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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Liege- oder Sitzmöbel,
wobei das Möbelstück mindestens zwei wechselseitig einstellbare, gelenkig
verbundene Elemente aufweist, welche zusammen einen einstellbaren
Halterahmen für eine Matratze, ein Kissen, ein Polster oder ähnliches
bilden, wobei der einstellbare Rahmen in einem Lagerelement mittels
horizontaler Bolzen/Dübel/Streben/Gleitelemente oder ähnlichem befestigt
ist, welche Drehpunkte für die wechselseitig einstellbaren, gelenkig
verbundenen Elemente bilden, wobei das hintere Element einen festen
Drehpunkt bezüglich des Lagerelements hat, um einen Abstand entfernt von
dem Gelenk zu dem Sitzelement, wobei die Einstellung der jeweiligen
gelenkig verbundenen Teile des Möbelstücks über einen festen, nach unten
vorstehenden Arm ausgeführt wird, welcher an der Unterseite des hinteren
Elements im Bereich unterhalb des Drehpunkts des hinteren Elements
angebracht ist.
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Der Ausdruck "Liege- oder Sitzmöbel" beinhaltet alle Arten von
Möbelstücken, bei denen es sinnvoll erscheint, die Stellung des Benutzers
einzustellen, beispielsweise ein Bett, eine Chaiselongue, einen Divan, eine
Bank, ein Sofa, einen Sessel, etc.. Der Möbelrahmen, bestehend aus
gelenkigen Teilen, welcher die Lagerung für die Polsterung des Möbels
bildet, die Anordnung von Kissen, eine Matratze o. ä., ist in einem
Lagerelement eingebaut, welches ein Seitenelement, eine Gabel, ein Rahmen
oder andere feste Komponenten sein kann. Die Ausdrücke "Möbelstück",
"Rahmen", "Lagerelement", wie sie im folgenden und in den Patentansprüchen
verwendet werden, basieren auf diesen Definitionen. In diesem Zusammenhang
sollte auch bemerkt werden, dass die Lagerung für die Matratze, die Kissen
etc. natürlich auch die Lagerung für den Benutzer des Möbelstücks bildet.
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Eine große Anzahl von unterschiedlichen Ausgestaltungen von
einstellbaren Liege- oder Sitzmöbeln ist bekannt. Ein Beispiel von solchen
gelenkigen Ausgestaltungen kann in der norwegischen Patentanmeldung Nr.
961441 des Anmelders gefunden werden. Gelenkige Möbelstücke dieser Art sind
im Gesundheitsbereich weit verbreitet, beispielsweise in Verbindung mit
Krankenhausbetten, werden jedoch auch immer mehr als normale Möbelstücke
verwendet. Die Einstellungen der Möbelstückteile für die verschiedenen
Positionen des Benutzers können entweder durch Motorkraft durchgeführt
werden, welche elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch angetrieben sein
kann. Andere Möglichkeiten sind die mechanische Betätigung über
Einstellhebel, oder dadurch, dass der Benutzer einen Teil des Möbelstücks
festhält und ihn per Hand bewegt.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Liege- oder Sitzmöbel,
bei der es möglich sein sollte, die Einstellung völlig ohne externe
Kraftquellen oder mit geringer Hilfe von externen Kraftquellen
durchzuführen, d. h. ohne jede Art von Motorkraft, während es gleichzeitig
möglich sein sollte, die Einstellung des Möbelstücks mit minimalen
Kraftaufwand durchzuführen, und zwar direkt durch den Benutzer, während er
auf dem Möbelstück liegt oder sitzt.
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Es sollte daher möglich sein, eine Wiedereinstellung des Möbelstücks
durchzuführen, beispielsweise eine Liegeposition in eine Sitzposition und
zurück umzuwandeln oder Zwischenpositionen einzunehmen, im wesentlichen
dadurch, dass der Benutzer einfach eine "natürliche Bewegung" durchführt,
mit dem Ergebnis, dass das Möbelstück "nachfolgt", wenn der Benutzer von
einer Position in die andere wechselt.
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Aus der DE-A-29 43 546 ist ein Krankenhausbett mit einem
einstellbaren Rückenelement und einem Fußelement bekannt. Um diese beiden
Elemente unabhängig voneinander anpassen zu können und auch in Kombination,
sind zwei Federelemente verwendet worden, welche entweder zwischen dem
Rückenelement und dem Sitzelement oder zwischen dem Fußelement und dem
Sitzelement vorgesehen sind. Um es möglich zu machen, die Bewegung dieser
beiden Elemente zu kombinieren und sie auch in unterschiedlichen Position
zu verriegeln, ist ein weiterer Mechanismus vorgesehen, welcher aus einer
Gleitstange mit diese umgebenden Hülsenelementen besteht und welcher eine
blockierbare Verbindung zwischen dem Rückenelement und dem Fußelement
schafft.
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Aus US-A3 916 461 ist ein weiterer Artikel bekannt, welcher es
möglich macht, Rücken-, Sitz- und Fußteile von Elementen in einem
Möbelstück einzustellen. Auch in dieser Anordnung ist ein Federsystem
verwendet mit zumindest zwei Federelementen, um die entsprechenden Elemente
zu bewegen. Die Federelemente sind miteinander verbunden durch Arme, welche
mit einer gemeinsamen Verriegelungsvorrichtung verbunden sind, welche
ihrerseits die Elemente in unterschiedlichen Positionen verriegeln kann.
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Es ist ein Ziel der Erfindung, eine Einstellvorrichtung für Liege-
oder Sitzmöbel zu schaffen, bei welcher die Kraftaufbringung beim Verändern
der Position ausbalanciert ist, mit dem Ergebnis, dass das Möbelstück im
wesentlichen den Bewegungen des Benutzers folgt, während das Möbelstück
gleichzeitig in den entsprechenden Positionen verriegelt werden kann.
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Dieses Ziel wird erreicht mit einer Anordnung der eingangs genannten
Art, welche durch die in den Ansprüchen genannten Merkmale gekennzeichnet
ist.
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Die Erfindung ist insbesondere gedacht für die Verwendung in
Verbindung mit Liege- oder Sitzmöbeln, wie sie in der norwegischen
Patentanmeldung 961441 genannt sind, sie kann jedoch auch in vielen anderen
Arten von einstellbaren Möbelstücken verwendet werden. In der Erfindung ist
an dem Teil des einstellbaren Rahmens des Möbelstücks, welcher die
Einstellung der Teile steuert, ein Hebelarm angebracht, welcher die Basis
für die Anbringung des Federmechanismus bildet, welcher die Einstellung
ausbalanciert. Zwischen diesem Arm und einem Punkt, entweder an dem Rahmen
oder an einem der einstellbaren Teile ist ein Federmechanismus angebracht,
welcher die Kraft kompensiert, welche zur Bewegung der Rahmenelemente
notwendig ist. Durch Erzielen einer korrekten Balance kann der in einem
Bett liegende Benutzer sich aufsetzen, und mittels dieser Bewegung,
lediglich durch Aufbringen von Druck auf das Sitzelement, wird er eine
Drehung des Rückenelements in Richtung einer Sitzposition und ein leichtes
Anheben des Sitzelements am Fußende erreichen, mit dem Ergebnis, dass diese
Teile eingestellt werden, und zwar ohne eine spürbare Kraftaufbringung.
Nach dem Erzielen der gewünschten Position kann der Benutzer einen
Verriegelungsknopf betätigen, welcher den Federmechanismus in dieser
Position verriegelt, wenn dies gewünscht ist.
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Für die Höheneinstellung ist es vorteilhaft, eine Gasfeder zu
verwenden, wie sie in Bürostühlen verwendet wird. Solche Gasfedern sind mit
Verriegelungsmitteln versehen, und diese brauchen nur an die spezielle
Gestalt des Möbelstücks angepasst zu werden. Anstelle einer Gasfeder ist es
auch möglich, beispielsweise eine Kompressionsfeder oder eine andere
geeignete Federvorrichtung zu verwenden, welche in einer ähnlichen Art und
Weise angebracht wird. Die Art des Federmechanismus ist nicht wichtig für
die Erfindung, und die Anbringung des anderen Endes der Feder wird an die
Auswahl des Federsystems angepasst. Die Verwendung von zwischengeschalteten
Stangenelementen oder auch Seilerweiterungen kann in diesem Zusammenhang
auch in Betracht gezogen werden. Alle diese Modifikationen sollen in den
Bereich der Erfindung fallen. Wenn die Federkomponente keinen zugeordneten
Verriegelungsmechanismus aufweist, wird es möglich sein, einen separaten
Verriegelungsmechanismus an dem Möbelstück vorzusehen.
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In gleicher Art und Weise wird es möglich sein, zwei oder mehr
Federmechanismen vorzusehen. Der Federmechanismus kann auch in einem
schrägen Winkel bezüglich der Längsrichtung des Möbelstücks vorgesehen
sein, beispielsweise aus Gründen der Festigkeit.
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Die Erfindung wird nun genau beschrieben mittels Ausführungsformen,
welche in den Zeichnungen dargestellt sind, wobei:
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Fig. 1A eine schematische Prinzipansicht eines Liege/Sitzmöbels mit
einer Vorrichtung gemäß der Erfindung in ihrer ersten Ausführungsform ist,
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Fig. 1B ist eine vergrößerte Detailansicht aus Fig. 1A,
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Fig. 2A bis 2B sind ähnliche Ansichten einer zweiten Ausführungsform,
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Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Erfindung in
einer ersten Stellung des Möbelstücks zeigt,
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Fig. 4 ist eine ähnliche Ansicht in einer zweiten Stellung für das
Möbelstück.
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Die Darstellungen in den Zeichnungen basieren auf einem einstellbaren
Rahmen mit gelenkigen Teilen, basierend auf den Prinzipien, welche in der
norwegischen Patentanmeldung Nr. 961441 geschützt sind. Wie oben erwähnt,
werden diese Rahmenausgestaltungen nur zur Darstellung des Konzepts der
Erfindung verwendet, wobei die Balance das Ziel des vorliegenden Falls ist.
In den Beispielen ist der einstellbare Rahmen des Möbelstücks
beschrieben als Rahmen aus einem Rückenelement R, einem Sitzelement S und
einem vorderen Element F. Es ist jedoch auch möglich, die Erfindung mit
einem Rahmen zu verwenden, der nur aus zwei Teilen besteht, beispielsweise
R und S, oder auch mit einem Rahmen aus mehr als drei Teilen.
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Die Drehpunkte für die drei Rahmenelemente, die in der Zeichnung
dargestellt sind, sind mit 2, 3 bzw. 5 bezeichnet, während die Gelenke
zwischen Rückenelement und Sitzelement und Sitzelement und Fußelement mit 1
bzw. 4 bezeichnet sind. In den Fig. 1A und 1B ist das Lagerelement A des
Rahmens mit einer Strichpunktlinie dargestellt. In dem dargestellten
Beispiel sind darin Schlitze 12 und 13 vorgesehen, in welchen sich die
Drehpunkte 3 und S bewegen können. Dieser Mechanismus ist auch in den Fig.
3 und 4 dargestellt, wo nur zwei Führungsschienen des Lagerrahmens A mit
den Schlitzen oder Nuten 12 und 13 dargestellt sind. Es wird betont, dass
diese Elemente zu dem Einstellsystem gehören. In dem Bereich zwischen dem
Drehpunkt 2 des Rückenelements und dem Gelenk zu dem Sitzelement S ist ein
nach unten vorstehender Arm 6 vorgesehen, welcher sicher mit dem
Rückenelement R verbunden ist. In der dargestellten Ausführungsform ist
dieser Arm 6 in einem stumpfen Winkel relativ zu dem Rückenelement
vorgesehen, mit dem Ergebnis, dass er unter das Sitzelement hervorsteht,
wenn das Rückenelement nach unten gefaltet ist, wodurch das Möbelstück eine
Liegefläche formt. In diesem Arm 6 sind drei Öffnungen vorgesehen, wie am
besten in den Fig. 1B und 2B dargestellt ist.
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In der Zeichnung ist mit Strichpunktlinien auch das Lagerelement A
dargestellt, in welchem der einstellbare Rahmen angebracht ist. In diesem
Lagerelement A ist eine Querstange 10 angebracht, welche von einer
Längsseite des Möbelstücks zur anderen verläuft (siehe Fig. 3). An dieser
Querstange 10 ist eine Anbringöse mit einer Anbringöffnung 11 angebracht,
beispielsweise angeschweißt. Zwischen einer geeigneten Anbringöffnung 14 in
dem Arm 6 und der Öffnung 11 in der Öse an der Querstange 10 ist ein
Federmechanismus angebracht, beispielsweise eine Gasfeder 15, welche in der
Zeichnung nur schematisch dargestellt ist. Dieser Federmechanismus kann
auch eine Kompressionsfeder sein oder in anderer geeigneter Art und Weise
ausgestaltet sein. Mit der dargestellten Anbringung wird die Feder oder das
Federelement 15 so ausgestaltet sein, dass sie eine Kraft auf den Arm 6
ausübt, wenn das Rückenelement sich in einer "Liegeposition" befindet. Der
Federmechanismus wird verriegelt sein, und zwar mit einem in der Zeichnung
nicht dargestellten Verriegelungsmechanismus, der ihn in dieser Stellung
hält.
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Wenn der Benutzer sich in dem Möbelstück aufsetzt, wird er eine Kraft
mit dem unteren Teil seines Körners auf das Sitzelement S ausüben.
Gleichzeitig wird der Benutzer den Verriegelungsmechanismus frei geben,
beispielsweise mittels eines Hebels, welcher einen Drahtmechanismus
hinunter zu einem Gasfeder-Verriegelungselement beeinflusst. Dieser
Freigabevorgang wird eine Kraft aufbringen, welche durch den Benutzer des
Möbelstücks ausgeübt wird, wenn er sich aufsetzt, um eine Bewegung der
gelenkigen Elemente zu erzeugen, wie beispielsweise in der norwegischen
Patentanmeldung 961441 beschrieben, und die Rahmenelemente bewegen sich
beispielsweise in die in den Fig. 1A und 1B durch Strichpunktlinien
dargestellte Position. Gleichzeitig wird der Federmechanismus,
beispielsweise die Gasfeder 15, welcher nun freigegeben worden ist, einen
Druck gegen den Arm 6 ausüben, welcher so groß sein wird wie die Kraft,
welche überwunden wird, um die Elemente relativ zueinander zu bewegen.
Diese Kraft kann auch zumindest teilweise die Aufbringung von Kraft seitens
des Benutzers kompensieren. Wenn der Benutzer die gewünschte Position
erreicht hat, kann er den Verriegelungskörper betätigen und so die Feder in
der gewünschten Position verriegeln, wenn er dies wünscht.
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Sollte der Benutzer wieder zu einer liegenden Position zurückkehren
wollen, gibt er den Federverriegelungsmechanismus frei, wenn er verriegelt
ist, und lehnt sich zurück. Aufgrund der Kraftbalance, welche mittels des
Federmechanismus erreicht worden ist, werden das Rückenelement und die
anderen Elemente sich dadurch in die horizontale Position in balancierter
Art und Weise zurückbewegen, ohne das Gefühl zu geben, dass das
Rückenelement hinunterfällt.
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Die Aufbringen von Kraft durch die Feder 15 kann leicht eingestellt
werden durch Bewegen der Anbringung von einer Öffnung 14 in eine andere
Öffnung 14 in dem Arm 6. Dies kann gemäß dem Beispiel mit beispielsweise
einer Art von Matratzenelement geschehen, welche auf dem Lagerelement
liegt, oder abhängig davon, ob der Benutzer eine schwere oder eine leichte
Person ist, da die Länge des Arms 6 dadurch variiert. Eine Einstellung
dieser Art wird vorzugsweise einmal für immer durchgeführt, was zu einer
permanenten Einstellung führt, aber eine Veränderung kann natürlich auclx
durchgeführt werden. Eine weitere Alternative ist selbstverständliche die
Verwendung einer Federkomponente mit einer anderen Federkraft.
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Das Bewegungsmuster des Möbelstücks und die Anbringung entsprechen
ansonsten dem, was in den Fig. 1 und 8 in der norwegischen Patentanmeldung
Nr. 961441 beschrieben ist.
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In den Fig. 2A und 2B ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Die eigentliche Ausgestaltung des Möbelstücks entspricht dem,
was in Fig. 1 dargestellt ist, aber in dieser Ausführungsform ist die
Anbringöse 11 für den Federmechanismus 15 nicht an einem Punkt an dem
Lagerelement angebracht, sondern an einer Querstange, welche an den
Drehpunkten 3 des Sitzelements angebracht ist. In dieser Ausführungsform,
in der das Sitzelement, beispielsweise bezüglich der Drehpunkte 3, in
Längsrichtung des Möbelstücks beweglich ist, wird die Verbindung 10 zu der
Anbringöse 11 auch in Längsrichtung des Möbelstücks bewegt werden. In Fig.
2B ist auch dargestellt, dass mehr Einstellmöglichkeiten geschaffen werden
können durch Vorsehen von mehr Anbringöffnungen in der Öse 11. In diesem
Fall ist auch der Federmechanismus 15 zwischen der Öse 11 und dem Arm 6
angebracht, und die Anordnung entspricht exakt dem gleichen Prinzip wie dem
in Fig. 1, obwohl der Federmechanismus sich während des Vorgangs der
Einstellung des Möbelstücks in gewissem Ausmaß bewegen wird. Dies kann die
Bewegungen jedoch in gewisser Weise reduzieren, was vorteilhaft sein kann.
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Die Fig. 3 und 4 zeigen in Perspektive eine Ausgestaltung mit einer
Gasfeder 15, welche leicht auf einer geneigten Ebene angeordnet sein kann,
wenn dies aufgrund der Steifigkeit der entsprechenden Verbindungselemente
erforderlich ist. Eine längere Federkomponente kann auf diese Art und Weise
auch vorgesehen sein. Die Darstellungen sollen zeigen, dass Alternativen
zur Anbringung des Federelements existieren.
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Eine weitere, nicht dargestellte Alternative besteht darin, anstelle
einer Kompressionsfedereinrichtung eine Federeinrichtung mit
entgegengesetzter Druckrichtung zu verwenden und dadurch zu ermöglichen,
dass die Feder an der gegenüberliegenden Seite des Arms 6 vorgesehen ist
und beispielsweise an einen Endrahmen des Möbelstücks angebracht werden
kann. Es sind daher viele Modifikationen innerhalb des Bereichs der
Erfindung möglich. Obwohl der Arm 6 in den dargestellten Ausführungsformen
in einem schrägen Winkel angebracht dargestellt ist, ist dies keine
Bedingung, und die Anbringung der Federkomponente am anderen Ende kann auch
auf viele verschiedene Arten und Weisen durchgeführt werden. Die Erfindung
hängt auch nicht von der Anzahl der Teile in dem einstellbaren Rahmen ab,
sondern der wesentliche Faktor besteht darin, dass ein Gleichgewicht der
Kraft der Federkomponente bezüglich der Kräfte besteht, welche ausgeübt
werden müssen, um die verschiedenen Positionen des Benutzers für das
Möbelstück einzunehmen.