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DE69809383T2 - Pappschachtel mit zusätzlichem Deckel für körniges Gut - Google Patents

Pappschachtel mit zusätzlichem Deckel für körniges Gut

Info

Publication number
DE69809383T2
DE69809383T2 DE69809383T DE69809383T DE69809383T2 DE 69809383 T2 DE69809383 T2 DE 69809383T2 DE 69809383 T DE69809383 T DE 69809383T DE 69809383 T DE69809383 T DE 69809383T DE 69809383 T2 DE69809383 T2 DE 69809383T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
flap
carton
fold line
edge along
panel
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE69809383T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69809383D1 (de
Inventor
Paulus Antonius Augustinus Hoefte
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Application granted granted Critical
Publication of DE69809383D1 publication Critical patent/DE69809383D1/de
Publication of DE69809383T2 publication Critical patent/DE69809383T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0272Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by applying a web on the edge of the body, and subsequent inward folding of flaps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

    TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft Karton-Verpackungsbehälter für körnige Materialien und insbesondere solche Kartons, die seitlich befüllt werden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Verschiedene Typen von Verpackungsbehältern werden aus Karton geformt. Typische aus Karton hergestellte Verpackungsbehälter, die auch einfach Kartons genannt werden, haben im wesentlichen die Form eines Parallelepipeds mit sechs Seiten und zwölf Kanten, nämlich der Oberseite, der Unterseite, der Rückseite, der Vorderseite, der linken und der rechten Seite, wobei die Kanten durch die beiden Seiten definiert sind, die sich in der Verlängerung schneiden, so beispielsweise die Kante zwischen der Oberseite und der Rückseite. Für Definitionszwecke wird im folgenden vorausgesetzt, daß, wenn der Karton aufrecht steht, die Ober- und die Unterseite sich in der Horizontalebene befinden, während die vier übrigen Seiten vertikal sind. Es wird vorausgesetzt, daß, wenn die Vorderseite des aufrecht stehenden Kartons einem Betrachter gegenübersteht, sich die linke Seite links vom Betrachter und die rechte Seite rechts vom Betrachter befindet und die Rückseite für den Betrachter unsichtbar ist.
  • Kartons werden gewöhnlich aus einem Zuschnitt gefaltet und geklebt. Ein Zuschnitt oder Schnitteil ist eine flache Struktur, die nicht gefaltet oder geklebt ist. Wenigstens drei Hauptschritte treten in dem Prozeß aus Falten, Kleben, Füllen auf. In einem ersten Schritt wird der Zuschnitt gefaltet und geklebt, so daß eine Hülle gebildet wird. Eine Hülle ist im wesentlichen eine vierseitige Struktur, die wie ein sechsseitiger Karton aufgebaut ist, bei dem zwei einander gegenüberliegende Seiten nicht gefaltet oder geklebt sind. In dieser Hüllenstruktur sind vier der zwölf Kanten des Kartons so gefaltet worden, daß sie zueinander parallel sind. Es ist anzumerken, daß die übrigen acht Kanten gewöhnlich alle in einer Ebene senkrecht zur Richtung der vier gefalteten Kanten ausgerichtet sind. Die Hüllenstruktur hat den Vorteil, daß sie flachgedrückt werden kann. Infolgedessen können Hüllen einfach gelagert oder versandt werden. In einem zweiten Hauptschritt wird der Karton aus der Hülle aufgerichtet, was bedeutet, daß eine der beiden einander gegenüberliegenden Seiten, die während des Hüllenschrittes nicht gefaltet und verklebt worden sind, nun gefaltet wird, so daIS folglich vier weitere Kanten gebildet werden. In diesem Stadium kann der Karton nicht mehr flachgedrückt werden. Er kann jedoch durch die letzte, nicht gefaltete Seite befüllt werden. Im letzten Schritt wird die letzte nicht gefaltete Seite gefaltet und verklebt, so daß die letzten vier Kanten gebildet werden. Zusammengefaßt: Wenn ein Karton hergestellt wird, durchläuft die Struktur aufeinanderfolgende Stadien, nämlich den Zuschnitt, gefolgt von der Hülle, die anschließend zu einem aufgerichteten Karton geformt wird, bevor der Karton das geschlossene Stadium erreicht. Diese einzelnen Stadien sind jeweils durch einen Hauptschritt Falten- Kleben voneinander getrennt.
  • Es gibt es zwei alternative Möglichkeiten, um die Hülle aus dem Zuschnitt zu formen, da ausgewählt werden kann, welche zwei einander gegenüberliegenden Seiten nicht gefaltet und verklebt werden. Entsprechend einer ersten Möglichkeit könnten diese beiden Seiten die Oberseite und die Unterseite sein. Entsprechend einer zweiten Möglichkeit werden die rechte und die linke Seite oder die Rückseite und die Vorderseite offen gelassen. Theoretisch wird die Auswahl von Rückseite/Vorderseite oder rechter/linker Seite als gleichwertig angesehen, da diese Seiten nur durch Konvention unterschieden werden. Jedoch sind Oberseite/Unterseite normalerweise senkrecht zur Schwerkraft, wenn der Karton in seiner aufrechten Stellung ist.
  • Entsprechend der ersten Möglichkeit zur Bildung der Hülle wird die Hülle aus der Vorderseite, der linken Seite, der Rückseite und der rechten Seite oder einer beliebigen zyklischen Vertauschung davon geformt, wobei die Oberseite und die Unterseite offen gelassen werden. In diesem Fall wird der Karton gewöhnlich aufgerichtet, indem der Boden gefaltet wird, wobei dann die Oberseite nach dem Füllen gefaltet wird. Diese Möglichkeit umgeht, den Karton nach dem Füllprozeß umdrehen zu müssen, wenn das Füllen mit Hilfe der Schwerkraft erfolgt, da der Karton bereits aufrecht steht, wenn er befüllt wird.
  • Entsprechend der zweiten Möglichkeit zur Bildung der Hülle wird die Hülle beispielsweise aus der Vorderseite, der Oberseite, der Rückseite und der Unterseite oder einer beliebigen zyklischen Vertauschung dieser geformt, während die linke und die rechte Seite offen gelassen werden. In diesem Fall wird der Karton aufgerichtet, indem die linke oder die rechte Seite gefaltet wird, beispielsweise die linke, so daß der aufgerichtete Karton durch die rechte Seite befüllt wird, die folglich während des Füllvorgangs oben sein muß. Schließlich wird der Karton verschlossen. Nach dem Verschließen müßte der Karton in die aufrechte Stellung, mit der Oberseite nach oben, gedreht werden.
  • Wie weiter oben erläutert worden ist, sind die acht Kanten, die nicht gefaltet werden, um die Hülle zu bilden, in einer Ebene senkrecht zur Richtung der vier Kanten, die gefaltet worden sind, um die Hülle zu bilden, ausgerichtet. Das heißt, daß in der Zuschnittform die vier zur Hülle gefalteten Kanten in einer Richtung und die acht übrigen Kanten im wesentlichen senkrecht dazu sind. Definitionsgemäß wird die Richtung der acht Kanten Hauptfaltrichtung oder Achsrichtung genannt, da das Falten überwiegend entlang dieser Richtung erfolgt. Die andere Richtung ist die Querrichtung. Normalerweise sollten die vier Kanten der Querrichtung diejenigen Kanten sein, die die Hülle bilden. Beispielsweise würden entsprechend der ersten Möglichkeit zum Falten einer Hülle sich die Kanten der Vorderseite/linken Seite, der linken Seite/Rückseite, der Rückseite/rechten Seite und der rechten Seite/Vorderseite in Querrichtung erstrecken, während entsprechend der zweiten Möglichkeit zum Falten einer Hülle sich die Kanten der Vorderseite/Oberseite, der Oberseite/Rückseite, der Rückseite/Unterseite und der Unterseite/- Vorderseite in Querrichtung erstrecken würden.
  • Ein Zuschnitt ist vorzugsweise aus einem einzigen Teil gefertigt. Gewöhnlich besitzt der Zuschnitt eine spezifische Faserrichtung. Das heißt, daß das den Zuschnitt bildende Material nicht isotrop ist, sondern eine bevorzugte Richtung besitzt, entlang welcher der Zuschnitt einfacher gefaltet werden kann. Diese Richtung ist die Faserrichtung. Für ein einfaches Falten ist es wichtig, daß die Hauptfaltrichtung in Faserrichtung liegt.
  • Aus Gründen der Steifigkeit ist es wichtig, daß die Faserrichtung nicht horizontal sondern vorzugsweise vertikal ist, wenn der Karton in seiner aufrechten Stellung ist. Das heißt, daß, wenn der Karton aufrecht steht, die Richtung der Schwerkraft für die Vorderseite, die Rückseite, die linke und die rechte Seite des Kartons die Faserrichtung sein sollte oder daß die Kanten der Vorderseite/linken Seite, der linken Seite/ Rückseite, der Rückseite/rechten Seite und der rechten Seite/Vorderseite der Faserrichtung folgen sollten. Folglich sollten die Kanten der Vorderseite/- linken Seite, der linken Seite/Rückseite, der Rückseite/rechten Seite und der rechten Seite/Vorderseite im Zuschnitt nicht in Querrichtung liegen. Dies führt dazu, aus Gründen der Steifigkeit die zweite Faltmöglichkeit zu wählen. Auf diese Weise gefaltete Kartons werden gewöhnlich seitlich zu befüllende Kartons genannt. Es ist anzumerken, daß diese Bezeichnung auf die Faltmethode zurückzuführen ist und nicht direkt mit der Faserrichtung in Verbindung steht. Beispiele für seitlich zu befüllende Kartons sind in der anhängigen Anmeldung JP-09 066 927, veröffentlicht am 11. März 1997, oder in der anhängigen Anmeldung EP-97 202 128.1, eingereicht am 10. Juli 1997, offenbart. In der Tat erfordern Kartons des anderen Typs, der nach der ersten Möglichkeit zum Falten der Hülle erhalten wird, sogenannte von oben zu befüllende Kartons, gewöhnlich eine innere Zwischenlage, um die Steifigkeit und Festigkeit insbesondere für den Fall der Stapelung zu verbessern.
  • Die in JP-09 066 927 oder in EP-890 518 offenbarten seitlich zu befüllenden Kartons enthalten außerdem eine innere Deckplatte zusammen mit einer Umschlagklappe, die mit einer Kante sowohl mit der inneren Deckplatte als auch mit einer äußeren Deckplatte verbunden ist. Eine solche Struktur mit einer inneren und einer äußeren Platte ermöglicht, mittels der äußeren Deckplatte einen Deckel zu bilden, der wiederholt geschlossen werden kann, während sie eine stabile Oberseite mit einer doppelten Platte und eine verbesserte Siebdichtheit, beispielsweise für körnige Materialien, besitzt.
  • Die Erfindung betrifft einen Karton, der einander gegenüberliegende Ober- und Unterseiten, einander gegenüberliegende linke und rechte Seiten und einander gegenüberliegende Vorder- und Rückseiten umfaßt, wobei:
  • a) die Oberseite eine äußere Deckplatte umfaßt;
  • b) die Rückseite eine Rückplatte umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte verbunden ist;
  • c) die Unterseite eine Bodenplatte umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte verbunden ist;
  • d) die Vorderseite eine Frontplatte umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte verbunden ist;
  • e) die linke Seite eine erste linke Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Frontplatte verbunden ist, eine zweite linke Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte verbunden ist, und eine dritte linke Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte verbunden ist, umfaßt;
  • f) die rechte Seite eine erste rechte Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Frontplatte verbunden ist, eine zweite rechte Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte verbunden ist, und eine dritte rechte Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte verbunden ist;
  • g) die Oberseite außerdem eine innere Deckplatte umfaßt;
  • h) entweder die Rückseite oder die Oberseite außerdem eine zusätzliche Klappe umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte verbunden ist.
  • Ein solcher Karton ist aus JP-09 066 927 oder EP-890 518 bekannt.
  • Zu den Vorteilen derartiger Kartons zählt, daß diese seitlich zu befüllenden Kartons mit einer zusätzlichen inneren Platte sind, die folglich verhältnismäßig siebdicht sind und eine stabile Struktur besitzen, obwohl weniger Material als bei einem von oben zu befüllenden Karton verwendet wird, da keine innere Zwischenlage erforderlich ist.
  • Obwohl sie diese und weitere Vorteile besitzen, weisen seitlich zu befüllende Kartons mit einer solchen inneren Deckplatte Nachteile auf. Beispielsweise erfordern derartige Kartons spezifische Verfahren, insbesondere wenn sie aufgerichtet und verschlossen werden. Außerdem trägt die innere Deckplatte, die Teil des Zuschnitts ist und folglich aus dem Zuschnittmaterial gefertigt wird, insbesondere durch zusätzlichen Abfall beim Stanzen des Zuschnitts signifikant zur Menge des verwendeten Materials bei.
  • Dementsprechend besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, einen stabilen Karton zu schaffen, der keinen spezifischen Prozeß zum Aufrichten und Verschließen benötigt, während er den Einsatz einer minimalen Materialmenge ermöglicht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit einem Karton der oben angegebenen Art gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die innere Deckplatte ein separates Element ist und die Vorderseite außerdem eine zweite zusätzliche Klappe umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte verbunden ist.
  • Ein gemäß der Erfindung gebildeter Karton hat viele Vorteile. Da der Karton die Struktur eines seitlich zu befüllenden Kartons besitzt, während sich die innere Deckplatte an der Oberseite des Kartons befindet; kann die innere Deckplatte vor dem Füllen des Kartons plaziert werden. Dies sollte mit einem von oben zu befüllenden Karton mit einer inneren Deckplatte verglichen werden, die aus einer Membran gebildet ist, wie beispielsweise in EP-A-679 581 offenbart ist, wobei der Karton durch die Oberseite befüllt wird und eine Membran besitzt, die nach dem Füllen auf die gleiche Oberseite aufgebracht wird. Das heißt, daß der Karton gemäß der Erfindung im Vergleich zu derartigen von oben zu befüllenden Kartons mit Membran ein vereinfachtes Packverfahren haben kann. Außerdem wird der Karton gemäß der Erfindung stabiler als ein von oben zu befüllender Karton sein, da es sich um einen seitlich zu befüllenden Karton handelt, der keine Zwischenlage erfordert.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird nun anhand von Beispielen und mit Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, worin:
  • - Fig. 1 eine Draufsicht einer bevorzugten Ausführungsform von Elementen eines Zuschnitts ist, um einen Karton gemäß der vorliegenden Erfindung zu bilden;
  • - Fig. 2 eine Perspektivansicht einer aus den Elementen von Fig. 1 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 3 eine Draufsicht auf eine aus der teilweise fertiggestellten Hülle von Fig. 2 hergestellte vollständige Hülle ist;
  • - Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere bevorzugte Ausführungsform von Elementen eines Zuschnitts ist, um einen Karton gemäß der vorliegenden Erfindung zu bilden;
  • - Fig. 5 eine Perspektivansicht einer aus den Elementen von Fig. 4 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 6 eine Draufsicht auf eine aus der teilweise fertiggestellten Hülle von Fig. 5 hergestellte vollständige Hülle ist;
  • - die Fig. 7a-c ein Beispiel für das Öffnen eines Kartons gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen, wobei die Folge mit dem völlig geschlossenen Karton beginnt, der beispielsweise aus dem Zuschnitt von Fig. 1 hergestellt ist;
  • - die Fig. 8a-b Querschnittansichten des Kartons von Fig. 7a entlang einer Ebene parallel zur Vorderseite (8-a) oder parallel zur linken Seite (8-b) sind, die die Wandkonstruktion des Kartons zeigen.
  • - die Fig. 9a-i ein Beispiel für den Schritt zum Aufrichten eines Kartons gemäß der vorliegenden Erfindung beschreiben, wobei die Folge mit der vollständigen Hülle von Fig. 3 beginnt;
  • - Fig. 10 eine Draufsicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform von Elementen eines Zuschnitts zum Bilden eines Kanon gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • - Fig. 11 eine Perspektivansicht einer aus den Elementen von Fig. 10 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 12 eine weitere Perspektivansicht einer aus der teilweise fertiggestellten Hülle von Fig. 11 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 13 noch eine weitere Perspektivansicht einer aus der teilweise fertiggestellten Hülle von Fig. 12 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 14 eine Querschnittansicht des aus den Elementen von Fig. 10 hergestellten Kartons entlang einer zur linken Seite parallelen Ebene ist, die die Wandkonstruktion des Kartons zeigt;
  • - Fig. 15 eine Draufsicht auf noch eine weitere bevorzugte Ausführungsform von Elementen eines Zuschnitts zum Bilden eines Kartons gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • - die Fig. 16a-b Draufsichten auf zwei mögliche Ausführungsformen eines Elements eines Zuschnitts zum Bilden eines Kartons gemäß der vorliegenden Erfindung sind;
  • - Fig. 17 eine Perspektivansicht einer aus den Elementen von Fig. 1 teilweise fertiggestellten Hülle ist;
  • - Fig. 18 eine weitere Perspektivansicht einer aus der teilweise fertiggestellten Hülle von Fig. 17 teilweise fertiggestellten Hülle ist.
  • BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Der Karton der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise aus Pappe oder Wellpappe hergestellt, wobei jedoch auch andere Werkstoffe verwendet werden könnten. Derartige Kartons werden gewöhnlich zur Unterbringung von körnigen Materialien verwendet. Die Kartons haben gewöhnlich die Form eines Parallelepipeds mit sechs Seiten. Die Seiten können als Oberseite, Unterseite, linke Seite, rechte Seite, Rückseite und Vorderseite definiert werden. Die Oberseite bildet das obere Ende des Kartons, wenn der Karton in seiner aufrechten Stellung ist, während die Unterseite der Oberseite gegenüberliegt. Zum Zweck der Beschreibung sind die Vorder- und die Rückseite wie auch die rechte und die linke Seite einander gegenüberliegende Seiten. Jede dieser Seiten kann aus mehreren Materiallagen hergestellt sein. Jede dieser Seiten hat gewöhnlich eine im wesentlichen rechteckige Form, wobei jede Seite an ihren Rändern durch vier Kanten begrenzt ist. Die Struktur des Kartons ist auf Verbindungen zurückzuführen, die zwischen den verschiedenen Lagen der verschiedenen Seiten über die Kanten vorhanden sein können. Wenn beispielsweise die Vorderseite aus einer einzelnen Lage besteht, könnte diese Lage mit der linken Seite über die Kante zwischen den beiden Seiten verbunden werden, wobei die Verbindung und die Kante mittels einer gefalzten Bahn oder/und Klebstoff hergestellt wird. Die Lagen, welche die Seiten des Kartons bilden, könnten verschiedener Art sein. Wenn eine solche Lage eine Seite vollständig bedeckt, wird sie Platte genannt, wobei sie nach der Seite, die sie bedeckt, bezeichnet wird. Wenn eine Lage eine Seite nur teilweise bedeckt, wird sie Mappe genannt, wobei sie nach der Seite, die sie bedeckt, bezeichnet wird. Jedoch könnte eine Klappe bis zur Plattengröße ausgedehnt sein, in diesem Fall ist sie eine lange Klappe. Lange Klappen werden insbesondere eingesetzt, um zur Steifigkeit der Struktur beizutragen. Klappen und Platten können außerdem Ausschnitte umfassen, um den Einsatz einer minimalen Materialmenge zu ermöglichen. Platten oder Klappen können als mit einer weiteren Lage verbunden bezeichnet werden, was bedeutet, daß sie über eine Faltlinie oder eine Grenzlinie eine Seite gemeinsam mit dieser Lage haben, wodurch eine Kante des Kartons beschrieben wird. Jede Seite könnte eine Platte oder mehrere Platten, eine Klappe oder mehrere Klappen oder eine Kombination davon umfassen. In der vorliegenden Anmeldung könnten die Platten in ihrer Benennung den Namen der Seite führen, deren Oberfläche sie bedecken; beispielsweise entspricht die Rückplatte 5 der Rückseite, wobei ihre Position in ihrer Benennung angegeben ist, wenn mehrere Platten einer Seite entsprechen, wie etwa die äußere Deckplatte 1 und die innere Deckplatte 2 im Fall der Oberseite, wobei die innere Platte näher am Kartoninneren ist. In der vorliegenden Anmeldung könnten die Klappen in ihrer Benennung den Namen der Seite führen, der sie entsprechen, wenn der Karton gefaltet ist, gefolgt vom Namen der Klappe oder der Platte, mit der sie verbunden sind. Beispielsweise bildet die erste linke Klappe 7, die über eine Kante mit der Frontplatte 4 verbunden ist, einen Teil der linken Seite des gefalteten Kartons, wobei sie physisch über eine Faltlinie mit der Frontplatte 4 verbunden ist. Es ist anzumerken, daß die Benennung der Seiten, insbesondere linke Seite, rechte Seite, Oberseite, Unterseite, Rückseite und Vorderseite konventionsgebundene Benennungen sind, die zur Vereinfachung der Erläuterung eingeführt worden sind und nicht einschränkend sein sollten. Um die Struktur zu vervollständigen könnten Klappen und Platten nicht über Faltlinien, sondern mittels Klebstoff miteinander verbunden werden. Der Klebstoff kann auf verschiedene Weise aufgetragen werden. Beispielsweise kann Leim auf der Basis von kaltem Wasser oder einem Lösungsmittel mit Auftragwalzen oder Leimpistolen aufgetragen werden, jedoch kann auch heiß schmelzender Klebstoff entweder mit Leimpistolen oder mit anderen Vorrichtungen zum Auftragen des Klebstoffs aufgetragen werden.
  • Die Kartonstruktur der vorliegenden Erfindung ist derart, daß sie leicht dicht oder sogar luftdicht gemacht werden kann, wenn ein besonderes Leimmuster aufgetragen wird, um zu verhindern, daß Luft die Struktur durchdringt, insbesondere wenn diese eine vierte linke Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte verbunden ist, und eine vierte rechte Klappe, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte verbunden ist, umfaßt.
  • Die Struktur sollte sowohl an den Seiten als auch an den Kanten dicht sein. "Dicht" bedeutet, daß der Kartoninhalt nicht auf unerwünschte Art und Weise, beispielsweise in Form von Staub oder von Partikeln, aus dem Karton entweicht.
  • Damit die Seiten dicht sind, und wenn die Seite eine Platte umfaßt, ist sicherzustellen, daß die Platte nicht etwa zerreißt. Dies ist auf der Oberseite besonders wichtig, da diese gewöhnlich einem äußeren Einfluß, der zum Zerreißen führen kann, in stärkerem Maße ausgesetzt ist. Aus diesem Grund umfaßt die Oberseite der vorliegenden Erfindung zwei Platten, die äußere Deckplatte 1 und die innere Deckplatte 2. Wenn die Seite aus Klappen gebildet ist, so ist wichtig, daß die Klappen wie erwartet zusammenwirken, um eine dichte Struktur zu erhalten. Gewöhnlich wird dies erreicht, indem die Klappen miteinander verklebt werden.
  • Die Struktur sollte ebenso entlang der Kanten dicht sein. Dies ist gewöhnlich nicht schwierig, außer es liegt eine Deckelanordnung vor. Wenn ein Karton nämlich keine besondere Deckelanordnung hätte, könnten alle Kanten abgedichtet werden, indem eine ausreichende Menge Leim aufgetragen wird. Im vorliegenden Fall sollte der Karton jedoch einen Deckel haben, der problemlos abgehoben und wieder geschlossen werden kann. Das bedeutet, daß der Deckel nur mit einer eingeschränkten Menge Leim angeklebt sein sollte. Dies hat gewöhnlich zur Folge, daß der Karton um den Deckelbereich herum nicht völlig dicht ist oder daß beim Öffnen des Kartons ein Verschütten auftritt. In der vorliegenden Erfindung kann dies vermieden werden, indem die innere Deckplatte, die vierte linke Klappe 10 und die vierte rechte Klappe 10' sowie die zusätzliche Klappe und die zweite zusätzliche Klappe verwendet werden, um den Karton im Deckelbereich mit Leim abzudichten. Folglich wird der Inhalt durch die Anordnung der inneren Deckplatte 2 vom Deckelbereich fern gehalten, so daß der Deckel mit Leim angeheftet werden kann, damit er leicht abgehoben werden kann. Da die äußere Deckplatte 1 beispielsweise direkt so auf die innere Deckplatte 2 geklebt werden kann, daß sie, einmal angehoben, einen Deckel bildet, sind keine zusätzlichen Klappen erforderlich. Deshalb ist eine weitere Aufgabe, die mit einem Karton der vorliegenden Erfindung gelöst werden kann, die Herstellung eines dichten Kartons mit einem einfachen Deckel ohne zusätzliche Klappen.
  • Der Karton könnte außerdem im Deckelbereich einen Schnappverschlußmechanismus 14 in einer beliebigen dem Fachmann bekannten Art umfassen, beispielsweise aus einer Schnappverschluß-Klappe und einer Schnappverschluß-Lasche. Hierbei werden hörbare Schnappverschlußmechanismen bevorzugt. Der Deckel könnte zum Öffnen auch mittels eines (in der Zeichnung nicht angegebenen) delaminierten Bereichs kombiniert mit Perforationen oder mit besonderen Klebestellen abgehoben werden. Außerdem könnte der Karton ein Reißband umfassen, um das Öffnen des Deckels zu erleichtern.
  • Aus verschiedenen Gründen sollte der Karton der vorliegenden Erfindung den Einsatz einer minimalen Menge an Material erlauben. Erstens würde ein solcher Karton keine Zwischenlage zur zusätzlichen Versteifung benötigen, wenn die Faserrichtung adäquat orientiert ist. Zweitens ist es möglich, Kurzklappenvarianten zu verwenden, wie beispielsweise in Fig. 15 gezeigt ist, weil ein Schiefstellen infolge des Zurückziehens begrenzt ist, so daß die Klappen wie erwartet zusammenwirken und nicht breiter gemacht werden müssen um sicherzustellen, daß der Karton dicht ist. Tatsächlich ist ein Schiefstellen für diesen Kartontyp nicht kritisch, da die optionalen vierten rechten und linken Klappen (10, 10') den Karton abdichten. Weiterhin können kurze Klappen verwendet werden, weil die Verbindung zwischen der äußeren Deckplatte 1 und beispielsweise der linken oder der rechten Seite nicht kritisch ist, da der Karton auch dann dicht hergestellt werden kann, wenn die äußere Deckplatte 1 nicht fest auf das Ende der Klappen gepreßt ist, wo kein Klebstoff aufgetragen werden kann, so daß der Karton abgedichtet werden kann, wenn die vierte linke Klappe 10 und die vierte rechte Klappe 10' für die Dichtung sorgen. Außerdem kann der Inhalt des Kartons bei feststehender Qualität der Pappe vergrößert werden, weil das Schiefstellen eingeschränkt ist, so daß die Struktur stabiler ist und besser erhalten bleibt. Dies trägt zu einem zusätzlichen Ziel der vorliegenden Erfindung, zur Herstellung eines Kartons mit einer verstärkten Struktur, sowie zu noch einem weiteren Ziel der Erfindung, das in der Herstellung eines ökologisch verträglichen Kartons bei Verwendung einer minimalen Materialmenge besteht, bei.
  • Tatsächlich ist die innere Deckplatte vorzugsweise Bestandteil eines zweiten Teils des Zuschnitts zur Bildung des Kartons, wobei sie ein separates Teil darstellt. In einem solchen Fall könnte das zweite Elemente 30 des Zuschnitts sowohl die innere Deckplatte als auch die zusätzliche und die zweite zusätzliche Klappe umfassen. Der Vorteil eines solchen separaten Elements 30 besteht darin, daß es aus einem anderen Material, einschließlich Papier, Kunststoffmaterialien oder -folien zur Bildung einer Membran, Aluminiumfolie, Karton, metallisierter Folie oder einer Kombination davon, hergestellt werden kann.
  • Weiterhin umfaßt das zweite Element 30 vorzugsweise eine vierte linke Klappe 10, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte 2 verbunden ist, und eine vierte rechte Klappe 10', die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte 2 verbunden ist. Mit einer solchen Struktur erlaubt das zweite Element 30, einen dichten Karton zu erhalten. Ein solches zweites Element 30 kann verschiedene Formen haben, wovon Beispiele in den Fig. 16-a und 16-b gezeigt sind.
  • Der Karton der vorliegenden Erfindung könnte verschiedene Arten von Deckel umfassen, z. B. könnte aus der äußeren Deckplatte 1 einfach ein Klappdeckel gemacht werden. Vorzugsweise kann ein vollständiger Klappdeckel aus der äußeren Deckplatte 1, aus einem Teil der Vorderfrontklappe 12, die über eine Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte verbunden ist, sowie aus weiteren Klappen geschaffen werden, so daß der Deckel wenigstens teilweise die Vorderseite, die linke Seite und die rechte Seite bedeckt, wenn der Karton verschlossen ist. Dies kann erreicht werden mittels einer fünften linken Klappe 11, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte 1 verbunden ist, einer fünften rechten Mappe 11', die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte 1 verbunden ist, einer sechsten Klappe 13, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Vorderfrontklappe 12 oder der fünften linken Klappe 11 verbunden ist, und einer sechsten rechten Klappe 13', die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Vorderfrontklappe 12 oder mit der fünften rechten Klappe 11' verbunden ist. In diesem besonderen Fall verbinden die fünfte linke Klappe 11 und die fünfte rechte Klappe 11' die äußere Deckplatte 1 mit der rechten und der linken Seite, da auf der linken Seite die fünfte linke Klappe 11 und auf der rechten Seite die fünfte rechte Klappe 11' verklebt ist, so daß diese Verbindung auch erzielt werden würde, wenn die fünften Klappen jeweils mit einer Kante entlang einer Faltlinie der linken bzw. der rechten Seite angegliedert und auf die äußere Deckplatte 1 geklebt wären.
  • In allgemeiner Weise könnte der Karton der Erfindung Merkmale und Variationen existierender Kartons umfassen, so beispielsweise der in EP 0 588 789 B1 oder in WO 92/20 583 offenbarten Kartons.
  • Gewöhnlich sind die für Kartons verwendeten Zuschnitte vorzugsweise aus nur einem Teil gefertigt. Dies führt dazu, daß es oftmals schwierig ist, einen Deckel in die Struktur zu integrieren, während sicherzustellen ist, daß der fertiggestellte Karton dicht ist und der Deckel leicht zu öffnen ist. In der vorliegenden Erfindung können diese Schwierigkeiten behoben werden, während eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung gelöst wird, die darin besteht, einen Karton herzustellen, der eine minimale Menge an Material verwendet. Dies wird in der vorliegenden Erfindung erreicht, da die innere Platte gemeinsam mit zusätzlichen und zweiten zusätzlichen Klappen sowie optional den vierten linken und rechten Klappen normalerweise ein separates Element des Zuschnitts ist, so daß sie aus einem anderen Material hergestellt werden kann. Es sollte erwähnt werden, daß ein Zuschnitt gewöhnlich eine Faserrichtung besitzt. Die Falt- oder Schnittrichtungen könnten so gewählt werden, daß diese Faserrichtung berücksichtigt wird, wobei vorausgesetzt wird, daß die Pappe entlang der Faserrichtung besser faltbar ist.
  • Es können zusätzliche Teile, etwa zusätzliche Klappen für den Deckel, hinzugefügt werden. Ein derartiger Zuschnitt kann verwendet werden, um Kartons wie im Anspruch 1 beschrieben herzustellen. In den Zuschnitt können dem Fachmann bekannte Schnappverschlußmittel integriert sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die in Fig. 1 gezeigt ist, ist der Karton aus einem Zuschnitt mit zwei Elementen hergestellt worden. Das erste Element 20 umfaßt die äußere Deckplatte 1, die Rückplatte 5, die Bodenplatte 3, die Frontplatte 4 sowie die ersten 7, 7', die zweiten 8, 8' und die dritten 9, 9' linken und rechten Klappen. Das erste Element 20 umfaßt außerdem eine Vorderfrontklappe 12 sowie eine fünfte linke Klappe 11, eine fünfte rechte Klappe 11', eine sechste linke Klappe 13 und eine sechste rechte Klappe 13', obwohl derartige Klappen, die das Bilden eines vollständigen Deckels ermöglichen, optional sind. Das zweite Element 30 umfaßt die innere Deckplatte 2 sowie die zusätzliche Klappe 6 und die zweite zusätzliche Klappe 6'. Das zweite Element 30 umfaßt ferner außerdem eine vierte linke Klappe 10 und eine vierte rechte Klappe 10', obwohl derartige Klappen, die die Verbesserung der Dichtheit des Kartons ermöglichen, optional sind. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, können das zweite Element 30 und das erste Element 20 zunächst zusammengesetzt werden, indem die zusätzliche Klappe 6 an die Rückplatte 5 geklebt wird. Dies kann unter Verwendung verschiedener Arten von Klebstoff erfolgen, wobei ein Haftklebstoff oder ein anderer leicht ablösbarer Klebstoff zu bevorzugen ist, da er das Entfernen der inneren Deckplatte 2 zusammen mit den Klappen, die mit dieser über Faltlinien verbunden sind, einfacher gestaltet. Es ist anzumerken, daß als andere Möglichkeit die zusätzliche Klappe 6 an die äußere Deckplatte 1 geklebt werden könnte, wie in Fig. 17 gezeigt ist. Das erste Element 20 kann danach gefaltet werden, um die zweite zusätzliche Klappe 6' des zweiten Elements 30 auf die Außenfläche der Frontplatte 4 zu kleben, wie in Fig. 2 gezeigt ist, oder auf die innere Oberfläche der Frontplatte 4, wie in Fig. 18 gezeigt ist. Es können auch Kombinationen eines derartigen Verklebens der zusätzlichen Klappe 6 und der zweiten zusätzlichen Klappe 6' gewählt werden. Wenn das Falten wie in Fig. 2 erfolgt ist, wird eine Hülle, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, erhalten. Es ist zu beachten, daß in diesem Beispiel nicht nur die zweite zusätzliche Klappe 6' verklebt ist, sondern auch die Vorderfrontklappe 12, die Teil des Deckels ist, so daß der Deckel gehalten werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform des Kartons gemäß der Erfindung kann das erste Element 20 des Zuschnitts auch mit einer Schnappverschluß- Klappe 14 versehen sein, wie in Fig. 4 veranschaulicht ist. Das Falten des Zuschnitts entsprechend Fig. 4 erfolgt auf die gleiche Weise wie desjenigen von Fig. 1, außer daß die Schnappverschluß-Klappe 14 umgelegt wird, wie in Fig. 5 gezeigt ist.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform eines Kartons gemäß der Erfindung, der aus dem Zuschnitt von Fig. 10 erhalten werden kann, ist die Vorderseite mit einer zweiten Vorderfrontklappe 15 versehen. Tatsächlich ist in dieser Ausführungsform die Frontplatte mit einem vorgestanzten Bereich 16 ausgestattet, dessen Zerreißen angestrebt wird, um das Öffnen des Kartons durch einen Anwender zu vereinfachen, so daß die zweite Vorderfrontklappe der Aufrechterhaltung der Dichtheit dient, wenn der vorgestanzte Bereich entfernt ist. Das Falten einer derartigen Struktur ist in den Fig. 11 bis 13 veranschaulicht, wobei die zweite Vorderfrontklappe 15 umgelegt wird, so daß sie wenigstens die Oberfläche des entfernbaren vorgestanzten Bereichs 16 bedeckt, und anschließend wie in Fig. 12 Leim aufgetragen wird, um auf dem ersten Element des Zuschnitts das zweite Element anzubringen, wie in Fig. 13 gezeigt ist. Es ist anzumerken, daß in diesem besonderen Beispiel die zweite zusätzliche Klappe vorzugsweise auf die Außenfläche der Frontplatte über den vorgestanzten Bereich geklebt wird, wobei sich der vorgestanzte Bereich wenigstens teilweise über das zweite Element hinaus erstreckt, wie in Fig. 13 gezeigt ist, wodurch die in Fig. 14 gezeigte Struktur erzielt wird, die derart ist, daß ein Abziehen des vorgestanzten Bereichs ermöglicht, das zweite Element des Zuschnitts abzuziehen oder abzureißen und folglich den Zugang zum Kartoninneren freizugeben.
  • Das Formen einer Hülle wie in den Fig. 3 oder 6 dargestellt erfolgt gewöhnlich durch den Lieferanten des Kartons. Gefaltet und geklebt kann die Hülle leicht versandt und ausgeliefert werden, da sie flachgedrückt werden kann. Das Aufrichten erfolgt später, gewöhnlich direkt in einer Fertigungslinie.
  • Die Hülle von Fig. 3 wird gewöhnlich in der Stellung von Fig. 9-a plaziert, so daß die einander gegenüberliegenden Seiten, die noch offen sind, in der vertikalen Achse sind. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß übliche Verpackungslinien eine solche Position vorsehen. Zunächst wird die Hülle entfaltet, wie in 9-b gezeigt ist, so daß sie keine flache Struktur mehr darstellt. Nach den in den Fig. 9-b und 9-c angegebenen Schritten, die mit Hilfe von üblichen Falzschienen oder Falzwalzen ausgeführt werden können, nimmt der Karton einen rechteckigen Querschnitt an. Wenn er auseinandergebreitet ist, wie mit der Draufsicht von Fig. 9d veranschaulicht ist, kann das Falten einer ersten Seite nacheinander in einer Reihe erfolgen. In dem Beispiel ist die erste zu faltende Klappe die dritte linke Klappe, es könnte genauso beispielsweise die erste linke Klappe sein. Wenn wie in Fig. 9-e gefaltet worden ist, kann Leim aufgetragen werden, wie in Fig. 9-f gezeigt ist, mit dem Vorteil, daß das Kleben in nur einem Arbeitsgang erfolgt, so daß danach das Falten und Kleben aller übrigen Klappen dieser Seite möglich ist, wie in den Fig. 9-g, 9-h und 9-1 sichtbar ist. Es ist anzumerken, daß, um weniger Material einzusetzen, auch kurze Klappen verwendet werden könnten. Ein Zuschnitt mit solchen kurzen Klappen ist in Fig. 15 veranschaulicht, wobei die linken und rechten Klappen jeweils nur einen Teil der linken oder rechten Seite bedecken und so ermöglichen, weniger Material zu verwenden. Die Klebemuster können modifiziert werden, um einen dichten Karton zu erhalten oder um weitere Elemente, etwa die Verwendung von kurzen Klappen, zu berücksichtigen. Wenn dies erfolgt ist, könnte der Karton so gedreht werden, daß die rechte Seite, durch die zu befüllen ist, oben liegt. Dies ist jedoch nicht erforderlich, da in den meisten Kartons faltenden Fertigungslinien das Falten entweder am oberen oder am unteren Ende stattfinden kann, so daß der Karton während des Faltens und Füllens nicht gedreht werden muß. Nach beendetem Füllvorgang wird die rechte Seite gefaltet, wobei das Falten der rechten Seite normalerweise die gleichen Schritte wie das Falten der linken Seite umfaßt. Die führt zu einer befüllten und verschlossenen Kartonstruktur, etwa zu der in Fig. 7-a dargestellten Struktur. Es ist anzumerken, daß dieser Prozeß die Verwendung von üblichen Maschinen erlaubt, so daß eine weitere Aufgabe der Erfindung die Herstellung eines Kartons ist, der leicht zu verarbeiten ist. Außerdem besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung in der preiswerteren Herstellung eines Kartons. In der Tat würde das Falten zum Aufrichten des Kartons bei Abwesenheit des zweiten Elements gleich sein, so daß der Karton der Erfindung die Vorteile besitzt, die durch das zweite Element geliefert werden, ohne eine Änderung des Verfahrens zum Aufrichten des Kartons zu erfordern.
  • Die Kartonstruktur wird an den Anwender in dem in Fig. 7-a beschriebenen Zustand ausgeliefert. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kanon versiegelt und abgedichtet, sogar luftdicht verschlossen sein. Die erste Handlung, die ein Anwender ausführen muß, ist das Anheben des Deckels, was mittels minimierter Klebeverbindungen, vorzugsweise in Kombination mit einem delaminierten Aufreiß-Ritzbereich zur Erleichterung des Öffnens oder mittels Perforationslinien, die beim Anheben des Deckels zerreißen, erfolgen kann. Der in diesem Beispiel dargestellte Deckel ist ein Klappdeckel, der die äußere Deckplatte 1, wenigstens einen Teil der Vorderfrontklappe 12, die sechste linke Klappe 13, die sechste rechte Klappe 13', die fünfte linke Klappe 11 und die fünfte rechte Klappe 11' umfaßt. Ein solcher Deckel hat Seiten, die teilweise die linke Seite, die rechte Seite und die Vorderseite des Kartons bedecken, wenn er wieder geschlossen ist. Nach dem Öffnen verschafft sich der Anwender Zugang zur inneren Deckplatte 2. Werbeträger oder dergleichen könnten an einem gegen Eingriffe gesicherten Ort zwischen der inneren Deckplatte 2 und der äußeren Deckplatte 1 eingefügt werden, so daß der Anwender nun Zugang zu diesen hat. Zum Inhalt des Kartons kann der Anwender leicht Zugang erhalten, indem er, von der in Fig. 7-c veranschaulichten Stellung aus, die innere Deckplatte 2 oder einen Teil davon entfernt. Das Entfernen könnte entsprechend verschiedener, nach dem Stand der Technik bekannter Möglichkeiten vereinfacht werden, indem Perforationslinien, Aufreiß-Ritz- Perforationen, Aufreißbänder oder Aufreißstreifen verwendet werden oder indem beispielsweise in der Nähe der Kanten ein leicht abzulösender oder ein einfach abziehbarer Klebstoff verwendet wird. Die innere Deckplatte 2 könnte nur teilweise entfernbar sein, in einer solchen Weise, daß ein Teil der inneren Deckplatte 2 verbleibt, um ein Verschütten des Inhalts zu vermeiden, wenn beispielsweise der geöffnete Karton schräg gestellt wird. Der entfernbare Teil könnte verwendet werden, um Vorschriften anzugeben oder als ein Gutschein im Rahmen einer Werbekampagne oder dergleichen. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die innere Deckplatte 2 an die äußere Deckplatte 1 geklebt, so daß das Öffnen in einem einzigen Schritt erfolgt, wenn der Deckel das erste Mal angehoben wird, während die innere Deckplatte wenigstens teilweise entlang der Aufreiß- Ritz-Perforationen, die Schwachpunkte darstellen, aufgerissen wird. Der Karton kann mit dem Deckel wieder verschlossen werden. Es kann ein Schnappverschlußmechanismus 14, der dem Fachmann bekannt ist, vorzugsweise von der Art eines hörbaren Schnappverschlusses vorgesehen sein, obwohl es auch möglich ist, einen Karton ohne Schnappverschluß zu erhalten, beispielsweise den Karton, der aus dem in Fig. 1 dargestellten Zuschnitt erhalten werden würde.
  • Die Fig. 8-a und 8-b sind Beispiele für einen Querschnitt eines Kartons gemäß der vorliegenden Erfindung in einer Ebene parallel zur Vorder- oder Rückseite für 8-a und in einer Ebene parallel zur rechten oder zur linken Seite in 8-b. In Fig. 8-a ist deutlich, daß die aus der linken Seite, der inneren Deckplatte 2, der rechten Seite und der Unterseite zusammengesetzte Einheit abgedichtet werden kann, indem eine vierte linke Klappe 10 und eine vierte rechte Klappe 10' angeklebt werden. Ebenfalls deutlich zu sehen ist der Deckel, der aus der äußeren Deckplatte 1, der sechsten linken Klappe 13, der sechsten rechten Klappe 13', der fünften linken Klappe 11 und der fünften rechten Klappe 11' sowie wenigstens einem Teil einer Vorderfrontklappe 12 gebildet ist.
  • Bei der Konstruktion derartiger Zuschnitte sollte darauf geachtet werden, daß die Faserrichtung entsprechend ist, um die Stabilität und ein leichtes Falten des Kartons sicherzustellen. Beispielsweise sollte in dem Zuschnitt von Fig. 1 die Faserrichtung vertikal sein, weil dies ein leichteres Falten der linken und rechten Klappen erlauben würde und weil die Vorder- und die Rückseite effizienter an der Unterstützung der Struktur beteiligt sind, wenn die Faserrichtung der Platten, aus denen sie zusammengesetzt sind, nach der Schwerkraft ausgerichtet sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Zuschnitt des Kartons, beispielsweise auf der linken, der rechten oder der Vorderseite des Kartons, mit einem durchsichtigen Fenster versehen, wodurch der Anwender die in dem Karton verbleibende Inhaltsmenge beurteilen kann. Die Beurteilung könnte erleichtert werden, indem eine Skalenteilung vorgesehen wird.

Claims (10)

1. Karton, der einander gegenüberliegende Ober- und Unterseiten, einander gegenüberliegende rechte und linke Seiten und einander gegenüberliegende Vorder- und Rückseiten umfaßt, wobei:
a) die Oberseite eine äußere Deckplatte (1) umfaßt;
b) die Rückseite eine Rückplatte (5) umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte (1) verbunden ist;
c) die Unterseite eine Bodenplatte (3) umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte (5) verbunden ist;
d) die Vorderseite eine Frontplatte (4) umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte (3) verbunden ist;
e) die linke Seite eine erste linke Klappe (7), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Frontplatte (4) verbunden ist, eine zweite linke Klappe (8) die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte (3) verbunden ist, und eine dritte linke Klappe (9), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte (5) verbunden ist, umfaßt;
f) die rechte Seite eine erste rechte Klappe (7'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Frontplatte (4) verbunden ist, eine zweite rechte Klappe (8'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Bodenplatte (3) verbunden ist, und eine dritte rechte Klappe (9'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Rückplatte (5) verbunden ist, umfaßt;
g) die Oberseite außerdem eine innere Deckplatte (2) umfaßt;
h) entweder die Rückseite oder die Oberseite außerdem eine zusätzliche Klappe (6) umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte verbunden ist;
dadurch gekennzeichnet, daß
i) die innere Deckplatte ein separates Element ist und
j) die Vorderseite außerdem eine zweite zusätzliche Klappe (6') umfaßt, die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte (2) verbunden ist.
2. Karton nach Anspruch 1, bei dem die linke Seite eine vierte linke Klappe (10), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte (2) verbunden ist, und die rechte Seite eine vierte rechte Klappe (10'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der inneren Deckplatte (2) verbunden ist, umfaßt.
3. Karton nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Karton eine fünfte linke Klappe (11), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte (1) verbunden ist, und eine fünfte rechte Klappe (11'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte (1) verbunden ist, umfaßt.
4. Karton nach Anspruch 3, wobei der Karton eine Vorderfrontklappe (12), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der äußeren Deckplatte (1) verbunden ist, eine sechste linke Klappe (13), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Vorderfrontklappe (12) oder mit der fünften linken Klappe (11) verbunden ist, und eine sechste rechte Klappe (13'), die mit einer Kante entlang einer Faltlinie mit der Vorderfrontklappe (12) oder mit der fünften rechten Klappe (11') verbunden ist, umfaßt.
5. Karton nach den Ansprüchen 3 und 4, der eine Verschlußklappe umfaßt, die wenigstens einen Teil der äußeren Deckplatte (1), wenigstens einen Teil der fünften linken Klappe (11), wenigstens einen Teil der fünften rechten Klappe (11'), wenigstens einen Teil der sechsten linken Klappe (13), wenigstens einen Teil der sechsten rechten Klappe (13') und wenigstens einen Teil der Vorderfrontklappe (12) umfaßt.
6. Karton nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, der ferner einen Schnappverschlußmechanismus (14) umfaßt.
7. Karton nach Anspruch 1, bei dem die innere Deckplatte (2) Mittel zum Öffnen, vorzugsweise Aufreiß-Ritz-Perforationen, umgefalzte Zuglaschen, Perforationen, Aufreißstreifen oder eine Kombination davon umfaßt.
8. Karton nach Anspruch 1, bei dem der Teil der inneren Deckplatte (2) als Werbeträger, vorzugsweise als Abreißkupon, oder um Anwendungsvorschriften zu übermitteln, verwendet werden kann.
9. Karton wie in Anspruch 1, bei dem die zusätzliche Klappe (6) und die zweite zusätzlichen Klappe (6') unter Verwendung eines Haftklebstoffes verklebt sind.
10. Karton wie in Anspruch 1, bei dem die innere Deckplatte (2) aus Kunststoffolie, Karton, metallisierter Folie, Aluminiumfolie, Papier oder einer Kombination davon hergestellt ist.
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