DE69810706T2 - Informationssystem für Nutzer eines öffentlichen Nahverkehrsnetzes, das über die voraussichtlichen Wartezeiten an den Haltestellen informiert - Google Patents
Informationssystem für Nutzer eines öffentlichen Nahverkehrsnetzes, das über die voraussichtlichen Wartezeiten an den Haltestellen informiertInfo
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Description
- Informationssystem, das die Nutzer eines öffentlichen Verkehrsnetzes über die Wartezeiten an den Haltestellen dieses Netzes informiert.
- Die vorliegende Erfindung betrifft Informationssysteme, die die Nutzer von öffentlichen Verkehrsnetzen über die Wartezeiten an Haltestellen dieser Netze informiert.
- Insbesondere betrifft die Erfindung ein Informationssystem, das die Nutzer eines öffentlichen Verkehrsnetzes über die Wartezeiten auf die öffentlichen Verkehrsmittel an den zu diesem Netz gehörigen Haltestellen informiert, wobei dieses Informationssystem umfasst:
- - elektronische Informationsvorrichtungen, die jeweils mit einer Schnittstelle versehen sind, welche ermöglicht, die Nutzer über die Wartezeiten auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu informieren, wobei jede dieser Informationsvorrichtungen dafür ausgelegt ist, die Wartezeiten für die öffentlichen Verkehrsmittel von aufeinanderfolgenden Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel ausgehend zu bestimmen,
- - ein zentrales Datenverarbeitungsgerät, das dafür ausgelegt ist, wiederholt die neuen Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu den Informationsvorrichtungen zu übermitteln, wobei diese Übermittlung zu aufeinanderfolgenden Zeitpunkten θ, genannt Übermittlungszeitpunkte, beginnt, und die Positionen nach einer bestimmten mittleren Übermittlungszeit T nach jedem Übermittlungszeitpunkt θ zu den Informationsvorrichtungen übermittelt werden,
- - und ein Lokalisierungssystem, dafür ausgelegt, die öffentlichen Verkehrsmittel zu lokalisieren und dem zentralen Datenverarbeitungsgerät repräsentative Daten der Position xi (ti) jedes öffentlichen Verkehrsmittels sowie den Zeitpunkt ti, zu dem die Lokalisierung dieses Fahrzeugs stattgefunden hat, mitzuteilen.
- Das Dokument WO-A-94102923 beschreibt ein Beispiel für ein solches Informationssystem.
- Das in diesem Dokument beschriebene Informationssystem ist zufriedenstellend, es erscheint jedoch wünschenswert, die von den elektronischen Informationsvorrichtungen dieses Systems vorgenommenen Schätzungen der Wartezeiten zu verfeinern.
- Dies genau ist das Ziel der vorliegenden Erfindung.
- Zu diesem Zweck ist das Informationssystem des fraglichen Typs erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Datenverarbeitungsgerät dafür ausgelegt ist:
- - vor jedem Übermittlungszeitpunkt A die Position xi (θ + T), die jedes öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt θ + T innehaben müsste, abhängig von den vorangehenden Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu schätzen,
- - dann zum Zeitpunkt der Übermittlung θ diese Schätzungen xi (θ + T) zu den Informationsvorrichtungen als neue Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu übermitteln.
- Dank dieser Vorrichtungen verfügen die Informationsvorrichtungen über Daten, welche die Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu dem Zeitpunkt, an dem diese Vorrichtungen diese Daten erhalten, genau darstellen, was den Informationsvorrichtungen ermöglicht, eine sehr genaue Schätzung der Wartezeiten an den Haltestellen des öffentlichen Verkehrsnetzes zu berechnen und dies, indem den Informationsvorrichtungen Daten in minimalem Umfang übermittelt werden.
- Insbesondere ist es nicht erforderlich, den Informationsvorrichtungen die Zeitpunkte der Lokalisierung ti der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel zu übermitteln.
- Es wird also ein Gewinn bezüglich der für die Übermittlung der Daten zu den Informationsvorrichtungen benötigten Zeit verzeichnet, sowie bezüglich der Belastung des Übermittlungsnetzes.
- Bei den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, kann darüber hinaus auf die eine und/oder die andere der folgenden Vorrichtungen zurückgegriffen werden:
- - wenigstens einige der Informationsvorrichtungen sind tragbare Empfangsgehäuse für einseitige Funkrufe, wobei die Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu den Informationsvorrichtungen durch drahtlose Übertragung übermittelt werden;
- - die öffentlichen Verkehrsmittel sind Autobusse;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt, die Position, die jedes öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt 8+T innehaben müsste, durch Berechnung einer normalerweise von diesem Fahrzeug zwischen den Zeitpunkten ti und θ + T zurückgelegten Entfernung Li mittels der Formel Li = Vi·(θ + T - ti) zu schätzen, worin Vi eine geschätzte Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels ist, wobei das zentrale Datenverarbeitungsgerät dafür ausgelegt ist, die geschätzten Geschwindigkeiten Vi abhängig von den vorangehenden Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu berechnen;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt, die geschätzte Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittel als mittlere vorherige Geschwindigkeit dieses öffentlichen Verkehrsmittels zu berechnen, wenn sich die letzte bekannte Position des öffentlichen Verkehrsmittels nicht an einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrsnetzes befindet;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt, die geschätzte Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittels als mittlere vorherige Geschwindigkeit dieses öffentlichen Verkehrsmittels zu berechnen, wenn sich die durch das Lokalisierungssystem bestimmte Position des öffentlichen Verkehrsmittels seit einer Zeit, die eine erste vorbestimmte Zeitdauer überschreitet, an derselben Haltestelle befindet;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt ist, die geschätzte Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittel als gleich 0 während einer zweiten vorbestimmten Zeitdauer zu berechnen, wenn sich die letzte bekannte Position dieses öffentlichen Verkehrsmittels zum ersten Mal an einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrsnetzes befindet, und Vi dann nach dieser zweiten vorbestimmten Zeitdauer eine vorherige mittlere Geschwindigkeit des betrachteten öffentlichen Verkehrsmittels ist;
- - die vorherige mittlere Geschwindigkeit wird über einen Zeitraum, der kleiner als 1 min ist, berechnet;
- - die vorherige mittlere Geschwindigkeit ist eine mittlere Geschwindigkeit, die über einen Zeitraum, der größer als 5 min ist, berechnet wird, multipliziert mit einem zwischen 1,1 und 1,5 liegenden Korrekturkoeffizienten;
- - die vorherige Geschwindigkeit ist die letzte von Null verschiedene Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels, berechnet zwischen zwei aufeinanderfolgenden Standortbestimmungen dieses Fahrzeugs;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt, die letzte Position xi (ti) jedes öffentlichen Verkehrsmittels unter Berücksichtigung der Tatsache zu korrigieren, dass sich dieses öffentliche Verkehrsmittel an einer Haltestelle des öffentlichen Verkehrsnetzes befindet, wenn sich die letzte Position in einer Entfernung von der Haltestelle befindet, die kleiner als ein bestimmter Grenzwert ist, wobei dieser Grenzwert zwischen 10 und 50 m liegt;
- - die Schätzung der Position der öffentlichen Verkehrsmittel zum Zeitpunkt θ + T wird von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät abhängig von wenigstens einem anderen Parameter als den vom Lokalisierungssystem empfangenen Daten durchgeführt, wobei das zentrale Datenverarbeitungssystem dafür ausgelegt ist, die so geschätzten Positionen mit den späteren tatsächlichen Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu vergleichen und den Parameter abhängig von diesem Vergleich anzupassen;
- - das zentrale Datenverarbeitungsgerät ist dafür ausgelegt:
- -- Daten von wenigstens einer der Informationsvorrichtungen zu empfangen,
- -- auf diese Weise nach jedem Sendezeitpunkt A den reellen Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem diese Informationsvorrichtung die zum Sendezeitpunkt übermittelten Positionen empfangen hat,
- -- und den Wert der mittleren Übermittlungszeit T abhängig von diesem reellen Empfangszeitpunkt anzupassen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der folgenden Beschreibung einer ihrer Ausführungsformen deutlich, welche als nicht einschränkendes Beispiel mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben wird.
- In den Zeichnungen:
- - ist Fig. 1 eine schematische Ansicht einer Linie eines Autobusnetzes,
- - ist Fig. 2 eine schematische Ansicht eines Informationssystems gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, welche es ermöglicht, die Nutzer des Autobusnetzes über Wartezeiten an den Haltestellen des Netzes zu informieren.
- - und ist Fig. 3 ein Prinzipschema eines tragbaren Informationsempfangsgehäuses, welches zu dem in Fig. 2 dargestellten Informationssystem gehört:
- In den verschiedenen Figuren bezeichnen dieselben Bezugszeichen identische oder ähnliche Elemente.
- Fig. 1 zeigt schematisch eine einem städtischen Netz zugehörige Autobuslinie 1, welche von Autobussen 2 abgefahren wird, die hier durch in Richtung ihrer Fortbewegung ausgerichtete Pfeile dargestellt sind.
- Die Linie 1 ist in zwei Wegstrecken (das heißt zwei Richtungen) A und B entgegengesetzter Richtung aufgeteilt, welche jede verschiedene Haltestellen 3 umfassen.
- Wie in dem Dokument WO-A-94/02923 genauer beschrieben und wie in Fig. 2 dargestellt, wird die tatsächliche Position jedes Autobusses 2 in regelmäßigen Zeitabständen durch ein Lokalisierungssystem 4 bestimmt, welches durch jedes bekannte Mittel und vorzugsweise durch drahtlose Übertragung Positionsdaten zu jedem Autobus 2 empfängt.
- Die fraglichen Positionsdaten können beispielsweise von den Autobussen selbst auf der Basis einer mitgeführten Positionierungsvorrichtung, insbesondere vom Typ GPS oder anderen, gesendet werden.
- Das Positionierungssystem 4 speichert so für jeden Autobus 2 des Netzes (durch einen Index i dargestellt):
- - Daten, die der Position xi (ti) dieses Autobusses auf der Wegstrecke A, B entsprechen, welche der Autobus gerade abfährt,
- - und den Zeitpunkt ti, zu dem diese Position ermittelt wurde.
- In regelmäßigen Zeitabständen, beispielsweise alle 20 bis 30 Sekunden, schickt das Positionierungssystem 4 die Gesamtheit der Positionen xi (ti) sowie die zugehörigen Zeitpunkte ti zu einem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5.
- Auf der Basis der von dem Lokalisierungssystem empfangenen Daten 4 erzeugt das zentrale Datenverarbeitungsgerät 5 in regelmäßigen Zeitabständen, beispielsweise zwischen 20 und 40 Sekunden, Meldungen, welche die Identifizierung jedes Autobusses 2, hier mit dem Index i bezeichnet, sowie eine Position xi dieses Autobusses umfassen.
- Die fragliche Position xi könnte beispielsweise für jeden Autobus 2 des Netzes umfassen:
- - die Anzeige der Linie und der von diesem Autobus verfolgten Wegstrecke A oder B, die Anzeige der nächsten Station 3, die von diesem Autobus erreicht wird oder an der sich dieser Autobus bereits befindet,
- - und die Entfernung d, welche diesen Autobus von der nächsten Station trennt.
- Die Meldungen werden von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5 zu Zeitpunkten θ, Ausgabezeitpunkte genannt, an wenigstens ein Sendegerät 6 für einseitige Funkrufe ausgegeben, welches beispielsweise gemäß der Norm ERMES oder gemäß anderen Normen arbeitet. Dieses Sendegerät 6 übermittelt die Meldungen zu elektronischen Informationsvorrichtungen 10, welche vorteilhafterweise wenigstens teilweise speziell programmierte tragbare Empfangsgehäuse für einseitige Funkrufe umfassen.
- Diese Meldungen werden von Empfangsgeräten 10 nach einer bestimmten mittleren Übermittlungszeit T empfangen, welche beispielsweise 10 bis 20 Sekunden betragen kann.
- Wie in Fig. 3 dargestellt, kann jedes Empfangsgerät 10 klassischerweise umfassen:
- - eine mit einer Empfangsvorrichtung 12 für Funkmeldungen verbundenen Antenne 11,
- - einen Decodierungskreislauf 13 dieser Meldungen,
- - einen Speicher 14,
- - einen Mikroprozessor 15,
- - einen Bildschirm 16 oder ein anderes Anzeigemittel,
- - eine Tastatur 17 mit Tasten oder ein anderes Abfragegerät,
- - eine Batterie 18 oder eine andere autonome elektrische Versorgung,
- - und einen Lautsprecher 19 oder ein anderes Ausgabegerät von Schallsignalen.
- Wie in dem Dokument WO-A-94/02923 erläutert, ist der Mikroprozessor 15 jedes Empfängers 10 dafür programmiert:
- - ausgehend von den von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5 empfangenen Meldungen Informationen bezüglich der Wartezeit des oder der nächsten Autobusse 2 an einer gegebenen Haltestelle 3 an einer gegebenen Wegstrecke des Autobusnetzes auszuarbeiten,
- - und diese Informationen auf dem Bildschirm 16, gemäß den durch den Nutzer getätigten Abfragen erscheinen zu lassen.
- Damit diese derart ausgearbeiteten Wartezeiten so exakt wie möglich sind, sind die Positionen xi der verschiedenen Autobusse, die von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5 an die Empfänger 10 übermittelt werden, Positionen, die zum Zeitpunkt θ + T derart geschätzt sind, dass sie mit den von den Autobussen 2 zum Zeitpunkt, an dem die Positionen von den Empfängern 10 empfangen werden, eingenommenen Positionen tatsächlich im Wesentlichen übereinstimmen.
- Dies geschieht derart, dass ein Empfänger 10 jedes Mal, wenn er eine Funkmeldung bezüglich der Positionen xi der verschiedenen Autobusse des Netzes erhält, nicht nur diese Positionen xi speichert, sondern auch den Zeitpunkt des Eintreffens dieser Meldung, und er berücksichtigt dann, dass die Positionen xi jene sind, die zum Zeitpunkt t bestehen, um die Wartezeiten der Autobusse zu berechnen.
- Die Empfänger 10 können so sehr genaue Berechnungen der Wartezeiten durchführen, ohne dass den Empfängern die Gesamtheit der Zeitpunkte ti, welche den durch das Lokalisierungssystem 4 bestimmten Positionen xi entsprechen, übermittelt werden muss: So wird eine Verlängerung der Übermittlungszeit für die Daten zu den Empfängern 10 vermieden, und gleichzeitig wird das Netz für einseitige Funkrufe nicht unnötig belastet.
- Um die Position jedes Autobusses zum Zeitpunkt θ + T zu schätzen, verwendet das zentrale Datenverarbeitungsgerät 5 die Positionen xi (ti) sowie die Zeitpunkte ti des Bestimmens dieser Positionen, welche das Gerät zuvor während mehrerer Lokalisierungszyklen gespeichert hat.
- Genauer gesagt ermöglichen diese zuvor gespeicherten Daten dem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5, eine geschätzte Geschwindigkeit Vi für jeden Autobus zu berechnen, was ermöglicht, die Position des Autobusses zum Zeitpunkt θ + T unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Autobus zwischen den Zeitpunkten ti und θ + T eine Strecke Li = Vi·(θ + T - ti) zurückgelegt hat zu schätzen.
- Die geschätzte Geschwindigkeit Vi jedes Autobusses kann auf verschiedene Arten berechnet werden und insbesondere auf folgende Weise:
- - Wenn sich ein Autobus zwischen zwei Haltestellen 3 des Netzes befindet, oder wenn er sich seit einer Zeit, die eine zuvor festgelegte Zeitdauer übersteigt (zum Beispiel seit mehr als einem Lokalisierungszyklus, das heißt, dass sich die letzten zwei gemessenen Positionen dieses Autobusses an derselben Haltestelle befinden), an derselben Haltestelle befindet, kann die Geschwindigkeit Vi einer mittleren vorherigen Geschwindigkeit des Autobusses entsprechen, welche abhängig von den Positionen xi (ti) und den Zeitpunkten ti des Messens dieser zuvor von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät über mehrere Lokalisierungszyklen gespeicherten Positionen berechnet werden,
- - und wenn sich die letzte bekannte Position des Autobusses zum ersten Mal an einer Haltestelle 3 des Netzes befindet, ist die geschätzte Geschwindigkeit Vi zunächst gleich 0 während einer zuvor festgelegten Dauer Ta, beispielsweise während eines Zeitraums von 15 Sekunden, dann nimmt Vi nach diesen 15 Sekunden erneut einen Wert ungleich Null an, welches wie zuvor einer mittleren vorherigen Geschwindigkeit des Autobusses entspricht.
- Wenn ein Autobus 2 in einer Entfernung von einer Haltestelle 3 lokalisiert wird, welche kleiner als ein Grenzwert D ist, wobei D beispielsweise zwischen 10 und 50 Metern liegt, geht das zentrale Datenverarbeitungsgerät 5 vorteilhafterweise davon aus, dass sich dieser Autobus genau an der fraglichen Haltestelle 3 befindet.
- Als nicht einschränkendes Beispiel kann als mittlere vorherige Geschwindigkeit jedes Autobusses verwendet werden:
- - eine über einen Zeitraum von weniger als 1 min, beispielsweise ungefähr 30 Sekunden, berechnete mittlere Geschwindigkeit, wobei dieser Zeitraum vorzugsweise dem gegenwärtigen Zeitpunkt vorausgeht,
- - eine über einen Zeitraum von mehr als 5 min berechnete mittlere Geschwindigkeit, vorzugsweise multipliziert mit einem Korrekturkoeffizienten λ, welcher beispielsweise zwischen 1,1 und 1,5 liegt, um Halte des Autobusses während dieses Zeitraums zu berücksichtigen,
- - oder aber die letzte Geschwindigkeit ungleich Null des Autobusses, berechnet zwischen zwei aufeinanderfolgenden Lokalisierungen dieses Autobusses.
- Um die von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5 durchgeführten Positionsschätzungen weiter zu verfeinern, kann man vorteilhafterweise die von diesem zentralen Datenverarbeitungsgerät 5 geschätzten Positionen mit den späteren reellen Positionen des Autobusses vergleichen. Dieser Vergleich kann beispielsweise erfolgen, indem Positionen xi' (θ + T) abhängig von neuen reellen, von dem Lokalisierungssystem 4 empfangenen Positionen xi (ti) extrapoliert werden (diese Extrapolierung kann beispielsweise gemäß einem Verhältnisgrundsatz erfolgen, wenn der neue Lokalisierungszeitpunkt ti später liegt als der Zeitpunkt θ + T, welcher den zuvor übermittelten Positionen entspricht), und indem diese extrapolierten Positionen xi' (θ + T) mit den zuvor übermittelten Positionen xi (θ + T) verglichen werden. Die Parameter der Schätzung werden dann von diesem Vergleich ausgehend angepasst: insbesondere lassen sich auf diese Weise die Haltezeiten Ta der Autobusse an den Haltestellen des Netzes sowie der oben genannte Korrekturkoeffizient X anpassen.
- Um die Präzision der von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät durchgeführten Schätzungen weiter zu verbessern, ist es möglich, einen Empfänger 10 für Funkrufe an dieses zentrale Gerät zu koppeln, um die reelle Übermittlungszeit der Meldungen zwischen dem zentralen Datenverarbeitungsgerät und den Empfängern 10 für Funkrufe zu bestimmen. So lässt sich der Wert der mittleren Übermittlungszeit T abhängig von dieser reellen Übermittlungszeit anpassen.
Claims (13)
1. Informationssystem, das die Nutzer eines öffentlichen Verkehrsnetzes über
die Wartezeiten auf die öffentlichen Verkehrsmittel (2) an den zu diesem
Netz gehörigen Haltestellen (3) informiert, wobei dieses
Informationssystem umfasst:
- elektronische Informationsvorrichtungen (10), die jeweils mit einer
Schnittstelle (16, 17) versehen sind, welche ermöglicht, die Nutzer über die
Wartezeiten auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu informieren, wobei jede
dieser Informationsvorrichtungen dafür ausgelegt ist, die Wartezeiten für
die öffentlichen Verkehrsmittel (2) von aufeinanderfolgenden Positionen
der öffentlichen Verkehrsmittel ausgehend zu bestimmen,
- ein zentrales Datenverarbeitungsgerät (5), das dafür ausgelegt ist,
wiederholt die neuen Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel (2) zu den
Informationsvorrichtungen (10) zu übertragen, wobei diese Übermittlung zu
aufeinanderfolgenden Zeitpunkten θ, genannt Übermittlungszeitpunkte,
beginnt, und die Positionen nach einer bestimmten mittleren
Übermittlungszeit T nach jedem Übermittlungszeitpunkt θ zu den
Informationsvorrichtungen übertragen werden,
- und ein Lokalisierungssystem (4), dafür ausgelegt, die öffentlichen
Verkehrsmittel (2) zu lokalisieren und dem zentralen
Datenverarbeitungsgerät (5) repräsentative Daten der Position xi (ti) jedes
öffentlichen Verkehrsmittels (2) sowie den Zeitpunkt ti, zu dem die
Lokalisierung dieses Fahrzeugs stattgefunden hat, mitzuteilen,
dadurch gekennzeichnet, dass das zentrale Datenverarbeitungsgerät (5)
dafür ausgelegt ist:
- vor jedem Übermittlungszeitpunkt θ die Position xi (θ + T), die jedes
öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt
θ + T innehaben müsste, abhängig
von den vorangehenden Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu
schätzen,
- dann zum Zeitpunkt der Übermittlung A diese Schätzungen xi (θ + T) zu
den Informationsvorrichtungen (10) als neue Positionen der öffentlichen
Verkehrsmittel (2) zu übermitteln.
2. Informationssystem nach Anspruch 1, bei dem wenigstens einige der
Informationsvorrichtungen (10) tragbare Empfangsgehäuse für einseitige
Funkrufe sind, wobei die Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel (2) zu
den Informationsvorrichtungen durch drahtlose Übertragung übermittelt
werden.
3. Informationssystem nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem die
öffentlichen Verkehrsmittel (2) Autobusse sind.
4. Informationssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem
das zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die Position,
die jedes öffentliche Verkehrsmittel zum Zeitpunkt θ + T innehaben müsste,
durch Berechnung einer normalerweise von diesem Fahrzeug zwischen
den Zeitpunkten ti und θ + T zurückgelegten Entfernung Li mittels der
Formel Li = Vi·(θ + T - ti) zu schätzen,
worin Vi eine geschätzte Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels
ist, wobei das zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die
geschätzten Geschwindigkeiten Vi abhängig von den vorangehenden
Positionen der öffentlichen Verkehrsmittel zu berechnen.
5. Informationssystem nach Anspruch 4, bei dem das zentrale
Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die geschätzte
Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittel (2) als mittlere
vorherige Geschwindigkeit dieses öffentlichen Verkehrsmittels zu
berechnen, wenn sich die letzte bekannte Position des öffentlichen
Verkehrsmittels nicht an einer Haltestelle (3) des öffentlichen
Verkehrsnetzes befindet.
6. Informationssystem nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, bei dem das
zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die geschätzte
Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittel (2) als mittlere
vorherige Geschwindigkeit dieses öffentlichen Verkehrsmittels zu
berechnen, wenn sich die durch das Lokalisierungssystem bestimmte
Position des öffentlichen Verkehrsmittels seit einer Zeit, die eine erste
vorbestimmte Zeitdauer überschreitet, an derselben Haltestelle (3)
befindet.
7. Informationssystem nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei dem das
zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die geschätzte
Geschwindigkeit Vi jedes öffentlichen Verkehrsmittel (2) als gleich 0
während einer zweiten vorbestimmten Zeitdauer zu berechnen, wenn sich
die letzte bekannte Position dieses öffentlichen Verkehrsmittels zum ersten
Mal an einer Haltestelle (3) des öffentlichen Verkehrsnetzes befindet, und
Vi dann nach dieser zweiten vorbestimmten Zeitdauer eine vorherige
mittlere Geschwindigkeit des betrachteten öffentlichen Verkehrsmittels ist.
8. Informationssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die
vorherige mittlere Geschwindigkeit über einen Zeitraum, der kleiner als 1
Min. ist, berechnet wird.
9. Informationssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die
vorherige mittlere Geschwindigkeit eine mittlere Geschwindigkeit ist, die
über einen Zeitraum, der größer als 5 Min. ist, berechnet wird, multipliziert
mit einem zwischen 1,1 und 1, 5 liegenden Korrekturkoeffizienten.
10. Informationssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die
vorherige Geschwindigkeit die letzte von Null verschiedene
Geschwindigkeit des öffentlichen Verkehrsmittels (2) ist, berechnet
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Standortbestimmungen dieses
Fahrzeugs.
11. Informationssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem
das zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist, die letzte
Position xi (ti) jedes öffentlichen Verkehrsmittels (2) unter Berücksichtigung
der Tatsache zu korrigieren, dass sich dieses öffentliche Verkehrsmittel an
einer Haltestelle (3) des öffentlichen Verkehrsnetzes befindet, wenn sich
die letzte Position in einer Entfernung von der Haltestelle befindet, die
kleiner als ein bestimmter Grenzwert ist, wobei dieser Grenzwert zwischen
10 und 50 m liegt.
12. Informationssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem
die Schätzung der Position der öffentlichen Verkehrsmittel zum Zeitpunkt
θ + T von dem zentralen Datenverarbeitungsgerät (5) abhängig von
wenigstens einem anderen Parameter als den vom Lokalisierungssystem
empfangenen Daten durchgeführt wird, wobei das zentrale
Datenverarbeitungssystem dafür ausgelegt ist, die so geschätzten
Positionen mit den späteren tatsächlichen Positionen der öffentlichen
Verkehrsmittel zu vergleichen und den Parameter abhängig von diesem
Vergleich anzupassen.
13. Informationssystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem
das zentrale Datenverarbeitungsgerät (5) dafür ausgelegt ist:
- Daten von wenigstens einer der Informationsvorrichtungen (10) zu
empfangen,
- auf diese Weise nach jedem Sendezeitpunkt A den reellen Zeitpunkt zu
bestimmen, zu dem diese Informationsvorrichtung die zum Sendezeitpunkt
übermittelten Positionen empfangen hat,
- und den Wert der mittleren Übermittlungszeit T abhängig von diesem
reellen Empfangszeitpunkt anzupassen.
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