DE69811827T2 - Ein Sicherheitsscharnier - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsscharnier, wie im Oberbegriff des Anspruchs 1 angeführt.
- In einer in FR-A1-2 616 173 beschriebenen Ausführung eines Sicherheitsscharniers ist der Scharnierzapfen in bezug auf die durch den zweiten Scharnierteil eines Dreigelenk-Scharniers ausgebildete Führung über eine Sicherungsschraube, die in den Zapfen durch ein in der Führung ausgebildetes Loch eingeschraubt ist, axial verriegelt. Zum Entfernen des Zapfens muss die Sicherungsschraube vom Zapfen gelöst werden, welcher deshalb vom Lager durch dessen offenes Ende nach Entfernen einer in das offene Ende eingesetzten Verschlussschraube herausgezogen werden kann. Ist die Sicherungsschraube aus Versehen oder anderen Umständen nicht montiert, wird die beabsichtigte Sicherung gegen unbefugtes Abmontieren des Scharniers nicht gewährleistet, da der Scharnierzapfen in jeder beliebigen Stellung des Flügel- oder Rahmenteils durch Entfernen der Verschlussschraube von dem offenen Ende des Lagers ohne weiteres herausgenommen werden kann, wodurch das Fenster oder die Tür abmontiert werden kann. Derselbe Nachteil kommt bei einem in US-A-4 475 266 beschriebenen Zwei-Gelenk-Scharnier vor.
- Es ist Aufgabe der Erfindung ein Scharnier von einfacher Ausführung anzuweisen, bei welcher der Scharnierzapfen gegen ein Herausnehmen in der geschlossenen Stellung des Flügel- oder Rahmenteils ohne Verwendung von Sicherungsschrauben oder ähnlichen zusätzlichen Sicherheitsgegenständen gesichert ist, so dass eine Sicherheit gegen Einbruch in dieser Stellung immer vorhanden ist.
- Dies erzielt man gemäss der Erfindung durch eine Ausführung eines Sicherheitsscharniers von der Art, wie im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 angegeben.
- Bei dieser Ausgestaltung des Scharniers kann der Zapfen in der offenen Stellung des Flügel- oder Rahmenteils nur durch Einführen eines Werkzeugs zum Eingriff mit dem Zapfen durch die seitliche Öffnung herausgenommen werden. In der geschlossenen Stellung verhindert das geschlossene Ende des Lagers ein Entfernen des Zapfens durch axiale Schlageinwirkung, beispielsweise durch einen Dorn, und da der Zapfen nicht aus dem offenen Ende des Lagers herausragt, kann er auch nicht mit Hilfe einer Zange oder dergleichen entfernt werden. Da keine Sicherungsschrauben oder extra Sicherungselemente benutzt werden, besteht kein Risiko des Übersehens in Verbindung mit der Montage, das zu manglender Sicherung des Scharniers führen könnte.
- Zweckmässige Ausführungsformen des erfindungsgemässen Sicherheitsscharniers gehen aus den Unteransprüchen hervor.
- Die Scharnierteile und der Zapfen können aus Materialien mit der erforderlichen Stärke und Korrosionsbeständigkeit, z. B. Eisenlegierungen, Bronzelegierungen oder Leichtmetalllegierungen, falls notwendig mit einer korrosionsbeständigen Beschichtung, hergestellt sein. Auch synthetische Materialen mit der erforderlichen Stärke können verwendet werden. Das Scharnier kann durch herkömmliche Verfahren, beispielsweise durch Stanzen oder Biegen von plattenförmigem Material oder Giessen oder Schmieden hergestellt sein.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun unter Hinweis auf die schematische Zeichnung näher erläutert, in welcher Zeichnung
- Fig. 1 eine Perspektivansicht einer Drei-Gelenk- Ausführung des erfindungsgemässen Scharniers in der offenen Stellung des Flügel- oder Rahmenteils eines aufschliessbaren Fensters,
- Fig. 2 ein Querschnitt der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform entlang der Linie II-II,
- Fig. 3 ein axialer Schnitt der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform entlang der Linie II-II,
- Fig. 4 eine Perspektivansicht einer Zwei-Gelenk- Ausführung des Scharniers, und
- Fig. 5 ein axialer Teilschnitt einer Modifikation der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform sind.
- In der in Fig. 1-3 gezeigten Ausführungsform ist das erfindungsgemässe Sicherheitsscharnier dreigelenkig ausgebildet und umfasst einen ersten Scharnierteil 1 zur Befestigung auf einem Blendrahmen 4, beispielsweise einem Fensterrahmen, einen zweiten Scharnierteil 2 zur Befestigung auf dem aufschliessbaren Flügelrahmenteil 5 des Fensters, und einen Scharnierzapfen 9. Jeder Scharnierteil 1 und 2 weist einen Befestigungsteil 3 bzw. 3a in Form eines üblichen Plattenelements mit Löchern für Schrauben oder anderen Halteelementen zur sicheren Befestigung der Scharnierteile 1 und 2 auf dem Blendrahmen 4 bzw. dem Flügelrahmenteil 5 auf. In der gezeigten Ausführungsform ist der Befestigungsteil 3 für den Scharnierteil 1 als ein Plattenwinkel, ein sogenanntes Winkelband, ausgebildet, welches das Entfernen des Scharnierteils 1 nach dessen Montieren auf dem Blendrahmen 4 erschwert.
- In Verbindung mit dem Befestigungsteil 3 ist der Scharnierteil 1 mit ersten und zweiten rohrförmigen Scharniergelenken 6 und 7 versehen, die zusammen eine gemeinsame erste Führung bilden und einen Zwischenraum zum Plazieren eines dritten rohrförmigen Scharniergelenks hinterlassen, welches dritte Scharniergelenk eine zweite, zu dem zweiten Scharnierteil 2 gehörige Führung 8 bildet. Die Führungen 6-7 und 8 ergeben zusammen ein rohrförmiges Lager zur Aufnahme des Scharnierzapfens 9 und Bereitstellung des gesammelten Scharniers. In der gezeigten Ausführung ist ein axiales Zurückhalten des Zapfens 9 im Lager allein durch Presspassung des Zapfens in der Führung 6 gesichert, da die Innenfläche der Führung 6 und der zum Einsetzen in diese vorgesehene Teil des Zapfens 9 beispielsweise leicht konisch sein kann, wie in Fig. 3 gezeigt.
- Auf der in der geschlossenen Stellung des Flügelrahmenteils 5 von aussen zugänglichen Seite weist das von den Führungen 6-7 und 8 gebildete Lager eine kontinuierliche Aussenfläche auf. Die mit dem Scharnierteil 1 verbundene erste Führung 6-7 ist an einem Ende geschlossen, so dass der Zapfen 9 über dieses Ende nicht zugänglich ist. Somit ist es unmöglich den Zapfen 9 durch Stosselnwirkung, z. B. mit einem Dorn, von diesem geschlossenen Ende zu entfernen.
- Am Ende des Gelenks 7 auf dem Scharnierteil 1 ist die erste Führung zwecks Zustandebringen eines offenen Endes des gesammelten Lagers zur Entnahme des Zapfens 9 offen. Mittlerweile ist die Länge des Zapfens 9 kürzer als die gesamte Länge des durch die Führungen 6-7 und 8 gebildeten Lagers, und wie in Fig. 3 gezeigt, ist der Zapfen in das Lager in der axialen Richtung eingesetzt und dessen Ende kommt in einem Abstand von dem geschlossenen Ende des Lagers zu liegen, so dass das andere Ende des Zapfens nicht von dem offenen Ende des Lagers herausragt, weshalb ein Herausnehmen des Zapfens an diesem Ende, beispielsweise mit Hilfe einer Zange oder ähnlichem Werkzeug, in der geschlossenen Stellung des Fensters nicht möglich ist.
- In der geschlossenen Stellung des Fensters, in welcher die Scharnierteile 1 und 2 zusammengefaltet sind, wie in Fig. 2 mit gestrichelten Linien angedeutet, weist der Zapfen 9 somit keine von aussen zugänglichen Angriffspunkte auf und ist dadurch gegen unbefugtes Entfernen aus dem Lager gesichert.
- Um ein Demontieren des Scharniers, z. B. Demontieren des Flügelrahmenteils 5 i dessen offener Stellung, beispielsweise in Verbindung mit Malen oder anderer Form von Reparation oder Wartung des Fensters, zu ermöglichen, ist auf der Seite 10 der ersten Führung 6 auf dem ersten Scharnierteil 1, der in der geschlossenen Stellung des Flügelrahmenteils 5 nicht zugänglich, aber in der offenen Stellung von aussen zugänglich ist, eine Öffnung 11 vorgesehen, die in axialer Richtung auf einem Niveau mit der Endfläche 15 des in die Führung 6 eingeführten Zapfens 9 liegt. Bei Einführen eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubenziehers, durch die Seitenöffnung 11 kann der Zapfen 9 in axial Richtung gegen das offene Ende des Lagers am Ende des zweiten Gelenks 7 geschoben werden und somit von dem durch Presspassung in die Führung 6 zustande gekommenen axialen Festhalten im Lager gelöst werden.
- Um das Entfernen des Zapfens 9 aus dem Lager noch mehr zu erleichtern, umfasst die in Fig. 1-3 gezeigte Ausführung an dem offenen Ende des durch das Gelenk 7 gebildeten Lagers eine zusätzliche Öffnung 12 in Form einer Aussparung, welche Aussparung nur in der offenen Stellung des Flügelrahmenteils 5 zugänglich ist. Der Zapfen 9 ist in der Nähe seiner in die Führung 7 eingeführten Endfläche mit einem querverlaufenden Loch 13 versehen, das bei Freigabe des Zapfens mit der Aussparung 12 fluchtet. Bei Einführen eines geeigneten Werkzeugs durch die Aussparung 12 in das Loch 13 kann der Zapfen aus dem Lager herausgenommen werden.
- In der gezeigten Ausführungsform dient die Aussparung 12 auch als Eingriffsteil zur radialen und axialen Positionierung des Zapfens 9, da der Zapfen 9 mit einem aus dessen Endfläche herausragenden Ansatz 14 versehen ist. Bei Einsetzen des Zapfens 9 in das Lager wird der Ansatz 14 in die Aussparung 12 geschoben, dadurch erzielt man eine exakte Positionierung des Zapfens 9 sowohl axial, so dass die Endfläche 15 auf einer Ebene mit der Öffnung 11 in der ersten Führung 6 plaziert ist, als radial zur winkeligen Einstellung des Loches 13 gegenüber der Aussparung 12 in der zweiten Führung 7.
- Die Ausformung der zweiten Führung 7 mit der Aussparung 12 und dem Zapfen mit dem damit korresponddierenden Loch 13 und dem in Eingriff stehenden Ansatz 14 ist mittlerweile nicht ein notwendiges Kennzeichen des erfindungsgemässen Scharniers, da die gewünschte Möglichkeit des Entfernens des Zapfens 9 in der offenen Stellung des Flügelrahmenteils 5 allein mittels der Öffnung 11 in dem ersten Gelenk 6, die auf einer Ebene mit der Endfläche 15 des Zapfens 9 liegt, gegeben ist. Die Öffnung 11 ist, wie in Fig. 1 gezeigt, vorteilhaft als ein axiales Langloch ausgebildet, was eine gewisse Toleranz in bezug auf die Positionierung der Endfläche 15 bei Einpressen des Zapfens 9 in die Führung 6 gewährleistet.
- Zum Entfernen des Zapfens 9 bei Einführen eines Werkzeugs durch die Öffnung 11 kann der Zapfen 9 alternativ mit einem Loch oder einer Aussparung hergestellt sein, in welche das eingesetzte Werkzeug eingreift anstelle direkt auf die Endfläche 15 des Zapfens einzuwirken.
- Andernfalls kann ein Lösen des Zapfens 9 zum Herausnehmen aus dem Lager durch Einführen eines Werkzeugs unter dem in die Aussparung 12 gepressten Ansatz 14 erfolgen, wobei auf die Öffnung 11 im Gelenk 6 mit dem geschlossenen Ende verzichtet werden kann.
- Die in Fig. 4 und 5 gezeigte Ausführung umfasst ein Gelenkscharnier mit Führungen 17 und 18, die von den Gelenken zweier zugehöriger Scharnierteile 19 und 20 gebildet werden, welche Scharnierteile zum Befestigen auf einem Flügelrahmen- bzw. Blendrahmenteil des Fensters vorgesehen sind. Um die axiale Festhaltung des Zapfens in dem von den Führungen 17 und 18 gebildeten Lager zu sichern, kann der Zapfen 21 in dieser Ausführung entweder mit verhältnismässig enger Presspassung in die Führung 18, die das geschlossene Ende des Lagers enthält, eingeführt werden, wobei die Führung 17 mit dem Zapfen 21 als Drehpunkt dienend frei drehbar sein muss, oder alternativ kann, wie illustriert, an den offenen Ende der Führung 17 eine Aussparung 22 zum Eingriff in einen aus dem entsprechenden Ende des Scharnierteils 21 herausragenden Ansatz 13 vorgesehen sein, wobei der Scharnierteil 21 in der zweiten Führung 18 frei drehbar sein muss.
- Im Falle von Befestigung des Zapfens 21 durch Presspassung mit Hinblick auf die Führung 18 kann ein Entfernen des Zapfens 21 erfolgen, indem 18 mit einer Öffnung 22 entsprechend der Öffnung 11 in Fig. 1-3 ausgebildet ist.
- In der alternativen Ausführungsform mit Eingriff zwischen einem Ansatz 25 und einer Aussparung 23 kann der Zapfen 21 mit einem querverlaufenden Loch 24, auf dieselbe Weise wie für die in Fig. 1-3 beschriebenen Ausführungsformen versehen sein.
- Das Zwei-Gelenk-Scharnier in Fig. 4 und 5 eignet sich vorzugsweise für horizontale Montage, beispielsweise als Scharnier für ein oben aufgehängtes Fenster, während das Scharnier mit drei oder mehreren Gelenken für sowohl horizontale als vertikale Montage benutzt werden kann, bei vertikaler Montage mit wahlfreier Orientierung des Lagers mit dem offenen Ende nach oben wendend, wie in Fig. 1 gezeigt, oder nach unten wendend.
Claims (9)
1. Sicherheitsscharnier, vorzugsweise für Fenster
und Türen, umfassend einen ersten Scharnierteil (1,
19) zur Befestigung an einen stationären
Blendrahmenteil (4), und einen zweiten Scharnierteil (2, 20) zur
Befestigung an einen aufschliessbaren Flügel- oder
Rahmenteil (5), welche Scharnierteile entsprechende
im wesentlichen rohrförmige erste und zweite
Führungen (6-7, 8; 17, 18) bilden, die in axialer
Verlängerung zueinander liegen und zusammen ein im
wesentlichen kontinuierliches rohrförmiges Lager zum
auslösbar axialen Festhalten eines Scharnierzapfens (9, 21)
bilden, welches Lager an dem einen Ende offen und an
dem anderen Ende geschlossen ist, und erwähnter
Scharnierzapfen (9, 21) eine kürzere Länge als das
Lager aufweist, so dass er in das Lager in dessen
geschlossenes Ende einsetzbar ist ohne aus dem offenem
Ende des Lagers herauszuragen, dadurch
gekennzeichnet, dass der Scharnierzapfen (9, 21)
durch eine (6-7, 17) der erwähnten Führungen im
Eingriff steht, so dass er in bezug auf die eine Führung
radial und axial fixiert ist, und dass in erwähnter
einen Führung (6, 7; 17, 18) in einer Stellung eine
Öffnung (11, 12; 22, 23) vorgesehen ist, welche
Öffnung nur in der offenen Stellung des Flügel- oder
Rahmenteils (5) zum Einführen eines Werkzeugs
zugänglich ist, um den Scharnierzapfen (9, 21) zum Lösen
des Festhaltens aus dessen Eingriff mit der einen
Führung zu beeinflussen.
2. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass erwähnte eine
Führung (6-7, 18) das geschlossene Ende des Lagers
beinhaltet.
3. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der
Scharnierzapfen (9, 21) um so viel kürzer als die gesamte
Länge des Lagers ist, dass das eingeführte Ende (15) des
Zapfens in einem Abstand von dem geschlossenen Ende
des Lagers angeordnet ist, wobei die Öffnung (11, 22)
an das geschlossene Ende des Lagers angrenzend
ausgebildet ist, um durch Einsetzen des Werkzeuges durch
die Öffnung einen Eingriff des Endes des
Scharnierzapfens (9, 21) zu ermöglichen.
4. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass erwähnte eine
Führung durch die erste Führung (6-7) gebildet wird
und auch das offene Ende des Lagers in einer Drei-
Gelenk-Ausführung des Lagers enthält.
5. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass erwähnte Öffnung
als eine am offenen Ende des Lagers (7) vorgesehene
Aussparung (12, 23) ausgebildet ist, und dass der
Scharnierzapfen (9, 21) mit einem herausragenden
Ansatz (14, 25) zum Eingreifen in erwähnte Aussparung
(12, 23) zwecks axialem und radialem Plazieren und
Festhalten des Zapfens (9, 21) in bezug auf das Lager
ausgebildet ist.
6. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass der
Scharnierzapfen (9, 21) unter erwähntem Ansatz (14, 15) mit einem
querverlaufenden Loch (13, 24) versehen ist, das bei
Lösen des Zapfens (9, 21) aus der Aussparung mit der
Aussparung (12, 23) fluchtet.
7. Sicherheitsscharnier nach einem der Ansprüche
3, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet,
dass erwähnte erste und zweite Führungen (17, 18) in
einer Zwei-Gelenk-Ausführung des Lagers die offenen
bzw. geschlossenen Enden des Lagers sind.
8. Sicherheitsscharnier nach einem der Ansprüche
2-6, dadurch gekennzeichnet, dass der
Zapfen (9, 21) zumindest in dem an das geschlossene
Ende des Lagers angrenzenden Teil (6) der einen
Führung (6-7, 18) durch Presspassung in Eingriff steht.
9. Sicherheitsscharnier nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, dass erwähnter Teil der
einen Führung (6-7, 18) und ein Teil des damit in
Eingriff stehenden Zapfens (9, 21) leicht konisch sind.
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