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DE69810453T2 - Snowboardbindung - Google Patents

Snowboardbindung

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Publication number
DE69810453T2
DE69810453T2 DE69810453T DE69810453T DE69810453T2 DE 69810453 T2 DE69810453 T2 DE 69810453T2 DE 69810453 T DE69810453 T DE 69810453T DE 69810453 T DE69810453 T DE 69810453T DE 69810453 T2 DE69810453 T2 DE 69810453T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
elements
binding
boot
binding according
mentioned
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69810453T
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English (en)
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DE69810453D1 (de
Inventor
Herman Joannes Maria Van Den Keybus
Peter Gaston Nadia Van Riet
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Beyond Products Nv Berchem Be
Original Assignee
Individual
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Publication date
Priority claimed from BE9700194A external-priority patent/BE1011031A3/nl
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Publication of DE69810453T2 publication Critical patent/DE69810453T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • A63C10/02Snowboard bindings characterised by details of the shoe holders
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    • A63C10/18Systems for adjusting the direction or position of the bindings about a vertical rotation axis relative to the board

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  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)
  • Materials Applied To Surfaces To Minimize Adherence Of Mist Or Water (AREA)
  • Suspension Of Electric Lines Or Cables (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft, eine Bindung für ein Snowboard oder dergleichen. In erster Linie ist sie für ein Snowboard gedacht, jedoch kann sie in genereller Hinsicht auch für andere Anwendungen, wie beispielsweise einen Monoski, verwendet werden.
  • Es ist bekannt, dass zur Verwirklichung einer Bindung bei einem Snowboard, mit anderen Worten, zur Herstellung einer Verbindung zwischen einem der Stiefel des Benutzers des Snowboards und dem Snowboard selbst, Bänder verwendet werden können, die über dem Vorderteil des Stiefels, insbesondere dem Rist, angespannt werden können. Diese Bänder, Riemen genannt, sind an einem Basisteil befestigt, das an dem eigentlichen Snowboard befestigt ist und das mit einer Fersenstütze ausgestattet ist. Diese bekannte Bindung ist darin von Nachteil, dass ihre Benutzung zeitaufwendig ist. Ein anderer Nachteil besteht darin, dass große Druckkräfte auf den mittleren Teil des Rists ausgeübt werden. Da sich in diesem mittleren Teil eine Anzahl empfindlicher Knochen und Blutgefäße befindet, kann die Benutzung einer solchen Bindung leicht Verletzungen verursachen.
  • Gemäß einer anderen bekannten Technik besteht eine derartige Bindung aus Einrastriegeln, die mit speziell an der Sohle des Stiefels angebrachten Teilen zusammenwirken können. Ein Nachteil dieser Technik besteht darin, dass nicht jeder Stiefel in jede Bindung passt. Ein Beispiel hiervon ist in dem deutschen Gebrauchsmuster Nr. 295 00 862 offenbart.
  • Die deutsche Patentanmeldung Nr. 195 24 457 offenbart eine Bindung, die mit einem bewegbaren Element in Form eines Bügels versehen ist, der von einer Seite her über den Stiefel geschwenkt werden kann, um letzteren in Höhe des Rists festzuklemmen. Zum Bedienen besagten Elements ist letzteres mit einem fest an besagtem Element montierten Hebelarm versehen.
  • Die deutsche Patentanmeldung Nr. 295 20 277 offenbart eine Bindung, die mit einem bewegbaren Element in Form eines Bügels versehen ist, der in eine Vorwärtsrichtung nach oben und unten gedreht werden kann, indem er um die Spitze der Bindung geschwenkt wird. Zum Bedienen besagten Elements ist letzteres an seiner Unterseite mit einem Hebelarm versehen, der fest an besagtem Element montiert ist.
  • Aufgrund der Verwendung nur eines bügelartigen Elements, das mit einem fest daran montierten Bedienungshebel versehen ist, weisen die in DE 195 24 457 und DE 29 52 0 277 offenbarten Bindungen den Nachteil auf, dass es nicht möglich ist, eine effiziente Klemmwirkung vorzusehen. Der Grund hierfür besteht darin, dass der Abstand zwischen dem Bedienungshebel und dem bewegbaren Element groß genug sein muss, um dem Stiefel zu ermöglichen, zwischen den Bedienungshebel und das bewegbare Element geschoben zu werden. Da nach dem Schließen der Bindung der Abstand zwischen dem Bedienungshebel und dem bewegbaren Element unverändert bleibt, findet kein Andrücken statt.
  • Die Erfindung bezweckt eine Snowboardbindung, die in Bezug auf die bis dato bekannten Ausführungsformen verbessert wurde und die, in einer bevorzugten Ausführungsform, auch eine Lösung für die oben erwähnten Nachteile der bekannten Bindungen bietet.
  • Zu diesem Zweck sieht die Erfindung eine Bindung für ein Snowboard oder dergleichen vor, wobei diese Bindung das Befestigen eines Stiefels oder jedes anderen Schuhwerks auf einem Snowboard gestattet, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit zumindest zwei bewegbaren Elementen versehen ist, die bei Benutzung von gegenüberliegenden seitlichen Seiten her bügelartig über dem Stiefel oder Schuhwerk angreifen und im Bereich des Rists mit dem Stiefel oder Schuhwerk zusammenwirken.
  • Mit einem Element, das bügelartig über dem Stiefel angreift, ist in erster Linie ein Element gemeint, das, wenn es erfindungsgemäß verschlossen ist, eine bestimmte oder ziemlich bestimmte Form annimmt, mit anderen Worten, nicht ein sehr flexibles Element wie etwa ein Riemen. Mit "bügelartig" ist gemeint, dass das Element in der geschlossenen Position der Bindung den Stiefel teilweise oder vollständig umfasst.
  • Insbesondere ist mit einem solchen Element ein Konstruktionsteil gemeint, das aus starren Teilen oder relativ starren, wenig flexiblen Teilen zusammengesetzt ist.
  • Durch Verwendung zweier Elemente statt nur eines Elements muss jedes der Elemente den Stiefel nur über einen relativ kurzen Abstand umfassen, was den Vorteil bietet, dass die Bewegung dieser Elemente nicht durch das Vorhandensein des Stiefels beeinflusst wird.
  • Gemäß der am meisten bevorzugten Ausführungsform befinden sich die zwei Elemente an den gegenüberliegenden seitlichen Seiten der Bindung und können während des Öffnens seitwärts bewegt werden. In einer besonderen Ausführungsform wird diese Bewegung dadurch erhalten, dass die Elemente eine Scharnierbewegung in seitlicher Richtung ausführen können.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Bindung mit Andrückelementen versehen, die gestatten, dass eine Druckkraft im mittleren Teil des Rists ausgeschlossen wird.
  • Vorzugsweise ist die Bindung auch mit einem Step-in- System ausgestattet, auch einfach "Step-in" genannt.
  • Weiterhin kann die erfindungsgemäße Bindung ein oder mehr der in der nachfolgenden Beschreibung und den nachfolgenden Ansprüchen beschriebenen Merkmale aufweisen, wobei diese Merkmale beliebig kombiniert werden können.
  • Die Erfindung betrifft auch ein mit derartigen Bindungen ausgestattetes Snowboard.
  • Zur besseren Erläuterung der Merkmale der Erfindung sind die folgenden bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung beschrieben, nur als Beispiel, ohne in irgendeiner Weise einschränkend zu sein, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
  • Fig. 1 eine erfindungsgemäße Bindung in Perspektive zeigt;
  • Fig. 2 eine Ansicht gemäß Pfeil 72 in Fig. 1 in, einem größeren Maßstab zeigt;
  • Fig. 3 einen Schnitt des in Fig. 2 mit F3 angedeuteten Teils zeigt;
  • Fig. 4 einen Schnitt gemäß Linie IV-IV in Fig. 3 zeigt;
  • Fig. 5 einen schematischen Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 2 in einem kleineren Maßstab zeigt;
  • Fig. 6 eine schematische Ansicht für eine Variante zeigt, ähnlich der von Fig. 5;
  • Fig. 7 eine auseinandergenommene Variante zeigt, wobei nur eine begrenzte Anzahl von Teilen dargestellt ist;
  • Fig. 8 die Bindung von Fig. 7 von einer Seitenansicht her zeigt, in einer kompletteren Situation;
  • Fig. 9 einen Schnitt gemäß Linie IX-IX in Fig. 8 zeigt;
  • Fig. 10 eine Variante zeigt.
  • Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, betrifft die Erfindung eine Bindung 1 für ein Snowboard 2. Wie bekannt, ist eine derartige Bindung 1 zum Formen einer Verbindung zwischen einem Stiefel 3 des Benutzers und dem eigentlichen Snowboard 2 entworfen.
  • Wie in den Fig. 1 bis 5 gezeigt, ist die Bindung 1, gemäß der bevorzugten Form der Erfindung, mit zumindest zwei Elementen 4-5 versehen, die in Höhe des Rists 6 bügelartig über dem Stiefel 3 angreifen.
  • Die Elemente 4 und 5 können seitwärts, insbesondere scharnierartig, zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position bewegt werden, wie in Fig. 5 mit A beziehungsweise B angedeutet. Diese Elemente 4 und 5 können hierbei um Scharnierpunkte 7-8 geschwenkt werden, die sich unten an den Seiten der Bindung 1 befinden.
  • Wie dargestellt, bestehen die Elemente 4 und 5 jedes vorzugsweise aus einem Bügel, gebildet aus zwei Armen 9- 10, die, wenn die Bindung 1 geschlossen ist, sich über einen Teil des Stiefels 3 erstrecken, und einem die Beine 9-10 miteinander verbindenden Verbindungsstück 11, das sich in der Längsrichtung des Rists 6 erstreckt und vorzugsweise von vorn nach hinten etwas schräg ansteigt. Die Verbindungsstücke 11 weichen vorzugsweise von vorn nach hinten auch etwas auseinander.
  • Die Scharnierpunkte 7-8 sind auf einer Grundplatte 12 angebracht, die ebenfalls Teil der Bindung 1 ist. Im Beispiel sind die Scharnierpunkte 7-8 aus Achsen 13-14 gebildet, an denen die Arme 9-10 befestigt sind, wobei diese Achsen 13-14 scharnierbeweglich in an den Kanten der Grundplatte 12 vorgesehenen Sitzen 15-16 montiert sind. In diesen Sitzen 15-16 sind Nuten 17 vorgesehen, die das Rotieren der Arme 9-10 ermöglichen.
  • Die Grundplatte 12 ermöglicht das Befestigen der Bindung 1 am Snowboard 2, beispielsweise mittels Schrauben 18 oder auf gleich welche Weise. Es ist deutlich, dass diese Grundplatte 12 auch durch einen Rahmen ersetzt werden kann. Einer anderen Variante gemäß kann die Grundplatte 12 weggelassen werden und die Scharnierpunkte 7-8 können jeweils separat am Snowboard 2 angebracht werden.
  • Die Bindung 1 umfasst weiterhin eine Fersenstütze 19, vorzugsweise in Form eines sogenannten Spoilers. Vorzugsweise wird eine feste Fersenstütze 19 verwendet.
  • Wie das Beispiel von Fig. 1 bis 5 weiter andeutet, ist die Bindung 1 vorzugsweise als Step-in-Bindung ausgeführt, wobei gemeint ist, dass die Bindung 1 durch Ausüben einer Druckkraft darauf mittels des Stiefels 3 geschlossen wird.
  • Die Bindung 1 ist auch mit Bedienungs- oder Steuerelementen versehen, insbesondere Hebelarmen 20-21, womit die Bindung mittels einer von der Unterseite des Stiefels 3 ausgeübten Druckkraft von der offenen Position A in die geschlossene Position B versetzt werden kann. Diese Hebelarme 20-21 befinden sich auch direkt über der Grundplatte 12. Im dargestellten Beispiel bestehen sie aus U-förmigen Bügeln, die in Höhe der obengenannten Nuten 17 an den Achsen 13-14 befestigt sind.
  • Gemäß den Ausführungen der Fig. 1 bis 5 ist die Bindung 1 auch mit elastischen Mitteln 22 ausgestattet, die die Bindung 1 in die offene Position zwingen. Im Beispiel sind diese Mittel 22 an den Scharnierpunkten 7-8 angebracht, und insbesondere sind sie in diese Scharnierpunkte 7-8 integriert.
  • Insbesondere bestehen diese elastischen Mittel 22, wie in Fig. 3 dargestellt, aus einer Torsionsfeder 23, die mit einem Ende 24 an der Achse 13 beziehungsweise 14 befestigt ist und die mit ihrem anderen Ende 25 am feststehenden Teil des entsprechenden Scharnierpunkts 7 oder 8 befestigt ist, mit anderen Worten, am Sitz 15 oder 16.
  • Weiterhin ist die Bindung 1 mit Verriegelungsmitteln 26 versehen, die die Bindung 1 während ihrer Benutzung in einer geschlossenen Position halten. Gemäß der Ausführung von den Fig. 1 bis 5 bestehen diese Verriegelungsmittel 26 aus einem Element 27, das automatisch verriegelt wird, wenn die Bindung 1 geschlossen wird, beispielsweise aufgrund einer Druckfeder 28, die das Element 27 in einen Sitz 29 zwingt. Das Element 27 ist mit einem Bedienungselement 30 versehen, das es ermöglicht, das Element 27 gegen die Kraft der Druckfeder 28 zu entriegeln.
  • Wie in den gezeigten Beispielen dargestellt, ist die erfindungsgemäße Bindung 1 vorzugsweise mit Andrückelementen 31-32 versehen, die zumindest den mittleren Teil 33 des Rists 6 während der Benutzung frei von Druck lassen.
  • Im Wesentlichen können diese Andrückelemente 31-32 aus Verbindungsstücken 11 geformt sein, jedoch bestehen sie vorzugsweise aus Elementen, die zu diesem Zweck an den Verbindungsstücken 11 angebracht sind. Diese Andrückelemente 31-32 bestehen vorzugsweise aus einem ziemlich flexiblen und/oder zusammendrückbaren Material, beispielsweise Gummi, oder sogar einem noch flexibleren Material, wie Schaumgummi.
  • Diese Andrückelemente 31-32 sind auch derart ausgeführt, dass zumindest rechts und links vom Rist 6 eine Stütze gebildet wird.
  • Insbesondere erstrecken sich die Andrückelemente 31-32 in Längsrichtung der Bindung 1, wie dargestellt, mit anderen Worten, in der Längsrichtung des Fußes des Benutzers des Snowboards 2, sodass in Längsrichtung an verschiedenen Stellen eine Stütze vorgesehen ist.
  • Die Bindung 1 ist mit Mitteln zum Verändern des von den Andrückelementen 31-32 zugeführten Andrückdrucks beziehungsweise zum Verändern ihrer Position versehen. Zu diesem Zweck sind die Andrückelemente 31-32 zylinderförmig und sind exzentrisch um die Verbindungsstücke 11 angeordnet, sodass die Druckkraft verändert werden kann, indem die Andrückelemente 31-32 in Bezug zu den Verbindungsstücken 11 in eine andere Winkelposition versetzt werden. Um sicherzustellen, dass die Andrückelemente 31-32 sich nicht während des Gebrauchs drehen können, können in den Figuren nicht dargestellte Verriegelungsmittel zwischen den Verbindungsstücken 11 und den Elementen 4-5 angebracht werden.
  • Die Arbeitsweise und die Benutzung der Bindung 1 ist im Wesentlichen wie folgt. In erster Linie werden die Elemente 27 in die nicht verriegelte Position gebracht, sodass die Elemente 4-5 in die Positionen, wie in Fig. 5 dargestellt, gelangen. Indem ein Fuß mit einem Stiefel 3 in der Bindung 1 plaziert wird, wird eine Kraft P auf die Hebelarme 20-21 ausgeübt, sodass die Elemente 4-5 nach innen rotieren und in die Position B gelangen, wobei die Andrückelemente 31-32 den Stiefel 3 in Nähe des Rists 6 festklemmen.
  • In dem Moment, in dem die Hebelarme 20-21 vollständig nach unten gedrückt werden, greift das Element 27, mit Hilfe der Kompressionsfeder 28, am Sitz 29 an, was zur Folge hat, dass die Elemente 4-5 in der Position B verriegelt bleiben, wonach das Snowboard 2 gebrauchsbereit ist.
  • Die Bindung 1 kann gelöst werden, indem das Element 27 mittels des Bedienungselements 30 verschoben wird und indem gleichzeitig der Fuß etwas angehoben wird. Sobald das Element 27 entriegelt ist, werden die Elemente 4-5 mit Hilfe der Torsionsfedern 23, die sich in den Scharnierpunkten 7-8 befinden, geöffnet.
  • Gemäß einer in den Figuren nicht dargestellten Variante können die elastischen Mittel 22 auch weggelassen werden, wobei nur Verriegelungsmittel 26, in der oben erwähnten Form oder jeder beliebigen anderen Form, verwendet werden.
  • Gemäß noch einer anderen Möglichkeit können statt elastischer Mittel 22, die die Bindung 1 in die geöffnete Position zwingen, elastische Mittel verwendet werden, die die Bindung 1 in eine geschlossene Position zwingen, wobei eine Verriegelung in der geschlossenen Position eventuell weggelassen werden kann, unter der Bedingung, dass die elastische Klemmkraft für eine ausreichend große Schließkraft sorgt. In diesem Fall kann die Bindung 1 zum Öffnen dieser Bindung eventuell mit einem Bedienungselement versehen sein, beispielweise einem manuell bedienten Hebelmechanismus. In diesem Fall kann jedoch ein Verriegelungsmechanismus vorgesehen sein, womit die Bindung 1 in der offenen Position verriegelt werden kann, sodass es möglich ist, in die Bindung 1 zu treten.
  • Es ist anzumerken, dass in der zuletzt beschriebenen Ausführung die Elemente 4-5 entweder mit Anschlagmitteln, die die Endposition dieser Elemente 4-5 in der geschlossenen Position bestimmen, versehen sein können oder nicht. Falls solche Anschlagmittel vorgesehen sind, werden die Elemente 4-5, wenn sie geschlossen sind, eine spezifische Position einnehmen. Die Anschlagmittel können hierbei aus den oben erwähnten Hebelarmen 20-21 bestehen, deren Bewegung von der Grundplatte 12 begrenzt wird. Falls keine Anschlagmittel vorgesehen sind, so bestimmen die elastischen Mittel die auf den Stiefel 3 ausgeübte Klemmkraft.
  • Es ist anzumerken, dass die oben erwähnten Verriegelungsmittel 26 von unterschiedlicher Natur sein können und dass sie nicht notwendigerweise in die Scharnierpunkte 7-8 integriert sein müssen. Somit ist beispielsweise in Fig. 5 schematisch eine Variante dargestellt, worin Verriegelungsmittel 34 vorgesehen sind, womit die zwei oben erwähnten Elemente 4-5 über dem Rist 6 miteinander verbunden werden können. Solche Verriegelungsmechanismen 34 können beispielsweise aus aneinander angreifenden Teilen oder dergleichen bestehen, oder sie können auch aus Schnüren oder dergleichen, womit die Elemente 4-5 zusammengebunden werden können, bestehen. Wie in Fig. 5 mit Referenz 35 angedeutet, könnten auch Verriegelungsmittel verwendet werden, die für eine Verriegelung zwischen den Hebelarmen 20-21 und der Grundplatte 12 sorgen. Sie können dann beispielsweise mittels eines hier nicht dargestellten Bedienungselements entriegelt werden.
  • Es ist deutlich, dass in den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 5 die Elemente 4-5 offengeschwenkt werden können, sodass ein ausreichend großer Raum erzeugt wird, um einen Fuß mit einem Stiefel 3 zwischen diese Elemente 4-5 zu setzen.
  • Es ist anzumerken, dass die Scharnierpunkte 7-8 sich nicht notwendigerweise unten befinden müssen. Fig. 6 stellt schematisch eine Variante dar, worin diese Scharnierpunkte 7-8 sich in einem Abstand über der Grundplatte 12 oder dergleichen befinden.
  • Die schematisch dargestellte Ausführungsform von Fig. 6 zeigt auch, dass die Hebelarme 20-21 wahlweise vorhanden sind und somit weggelassen werden können.
  • Es ist deutlich, dass auch die Ausführungsform von Fig. 6 gemäß einer hier nicht dargestellten Variante mit Bedienungselementen versehen werden kann, die sicherstellen, dass die Bindung 1 durch Hineinsetzen und Hinunterdrücken eines Stiefels 3 verriegelt wird.
  • Schließlich ist anzumerken, dass die den Stiefel 3 umgebenden Elemente nicht unbedingt scharnierbeweglich montiert sein müssen, sondern dass auch andere Bewegungsmechanismen vorgesehen sein können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Es ist anzumerken, dass einer Variante gemäß die Verriegelungsmechanismen 26 der zwei Elemente 4-5 kombiniert werden können, sodass nur ein Bedienungselement statt zweier Bedienungselemente 30 aktiviert werden muss.
  • Die Fig. 7 bis 9 stellen eine besondere Ausführung dar, worin die Bewegung der Elemente 4 und 5 sich von der Bewegung des Andrück-Bedienelements unterscheidet, im Gegensatz zu den in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Mechanismen, wobei die Winkelverstellung der Elemente 4-5 stets mit der Winkelverstellung der Hebelarme 20 und 21 zusammenfällt. Dies bietet den Vorteil, dass die Andrückelemente, die hiernach weiter beschrieben werden, sich nur am Ende der Schließbewegung des Andrück- Bedienelements um den Stiefel 3 schließen.
  • Die Bindung 1 ist hierbei mit aus Basisteilen 39-40 bestehenden Elementen 4 und 5 versehen, die jeweils mit zwei Armen 41 und 42 versehen sind, die bügelartig über dem Stiefel 3 angreifen, welche Basisteile 39-40 infolge der Drehbewegung der Elemente 4-5 zur Seite geschwenkt werden können.
  • Sowohl an den vorderen Armen 41 als auch an den hinteren Armen 42 sind Andrückelemente 43-44 vorgesehen.
  • Wie in Fig. 7 dargestellt, sind erfindungsgemäß zumindest die hinteren Andrückelemente 44, mit anderen Worten, die am obersten Teil des Rists 6 befindlichen Andrückelemente, an Teilen vorgesehen, in diesem Fall den Armen 42, die zumindest etwas nach vorn und nach hinten geklappt werden können, sodass die Position dieser Teile, und somit der Andrückelemente 44, sich automatisch der Form des Stiefels 3 anpasst. Zu diesem Zweck sind die Arme 42 mittels Scharnierpunkten 45 an den Basisteilen befestigt.
  • Die Andrückelemente 44 können auch als solche bewegt werden, einerseits, da sie bewegbar an den Armen 42 befestigt sind, in diesem Fall mittels eines Kugelgelenks 46, und andererseits, da sie mit einer aus einem relativ harten, aber trotzdem flexiblen Material, beispielsweise relativ hartem Kunststoff, gefertigten Stützplatte 47 versehen sind. Es ist deutlich, dass statt der Kombination einer solchen bewegbaren Befestigung mit einer flexiblen Stütze auch nur eines von beiden vorgesehen werden kann.
  • Weiterhin ist die Bindung mit Stützen 48-49 versehen, deren Oberseiten Führungen für die Elemente 4-5 bilden, wenn diese aufspringen und sich wieder schließen. Diese Stützen 48-49 sind an der Grundplatte 12 an der Außenseite der Elemente 4 oder 5 vorgesehen oder einstückig damit ausgebildet.
  • Die oben erwähnten Führungen sind mit Einstellmitteln 50 versehen, womit die Position und somit die Andrückkraft der oben erwähnten Andrückelemente 43-44 am Stiefel 3 eingestellt werden kann. Diese Einstellmittel 50 bestehen aus bewegbaren Teilen, insbesondere aus mittels Scharnieren 52 auf den Stützen 48-49 angebrachten Gleitschuhen 51, die, wie in Fig. 10 dargestellt, mittels Stellschrauben 53 mehr oder weniger zur Innenseite gedrückt werden können.
  • Weiterhin ist die Bindung 1 mit einem Bedien- oder Steuerelement in Form einer Stütze 54 versehen, die mittels Scharnierpunkten 55-56 zwischen den Elementen 4-5 befestigt ist und auf die mit dem Stiefel 3 eine Druckkraft ausgeübt werden kann. Die Elemente 4-5 sind zusammen mit der oben erwähnten Stütze 54 in Nähe ihres vorderen Endes drehbar an der Grundplatte 12 befestigt, sodass das Ganze um eine Achse 57, die sich in Bezug zur Längsrichtung der Bindung quer erstreckt, gedreht werden kann. Die Befestigung besteht aus Drehzapfen 58-59, die einerseits Drehachsen für die Scharnierpunkte 55-56 bilden und die andererseits mittels Scharnierpunkten 60- 61 um die Achse 57 geschwenkt werden können.
  • In dem Beispiel der Fig. 7 bis 9 bestehen die elastischen Mittel 22 aus Federn 62-63, die die oben erwähnten Elemente 4-5 in Bezug zu der oben erwähnten Stütze 54 seitwärts offendrücken. Verriegelungsmittel 64 mit Verriegelungshaken 65 und einem Entriegelungshebel 66 stellen sicher, dass die Bindung 1 fest ist, wenn sie geschlossen ist, indem die Basisteile 39-40 mit daran angebrachten Zapfen 67-68 hinter die Haken 65 gelangen.
  • Die Arbeitsweise ist leicht aus den Fig. 8 und 9 abzuleiten. In offener Position sind die Teile der Bindung 1 so, wie mit der gestrichelten Linie dargestellt. Indem ein Fuß mit einem Stiefel 3 in die Bindung gesetzt wird und indem die Stütze 54 heruntergedrückt wird, werden die Teile 4-5-gezwungen, nach innen zu klappen, wenn sie mit den Gleitschuhen 51 in Kontakt kommen. Wenn die Stütze 54 vollständig nach unten gedrückt wird, greifen die Haken 65 um die Zapfen 67-68, sodass die Bindung 1 verriegelt ist.
  • Durch Unterbrechen der Verriegelung durch Bedienen des Entriegelungshebels 66 und durch Anheben des Fußes mit dem Stiefel 3 an der Ferse werden die Elemente 4-5 aufgrund der Kraft der Federn 62 und 63 gezwungen, sich nach außen zu drehen, wodurch sie über die Stützen 48-49 gleiten, sodass das Ganze auch um die Achse 57 angehoben wird, wenn die Bindung 1 sich öffnet.
  • Es ist deutlich, dass anstelle der Stützen 48-49 auch andere Führungsmittel und Schließmechanismen vorgesehen werden können.
  • Das Merkmal der letztgenannten Ausführung, wobei die Bindung ein scharniermontiertes System umfasst, das um das vordere Ende der Bindung gedreht werden kann, kann auch auf andere Art und Weise verwirklicht werden. Ein derartiges scharniermontiertes System ist besonders praktisch, womit gemeint ist, dass der Benutzer leicht in und aus mit solchen Systemen versehenen Bindungen hinein- bzw. heraustreten kann.
  • Es ist anzumerken, dass die vorliegende Erfindung auch Bindungen betrifft, die mit nur einem bewegbaren Element versehen sind, wie etwa dem Element 36 in Fig. 10, wobei, um eine Bindung bereitzustellen, die die Nachteile der bekannten Bindungen nicht aufweist, die erfindungsgemäße Bindung mit Übertragungsmitteln zwischen dem Bedienungselement 36A und dem bewegbaren Element 36 versehen ist, welche Übertragungsmittel schematisch durch Element 38 angedeutet sind, wobei diese Übertragungsmittel 38 für eine Bewegung des bewegbaren Elements 36 sorgen, die sich von der Bewegung des Bedien- oder Steuerelements 36A unterscheidet. Mit letzterem ist gemeint, dass beispielsweise das Element 36 sich über einen Winkel A1 bewegt, während das Element 36A über einen Winkel A2 versetzt wird, der kleiner als der Winkel A1 ist. Auf diese Weise kann der Stiefel 3 leicht in die geöffnete Bindung geschoben werden, während beim Schliessen der Bindung eine Klemmkraft erzeugt werden kann.
  • Das Element 36 kann seitlich an der Bindung montiert sein, wie in Fig. 10 gezeigt, kann jedoch, bei der Verwendung solcher Übertragungsmittel 38, auch an einer anderen Stelle installiert sein, beispielsweise vor dem Stiefel 3.
  • Selbstverständlich können solche Übertragungsmittel auch in den erfindungsgemäßen Bindungen vorgesehen sein, die zwei oder mehr bewegbare Elemente 4-5 verwenden.
  • Das Merkmal, gemäß dessen die Bindung mit Andrückelementen versehen ist, die so ausgelegt sind, dass sie sich bewegen können, entweder weil sie bewegbar befestigt sind, oder weil sie mit einer aus relativ hartem, aber trotzdem flexiblen Material gefertigten Stützplatte versehen sind, kann erfindungsgemäß sowohl bei den Ausführungen mit zwei oder mehr bewegbaren Elementen 4-5, als auch bei Ausführungen mit nur einem bewegbaren Element 36 angewendet werden. Diese Platten 47 und die Kugelgelenke 46, die besagte Bewegung bereitstellen, sind auch in Fig. 10 angedeutet.
  • Gemäß noch einer anderen Möglichkeit der Erfindung kann, um zu gestatten, dass durch nur ein bewegbares Element eine gute Klemmwirkung erhalten werden kann, ein zusätzlicher Scharnierpunkt 37 zwischen den Andrückelementen 31-32 vorgesehen werden, beispielsweise wie in Fig. 10 gezeigt, der entweder mit den oben beschriebenen Übertragungsmitteln 38 kombiniert sein kann oder nicht. Im letzteren Fall kann zuerst das Andrückelement 32 und anschließend das Andrückelement 31 angedrückt werden, wobei die nötigen Verriegelungen im eventuellen Scharnierpunkt 38 und in dem Scharnierpunkt 37 vorgesehen sind, um sie am Zurückdrehen zu hindern.
  • Erfindungsgemäß kann das Merkmal, gemäß dessen Andrückelemente verwendet werden, die zumindest den mittleren Teil des Rists 6 frei von Druck lassen, sowohl in den Ausführungen mit einem oder mehr bewegbaren Elementen 4- 5, als auch in den Ausführungen mit nur einem bewegbaren Element 36 gelten.
  • Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel beschriebenen und in den begleitenden Zeichnungen dargestellten Ausführungen begrenzt; vielmehr kann ein solches Snowboard oder dergleichen in verschiedenen Formen und Abmessungen verwirklicht werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (26)

1. Bindung für ein Snowboard oder dergleichen, wobei diese Bindung (1) das Befestigen eines Stiefels (3) oder jedes anderen Schuhwerks auf einem Snowboard (2) ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit zumindest zwei bewegbaren Elementen (4-5) versehen ist, die bei der Benutzung von gegenüberliegenden seitlichen Seiten her bügelartig über dem Stiefel (3) oder Schuhwerk angreifen und im Bereich des Rists (6) mit dem Stiefel (3) oder Schuhwerk zusammenwirken.
2. Bindung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Elemente (4-5) derart angeordnet sind, dass diese Elemente (4-5) während des Öffnens der Bindung (1) seitwärts bewegt werden.
3. Bindung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die oben erwähnten Elemente (4-5) aus starren Teilen bestehen.
4. Bindung gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Andrückelementen (31-32-43- 44) versehen ist, die bei der Benutzung zumindest den mittleren Teil des Rists (6) frei von Druck lassen, vorzugsweise zumindest zwei Andrückelementen (31-32-43- 44), die eine Stütze rechts beziehungsweise links vom Rist (6) formen.
5. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Step-in-Bindung ausgeführt ist, wobei sie mit einem oder mehr Bedienungselementen versehen ist, womit die Bindung (1) mittels einer durch den Stiefel (3) ausgeübten Kraft (P) von einer offenen Position (A) in eine geschlossene Position (B) versetzt werden kann.
6. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oben erwähnten Elemente (4-5) um einen oder mehr Scharnierpunkte (7-8; 55-56), die sich unten und/oder an den Seiten befinden, scharnierbeweglich montiert sind.
7. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit elastischen Mitteln (22) versehen ist, die die Bindung (1) in eine offene Position (A) zwingen.
8. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Verriegelungsmitteln (26-64) versehen ist, die die Bindung (1) in einer geschlossenen Position halten.
9. Bindung gemäß den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmittel (26-64) ein Element (27-65) enthalten, das automatisch verriegelt wird, wenn die Bindung (1) geschlossen ist, wobei dieses Element (27-65) mit einem Bedienungselement (30-66) versehen ist, das das Entriegeln des Elements (27-65) ermöglicht, wonach die Bindung (1) sich mit Hilfe der von den elastischen Mitteln (22) ausgeübten Kraft öffnen kann.
10. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Elemente (4-5) eine Seitwärts-Scharnierbewegung ausführen können und somit den Stiefel (3) zumindest teilweise an zwei Seiten umgeben können.
11. Bindung gemäß den Ansprüchen 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmittel zumindest aus Verriegelungsmitteln (34) bestehen, womit die zwei oben erwähnten Elemente (4-5) über dem Rist (6) miteinander verbunden werden können.
12. Bindung gemäß Anspruch 5 und einem beliebigen der Ansprüche 1-4 und 6-11, dadurch gekennzeichnet, dass die oben erwähnten Bedienungselemente aus einem oder mehreren Hebelarmen (20-21) bestehen, die mit den oben erwähnten Elementen (4-5) zusammenwirken und die sich unten befinden, sodass der Stiefel (3) darauf plaziert werden kann.
13. Bindung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die bügelartig über dem Stiefel angreifenden Elemente (4-5) seitlich bewegbar sind und dass die Bindung (1) mit Führungen zum Führen der oben erwähnten Elemente (4-5) während des Öffnens und Schließens der Bindung (1) versehen sind.
14. Bindung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die oben erwähnten Führungen aus aufrechten Stützen (48-49) bestehen, die sich an der Außenseite befinden, an der Stelle der bügelartig über dem Stiefel (3) angreifenden Elemente (4-5).
15. Bindung gemäß einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen mit Einstellmitteln versehen sind, mit denen die Position und/oder Andrückkraft der oben erwähnten Elemente (4-5) auf dem Stiefel (3) eingestellt werden kann.
16. Bindung gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem Bedienungselement in Form einer Stütze (54) versehen ist, die scharnierbeweglich zwischen den oben erwähnten Elementen (4-5) montiert ist, wobei die elastischen Mittel (22) aus Federn (62-63) bestehen, die die oben erwähnten Elemente (4-5) in Bezug zu der oben erwähnten Stütze (54) seitwärts rotieren.
17. Bindung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die oben erwähnten Elemente, zusammen mit dem Bedienungselement, in Nähe ihres vorderen Endes rotierbar an einer Grundplatte (12) befestigt sind, wobei sie um eine Achse (57) rotiert werden können, die sich in Bezug zur Längsrichtung der Bindung diagonal erstreckt.
18. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Andrückelementen (44) versehen ist und dass zumindest die hinteren Andrückelemente, mit anderen Worten, die oben auf dem Rist (6) befindlichen Andrückelemente, an Teilen angebracht sind, die zumindest etwas geschwenkt werden können, sodass die Position dieser Teile, und somit auch der Andrückelemente (44), der Form des Stiefels (3) angepasst werden kann.
19. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Andrückelementen (43-44) versehen ist und dass zumindest eine Anzahl der Andrückelemente so ausgebildet sind, dass sie sich bewegen können, entweder weil sie bewegbar befestigt sind, oder weil sie mit einer aus einem relativ harten, aber trotzdem flexiblen Material gefertigten Stützplatte (47) versehen sind, oder weil sie diese beiden Merkmale aufweisen.
20. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl mit einer Grundplatte (12) oder dergleichen zum Befestigen des eigentlichen Snowboards (2), als auch mit einer festen Fersenstütze (19) versehen ist.
21. Bindung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienungselemente aus Hebelarmen (20-21) bestehen, die an den bewegbaren Elementen (4-5) befestigt sind.
22. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bindung mit zumindest einem Bedienungselement (36A) zum Bedienen der bewegbaren Elemente (4-5) mittels eines durch den Stiefel (3) ausgeübten Drucks versehen ist; und dass sie mit Übertragungsmitteln zwischen dem Bedienungselement (36A) und den bewegbaren Elementen (4-5) versehen ist, die eine Bewegung der bewegbaren Elemente (45) vorsehen, die sich von der Bewegung des Bedienungselements (36A) unterscheidet.
23. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein bewegbares Element (36, 4-5) mit zumindest einem zusätzlichen Scharnierpunkt (37) versehen ist.
24. Bindung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsmittel (34) aus aneinander angreifenden Teilen oder aus Schnüren, womit die Elemente (4-5) zusammengebunden werden können, bestehen.
25. Bindung gemäß einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Elemente (4-5) aus relativ starren, wenig flexiblen Teilen bestehen.
26. Snowboard, dadurch gekennzeichnet, dass es mit Bindungen (1) gemäß einem der vorgenannten Ansprüche versehen ist.
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