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DE69817889T2 - Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge und Lernverfahren dafür - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung für Kraftfahrzeuge und Lernverfahren dafür Download PDF

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DE69817889T2 DE1998617889 DE69817889T DE69817889T2 DE 69817889 T2 DE69817889 T2 DE 69817889T2 DE 1998617889 DE1998617889 DE 1998617889 DE 69817889 T DE69817889 T DE 69817889T DE 69817889 T2 DE69817889 T2 DE 69817889T2
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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor
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    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
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    • G07C9/00817Electronically operated locks; Circuits therefor; Nonmechanical keys therefor, e.g. passive or active electrical keys or other data carriers without mechanical keys where the code of the lock can be programmed
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbesserung von Sicherheitssystemen für Kraftfahrzeuge und ein Verfahren zum Versetzen eines solchen Systems in den Lernmodus.
  • Sie findet insbesondere bei Systemen Anwendung, die zumindest ein tragbares Gehäuse mit Mitteln zum Ausgeben eines codierten Signals zum Entriegeln der Türen und/oder Mitteln zum Übertragen eines Signals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung des Fahrzeugs (allgemein codierte Diebstahlsicherung oder Wegfahrsperre genannt) enthalten.
  • Ein derartiges Gehäuse ist beispielsweise einem mechanischen Schlüssel zugeordnet, der vom autorisierten Benutzer des Fahrzeugs mitgeführt wird, dessen Griffteil die genannten Ausgabemittel enthält. Das codierte Signal zum Entriegeln der Türen, das sogenannte Fernbediensignal, ist im allgemeinen ein codiertes HF- oder Infrarotsignal. Es enthält einen Fernbediencode. Somit erfüllt der Schlüssel eine Fernbedienfunktion zum Entriegeln der Türen über eine Entfernung.
  • Ferner enthält das Übertragungsmittel des Schlüssels im allgemeinen einen Transponder, der über abgestimmte Mittel dann abgefragt wird, wenn der Schlüssel in den Schaft des Diebstahlsicherungslenkschlosses eingeführt wird. Diese Abfrage bewirkt die Ausgabe eines HF-Antwortsignals vom Transponder, das sogenannte Blockiersignal, das einen Blockiercode enthält. Somit erfüllt der Schlüssel auch eine Entriegelungsfunktion für die codierte Diebstahlsicherung des Fahrzeugs.
  • Eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthält Mittel zum Empfangen und Decodieren der Fernbedien- und Blockiersignale, um das Entriegeln der Türen beim Empfang eines gültigen Fernbediencodes bzw. die Entriegelung der Blockiervorrichtung des Fahrzeugs bei Empfang eines gültigen Blockiercodes zu bewirken, so dass der Benutzer Zugang zu seinem Fahrzeug hat und es starten kann.
  • Ein besonderes Problem tritt dann auf, wenn der Schlüssel verloren geht oder gestohlen wird.
  • Einerseits ist es erforderlich, erstens über Behelfsmittel zu verfügen, um dem Benutzer das Öffnen und Starten seines Fahrzeugs zu ermöglichen; und zweitens diesem einen neuen Schlüssel zu verschaffen, dessen Fernbediencode und Blockiercode von der Leiteinheit als gültig anerkannt werden.
  • Andererseits ist es erforderlich, die Codes des verlorenen oder gestohlenen Schlüssels aus dem Speicher der Leiteinheit auszulöschen, um dessen widerrechtliche Benutzung durch eine schlecht gesinnte Drittperson zu verhindern, in deren Besitz er gelangt ist.
  • In der EP-A-0 704 352 wurde bereits ein System vorgeschlagen, das eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit sowie zumindest einen normalen Schlüssel enthält, dessen Fernbedien- und Blockiercodes in einem nicht flüchtigen und überschreibbaren Speicher einer im Fahrzeug mitgeführten Leiteinheit einprogrammiert sind.
  • Das System enthält auch einen Hauptschlüssel (im Englischen im allgemeinen "master-key" bezeichnet), der einerseits die Entriegelung der Türen und der Blockiervorrichtung des Fahrzeugs gestattet und es andererseits ermöglicht, die Leiteinheit in den Lernmodus zu versetzen, um das Programmieren der Codes eines neuen, normalen Schlüssels zu gestatten.
  • Der Benutzer behält den Hauptschlüssel stets bei sich. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des normalen Schlüssels kann er den Hauptschlüssel benutzen, um sein Fahrzeug zu starten. Sobald der Hauptschlüssel in den Schaft des Diebstahlsicherungslenkschlosses des Fahrzeugs eingeführt wird, wird die mitgeführte Leiteinheit während eines bestimmten Zeitfensters in den Lernmodus versetzt. Wird zumindest ein neuer, normaler Schlüssel mit neuen Fernbedien- und Blockiercodes in den Schaft des Schlosses nach dem Hauptschlüssel während des genannten Zeitfensters eingeführt, werden die Werte der Codes des neuen normalen Schlüssels anstelle der Werte der Codes des verlorenen oder gestohlenen Schlüssels abgespeichert, wobei letzte zerstört werden.
  • Das vom Hauptschlüssel ausgegebene Signal enthält seinerseits einen Identifikationscode, der es der Leiteinheit gestattet, sich nur bei vorhandenem, autortsierten Hauptschlüssel in den Lernmodus zu versetzen.
  • Ein derartiges System ist jedoch insofern nicht einwandfrei, als im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Hauptschlüssels eine schlecht gesinnte Drittperson, die in dessen Besitz ist, das Fahrzeug öffnen und starten könnte und sogar die Leiteinheit neu programmieren könnte, damit diese einen widerrechtlichen normalen Schlüssel zulässt.
  • Um diesen Nachteil aus dem Stand der Technik auszuräumen, schlägt die vorliegende Erfindung ein Sicherheitssystem für Kraftfahrzeuge vor, enthaltend zumindest einen Schlüssel, der mit Mitteln zum Ausgeben eines sogenannten codierten Fernbediensignals ausgestattet ist, das einen Fernbediencode zum Öffnen der Türen über eine Entfernung enthält, und der auch mit Mitteln zum Übertragen eines sogenannten codierten Blockiersignals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung des Fahrzeugs ausgestattet ist, welches Signal einen Blockiercode enthält, wobei das System ferner eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthält, die einen nicht flüchtigen Speicher aufweist, in dem die genannten Fernbedien- und Blockiercodes eingespeichert sind.
  • Erfindungsgemäß enthält das System ferner:
    • – ein Speichermittel, das einen Datenträger bildet und einen nicht flüchtigen Speicher enthält, dessen Lesen über einen persönlichen Code gesperrt wird, den nur der Benutzer kennt, wobei der genannte Speicher den Fernbedien- und den Blockiercode des Fahrzeugs enthält:
    • – ein Spezialgerät mit
    • – Mitteln zum Erfassen des persönlichen Codes durch den autortsierten Benutzer,
    • – Mitteln zum Einlesen des Fernbediencodes und des Blockiercodes in den Speicher des genannten Speichermittels, die nur im Falle von Identität zwischen dem das Lesen des genannten Speichers sperrenden vertraulichen Code und dem durch den Benutzer erfassten persönlichen Code funktionieren,
    • – sowie Mitten zum Ausgeben des codierten Fernbediensignals.
  • Gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung für sich genommen oder in sämtlichen technisch möglichen Kombinationen ist vorgesehen dass,
    • – das Speichermittel eine Chip-Karte ist, wobei der dem Benutzer bekannte persönliche Code im Chip eingespeichert ist,
    • – der Speicher des Chips ferner zumindest bestimmte der nachfolgenden Informationen enthält: Hinweis auf die mechanische Codierung der Schlüssel, Seriennummer des Fahrzeugs, Kennzeichennummer des Fahrzeugs, Datum der Erstzulassung, Name und Adresse des Besitzers,
    • – die Mittel zum Lesen des Speichers des Speichermittels einen Chip-Kartenleser enthalten,
    • – die Mittel zum Erfassen des persönlichen Codes durch den autorisierten Benutzer ein Tastenfeld enthalten,
    • – das Spezialgerät Mittel zum Anschluss an eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthalten, so dass eine Leitungsverbindung für den Datenaustausch hergestellt wird; diese Leitungsverbindung weist den Vorteil auf, dass sie die Übertragung von Daten im Lernmodus unverletzbar macht, im Gegensatz zu einer Übertragung durch Ausgabe von Wellen im freien Raum, insbesondere von HF-Wellen, die von widerrechtlichen Vorrichtungen abgefangen werden kann,
    • – die Mittel zum Übertragen des Blockiersignals des Schlüssels einen Transponder enthalten, der dann abgefragt wird, wenn der Schlüssel in einer bestimmten Stellung im Diebstahlsicherungslenkschloss eingeführt wird und der in Antwort das genannte codierte Blockiersignal ausgibt.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Versetzen eines Systems wie vorangehend definiert in den Lernmodus.
  • Gemäß den Merkmalen des genannten Verfahrens ist vorgesehen, dass
    • –der mitgeführten Leiteinheit ein Signal zum Versetzen in den Lernmodus durch das Spezialgerät bei gültigem persönlichen Code und bei Auswahl einer bestimmten Steuerung über die Erfassungsmittel des Spezialgeräts übertragen wird, wobei bei Empfang des genannten Signals zum Versetzen in den Lernmodus die Leiteinheit in den Lernmodus gebracht wird,
    • – das Signal zum Versetzen in den Lernmodus über eine Leitungsverbindung zwischen Spezialgerät und an Bord des Fahrzeugs mitgeführter Leiteinheit übertragen wird, wobei diese Mittel zur gegenseitigen Verbindung enthalten.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich noch beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung. Diese Beschreibung ist nur beispielhaft und versteht sich in Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen, worin zeigt:
  • 1 ein Schema des normalen Funktionsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems,
  • 2 ein Schema des Funktionsprinzips des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems im Falle eines Verlusts oder Diebstahls des Schlüssels,
  • 3 eine Wiedergabe eines Bildschirmempfangsfensters des Spezialgeräts, und
  • 4 eine Wiedergabe eines Bildschirms des Spezialgeräts während des Betriebs.
  • In 1 ist ein Schlüssel 11 dargestellt, der einen Einsatz 12 enthält, der nicht dargestellte Zahnungen trägt, die eine mechanische Codierung bilden und darauf abgestimmt sind, mit den Zuhaltungen eines Schlosses, wie etwa das Türschloss und/oder das Diebstahlsicherungsschloss der Lenksäule des Fahrzeugs 10 zusammenzuwirken, dem er zugeordnet ist.
  • Der Schlüssel 11 ist auch mit Mitteln (nicht dargestellt) zum Ausgeben eines codierten Fernbediensignals ausgestattet, die beispielsweise eine HF-Antenne enthalten, wenn das genannte Signal von einer HF-Welle getragen wird, oder auch eine Infrarotdiode, wenn es von einer Infrarotwelle getragen wird. Diese Mittel sind im ein Griffteil bildenden Kopf 13 des Schlüssels 11 untergebracht. Ein am Kopf des Schlüssels angeordneter Druckknopf 14 löst die Ausgabe des Fernbediensignals 16 durch die genannten Mittel aus.
  • Das Fernbediensignal 16 enthält einen Fernbediencode. Eine an Bord des Fahrzeugs 10 mitgeführte Leiteinheit (nicht dargestellt) enthält abgestimmte Mittel zum Empfangen des Fernbediensignals 16 und Mittel zum Decodieren des empfangenen Fernbediencodes. Dieser Code wird mit einem in der genannten Leiteinheit eingespeicherten Code verglichen und im Falle von Gleichheit zwischen diesen Codes, d. h. wenn der empfangene Code als gültig erkannt wird, steuert die Leiteinheit das Öffnen der Türen des Fahrzeugs 10.
  • Der Schlüssel 11 ist auch mit Mitteln zum Übertragen eines codierten Signals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung des Fahrzeugs ausgestattet, die einen Blockiercode enthält. Wie bekannt ist, kann eine derartige Vorrichtung durch Hemmen des Einspritzrechners des Fahrzeugs funktionieren.
  • Diese Mittel enthalten beispielsweise einen Transponder (nicht dargestellt), der auch im Schlüsselkopf 13 untergebracht ist.
  • Die Leiteinheit ist mit Mitteln zum Abfragen des Transponders verbunden, die beispielsweise eine Induktionsspule enthalten, die um den Zylinder des Diebstahlsicherungslenkschlosses angeordnet ist. Diese Abfragemittel werden dann aktiviert, wenn der Schlüsseleinsatz 12 in das Diebstahlsicherungslenkschloss eingeführt wird.
  • Die mitgeführte Leiteinheit enthält einen nicht flüchtigen und überschreibbaren Speicher, in dem der Fernbediencode und der Blockiercode des Schlüssels eingespeichert sind. Selbstverständlich können die Codes mehrerer gültiger Schlüssel eingespeichert sein, um die Benutzung des Fahrzeugs durch verschiedene Benutzer zu gestatten, wobei jeder über einen derartigen Schlüssel zu seiner eigenen Verwendung verfügt.
  • Gewöhnlich wird dem neuen Eigentümer beim Kauf des Fahrzeugs ein Satz gültiger Schlüssel übergegeben. Erfindungsgemäß wird ihm ferner eine Chip-Karte 17 übergeben, die im Format beispielsweise einer Kreditkarte entspricht. Erfindungsgemäß stellt diese Chip-Karte ein Speichermittel dar, das einen Datenträger bildet und einen nicht flüchtigen Speicher enthält, dessen Lesen durch einen persönlichen, allein dem Benutzer bekannten Code gesperrt ist. Dieser Speicher enthält ferner den Fernbediencode und den Blockiercode, die der im Fahrzeug mitgeführten Leiteinheit 10 zugeordnet sind. Der genannte Speicher ist im Chip 18 der Karte 17 enthalten.
  • Gegebenenfalls enthält dieser Speicher zumindest bestimmte der nachfolgenden Informationen: Hinweis auf die mechanische Codierung der Schlüssel, Seriennummer des Fahrzeugs, Kennzeichennummer des Fahrzeugs, Datum der Erstzulassung, Name und Adresse des Besitzers, usw. Es kann auch vorgesehen sein, dass er einen Überblick über am Fahrzeug durchgeführte Reparaturen und andere technische Eingriffe enthält. Somit stellt die Chip-Karte regelrecht ein Mittel zum Identifizieren des Fahrzeugs und Einspeichern der diesbezüglichen, verwaltungsmäßigen und technischen Informationen dar. Da diese Informationen durch den persönlichen, allein dem Benutzer bekannten Code für das Lesen gesperrt sind, kann nur dieser sie zum gegebenen Zeitpunkt nutzen.
  • Ein zentrales Datennetz, das beispielsweise vom Fahrzeughersteller oder von einer von ihm beauftragten Organisation geführt wird, enthält eine Reihe von Terminals, die in den Niederlassungen des Herstellers oder in zugelassenen Werkstätten verteilt sind, und ermöglicht es, eine Datenbank zu führen, welche die persönlichen Codes eines jeden Eigentümers einer Fahrzeugflotte sowie die Fernbedien- und Entriegelungscodes eines jeden Fahrzeugs enthält.
  • Die Vertraulichkeit des persönlichen Codes wird in gleicher Art und Weise gehandhabt, wie beim vertraulichen Code von Bankkarten zum Abheben und/oder Bezahlen.
  • Beim ersten Erwerb des Fahrzeugs bei einem Marken-Vertragshändler kann der vertrauliche Code dem ersten Fahrzeugeigentümer beispielsweise unter Verschluss mitgeteilt werden.
  • Alternativ gibt der Benutzer vor indiskreten Blicken geschützt einen Code seiner Wahl in ein Spezialgerät ein, das mit einem der vorgenannten Terminals verbunden ist. Der so gewählte persönliche Code wird dann auf den Chip der Karte gespeichert, der dazu einen nicht überschreibbaren Speicher vom Typ EPROM (aus dem Englischen "Electrically-Programmable-Read-Only-Memory") enthält, und wird in verschlüsselter Form über ein Datennetz einem zentralen Computer übertragen, der ähnlich wie derjenige aufgebaut ist, der derzeit vertrauliche Codes von Bankkarten verwaltet.
  • Bei Weiterverkauf des Fahrzeugs durch den ursprünglichen Besitzer kann der Code mit Hilfe des Spezialgeräts geändert werden, wie nachfolgend erläutert wird. Alternativ kann die Herstellung einer neuen Chip-Karte und deren Auslieferung zum neuen Eigentümer vorgesehen sein, der ein neuer persönlicher Code zugeordnet ist, welcher bezüglich Endbenutzer nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.
  • Der Hauptbenutzer des Fahrzeugs muss die Chip-Karte 17 bei sich behalten. Andernfalls kann sie an einem sichern Ort aufbewahrt werden, beispielsweise bei ihm zuhause. Ferner muss der persönliche Code gemerkt und darf nicht vom autorisierten Benutzer bzw. von den autorisierten Benutzern vergessen werden.
  • Im Falle eines Verlusts oder eines Diebstahls eines oder aller Schlüssel des Fahrzeugs können nämlich nur die Chip-Karte und die Kenntnis des persönlichen Codes, der dieser zugeordnet ist, es ermöglichen, das Fahrzeug gemäß einem Hilfsmodus zu öffnen und zu starten, der nachfolgend anhand von 2 beschrieben wird.
  • In dieser Figur sind das Fahrzeug 10 und ein Spezialgerät 20 dargestellt, das nur professionelle Werkstätten innehaben können, die im Netz der Fahrzeugmarke zugelassen sind, oder jegliche andere, zugelassene Person.
  • Dieses Spezialgerät enthält eine Öffnung 21 zum Einführen der Chip-Karte 17 und liegt allgemein in Form von Chip-Karten-Verarbeitungsgeräten vor, die im Handel zum Verzeichnen von Zahlungen mittels Bankkarte verwendet werden.
  • Es weist auch Mittel zum Erfassen des persönlichen Codes durch den Benutzer auf, wobei diese Mittel ein Tastenfeld 22 und eine Einheit 23 von Steuertasten enthält, wie etwa eine Bestätigungstaste und eine Eingabelöschtaste.
  • Es enthält ferner Mittel zum Lesen des Speichers des Speichermittels, welches die Karte 17 darstellt, wie etwa einen Chip-Kartenleser, um darin den Fernbediencode und den Blockiercode auszulesen, die dem Fahrzeug zugeordnet sind, wenn der vom Benutzer eingegebene persönliche Code dem im Speicher der Chip-Karte eingeschriebenen, vertraulichen Code entspricht. Das Lesen dieses Speichers wird nämlich vom genannten vertraulichen Code gesperrt, so dass es unmöglich ist, den Fernbediencode und den Blockiercode zu lesen, ohne zuvor einen persönlichen Code einzugeben, der vom Mikroprozessor der Chip-Karte als identisch mit dem vorgenannten vertraulichen Code und damit gültig erkannt wird.
  • Das Spezialgerät enthält ferner Mittel zum Ausgeben des codierten Fernbediensignals, die bei Identität zwischen vertraulichem Code der Chip-Karte und persönlichem Code aktiviert werden, der vom Benutzer über das Tastenfeld 22 eingegeben wird. Dieses Signal enthält damit den am Chip 18 der Karte 17 ausgelesenen Fernbediencode.
  • Die Ausgabemittel enthalten insbesondere eine Antenne 25 im Falle, dass diese Signale von einer HF-Welle getragen werden, können aber auch eine Infrarotsendediode aufweisen, falls diese Signale von einer Welle dieser An getragen werden.
  • Schließlich kann das Spezialgerät einen Bildschirm 24 zum Überprüfen der erfassten Angaben enthalten, an dem der vom Benutzer eingegebene persönliche Code nicht erscheint, um die Vertraulichkeit des Systems zu erhöhen.
  • Damit wird verständlich, dass der Benutzer im Falle eines Verlusts oder Diebstahls seines Schlüssels sich zum nächstliegenden, zugelassenen Werkstattinhaber begibt, der ihn mit dem Spezialgerät ausgestattet zu seinem Fahrzeug begleitet.
  • Wird das Spezialgerät unter Spannung gesetzt, wird am Bildschirm 24 ein Empfangsfenster angezeigt, wie es beispielsweise in 3 dargestellt ist. Eine Nachricht fordert den Benutzer auf, seinen persönlichen Code einzugeben.
  • Gemäß einem sogenannten Fehlerbeseitigungsbetrieb führt der Benutzer dann seine Chip-Karte 17 in das Spezialgerät 20 ein und gibt seinen persönlichen Code am Tastenfeld 22 ein.
  • In an sich bekannter Weise erscheinen bei Eingabe des persönlichen Codes am Bildschirm keine Zahlen (und/oder Buchstaben), aus denen sich der genannte Code zusammensetzt, so dass die Vertraulichkeit erhöht wird.
  • Bei Eingabe eines gültigen persönlichen Codes gibt das Spezialgerät das codierte Fernbediensignal aus, wenn eine erste Steuertaste aktiviert wird.
  • Nach Empfang des Signals von der mitgeführten Leiteinheit wird der Fernbediencode mit dem entsprechenden Code verglichen, der im Speicher der genannten Leiteinheit enthalten ist, ebenso wie bei Normalbetrieb. Bei Gleichheit werden die Türen des Fahrzeugs entriegelt.
  • Nachfolgend wird der Betriebsmodus bei Eingreifen in das Sicherheitssystem nach der Erfindung beschrieben. Es handelt sich um einen Betriebsmodus, bei dem alle oder ein Teil der nachfolgend beschriebenen Schritte durchgeführt werden können.
  • Nachdem die Türen des Fahrzeugs entriegelt sind und damit freier Zugang besteht, wird das Spezialgerät mit der mitgeführten Leiteinheit über eine Leitungsverbindung verbunden, beispielsweise über eine Stromkabelverbindung.
  • Dazu enthält das Spezialgerät Verbindungsmittel, wie etwa einen Verbinder, der mit Gegenmitteln der Leiteinheit über die genannte Leitungsverbindung zusammenwirkt. Diese Mittel enthalten beispielsweise einen Verbinder, der in einem verborgenen, jedoch zugänglichen Bereich des Fahrgastraums des Fahrzeugs angeordnet ist, beispielsweise innerhalb des Handschuhfachs.
  • Der Benutzer führt dann seine Chip-Karte 17 in das Spezialgerät 20 ein und gibt seinen persönlichen Code am Tastenfeld 22 ein, und zwar in der gleichen Art und Weise wie beim oben anhand von 3 beschriebenen Fehlerbeseitigungsbetrieb.
  • Bei Eingabe eines gültigen persönlichen Codes erscheint dann am Bildschirm 24 des Spezialgeräts ein Fenster, wie in 4 dargestellt ist, wenn eine zweite Steuertaste aktiviert wird.
  • Das in 4 gezeigte Fenster ist ein sogenanntes Menüfenster, da es dem Benutzer vorschlägt, eine Wahl zwischen mehreren Schritten zu treffen.
  • Ein erster möglicher Schritt ist das Erlernen eines neuen Schlüssels. Es handelt sich um ein Verfahren, das darauf abzielt, der mitgeführten Leiteinheit einen oder mehrere neue Schlüssel zuzuordnen, so dass sie von der genannten Einheit als gültiger Schlüssel angenommen werden. Gemäß der Technologie bei der Auslegung des Sicherheitssystems kann diese Zuordnung sich entweder aus der Programmierung verschiedener Codes der Leiteinheit in einem jungfräulichen Schlüssel ergeben, oder aber umgekehrt aus der Programmierung der Codes eines neuen Schlüssels in den Speicher der Leiteinheit, wie in der EP-A-0 704 352 beschrieben ist. Es sei angemerkt, dass ein derartiger Zuordnungsvorgang ein erstes Mal im Werk bei Montage des Fahrzeugs durchgeführt wird.
  • Ein zweiter und dritter Schritt kann darin bestehen, die Identifikationscodes eines Schlüssels zu löschen, um dessen Benutzung zu verhindern, die entweder vorübergehend sein kann, wenn der Schlüssel nur verlegt wurde, in der Hoffnung ihn wiederzufinden, oder aber endgültig, wenn der Schlüssel gestohlen wurde.
  • Ein vierter Schritt kann darin bestehen, das Sicherheitssystem ganz einfach zu hemmen, und zwar entweder für eine bestimmte Dauer oder aber für eine bestimmte Anzahl von Anwendungen, so dass es dem Benutzer beispielsweise möglich ist, sein Fahrzeug zu benutzen, wenn das Erlernen eines neuen Schlüssels aufgrund von Beschaffungsschwierigkeiten neuer Schlüssel oder jungfräulicher Schlüssel nicht sofort möglich ist.
  • Schließlich kann ein letzter Schritt darin bestehen, dass der Benutzer den persönlichen Code ändert, beispielsweise bei Verkauf des Fahrzeugs, wie weiter oben erwähnt wurde, oder wenn irgendein Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit dieses Codes bestehen sollte.
  • Auch sind weitere hier nicht erwähnte Schritte denkbar.
  • Bei gleichzeitigem Verlust des Schlüssels und auch der Chip-Karte kann vorgesehen sein, eine Chip-Karte mit sämtlichen Fahrzeugdaten und entweder mit einem neuen persönlichen Code oder dem gleichen persönlichen Code wie vorher nachzufertigen, selbstverständlich nach sorgfältiger Überprüfung der Identität des diese Nachfertigung fordernden Benutzers.
  • Wie verständlich geworden ist, ermöglicht es die Erfindung, Probleme aufgrund des Verlusts der Fahrzeugschlüssel zu lösen, ohne dabei das Sicherheitsniveau des Systems zu senken.
  • Insbesondere kann eine schlecht gesinnte Drittperson kein Öffnen der Fahrzeugtüren bewirken, selbst dann nicht, wenn sie über das Spezialgerät verfügt, beispielsweise nach Entwenden von einer zugelassenen Werkstatt, und auch keine Leiteinheit eines Fahrzeugs in den Lernmodus versetzen, um einen neuen Schlüssel einzuprogrammieren, der in diesem Falle ein widerrechtlicher Schlüssel wäre.
  • Somit ist nur der autorisierte Benutzer, d. h. derjenige, der zugleich in Besitz der Chip-Karte ist und gültig den dieser zugeordneten persönlichen Code eingeben kann, in der Lage, einerseits die Entriegelung des Fahrzeugs zu bewirken und andererseits die mitgeführte Leiteinheit in den Lernmodus zu versetzen.
  • Ferner erfolgt dieser Vorgang unter der erforderlichen Mitwirkung eines zugelassenen Werkstattinhabers, der allein über das Spezialgerät 20 aus 2 verfügt. Dieser Fachmann kann damit den Benutzer auffordern, der dessen Eingreifen erwünscht, auf jegliche geeignete Art und Weise nachzuweisen, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist.
  • Aus all diesen Gründen ist also die Sicherheit des Systems zu Systemen aus dem Stand der Technik deutlich erhöht.
  • Die vorliegende Erfindung wurde anhand einer bevorzugten, jedoch nicht einschränkenden Ausführungsform beschrieben. Insbesondere ist es möglich, dass das Fernbediensignal und das Blockiersignal ein und dasselbe Signal sind, das zugleich den Fernbediencode und den dem Fahrzeug zugeordneten Blockiercode enthält.

Claims (9)

  1. Sicherheitssystem für Kraftfahrzeuge, enthaltend zumindest einen Schlüssel (11), der mit Mitteln zum Ausgeben eines sogenannten codierten Fernbediensignals (16) ausgestattet ist, das einen Fernbediencode zum Öffnen der Türen über eine Entfernung enthält, und der auch mit Mitteln zum Übertragen eines sogenannten codierten Blockiersignals zum Entriegeln einer Blockiervorrichtung des Fahrzeugs ausgestattet ist, welches Signal einen Blockiercode enthält, wobei das System ferner eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthält, die einen nicht flüchtigen Speicher aufweist, in dem die genannten Fernbedien- und Blockiercodes eingespeichert sind, dadurch gekennzeichnet, dass das System ferner enthält: – ein Speichermittel (17), das einen Datenträger bildet und einen nicht flüchtigen Speicher enthält, dessen Lesen über einen persönlichen Code gesperrt ist, den nur der Benutzer kennt, wobei der genannte Speicher den Fernbedien- und den Blockiercode des Fahrzeugs enthält, – ein Spezialgerät (20) mit – Mitteln (22) zum Erfassen des persönlichen Codes durch den autorisierten Benutzer, – Mitteln zum Einlesen des Fernbediencodes und des Blockiercodes in den Speicher des genannten Speichermittels, die nur im Falle von Identität zwischen dem das Lesen des genannten Speichers sperrenden vertraulichen Code und dem durch den Benutzer erfassten persönlichen Code funktionieren, – sowie Mitten (25) zum Ausgeben des codierten Fernbediensignals.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Speichermittel (17) eine Chip-Karte ist, wobei der dem Benutzer bekannte persönliche Code im Chip (18) eingespeichert ist.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher des Chips (18) ferner zumindest bestimmte der nachfolgenden Informationen enthält: Hinweis auf die mechanische Codierung der Schlüssel, Seriennummer des Fahrzeugs, Kennzeichennummer des Fahrzeugs, Datum der Erstzulassung, Name und Adresse des Besitzers.
  4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Lesen des Speichers der Speichermittel (17) einen Chip-Kartenleser enthalten.
  5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (22) zum Erfassen des persönlichen Codes durch den autorisierten Benutzer ein Tastenfeld enthalten.
  6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spezialgerät (20) Mittel zum Anschluss an eine im Fahrzeug mitgeführte Leiteinheit enthält, so dass eine Leitungsverbindung für den Datenaustausch hergestellt wird.
  7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Übertragen des Blockiersignals des Schlüssels einen Transponder enthalten.
  8. Verfahren zum Versetzen eines Systems nach einen der vorangehenden Ansprüche in den Lernmodus, dadurch gekennzeichnet, dass der im Fahrzeug mitgeführten Leiteinheit ein Signal zum Versetzen in den Lernmodus durch das Spezialgerät bei gültigem persönlichen Code und bei Auswahl einer bestimmten Steuerung über die Erfassungsmittel des Spezialgeräts übertragen wird, wobei die Leiteinheit bei Empfang des genannten Signals in den Lernmodus versetzt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Signal zum Versetzen in den Lernmodus über eine Leitungsverbindung zwischen Spezialgerät und an Bord des Fahrzeugs mitgeführter Leiteinheit übertragen wird.
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