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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Einstellen unterschiedlicher, stereotaktisch
und endoskopisch gelegener Ausrüstung,
einschließlich
pharmazeutischer Mittel, Strahlungsquellen und organischem Material,
und ein Verfahren zum Einstellen stereotaktisch und endoskopisch
gelegener Ausrüstung.
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Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 1 ist durch US-A-3,115,140 offenbart.
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Gehirnoperationsverfahren, bei denen
eine genaue Anordnung von Instrumenten oder anderen Hilfen erforderlich
ist, werden allgemein in mehreren Schritten durchgeführt:
- 1. Es werden Röntgenstrahlen vom Patienten
aufgenommen.
- 2. Der Kopf des Patienten wird fest an einen Rahmen geschraubt,
der mit Positionsindikatoren ausgestattet ist (stereotaktischer
Rahmen).
- 3. Es werden erneut Röntgenstrahlen
aufgenommen, wobei Markierungen an dem Rahmen die Durchführung von
Berechnungen erlauben, wodurch ermöglicht wird, dass Hilfen in
einen gewünschten
Bereich eingefügt
werden.
- 4. Der Patient wird in den Operationssaal gebracht.
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Eine wesentliche Bedingung für die Verwendung
all dieser Instrumentation mit gegenwärtiger Ausrüstung besteht darin, dass der
Kopf des Patienten an der stereotaktischen Ausrüstung befestigt wird. Der Rahmen
wird üblicherweise
durch Schrauben an dem Schädelknochen
angebracht. Der Kopf wird dann mittels von Armvorrichtungen befestigt, üblicherweise
an dem Operationstisch.
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US-A-4,955,891 betrifft eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Durchführen
einer stereotaktischen Operation. Das Verfahren besteht im Herbeiführen einer
ersten, vorbestimmten geometrischen Beziehung zwischen einer Positioniereinrichtung,
die sowohl an dem Schädel
als auch an einer Tragfläche angebracht
ist, an welcher der Schädel
anliegt. Der Schädel
wird dann gescannt, um ein Bild des Ziels innerhalb des Schädels in
Bezug auf die Positioniervorrichtung bereitzustellen. Dies erlaubt
die Übertragung
zumindest eines Teils der Positioniervorrichtung zu einer Phantomvorrichtung
und die Anordnung des Teils der Positioniervorrichtung in Bezug auf
die Phantomvorrichtung, um eine zweite und vorbestimmte geometrische
Beziehung herbeizuführen, die
identisch zu der ersten ist. Die Neigung der Positioniervorrichtung,
die an dem Schädel
angebracht ist, wird in der Phantomvorrichtung verdoppelt. Hierdurch
kann ein Phantomziel in der Phantomvorrichtung mit einer Lage entsprechend
der Zielposition in dem Schädel
bereitgestellt werden. Dies wird durch Berechnen der Trajektorie
und des Abstands zu einem medizinischen Instrument durchgeführt, das sich
von dem Abschnitt der Positioniereinrichtung in dem Schädel in derselben
Position erstreckt, in welcher sie ursprünglich angebracht war. Die
Berechnung basiert auf dem Bereitstellen eines Tragelements, eines
Bogenelements und eines Instrumentenführungselements in der Positioniervorrichtung und
dem Einfügen
des medizinischen Instruments durch das Führungselement, woraufhin es
auf den Schädel
trifft, bevor es auf den Zielbereich bei einer spezifischen, berechneten
Tiefe trifft.
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Um dieses Verfahren umzusetzen, wird
die Ausrüstung
durch eine Positioniereinrichtung entlang einer durch eine Trajektorienkugel
bestimmten Trajektorie hindurch geführt. Die Trajektorienkugel
ist innerhalb eines Kugelhalters platziert, der an einer Schädelplatte
befestigt ist und diese ist wiederum an dem Schädel befestigt. Der Kugelhalter
ist in Bezug zu der Schädelplatte
rotierbar. Diese Vorrichtung besitzt allerdings mehrere Nachteile:
sie erfordert eine große
Arbeitsfläche;
sie erfordert die Verwendung mehrerer loser Teile (Schrauben zum
Anbringen an dem Schädel);
und sie ist teuer herzustellen, woraus sich ein hoher Handelspreis
ergibt. Das Zentrum des Kugelgelenks ist außerhalb der Schädelaußenfläche vorgesehen,
was zu einem extrem begrenzten Arbeitsradius (der nur in der Pfadlängsrichtung
begrenzt ist) für
dieses medizinische Instrument führt. Diese
Ausrüstung
ist ebenso unpraktisch aufgrund ihrer großen Abmessungen, was die Verwendung verschiedener
Instrumente schwieriger macht.
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US-A-5,263,956 betrifft eine Vorrichtung
zur Verwendung in der Neurochirurgie. Ein Kugelgelenk ist angeordnet,
um ein Werkzeug für
die Neurochirurgie in einer vorbestimmten Ausrichtung in Bezug auf den
Schädel
des Patienten zu halten. Eine Platte mit geschärften Ecken wird an dem Schädel platziert.
Die Platte besitzt eine Ausnehmung, in welcher ein Kugelgelenk angeordnet
ist. Eine Bohrung passiert durch das Kugelgelenk, was das Einführen einer Ausrüstung für Neurochirurgie
erlaubt. Die Kugel kann rotiert werden, wodurch die Ausrichtung
der neurochirurgischen Sonde in Bezug auf den Schädel eingestellt
werden kann. Schrauben werden verwendet, um die neurochirurgische
Sonde stationär
in Bezug auf die Platte zu halten. Ein Kugelhaltering hält die Kugel
an der Platte. Die Vorrichtung besitzt im Gebrauch verschiedene
Nachteile, einschließlich
der Tatsache, dass sie mehrere lose Teile (einschließlich einer
Schraube) aufweist, und der die Kugel in ihrer Position befestigende
Mechanismus ist eine Schraube, welche die Kugel greift. Dies macht
die Ausrüstung
schwer handhabbar, und die Schraube kann leicht verloren werden.
Die Vorrichtungen zum Befestigen des Rings an dem Schädel sind
nicht geeignet, um die Abwesenheit von Relativbewegungen sicherzustellen.
Der Hauptnachteil dieser Vorrichtung ist, dass der Arbeitsradius
stark begrenzt ist, da der zentrale Punkt der Kugel außerhalb
des durch das Kranium definierten Bereichs gelegen ist.
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US-A-4,681,103 offenbart eine Führungsvorrichtung
zur Ultraschalleinstellung chirurgischer Instrumente. Die Vorrichtung
besteht aus einem Adaptergehäuse,
das sicher an dem Schädel
angeschraubt wird und das eine Längsöffnung besitzt, durch
welche Instrumente hindurch geführt
werden. Zu Schraubzwecken ist die Vorrichtung mit einer Grifffläche ausgestattet,
die durch die Finger gehalten wird. Ein derartiger Befestigungsmechanismus macht
die Vorrichtung schwierig an denjenigen Bereichen des Kopfes befestigbar,
wo es sehr wenig Raum um das Adaptergehäuse gibt (beispielsweise nahe
den Schultern und der Rückseite
des Kopfes).
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Gleichzeitig ist es sehr schwierig,
eine ausreichende Kraft auszuüben,
wenn in die kompakte äußere Knochenschicht
des Kraniums eingeschraubt wird. Die optimale Position der Kugel
ist eine Anlage an der Oberfläche
des Gehirns, da je näher
das Zentrum der Kugel an der Oberfläche des Gehirns gelegen ist,
desto geringer die Öffnung
in dem Schädel ist,
die erforderlich ist, um einen großen Bereich des Schädels zu
erreichen. In dem in US-A-4,681,103 beschriebenen Adaptergehäuse ist
die Position der Befestigungsgewinde in dem Gehäuse und die Position der Kugel
in der Fassung derart, dass die Kugel nicht in der optimalen Position
gelegen ist. Zusätzlich
besitzt der Kugeldurchmesser dieselben Abmessungen wie die Längsöffnung.
Die Kombination dieser Merkmale bedeutet, dass der Winkelbereich,
der verfügbar
ist, wenn diese bekannte Vorrichtung verwendet wird, nicht größer ist
als 60°.
Darüber
hinaus sind mehrere Teile erforderlich, um die Kugel in einer spezifischen
Position zu verriegeln, was zu einer Verminderung der Zuverlässigkeit
führt.
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Es ist ebenso bekannt, Kugelgelenke
zum Befestigen einer Ausrüstung
in einer spezifischen Position in Bezug auf das Gehirn einzusetzen.
In diesem Falle werden weiche oder zusammendrückbare Kugeln eingesetzt, die
wenn sie in einer spezifischen Winkelposition befestigt sind, die
Rohre zusammenklemmen, wodurch die Winkelposition der Rohre gesichert
wird. Allerdings erlauben diese Vorrichtungen keinerlei weitere
Bewegung der Rohre in Bezug auf die Kugel. Somit erlauben sie keinerlei
Vorabeinstellung der Kugelwinkelposition, bevor die Ausrüstung durch
diese hindurch geführt
wird.
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Diese und weitere mit den bekannten
Lösungen
verbundene Probleme werden mittels der Vorrichtung und dem Verfahren
gemäß der Erfindung
gelöst.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung
umfasst einen Halter und ein Befestigungselement, wobei der Halter
einen unteren Ring mit einer Fläche
zum Platzieren einer Kugel, die ein Kugelgelenk bilden wird, und
einen oberen Ring zum Verriegeln der Kugel in einer spezifischen
Position aufweist, wobei die Kugel einen Kanal zum Einfügen eines
medizinischen Instruments aufweist, und wobei der untere Ring eine äußere, mit
einem Gewinde versehene Fläche
zum direkten Schrauben an den Bereich des Schädels eines Patienten besitzt.
Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Punkt
der Kugel und hierdurch das Fulcrum des Kugelgelenks zum Positionieren
auf einem Niveau mit dem Kranium des Patienten mittels eines nutenartigen
Abschnitts an dem Halter, der eine Anlage für die Kugel bildet, angeordnet
ist. Die Erfindung betrifft ebenso ein Verfahren zum Einstellen
unterschiedlicher, stereotaktisch und endoskopisch gelegener Ausrüstung, einschließlich pharmazeutischer
Mittel, mittels des Halters, gekennzeichnet durch:
- – Lokalisieren
eines Punkten an dem Schädel,
- – Herstellen
eines Bohrlochs,
- – Anbringen
des unteren Ringes des Halters an der Wand des gebildeten Bohrlochs
mittels des Befestigungselements,
- – Anordnen
der Kugel an dem unteren Ring auf solche Weise, dass der zentrale
Punkt (Mittelpunkt) der Kugel auf einem Niveau mit dem Kranium des
Patienten ist,
- – Anbringen
des oberen Rings an dem unteren Ring, ohne die Kugel zu verriegeln,
- – Passieren
eines stereotaktischen Pointers durch die Kugel, um die Richtung
einzustellen,
- – Verriegeln
der Kugel in einer spezifischen Winkelposition,
- – Ersetzen
des stereotaktischen Pointers durch eine implantierbare Ausrüstung, wie
einer Drainage, einer Elektrode, etc., oder durch eine temporär einführbare Ausrüstung, wie
ein Endoskop, eine Biopsienadel etc.
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Die Erfindung betrifft ebenso die
Anwendung der Vorrichtung und des Verfahrens für:
- – Biopsienahme,
- – Punktur,
beispielsweise von Zysten, Abszessen oder anderen Ausdehnvorgängen,
- – Punktur
des Ventrikelsystems durch Platzieren von Drainagen und Ausrüstung,
- – Platzieren
von Markern, Isotopen und biologischem oder anderem Material, wie
neuroaktiven Zellen,
- – Platzieren
von Elektroden oder andere Ausrüstung
zur Aufzeichnung/Stimulation des Gehirns.
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Der untere Ring des Halters ist mit
Nuten zum Zusammenwirken mit Vorsprüngen in dem Befestigungselement
ausgestattet, das eingesetzt wird, um die mit einem Gewinde versehene
Fläche
des Rings an und von der Fläche
des Schädels
zu schrauben. Die Verwendung des Befestigungselements besitzt mehrere
Vorteile einschließlich
der Tatsache, dass es erlaubt, dass eine große Kraft aufgebracht wird,
wodurch der Ring in der kompakten, äußeren Knochenschicht des Kraniums
befestigt wird. Zusätzlich
hierzu verleiht die Verwendung eines Befestigungselements (Befestigungsstifts)
Zugang zu schwierigen Bereichen (das Element ist lang und schmal
und erfordert keinen zusätzlichen
Raum um den Befestigungsring). Die Ausrüstung ist auf solche Weise
ausgelegt, dass der untere Teil der Kugel auf einem Niveau mit der
Oberfläche
der Dura ist. Dies stellt die bestmögliche Zugänglichkeit zum Erreichen verschiedener
Gehirnstrukturen durch ein kleines Bohrloch sicher.
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Der obere Ring des Halters ist mit
Kerben an dem Umfang ausgestattet, deren Ziel es ist, einen guten
Griff zu erzielen, um den oberen Ring an dem unteren Ring zu befestigen,
wodurch ein korrektes Positionieren erleichtert wird. Sowohl der
obere als auch der untere Ring sind mit geneigten Flächen ausgestattet,
die ein winkliges Anordnen der Kugel in einem großen Winkelbereich
(bis zu näherungsweise
74°) ermöglichen.
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Der Halter gemäß der Erfindung ist einfach zu
verwenden. Er erfordert keine komplizierten Instrumente, um diesen
an dem Schädel
zu befestigen. Der Halter besteht aus nur drei Teilen, die leicht
zusammenzubauen und zu desinfizieren sind.
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Da der Kanal in der Kugel unverändert ist, wenn
die Kugel verriegelt und entriegelt wird, erlaubt der Halter eine
vorherige Einstellung einer Winkelposition, beispielsweise durch
Einfügen
eines Pointers in den Kanal, Entnehmen des Pointers ohne die Winkelposition
zu verlieren, und Einführen
eines chirurgischen Instruments, das nur in seiner Winkelposition begrenzt
sein wird, jedoch weiterhin in der Lage sein wird, in dem Kanal
zu rotieren und ebenso sich in der Kanalaxialrichtung zu bewegen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Kugel mit einem sich zentral erstreckenden, eingegossenen
Rohr zum Führen
des Instruments durch die Kugel ausgestattet, und der Rohrdurchmesser
ist beträchtlich
geringer als der Kugeldurchmesser. Zusammen mit den geneigten Ebenen
der Ringe trägt dies
dazu bei, dem Instrument einen großen Bewegungsbereich in der
Winkelrichtung zu verleihen. In einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt das Rohr einen unteren Abschnitt mit einem geringeren Querschnitt,
was sicherstellt, dass die Ausrichtungsausrüstung (die zum Einstellen der Richtung
verwendet wird) in der Äquatorebene
der Kugel gestoppt wird, wo letztere an oder wenige Millimeter oberhalb
der Oberfläche
des Gehirns anliegt. Wenn das Rohr nicht einen unteren Abschnitt
mit einem geringeren Querschnitt besitzt, sondern einen konstanten
inneren Querschnitt besitzt, kann es mit Stoppern an der Oberseite
versehen werden, die an entsprechenden Stoppern in den Pointerinstrumenten
anliegen werden, wodurch die Bewegung der Instrumente in Tiefenrichtung
begrenzt wird. Das Rohr steht aus der Kugel zu der Umgebung hervor,
wodurch die Führungswirkung
der Instrumente erhöht
wird.
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Die Lagerung für die Instrumente, die aus
der Durchgangsöffnung
oder dem Rohr der Kugel zusammengesetzt ist, umgibt die Spitze des
Instruments entlang eines Hauptteils der Länge der Spitze so nahe wie
möglich
bis zum Ende der Spitze.
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Da der Einführkanal in dem Gehäuse und durch
die Kugel direkt auf der Oberfläche
der Dura endet, ist sichergestellt, dass alle Instrumente, die eingeführt werden,
soweit wie möglich
bis zum Gehirn gelagert sind. Das freie Ende der Instrumente ist daher
so kurz wie möglich.
Dies vermindert die Gefahr eines Navigationsfehlers verglichen mit
Einführsystemen,
die weiter von der Oberfläche
des Gehirns entfernt gelegen sind.
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Während
des Gebrauchs kann der Halter beispielsweise zusätzlich mit einem Adapter für Biopsienadeln
ausgestattet werden, der innerhalb des Rohrs vorgesehen ist, welcher
Adapter außen
auf den Innendurchmesser der Einführhülse abgestimmt ist, die mit
der Kugel verbunden ist und die innen auf den Umfang der Instrumente
abgestimmt ist, die verwendet werden müssen. Zwei Riegel/Stopper sind bei
der korrekten Länge
entlang der Ausrüstung
(beispielsweise Biopsienadeln), die in das Gehirn eingeführt werden
müssen,
montiert. Diese Riegel werden an einem Kragen an der Oberseite des
Adapters anliegen, der auf das individuelle Instrument abgestimmt
ist.
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Hierdurch wird verhindert, dass die
Ausrüstung
tiefer in das Gehirn eingeführt
wird, als geplant.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform
umfassen das Rohr und der Adapter eine Identifikationseinrichtung
zum Verbinden dieser mit unterschiedlicher Ausrüstung.
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Da es ausreichend sein kann, ein
Loch in der Dura zu erstellen, das genau so groß ist wie das Instrument, das
eingeführt
werden soll, wird eine optimale Sterilität sichergestellt. Darüber hinaus
veranlassen große
Löcher
in der Dura die Oberfläche
des Gehirns, leicht zu kollabieren. Dies kann durch die Verwendung
der Erfindung beseitigt werden.
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Die Ausrüstung ist derart ausgelegt,
dass sie leicht entnehmbar ist, nachdem Elektroden und andere Ausrüstung, welche
durch die Haut hervorstehen müssen,
innerhalb des Gehirns angeordnet worden sind. Um den Bodenring loszuschrauben,
können
längere
Leitungen oder Drainagen vorübergehend
eingeführt
werden und durch einen in dem Befestigungselement gebohrten Kanal
(in den Figuren nicht veranschaulicht) hervorstehen. Dies bedeutet, dass
in einer bevorzugten Ausführungsform
das Verfahren gemäß der Erfindung
die folgenden weiteren Schritte aufweist:
- – Entnahme
des oberen Ringes des Halters,
- – Entnahme
der Kugel,
- – Einfügen der
implantierbaren/temporär
einführbaren
Ausrüstung
in das Element durch einen Kanal darin,
- – Entnahme
des unteren Rings des Halters,
- – Entnahme
der implantierbaren/temporär
einführbaren
Ausrüstung
von dem Element, während die
Ausrüstung
an ihrem Ort in dem Patienten verbleibt.
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Die Vorrichtung der Erfindung erlaubt
ebenso, dass die Kugel auf näherungsweise
parallele Weise beseitigt wird, obwohl sie in der Extremposition
der Bewegung des Kugelgelenks liegt.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung
besitzt einen breiten Bereich von Anwendungen. Sie kann unter anderem
verwendet werden für:
- a) das Nehmen von Biopsien (beispielsweise
Gewebeproben von Tumoren und infiziertem Gehirngewebe);
- b) Punktur von unter anderem Zysten, Abszessen (Eiterbildungen)
und anderen expansiven Vorgängen;
- c) Punktur des Ventrikelsystems mit Anordnen von Drainagen und
Ausrüstung
(beispielsweise Endoskop);
- d) Platzieren von Markern (für
eine nachfolgende Bestrahlung oder Operation), Isotopen (zur lokalen
Bestrahlung) und biologischem oder anderem Marterial (z. B. neuroakiven
Zellen zur Behandlung z. B. der Parkinson-Krankheit);
- e) Platzieren von Elektroden oder anderer Ausrüstung zur
Aufzeichnung/Stimulation im Gehirn.
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Die Vorrichtung und das Verfahren
gemäß der Erfindung
sind im übrigen
durch die in den beigefügten
Patentansprüchen
dargestellten Merkmale gekennzeichnet.
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Die Vorrichtung wird nun ausführlicher
unter Bezugnahme auf ein Anwendungsbeispiel des Halters und auf
die begleitenden Figuren beschrieben, in denen:
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1 ist
ein Schnitt der Vorrichtung gemäß der Erfindung
in einer explosionsartigen Position, welche die Relativposition
der Elemente und ebenso einen Adapter und einen Stopper für Biopsienadeln veranschaulicht;
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2 ist
eine Schnitt der Vorrichtung gemäß der Erfindung
in einer zusammengesetzten Position und ebenso eines Instruments
zur Verwendung mit dem Halter.
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1 veranschaulicht
die Vorrichtung gemäß der Erfindung
in einer explosionsartigen Position. Die Vorrichtung umfasst einen
Halter mit einem unteren Ring 1 mit einer Fläche (Nut) 4 zum
Platzieren einer Kugel 2 und mit Kerben 5 zum
Zusammenwirken mit den Vorsprüngen 6 an
einem Befestigungselement (Befestigungsstift) 7, und mit
zwei äußeren, mit
einem Gewinde versehenen Flächen.
Der obere Teil der ersten Fläche 9 ist
an dem Ring 1 gelegen und wird mit einem oberen Ring 3 zum
Verriegeln einer Kugel 2 zusammenwirken. Der Boden der zweiten
Fläche 8 ist
in dem Ring gelegen, was es dem Ring ermöglicht, an dem Schädel angebracht
zu werden. Der untere Ring 1 ist ferner mit einem nutenartigen
Abschnitt 21 ausgestattet, der eine Anlage für die Kugel 2 bildet.
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Die Kugel 2, die ein Kugelgelenk
bilden wird, ist mit einem durchlaufenden Kanal 10 zum
Einfügen medizinischer
Instrumente ausgestattet. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die Kugel mit einem eingegossenen Rohr 11 ausgestattet,
welches die medizinischen Instrumente durch die Kugel 2 führen wird.
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
besitzt das Rohr bevorzugt einen unteren Abschnitt 12 mit
einem geringeren Querschnitt, der die Bewegungen der Instrumente
begrenzt, die zum Einstellen der Ausrüstung eingesetzt werden. Diese Instrumente
werden einen Teil mit einem größeren Durchmesser
als der untere Abschnitt 12 des Rohrs 11 besitzen
und werden daher in der Längsbewegung
auf den Bereich begrenzt sein, in welchem das Rohr breiter ist als
diese. Dies stellt sicher, dass die Einstellinstrumente nicht das
Gehirn berühren.
Der obere Ring 3 des Halters besitzt einen unteren Rand 13,
der die Oberseite der Kugel 2 umgibt, und eine innere,
mit einem Gewinde versehene Fläche 14 zum Zusammenwirken
mit der oberen, mit einem Gewinde versehenen Fläche 9 in dem unteren
Ring 1. Die Kugel 2 kann frei rotiert und mit
einer konischen Bewegung bewegt werden. Der obere Ring 3 besitzt Kerben 16 an
dem Umfang, deren Aufgabe es ist, einen guten Griff zum Anbringen
der Ringe 1 und 3 um die Kugel 2 zu erzielen.
Der Ring 3 besitzt eine obere konische Öffnung 15, deren Aufgabe
es ist, den bestmöglichen
Bewegungsbereich für
die Instrumente sicherzustellen. Die Figur veranschaulicht ebenso
einen Adapter 17 und einen Stopper 18 für Biopsienadeln.
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2 veranschaulicht
die Vorrichtung in einer zusammengesetzten Position. Die Figur zeigt eine Öffnung A
in dem Schädel,
an der die untere, mit einem Gewinde versehene Fläche 8 an
dem unteren Ring 1 angebracht werden muss. Die Figur veranschaulicht
die Anordnung der Kugel 2 in der unmittelbaren Umgebung
der Gehirnoberfläche
B.
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In dem Verfahren zum Einstellen der
Ausrüstung
mittels der Vorrichtung gemäß der Erfindung werden
unter anderem die folgenden Schritte durchgeführt:
- – mittels
einer Pointierausrüstung
wird ein Punkt an dem Schädel
lokalisiert, der als eine Annäherung
des Bereichs ausgeführt
wird, der untersucht werden muss;
- – ein
Bohrloch (Öffnung
A, 2) wird mit einem herkömmlichen "Kugelbohrer" (Aesculap, Durchmesser
= 16 mm) hergestellt;
- – die
Fläche
des unteren Rings 1 wird in die Wand des gebildeten Bohrlochs
A mittels des Befestigungselements 7 mit Vorsprung 6 eingeschraubt, wobei
die Kerben 5 des Ringes 1 auf die Vorsprünge 6 abgestimmt
sind, und das Befestigungselement kann einen sich zentral erstreckenden
Kanal (in den Figuren nicht veranschaulicht) besitzen;
- – die
Kugel 2 wird innerhalb der Nut 4 platziert;
- – der
obere Ring 3 und der untere Ring 1, die in dem
Kranium befestigt sind, werden miteinander verschraubt, wobei sie
die Kugel 2 zwischen der unteren Nut 21 bzw. der
oberen Nut 13 halten, die Kugel 2 wird soweit
wie möglich
unten zu dem Kranium angebracht, um die bestmögliche Stabilität und den
bestmöglichen
Bewegungsbereich sicherzustellen, wodurch die bestmögliche Präzision und
Einstellbarkeit bereitgestellt werden;
- – das
Rohr 11 kann frei bewegt und rotiert werden, solange die
Kugel 2 nicht zwischen den Ringen 1 und 3 verriegelt
ist. Wenn die Ausrüstung
nicht zylindrisch ist, erlaubt der Halter, dass diese mittels der
Bewegung sowohl zwischen dem Adapter 17 und dem Rohr 11 als
auch in dem Kugelgelenk 2 rotiert wird, wodurch die Möglichkeit
bereitgestellt wird, optionale Schneidebenen zu studieren;
- – ein
stereotaktischer Pointer 17 wird in das Rohr 11 eingefügt und dort
gestoppt, wo die Spitze des Pointers die am meisten äquatoriale
Ebene der Kugel 2 berührt,
da der untere Abschnitt 12 des Rohres einen geringeren
Durchmesser als der Rest des Rohres 11 besitzt;
- – die
Richtung des Rohres 11 wird eingestellt und die Tiefe zu
dem Bereich, in welchem die Untersuchung/Operation durchgeführt werden
soll, wird bestimmt;
- – die
Kugel 2 wird durch Ziehen des Ringes 3 derart
verriegelt, dass die Ringe 1 und 3 die Kugel 2 umgeben;
- – der
Pointer 19 wird zurückgezogen
und zur Seite gelegt, so dass jegliche unnötige Ausrüstung – einschließlich Haltern zum Befestigen
weicher Teile – beseitigt
ist, bevor Instrumente in das Gehirn eingefügt werden (dies stellt die
besten Arbeitsbedingungen zur weiteren Behandlung sicher);
- – ein
Adapter 17, der speziell auf die Ausrüstung abgestimmt ist, die durch
das Rohr nach unten passiert werden muss, wird an seinem Ort eingesetzt,
wobei das Endstück 20 des
Adapters bevorzugt grünfarbig
ist und beispielsweise 5 mm oberhalb des Rohres 11 hervorsteht;
- – die
Ausrüstung,
die in den Adapter 17 eingeführt ist, wird gestoppt, wenn
ein Ringklemmer 18 an dem Endstück 20 des Adapters
stoppt;
- – der
Abstand zu dem Zielbereich innerhalb des Gehirns wird abgelesen;
- – die
Länge des
Rohrs 11 und des Adapters 17 wird addiert (beispielsweise
45 mm + 5 mm = 50 mm);
- – der
Ringklemmer 18 wird an einer Biopsienadel oder einem anderen
Instrument (in der Figur nicht gezeigt) angebracht, die hierdurch
bei der korrekten Tiefe gestoppt wird.
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Das Verriegelungssystem für die Biopsienadel
besitzt bevorzugt zwei gelenkige Ringklemmer 18 zur maximalen
Sicherheit (in der Figur ist nur eine gezeigt).
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der obere Teil des Rohres 11 rotfarbig als
Warnung gegen ein Einfügen
irgendeiner anderen Ausrüstung
als der stereotaktischen Pointerspitze 19.
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Die oben beschriebene Erfindung stellt
eine universale Vorrichtung dar, die für zahlreiche Zwecke eingesetzt
werden kann.
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Zusätzlich zu demjenigen, das genannte worden
ist, kann die Vorrichtung beispielsweise auch als Halter und Träger für Ausrüstung eingesetzt
werden, die innerhalb des Gehirns bewegt wird. Das Anbringen über das
Kugelgelenk wird die geringst mögliche
Bewegung der Gehirnstrukturen unter dem Kranium sicherstellen. Auf
diese Weise ist Vorsorge getroffen, um vitale Gehirnstrukturen vor
unnötiger
Bewegung, Spannung und Beschädigung
zu schützen. Diese
Anwendungsbereiche sind eingeschlossen, ohne von dem Schutzbereich
der Erfindung abzuweichen, wie er in den beigefügten Patentansprüchen angegeben
ist.