Technisches Gebiet der Erfindung
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Diese Erfindung betrifft ein Werkzeug für die spanabhebende Bearbeitung mit einem
scheibenförmigen Einsatzhalter aus einem ersten Material und einem Einsatz, der aus einem anderen, härteren
Material hergestellt ist, wobei der Einsatz in einer sich nach außen öffnenden Ausnehmung in dem
Halter montierbar ist, die Ausnehmung zwischen einem unteren, formsteifen Frontabschnitt des
Halters und einem oberen, elastisch flexiblen Arm gebildet ist, der dafür vorgesehen ist, den Einsatz
in der Ausnehmung festzuklemmen, der Einsatz mechanisch über obere und untere Grenzflächen
mit dem Halter verbindbar ist, von denen mindestens eine Grenzfläche einerseits ein vorstehendes
Mittel aufweist, welches im Querschnitt im allgemeinen V-förmig ist und zwei seitlich getrennte, erste
Kontaktflächen hat, die sich unter einem stumpfen Winkel relativ zueinander erstrecken, und
andererseits ein Aufnahmemittel aufweist, welches ähnlich im Querschnitt im allgemeinen V-förmig ist,
wobei das Aufnahmemittel zwei seitlich getrennte, zweite Kontaktflächen hat, die sich ähnlich unter
einem stumpfen Winkel relativ zueinander erstrecken, um mit den ersten Kontaktflächen in
Berührung gebracht zu werden, wenn der Einsatz in die Ausnehmung eingeführt wird und das
Aufnahmemittel mit dem vorstehenden Mittel in Eingriff kommt. Ein solches Werkzeug ist aus dem Dokument
US-A-738,570 A bekannt.
Hintergrund der Erfindung
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Werkzeuge der oben allgemein bezeichneten Art werden gewöhnlich zum Trennen, Nutenschneiden
und Schlitzfräsen venrwendet. In Verbindung mit solchen Arbeiten sowie in Verbindung mit anderem
spanabhebendem Bearbeiten in der modernen Maschinenindustrie wurden bezüglich der
Toleranzen des bearbeiteten Werkstückes sehr schwierige Erfordernisse aufgestellt. Dadurch wird es
einerseits notwendig, daß der Einsatz in einer sehr präzisen, vorbestimmten Position in der Ausnehmung
des Einsatzhalters montierbar ist (dem sogenannten Einsatzsitz), und andererseits auch in der Lage
ist, diese präzise Position unabhängig von äußerem Eingriff aufrecht zu erhalten. Deshalb sollte der
Einsatz in seiner vorbestimmten Position relativ zu dem Halter unbeweglich nicht nur dann fixiert
sein, wenn er solchen idealen Hauptkräften unterworfen wird, die zentral oder tangential auf den
Einsatz drücken (d. h. parallel zu der Ebene des Einsatzhalters), sondern auch in Bezug auf
sekundäre Querkräfte, die versuchen, den Einsatz seitlich zur Ausnehmung oder zum Einsatzsitz zu
verschieben. Auch kleine Verschiebungen des Einsatzes seitlich können zu unakzeptablen
Toleranzabweichungen des fertigen Produktes führen.
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Andere Erfordernisse, die im Grunde den Erfordernissen bezüglich sicherem und genauem
Festklemmen des Einsatzes in dem Einsatzhalter widersprechen, gibt es in Verbindung mit der Herstellung
sowohl des Einsatzes als auch des Einsatzhalters. Nur vom Gesichtspunkt des Herstellers
betrachtet ist deshalb die Herstellung mit den moderatesten Toleranzerfordernissen, die möglich sind,
wünschenswert, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die zwei Bestandteile in unterschiedlichen
Verfahren und aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden, die selbst unterschiedliche
Eigenschaften haben. Moderne Einsätze werden aus harten Materialien hergestellt, wie zum Beispiel
Sinterkarbid oder Keramik. Die hervorragendste Eigenschaft solcher Schneidkörper ist die, daß sie
eine große Härte und hohe Abriebfestigkeit haben und eine lange Lebensdauer auch in Verbindung
mit dem Bearbeiten vergleichsweise harter Materialien, wie Metallen, einschließen. Jedoch ist eine
Eigenschaft des harten Körpers, die in der Praxis weniger wünschenswert ist, ihre Sprödigkeit; unter
anderem bedeutet das manchmal, daß der Körper ein Risiko läuft, in Verbindung mit unglücklicher
Belastung zerbrochen oder gespalten zu werden. Selbst wenn man immer optimale
Herstellungsbedingungen anstrebt, kann das Herstellungsergebnis in Bezug auf Toleranzen in der Praxis ganz
erheblich variieren. Die Einsatzhalter werden gewöhnlich aus Stahl hergestellt, welches ein im
wesentlichen weicheres und zäheres Material ist als Sinterkarbid. Auch wenn die Einsatzhalter
hergestellt werden, variiert das Ergebnis in der Praxis bezüglich der erreichten Toleranzen.
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In der Theorie würde eine absolut maximale Fixierung des Einsatzes in dem Einsatzsitz erreicht
werden, wenn größtmögliche Oberflächen des Einsatzes bzw. des Einsatzsitzes anfänglich fest in
Widerlage gegeneinander gehalten werden könnten. In Verbindung mit der praktischen
Serienproduktion ist es jedoch aus den oben angegebenen Gründen nicht möglich, getrennt auf der einen
Seite alle die Einsätze und auf der anderen Seite alle die Einsatzhalter mit einer solch hohen
Präzision herzustellen, daß die zusammenwirkenden Profiloberflächen in den Grenzflächen zwischen
Einsätzen und Einsatzhaltern absolut perfekt ineinanderpassen. In der Realität wird deshalb
versucht, daß der Kontakt zwischen Einsätzen und Einsatzhaltern in der einzelnen Grenzfläche an zwei
oder höchstens drei Punkten oder Kontaktstellen erhalten wird, die querschnittsmäßig im Abstand
angeordnet sind (wenn mehr als drei Kontaktpunkte vorhanden sind, ergäbe sich die sogenannte
redundante Positionierung, d. h. der Einsatz wäre anfänglich unstabil und könnte zwischen
unterschiedlichen Positionen kippen).
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Ein Umstand, der an sich für die Bestimmung der Position des Einsatzes nicht direkt von Nachteil
ist, besteht darin, daß der Einsatz nach einer gewissen, oft kurzen Zeit betrieblicher Belastung dem
Einsatzhalter eine gewisse plastische Deformation mitteilt, welche den Einsatz sich "zu setzen"
veranlaßt. Diese Deformation wird jedoch nicht so deutlich, daß der Einsatz seitlich aus einer mittigen,
vorbestimmten Position beabstandet wird. Auch dürfen die relativen Bewegungen zwischen Einsatz
und Einsatzhalter in Verbindung mit der plastischen Deformation nicht so groß werden, daß der
brüchigere Einsatz das Risiko läuft, zerbrochen und/oder gespalten zu werden.
Stand der Technik
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Während der letzten Jahrezehnte sind viele Versuche unternommen worden, um die vorstehend
erwähnten Probleme zu lösen und Werkzeuge zu erzeugen, die einerseits ein stabiles Fixieren des
Einsatzes und somit eine richtige Präzision erlauben, wenn die in Frage stehenden Werkstücke
hergestellt werden, und auf der anderen Seite hinsichtlich Toleranzen der Einsätze bzw. der
Einsatzhalter bei ihrer Herstellung moderate Erfordernisse aufgestellt werden. Bei den bisherigen Lösungen ist
es üblich, vorstehende und Aufnahmemittel an mindestens einer der oberen und unteren
Grenzflächen zwischen einerseits dem Einsatz und andererseits dem Klemmarm bzw. dem Halter zu
verwenden, wobei die Mittel im Querschnitt V-förmig sind. Für diese bekannten Lösungen ist es
kennzeichnend, daß die V-förmigen Flanken oder Kontaktflächen der vorstehenden bzw. Aufnahmemittel
vergleichsweise flach gewesen sind. Deshalb liegt der stumpfe Winkel zwischen den Kontaktflächen
im Bereich von 120-179º. Dieser relativ große stumpfe Winkel garantiert auf der einen Seite, daß
die Fähigkeit der Oberflächen zufriedenstellen ist, hohe radiale Kräfte oder zentrale Hauptkräfte auf
den Einsatz zu absorbieren und daß auf der anderen Seite das Risiko des Spaltens des Einsatzes
minimal wird. Werkzeugbeispiele gemäß diesem Stand der Technik können zum Beispiel in
folgenden Veröffentlichungen gefunden werden: EP-0,059,602, SE-8601533-6, US-5,054,967, US-
4,738,570, SE-9201323-4 und SE 9404266-0. Aus der EP-0.417.862 ist ferner ein Werkzeug
bekannt, weiches in der Grenzfläche zwischen Einsatz und Einsatzhalter einerseits eine zylindrische,
konvexe Oberfläche einschließt, die mit einer Nut in Eingriff steht mit verschiedenen gekrümmten,
konvexen Oberflächen, die nur lineare Berührung zwischen den Oberflächen bewirken.
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Ein allgemeiner Nachteil der bislang bekannten Werkzeuge der im einleitenden Teil bezeichneten
Art besteht darin, daß die Einsätze eine schlechte Querstabilität haben, da sie ziemlich leicht aus
der gewünschten Position durch die Tätigkeit von Querkräften versetzt werden.
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Aus der GB 21 297 ist ein Werkzeug bekannt (dieses Werkzeug kann in der Gestalt eines
Schlitzfräsers oder eines Kreissägeblattes sein), welches abgesehen von einem halternden Körper eine
Anzahl abnehmbarer Zähne aufweist, die in Grenzflächen mit dem Körper verbunden sind, wobei jede
Grenzfläche eine Mittenrippe und eine Rinne entsprechend dieser Rippe aufweist, wobei die Rippe
mit der Rinne in Eingriff kommt. In diesem Fall gibt es jedoch keine geneigten Seitenflächen an der
Seite der Rippe bzw. der Rinne, die zusammen vorstehende bzw. Aufnahmemittel der
erfindungsgemäß bezeichneten Art bilden, wobei die Mittel im Querschnitt V-förmig sind. In Verbindung mit der
bekannten Lösung ist fester Oberflächenkontakt nicht nur zwischen der Außenseite der Rippe und
Innenseite der Rinne erforderlich, sondern auch zwischen den Paaren von Kontaktflächen, die auf
beiden Seiten der Rippe bzw. Rinne vorhanden sind und sich senkrecht zur Ebene des Körpers
erstrecken. Ein solcher Oberflächenkontakt wird nicht erfolgreich in Verbindung mit der
Herstellungstechnik der modernen Maschinenindustrie aus Gründen realisiert, die im einleitenden Teil der obigen
Beschreibung gegeben werden.
Aufgben und Merkmale der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung zielt ab auf das Überwinden der Nachteile, die oben in Verbindung mit
bekannten Werkzeugen erwähnt sind, um ein verbessertes Werkzeug zu erzeugen. Primäre
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Werkzeuges, dessen Einsatz anfänglich eine gute Stabilität
und sichere Fixierung hat, wobei gleichzeitig die Erfordernisse der Maßgenauigkeit in Verbindung
mit der Herstellung sowohl der Einsätze als auch der Einsatzhalter moderat sind. Eine weitere
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Werkzeuges, bei dem das Risiko des
Zerbrechens oder Spaltens des Einsatzes minimal ist.
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Gemäß der Erfindung wird mindestens die erste Aufgabe mittels der Merkmale gelöst, die in
Anspruch 1 angegeben sind. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden ferner in den
abhängigen Ansprüchen bestimmt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
In den Zeichnungen ist:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines Werkzeuges mit einem
Einsatzhalter und einem von diesem im Abstand angeordneten Einsatz,
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Fig. 2 eine vergrößerte Endansicht des Einsatzes gemäß der Erfindung,
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Fig. 3 ein vergrößerter, schematischer Querschnitt unter Darstellung der charakteristischen
Geometrie der Erfindung in einer Grenzfläche zwischen dem Einsatz und dem
Einsatzhalter, wobei der Einsatz von dem Einsatzsitz etwas im Abstand angeordnet gezeigt ist,
und
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Fig. 4 ein weiterer vergrößerter, paralleler Querschnitt unter Darstellung der linken Hälfte
derselben Grenzfläche, wobei der Einsatz mit dem Einsatzsitz in Kontakt gezeichnet ist.
Ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
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Das in Fig. 1 gezeigte Werkzeug weist einerseits einen scheibenförmigen Einsatzhalter 1 und
andererseits einen austauschbaren Schneideinsatz 2 auf. Der Schneideinsatz ist in einer Ausnehmung
oder einem Einsatzsitz 3 montierbar, welcher unten durch einen unteren, formsteifen Frontabschnitt
4 des Halters bestimmt ist und oben durch einen oberen, elastisch flexiblen Arm 5 bestimmt ist, der
dafür vorgesehen ist, den Einsatz in dem Einsatzsitz festzuklemmen. An einem inneren Ende des
Einsatzsitzes gibt es eine Anschlagfläche 6, welche der Einsatz in aktiver Betriebsposition berühren
soll. Vorzugsweise aber nicht notwendigerweise ist der Einsatz ein Wendeschneideinsatz, denn er
weist auf gegenüberliegenden Enden Schneidkanten 7, 7' auf. Der Schneideinsatz wird aus einem
Material hergestellt, welches härter als das Material des Einsatzhalters ist. In der Praxis ist
Sinterkarbid bei dem Schneideinsatz 2 und Stahl bei dem Einsatzhalter 1 bevorzugt.
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Der Einsatz ist über obere und untere Grenzflächen am Halter angebracht, die in der gezeigten
Ausführungsform beide einerseits, im Querschnitt gesehen, im allgemeinen V-förmige vorstehende
Mittel und andererseits, im Querschnitt gesehen, im allgemeinen V-förmige Aufnahmemittel aufweisen.
Diese Mittel werden in größerer Einzelheit unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 beschrieben.
Bei dem Bespiel gemäß den Fig. 1 und 2 ist das vorstehende Mittel in der oberen Grenzfläche
auf der unteren Seite des Klemmarmes 5 vorgesehen, um mit einem V-förmigen Aufnahmemittel auf
der unteren Seite des Schneideinsatzes zusammenzuwirken. In der unteren Grenzfläche ist das
vorstehende Mittel auf der oberen Seite des Frontabschnittes 4 angeordnet, um mit einem
entsprechenden Aufnahmemittel auf der unteren Seite des Schneideinsatzes zusammenzuwirken. In
diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß die Ausdrücke "obere" bzw. "untere" Grenzflächen nur
zwecks Vereinfachung der Definition der Erfindung verwendet werden. Im Betrieb braucht deshalb
der Halter 1 nicht mit dem Klemmarm 5 über dem Fronabschnitt vertikal angeordnet zu sein. Mit
anderen Worten kann das Werkzeug gemäß Fig. 1 in beliebigen Raumpositionen ausgerichtet
sein.
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Es wird nun auf die Fig. 3 und 4 Bezug genommen, die in vergrößertem Maßstab eine von zwei
Grenzflächen zwischen dem Einsatz und dem Einsatzhalter veranschaulichen, nämlich die untere
Grenzfläche. Aus Fig. 3 sieht man, wie das oben erwähnte vorstehende Mittel von zwei seitlich im
Abstand angeordneten, ersten Kontaktflächen 8, 8' gebildet ist, die sich unter einem stumpfen
Winkel α relativ zueinander erstrecken. Bei dem gegebenen Beispiel sind diese ersten Kontaktflächen
auf dem Einsatzhalter 1 vorgesehen. Ein entsprechendes Aufnahmemittel des Einsatzes 2 wird
durch zwei zweite Kontaktflächen 9, 9' gebildet, die sich in ähnlicher Weise unter einem stumpfen
Winkel relativ zueinander erstrecken, d. h. unter dem selben Winkel α wie zwischen den Oberflächen
8, 8'. Dies bedeutet, daß die Paare erster und zweiter Kontaktflächen 8, 9 bzw. 8', 9' fest einander
berühren, wenn der Einsatz in den Einsatzsitz eingeführt wird. An sich kann der stumpfe Winkel a
variieren, gemäß der Erfindung sollte er aber im Bereich von 120-179º sein, vorzugsweise 150 -
170º. Bei der offenbarten Ausführungsform beträgt der Winkel α 160º. Bezüglich einer Querebene
senkrecht zu einer Mittelebene C durch den Einsatzhalter fällt die einzelne Kontaktfläche mit einem
relativ flachen Winkel ab. Dadurch wird garantiert, daß die Kontaktflächen 8, 8' relativ große Kräfte
in der Hauptbelastungsrichtung aufnehmen können, die parallel zu der Mittelebene C liegt, wobei
gleichzeitig die Neigung der Kontaktflächen zu gewissem Ausmaß die Gegenwirkung gegen eine
Querverschiebung des Einsatzes unterstützt, wenn der Einsatz Querkräften unterworfen wird.
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Einsätze und Einsatzhalter mit Aufnahmemitteln bzw. vorstehenden Mitteln in der oben bestimmten
Weise zu bestimmen, wobei die Mittel im Querschnitt V-förmig sind und einen großen stumpfen
Winkel haben, ist im Stand der Technik bekannt, wie eingangs erwähnt ist.
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Gemäß der Erfindung ist eine Rippe 10 in einem Mittelbereich zwischen den zwei ersten
Kontaktflächen 8, 8' ausgebildet, wobei der Zweck der Rippe 10 ist, mit einer ebenfalls mittigen Rinne oder Nut
11 zwischen den Kontaktflächen 9, 9' in Eingriff zu kommen. Diese Rippe wird durch eine obere
Fläche 12 und zwei Seitenflächen 13, 13' gebildet, die sich unter einem stumpfen Winkel β relativ
zueinander erstrecken. Die Rinne 11 ihrerseits wird durch eine Bodenfläche 14 zwischen zwei
Seitenflächen 15, 15' gebildet. Bei der beschriebenen, bevorzugten Ausführungsform ist die obere
Fläche 12 der Rippe eben und geht über konvex gerundete Übergangsabschnitte 16,16' in die
Seitenflächen 13, 13' über. An ihren unteren Abschnitten gehen die Seitenflächen 13, 13' über konkav
gerundete Übergangsabschnitte 17, 17' in die ersten Kontaktflächen 8, 8' über.
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In dem Beispiel ist die Bodenfläche 14 der Rinne 11 im Querschnitt bogenförmig, d. h. teilweise
zylindrisch, und schafft den ganzen Abstand zwischen den oberen Abschnitten der Seitenflächen 15,
15'. Die Höhe H&sub1; der Rippe 10 ist kleiner als die Tiefe H&sub2; der Rinne. Diese Tiefe H&sub2; wird von der
Bodenfläche 14 der Rinne zu einem imaginären Schnittpunkt (nicht gezeigt) zwischen den Flächen
9, 15 bzw. 9', 15' gemessen. Durch diesen Unterschied wird zwischen der Rippe und der Rinne ein
Zwischenraum 18 zwischen der oberen Fläche 12 und der Bodenfläche 14 erzeugt. Mit anderen
Worten stößt die Rippe nicht auf den Grund in der Rinne.
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Zwischen jedem Paar der zweiten Kontaktfläche 9, 9' und der Seitenfläche 15, 15' gibt es eine
abgeschrägte Fläche 19, 19'. Der Winkel zwischen den zwei abgeschrägten Flächen 19, 19' ist auf
einer Seite kleiner als der stumpfe Winkel zwischen den Kontaktflächen 9, 9' und auf der anderen
Seite größer als der Winkel zwischen den Seitenflächen 15, 15', der ähnlich dem Winkel β im
wesentlichen spitz ist. Die abgeschrägten Flächen 19, 19' bilden zusammen mit den Übergangsflächen
17, 17', die innerhalb der abgeschrägten Flächen 19, 19' angeordnet sind, sekundäre (im
Querschnitt halbmondförmig) Zwischenräume 20, wo der Einsatz ohne Kontakt mit dem Einsatzhalter ist.
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Sowohl die Seitenflächen 13, 13' der Rippe als auch die Seitenflächen 15, 15' der Rinne können
eben sein. Es ist jedoch auch denkbar, eine der zwei zusammenwirkenden Flächen, d. h. die
Seitenfläche 15 bzw. 15' der Rinne, konvex etwas bogenförmig zu gestalten, während die andere Fläche
eben bleibt.
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In einem anfänglichen Zustand, d. h. bevor der Einsatz einer Betriebslast unterworfen wird, ist die
Breite der Rippe 10 im Bereich der Seitenflächen 13, 13' etwas kleiner als die Breite der Rinne
zwischen den Seitenflächen 15, 15'. Wenn die Kontaktflächen 8, 8' in feste Widerlage gegen die
Kontaktflächen 9, 9' gebracht werden, wie in Fig. 4 gezeigt ist, werden extrem feine Spalte 21 zwischen
den Seitenflächen 13 und 15 (sowie 13' und 15') gebildet, wobei die Spalte 21 ohne
Oberflächenkontakt sind.
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Bezüglich der übrigen Geometrie bei der gezeigten Grenzfläche sei bemerkt, daß der Winkel β
vorzugsweise im Bereich von 20-60º Liegt, zweckmäßigerweise 35-45º. Bei der konkreten
Ausführungsform gemäß Fig. 3 beträgt der Winkel β 40º. Die Breite der Rippe 10, wie die Breite B der
Basis im Bereich der Übergangsflächen 17, 17' gemessen, sollte unter allen Umständen kleiner als
70% der Breite oder Dicke des Einsatzhalters sein (d. h. der Abstand zwischen gegenüberliegenden
Seitenflächen des Halters 1). In der Praxis sollte die Breite B im Bereich von 20-50 liegen,
vorzugsweise 25-45, und sollte in zweckmäßiger Weise 30-35% der Breite des Einsatzhalters bilden.
Die Höhe H&sub1; der Rippe 10 sollte im Bereich von 40-70% liegen, in zweckmäßiger Weise 50-60%
der Breite B. Die Höhe H&sub2; der Rinne 11 sollte mindestens 10% größer als die Höhe H&sub1; sein.
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Im anfänglichen Zustand, wenn der Einsatz im Einsatzsitz montiert wird, aber noch keiner anderen
Kraft unterworfen ist als der Federkraft vom Klemmarm 5, wird Kontakt an zwei Stellen in der
einzelnen Grenzfläche gebildet, d. h. Flächenkontakt zwischen zusammenwirkenden Paaren erster und
zweiter Kontaktflächen 8, 9; 8', 9'. Wenn der Einsatz dann in Betrieb genommen und Kräften von
dem Werkstück unterworfen wird, d. h. einerseits Kräften in der Ebene C und andererseits auch
Querkräften, kommt die Rippe 10 in Eingriff. Anfänglich gibt es eine gewisse plastische Deformation
in dem weicheren Material des Einsatzhalters 4. Dies hat die Wirkung, daß die Rippe weiter in die
Rinne 11 eindringt als in Fig. 4 gezeigt ist. Hierdurch werden vorhandene Querkräfte dadurch
absorbiert, daß die Seitenflächen 13, 15 der Rippe und der Rinne auf einer Seite der Rippe dazu
gebracht werden, einander zu berühren, um einen stabilen Dreipunktekontakt zu schaffen. Infolge der
Tatsache, daß die Rippe sowie die Rinne eine unterschiedliche Höhe hat und sich die Seitenflächen
unter einem stumpfen Winkel β relativ zueinander erstrecken, wird garantiert, daß der Einsatz nicht
zu einem beträchtlichen Grad aus seiner anfänglichen Position verschoben wird; dies bedeutet, daß
ein hoher Genauigkeitsgrad aufrechterhalten bleibt, wenn das Werkstück bearbeitet wird. Trotz des
Kräfteeingriffes der hohen Rippe in die tiefe Rinne kann das Risiko des Spaltens des Einsatzes zu
erheblichem Grad dadurch vermieden werden, daß man der Rippe eine begrenzte Breite gibt; dies
garantiert, daß der Momentenarm der Keilkräfte begrenzt wird, wobei die Keilkräfte von einer
äußeren Seitenfläche der Rippe gegen eine zusammenwirkende innere Seitenfläche der Rinne wirken. In
diesem Zusammenhang sei auch bemerkt, daß das Eindringen der Rippe in die Rinne durch das
Vorhandensein des anfänglichen Spaltes 21 zwischen den Seitenflächen 13, 15 auch in solchen
Fällen begrenzt ist, wenn die plastische Deformation des Einsatzhalters beachtlich ist.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene und in den Zeichnungen gezeigte Ausführungsform
beschränkt. Es ist also denkbar, den Einsatz in dem Einsatzhalter über eine Kombination von Rippe
und Rinne nur in einer der zwei oberen und unteren Grenzflächen zu verbinden. Es ist auch
denkbar, eine mittlere Rinne zwischen den zwei ersten Kontaktflächen vorzusehen, die zusammen ein V-
förmiges Aufnahmemittel im Querschnitt bilden, während die Rippe zentral zwischen zwei anderen
Kontaktflächen vorgesehen ist, welche ein entsprechendes Aufnahmemittel bilden. Obwohl zwei
zentrale Rinnen bei der gegebenen Ausführungsform auf dem Einsatz vorgesehen sind (wie in den
Fig.
1 und 2 gezeigt ist), während die entsprechenden Rippen in dem Einsatzsitz vorgesehen
sind, ist es weiterhin möglich, den Einsatz mit einer Rinne und einer Rippe zu versehen, um mit
einer Rippe bzw. einer Rinne in dem Einsatzsitz zusammenzuwirken. Es sei auch erwähnt, daß die
Rippe an sich aus zwei oder mehr axial im Abstand angeordneten Vorsprüngen zusammengesetzt
sein kann, wobei dies durch Räume oder Ausnehmungen bewirkt werden kann und die Vorsprünge
an den inneren und äußeren Enden des Einsatzes und Einsatzhalters angeordnet sind. Es sei auch
bemerkt, daß der Einsatzsitz bzw. der Sitz (und dadurch die Rippen bzw. die Rinnen) nicht
notwendigerweise linear sein müssen. Sie können also etwas gekrümmt oder "bananenförmig" sein.