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Technischer
Bereich
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Fördersystem
zum Transportieren von Gegenständen
und mit gesonderten Oberflächen
zum Tragen der Gegenstände.
Mindestens einige dieser Oberflächen
können
gekippt werden, um die Gegenstände
abzuladen, die auf den Oberflächen
getragen werden. Im einzelnen betrifft die Erfindung ein Fördersystem,
in dem die tragenden Oberflächen
so aufgebaut sind, daß sie
einen möglichen
Spalt zwischen benachbarten Oberflächen abdecken.
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Technischer
Hintergrund
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Fördersysteme
mit gesonderten Oberflächen zum
Tragen von Gegenständen
sind aus dem Stand der Technik allgemein bekannt, und eine Anzahl
von Systemen wurde beschrieben.
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Ein Fördersystem mit einer Kette
von Karren, auf denen primäre,
tragende Oberflächen
abkippbar angebracht sind, ist in der
US
3 231 066 beschrieben. Die Karren sind mit untereinander
mit Platten verbunden, an jeder dieser sind zwei sekundäre, tragende Oberflächen schwenkbar
angebracht, und jede sekundäre,
tragende Oberfläche überlappt
eine primäre Oberfläche. Die
primären,
tragenden Oberflächen können individuell
gekippt werden, wodurch die sekundäre Oberfläche an jedem Ende der primären Oberfläche ebenfalls
gekippt wird, um den Gegenstand abzuladen, der von den drei fraglichen
Oberflächen
getragen werden kann.
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Ein anderes Fördersystem ist in der
EP 0 753 474 A1 offenbart
und weist eine Anzahl von tragenden Plattformen auf, die eng zusammenpassen,
wobei die Plattformen gekippt werden können. Die Plattformen überlappen
einander paarweise, und die beiden überlappenden Plattformen können relativ
zueinander um eine vertikale Achse schwenken. Die Unterlagen, die
die Plattformen mit den Transportmitteln des Förderers verbinden, sind in
getrennt beabstandeten Gruppen zweier Unterlagen angeordnet, die nahe
zueinander angeordnet sind, wodurch sich die Plattformen, die mit
den Unterlagen einer gegebenen Gruppe verbunden sind, von den jeweiligen
Unterlagen in einer Richtung voneinander weg erstrecken, und das
Ende einer Plattform, die mit dem Träger der benachbarten Gruppe
verbunden ist, vom Ende einer Plattform überdeckt wird, die mit der
Unterlage der gegebenen Gruppe verbunden ist. Plattformen, die mit
dem Träger
einer Gruppe verbunden sind, sind um einen gemeinsamen, horizontalen
Schwenkzapfen schwenkbar angeordnet, und Abdeckungen erstrecken
sich von den benachbarten Enden der Plattformen, die mit der Unterlage
der selben Gruppe verbunden sind, nach unten.
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Der Oberbegriff des Anspruchs 1 beruht
auf der
EP 0 056 912 .
Die vorliegende Erfindung trachtet danach, für einen verbesserten Förderer zu
sorgen, wie unten erläutert
ist.
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Beschreibung
der Erfindung
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Von Fördersystemen her, die getrennte,
gegenstandtragende Oberflächen
aufweisen, ist es ein allgemein bekanntes Problem, daß Teile
der Gegenstände,
die vom Fördersystem
transportiert werden, zwischen den getrennten Oberflächen eingeklemmt werden,
wenn die Fördereinheit
in gekrümmte
Streckenabschnitte eintritt oder diese verläßt, wenn die Oberflächen gekippt
werden, um die Gegenstände abzuladen,
oder wenn die Oberflächen
aus der gekippten in die horizontale Lage zurückgeführt werden.
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Ferner ist die tatsächliche
Oberflächengröße des Fördersystems,
auf die Gegenstände
aufgelegt werden können,
beträchtlich
kleiner als die Flächengröße, die
vom Fördersystem
bedeckt wird, und zwar wegen des Abstandes zwischen den getrennten Oberflächen, der
nötig ist,
um die gegenseitige Bewegung zwischen den Oberflächen zuzulassen, wenn sie gekrümmte Streckenabschnitte
passieren, und wegen der Gefahr, daß Teile eingeklemmt werden.
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Eine Anzahl bekannter Vorrichtungen,
die dazu eingerichtet sind, die oben festgestellten Probleme zu überwinden,
weisen technisch komplizierte Lösungen
auf, die teuer im Einbau und in der Unterhaltung sind und an vorliegenden
Fördersystemen nicht
anwendbar sind. Ein weiteres Problem mancher der bekannten Vorrichtungen
ist es, daß sie
die tragenden Oberflächen
daran hindern, gekippt zu werden, wenn die Fördereinheit einen gekrümmten Streckenabschnitt
durchläuft,
oder in solchen Situationen mögliche
Spalte nicht abdecken.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden
Erfindung, für ein
Fördersystem
zu sorgen, das einen möglichen Spalt
abdeckt, der zwischen benachbarten Teilen im tragenden Bereich gebildet
werden könnte,
wenn benachbarte Einheiten des Fördersystems
während des
Durchlaufens von Streckenabschnitten, die gekrümmt sind, relativ zueinander
schwenken, um zu verhindern, daß Teile
der Gegenstände,
die vom Fördersystem
transportiert werden, zwischen benachbarten Teilen des Fördersystems
eingeklemmt werden.
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Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung,
daß mögliche Spalte
während
aller Vorgänge
abgedeckt werden, die ein Kippen der gegenstandtragenden Oberfläche und
das Wiederherstellen der gegenstandtragenden Oberfläche aus
der gekippten in die normale Lage umfassen, wenn die Fördereinheit
sowohl über
gerade als auch gekrümmte
Streckenabschnitte hinwegläuft.
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Es ist ein noch weiterer Gegenstand
der Erfindung, dort ein Fördersystem
vorzusehen, wo die Gesamtgröße der Oberflächen, die
Gegenstände
tragen, infolge einer besseren Nutzung der Flächengröße, die vom Fördersystem
bedeckt wird, erhöht
ist.
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Es ist ein noch weiterer Gegenstand,
ein Fördersystem
vorzusehen, das ein oder mehrere der obigen Ziele durch eine einfache
technische Lösung erreicht,
und zwar vorzugsweise eine Lösung,
die an vorliegenden Fördereinheiten
angewandt werden kann, besonders an vorliegenden Fördereinheiten, die
Mittel zum Kippen der gegenstandtragenden Oberflächen aufweisen, so daß vorliegende
Rahmen oder Karren eines vorliegenden Fördersystems erneut verwendet
werden können.
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Die vorliegende Erfindung soll bei
einer Vielfalt von Anwendungsfällen
benutzt werden, z. B. zum transportieren von Gepäck in Flugplätzen.
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Somit sieht die Erfindung einen Gliederförderer zum
Fördern
von Gegenständen
bzw. von Stückgut
vor, welcher umfaßt:
eine
feststehende Führungsbahn
mit gekrümmten Bahnabschnitten,
eine
Vielzahl von miteinander verbundenen, gleichartigen Fördereinheiten,
welche relativ drehbar zueinander verbunden sind, wobei jede Fördereinheit
einen Rahmenteil und einen Stückgut-Tragteil
umfaßt, welcher
kippbar auf dem Rahmenteil angebracht ist, wobei jede Fördereinheit
ein erstes und ein zweites Ende, die sich gegenüberliegen, hat, so daß das erste
Ende jeder Fördereinheit
angrenzend an das zweite Ende einer benachbarten Einheit angeordnet
ist, und einen Führungsteil
aufweist, welcher sich senkrecht zur longitudinalen Richtung der
Bahn erstreckt und am ersten Ende der Fördereinheit angebracht ist, wobei
das zweite Ende jeder Einheit so geformt ist, daß es die nötigen Relativdrehbewegungen
beim Passieren der gekrümmten
Spurabschnitte ermöglicht,
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einen ersten Deckplattenteil, der
an dem zweiten Ende des Tragteils in Anlage mit einer unterseitigen
Fläche
des zweiten Endes des Tragteils angebracht ist und an dem Führungsteil
am ersten Ende der angrenzenden Fördereinheit anliegt, so daß ein etwaiger
Spalt zwischen dem zweiten Ende des Tragteils und dem angrenzenden
Führungsteil
in allen Relativdrehpositionen der benachbarten Fördereinheit
abgedeckt wird, wobei das erste Deckplattenteil durch an dem Tragteil
angebrachte Haltemittel gehalten wird, und
Mittel zum Bewegen
der miteinander verbundenen Fördereinheiten
entlag der Bahn.
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Die Mittel zum Bewegen der Fördereinheiten längs der
Strecken bzw. der Bahn können
z. B. Linearmotoren, Antriebsketten, stationäre Motoren, die Räder antreiben,
die in Teile der Fördereinheiten
eingreifen, Antriebseinheiten, die Elektromotoren aufweisen, die
an mindestens einigen der Fördereinheiten
angeordnet sind, usw. umfassen. Die Mittel sind bevorzugt zum Bewegen
der Fördereinheiten
längs der
Führungsbahn
in einer solchen Richtung angeordnet, daß das zweite Ende einer jeden
Fördereinheit
das voranlaufende Ende ist.
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Das Tragteil ist bevorzugt in Zuordnung
zum Rahmenteil um eine Achse kippbar, die sich in Längsrichtung
der Führungsbahn
erstreckt, so daß die
vom Förderer
transportierten Gegenstände
in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung der
Bahnen durch Kippen des Tragteils entladen werden können.
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Die Bahnabschnitte können in
einer Projektion auf einer horizontalen Ebene gekrümmt sein,
und die Fördereinheiten
können
miteinander um eine im wesentlichen vertikale Schwenkachse schwenkverbunden
sein, die am zweiten Ende eines jeden Tragteils angeordnet ist,
um gegenseitige Schwenkbewegungen zwischen benachbarten Fördereinheiten
zu erlauben, wenn sie in Bahnabschnitte einlaufen oder diese verlassen,
die in der horizontalen Ebene gekrümmt sind.
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Die Bahnabschnitte können auch
in Projektion auf eine vertikale Ebene gekrümmt sein, und die Fördereinheiten
können
miteinander um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse verbunden sein,
die am zweiten Ende eines jeden Tragteils angeordnet ist, um die
gegenseitigen Schwenkbewegungen zwischen benachbarten Fördereinheiten
zu ermöglichen,
wenn sie in Bahnabschnitte einlaufen oder diese verlassen, die in
der vertikalen Ebene gekrümmt
sind.
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Eine bevorzugte Art und Weise, das
erste Deckplattenteil anzubringen, wenn der Förderer für Bahnabschnitte eingerichtet
ist, die in der horizontalen Ebene gekrümmt sind, ist es, das erste
Deckplattenteil mit dem zweiten Ende des Tragteils um die selbe,
im wesentlichen vertikale Schwenkachse schwenkzuverbinden, um die
benachbarten Fördereinheiten
zu schwenken.
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Es ist wesentlich, daß zwischen
dem ersten Abdeckteil und dem Tragteil kein Spalt gebildet wird, weil
Teile der geförderten
Gegenstände
in einem solchen Spalt eingeklemmt werden könnten oder steckenbleiben könnten. Um
das erste Deckplattenteil dabei zu unterstützen, in Anlageeingriff mit
der unteren Seitenfläche
des zweiten Endes des Tragteils zu gelangen, können Tragmittel am Tragteil
angebracht werden und in Anschlageingriff mit der unteren Seitenfläche des
ersten Deckplattenteils stehen. Bevorzugt belasten die Tragmittel
federnd das erste Deckplattenteil in einer Richtung nach oben.
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Eine mögliche Bildung eines Spalts
zwischen der ersten Deckfläche
und dem Tragteil kann dadurch verhindert werden, daß man ein
freies Endteil des Gegenstand-Tragteils aus einem federnden Material
herstellt und es durch Federkraft in Eingriff mit dem ersten Deckplattenteil
drückt.
Dieses Verfahren kann es entweder ersetzen oder unterstützen, daß die Tragmittel
das erste Deckplattenteil nach oben zu belasten.
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In einer ersten, bevorzugten Ausführung der Erfindung
weist das Führungsteil
ein Trennwandteil auf, das sich quer zur Längsrichtung der Bahn erstreckt
und am ersten Ende des Rahmenteils einer jeden Fördereinheit angebracht ist,
wobei das erste Deckplattenteil mit dem Trennwandteil der benachbarten
Fördereinheit
in Eingriff tritt. Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, ein
zweites Deckplattenteil am ersten Ende des Tragteils anzuordnen
und es mit dem Führungsteil
am ersten Ende der benachbarten Fördereinheit in Eingriff treten
zu lassen, um einen möglichen
Spalt zwischen dem zweiten Ende des Tragteils und dem Führungsteil
in allen gegenseitigen Lagen benachbarter Fördereinheiten abzudecken.
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Es hat sich auch als vorteilhaft
herausgestellt, mindestens teilweise das erste und/oder zweite Deckplattenteil
aus einem flexiblen oder federnden Material herzustellen. Ferner
kann eines oder können
beide von erstem und zweitem Deckplattenteil einen gebogenen freien
Randabschnitt aufweisen, der federn in die benachbarte Seitenfläche des
Trennwandteils eingreift, um sicherzustellen, daß das Deckplattenteil mit dem
Trennwandteil in Eingriff steht, wenn sich die beiden Teile relativ
zueinander bewegen.
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Die Trennwandteile, die sich oberhalb
der gegenstandtragenden Oberfläche
erstrecken, können
in dem Fall ein Problem bilden, in dem Gegenstände an Ladestationen, Entladestationen,
oder in einer anderen Lage längs
des Verlaufs der Bahnen festsitzen, in welchem Fall die Gegenstände dann nicht
in der Lage sind, der Bewegung der Fördereinheiten zu folgen. Ein
größerer Schaden
kann an den transportierten Gegenständen und/oder am Fördersystem
auftreten, wenn so ein festsitzender Gegenstand den Weg der Trennwandteile
blockiert, wenn die Fördereinheiten
laufen und wenn die Trennwandteile starr sind. Deshalb ist bevorzugt
mindestens ein Teil der Trennwandteile, der sich über die
obere Oberfläche
des Tragteils erstreckt, aus flexiblem Material hergestellt. Es
ist auch, besonders, wenn das Trennwandteil aus einem federnden
Material hergestellt ist, vorteilhaft, daß die sich bewegenden Mittel dazu
eingerichtet sind, die verbundenen Fördereinheiten längs der
Führungsbahn
in einer solchen Richtung zu bewegen, daß das zweite Ende einer jeden Fördereinheit
das vorauslaufende Ende ist. In dieser Weise wirkt der gebogene
Rand des ersten Abdeckteils als eine Rampe, die einen festsitzenden
Gegenstand dabei unterstützt,
sich über
das Trennwandteil zu bewegen.
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Eine alternative bzw. andere Lösung zu
dem oben beschriebenen Problem liegt darin, daß jedes Trennwandteil eine
Zone aufweist, die eine verringerte Bruchfestigkeit aufweist, um
so sicherzustellen, daß das
Wandteil in dieser Zone bricht, ohne einen Schaden an anderen Teilen
des Förderers
zu verursachen, wenn das Wandteil Kräften ausgesetzt wird, die die
Sicherheitsgrenze übersteigen.
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Gemäß einer zweiten und mehr bevorzugten Ausführung der
vorliegenden Erfindung weist das Führungsteil ein verschiebliches
Plattenteil auf, das sich über
das genannte, erste Ende hinaus in Richtung zum zweiten Ende des
gegenstandtragenden Teils der benachbarten Fördereinheit erstreckt, wobei das
verschiebliche Plattenteil in Längsrichtung
der Führungsbahn
verschieblich angebracht ist und federnd zur benachbarten Fördereinheit
hin belastet wird, wobei das erste Deckplattenteil mit dem verschieblichen
Plattenteil der benachbarten Fördereinheit
in Eingriff tritt, um einen möglichen
Spalt zwischen dem ersten Ende des Tragteils und dem Deckplattenteil
der genannten, benachbarten Fördereinheit
in allen gegenseitigen Schwenklagen benachbarter Fördereinheiten
abzudecken.
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Das erste Deckplattenteil und das
verschiebliche Plattenteil sind bevorzugt an ihren miteinander in
Eingriff tretenden Enden mit Plattenteilen ausgestattet, die sich
quer zur Längsrichtung
der Führungsbahn
erstrecken, und zwar von den genannten Enden zur Führungsbahn
hin, um zu verhindern, daß Teile
geförderter
Gegenstände
während
der gegenseitigen Kippbewegungen der gegenstandtragenden Teile benachbarter
Fördereinheiten
eingeklemmt werden.
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Um den Lärm vom Fördersystem her zu verringern,
die Energieaufnahme des Systems zu verringern und/oder die Abnutzung
der Teile zu mindern, die miteinander in Eingriff treten, ist es
von Vorteil, daß die
ineinandergreifenden Oberflächenteile
des ersten Tragteils bzw. des ersten Deckplattenteils und/oder die
ineinandergreifenden Teile der Deckplattenteile bzw. der Trennwandteile
und/oder die ineinandergreifenden Oberflächenteile des verschieblichen
Plattenteile bzw. der gegenstandtragenden Teile mit einem reibungsmindernden
oder verschleißbeständigen Material
beschichtet sind.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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1 zeigt
einen Überblick über den
Gelenkförderer,
der eine Bahn durchläuft,
die in der horizontalen Ebene gekrümmt ist,
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2 zeigt
Einzelheiten eines Fördereinheit, die
auf geraden Bahnabschnitten läuft,
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3 zeigt
Details einer Fördereinheit,
die über
einen gekrümmten
Bahnabschnitt hinwegläuft,
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4 zeigt
Einzelheiten des ersten Endes einer Fördereinheit,
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5 zeigt
ein Bügelteil
zum Tragen der ersten Deckplatte,
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6 zeigt
eine Frontansicht der Fördereinheit,
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7 zeigt
eine Seitenansicht des Gliederförderers,
der über
Bahnabschnitte hinwegläuft,
die in der vertikalen Ebene gekrümmt
sind,
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8 zeigt
Einzelheiten des zweiten Endes einer Fördereinheit, die über eine
Bahn läuft,
die nach unten gekrümmt
ist,
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9 zeigt
Einzelheiten des zweiten Endes einer Fördereinheit, die über eine
Bahn läuft,
die nach oben gekrümmt
ist,
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10 zeigt
eine Draufsicht einer zweiten Ausführung des Gliederförderers,
der über
Bahnabschnitte hinwegläuft,
die in der horizontalen Ebene gekrümmt sind.
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11 zeigt
eine Draufsicht einer Fördereinheit
der zweiten Ausführung,
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12 zeigt
einen Querschnitt einer Fördereinheit
der zweiten Ausführung
und einer Überwachungsanordnung,
und
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13 zeigt
eine Seitenansicht eines Paars von Fördereinheiten der zweiten Ausführung.
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Detaillierte
Beschreibung der Figuren
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Ein Gliederfördersystem gemäß einer
ersten Ausführung
der Erfindung ist in den 1–9 gezeigt. Ein Draufblick
auf das Gliederfördersystem
ist in 1 gezeigt. Eine
Anzahl gleichförmiger,
miteinander verbundener Fördereinheiten 1 läuft auf
einer ortsfesten Bahn 2, die Abschnitte 3 aufweist,
die in einer horizontalen Ebene gekrümmt sind. Ein Trennwandteil 4 ist
am ersten Ende der Fördereinheit 1 angeordnet
und ist am Rahmenteil 5 der Einheit angebracht. Jede Fördereinheit 1 hat
eine gegenstandtragende Oberfläche 6,
die kippbar am Rahmenteil 5 der Fördereinheit 1 angebracht
ist, und ein erstes Deckplattenteil 7, das an einem zweiten
Ende der Fördereinheit 1 angebracht
ist und mit dem Trennwandteil 4 der benachbarten Einheit
in Eingriff steht, um einen möglichen
Spalt zwischen dem zweiten Ende 8 der tragenden Oberfläche 6 und
dem Trennwandteil 4 der benachbarten Fördereinheit 1 abzudecken.
Mindestens ein Teil des ersten Deckplattenteils 7, der
in das Trennwandteil 4 eingreift, ist aus einem flexiblen oder
federfähigen
Material gebildet und hat einen umgebogenen, freien Rand 9,
der federnd in das benachbarte Trennwandteil 4 eingreift,
um sicherzustellen, daß das
erste Deckplattenteil 7 in das Wandteil 4 über mindestens
einen Teil der Erstreckung in Querrichtung des Plattenteils 7 während aller
Vorgänge und
Bewegungen des Fördersystems
eingreift, zum Beispiel während
des Kippens einer Oberfläche 6, wenn
die Fördereinheit 1 auf
geraden oder gekrümmten
Bahnabschnitten 3 läuft.
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Die gegenstandtragende Oberfläche 6 hat ein
erstes Ende 10, auf dem ein flexibles oder federfähiges zweites
Deckplattenteil 11 angebracht ist, um einen möglichen
Spalt zwischen der tragenden Oberfläche 6 und dem Trennwandteil 4 der
selben Fördereinheit 1 abzudecken.
Die zweite Abdeckplatte 11 hat auch einen freigebogenen
Rand, der federnd in das benachbarte Trennwandteil 4 ähnlich der
ersten Deckplatte eingreift.
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Das zweite Ende 8 der gegenstandtragenden
Oberfläche 6 und
das zweite Ende des Rahmenteils 5 sind so geformt, daß sie die
notwendigen, gegenseitigen Schwenkbewegungen zwischen den benachbarten
Fördereinheiten 1 ermöglichen,
wenn sie über
den gekrümmten
Bahnabschnitt 3 hinweglaufen.
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Ferner weist das Fördersystem
Mittel zum Aufladen mit Gegenständen
auf die Fördereinheiten an
einer oder mehreren Ladestationen auf, die längs der Bahn 2 angeordnet
sind, sowie Mittel zum Kippen der gegenstandtragenden Oberflächen 6 an
einer oder mehreren, ausgewählten
Positionen längs
der Bahn 2, um die Gegenstände, die vom Fördersystem transportiert
werden, an einer oder mehreren Entladestationen abzuladen.
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Die gegenstandtragenden Oberflächen 6 können in
einer Vielfalt verschiedener Weisen gekippt werden, die aus der
Technik durchaus bekannt sind. Das Verfahren zum Kippen der Oberflächen, die in
der Ausführung
verwendet werden, die in den Figuren gezeigt ist, verwendet mindestens
ein Rad 12, das mit den Kippmitteln einer jeden Fördereinheit 1 verbunden
ist. Das Rad 12 greift in eine gesonderte Bahn des Fördersystems
ein. Falls der Gegenstand auf der Tragefläche 6 abgeladen werden
soll, kann ein Ablademechanismus an den Abladestationen das Rad 12 von
der Bahn in einer Richtung nach oben oder unten lenken, in Abhängigkeit
davon, auf welcher Seite der Fördereinheit 1 der
Gegenstand abzuladen ist.
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Das Fördersystem weist auch eine
Steuereinheit auf, die dazu eingerichtet ist, das Auf- und Entladen
auf das und von dem Fördersystem
zu steuern. Die Fördereinheiten 1 sind
einzig mit einer automatisch ablesbaren Indentifizierungsmarkierung
etikettiert, wie etwa z. B. mit einem Strichcode-Etikett, um die
individuellen Fördereinheiten 1 zu
identifizieren. Das Fördersystem
weist ferner Ablesemittel zum Ablesen der Identifizierungsmarkierungen
an mindestens einer Stelle längs
der Bahn 2 des Fördersystems
auf, und zwar bevorzugt an den Auf- und Abladestationen.
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Die Wirkung des ersten Deckplattenteils 7, wenn
die Fördereinheit 1 auf
geraden und gekrümmten
Bahnabschnitten 3 abläuft,
ist in 2 bzw. 3 gezeigt. Das erste Deckplattenteil 7 ist
mit dem gegenstandtragenden Teil 6 mittels eines Schwenkzapfens 13 verbunden,
um es dem Plattenteil 7 zu ermöglichen, um im wesentlichen
um die selbe vertikale Achse 14 zu schwenken, wie die benachbarten Fördereinheiten
jeweils auf den gekrümmten
Bahnabschnitten 3 umeinander schwenken. Der gebogene Rand 9 des
ersten Deckplattenteils 7, das federnd in das Trennwandteil 4 der
benachbarten Fördereinheit 1 eingreift,
greift in das Wandteil 4 sowohl auf geraden als auch auf
gekrümmten
Bahnabschnitten 3 ein, wie aus den 2 und 3 gesehen
werden kann. Der Eingriff hat zur Wirkung, daß das erste Deckplattenteil 7 um
die Achse 14 schwenkt, wenn die Einheit 1 in die
gekrümmten
Bahnabschnitte 3 eintritt oder diese verläßt, so daß das erste
Deckplattenteil 7 zusammen mit dem gegenstandtragenden
Teil 6 und dem zweiten Deckplattenteil 11 eine
im wesentlichen geschlossene Oberfläche zwischen zwei Trennwänden 4 während aller
Tätigkeiten
des Fördersystems bildet.
Ein bedeutender Zweck der Bildung dieser geschlossenen Fläche ist
es, zu verhindern, daß Teile der
geförderten
Gegenstände
zwischen benachbarten Tragteilen 6 oder anderen Teilen
des Fördersystems
eingeklemmt werden, wenn die Fördereinheiten 1 auf
gekrümmten
Bahnen 3 laufen.
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Einzelheiten des ersten Endes 10 der
gegenstandtragenden Oberfläche 6 sind
in 4 gezeigt. Es ist
aus der Figur deutlich ersichtlich, daß der gebogene Rand des zweiten
Deckteils 11 federnd in das Trennwandteils 4 eingreift,
das am ersten Ende des Rahmenteils 5 der Einheit 1 angebracht
ist. Die relativen Lagen in der horizontalen Ebene des zweiten Deckplattenteils 11 und
des Wandteils 4, in die das Plattenteil 11 eingreift,
werden sich während
des Betriebes der Fördereinheit
nicht ändern,
da das Wandteil 4 am Rahmenteil 5 der Einheit 1 angebracht ist,
und da die Tragefläche 6 und
das zweite Deckplattenteil sich in der horizontalen Ebene nicht
relativ zum Rahmenteil 5 bewegen.
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Infolge der Größe und Form des Wandteils 4 greifen
wesentliche Teile des gebogenen Randes 9 des ersten Deckplattenteils 7 und
des gebogenen Randes des zweiten Deckplattenteils 11 in
das Wandteil 4 ein, wenn die Tragfläche 6 gekippt wird. Hierbei
werden Spalte, die sich während
des Kippens der Tragfläche 6 bilden
können,
minimiert, um zu verhindern, daß Teile
der Gegenstände,
die vom Fördersystem
transportiert werden, eingeklemmt werden, wenn die gegenstandtragende
Oberfläche 6 gekippt wird
oder aus der gekippten Lage wieder in die Traglage zurückgeführt wird.
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Bevorzugt wird das erste Deckplattenteil 7 an der
Unterseite von einem Bügelteil 15 getragen,
das an der Tragefläche 6 angebracht
ist, wie es in 5 gezeigt
ist. Das gezeigte Bügelteil 15 ist
an der Mitte mit dem Schwenkzapfen 13 und an jedem Ende
mit der Tragefläche
verbunden. Das Bügelteil 15 kann, wie
es in 6 gezeigt ist,
mit Federmitteln 16 ausgestattet sein, um das erste Deckplattenteil 7 federnd nach
oben zum gegenstandtragenden Teil 6 hin zu belasten, um
die Bildung eines Spaltes zwischen dem zweiten Ende 8 der
gegenstandtragenden Oberfläche 6 und
dem ersten Deckplattenteil 7 zu verhindern. Die Federmittel 16 können aus
einem federnden Material, z. B. Gummi, gebildete Teile sein, können Federn
verschiedener Bauweisen aufweisen, oder auch irgendwelche anderen
Mittel, die die Funktion der federnden Belastung der ersten Abdeckmittel nach
oben erfüllen.
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In einer bevorzugten Ausführung sind
die Fördereinheiten 1 auf
eine solche Weise miteinander verbunden, daß es, getrennt von der Möglichkeit
gegenseitiger Schwenkbewegungen zwischen zwei benachbarten Einheiten 1 in
der horizontalen Ebene, auch gegenseitige Schwenkbewegungen in der
vertikalen Ebene um eine im wesentlichen horizontale Achse ermöglicht werden,
wie in 7 dargestellt
ist. Hierbei ermöglicht
es das Fördersystem
der Bahn 2, Abschnitte 3 zu haben, die in einer
horizontalen Ebene gekrümmt
sind und auch Abschnitte 17 zu haben, die in der vertikalen
Ebene gekrümmt
sind. In einem Fördersystem
gemäß dieser
Ausführung
der Erfindung sind das zweite Ende 8 der gegenstandtragenden
Oberfläche 6 und
das zweite Ende des Rahmenteils 5 so geformt, daß sie die
nötigen
gegenseitigen Schwenkbewegungen zwischen benachbarten Fördereinheiten 1 in
sowohl der horizontalen als auch der vertikalen Ebene gestatten.
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Die Betriebsbedingungen für die Fördereinheiten 1 in
der Ausführung,
die es dem Bahnabschnitt 17 gestattet, in der vertikalen
Ebene gekrümmt
zu sein, sind in 8 und 9 gezeigt. Der gebogene Rand 9 des
ersten Deckplattenteils 7 ist mit einer Flexibilität und federnden
Spannung ausgebildet, die zum Eingriff mit dem Trennwandteil 4 der
benachbarten Fördereinheit 1 geeignet
ist, und zwar sowohl, wenn sich der Bahnabschnitt 17 nach
unten krümmt, wie
es in 8 gezeigt ist,
als auch, wenn sich der Bahnabschnitt nach oben krümmt, wie
es in 9 gezeigt ist.
Der Rand 9 muß imstande
sein, sich federnd geradezurichten, wenn die benachbarte Trennwand
wegbewegt wird, die es in 8 gezeigt
ist, und der Rand muß auch
imstande sein, sich weiter zu biegen, wenn sich das Trennwandteil 4 näher heranbewegt,
wie es in 9 gezeigt
ist.
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Eine zweite Ausführung eines Gliederförderers
nach der Erfindung ist in den 10–13 gezeigt. Das erste Deckplattenteil 7 ist
am zweiten Ende der gegenstandtragenden Oberfläche 6 ähnlich zur
ersten Ausführung
angebracht, aber die Fördereinheiten 1 haben
kein Trennwandteil 4. Stattdessen ist ein verschiebliches
Plattenteil 18, das sich über das erste Ende 10 des
gegenstandtragenden Teils 6 hinaus in Richtung zum zweiten
Ende 8 des gegenstandtragenden Teils 6 der benachbarten
Fördereinheit 1 erstreckt,
am ersten Endteil des gegenstandtragenden Teils 6 angebracht.
Das verschiebliche Plattenteil 18 ist in Längsrichtung
der Führungsbahn 2 verschieblich
angebracht und ist federnd zur genannten, benachbarten Fördereinheit 1 hin
belastet.
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Das erste Deckplattenteil 7 greift
in das verschiebliche Plattenteil 18 der benachbarten Fördereinheit 1 so
ein, daß das
verschiebliche Plattenteil 18 einen möglichen Spalt zwischen dem
ersten Ende 10 des Tragteils 6 und dem ersten
Deckplattenteil 7 der benachbarten Fördereinheit 1 in allen
gegenseitigen Schwenklagen benachbarter Fördereinheiten 1 abdeckt
und die Schwenkbewegung des ersten Deckplattenteils 7 führt.
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Das verschiebliche Plattenteil 18 ist
imstande, vierzig Millimeter in jeder Richtung relativ zur gegenstandtragenden
Oberfläche 6 zu
gleiten, so daß gegenseitige
Schwenkbewegungen in der vertikalen Ebene zwischen benachbarten
Fördereinheiten 1 ermöglicht werden,
ohne daß Spalte
gebildet werden, in denen Teile der Gegenstände, die vom Förderer gefördert werden,
eingeklemmt werden oder festsitzen. Somit ermöglicht es das Fördersystem
der Bahn 2, Abschnitte 3 zu haben, die in der
horizontalen Ebene gekrümmt
sind, und auch Abschnitte 17 zu haben, die in der vertikalen
Ebene gekrümmt
sind.
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10 zeigt
eine Draufsicht der zweiten Ausführung
des Gliederförderers,
wie er über
Bahnabschnitte 3 hinwegläuft, die in der horizontalen
Ebene gekrümmt
sind. Die Schwenkbewegungen der ersten Deckplattenteile 7 zum
Abdecken möglicher Spalte
zwischen den gegenstandtragenden Oberflächen 6 und den verschieblichen
Plattenteilen 18 der benachbarten Fördereinheit 1 sind
geführt
durch den Anschlageingriff zwischen den ersten Deckplattenteilen 7 und
den verschieblichen Plattenteilen 18.
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11 zeigt
eine Draufsicht einer einzelnen Fördereinheit 1 der
zweiten Ausführung,
und 12 zeigt einen Querschnitt
einer Fördereinheit 1 der zweiten
Ausführung,
worin das gegenstandtragende Teil 6 sowohl in einem gegenstandtragenden
Zustand als auch in einem gekippten Zustand gezeigt ist. 13 zeigt eine Seitenansicht
eines Paares von Fördereinheiten 1 der
zweiten Ausführung.
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Die ersten Deckplattenteile 7 und
die verschieblichen Plattenteile 18 sind an ihren Enden
des gegenseitigen Eingriffs mit Wandteilen 19 ausgestattet,
die sich quer zur Längsrichtung
der Führungsbahn 2 von
den genannten Enden zur Führungsbahn 2 hin
erstrecken, so daß verhindert
wird, daß Teile von
Gegenständen,
die vom Förderer
gefördert
werden, während
der gegenseitigen Kippbewegungen der gegenstandtragenden Teile 6 benachbarter
Fördereinheiten 1 eingeklemmt
werden.
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Das verschiebliche Plattenteil 18 wird
vom gegenstandtragenden Teil mittels eines Bügelteils 15 ähnlich zu
der Art und Weise getragen, auf die das erste Deckplattenteil 7 getragen
wird. Das verschiebliche Plattenteil wird zum ersten Deckplattenteil 7 der benachbarten
Fördereinheit 1 hin
durch ein Spannteil 20 belastet, das in 13 gezeigt ist.
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Die zweite Ausführung hat gegenüber der ersten
Ausführung
den Vorteil, daß der
Luftwiderstand des Förderers
geringer ist, aber die Wände 19 sorgen
nicht für
einen so wirksamen Schutz wie die Trennwandteile 4, auf
den Fall bezogen, daß Teile der
vom Förderer
geförderten
Gegenstände
während der
gegenseitigen Kippbewegungen der gegenstandtragenden Teile 6 benachbarter
Fördereinheiten 1 eingeklemmt
werden. Aus diesem Grund kann eine Überwachungsanordnung vorgesehen
werden, wie es in 12 dargestellt
ist.
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Der Zweck der Überwachungsanordnung ist es,
den vertikalen Spalt zwischen einem Wandteil 19 der einen
Fördereinheit 1 und
einer Kante eines Plattenteils 7, 18 einer benachbarten
Fördereinheit 1 zu überwachen,
worin sich die gegenstandtragenden Teile 6 der beiden Fördereinheiten 1 in
unterschiedlichen Zuständen
befinden, nämlich
eines in einem gegenstandtragenden Zustand und eines in einem gekippten
Zustand. Die Überwachungsanordnung
kann zwischen Entladestationen und/oder vor einer Station zum Wiederverbringen
der gegenstandtragenden Teile 6 in einen gegenstandtragenden
Zustand angeordnet werden und ist an ein Kontrollsystem bzw. Steuersystem
angeschlossen, das den Betrieb des Fördersystems zu einem Stillstand
bringen kann, falls ein Teil eines Gegenstands in einem der vertikalen
Spalte dabei ist, eingeklemmt zu werden, oder eingeklemmt ist, um
das Ausmaß der
Schäden
am Fördersystem
und am geförderten
Gegenstand zu begrenzen.
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Die Überwachungsanordnung, die in 12 gezeigt ist, weist vier
Photosensoren 21–24 auf,
von denen ein Paar 21–22, 23–24 auf
jeder Seite des Förderers
angeordnet ist und die Spalte auf den jeweiligen Seiten überwacht.
Der Photosensor 21 hat eine Erfassungslinie, die parallel
zum gegenstandtragenden Teil 6 in seinem gekippten Zustand
verläuft,
und kann dafür
verwendet werden, festzustellen, ob ein Gegenstand auf einem gekippten
Teil 6 vorliegt.
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Die Photosensoren 21–24 gehören der
Art an, bei der die Lichtintensität des Hintergrund abgezogen
wird von der Erfassung, so daß die
Lichtquelle und der Meßfühler eines
Photosensors zusammengesetzt werden können, ohne daß man einen
Reflektor hat, der am anderen Ende der Erfassungslinie gelegen ist.
Die Anwesenheit eines Objekts in der Erfassungslinie wird die Erzeugung
eines Signals veranlassen, und zwar aufgrund der erfaßten Änderung in
der Lichtintensität.
Der Abstand zwischen den Photosensoren 21–24 und
der Sortiereinrichtung kann abhängen
vom Aufbau des Fördersystems
und kann über
einen verhältnismäßig großen Bereich
verändert
werden.
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Die Erfassungsperiode kann in Abhängigkeit von
der Lage der Anordnung längs
des Förderers verändert werden.
Die Periode, in der der Spalt überwacht
werden kann, kann sehr kurz sein, wenn die Anordnung zwischen zwei
Entladestationen angeordnet ist, in denen der Gegenstand auf einem
gekippten, gegenstandtragenden Teil 6 das Teil 6 nicht vollständig verlassen
haben kann, bevor das gegenstandtragende Teil 6 der folgenden
Fördereinheit 1 beginnen
kann, zu kippen.
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Als eine andere Lösung bzw. Alternativlösung zu
den Photosensoren 21–24 kann
die Überwachungsanordnung
auch eine oder mehrere Videokameras aufweisen, die die vertikalen
Spalte überwachen.