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DE69808319T2 - Verfahren und vorrichtung zur etikettierung von behältern mit durch pressluft unterstütztem transfer der etiketten - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur etikettierung von behältern mit durch pressluft unterstütztem transfer der etiketten

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Publication number
DE69808319T2
DE69808319T2 DE69808319T DE69808319T DE69808319T2 DE 69808319 T2 DE69808319 T2 DE 69808319T2 DE 69808319 T DE69808319 T DE 69808319T DE 69808319 T DE69808319 T DE 69808319T DE 69808319 T2 DE69808319 T2 DE 69808319T2
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DE
Germany
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label
container
drum
leading edge
air
Prior art date
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DE69808319T
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Inventor
Roy Hinton
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trine Labeling Systems Inc
Original Assignee
Trine Labeling Systems Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Trine Labeling Systems Inc filed Critical Trine Labeling Systems Inc
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Publication of DE69808319D1 publication Critical patent/DE69808319D1/de
Publication of DE69808319T2 publication Critical patent/DE69808319T2/de
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Etikettierung von Behältern durch Umwickeln ohne Kleber auf der Vorderkante des Etiketts und Blasen von Luft von der Oberfläche der Etikettentrommel aus, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu drücken.
  • In vielen Teilen der Welt ist das Recycling zu einer allgemein akzeptierten Verfahrensweise geworden und sogar gesetzlich vorgeschrieben. In den letzten Jahren wurden Kunststoffflaschen und Kunststoffbehälter entsorgt, während Glasbehälter oft recycelt bzw. der Wiederverwendung zugeführt wurden. Selbst jetzt jedoch wird nach einigen Vorschriften in verschiedenen Regionen das Recyceln bzw. die Wiederverwendung von Kunststoffbehältern, beispielsweise nachfüllbaren Polyethylenterephthalat-Behältern, gefordert.
  • Viele dieser Behälter aus Polyethylentherephthalat und ähnlichen Kunststoffen werden nach dem Umwicklungsverfahren etikettiert, wobei die Vorderkante eines Etiketts auf dem Behälter plaziert und normalerweise mittels eines auf die Vorderkante aufgebrachten Klebers unter Fortbewegung des Etiketts mit der sich drehenden Etikettentrommel befestigt wird. Der Behälter dreht sich ebenfalls und zieht ein Etikett von der Etikettentrommel ab. Mit der Drehung des Behälters wird das Etikett um diesen herumgewickelt und die Hinterkante auf den Behälter bzw. die Vorderkante überlappend verklebt. Bei Behältern mit konturierter Oberfläche, beispielsweise Behältern mit konvexem oder abgeschrägtem Endbereich, wird eine wärmeschrumpfbare Schicht über die konturierte bzw. abgeschrägte Fläche gelegt.
  • Beim Recyceln bzw. bei Wiederverwendung der Behälter wird das Etikett vom Behälter abgestreift. Weil die Vorderkante mittels eines Klebers auf dem Behälter befestigt wurde, bleibt oft ein Klebstoffrest von der Vorderkante auf dem Behälter zurück. Es ist dies eine unerwünschte Nebenerscheinung dieses Etikettiervorgangs.
  • Es wäre von Vorteil, wenn viele Behälter nach dem Umwicklungsverfahren ohne Aufbringen von Kleber auf die Vorderkante etikettiert werden könnten. Weiter wären ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung insofern vorteilhaft, als hierdurch die Produktion gesteigert werden könnte. Häufig wird durch ein falsch zugeführtes Etikett eine Produktionsstörung verursacht, weil eine Kleberauftragsrolle oder zum Aufbringen von Kleber auf die Vorderkante des Etiketts eingesetzte sonstige Einrichtung Kleber auf die Oberfläche der Etikettentrommel bringt. In solchen Fällen muss oft die Etikettentrommel durch eine Bedienungsperson gereinigt werden, was wertvolle Produktionszeit in Anspruch nimmt und zu höheren Produktionskosten führt.
  • In der WO 98/21103 (Druckschrift gemäß Art. 54(3)EPC) werden ein Verfahren und eine Vorrichtung beschrieben und beansprucht, mit dem bzw. der die vorbeschriebenen Probleme gelöst werden können. Es kann nach dem Umwicklungsverfahren ein Etikett auf den Behälter plaziert werden, ohne dass Kleber auf die Vorderkante des Etiketts aufgebracht werden muss. Die Etiketten werden in einer Etikettentrommel gehalten und mit sich drehender Etikettentrommel in eine Etikettenaufbringungsposition verbracht. Gleichzeitig wird ein zu etikettierender Behälter von einem Zuführmechanismus in die Etikettenaufbringungsposition gefördert. Von der Etikettentrommel aus wird Luft in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett von der Vorderkante aus auf die Vorderkante des Etiketts geblasen, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu drücken.
  • Während der Behälterdrehung wird die Vorderkante gegen den Behälter gehalten. In der WO 98/21103 ist weiter offenbart, dass die Vorderkante durch eine Naßhaftung gehalten werden kann. Nach einem weiteren Aspekt kann auch Luft von der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite aus auf das Etikett und den Behälter geblasen werden, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu halten, während sich der Behälter dreht, so dass das Etikett um den Behälter herumgewickelt wird. Die Hinterkante wird sodann mittels auf die Hinterkante aufgebrachten Klebers auf der Vorderkante befestigt.
  • Weiterhin beschreibt die WO 98/21103 ein von der Etikettentrommel beabstandetes stationäres Aufrollkissen, so dass der Behälter zwischen der Etikettentrommel und dem stationären Aufrollkissen gedreht wird. Luft kann in diesem Falle aus dem Aufrollkissen auf das Etikett geblasen werden, wenn sich die Vorderkante des Etiketts in eine an das stationäre Aufrollkissen angrenzende Position bewegt. Die laminare Luftströmung unter dem Etikett ist durch Blasen von Luft aus dem Aufrollkissen in sowohl gerader als auch abgewinkelter Richtung über Öffnungen im Aufrollkissen minimierbar. Es ist wichtig, dass die laminare Luftströmung unter dem Etikett reduziert wird. Jede laminare Luftströmung unter dem Etikett erzeugt einen Bernoulli-Effekt mit hieraus resultierendem niedrigen Druck unter dem Etikett, der das Etikett enger gegen die Vakuumtrommel zieht. Weiterhin lässt sich die laminare Luftströmung unter dem Etikett dadurch minimieren, dass die Luft aus dem Aufrollkissen über einen Schlitz im Kissen ausgeblasen wird.
  • Außerdem kann die laminare Luftströmung unter dem Etikett dadurch minimiert werden, dass das Blasen der Luft über einen Schlitz in der Etikettentrommel erfolgt.
  • Die Etikettentrommel kann mit einem Magnetventil- oder einem Leitungssystem versehen sein, das zunächst ein Vakuum auf das Etikett bei dessen Bewegung in eine Etikettenaufbringungsposition aufbringt, um das Etikett auf der Trommel zu halten. Nachdem die Vorderkante die Etikettenaufbringungsposition erreicht hat, wird das Vakuum weggenommen und die Vorderkante mit Hilfe von durch Öffnungen in der Oberfläche der Etikettentrommel zugeführter Luft nach außen geblasen.
  • Der Kleber kann auf die Hinterkante des Etiketts oder einen von der Hinterkante über das Etikett bis zum Mittenbereich desselben oder sogar bis zu einer der Vorderkante des Etiketts benachbarten Fläche verlaufenden Bereich aufgebracht werden. Weist der Artikel eine konturierte Oberfläche auf, so kann weiterhin der Behälter in einen Wärmeschrumpfofen eingesetzt werden, in dem ein wärmeschrumpfbares Etikett auf den konturierten Behälterbereich aufgebracht wird.
  • Die US-A-4 786 046 betrifft den Transport und die Handhabung von Bogenmaterialien und insbesondere von einzelnen Bogenartikeln wie Etiketten, Tickets, Coupons oder dergleichen durch entsprechende Maschinen, um diese Bogenmaterialien von einer Oberfläche oder Stelle an eine andere zu transportieren bzw. zu übergeben.
  • Die vorliegende Erfindung nunmehr ermöglicht ein verbessertes Etikettieren durch Luftblasen aus anderen Positionen auf der Etikettentrommel und aus einer von der Etikettentrommel nach außen beabstandeten weiteren Position.
  • Die vorliegende Erfindung ist in den Patentansprüchen definiert.
  • Erfindungsgemäß lassen sich Behälter etikettieren, indem die auf einer Etikettentrommel gehaltenen Etiketten in eine Etikettenaufbringungsposition bewegt werden. Zu etikettierende Behälter werden der Etikettenaufbringungsposition zugeführt und es wird aus einer ersten Position der Etikettentrommel in einem Winkel zur Trommeloberfläche und von der Vorderkante aus in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett Luft auf die Vorderkante geblasen, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu drücken. Nachdem die Vorderkante auf dem Behälter zur Auflage gekommen ist, wird Luft aus einer zweiten Position auf der Etikettentrommel, die von der ersten Position abgesetzt ist, auf das Etikett und den Behälter in einem Winkel zu der Etikettentrommel geblasen, um eine laminare Luftströmung gegen das Etikett aufrechtzuerhalten und während der Behälterdrehung das Etikett eng gegen den Behälter zu halten.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann Luft aus einer dritten Position auf der Etikettentrommel, die von den ersten und zweiten Positionen beabstandet ist, auf die Vorderkante des Etiketts geblasen werden, nachdem sich der Behälter um nahezu 360 Grad gedreht hat, um die Vorderkante unter die Hinterkante auf der Etikettentrommel zu plazieren. Dieser Luftstrom hält die Vorderkante des Etiketts in der Endphase des Umwicklungsprozesses eng am Behälter, bis die Umwicklung fertiggestellt ist. Dieses Blasen aus der dritten Position ist im Falle steiferer Etiketten von Vorteil. Nach einem noch weiteren Aspekt der Erfindung lässt sich Luft aus einer ersten angewinkelten Position auf der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite auf den zu etikettierenden Behälter blasen, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu halten, während gleichzeitig Luft aus einer zweiten angewinkelten Position auf der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite geblasen wird, um das enge Anliegen des Etiketts am Behälter in der Endphase der Umwicklung zu unterstützen. Die Vorderkante des Etiketts kann auch durch Naßhaftung gehalten werden und es lässt sich die Hinterkante mittels auf diese aufgebrachten Klebers auf der Vorderkante befestigen.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorbeschriebenen sowie weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich im Einzelnen aus der nachfolgenden Beschreibung mit Bezug auf die Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Etikettiermaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 2 eine schematische Schnittansicht einer Etikettentrommel, aus welcher die konstruktive Form und Ausbildung der verschiedenen Druck und Vakuumkanäle ersichtlich ist;
  • Fig. 3 eine schematische Schnittansicht einer Etikettentrommel auf der Linie 3-3 in Fig. 2, aus welcher eine drehbar auf der Etikettentrommel befestigte Nabe ersichtlich ist, über welche Vakuum- und Druckverbindungen hergestellt und abgeschaltet werden können;
  • Fig. 4 eine schematische Teilschnittansicht der Etikettentrommel auf der Linie 4-4 in Fig. 2;
  • Fig. 5 eine Schnittansicht der Nabe mit verschiedenen Vakuum- und Druckkanälen;
  • Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Teil der Etikettentrommeloberfläche, aus welcher die abgewinkelten Öffnungen und der den Öffnungen benachbarte Schlitz zur Minimierung der laminaren Strömung unter dem Etikett ersichtlich sind;
  • Fig. 7 eine weitere Draufsicht auf einen Teil der Etikettentrommeloberfläche mit den Vakuumkanälen;
  • Fig. 8 eine schematische Ansicht eines zwischen das Aufrollkissen und die Etikettentrommel eingebrachten teilumwickelten Behälters in einer nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform;
  • Fig. 9 eine schematische Ansicht eines zwischen das Aufrollkissen und die Etikettentrommel eingebrachten teilumwickelten Behälters in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei der aus unterschiedlichen Positionen der Etikettentrommel bzw. des Aufrollkissens Luft geblasen werden kann, um das Etikettieren zu verbessern;
  • Fig. 10 ein Beispiel eines Wärmeschrumpfofens, der zum Einsatz im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignet ist;
  • Fig. 11 eine weitere Ansicht eines Wärmeschrumpfofens, aus der das Wärmeaufschrumpfen eines Etiketts auf die konturierte Oberfläche eines Behälters ersichtlich ist; und
  • Fig. 12 ein Beispiel eines Behälters, der unter Anwendung der vorliegenden Erfindung etikettiert werden kann.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Behälter werden im Umwicklungsprozess ohne Aufbringen von Kleber auf die Vorderkante eines Etiketts etikettiert. Im Rahmen dieses Prozesses wird eine Etikettiermaschine der in Fig. 1 dargestellten Art eingesetzt, wobei die Zeichnung eine allgemeine schematische Draufsicht einer auf einer Montagefläche oder im Wesentlichen ebenen Tischplatte 11 angeordneten Etikettiermaschine ist. Eine solche Etikettiermaschine 10 kann eine Maschine des Typs Trine/CMS Gilbreth Packaging Systems, Inc., Turlock, Kalifornien, der Baureihe 4500 bzw. 6500/6700 sein.
  • Das Etikettieren der Behälter erfolgt im Wege des verbesserten Verfahrens und mittels der verbesserten Vorrichtung wie nachstehend beschrieben, wobei Luft aus einer ersten Position auf der Etikettentrommel auf die Vorderkante eines Etiketts in einem Winkel zur Etikettentrommeloberfläche und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett von der Vorderkante aus geblasen wird, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu drücken. Das Blasen von Luft in einem Winkel zur Trommeloberfläche soll sicherstellen, das die Luft im Wesentlichen zur Mitte des Behälters gerichtet wird. Diese Blasluft bewirkt, dass das Etikett dem Behälter bei dessen Drehung folgt. Würde das Aufblasen wie in den Systemen nach dem Stand der Technik in gerader Richtung erfolgen, so würde zwar anfänglich das Etikett auf den Behälter übertragen, die Vorderkante des Etiketts jedoch nicht gegen den Behälter gehalten werden, während dieser seine erste Halbdrehung nach dem Erfassen der Vorderkante des Etiketts vollführt.
  • Die Vorderkante des Etiketts wird auch während der ersten Halbdrehung des Behälters gegen diesen gehalten, bis die Hinterkante mit der Vorderkante verklebt ist. Dieses Halten der Vorderkante gegen den Behälter kann auch durch Naßhaftung erfolgen, wo durch Kapillarwirkung erzeugte Anziehungskräfte die Vorderkante gegen den Behälter halten. Die Flüssigkeit könnte hierbei aufgrund natürlicher Schwitzwasserbildung, wie sie in einigen Anlagen zu verzeichnen ist, von Anfang an auf dem Behälter vorhanden sein oder während der Zufuhr der Behälter zur Etikettentrommel gezielt hinzugefügt werden.
  • Die Vorderkante des Etiketts kann des weiteren dadurch gegen den Behälter gehalten werden, dass Luft aus einer ersten angewinkelten Position auf der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite auf das Etikett und den Behälter geblasen wird, um die Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu halten, während sich der Behälter dreht. Normalerweise erfolgt das Blasen der Luft in einem Winkel aus einem von der Etikettentrommel beabstandeten Aufrollkissen.
  • Erfindungsgemäß wird Luft aus einer von der ersten Position beabstandeten zweiten Position auf der Etikettentrommel in einem Winkel zur Etikettentrommeloberfläche auf das Etikett und den Behälter geblasen, um eine laminare Luftströmung gegen das Etikett aufrechtzuerhalten und während der Behälterdrehung das Etikett eng gegen den Behälter zu drücken. Darüber hinaus kann ein Luftblasen auf die Vorderkante des Etiketts aus einer von der ersten und der zweiten Position beabstandeten dritten Position auf der Etikettentrommel erfolgen, nachdem sich der Behälter um nahezu 360º gedreht hat, um das Etikett während der Endphase des Umwicklungsprozesses bis zur Beendigung desselben eng gegen den Behälter zu halten. Dies ist beim Etikettieren steifer Etiketten von Vorteil. Luft wird aus einer ersten angewinkelten Position auf der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite auf das Etikett und den Behälter geblasen, um das Halten der Vorderkante des Etiketts gegen den Behälter zu unterstützen, während auch Luft aus einer zweiten angewinkelten Position auf der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite geblasen wird, um das Etikett während der Endphase des Umwicklungsprozesses eng gegen den Behälter zu halten.
  • Während seiner Zufuhr wird ein Behälter zwischen der Etikettentrommel und einem stationären Aufrollkissen gedreht. Auch hier wird Luft in einem Winkel zur Oberfläche des Aufrollkissens auf die Oberfläche des Aufrollkissens geblasen, um sicherzustellen, dass der Luftstrahl im Wesentlichen auf die Behältermitte gerichtet ist, wodurch das Etikett dem Behälter bei der Fertigstellung der Umwicklung folgt.
  • Darüber hinaus besteht bei der aufgeblasenen Luft die Tendenz zu einem laminaren Strömungsverhalten unter dem Etikett entweder auf der Etikettentrommel oder dem Aufrollkissen. Diese laminare Luftströmung erzeugt einen Bernoulli-Effekt, wodurch höherer Luftdruck auf der Oberseite des Etiketts und auf das Etikett ein Vorspanneffekt in Richtung auf die Etikettentrommel bzw. die Oberfläche des Aufrollkissens verursacht wird. Die laminare Luftströmung unter dem Etikett lässt sich minimieren, indem Luft über eine Kerbe oder einen Schlitz in der Oberfläche des Etiketts oder des Aufrollkissens geblasen wird. Ist die Oberfläche des Aufrollkissens rauh, so kann die Luft in einem Winkel und auch in gerader Richtung vom Kissen aus geführt werden, um eine Turbulenz zu erzeugen und die Strömung unter dem Etikett zu minimieren.
  • Es folgt eine detailliertere Beschreibung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Maschine und des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Ein Gliederbandförderer 12 transportiert Behälter oder Produktpackungen 13, 14 in Richtung des Pfeils 15 zur Etikettiermaschine 10. Die Etikettiermaschine 10 ist zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter in einem weiten Abmessungs- bzw. bei zylindrischen Behältern in einem weiten Durchmesserbereich konzipiert. Dieser von der Etikettiermaschine 10 verarbeitbare Abmessungsbereich umfasst einen Behälter mittlerer Größe, beispielsweise einen 16-Unzen-Behälter, zwischen den von der Maschine etikettierbaren größten und kleinsten Abmessungen. Die Maschine vermag andere Behältergrößen wie Behälter von zwei oder drei Litern oder sogar kleinere 6-Unzen-Behälter zu etikettieren. Zuweilen werden die Behälter vor dem Etikettieren gefüllt und verschlossen. Die Behälter können trocken oder benetzt sein. Dünne Etiketten haften am Behälter, wenn auf diesen eine dünne Schicht Wasser oder sonstige Flüssigkeit aufgebracht ist. Diese Etikettenhaftung kann sich in gewissen Fällen selbst ohne Aufblasen von Luft von der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite aus einstellen. Wasser fällt aus der Schwitzwasserbildung oder wahlweise in Form einer Sprühbeaufschlagung 15a an.
  • Auf dem Förderer 12 befindliche Behälter werden in der Etikettiermaschine 10 zunächst von einem Sternrad 32 aufgenommen. Die Behälter 23, 14 können eine dünne Wasserschicht aufweisen, die beispielsweise durch Kondensation, Benetzen, Besprühen, Eintauchen oder auf andere Weise erzeugt wurde, wenngleich nach erfindungsgemäßer Praxis eine Wasserschicht nicht erforderlich ist. Das Sternrad 32 bewegt die Behälter 13, 14 in Pfeilrichtung 15 zu einer Aufrollkisseneinrichtung 16. Auf ihrem Weg durch den Etikettierungsprozess bringt das Sternrad die Behälter 13, 14 über die Aufrollkisseneinrichtung 16, welche die Behälter in eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne in Richtung des Pfeils 21 versetzt. Die Aufrollkisseneinrichtung 16 weist im Allgemeinen eine gekrümmte Führung 24 auf, die mit einer elastischen Auflage 26 aus Silikon, Urethan, Kautschuk oder ähnlichem Material versehen ist. Die elastische Auflage 26 erfasst die Behälter und zwingt sie in eine Drehung in der geforderten Richtung.
  • Wie aus Fig. 1 ersichtlich, wird von einer Etikettenrolle 30 aus eine Etikettenbahn 31 bereitgestellt, die über ein Zuführrollensystem 32a einer Schneidvorrichtung 35 zugeleitet wird, die beispielsweise in Form einer Schneidtrommel (im Detail nicht dargestellt) vorgesehen sein kann. Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung befindet sich die Schneidvorrichtung 35 nahe der zylindrischen Etikettentrommel 34 mit durch Perforierung hergestellten Oberflächenöffnungen, durch welche Vakuum und Druck beaufschlagt und weggenommen wird, um ein Etikett festzuhalten und später mit seiner Vorderkante auf einen Behälter aufzubringen. Die Beaufschlagung und Wegnahme von Vakuum und Druck kann unter Einsatz verschiedener Kanal- oder Magnetventilsysteme bewerkstelligt werden. Nach vielen Arbeitsspielen sind Magnetventile jedoch in der Regel nicht mehr betriebsfähig. Eine wirksamere Vorrichtung arbeitet mit Leitungen in einer Nabe, wie dies beispielsweise in der US PS Nr. 5 344 519 von Galchefski et al beschrieben ist, deren Offenbarungsgehalt als hierin vollinhaltlich eingeschlossen zu betrachten ist.
  • Die Bahn wird durch das Zuführrollensystem 32a gezogen und gegen die Schneideinrichtung 35 gedrückt, in welcher ein Vakuum erzeugt wird. Die Schneideinrichtung dreht sich und ein von der zylindrischen Oberfläche der Schneideinrichtung vorstehendes Messer (nicht dargestellt) drückt gegen das Bahnmaterial, um dieses in einzelne Etiketten "L" mit entsprechenden Vorder- und Hinterkanten 27, 28 zu unterteilen.
  • Mehrere Etiketten (in Fig. 1 nicht dargestellt) werden auf der Etikettentrommel 34 gehalten und auf der Trommel 34 in Pfeilrichtung 38 zu einer Kleberauftragseinrichtung mit einer Leimrolle 42 verbracht. Kleber kann von der Leimrolle 42 auf die Oberfläche des auf der Etikettentrommel freiliegenden Etiketts und erfindungsgemäß auf die Hinterkante des Etiketts aufgebracht werden. Die Etikettentrommel 34 dreht die Vorderkante des Etiketts in eine Position, in welcher sich diese ungefähr in Flucht mit einer Linie 43 zwischen den Drehachsen der Trommel und des Sternrads befindet. Wie dargestellt, fällt die Linie 43 auch mit dem Ende einer gekrümmten Zuleitungsführung 43b zusammen.
  • Der Behälter wird durch eine Spitze 43a des Sternrads 32 solange verschoben, bis aufgeblasene Luft die Vorderkante des Etiketts zur Anlage an den Behälter zwingt und sich das Etikett um den Behälter herumwickelt. Der Behälter setzt seine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinne in Richtung des Pfeils 21 fort.
  • Wie aus Fig. 2 und Fig. 3 ersichtlich, weist die Etikettentrommel 34 ein drehbares äußeres Trommelelement 45 auf, das drehbar auf einer Nabe 46 angeordnet ist. Das Trommelelement 45 besteht aus einer äußeren Aufnahmefläche 47 mit glatter Oberfläche 48, die aus Gummi, Polyurethan oder einem sonstigen elastischen Material hergestellt ist auf und welcher die Etiketten aufliegen. Hierdurch werden die Etiketten "L" durch den Hochgeschwindigkeitsbetrieb der Maschine nicht beschädigt. Luft und Vakuum werden durch in der Oberfläche 48 ausgebildete Öffnungen 49a, 49b aufgebracht und weggenommen. Die Öffnungen 49a, 49b sind in einem Bereich der Oberfläche 48 angeordnet, in dem ein Etikett gehalten wird.
  • Das drehbare Trommelelement 45 ist drehbar auf der Nabe 46 angeordnet, die ihrerseits auf einem Maschinenrahmen (nicht dargestellt) montiert ist. Das drehbare Trommelelement 45 weist eine seitliche Flanschfläche 50 mit einem Satz innerer Kanalöffnungen 52 auf, die über eine Leitung 53 mit Öffnungen 49a in der Oberfläche 48 an dem Punkt verbunden ist, an dem sich die Hinterkante 28 eines Etiketts befindet. Dieser Bereich der Etikettentrommeloberfläche, in dem die Hinterkante 28 des Etiketts liegt, ist teilweise zu einem Vorsprung 53a hochgezogen, der die Hinterkante des Etiketts leicht in Kontakt mit der Leimrolle 42 anhebt. Ein Satz äußerer Kanalöffnungen 54 steht über eine Leitung 55 mit den Öffnungen 49b in der Oberfläche 48 da in Verbindung, wo die Vorderkante 27 eines Etiketts liegt. Jede Leitung 55, 56 ist über entsprechende Luftkanäle 56, 57 mit den entsprechenden Öffnungssätzen 49a, 49b für die Vorder- bzw. Hinterkante verbunden.
  • An der Nabe 46 befindet sich ein fester Vakuumtrommelflansch 60 (Fig. 5) mit einer umfangsmäßig verlaufenden und mit den inneren Kanalöffnungen 52 fluchtenden Hinterkanten- Vakuumleitung 61. Eine Vakuumquelle 62 ist mit der Hinterkanten-Vakuumleitung 61 verbunden und erzeugt ein Vakuum im Innern der Leitung, im Luftkanal 57 und über die Öffnungen 49a hinweg, um ein Vakuum in dem Bereich unter der Hinterkante eines Etiketts zu erzeugen und beim Drehen des Trommelelements 45 um seine Achse das Etikett auf der Etikettentrommel und gegen den fest Vakuumflanschen 60 zu halten.
  • Wie aus Fig. 5 ersichtlich, erstreckt sich die Hinterkanten-Vakuumleitunmg 61 umfangsmäßig bis zu einem Punkt, wo ein Vakuum auf die Hinterkante 28 des Etiketts aufrechterhalten wird, bis das Etikett vollständig um den Behälter herumgewickelt ist. Die Hinterkanten-Vakuumleitung 61 weist des weiteren einen größeren oder erweiterten Abschnitt 64 als erste Vorderkanten-Vakuumleitung 64a auf, die mit den äußeren Kanalöffnungen 54 fluchtet und zur Leitung 55, zum Luftkanal 57 und zu den Öffnungen 49b führt. Anfänglich erzeugt eine Vakuumquelle 62 ein Vakuum in beiden Kanalöffnungssätzen, um sowohl die Hinterkante 28 als auch die Vorderkante 27 bei der Bewegung in eine Etikettumwicklungsposition 63 festzuhalten. Eine Vorderkanten-Druckleitung 66 fluchtet mit den äußeren Kanalöffnungen 54 und erstreckt sich hinter der Vorderkanten- Vakuumleitung 64a bis zu einem Punkt, wo durch eine Druckluftquelle 68 Luftdruck beaufschlagt wird.
  • Hat sich das äußere Trommelelement 45 soweit gedreht, dass sich die Vorderkante des Etiketts der Etikettaufbringungsposition 63 annähert, so wird über die mit der benachbarten Druckleitung 66 fluchtende äußere Kanalöffnung 54 das Vakuum aufgelöst, jedoch Luft durch die Öffnungen 49b geblasen. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, verlaufen die Vorderkantenöffnungen 49b in die Etikettentrommeloberfläche und sind diese relativ zu dieser Oberfläche 48 angewinkelt, so dass die Luft wie vorbeschrieben im Winkel über die Öffnungen 49b ausgeblasen wird. Andererseits erstrecken sich die Hinterkantenöffnungen in gerader Richtung in die Oberfläche 48 zur Leitung 53.
  • Wird die Etikettentrommel 34 gedreht und damit die Vorderkante 27 des Etikettes "L" in die Etikettenaufbringungsposition 63 bewegt, so wird aus dieser generell mit der Bezugsziffer 49c bezeichneten ersten Position und über die Öffnungen 49b Luft in einem Winkel zur Etikettentrommeloberfläche 48 und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett von der Vorderkante aus auf die Vorderkante des Etiketts geblasen, um die Vorderkante 27 des Etiketts gegen den Behälter zu drücken (Fig. 2 und Fig. 8). Zur Minimierung der durch laminare Luftströmung unter dem Etikett verursachten Vorbelastung des Etiketts in Richtung auf die Trommeloberfläche wird Luft über einen in der Trommeloberfläche 48 ausgebildeten Schlitz 70 (Fig. 2, Fig. 6 und Fig. 8) geblasen, wodurch die laminare Luftströmung unter dem Etikett minimiert wird.
  • Weil die Öffnungen in Gummi, Urethan oder einem ähnlichen Material gebohrt werden, können sie sanduhrförmig ausgebildet sein, was die laminare Strömung von den Öffnungen 49b her verbessert. Die laminare Strömung bewirkt, dass die Luft unter das Etikett gelangt und einen Bernoulli-Effekt mit dem Ergebnis eines höheren Luftdrucks auf der Oberseite des Etiketts und damit einer Vorspannung des Etiketts gegen die Oberfläche der Etikettentrommel erzeugt. Es ist dies eine unerwünschte Wirkung, weil die Vorderkante des Etiketts nicht an den Behälter übergeben wird. Die durch den Schlitz 70 strömende Luft kann eine Turbulenz verursachen, wodurch die laminare Luftströmung unter dem Etikett minimiert wird. Auch wird bei der Drehung des Behälters zwischen dem Aufrollkissen und der Etikettentrommel (Fig. 8) durch die angewinkelte Luftströmung aus den Vorderkantenöffnungen 49b die Vorderkante des Etiketts auf dem Behälter 13 gehalten, weil die Luft auf die Behältermitte gerichtet ist.
  • Bei der weiteren Drehung des Behälters lässt sich die Vorderkante des Etiketts auf unterschiedliche Weise auf dem Behälter halten, darunter durch Naßhaftung infolge der Kapillarwirkung des als temporärer Kleber wirkenden Wassers, so dass also die Vorderkante bei der Behälterdrehung gegen den Behälter gehalten wird. Naßhaftung ist bei dünneren Etiketten besonders vorteilhaft.
  • Wahlweise könnte eine von der der Etikettentrommel gegenüberliegenden Seite ausgehende Luftströmung eingesetzt werden. Ein Zeitschalter bewirkt die Luftströmung aus dem Aufrollkissen auf die Vorderkante an einem Punkt, wo sich die Vorderkante neben dem Aufrollkissen befindet. In der dargestellten (nicht erfindungsgemäßen) Ausführungsform gemäß Fig. 8 kann die Luft durch zwei Satz Öffnungen 72, 73 gepresst werden. Der erste Satz 72 befindet sich in einer ersten angewinkelten Position 71 und ist so ausgebildet, dass Luft in einem Winkel in Richtung auf Behälter und Etikett geblasen wird, während der zweite Satz 73 von der ersten angewinkelten Position beabstandet und zum Blasen von Luft in gerader Richtung aus dem Aufrollkissen 16 konzipiert ist. Der Luftstrom aus den beiden Öffnungssätzen 72, 73 minimiert die laminare Luftströmung unter dem Etikett und die Vorspannung des Etiketts gegen die Oberfläche des Aufrollkissens. Bei Aufrollkissen mit rauher Oberfläche ist den beiden Kanälen wie dargestellt der Vorzug zu geben. Bei Aufrollkissen mit glatter Oberfläche wäre nur ein einzelner angewinkelter Öffnungssatz 72 in der Winkelendposition und ein im Aufrollkissen ausgebildeter Schlitz 77 zur Minimierung der laminaren Strömung unter dem Etikett einsetzbar.
  • Verschiedene weitere Mittel und Verfahren lassen sich zur Minimierung der laminaren Strömung unter dem Etikett in der Nähe der Etikettentrommel bzw. des Aufrollkissens ebenfalls benutzen. Die vorbeschriebenen Techniken jedoch haben sich als zweckmäßig für die Reduzierung der laminaren Luftströmung unter dem Etikett und damit der Vorspannung des Etiketts in Richtung auf die Etikettentrommel oder das Aufrollkissen erwiesen.
  • Erfindungsgemäß werden verschiedene verbesserte Luftblastechniken eingesetzt, um die laminare Strömung zu verstärken und das Etikett eng gegen den Behälter zu halten.
  • Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist ein weiterer angewinkelter Satz Öffnungen 78a in einer generell mit der Bezugsziffer 78b bezeichneten zweiten Position auf der Etikettentrommel vorgesehen. Diese Öffnungen 78a sind so angewinkelt, dass ein Luftstrom durch die Öffnungen in einer Richtung rückwärts entlang demjenigen Bereich der Etikettentrommel geblasen wird, in dem das Etikett plaziert wurde. Dieser Luftstrom wird sowohl gegen das Etikett als auch den Behälter geblasen, um eine laminare Luftströmung über das Etikett hinweg aufrechtzuerhalten und damit das Etikett eng gegen den Behälter zu drücken, bis das Etikett zwischen Aufrollkissen und Behälter geschoben wird.
  • In einer generell mit der Bezugsziffer 78c bezeichneten dritten Position ist ein weiterer Satz Öffnungen 78d winklig angeordnet, um Luft gegen die Vorderkante des Etiketts zu blasen und während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses das Etikett bis zur Fertigstellung der Umwicklung eng gegen den Behälter zu halten. Normalerweise erfolgt das Aufblasen der Luft auf die Vorderkante, nachdem sich der Behälter um nahezu 360º gedreht hat, um die Vorderkante unter die Hinterkante der Etikettentrommel zu bringen. Dieser Luftstrom hält die Vorderkante des Etiketts bis zur Fertigstellung der Umwicklung eng gegen den Behälter. Dieser zusätzliche Öffnungssatz in der dritten Position ist besonders bei der Verarbeitung steifer Etiketten von Vorteil.
  • Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist in einer generell mit der Bezugsziffer 79a bezeichneten zweiten angewinkelten Position auf dem Aufrollkissen ein weiterer Satz Öffnungen 79b winklig so angeordnet, dass ein Luftstrom auf das Etikett und den Behälter und vorzugsweise auf die Vorderkante des Etiketts an einem Punkt geblasen wird, wenn die Vorderkante des Etiketts ihren Kontakt mit dem Aufrollkissen passiert, um während des letzten Teils des Umwickelns das Etikett eng gegen den Behälter zu blasen. Die Luftzufuhr zu den Öffnungen 79b kann über ein eigenes Magnetventil 74a erfolgen oder es kann Luft 75 über das die Öffnungen 72 und 73 versorgende Ventil 74 zugeleitet werden. Die Luftversorgung 75a könnte Luft über das Magnetventil 74a zuführen.
  • Fig. 12 zeigt eine Art von Behälter 80, der mit dem beschriebenen Verfahren und der beschriebenen Vorrichtung etikettiert werden kann. Der hier dargestellte Behälter weist eine konturierte Oberfläche, beispielsweise die dargestellte konvexe Oberfläche 82, auf. Normalerweise wird auf jede konturierte Oberfläche ein Etikett durch Wärmeschrumpfung aufgebracht. Als Beispiele für erfindungsgemäß etikettierbare konturierte Oberflächen wären kreisrunde, elliptische, abgestufte, abgeschrägte, konkave und konvexe Oberflächen zu nennen, ohne auf diese beschränkt zu sein. Natürlich lässt sich auch ein geradwandiger Behälter mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung etikettieren. Geradwandige Behälter erfordern jedoch in aller Regel keine Wärmeschrumpfung. Fig. 8 ist eine schematische Ansicht eines geradwandigen Behälters, bei dem die zu etikettierende Oberfläche eine zur Längsachse des Behälters parallele gerade Fläche ist.
  • Fig. 10 bis Fig. 12, insbesondere Fig. 11, zeigen einen Behälter 80 beim Einlauf in einen generell mit der Bezugsziffer 84 bezeichneten Wärmeschrumpftunnel. Der Behälter verlässt den Tunnel 84 mit auf seine konvexe Oberfläche 82 durch Wärmeschrumpfen aufgebrachtem Etikett.
  • Der dargestellte Behälter 80 weist obere und untere Abschnitte 85, 86 und eine zentrale senkrechte Achse 87 auf. Die konvexe Oberfläche 82 befindet sich zwischen den oberen und unteren Abschnitten 85, 86 und beinhaltet einen Bereich maximalen Durchmessers 88. Die konvexe Oberfläche 82 besteht aus einem unteren konvexen Abschnitt 89 und einem oberen konvexen Abschnitt 90. Der obere konvexe Abschnitt 90 hat eine größere Konvexität als der untere konvexe Abschnitt 89, wie dies die Dimension "X plus Y" zwischen dem Punkt maximaler Konvexität im oberen konvexen Abschnitt und der Tangente zeigt. Im Vergleich hierzu gibt es die kleinere Abmessung "X" entsprechend dem Abstand zwischen der Tangente und dem Punkt maximaler Konvexität des unteren konvexen Abschnitts. Der obere konvexe Abschnitt 90 weist eine viel größere Oberfläche als der untere konvexe Abschnitt 89 auf.
  • Der obere Abschnitt 85 beinhaltet einen im Wesentlichen bogenförmigen konischen Abschnitt 91, der in einer Öffnung 92 zum Aufschrauben einer Kappe ausläuft. Der untere Abschnitt 86 hat eine Fläche maximalen Durchmessers 93, so dass der Bereich zwischen der konvexen Oberfläche 82 und der Fläche maximalen Durchmessers 93 im unteren Abschnitt einen geringeren Durchmesser aufweist, wie dies die Fig. 13 zeigt. In einer Ausführungsform ist der maximale Durchmesser geringfügig größer als der maximale konvexe Durchmesser 88. Der obere und der untere Abschnitt 85, 86 sind wie generell durch die Bezugsziffer 94 bezeichnet mit Rillen versehen. Die Behälter 80 bestehen normalerweise aus Kunststoff wie Polyethylenterephthalat (PET) oder Polyethylen bzw. dem Fachmann bekanntem sonstigen Material. Die Behälter können aber auch aus Glas hergestellt sein.
  • Die auf die konvexe Oberfläche aufzubringenden Etiketten "L" sind in aller Regel rechteckig und wie aus Fig. 11 ersichtlich mit entsprechenden Vorder-, Hinter- und Seitenkanten 27, 28, 28a versehen. Die Etiketten "L" bestehen aus einem dünnen Folienschichtmaterial und sind für die Ausführungsform des Behälters 80 zum Aufbringen auf konturierte Oberflächen wärmeschrumpfbar. Normalerweise weisen die Etiketten eine Dicke von ca. 25,4 um bis 76,2 um (0,001 bis 0,003 Zoll) auf. Zur Herstellung der Etiketten lassen sich Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid bzw. zahlreiche dem Fachmann bekannte sonstige Arten wärmeschrumpfbaren Kunststoff- Folienmaterials verwenden. Das Etikett kann mit Aufdrucken wie Kennhinweisen, kommerziellen Logos und sonstigen Informationen versehen sein.
  • Nach erfolgter Etikettierung mittels der vorbeschriebenen Vorrichtung wird der Behälter auf dem Förderer zu dem in Fig. 10 und schematisch in Fig. 11 dargestellten Wärmeschrumpftunnel weitertransportiert. Wie aus Fig. 10 und Fig. 11 ersichtlich, besteht der Wärmeschrumpftunnel 84 aus einem ersten Tunnelabschnitt 120 und einem zweiten Tunnelabschnitt 122, Jeder der Tunnelabschnitte 120, 122 ist in der vorliegenden Ausführungsform ein Umlufttunnel Fabrikat CM5 Gilbreth Packaging Systems, Trevose, Pennsylvania, von 1016 mm (40 Zoll) Länge. Die Tunnelabschnitte 120, 122 sind in robuster Aluminiumkonstruktion ausgeführt und mit je vier energiewirksamen Gebläsesystemen 124 versehen. Auch könnte ein einzelner Ofen von 2032 mm (80 Zoll) anstelle der zwei 1016 mm (40 Zoll) langen Tunnelabschnitte eingesetzt werden. Jeder Tunnel weist gegenüberliegende Enden, zwei gegenüberliegende Seiten 120a, 122a und zwei Innenwände 120b, 120b auf. In jedem Tunnel ist eine Heizkammer 121 (Fig. 11) ausgebildet. Der Behälter 80 durchläuft die Kammer 121 auf dem Förderer ohne Drehung. Wie dargestellt, sind die Tunnelabschnitte 120, 122 über den Förderer geführt und mit diesem nicht verbunden.
  • Wie Fig. 11, einer Endansicht des ersten Tunnelabschnitts 120, ersichtlich, ist der Tunnel mit einem Luftleitklappensystem 126 sowie Erhitzern 128 zum Erwärmen der von den Gebläsen 124 eingesaugten Luft ausgestattet. Die Luft wird in einen Leitungsbereich 130 im oberen Teil des Tunnels 120 gedrückt und in die Seitenkammern 132 eingezogen sowie über einen entlang der Innenwand des unteren Abschnitts des Tunnels 120 in Längsrichtung verlaufenden Luftaustragschlitz 136 nach außen befördert. Weil der Schlitz in Längsrichtung des Tunnels verläuft und lediglich in Form einer langen Öffnung statt einer Leister- oder Fächerdüse vorgesehen ist, wird ein weniger harter Heißluft-Blasstrahl erzeugt.
  • Normalerweise hat jeder der Tunnelabschnitte 120, 122 eine Betriebstemperatur von bis zu ca. 500ºF und eine Breiteneinstellung zum Luftblasen von 0 mm bis 215,9 mm (0 Zoll bis 8,5 Zoll). Sie sind standardmäßig für eine Höhenverstellung von ca. 304,8 mm (12 Zoll) ausgelegt. Die Tunnelabschnitte 120, 122 sind über den Förderer geführt und können auf linearen verstellbaren Ständern angeordnet sein, die eine Breiteneinstellung von ca. 0 mm bis 215,9 mm (0 bis 8,5 Zoll) und eine Höheneinstellung von ca. 355,6 mm (14 Zoll) ermöglichen. Normalerweise lassen sich die linearen verstellbaren Ständer auf Laufrollen mit Nivellierunterlagen anordnen. Damit können die Tunnels 120, 122 so positioniert und verkippt werden, dass die Schlitze 136 im zweiten Tunnel 122 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind oder wie für den ersten Tunnel 120 dargestellt eine allmähliche Neigung aufweisen.
  • Es erhellt sich, dass die vorliegende Erfindung das Etikettieren von Behältern ermöglicht, ohne dass Kleber auf die Vorderkante des Etiketts aufgebracht werden muss. Dies ist deswegen von Vorteil, weil das Etikett ohne Hinterlassung eines Kleberrests auf dem Behälter von diesem abgezogen werden kann, was das Recyclen des Behälters viel effizienter und weniger kostenaufwendig macht. Weil eine Kleberauftragseinrichtung zum Aufbringen von Kleber auf die Vorderkante eines Etiketts nicht eingesetzt werden muss, kann darüber hinaus bei Produktionsproblemen in Form einer Nichtzufuhr von Etiketten auch nicht unbeabsichtigt Kleber auf die Oberfläche der Etikettentrommel gelangen, wobei im anderen Falle Produktionsausfallzeiten zum Reinigen der Etikettentrommel anfallen würden. Der Einsatz von Öffnungen in den zweiten und dritten Positionen der Etikettentrommel sowie einer nach außen von der Etikettentrommel beabstandeten zweiten Position ist insofern von Vorteil, als der Etikettierungsprozess eine Verbesserung erfährt.
  • Man beachte, dass die vorstehende Beschreibung der Erfindung lediglich der Veranschaulichung dienen soll und dass andere Ausführungsformen, Abwandlungen und gleichwertige Lösungen für den Fachmann klar ersichtlich sein können, ohne dass der Schutzumfang der Erfindung verlassen wird.

Claims (31)

1. Verfahren zur Etikettierung von Behältern (13, 14), mit den Schritten:
Bewegen von auf einer Etikettentrommel (34) gehaltenen Etiketten (L) in eine Etikettenaufbringungsposition (63),
Zuführen eines zu etikettierenden Behälters (13, 14) in die Etikettenaufbringungsposition (63),
Blasen von Luft aus einer ersten Position (49c) auf der Etikettentrommel (34) auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48) und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett (L) von der Vorderkante (27) aus, um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu drücken,
nachdem die Vorderkante (27) des Etiketts (L) den Behälter (13, 14) erfaßt hat, Blasen von Luft aus einer zweiten Position (78b) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von der ersten Position (49c), und auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48), um eine laminare Luftströmung gegen das Etikett (L) aufrechtzuerhalten, und das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während der Behälterdrehung zu halten, und
Halten der Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) während der Drehung des Behälters (13, 14) so, daß das Etikett (L) vollständig um den Behälter gewickelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt des Blasens von Luft aus einer dritten Position (78c) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von den ersten und zweiten Positionen (49c, 78b), auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L), nachdem sich der Behälter (13, 14) nahezu um 360º gedreht hat, um das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu halten.
3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Vorderkante (27) des Etiketts (L) durch eine Naßhaftung gehalten wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt der Befestigung der Hinterkante (28) an der Vorderkante (27) mittels eines auf die Hinterkante (28) aufgebrachten Klebers.
5. Verfahren nach Anspruch 1, mit dem Schritt des Blasens von Luft auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) aus einer ersten angewinkelten Position (71) auf der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite, um das Halten der Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu unterstützen, während auch Luft aus einer zweiten angewinkelten Position (79a) auf der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite geblasen wird, um das enge Halten des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu unterstützen.
6. Verfahren zur Etikettierung von Behältern (13, 14), mit den Schritten:
Bewegen von auf einer Etikettentrommel (34) gehaltenen Etiketten (L) in eine Etikettenaufbringungsposition (63),
Zuführen eines zu etikettierenden Behälters (13, 14) in die Etikettenaufbringungsposition (63),
Blasen von Luft aus einer ersten Position (49c) auf der Etikettentrommel (34) auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48) und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett (L) von der Vorderkante (27) aus, um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu drücken, während auch die laminare Luftströmung unter dem Etikett (L) minimiert wird, um zu verhindern, daß das Etikett (L) gegen die Etikettentrommeloberfläche (48) vorbelastet wird,
nachdem die Vorderkante (27) des Etiketts (L) den Behälter (13, 14) erfaßt hat, Blasen von Luft aus einer zweiten Position (78b) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von der ersten Position (49c) auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14), in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48), um das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während der Behälterdrehung zu halten, und
Blasen von Luft auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) aus einer ersten angewinkelten Position (71) auf der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite, um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu halten, während sich der Behälter dreht, so daß das Etikett um den Behälter gewickelt wird, während auch Luft aus einer zweiten angewinkelten Position (79a) auf der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite geblasen wird, um das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu halten.
7. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt des Blasens von Luft aus einer dritten Position (78c) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von den ersten und zweiten Positionen (49c, 78b), auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L), nachdem sich der Behälter (13, 14) nahezu um 360º gedreht hat, um das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu halten.
8. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt der Befestigung der Hinterkante (28) an der Vorderkante (27) mittels eines auf die Hinterkante aufgebrachten Klebers.
9. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt des Blasens von Luft über einen in der Etikettentrommeloberfläche (48) ausgebildeten Schlitz (70), um die laminare Luftströmung unter dem Etikett (L) zu minimieren.
10. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt des Blasens von Luft von der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite in einer Weise, daß die laminare Luftströmung unter dem Etikett (L) minimiert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt des Erfassens des Behälters (13, 14) durch ein stationäres von der Etikettentrommel (34) beabstandetes Aufrollkissen (16) so, daß der Behälter (13, 14) zwischen der Etikettentrommel (34) und dem Aufrollkissen (16) gedreht wird, und des Blasens von Luft aus dem Aufrollkissen (16) auf das Etikett, wenn sich die Vorderkante (27) des Etiketts (L) in eine Position angrenzend an das stationäre Aufrollkissen (16) bewegt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, mit dem Schritt des Blasens von Luft aus dem stationären Aufrollkissen (16) in einer Weise, daß die laminare Luftströmung unter dem Etikett (L) minimiert wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, mit dem Schritt der Minimierung der laminaren Luftströmung unter dem Etikett (L) durch Blasen von Luft aus dem Aufrollkissen (16) über einen in dem stationären Aufrollkissen (16) ausgebildeten Schlitz (77).
14. Verfahren nach Anspruch 12, mit dem Schritt des Blasens von Luft aus dem stationären Aufrollkissen (16) an der ersten Position (72) in einen Winkel und Blasen von Luft an einer Position (73) angrenzend an die erste angewinkelte Position (72) in einer geraden Richtung aus dem Aufrollkissen (16), um die laminare Luftströmung unter dem Etikett (L) zu minimieren.
15. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt der Zeitsteuerung des Blasens von Luft aus der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite, um dann zu beginnen, wenn die Vorderkante (27) des Etiketts (L) sich der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite annähert, und um dann das Blasen der Luft zu beenden, wenn das Etikett (L) vollständig um den Behälter (13, 14) gewickelt ist.
16. Verfahren nach Anspruch 6, mit dem Schritt der Wärmeschrumpfung des Etiketts (L) auf den Behälter (13, 14), nachdem das Etikett darauf gewickelt wurde.
17. Vorrichtung zur Etikettierung von Behältern (13, 14), aufweisend:
eine Etikettentrommel (34) mit einer Oberfläche (48), auf welcher Etiketten (L) mit Vorderkanten und Hinterkanten (27, 28) festgehalten werden, und welche drehbar ist, um Etiketten in eine Etikettenaufbringungsposition (63) zu bewegen,
eine Behälterzuführung (12, 32) zum Zuführen eines Behälters (13, 14) in die Etikettenaufbringungsposition (63),
eine Einrichtung zum Blasen von Luft (68) auswärts aus einer ersten Position (49c) auf der Etikettentrommel (34) auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48) und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett (L) von der Vorderkante (27) aus, um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu drücken,
eine Einrichtung zum Blasen von Luft (68, 78a), nachdem die Vorderkante (27) des Etiketts (L) den Behälter (13, 14) erfaßt hat, aus einer zweiten Position (78b) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von der ersten Position (49c), auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48), um eine laminare Luftströmung gegen das Etikett (L) aufrechtzuerhalten, und um dazu beizutragen, das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während der Behälterdrehung zu halten, und
eine Einrichtung zum Halten der Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) während der Drehung des Behälters (13, 14) so, daß das Etikett (L) vollständig um den Behälter gewickelt wird.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, mit einer Einrichtung zum Blasen von Luft (68, 78d) aus einer dritten Position (78c) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von den ersten und zweiten Positionen (49c, 78b), auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L), nachdem sich der Behälter (13, 14) nahezu um 360º gedreht hat, um das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu halten.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei die Einrichtung zum Halten der Vorderkante (27) des Etiketts (L) einen Flüssigkeitsfilm auf dem Behälter (13, 14) für eine Naßhaftung der Vorderkante (27) an dem Behälter (13, 14) aufweist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18, mit einer Kleberaufbringeeinrichtung (40) zum Aufbringen von Kleber auf die Hinterkante (28) des Etiketts (L), um die Hinterkante an der Vorderkante (27) zu befestigen, wenn sich das Etikett (L) um den Behälter (13, 14) wickelt und die Hinterkante (28) die Vorderkante (27) überlappt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 18, wobei die Einrichtung zum Halten der Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) eine Einrichtung zum Blasen von Luft (74, 75) auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) aus einer in einem Abstand außerhalb von der Etikettentrommel (34) angeordneten ersten angewinkelten Position (71) auf das Etikett (L) aufweist, und eine Einrichtung zum Blasen von Luft (74b, 75a, 79b) auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) aus einer in einem Abstand außerhalb von der Etikettentrommel (34) angeordneten zweiten angewinkelten Position (79a) und beabstandet von der ersten Position (71), um das enge Halten des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) während des Endabschnitts des Umwicklungsprozesses zu unterstützen.
22. Vorrichtung zur Etikettierung von Behältern (13, 14), aufweisend:
eine Etikettentrommel (34) mit einer Oberfläche (48), auf welcher Etiketten (L) mit Vorderkanten und Hinterkanten (27, 28) festgehalten werden, und welche drehbar ist, um Etiketten in eine Etikettenaufbringungsposition (63) zu bewegen,
eine Behälterzuführung (12, 32) zum Zuführen eines Behälters (13, 14) in die Etikettenaufbringungsposition (63),
eine Einrichtung zum Blasen von Luft (68) auswärts aus einer ersten Position (49c) auf der Etikettentrommel (34) und unter die Vorderkante (27) des Etiketts (L) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48) und in einer Richtung rückwärts entlang dem Etikett (L) von der Vorderkante (27) aus, um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) zu drücken,
eine Einrichtung zum Minimieren der laminaren Luftströmung der unter das Etikett (L) geblasenen Luft, um zu verhindern, daß das Etikett (L) gegen die Trommeloberfläche (48) vorbelastet wird,
eine Einrichtung zum Blasen von Luft (68, 78a), nachdem die Vorderkante (27) des Etiketts (L) den Behälter (13, 14) erfaßt hat, aus einer zweiten Position (78b) auf der Etikettentrommel (34), beabstandet von der ersten Position (49c), auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) in einem Winkel zu der Etikettentrommeloberfläche (48), um eine laminare Luftströmung gegen das Etikett (L) aufrechtzuerhalten, und das Etikett (L) eng gegen den Behälter (13, 14) während der Behälterdrehung zu halten, und
eine Einrichtung zum Blasen von Luft (72, 74, 75) auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) aus einer in einem Abstand außerhalb von der Etikettentrommel (34) angeordneten ersten angewinkelten Position (71) auf das Etikett (L), um die Vorderkante (27) des Etiketts (L) gegen den Behälter (13, 14) während der Drehung des Behälters (13, 14) so zu halten, daß das Etikett (L) um den Behälter gewickelt wird, und mit einer Einrichtung zum Blasen von Luft (74b, 75a, 79b) aus einer zweiten angewinkelten Position (79a) auf der der Etikettentrommel (34) gegenüberliegenden Seite, um das Etikett (L) dicht gegen Behälter (13, 14) während des Endabschnittes des Umwicklungsprozesses zu halten.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, wobei die Einrichtung zum Minimieren der laminaren Luftströmung unter dem Etikett (L) einen in der Oberfläche (48) der Etikettentrommel (34) ausgebildeten Schlitz (70) aufweist, über welchen Luft strömt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, mit einer Kleberaufbringeeinrichtung (40) zum Aufbringen von Kleber auf die Hinterkante (28) des Etiketts (L), um die Hinterkante an der Vorderkante (27) zu befestigen, wenn sich das Etikett (L) um den Behälter (13, 14) wickelt und die Hinterkante (28) die Vorderkante (27) überlappt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 22, mit einem von der Etikettentrommel (34) beabstandeten Aufrollkissen (16) zum Erfassen des Behälters (13, 14) und Andrücken des Behälters (13, 14) gegen die Oberfläche (48) der Etikettentrommel, und wobei die beabstandete Luftblaseinrichtung Öffnungen (72, 73, 79b) auf dem Aufrollkissen (16) enthält, durch welche hindurch Luft auf das Etikett (L) und den Behälter (13, 14) geblasen wird.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, wobei die Öffnungen (72, 73, 79b) so konfiguriert sind, daß sie Luft in einer Weise zur Minimierung der laminaren Luftströmung unter dem Etikett (L) blasen.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25, mit einem in dem Aufrollkissen (16) ausgebildeten Schlitz (77), über welchen die Luft aus den Öffnungen in dem Aufrollkissen zur Minimierung der laminaren Luftströmung unter dem Etikett bläst.
28. Vorrichtung nach Anspruch 22, wobei die Einrichtung zum Blasen von Luft aus der Etikettentrommel (34) Öffnungen enthält, durch welche Luft hindurch auf die Vorderkante (27) des Etiketts (L) geblasen wird, wenn das Etikett in die Etikettenaufbringungsposition (63) bewegt wird.
29. Vorrichtung nach Anspruch 22, mit einer Einrichtung zum Erzeugen eines Vakuums (61, 62) durch die Öffnungen hindurch, um das Festhalten des Etiketts (L) auf der Etikettentrommel (34) zu unterstützen, bis sich die Trommel gedreht und das Etikett in die Etikettenaufbringungsposition (63) bewegt hat.
30. Vorrichtung nach Anspruch 22, mit einer Einrichtung zum zeitlichen Steuern des Blasens von Luft aus den außerhalb der Etikettentrommel (34) im Abstand angeordneten angewinkelten Positionen so, daß das Blasen beginnt, wenn die Vorderkante (27) des Etiketts (L) die der Etikettentrommel (34) sich in eine im wesentlichen der Etikettentrommel gegenüberliegende Position bewegt hat, und endet wenn sich das Etikett (L) vollständig um den Behälter (13, 14) gewickelt hat.
31. Vorrichtung nach Anspruch 18, einschließlich eines Wärmeschrumpfofens (84), welchen der Behälter (13, 14) nach der Etikettierung durchläuft, um das Etikett (L) auf den Behälter zu schrumpfen.
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