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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Verbesserung von Sicherheitssystemen für Kraftfahrzeuge und ein Verfahren
zum Versetzen eines solchen Systems in den Lernmodus.
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Sie findet insbesondere bei Systemen
Anwendung, die zumindest ein tragbares Gehäuse mit Mitteln zum Ausgeben
eines codierten Signals zum Entriegeln der Türen und/oder Mitteln zum Übertragen
eines Signals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung des Fahrzeugs
(allgemein codierte Diebstahlsicherung oder Wegfahrsperre genannt)
enthalten.
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Ein derartiges Gehäuse ist
beispielsweise einem mechanischen Schlüssel zugeordnet, der vom autorisierten
Benutzer des Fahrzeugs mitgeführt wird,
dessen Griffteil die genannten Ausgabemittel enthält. Das
codierte Signal zum Entriegeln der Türen, das sogenannte Fernbediensignal,
ist im allgemeinen ein codiertes HF- oder Infrarotsignal. Es enthält einen
Fernbediencode. Somit erfüllt
der Schlüssel
eine Fernbedienfunktion zum Entriegeln der Türen über eine Entfernung.
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Ferner enthält das Übertragungsmittel des Schlüssels im
allgemeinen einen Transponder, der über abgestimmte Mittel dann
abgefragt wird, wenn der Schlüssel
in den Schaft des Diebstahlsicherungslenkschlosses eingeführt wird.
Diese Abfrage bewirkt die Ausgabe eines HF-Antwortsignals vom Transponder,
das sogenannte Blockiersignal, das einen Blockiercode enthält. Somit
erfüllt
der Schlüssel
auch eine Entriegelungsfunktion für die codierte Diebstahlsicherung
des Fahrzeugs.
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Eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit
enthält
Mittel zum Empfangen und Decodieren der Fernbedien- und Blockiersignale,
um das Entriegeln der Türen
beim Empfang eines gültigen
Fernbediencodes bzw. die Entriegelung der Blockiervorrichtung des
Fahrzeugs bei Empfang eines gültigen
Blockiercodes zu bewirken, so dass der Benutzer Zugang zu seinem
Fahrzeug hat und es starten kann.
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Ein besonderes Problem tritt dann
auf, wenn der Schlüssel
verloren geht oder gestohlen wird.
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Einerseits ist es erforderlich, erstens über Behelfsmittel
zu verfügen,
um dem Benutzer das Öffnen
und Starten seines Fahrzeugs zu ermöglichen; und zweitens diesem
einen neuen Schlüssel
zu verschaffen, dessen Fernbediencode und Blockiercode von der Leiteinheit
als gültig
anerkannt werden.
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Andererseits ist es erforderlich,
die Codes des verlorenen oder gestohlenen Schlüssels aus dem Speicher der
Leiteinheit auszulöschen,
um dessen widerrechtliche Benutzung durch eine schlecht gesinnte
Drittperson zu verhindern, in deren Besitz er gelangt ist.
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In der EP-A-0 704 352 wurde bereits
ein System vorgeschlagen, das eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit
sowie zumindest einen normalen Schlüssel enthält, dessen Fernbedien- und
Blockiercodes in einem nicht flüchtigen
und überschreibbaren
Speicher einer im Fahrzeug mitgeführten Leiteinheit einprogrammiert
sind.
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Das System enthält auch einen Hauptschlüssel (im
Englischen im allgemeinen "master-key" bezeichnet), der
einerseits die Entriegelung der Türen und der Blockiervorrichtung
des Fahrzeugs gestattet und es andererseits ermöglicht, die Leiteinheit in
den Lernmodus zu versetzen, um das Programmieren der Codes eines
neuen, normalen Schlüssels
zu gestatten.
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Der Benutzer behält den Hauptschlüssel stets
bei sich. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des normalen Schlüssels kann
er den Hauptschlüssel
benutzen, um sein Fahrzeug zu starten. Sobald der Hauptschlüssel in
den Schaft des Diebstahlsicherungslenkschlosses des Fahrzeugs eingeführt wird, wird
die mitgeführte
Leiteinheit während
eines bestimmten Zeitfensters in den Lernmodus versetzt. Wird zumindest
ein neuer, normaler Schlüssel
mit neuen Fernbedien- und
Blockiercodes in den Schaft des Schlosses nach dem Hauptschlüssel während des
genannten Zeitfensters eingeführt,
werden die Werte der Codes des neuen normalen Schlüssels anstelle
der Werte der Codes des verlorenen oder gestohlenen Schlüssels abgespeichert,
wobei letzte zerstört
werden.
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Das vom Hauptschlüssel ausgegebene Signal enthält seinerseits
einen Identifikationscode, der es der Leiteinheit gestattet, sich
nur bei vorhandenem, autortsierten Hauptschlüssel in den Lernmodus zu versetzen.
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Ein derartiges System ist jedoch
insofern nicht einwandfrei, als im Falle eines Verlusts oder Diebstahls
des Hauptschlüssels
eine schlecht gesinnte Drittperson, die in dessen Besitz ist, das
Fahrzeug öffnen
und starten könnte
und sogar die Leiteinheit neu programmieren könnte, damit diese einen widerrechtlichen
normalen Schlüssel
zulässt.
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Um diesen Nachteil aus dem Stand
der Technik auszuräumen,
schlägt
die vorliegende Erfindung ein Sicherheitssystem für Kraftfahrzeuge
vor, enthaltend zumindest einen Schlüssel, der mit Mitteln zum Ausgeben
eines sogenannten codierten Fernbediensignals ausgestattet ist,
das einen Fernbediencode zum Öffnen
der Türen über eine
Entfernung enthält, und
der auch mit Mitteln zum Übertragen
eines sogenannten codierten Blockiersignals zum Entriegeln einer
Blockiervorrichtung des Fahrzeugs ausgestattet ist, welches Signal
einen Blockiercode enthält,
wobei das System ferner eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthält, die
einen nicht flüchtigen
Speicher aufweist, in dem die genannten Fernbedien- und Blockiercodes
eingespeichert sind.
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Erfindungsgemäß enthält das System ferner:
- – ein
Speichermittel, das einen Datenträger bildet und einen nicht
flüchtigen
Speicher enthält,
dessen Lesen über
einen persönlichen
Code gesperrt wird, den nur der Benutzer kennt, wobei der genannte
Speicher den Fernbedien- und den Blockiercode des Fahrzeugs enthält:
- – ein
Spezialgerät
mit
- – Mitteln
zum Erfassen des persönlichen
Codes durch den autortsierten Benutzer,
- – Mitteln
zum Einlesen des Fernbediencodes und des Blockiercodes in den Speicher
des genannten Speichermittels, die nur im Falle von Identität zwischen
dem das Lesen des genannten Speichers sperrenden vertraulichen Code
und dem durch den Benutzer erfassten persönlichen Code funktionieren,
- – sowie
Mitten zum Ausgeben des codierten Fernbediensignals.
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Gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung für sich genommen
oder in sämtlichen
technisch möglichen
Kombinationen ist vorgesehen dass,
- – das Speichermittel
eine Chip-Karte ist, wobei der dem Benutzer bekannte persönliche Code
im Chip eingespeichert ist,
- – der
Speicher des Chips ferner zumindest bestimmte der nachfolgenden
Informationen enthält: Hinweis
auf die mechanische Codierung der Schlüssel, Seriennummer des Fahrzeugs,
Kennzeichennummer des Fahrzeugs, Datum der Erstzulassung, Name und
Adresse des Besitzers,
- – die
Mittel zum Lesen des Speichers des Speichermittels einen Chip-Kartenleser enthalten,
- – die
Mittel zum Erfassen des persönlichen
Codes durch den autorisierten Benutzer ein Tastenfeld enthalten,
- – das
Spezialgerät
Mittel zum Anschluss an eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthalten,
so dass eine Leitungsverbindung für den Datenaustausch hergestellt
wird; diese Leitungsverbindung weist den Vorteil auf, dass sie die Übertragung von
Daten im Lernmodus unverletzbar macht, im Gegensatz zu einer Übertragung
durch Ausgabe von Wellen im freien Raum, insbesondere von HF-Wellen, die von widerrechtlichen
Vorrichtungen abgefangen werden kann,
- – die
Mittel zum Übertragen
des Blockiersignals des Schlüssels
einen Transponder enthalten, der dann abgefragt wird, wenn der Schlüssel in
einer bestimmten Stellung im Diebstahlsicherungslenkschloss eingeführt wird
und der in Antwort das genannte codierte Blockiersignal ausgibt.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren
zum Versetzen eines Systems wie vorangehend definiert in den Lernmodus.
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Gemäß den Merkmalen des genannten
Verfahrens ist vorgesehen, dass
- –der mitgeführten Leiteinheit
ein Signal zum Versetzen in den Lernmodus durch das Spezialgerät bei gültigem persönlichen
Code und bei Auswahl einer bestimmten Steuerung über die Erfassungsmittel des
Spezialgeräts übertragen
wird, wobei bei Empfang des genannten Signals zum Versetzen in den
Lernmodus die Leiteinheit in den Lernmodus gebracht wird,
- – das
Signal zum Versetzen in den Lernmodus über eine Leitungsverbindung
zwischen Spezialgerät
und an Bord des Fahrzeugs mitgeführter Leiteinheit übertragen
wird, wobei diese Mittel zur gegenseitigen Verbindung enthalten.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung ergeben sich noch beim Lesen der nachfolgenden
Beschreibung. Diese Beschreibung ist nur beispielhaft und versteht
sich in Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen, worin zeigt:
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1 ein
Schema des normalen Funktionsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems,
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2 ein
Schema des Funktionsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems im Falle eines
Verlusts oder Diebstahls des Schlüssels,
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3 eine
Wiedergabe eines Bildschirmempfangsfensters des Spezialgeräts, und
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4 eine
Wiedergabe eines Bildschirms des Spezialgeräts während des Betriebs.
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In 1 ist
ein Schlüssel 11 dargestellt,
der einen Einsatz 12 enthält, der nicht dargestellte
Zahnungen trägt,
die eine mechanische Codierung bilden und darauf abgestimmt sind,
mit den Zuhaltungen eines Schlosses, wie etwa das Türschloss und/oder
das Diebstahlsicherungsschloss der Lenksäule des Fahrzeugs 10 zusammenzuwirken,
dem er zugeordnet ist.
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Der Schlüssel 11 ist auch mit
Mitteln (nicht dargestellt) zum Ausgeben eines codierten Fernbediensignals
ausgestattet, die beispielsweise eine HF-Antenne enthalten, wenn
das genannte Signal von einer HF-Welle getragen wird, oder auch
eine Infrarotdiode, wenn es von einer Infrarotwelle getragen wird.
Diese Mittel sind im ein Griffteil bildenden Kopf 13 des
Schlüssels 11 untergebracht.
Ein am Kopf des Schlüssels
angeordneter Druckknopf 14 löst die Ausgabe des Fernbediensignals 16 durch
die genannten Mittel aus.
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Das Fernbediensignal 16 enthält einen
Fernbediencode. Eine an Bord des Fahrzeugs 10 mitgeführte Leiteinheit
(nicht dargestellt) enthält
abgestimmte Mittel zum Empfangen des Fernbediensignals 16 und
Mittel zum Decodieren des empfangenen Fernbediencodes. Dieser Code
wird mit einem in der genannten Leiteinheit eingespeicherten Code
verglichen und im Falle von Gleichheit zwischen diesen Codes, d.
h. wenn der empfangene Code als gültig erkannt wird, steuert
die Leiteinheit das Öffnen
der Türen
des Fahrzeugs 10.
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Der Schlüssel 11 ist auch mit
Mitteln zum Übertragen
eines codierten Signals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung
des Fahrzeugs ausgestattet, die einen Blockiercode enthält. Wie
bekannt ist, kann eine derartige Vorrichtung durch Hemmen des Einspritzrechners
des Fahrzeugs funktionieren.
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Diese Mittel enthalten beispielsweise
einen Transponder (nicht dargestellt), der auch im Schlüsselkopf 13 untergebracht
ist.
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Die Leiteinheit ist mit Mitteln zum
Abfragen des Transponders verbunden, die beispielsweise eine Induktionsspule
enthalten, die um den Zylinder des Diebstahlsicherungslenkschlosses
angeordnet ist. Diese Abfragemittel werden dann aktiviert, wenn der
Schlüsseleinsatz 12 in
das Diebstahlsicherungslenkschloss eingeführt wird.
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Die mitgeführte Leiteinheit enthält einen nicht
flüchtigen
und überschreibbaren
Speicher, in dem der Fernbediencode und der Blockiercode des Schlüssels eingespeichert
sind. Selbstverständlich können die
Codes mehrerer gültiger
Schlüssel
eingespeichert sein, um die Benutzung des Fahrzeugs durch verschiedene
Benutzer zu gestatten, wobei jeder über einen derartigen Schlüssel zu
seiner eigenen Verwendung verfügt.
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Gewöhnlich wird dem neuen Eigentümer beim
Kauf des Fahrzeugs ein Satz gültiger
Schlüssel übergegeben.
Erfindungsgemäß wird ihm
ferner eine Chip-Karte 17 übergeben,
die im Format beispielsweise einer Kreditkarte entspricht. Erfindungsgemäß stellt
diese Chip-Karte ein Speichermittel dar, das einen Datenträger bildet
und einen nicht flüchtigen Speicher
enthält,
dessen Lesen durch einen persönlichen,
allein dem Benutzer bekannten Code gesperrt ist. Dieser Speicher
enthält
ferner den Fernbediencode und den Blockiercode, die der im Fahrzeug
mitgeführten
Leiteinheit 10 zugeordnet sind. Der genannte Speicher ist
im Chip 18 der Karte 17 enthalten.
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Gegebenenfalls enthält dieser
Speicher zumindest bestimmte der nachfolgenden Informationen: Hinweis
auf die mechanische Codierung der Schlüssel, Seriennummer des Fahrzeugs,
Kennzeichennummer des Fahrzeugs, Datum der Erstzulassung, Name und
Adresse des Besitzers, usw. Es kann auch vorgesehen sein, dass er
einen Überblick über am Fahrzeug
durchgeführte
Reparaturen und andere technische Eingriffe enthält. Somit stellt die Chip-Karte
regelrecht ein Mittel zum Identifizieren des Fahrzeugs und Einspeichern
der diesbezüglichen,
verwaltungsmäßigen und
technischen Informationen dar. Da diese Informationen durch den
persönlichen,
allein dem Benutzer bekannten Code für das Lesen gesperrt sind,
kann nur dieser sie zum gegebenen Zeitpunkt nutzen.
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Ein zentrales Datennetz, das beispielsweise vom
Fahrzeughersteller oder von einer von ihm beauftragten Organisation
geführt
wird, enthält
eine Reihe von Terminals, die in den Niederlassungen des Herstellers
oder in zugelassenen Werkstätten
verteilt sind, und ermöglicht
es, eine Datenbank zu führen, welche die
persönlichen
Codes eines jeden Eigentümers
einer Fahrzeugflotte sowie die Fernbedien- und Entriegelungscodes
eines jeden Fahrzeugs enthält.
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Die Vertraulichkeit des persönlichen
Codes wird in gleicher Art und Weise gehandhabt, wie beim vertraulichen
Code von Bankkarten zum Abheben und/oder Bezahlen.
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Beim ersten Erwerb des Fahrzeugs
bei einem Marken-Vertragshändler
kann der vertrauliche Code dem ersten Fahrzeugeigentümer beispielsweise
unter Verschluss mitgeteilt werden.
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Alternativ gibt der Benutzer vor
indiskreten Blicken geschützt
einen Code seiner Wahl in ein Spezialgerät ein, das mit einem der vorgenannten
Terminals verbunden ist. Der so gewählte persönliche Code wird dann auf den
Chip der Karte gespeichert, der dazu einen nicht überschreibbaren
Speicher vom Typ EPROM (aus dem Englischen "Electrically-Programmable-Read-Only-Memory") enthält, und
wird in verschlüsselter
Form über
ein Datennetz einem zentralen Computer übertragen, der ähnlich wie
derjenige aufgebaut ist, der derzeit vertrauliche Codes von Bankkarten
verwaltet.
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Bei Weiterverkauf des Fahrzeugs durch
den ursprünglichen
Besitzer kann der Code mit Hilfe des Spezialgeräts geändert werden, wie nachfolgend
erläutert
wird. Alternativ kann die Herstellung einer neuen Chip-Karte und
deren Auslieferung zum neuen Eigentümer vorgesehen sein, der ein
neuer persönlicher
Code zugeordnet ist, welcher bezüglich Endbenutzer
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.
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Der Hauptbenutzer des Fahrzeugs muss
die Chip-Karte 17 bei sich behalten. Andernfalls kann sie an
einem sichern Ort aufbewahrt werden, beispielsweise bei ihm zuhause.
Ferner muss der persönliche Code
gemerkt und darf nicht vom autorisierten Benutzer bzw. von den autorisierten
Benutzern vergessen werden.
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Im Falle eines Verlusts oder eines
Diebstahls eines oder aller Schlüssel
des Fahrzeugs können nämlich nur
die Chip-Karte und die Kenntnis des persönlichen Codes, der dieser zugeordnet
ist, es ermöglichen,
das Fahrzeug gemäß einem
Hilfsmodus zu öffnen
und zu starten, der nachfolgend anhand von 2 beschrieben wird.
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In dieser Figur sind das Fahrzeug 10 und
ein Spezialgerät 20 dargestellt,
das nur professionelle Werkstätten
innehaben können,
die im Netz der Fahrzeugmarke zugelassen sind, oder jegliche andere,
zugelassene Person.
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Dieses Spezialgerät enthält eine Öffnung 21 zum Einführen der
Chip-Karte 17 und liegt allgemein in Form von Chip-Karten-Verarbeitungsgeräten vor, die
im Handel zum Verzeichnen von Zahlungen mittels Bankkarte verwendet
werden.
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Es weist auch Mittel zum Erfassen
des persönlichen
Codes durch den Benutzer auf, wobei diese Mittel ein Tastenfeld 22 und
eine Einheit 23 von Steuertasten enthält, wie etwa eine Bestätigungstaste
und eine Eingabelöschtaste.
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Es enthält ferner Mittel zum Lesen
des Speichers des Speichermittels, welches die Karte 17 darstellt,
wie etwa einen Chip-Kartenleser, um darin den Fernbediencode und
den Blockiercode auszulesen, die dem Fahrzeug zugeordnet sind, wenn
der vom Benutzer eingegebene persönliche Code dem im Speicher
der Chip-Karte eingeschriebenen, vertraulichen Code entspricht.
Das Lesen dieses Speichers wird nämlich vom genannten vertraulichen
Code gesperrt, so dass es unmöglich
ist, den Fernbediencode und den Blockiercode zu lesen, ohne zuvor
einen persönlichen
Code einzugeben, der vom Mikroprozessor der Chip-Karte als identisch
mit dem vorgenannten vertraulichen Code und damit gültig erkannt wird.
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Das Spezialgerät enthält ferner Mittel zum Ausgeben
des codierten Fernbediensignals, die bei Identität zwischen vertraulichem Code
der Chip-Karte und persönlichem
Code aktiviert werden, der vom Benutzer über das Tastenfeld 22 eingegeben
wird. Dieses Signal enthält
damit den am Chip 18 der Karte 17 ausgelesenen
Fernbediencode.
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Die Ausgabemittel enthalten insbesondere eine
Antenne 25 im Falle, dass diese Signale von einer HF-Welle getragen
werden, können
aber auch eine Infrarotsendediode aufweisen, falls diese Signale
von einer Welle dieser An getragen werden.
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Schließlich kann das Spezialgerät einen Bildschirm 24 zum Überprüfen der
erfassten Angaben enthalten, an dem der vom Benutzer eingegebene
persönliche
Code nicht erscheint, um die Vertraulichkeit des Systems zu erhöhen.
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Damit wird verständlich, dass der Benutzer im
Falle eines Verlusts oder Diebstahls seines Schlüssels sich zum nächstliegenden,
zugelassenen Werkstattinhaber begibt, der ihn mit dem Spezialgerät ausgestattet
zu seinem Fahrzeug begleitet.
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Wird das Spezialgerät unter
Spannung gesetzt, wird am Bildschirm 24 ein Empfangsfenster
angezeigt, wie es beispielsweise in 3 dargestellt
ist. Eine Nachricht fordert den Benutzer auf, seinen persönlichen
Code einzugeben.
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Gemäß einem sogenannten Fehlerbeseitigungsbetrieb
führt der
Benutzer dann seine Chip-Karte 17 in das Spezialgerät 20 ein
und gibt seinen persönlichen
Code am Tastenfeld 22 ein.
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In an sich bekannter Weise erscheinen
bei Eingabe des persönlichen
Codes am Bildschirm keine Zahlen (und/oder Buchstaben), aus denen
sich der genannte Code zusammensetzt, so dass die Vertraulichkeit
erhöht
wird.
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Bei Eingabe eines gültigen persönlichen
Codes gibt das Spezialgerät
das codierte Fernbediensignal aus, wenn eine erste Steuertaste aktiviert
wird.
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Nach Empfang des Signals von der
mitgeführten
Leiteinheit wird der Fernbediencode mit dem entsprechenden Code
verglichen, der im Speicher der genannten Leiteinheit enthalten
ist, ebenso wie bei Normalbetrieb. Bei Gleichheit werden die Türen des
Fahrzeugs entriegelt.
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Nachfolgend wird der Betriebsmodus
bei Eingreifen in das Sicherheitssystem nach der Erfindung beschrieben.
Es handelt sich um einen Betriebsmodus, bei dem alle oder ein Teil
der nachfolgend beschriebenen Schritte durchgeführt werden können.
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Nachdem die Türen des Fahrzeugs entriegelt
sind und damit freier Zugang besteht, wird das Spezialgerät mit der
mitgeführten
Leiteinheit über eine
Leitungsverbindung verbunden, beispielsweise über eine Stromkabelverbindung.
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Dazu enthält das Spezialgerät Verbindungsmittel,
wie etwa einen Verbinder, der mit Gegenmitteln der Leiteinheit über die
genannte Leitungsverbindung zusammenwirkt. Diese Mittel enthalten
beispielsweise einen Verbinder, der in einem verborgenen, jedoch
zugänglichen
Bereich des Fahrgastraums des Fahrzeugs angeordnet ist, beispielsweise innerhalb
des Handschuhfachs.
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Der Benutzer führt dann seine Chip-Karte 17 in
das Spezialgerät 20 ein
und gibt seinen persönlichen
Code am Tastenfeld 22 ein, und zwar in der gleichen Art
und Weise wie beim oben anhand von 3 beschriebenen
Fehlerbeseitigungsbetrieb.
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Bei Eingabe eines gültigen persönlichen
Codes erscheint dann am Bildschirm 24 des Spezialgeräts ein Fenster,
wie in 4 dargestellt
ist, wenn eine zweite Steuertaste aktiviert wird.
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Das in 4 gezeigte
Fenster ist ein sogenanntes Menüfenster,
da es dem Benutzer vorschlägt,
eine Wahl zwischen mehreren Schritten zu treffen.
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Ein erster möglicher Schritt ist das Erlernen eines
neuen Schlüssels.
Es handelt sich um ein Verfahren, das darauf abzielt, der mitgeführten Leiteinheit
einen oder mehrere neue Schlüssel
zuzuordnen, so dass sie von der genannten Einheit als gültiger Schlüssel angenommen
werden. Gemäß der Technologie
bei der Auslegung des Sicherheitssystems kann diese Zuordnung sich
entweder aus der Programmierung verschiedener Codes der Leiteinheit
in einem jungfräulichen
Schlüssel
ergeben, oder aber umgekehrt aus der Programmierung der Codes eines neuen
Schlüssels
in den Speicher der Leiteinheit, wie in der EP-A-0 704 352 beschrieben
ist. Es sei angemerkt, dass ein derartiger Zuordnungsvorgang ein erstes
Mal im Werk bei Montage des Fahrzeugs durchgeführt wird.
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Ein zweiter und dritter Schritt kann
darin bestehen, die Identifikationscodes eines Schlüssels zu löschen, um
dessen Benutzung zu verhindern, die entweder vorübergehend sein kann, wenn der Schlüssel nur
verlegt wurde, in der Hoffnung ihn wiederzufinden, oder aber endgültig, wenn
der Schlüssel gestohlen
wurde.
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Ein vierter Schritt kann darin bestehen,
das Sicherheitssystem ganz einfach zu hemmen, und zwar entweder
für eine
bestimmte Dauer oder aber für
eine bestimmte Anzahl von Anwendungen, so dass es dem Benutzer beispielsweise
möglich
ist, sein Fahrzeug zu benutzen, wenn das Erlernen eines neuen Schlüssels aufgrund
von Beschaffungsschwierigkeiten neuer Schlüssel oder jungfräulicher Schlüssel nicht
sofort möglich
ist.
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Schließlich kann ein letzter Schritt
darin bestehen, dass der Benutzer den persönlichen Code ändert, beispielsweise
bei Verkauf des Fahrzeugs, wie weiter oben erwähnt wurde, oder wenn irgendein Zweifel
an der Vertrauenswürdigkeit
dieses Codes bestehen sollte.
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Auch sind weitere hier nicht erwähnte Schritte
denkbar.
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Bei gleichzeitigem Verlust des Schlüssels und
auch der Chip-Karte kann vorgesehen sein, eine Chip-Karte mit sämtlichen
Fahrzeugdaten und entweder mit einem neuen persönlichen Code oder dem gleichen
persönlichen
Code wie vorher nachzufertigen, selbstverständlich nach sorgfältiger Überprüfung der
Identität
des diese Nachfertigung fordernden Benutzers.
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Wie verständlich geworden ist, ermöglicht es die
Erfindung, Probleme aufgrund des Verlusts der Fahrzeugschlüssel zu
lösen,
ohne dabei das Sicherheitsniveau des Systems zu senken.
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Insbesondere kann eine schlecht gesinnte Drittperson
kein Öffnen
der Fahrzeugtüren
bewirken, selbst dann nicht, wenn sie über das Spezialgerät verfügt, beispielsweise
nach Entwenden von einer zugelassenen Werkstatt, und auch keine
Leiteinheit eines Fahrzeugs in den Lernmodus versetzen, um einen
neuen Schlüssel
einzuprogrammieren, der in diesem Falle ein widerrechtlicher Schlüssel wäre.
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Somit ist nur der autorisierte Benutzer,
d. h. derjenige, der zugleich in Besitz der Chip-Karte ist und gültig den
dieser zugeordneten persönlichen Code
eingeben kann, in der Lage, einerseits die Entriegelung des Fahrzeugs
zu bewirken und andererseits die mitgeführte Leiteinheit in den Lernmodus
zu versetzen.
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Ferner erfolgt dieser Vorgang unter
der erforderlichen Mitwirkung eines zugelassenen Werkstattinhabers,
der allein über
das Spezialgerät 20 aus 2 verfügt. Dieser Fachmann kann damit
den Benutzer auffordern, der dessen Eingreifen erwünscht, auf
jegliche geeignete Art und Weise nachzuweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer des
Fahrzeugs ist.
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Aus all diesen Gründen ist also die Sicherheit des
Systems zu Systemen aus dem Stand der Technik deutlich erhöht.
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Die vorliegende Erfindung wurde anhand
einer bevorzugten, jedoch nicht einschränkenden Ausführungsform
beschrieben. Insbesondere ist es möglich, dass das Fernbediensignal
und das Blockiersignal ein und dasselbe Signal sind, das zugleich
den Fernbediencode und den dem Fahrzeug zugeordneten Blockiercode
enthält.