden anhand von vier in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher beschrieben,
auf die die Erfindung aber nicht beschränkt ist.
-
1 zeigt schematisch ein
Produkt gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das als Kraftfahrzeug ausgebildet ist und das ein
Zutrittskontrollsystem gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung enthält,
das eine der Fahrertür
zugeordnete erste Übertragungsspule
und eine der Fahrertür
zugeordnete erste Aktivierungseinrichtung aufweist.
-
2 zeigt analog wie 1 ein Produkt gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das ebenfalls als Kraftfahrzeug ausgebildet ist und
das ein Zutrittskontrollsystem gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung enthält, das
eine der Fahrertür
und der hinter der Fahrertür befindlichen
linken Fondtür
zugeordnete erste Übertragungsspule,
eine der Fahrertür
zugeordnete erste Aktivierungseinrichtung und eine der linken Fondtür zugeordnete
weitere erste Aktivierungseinrichtung aufweist.
-
3 zeigt analog wie 1 und 2 ein Produkt gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung, das ebenfalls als Kraftfahrzeug ausgebildet ist und
das ein Zutrittskontrollsystem gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung enthält,
das eine der Fahrertür
und der linken Fondtür zugeordnete
erste Übertragungsspule,
eine der Beifahrertür
und der rechten Fondtür
zugeordnete zweite Übertragungsspule,
eine der Fahrertür
zugeordnete erste Aktivierungseinrichtung, eine der linken Fondtür zugeordnete
weitere erste Aktivierungseinrichtung und eine der Beifahrertür zugeordnete
zweite Aktivierungseinrichtung und eine der rechten Fondtür zugeordnete
weitere zweite Aktivierungseinrichtung aufweist.
-
4 zeigt schematisch einen
Teil eines Produkts gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel der
Erfindung, welches Produkt durch einen Sicherheitsraum in einem
Gebäude
gebildet ist und das ein Zutrittskontrollsystem gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung enthält,
das eine einer ersten Tür
zugeordnete erste Übertragungs spule, eine
einer zweiten Tür
zugeordnete zweite Übertragungsspule,
eine der ersten Tür
zugeordnete erste Aktivierungseinrichtung und eine der zweiten Tür zugeordnete
zweite Aktivierungseinrichtung aufweist.
-
In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 auf
stark schematisierte Weise dargestellt. Das Kraftfahrzeug 1 weist
eine Fahrertür 2,
eine linke Fondtür 3,
eine Beifahrertür 4 und
eine rechte Fondtür 5 auf.
Weiterhin ist das Kraftfahrzeug 1 mit einem an der Fahrertür 2 befestigten
linken Rückspiegel 6 und
mit einem an der Beifahrertür 4 befestigten
rechten Rückspiegel 7 versehen.
-
Das
Kraftfahrzeug 1 ist weiterhin mit einem Zutrittskontrollsystem 8 ausgerüstet. Mit
dem Zutrittskontrollsystem 8 ist bei dem Kraftfahrzeug 1 gemäß 1 der Zutritt durch die
Fahrertür 2 zu
dem Fahrgastraum in dem Kraftfahrzeug 1 kontrollierbar.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 enthält eine
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9, die zum kontaktlosen
Kommunizieren mit mindestens einem die Zutrittsberechtigung durch
die Fahrertür 2 mit
einer Berechtigungsinformation steuernden Transponder 10 ausgebildet
ist. Ein solcher Transponder 10, der die Form einer Karte hat,
ist in 1 schematisch
mit vollen Linien neben der Fahrertür 2 dargestellt. Weiterhin
ist ein solcher Transponder 10 in 1 schematisch mit strichpunktierten Linien
neben der Beifahrertür 4 dargestellt.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin zwei Übertragungsspulen 11 und 12 mit
je einem bestimmten Empfangsbereich auf. Hierbei ist die erste Übertragungsspule 11 in
dem linken Rückspiegel 6 und
die zweite Übertragungsspule 12 in
dem rechten Rückspiegel 7 untergebracht.
Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind
zum Empfangen von je mindestens eine Berechtigungsinformation enthaltenden
Transpondersignalen vorgesehen. Die erste Übertragungsspule 11 ist
der Fahrertür 2 zugeordnet, wie
dies mit einer strichpunktierten Linie 13 angedeutet ist.
Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind mit
der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 elektrisch
verbunden, wie dies in 1 schematisch mit
einer zu einem ersten Eingang 14 bzw. zu einem zweiten
Eingang 15 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführten elektrisch
leitenden Verbindung 16 bzw. 17 schematisch dargestellt
ist. Die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 ist ausgebildet,
eine zumindest einen Teil eines empfangenen Transpondersignals repräsentierende
Kenninformation zu ermitteln, worauf nachfolgend noch näher eingegangen
werden soll.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin eine von einem
Zutrittsberechtigten aktivierbare erste Aktivierungseinrichtung 18 auf.
Die erste Aktivierungseinrichtung 18 enthält auf nicht
dargestellte Weise einen mit einer Hand betätigbaren Türgriff der Fahrertür 2 und
einen mit dem Türgriff
der Fahrertür 2 gekoppelten
nicht dargestellten Schalter, der bei der Betätigung des Türgriffes
der Fahrertür 2 geschaltet
wird und hierbei ein erstes Aktivierungssignal AS1 abgibt. Die erste
Aktivierungseinrichtung 18 ist der ersten Übertragungsspule 11 und
der Fahrertür 2 zugeordnet,
wie dies in 1 mit strichpunktierten
Linien 19 und 20 schematisch angedeutet ist. Mit der
ersten Aktivierungseinrichtung 18 kann der Zutritt durch
die ihr zugeordnete Fahrertür 2 durch
Betätigen
dieser Einrichtung, also durch Betätigen des Türgriffes der Fahrertür 2,
erhalten werden, woraufhin die erste Aktivierungseinrichtung 18 das
erste Aktivierungssignal AS1 erzeugt. Die erste Aktivierungseinrichtung 18 ist
mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 elektrisch
verbunden, und zwar über
eine schematisch dargestellte elektrisch leitende Verbindung 21,
die zu einem Eingang 22 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin einen ersten Türöffner 23 für die Fahrertür 2 auf.
Mit dem ersten Türöffner 23 kann
das Türschloß der Fahrertür 2 betätigt werden,
um es zu öffnen.
Der erste Türöffner 23 ist
mittels der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 aktivierbar.
Hierfür
ist der erste Türöffner 23 über eine
schematisch dargestellte elektrisch leitende Verbindung 24 mit
einem Ausgang 25 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 verbunden.
-
Bei
dem Kraftfahrzeug 1, d. h. bei dessen Zutrittskontrollsystem 8 sind
die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 vorteilhafterweise
so ausgebildet, daß sie
einen beliebig großen
Empfangsbereich aufweisen. In 1 ist
der Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 schematisch
mit einem strichpunktierten Pfeil mit einer Länge R1 angedeutet. Der Empfangsbereich
der zweiten Übertragungsspule 12 ist
in 1 schematisch mit
einem strichpunktierten Pfeil mit einer Länge R2 angedeutet. Mit den
beiden Übertragungsspulen 11 und 12 kann
aufgrund ihrer relativ weit reichenden Empfangsbereiche ein von
einem nahe der Fahrertür 2 befindlichen
Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal empfangen
werden. Aufgrund der unterschiedlichen Abstände des nahe der Fahrertür 2 befindlichen
Transponders 10 zu der ersten Übertragungsspule 11 und
zu der zweiten Übertragungsspule 12 wird
ein von diesem Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal
mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Wie
bereits vorstehend erwähnt,
kann in der mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 elektrisch
leitend verbundenen Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 eine
zumindest einen Teil eines empfangenen Transpondersignals repräsentierende Kenninformation
ermittelt werden. Im vorliegenden Fall des Kraftfahrzeuges 1 von 1 kann die in einem empfangenen
Transpondersignal enthaltene Berechtigungsinformation als die erste
Kenninformation ermittelt werden. Weiterhin kann im vorliegenden Fall
in der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 noch eine
zweite ein empfangenes Transpondersignal repräsentierende Kenninformation
ermittelt werden, worauf nachfolgend noch näher eingegangen werden soll.
-
Zum
Ermitteln der ersten Kenninformationen und der zweiten Kenninformationen
weist die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 einen
mit dem ersten Eingang 14 verbundenen ersten Verstärker 26 und
einen mit dem zweiten Eingang 15 verbundenen zweiten Verstärker 27 auf.
Im beiden Verstärkern werden
die von den Übertragungsspulen 11 und 12 abgegebenen
Transpondersignale verstärkt.
-
Dem
ersten Verstärker 26 ist
ein erster Berechtigungsinformation-Detektor 28 nachgeschaltet, mit
dem die in einem Transpondersignal enthaltene Berechtigungsinformation,
die beispielsweise durch einen Code gebildet wird, ermittelt bzw.
detektiert werden kann. Eine mit dem ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 detektierte
Berechtigungsinformation kann als erste Kenninformation in einem dem
ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 nachgeschalteten
ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 gespeichert
werden.
-
Dem
zweiten Verstärker 27 ist
ein zweiter Berechtigungsinformation-Detektor 30 nachgeschaltet,
mit dem ebenso die in einem Transponder-Signal enthaltene Berechtigungsinformation
ermittelt bzw. detektiert werden kann ist. Eine mit dem zweiten
Berechtigungsinformation-Detektor 30 detektierte Berechtigungsinformation
kann in einem dem zweiten Berechtigungsinformation-Detektor 30 nachgeschalteten
zweiten Berechtigungsinformation-Speicher 31 als weitere
erste Kenninformation gespeichert werden.
-
Bei
dem Kraftfahrzeug 1 gemäß 1 bzw. bei dessen Zutrittskontrollsystem 8 sind
nunmehr vorteilhafterweise in der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 dem
ersten Verstärker 26 ein
erster Amplitudendetektor 32 und dem zweiten Verstärker 27 ein
zweiter Amplitudendetektor 33 nachgeschaltet. Mit den beiden
Amplitudendetektoren 32 und 33 können die
Amplituden der von den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 abgegebenen
Transpondersignale ermittelt werden. Der erste Amplitudendetektor 32 ist
Be standteil von ersten Amplitudendetektionsmitteln 34,
die neben dem ersten Amplitudendetektor 32 zusätzlich auch
noch einen ersten Analog/Digital-Wandler 35 enthalten.
Der zweite Amplitudendetektor 33 ist Bestandteil von zweiten
Amplitudendetektionsmitteln 36, die zusätzlich zu dem zweiten Amplitudendetektor 33 einen
zweiten Analog/Digital-Wandler 37 aufweisen.
Mit den beiden Analog/Digital-Wandlern 35 und 37 sind
die von den beiden Amplitudendetektoren 32 und 33 abgegebenen analogen
Detektionssignale in je eine einer ermittelten Amplitude eines Transpondersignals
entsprechende Amplitudeninformation umwandelbar. Die Amplitudeninformation,
die mit den beiden Analog/Digital-Wandlern 35 und 37 erzeugt
und von diesen abgegeben werden kann, bildet eine zweite Kenninformation,
die bereits vorstehend erwähnt
wurde. Die beiden je eine zweite Kenninformation bildenden Amplitudeninformationen
können
in einem jeweiligen Amplitudeninformation-Speicher 38 bzw. 39 gespeichert
werden. Der erste Amplitudeninformation-Speicher 38 ist dem ersten
Analog/Digital-Wandler 35 und der zweite Amplitudeninformation-Speicher 39 ist dem
zweiten Analog/Digital-Wandler 37 nachgeschaltet.
-
Die
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 enthält weiterhin
einen Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40, in
dem eine Vergleichsberechtigungsinformation gespeichert werden kann
bzw. gespeichert ist.
-
Die
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 weist weiterhin
einen ersten Aktivierungsdetektor 41 auf, dem das von der
ersten Aktivierungseinrichtung 18 abgegebene erste Aktivierungssignal AS1 über den
Eingang 22 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 zugeführt werden
kann. Beim Empfang eines ersten Aktivierungssignals AS1 wird dieses
mit dem ersten Aktivierungsdetektor 41 detektiert, wonach
der erste Aktivierungsdetektor 41 an seinem Ausgang 42 eine
erste Aktivierungsinformation AI1 bereithält.
-
Weiterhin
enthält
die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 einen Mikrocomputer 43.
Mit dem Mikrocomputer 43 ist eine Steuereinrichtung 44 realisiert
worden, mit der die beiden Berechtigungsinformation-Speicher 29 und 31 und
der Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 und
die beiden Amplitudeninformation-Speicher 38 und 39 zwecks Auslesen
der in ihnen gespeicherten Informationen gesteuert werden können. Weiterhin
ist mit dem Mikrocomputer 43 eine Logikeinrichtung 45 realisiert worden,
die ebenfalls von der Steuereinrichtung 44 gesteuert werden
kann und mit der beim Erhalt einer zumindest einen Teil eines mit
der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen
Transpondersignals repräsentierenden
Kenninformation und einer ersten Aktivierungsinformation AI1 der
erste Türöffner 23 der
Fahrertür 2 aktivierbar
ist.
-
Die
mit Hilfe des Mikrocomputers 43 realisierte Logikeinrichtung 45 ist
den Amplitudendetektionsmitteln 34 und 36 nachgeschaltet.
Auf diese Weise kann die mit den Amplitudendetektionsmitteln 34 und 36 erzeugte
und in den beiden Amplitudeninformation-Speichern 38 und 39 gespeicherte
Amplitudeninformation als zweite Kenninformation der Logikeinrichtung 45 zugeführt werden.
Die Logikeinrichtung 45 ist zum Feststellen eines Zustandes
ausgebildet, bei dem die Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 abgegebenen
Transpondersignals größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 abgegebenen
Transpondersignals. Nur wenn der erwähnte Zustand festgestellt wird,
kann der erste Türöffner 23 der
Fahrertür 2 mit
Hilfe der Logikeinrichtung 45 aktiviert werden. Für dieses
Aktivieren gibt die Logikeinrichtung 45 des Mikrocomputers 43 der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 an einen Verstärker 46 eine
Freigabeinformation F ab, dies vorteilhafterweise in verschlüsselter
Form. Die verstärkte
und gegebenenfalls umgesetzte Freigabeinformation F wird von dem Verstärker 46 über den
Ausgang 25 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 und
die elektrisch leitende Verbindung 24 dem ersten Türöffner 23 zugeführt und
bewirkt ein Aktivieren des ersten Türöffners 23, so daß mit Hilfe
des ersten Türöffners 23 die Fahrertür 2 des
Kraftfahrzeuges 1 geöffnet
wird.
-
Wenn
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 1 beispielsweise
der Fahrer, der in seiner Kleidung einen Transponder 10 trägt, im Bereich
der Fahrertür 2 an
das Kraftfahrzeug 1 herantritt und danach durch Betätigen des
Türgriffes
der Fahrertür 2 die
erste Aktivierungseinrichtung 18 aktiviert, dann wird einerseits
das Aktivieren der ersten Aktivierungseinrichtung 18 mit
Hilfe des ersten Aktivierungsdetektors 41 detektiert, der
daraufhin an seinem Ausgang 42 eine erste Aktivierungsinformation
AI1 zur Verfügung stellt,
und wird andererseits von dem im Bereich der Fahrertür 2 befindlichen
Transponder 10 – nach
einer entsprechenden Aufforderung durch die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9,
worauf hier aber nicht näher
eingegangen werden soll, weil dies im vorliegenden Fall nicht essentiell
ist – ein
eine Berechtigungsinformation enthaltendes Transpondersignal abgegeben,
das sowohl von der ersten Übertragungsspule 11 als
auch von der zweiten Übertragungsspule 12 empfangen
wird, da sich der Transponder 10 sowohl im Empfangsbereich
der ersten Übertragungsspule 11 als
auch im Empfangsbereich der zweiten Übertragungsspule 12 befindet.
-
Die
mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 mit
unterschiedlichen Amplituden empfangenen Transpondersignale werden über die
beiden Verstärker 26 und 27 den
beiden Berechtigungsinformation-Detektoren 28 und 30 und
den beiden Amplitudendetektoren 32 und 33 zugeführt. Mit
den beiden Berechtigungsinformation-Detektoren 28 und 30 werden
die in den ihnen zugeführten
Transpondersignalen enthaltenen Berechtigungsinformationen detektiert,
die – da
sie vom gleichen Transponder 10 stammen – selbstverständlich identisch
sind. Die detektierten Berechtigungsinformationen werden in den Berechtigungsinformation-Speichern 29 und 31 als erste
Kenninformationen gespeichert. Mit den beiden Amplitudendetektoren 32 und 33 werden
die Amplituden der empfangenen Transpondersignale detektiert. Hierbei
wird, weil sich der Transponder 10 im Bereich der Fahrertür 2 befindet,
mit dem ersten Amplitudendetektor 32 eine größere Amplitude
detektiert als mit dem zweiten Amplitudendetektor 33. Die
detektierten Amplitudenwerte werden den beiden Analog/Digital-Wandlern 35 und 37 zugeführt und
mit diesen in digitale Amplitudeninformationen umgewandelt, die in
den Amplitudeninformation-Speichern 38 und 39 als
zweite Kenninformationen gespeichert werden.
-
Nachfolgend
gibt die mit dem Mikroprozessor 43 realisierte Steuereinrichtung 44 Steuersignale an
die beiden Berechtigungsinformation-Speicher 29 und 31,
den Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 und
die beiden Amplitudeninformation-Speicher 38 und 39 sowie
die Logikeinrichtung 45 ab, so daß die in diesen Speichern 29, 31, 40, 38 und 39 gespeicherten
Informationen in die Logikeinrichtung 45 übernommen
werden. Ebenso wird die am Ausgang 42 des ersten Aktivierungsdetektors 41 zur Verfügung stehende
erste Aktivierungsinformation AI1 in die Logikeinrichtung 45 übernommen.
-
In
der Logikeinrichtung 45 wird im vorliegenden Fall festgestellt,
daß erstens
eine erste Aktivierungsinformation AI1 erhalten wurde, also die
erste Aktivierungseinrichtung 18 betätigt wurde, daß zweitens
die detektierten und aus den Berechtigungsinformation-Speichern 29 und 31 als
erste Kenninformationen übernommenen
Berechtigungsinformationen mit der aus dem Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 übernommenen
Vergleichsberechtigungsinformation übereinstimmen und daß drittens
die aus dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 als
zweite Kenninformation übernommene Amplitudeninformation
eine Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 abgegebenen
Transpondersignals repräsentiert,
die größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 abgegebenen
Transpondersignals, die durch die aus dem zweiten Amplitudeninformation-Speicher 39 ebenso
als zweite Kenninformation übernommene Amplitudeninformation
repräsentiert
ist. Nach dem Feststellen der drei vorstehend angeführten Gegebenheiten,
die Bedingung für
einen berechtigten Zutritt zu dem Kraftfahrzeug 1 sind,
gibt die Logikeinrichtung 45 die Freigabeinformation F
an den Verstärker 46 ab, über den
die Freigabeinformation F dem ersten Türöffner 23 zugeführt wird,
wonach dann der erste Türöffner 23 die
Fahrertür 2 des
Kraftfahrzeuges 1 öffnet.
-
Wenn
sich eine zur Benutzung des Kraftfahrzeuges 1 berechtigte
Person im Bereich der Beifahrertür 4 aufhält, so daß dann der
von dieser Person getragene Transponder 10 die in 1 mit strichpunktierten
Linien angegebene Position in der Nähe der Beifahrertür 4 einnimmt,
und zur gleichen Zeit ein Unberechtigter, beispielsweise ein Dieb,
die erste Aktivierungseinrichtung 18 durch Betätigen des
Türgriffes
der Fahrertür 2 aktiviert,
dann hat dies vorteilhafterweise kein Öffnen der Fahrertür 2 zur
Folge. Dies deshalb, weil in diesem Fall zwar erstens der erste Aktivierungsdetektor 41 eine
erste Aktivierungsinformation AI1 an seinem Ausgang 42 der
Logikeinrichtung 45 zur Verfügung stellt und zweitens auch
aus den beiden Berechtigungsinformation-Speichern 29 und 31 je
eine mit der im Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 gespeicherten
Vergleichsberechtigungsinformation übereinstimmende Berechtigungsinformation
der Logikeinrichtung 45 zur Verfügung gestellt wird, jedoch
drittens der zweite Amplitudendetektor 33 eine größere Amplitude
detektiert als der erste Amplitudendetektor 32 und dementsprechend
der zweite Amplitudeninformation-Speicher 39 der Logikeinrichtung 45 eine
einen größeren Amplitudenwert
repräsentierende
Amplitudeninformation zur Verfügung
stellt als der erste Amplitudeninformation-Speicher 38.
Da es aber für
einen berechtigten Zutritt zu dem Kraftfahrzeug 1 Bedingung
ist, daß die von
dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 abgegebene
Amplitudeninformation einen größeren Amplitudenwert
repräsentieren
muß als
die von dem zweiten Amplitudeninformation-Speicher 39 abgegebene
Amplitudeninformation, wird dies mit der Logikeinrichtung 45 festgestellt,
was aber zur Folge hat, daß die
Logikeinrichtung 45 keine Freigabeinformation F abgibt
und dementsprechend der erste Türöffner 23 die
Fahrertür 2 nicht öffnet.
-
Bei
dem Kraftfahrzeug 1 von 1 ist – wie dies
aus der vorangehenden Beschreibung hervorgeht – vorteilhafterweise mit sehr
einfachen Mitteln und praktisch ohne zusätzlichen Aufwand erreicht worden,
daß die
der im Bereich des Türgriffes
der Fahrertür 2 vorgesehenen
ersten Aktivierungseinrichtung 18 und der Fahrertür 2 zugeordnete
erste Übertragungsspule 11 in
einem relativ großen
Abstand von der zugeordneten ersten Aktivierungseinrichtung 18,
nämlich
innerhalb des Rückspiegels 6 vorgesehen
werden kann und daß auch
eine relativ freie Wahl bezüglich
der Relativlage der ersten Übertragungsspule 11 in
bezug auf die ihr zugeordnete erste Aktivierungseinrichtung 18 erreicht
wird, und zwar deshalb, weil der Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 18 praktisch
beliebig groß sein kann.
Es ist somit für
ein einwandfreies und sicheres Kontrollieren des Zutrittes zu dem
Kraftfahrzeug 1 nicht erforderlich, den Empfangsbereich
der ersten Übertragungsspule 18 in
irgendeiner Weise zu begrenzen, was im Hinblick auf eine unproblematische bauliche
Ausbildung der ersten Übertragungsspule 18 vorteilhaft
ist.
-
In 2 ist ebenfalls ein Kraftfahrzeug 1 auf stark
schematisierte Weise dargestellt. Das Kraftfahrzeug 1 von 2 ist mit einem Zutrittskontrollsystem 8 ausgerüstet, mit
dem der Zutritt durch alle vier Türen des Kraftfahrzeuges 1,
also durch die Fahrertür 2, durch
die linke Fondtür 3,
durch die Beifahrertür 4 und
durch die rechte Fondtür 5,
kontrollierbar ist.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist ebenfalls eine Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 und zwei Übertragungsspulen 11 und 12 mit
je einem bestimmten Empfangsbereich auf. Hierbei sind die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 an
der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges 1 angebracht. Die
erste Übertragungsspule 11 ist
der Fahrertür 2 und
der linken Fondtür 3 zugeordnet,
wie dies mit der strichpunktierten Linie 13 und mit einer
weiteren strichpunktierten Linie 47 angedeutet ist.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin eine von einem
Zutrittsberechtigten aktivierbare erste Aktivierungseinrichtung 18 und
eine ebenso von einem Zutrittsberechtigten aktivierbare weitere
erste Aktivierungseinrichtung 48 auf. Beide erste Aktivierungseinrichtungen 18 und 48 sind
der ersten Übertragungsspule 11 zugeordnet,
wie dies mit der strichpunktierten Linie 19 und mit einer
weiteren strichpunktierten Linie 49 angedeutet ist. Die
erste Aktivierungseinrichtung 18 ist der Fahrertür 2 zugeordnet, wie
dies mit der strichpunktierten Linie 20 angedeutet ist,
und die weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 ist der
linken Fondtür 3 zugeordnet,
wie dies mit einer weiteren strichpunktierten Linie 50 angedeutet
ist. Mit den beiden Aktivierungseinrichtungen 18 und 48 kann
der Zutritt durch die vier Türen 2, 3, 4 und 5 des Kraftfahrzeuges 1 ausgelöst werden,
und zwar durch Betätigen
dieser Einrichtungen, also durch Betätigen des Türgriffes der Fahrertür 2 oder
des Türgriffes
der linken Fondtür 3.
Beim Betätigen
der ersten Aktivierungseinrichtung 18 erzeugt diese das
erste Aktivierungssignal AS1. Beim Betätigen der ersten weiteren Aktivierungseinrichtung 48 erzeugt
diese ein weiteres erstes Aktivierungssignal AS1'. Die beiden Aktivierungseinrichtungen 18 und 48 sind
mit der Transponder-Kommunikationeinrichtung 9 elektrisch
verbunden. Die erste Aktivierungseinrichtung 18 ist mit der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 über die
schematisch dargestellte elektrisch leitende Verbin dung 21,
die zu dem Eingang 22 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist,
und die weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 ist mit
der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 über eine
elektrisch leitende Verbindung 51, die zu einem weiteren
Eingang 52 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist,
elektrisch verbunden.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 2 weist weiterhin den ersten
Türöffner 23 für die Fahrertür 2 und
einen weiteren ersten Türöffner 53 für die linke
Fondtür 3 und
einen zweiten Türöffner 54 für die Beifahrertür 4 und
einen weiteren zweiten Türöffner 55 für die rechte
Fondtür 5 auf.
Zum Öffnen
dieser Türen
kann mit dem ersten Türöffner 23 das
Türschloß der Fahrertür 2,
mit dem weiteren ersten Türöffner 53 das
Türschloß der linken
Fondtür 3,
mit dem zweiten Türöffner 54 das
Türschloß der Beifahrertür 4 und
mit dem weiteren zweiten Türöffner 55 das
Türschloß der rechten
Fondtür 5 betätigt werden.
Sämtliche
Türöffner 23, 53, 54 und 55 sind
mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 aktivierbar.
Hierfür
sind der erste Türöffner 23 und
der weitere erste Türöffner 53 über die
elektrisch leitende Verbindung 24 und der zweite Türöffner 54 und
der weitere zweite Türöffner 55 über eine
weitere elektrisch leitende Verbindung 56 mit dem Ausgang 25 der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 verbunden.
-
Auch
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 2 bzw.
bei dessen Zutrittskontrollsystem 8 sind die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 vorteilhafterweise
so ausgebildet, daß sie
einen beliebig großen Empfangsbereich
aufweisen. In 2 ist
der Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 schematisch
mit dem strichpunktierten Pfeil mit der Länge R1 angedeutet. Der Empfangsbereich
der zweiten Übertragungsspule 12 ist
in 2 schematisch mit dem
strichpunktierten Pfeil mit der Länge R2 angedeutet. Ein von
einem beispielsweise im Bereich der linken Fondtür 3 befindlichen Transponder 10 abgegebenes
Transpondersignal wird aufgrund der unterschiedlichen Abstände dieses
Transponders 10 zu der ersten Übertragungsspule 11 und
zu der zweiten Übertragungsspule 12 mit
der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Auch
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 2 können in
der mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 elektrisch
verbundenen Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 als
erste Kenninformationen in einem empfangenen Transpondersignal enthaltene
Berechtigungsinformationen und als zweite Kenninformationen die
empfangene Amplitude eines Transpondersignals repräsentierende
Amplitudeninformationen ermittelt werden.
-
Zum
Ermitteln der ersten Kenninformationen und der zweiten Kenninformationen
weist die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 den mit
dem Eingang 14 verbundenen ersten Verstärker 26 und den mit
dem Eingang 15 verbundenen zweiten Verstärker 27 auf.
Den beiden Verstärkern 26 und 27 ist in
diesem Fall eine Umschalteinrichtung 57 nachgeschaltet,
die zum Umschalten von der Steuereinrichtung 44 gesteuert
werden kann. Der Umschalteinrichtung 57 ist erstens der
erste Berechtigungsinformation-Detektor 28 und diesem der
erste Berechtigungsinformation-Speicher 29 und sind zweitens
erste Amplitudendetektionsmittel 34 nachgeschaltet, die aus
dem ersten Amplitudendetektor 32, aus einer dem ersten
Amplitudendetektor 32 nachgeschalteten Sample-and-Hold-Stufe 58 sowie
aus einer dem ersten Amplitudendetektor 32 nachgeschalteten
und der Sample-and-Hold-Stufe 58 parallel
geschalteten Verbindungsleitung 59 bestehen. Die Sample-and-Hold-Stufe 58 kann
von der Steuereinrichtung 44 gesteuert werden.
-
Den
ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 ist die Logikeinrichtung 45 nachgeschaltet.
Die Logikeinrichtung 45 besteht bei der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 des
Kraftfahrzeuges 1 von 2 aus
einem Komparator 60 und einer dem Komparator 60 nachgeschalteten
Logikstufe 455, die mit Hilfe des Mikrocomputers 43 realisiert
ist. Ein erster Eingang 61 des Komparators 60 ist
mit dem Ausgang der Sample-and-Hold-Stufe 58 und
ein zweiter Eingang 62 des Komparators 60 ist
mit der Verbindungsleitung 59 verbunden.
-
Die
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 weist weiterhin
den ersten Aktivierungsdetektor 41 auf, dem das von der
ersten Aktivierungseinrichtung 18 abgegebene erste Aktivierungssignal AS1 über den
Eingang 22 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 zugeführt werden
kann und der nach Erhalt eines ersten Aktivierungssignals AS1 die
erste Aktivierungsinformation AI1 bereithält. Weiterhin weist die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 einen
weiteren ersten Aktivierungsdetektor 63 auf, dem das von
der weiteren ersten Aktivierungseinrichtung 48 abgegebene
weitere erste Aktivierungssignal AS1' über
den Eingang 52 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 zugeführt werden
kann und der bei Erhalt eines weiteren ersten Aktivierungssignals
AS1' eine weitere
erste Aktivierungsinformation AI1' an seinem Ausgang 64 bereithält.
-
Wie
bereits vorstehend erwähnt,
ist die im vorliegenden Fall nur teilweise mit Hilfe des Mikrocomputers 53 realisierte
Logikeinrichtung 45 den ersten Amplitudende tektionsmitteln 34 nachgeschaltet. Auf
diese Weise können
auch bei dem Kraftfahrzeug 1 von 2 die mit den ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 erzeugten
Amplitudeninformationen als zweite Kenninformationen der Logikeinrichtung 45 zugeführt werden.
Auch in diesem Fall ist die Logikeinrichtung 45 zum Feststellen
eines Zustandes ausgebildet, bei dem die Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 abgegebenen
Transpondersignals größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 abgegebenen
Transpondersignals. Nur beim Feststellen des erwähnten Zustandes sind die vier
Türöffner 23, 53, 54 und 55 für die vier
Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 mit der Logikeinrichtung 45 aktivierbar.
-
Wenn
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 2 ein Benutzungsberechtigter,
der in seiner Kleidung einen Transponder 10 trägt, im Bereich
der linken Fondtür 3 an
das Kraftfahrzeug 1 herantritt und danach durch Betätigen des
Türgriffes
der linken Fondtür 3 die
weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 aktiviert, dann wird
einerseits das Aktivieren der weiteren ersten Aktivierungseinrichtung 48 mit
Hilfe des weiteren ersten Aktivierungsdetektors 63 detektiert,
der daraufhin an seinem Ausgang 64 eine weitere erste Aktivierungsinformation
AI1' zur Verfügung stellt,
und wird andererseits von dem im Bereich der linken Fondtür 3 befindlichen
Transponder 10 – nach
einer entsprechenden Aufforderung durch die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9,
worauf aber hier nicht näher eingegangen
werden soll, weil dies hier nicht essentiell ist – ein eine
Berechtigungsinformation enthaltendes Transpondersignal abgegeben,
das – weil sich
der Transponder 10 sowohl im Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 als
auch im Empfangsbereich der zweiten Übertragungsspule 12 befindet – sowohl
von der ersten Übertragungsspule 11, die
im fahrertürseitigen
Bereich der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges 1 vorgesehen
ist, als auch von der zweiten Übertragungsspule 12,
die im beifahrertürseitigen
Bereich der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges 1 vorgesehen
ist, empfangen wird, und zwar mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Die
mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 mit
unterschiedlichen Amplituden empfangenen Transpondersignale werden über die
beiden Verstärker 26 und 27 der
Umschalteinrichtung 57 zugeführt. Die Umschalteinrichtung 57 wird
von der Steuereinrichtung 44 zu einem bestimmten Zeitpunkt
in jenen Schaltzustand gesteuert, in dem der erste Verstärker 26 mit
dem ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 und mit
den ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 verbunden ist.
Mit dem ersten Berechtigungsinfor mation-Detektor 28 wird
die in dem von der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen Transpondersignal
enthaltene Berechtigungsinformation detektiert. Die detektierte
Berechtigungsinformation wird nachfolgend unter Steuerung durch
die Steuereinrichtung 44 in einem bestimmten Speicherbereich
in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 als
erste Kenninformation gespeichert. Weiterhin wird hierbei mit dem
ersten Amplitudendetektor 32 die Amplitude des mit der
ersten Übertragungsspule 11 empfangenen
Transpondersignals detektiert. Der detektierte analoge Amplitudenwert
wird der Sample-and-Hold-Stufe 58 zugeführt, die
diesen analogen Amplitudenwert unter Steuerung durch die Steuereinrichtung 44 abtastet
und für
den nachgeschalteten Komparator 60 als zweite Kenninformation
bereithält.
Danach wird die Umschalteinrichtung 57 von der Steuereinrichtung 44 zu
einem weiteren bestimmten Zeitpunkt in jenen Schaltzustand gesteuert,
in dem der zweite Verstärker 27 mit dem
ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 und den ersten
Amplitudendetektionsmitteln 34 verbunden ist. Mit dem ersten
Berechtigungsinformation-Detektor 28 wird dann die in dem
mit der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen
Transpondersignal enthaltene Berechtigungsinformation detektiert, die
selbstverständlich
mit der in dem von der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen
Transpondersignal enthaltenen Berechtigungsinformation übereinstimmt,
da diese beiden Berechtigungsinformationen vom gleichen Transponder 10 stammen.
Die in dem von der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen Transpondersignal
enthaltene und mit dem ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 detektierte Berechtigungsinformation
wird ebenso unter Steuerung durch die Steuereinrichtung 44 in
einem weiteren bestimmten Speicherbereich in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 als
weitere erste Kenninformation gespeichert. Weiterhin wird mit dem ersten
Amplitudendetektor 32 die Amplitude des mit der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen Transpondersignals
detektiert. Die detektierte Amplitude wird über die Verbindungsleitung 49 direkt
als weitere zweite Kenninformation dem Komparator 60 an
seinem zweiten Eingang 62 zugeführt. Der Komparator 60 vergleicht
die beiden ihm an seinen beiden Eingängen 61 und 62 als
zweite Kenninformationen zugeführten
Amplitudenwerte und stellt hierbei fest, daß der dem ersten Eingang 61 zugeführte Amplitudenwert
größer ist
als der dem zweiten Eingang 62 zugeführte Amplitudenwert, wonach
der Komparator 60 eine erste Komparatorinformation KI1
erzeugt und an seinem Ausgang abgibt.
-
Danach
gibt die mit dem Mikroprozessor 43 realisierte Steuereinrichtung 44 Steuersignale
an den ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29, den Vergleichsberech tigungsinformation-Speicher 40 und
die Logikstufe 45S der Logikeinrichtung 45 ab, so
daß die
in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 in verschiedenen
Speicherbereichen als erste Kenninformationen gespeicherten Berechtigungsinformationen
und die erste Komparatorinformation KI1 in die Logikstufe 45S übernommen
werden. Ebenso wird die am Ausgang 64 des weiteren ersten
Aktivierungsdetektors 63 zur Verfügung stehende weitere erste
Aktivierungsinformation AI1' in die
Logikstufe 45S der Logikeinrichtung 45 übernommen.
-
In
der Logikeinrichtung 45 wird im vorliegenden Fall festgestellt,
daß erstens
eine weitere erste Aktivierungsinformation AI1' erhalten wurde, also die weitere erste
Aktivierungseinrichtung 48 betätigt wurde, und daß zweitens
die detektierten und aus dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 als erste
Kenninformationen übernommenen
Berechtigungsinformationen mit der aus dem Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 übernommenen Vergleichsberechtigungsinformation übereinstimmen und
daß drittens
ein erstes Komparatorsignal KI1 empfangen wurde, daß also die
Amplitude des mit der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen Transpondersignals
größer ist
als die Amplitude des mit der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen Transpondersignals.
Nach dem Feststellen der drei vorstehend angeführten Gegebenheiten, die Bedingung
für einen
berechtigten Zutritt zu dem Kraftfahrzeug 1 sind, gibt
die Logikstufe 45S der Logikeinrichtung 45 eine
Freigabeinformation F an den Verstärker 46 ab, über den
die Freigabeinformation F allen Türöffnern 23, 53, 54 und 55 zugeführt wird,
wonach dann die vier Türöffner 23, 53, 54 und 55 die
vier Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 öffnen.
-
Wenn
sich eine zur Benutzung des in 2 gezeigten
Kraftfahrzeuges 1 berechtigte Person im Bereich der rechten
Seite des Kraftfahrzeuges 1, etwa im Bereich der rechten
Fondtür 5 aufhält, so daß der von
dieser Person getragene Transponder 10 die in 2 mit strichpunktierten
Linien angegebene Position in der Nähe der rechten Fondtür 5 einnimmt,
und zur gleichen Zeit ein Unberechtigter, beispielsweise ein Dieb,
entweder die erste Aktivierungseinrichtung 18 oder die
weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 durch Betätigen des
Türgriffes der
Fahrertür 2 bzw.
des Türgriffes
der linken Fondtür 3 aktiviert,
dann hat dies vorteilhafterweise kein Öffnen der vier Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 zur Folge. Dies aus denselben Gründen, die
vorstehend bereits anhand des in 1 gezeigten
Kraftfahrzeuges 1 erläutert
worden sind.
-
Auch
das Kraftfahrzeug 1 von 2 weist die
bereits bei der Erläuterung
des Kraftfahrzeuges 1 von 1 angeführten Vorteile
auf.
-
In 3 ist ein weiteres Kraftfahrzeug 1 auf stark
schematisierte Weise dargestellt. Das Kraftfahrzeug 1 gemäß 3 ist mit einem Zutrittskontrollsystem 8 ausgerüstet, mit
dem der Zutritt durch die vier Türen 2, 3, 4 und 5 zu
dem Fahrgastraum in dem Kraftfahrzeug 1 kontrollierbar
ist. Das Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 3 enthält ebenso wie die Zutrittskontrollsysteme 8 der
beiden in 1 und 2 gezeigten Kraftfahrzeuge 1 eine Transponder-Kommunikationseinrichtung 9,
die zum kontaktlosen Kommunizieren mit mindestens einem die Zutrittsberechtigung
durch die vier Türen 2, 3, 4 und 5 mit
einer Berechtigungsinformation steuernden Transponder 10 ausgebildet
ist.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 3 weist zwei Übertragungsspulen 11 und 12 mit
je einem bestimmten Empfangsbereich auf. Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind hierbei
an der Heckscheibe des Kraftfahrzeuges 1 angebracht, wie
dies in 3 nur schematisch
angedeutet ist. Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind
auch in diesem Fall zum Empfangen von je mindestens eine Berechtigungsinformation
enthaltenden Transpondersignalen vorgesehen. Die erste Übertragungsspule 11 ist
der Fahrertür 2 und
der linken Fondtür 3 zugeordnet,
wie dies mit den beiden strichpunktierten Linien 13 und 47 angedeutet
ist. Die zweite Übertragungsspule 12 ist
im vorliegenden Fall der Beifahrertür 4 und der rechten
Fondtür 5 zugeordnet,
wie dies mit den beiden weiteren strichpunktierten Linien 65 und 66 angedeutet
ist. Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind über je eine
Verbindung 16 bzw. 17 mit dem ersten Eingang 14 bzw. mit
dem zweiten Eingang 15 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 elektrisch
verbunden.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 3 weist weiterhin eine von
einem Zutrittsberechtigten aktivierbare erste Aktivierungseinrichtung 18 und
eine ebenso von einem Zutrittsberechtigten aktivierbare weitere
erste Aktivierungseinrichtung 48 auf. Mit diesen beiden
ersten Aktivierungseinrichtungen 18 und 48 können die
beiden ersten Aktivierungssignale AS1 und AS1' erzeugt werden. Die erste Aktivierungseinrichtung 18 ist
der ersten Übertragungsspule 11 und
der Fahrertür 2 zugeordnet
und die weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 ist ebenfalls
der ersten Übertragungsspule 11 und der
linken Fondtür 3 zugeordnet,
wie dies mit je einer strichpunktierten Linie 19 bzw. 20 und 49 bzw. 50 in 3 schematisch angedeutet
ist. Das Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin eine
von einem Zutrittsberechtigten aktivierbare zweite Aktivierungseinrichtung 67 und
eine weitere zweite Aktivierungseinrichtung 68 auf. Die
zweite Aktivierungseinrichtung 67 ist der zweiten Übertragungsspule 12 und
der Beifahrertür 4 zugeordnet,
wie dies mit den beiden weiteren strichpunktierten Linien 69 und 70 in 3 schematisch angedeutet
ist. Die weitere zweite Aktivierungseinrichtung 68 ist
der zweiten Übertragungsspule 12 und
der rechten Fondtür 5 zugeordnet,
wie dies mit den beiden weiteren strichpunktierten Linien 71 und 72 in 3 schematisch angedeutet
ist. Mit allen vier Aktivierungseinrichtungen 18, 48, 67 und 68 kann
der Zutritt durch die vier Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 ausgelöst werden. Auf analoge Weise
wie beim Betätigen
der ersten Aktivierungseinrichtung 18 ein erstes Aktivierungssignal
AS1 und beim Betätigen
der weiteren ersten Aktivierungseinrichtung 48 ein weiteres
erstes Aktivierungssignal AS1' erzeugt wird,
wird beim Betätigen
der zweiten Aktivierungseinrichtung 67 ein zweites Aktivierungssignal
AS2 und beim Betätigen
der weiteren zweiten Aktivierungseinrichtung 68 ein weiteres
zweites Aktivierungssignal AS2' erzeugt.
Die vier Aktivierungseinrichtungen 18, 48, 67 und 68 sind
mit der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 elektrisch
verbunden, und zwar die erste Aktivierungseinrichtung 18 über die
Verbindung 21, die zu dem Eingang 22 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist,
die weitere erste Aktivierungseinrichtung 48 über die
weitere Verbindung 51, die zu dem Eingang 52 der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist,
und die zweite Aktivierungseinrichtung 67 über eine
Verbindung 73, die zu einem weiteren Eingang 74 der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist,
und die weitere zweite Aktivierungseinrichtung 68 über eine
weitere Verbindung 75, die zu einem weiteren Eingang 76 der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 geführt ist.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 3 weist ebenso wie das Kraftfahrzeug 1 von 2 insgesamt vier Türöffner 23, 53, 54 und 55 für die vier
Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 auf.
-
Auch
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 3 bzw.
bei dessen Zutrittskontrollsystem 8 sind die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 vorteilhafterweise
so ausgebildet, daß sie
einen beliebig großen Empfangsbereich
aufweisen. In 3 ist
der Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 schematisch
mit dem strichpunktierten Pfeil mit der Länge R1 angedeutet. Der Empfangsbereich
der zweiten Übertragungsspule 12 ist
in 3 schematisch mit dem
strichpunktierten Pfeil mit der Länge R2 angedeutet. Mit den
beiden Übertragungsspulen 11 und 12 kann
ein beispielsweise von einem bei der Fahrertür 2 befindlichen Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal
empfangen werden, wobei aufgrund der unterschiedlichen Abstände des
bei der Fahrertür 2 befindlichen
Transponders 10 zu der ersten Übertragungsspule 11 und
zu der zweiten Übertragungsspule 12 ein
von diesem Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal
mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen wird als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Bezüglich der
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 des Zutrittskontrollsystems 8 des Kraftfahrzeuges 1 von 3 ist noch zu erwähnen, daß die Umschalteinrichtung 57 mit
den beiden Eingängen 14 und 15 verbunden
ist und dieser Umschalteinrichtung 57 nur der erste Verstärker 26 nachgeschaltet
ist. Dem ersten Verstärker 26 sind
in diesem Fall erstens der erste Berechtigungsinformation-Detektor 28 und
der erste Berechtigungsinformation-Speicher 29 und zweitens
die ersten Amplitudendetektionsmittel 34 nachgeschaltet,
die den ersten Amplitudendetektor 32 und den dem ersten
Amplitudendetektor 32 nachgeschalteten ersten Analog/Digital-Wandler 35 enthalten.
Den ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 ist der erste
Amplitudeninformation-Speicher 38 nachgeschaltet. Die Umschalteinrichtung 57 kann
zum Umschalten von der Steuereinrichtung 44 gesteuert werden.
Entsprechend dem Schaltzustand der Umschalteinrichtung 57 können auch
der erste Berechtigungsinformation-Speicher 29 und der
erste Amplitudeninformation-Speicher 38 zum Einschreiben
der jeweiligen Berechtigungsinformation, die eine erste Kenninformation
bildet, und der jeweiligen Amplitudeninformation, die eine zweite
Kenninformation bildet, in verschiedene Speicherbereiche der beiden
Speicher 29 und 38 von der Steuereinrichtung 44 her
gesteuert werden.
-
Die
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 bei dem in 3 gezeigten Kraftfahrzeug 1 weist
zusätzlich
zu dem ersten Aktivierungsdetektor 41 und dem ersten weiteren
Aktivierungsdetektor 63 einen zweiten Aktivierungsdetektor 77 und
einen weiteren zweiten Aktivierungsdetektor 78 auf. Der
zweite Aktivierungsdetektor 77 ist dem Eingang 74 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 und
der weitere zweite Aktivierungsdetektor 78 ist dem weiteren
Eingang 76 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 nachgeschaltet.
Beim Empfang eines zweiten Aktivierungssignals AS2 wird dieses mit dem
zweiten Aktivierungsdetektor 77 detektiert, wonach dann
der zweite Aktivierungsdetektor 77 an seinem Ausgang 79 eine
zweite Aktivierungsinformation AI2 bereithält. Beim Empfang eines weiteren
zweiten Aktivierungssignals AS2' wird
dieses mit dem weiteren zweiten Aktivierungsdetektor 78 detektiert,
wonach dann der weitere zweite Aktivierungsdetektor 78 an
seinem Ausgang 80 eine weitere zweite Aktivierungsinformation
AI2' bereithält.
-
Wie
aus 3 ersichtlich ist,
ist auch bei dem Kraftfahrzeug 1 von 3 die mit Hilfe des Mikrocomputers 43 realisierte
Logikeinrichtung 45 den ersten Amplitu dendetektionsmitteln 34 nachgeschaltet.
Auf diese Weise können
die mit den ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 erzeugten
und in dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 gespeicherten
Amplitudeninformationen als zweite Kenninformationen der Logikeinrichtung 45 zugeführt werden.
Auch in diesem Fall ist die Logikeinrichtung 45 zum Feststellen
eines Zustandes ausgebildet, bei dem die Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 abgegebenen
Transpondersignals größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 abgegebenen
Transpondersignals. Nur beim Feststellen des erwähnten Zustandes sind die vier
Türöffner 23, 53, 54 und 55 für die vier
Türen 2, 3, 4 und 5 des
Kraftfahrzeuges 1 mit der Logikeinrichtung 45 aktivierbar.
-
Wenn
bei dem Kraftfahrzeug 1 von 3 beispielsweise
der Fahrer, der in seiner Kleidung einen Transponder 10 trägt, im Bereich
der Fahrertür 2 an
das Kraftfahrzeug 1 herantritt und danach durch Betätigen des
Türgriffes
der Fahrertür 2 die
erste Aktivierungseinrichtung 18 aktiviert, dann wird einerseits
das Aktivieren der ersten Aktivierungseinrichtung 18 mit
Hilfe des ersten Aktivierungsdetektors 41 detektiert, der
daraufhin an seinem Ausgang 42 eine erste Aktivierungsinformation
AI1 zur Verfügung stellt,
und wird andererseits von dem im Bereich der Fahrertür 2 befindlichen
Transponder 10 – nach
einer entsprechenden Aufforderung durch die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9,
worauf aber hier nicht näher
eingegangen ist, weil dies hier nicht essentiell ist – ein eine
Berechtigungsinformation enthaltendes Transpondersignal abgegeben,
das – da sich
der Transponder 10 sowohl im Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 als
auch im Empfangsbereich der zweiten Übertragungsspule 12 befindet – sowohl
von der ersten Übertragungsspule 11 als
auch von der zweiten Übertragungsspule 12 empfangen
wird, und zwar mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Die
mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 mit
unterschiedlichen Amplituden empfangenen Transpondersignale werden
der mit der Steuereinrichtung 44 steuerbaren Umschalteinrichtung 57 zugeführt. Beim
weiteren Betriebsablauf wird die Umschalteinrichtung 57 von
der Steuereinrichtung 44 in einen Schaltzustand gesteuert,
bei dem der erste Eingang 14 mit dem ersten Verstärker 26 verbunden ist,
so daß dann
analog wie bei den beiden vorstehend anhand von 1 und 2 beschriebenen
Kraftfahrzeugen 1 mit dem ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 die
in dem mit der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen
Transpondersignal empfangene Berechtigungsinformation detektiert und
mit dem ersten Amplitudendetektor 32 die Amplitude des
mit der ersten Übertragungs spule 11 empfangenen
Transpondersignals detektiert wird. Die detektierte Berechtigungsinformation
wird nachfolgend unter der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 in einem
bestimmten Speicherbereich in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 gespeichert und
die detektierte Amplitude wird mit dem ersten Analog/Digital-Wandler 35 in
eine Amplitudeninformation umgewandelt, die danach ebenfalls unter
der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 in einem bestimmten
Speicherbereich in dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 gespeichert
wird. Danach wird unter der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 die
Umschalteinrichtung 57 in ihren anderen Schaltzustand gebracht,
in dem der zweite Eingang 15 mit dem ersten Verstärker 26 verbunden
ist, so daß dann
die in dem mit der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen
Transpondersignal enthaltene Berechtigungsinformation mit dem ersten
Berechtigungsinformation-Detektor 28 detektiert und die Amplitude
dieses Transpondersignals mit dem ersten Amplitudendetektor 32 detektiert
wird. Die hierbei detektierte Berechtigungsinformation wird unter
der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 in einem weiteren
bestimmten Speicherbereich in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 gespeichert
und die detektierte Amplitude wird ebenso mit dem ersten Analog/Digital-Wandler 35 in
eine Amplitudeninformation umgewandelt und danach unter der Steuerung
mit der Steuereinrichtung 44 in einem weiteren bestimmten
Speicherbereich in dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 gespeichert.
-
Danach
werden unter der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 die
in den verschiedenen Speicherbereichen in dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 als
erste Kenninformationen gespeicherten Berechtigungsinformationen,
die in den verschiedenen Speicherbereichen in dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 als
zweite Kenninformationen gespeicherten Amplitudeninformationen,
die in dem Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 gespeicherte
Vergleichsberechtigungsinformation sowie die am Ausgang 42 des
Aktivierungsdetektors 41 zur Verfügung stehende erste Aktivierungsinformation
AI1 in die Logikeinrichtung 45 übernommen und die bereits anhand
der in 1 und 2 gezeigten Kraftfahrzeuge 1 beschriebenen Prüfvorgänge vorgenommen,
wonach dann die vier Türöffner 23, 53, 54 und 55 aktiviert
werden und dementsprechend die vier Türen 2, 3, 4 und 5 geöffnet werden.
-
Das
Kraftfahrzeug 1 von 3 weist
ebenfalls die bereits anhand der Beschreibung des Kraftfahrzeuges 1 von 1 angeführten Vorteile auf.
-
Bei
einem Kraftfahrzeug 1 gemäß 3 kann zwischen der Logikeinrichtung 45 und
jedem Türöffner 23, 53, 54 und 55 eine
separate elektrisch leitende Verbin dung vorgesehen sein, wobei dann
je eine Tür 2, 3, 4 bzw. 5 separat
mit dem zugeordneten Türöffner 23, 53, 54 bzw. 55 geöffnet werden
kann, wenn die der betreffenden Tür 2, 3, 4 bzw. 5 zugeordnete
Aktivierungseinrichtung 18, 48, 67 bzw. 68 betätigt wurde.
-
In 4 ist schematisch und nur
teilweise ein Sicherheitsraum 81 eines Gebäudes dargestellt. Ein
solcher Sicherheitsraum 81 kann beispielsweise als Tresorraum
dienen. Der Sicherheitsraum 81 ist von Wänden begrenzt,
von denen in 4 nur eine Wand 82 schematisch
angedeutet ist. In der Wand 82 ist eine erste Tür 83 und
zweite Tür 84 vorgesehen. Die
erste Tür 83 besteht
aus einem ersten Durchgang 85 und aus einem zum Verschließen des
ersten Durchganges 85 vorgesehenen ersten Türblatt 86. Die
zweite Tür 84 besteht
auf analoge Weise aus einem zweiten Durchgang 87 und aus
einem zum Verschließen
des zweiten Durchganges 87 vorgesehenen zweiten Türblatt 88.
-
Der
Sicherheitsraum 81 ist mit einem Zutrittskontrollsystem 8 ausgerüstet. Mit
dem Zutrittskontrollsystem 8 ist der Zutritt durch die
beiden Türen 83 und 84 zu
dem Innenbereich 89 des Sicherheitsraumes 81 kontrollierbar.
Das Zutrittskontrollsystem 8 des Sicherheitsraumes 81 enthält eine
Transponder-Kommunikationseinrichtung 9, die zum kontaktlosen
Kommunizieren mit mindestens einem die Zutrittsberechtigung durch
die beiden Türen 83 und 84 mit
einer Berechtigungsinformation steuernden Transponder 10 ausgebildet
ist. Ein solcher Transponder 10 ist in 4 schematisch mit vollen Linien vor der
ersten Tür 83 befindlich
dargestellt.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 weist weiterhin zwei Übertragungsspulen 11 und 12 mit
je einem bestimmten Empfangsbereich auf. Hierbei sind die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 in
die Wand 82 aufgenommen, und zwar die erste Übertragungsspule 11 neben
dem ersten Durchgang 85 der ersten Tür 83 und die zweite Übertragungsspule 12 neben
dem zweiten Durchgang 87 der zweiten Tür 84. Die erste Übertragungsspule 11 ist
der ersten Tür 83 zugeordnet,
wie dies mit der strichpunktierten Linie 13 angedeutet
ist. Die zweite Übertragungsspule 12 ist
der zweiten Tür 84 zugeordnet,
wie dies mit der strichpunktierten Linie 65 angedeutet
ist. Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind
zum Empfangen von je mindestens eine Berechtigungsinformation enthaltenden
Transpondersignalen vorgesehen. Die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 sind über eine
Verbindung 16 bzw. 17 mit dem ersten Eingang 14 bzw.
mit dem zweiten Eingang 15 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 elektrisch
verbunden. In der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 des
Zutrittskontrollsystems 8 des Sicherheitsraumes 81 können auf ähnliche
Weise wie bei den beiden in 1 und 3 gezeigten Kraftfahrzeugen 1 erste
Kenninformationen, die durch in empfangenen Transpondersignalen
enthaltene Berechtigungsinformationen gebildet sind, und zweite
Kenninformationen ermittelt werden, die durch Amplitudeninformationen
gebildet sind, die den Amplituden von empfangenen Transpondersignalen
entsprechen.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Sicherheitsraumes 81 gemäß 4 weist weiterhin die aktivierbare
erste Aktivierungseinrichtung 18 und die aktivierbare zweite
Aktivierungseinrichtung 67 auf. Diese beiden Aktivierungseinrichtungen 18 und 67 werden durch
sogenannte Anwesenheitssensoren bzw. Bewegungssensoren gebildet,
die beispielsweise auf Basis von Infrarottechnik funktionieren und
mit denen die Anwesenheit einer Person vor der betreffenden Tür 83 bzw. 84 detektiert
werden kann. Wenn eine Person in den Erfassungsbereich eines Anwesenheitssensors
kommt, dann gibt der als Aktivierungseinrichtung 18 bzw. 67 vorgesehene
Anwesenheitssensor ein Aktivierungssignal AS1 bzw. AS2 ab. Das Aktivierungssignal
AS1 wird dem Eingang 22 und das Aktivierungssignal AS2
wird dem Eingang 74 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 zugeführt. Die
erste Aktivierungseinrichtung 18 ist der ersten Übertragungsspule 11 und
der ersten Tür 83 zugeordnet,
wie dies mit den strichpunktierten Linien 19 und 20 in 4 schematisch angedeutet
ist. Die zweite Aktivierungseinrichtung 67 ist der zweiten Übertragungsspule 12 und
der zweiten Tür 84 zugeordnet,
wie dies mit den strichpunktierten Linien 69 und 70 in 4 angedeutet ist. Im vorliegenden
Fall kann mit der ersten Aktivierungseinrichtung 18 der Zutritt
durch die ihr zugeordnete erste Tür 83 ausgelöst werden.
Mit der zweiten Aktivierungseinrichtung 67 kann der Zutritt
durch die ihr zugeordnete zweite Tür 84 ausgelöst werden.
-
Das
Zutrittskontrollsystem 8 des Sicherheitsraumes 81 von 4 weist weiterhin den ersten
Türöffner 23 für die erste
Tür 83 und
den zweiten Türöffner 54 für die zweite
Tür 84 auf.
Die beiden Türöffner 23 und 54 sind
mittels der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 aktivierbar.
Hierfür
ist der erste Türöffner 23 über die
Verbindung 24 mit dem Ausgang 25 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 verbunden.
Weiterhin ist hierfür
der zweite Türöffner 54 über eine
weitere schematisch dargestellte elektrisch leitende Verbindung 90 mit
einem weiteren Ausgang 91 der Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 verbunden.
Dem Ausgang 25 kann über
den Verstärker 46 ein
mit der Logikeinrichtung 45 erzeugtes erstes Freigabesignal
F1 zugeführt werden,
das über
die Verbindung 24 dem ersten Türöffner 23 zugeführt werden
kann, um diesen zu aktivieren. Dem weiteren Ausgang 91 kann über einen weiteren
Verstärker 92 ein
mit der Logikein richtung 45 erzeugbares zweites Freigabesignal
F2 zugeführt werden,
das über
die Verbindung 90 dem zweiten Türöffner 54 zugeführt werden
kann, um diesen zu aktivieren.
-
Auch
bei dem Sicherheitsraum 81 von 4 bzw. bei dessen Zutrittskontrollsystem 8 sind
die beiden Übertragungsspulen 11 und 12 vorteilhafterweise
so ausgebildet, daß sie
einen beliebig großen Empfangsbereich
aufweisen. In 4 ist
der Empfangsbereich der ersten Übertragungsspule 11 schematisch
mit dem strichpunktierten Pfeil mit der Länge R1 angedeutet. Der Empfangsbereich
der zweiten Übertragungsspule 12 ist
in 4 schematisch mit dem
strichpunktierten Pfeil mit der Länge R2 angedeutet. Mit den
beiden Übertragungsspulen 11 und 12 kann
ein beispielsweise von einem vor der ersten Tür 83 befindlichen
Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal empfangen
werden. Aufgrund der unterschiedlichen Abstände des vor der ersten Tür 83 befindlichen
Transponders 10 zu der ersten Übertragungsspule 11 und
zu der zweiten Übertragungsspule 12 wird
ein von diesen Transponder 10 abgegebenes Transpondersignal
mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Wie
bereits erwähnt,
können
in der mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 verbundenen Transponder-Kommunikationseinrichtung 9 erste Kenninformationen
und zweite Kenninformationen ermittelt werden, nämlich die in den empfangenen Transpondersignalen
enthaltenen Berechtigungsinformationen und die den Amplituden der
empfangenen Transpondersignale entsprechenden Amplitudeninformationen.
Hierfür
sind bei dem Sicherheitsraum 81 von 4 im wesentlichen dieselben Mittel vorgesehen,
wie bei dem Kraftfahrzeug 1 von 3 und in sehr ähnlicher Weise bei dem Kraftfahrzeug 1 von 1. Aus diesem Grund wird
auf diese Mittel hier nicht mehr näher eingegangen.
-
Wenn
bei dem Sicherheitsraum 81 von 4 ein Zutrittsberechtigter, der in seiner
Kleidung einen Transponder 10 trägt, im Bereich der ersten Tür 83 an
den Sicherheitsraum 81 herangeht und von dem die erste
Aktivierungseinrichtung 18 bildenden Anwesenheitssensor
erfaßt
wird, dann wird einerseits das Aktivieren des die erste Aktivierungseinrichtung 18 bildenden
Anwesenheitssensors mit Hilfe des ersten Aktivierungsdetektors 41 detektiert,
der daraufhin an seinem Ausgang 42 eine erste Aktivierungsinformation
AI1 zur Verfügung
stellt, und wird andererseits von dem im Bereich der ersten Tür 83 befindlichen
Transponder 10 – nach
einer entsprechenden Aufforderung durch die Transponder-Kommunikationseinrichtung 9,
worauf hier aber nicht näher
eingegangen werden soll, weil dies im vorliegenden Fall nicht essentiell
ist – ein
eine Berechtigungsinformation enthaltendes Transpondersignal abgegeben,
das sowohl von der ersten Übertragungsspule 11 als
auch von der zweiten Übertragungsspule 12 empfangen
wird, da sich der Transponder 10 sowohl im Empfangsbereich
der ersten Übertragungsspule 11 als
auch im Empfangsbereich der zweiten Übertragungsspule 12 befindet.
Das abgegebene Transpondersignal wird mit der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen als mit der zweiten Übertragungsspule 12.
-
Die
mit den beiden Übertragungsspulen 11 und 12 mit
unterschiedlichen Amplituden empfangenen Transpondersignale werden über die
Umschalteinrichtung 57 und den ersten Verstärker 26 aufeinanderfolgend
sowohl dem ersten Berechtigungsinformation-Detektor 28 als
auch den ersten Amplitudendetektionsmitteln 34 zugeführt, was
zur Folge hat, daß unter
der Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 in verschiedenen
Speicherbereichen des ersten Berechtigungsinformation-Speichers 29 als
erste Kenninformationen die in den Transpondersignalen enthaltenen
Berechtigungsinformationen – die
hierbei identisch sind – gespeichert
werden und daß unter der
Steuerung mit der Steuereinrichtung 44 in verschiedenen
Speicherbereichen des ersten Amplitudeninformation-Speichers 38 die
den unterschiedlichen Amplituden der empfangenen Transpondersignale
entsprechenden Amplitudeninformationen als zweite Kenninformationen
gespeichert werden. Danach werden ebenfalls unter der Steuerung
mit der Steuereinrichtung 44 die gespeicherten Kenninformationen,
die in dem Vergleichsberechtigungsinformation-Speicher 40 gespeicherte
Vergleichsberechtigungsinformation und die von dem ersten Aktivierungsdetektor 41 zur
Verfügung
gehaltene erste Aktivierungsinformation AI1 der Logikeinrichtung 45 zugeführt, in
der dann im vorliegenden Fall festgestellt wird, daß erstens
eine erste Aktivierungsinformation AI1 erhalten wurde, also die
erste Aktivierungseinrichtung 18 aktiviert wurde, daß zweitens
die aus dem ersten Berechtigungsinformation-Speicher 29 übernommenen
detektierten Berechtigungsinformationen und die Vergleichberechtigungsinformation übereinstimmen
und daß drittens
die eine aus dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 übernommene
Amplitudeninformation eine Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 abgegebenen Transpondersignals
repräsentiert,
die größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 abgegebenen
Transpondersignals, die durch die zweite aus dem ersten Amplitudeninformation-Speicher 38 übernommene
Amplitudeninformation repräsentiert
ist. Nach dem Feststellen der drei vorstehend angeführten Gegebenheiten,
die Bedingung für
einen berechtigten Zutritt zu dem Sicherheitsraum 81 sind,
gibt die Logikeinrichtung 45 die erste Freigabeinformation
F1 an den Verstärker 46 ab, über den die
erste Freigabeinformation F1 dem ersten Türöffner 23 zugeführt wird,
woraufhin der erste Türöffner 23 die
erste Tür 83 des
Sicherheitsraumes 81 öffnet.
-
Wenn
sich ein Zutrittsberechtigter dem Sicherheitsraum 81 in
der Weise nähert,
daß er
sich näher
bei der ersten Tür 83 als
bei der zweiten Tür 84 befindet,
dann wird das von einem von dem Zutrittsberechtigten getragenen
Transponder 10 abgegebene Transpondersignal von der ersten Übertragungsspule 11 mit
einer größeren Amplitude
empfangen als von der zweiten Übertragungsspule 12.
Wenn in diesem Fall zur gleichen Zeit ein Unberechtigter sich in der
Weise dem Sicherheitsraum 81 nähert, daß er sich näher bei der zweiten Tür 84 als
bei der ersten Tür 83 befindet,
dann hat dies kein Öffnen
der zweiten Tür 84 zur
Folge. Dies deshalb, weil die Amplitude des von der ersten Übertragungsspule 11 empfangenen
Transpondersignals größer ist
als die Amplitude des von der zweiten Übertragungsspule 12 empfangenen
Transpondersignals und weil dementsprechend nur ein Öffnen der
ersten Tür 83 möglich ist, wenn
die der ersten Tür 83 zugeordnete
erste Aktivierungseinrichtung 18 aktiviert wird. Solange
die erste Aktivierungseinrichtung 18 nicht aktiviert wird, führt ein
Aktivieren der zweiten Aktivierungseinrichtung 67 in diesem
Fall nicht dazu, daß eine
der beiden Türen 83 und 84 geöffnet wird.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Die Erfindung ist auch bei anderen Produkten als bei Kraftfahrzeugen
und bei Sicherheitsräumen
mit Vorteil einsetzbar. Auch kann ein Zutrittskontrollsystem zum
Kontrollieren des Zutritts durch mehr als vier Türen vorgesehen sein, etwa bei
einem Kraftfahrzeug, bei dem zusätzlich
auch das Kontrollieren des Zutritts durch die Kofferraumtür bzw. den
Kofferraumdeckel möglich
ist. Auch kann eine schaltungsmäßig anders ausgebildete
Transponder-Kommunikationseinrichtung vorgesehen sein. Ebenso ist
es möglich,
anders ausgebildete Aktivierungseinrichtungen zu verwenden.